Der Kulturfortschritt erweist sich für denjenigen, dem sich an die

Güter der Kultur ein Lustgefühl knüpft, als ein spezieller Fall des

vorigen Moralprinzips. Er wird nur den Untergang und die Zerstörung

mancher Dinge, die auch zum Wohle der Menschheit beitragen, mit

in Kauf nehmen müssen. Es ist aber auch möglich, daß jemand in dem

Kulturfortschritt, abgesehen von dem damit verbundenen Lustgefühl,

eine sittliche Notwendigkeit erblickt. Dann ist derselbe für ihn ein

besonderes Moralprinzip neben dem vorigen.

Sowohl die Maxime des Gesamtwohles wie auch jene des

Kulturfortschrittes beruht auf der Vorstellung, d. i. auf

der Beziehung, die man dem Inhalt der sittlichen Ideen zu

bestimmten Erlebnissen (Wahrnehmungen) giebt. Das höchste denkbare

Sittlichkeitsprinzip ist aber das, welches keine solche Beziehung

von vornherein enthält, sondern aus dem Quell der reinen Intuition

entspringt und erst nachher die Beziehung zur Wahrnehmung (zum Leben)

sucht. Die Bestimmung, was zu wollen ist, geht hier von einer andern

Instanz aus als in den vorhergehenden Fällen. Wer dem sittlichen

Prinzip des Gesamtwohles huldigt, der wird bei allen seinen Handlungen

zuerst fragen, was zu diesem Gesamtwohl seine Ideale beitragen. Wer

sich zu dem sittlichen Prinzip des Kulturfortschrittes bekennt, wird

es hier ebenso machen. Es giebt aber ein höheres, das in dem einzelnen

Falle nicht von einem bestimmten einzelnen Sittlichkeitsziel ausgeht,

sondern welches allen Sittlichkeitsmaximen einen gewissen Wert beilegt,

und im gegebenen Falle immer fragt, ob denn hier das eine oder das

andere Moralprinzip das wichtigere ist. Es kann vorkommen, daß jemand

unter gegebenen Verhältnissen die Förderung des Kulturfortschritts,

unter andern die des Gesamtwohls, im dritten Falle die Förderung

des eigenen Wohles für das richtige ansieht und zum Motiv seines

Handelns macht. Wenn aber alle andern Bestimmungsgründe erst an

zweite Stelle treten, dann kommt in erster Linie die begriffliche

Intuition selbst in Betracht. Damit fallen alle andern Motive weg,

und nur der Ideengehalt der Handlung wirkt als Motiv derselben.

Wir haben unter den Stufen der charakterologischen Anlage diejenige

als die höchste bezeichnet, die als reines Denken, als praktische

Vernunft wirkt. Unter den Motiven haben wir jetzt als das höchste die

begriffliche Intuition bezeichnet. Bei genauerer Überlegung stellt

sich alsbald heraus, daß auf dieser Stufe der Sittlichkeit Triebfeder

und Motiv zusammenfallen, d. i., daß weder eine vorherbestimmte

charakterologische Anlage, noch ein äußeres, normativ angenommenes

sittliches Prinzip auf unser Handeln wirken. Die Handlung ist

also keine schablonenmäßige, die nach den Regeln eines Moralcodex

ausgeführt wird, und auch keine solche, die der Mensch auf äußeren

Anstoß hin automatenhaft vollzieht, sondern eine schlechthin durch

ihren idealen Gehalt bestimmte.

Zur Voraussetzung hat eine solche Handlung die Fähigkeit der

moralischen Intuitionen. Wem die Fähigkeit fehlt, sich für den

einzelnen Fall seine besondere Sittlichkeitsmaxime zu schaffen,

der wird es auch nie zum wahrhaft individuellen Wollen bringen.

Der gerade Gegensatz dieses Sittlichkeitsprinzips ist das Kant'sche:

"Handle so, daß die Grundsätze deines Handelns für alle Menschen gelten

können." Dieser Satz ist der Tod alles individuellen Handelns. Nicht

wie alle Menschen handeln würden, kann für mich maßgebend sein,

sondern was für mich in dem individuellen Falle zu thun ist.

