„In gewissem Sinne stimmt das, Kollege Konrad! Nur steckt diese

Art Preußentum auch in anderen Ländern. Jeder Mensch hat was davon

in sich; es ist der Kasernengeist, die Sucht, zu kommandieren, zu

reglementieren. Besonders heillos ist der innere Feind auf religiösem

Gebiete, wo doch alles auf Freiwilligkeit ankommt, auf Entfaltung

der Menschlichkeit. Der wahre Kulturkampf muß im Innern ausgefochten

werden. Da, Kultursoldat, ist dein Posten, da exerziere und ringe, da

sei dein Siegesfeld! Siegen wirst du nur, wenn du glaubst an den freien

Menschensohn in dir, wenn du aufhörst kleinmütig zu sein; sonst geht

aller Fortschritt den duckmäuserischen Schneckengang. Sehen wir doch

die Militärsoldaten an, die auf den Feind dressiert sind. Im Kriege

mordet das einander, ohne daß einer dem andern vorher was getan hat.

Dabei gibt alle Welt zu, friedliche Verständigung wäre wahre Kultur.

Nun also, warum +erfolgt+ denn keine Verständigung? Weil man sich

nicht +getraut+, dem bessern Selbst zu folgen. Ich +muß+

schießen, denkt der Soldat -- sonst +werde ich+ totgeschossen. Ja,

wenn die +anderen+ zur Besinnung kämen, wenn sie, mir voran, zur

Friedfertigkeit übergingen! Aber man kann sich nicht auf die anderen

verlassen. -- Glaub’s schon! Doch +warum+ kann man das nicht? Weil

man sie hinter demselben Strauche sucht, wo man selber gesessen. An

+ihre+ Kraft zum bessern Selbst glaubt man einfach deshalb nicht,

weil man nicht an die +eigne+ glaubt. Wer sich +selber+ nicht

ernst nimmt, wie kann der +andere+ ernst nehmen! Der kleinmütige

Philister hört auf die Stimme der Wahrheit nicht anders, als ob da ein

Pastor schöne +Redensarten+ drechsele. Die Gemeinde findet die

Predigt wieder mal sehr schön -- man ist aber schließlich froh, wenn

man die Erbauung wie den Sonntagsrock ausziehen kann, um dann gemütlich

in Hemdsärmeln zu sitzen. Und also, lieber Kollege von der freien

Andacht, worauf es ankommt: man muß den Philister abstreifen, diesen

Angstmeier und Krämer, diesen ungläubigen Thomas, der nicht vertraut

seinem Heiland Menschenwürde!“

Brotkorb und Maulkorb

„Den Brotkorb höher hängen!“ Niederträchtig echote durch meinen Sinn

dies Swinegelwort. Aus der Angabe, ich sei Sprecher der Freireligiösen

Gemeinde, mochte er sich die Vorstellung gebildet haben, ich sei so was

wie ein geistlicher Hirt mit einer Pfründe -- oder wie ein Prolet des

Lehramts -- werde also hündisch den Maulkorb hinnehmen, sobald eine

strenge Behörde den Brotkorb zu entfernen drohe.

Brotkorb! Das Gehältchen, das die Freireligiöse Gemeinde aus den

Beiträgen ihrer Anhänger zusammenbrachte, sorgte in der Tat für meinen

Brotkorb -- und zwar so reichlich, daß die ganze Familie, selbst

unter dem Beistande aller Freunde und Gäste, nicht imstande gewesen

wäre, all das freireligiöse Brot zu vertilgen. Aber der Mensch lebt

nicht von Brot allein, sondern hat gern noch etwas Butter dazu,

Fleisch, Gemüse, Obst. Übrigens muß er Miete bezahlen, Schneider- und

Schuster-Rechnungen. Genug, eine Schmälerung des Einkommens hätte

mir das Gesicht allerdings etwas ins Säuerliche verzogen, das ist

menschlich. Damals, als neugebackener Ehemann, hatte ich noch keine

Rücklage zusammengehamstert und glaubte mich abgefunden zu haben mit

der humorigen Lebensweisheit:

Wer nix erheirat’ und nix ererbt,

Der bleibt ’n arm’s Luder, bis er sterbt.

