Güter der Kultur ein Lustgefühl knüpft, als ein spezieller Fall des
vorigen Moralprinzips. Er wird nur den Untergang und die Zerstörung
mancher Dinge, die auch zum Wohle der Menschheit beitragen, mit
in Kauf nehmen müssen. Es ist aber auch möglich, daß jemand in dem
Kulturfortschritt, abgesehen von dem damit verbundenen Lustgefühl,
eine sittliche Notwendigkeit erblickt. Dann ist derselbe für ihn ein
besonderes Moralprinzip neben dem vorigen.
Sowohl die Maxime des Gesamtwohles wie auch jene des
Kulturfortschrittes beruht auf der Vorstellung, d. i. auf
der Beziehung, die man dem Inhalt der sittlichen Ideen zu
bestimmten Erlebnissen (Wahrnehmungen) giebt. Das höchste denkbare
Sittlichkeitsprinzip ist aber das, welches keine solche Beziehung
von vornherein enthält, sondern aus dem Quell der reinen Intuition
entspringt und erst nachher die Beziehung zur Wahrnehmung (zum Leben)
sucht. Die Bestimmung, was zu wollen ist, geht hier von einer andern
Instanz aus als in den vorhergehenden Fällen. Wer dem sittlichen
Prinzip des Gesamtwohles huldigt, der wird bei allen seinen Handlungen
zuerst fragen, was zu diesem Gesamtwohl seine Ideale beitragen. Wer
sich zu dem sittlichen Prinzip des Kulturfortschrittes bekennt, wird
es hier ebenso machen. Es giebt aber ein höheres, das in dem einzelnen
Falle nicht von einem bestimmten einzelnen Sittlichkeitsziel ausgeht,
sondern welches allen Sittlichkeitsmaximen einen gewissen Wert beilegt,
und im gegebenen Falle immer fragt, ob denn hier das eine oder das
andere Moralprinzip das wichtigere ist. Es kann vorkommen, daß jemand
unter gegebenen Verhältnissen die Förderung des Kulturfortschritts,
unter andern die des Gesamtwohls, im dritten Falle die Förderung
des eigenen Wohles für das richtige ansieht und zum Motiv seines
Handelns macht. Wenn aber alle andern Bestimmungsgründe erst an
zweite Stelle treten, dann kommt in erster Linie die begriffliche
Intuition selbst in Betracht. Damit fallen alle andern Motive weg,
und nur der Ideengehalt der Handlung wirkt als Motiv derselben.
Wir haben unter den Stufen der charakterologischen Anlage diejenige
als die höchste bezeichnet, die als reines Denken, als praktische
Vernunft wirkt. Unter den Motiven haben wir jetzt als das höchste die
begriffliche Intuition bezeichnet. Bei genauerer Überlegung stellt
sich alsbald heraus, daß auf dieser Stufe der Sittlichkeit Triebfeder
und Motiv zusammenfallen, d. i., daß weder eine vorherbestimmte
charakterologische Anlage, noch ein äußeres, normativ angenommenes
sittliches Prinzip auf unser Handeln wirken. Die Handlung ist
also keine schablonenmäßige, die nach den Regeln eines Moralcodex
ausgeführt wird, und auch keine solche, die der Mensch auf äußeren
Anstoß hin automatenhaft vollzieht, sondern eine schlechthin durch
ihren idealen Gehalt bestimmte.
Zur Voraussetzung hat eine solche Handlung die Fähigkeit der
moralischen Intuitionen. Wem die Fähigkeit fehlt, sich für den
einzelnen Fall seine besondere Sittlichkeitsmaxime zu schaffen,
der wird es auch nie zum wahrhaft individuellen Wollen bringen.
Der gerade Gegensatz dieses Sittlichkeitsprinzips ist das Kant'sche:
"Handle so, daß die Grundsätze deines Handelns für alle Menschen gelten
können." Dieser Satz ist der Tod alles individuellen Handelns. Nicht
wie alle Menschen handeln würden, kann für mich maßgebend sein,
sondern was für mich in dem individuellen Falle zu thun ist.