Ein oberflächliches Urteil könnte vielleicht diesen Ausführungen

einwenden: wie kann das Handeln zugleich individuell auf den besondern

Fall und die besondere Situation geprägt und doch rein ideell aus

der Intuition heraus bestimmt sein? Dieser Einwand beruht auf einer

Verwechselung von sittlichem Motiv und wahrnehmbarem Inhalt der

Handlung. Der letztere kann Motiv sein, und ist es auch z. B. beim

Kulturfortschritt, beim Handeln aus Egoismus u. s. w.; beim Handeln

auf Grund rein sittlicher Intuition ist er es nicht. Mein Ich

richtet seinen Blick natürlich auf diesen Wahrnehmungsinhalt,

bestimmen läßt es sich durch denselben nicht. Dieser Inhalt

wird nur benützt, um sich einen Erkenntnisbegriff zu bilden, den

dazu gehörigen moralischen Begriff entnimmt das Ich nicht aus dem

Objekte. Der Erkenntnisbegriff aus einer bestimmten Situation, der ich

gegenüberstehe, ist nur dann zugleich ein moralischer Begriff, wenn

ich auf dem Standpunkte eines bestimmten Moralprinzips stehe. Wenn

ich auf dem Boden der Kulturentwicklungsmoral stehe, dann gehe ich

mit gebundener Marschroute in der Welt umher. Aus jedem Geschehen,

das ich wahrnehme und das mich beschäftigen kann, entspringt zugleich

eine sittliche Pflicht; nämlich mein Scherflein beizutragen, damit das

betreffende Geschehen in den Dienst der Kulturentwickelung gestellt

werde. Außer dem Begriff, der mir den naturgesetzlichen Zusammenhang

eines Geschehens oder Dinges enthüllt, haben die letztern auch noch

eine sittliche Etikette umgehängt, die für mich, das moralische Wesen,

eine ethische Anweisung enthält, wie ich mich zu benehmen habe. Diese

sittliche Etikette fällt auf einem höheren Standpunkte weg, und die Art

meines Handelns ergiebt sich in jedem einzelnen Falle aus meiner Idee;

und zwar aus der Idee, die mir dem konkreten Fall gegenüber aufgeht.

Die Menschen sind dem Intuitionsvermögen nach verschieden. Dem Einen

sprudeln die Ideen zu, der andere erwirbt sich sie mühselig. Die

Situationen, in denen die Menschen leben, und die den Schauplatz

ihres Handelns abgeben, sind nicht weniger verschieden. Wie ein Mensch

handelt, wird also abhängen von der Art, wie sein Intuitionsvermögen

einer bestimmten Situation gegenüber wirkt. Die Summe der in uns

wirksamen Ideen, den realen Inhalt unserer Intuitionen, macht das

aus, was bei aller Allgemeinheit der Ideenwelt in jedem Menschen

individuell geartet ist. Insofern dieser intuitive Inhalt auf das

Handeln geht, ist er der Sittlichkeitsgehalt des Individuums. Das

Auslebenlassen dieses Gehalts ist die moralische Maxime dessen, der

alle andern Moralprinzipien als untergeordnet betrachtet. Man kann

diesen Standpunkt den ethischen Individualismus nennen.

Das Maßgebende einer Handlung im konkreten Falle ist das Auffinden

der entsprechenden, ganz individuellen Intuition. Auf dieser Stufe

der Sittlichkeit kann von allgemeinen Sittlichkeitsbegriffen (Normen,

Gesetzen) nicht die Rede sein. Allgemeine Normen setzen immer konkrete

Thatsachen voraus, aus denen sie abgeleitet werden können. Durch das

menschliche Handeln werden aber Thatsachen erst geschaffen.

