Neue Ansiedelungen, vor allem die durch christliche Missionare und

Klöster ins Leben gerufenen vor und nach Karl dem Großen, befriedigten

ihr Landbedürfnis durch Rodungen. Erst seit dem dreizehnten Jahrhundert

begegnen wir den ersten Anfängen von Maßnahmen zum Schutze des

Waldes. Im sechzehnten Jahrhundert finden wir im Osnabrückischen

die Vorschrift, daß auf jedem Hofe höchstens zwei Feuerstellen sein

durften, nämlich das Haus des Besitzers und die »Leibzucht«, in welcher

die Altenteiler wohnten. Auch war für Vollerben, Halberben und Kötter,

die verschiedenen Stufen bäuerlicher Besitzerwürde, je ein Höchstmaß

der Hausgröße vorgeschrieben, um den wertvollen »Obstbaum«, die für

die Schweinemast unentbehrliche Eiche, nicht unnötig zu dezimieren.

Später freilich räumte der Dreißigjährige Krieg grausam unter unseren

Wäldern auf. Wie sich die Heere rücksichtslos das Brenn- und Nutzholz

für ihre Zwecke holten, so konnten auch die Gemeinden die Forsten

nicht schonen, wenn sie Geld zur Aufbringung von Kontributionen nötig

hatten und nur durch rasche Befriedigung gestellter Forderungen ihre

Ortschaft vor Einäscherung zu bewahren vermochten. Als nach dem Kriege

die Volkszahl wieder stieg, sah man sich zur Hebung der Landwirtschaft

wieder auf den Wald angewiesen. Hier holte man Laub und Plaggen als

Streu, Gras und Kraut als Futtermittel, und hier ließ man auch das Vieh

weiden, wodurch die natürliche Verjüngung des Gehölzes fast unmöglich

wurde. So gab man den Wald, wenigstens als Hochwald, dem Untergange

preis. Kümmerlicher Mittel- oder Niederwald trat an seine Stelle.

Als die Marken im achtzehnten Jahrhundert aufgeteilt wurden, waren

vielfach die Parzellen überhaupt für eine verständige Wirtschaft zu

klein. Im Wiehengebirge und Osning liefen sie in schmalen Streifen über

Berg und Tal. Da obendrein noch »Heide und Weide« gemeinsam blieb,

war der Besitzer gar nicht in der Lage, sein Eigentum zu schützen,

und niedriger Busch oder gar Heide waren die letzten Reste einstiger

Pracht. Dieser Zustand hat sich dort auf weiten Strecken bis auf den

heutigen Tag erhalten.

Günstiger liegen die Verhältnisse an der oberen Weser. Aber auch

hier hat der Wald seine Zeiten der Verwüstung durchgemacht, und

zwar aus ähnlichen Gründen. Dazu kam aber dort noch die übermäßige

Inanspruchnahme des Waldes durch die Pottasche-Siedereien für

Leinenbleiche und Glasfabrikation hinzu. Außerdem bot die Weser und die

Leine gute Gelegenheit zum Verflößen des Holzes, und auch das reizte

zum Abholzen.

[Illustration: §. Abb. 27. Diele eines lippischen Zieglerhauses in

Heidelbeck. (Zu Seite 45.)]

[Sidenote: Heutige Verteilung des Waldes.]

Daß im neunzehnten Jahrhundert, welches fast gleichzeitig für die

Landwirtschaft wie für die Forstkultur den Anfang einer verständigen

und pfleglichen Behandlung der Natur bedeutet, die Wiederherstellung

des Waldes im Süden besser gelang als im Nordwesten, erklärt sich aus

den Besitzverhältnissen. Staats- und Gemeindebesitz zusammen umfaßt im

Oberweser- und Diemelgebiet rund vier Fünftel, im Werregebiet nicht

viel über ein Drittel, an der oberen und mittleren Ems und an der Hase

wenig über ein Achtel des gesamten Waldbestandes. Zum Aufforsten aber

sind natürlich langlebige Körperschaften besser befähigt als Private,

denen für mehrere Generationen ein Verzicht auf jeglichen Ertrag

zugemutet wird, wenn sie an Stelle auch noch so mageren Ackers oder

dürrer Weide Waldbäume pflanzen sollen. Der lästigen Nebenbenutzer des

Waldes entledigten sich Staat und Gemeinde durch Abfindungen, die auch

dann nicht als allzu drückend empfunden wurden, wenn sie, wie besonders

im Kreise Rinteln-Schaumburg, in Teilen des Waldes selbst bestanden,

die dann der Urbarmachung anheimfielen.

