2. Der schützende Zauber gegen vorhandene Uebel.

§ 42 (238 ff.). Dergleichen durch zauberhaften Einfluß erregte Uebel

sind Krankheiten und andere Behexungen und Schäden, sowie Feuersbrunst

und überhaupt Gefährdungen von Haus und Hof durch Diebstahl u. dergl.

In Betreff der +Krankheiten+ ist hier das weite Gebiet der

sympathetischen Kuren (vgl. § 37) anzuführen, die durch „Besprechen“

(vgl. 124 u. 415), durch „Abbinden“, durch „Abgraben“ (vgl. 120), durch

„Vergraben“ (vgl. 328), durch „Abschreiben“ u. s. w. vollzogen werden.

Das Nähere bei +Wuttke+, § 239 bis 274. -- Wir führen aus diesem

reichen Felde des Aberglaubens nur noch folgende Einzelheiten an.

† 433. Um +Warzen+ zu vertreiben, reibt man diese mit Fleisch und rohen

Kartoffeln und legt dieses sodann in eine Rinne (Markneukirchen);

ähnlich 327. Vgl. auch 328 u. +Wuttke+, § 264.

* 434. Gegen +Zahnschmerz+: 120 u. 329. Gegen +Reißen+: 124. -- 435.

Gegen +dicken Hals+ helfen Kräuter, am Gründonnerstag oder Charfreitag

gesammelt: 106 u. 122. -- 436. Gegen das +Fieber+ hilft das auch sonst

(338) empfohlene Essen der ersten Kornblüthe. -- * 437. Wenn Jemand

die +Krämpfe+ (Epilepsie) bekommt, so werden die Spiegel umgewendet

(Raschau). -- * 438. Wenn Jemand den +Schlucken+ hat, so denke man

an einen Schimmel (?), so hört er auf (Zwickau). -- * 439. Gegen

+Furcht vor Gewitter+ hilft, wenn man sich, sobald man es zum erstenmal

wieder donnern hört, auf die Erde niederwirft (Sosa). -- 440. Auch das

Osterwasser (90) wird als Heilmittel in Krankheiten angewendet. Gegen

das Behextsein im Allgemeinen hilft Gutheinrichwurzel (336) und gegen

die Hexen schützt man sich durch das Kreuzeszeichen (362). Gegen den

Alp vgl. 364.

441. Gegen die Krankheiten des +Viehes+, insofern man dieselben

hexenhaften Einflüssen zuschreibt, helfen ebenfalls sympathetische

Mittel, z. B. Gutheinrichwurzel, vgl. 336 u. 361.

442. Um bei einem +Feuer+ die Flamme von dem Nachbarhause abzuhalten,

lege man in einiger Entfernung einen Erbbacktrog (§ 32) mit der Höhlung

gegen das Feuer gewendet auf die Erde hin, alsbald wird sich nach

dieser Seite zu die Gluth mindern (Zschopau), vgl. +Wuttke+, § 301.

-- * 443. Wenn ein +Regen+ nachtheilig auf Feld und Flur einwirkt, so

spucke man dreimal aus (vgl. § 37), dann hört der Regen auf (Zwickau).

Es liegt auch hierbei die Anschauung zu Grunde, daß solcher Regen

durch böse Mächte erregt sei, deren Kraft durch dreimaliges Ausspucken

gebrochen werde. -- 444. Hierher gehört auch die Hilfe gegen Schaden

bei der Heuernte und gegen Benachtheiligung an Geld und Besitz durch

den Einfluß höllischer Mächte, vgl. 363 u. 365. -- Ferner kann

Mehreres, was bereits § 40 und namentlich § 41 angeführt ist, hierher

gezogen werden, dort als Vorsichtsmaßregel, hier als wirkliches

Hilfsmittel.

Aberglauben, Sitten und Gebräuche des sächsischen Obererzgebirges: Ein Beitrag zur Kenntnis des Volksglaubens und Volkslebens im Königreich Sachsen · 第 35 / 54 题