Wenn wir das Gesetzmäßige (Begriffliche in dem Handeln der Individuen,

Völker und Zeitalter) aufsuchen, so erhalten wir eine Ethik, aber

nicht als Wissenschaft von sittlichen Normen, sondern als Naturlehre

der Sittlichkeit. Erst die hierdurch gewonnenen Gesetze verhalten sich

zum menschlichen Handeln so wie die Naturgesetze zu einer besonderen

Erscheinung. Sie sind aber durchaus nicht identisch mit den Gesetzen,

die wir unserm Handeln zu Grunde legen. Wenn ich oder ein anderer

später über meine Handlung nachdenken, kann es herauskommen, welche

Sittlichkeitsmaximen bei derselben in Betracht kommen. Während ich

handle, bewegt mich nicht die Sittlichkeitsmaxime, sondern die Liebe

zu dem Objekt, das ich durch meine Handlung verwirklichen will. Ich

frage keinen Menschen und auch keinen Moralcodex: soll ich diese

Handlung ausführen, sondern ich führe sie aus, sobald ich die Idee

davon gefaßt habe. Nur dadurch ist sie meine Handlung. Wer handelt,

weil er bestimmte sittliche Normen anerkennt, dessen Handlung ist

das Ergebnis der in seinem Moralcodex stehenden Prinzipien. Er ist

bloß der Vollstrecker. Er ist ein höherer Automat. Werfet einen Anlaß

zum Handeln in sein Bewußtsein, und alsbald setzt sich das Räderwerk

seiner Moralprinzipien in Bewegung und läuft in gesetzmäßiger Weise

ab, um eine christliche, humane, selbstlose oder eine Handlung

des kulturgeschichtlichen Fortschrittes zu vollbringen. Nur wenn

ich meiner Liebe zu dem Objekte folge, dann bin ich es selbst, der

handelt. Ich erkenne auf dieser Stufe der Sittlichkeit keinen Herrn

über mich, nicht die äußere Autorität, nicht die sogenannte Stimme

meines Gewissens. Ich erkenne kein äußeres Prinzip meines Handelns an,

weil ich in mir selbst den Grund des Handelns, die Liebe zur Handlung,

gefunden habe. Ich prüfe nicht, ob meine Handlung gut oder böse ist;

ich vollziehe sie, weil ich in sie verliebt bin. Ich frage mich auch

nicht: wie würde ein anderer Mensch in meinem Falle handeln, sondern

ich handle, wie ich, diese besondere Individualität, will. Nicht das

allgemein Übliche, die allgemeine Sitte, eine allgemein-menschliche

Maxime, eine sittliche Norm leitet mich, sondern meine Liebe zur

That. Ich fühle keinen Zwang, nicht den Zwang der Natur, die mich

bei meinen Trieben leitet, nicht den Zwang der sittlichen Gebote,

sondern ich will einfach ausführen, was in mir liegt.

Die Verteidiger der allgemeinen sittlichen Normen werden zu diesen

Ausführungen sagen: wenn jeder das Recht hat, sich auszuleben und

zu thun, was ihm beliebt, dann ist kein Unterschied zwischen guter

Handlung und Verbrechen; jede Gaunerei, die in mir liegt, hat gleichen

Anspruch sich auszuleben, wie die Intention, dem allgemeinen Besten

zu dienen. Nicht der Umstand, daß ich eine Handlung der Idee nach ins

Auge gefaßt habe, kann für mich, als sittlichen Menschen maßgebend

sein, sondern nachherige Prüfung, ob sie gut oder böse ist. Nur im

ersteren Falle werde ich sie ausführen.

