I. Die Schicksalszeiten.

§ 1 (6 ff.). +Schicksalszeiten+ nennen wir solche, die nach dem

Volksaberglauben an und für sich einen glücklichen oder unglücklichen

Einfluß auf Schicksal und Thun des Menschen ausüben und die ihm daher

im Voraus einen Blick in den Ausgang eines in solch eine Zeit fallenden

Ereignisses gestatten, sowie durch klügliche Benutzung solcher Weisheit

es ihm ermöglichen, Glück sich zuzuwenden oder Unglück von sich

abzuwehren.

§ 2. Bezüglich des einzelnen Tages hat der +Vormittag+ den Vorzug vor

dem Nachmittag.

1. Es ist besser, Vormittag zu säen, als Nachmittag (Frohnau), vgl.

468. -- * 2. Wenn man einen Tag lang Kartoffeln legt, so werden

diejenigen, welche Vormittag gelegt sind, besser gedeihen, als die vom

Nachmittag (Sosa), vgl. 5, 178 u. 468.

§ 3. Unter den einzelnen +Wochentagen+ giebt es Glücks- und

Unglückstage, doch scheint keine volle Uebereinstimmung darüber zu

herrschen, welche Tage heil- oder unheilbringend auf das an ihnen

Unternommene einwirken. Glückstage sind insbesondere der Sonntag und

Dienstag, Unglückstage der Donnerstag (als Tag des Donnergottes Thor)

und der Sonnabend. Montag ist vorbedeutend für die ganze Woche. Freitag

gilt, je nachdem die heidnische (Tag der Liebesgöttin Freya) oder

die christliche (Todestag des Herrn) Anschauung zu Grunde liegt, als

Glücks- oder als Unglückstag.

* 3. Das Vieh soll an einem Sonntag, Dienstag, Donnerstag oder

Sonnabend zum ersten Mal ausgetrieben werden (Saida), vgl. 464. --

* 4. Mittwoch und Sonnabend sind die besten Tage zum Waizensäen

(Ehrenfriedersdorf, Frohnau), vgl. 468. -- * 5. Nimmt man Montag

Vormittag kein Geld ein, so nimmt man die ganze Woche hindurch wenig

ein (Ehrenfriedersdorf), vgl. 229 ff. -- * 6. Montags soll man nichts

wegborgen (Geiersdorf). -- † 7. Guckt Jemand Montags früh bei seinem

Nachbar zum Fenster herein, so bringt dies für die ganze Woche

Unglück (Grünstädtel). Mehr Sinn hat das, was +Wuttke+ § 46 anführt:

„Betritt Montags ein +Jude+ als der erste das Haus, so giebt es einen

Proceß“ (Franken). -- 8. Nur Freitags soll man die Nägel abschneiden

(allgemein), vgl. 121 u. 399. -- * 9. Wenn man Freitags Brod in den

Ofen legt, so entsteht Zank (Raschau), vgl. 178 u. 397.

§ 4 (12). Durch das ganze Jahr zieht sich außerdem eine Reihe

+bestimmter+ Tage, die von besonderem Einfluß und Bedeutung sind

und deren abergläubische Wichtigkeit ihren letzten Grund nicht in

christlicher Sitte, sondern in dem Heidenthum unserer Urväter hat.

§ 5 (13 ff.). +Weihnachtszeit.+ Unter solchen +Schicksalstagen+ stehen

die Tage vom +Weihnachtsheiligenabend bis zum hohen Neujahr+ voran.

Da feierten die alten Deutschen das Fest der +Winter+sonnenwende

und meinten, die Götter hielten ihren Umzug über die Erde. Diese

Tage heißen zusammen die Zwölfnächte, die zwölf heiligen Nächte, die

Zwölften, die Unternächte, die Internächte, die Innernächte, die

Loostage. Man rüstet sich zu denselben durch Reinlichkeit in Stall,

Haus und an eigner Person und verrichtet während derselben keine

Arbeit, namentlich keine landwirthschaftliche. Bestimmte Speisen sind

zu genießen, andere zu meiden und auch die Hausthiere und die Obstbäume

des Gartens werden in die Festfreude hereingezogen. Diese Tage sind,

weil die Götter zur Erde niedersteigen, in ihrer Witterung und in den

gewöhnlichsten Erlebnissen vorbedeutend für das ganze Jahr und Träume,

sowie andere Schicksalszeichen öffnen einen Blick in die Zukunft. Je

mehr man aber im Laufe der Zeit den Ursprung dieser Gebräuche vergaß,

desto mehr hat man, den aus dem heidnischen Alterthum stammenden

Aberglauben im christlichen Sinne umdeutend, ihn auf einzelne Tage

unter den Zwölften beschränkt, namentlich auf die den drei hohen

Festen der Weihnachtszeit, dem ersten Feiertag, dem Neujahr und hohen

Neujahr (vgl. 325) vorangehenden Tage, die sogenannten drei heiligen

Abende und unter diesen nehmen wieder der Weihnachtsheiligeabend (24.

December) und der Neujahrsheiligeabend oder Sylvester (31. December)

die hervorragendste Stelle ein. Vgl. § 48-52 und 99.

§ 6 ~a~. +Ordnung und Reinlichkeit in Stall und Haus+ (vgl. § 8 d,

~aa~). * 10. Der Dünger wird am Tage vor dem heiligen Abend zierlich

mit der Mistgabel geflochten (vgl. 13, 414 u. 670) und die Asche aus

dem Ofen genommen (Grünstädtel). -- Man streut Stroh in die frisch

gescheuerten Stuben, um den Stall darzustellen (Lauter, Sehma). Die mit

dem Stroh zusammenhängenden Gebräuche in der Weihnachtszeit (vgl. 19)

scheinen aus den heidnischen Opfern, die unsere Vorfahren zu dieser

Zeit darbrachten, um ein fruchtbares Jahr von den Göttern zu erlangen,

entstanden zu sein. Vgl. 672 und „die Zwölften in Thüringen“, Aufsatz

in der illustrirten Zeitung 1861, Nr. 965.

~b.~ +Reinlichkeit in Kleidung etc.+ * 11. Man zieht am heiligen Abend

neuwaschene Strümpfe an (Grünstädtel) oder man bekleidet sich am

Neujahrsmorgen mit etwas Neuem (Marienberg), vgl. 71, 398 u. 445. In

Hessen ist, nach +Wuttke+ § 15, letzteres dagegen verboten.

~c.~ +Heilige Ruhezeit.+ † 12. Während der Zwölfnächte wird nicht

gedroschen (Marienberg); auch darf man nicht klöppeln, denn die

Klöpplerinnen würden ihre Spitzen beschmutzen (Grünstädtel). Es ist

dies moderne Umdeutung des heidnischen Aberglaubens, daß während der

Zwölfnächte nicht gesponnen werden dürfe, sonst kommt Wodan oder die

Frigga und zerzaust oder beschmutzt das Gespinnst. -- * 13. Man hüte

sich am Weihnachtsheiligenabend mit dem Dünger in Berührung zu kommen,

dies bedeutet Miswachs (Marienberg), vgl. 10, 104 u. 397.

~d.~ +Bestimmte Speisen+ (vgl. 72 ff. u. § 49, i). † 14. Es werden

neunerlei oder siebenerlei (beides heilige Zahlen) Speisen gegessen;

doch begnügt man sich auch mit wenigeren. Dennoch aber hält man an

bestimmten Gerichten fest (vgl. 398 u. 445), namentlich am Christabend.

Die gewöhnlichsten sind: 1. Bratwurst oder Schweinebraten (vgl. §

21, ~e~) mit Linsen, letztere, damit man viel Geld einnimmt, sowie

2. Häring mit Aepfelsalat. Die übrigen gebräuchlichsten sind etwa:

3. Grütze- oder Hirsebrei (vgl. § 23, ~q~), damit das Geld nicht

ausgeht; 4. Buttermilch, damit man keine Kopfschmerzen bekommt,

oder Semmelmilch, damit die Spitzen weiß bleiben (Raschau); 5.

Rothrübensalat, damit man rothe Backen behält, oder Krautsalat oder

Erdäpfelsalat; 6. Süßkraut, damit die Arbeit leicht werde, oder

Sauerkraut mit Braten oder Wurst, auch Karpfen, Schöpsenfleisch und

Weißkraut; 7. Klöse, damit viel Thaler einkommen; 8. getrocknete

Pilze oder Schwämme, sauer oder gedämpft; 9. gebackene Pflaumen, vgl.

