Art Preußentum auch in anderen Ländern. Jeder Mensch hat was davon
in sich; es ist der Kasernengeist, die Sucht, zu kommandieren, zu
reglementieren. Besonders heillos ist der innere Feind auf religiösem
Gebiete, wo doch alles auf Freiwilligkeit ankommt, auf Entfaltung
der Menschlichkeit. Der wahre Kulturkampf muß im Innern ausgefochten
werden. Da, Kultursoldat, ist dein Posten, da exerziere und ringe, da
sei dein Siegesfeld! Siegen wirst du nur, wenn du glaubst an den freien
Menschensohn in dir, wenn du aufhörst kleinmütig zu sein; sonst geht
aller Fortschritt den duckmäuserischen Schneckengang. Sehen wir doch
die Militärsoldaten an, die auf den Feind dressiert sind. Im Kriege
mordet das einander, ohne daß einer dem andern vorher was getan hat.
Dabei gibt alle Welt zu, friedliche Verständigung wäre wahre Kultur.
Nun also, warum +erfolgt+ denn keine Verständigung? Weil man sich
nicht +getraut+, dem bessern Selbst zu folgen. Ich +muß+
schießen, denkt der Soldat -- sonst +werde ich+ totgeschossen. Ja,
wenn die +anderen+ zur Besinnung kämen, wenn sie, mir voran, zur
Friedfertigkeit übergingen! Aber man kann sich nicht auf die anderen
verlassen. -- Glaub’s schon! Doch +warum+ kann man das nicht? Weil
man sie hinter demselben Strauche sucht, wo man selber gesessen. An
+ihre+ Kraft zum bessern Selbst glaubt man einfach deshalb nicht,
weil man nicht an die +eigne+ glaubt. Wer sich +selber+ nicht
ernst nimmt, wie kann der +andere+ ernst nehmen! Der kleinmütige
Philister hört auf die Stimme der Wahrheit nicht anders, als ob da ein
Pastor schöne +Redensarten+ drechsele. Die Gemeinde findet die
Predigt wieder mal sehr schön -- man ist aber schließlich froh, wenn
man die Erbauung wie den Sonntagsrock ausziehen kann, um dann gemütlich
in Hemdsärmeln zu sitzen. Und also, lieber Kollege von der freien
Andacht, worauf es ankommt: man muß den Philister abstreifen, diesen
Angstmeier und Krämer, diesen ungläubigen Thomas, der nicht vertraut
seinem Heiland Menschenwürde!“
Brotkorb und Maulkorb
„Den Brotkorb höher hängen!“ Niederträchtig echote durch meinen Sinn
dies Swinegelwort. Aus der Angabe, ich sei Sprecher der Freireligiösen
Gemeinde, mochte er sich die Vorstellung gebildet haben, ich sei so was
wie ein geistlicher Hirt mit einer Pfründe -- oder wie ein Prolet des
Lehramts -- werde also hündisch den Maulkorb hinnehmen, sobald eine
strenge Behörde den Brotkorb zu entfernen drohe.
Brotkorb! Das Gehältchen, das die Freireligiöse Gemeinde aus den
Beiträgen ihrer Anhänger zusammenbrachte, sorgte in der Tat für meinen
Brotkorb -- und zwar so reichlich, daß die ganze Familie, selbst
unter dem Beistande aller Freunde und Gäste, nicht imstande gewesen
wäre, all das freireligiöse Brot zu vertilgen. Aber der Mensch lebt
nicht von Brot allein, sondern hat gern noch etwas Butter dazu,
Fleisch, Gemüse, Obst. Übrigens muß er Miete bezahlen, Schneider- und
Schuster-Rechnungen. Genug, eine Schmälerung des Einkommens hätte
mir das Gesicht allerdings etwas ins Säuerliche verzogen, das ist
menschlich. Damals, als neugebackener Ehemann, hatte ich noch keine
Rücklage zusammengehamstert und glaubte mich abgefunden zu haben mit
der humorigen Lebensweisheit:
Wer nix erheirat’ und nix ererbt,
Der bleibt ’n arm’s Luder, bis er sterbt.
