§ 1 (6 ff.). +Schicksalszeiten+ nennen wir solche, die nach dem
Volksaberglauben an und für sich einen glücklichen oder unglücklichen
Einfluß auf Schicksal und Thun des Menschen ausüben und die ihm daher
im Voraus einen Blick in den Ausgang eines in solch eine Zeit fallenden
Ereignisses gestatten, sowie durch klügliche Benutzung solcher Weisheit
es ihm ermöglichen, Glück sich zuzuwenden oder Unglück von sich
abzuwehren.
§ 2. Bezüglich des einzelnen Tages hat der +Vormittag+ den Vorzug vor
dem Nachmittag.
1. Es ist besser, Vormittag zu säen, als Nachmittag (Frohnau), vgl.
468. -- * 2. Wenn man einen Tag lang Kartoffeln legt, so werden
diejenigen, welche Vormittag gelegt sind, besser gedeihen, als die vom
Nachmittag (Sosa), vgl. 5, 178 u. 468.
§ 3. Unter den einzelnen +Wochentagen+ giebt es Glücks- und
Unglückstage, doch scheint keine volle Uebereinstimmung darüber zu
herrschen, welche Tage heil- oder unheilbringend auf das an ihnen
Unternommene einwirken. Glückstage sind insbesondere der Sonntag und
Dienstag, Unglückstage der Donnerstag (als Tag des Donnergottes Thor)
und der Sonnabend. Montag ist vorbedeutend für die ganze Woche. Freitag
gilt, je nachdem die heidnische (Tag der Liebesgöttin Freya) oder
die christliche (Todestag des Herrn) Anschauung zu Grunde liegt, als
Glücks- oder als Unglückstag.
* 3. Das Vieh soll an einem Sonntag, Dienstag, Donnerstag oder
Sonnabend zum ersten Mal ausgetrieben werden (Saida), vgl. 464. --
* 4. Mittwoch und Sonnabend sind die besten Tage zum Waizensäen
(Ehrenfriedersdorf, Frohnau), vgl. 468. -- * 5. Nimmt man Montag
Vormittag kein Geld ein, so nimmt man die ganze Woche hindurch wenig
ein (Ehrenfriedersdorf), vgl. 229 ff. -- * 6. Montags soll man nichts
wegborgen (Geiersdorf). -- † 7. Guckt Jemand Montags früh bei seinem
Nachbar zum Fenster herein, so bringt dies für die ganze Woche
Unglück (Grünstädtel). Mehr Sinn hat das, was +Wuttke+ § 46 anführt:
„Betritt Montags ein +Jude+ als der erste das Haus, so giebt es einen
Proceß“ (Franken). -- 8. Nur Freitags soll man die Nägel abschneiden
(allgemein), vgl. 121 u. 399. -- * 9. Wenn man Freitags Brod in den
Ofen legt, so entsteht Zank (Raschau), vgl. 178 u. 397.
§ 4 (12). Durch das ganze Jahr zieht sich außerdem eine Reihe
+bestimmter+ Tage, die von besonderem Einfluß und Bedeutung sind
und deren abergläubische Wichtigkeit ihren letzten Grund nicht in
christlicher Sitte, sondern in dem Heidenthum unserer Urväter hat.
§ 5 (13 ff.). +Weihnachtszeit.+ Unter solchen +Schicksalstagen+ stehen
die Tage vom +Weihnachtsheiligenabend bis zum hohen Neujahr+ voran.
Da feierten die alten Deutschen das Fest der +Winter+sonnenwende
und meinten, die Götter hielten ihren Umzug über die Erde. Diese
Tage heißen zusammen die Zwölfnächte, die zwölf heiligen Nächte, die
Zwölften, die Unternächte, die Internächte, die Innernächte, die
Loostage. Man rüstet sich zu denselben durch Reinlichkeit in Stall,
Haus und an eigner Person und verrichtet während derselben keine
Arbeit, namentlich keine landwirthschaftliche. Bestimmte Speisen sind
zu genießen, andere zu meiden und auch die Hausthiere und die Obstbäume
des Gartens werden in die Festfreude hereingezogen. Diese Tage sind,
weil die Götter zur Erde niedersteigen, in ihrer Witterung und in den
gewöhnlichsten Erlebnissen vorbedeutend für das ganze Jahr und Träume,
sowie andere Schicksalszeichen öffnen einen Blick in die Zukunft. Je
mehr man aber im Laufe der Zeit den Ursprung dieser Gebräuche vergaß,
desto mehr hat man, den aus dem heidnischen Alterthum stammenden
Aberglauben im christlichen Sinne umdeutend, ihn auf einzelne Tage
unter den Zwölften beschränkt, namentlich auf die den drei hohen
Festen der Weihnachtszeit, dem ersten Feiertag, dem Neujahr und hohen
Neujahr (vgl. 325) vorangehenden Tage, die sogenannten drei heiligen
Abende und unter diesen nehmen wieder der Weihnachtsheiligeabend (24.
December) und der Neujahrsheiligeabend oder Sylvester (31. December)
die hervorragendste Stelle ein. Vgl. § 48-52 und 99.
§ 6 ~a~. +Ordnung und Reinlichkeit in Stall und Haus+ (vgl. § 8 d,
~aa~). * 10. Der Dünger wird am Tage vor dem heiligen Abend zierlich
mit der Mistgabel geflochten (vgl. 13, 414 u. 670) und die Asche aus
dem Ofen genommen (Grünstädtel). -- Man streut Stroh in die frisch
gescheuerten Stuben, um den Stall darzustellen (Lauter, Sehma). Die mit
dem Stroh zusammenhängenden Gebräuche in der Weihnachtszeit (vgl. 19)
scheinen aus den heidnischen Opfern, die unsere Vorfahren zu dieser
Zeit darbrachten, um ein fruchtbares Jahr von den Göttern zu erlangen,
entstanden zu sein. Vgl. 672 und „die Zwölften in Thüringen“, Aufsatz
in der illustrirten Zeitung 1861, Nr. 965.
~b.~ +Reinlichkeit in Kleidung etc.+ * 11. Man zieht am heiligen Abend
neuwaschene Strümpfe an (Grünstädtel) oder man bekleidet sich am
Neujahrsmorgen mit etwas Neuem (Marienberg), vgl. 71, 398 u. 445. In
Hessen ist, nach +Wuttke+ § 15, letzteres dagegen verboten.
~c.~ +Heilige Ruhezeit.+ † 12. Während der Zwölfnächte wird nicht
gedroschen (Marienberg); auch darf man nicht klöppeln, denn die
Klöpplerinnen würden ihre Spitzen beschmutzen (Grünstädtel). Es ist
dies moderne Umdeutung des heidnischen Aberglaubens, daß während der
Zwölfnächte nicht gesponnen werden dürfe, sonst kommt Wodan oder die
Frigga und zerzaust oder beschmutzt das Gespinnst. -- * 13. Man hüte
sich am Weihnachtsheiligenabend mit dem Dünger in Berührung zu kommen,
dies bedeutet Miswachs (Marienberg), vgl. 10, 104 u. 397.
~d.~ +Bestimmte Speisen+ (vgl. 72 ff. u. § 49, i). † 14. Es werden
neunerlei oder siebenerlei (beides heilige Zahlen) Speisen gegessen;
doch begnügt man sich auch mit wenigeren. Dennoch aber hält man an
bestimmten Gerichten fest (vgl. 398 u. 445), namentlich am Christabend.
Die gewöhnlichsten sind: 1. Bratwurst oder Schweinebraten (vgl. §
21, ~e~) mit Linsen, letztere, damit man viel Geld einnimmt, sowie
2. Häring mit Aepfelsalat. Die übrigen gebräuchlichsten sind etwa:
3. Grütze- oder Hirsebrei (vgl. § 23, ~q~), damit das Geld nicht
ausgeht; 4. Buttermilch, damit man keine Kopfschmerzen bekommt,
oder Semmelmilch, damit die Spitzen weiß bleiben (Raschau); 5.
Rothrübensalat, damit man rothe Backen behält, oder Krautsalat oder
Erdäpfelsalat; 6. Süßkraut, damit die Arbeit leicht werde, oder
Sauerkraut mit Braten oder Wurst, auch Karpfen, Schöpsenfleisch und
Weißkraut; 7. Klöse, damit viel Thaler einkommen; 8. getrocknete
Pilze oder Schwämme, sauer oder gedämpft; 9. gebackene Pflaumen, vgl.
