§ 44 (337 ff.). Wir fassen unter dieser Ueberschrift das zusammen, was
der Aberglaube namentlich in Bezug auf Geburt, Ehe und Tod aufgestellt
hat.
~a.~ Geburt, Taufe, Erziehung.
Die Geburt und Alles, was damit in Zusammenhang steht, ist vielfach mit
abergläubischen Anzeichen, mit allerlei Verhütungsmaßregeln und mit
Glück bringendem Zauber ausgestattet worden. Vgl. § 98.
+Vor der Geburt.+ * 475. Eine schwangere Frau soll nicht essend vor dem
Brodschrank stehen, sonst bekommt ihr Kind Mitesser (Zwickau), vgl. 274
u. 397. Vgl. auch 218 u. 306.
+Geburt.+ 476. Die Zukunft des Kindes wird durch das Himmelszeichen,
unter dem es geboren, bestimmt, vgl. 172, 173 u. 175.
+Taufe.+ * 477. Die Pathen müssen mit frischer Wäsche gekleidet
erscheinen, sonst wird das Kind schmutzig und liederlich (Marienberg),
vgl. 407. -- * 478. Man soll, wenn man den Pathenbrief bei sich
führt, nicht auf den Abtritt gehen, sonst wird das Kind verwahrlost
(Marienberg) oder verunreinigt stets das Bett (Geier); ebenso führe
man kein Messer bei sich, sonst wird das Kind ein Selbstmörder
(Marienberg); trägt man einen Schlüssel bei sich, so bekommt es ein
verschlossenes Herz (Marienberg), vgl. 397. -- * 479. Vor der Taufe,
ehe man in die Kirche geht, lege man die Handschuhe auf das Bett des
Kindes, dann steht ihm Alles gut; auch esse man ein Bischen Kuchen,
damit es denselben ebenfalls essen lerne (Zwickau), vgl. 446. -- 480.
Man lasse nicht in der Charwoche taufen (102). -- * 481. Man gehe nicht
zur Taufe, wenn ein Grab auf dem Kirchhofe offen ist (vgl. 509); das
Kind würde bald sterben (Lauter), vgl. 397 u. 531. -- * 482. Wird zur
Taufe recht lange geläutet, so wird das Kind klug (Zschopau), vgl.
446. Vgl. auch 258 ff. -- * 483. Sehen sich die Pathen bei der Taufe
um, so wird das Kind neugierig (Voigtsdorf), vgl. 279 u. 397. -- *
484. Bei der Taufmahlzeit müssen die Pathen von jedem Gerichte essen
(Grünstädtel), vgl. 45 u. 446.
+Wochenzeit.+ * 485. Die Mutter soll als Wöchnerin kein schwarzes
Mieder tragen, sonst wird das Kind furchtsam; auch soll sie im Garten
nicht über die Beete gehen, sonst wächst nichts mehr darauf (Zwickau)
und soll keinem Leichenzug nachsehen, sonst stirbt im nächsten Jahre
ihr Mann (Lauter), vgl. 397 u. 531.
Das +erste Lebensjahr.+ * 486. Das Kind soll nicht unter sechs Wochen
„über den Wechsel getragen werden“ (d. h. wohl, bald auf dem rechten,
bald auf dem linken Arme), sonst holt es der Wechselbalg (Marienberg),
vgl. 397 u. § 47. Ist wohl also zu verstehen: Man meint, die Zwerge
oder andere neckende Geister holen das Kind weg und legen statt dessen
einen Wechselbalg hin, d. h. ein widerwärtiges, dickes, geistig und
leiblich verkümmertes Wesen, das sich nie zu voller menschlicher
Ausbildung entwickelt, vgl. +Wuttke+, § 343. -- 487. Dem Säugling,
der auf dem Arme seiner Mutter bei den Nachbarn und Gefreundeten den
ersten Besuch macht, werden drei frische +Eier+ geschenkt, damit er
leicht sprechen lerne (allg.), vgl. 446. -- * 488. Beim Entwöhnen
wird das Kind mit einem langen, rothseidenen Bande beschenkt. Man
nennt dies „den Zitz verkaufen“ (Grünstädtel). Es scheint dies eine
Vorsichtsmaßregel gegen das +Beschreien+. In dieser Beziehung vgl.
noch 348, 358, 401 u. 204. -- * 489. Der erste Brei soll dem Kinde
nicht geblasen werden, damit es nicht einst den Mund mit heißer Suppe
sich verbrenne (Zwickau), vgl. 397. -- 490. Man soll die leere Wiege
nicht bewegen, sonst raubt man dem Kinde die Ruhe (allg.). -- 491. Wenn
man in ein Haus kommt, in welchem kleine Kinder sind, muß man sich
niedersetzen, sonst nimmt man den Kindern die Ruhe (allg.).