Ein oberflächliches Urteil könnte vielleicht diesen Ausführungen
einwenden: wie kann das Handeln zugleich individuell auf den besondern
Fall und die besondere Situation geprägt und doch rein ideell aus
der Intuition heraus bestimmt sein? Dieser Einwand beruht auf einer
Verwechselung von sittlichem Motiv und wahrnehmbarem Inhalt der
Handlung. Der letztere kann Motiv sein, und ist es auch z. B. beim
Kulturfortschritt, beim Handeln aus Egoismus u. s. w.; beim Handeln
auf Grund rein sittlicher Intuition ist er es nicht. Mein Ich
richtet seinen Blick natürlich auf diesen Wahrnehmungsinhalt,
bestimmen läßt es sich durch denselben nicht. Dieser Inhalt
wird nur benützt, um sich einen Erkenntnisbegriff zu bilden, den
dazu gehörigen moralischen Begriff entnimmt das Ich nicht aus dem
Objekte. Der Erkenntnisbegriff aus einer bestimmten Situation, der ich
gegenüberstehe, ist nur dann zugleich ein moralischer Begriff, wenn
ich auf dem Standpunkte eines bestimmten Moralprinzips stehe. Wenn
ich auf dem Boden der Kulturentwicklungsmoral stehe, dann gehe ich
mit gebundener Marschroute in der Welt umher. Aus jedem Geschehen,
das ich wahrnehme und das mich beschäftigen kann, entspringt zugleich
eine sittliche Pflicht; nämlich mein Scherflein beizutragen, damit das
betreffende Geschehen in den Dienst der Kulturentwickelung gestellt
werde. Außer dem Begriff, der mir den naturgesetzlichen Zusammenhang
eines Geschehens oder Dinges enthüllt, haben die letztern auch noch
eine sittliche Etikette umgehängt, die für mich, das moralische Wesen,
eine ethische Anweisung enthält, wie ich mich zu benehmen habe. Diese
sittliche Etikette fällt auf einem höheren Standpunkte weg, und die Art
meines Handelns ergiebt sich in jedem einzelnen Falle aus meiner Idee;
und zwar aus der Idee, die mir dem konkreten Fall gegenüber aufgeht.
Die Menschen sind dem Intuitionsvermögen nach verschieden. Dem Einen
sprudeln die Ideen zu, der andere erwirbt sich sie mühselig. Die
Situationen, in denen die Menschen leben, und die den Schauplatz
ihres Handelns abgeben, sind nicht weniger verschieden. Wie ein Mensch
handelt, wird also abhängen von der Art, wie sein Intuitionsvermögen
einer bestimmten Situation gegenüber wirkt. Die Summe der in uns
wirksamen Ideen, den realen Inhalt unserer Intuitionen, macht das
aus, was bei aller Allgemeinheit der Ideenwelt in jedem Menschen
individuell geartet ist. Insofern dieser intuitive Inhalt auf das
Handeln geht, ist er der Sittlichkeitsgehalt des Individuums. Das
Auslebenlassen dieses Gehalts ist die moralische Maxime dessen, der
alle andern Moralprinzipien als untergeordnet betrachtet. Man kann
diesen Standpunkt den ethischen Individualismus nennen.
Das Maßgebende einer Handlung im konkreten Falle ist das Auffinden
der entsprechenden, ganz individuellen Intuition. Auf dieser Stufe
der Sittlichkeit kann von allgemeinen Sittlichkeitsbegriffen (Normen,
Gesetzen) nicht die Rede sein. Allgemeine Normen setzen immer konkrete
Thatsachen voraus, aus denen sie abgeleitet werden können. Durch das
menschliche Handeln werden aber Thatsachen erst geschaffen.