+Wuttke+ § 14. -- † 15. Ueber die Speisen, die zu +meiden+ sind, ist
man ebenfalls nicht ganz einig. Während unter den vorgeschriebenen
Gerichten sich hie und da auch Suppe, namentlich Biersuppe mit Mandeln
und Erdäpfeln (als Klöse, Salat, Brei) finden, behaupten Andere:
Man genieße keine Suppe, sonst tropft die Nase das Jahr hindurch
(Ehrenfriedersdorf) und man esse keine Kartoffeln, sonst bekommt man
Schwäre (Sosa). Letztere Wirkung wird auch den Erbsen zugeschrieben
(Annaberg, auch Wuttke § 13). Zum Weihnachtsheiligenabend ist Saures,
z. B. Salat (s. o.), erlaubt, dagegen Sylvester und Neujahr verboten
(Marienberg), vgl. 397.
~e.~ +Hausthiere.+ * 16. Auch das Vieh muß seinen Antheil bekommen.
-- Die Kühe werden mit vielerlei Futter reichlich gefüttert und zwar
mit dreierlei Fleisch, allerlei Gewürz, Wurzeln und Kräutern. Außerdem
bekommen sie an jedem heiligen Abend etwas Nußkern auf Brod gesteckt
mit Salz. Den Ziegen giebt man Häringsköpfe und Häringsmilch. Auch
Pfeffer und Räucherkerzenasche oder ein Kräuterpulver, das in Bockau
bei Schwarzenberg bereitet wird, streut man den Thieren unter das
Futter. Befolgt man diese Regeln, so giebt das Vieh gute und reichliche
Milch und bleibt vor Krankheit und Hexerei verschont (allg.), vgl. 76,
96, 426 u. 462 ff. -- * 17. Man lasse (am Sylvester) die Pferde in
die Röhre sehen, dann geräth der Hafer (Zöblitz), vgl. 428 u. 470. --
18. Man füttere die Hühner mit Hirse (§ 23, ~q~) oder innerhalb eines
Reifens, dann legen sie die Eier nicht weiter (allg.), vgl. 50, 78 u.
432.
~f.~ +Obstbäume.+ † 19. Die Obstbäume werden, damit sie reichlich
tragen, beschenkt, d. h. der Hausherr umbindet sie in der Mitternachts-
oder wenigstens in einer Abendstunde mit einem Strohseile (vgl. 10),
wobei er den Spruch: „Wachse immer fort, Gott segne deine Frucht“ oder
einen ähnlichen betet und dann den Baum dreimal im Namen Gottes des
Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes bekreuzt (allg.); oder man
bindet den Obstbäumen etwas mittelst eines Tuches um. Das Tuch läßt man
am Baume verfaulen (Geier), vgl. 81, 421 u. 465.
~g.~ +Witterung.+ 20. Wie die Witterung in jeder der Zwölften ist, so
ist sie in dem entsprechenden Monat des Jahres (allg.). -- 21. „Ist
auf Weihnachten viel Wind, im nächsten Jahr voll Obst die Bäume sind“
(Annaberg). Wodan, der wilde Jäger, schüttelt die Bäume. -- * 22. Wenn
die Obstbäume während der Innernächte viel Schnee tragen, wird viel
Obst (Frohnau, Raschau). -- * 23. Wenn es in den zwölf Nächten nicht
von den Dächern tropft (d. h. thaut oder regnet), so geben die Kühe
wenig Milch (Marienberg). -- * 24. Geht starker Wind, so wird Krieg
(Raschau) oder viel Schadenfeuer (Saida). Vgl. auch 791-793.
~h.~ +Träume+ (vgl. § 29): 25. Was man je in diesen Nächten träumt,
geht in den entsprechenden Monaten in Erfüllung (allg.), doch darf man
die Träume Niemandem erzählen (Schneeberg), vgl. 281.
~i.~ +Andere Anzeichen und Vorbedeutungen+: * 26. Werden zufällig drei
Lichter auf den Tisch gesetzt, so ist eine Braut im Hause (Raschau);
gilt auch zu anderer Zeit, vgl. 240 u. 499. -- * 27. Wer das Licht
aus Versehen auslöscht oder ausputzt, stirbt (Johann-Georgenstadt)
oder es stirbt Jemand aus der Familie (Geier), vgl. 276 u. 530. --
† 28. Hat (am Sylvester) Jemandes Schatten an der Wand einen großen
Kopf, so bedeutet es Glück (Marienberg); erscheint dagegen Jemandes
Schatten ohne Kopf, so stirbt der betreffende im neuen Jahre (Annaberg,
Raschau). Letzteres scheint mit dem von +Wuttke+ § 63 angeführten
Aberglauben Tirols zusammenzuhängen, daß gewisse Leute in der
Sylvester-Mitternacht die, welche im neuen Jahre sterben, um den Altar
der Kirche zum Opfer gehen sehen; erblicken sie ihre eigne Gestalt ohne
Kopf, so sterben sie selbst. -- 29. Es ist nicht gut, wenn etwas von
der Wand fällt (Marienberg); gilt auch zu anderer Zeit, vgl. 247; oder
wenn man etwas zerbricht (Marienberg, Annaberg) oder sich ärgert oder
eine taube Nuß bekommt (allg.), vgl. 291. -- * 30. Wird (zum Sylvester)
am letzten Brode gegessen, so wird das ganze Jahr nur Ein Brod im
Hause sein (Elterlein), vgl. 397. -- * 31. Auch soll man nicht mangeln
(mandeln), sonst hat man Mangel (Annaberg); bloßer Wortwitz. -- * 32.
Wer beim Ankleiden zufällig etwas (z. B. die Weste) verkehrt anzieht,
dem geht es im neuen Jahre verkehrt (Elterlein), vgl. 276. -- * 33.
Läßt man das Feuer im Ofen ausgehen, so geht das Geld im Laufe des
Jahres aus (Geier), vgl. 276. -- * 34. Wer sich beim Gebete verspricht,
stirbt in dem Jahre (Raschau), vgl. 276, 397 u. 530. -- * 35. Wer (am
Sylvester) recht arbeitet, ist das ganze Jahr fleißig (Sosa), vgl.
455. -- * 36. Fällt in der Weihnachts- oder Sylvestermette (vgl. § 49
und § 51) während der Predigt ein Sitzbret in der Kirche um, so stirbt
bald Jemand (Ehrenfriedersdorf), vgl. 254 u. 530. -- * 37. Neigt sich
während dieser Mette ein Licht auf dem Kronleuchter seitwärts, so
bricht in dem nach dieser Richtung zunächst gelegenen Orte im folgenden
Jahre ein großes Feuer aus (Elterlein), vgl. 256 u. 257.
~k.~ +Erforschen der Zukunft+: 38. Man gießt Blei, setzt Korn- oder
Salzhäufchen, wirft den Pantoffel, Aepfelschalen, guckt in die Esse,
horcht auf das Geräusch, welches der Ofentopf macht oder draußen an
einem Fensterladen, läßt Nußschalen schwimmen u. s. w. (allg.). Vgl.
227, 216, 288-294, 296-307, 309-315, 318-322.
~l.~ +Andere Maßregeln+: * 39. Man koche reichlich (Grünstädtel),
vgl. 446. -- * 40. Man brenne keine ungerade Zahl Lichter auf dem
Christbaum (Zwickau), vgl. 397. -- * 41. Man esse auf dem Säetuch
(Grumbach, Mauersberg, Lauta bei Marienberg). -- † 42. Es darf nicht
eine ungerade Zahl von Personen, namentlich nicht dreizehn, zu Tische
sitzen, sonst stirbt Eines davon im Laufe des Jahres (allg.); gilt
auch überhaupt, vgl. 234, 397 u. 530. -- * 43. Man schneide an jedem
der drei heiligen Abende ein neues Brod an (Elterlein), vgl. 446. --
* 44. Wer viel Suppe ißt, lebt lange (allg.); gilt auch überhaupt,
vgl. 242 u. 451. -- * 45. Man esse von den verschiedenen Speisen
mindestens je drei Löffel voll (Elterlein), vgl. 446 u. 484. -- *
46. Wer am längsten ißt, lebt am längsten (Ehrenfriedersdorf), vgl.
451. -- * 47. Man esse sich recht satt, dann hungert man das ganze
Jahr nicht (Zwickau). -- * 48. Man trinke viel Bier, damit man stark
werde (Marienberg), vgl. 74 u. 454. -- * 49. Kein Gericht werde ganz
aufgegessen, dann hat man immer gefüllte Küche (Elterlein), vgl. 376
u. 447. -- * 50. Während des Essens darf Niemand vom Tische aufstehen
(Ehrenfriedersdorf), vgl. 397; oder wenn man eher aufsteht, als die
Anderen, verlegen die Hühner (Voigtsdorf), vgl. 18, 78 u. 432. -- 51.
Man verborge, verkaufe oder verschenke nichts, sonst giebt man den
Segen weg oder wird verhext (allg.), vgl. 118, 132, 171, 386 u. 389.
-- * 52. Wenn man sich das Licht bei einem Andern anzündet, so bedanke
man sich nicht (Ehrenfriedersdorf), vgl. 393 u. 397. -- * 53. Man gebe
(am Neujahrstage) kein Geld aus (Marienberg), vgl. 397 u. 457. -- † 54.