† 492. Unter einem Jahre soll man das Kind nicht in den Spiegel
sehen lassen, sonst wird es eitel (Marienberg), ihm die Nägel nicht
verschneiden, sonst schneidet man ihm das Glück weg (Raschau), es nicht
an Blumen riechen lassen, sonst verliert es den Geruch (Lauter), vgl.
397. -- * 493. Reicht man ein Kind unter einem Jahre durch ein Fenster
und nimmt es nicht wieder rückwärts herein, so wächst es nicht mehr
(Raschau), vgl. 382. -- * 494. Zwei Kinder unter einem Jahre sollen
sich nicht küssen, sonst wachsen sie nicht mehr (Raschau). -- 495.
Kinder dürfen nicht mit Feuer spielen („gokeln“), sonst nässen sie
das Bett (allg). -- * 496. Wenn ein Kind noch kein Jahr alt ist, soll
man es zu einem Fleischer tragen, der ihm mit dem in das Blut eines
frischgeschlachteten Kalbes getauchten Finger in den Mund fährt, dann
zahnt es leichter (Geier), vgl. 446. -- * 497. Man lege dem Kinde ein
Gesangbuch und ein schwarzseidenes Tuch unter das Kopfkissen, dann
bekommt es keine Krämpfe (Geiersdorf), vgl. 399. -- 498. Kranke Kinder
bade man in Osterwasser, vgl. 90. Vgl. auch 274 u. § 38 ~a.~
~b.~ Brautstand, Hochzeit, Ehe.
§ 45 (360 ff.). Die Liebe der Geschlechter ist von jeher eines der
angebautesten Gebiete des Aberglaubens gewesen. Vgl. § 97.
499. Bereits erwähnt sind die Anzeichen, die auf eine Braut im Hause
(26 u. 240) oder auf die Gefühle der hoffenden Jungfrau (277) oder auf
die Beschaffenheit des künftigen Gatten schließen lassen (272). Hierher
gehören auch die Fragen, die man an das Schicksal stellt, bezüglich
einer etwaigen Heirat und wodurch man sonstige nähere Umstände über
Zeit und Ort, sowie über Stand und Aussehen des Gehofften zu erkunden
sucht, vgl. 160-170, 228, 288, 290, 292-295, 303, 305, 308-314, 317
u. 326. Zu diesem bereits besprochenen Aberglauben führen wir noch
Folgendes an:
* 500. Schneidet Jemand, der noch unverheiratet ist, ein Stück Butter
an, so wird er innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht heiraten
(allg.), vgl. 397. -- * 501. Setzt sich eine Ledige an eine Tischecke,
so bekommt sie keinen Mann (Annaberg). -- * 502. Wenn man die Cigarren
an der Lampe anbrennt, bekommt man eine schwarze Frau (Annaberg,
Raschau). -- * 503. Brautleute schneiden, wenn sie zusammen sind, nicht
gern Brod oder Butter an, weil sie sonst Zank fürchten (Zwickau). --
* 504. Vor der Trauung müssen Braut und Bräutigam einmal aus einer
Schüssel essen, das befördert die Einigkeit in der Ehe (Lauter),
vgl. 446. -- * 505. Am Tage vor der Hochzeit wird das Brautbett --
am liebsten von Jungfrauen oder jungen Frauen, dann wird das Paar
glücklich (Raschau) -- unter mancherlei Sprüchen hoch aufgebaut. Das
Stroh, das dabei in die Stube fällt, wird zuletzt mit einem neuen Besen
zusammengekehrt und dieser dann unter das Bett geworfen. Bisweilen wird
am Schluß der Vers: „Was Gott thut, das ist wohlgethan“ mit Begleitung
der Musik gesungen (Lößnitz). -- * 506. Die Betten und Tücher dürfen
bei Herrichtung des Brautbettes nicht ausgeklopft, sondern nur
ausgestrichen werden, sonst kommt die Frau unter die Herrschaft des
Mannes (Markneukirchen), vgl. 397, 407, 514, 518 u. 527. -- * 507.
Vor der Trauung kommen die Freundinnen der Braut zur „Brautschau“,
d. h. zur Besichtigung des angeschafften oder geschenkt erhaltenen
Hausgeräthes etc. (vgl. 334). Lärmen dabei die begleitenden Kinder
(vgl. 224), so entsteht Unfriede im Ehestande (Zschopau), vgl. 397.
508. Das übliche Zerschlagen von Töpfen und dergl. an der Hausthüre der
Braut am Polterabend hat ursprünglich jedenfalls den Sinn, die bösen
Geister zu verscheuchen. * Je mehr Scherben, desto glücklicher wird
das Paar (Marienberg), vgl. 407 u. 446. Bezüglich der Vorbedeutung des
Wetters vgl. 189, 190, 192 u. 195.