Immerhin muß ich als gewissenhafter Chronist bekennen, daß der
freireligiöse Sprecher außer seinem Sprechorgan noch Feder und Tinte
besaß, und daß dies Handwerkszeug allenfalls langte für Butter und
Braten, sogar für eine Flasche Wein zu festlicher Gelegenheit.
Bekennen muß ich ferner, daß die Andeutung, ich hätte „nix erheirat’“
einer bedeutungsvollen Einschränkung bedarf. Ich mache sie ausdrücklich
geltend -- nicht etwa bloß um die Gefühle meiner Frau zu schonen,
die mir wiederholt unter die Nase rieb: „Die Frau Deines Freundes
Bartels hat bei ihrer Hochzeit nichts gehabt als ein Kopfkissen und
ein Sektglas -- wenn man das altväterliche Spitzglas, das überdies
einen Sprung hatte, überhaupt so bezeichnen will -- Deine Frau aber hat
außer prächtigen Betten und Tafelgeschirren allen möglichen Hausrat
in die Ehe gebracht, so daß wir bei der Wohnungseinrichtung fast gar
keine Kosten hatten.“ -- Das stimmt! und ist eine Sache von solcher
Wichtigkeit, daß sie diese Chronik erst möglich gemacht hat. Wäre
unser damaliger Hausrat +nicht+ in die Ehe gebracht worden von
meiner -- auch in dieser Hinsicht -- besseren Hälfte, so wäre mein
kurios lehrreiches Gefängnis zum Preußischen Adler gar nicht zustande
gekommen. Wieso? Das wird sich bald deutlich enthüllen.
Der Brotkorb ist insofern ein Ausgangspunkt der Geschichte, als ich
längere Zeit nach meiner Vernehmung durch den Amtsvorsteher -- im
traurigen Monat November war’s -- ein Schreiben bekam, das schon
äußerlich anzeigte, nun erfülle sich des Igels Kassandrawort. Auf
dem blauen Papiersiegel sah man den stolzen Adler Preußens nebst
der Umschrift: Königliches Provinzial-Schulkollegium Berlin. Der
Amtsbrief, bis auf den wirr gekritzelten Namenszug des Dezernenten
von musterhafter Handschrift und echtem Lumpenpapier, verfügte klipp
und klar, es sei mir hinfüro verboten, die freireligiösen Kinder
zu unterrichten. Ein konzessionspflichtiger Unterricht sei meine
freireligiöse Jugendunterweisung. Um etwaigen Flausen meinerseits
zuvor zu kommen, wurde mir schlechtweg „jede derartige Tätigkeit“ bei
Strafe verboten und „für jeden Übertretungsfall eine Exekutivstrafe
von hundert Mark, im Unvermögensfalle zehn Tagen Haft“ angedroht.
Ich fragte natürlich: Oho, wieso? mit welchem Recht? -- Es fehlte in
der Verfügung ein Hinweis auf Gesetzesparagraphen, es war einfach
geltend gemacht, ich habe nicht „die erforderliche Konzession zu
unterrichtlicher Tätigkeit“. -- Konzession? Bei Hinstarren auf dies
Wort machte ich, nach Aussage meiner Frau, jedesmal ein ratlos
steinernes Gesicht. Was für eine Konzession vermißte man an mir? Ich
hatte wohl von einer Schankkonzession gehört. Doch was ging die mich
an! Ich war ja kein Budiker! Oder hielt man die freireligiösen Ideen
für Destillenschnäpse?
Was tun? Natürlich mußte ich mich mit meinen Gesinnungsfreunden
beraten. Schickte also die Verfügung an den Vorsitzenden der
Freireligiösen Gemeinde zu Berlin und wurde sofort zu einer
Vorstands-Sitzung geladen. Diese fand in einem Nebenraume
unseres Versammlungssaals statt, den wir von einem Gastwirt der
Rosenthalerstraße gemietet hatten. Da sah ich unsere erwählten Führer
um den Wirtshaustisch sitzen und noch ein paar Rechtsanwälte, die
man bei der Wichtigkeit des Falles hinzugezogen hatte. Der ehemalige
Apotheker Friederici -- ein Mann von seltener Hingabe und Pflichttreue,
der bis zu seinem Tode, drei Jahrzehnte hindurch, die Gemeinde geführt
hat -- leitete die Beratung, und was er vorbrachte, fand Beifall bei
den grauköpfigen wie bei den heißspornigen Matadoren.