+Wuttke+ § 14. -- † 15. Ueber die Speisen, die zu +meiden+ sind, ist

man ebenfalls nicht ganz einig. Während unter den vorgeschriebenen

Gerichten sich hie und da auch Suppe, namentlich Biersuppe mit Mandeln

und Erdäpfeln (als Klöse, Salat, Brei) finden, behaupten Andere:

Man genieße keine Suppe, sonst tropft die Nase das Jahr hindurch

(Ehrenfriedersdorf) und man esse keine Kartoffeln, sonst bekommt man

Schwäre (Sosa). Letztere Wirkung wird auch den Erbsen zugeschrieben

(Annaberg, auch Wuttke § 13). Zum Weihnachtsheiligenabend ist Saures,

z. B. Salat (s. o.), erlaubt, dagegen Sylvester und Neujahr verboten

(Marienberg), vgl. 397.

~e.~ +Hausthiere.+ * 16. Auch das Vieh muß seinen Antheil bekommen.

-- Die Kühe werden mit vielerlei Futter reichlich gefüttert und zwar

mit dreierlei Fleisch, allerlei Gewürz, Wurzeln und Kräutern. Außerdem

bekommen sie an jedem heiligen Abend etwas Nußkern auf Brod gesteckt

mit Salz. Den Ziegen giebt man Häringsköpfe und Häringsmilch. Auch

Pfeffer und Räucherkerzenasche oder ein Kräuterpulver, das in Bockau

bei Schwarzenberg bereitet wird, streut man den Thieren unter das

Futter. Befolgt man diese Regeln, so giebt das Vieh gute und reichliche

Milch und bleibt vor Krankheit und Hexerei verschont (allg.), vgl. 76,

96, 426 u. 462 ff. -- * 17. Man lasse (am Sylvester) die Pferde in

die Röhre sehen, dann geräth der Hafer (Zöblitz), vgl. 428 u. 470. --

18. Man füttere die Hühner mit Hirse (§ 23, ~q~) oder innerhalb eines

Reifens, dann legen sie die Eier nicht weiter (allg.), vgl. 50, 78 u.

432.

~f.~ +Obstbäume.+ † 19. Die Obstbäume werden, damit sie reichlich

tragen, beschenkt, d. h. der Hausherr umbindet sie in der Mitternachts-

oder wenigstens in einer Abendstunde mit einem Strohseile (vgl. 10),

wobei er den Spruch: „Wachse immer fort, Gott segne deine Frucht“ oder

einen ähnlichen betet und dann den Baum dreimal im Namen Gottes des

Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes bekreuzt (allg.); oder man

bindet den Obstbäumen etwas mittelst eines Tuches um. Das Tuch läßt man

am Baume verfaulen (Geier), vgl. 81, 421 u. 465.

~g.~ +Witterung.+ 20. Wie die Witterung in jeder der Zwölften ist, so

ist sie in dem entsprechenden Monat des Jahres (allg.). -- 21. „Ist

auf Weihnachten viel Wind, im nächsten Jahr voll Obst die Bäume sind“

(Annaberg). Wodan, der wilde Jäger, schüttelt die Bäume. -- * 22. Wenn

die Obstbäume während der Innernächte viel Schnee tragen, wird viel

Obst (Frohnau, Raschau). -- * 23. Wenn es in den zwölf Nächten nicht

von den Dächern tropft (d. h. thaut oder regnet), so geben die Kühe

wenig Milch (Marienberg). -- * 24. Geht starker Wind, so wird Krieg

(Raschau) oder viel Schadenfeuer (Saida). Vgl. auch 791-793.

~h.~ +Träume+ (vgl. § 29): 25. Was man je in diesen Nächten träumt,

geht in den entsprechenden Monaten in Erfüllung (allg.), doch darf man

die Träume Niemandem erzählen (Schneeberg), vgl. 281.

~i.~ +Andere Anzeichen und Vorbedeutungen+: * 26. Werden zufällig drei

Lichter auf den Tisch gesetzt, so ist eine Braut im Hause (Raschau);

gilt auch zu anderer Zeit, vgl. 240 u. 499. -- * 27. Wer das Licht

aus Versehen auslöscht oder ausputzt, stirbt (Johann-Georgenstadt)

oder es stirbt Jemand aus der Familie (Geier), vgl. 276 u. 530. --

† 28. Hat (am Sylvester) Jemandes Schatten an der Wand einen großen

Kopf, so bedeutet es Glück (Marienberg); erscheint dagegen Jemandes

Schatten ohne Kopf, so stirbt der betreffende im neuen Jahre (Annaberg,

Raschau). Letzteres scheint mit dem von +Wuttke+ § 63 angeführten

Aberglauben Tirols zusammenzuhängen, daß gewisse Leute in der

Sylvester-Mitternacht die, welche im neuen Jahre sterben, um den Altar

der Kirche zum Opfer gehen sehen; erblicken sie ihre eigne Gestalt ohne

Kopf, so sterben sie selbst. -- 29. Es ist nicht gut, wenn etwas von

der Wand fällt (Marienberg); gilt auch zu anderer Zeit, vgl. 247; oder

wenn man etwas zerbricht (Marienberg, Annaberg) oder sich ärgert oder

eine taube Nuß bekommt (allg.), vgl. 291. -- * 30. Wird (zum Sylvester)

am letzten Brode gegessen, so wird das ganze Jahr nur Ein Brod im

Hause sein (Elterlein), vgl. 397. -- * 31. Auch soll man nicht mangeln

(mandeln), sonst hat man Mangel (Annaberg); bloßer Wortwitz. -- * 32.

Wer beim Ankleiden zufällig etwas (z. B. die Weste) verkehrt anzieht,

dem geht es im neuen Jahre verkehrt (Elterlein), vgl. 276. -- * 33.

Läßt man das Feuer im Ofen ausgehen, so geht das Geld im Laufe des

Jahres aus (Geier), vgl. 276. -- * 34. Wer sich beim Gebete verspricht,

stirbt in dem Jahre (Raschau), vgl. 276, 397 u. 530. -- * 35. Wer (am

Sylvester) recht arbeitet, ist das ganze Jahr fleißig (Sosa), vgl.

455. -- * 36. Fällt in der Weihnachts- oder Sylvestermette (vgl. § 49

und § 51) während der Predigt ein Sitzbret in der Kirche um, so stirbt

bald Jemand (Ehrenfriedersdorf), vgl. 254 u. 530. -- * 37. Neigt sich

während dieser Mette ein Licht auf dem Kronleuchter seitwärts, so

bricht in dem nach dieser Richtung zunächst gelegenen Orte im folgenden

Jahre ein großes Feuer aus (Elterlein), vgl. 256 u. 257.

~k.~ +Erforschen der Zukunft+: 38. Man gießt Blei, setzt Korn- oder

Salzhäufchen, wirft den Pantoffel, Aepfelschalen, guckt in die Esse,

horcht auf das Geräusch, welches der Ofentopf macht oder draußen an

einem Fensterladen, läßt Nußschalen schwimmen u. s. w. (allg.). Vgl.

227, 216, 288-294, 296-307, 309-315, 318-322.

~l.~ +Andere Maßregeln+: * 39. Man koche reichlich (Grünstädtel),

vgl. 446. -- * 40. Man brenne keine ungerade Zahl Lichter auf dem

Christbaum (Zwickau), vgl. 397. -- * 41. Man esse auf dem Säetuch

(Grumbach, Mauersberg, Lauta bei Marienberg). -- † 42. Es darf nicht

eine ungerade Zahl von Personen, namentlich nicht dreizehn, zu Tische

sitzen, sonst stirbt Eines davon im Laufe des Jahres (allg.); gilt

auch überhaupt, vgl. 234, 397 u. 530. -- * 43. Man schneide an jedem

der drei heiligen Abende ein neues Brod an (Elterlein), vgl. 446. --

* 44. Wer viel Suppe ißt, lebt lange (allg.); gilt auch überhaupt,

vgl. 242 u. 451. -- * 45. Man esse von den verschiedenen Speisen

mindestens je drei Löffel voll (Elterlein), vgl. 446 u. 484. -- *

46. Wer am längsten ißt, lebt am längsten (Ehrenfriedersdorf), vgl.

451. -- * 47. Man esse sich recht satt, dann hungert man das ganze

Jahr nicht (Zwickau). -- * 48. Man trinke viel Bier, damit man stark

werde (Marienberg), vgl. 74 u. 454. -- * 49. Kein Gericht werde ganz

aufgegessen, dann hat man immer gefüllte Küche (Elterlein), vgl. 376

u. 447. -- * 50. Während des Essens darf Niemand vom Tische aufstehen

(Ehrenfriedersdorf), vgl. 397; oder wenn man eher aufsteht, als die

Anderen, verlegen die Hühner (Voigtsdorf), vgl. 18, 78 u. 432. -- 51.

Man verborge, verkaufe oder verschenke nichts, sonst giebt man den

Segen weg oder wird verhext (allg.), vgl. 118, 132, 171, 386 u. 389.

-- * 52. Wenn man sich das Licht bei einem Andern anzündet, so bedanke

man sich nicht (Ehrenfriedersdorf), vgl. 393 u. 397. -- * 53. Man gebe

(am Neujahrstage) kein Geld aus (Marienberg), vgl. 397 u. 457. -- † 54.