Man halte den Ofentopf immer voll Wasser (Annaberg, Geier), vgl. 446.
-- * 55. Man verschneide sich weder Nägel noch Haare, sonst bekommt man
böse Gliedmaßen (Schwarzenberg), vgl. 397. -- * 56. Wenn man zur Metten
(vgl. 36 u. 37) geht, nehme man das heilige Abendlicht (vgl. 58) nicht
vom Tische weg, sonst stirbt man in dem neuen Jahre (Raschau), vgl. 397
u. 530.
~m.~ Als Erinnerung an den +Umzug der Götter+ in dieser Zeit kann
Folgendes gelten, was namentlich am Christabend beobachtet wird. -- 57.
Die Reste der Speisen läßt man die Nacht über auf dem Tische stehen
oder wenigstens das in das Tischtuch eingeschlagene Brod daselbst
liegen (allg.), damit die Abgeschiedenen -- oder vielmehr die auf Erden
weilenden Götter -- davon genießen können (Sehma), oder damit es das
ganze Jahr nicht an Brod fehle (Elterlein). -- * 58. Man brennt das
sogenannte Heiligabendlicht, ein starkes Inseltlicht, welches während
des Abendessens auf dem Tische bleibt und nicht hinweggenommen werden
darf. Der Rest des Lichtes wird aufgehoben und bewahrt das Haus vor
Blitzschlag (allg.), vgl. 334 u. 420. -- * 59. Man reinige die Tenne
in der Scheune sorgfältig, weil die Abgeschiedenen -- die Götter, vgl.
57 -- um Mitternacht dort tanzen (Annaberg) oder ihre Metten halten
(Raschau). -- 60. Alles Wasser verwandelt sich Nachts zwölf Uhr in Wein
(allg.), vgl. 100. -- 60 ~b~. Am +zweiten Weihnachtsfeiertag+ gehen die
Burschen zu den Jungfrauen: „Frischgrün-Peitschen,“ d. h. sie schlagen
dieselben mit ausgeschlagenen Birkenruthen, die mit einem rothen Bande
zusammengebunden sind. Dafür werden sie mit Stollen bewirthet. Am
+dritten Weihnachtsfeiertag+ thun die Jungfrauen den Burschen desgl.
(Zwickau), vgl. 93 und „die Zwölften in Thüringen,“ Aufsatz in der
illustrirten Zeitung, 1861, Nr. 965.
Aus den Tagen des +Januar+ genießt noch der sogenannte „Knotentag“
Beachtung.
* 61. Am Knotentage, d. i. am Tage Fabian Sebastian (20. Januar) darf
man keine Pflanzen stecken (Mittweida), vgl. 397 und auch 698-705.
§ 7 (27). +Fastnacht.+ Im Laufe des Februar begingen die alten
Deutschen eine Vorfeier des Frühlings, die entweder je nach der
nördlicheren oder südlicheren Lage in die erste oder in die zweite
Hälfte des Monats fiel und deren Festlichkeiten später meist zu
Fastnacht vereinigt wurden. Es fand nach altdeutscher Mythologie
der Götterumzug der Hertha statt, der im Umzug der Priester und des
Volkes nachgeahmt und jetzt noch in den Fastnachtsmummereien und den
um „Kräppel“ bettelnden Kindern einen schwachen, entstellten Nachhall
findet. Mancher Aberglaube der Weihnachtszeit, wo Wodan mit den
Göttern dahinbrauste (vgl. 21), wiederholte sich daher hier, nur daß
die Beziehung auf Hertha, als der Beschützerin häuslicher Geschäfte
und namentlich des Flachsbaues, deutlicher hervortritt. Pfannkuchen
und Fastenbretzeln, Gebäcke, die insbesondere zu Fastnacht gebacken
und verspeist werden, sind wohl als Ueberreste heidnischer Opfer-
und Festgerichte, jene als Abbilder der Sonnenscheibe, diese des
Sonnenrades mit den Radspeichen oder von Thor’s Hammer (+Wuttke+ § 27)
zu betrachten, die man christlich in Erinnerungszeichen an den Schwamm,
mit dem Christus getränkt und in die Fessel, mit der er gebunden
wurde, umdeutete. Daß auch die Fastnacht vorbedeutend für die Zukunft
sei, lag nach der heidnischen Auffassung unserer Urväter nahe. Vgl. §
53 u. +Friedrich+, norddeutsche Fastnachtsgebräuche, Aufsatz in den
Hausblättern von Hackländer und Höfer (Stuttgart), 1860. 5. Heft.
§ 8 (27). ~a.~ +Frühlingsfest+ oder +Festfeier der Sonne+ (?): * 62.
Man baut Schneehütten, die man Abends mit inwendig aufgestellten
Lichtern erleuchtet, die durch die hie und da dünngeschabten Wände
hindurchschimmern (Marienberg).
~b.~ +Mummereien+: 63. Abgesehen von etwaigen Maskenbällen und
andern Lustbarkeiten, kleiden sich Kinder in altmodische oder sonst
entstellende Tracht (Tiroler, Soldat, Handwerksbursche, Handelsmann
und dergl. sind die gewöhnlichsten Verkleidungen) und überraschen am
Nachmittag als „Fastnachtsnarren“ (vgl. § 53) bekannte und befreundete
Familien; ärmere ziehen wohl auch von dem Lärm der Gassenjugend
begleitet von Haus zu Haus, um ein paar Pfennige zu verdienen. -- * 64.
Auf Dörfern (Raschau, Pöhla) kommt zuweilen noch ein sonderbarer Umzug
vor, zwei Bursche, der eine auf dem anderen, der auf allen Vieren geht
und in Form eines Thieres ausgestopft ist, reitend, stellen zusammen
Reiter und Roß vor und so wandert man in Begleitung der Genossen von
Haus zu Haus. -- * 65. Der Bretzeljunge erscheint am Fastnachtsdienstag
abenteuerlich ausstaffirt, z. B. mit geschminktem Gesicht und
angeklebtem Schnurrbart, auf dem Kopf ein dreieckiger Hut mit einem
großen Busch rother Papierstreifen als Federstutz, schwarze Jacke, auf
der Brust mit weißer Schleife, weite Kniehosen, weiße Strümpfe und
Schnallenschuhe. -- Hin und wieder sieht man auch ein mit Pfannkuchen
hausirendes Mädchen mit einem schief auf dem Kopf sitzenden Tyrolerhut,
unter dem die langen künstlich geflochtenen Haarzöpfe herunterhängen,
mit einem grünen Jäckchen, schwarzem mit bunten Streifen besetzten
Rock, weißen Strümpfen und Schnürstiefeln (vgl. 589).
~c.~ „+Kräppelschießen.+“ * 66. Aermere Kinder, die sich meist auch
verkleidet haben, gehen mit vorn gespitzten Stöckchen zu den Bauern, um
Pfannkuchen, auch Krapfen oder „Kräppel“ geheißen, zu erbetteln. Man
nennt dieses Ansprechen „Kräppel schießen“ oder „Spießeinrecken,“ weil,
was den letzteren Ausdruck anbelangt, dabei die Bittenden ihre Stäbchen
oder „Spieße“ durch die halbgeöffnete Stubenthüre hereinhalten. Dabei
werden gewisse Liedchen gesungen oder gesprochen, vgl. § 99.
~d.~ +Aehnliche Gebräuche wie Weihnachten+: ~aa~) +Reinlichkeit+ vergl.
§ 6 ~a.~ ~b.~: * 67. Man kehre den Schmutz aus allen vier Ecken der
Stube, dann bleibt man vor Ungeziefer bewahrt (Marienberg). -- * 68.
Tags vorher (Montag) werden alle Stuben, der Boden und den Hausflur
gewaschen, sowie der Stall gereinigt (Sehma), vgl. 446. -- * 69. Die
Fenster werden von innen und außen gewaschen, dann werden sie im
Sommer nicht so sehr von den Fliegen beschmutzt (Sehma), vgl. 410. --
* 70. Man wasche Wäsche, dann wird sie recht weiß (Schwarzenberg),
vgl. 447. -- * 71. Man ziehe, wenn man Abends zu Tanze geht, ein neues
Kleidungsstück, mindestens weiße Wäsche an (Sehma), vgl. 11, 398 u. 445.
~bb.~ +Bestimmte Speisen+, vgl. 14 ff. 72. Allgemein ißt man (vgl.
398, 445 u. 589) besonders an diesem Tage Pfannkuchen und Bretzeln.
