§ 19 (36 ff.). +Schicksalszeichen+ sind Zeichen oder Anzeichen, aus
denen man das künftige Geschick vorauserkennen kann. Sie bieten sich
entweder von selbst dar in dem Natur- und Menschenleben und bedürfen
nur der Ausdeutung, oder sie sind durch Anwendung geheimer, angeblich
überlieferter Weisheit zu erkennen und auszulegen (Wahrsagekunst).
~A.~ Von selbst sich darbietende Schicksalszeichen.
§ 20 (38 ff.). „Die Schicksalszeichen sind entweder +an und für sich+
bedeutsam, also auch überall und jederzeit, wo und wann sie erscheinen,
wie etwa die Kometen, oder sie sind es nur zu bestimmten +Zeiten+, also
in den eigentlichen Schicksalszeiten (vgl. I.) oder unter bestimmten
+Umständen+ bei Geburten, Hochzeiten, Todesfällen u. s. w.“