[Illustration: §. Abb. 28. Gasthaus in Volksen bei Rinteln. (Zu Seite

45.)]

Bei den Neuaufforstungen konnte man aber vielfach den alten Zustand

nicht ohne weiteres wieder herstellen. Der verarmte Boden war nicht

mehr imstande, Laubwald zu ernähren, und so mußte man denn die

genügsame Kiefer als Pionier des Baumwuchses voranschicken; meist aber

bot doch wenigstens die Fichte einen Ersatz für das entschwundene

Buchengrün, das bis zum sechzehnten Jahrhundert noch fast alle Höhen

überzog. Denn dieser herrliche Baum, dessen schlanke, silbergraue

Stämme die grünen Kreuzgewölbe des deutschen Waldes am stolzesten

tragen, gedeiht in unserem Klima vortrefflich auf allen Gesteinsarten

der mesozoischen Formationen (Abb. 16). Gesellt aber hat sich ihm,

wenn auch seltener in großen, geschlossenen Beständen, die Eiche,

der am höchsten geschätzte Nutzbaum unserer Altvordern, der in den

westfälischen Teilen unseres Gebietes früher stellenweise auch den

ersten Platz einnahm. In der »Bramwaldischen Relation« von 1666

werden nur Buche und Eiche dort als waldbildend genannt. Ebenso stand

es im Solling, und der Reinhardswald war fast ausschließlich mit

Buchen bestanden, wogegen jetzt die Buche nur 45% des Waldbodens im

Oberwesergebiet innehat.

[Illustration: §. Abb. 29. Motiv aus Exten bei Rinteln. (Zu Seite 54.)]

Der Wiederkehr der alten Verhältnisse, die der Naturfreund mit Freuden

begrüßen würde, steht nämlich mancherlei im Wege. Nicht auf allen

Standorten leistet die Buche Genügendes, und die bequeme, schnell

wachsende Fichte liefert als treffliches Nutzholz dem Forstfiskus

Erträge, auf die er nicht verzichten kann.

Der Anteil des Waldes an der Bodenbedeckung beträgt in dem

Oberwesergebiet von Münden bis zur Porta unter Ausschluß der zur

Diemel und Werre entwässernden Landesteile 35,3%, wobei aber bemerkt

sein mag, daß das rechte Weserufer waldreicher ist als das linke. Das

Diemelgebiet hat 31,2%, das Werregebiet dagegen 21,6 und das obere und

mittlere Emsgebiet nur 19,3%. Die entsprechenden Ziffern für Preußen

und das Deutsche Reich sind 23,7 und 25,9%. Als Hochwald werden im

Oberwesergebiet 96,8% bewirtschaftet, im Diemelgebiet 96,7%, im Werre-

und oberen und mittleren Emsgebiet nur 72,0 und 77,6%. Laubholz bedeckt

im Oberwesergebiet 77,9, im Diemelgebiet 75,6%, im Werregebiet 72,4, im

oberen und mittleren Emsgebiet 52,3% der Waldfläche.

[Sidenote: Waldnutzung.]