Als unser Bollwerk betrachteten wir das allgemeine Gesetz und Recht.
Natürlich versagte das vielgepriesene Deutsche Reich, wie so oft,
auch hier gegenüber dem Sonderwillen Preußens. Doch selbst in diesem
klassischen Lande der Bürokratie hatte die Verfassung nicht umhin
gekonnt, in ihrem Artikel zwölf die Freiheit der Religionsübung
zu gewährleisten, und schon das Allgemeine Landrecht hatte als
Befugnis der geduldeten Religionsgesellschaften „die Ausübung der
ihren Religionsgrundsätzen gemäßen Gebräuche“ bezeichnet. Zu den
geduldeten Religionsgesellschaften aber gehörte die Freireligiöse
Gemeinde -- zu deren Gebräuchen die freireligiöse „Jugendfeier“ oder
Konfirmation, sowie die unentbehrliche Vorbereitung darauf in Form
eines Konfirmandenunterrichts. Diese freireligiöse Tätigkeit war seit
dem Bestehen der Gemeinde unbeanstandet von ihren Sprechern ausgeübt
worden, unter den Augen der Regierung, die doch stets mißgünstig
blickten -- ohne daß man in dem Zeitraum von einem halben Jahrhundert
eine besondere Konzession von den freireligiösen Sprechern gefordert
hatte. Und nun auf einmal -- --!
„Was heißt denn Unterrichts-Konzession?“ brauste ich auf. „Genügt
nicht meine Universitätsbildung? mein Studium der Theologie
und der Philosophie? Genügt nicht mein Doktordiplom, um zu
beglaubigen, daß ich fähig bin, die Jugend einzuführen in den
Anschauungskreis der Freireligiösen Gemeinde? Und wenn ich der
Aufforderung jenes Polizeibeamten, den ich für den Schwyzer Pfarrer
Konrad gehalten, entsprechen und auf dem Polizeipräsidium einen
Unterrichts-Erlaubnisschein nachsuchen würde, was wäre die Folge?
Spöttisch würde man mir eröffnen, daß ich keinen Erlaubnis-Schein
kriege -- und würde dann auch noch geltend machen: Durch Ihr Gesuch
haben Sie selber zugegeben, daß Sie einer besonderen Erlaubnis
bedürfen! -- Was tun? Eine Konzession nachsuchen? Lieber nicht! --
Nachgeben? Auf keinen Fall! Mit unsrer Jugendunterweisung würde man
dem freireligiösen Baume die Wurzelfäden nehmen, er müßte verdorren!“
-- Düster nickten alle Führerköpfe, dann schlug auf den Beratungstisch
eine geballte Faust: „Trotzen! Weiter unterrichten! Es bis zum
Äußersten kommen lassen! Zum Schutze aber das Gericht anrufen!“ -- „O
freilich!“ rief ich entschlossen -- „an mir soll’s nicht fehlen! Ich
unterrichte ruhig weiter! Bleibt dem Provinzial-Schulkollegium nichts
übrig, als mich einsperren zu lassen.“
„Von wem denn aber? möcht ich wissen,“ eiferte Friederici -- „kein
Gericht nimmt Sie in Haft, wenn Sie nicht richterlich dazu verurteilt
sind.“ -- „Um so besser! So mag die Schulbehörde nach Belieben drohen
-- und mag Strafen verhängen, so viel sie Lust hat -- was tut’s, wenn
sich kein Vollstrecker findet, kein Gerichtsvollzieher ... Übrigens,
der soll nur kommen! Mit leeren Händen muß er wieder abziehn!“ --
„Wieso das?“ -- „Weil er nichts finden wird, was mein ist! Das Mobiliar
ist von meiner Frau in die Ehe gebracht, und da wir nach märkischem
Rechte geheiratet haben, besteht keine Gütergemeinschaft.“
Während die anderen pfiffig Beifall lächelten, meinte Friederici in
seiner polternden Weise: „Ach was, Gerichtsvollzieher! Unsinn! Der hat
in Ihrem Falle gar nichts zu schaffen -- es liegt ja kein Richterspruch
gegen Sie vor!“ -- „Gut also! Es wird weiter unterrichtet! Festhalten!