Man halte den Ofentopf immer voll Wasser (Annaberg, Geier), vgl. 446.

-- * 55. Man verschneide sich weder Nägel noch Haare, sonst bekommt man

böse Gliedmaßen (Schwarzenberg), vgl. 397. -- * 56. Wenn man zur Metten

(vgl. 36 u. 37) geht, nehme man das heilige Abendlicht (vgl. 58) nicht

vom Tische weg, sonst stirbt man in dem neuen Jahre (Raschau), vgl. 397

u. 530.

~m.~ Als Erinnerung an den +Umzug der Götter+ in dieser Zeit kann

Folgendes gelten, was namentlich am Christabend beobachtet wird. -- 57.

Die Reste der Speisen läßt man die Nacht über auf dem Tische stehen

oder wenigstens das in das Tischtuch eingeschlagene Brod daselbst

liegen (allg.), damit die Abgeschiedenen -- oder vielmehr die auf Erden

weilenden Götter -- davon genießen können (Sehma), oder damit es das

ganze Jahr nicht an Brod fehle (Elterlein). -- * 58. Man brennt das

sogenannte Heiligabendlicht, ein starkes Inseltlicht, welches während

des Abendessens auf dem Tische bleibt und nicht hinweggenommen werden

darf. Der Rest des Lichtes wird aufgehoben und bewahrt das Haus vor

Blitzschlag (allg.), vgl. 334 u. 420. -- * 59. Man reinige die Tenne

in der Scheune sorgfältig, weil die Abgeschiedenen -- die Götter, vgl.

57 -- um Mitternacht dort tanzen (Annaberg) oder ihre Metten halten

(Raschau). -- 60. Alles Wasser verwandelt sich Nachts zwölf Uhr in Wein

(allg.), vgl. 100. -- 60 ~b~. Am +zweiten Weihnachtsfeiertag+ gehen die

Burschen zu den Jungfrauen: „Frischgrün-Peitschen,“ d. h. sie schlagen

dieselben mit ausgeschlagenen Birkenruthen, die mit einem rothen Bande

zusammengebunden sind. Dafür werden sie mit Stollen bewirthet. Am

+dritten Weihnachtsfeiertag+ thun die Jungfrauen den Burschen desgl.

(Zwickau), vgl. 93 und „die Zwölften in Thüringen,“ Aufsatz in der

illustrirten Zeitung, 1861, Nr. 965.

Aus den Tagen des +Januar+ genießt noch der sogenannte „Knotentag“

Beachtung.

* 61. Am Knotentage, d. i. am Tage Fabian Sebastian (20. Januar) darf

man keine Pflanzen stecken (Mittweida), vgl. 397 und auch 698-705.

§ 7 (27). +Fastnacht.+ Im Laufe des Februar begingen die alten

Deutschen eine Vorfeier des Frühlings, die entweder je nach der

nördlicheren oder südlicheren Lage in die erste oder in die zweite

Hälfte des Monats fiel und deren Festlichkeiten später meist zu

Fastnacht vereinigt wurden. Es fand nach altdeutscher Mythologie

der Götterumzug der Hertha statt, der im Umzug der Priester und des

Volkes nachgeahmt und jetzt noch in den Fastnachtsmummereien und den

um „Kräppel“ bettelnden Kindern einen schwachen, entstellten Nachhall

findet. Mancher Aberglaube der Weihnachtszeit, wo Wodan mit den

Göttern dahinbrauste (vgl. 21), wiederholte sich daher hier, nur daß

die Beziehung auf Hertha, als der Beschützerin häuslicher Geschäfte

und namentlich des Flachsbaues, deutlicher hervortritt. Pfannkuchen

und Fastenbretzeln, Gebäcke, die insbesondere zu Fastnacht gebacken

und verspeist werden, sind wohl als Ueberreste heidnischer Opfer-

und Festgerichte, jene als Abbilder der Sonnenscheibe, diese des

Sonnenrades mit den Radspeichen oder von Thor’s Hammer (+Wuttke+ § 27)

zu betrachten, die man christlich in Erinnerungszeichen an den Schwamm,

mit dem Christus getränkt und in die Fessel, mit der er gebunden

wurde, umdeutete. Daß auch die Fastnacht vorbedeutend für die Zukunft

sei, lag nach der heidnischen Auffassung unserer Urväter nahe. Vgl. §

53 u. +Friedrich+, norddeutsche Fastnachtsgebräuche, Aufsatz in den

Hausblättern von Hackländer und Höfer (Stuttgart), 1860. 5. Heft.

§ 8 (27). ~a.~ +Frühlingsfest+ oder +Festfeier der Sonne+ (?): * 62.

Man baut Schneehütten, die man Abends mit inwendig aufgestellten

Lichtern erleuchtet, die durch die hie und da dünngeschabten Wände

hindurchschimmern (Marienberg).

~b.~ +Mummereien+: 63. Abgesehen von etwaigen Maskenbällen und

andern Lustbarkeiten, kleiden sich Kinder in altmodische oder sonst

entstellende Tracht (Tiroler, Soldat, Handwerksbursche, Handelsmann

und dergl. sind die gewöhnlichsten Verkleidungen) und überraschen am

Nachmittag als „Fastnachtsnarren“ (vgl. § 53) bekannte und befreundete

Familien; ärmere ziehen wohl auch von dem Lärm der Gassenjugend

begleitet von Haus zu Haus, um ein paar Pfennige zu verdienen. -- * 64.

Auf Dörfern (Raschau, Pöhla) kommt zuweilen noch ein sonderbarer Umzug

vor, zwei Bursche, der eine auf dem anderen, der auf allen Vieren geht

und in Form eines Thieres ausgestopft ist, reitend, stellen zusammen

Reiter und Roß vor und so wandert man in Begleitung der Genossen von

Haus zu Haus. -- * 65. Der Bretzeljunge erscheint am Fastnachtsdienstag

abenteuerlich ausstaffirt, z. B. mit geschminktem Gesicht und

angeklebtem Schnurrbart, auf dem Kopf ein dreieckiger Hut mit einem

großen Busch rother Papierstreifen als Federstutz, schwarze Jacke, auf

der Brust mit weißer Schleife, weite Kniehosen, weiße Strümpfe und

Schnallenschuhe. -- Hin und wieder sieht man auch ein mit Pfannkuchen

hausirendes Mädchen mit einem schief auf dem Kopf sitzenden Tyrolerhut,

unter dem die langen künstlich geflochtenen Haarzöpfe herunterhängen,

mit einem grünen Jäckchen, schwarzem mit bunten Streifen besetzten

Rock, weißen Strümpfen und Schnürstiefeln (vgl. 589).

~c.~ „+Kräppelschießen.+“ * 66. Aermere Kinder, die sich meist auch

verkleidet haben, gehen mit vorn gespitzten Stöckchen zu den Bauern, um

Pfannkuchen, auch Krapfen oder „Kräppel“ geheißen, zu erbetteln. Man

nennt dieses Ansprechen „Kräppel schießen“ oder „Spießeinrecken,“ weil,

was den letzteren Ausdruck anbelangt, dabei die Bittenden ihre Stäbchen

oder „Spieße“ durch die halbgeöffnete Stubenthüre hereinhalten. Dabei

werden gewisse Liedchen gesungen oder gesprochen, vgl. § 99.

~d.~ +Aehnliche Gebräuche wie Weihnachten+: ~aa~) +Reinlichkeit+ vergl.

§ 6 ~a.~ ~b.~: * 67. Man kehre den Schmutz aus allen vier Ecken der

Stube, dann bleibt man vor Ungeziefer bewahrt (Marienberg). -- * 68.

Tags vorher (Montag) werden alle Stuben, der Boden und den Hausflur

gewaschen, sowie der Stall gereinigt (Sehma), vgl. 446. -- * 69. Die

Fenster werden von innen und außen gewaschen, dann werden sie im

Sommer nicht so sehr von den Fliegen beschmutzt (Sehma), vgl. 410. --

* 70. Man wasche Wäsche, dann wird sie recht weiß (Schwarzenberg),

vgl. 447. -- * 71. Man ziehe, wenn man Abends zu Tanze geht, ein neues

Kleidungsstück, mindestens weiße Wäsche an (Sehma), vgl. 11, 398 u. 445.

~bb.~ +Bestimmte Speisen+, vgl. 14 ff. 72. Allgemein ißt man (vgl.

398, 445 u. 589) besonders an diesem Tage Pfannkuchen und Bretzeln.

In den Familien werden außer Pfannkuchen, wohl auch Hefenklöse oder

Haferstollen als Zukost zum Kaffee gebacken. -- † 73. Hie und da sind

Mittag neunerlei oder siebenerlei Gerichte gebräuchlich oder wenigstens

bestimmte Speisen, namentlich (vgl. § 21, ~e~) Schweinefleisch mit

Sauerkraut, geräuchertes Schweinefleisch mit Erbsen, Bratwurst mit

Kartoffelbrei, Blutwurst mit Linsen, Häring mit Kartoffelsalat,

Graupen, Grütze oder Hirsebrei (§ 23, ~q.~), Klöse, gebackene Pflaumen.