In den Familien werden außer Pfannkuchen, wohl auch Hefenklöse oder
Haferstollen als Zukost zum Kaffee gebacken. -- † 73. Hie und da sind
Mittag neunerlei oder siebenerlei Gerichte gebräuchlich oder wenigstens
bestimmte Speisen, namentlich (vgl. § 21, ~e~) Schweinefleisch mit
Sauerkraut, geräuchertes Schweinefleisch mit Erbsen, Bratwurst mit
Kartoffelbrei, Blutwurst mit Linsen, Häring mit Kartoffelsalat,
Graupen, Grütze oder Hirsebrei (§ 23, ~q.~), Klöse, gebackene Pflaumen.
-- * 74. Auch soll man viel Bier (vgl. 48) oder Warmbier trinken, sonst
nehmen die Kräfte ab und man stirbt in dem Jahre, vgl. 530. -- * 75.
Man esse nicht viel Butter, sonst stoßen einen die Kühe, vgl. 397.
~cc.~ +Hausthiere+: * 76. Die Kühe, Ochsen und Pferde bekommen
Abends jedes ein Stück Brod, auf welches sogenanntes Bockauer
Gesundheitspulver, mit Salz vermengt, gestreut ist, damit dieselben
stark und gesund bleiben (Raschau), vgl. 16, 96, 397, 426 u. 462 ff.
-- * 77. Man führe das Vieh nicht aus dem Stall, weil man sonst keinen
glücklichen Kauf thut (Annaberg, Raschau). -- † 78. Vor Sonnenaufgang
füttere man die Hühner innerhalb eines Reifens, oder flechte aus Stroh
ein Hühnernest und stecke es dreimal, indem man sagt: „Bleib beim Haus,
wie’s Bein beim Leib,“ durch die Beine, dann verlegen die Hennen die
Eier nicht (Frohnau, Marienberg), vgl. 18 u. 432. -- * 79. Nach dem
Abendessen oder um Mitternacht verstutzt man den Hühnern Flügel und
Schwanz (Sehma, Raschau), vgl. 464.
~dd.~ +Obstbäume+ und +Feldfrüchte+, namentlich +Flachs+: * 80.
Man beschneide die Obstbäume, dann kommen die Raupen nicht hinauf
(Annaberg), vgl. 422 u. 465. -- † 81. Man behänge die Obstbäume mit
Strohkränzen, dann tragen sie reichlich (Jöhstadt, Marienberg), vgl.
19, 421, 465 und +Wuttke+ § 320. -- * 82. Vor Sonnenaufgang binde man
Strohbänder, dann kommen keine Mäuse in das Getreide (Frohnau), vgl.
412. -- † 83. Damit der Flachs gerathe, binde man zu den Arbeiten
am Tage eine blaue Leinwandschürze um (Raschau, Lauter), verstecke
am Abend die Spinnräder und tanze daheim (Zöblitz) oder gehe zu
Tanze in die Schänke (vgl. § 53), wozu die Hausfrau eine weiße
Leinwandschürze umbinde. Dabei springe man recht hoch, d. h. man mache
den sogenannten „Fosentsprung“ (Fastnachtssprung). Oder die Tänzer
heben die Tänzerinnen in die Höhe und rufen dabei: „nätt wahr, su lank
muß der Flachs wär’n“ (allg.), vgl. 471. -- 84. Fastnacht -- oder
auch Sylvester -- Mitternachts 12 Uhr mit dem ersten Schlage springe
die älteste Jungfrau des Hauses in ihrer Kammer auf den Tisch und mit
dem letzten Schlage rückwärts herunter; so hoch wächst der Flachs
(Annaberg, Raschau, Sehma), vgl. 471.
~ee.~ +Witterung+: * 85. Wenn Fastnacht die Sonne scheint, gedeiht
der Flachs (Ehrenfriedersdorf, Mildenau), oder genauer: ist am Tage
Sonnenschein, Abends aber Regen oder Thauwetter („tropft es vom
Zaune“), so gedeiht der Flachs (Sehma, Raschau), vgl. 723.
§ 9 (27). An Fastnacht schließt sich unmittelbar die +Aschermittwoch+
und daher hat man auch diese in den Kreis des Aberglaubens gezogen,
vgl. 593 ff.
86. Man zerstöre die Maulwurfshaufen, damit die Saat gedeihe
(Marienberg), vgl. 422 u. 467. -- * 87. Man wasche die Stube nicht,
sonst wird sie grau (Geier), vgl. 397.
§ 10 (20). +Osterzeit.+ Die eigentliche Frühlingsfeier fiel bei den
alten Deutschen in den Monat April und die Erinnerungen daran finden
sich noch vielfach an dem in diese Zeit verlegten Osterfeste mit dem
ihm vorangehenden Gründonnerstag und Charfreitag. Vgl.: „Deutsche
Volksgebräuche der Osterzeit,“ Aufsatz in der illustrirten Zeitung,
1860, Nr. 875.
Dies heidnische Osterfest (der Name von +Ostara+, der deutschen Erd-
oder Frühlingsgöttin) galt hauptsächlich als Fest der Keime, die beim
Beginn des Frühlings der Erde anvertraut werden, und Reste dieser Feier
des wiedererwachten Naturlebens finden sich noch in dem bis auf den
heutigen Tag gebräuchlichen Osterfeuer, den Ostereiern, dem Osterwasser
u. s. w.
~a.~ +Osterfeuer+: 88. Es werden Freudenfeuer angezündet. Dies ist
jedoch nur vereinzelt der Fall; zahlreicher geschieht es zu Walpurgis
(vgl. 129) und hie und da auch zum Johannisabend. Als moderne Zugabe
wird auch zu Ostern mit Böllern, Pistolen etc. geschossen.
~b.~ +Ostereier+, vgl. Gründonnerstag 110 u. 598.
~c.~ +Osterwasser+: 89. Man holt früh am ersten Osterfeiertage
fließendes Wasser, ohne auf dem Hin- und Herwege mit Jemandem zu
sprechen (allg.). Ehe man das Wasser schöpft, bete man mit entblößtem
Haupte ein stilles Vaterunser, dann schöpfe man das Wasser und bekreuze
sich (Marienberg). -- † 90. Man wäscht sich mit diesem Wasser, wodurch
man vor Krankheiten, namentlich Hautkrankheiten, bewahrt bleibt
(allg.), und von Krankheiten, mit denen man behaftet ist, befreit
wird (Geier); kranke Kinder werden darin gebadet (Lauter); das Brod
damit bestrichen (Lößnitz), vgl. 398, 399, 440, 445, 498. -- 91.
Das Osterwasser kann man viele Jahre aufheben, ohne daß es verdirbt
(Sehma, Lößnitz). -- 92. Das Wasserholen kann auch am Gründonnerstag,
Charfreitag geschehen, und am zweiten Feiertage wiederholt werden
(Lößnitz), vgl. 112, 113 u. § 38 ~A a.~
~d.~ +Andere Gebräuche+: * 93. Knechte, Mägde und Kinder treiben
frühzeitig die Langschläfer mit „Gerten“ von Birkenreisern aus dem
Bett (allg.), vgl. 455. Dieser Gebrauch findet sich anderwärts zu
Weihnachten oder Fastnacht, vgl. 60 ~b.~ -- * 94. Am zweiten Feiertag
soll man sich peitschen oder peitschen lassen, dann thuen im ganzen
Jahre die Beine nicht weh (Sosa), vgl. 399. -- † 95. Am Ostermorgen
steckt man in den Ställen grüne Tannenzweige (vgl. § 38 ~A g.~) auf,
um das Vieh vor den Hexen zu sichern (Saida), vgl. 413 u. 427. Nach
+Wuttke+ (§ 223) legt man in Schlesien zu diesem Zweck Fichtenreiser
vor die Ställe. -- * 96. Die Kühe bekommen vor Sonnenaufgang Bockaer
Kräuterpulver, damit sie nicht behext werden (Sehma), vgl. 16, 76 u.
426. -- * 97. Man fährt vor Sonnenaufgang Asche auf das Feld, dessen
Fruchtbarkeit dadurch befördert wird (Lauter), vgl. 466.
~e.~ +Speisen+: * 98. Mittags ißt man „Ostersuppe“, d. i. Biersuppe,
aus Bier oder Kovent, Eiern, Milch, Rosinen und Brod bestehend (allg.).
-- * 99. Zum Frühstück hat man vom Gründonnerstag an „Osterbrödchen“,
ein Semmelgebäck mit Anis und Fenchel (Lauter, Lößnitz), vgl. 398 u.
445.
~f.~ * 100. Das Wasser hat sich bis früh vor drei Uhr in Wein
verwandelt (Raschau), vgl. 60. Dasselbe führt auch +Montanus+, die
deutschen Volksfeste etc. (Iserlohn und Elberfeld 1854), 1. Bdchen. S.
26, an: „Auch geht eine alte Sage, daß in der Osternacht alle Wasser zu
Wein würden, ähnlich der Christnacht.“ -- Ueber die +Witterung+
vgl. 736-738.