Meine Entgegnung auf diesen Einwand ist die: daß ich nicht spreche

von Kindern und auch nicht von Menschen, die ihren tierischen oder

sozialen Instinkten folgen. Ich spreche von Menschen, die fähig sind,

sich zum Ideengehalte der Welt zu erheben. Daß die That des Verbrechers

in gleichem Sinn ein Ausleben der Individualität genannt wird, wie

die Verkörperung reiner Intuition, ist nur möglich in einem Zeitalter,

wo unreife Menschen die blinden Triebe zur Individualität des Menschen

zählen. Der tierische Trieb, der zum Verbrechen treibt, gehört nicht

zum Individuellen des Menschen, sondern zum Allgemeinsten in ihm,

zu dem, was bei allen Individuen in gleichem Maße geltend ist. Das

Individuelle in mir ist nicht mein Organismus mit seinen Trieben

und Gefühlen, sondern das ist die einige Ideenwelt, die in diesem

Organismus aufleuchtet. Meine Triebe, Instinkte, Leidenschaften

begründen nichts weiter in mir, als daß ich zur allgemeinen Gattung

Mensch gehöre; der Umstand, daß sich ein Ideelles in diesen Trieben,

Leidenschaften und Gefühlen auf eine besondere Art auslebt, begründet

meine Individualität. Durch meine Instinkte, Triebe bin ich ein

Mensch, von denen zwölf ein Dutzend machen; durch die besondere Form

der Idee, durch die ich mich innerhalb des Dutzend als Ich bezeichne,

bin ich Individuum. Nach der Verschiedenheit meiner tierischen Natur

könnte mich nur ein mir fremdes Wesen von andern unterscheiden;

durch mein Denken, d. h. durch das thätige Erfassen dessen, was sich

als Ideelles in meinem Organismus auslebt, unterscheide ich mich

selbst von andern. Man kann also von der Handlung des Verbrechers

gar nicht sagen, daß sie aus der Idee hervorgeht. Ja, das ist gerade

das Charakteristische der Verbrecherhandlungen, daß sie aus den

außerideellen Elementen des Menschen sich herleiten.

Eine Handlung, deren Grund in dem ideellen Teil meines individuellen

Wesens liegt, ist frei, jede andere, gleichgültig, ob sie aus dem

Zwange der Natur oder aus der Nötigung einer sittlichen Norm vollzogen

wird, ist unfrei.

Frei ist nur der Mensch, der in jedem Augenblicke seines Lebens sich

selbst zu folgen in der Lage ist. Eine sittliche That ist nur meine

That, wenn sie in dieser Auffassung eine freie genannt werden kann.

Die Handlung aus Freiheit schließt die sittlichen Gesetze nicht etwa

aus, sondern ein; sie erweist sich nur als höher stehend gegenüber

derjenigen, die von diesen Gesetzen diktiert ist. Warum sollte meine

Handlung denn weniger dem Gesamtwohle dienen, wenn ich sie aus Liebe

gethan habe, als dann, wenn ich sie aus dem Grunde vollbracht habe,

weil dem Gesamtwohle zu dienen eine Pflicht ist? Der Pflichtbegriff

schließt die Freiheit aus, weil er das Individuelle nicht anerkennen

will, sondern Unterwerfung des letztern unter eine allgemeine Norm

fordert. Die Freiheit des Handelns ist nur denkbar vom Standpunkte

des ethischen Individualismus aus.

Wie ist aber ein Zusammenleben der Menschen möglich, wenn jeder nur

bestrebt ist, seine Individualität zur Geltung zu bringen? Damit ist

wieder ein Einwand des Moralismus gekennzeichnet. Dieser glaubt, eine

Gemeinschaft von Menschen sei nur möglich, wenn sie alle vereinigt

sind durch eine gemeinsame sittliche Ordnung. Der Moralismus versteht

eben die Einigkeit der Ideenwelt nicht. Er begreift nicht, daß die

Ideenwelt, die in mir thätig ist, keine andere ist als die in meinem

Mitmenschen. Der Unterschied zwischen mir und meinem Mitmenschen liegt

durchaus nicht darin, daß wir in zwei ganz verschiedenen Geisteswelten

leben, sondern daß er aus der uns gemeinsamen Ideenwelt andere

Intuitionen empfängt als ich. Er will seine Intuitionen ausleben, ich

die meinigen. Wenn wir beide wirklich aus der Idee schöpfen und keinen

äußeren (physischen oder moralischen) Antrieben folgen, so können wir

uns nur in dem gleichen Streben, in denselben Intentionen begegnen. Ein

sittliches Mißverstehen, ein Aufeinanderprallen ist bei sittlich freien

Menschen ausgeschlossen. Nur der sittlich Unfreie, der dem Naturtrieb

oder dem Pflichtgebot folgt, stößt den Nebenmenschen zurück, wenn

er nicht dem gleichen Instinkt und dem gleichen Gebot folgt. Leben

und Leben lassen ist die Grundmaxime der freien Menschen. Sie kennen

kein Sollen; wie sie in einem besonderen Falle wollen werden, das

wird ihnen ihr Ideenvermögen sagen.