-- * 74. Auch soll man viel Bier (vgl. 48) oder Warmbier trinken, sonst

nehmen die Kräfte ab und man stirbt in dem Jahre, vgl. 530. -- * 75.

Man esse nicht viel Butter, sonst stoßen einen die Kühe, vgl. 397.

~cc.~ +Hausthiere+: * 76. Die Kühe, Ochsen und Pferde bekommen

Abends jedes ein Stück Brod, auf welches sogenanntes Bockauer

Gesundheitspulver, mit Salz vermengt, gestreut ist, damit dieselben

stark und gesund bleiben (Raschau), vgl. 16, 96, 397, 426 u. 462 ff.

-- * 77. Man führe das Vieh nicht aus dem Stall, weil man sonst keinen

glücklichen Kauf thut (Annaberg, Raschau). -- † 78. Vor Sonnenaufgang

füttere man die Hühner innerhalb eines Reifens, oder flechte aus Stroh

ein Hühnernest und stecke es dreimal, indem man sagt: „Bleib beim Haus,

wie’s Bein beim Leib,“ durch die Beine, dann verlegen die Hennen die

Eier nicht (Frohnau, Marienberg), vgl. 18 u. 432. -- * 79. Nach dem

Abendessen oder um Mitternacht verstutzt man den Hühnern Flügel und

Schwanz (Sehma, Raschau), vgl. 464.

~dd.~ +Obstbäume+ und +Feldfrüchte+, namentlich +Flachs+: * 80.

Man beschneide die Obstbäume, dann kommen die Raupen nicht hinauf

(Annaberg), vgl. 422 u. 465. -- † 81. Man behänge die Obstbäume mit

Strohkränzen, dann tragen sie reichlich (Jöhstadt, Marienberg), vgl.

19, 421, 465 und +Wuttke+ § 320. -- * 82. Vor Sonnenaufgang binde man

Strohbänder, dann kommen keine Mäuse in das Getreide (Frohnau), vgl.

412. -- † 83. Damit der Flachs gerathe, binde man zu den Arbeiten

am Tage eine blaue Leinwandschürze um (Raschau, Lauter), verstecke

am Abend die Spinnräder und tanze daheim (Zöblitz) oder gehe zu

Tanze in die Schänke (vgl. § 53), wozu die Hausfrau eine weiße

Leinwandschürze umbinde. Dabei springe man recht hoch, d. h. man mache

den sogenannten „Fosentsprung“ (Fastnachtssprung). Oder die Tänzer

heben die Tänzerinnen in die Höhe und rufen dabei: „nätt wahr, su lank

muß der Flachs wär’n“ (allg.), vgl. 471. -- 84. Fastnacht -- oder

auch Sylvester -- Mitternachts 12 Uhr mit dem ersten Schlage springe

die älteste Jungfrau des Hauses in ihrer Kammer auf den Tisch und mit

dem letzten Schlage rückwärts herunter; so hoch wächst der Flachs

(Annaberg, Raschau, Sehma), vgl. 471.

~ee.~ +Witterung+: * 85. Wenn Fastnacht die Sonne scheint, gedeiht

der Flachs (Ehrenfriedersdorf, Mildenau), oder genauer: ist am Tage

Sonnenschein, Abends aber Regen oder Thauwetter („tropft es vom

Zaune“), so gedeiht der Flachs (Sehma, Raschau), vgl. 723.

§ 9 (27). An Fastnacht schließt sich unmittelbar die +Aschermittwoch+

und daher hat man auch diese in den Kreis des Aberglaubens gezogen,

vgl. 593 ff.

86. Man zerstöre die Maulwurfshaufen, damit die Saat gedeihe

(Marienberg), vgl. 422 u. 467. -- * 87. Man wasche die Stube nicht,

sonst wird sie grau (Geier), vgl. 397.

§ 10 (20). +Osterzeit.+ Die eigentliche Frühlingsfeier fiel bei den

alten Deutschen in den Monat April und die Erinnerungen daran finden

sich noch vielfach an dem in diese Zeit verlegten Osterfeste mit dem

ihm vorangehenden Gründonnerstag und Charfreitag. Vgl.: „Deutsche

Volksgebräuche der Osterzeit,“ Aufsatz in der illustrirten Zeitung,

1860, Nr. 875.

Dies heidnische Osterfest (der Name von +Ostara+, der deutschen Erd-

oder Frühlingsgöttin) galt hauptsächlich als Fest der Keime, die beim

Beginn des Frühlings der Erde anvertraut werden, und Reste dieser Feier

des wiedererwachten Naturlebens finden sich noch in dem bis auf den

heutigen Tag gebräuchlichen Osterfeuer, den Ostereiern, dem Osterwasser

u. s. w.

~a.~ +Osterfeuer+: 88. Es werden Freudenfeuer angezündet. Dies ist

jedoch nur vereinzelt der Fall; zahlreicher geschieht es zu Walpurgis

(vgl. 129) und hie und da auch zum Johannisabend. Als moderne Zugabe

wird auch zu Ostern mit Böllern, Pistolen etc. geschossen.

~b.~ +Ostereier+, vgl. Gründonnerstag 110 u. 598.

~c.~ +Osterwasser+: 89. Man holt früh am ersten Osterfeiertage

fließendes Wasser, ohne auf dem Hin- und Herwege mit Jemandem zu

sprechen (allg.). Ehe man das Wasser schöpft, bete man mit entblößtem

Haupte ein stilles Vaterunser, dann schöpfe man das Wasser und bekreuze

sich (Marienberg). -- † 90. Man wäscht sich mit diesem Wasser, wodurch

man vor Krankheiten, namentlich Hautkrankheiten, bewahrt bleibt

(allg.), und von Krankheiten, mit denen man behaftet ist, befreit

wird (Geier); kranke Kinder werden darin gebadet (Lauter); das Brod

damit bestrichen (Lößnitz), vgl. 398, 399, 440, 445, 498. -- 91.

Das Osterwasser kann man viele Jahre aufheben, ohne daß es verdirbt

(Sehma, Lößnitz). -- 92. Das Wasserholen kann auch am Gründonnerstag,

Charfreitag geschehen, und am zweiten Feiertage wiederholt werden

(Lößnitz), vgl. 112, 113 u. § 38 ~A a.~

~d.~ +Andere Gebräuche+: * 93. Knechte, Mägde und Kinder treiben

frühzeitig die Langschläfer mit „Gerten“ von Birkenreisern aus dem

Bett (allg.), vgl. 455. Dieser Gebrauch findet sich anderwärts zu

Weihnachten oder Fastnacht, vgl. 60 ~b.~ -- * 94. Am zweiten Feiertag

soll man sich peitschen oder peitschen lassen, dann thuen im ganzen

Jahre die Beine nicht weh (Sosa), vgl. 399. -- † 95. Am Ostermorgen

steckt man in den Ställen grüne Tannenzweige (vgl. § 38 ~A g.~) auf,

um das Vieh vor den Hexen zu sichern (Saida), vgl. 413 u. 427. Nach

+Wuttke+ (§ 223) legt man in Schlesien zu diesem Zweck Fichtenreiser

vor die Ställe. -- * 96. Die Kühe bekommen vor Sonnenaufgang Bockaer

Kräuterpulver, damit sie nicht behext werden (Sehma), vgl. 16, 76 u.

426. -- * 97. Man fährt vor Sonnenaufgang Asche auf das Feld, dessen

Fruchtbarkeit dadurch befördert wird (Lauter), vgl. 466.

~e.~ +Speisen+: * 98. Mittags ißt man „Ostersuppe“, d. i. Biersuppe,

aus Bier oder Kovent, Eiern, Milch, Rosinen und Brod bestehend (allg.).

-- * 99. Zum Frühstück hat man vom Gründonnerstag an „Osterbrödchen“,

ein Semmelgebäck mit Anis und Fenchel (Lauter, Lößnitz), vgl. 398 u.

445.

~f.~ * 100. Das Wasser hat sich bis früh vor drei Uhr in Wein

verwandelt (Raschau), vgl. 60. Dasselbe führt auch +Montanus+, die

deutschen Volksfeste etc. (Iserlohn und Elberfeld 1854), 1. Bdchen. S.

26, an: „Auch geht eine alte Sage, daß in der Osternacht alle Wasser zu

Wein würden, ähnlich der Christnacht.“ -- Ueber die +Witterung+

vgl. 736-738.

§ 11 (21). +Gründonnerstag+ und +Charfreitag+ haben viele Gebräuche,

die ebenfalls an die altdeutsche Frühlingsfeier, und überhaupt an

heidnische Ursprünge, vermischt mit christlichen Elementen, erinnern.