Immer fest!“ Aufgeregt erhob man sich von den Plätzen, in ein freies
Durcheinander war die Beratung aufgelöst.
Und dann saß ich in der polternden Eisenbahn. Draußen auf der Wuhlheide
lag dunstig die Novembernacht. Im Finstern lauerte und tappte etwas
Unheimliches: Eine Tatze, die mir mit einem Maulkorbe zum Munde
fahren wollte. Aber warte nur, täppisches Ungeheuer, -- ob dir nicht
Löweneckerchen entwischt und spöttisch eins pfeift!
Steht Wahrheit bei
Und rühmt sie frei,
Laßt euch das Maul nicht binden!
Es hang ihr an
Jedweder Mann,
Und keiner bleib dahinten!
Daß diese Trutzweise in der rohen Zeit des dreißigjährigen Krieges
erschallen konnte, verdient allen Respekt. Im neunzehnten Jahrhundert
kam eine andere Losung auf -- in der Residenz Preußens sang man:
Wer die Wahrheit kennet und saget sie frei,
Der kommt zu Berlin in die Hausvogtei!
Milderung des Sittenklimas
Als jemand den wohltätigen Einfluß der christlichen Mission auf die
Wilden pries, wandte ein Zweifler ein: „Fressen sie denn keine Menschen
mehr?“ -- „Das freilich noch immer, aber schon mit Messer und Gabel.“
In der Tat, mit der Zivilisation ist es vorwärts gegangen -- nur darf
man fragen: in welcher Hinsicht vorwärts? Nach der Meinung eines
Geschichtsphilosophen beschränken sich die Fortschritte auf das
intellektuelle Gebiet, während die Sittlichkeit seit Jahrhunderten kaum
besser geworden sei. Was mich betrifft, so bin ich versucht, die These
umzukehren und -- wenigstens als Chronist gut preußischer Verhältnisse
-- zu bezeugen, daß in unserm braven Staate die Sitten angenehmer
geworden sind, während die Geistreichigkeit noch viel zu wünschen übrig
läßt.
Was ich meine, zeigt das Beispiel der Ketzergerichte -- wenn wir die
einstigen vergleichen mit denen von jetzt. Anno eintausendsechshundert
wurde auf dem Blumenmarkte zu Rom der freie Denker Giordano Bruno
bei lebendigem Leibe geröstet. Der versammelten Christenheit sollte
erbaulich zu Gemüte geführt werden, wie es schon auf Erden und vollends
im Jenseits einem Ungläubigen ergehe. Die Ketzergerichte von heute
zeigen einen entschiedenen Fortschritt -- das moderne Sittenklima ist
nicht mehr so hitzig wie zur Zeit der Scheiterhaufen. Wenigstens muß
ich dem Strafgericht, das ich in Friedrichshagen erlebte, geradezu
liebenswürdige Formen nachrühmen.
Nicht brachen in der Kastanienallee nachts gewappnete Schergen ein,
mich jäh in Ketten zu werfen, wie weiland den Giordano Bruno --
sondern es klingelte bescheiden, dann erschien grüßend ein wehrloser
Uniformbeamter, dem eine Brieftasche umgeschnallt war. Er zückte kein
Schwert, bloß ein unschuldiges Papier, und höflich bat er mich, durch
einen Zug seines Tintenstiftes den Empfang zu bescheinigen.
Nachdem ich den harmlosen Wunsch erfüllt, besah ich mir das Schreiben.
Wie ein blaues Auge blickte das bekannte Siegel: der Adler mit der
Umschrift „Königliches Provinzial-Schulkollegium“. Ein sanfter Vorwurf
sprach daraus, und schon schlug mir das Gewissen. Oh freilich, ich
hatte die Schulbehörde, hatte den hohen Minister der Unterrichts-,
geistlichen und Medizinal-Angelegenheiten durch bockenden Ungehorsam
gekränkt. Freireligiösen Unterricht hatte ich erteilt, wohl mindestens
ein dutzendmal. Kein Wunder, daß nun die Vergeltung anhub. In der Tat,
da stand es schwarz auf weiß, in preußischer Kanzleischrift: „Nach
Auskunft des Königlichen Polizeipräsidiums haben Sie in einer Reihe von
Fällen Unterricht an Kinder von Mitgliedern der hiesigen Freireligiösen
Gemeinde erteilt ...“ Die Einzelheiten der Verfügung sind nicht weiter
bemerkenswert -- bis auf die Kostenrechnung: Achtmal freireligiösen
Unterricht -- mehr war einstweilen nicht angekreidet -- und jeder
einzelne Fall kostete einhundert Mark. Summa: achthundert Mark.