Immerhin muß ich als gewissenhafter Chronist bekennen, daß der

freireligiöse Sprecher außer seinem Sprechorgan noch Feder und Tinte

besaß, und daß dies Handwerkszeug allenfalls langte für Butter und

Braten, sogar für eine Flasche Wein zu festlicher Gelegenheit.

Bekennen muß ich ferner, daß die Andeutung, ich hätte „nix erheirat’“

einer bedeutungsvollen Einschränkung bedarf. Ich mache sie ausdrücklich

geltend -- nicht etwa bloß um die Gefühle meiner Frau zu schonen,

die mir wiederholt unter die Nase rieb: „Die Frau Deines Freundes

Bartels hat bei ihrer Hochzeit nichts gehabt als ein Kopfkissen und

ein Sektglas -- wenn man das altväterliche Spitzglas, das überdies

einen Sprung hatte, überhaupt so bezeichnen will -- Deine Frau aber hat

außer prächtigen Betten und Tafelgeschirren allen möglichen Hausrat

in die Ehe gebracht, so daß wir bei der Wohnungseinrichtung fast gar

keine Kosten hatten.“ -- Das stimmt! und ist eine Sache von solcher

Wichtigkeit, daß sie diese Chronik erst möglich gemacht hat. Wäre

unser damaliger Hausrat +nicht+ in die Ehe gebracht worden von

meiner -- auch in dieser Hinsicht -- besseren Hälfte, so wäre mein

kurios lehrreiches Gefängnis zum Preußischen Adler gar nicht zustande

gekommen. Wieso? Das wird sich bald deutlich enthüllen.

Der Brotkorb ist insofern ein Ausgangspunkt der Geschichte, als ich

längere Zeit nach meiner Vernehmung durch den Amtsvorsteher -- im

traurigen Monat November war’s -- ein Schreiben bekam, das schon

äußerlich anzeigte, nun erfülle sich des Igels Kassandrawort. Auf

dem blauen Papiersiegel sah man den stolzen Adler Preußens nebst

der Umschrift: Königliches Provinzial-Schulkollegium Berlin. Der

Amtsbrief, bis auf den wirr gekritzelten Namenszug des Dezernenten

von musterhafter Handschrift und echtem Lumpenpapier, verfügte klipp

und klar, es sei mir hinfüro verboten, die freireligiösen Kinder

zu unterrichten. Ein konzessionspflichtiger Unterricht sei meine

freireligiöse Jugendunterweisung. Um etwaigen Flausen meinerseits

zuvor zu kommen, wurde mir schlechtweg „jede derartige Tätigkeit“ bei

Strafe verboten und „für jeden Übertretungsfall eine Exekutivstrafe

von hundert Mark, im Unvermögensfalle zehn Tagen Haft“ angedroht.

Ich fragte natürlich: Oho, wieso? mit welchem Recht? -- Es fehlte in

der Verfügung ein Hinweis auf Gesetzesparagraphen, es war einfach

geltend gemacht, ich habe nicht „die erforderliche Konzession zu

unterrichtlicher Tätigkeit“. -- Konzession? Bei Hinstarren auf dies

Wort machte ich, nach Aussage meiner Frau, jedesmal ein ratlos

steinernes Gesicht. Was für eine Konzession vermißte man an mir? Ich

hatte wohl von einer Schankkonzession gehört. Doch was ging die mich

an! Ich war ja kein Budiker! Oder hielt man die freireligiösen Ideen

für Destillenschnäpse?

Was tun? Natürlich mußte ich mich mit meinen Gesinnungsfreunden

beraten. Schickte also die Verfügung an den Vorsitzenden der

Freireligiösen Gemeinde zu Berlin und wurde sofort zu einer

Vorstands-Sitzung geladen. Diese fand in einem Nebenraume

unseres Versammlungssaals statt, den wir von einem Gastwirt der

Rosenthalerstraße gemietet hatten. Da sah ich unsere erwählten Führer

um den Wirtshaustisch sitzen und noch ein paar Rechtsanwälte, die

man bei der Wichtigkeit des Falles hinzugezogen hatte. Der ehemalige

Apotheker Friederici -- ein Mann von seltener Hingabe und Pflichttreue,

der bis zu seinem Tode, drei Jahrzehnte hindurch, die Gemeinde geführt

hat -- leitete die Beratung, und was er vorbrachte, fand Beifall bei

den grauköpfigen wie bei den heißspornigen Matadoren.