Der abergläubischen Bedeutung der +Charwoche+ dagegen liegt deren Feier

im christlichen Sinne zu Grunde.

~a.~ Die +Charwoche+ (Char vom altdeutschen kara d. i. Trauer) empfing

den Begriff der Sühnung oder des vorbedeutenden Unglücks.

* 101. Stirbt Jemand in der Marterwoche, so machen die Gewitter im

Laufe des Jahres keinen Schaden (Mildenau), vgl. 125, 420 u. 532. -- *

102. Die in dieser Woche getauften Kinder sind unglücklich (Mildenau),

vgl. 397 u. 480. -- * 103. Man nehme keinen Aus- oder Einzug vor

(Lauter), vgl. 397. -- † 104. Man fahre keinen Dünger (Raschau), vgl.

13 u. 397. Nach +Wuttke+, § 27, gilt dasselbe in Hessen zur Fastnacht.

-- † 105. Man wasche keine Wäsche; geschieht es mit der Wäsche eines

Bergmanns, so verunglückt derselbe (Sosa); auch hänge man kein

gewaschenes Bettzeug in’s Freie (Lauter), vgl. 397 u. 530. Aehnlich

nach +Wuttke+, § 17, in Mecklenburg am Johannistage: „man lasse keine

Wäsche im Freien, weil der, welcher sie dann auf dem Leibe trägt, den

Krebsschaden bekommt.“

~b.~ +Gründonnerstag.+ Der Name rührt von der altdeutschen Sitte her,

an diesem Tage einen Muß aus neunerlei frischen Kräutern (Bachbungen

~veronica beccabunga~, Brunnenkresse ~sisymbrium nasturtium~,

Schlüsselblumen ~primula veris~, Hollundersprossen ~sambucus nigra~,

Gierenblätter ~sium sisarum~, Frauenmantel ~alchemilla~, Lauch

~allium~, Nessel ~urtica~, Kukuksmus ~oxalis~) zu essen. Als Sinnbilder

der Fruchtbarkeit opferte und aß man Eier mit den Farben der Sonne

gelb und roth bemalt. -- † 106. Man sammle Kräuter, diese helfen gegen

dicke Hälse; gilt auch vom Charfreitag, vgl. 122 u. 435. -- † 107.

Wenn man Weizen vor Sonnenaufgang säet, so gedeiht er gut (Raschau),

vgl. 468. -- † 108. Die ersten Kartoffeln muß man am Gründonnerstag

legen (Frohnau, Raschau), vgl. 468. -- * 109. Wenn es am Gründonnerstag

während der Nacht gefroren hat, so friert es vierzig Nächte hindurch.

Friert es aber auch am Charfreitag (128), so gehen von den vierzig

Nächten zwanzig zurück und die anderen sind für das Feld nicht

gefährlich (Raschau).

110. +Ostereier+ (vgl. § 10): Es werden hart gesottene Eier, meist bunt

gefärbt, gegessen (allg.), vgl. 398 u. 445. Man versteckt dieselben

und läßt sie von den Kindern suchen (Marienberg). -- † 111. Die Männer

müssen vor Sonnenaufgang ein gestoßenes Gänseei essen, so nehmen

sie bei schweren Arbeiten keinen Schaden (vgl. 123), bekommen keine

Kreuzschmerzen (Raschau, vgl. 399), es sticht sie kein giftiger Wurm

(Zschopau), es begegnet ihnen überhaupt kein Unfall (Lauter). Letztere

Wirkung hat auch das Ei einer schwarzen Henne (Annaberg).

112. +Osterwasser+ wird geholt (vgl. 92), sowie Osterbrödchen (Raschau)

gegessen, vgl. 99.

~c.~ +Charfreitag+: † 113. Charfreitag, Nachts 12 Uhr, soll man sich

mit Bachwasser waschen, dann bekommt man keinen Ausschlag (Sosa),

vgl. 90, 92 u. 399. -- † 114. Fingerringe aus Eisen geschmiedet,

welches man am Charfreitag, Nachts 12 Uhr von Särgen geholt hat,

schützen gegen Gespenster (Sosa), vgl. 407. Aehnliches berichtet die

illustrirte Zeitung, 1860, Nr. 875 aus Schwaben: „Am Charfreitag muß

der Zauberschlüssel aus den Nägeln eines Todtensarges geschmiedet

werden, mit dem man den Teufel bannen kann.“ Vgl. auch +Wuttke+ § 156.

-- * 115. Man fange vor Sonnenaufgang eine Kröte (vgl. § 38 ~s.~),

schlachte und dörre sie. Das daraus gestoßene Pulver sichert vor allen

Nachstellungen und Ertapptwerden (Annaberg), vgl. 407. -- * 116.

Man fange einen Raben, schlachte ihn und dörre das Herz. Das daraus

gestoßene Pulver unter das Schießpulver gemischt, macht, daß man sicher

trifft (Marienberg), vgl. § 38 ~r.~ 407 und 474. -- * 117. Der Rahmtopf

muß leer sein, dann kommen keine Hexen hinein (Sosa), vgl. 408. -- *

118. Man verkaufe nach 6 Uhr Abends keine Milch, sonst kommen Hexen in

den Stall (Raschau, Sosa). Gilt auch Walpurgis und Andreas; ähnlich

in den zwölf Nächten, vgl. 51, 132, 171, 389 u. 397. +Wuttke+ führt

dasselbe § 17 für Lausitz und Schlesien vom Johannistage an. -- † 119.

Wenn man am Charfreitag an Stellen kommt, wo Schätze liegen, so thuen

sich dieselben auf (Sosa), vgl. 460. Nach +Wuttke+ § 18 gilt dieser

Aberglauben in der Mark Brandenburg und Tirol am Johannistage. -- †

120. Man schneide früh ein Stück Rasen aus der Erde, hauche in das Loch

und decke es schnell mit dem Rasen wieder zu; hilft gegen Zahnschmerzen

(Markneukirchen), vgl. 328, § 42 und 434, +Wuttke+ § 266. -- † 121. Man

schneide die Nägel an Händen und Füßen kreuzweiß, d. h. erst die Nägel

der rechten Hand, dann die des linken Fußes u. s. w.; die Abschnitte

werden in Papier gewickelt und in fließendes Wasser geworfen; schützt

vor Zahnschmerzen (Mildenau), vgl. 8 u. 399. -- * 122. Kräuter am

Charfreitag gesammelt, helfen gegen dicke Hälse (Geier), vgl. 106

u. 435. -- * 123. Ein Gänseei vor Sonnenaufgang gegessen, schützt

gegen Bruchschaden, vgl. 111 u. 399. -- * 124. Ein Eschenzweig vor

Sonnenaufgang von sich abgewendet geschnitten, hilft, wenn man sich

damit im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes

streicht, gegen das Reißen (Lengefeld), vgl. § 38 ~A. f.~ § 42 und 434.

-- * 125. Ist Charfreitag ein Begräbniß, so schlägt in dem Jahre in dem

betreffenden Ort der Blitz nicht ein (Geier), vgl. 101, 420 u. 532;

gilt auch Sylvester (Ehrenfriedersdorf). -- * 126. Vor Sonnenaufgang

kann man Erlen- und Eschenzweige, sowie andere spröde Holzarten, drehen

wie Weidenholz; sie bleiben das ganze Jahr hindurch gedreht (Sayda).

-- * 127. Wenn man am Charfreitag Asche auf das Feld streut, so wächst

viel Klee (Raschau, Geier), vgl. § 38 ~A. e.~ u. 466. -- 128. Wenn es

Charfreitag friert, so müssen noch vierzig Fröste heraus, die aber den

Feldfrüchten nicht schaden (Annaberg, Raschau), vgl. 109 u. 736 ff.

§ 12 (23). +Walpurgis+: Die erste Mainacht begingen die alten Deutschen

als Fest des aufblühenden Frühlings, dessen Feier aber, als das

Christenthum Platz griff und hier kein einfallendes christliches

Fest zur Uebertragung sich darbot, als Teufelswerk und Hexenunfug

dargestellt und verpönt wurde. -- Gerade die Feier des Walpurgisabends

(30. April) ist im oberen Erzgebirge noch sehr lebendig.

~a.~ +Hexenschutz+: 129. Knaben und junge Leute begeben sich

mit wergumwickelten und pech- oder harzgetränkten Besen auf die

benachbarten Höhen und am Abend leuchten und tanzen ringsumher die

kunstlosen Fackeln. Dazu werden Pistolen, Schlüsselbüchsen etc.

losgeschossen und Zündhütchen zerschlagen, Feuerräder und Pulverfrösche

angebrannt, mit Peitschen geknallt und Breter („Schwarten“)

zusammengeschlagen, es wird geschrieen und getobt, kurz ein möglichst

großer Lärm gemacht, um, wie Einige sagen, den Hexentanz darzustellen

oder, wie allgemeiner behauptet wird, um die zum Blocksberg ziehenden

Hexen zu vertreiben. Vgl. 333 u. 407.