§ 11 (21). +Gründonnerstag+ und +Charfreitag+ haben viele Gebräuche,
die ebenfalls an die altdeutsche Frühlingsfeier, und überhaupt an
heidnische Ursprünge, vermischt mit christlichen Elementen, erinnern.
Der abergläubischen Bedeutung der +Charwoche+ dagegen liegt deren Feier
im christlichen Sinne zu Grunde.
~a.~ Die +Charwoche+ (Char vom altdeutschen kara d. i. Trauer) empfing
den Begriff der Sühnung oder des vorbedeutenden Unglücks.
* 101. Stirbt Jemand in der Marterwoche, so machen die Gewitter im
Laufe des Jahres keinen Schaden (Mildenau), vgl. 125, 420 u. 532. -- *
102. Die in dieser Woche getauften Kinder sind unglücklich (Mildenau),
vgl. 397 u. 480. -- * 103. Man nehme keinen Aus- oder Einzug vor
(Lauter), vgl. 397. -- † 104. Man fahre keinen Dünger (Raschau), vgl.
13 u. 397. Nach +Wuttke+, § 27, gilt dasselbe in Hessen zur Fastnacht.
-- † 105. Man wasche keine Wäsche; geschieht es mit der Wäsche eines
Bergmanns, so verunglückt derselbe (Sosa); auch hänge man kein
gewaschenes Bettzeug in’s Freie (Lauter), vgl. 397 u. 530. Aehnlich
nach +Wuttke+, § 17, in Mecklenburg am Johannistage: „man lasse keine
Wäsche im Freien, weil der, welcher sie dann auf dem Leibe trägt, den
Krebsschaden bekommt.“
~b.~ +Gründonnerstag.+ Der Name rührt von der altdeutschen Sitte her,
an diesem Tage einen Muß aus neunerlei frischen Kräutern (Bachbungen
~veronica beccabunga~, Brunnenkresse ~sisymbrium nasturtium~,
Schlüsselblumen ~primula veris~, Hollundersprossen ~sambucus nigra~,
Gierenblätter ~sium sisarum~, Frauenmantel ~alchemilla~, Lauch
~allium~, Nessel ~urtica~, Kukuksmus ~oxalis~) zu essen. Als Sinnbilder
der Fruchtbarkeit opferte und aß man Eier mit den Farben der Sonne
gelb und roth bemalt. -- † 106. Man sammle Kräuter, diese helfen gegen
dicke Hälse; gilt auch vom Charfreitag, vgl. 122 u. 435. -- † 107.
Wenn man Weizen vor Sonnenaufgang säet, so gedeiht er gut (Raschau),
vgl. 468. -- † 108. Die ersten Kartoffeln muß man am Gründonnerstag
legen (Frohnau, Raschau), vgl. 468. -- * 109. Wenn es am Gründonnerstag
während der Nacht gefroren hat, so friert es vierzig Nächte hindurch.
Friert es aber auch am Charfreitag (128), so gehen von den vierzig
Nächten zwanzig zurück und die anderen sind für das Feld nicht
gefährlich (Raschau).
110. +Ostereier+ (vgl. § 10): Es werden hart gesottene Eier, meist bunt
gefärbt, gegessen (allg.), vgl. 398 u. 445. Man versteckt dieselben
und läßt sie von den Kindern suchen (Marienberg). -- † 111. Die Männer
müssen vor Sonnenaufgang ein gestoßenes Gänseei essen, so nehmen
sie bei schweren Arbeiten keinen Schaden (vgl. 123), bekommen keine
Kreuzschmerzen (Raschau, vgl. 399), es sticht sie kein giftiger Wurm
(Zschopau), es begegnet ihnen überhaupt kein Unfall (Lauter). Letztere
Wirkung hat auch das Ei einer schwarzen Henne (Annaberg).
112. +Osterwasser+ wird geholt (vgl. 92), sowie Osterbrödchen (Raschau)
gegessen, vgl. 99.
~c.~ +Charfreitag+: † 113. Charfreitag, Nachts 12 Uhr, soll man sich
mit Bachwasser waschen, dann bekommt man keinen Ausschlag (Sosa),
vgl. 90, 92 u. 399. -- † 114. Fingerringe aus Eisen geschmiedet,
welches man am Charfreitag, Nachts 12 Uhr von Särgen geholt hat,
schützen gegen Gespenster (Sosa), vgl. 407. Aehnliches berichtet die
illustrirte Zeitung, 1860, Nr. 875 aus Schwaben: „Am Charfreitag muß
der Zauberschlüssel aus den Nägeln eines Todtensarges geschmiedet
werden, mit dem man den Teufel bannen kann.“ Vgl. auch +Wuttke+ § 156.
-- * 115. Man fange vor Sonnenaufgang eine Kröte (vgl. § 38 ~s.~),
schlachte und dörre sie. Das daraus gestoßene Pulver sichert vor allen
Nachstellungen und Ertapptwerden (Annaberg), vgl. 407. -- * 116.
Man fange einen Raben, schlachte ihn und dörre das Herz. Das daraus
gestoßene Pulver unter das Schießpulver gemischt, macht, daß man sicher
trifft (Marienberg), vgl. § 38 ~r.~ 407 und 474. -- * 117. Der Rahmtopf
muß leer sein, dann kommen keine Hexen hinein (Sosa), vgl. 408. -- *
118. Man verkaufe nach 6 Uhr Abends keine Milch, sonst kommen Hexen in
den Stall (Raschau, Sosa). Gilt auch Walpurgis und Andreas; ähnlich
in den zwölf Nächten, vgl. 51, 132, 171, 389 u. 397. +Wuttke+ führt
dasselbe § 17 für Lausitz und Schlesien vom Johannistage an. -- † 119.
Wenn man am Charfreitag an Stellen kommt, wo Schätze liegen, so thuen
sich dieselben auf (Sosa), vgl. 460. Nach +Wuttke+ § 18 gilt dieser
Aberglauben in der Mark Brandenburg und Tirol am Johannistage. -- †
120. Man schneide früh ein Stück Rasen aus der Erde, hauche in das Loch
und decke es schnell mit dem Rasen wieder zu; hilft gegen Zahnschmerzen
(Markneukirchen), vgl. 328, § 42 und 434, +Wuttke+ § 266. -- † 121. Man
schneide die Nägel an Händen und Füßen kreuzweiß, d. h. erst die Nägel
der rechten Hand, dann die des linken Fußes u. s. w.; die Abschnitte
werden in Papier gewickelt und in fließendes Wasser geworfen; schützt
vor Zahnschmerzen (Mildenau), vgl. 8 u. 399. -- * 122. Kräuter am
Charfreitag gesammelt, helfen gegen dicke Hälse (Geier), vgl. 106
u. 435. -- * 123. Ein Gänseei vor Sonnenaufgang gegessen, schützt
gegen Bruchschaden, vgl. 111 u. 399. -- * 124. Ein Eschenzweig vor
Sonnenaufgang von sich abgewendet geschnitten, hilft, wenn man sich
damit im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes
streicht, gegen das Reißen (Lengefeld), vgl. § 38 ~A. f.~ § 42 und 434.
-- * 125. Ist Charfreitag ein Begräbniß, so schlägt in dem Jahre in dem
betreffenden Ort der Blitz nicht ein (Geier), vgl. 101, 420 u. 532;
gilt auch Sylvester (Ehrenfriedersdorf). -- * 126. Vor Sonnenaufgang
kann man Erlen- und Eschenzweige, sowie andere spröde Holzarten, drehen
wie Weidenholz; sie bleiben das ganze Jahr hindurch gedreht (Sayda).
-- * 127. Wenn man am Charfreitag Asche auf das Feld streut, so wächst
viel Klee (Raschau, Geier), vgl. § 38 ~A. e.~ u. 466. -- 128. Wenn es
Charfreitag friert, so müssen noch vierzig Fröste heraus, die aber den
Feldfrüchten nicht schaden (Annaberg, Raschau), vgl. 109 u. 736 ff.
§ 12 (23). +Walpurgis+: Die erste Mainacht begingen die alten Deutschen
als Fest des aufblühenden Frühlings, dessen Feier aber, als das
Christenthum Platz griff und hier kein einfallendes christliches
Fest zur Uebertragung sich darbot, als Teufelswerk und Hexenunfug
dargestellt und verpönt wurde. -- Gerade die Feier des Walpurgisabends
(30. April) ist im oberen Erzgebirge noch sehr lebendig.
~a.~ +Hexenschutz+: 129. Knaben und junge Leute begeben sich
mit wergumwickelten und pech- oder harzgetränkten Besen auf die
benachbarten Höhen und am Abend leuchten und tanzen ringsumher die
kunstlosen Fackeln. Dazu werden Pistolen, Schlüsselbüchsen etc.
losgeschossen und Zündhütchen zerschlagen, Feuerräder und Pulverfrösche
angebrannt, mit Peitschen geknallt und Breter („Schwarten“)
zusammengeschlagen, es wird geschrieen und getobt, kurz ein möglichst
großer Lärm gemacht, um, wie Einige sagen, den Hexentanz darzustellen
oder, wie allgemeiner behauptet wird, um die zum Blocksberg ziehenden
Hexen zu vertreiben. Vgl. 333 u. 407.