Als unser Bollwerk betrachteten wir das allgemeine Gesetz und Recht.

Natürlich versagte das vielgepriesene Deutsche Reich, wie so oft,

auch hier gegenüber dem Sonderwillen Preußens. Doch selbst in diesem

klassischen Lande der Bürokratie hatte die Verfassung nicht umhin

gekonnt, in ihrem Artikel zwölf die Freiheit der Religionsübung

zu gewährleisten, und schon das Allgemeine Landrecht hatte als

Befugnis der geduldeten Religionsgesellschaften „die Ausübung der

ihren Religionsgrundsätzen gemäßen Gebräuche“ bezeichnet. Zu den

geduldeten Religionsgesellschaften aber gehörte die Freireligiöse

Gemeinde -- zu deren Gebräuchen die freireligiöse „Jugendfeier“ oder

Konfirmation, sowie die unentbehrliche Vorbereitung darauf in Form

eines Konfirmandenunterrichts. Diese freireligiöse Tätigkeit war seit

dem Bestehen der Gemeinde unbeanstandet von ihren Sprechern ausgeübt

worden, unter den Augen der Regierung, die doch stets mißgünstig

blickten -- ohne daß man in dem Zeitraum von einem halben Jahrhundert

eine besondere Konzession von den freireligiösen Sprechern gefordert

hatte. Und nun auf einmal -- --!

„Was heißt denn Unterrichts-Konzession?“ brauste ich auf. „Genügt

nicht meine Universitätsbildung? mein Studium der Theologie

und der Philosophie? Genügt nicht mein Doktordiplom, um zu

beglaubigen, daß ich fähig bin, die Jugend einzuführen in den

Anschauungskreis der Freireligiösen Gemeinde? Und wenn ich der

Aufforderung jenes Polizeibeamten, den ich für den Schwyzer Pfarrer

Konrad gehalten, entsprechen und auf dem Polizeipräsidium einen

Unterrichts-Erlaubnisschein nachsuchen würde, was wäre die Folge?

Spöttisch würde man mir eröffnen, daß ich keinen Erlaubnis-Schein

kriege -- und würde dann auch noch geltend machen: Durch Ihr Gesuch

haben Sie selber zugegeben, daß Sie einer besonderen Erlaubnis

bedürfen! -- Was tun? Eine Konzession nachsuchen? Lieber nicht! --

Nachgeben? Auf keinen Fall! Mit unsrer Jugendunterweisung würde man

dem freireligiösen Baume die Wurzelfäden nehmen, er müßte verdorren!“

-- Düster nickten alle Führerköpfe, dann schlug auf den Beratungstisch

eine geballte Faust: „Trotzen! Weiter unterrichten! Es bis zum

Äußersten kommen lassen! Zum Schutze aber das Gericht anrufen!“ -- „O

freilich!“ rief ich entschlossen -- „an mir soll’s nicht fehlen! Ich

unterrichte ruhig weiter! Bleibt dem Provinzial-Schulkollegium nichts

übrig, als mich einsperren zu lassen.“

„Von wem denn aber? möcht ich wissen,“ eiferte Friederici -- „kein

Gericht nimmt Sie in Haft, wenn Sie nicht richterlich dazu verurteilt

sind.“ -- „Um so besser! So mag die Schulbehörde nach Belieben drohen

-- und mag Strafen verhängen, so viel sie Lust hat -- was tut’s, wenn

sich kein Vollstrecker findet, kein Gerichtsvollzieher ... Übrigens,

der soll nur kommen! Mit leeren Händen muß er wieder abziehn!“ --

„Wieso das?“ -- „Weil er nichts finden wird, was mein ist! Das Mobiliar

ist von meiner Frau in die Ehe gebracht, und da wir nach märkischem

Rechte geheiratet haben, besteht keine Gütergemeinschaft.“

Während die anderen pfiffig Beifall lächelten, meinte Friederici in

seiner polternden Weise: „Ach was, Gerichtsvollzieher! Unsinn! Der hat

in Ihrem Falle gar nichts zu schaffen -- es liegt ja kein Richterspruch

gegen Sie vor!“ -- „Gut also! Es wird weiter unterrichtet! Festhalten!