130. Um den Hexen den Eingang in die Ställe und Häuser zu wehren,

werden vor Sonnenuntergang mit Kreide drei Kreuze an die Stall- und

Hausthüren, häufig auch an die Fensterladen gemacht (allg.), vgl. § 38

~D. b.~, 409, 413, 427 u. 464. -- 131. Hie und da legt man auch noch

einen alten Besen oder ein Stück frischen Rasen vor die Thürschwellen,

damit die Hexen nicht herein- oder eine etwa darin schon befindliche

Unholdin nicht wieder heraus kann, vgl. 341, 413 u. 427. -- * 132.

Ebenfalls um das Vieh vor dem Behexen zu behüten, wird kein Stück am

Abend aus dem Stall gezogen (Raschau) und nach 6 Uhr Abends keine

Milch mehr verkauft (Geier), vgl. 51, 118, 171, 389 u. 397. -- * 133.

Auch werden aus demselben Grunde die Düngerhaufen mit Hollunder-

(~sambucus nigra~), mit Ahlert- (~prunus padus~) oder mit Weidenruthen

besteckt (Annaberg, Geiersdorf, Grünstädtel), oder in jede Ecke des

Düngerhaufens ein aus Weichselkirschbaumzweigen zusammengebundenes

Kreuz befestigt (Annaberg), vgl. § 38, ~A. h.~ und 414. -- † 134. Auch

auf die Klöppelsäcke steckt man Weidenruthen (Grünstädtel), vgl. 409,

+Wuttke+ § 231.

~b.~ +Zauberhilfe+: Auch finden sich noch Spuren, daß man die an diesem

Tage der Erde nahen Zaubermächte sich nutzbar machen kann: † 135. Um

eine in’s Feld gesteckte Stange binde man Werg, dann geräth der Flachs

(Sehma). Nach +Wuttke+, § 322, steckt man in Mecklenburg beim Säen des

Flachses den Rechen senkrecht in die Erde, dann wird der Flachs so hoch

wie der Rechen, vgl. 153 u. 471. -- * 136. Man buttere Nachts 12 Uhr,

dann erhält man viel Butter (Zöblitz), vgl. 462.

~c.~ +Viehaustreiben+: Am 1. Mai ist es auch im Obergebirge, wie

anderwärts, Sitte, das Vieh zum erstenmal auf die Weide zu treiben

(vgl. 618). † 137. Man legt dann als Schutz gegen das Beschreien

innerhalb des Stalles vor die Thürschwellen einen Schlüssel, vgl. 340

u. 464 (nach +Wuttke+, § 24, ist in der Altmark statt dessen ein Beil,

d. i. Thor’s Hammer, gebräuchlich), und ein Ei, bedeckt beides mit

frischem Rasen und läßt das Vieh darüber schreiten (allg.). -- * 138.

An der Stallthüre steht der „Kühjunge“ und bespritzt jedes Thier mit

Wasser (Annaberg, Elterlein). -- * 139. Man läßt eine Katze vorangehen,

damit nicht die Kühe, sondern die Katze behext werde (Sehma), vgl. 397

u. 427. -- * 140. Man vermeidet, eine schwarze Kuh voranzutreiben, denn

dies bedeutet Unglück, mindestens schlechtes Wetter (Marienberg). -- *

141. Dem Hirt wird ein gekochtes Ei mitgegeben, das er auf dem Felde

verzehrt und die Schalen vergräbt, damit die Heerde hübsch beisammen

bleibe (Sehma). Oder: der Hirt hat mitgegebene hartgesottene Eier unter

den Kühen herum zu „kaulern“ (kollern), bis sie von diesen zertreten

werden. Die Schalen sind dann ebenfalls zu vergraben (Saida), vgl. 328

u. 427. -- * 142. Der Hirt darf sich während des ersten Austreibens

nicht niedersetzen (Saida), vgl. 397. -- * 143. Kehren die Leute Abends

vom Felde zurück, so werden sie mit Eiern gespeist, und namentlich der

Kühjunge dabei reichlich bedacht (Annaberg), vgl. 427.

§ 13 (25). +Himmelfahrt+ und +Pfingsten+: In die Frühlingsmonate

fallen die Himmelfahrt und das Pfingstfest.

144. Am +Himmelfahrtstage+ kommt ein Gewitter oder es regnet wenigstens

(Lauter). -- † 145. Wenn das Brod in der Woche +vor Pfingsten+

aufschlägt, so bleibt es theuer (Raschau). -- Am Sonnabend vor

Pfingsten wird die Hausflur oder Stube mit Maien oder Maibäumchen

geschmückt, indem man Birkenreiser oder Zweige in Gefäße mit Wasser

steckt (allg.). -- Das Stück Spitzen, welches gerade geklöppelt wird,

muß vollendet sein, so daß es abgeschnitten werden kann (Lauter).

-- Der Hirt, welcher am Pfingstmorgen als der erste mit seinem Vieh

auf das Feld kommt, ist „Pfingstkönig“ und hat das Recht, eine

Pfingststange, d. h. einen mit Kränzen verzierten langen Stab, zu

setzen (Voigtsdorf). -- Wer am ersten Pfingstfeiertag spät aufsteht,

steht im ganzen Jahre spät auf und wer in einer Familie zuletzt aus

dem Bette sich erhebt, heißt der Pfingstlümmel (allg.). -- Ueber

+Witterung+ vgl. 741.

§ 14 (17 ff.). +Der Johannistag+: Dem Feste der Wintersonnenwende

bei den alten Deutschen in den Zwölfnächten, entsprach das Fest der

+Sommer+sonnenwende am +Johannistage+ (24. Juni; in seiner kirchlichen

und daher zum Theil auch in seiner volksthümlichen Feier auf den

nachfolgenden Sonntag verlegt). Zu Ehren der in ihrem Höhepunkte

angelangten Sonne brannte man die sogenannten +Johannisfeuer+ an, die

noch bis auf die Gegenwart über ganz Deutschland gebräuchlich sind, und

die reiche Entwicklung der blühenden Natur feierte man durch Blumen und

Kränze. Man glaubte, die überirdischen Mächte seien auch zu dieser Zeit

der Erde näher und wirkten theils heilsam, theils verderblich.

~a.~ +Johannisfeuer+: 146. „Jungen“ brennen Feuer im Freien an

(Annaberg; es geschieht dies jedoch nur vereinzelt, vgl. 88 u. 129).

~b.~ +Blumenfest+: 147. Am Morgen des Johannisfestes winden arme Kinder

einen Kranz von Feldblumen, der auf einen Teller gelegt wird. Damit

stellen sie sich auf die Straße und bitten die Vorübergehenden um

einen „Johannispfennig“, den man innerhalb des Kranzes hinlegt. Oder:

Kinder halten mit einer Schnur, die mit Blumen umwunden ist oder an der

ein Kranz hängt, die Vorübergehenden auf (allg.). Für das empfangene

Geld machen sie sich Abends eine Semmelmilch (Lauter). -- † 148. Es

wird um den +Johannisbaum+ getanzt. Derselbe ist eine aus vier Stäben

bestehende, mit Kränzen und Blumen verzierte Pyramide, welche in der

Stube oder auf der Straße auf ein Tischchen gestellt wird. Abends wird

dieselbe mit Lichtern geziert. Die Tänzer sind dabei weiß gekleidet und

singen verschiedene Liedchen (Zwickau), vgl. § 99. -- * 149. Ein großer

Topf, der +Johannistopf+, wird mit Kränzen geschmückt und ein Preis

darunter gelegt. Wer mit verbundenen Augen den Topf mit einem Stecken

trifft, erhält den Preis. Zum Schluß wird gewöhnlich eine Semmelmilch

gegessen und getanzt (Saida). -- * 150. Die „Kühjungen“ bekränzen einen

Ochsen und führen ihn zu ihrem Herrn, der sie mit einem Geldstücke

beschenkt (Annaberg).

~c.~ +Witterung+: „Ungewitter am Johannistage ist ungünstig, denn

es werden dann gleichsam die Festfeuer der Menschen von den Göttern

zurückgewiesen“ (+Wuttke+, § 39): 151. Wenn es am Johannistage regnet,

so bekommen wir theures Brod (Raschau). -- 152. Wenn am Johannistage

das Wasser steigt, so steigen die Getreidepreise, fällt das Wasser, so

fallen die Preise (Ehrenfriedersdorf), vgl. 189 ff. u. 749.

~d.~ +Zauberhilfe+: † 153. Man steckt Kränze in den Flachs; so hoch

der Kranz ist, so hoch wächst der Flachs (Marienberg, Zöblitz), vgl.