Hm ja! War das nun eigentlich teuer? oder war’s billig? Da ich genau
dreihundertvierunddreißig freireligiöse Zöglinge hatte, so war
die Unterrichtsstunde für das einzelne Kind mit dreißig Pfennigen
berechnet. Man könnte diese Einschätzung einigermaßen hoch finden
und darüber erstaunt sein, daß für die preußische Obrigkeit die
freireligiöse Lehre derart in die Wagschale fiel. Bedenkt man aber, daß
die Unterrichtsstunde sechzig Minuten hat, und daß ich allenfalls die
Fixigkeit besaß, den Kindern mindestens +eine+ freie Idee in der
Minute zu versetzen, so stellte sich nach Adam Riese der Preis für eine
Idee genau auf einen halben Pfennig pro Kopf. Das war denn eine Idee
allenfalls schon wert ... Beiläufig: das Volk der Dichter und Denker
scheint, trotz seiner Festredner auf Kant, Schiller und Goethe, die
Idee für ein unsolides Spinnefädchen oder Sonnenstäubchen zu halten.
Etwas Winziges, z. B. ein paar Körnlein Zucker oder Salz, nennt man in
Preußisch-Schilda eine „Idee“.
Ich überlegte, wie sich die dreißig Pfennig pro sechzig Ideen in der
angenehmsten Form zusammenbringen ließen. Zum Beispiel so: Jedes Kind
erhält, wenn es zur freireligiösen Stunde kommen will, von der Mutter
einen Groschen in Papier eingewickelt. Der zweite Groschen wird den
Zinsen des freireligiösen Gemeindevermögens entnommen, so daß hieraus
jährlich eintausendfünfhundert Mark aufzubringen wären. Den dritten
Groschen zahl ich selber; meine Feder wird schon so ergiebig sein, daß
ich mir den Luxus gestatten kann, freireligiösen Unterricht zu erteilen.
Aber wo bin ich Träumer? Habe ich das Geld etwa schon in der Tasche?
Achthundert Mark verlangt die Behörde, und eine kurze Frist ist mir
gestellt. Hm ja! Doch was geht mich überhaupt die Frist an! Und wozu
die Träumerei vom Zahlungsmodus! Bin ich denn nicht entschlossen,
unter +keinen+ Umständen zu berappen? Na also! Und was dann? Ein
Blick ins Schreiben der Behörde bestätigte, was dann zu gewärtigen:
„Im Unvermögensfalle“, wenn also das Geld von mir nicht einzutreiben
ist, soll für je hundert Mark eine Haftstrafe von zehn Tagen eintreten.
Das wären achtzig Tage hinter Schloß und Riegel -- zunächst mal! Und
wenn ich fortfahre, zu sündigen, brumme ich mir mit jedem Einzelfalle
weitere zehn Tage auf. Das gemahnt nun wirklich ein wenig an den alten
Inquisitionskerker.
Aber nicht doch! Der Fortschritt in den Sitten ist unverkennbar:
Wie human gestaltet sich die Haft eines modernen Ketzers! Was mich
betrifft, so muß mir erstens Selbstbeschäftigung vergönnt sein,
zweitens ein gewisses Maß von Spazierengehen, drittens Besuchempfangen
-- und so weiter. Kurz, ich werde ein beneidenswert geregeltes Leben
führen, kann ohne Störung nach Herzenslust sinnieren, lesen und
schreiben -- und das alles auf Staatskosten! Muß man mir doch freie
Station und Kost gewähren, Heizung, Bedienung, unter Umständen sogar
ärztliche Behandlung.
Als Sokrates angeklagt war, die Jugend zum Unglauben verführt zu haben,
meinte er in seiner Verteidigungsrede naiv, eigentlich verdiene er,
öffentlich im Rathause gespeist zu werden. Sollte der stolze Traum
dieses Ketzers von Athen nunmehr zu Fritzenwalde in Erfüllung gehn?
