§ 32 (86 ff.). Hierbei sucht man durch gewisse den Schein des
Geheimnißvollen und Magischen an sich tragende Mittel und Wege
die Zukunft zu enthüllen. -- Die folgenden Anführungen machen auf
Vollständigkeit um so weniger Anspruch, als gerade derartige Dinge von
den sogenannten Wissenden möglichst verborgen gehalten werden.
317. Die +Zauberspiegel+, die hie und da bei Jahrmärkten aufgestellt
sind, finden immer noch Gläubige. Vgl. 499.
† 318. Am Weihnachtsabend oder am Sylvester sieht man in die Esse;
erblickt man dort einen Sarg, so stirbt im folgenden Jahre Jemand aus
der Familie (allg.), vgl. 530.
An das Gebiet der Zauberei streift die Wahrsagerei, zu deren
Ausführung man sich auf das geheimnißvolle Gebiet der +Kreuzwege+
begiebt, deren Bedeutung wohl aus dem unheimlichen Gefühl der
Rathlosigkeit stammt, welches den der Gegend unkundigen Wanderer,
besonders in der Nacht, an einem Kreuzwege befällt (+Wuttke+ § 102).
Dort halten Abends die Hexen ihre Sitzungen (Annaberg), man tritt also
damit unter den Einfluß dieser Dienerinnen des Teufels, ähnlich wie bei
dem Horchen an einem Astloch, vgl. 163.
319. Am Sylvester, Nachts 12 Uhr, stelle man sich auf einen Kreuzweg,
um aus irgend einem Zeichen, z. B. einem vorüberfliegenden Vogel, die
Zukunft zu errathen (Dittersdorf); sieht man aus einem Hause Lichter
herausfahren, so wird dort im Laufe des Jahres Jemand sterben (Lauter),
oder nach der Gegend zu, wo Leuchtkugeln (?) fallen, wird Feuer
ausbrechen (Zwönitz). -- * 320. Oder man beschreibt auf dem Kreuzweg
einen Kreis, murmelt Zauberformeln und ruft einen Verstorbenen beim
Namen. Der Geist erscheint und sagt auf Verlangen Alles, was in dem
neuen Jahre vorfällt. Steht der Geist nicht, so stirbt der Beschwörer
(Grünstädtel, Schwarzbach). -- * 321. Minder gefährlich, aber auch
weniger zuverlässig ist, wenn man sich blos horchend aufstellt,
ohne einen besonderen Geist zu citiren. Zuweilen hört man dann auch
(wahrscheinlich, wenn einer der Geister gerade Zeit oder Lust hat),
was im neuen Jahre geschieht. In Ermangelung eines Kreuzweges thut ein
Kreuzbalken, an dem man horcht, dieselben Dienste (Zwickau).
* 322. Hierher gehört auch das geheimnißvolle „Kornhorchengehen.“ Man
lege sich am Sylvester Mitternachts an einen Feldrand, namentlich wo
Winterkorn gesäet ist, dann hört man, was in dem neuen Jahre sich
zutragen wird (Raschau). Vgl. auch 160 ff.
Zu den Zauberwahrsagereien gehören auch alle, die mit +Erbsachen+ --
vom Vater und Großvater ererbt -- vorgenommen werden. Es liegt diesem
Aberglauben der ächt deutsche Sinn zu Grunde, daß solch ein Erbstück
Liebe und Interesse für das Haus habe, gleichsam Träger oder Organ der
das Haus schützenden Ahnengeister sei. Der Erbschlüssel vertritt das
Recht des Hausbesitzes, der Erbzaun den Besitz des ganzen Gehöftes.
Daher das erfolgreichere Bleigießen durch einen Erbschlüssel und das
Rütteln eines Erbzaunes am Andreasabend, vgl. 162, 303, 305 ~a~, 326,
430 u. 442.
Der Wahrsagereien durch +klopfende Tische+ und durch vermeintliche
+Somnambulen+ (vgl. 458) gedenken wir nur beiläufig. Jene spielten
namentlich 1853 und folgende Jahre eine nicht unwichtige Rolle auch im
Gebirge und diese tauchen von Zeit zu Zeit mit mehr oder weniger Zulauf
je nach ihrer Geschicklichkeit hie und da auf.
Zweites Kapitel.
Die übernatürliche Einwirkung auf das eigene und auf das fremde
Geschick, die Zauberei.