Als Kultur- und Wirtschaftselement hat der Wald früher eine größere

Bedeutung gehabt als jetzt. Ehe man die in den schwarzen Diamanten

unseres Landes, vor allem Westfalens, aufgespeicherten Kapitalien

an Energie erschlossen und die gerade in unserem Gebiete reichlich

vorhandenen unterirdischen Kaliablagerungen ans Tageslicht gezogen

hatte, war es der Wald, insbesondere der Buchenwald, welcher die für

manche Fabrikationszweige unentbehrlichen Stoffe, Kohle und Pottasche,

liefern mußte. In jedem ländlichen Haushalt gehörte noch vor dreißig

bis vierzig Jahren ein »Bükefaß« zum notwendigen Inventar; das war eine

große hölzerne Tonne, in der die Leinenwäsche mit Buchenaschenlauge

behandelt, d. h. »gebükt«, wurde. Dieses Bleichen mit dem aus der

Holzasche gewonnenen kohlensauren Kali wurde an einzelnen Orten

in größerem Stile gewerbsmäßig betrieben, so in Uslar am Solling

und in dem benachbarten Sohlingen, wo noch heute eine »Königliche

Musterbleiche« besteht, freilich mit einer inzwischen veränderten

Betriebsweise.

[Illustration: Abb. 30. Bauernfamilie aus Meinsen bei Bückeburg.

Älterer Typus. (Zu Seite 54 bis 56.)]

Große Massen Pottasche brauchten auch die Glashütten, deren es früher

in allen waldigen Teilen unseres Gebietes, am Solling, an der Egge,

am Bramwald, am Hils, am Deister und Bückeberg und an der Weserkette

zahlreiche gab und zum Teil auch noch gibt. Der Wald lieferte ihnen

außer Pottasche auch billiges Brennholz. Wie vieles Holz von ihnen

verbraucht wurde, kann man sich vorstellen, wenn man hört, daß die

kleine Glashütte Amelith im Solling in ihren blühendsten Zeiten

20000 ~kg~ Pottasche jährlich verwendet haben soll, und dabei bedenkt,

daß 1000 ~kg~ trockenen Holzes etwa 3 ~kg~ Asche und diese 3 ~kg~ Asche

etwa 1 ~kg~ Kali enthalten.

[Illustration: Abb. 31. Bauernmädchen aus der Gegend von Nenndorf. Nach

einer Photographie von Gustav Kaulmann in Minden. (Zu Seite 54 bis 56.)]

[Sidenote: Kohlenbrennerei.]

Ein anderes aus dem Holze gewonnenes Erzeugnis ist die Kohle; man

bedarf ihrer noch heute zur Herstellung feinerer Stahlarten und anderer

Fabrikate.

Zwar hat die verständige Gewinnung der Holzkohle, nämlich durch

Abdestillieren der flüchtigen Bestandteile, die als Holzteer,

Holzessig, Holzgeist, Aceton usw. mannigfach verwendbar sind, bei

uns bereits Eingang gefunden. In Bodenfelde an der Weser z. B. ist

eine solche Fabrik. Aber immer noch besteht auch die alte, zwar

unzweckmäßige, aber poesieumwobene Kohlenbrennerei. Besonders im

Bramwald, im Solling und im Vogler sieht man noch die Meiler dampfen.

In der Nähe einer kühlen Quelle, die nach der heißen, staubigen Arbeit

den erfrischenden Trunk spendet, hat sich der Köhler seinen Wigwam

-- ich wollte sagen seine Köte -- aufgebaut (Abb. 19). Es ist ein

kreisrunder, kegelförmiger Bau aus Stangen, Reisig und Moos. Oben

befindet sich ein Rauchloch, von einem kleinen Regenschirm aus den

gleichen Materialien überbaut. Eine Tür mit Schutzdach ist an der Seite

angebracht, und an sie schließt sich ein gemütliches Sitzbänkchen.

So macht das Ganze von außen einen recht behaglichen Eindruck. Der

Innenraum mit seiner mehr als bescheidenen Einrichtung dient zugleich

als Küche und Schlafzimmer. Denn der Köhler muß auch nachts in der Nähe

seiner Meiler bleiben.

[Illustration: Abb. 32. Schulmädchen aus Eisbergen (Kreis Minden) auf

dem Kirchgange. (Zu Seite 54 bis 56.)]

Will er eine neue Kohlenstelle anlegen, so muß er zunächst den Boden

mit der Schaufel einebnen. Dann schlägt er zwei etwa 2 ~m~ lange dürre

Stangen dicht nebeneinander in die Erde und steckt zwischen sie kurze

Stückchen trockenen Fichtenholzes. So entsteht der »Quandel«, der

später dazu dienen soll, den Meiler von der Mitte aus zu entzünden.