509. Wenn ein Grab auf dem Kirchhofe offen steht (vgl. 481), darf man
nicht zur Trauung in die Kirche gehen, sonst stirbt bald eines aus dem
Paare (allg.), vgl. 397 u. 531. -- 510. Zum +Gang+ in die Kirche sollen
sich die Brautleute Geld in die Schuhe legen, dann wird es ihnen nie
an Geld fehlen (Zwickau), vgl. 446 u. 457. -- * 511. Man soll nicht
mit Schimmeln zur Trauung fahren, sonst wird das Paar unglücklich
(Marienberg). -- * 512. Bei dem Wege zur Trauung dürfen dem Paare
keine Verwandten begegnen, sonst wird die Ehe unglücklich (Lauter),
vgl. 243. -- * 513. Begegnet dem Brautpaare ein geladener Wagen, so
werden sie reich (Geier); dasselbe bedeutet auch ein Düngerwagen
(Raschau), während ein solcher anderwärts (Geier) für Unglück bedeutend
gehalten wird, vgl. 251, 279 u. 280. -- † 514. Wenn bei der Trauung
die Braut zuerst in die Kirche tritt, bekommt sie den Mann unter den
Pantoffel (Zschopau), vgl. 506, 518 u. 527. In Franken erreicht sie
dies, wenn sie bei der Rückkehr von der Trauung zuerst den Fuß auf die
Thürschwelle setzt, vgl. +Wuttke+ § 365.
† 515. Bei der +Trauung+ selbst müssen alle Ceremonien streng
beobachtet werden, sonst löst sich die Ehe bald wieder (Grünstädtel),
vgl. 261 ff. u. 407. -- 516. Braut und Bräutigam müssen sich möglichst
eng aneinander stellen, damit der Böse nicht hindurch kann (Lauter),
die Ehe wird sonst unglücklich (Zwickau), indem die Gatten sich
scheiden lassen (Marienberg), oder der Tod sie trennt (Elterlein),
vgl. 531. -- † 517. Die Braut darf bei der Trauung nicht weinen, sonst
muß sie die Thränen im Ehestande doppelt vergießen (Lauter), vgl. 273
u. 397. Anders +Wuttke+, § 365: „Wenn die Braut nicht weint vor dem
Altar, so weint sie in der Ehe“ (Wetterau, Tirol, Schlesien). -- †
518. Am Altare soll die Braut den Fuß ein Bischen weiter vorsetzen als
der Bräutigam, dann wird sie Herrin im Hause sein (Zwickau), vgl. 506,
514 u. 527. -- † 519. Beide Verlobte sollen vom Altar gleichzeitig
aufstehen, wer aber von Beiden früher aufsteht, stirbt zuerst
(Markneukirchen), vgl. 407 u. 531.
520. Zwei Paare sollen nicht zugleich getraut werden, sonst ist das
eine unglücklich (Lauter), vgl. 397. -- † 521. Die junge Frau wirft
auf dem Heimwege ein Stück Geld weg, dann ist der Ehestand glücklich
(Marienberg), vgl. 446. -- † 522. Wenn die junge Frau zum erstenmal
in das Haus geht, so soll sie ein Gesangbuch und Essen mitbringen
(Marienberg), vgl. 450.
523. Wenn zwei Geschwister in demselben Jahre heiraten, wird eine von
beiden Ehen unglücklich (allg.), vgl. 397. -- * 524. Wenn es auf der
Hochzeit friedlich zugeht, so hat das Paar auf eine friedliche Ehe zu
hoffen (Stollberg), vgl. 243. -- 525. Wenn bei dem Hochzeitsessen das
erste Brod angeschnitten wird, so hebt sich entweder der Bräutigam oder
die Braut den Abschnitt, „das Ränftchen,“ auf; zerbröckelt es nach
einiger Zeit, so stirbt die betreffende Person bald (Schneeberg), vgl.
531. -- * 526. Braut und Bräutigam dürfen am Hochzeitstage kein Geld
wechseln, sonst kommt ihnen in der Ehe Geld weg (Ehrenfriedersdorf),
vgl. 397. -- * 527. Hängt der Bräutigam am Trautage seinen Rock auf
den der Braut, so behält er die Herrschaft im Hause, geschieht es
umgekehrt, so kommt er unter den Pantoffel (Lauter), vgl. 506, 514 u.
518. -- 528. Wer von beiden am Hochzeitstage zuerst einschläft, stirbt
zuerst (Markneukirchen), vgl. 251, 397 u. 531. -- * 529. Die ersten
Schuhe, welche eine junge Frau abreißt, dürfen weder verschenkt noch
verkauft werden, sondern müssen weggeworfen werden, sonst kommt Unglück
über die Eheleute (Markneukirchen).