130. Um den Hexen den Eingang in die Ställe und Häuser zu wehren,
werden vor Sonnenuntergang mit Kreide drei Kreuze an die Stall- und
Hausthüren, häufig auch an die Fensterladen gemacht (allg.), vgl. § 38
~D. b.~, 409, 413, 427 u. 464. -- 131. Hie und da legt man auch noch
einen alten Besen oder ein Stück frischen Rasen vor die Thürschwellen,
damit die Hexen nicht herein- oder eine etwa darin schon befindliche
Unholdin nicht wieder heraus kann, vgl. 341, 413 u. 427. -- * 132.
Ebenfalls um das Vieh vor dem Behexen zu behüten, wird kein Stück am
Abend aus dem Stall gezogen (Raschau) und nach 6 Uhr Abends keine
Milch mehr verkauft (Geier), vgl. 51, 118, 171, 389 u. 397. -- * 133.
Auch werden aus demselben Grunde die Düngerhaufen mit Hollunder-
(~sambucus nigra~), mit Ahlert- (~prunus padus~) oder mit Weidenruthen
besteckt (Annaberg, Geiersdorf, Grünstädtel), oder in jede Ecke des
Düngerhaufens ein aus Weichselkirschbaumzweigen zusammengebundenes
Kreuz befestigt (Annaberg), vgl. § 38, ~A. h.~ und 414. -- † 134. Auch
auf die Klöppelsäcke steckt man Weidenruthen (Grünstädtel), vgl. 409,
+Wuttke+ § 231.
~b.~ +Zauberhilfe+: Auch finden sich noch Spuren, daß man die an diesem
Tage der Erde nahen Zaubermächte sich nutzbar machen kann: † 135. Um
eine in’s Feld gesteckte Stange binde man Werg, dann geräth der Flachs
(Sehma). Nach +Wuttke+, § 322, steckt man in Mecklenburg beim Säen des
Flachses den Rechen senkrecht in die Erde, dann wird der Flachs so hoch
wie der Rechen, vgl. 153 u. 471. -- * 136. Man buttere Nachts 12 Uhr,
dann erhält man viel Butter (Zöblitz), vgl. 462.
~c.~ +Viehaustreiben+: Am 1. Mai ist es auch im Obergebirge, wie
anderwärts, Sitte, das Vieh zum erstenmal auf die Weide zu treiben
(vgl. 618). † 137. Man legt dann als Schutz gegen das Beschreien
innerhalb des Stalles vor die Thürschwellen einen Schlüssel, vgl. 340
u. 464 (nach +Wuttke+, § 24, ist in der Altmark statt dessen ein Beil,
d. i. Thor’s Hammer, gebräuchlich), und ein Ei, bedeckt beides mit
frischem Rasen und läßt das Vieh darüber schreiten (allg.). -- * 138.
An der Stallthüre steht der „Kühjunge“ und bespritzt jedes Thier mit
Wasser (Annaberg, Elterlein). -- * 139. Man läßt eine Katze vorangehen,
damit nicht die Kühe, sondern die Katze behext werde (Sehma), vgl. 397
u. 427. -- * 140. Man vermeidet, eine schwarze Kuh voranzutreiben, denn
dies bedeutet Unglück, mindestens schlechtes Wetter (Marienberg). -- *
141. Dem Hirt wird ein gekochtes Ei mitgegeben, das er auf dem Felde
verzehrt und die Schalen vergräbt, damit die Heerde hübsch beisammen
bleibe (Sehma). Oder: der Hirt hat mitgegebene hartgesottene Eier unter
den Kühen herum zu „kaulern“ (kollern), bis sie von diesen zertreten
werden. Die Schalen sind dann ebenfalls zu vergraben (Saida), vgl. 328
u. 427. -- * 142. Der Hirt darf sich während des ersten Austreibens
nicht niedersetzen (Saida), vgl. 397. -- * 143. Kehren die Leute Abends
vom Felde zurück, so werden sie mit Eiern gespeist, und namentlich der
Kühjunge dabei reichlich bedacht (Annaberg), vgl. 427.
§ 13 (25). +Himmelfahrt+ und +Pfingsten+: In die Frühlingsmonate
fallen die Himmelfahrt und das Pfingstfest.
144. Am +Himmelfahrtstage+ kommt ein Gewitter oder es regnet wenigstens
(Lauter). -- † 145. Wenn das Brod in der Woche +vor Pfingsten+
aufschlägt, so bleibt es theuer (Raschau). -- Am Sonnabend vor
Pfingsten wird die Hausflur oder Stube mit Maien oder Maibäumchen
geschmückt, indem man Birkenreiser oder Zweige in Gefäße mit Wasser
steckt (allg.). -- Das Stück Spitzen, welches gerade geklöppelt wird,
muß vollendet sein, so daß es abgeschnitten werden kann (Lauter).
-- Der Hirt, welcher am Pfingstmorgen als der erste mit seinem Vieh
auf das Feld kommt, ist „Pfingstkönig“ und hat das Recht, eine
Pfingststange, d. h. einen mit Kränzen verzierten langen Stab, zu
setzen (Voigtsdorf). -- Wer am ersten Pfingstfeiertag spät aufsteht,
steht im ganzen Jahre spät auf und wer in einer Familie zuletzt aus
dem Bette sich erhebt, heißt der Pfingstlümmel (allg.). -- Ueber
+Witterung+ vgl. 741.
§ 14 (17 ff.). +Der Johannistag+: Dem Feste der Wintersonnenwende
bei den alten Deutschen in den Zwölfnächten, entsprach das Fest der
+Sommer+sonnenwende am +Johannistage+ (24. Juni; in seiner kirchlichen
und daher zum Theil auch in seiner volksthümlichen Feier auf den
nachfolgenden Sonntag verlegt). Zu Ehren der in ihrem Höhepunkte
angelangten Sonne brannte man die sogenannten +Johannisfeuer+ an, die
noch bis auf die Gegenwart über ganz Deutschland gebräuchlich sind, und
die reiche Entwicklung der blühenden Natur feierte man durch Blumen und
Kränze. Man glaubte, die überirdischen Mächte seien auch zu dieser Zeit
der Erde näher und wirkten theils heilsam, theils verderblich.
~a.~ +Johannisfeuer+: 146. „Jungen“ brennen Feuer im Freien an
(Annaberg; es geschieht dies jedoch nur vereinzelt, vgl. 88 u. 129).
~b.~ +Blumenfest+: 147. Am Morgen des Johannisfestes winden arme Kinder
einen Kranz von Feldblumen, der auf einen Teller gelegt wird. Damit
stellen sie sich auf die Straße und bitten die Vorübergehenden um
einen „Johannispfennig“, den man innerhalb des Kranzes hinlegt. Oder:
Kinder halten mit einer Schnur, die mit Blumen umwunden ist oder an der
ein Kranz hängt, die Vorübergehenden auf (allg.). Für das empfangene
Geld machen sie sich Abends eine Semmelmilch (Lauter). -- † 148. Es
wird um den +Johannisbaum+ getanzt. Derselbe ist eine aus vier Stäben
bestehende, mit Kränzen und Blumen verzierte Pyramide, welche in der
Stube oder auf der Straße auf ein Tischchen gestellt wird. Abends wird
dieselbe mit Lichtern geziert. Die Tänzer sind dabei weiß gekleidet und
singen verschiedene Liedchen (Zwickau), vgl. § 99. -- * 149. Ein großer
Topf, der +Johannistopf+, wird mit Kränzen geschmückt und ein Preis
darunter gelegt. Wer mit verbundenen Augen den Topf mit einem Stecken
trifft, erhält den Preis. Zum Schluß wird gewöhnlich eine Semmelmilch
gegessen und getanzt (Saida). -- * 150. Die „Kühjungen“ bekränzen einen
Ochsen und führen ihn zu ihrem Herrn, der sie mit einem Geldstücke
beschenkt (Annaberg).
~c.~ +Witterung+: „Ungewitter am Johannistage ist ungünstig, denn
es werden dann gleichsam die Festfeuer der Menschen von den Göttern
zurückgewiesen“ (+Wuttke+, § 39): 151. Wenn es am Johannistage regnet,
so bekommen wir theures Brod (Raschau). -- 152. Wenn am Johannistage
das Wasser steigt, so steigen die Getreidepreise, fällt das Wasser, so
fallen die Preise (Ehrenfriedersdorf), vgl. 189 ff. u. 749.