Läge nicht in der menschlichen Wesenheit der Urgrund zur

Verträglichkeit; man würde sie ihr durch keine äußeren Gesetze

einimpfen! Nur weil die menschlichen Individuen Eines Geistes sind,

können sie sich auch nebeneinander ausleben. Der Freie lebt in dem

Vertrauen darauf los, daß der andere Freie mit ihm einer geistigen Welt

angehört und sich in seinen Intentionen mit ihm begegnen wird. Der

Freie verlangt von seinen Mitmenschen keine Übereinstimmung, aber er

erwartet sie, weil sie in der menschlichen Natur liegt.

Es wird viele geben, die da sagen: der Begriff des freien Menschen,

den du da entwirfst, ist eine Chimäre, ist nirgends verwirklicht. Wir

haben es aber mit wirklichen Menschen zu thun, und bei denen ist auf

Sittlichkeit nur zu hoffen, wenn sie einem Sittengebote gehorchen, wenn

sie ihre sittliche Mission als Pflicht auffassen und nicht frei ihren

Neigungen und ihrer Liebe folgen. Ich bezweifle das keineswegs. Nur

ein Blinder könnte es. Aber dann hinweg mit aller Heuchelei der

Sittlichkeit. Saget einfach: die menschliche Natur muß zu ihren

Handlungen gezwungen werden, solange sie nicht frei ist. Ob man die

Unfreiheit durch physische Mittel oder durch Sittengesetze bezwingt,

ob der Mensch unfrei ist, weil er seinem maßlosen Geschlechtstrieb

folgt oder darum, weil er in den Fesseln konventioneller Sittlichkeit

eingeschnürt ist, ist ganz gleichgültig. Man behaupte aber nur nicht,

daß ein solcher Mensch mit Recht eine Handlung die seinige nennt, da

er doch von einer fremden Gewalt dazu getrieben ist. Aber mitten aus

der Zwangsordnung heraus erheben sich die freien Geister, die sich

selbst finden in dem Wust von Sitte, Gesetzeszwang, Religionsübung

u. s. w. Frei sind sie, insofern sie nur sich folgen, unfrei, insofern

sie sich unterwerfen. Wer von uns kann sagen, daß er in allen seinen

Handlungen wirklich frei ist? Aber in jedem von uns wohnt eine tiefere

Wesenheit, in der sich der freie Mensch ausspricht.

Aus Handlungen der Freiheit und der Unfreiheit setzt sich unser Leben

zusammen. Wir können aber den Begriff des Menschen nicht zu Ende

denken, ohne auf den freien Geist als die reinste Ausprägung der

menschlichen Natur zu kommen. Wahrhaft Menschen sind wir doch nur,

insofern wir frei sind.