Wenn wir das Gesetzmäßige (Begriffliche in dem Handeln der Individuen,
Völker und Zeitalter) aufsuchen, so erhalten wir eine Ethik, aber
nicht als Wissenschaft von sittlichen Normen, sondern als Naturlehre
der Sittlichkeit. Erst die hierdurch gewonnenen Gesetze verhalten sich
zum menschlichen Handeln so wie die Naturgesetze zu einer besonderen
Erscheinung. Sie sind aber durchaus nicht identisch mit den Gesetzen,
die wir unserm Handeln zu Grunde legen. Wenn ich oder ein anderer
später über meine Handlung nachdenken, kann es herauskommen, welche
Sittlichkeitsmaximen bei derselben in Betracht kommen. Während ich
handle, bewegt mich nicht die Sittlichkeitsmaxime, sondern die Liebe
zu dem Objekt, das ich durch meine Handlung verwirklichen will. Ich
frage keinen Menschen und auch keinen Moralcodex: soll ich diese
Handlung ausführen, sondern ich führe sie aus, sobald ich die Idee
davon gefaßt habe. Nur dadurch ist sie meine Handlung. Wer handelt,
weil er bestimmte sittliche Normen anerkennt, dessen Handlung ist
das Ergebnis der in seinem Moralcodex stehenden Prinzipien. Er ist
bloß der Vollstrecker. Er ist ein höherer Automat. Werfet einen Anlaß
zum Handeln in sein Bewußtsein, und alsbald setzt sich das Räderwerk
seiner Moralprinzipien in Bewegung und läuft in gesetzmäßiger Weise
ab, um eine christliche, humane, selbstlose oder eine Handlung
des kulturgeschichtlichen Fortschrittes zu vollbringen. Nur wenn
ich meiner Liebe zu dem Objekte folge, dann bin ich es selbst, der
handelt. Ich erkenne auf dieser Stufe der Sittlichkeit keinen Herrn
über mich, nicht die äußere Autorität, nicht die sogenannte Stimme
meines Gewissens. Ich erkenne kein äußeres Prinzip meines Handelns an,
weil ich in mir selbst den Grund des Handelns, die Liebe zur Handlung,
gefunden habe. Ich prüfe nicht, ob meine Handlung gut oder böse ist;
ich vollziehe sie, weil ich in sie verliebt bin. Ich frage mich auch
nicht: wie würde ein anderer Mensch in meinem Falle handeln, sondern
ich handle, wie ich, diese besondere Individualität, will. Nicht das
allgemein Übliche, die allgemeine Sitte, eine allgemein-menschliche
Maxime, eine sittliche Norm leitet mich, sondern meine Liebe zur
That. Ich fühle keinen Zwang, nicht den Zwang der Natur, die mich
bei meinen Trieben leitet, nicht den Zwang der sittlichen Gebote,
sondern ich will einfach ausführen, was in mir liegt.
Die Verteidiger der allgemeinen sittlichen Normen werden zu diesen
Ausführungen sagen: wenn jeder das Recht hat, sich auszuleben und
zu thun, was ihm beliebt, dann ist kein Unterschied zwischen guter
Handlung und Verbrechen; jede Gaunerei, die in mir liegt, hat gleichen
Anspruch sich auszuleben, wie die Intention, dem allgemeinen Besten
zu dienen. Nicht der Umstand, daß ich eine Handlung der Idee nach ins
Auge gefaßt habe, kann für mich, als sittlichen Menschen maßgebend
sein, sondern nachherige Prüfung, ob sie gut oder böse ist. Nur im
ersteren Falle werde ich sie ausführen.