Ei ja! Und da zweifelt jemand am Fortschritt der Sitten? Solch eine
Haftstrafe bedeutet geradezu eine Sinekure, ähnlich dem behaglichen
Dasein in einem wohltätigen Altersheim. Wunderschön wird in der stillen
Zelle meine Schriftstellerei vonstatten gehn.
Was den freireligiösen Unterricht betrifft, so kann ich ihn ja während
der +Pausen+ meiner Haft erteilen -- und dabei mein Leben in
beneidenswert idealer Weise gestalten. Etwa folgendermaßen: zunächst
zehn Tage Haft, besser gesagt: Stiftler-Dasein. Dann geht’s auf vier
Tage in die Welt -- den ersten widme ich dem freireligiösen Unterricht;
ferner habe ich drei Tage Ferien, kann mich meiner Frau widmen, kann
die holden Einsamkeiten der Mark belauschen oder den Rucksack mal über
den Kamm des Riesengebirgs schleppen. Durch den neuerteilten Unterricht
habe ich für zehn +weitere+ Tage Haft gesorgt und trete diese
gern an. Nach ihrer „Verbüßung“, oder richtiger: nach ihrem Genuß,
kehre ich abermals in die Welt zurück und -- befolge dasselbe weise
Programm. So fließen meine Tage dahin, in einem Turnus von vierzehn
Tagen -- ebenmäßig wie der wechselnde Mond, wie Ebbe und Flut, wie die
Lebensmusik der Pythagoräer.
Die olle Konservenkiste
Ein Luftschloß vom idealen Sträflingsleben zerflatterte, als die
Wirklichkeit rauh dazwischenfuhr. Wirbel entstehen, wo Bewegungen
widereinander prallen. Es gibt Windhosen, Wasser- und Staubhosen. Man
könnte sogar von „Ideenhosen“ sprechen, wo nämlich entgegengesetzte
Ideen im Ringkampfe herumwirbeln. Auf der Bühne meines Innenlebens
spielte sich ein Drama ab, das meine Ideenwelt heftig mit den
obrigkeitlichen Verfügungen aneinander brachte: eine Ideenhose.
Träume sind nicht immer bloß Schäume. Ein Freund von mir hat mal
gesagt, das verständige Denken gehöre zur Oberfläche des Menschen, der
wertvolle Kern sei „der Weise im Innern“. Heimliche Weisheit waltet
manchmal in Träumen, die der Verstand für albern hält. Hier solch ein
Traum.
Doch ich muß zuerst berichten, unter welchen Umständen der Traum
zustande kam. Nach dem Verbot meines freireligiösen Unterrichts
wollte ich herausbringen, ob man gegen mich bloß deshalb
vorgegangen war, weil ich eine vorgeschriebene Form nicht erfüllt,
nämlich keine Unterrichtskonzession eingeholt hatte, oder ob das
Kultusministerium diesen Umstand lediglich zum Vorwand nehme,
um die freireligiöse Jugendunterweisung lahm zu legen. Zur Probe
sollte meine nun regelrechte Bewerbung um einen Erlaubnisschein
für philosophischen Vorbereitungsunterricht dienen. Ich wollte
versuchen, ob ich freireligiöse Zöglinge in die Grundbegriffe
einer Welt- und Lebensanschauung einführen dürfe. Da verweigerte
mir das Provinzial-Schulkollegium die Erlaubnis zum Unterricht an
jugendliche Personen +überhaupt+. Es heißt in dem neuen Ukas:
„Nach der Staatsministerial-Instruktion vom 1. Dezember 1839 genügt
die wissenschaftliche Befähigung allein nicht, um die Erlaubnis zur
Erteilung von Privatunterricht zu erlangen. Vielmehr sollen Personen,
bei denen in religiöser oder politischer Beziehung Bedenken vorliegen,
vom Lehrstande ferngehalten werden. Da Sie, wie die bisher gepflogenen
Verhandlungen und der von Ihnen in der Freireligiösen Gemeinde
gehaltene, später im Druck erschienene Vortrag ‚Das Leben ohne Gott‘
ergeben, das Dasein Gottes leugnen, auch in politischer Beziehung sich