~d.~ +Zauberhilfe+: † 153. Man steckt Kränze in den Flachs; so hoch
der Kranz ist, so hoch wächst der Flachs (Marienberg, Zöblitz), vgl.
135 und 471. Nach +Wuttke+, § 322, „steckt man in Thüringen beim Säen
des Flachses große Zweige von Hollunder in die Erde und ißt, damit der
Flachs gut gerathe, am Himmelfahrtstage Milch mit Semmel.“ Vielleicht
hat das oben 147 und 149 erwähnte Semmelmilchessen denselben Grund. --
† 154. Mittags in der zwölften Stunde sammelt man schweigend Kräuter
zu Thee, der gegen alle Krankheiten hilft (allg.). Die gewöhnlichsten
Kräuter, die man sucht, sind: Kamille, Stiefmütterchen, Quendel
(~thymus serpyllum~) etc.; auch trägt man Johannisblumen (~arnica
montana~) ein und setzt sie auf Spiritus, der dann alle Wunden heilt
(vgl. 398).
~e.~ Der +Getreideschneider+. † 155. Am Johannisabend in der sechsten
Stunde kommt der sogenannte +Getreideschneider+, der über die Ecke
eines Stückes Getreide durchschneidet, von welchem er dann, wenn der
Bauer drischt, den halben Nutzen hat, vgl. 461. Um diesem vorzubeugen,
nimmt der Bauer Liebstöckelöl (d. i. Oel aus ~levisticum officinale~,
wächst im Gebirge nicht wild, sondern nur in Gärten, vgl. 337) und
macht, nachdem er den Finger in das Oel getaucht, ebenfalls in der
sechsten Abendstunde des Johannistages, drei Kreuze an jede Ecke des
Feldes auf die Erde. Ist aber der Getreideschneider bereits dagewesen,
so hängt der Bauer, bevor er das Getreide einführt, ein Büschel
Reißigspitzen (frischgrünende Tannenzweige) über dem Scheunthor auf,
drischt sobald als möglich und macht dabei mit dem Reißigbüschel den
Anfang. Dann ist der Bann gelöst und der Getreideschneider zieht keinen
Nutzen (Sehma), vgl. 422. -- +Wuttke+ gedenkt § 414 nach Berichten
aus Thüringen und Franken ebenfalls des Getreideschneiders, den er
+Binsenschnitter+ nennt und unter die bösartigen Geister rechnet. Er
sagt von ihm: „Derselbe macht fußbreite Wege durch die Getreidefelder,
indem er kleine Sicheln an den Füßen hat; und die Leute, bei denen er
geschnitten, kommen nie zu Vorrath. Man schützt sich vor ihm durch
kreuzweises Säen der ersten Handvoll Samen.“ Im baierischen Voigtlande
heißt er +Billmetschneider+ und wird als Mann gedacht, der in Folge
eines Bundes mit dem Bösen die Frucht des Feldes, das er umschreitet,
in seine Scheune zaubert, vgl.: „Aus dem baierischen Voigtlande“,
Aufsatz im Morgenblatt 1860, Nr. 31.
§ 15 (28 ff.). An der zweiten Hälfte des Jahres (vgl. § 92) haften,
außer dem Andreasabend (§ 16), nur noch an wenigen Tagen gewisse
Aberglauben in geringem Maaße (vgl. § 56 ff.).
~a.~ +Siebenschläfer+: † 156. Wer am Siebenschläfer (27. Juni) bis um 7
Uhr schläft, thut es das ganze Jahr hindurch (Zwickau), vgl. 145, 276
u. 751. Aehnlich +Wuttke+, S. 23, aber an einem andern Tage: „Am Tage
der sieben Brüder (10. Juli) muß man früh aufstehen, weil man sonst das
ganze Jahr ein Langschläfer wird.“ -- Ueber den +Oswaldstag+ vgl. 342.
~b.~ +Michaelis+: * 157. Man säe am Michaelistage (29. September) kein
Korn, sonst wird mehr Stroh als Körner (Mittweida), vgl. 397 u. 777.
~c.~ +Burkardi+: * 158. Am Burkarditage (11. October) soll man nicht
säen (Zwickau).
~d.~ +Martini+: * 159. Der Martinstag (11. November) wird hier und da
(Sehma) ebenfalls für geeignet zum Erforschen der Zukunft gehalten
(vgl. § 57).
§ 16 (30). Der +Andreastag+. Der Andreastag (30. November), namentlich
die späteren Abendstunden, sind die für Wahrsagung, besonders in
Beziehung auf künftige Ehe, günstige Zeit. -- Vielleicht feierten an
diesem Tage oder überhaupt um diese Zeit unsere Altvordern ein der
Frigga, der Gemahlin Odin’s, der Göttin der Ehe und des häuslichen
Lebens, geweihtes Fest, dessen Gebräuche und Aberglauben man auf
den christlichen Heiligen und seinen Namen übertrug. Ob das dabei
vorkommende Horchen auf Hundegebell oder das Schütteln an Obstbäumen
(namentlich Birnbäumen) oder an Gartenzäunen, sowie das Eintragen
von Zweigen fruchttragender Bäume oder Sträucher in irgend welcher
Erinnerung an heidnischen Glauben, der mit Frigga in Zusammenhang
stand, seinen Grund hat, wagen wir nicht zu entscheiden. Nicht
unwahrscheinlich ist es, daß der Hund, den die alten Deutschen den
Thieren beizählten, welche die Gabe der Weissagung besitzen, der Göttin
der Ehe, als Bild der Häuslichkeit, beigegeben war (vgl. § 21 ~a~)
und Bäume und Sträuche, welche in Gärten, also innerhalb der das Haus
umgebenden Einfriedigung gepflanzt waren, sammt dem Zaune selbst, unter
dem Schutze der Göttin des häuslichen Lebens standen. -- Anderwärts hat
der Valentinstag (14. Februar) eine ähnliche Bedeutung, wie bei uns der
Andreastag, vgl. v. +Reinsberg-Düringsfeld+, „der St. Valentinstag“,
Aufsatz in der illustrirten Zeitung, 1862, Nr. 972.
~a.~ Der +Andreasvers+: † 160. Dieser Vers wird von heiratslustigen
Mädchen gebetet. Entweder geschieht es vor dem Zubettegehen oder
im Bett selbst, nachdem man dreimal mit der großen Fußzehe an die
Bettstelle gepocht hat. Die geeignetste Zeit ist Mitternacht 12
Uhr (allg.). Besondere Maßregeln dabei sind noch: man esse vorher
schweigend einen Häring, steige rücklings in das Bett und unterlasse
für diesmal das gewöhnliche Abendgebet. Der Vers selbst lautet (vgl.
+Wuttke+ § 80):
„~Deus meus~, Heiliger St. Andreas, Ich bitt’ dich, laß mir erscheinen
Den Herzallerliebsten, meinen, In seiner Gestalt, Mit seiner Gewalt, In
seinem Habit, Wie er mit mir vor den Altar tritt.“ (Der Anfang lautet
auch: „~Deas meas~,“ „Ehes mies,“ „Eos meos,“ „Eos theos,“ was blos aus
Unkenntniß hervorgegangene Verstümmelungen der lateinischen oder der
statt deren gebrauchten griechischen Worte, ~theos emos~, sind.)
Außer diesem Vers darf man nichts sprechen, muß sich auch vor dem
Versprechen hüten, sonst bekommt man von unsichtbarer Hand eine
Ohrfeige oder erfährt sonst einen Schabernack (Annaberg). -- Der
künftige Ehemann erscheint dann im Traume, vgl. § 29. Mitunter meint
man wohl, die Herausforderung soweit steigern zu können, daß die
Gestalt des künftigen Gatten den wachenden Augen erscheint, vgl. 161, §
32 u. +Wuttke+ § 88 ~b~. Zu diesem Behufe schließt sich die betreffende
Jungfrau in der zwölften Nachtstunde in ihre Kammer, kehrt dieselbe
aus, deckt dann den Tisch, trägt verschiedene Speisen (Einige verlangen
neun), als Brod, Wasser, Wein, Bier u. s. w. auf und stellt dann einen
Stuhl an den Tisch. Schlag 12 Uhr spricht sie folgenden Vers:
„~Deus meus~, Heiliger Andreas, Ich bitt dich, laß mir erscheinen Den
Herzallerliebsten, meinen, In seiner Gestalt, In meiner Gewalt, Wie er
stieht, Wie er mit mir vor’n Altar kniet. Soll er mit mir in Freuden
sein, So laß ihn erscheinen bei Bier und Wein. Soll er mit mir leiden
Noth, So laß ihn erscheinen bei Wasser und Brod. Soll er mit mir ziehen
über Land, So gieb ihm den Stab in die rechte Hand“ (Zwickau). -- Oder:
„Hat er ein Pferd, so reit er, Hat er keins, so schreit er. Schenkt
er Bier und Wein, So schenk er mir ein Gläschen ein“ (Marienberg). --
Oder: „Hat er Vieh, so treib er, Hat er Eseln oder Schwein, So komm’ er
vor das Bett allein“ (Geier). Vgl. hierzu und zu den folgenden Nummern
unten 499.