Meine Entgegnung auf diesen Einwand ist die: daß ich nicht spreche
von Kindern und auch nicht von Menschen, die ihren tierischen oder
sozialen Instinkten folgen. Ich spreche von Menschen, die fähig sind,
sich zum Ideengehalte der Welt zu erheben. Daß die That des Verbrechers
in gleichem Sinn ein Ausleben der Individualität genannt wird, wie
die Verkörperung reiner Intuition, ist nur möglich in einem Zeitalter,
wo unreife Menschen die blinden Triebe zur Individualität des Menschen
zählen. Der tierische Trieb, der zum Verbrechen treibt, gehört nicht
zum Individuellen des Menschen, sondern zum Allgemeinsten in ihm,
zu dem, was bei allen Individuen in gleichem Maße geltend ist. Das
Individuelle in mir ist nicht mein Organismus mit seinen Trieben
und Gefühlen, sondern das ist die einige Ideenwelt, die in diesem
Organismus aufleuchtet. Meine Triebe, Instinkte, Leidenschaften
begründen nichts weiter in mir, als daß ich zur allgemeinen Gattung
Mensch gehöre; der Umstand, daß sich ein Ideelles in diesen Trieben,
Leidenschaften und Gefühlen auf eine besondere Art auslebt, begründet
meine Individualität. Durch meine Instinkte, Triebe bin ich ein
Mensch, von denen zwölf ein Dutzend machen; durch die besondere Form
der Idee, durch die ich mich innerhalb des Dutzend als Ich bezeichne,
bin ich Individuum. Nach der Verschiedenheit meiner tierischen Natur
könnte mich nur ein mir fremdes Wesen von andern unterscheiden;
durch mein Denken, d. h. durch das thätige Erfassen dessen, was sich
als Ideelles in meinem Organismus auslebt, unterscheide ich mich
selbst von andern. Man kann also von der Handlung des Verbrechers
gar nicht sagen, daß sie aus der Idee hervorgeht. Ja, das ist gerade
das Charakteristische der Verbrecherhandlungen, daß sie aus den
außerideellen Elementen des Menschen sich herleiten.
Eine Handlung, deren Grund in dem ideellen Teil meines individuellen
Wesens liegt, ist frei, jede andere, gleichgültig, ob sie aus dem
Zwange der Natur oder aus der Nötigung einer sittlichen Norm vollzogen
wird, ist unfrei.
Frei ist nur der Mensch, der in jedem Augenblicke seines Lebens sich
selbst zu folgen in der Lage ist. Eine sittliche That ist nur meine
That, wenn sie in dieser Auffassung eine freie genannt werden kann.
Die Handlung aus Freiheit schließt die sittlichen Gesetze nicht etwa
aus, sondern ein; sie erweist sich nur als höher stehend gegenüber
derjenigen, die von diesen Gesetzen diktiert ist. Warum sollte meine
Handlung denn weniger dem Gesamtwohle dienen, wenn ich sie aus Liebe
gethan habe, als dann, wenn ich sie aus dem Grunde vollbracht habe,
weil dem Gesamtwohle zu dienen eine Pflicht ist? Der Pflichtbegriff
schließt die Freiheit aus, weil er das Individuelle nicht anerkennen
will, sondern Unterwerfung des letztern unter eine allgemeine Norm
fordert. Die Freiheit des Handelns ist nur denkbar vom Standpunkte
des ethischen Individualismus aus.
Wie ist aber ein Zusammenleben der Menschen möglich, wenn jeder nur
bestrebt ist, seine Individualität zur Geltung zu bringen? Damit ist
wieder ein Einwand des Moralismus gekennzeichnet. Dieser glaubt, eine
Gemeinschaft von Menschen sei nur möglich, wenn sie alle vereinigt
sind durch eine gemeinsame sittliche Ordnung. Der Moralismus versteht
eben die Einigkeit der Ideenwelt nicht. Er begreift nicht, daß die
Ideenwelt, die in mir thätig ist, keine andere ist als die in meinem
Mitmenschen. Der Unterschied zwischen mir und meinem Mitmenschen liegt
durchaus nicht darin, daß wir in zwei ganz verschiedenen Geisteswelten
leben, sondern daß er aus der uns gemeinsamen Ideenwelt andere
Intuitionen empfängt als ich. Er will seine Intuitionen ausleben, ich
die meinigen. Wenn wir beide wirklich aus der Idee schöpfen und keinen
äußeren (physischen oder moralischen) Antrieben folgen, so können wir
uns nur in dem gleichen Streben, in denselben Intentionen begegnen. Ein
sittliches Mißverstehen, ein Aufeinanderprallen ist bei sittlich freien
Menschen ausgeschlossen. Nur der sittlich Unfreie, der dem Naturtrieb
oder dem Pflichtgebot folgt, stößt den Nebenmenschen zurück, wenn
er nicht dem gleichen Instinkt und dem gleichen Gebot folgt. Leben
und Leben lassen ist die Grundmaxime der freien Menschen. Sie kennen
kein Sollen; wie sie in einem besonderen Falle wollen werden, das
wird ihnen ihr Ideenvermögen sagen.