135 und 471. Nach +Wuttke+, § 322, „steckt man in Thüringen beim Säen

des Flachses große Zweige von Hollunder in die Erde und ißt, damit der

Flachs gut gerathe, am Himmelfahrtstage Milch mit Semmel.“ Vielleicht

hat das oben 147 und 149 erwähnte Semmelmilchessen denselben Grund. --

† 154. Mittags in der zwölften Stunde sammelt man schweigend Kräuter

zu Thee, der gegen alle Krankheiten hilft (allg.). Die gewöhnlichsten

Kräuter, die man sucht, sind: Kamille, Stiefmütterchen, Quendel

(~thymus serpyllum~) etc.; auch trägt man Johannisblumen (~arnica

montana~) ein und setzt sie auf Spiritus, der dann alle Wunden heilt

(vgl. 398).

~e.~ Der +Getreideschneider+. † 155. Am Johannisabend in der sechsten

Stunde kommt der sogenannte +Getreideschneider+, der über die Ecke

eines Stückes Getreide durchschneidet, von welchem er dann, wenn der

Bauer drischt, den halben Nutzen hat, vgl. 461. Um diesem vorzubeugen,

nimmt der Bauer Liebstöckelöl (d. i. Oel aus ~levisticum officinale~,

wächst im Gebirge nicht wild, sondern nur in Gärten, vgl. 337) und

macht, nachdem er den Finger in das Oel getaucht, ebenfalls in der

sechsten Abendstunde des Johannistages, drei Kreuze an jede Ecke des

Feldes auf die Erde. Ist aber der Getreideschneider bereits dagewesen,

so hängt der Bauer, bevor er das Getreide einführt, ein Büschel

Reißigspitzen (frischgrünende Tannenzweige) über dem Scheunthor auf,

drischt sobald als möglich und macht dabei mit dem Reißigbüschel den

Anfang. Dann ist der Bann gelöst und der Getreideschneider zieht keinen

Nutzen (Sehma), vgl. 422. -- +Wuttke+ gedenkt § 414 nach Berichten

aus Thüringen und Franken ebenfalls des Getreideschneiders, den er

+Binsenschnitter+ nennt und unter die bösartigen Geister rechnet. Er

sagt von ihm: „Derselbe macht fußbreite Wege durch die Getreidefelder,

indem er kleine Sicheln an den Füßen hat; und die Leute, bei denen er

geschnitten, kommen nie zu Vorrath. Man schützt sich vor ihm durch

kreuzweises Säen der ersten Handvoll Samen.“ Im baierischen Voigtlande

heißt er +Billmetschneider+ und wird als Mann gedacht, der in Folge

eines Bundes mit dem Bösen die Frucht des Feldes, das er umschreitet,

in seine Scheune zaubert, vgl.: „Aus dem baierischen Voigtlande“,

Aufsatz im Morgenblatt 1860, Nr. 31.

§ 15 (28 ff.). An der zweiten Hälfte des Jahres (vgl. § 92) haften,

außer dem Andreasabend (§ 16), nur noch an wenigen Tagen gewisse

Aberglauben in geringem Maaße (vgl. § 56 ff.).

~a.~ +Siebenschläfer+: † 156. Wer am Siebenschläfer (27. Juni) bis um 7

Uhr schläft, thut es das ganze Jahr hindurch (Zwickau), vgl. 145, 276

u. 751. Aehnlich +Wuttke+, S. 23, aber an einem andern Tage: „Am Tage

der sieben Brüder (10. Juli) muß man früh aufstehen, weil man sonst das

ganze Jahr ein Langschläfer wird.“ -- Ueber den +Oswaldstag+ vgl. 342.

~b.~ +Michaelis+: * 157. Man säe am Michaelistage (29. September) kein

Korn, sonst wird mehr Stroh als Körner (Mittweida), vgl. 397 u. 777.

~c.~ +Burkardi+: * 158. Am Burkarditage (11. October) soll man nicht

säen (Zwickau).

~d.~ +Martini+: * 159. Der Martinstag (11. November) wird hier und da

(Sehma) ebenfalls für geeignet zum Erforschen der Zukunft gehalten

(vgl. § 57).

§ 16 (30). Der +Andreastag+. Der Andreastag (30. November), namentlich

die späteren Abendstunden, sind die für Wahrsagung, besonders in

Beziehung auf künftige Ehe, günstige Zeit. -- Vielleicht feierten an

diesem Tage oder überhaupt um diese Zeit unsere Altvordern ein der

Frigga, der Gemahlin Odin’s, der Göttin der Ehe und des häuslichen

Lebens, geweihtes Fest, dessen Gebräuche und Aberglauben man auf

den christlichen Heiligen und seinen Namen übertrug. Ob das dabei

vorkommende Horchen auf Hundegebell oder das Schütteln an Obstbäumen

(namentlich Birnbäumen) oder an Gartenzäunen, sowie das Eintragen

von Zweigen fruchttragender Bäume oder Sträucher in irgend welcher

Erinnerung an heidnischen Glauben, der mit Frigga in Zusammenhang

stand, seinen Grund hat, wagen wir nicht zu entscheiden. Nicht

unwahrscheinlich ist es, daß der Hund, den die alten Deutschen den

Thieren beizählten, welche die Gabe der Weissagung besitzen, der Göttin

der Ehe, als Bild der Häuslichkeit, beigegeben war (vgl. § 21 ~a~)

und Bäume und Sträuche, welche in Gärten, also innerhalb der das Haus

umgebenden Einfriedigung gepflanzt waren, sammt dem Zaune selbst, unter

dem Schutze der Göttin des häuslichen Lebens standen. -- Anderwärts hat

der Valentinstag (14. Februar) eine ähnliche Bedeutung, wie bei uns der

Andreastag, vgl. v. +Reinsberg-Düringsfeld+, „der St. Valentinstag“,

Aufsatz in der illustrirten Zeitung, 1862, Nr. 972.

~a.~ Der +Andreasvers+: † 160. Dieser Vers wird von heiratslustigen

Mädchen gebetet. Entweder geschieht es vor dem Zubettegehen oder

im Bett selbst, nachdem man dreimal mit der großen Fußzehe an die

Bettstelle gepocht hat. Die geeignetste Zeit ist Mitternacht 12

Uhr (allg.). Besondere Maßregeln dabei sind noch: man esse vorher

schweigend einen Häring, steige rücklings in das Bett und unterlasse

für diesmal das gewöhnliche Abendgebet. Der Vers selbst lautet (vgl.

+Wuttke+ § 80):

„~Deus meus~, Heiliger St. Andreas, Ich bitt’ dich, laß mir erscheinen

Den Herzallerliebsten, meinen, In seiner Gestalt, Mit seiner Gewalt, In

seinem Habit, Wie er mit mir vor den Altar tritt.“ (Der Anfang lautet

auch: „~Deas meas~,“ „Ehes mies,“ „Eos meos,“ „Eos theos,“ was blos aus

Unkenntniß hervorgegangene Verstümmelungen der lateinischen oder der

statt deren gebrauchten griechischen Worte, ~theos emos~, sind.)

Außer diesem Vers darf man nichts sprechen, muß sich auch vor dem

Versprechen hüten, sonst bekommt man von unsichtbarer Hand eine

Ohrfeige oder erfährt sonst einen Schabernack (Annaberg). -- Der

künftige Ehemann erscheint dann im Traume, vgl. § 29. Mitunter meint

man wohl, die Herausforderung soweit steigern zu können, daß die

Gestalt des künftigen Gatten den wachenden Augen erscheint, vgl. 161, §

32 u. +Wuttke+ § 88 ~b~. Zu diesem Behufe schließt sich die betreffende

Jungfrau in der zwölften Nachtstunde in ihre Kammer, kehrt dieselbe

aus, deckt dann den Tisch, trägt verschiedene Speisen (Einige verlangen

neun), als Brod, Wasser, Wein, Bier u. s. w. auf und stellt dann einen

Stuhl an den Tisch. Schlag 12 Uhr spricht sie folgenden Vers:

„~Deus meus~, Heiliger Andreas, Ich bitt dich, laß mir erscheinen Den

Herzallerliebsten, meinen, In seiner Gestalt, In meiner Gewalt, Wie er

stieht, Wie er mit mir vor’n Altar kniet. Soll er mit mir in Freuden

sein, So laß ihn erscheinen bei Bier und Wein. Soll er mit mir leiden

Noth, So laß ihn erscheinen bei Wasser und Brod. Soll er mit mir ziehen

über Land, So gieb ihm den Stab in die rechte Hand“ (Zwickau). -- Oder:

„Hat er ein Pferd, so reit er, Hat er keins, so schreit er. Schenkt

er Bier und Wein, So schenk er mir ein Gläschen ein“ (Marienberg). --

Oder: „Hat er Vieh, so treib er, Hat er Eseln oder Schwein, So komm’ er

vor das Bett allein“ (Geier). Vgl. hierzu und zu den folgenden Nummern

unten 499.