Immer fest!“ Aufgeregt erhob man sich von den Plätzen, in ein freies

Durcheinander war die Beratung aufgelöst.

Und dann saß ich in der polternden Eisenbahn. Draußen auf der Wuhlheide

lag dunstig die Novembernacht. Im Finstern lauerte und tappte etwas

Unheimliches: Eine Tatze, die mir mit einem Maulkorbe zum Munde

fahren wollte. Aber warte nur, täppisches Ungeheuer, -- ob dir nicht

Löweneckerchen entwischt und spöttisch eins pfeift!

Steht Wahrheit bei

Und rühmt sie frei,

Laßt euch das Maul nicht binden!

Es hang ihr an

Jedweder Mann,

Und keiner bleib dahinten!

Daß diese Trutzweise in der rohen Zeit des dreißigjährigen Krieges

erschallen konnte, verdient allen Respekt. Im neunzehnten Jahrhundert

kam eine andere Losung auf -- in der Residenz Preußens sang man:

Wer die Wahrheit kennet und saget sie frei,

Der kommt zu Berlin in die Hausvogtei!

Milderung des Sittenklimas

Als jemand den wohltätigen Einfluß der christlichen Mission auf die

Wilden pries, wandte ein Zweifler ein: „Fressen sie denn keine Menschen

mehr?“ -- „Das freilich noch immer, aber schon mit Messer und Gabel.“

In der Tat, mit der Zivilisation ist es vorwärts gegangen -- nur darf

man fragen: in welcher Hinsicht vorwärts? Nach der Meinung eines

Geschichtsphilosophen beschränken sich die Fortschritte auf das

intellektuelle Gebiet, während die Sittlichkeit seit Jahrhunderten kaum

besser geworden sei. Was mich betrifft, so bin ich versucht, die These

umzukehren und -- wenigstens als Chronist gut preußischer Verhältnisse

-- zu bezeugen, daß in unserm braven Staate die Sitten angenehmer

geworden sind, während die Geistreichigkeit noch viel zu wünschen übrig

läßt.

Was ich meine, zeigt das Beispiel der Ketzergerichte -- wenn wir die

einstigen vergleichen mit denen von jetzt. Anno eintausendsechshundert

wurde auf dem Blumenmarkte zu Rom der freie Denker Giordano Bruno

bei lebendigem Leibe geröstet. Der versammelten Christenheit sollte

erbaulich zu Gemüte geführt werden, wie es schon auf Erden und vollends

im Jenseits einem Ungläubigen ergehe. Die Ketzergerichte von heute

zeigen einen entschiedenen Fortschritt -- das moderne Sittenklima ist

nicht mehr so hitzig wie zur Zeit der Scheiterhaufen. Wenigstens muß

ich dem Strafgericht, das ich in Friedrichshagen erlebte, geradezu

liebenswürdige Formen nachrühmen.

Nicht brachen in der Kastanienallee nachts gewappnete Schergen ein,

mich jäh in Ketten zu werfen, wie weiland den Giordano Bruno --

sondern es klingelte bescheiden, dann erschien grüßend ein wehrloser

Uniformbeamter, dem eine Brieftasche umgeschnallt war. Er zückte kein

Schwert, bloß ein unschuldiges Papier, und höflich bat er mich, durch

einen Zug seines Tintenstiftes den Empfang zu bescheinigen.

Nachdem ich den harmlosen Wunsch erfüllt, besah ich mir das Schreiben.

Wie ein blaues Auge blickte das bekannte Siegel: der Adler mit der

Umschrift „Königliches Provinzial-Schulkollegium“. Ein sanfter Vorwurf

sprach daraus, und schon schlug mir das Gewissen. Oh freilich, ich

hatte die Schulbehörde, hatte den hohen Minister der Unterrichts-,

geistlichen und Medizinal-Angelegenheiten durch bockenden Ungehorsam

gekränkt. Freireligiösen Unterricht hatte ich erteilt, wohl mindestens

ein dutzendmal. Kein Wunder, daß nun die Vergeltung anhub. In der Tat,

da stand es schwarz auf weiß, in preußischer Kanzleischrift: „Nach

Auskunft des Königlichen Polizeipräsidiums haben Sie in einer Reihe von

Fällen Unterricht an Kinder von Mitgliedern der hiesigen Freireligiösen

Gemeinde erteilt ...“ Die Einzelheiten der Verfügung sind nicht weiter

bemerkenswert -- bis auf die Kostenrechnung: Achtmal freireligiösen

Unterricht -- mehr war einstweilen nicht angekreidet -- und jeder

einzelne Fall kostete einhundert Mark. Summa: achthundert Mark.