Nun werden ringsum etwa 1 ~m~ lange Knittel Buchenholz in immer größer

werdenden Kreisen aufgestellt, jedoch so, daß am Boden ein kleiner

Tunnel vom Quandel bis zum äußersten Rande ausgespart bleibt. Dies

ist »dat Stekelock«, das Loch zum Anstecken. Zwei bis vier Stockwerke

von Scheiten werden regelmäßig übereinander gebaut, und dann wird ein

niedriges Gitterchen aus Buchenzweigen, das später die Decke halten

soll, herumgeführt; so ist denn der Meiler »holtrei«, d. h. holzfertig

(Abb. 18). Nun aber muß er mit welkem Buchenlaube verkleidet werden,

und darüber wird Erde geschaufelt und festgeklopft. Etliche kunstvoll

in Form eines Geländers rings herumgestellte Scheite verhindern das

Abrutschen des oberen Teiles der Erddecke (Abb. 20). Aber bereits vor

der völligen Eindeckung wird der Meiler angezündet. Jetzt heißt es

aufpassen! Denn das Feuer will »regiert« sein. Es darf nicht ausgehen,

aber auch nicht mit lichter Flamme auflodern. Um den Luftzutritt,

von dem alles abhängt, auf das richtige Maß zu bringen, dienen dem

Köhler die »Rumen«, d. h. Räume oder Löcher in der Decke, die er

mit der Stange öffnen oder mit Erde schließen, bald nach oben, bald

mehr nach unten verlegen kann. Alle sechs Stunden besteigt er seinen

Meiler auf einer rohen Leiter, die aus einem einzigen Baumstamm mit

eingekerbten Stufen besteht (Abb. 20); er überzeugt sich von dem

Gange des Verkohlungsprozesses und füllt die eingesunkene Kuppe mit

neuen Holzstücken auf. Nach etwa acht Tagen ist die Kohle »gar«.

Der Meiler wird durch vorsichtiges Abheben und Wiederauflegen des

»Drecks« gekühlt, die Kohlen nach und nach mit dem eisernen »Riethaken«

(Reißhaken) vorsichtig herausgezogen, nach völligem Erkalten in Säcke

gepackt und zu Wagen fortgeschafft (Abb. 21).

[Sidenote: Holzverwertung.]

Ein großer wirtschaftlicher Wert kommt natürlich dieser alten Industrie

nicht zu. Wesentlich mehr Menschen finden ihre Nahrung in den großen

Holzverwertungs-Unternehmungen unserer Waldgebiete, besonders an der

Oberweser. So werden in Münden Trockenfässer, Eisenbahnschwellen,

Parkett- und Pflasterklötze, in Carlshafen Fässer und Wiener Möbel, in

Bodenfelde, Kaierde und Alfeld Schuhleisten, in Lauenförde, Hameln,

Münder und Springe Stühle und in einigen Orten der Hilsmulde sowie in

Wertheim bei Hameln Holzpappe und -papier gemacht. Von dem Umfang der

Gesamtfabrikation wird man sich nicht leicht einen richtigen Begriff

machen; immerhin ist es vielleicht interessant zu hören, daß die beiden

größten unter jenen Werken zusammen 31500 Raummeter Holz, d. h. einen

Würfel von fast 31½ ~m~ Kantenlänge, im Jahre verarbeiten.

[Illustration: §. Abb. 33. Bauernmädchen aus Uffeln bei Vlotho. Einige

unechte Bestandteile (Tücher, Schürzen) dringen in die Volkstracht ein.

(Zu Seite 54 bis 56.)]

Erscheinen uns solche Ziffern hoch, so wird es uns anderseits wundern

zu hören, daß in den beiden waldreichen Kreisen Uslar und Münden

nur 15,7 und 11,4% aller im Hauptberuf erwerbstätigen Einwohner in

Forstwirtschaft oder Holzindustrie ihren Unterhalt finden. Trotz dieser

beschränkten volkswirtschaftlichen Bedeutung der Waldindustrien wird

doch der Naturfreund an deren Bestehen seine Freude haben. Denn sie

geben der Forstverwaltung Gelegenheit, das Buchenholz, das früher fast

nur zum Brennen diente, nützlich zu verwerten, und so bieten sie eine

erneute Gewähr für die Erhaltung unserer herrlichen Laubwälder.