~b~) +Das Rütteln von Bäumen, an Zäunen+ etc.: † 161. Ebenfalls Nachts

12 Uhr rüttle man an einem Baum -- nach Einigen muß es ein Obstbaum

im Garten, bestimmter ein Birnbaum sein, nach Andern muß derselbe auf

einem Kreuzwege stehen -- und spreche:

„Bäumlein, ich rüttle dich, Feines Liebchen melde dich, Willst du aber

dich nicht melden, So laß doch dein Hündlein bellten“ (Zöblitz). --

Oder: „Liebes Bäumchen, ich schüttle dich, Sende den, der liebet mich.

Und will er nicht sich stellen, So mag doch nur sein Hündlein bellen“

(Annaberg, Marienberg).

Es erscheint nun entweder der künftige Gatte oder man hört Hundegebell.

Woher letzteres schallt, in jene Gegend heiratet man. Vgl. +Wuttke+ §

89.

† 162. Statt des Baumes kann man auch an einem Gartenzaun rütteln,

wobei der Zaun eines Gartens, der durch Erbschaft an den gegenwärtigen

Besitzer übergegangen, wirksamer als jeder andere ist, vgl. § 32 und

+Wuttke+ § 92. Der Vers lautet dann: „Erbzaun, ich rüttle dich, Feines

Lieb, ich bitte dich. Beil, beil Hündelein, Wo mein feines Lieb wird

sein“ (Marienberg). * 163. Den Wohnort des Geliebten kann man auch

erfahren, wenn man unter einen Birnbaum kniet (Schneeberg) oder durch

das Astloch einer Breterwand horcht (Annaberg) bis man Hundegebell

hört; wo es her schallt, dort ist die Heimat des Zukünftigen. -- Das

Horchen an einem +Astloch+ beruht auf dem Glauben, daß durch diese

Oeffnungen die Elfen und andere Geisterwesen ihren Durchgang nehmen.

Insofern gehen sie den Kreuzwegen parallel. +Wuttke+ § 270. +Simrock+,

Mythologie S. 545.

* 164. Statt Mitternacht kann man sowohl für das Beten des

Andreasverses, als bei dem Baumrütteln u. s. w. in Annaberg 7 Uhr

Abends wählen und zwar die Zeit während des daselbst gebräuchlichen

Läutens. Die erste hierauf begegnende Mannsperson ist der gewünschte

Bräutigam.

~c~) +Eintragen von Zweigen+: † 165. Mittag 12 Uhr oder Abends in der

6. Stunde pflückt man Zweige von sieben oder neun verschiedenen Bäumen

und Sträuchern, bindet sie in einen Strauß und stellt sie in ein Gefäß

mit Wasser. Blühen dieselben dann am ersten Weihnachtsfeiertag, so ist

es ein gutes Zeichen für baldige Verheiratung (allg.), vgl. +Wuttke+

§ 82. -- * 166. Man soll folgende Baum- und Straucharten wählen:

Kirschbaum, Apfelbaum, Birnbaum, Pflaumenbaum, Kastanie (~aesculus

hippocastanum~), Himbeere, Johannisbeere, Stachelbeere und Hollunder

(vgl. § 23, ~n.~) d. i. ~sambucus nigra~ (Raschau).

~d~) +Andere Gebräuche+: * 167. Man nehme Mittags 12 Uhr einen Löffel

Hirsebrei (vgl. § 23, ~q.~) und stelle sich damit vor die Hausthüre,

wo man den Brei, sobald es 12 schlägt, essen muß. Die nächste

vorübergehende Mannsperson ist der Bräutigam (Annaberg, Marienberg).

-- † 168. Man lege einen Apfel unter das Kopfkissen und lasse ihn bis

Weihnachten daselbst liegen. Am ersten Weihnachtsfeiertag, wenn zur

Kirche eingelauten wird, stelle man sich damit unter die Hausthüre. Aus

der Verwandtschaft des Mannes, den man zuerst sieht, wird man heiraten

(Marienberg), vgl. +Wuttke+ § 80. -- 169. Außerdem kann man alle die

Mittel, welche man überhaupt gebraucht, um das künftige Geschick zu

erforschen, z. B. Bleigießen, Pantoffel werfen etc. anwenden und daraus

etwaige Heiratshoffnungen ableiten, vgl. 228, 288-290, 294, 295, 303,

305, 308 u. 312. -- 170. Auch das männliche Geschlecht befragt mitunter

die angeführten Liebesorakel, um über die künftige Braut Fingerzeige zu

empfangen (allg.).

~e.~) +Anderweiter Aberglaube.+ * 171. Nach 6 Uhr Abends darf keine

Milch verkauft werden, sonst wird das Vieh verhext. Vgl. 51, 118, 132

u. 389.

§ 17 (31 ff.). Außer den § 5-16 angeführten Festzeiten giebt es

noch andere Schicksalszeiten, deren Bedeutung auf +astrologischem+

Aberglauben beruht. Die sogenannten „Planeten“ werden noch vielfach auf

Jahrmärkten (§ 77) verkauft und man hört es wohl auch aussprechen, daß

es von Wichtigkeit sei, unter welchem Sternbilde ein Kind geboren oder

getauft werde. Im Einzelnen wird Folgendes angeführt:

172. Im Krebse geboren, kommt der Mensch schwer zu etwas und besitzt

er, so geht es mit ihm rückwärts (Frohnau), vgl. 476. -- * 173. In den

Fischen geboren, geht es mit dem Menschen vorwärts und er kommt zu

etwas (Frohnau), vgl. 476. -- † 174. Erdäpfel im Zeichen der Fische

gelegt, werden wässerig (Raschau), vgl. 397. Anderwärts (Geier)

schreibt man diesen Einfluß überhaupt allen sogenannten „Wasserzeichen“

zu, d. h. außer den Fischen, auch dem Krebs und Wassermann. Die rechte

Zeit ist im Zeichen des Steinbocks und der Zwillinge (Raschau). Nach

+Wuttke+ § 323 meint man dagegen in Mecklenburg, daß Kartoffeln, an

einem Tage, der im Kalender mit dem Zeichen des Steinbocks bezeichnet

ist, gesteckt, hart werden. -- 175. Ist ein Kind im Zeichen des

Wassermanns geboren, so muß man ein getragenes Kleid desselben ins

Wasser werfen, sonst läuft es Gefahr früher oder später zu ertrinken

(Frohnau), vgl. 476.

§ 18 (34 ff.). Für einflußreich unter den Gestirnen wird besonders

der +Mond+ gehalten, wobei jedoch theilweise eine an sich nicht

falsche Naturbeobachtung zu Grunde liegen kann. Seine Wechsel gelten

für wichtige Bestimmungszeichen bei der Landwirthschaft, bei Kuren,

beim Haareschneiden, bei Familienereignissen. Im Allgemeinen gilt der

zunehmende Mond als eine günstige, der abnehmende als eine ungünstige

Zeit. Vgl. auch § 94.

* 176. Rüben sind bei abnehmendem Monde zu stecken (Frohnau), ebenso

ist das Säen des Getreides zu vollziehen (Raschau), vgl. 468. -- *

177. Im Neumond darf man keine Erdäpfel legen und keine Erbsen säen,

sonst blühen sie immerfort und setzen keine Früchte an, vgl. 397 und

Wuttke § 323. -- * 178. Wenn man am letzten Freitag im Monde Asche

Vormittags streut, so wird viel Klee, streut man sie aber Nachmittags,

so werden viel Wicken (Raschau), vgl. 466. -- * 179. Wenn die Bäume im

Vollmonde blühen, so wird viel Obst, blühen sie im abnehmenden Monde,

so tragen sie keine Früchte (Raschau). -- 180. Die Kälber sind bei

zunehmendem Monde abzunehmen (Frohnau), vgl. 464 u. +Wuttke+ § 316.

-- 181. Der Eintritt in eine neue Stellung, ein Umzug, die Hochzeit

u. s. w. geschehe bei zunehmendem Monde (allg.), vgl. 450. -- * 182.

Wenn man vor dem am Himmel stehenden Vollmonde drei Verbeugungen macht,

bekommt man etwas geschenkt (Marienberg), vgl. 449. -- * 183. Wird

eine Leiche im Vollmonde begraben, so nimmt sie den Segen mit aus dem

Hause (Saida), vgl. 532. -- * 184. Stirbt Jemand im abnehmenden Monde,

so geht es mit seiner Familie rückwärts (Schneeberg). -- * 185. Manche

Leute geben bei abnehmendem Monde der Leiche Geld und Brod mit in den

Sarg, vgl. 409.

Aberglauben, Sitten und Gebräuche des sächsischen Obererzgebirges: Ein Beitrag zur Kenntnis des Volksglaubens und Volkslebens im Königreich Sachsen · 第 17 / 54 题