§ 42 (238 ff.). Dergleichen durch zauberhaften Einfluß erregte Uebel
sind Krankheiten und andere Behexungen und Schäden, sowie Feuersbrunst
und überhaupt Gefährdungen von Haus und Hof durch Diebstahl u. dergl.
In Betreff der +Krankheiten+ ist hier das weite Gebiet der
sympathetischen Kuren (vgl. § 37) anzuführen, die durch „Besprechen“
(vgl. 124 u. 415), durch „Abbinden“, durch „Abgraben“ (vgl. 120), durch
„Vergraben“ (vgl. 328), durch „Abschreiben“ u. s. w. vollzogen werden.
Das Nähere bei +Wuttke+, § 239 bis 274. -- Wir führen aus diesem
reichen Felde des Aberglaubens nur noch folgende Einzelheiten an.
† 433. Um +Warzen+ zu vertreiben, reibt man diese mit Fleisch und rohen
Kartoffeln und legt dieses sodann in eine Rinne (Markneukirchen);
ähnlich 327. Vgl. auch 328 u. +Wuttke+, § 264.
* 434. Gegen +Zahnschmerz+: 120 u. 329. Gegen +Reißen+: 124. -- 435.
Gegen +dicken Hals+ helfen Kräuter, am Gründonnerstag oder Charfreitag
gesammelt: 106 u. 122. -- 436. Gegen das +Fieber+ hilft das auch sonst
(338) empfohlene Essen der ersten Kornblüthe. -- * 437. Wenn Jemand
die +Krämpfe+ (Epilepsie) bekommt, so werden die Spiegel umgewendet
(Raschau). -- * 438. Wenn Jemand den +Schlucken+ hat, so denke man
an einen Schimmel (?), so hört er auf (Zwickau). -- * 439. Gegen
+Furcht vor Gewitter+ hilft, wenn man sich, sobald man es zum erstenmal
wieder donnern hört, auf die Erde niederwirft (Sosa). -- 440. Auch das
Osterwasser (90) wird als Heilmittel in Krankheiten angewendet. Gegen
das Behextsein im Allgemeinen hilft Gutheinrichwurzel (336) und gegen
die Hexen schützt man sich durch das Kreuzeszeichen (362). Gegen den
Alp vgl. 364.
441. Gegen die Krankheiten des +Viehes+, insofern man dieselben
hexenhaften Einflüssen zuschreibt, helfen ebenfalls sympathetische
Mittel, z. B. Gutheinrichwurzel, vgl. 336 u. 361.
442. Um bei einem +Feuer+ die Flamme von dem Nachbarhause abzuhalten,
lege man in einiger Entfernung einen Erbbacktrog (§ 32) mit der Höhlung
gegen das Feuer gewendet auf die Erde hin, alsbald wird sich nach
dieser Seite zu die Gluth mindern (Zschopau), vgl. +Wuttke+, § 301.
-- * 443. Wenn ein +Regen+ nachtheilig auf Feld und Flur einwirkt, so
spucke man dreimal aus (vgl. § 37), dann hört der Regen auf (Zwickau).
Es liegt auch hierbei die Anschauung zu Grunde, daß solcher Regen
durch böse Mächte erregt sei, deren Kraft durch dreimaliges Ausspucken
gebrochen werde. -- 444. Hierher gehört auch die Hilfe gegen Schaden
bei der Heuernte und gegen Benachtheiligung an Geld und Besitz durch
den Einfluß höllischer Mächte, vgl. 363 u. 365. -- Ferner kann
Mehreres, was bereits § 40 und namentlich § 41 angeführt ist, hierher
gezogen werden, dort als Vorsichtsmaßregel, hier als wirkliches
Hilfsmittel.