Das ist ein Ideal, werden viele sagen. Ohne Zweifel, aber ein solches,

das sich in unserer Wesenheit als reales Element an die Oberfläche

arbeitet. Es ist kein erdachtes oder erträumtes Ideal, sondern ein

solches, das Leben hat und das sich auch in der unvollkommensten

Form seines Daseins deutlich ankündigt. Wäre der Mensch ein bloßes

Naturwesen, dann wäre das Aufsuchen von Idealen, d. i. von Ideen, die

augenblicklich unwirksam sind, deren Verwirklichung aber gefordert

wird, ein Unding. An dem Dinge der Außenwelt ist die Idee durch die

Wahrnehmung bestimmt; wir haben das unserige gethan, wenn wir den

Zusammenhang von Idee und Wahrnehmung erkannt haben. Beim Menschen

ist das nicht so. Die Summe seines Daseins ist nicht ohne ihn selbst

bestimmt; sein Begriff (freier Geist) ist mit dem Wahrnehmungsbilde

"Mensch" nicht im voraus objektiv vereinigt, um bloß nachher durch die

Erkenntnis festgestellt zu werden. Der Mensch muß selbstthätig seinen

Begriff mit der Wahrnehmung Mensch vereinigen. Begriff und Wahrnehmung

decken sich hier nur, wenn sie der Mensch selbst zur Deckung bringt. Er

kann es aber nur, wenn er den Begriff des freien Geistes, d. i. seinen

eigenen Begriff, gefunden hat. In der objektiven Welt ist uns durch

unsere Organisation ein Grenzstrich gezogen zwischen Wahrnehmung und

Begriff; das Erkennen überwindet diese Grenze. In der subjektiven Natur

ist diese Grenze nicht minder vorhanden; der Mensch überwindet sie im

Laufe seiner Entwicklung, indem er in seiner Erscheinung seinen Begriff

zur Ausgestaltung bringt. So führt uns sowohl das intellektuelle

wie das sittliche Leben des Menschen auf seine Doppelnatur: das

Wahrnehmen (unmittelbares Erleben) und Denken. Das intellektuelle Leben

überwindet die Doppelnatur durch die Erkenntnis, das sittliche durch

die thatsächliche Verwirklichung des freien Geistes. Jedes Wesen hat

seinen eingeborenen Begriff (das Gesetz seines Seins und Wirkens);

aber er ist in den Außendingen unzertrennlich mit der Wahrnehmung

verbunden und nur innerhalb unseres geistigen Organismus von dieser

abgesondert. Beim Menschen selbst ist Begriff und Wahrnehmung zunächst

thatsächlich getrennt, um von ihm ebenso thatsächlich vereinigt zu

werden. Man kann einwenden: unserer Wahrnehmung des Menschen entspricht

in jedem Augenblicke seines Lebens ein bestimmter Begriff, sowie jedem

anderen Dinge auch. Ich kann mir den Begriff eines Schablonenmenschen

bilden und kann einen solchen auch als Wahrnehmung gegeben haben;

wenn ich zu diesem auch noch den Begriff des freien Geistes bringe,

so habe ich zwei Begriffe für dasselbe Objekt.

Das ist einseitig gedacht. Ich bin als Wahrnehmungsobjekt einer

fortwährenden Veränderung unterworfen. Als Kind war ich ein anderer,

ein anderer als Jüngling und als Mann. Ja, in jedem Augenblicke ist

mein Wahrnehmungsbild ein anderes als in den vorangehenden. Diese

Veränderungen können sich in dem Sinne vollziehen, daß sich in ihnen

nur immer derselbe (Schablonenmensch) ausspricht, oder daß sie den

Ausdruck des freien Geistes darstellen. Diesen Veränderungen ist das

Wahrnehmungsobjekt meines Handelns unterworfen.

Es ist in dem Wahrnehmungsobjekt Mensch die Möglichkeit gegeben,

sich umzubilden, wie im Pflanzenkeim die Möglichkeit liegt, zur

ganzen Pflanze zu werden. Die Pflanze wird sich umbilden wegen der

objektiven, in ihr liegenden Gesetzmäßigkeit; der Mensch bleibt in

seinem unvollendeten Zustande, wenn er nicht den Umbildungsstoff

in sich selbst aufgreift, und sich durch eigene Kraft umbildet. Die

Natur macht aus dem Menschen bloß ein Naturwesen; die Gesellschaft

ein gesetzmäßig handelndes; ein freies Wesen kann er nur selbst aus

sich machen. Die Natur läßt den Menschen in einem gewissen Stadium

seiner Entwicklung aus ihren Fesseln los; die Gesellschaft führt

diese Entwicklung bis zu einem weiteren Punkte; den letzten Schliff

kann nur der Mensch selbst sich geben.

Der Standpunkt der freien Sittlichkeit behauptet also nicht,

daß der freie Geist die einzige Gestalt ist, in der ein Mensch

existieren kann. Sie sieht in der freien Geistigkeit nur das letzte

Entwicklungsstadium des Menschen. Damit ist nicht geleugnet, daß

das Handeln nach Normen als Entwicklungsstufe seine Berechtigung

habe. Es kann nur nicht als absoluter Sittlichkeitsstandpunkt anerkannt

werden. Der freie Geist aber überwindet die Normen in dem Sinne, daß

er sie nicht als Gebote empfindet, sondern sein Handeln nach seinen

Impulsen (Intuitionen) einrichtet.