~c.~ Tod und Begräbniß.
§ 46 (370 ff.). Tod und Begräbniß hat der Aberglaube mit einer Fülle
von Anzeichen und behütenden Maßregeln umsponnen. Vgl. § 98.
530. Die +Wahrsagung+ in Beziehung auf den Tod ist die reichste und
mannichfaltigste von allen: vgl. zu Weihnachten 27 ff., 34, 36, 42 u.
56, zu Fastnacht 74, in der Charwoche 105. Dazu kommen die Orakel aus
der Thier- und Pflanzenwelt: Hund 196, Krähen und Dohlen 204 u. 205,
Eulen 206, Holzwurm 215, Hollunder 216, sowie aus dem täglichen Leben
u. s. w.: 226, 234, 243, 246-252, 254, 255, 274, 278, 284, 291, 296,
309, 310 u. 318 ff. -- 531. Diese Zeichen beginnen mit der Geburt und
ziehen sich durch das ganze Leben: 481, 485, 509, 516, 519, 525 u. 528.
532. Segen bringt eine Leiche in der Charwoche oder am Charfreitag (101
u. 125), dagegen Nachtheil, wenn Jemand bei Vollmond oder abnehmendem
Monde begraben wird (183 ff.).
* 533. Begehrt ein Kranker das heilige Abendmahl, so frage man ihn
nicht, welchen Geistlichen er haben wolle (Elterlein), vgl. 397. -- *
534. Liegt Jemand im Sterben, so wird die Uhr angehalten (Schwarzbach,
Lauter).
535. Ist Jemand im Hause gestorben, so muß es den Thieren des Hauses
gemeldet werden, damit sie nicht nachsterben. Insbesondere muß der
Tod des Hausherrn den Pferden und Bienen, auch den Bäumen des Gartens
„angesagt“ werden (allg.), vgl. 407, 421 u. 427. -- † 536. Ist Jemand
verschieden, so öffne man die Fenster und wedle mit Tüchern, damit
die Seele hinauskönne. Hierauf verhülle man alles Glänzende und alles
Rothe, z. B. Spiegel, Fenster, Bilder, Uhren etc. mit weißen Tüchern.
Diese Ueberhänge bleiben bis nach dem Begräbniß (allg.).
* 537. Zieht man eine Leiche bei der großen Fußzehe und ruft zugleich
ihren Taufnamen, so fürchtet man sich nicht vor ihr und die Trauer wird
gemindert (Marienberg), vgl. 407.
538. Bei dem Aufbahren der Leiche legt man Alles, womit dieselbe
gewaschen, gekämmt, barbiert u. s. w. wurde, mit in den Sarg. Auch
ein Licht wird hinzugefügt, damit, wenn der Todte ja wieder erwachen
sollte, es hell wäre (Grünstädtel). -- 539. Auf die Leiche lasse man
keine Thräne fallen, sonst stirbt man bald nach (Zwickau), vgl. 397.
-- † 540. Man lege dem Todten keine Blume an den Mund, sonst holt sie
bald ein anderes Familienglied nach (Marienberg). -- 541. Alle Bänder,
die bei einer weiblichen Todten um den Kopf herum sich befinden, müssen
angesteckt werden, damit sie dieselben nicht in den Mund bekommt;
sie würde dann daran kauen („kätschen“) und dadurch Jemanden aus der
Familie nachholen (Lauter), vgl. 407. -- † 542. So lange die Leiche
aufgebahrt ist, darf Niemand im Hause Brod essen, sonst fallen ihm die
Zähne aus (Raschau), vgl. 397 u. +Wuttke+, § 382. -- * 543. Stirbt in
einem Hause die Frau, so heiratet der Wittwer diejenige, welche zum
Begräbnisse zuerst in die Stube tritt; ebenso, wenn der Mann u. s. w.
(Zwickau). Vgl. auch 248.
544. Ist der Leichenzug aus dem Hause, so wird die Hausthüre sogleich
verschlossen, damit die Leiche nicht wieder komme. Das Gestelle,
worauf der Sarg gestanden, wird umgestürzt * und das Haus gekehrt. Der
dabei gebrauchte Besen wird weggeworfen. Die Thüre bleibt so lange
verschlossen und es wird Niemand herein, noch heraus gelassen, bis
das Trauergefolge von dem Begräbniß zurückgekehrt ist. Durch diese
Vorsichtsmaßregeln verhütet man, daß die Leiche Jemanden aus dem
Hause nachhole (allg.), vgl. 407. -- * 545. Unterläßt man bei einem
Leichenbegängniß die Thüre zu schließen, so stirbt, wer zuerst nach dem
Forttragen der Leiche in das Haus tritt (Geier).