Läge nicht in der menschlichen Wesenheit der Urgrund zur
Verträglichkeit; man würde sie ihr durch keine äußeren Gesetze
einimpfen! Nur weil die menschlichen Individuen Eines Geistes sind,
können sie sich auch nebeneinander ausleben. Der Freie lebt in dem
Vertrauen darauf los, daß der andere Freie mit ihm einer geistigen Welt
angehört und sich in seinen Intentionen mit ihm begegnen wird. Der
Freie verlangt von seinen Mitmenschen keine Übereinstimmung, aber er
erwartet sie, weil sie in der menschlichen Natur liegt.
Es wird viele geben, die da sagen: der Begriff des freien Menschen,
den du da entwirfst, ist eine Chimäre, ist nirgends verwirklicht. Wir
haben es aber mit wirklichen Menschen zu thun, und bei denen ist auf
Sittlichkeit nur zu hoffen, wenn sie einem Sittengebote gehorchen, wenn
sie ihre sittliche Mission als Pflicht auffassen und nicht frei ihren
Neigungen und ihrer Liebe folgen. Ich bezweifle das keineswegs. Nur
ein Blinder könnte es. Aber dann hinweg mit aller Heuchelei der
Sittlichkeit. Saget einfach: die menschliche Natur muß zu ihren
Handlungen gezwungen werden, solange sie nicht frei ist. Ob man die
Unfreiheit durch physische Mittel oder durch Sittengesetze bezwingt,
ob der Mensch unfrei ist, weil er seinem maßlosen Geschlechtstrieb
folgt oder darum, weil er in den Fesseln konventioneller Sittlichkeit
eingeschnürt ist, ist ganz gleichgültig. Man behaupte aber nur nicht,
daß ein solcher Mensch mit Recht eine Handlung die seinige nennt, da
er doch von einer fremden Gewalt dazu getrieben ist. Aber mitten aus
der Zwangsordnung heraus erheben sich die freien Geister, die sich
selbst finden in dem Wust von Sitte, Gesetzeszwang, Religionsübung
u. s. w. Frei sind sie, insofern sie nur sich folgen, unfrei, insofern
sie sich unterwerfen. Wer von uns kann sagen, daß er in allen seinen
Handlungen wirklich frei ist? Aber in jedem von uns wohnt eine tiefere
Wesenheit, in der sich der freie Mensch ausspricht.
Aus Handlungen der Freiheit und der Unfreiheit setzt sich unser Leben
zusammen. Wir können aber den Begriff des Menschen nicht zu Ende
denken, ohne auf den freien Geist als die reinste Ausprägung der
menschlichen Natur zu kommen. Wahrhaft Menschen sind wir doch nur,
insofern wir frei sind.