~b~) +Das Rütteln von Bäumen, an Zäunen+ etc.: † 161. Ebenfalls Nachts
12 Uhr rüttle man an einem Baum -- nach Einigen muß es ein Obstbaum
im Garten, bestimmter ein Birnbaum sein, nach Andern muß derselbe auf
einem Kreuzwege stehen -- und spreche:
„Bäumlein, ich rüttle dich, Feines Liebchen melde dich, Willst du aber
dich nicht melden, So laß doch dein Hündlein bellten“ (Zöblitz). --
Oder: „Liebes Bäumchen, ich schüttle dich, Sende den, der liebet mich.
Und will er nicht sich stellen, So mag doch nur sein Hündlein bellen“
(Annaberg, Marienberg).
Es erscheint nun entweder der künftige Gatte oder man hört Hundegebell.
Woher letzteres schallt, in jene Gegend heiratet man. Vgl. +Wuttke+ §
89.
† 162. Statt des Baumes kann man auch an einem Gartenzaun rütteln,
wobei der Zaun eines Gartens, der durch Erbschaft an den gegenwärtigen
Besitzer übergegangen, wirksamer als jeder andere ist, vgl. § 32 und
+Wuttke+ § 92. Der Vers lautet dann: „Erbzaun, ich rüttle dich, Feines
Lieb, ich bitte dich. Beil, beil Hündelein, Wo mein feines Lieb wird
sein“ (Marienberg). * 163. Den Wohnort des Geliebten kann man auch
erfahren, wenn man unter einen Birnbaum kniet (Schneeberg) oder durch
das Astloch einer Breterwand horcht (Annaberg) bis man Hundegebell
hört; wo es her schallt, dort ist die Heimat des Zukünftigen. -- Das
Horchen an einem +Astloch+ beruht auf dem Glauben, daß durch diese
Oeffnungen die Elfen und andere Geisterwesen ihren Durchgang nehmen.
Insofern gehen sie den Kreuzwegen parallel. +Wuttke+ § 270. +Simrock+,
Mythologie S. 545.
* 164. Statt Mitternacht kann man sowohl für das Beten des
Andreasverses, als bei dem Baumrütteln u. s. w. in Annaberg 7 Uhr
Abends wählen und zwar die Zeit während des daselbst gebräuchlichen
Läutens. Die erste hierauf begegnende Mannsperson ist der gewünschte
Bräutigam.
~c~) +Eintragen von Zweigen+: † 165. Mittag 12 Uhr oder Abends in der
6. Stunde pflückt man Zweige von sieben oder neun verschiedenen Bäumen
und Sträuchern, bindet sie in einen Strauß und stellt sie in ein Gefäß
mit Wasser. Blühen dieselben dann am ersten Weihnachtsfeiertag, so ist
es ein gutes Zeichen für baldige Verheiratung (allg.), vgl. +Wuttke+
§ 82. -- * 166. Man soll folgende Baum- und Straucharten wählen:
Kirschbaum, Apfelbaum, Birnbaum, Pflaumenbaum, Kastanie (~aesculus
hippocastanum~), Himbeere, Johannisbeere, Stachelbeere und Hollunder
(vgl. § 23, ~n.~) d. i. ~sambucus nigra~ (Raschau).
~d~) +Andere Gebräuche+: * 167. Man nehme Mittags 12 Uhr einen Löffel
Hirsebrei (vgl. § 23, ~q.~) und stelle sich damit vor die Hausthüre,
wo man den Brei, sobald es 12 schlägt, essen muß. Die nächste
vorübergehende Mannsperson ist der Bräutigam (Annaberg, Marienberg).
-- † 168. Man lege einen Apfel unter das Kopfkissen und lasse ihn bis
Weihnachten daselbst liegen. Am ersten Weihnachtsfeiertag, wenn zur
Kirche eingelauten wird, stelle man sich damit unter die Hausthüre. Aus
der Verwandtschaft des Mannes, den man zuerst sieht, wird man heiraten
(Marienberg), vgl. +Wuttke+ § 80. -- 169. Außerdem kann man alle die
Mittel, welche man überhaupt gebraucht, um das künftige Geschick zu
erforschen, z. B. Bleigießen, Pantoffel werfen etc. anwenden und daraus
etwaige Heiratshoffnungen ableiten, vgl. 228, 288-290, 294, 295, 303,
305, 308 u. 312. -- 170. Auch das männliche Geschlecht befragt mitunter
die angeführten Liebesorakel, um über die künftige Braut Fingerzeige zu
empfangen (allg.).
~e.~) +Anderweiter Aberglaube.+ * 171. Nach 6 Uhr Abends darf keine
Milch verkauft werden, sonst wird das Vieh verhext. Vgl. 51, 118, 132
u. 389.
§ 17 (31 ff.). Außer den § 5-16 angeführten Festzeiten giebt es
noch andere Schicksalszeiten, deren Bedeutung auf +astrologischem+
Aberglauben beruht. Die sogenannten „Planeten“ werden noch vielfach auf
Jahrmärkten (§ 77) verkauft und man hört es wohl auch aussprechen, daß
es von Wichtigkeit sei, unter welchem Sternbilde ein Kind geboren oder
getauft werde. Im Einzelnen wird Folgendes angeführt:
172. Im Krebse geboren, kommt der Mensch schwer zu etwas und besitzt
er, so geht es mit ihm rückwärts (Frohnau), vgl. 476. -- * 173. In den
Fischen geboren, geht es mit dem Menschen vorwärts und er kommt zu
etwas (Frohnau), vgl. 476. -- † 174. Erdäpfel im Zeichen der Fische
gelegt, werden wässerig (Raschau), vgl. 397. Anderwärts (Geier)
schreibt man diesen Einfluß überhaupt allen sogenannten „Wasserzeichen“
zu, d. h. außer den Fischen, auch dem Krebs und Wassermann. Die rechte
Zeit ist im Zeichen des Steinbocks und der Zwillinge (Raschau). Nach
+Wuttke+ § 323 meint man dagegen in Mecklenburg, daß Kartoffeln, an
einem Tage, der im Kalender mit dem Zeichen des Steinbocks bezeichnet
ist, gesteckt, hart werden. -- 175. Ist ein Kind im Zeichen des
Wassermanns geboren, so muß man ein getragenes Kleid desselben ins
Wasser werfen, sonst läuft es Gefahr früher oder später zu ertrinken
(Frohnau), vgl. 476.
§ 18 (34 ff.). Für einflußreich unter den Gestirnen wird besonders
der +Mond+ gehalten, wobei jedoch theilweise eine an sich nicht
falsche Naturbeobachtung zu Grunde liegen kann. Seine Wechsel gelten
für wichtige Bestimmungszeichen bei der Landwirthschaft, bei Kuren,
beim Haareschneiden, bei Familienereignissen. Im Allgemeinen gilt der
zunehmende Mond als eine günstige, der abnehmende als eine ungünstige
Zeit. Vgl. auch § 94.
* 176. Rüben sind bei abnehmendem Monde zu stecken (Frohnau), ebenso
ist das Säen des Getreides zu vollziehen (Raschau), vgl. 468. -- *
177. Im Neumond darf man keine Erdäpfel legen und keine Erbsen säen,
sonst blühen sie immerfort und setzen keine Früchte an, vgl. 397 und
Wuttke § 323. -- * 178. Wenn man am letzten Freitag im Monde Asche
Vormittags streut, so wird viel Klee, streut man sie aber Nachmittags,
so werden viel Wicken (Raschau), vgl. 466. -- * 179. Wenn die Bäume im
Vollmonde blühen, so wird viel Obst, blühen sie im abnehmenden Monde,
so tragen sie keine Früchte (Raschau). -- 180. Die Kälber sind bei
zunehmendem Monde abzunehmen (Frohnau), vgl. 464 u. +Wuttke+ § 316.
-- 181. Der Eintritt in eine neue Stellung, ein Umzug, die Hochzeit
u. s. w. geschehe bei zunehmendem Monde (allg.), vgl. 450. -- * 182.
Wenn man vor dem am Himmel stehenden Vollmonde drei Verbeugungen macht,
bekommt man etwas geschenkt (Marienberg), vgl. 449. -- * 183. Wird
eine Leiche im Vollmonde begraben, so nimmt sie den Segen mit aus dem
Hause (Saida), vgl. 532. -- * 184. Stirbt Jemand im abnehmenden Monde,
so geht es mit seiner Familie rückwärts (Schneeberg). -- * 185. Manche
Leute geben bei abnehmendem Monde der Leiche Geld und Brod mit in den
Sarg, vgl. 409.