~V.~ Bäuerliche Verhältnisse.

Das gesamte Weserberggebiet ist, was seinen landwirtschaftlichen

Charakter anlangt, Bauernland; Großgrundbesitz findet sich in

bemerkenswertem Maße nur im südlichen Teil des Regierungsbezirks

Minden, wo die dem Herzog von Ratibor gehörige Herrschaft Corvey

allein schon ein mächtiges Areal bedeckt; Zwergwirtschaften überwiegen

an der Oberweser, in den Kreisen Münden und Hofgeismar. Die dortige

niederdeutsche Bevölkerung ist nämlich stark mit mitteldeutschen

Bestandteilen vermischt und folgt der fränkischen Sitte, nach der das

ländliche Besitztum unter die gleichberechtigten Erben aufgeteilt wird,

während sich der Hof in Niedersachsen und Westfalen als Ganzes vererbt.

[Illustration: Abb. 34. Bauersfrau aus Hahlen bei Minden. (Zu Seite

56.)]

[Sidenote: Bäuerliche Besitzverhältnisse.]

Hier bestehen von der gesamten landwirtschaftlich benutzten Fläche

etwa drei Viertel aus Betrieben von 5 bis 100 ~ha~, d. h. aus

Mittelbetrieben, unter denen wiederum die kleineren überwiegen.

Sobald die Größe von 20 ~ha~ überschritten ist, kann der Besitzer

fremder Arbeitshilfe nicht mehr entbehren. Diese gewinnt er, wenn

auch neuerdings mit Schwierigkeiten, meist in der Form von Knechten

und Mägden, die der Hausgemeinschaft angehören. Dazu kommen im

Osnabrückischen und in Minden-Ravensberg seit dem siebzehnten

Jahrhundert die sogenannten Heuerlinge deren der einzelne Hof zwei

oder auch mehr hat. Die Entstehung des Heuerlingswesens ist wohl

darauf zurückzuführen, daß die während des Dreißigjährigen Krieges

heruntergekommenen Bauern das Bedürfnis empfanden, einzelne Teile ihres

Besitztums zu verpachten, um sich so eine wenn auch bescheidene Rente

zu sichern. Die Heuerlinge sind Landwirte nur im Nebenberuf. Früher

waren sie meist Leinweber und haben sich, nachdem sie beim Niedergang

der westfälischen Handleinenweberei eine furchtbare wirtschaftliche

Krise durchgemacht hatten, zum Teil anderer industrieller Arbeit, u. a.

auch der Zigarrenmacherei zugewendet. Ihr eigentümliches Verhältnis zum

Hofbesitzer besteht darin, daß ihnen das Häuschen nebst 1½ bis 2 ~ha~

Land, worauf sie zwei Kühe halten können, zu äußerst geringem Pachtzins

überlassen wird, wogegen sie wieder für einen sehr niedrigen Tagelohn

arbeiten müssen, sobald der Bauer ihrer Hilfe bedarf. Niedersachsen

kennt keine eigentlichen Heuerlinge. Wohl aber gibt es auch dort wie in

Westfalen Industriearbeiter, die, um etwas Landwirtschaft zu treiben,

einiges Land mit einem Häuschen gekauft oder gepachtet haben; aber sie

treten zu dem ursprünglichen Besitzer in kein anderes als ein lockeres

geschäftliches Verhältnis.

[Illustration: Abb. 35. Bauer aus Hahlen bei Minden, Vater der vorigen.

(Zu Seite 54.)]

[Sidenote: Siedelungsformen.]