Das ist ein Ideal, werden viele sagen. Ohne Zweifel, aber ein solches,
das sich in unserer Wesenheit als reales Element an die Oberfläche
arbeitet. Es ist kein erdachtes oder erträumtes Ideal, sondern ein
solches, das Leben hat und das sich auch in der unvollkommensten
Form seines Daseins deutlich ankündigt. Wäre der Mensch ein bloßes
Naturwesen, dann wäre das Aufsuchen von Idealen, d. i. von Ideen, die
augenblicklich unwirksam sind, deren Verwirklichung aber gefordert
wird, ein Unding. An dem Dinge der Außenwelt ist die Idee durch die
Wahrnehmung bestimmt; wir haben das unserige gethan, wenn wir den
Zusammenhang von Idee und Wahrnehmung erkannt haben. Beim Menschen
ist das nicht so. Die Summe seines Daseins ist nicht ohne ihn selbst
bestimmt; sein Begriff (freier Geist) ist mit dem Wahrnehmungsbilde
"Mensch" nicht im voraus objektiv vereinigt, um bloß nachher durch die
Erkenntnis festgestellt zu werden. Der Mensch muß selbstthätig seinen
Begriff mit der Wahrnehmung Mensch vereinigen. Begriff und Wahrnehmung
decken sich hier nur, wenn sie der Mensch selbst zur Deckung bringt. Er
kann es aber nur, wenn er den Begriff des freien Geistes, d. i. seinen
eigenen Begriff, gefunden hat. In der objektiven Welt ist uns durch
unsere Organisation ein Grenzstrich gezogen zwischen Wahrnehmung und
Begriff; das Erkennen überwindet diese Grenze. In der subjektiven Natur
ist diese Grenze nicht minder vorhanden; der Mensch überwindet sie im
Laufe seiner Entwicklung, indem er in seiner Erscheinung seinen Begriff
zur Ausgestaltung bringt. So führt uns sowohl das intellektuelle
wie das sittliche Leben des Menschen auf seine Doppelnatur: das
Wahrnehmen (unmittelbares Erleben) und Denken. Das intellektuelle Leben
überwindet die Doppelnatur durch die Erkenntnis, das sittliche durch
die thatsächliche Verwirklichung des freien Geistes. Jedes Wesen hat
seinen eingeborenen Begriff (das Gesetz seines Seins und Wirkens);
aber er ist in den Außendingen unzertrennlich mit der Wahrnehmung
verbunden und nur innerhalb unseres geistigen Organismus von dieser
abgesondert. Beim Menschen selbst ist Begriff und Wahrnehmung zunächst
thatsächlich getrennt, um von ihm ebenso thatsächlich vereinigt zu
werden. Man kann einwenden: unserer Wahrnehmung des Menschen entspricht
in jedem Augenblicke seines Lebens ein bestimmter Begriff, sowie jedem
anderen Dinge auch. Ich kann mir den Begriff eines Schablonenmenschen
bilden und kann einen solchen auch als Wahrnehmung gegeben haben;
wenn ich zu diesem auch noch den Begriff des freien Geistes bringe,
so habe ich zwei Begriffe für dasselbe Objekt.
Das ist einseitig gedacht. Ich bin als Wahrnehmungsobjekt einer
fortwährenden Veränderung unterworfen. Als Kind war ich ein anderer,
ein anderer als Jüngling und als Mann. Ja, in jedem Augenblicke ist
mein Wahrnehmungsbild ein anderes als in den vorangehenden. Diese
Veränderungen können sich in dem Sinne vollziehen, daß sich in ihnen
nur immer derselbe (Schablonenmensch) ausspricht, oder daß sie den
Ausdruck des freien Geistes darstellen. Diesen Veränderungen ist das
Wahrnehmungsobjekt meines Handelns unterworfen.
Es ist in dem Wahrnehmungsobjekt Mensch die Möglichkeit gegeben,
sich umzubilden, wie im Pflanzenkeim die Möglichkeit liegt, zur
ganzen Pflanze zu werden. Die Pflanze wird sich umbilden wegen der
objektiven, in ihr liegenden Gesetzmäßigkeit; der Mensch bleibt in
seinem unvollendeten Zustande, wenn er nicht den Umbildungsstoff
in sich selbst aufgreift, und sich durch eigene Kraft umbildet. Die
Natur macht aus dem Menschen bloß ein Naturwesen; die Gesellschaft
ein gesetzmäßig handelndes; ein freies Wesen kann er nur selbst aus
sich machen. Die Natur läßt den Menschen in einem gewissen Stadium
seiner Entwicklung aus ihren Fesseln los; die Gesellschaft führt
diese Entwicklung bis zu einem weiteren Punkte; den letzten Schliff
kann nur der Mensch selbst sich geben.