zu derjenigen Partei halten, welche den Umsturz alles Bestehenden
anstrebt, so können Sie als eine zum Unterricht jugendlicher Personen
qualifizierte Persönlichkeit nicht angesehen werden.“
„Ne dolle Kiste!“ hatte bei unserer Beratung ein Freireligiöser gesagt,
derselbe, den man wegen eines Vortrages von beißendem Witz den „Zehn
Gebote-Hoffmann“ nennt. „So ’ne richtije olle Konservenkiste! Na
jewiß doch! Ich meine so ’ne Kiste, wo die Herren von’ jrünen Tisch
ihren Aktenplunder konservieren, damit er späteren Jeschlechtern die
Lungen verstaubt.“ Nun hatte unser Rechtsanwalt das Wort ergriffen:
„Was hilft all diese Rebellion des Herzens, wo es doch schließlich
auf juristische Begriffe ankommt -- vor allem auf den Standpunkt
des Verwaltungsrichters! Na, und der ist kaum zweifelhaft -- in der
Zeit, wo nach dem Fall des Sozialistengesetzes die Stockkonservativen
krampfhafte Versuche machen, den sogenannten Umsturz auf andere Weise
niederzuringen, nämlich auf administrativem Wege, der ja in Preußen
gangbar ist. Die öffentliche Entrüstung fürchtet man durchaus nicht --
im Gegenteil, es gibt Leute, die möchten eine Revolte herausfordern und
den Säbel mal tüchtig hauen lassen.“ -- „Wenn sich der hauende Säbel
bloß nicht +ver+haut!“ hatte Hoffmann bemerkt.
Und Friederici: „Na und? Wie wird nach Ihrer Meinung der
Verwaltungsrichter entscheiden?“ -- „Wird sich diplomatisch aus der
Klemme winden. Wird sagen, er sei hier überhaupt nicht zuständig.“ --
„Aber zum Kuckuck!“ polterte Friederici -- „leben wir denn in Rußland,
wo sich die Regierung herausnehmen darf, mißliebige Untertanen auf
administrativem Wege zu bestrafen? Ohne daß der Richter angerufen
werden kann, wie? Wir haben doch eine Verfassung!“ -- „Das schon,“
erwiderte der Rechtsanwalt, „aber wir haben manche +Lücke+ in
der Verfassung. Weil noch kein eigentliches Schulgesetz vorhanden,
sieht der Verwaltungsrichter für seine Entscheidung keine andere
Rechtsgrundlage, als eine Reihe von uralten Kabinettsordern und
Verfügungen preußischer Kultusminister. Das ist eben die Lücke ...“
„Ach so!“ meinte Adolf Hoffmann, „und für diese Lücke soll nu Wille
büßen! Echt preußische Auslegung des Wortes Lückenbüßer!“ --
Als ich, von der freireligiösen Sitzung heimgekehrt, im Bette lag,
gingen mir diese Gespräche durch den Kopf -- wie im Wirbelwind Staub
und Papierfetzen herumtanzen. Ich quälte mich mit Schlaflosigkeit --
gesteigert wurde meine Unruhe noch durch die Aussicht, am nächsten
Vormittage einer Theaterprobe beiwohnen zu sollen. Hierzu hatte ich
eigentlich keine Zeit, jedenfalls keine Sammlung. Es handelte sich
um ein Stück, das in der Volksbühne, die ich gegründet hatte und als
Vorsitzender leitete, zur Aufführung gelangen sollte. Lag die Regie
auch in den fähigen Händen Emil Lessings, so hatten es widrige Umstände
gefügt, daß ich der Generalprobe mit Bedenken entgegensah. So hatten
sich auch noch Theaterwirren in die Ideenhose gemischt. Ich schloß
die Augen, um den Schlaf herbeizuzwingen, hörte aber die greisenhafte
Stimme eines Papageis, der dummes Zeug schwatzte. Dann sagte meine
Frau: „Der dumme Vogel will durchaus mit ins Theater. Nimm ihn in
deiner Hutschachtel mit!“ -- „Nicht in die Hutschachtel,“ protestierte
der Vogel, „in den Souffleurkasten will Papchen.“ Die Worte genügten,
um auf einmal die Szene zu verwandeln.