Hm ja! War das nun eigentlich teuer? oder war’s billig? Da ich genau

dreihundertvierunddreißig freireligiöse Zöglinge hatte, so war

die Unterrichtsstunde für das einzelne Kind mit dreißig Pfennigen

berechnet. Man könnte diese Einschätzung einigermaßen hoch finden

und darüber erstaunt sein, daß für die preußische Obrigkeit die

freireligiöse Lehre derart in die Wagschale fiel. Bedenkt man aber, daß

die Unterrichtsstunde sechzig Minuten hat, und daß ich allenfalls die

Fixigkeit besaß, den Kindern mindestens +eine+ freie Idee in der

Minute zu versetzen, so stellte sich nach Adam Riese der Preis für eine

Idee genau auf einen halben Pfennig pro Kopf. Das war denn eine Idee

allenfalls schon wert ... Beiläufig: das Volk der Dichter und Denker

scheint, trotz seiner Festredner auf Kant, Schiller und Goethe, die

Idee für ein unsolides Spinnefädchen oder Sonnenstäubchen zu halten.

Etwas Winziges, z. B. ein paar Körnlein Zucker oder Salz, nennt man in

Preußisch-Schilda eine „Idee“.

Ich überlegte, wie sich die dreißig Pfennig pro sechzig Ideen in der

angenehmsten Form zusammenbringen ließen. Zum Beispiel so: Jedes Kind

erhält, wenn es zur freireligiösen Stunde kommen will, von der Mutter

einen Groschen in Papier eingewickelt. Der zweite Groschen wird den

Zinsen des freireligiösen Gemeindevermögens entnommen, so daß hieraus

jährlich eintausendfünfhundert Mark aufzubringen wären. Den dritten

Groschen zahl ich selber; meine Feder wird schon so ergiebig sein, daß

ich mir den Luxus gestatten kann, freireligiösen Unterricht zu erteilen.

Aber wo bin ich Träumer? Habe ich das Geld etwa schon in der Tasche?

Achthundert Mark verlangt die Behörde, und eine kurze Frist ist mir

gestellt. Hm ja! Doch was geht mich überhaupt die Frist an! Und wozu

die Träumerei vom Zahlungsmodus! Bin ich denn nicht entschlossen,

unter +keinen+ Umständen zu berappen? Na also! Und was dann? Ein

Blick ins Schreiben der Behörde bestätigte, was dann zu gewärtigen:

„Im Unvermögensfalle“, wenn also das Geld von mir nicht einzutreiben

ist, soll für je hundert Mark eine Haftstrafe von zehn Tagen eintreten.

Das wären achtzig Tage hinter Schloß und Riegel -- zunächst mal! Und

wenn ich fortfahre, zu sündigen, brumme ich mir mit jedem Einzelfalle

weitere zehn Tage auf. Das gemahnt nun wirklich ein wenig an den alten

Inquisitionskerker.

Aber nicht doch! Der Fortschritt in den Sitten ist unverkennbar:

Wie human gestaltet sich die Haft eines modernen Ketzers! Was mich

betrifft, so muß mir erstens Selbstbeschäftigung vergönnt sein,

zweitens ein gewisses Maß von Spazierengehen, drittens Besuchempfangen

-- und so weiter. Kurz, ich werde ein beneidenswert geregeltes Leben

führen, kann ohne Störung nach Herzenslust sinnieren, lesen und

schreiben -- und das alles auf Staatskosten! Muß man mir doch freie

Station und Kost gewähren, Heizung, Bedienung, unter Umständen sogar

ärztliche Behandlung.

Als Sokrates angeklagt war, die Jugend zum Unglauben verführt zu haben,

meinte er in seiner Verteidigungsrede naiv, eigentlich verdiene er,

öffentlich im Rathause gespeist zu werden. Sollte der stolze Traum

dieses Ketzers von Athen nunmehr zu Fritzenwalde in Erfüllung gehn?