Der Standpunkt der freien Sittlichkeit behauptet also nicht,
daß der freie Geist die einzige Gestalt ist, in der ein Mensch
existieren kann. Sie sieht in der freien Geistigkeit nur das letzte
Entwicklungsstadium des Menschen. Damit ist nicht geleugnet, daß
das Handeln nach Normen als Entwicklungsstufe seine Berechtigung
habe. Es kann nur nicht als absoluter Sittlichkeitsstandpunkt anerkannt
werden. Der freie Geist aber überwindet die Normen in dem Sinne, daß
er sie nicht als Gebote empfindet, sondern sein Handeln nach seinen
Impulsen (Intuitionen) einrichtet.
Wenn Kant von der Pflicht sagt: "Pflicht! du erhabener, großer Name,
der du nichts Beliebtes, was Einschmeichelung bei sich führt, in dir
fassest, sondern Unterwerfung verlangst," der du "ein Gesetz aufstellst
..., vor dem alle Neigungen verstummen, wenn sie gleich im Geheimen
ihm entgegenwirken"; so erwidert der freie Geist: "Freiheit! du
freundlicher, menschlicher Name, der du alles sittlich Beliebte,
was meinem Menschentum am meisten schmeichelt, in dir fassest,
und mich zu niemandes Diener machst, der du kein Gesetz aufstellst,
sondern abwartest, was meine Neigung selbst als Gesetz verkünden wird,
weil sie jedem auferzwungenen Gesetze Widerstand leistet."
Das ist der Gegensatz von gesetzmäßiger und freier Sittlichkeit.
Der Philister, der in dem Staate die verkörperte Sittlichkeit
sieht, wird in dem freien Geist einen Staatsgefährlichen sehen. Er
thut es aber nur, weil sein Blick eingeengt ist in eine bestimmte
Zeitepoche. Wenn er über dieselbe hinausblicken könnte, so müßte
er alsbald finden, daß der freie Geist selten nötig hat, über die
Gesetze seines Staates hinauszugehen, nie aber sich mit ihnen in
einen wirklichen Widerspruch zu setzen. Denn die Staatsgesetze sind
sämtlich aus Intuitionen freier Geister entsprungen, ebenso wie alle
anderen objektiven Sittlichkeitsgesetze. Kein Gesetz wird durch
Familienautorität ausgeübt, das nicht einmal von einem Ahnherrn
als solches intuitiv erfaßt und festgesetzt worden wäre; auch die
konventionellen Gesetze der Sittlichkeit werden von bestimmten
Menschen zuerst aufgestellt; und die Staatsgesetze entstehen stets
im Kopfe eines Staatsmannes. Diese Geister haben die Gesetze über
die anderen Menschen gesetzt, und unfrei wird nur der, welcher diesen
Ursprung vergißt, und sie entweder zu göttlichen Geboten, zu objektiven
sittlichen Pflichtbegriffen oder zur befehlenden Stimme seines eigenen
Gewissens macht. Wer den Ursprung aber nicht übersieht, sondern ihn
in dem Menschen sucht, der wird damit rechnen als mit einem Gliede
derselben Ideenwelt, aus der auch er seine sittlichen Intuitionen
holt. Glaubt er bessere zu haben, so sucht er sie an die Stelle der
bestehenden zu bringen; findet er diese berechtigt, dann handelt er
ihnen gemäß, als wenn sie seine eigenen wären.
Der Mensch ist nicht da, um eine sittliche Weltordnung
zu begründen. Wer dies behauptet, steht in Bezug auf
Menschheitswissenschaft noch auf demselben Standpunkt, auf dem jene
Naturwissenschaft stand, die da glaubte: der Stier hätte Hörner,
damit er stoßen könne. Die Naturforscher haben glücklich den objektiven
Zweckbegriff zu den Toten geworfen. Die Ethik kann sich schwerer davon
frei machen. Aber so wie die Hörner nicht wegen des Stoßens da sind,
sondern das Stoßen durch die Hörner; so ist der Mensch nicht wegen
der Sittlichkeit da, sondern die Sittlichkeit durch den Menschen. Der
freie Mensch handelt, weil er eine sittliche Idee hat; aber er handelt
nicht, damit er sittlich sei. Die menschlichen Individuen sind die
Voraussetzung der sittlichen Weltordnung.