Ein anderer Unterschied zwischen beiden Gebietsteilen betrifft die

Form der bäuerlichen Ansiedelung selbst. Es ist ja bekannt, daß die

Höfe in Westfalen meist zerstreut liegen, in Niedersachsen aber

mehr in geschlossenen Dörfern. Eine scharfe Grenzscheide läßt sich

freilich nicht ziehen. Denn im sogenannten Einzelhofgebiet gibt es

auch geschlossene Ortschaften und umgekehrt im Dorfgebiet Weiler

und vereinzelte Höfe. Zwar herrscht östlich von der Linie Porta

Westfalica-Externsteine das Dorf vor und westlich von ihr der Hof.

Das hindert aber nicht, daß der ganze Nordfuß des Wiehengebirges

von Dörfern umsäumt ist. Unerklärt ist bisher der Ursprung dieser

verschiedenen Siedelungsformen. Denn Meitzens Annahme, daß der

Einzelhof keltischen, das Dorf aber germanischen Ursprungs sei,

hat fast allenthalben Widerspruch gefunden. Jedenfalls verrät sich

das Dorf als eine gemeinsame Gründung einer beschränkten Zahl

von Stammesgenossen. Als sie das Bedürfnis empfanden, von einer

nomadisierenden Lebensweise, bei der der Ackerbau gegenüber der

Viehzucht nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen konnte, zur

Seßhaftigkeit überzugehen, da nahmen sie nach und nach einzelne

Landstücke, Gewanne genannt, unter den Pflug, indem sie sie gegen den

Einbruch des Wildes und des Weideviehes einzäunten und in Streifen

unter sich aufteilten. Durch allmähliche Hinzunahme neuer Gewanne wuchs

die Dorfflur auf durchschnittlich 300 bis 400 ~ha~. Gemeinsam aber

blieb für Weide und Holznutzung der Wald, die Mark zwischen den Dörfern.

[Illustration: Abb. 36. Münden und das Fuldatal. Nach einer

Photographie von Carl Thoericht in Münden. (Zu Seite 63 bis 67.)]

[Illustration: Abb. 37. Das Rathaus in Münden.

Nach einer Photographie von Karl F. Wunder in Hannover. (Zu Seite 64.)]

Dieser Zustand kettete in seiner Wirtschaftsordnung den einen Bauern

an den andern und schuf den Flurzwang, wonach je ein Gewann von allen

Besitzern zur gleichen Zeit und mit derselben Frucht bestellt werden

mußte. Dies hatte für die alten Wirtschaftsweisen gewiß seine Vorteile,

für die neue aber fast nur Nachteile. Bekanntlich ist dieses System

erst im neunzehnten Jahrhundert durch die sogenannte Verkoppelung ganz

beseitigt worden.

Auch die sonstigen Schicksale der Dörfer und Bauerschaften hüben und

drüben sind durchaus nicht immer die gleichen gewesen. Als sich im

dreizehnten Jahrhundert die von Karl dem Großen geschaffenen großen

Grundherrschaften auflösten, wurden die halbfreien »Laten« in den alten

welfischen Provinzen, sowie in Paderborn und Corvey frei und kamen

als »Meier« in eine Mittelstellung zwischen Pächter und Besitzer,

gerieten dagegen in Osnabrück, Minden, Ravensberg und Schaumburg in den

Zustand der Eigenbehörigkeit, aus dem sie zu Anfang des neunzehnten

Jahrhunderts, im Königreich Hannover sogar erst im Jahre 1836, befreit

worden sind.

[Illustration: §. Abb. 38. Der Marktplatz in Münden. (Zu Seite 64.)]

[Sidenote: Bauernhöfe.]

Höchst merkwürdig ist es, daß alle diese Wandlungen der

Agrarverfassung, daß Kriege und wirtschaftliche Krisen den Bestand

der Bauernhöfe selbst nur im verhältnismäßig geringen Maße anzutasten

vermocht haben. Sowohl in Niedersachsen als besonders in Westfalen gibt

es Höfe, die sich vielhundertjährigen Bestandes rühmen, und darunter

gewiß manche mit Recht. Ich erinnere an die berühmten Sattelmeierhöfe

bei Enger, deren Besitzer sich noch heute als Nachkommen jener freien

Bauern betrachten, die mit Herzog Wittekind Freud und Leid teilten

(Abb. 22). Ohne Adelsprädikat und ohne heroldsamtliche Anerkennung

genießen sie bei ihren Landsleuten edelherrliches Ansehen. Bei

dem Ableben eines Sattelmeiers wird drei Tage hintereinander zur

»Königstunde« geläutet, die Leiche wird in der Kirche auf dem Chor

niedergesetzt, und wenn sie zu Grabe gefahren wird, folgt dem Sarge wie

bei Fürsten das Reitpferd.