Ei ja! Und da zweifelt jemand am Fortschritt der Sitten? Solch eine

Haftstrafe bedeutet geradezu eine Sinekure, ähnlich dem behaglichen

Dasein in einem wohltätigen Altersheim. Wunderschön wird in der stillen

Zelle meine Schriftstellerei vonstatten gehn.

Was den freireligiösen Unterricht betrifft, so kann ich ihn ja während

der +Pausen+ meiner Haft erteilen -- und dabei mein Leben in

beneidenswert idealer Weise gestalten. Etwa folgendermaßen: zunächst

zehn Tage Haft, besser gesagt: Stiftler-Dasein. Dann geht’s auf vier

Tage in die Welt -- den ersten widme ich dem freireligiösen Unterricht;

ferner habe ich drei Tage Ferien, kann mich meiner Frau widmen, kann

die holden Einsamkeiten der Mark belauschen oder den Rucksack mal über

den Kamm des Riesengebirgs schleppen. Durch den neuerteilten Unterricht

habe ich für zehn +weitere+ Tage Haft gesorgt und trete diese

gern an. Nach ihrer „Verbüßung“, oder richtiger: nach ihrem Genuß,

kehre ich abermals in die Welt zurück und -- befolge dasselbe weise

Programm. So fließen meine Tage dahin, in einem Turnus von vierzehn

Tagen -- ebenmäßig wie der wechselnde Mond, wie Ebbe und Flut, wie die

Lebensmusik der Pythagoräer.

Die olle Konservenkiste

Ein Luftschloß vom idealen Sträflingsleben zerflatterte, als die

Wirklichkeit rauh dazwischenfuhr. Wirbel entstehen, wo Bewegungen

widereinander prallen. Es gibt Windhosen, Wasser- und Staubhosen. Man

könnte sogar von „Ideenhosen“ sprechen, wo nämlich entgegengesetzte

Ideen im Ringkampfe herumwirbeln. Auf der Bühne meines Innenlebens

spielte sich ein Drama ab, das meine Ideenwelt heftig mit den

obrigkeitlichen Verfügungen aneinander brachte: eine Ideenhose.

Träume sind nicht immer bloß Schäume. Ein Freund von mir hat mal

gesagt, das verständige Denken gehöre zur Oberfläche des Menschen, der

wertvolle Kern sei „der Weise im Innern“. Heimliche Weisheit waltet

manchmal in Träumen, die der Verstand für albern hält. Hier solch ein

Traum.

Doch ich muß zuerst berichten, unter welchen Umständen der Traum

zustande kam. Nach dem Verbot meines freireligiösen Unterrichts

wollte ich herausbringen, ob man gegen mich bloß deshalb

vorgegangen war, weil ich eine vorgeschriebene Form nicht erfüllt,

nämlich keine Unterrichtskonzession eingeholt hatte, oder ob das

Kultusministerium diesen Umstand lediglich zum Vorwand nehme,

um die freireligiöse Jugendunterweisung lahm zu legen. Zur Probe

sollte meine nun regelrechte Bewerbung um einen Erlaubnisschein

für philosophischen Vorbereitungsunterricht dienen. Ich wollte

versuchen, ob ich freireligiöse Zöglinge in die Grundbegriffe

einer Welt- und Lebensanschauung einführen dürfe. Da verweigerte

mir das Provinzial-Schulkollegium die Erlaubnis zum Unterricht an

jugendliche Personen +überhaupt+. Es heißt in dem neuen Ukas:

„Nach der Staatsministerial-Instruktion vom 1. Dezember 1839 genügt

die wissenschaftliche Befähigung allein nicht, um die Erlaubnis zur

Erteilung von Privatunterricht zu erlangen. Vielmehr sollen Personen,

bei denen in religiöser oder politischer Beziehung Bedenken vorliegen,

vom Lehrstande ferngehalten werden. Da Sie, wie die bisher gepflogenen

Verhandlungen und der von Ihnen in der Freireligiösen Gemeinde

gehaltene, später im Druck erschienene Vortrag ‚Das Leben ohne Gott‘

ergeben, das Dasein Gottes leugnen, auch in politischer Beziehung sich

zu derjenigen Partei halten, welche den Umsturz alles Bestehenden

anstrebt, so können Sie als eine zum Unterricht jugendlicher Personen

qualifizierte Persönlichkeit nicht angesehen werden.“

„Ne dolle Kiste!“ hatte bei unserer Beratung ein Freireligiöser gesagt,

derselbe, den man wegen eines Vortrages von beißendem Witz den „Zehn

Gebote-Hoffmann“ nennt. „So ’ne richtije olle Konservenkiste! Na

jewiß doch! Ich meine so ’ne Kiste, wo die Herren von’ jrünen Tisch

ihren Aktenplunder konservieren, damit er späteren Jeschlechtern die

Lungen verstaubt.“ Nun hatte unser Rechtsanwalt das Wort ergriffen:

„Was hilft all diese Rebellion des Herzens, wo es doch schließlich

auf juristische Begriffe ankommt -- vor allem auf den Standpunkt

des Verwaltungsrichters! Na, und der ist kaum zweifelhaft -- in der

Zeit, wo nach dem Fall des Sozialistengesetzes die Stockkonservativen

krampfhafte Versuche machen, den sogenannten Umsturz auf andere Weise

niederzuringen, nämlich auf administrativem Wege, der ja in Preußen

gangbar ist. Die öffentliche Entrüstung fürchtet man durchaus nicht --

im Gegenteil, es gibt Leute, die möchten eine Revolte herausfordern und

den Säbel mal tüchtig hauen lassen.“ -- „Wenn sich der hauende Säbel

bloß nicht +ver+haut!“ hatte Hoffmann bemerkt.

Und Friederici: „Na und? Wie wird nach Ihrer Meinung der

Verwaltungsrichter entscheiden?“ -- „Wird sich diplomatisch aus der

Klemme winden. Wird sagen, er sei hier überhaupt nicht zuständig.“ --

„Aber zum Kuckuck!“ polterte Friederici -- „leben wir denn in Rußland,

wo sich die Regierung herausnehmen darf, mißliebige Untertanen auf

administrativem Wege zu bestrafen? Ohne daß der Richter angerufen

werden kann, wie? Wir haben doch eine Verfassung!“ -- „Das schon,“

erwiderte der Rechtsanwalt, „aber wir haben manche +Lücke+ in

der Verfassung. Weil noch kein eigentliches Schulgesetz vorhanden,

sieht der Verwaltungsrichter für seine Entscheidung keine andere

Rechtsgrundlage, als eine Reihe von uralten Kabinettsordern und

Verfügungen preußischer Kultusminister. Das ist eben die Lücke ...“

„Ach so!“ meinte Adolf Hoffmann, „und für diese Lücke soll nu Wille

büßen! Echt preußische Auslegung des Wortes Lückenbüßer!“ --

Als ich, von der freireligiösen Sitzung heimgekehrt, im Bette lag,

gingen mir diese Gespräche durch den Kopf -- wie im Wirbelwind Staub

und Papierfetzen herumtanzen. Ich quälte mich mit Schlaflosigkeit --

gesteigert wurde meine Unruhe noch durch die Aussicht, am nächsten

Vormittage einer Theaterprobe beiwohnen zu sollen. Hierzu hatte ich

eigentlich keine Zeit, jedenfalls keine Sammlung. Es handelte sich

um ein Stück, das in der Volksbühne, die ich gegründet hatte und als

Vorsitzender leitete, zur Aufführung gelangen sollte. Lag die Regie

auch in den fähigen Händen Emil Lessings, so hatten es widrige Umstände

gefügt, daß ich der Generalprobe mit Bedenken entgegensah. So hatten

sich auch noch Theaterwirren in die Ideenhose gemischt. Ich schloß

die Augen, um den Schlaf herbeizuzwingen, hörte aber die greisenhafte

Stimme eines Papageis, der dummes Zeug schwatzte. Dann sagte meine

Frau: „Der dumme Vogel will durchaus mit ins Theater. Nimm ihn in

deiner Hutschachtel mit!“ -- „Nicht in die Hutschachtel,“ protestierte

der Vogel, „in den Souffleurkasten will Papchen.“ Die Worte genügten,

um auf einmal die Szene zu verwandeln.

Das Gefängnis zum Preußischen Adler · 第 4 / 19 段