Wenn Kant von der Pflicht sagt: "Pflicht! du erhabener, großer Name,

der du nichts Beliebtes, was Einschmeichelung bei sich führt, in dir

fassest, sondern Unterwerfung verlangst," der du "ein Gesetz aufstellst

..., vor dem alle Neigungen verstummen, wenn sie gleich im Geheimen

ihm entgegenwirken"; so erwidert der freie Geist: "Freiheit! du

freundlicher, menschlicher Name, der du alles sittlich Beliebte,

was meinem Menschentum am meisten schmeichelt, in dir fassest,

und mich zu niemandes Diener machst, der du kein Gesetz aufstellst,

sondern abwartest, was meine Neigung selbst als Gesetz verkünden wird,

weil sie jedem auferzwungenen Gesetze Widerstand leistet."

Das ist der Gegensatz von gesetzmäßiger und freier Sittlichkeit.

Der Philister, der in dem Staate die verkörperte Sittlichkeit

sieht, wird in dem freien Geist einen Staatsgefährlichen sehen. Er

thut es aber nur, weil sein Blick eingeengt ist in eine bestimmte

Zeitepoche. Wenn er über dieselbe hinausblicken könnte, so müßte

er alsbald finden, daß der freie Geist selten nötig hat, über die

Gesetze seines Staates hinauszugehen, nie aber sich mit ihnen in

einen wirklichen Widerspruch zu setzen. Denn die Staatsgesetze sind

sämtlich aus Intuitionen freier Geister entsprungen, ebenso wie alle

anderen objektiven Sittlichkeitsgesetze. Kein Gesetz wird durch

Familienautorität ausgeübt, das nicht einmal von einem Ahnherrn

als solches intuitiv erfaßt und festgesetzt worden wäre; auch die

konventionellen Gesetze der Sittlichkeit werden von bestimmten

Menschen zuerst aufgestellt; und die Staatsgesetze entstehen stets

im Kopfe eines Staatsmannes. Diese Geister haben die Gesetze über

die anderen Menschen gesetzt, und unfrei wird nur der, welcher diesen

Ursprung vergißt, und sie entweder zu göttlichen Geboten, zu objektiven

sittlichen Pflichtbegriffen oder zur befehlenden Stimme seines eigenen

Gewissens macht. Wer den Ursprung aber nicht übersieht, sondern ihn

in dem Menschen sucht, der wird damit rechnen als mit einem Gliede

derselben Ideenwelt, aus der auch er seine sittlichen Intuitionen

holt. Glaubt er bessere zu haben, so sucht er sie an die Stelle der

bestehenden zu bringen; findet er diese berechtigt, dann handelt er

ihnen gemäß, als wenn sie seine eigenen wären.

Der Mensch ist nicht da, um eine sittliche Weltordnung

zu begründen. Wer dies behauptet, steht in Bezug auf

Menschheitswissenschaft noch auf demselben Standpunkt, auf dem jene

Naturwissenschaft stand, die da glaubte: der Stier hätte Hörner,

damit er stoßen könne. Die Naturforscher haben glücklich den objektiven

Zweckbegriff zu den Toten geworfen. Die Ethik kann sich schwerer davon

frei machen. Aber so wie die Hörner nicht wegen des Stoßens da sind,

sondern das Stoßen durch die Hörner; so ist der Mensch nicht wegen

der Sittlichkeit da, sondern die Sittlichkeit durch den Menschen. Der

freie Mensch handelt, weil er eine sittliche Idee hat; aber er handelt

nicht, damit er sittlich sei. Die menschlichen Individuen sind die

Voraussetzung der sittlichen Weltordnung.

Die Philosophie der Freiheit: Grundzüge einer modernen Weltanschauung · 第 9 / 14 段