[Illustration: §. Abb. 39. Die Vorstadt Blume in Münden. (Zu Seite 64.)]

Über das Alter des einzelnen Hofes ist es freilich meist schwer, einen

urkundlichen Nachweis zu führen. Auffallend ist aber, daß die Hofgrößen

in alter und neuer Zeit so wenig Unterschied zeigen. Freilich ganz ohne

Teilungen ist es ja nicht abgegangen. Wie sollte man sich sonst die

Ausdrücke Vollmeier, Halbmeier (im Osnabrückischen Vollerbe, Halberbe)

und andere Bruchzahlen in der Klassifizierung der Bauern erklären?

Auch tragen manche Familien noch in ihren Eigennamen die Spuren alter

Hofzerlegungen: man denke an Nordmann, Nordmeyer, Nordhof, Ostermann,

Ostermeyer, Osterhof usw. oder an Grotkord, Lüttjohann u. a. Den

Teilhöfen ist es aber nicht selten gelungen, sich aus der Mark wieder

zu ergänzen, so daß manchmal der Halbhof, zuweilen sogar die Kotstelle,

größer geworden ist als der Vollhof.

[Illustration: Abb. 40. Bursfelde.

Nach einer Photographie von Carl Thoericht in Münden. (Zu Seite 70.)]

[Sidenote: Hof und Familie.]

Der Hof ist der Stolz und gewissermaßen das Heiligtum der Familie.

Nach dem Hofe nennt sich der Besitzer, nicht umgekehrt. Selbst

landesherrliche Verordnungen haben es nicht hindern können, daß der

Bauer, der eine Erbtochter heiratete, wenigstens im gewöhnlichen

Leben den Namen seines Schwiegervaters und somit des Hofes führt.

Oft weiß man den rechtsgültigen Namen eines alten Bekannten gar

nicht und erfährt ihn nur zufällig, wenn er mit Gericht, Standesamt,

Militärbehörde oder Pfarre etwas zu tun hat. Daß der Hof gegenüber

dem Einzelwesen das Bedeutendere ist, zeigt sich auch bei den

Eheschließungen. Hat der künftige Schwiegersohn oder die in Aussicht

genommene Schwiegertochter die für eine gedeihliche Führung des Hofes

und der Wirtschaft nötigen Eigenschaften und dazu den erwünschten

Besitz, so werden sich die alten Leute bei ihren Verheiratungsplänen

wenig um Neigungen oder Abneigungen der jungen kümmern. Ich sehe noch

das entrüstete Gesicht eines alten Bauern vor mir, der sich einst bei

meinem Vater über die Widerspenstigkeit seiner Tochter beklagte. Wie

lächerlich er den Widerstand des Mädchens gegen sein wohlmeinendes

Vorhaben fand, zeigt der Ausruf, mit dem er die Aufzählung der Vorzüge

der betreffenden Partie schloß. »Niu hannelt et sick man blot noch um

de Perßönlichkeit, un dorümme will de Saotan nich!«

[Sidenote: Hof und Erbrecht.]

Der Hof muß also »an der Reihe« erhalten werden. Er muß ungeteilt auf

einen einzelnen Erben übertragen werden. Dieser heißt der Anerbe. Die

Geschwister hat er abzufinden. Über die Höhe der Entschädigungen haben

Gesetz und Herkommen verschiedenes bestimmt; daß die Leistungsfähigkeit

des Gutes erhalten bliebe, war hierbei vor allem der maßgebende

Gesichtspunkt. Denn auch der Grundherr, solange es einen solchen gab,

und der Staat hatten ein Interesse an dem Vorhandensein zins- und

steuerkräftiger Bauern.

Das Weserbergland und der Teutoburger Wald · 第 3 / 11 段