+Jeder, dem Leben und Gesundheit lieb sind, jeder, der sich eine

gesunde Nachkommenschaft wünscht, sollte schon dieser ungeheuren Gefahr

wegen die Prostitution meiden.+

Ebenso wie den größten +physischen+ Abscheu sollte der Verkehr mit

Prostituierten auch den größten +moralischen+ Abscheu erwecken. Lust

ohne Liebe ist gemein und macht gemein, und die Hingabe des Körpers

gegen Geld ist die tiefste Erniedrigung der Frau. Der Mitmensch in der

Frau sollte uns zu hoch stehen, als daß wir sie einfach zum Werkzeug

unserer Lust herabwürdigen; das Mitleid sollte uns abhalten, dieses

Gewerbe fördern zu helfen, das die ungeheure Mehrzahl der unglücklichen

Frauen, die sich ihm ergeben haben, körperlich und geistig zugrunde

richtet!

Wie sehr sind auch die armen Wichte selbst zu bedauern, die das Feuer

ihrer ungebrochenen Jugendkraft an Wesen verschwenden, die, wie die

Dirnen, zum größten Teile von Geburt aus tiefstehende, psychisch

verkrüppelte Geschöpfe sind -- Vagabunden- und Verbrechernaturen

ins Weibliche übersetzt! --, die auch infolge des Mißbrauchs ihrer

Organe die rein physische Genußfähigkeit längst verloren haben und nur

des Geschäft wegen mühsam heucheln, als ob sie beim Beischlaf noch

irgendeine Wollustempfindung hätten!

Als Moralist könnte ich damit schließen; aber ich bin Arzt und fühle

Erbarmen mit der menschlichen Schwäche und fühle die Verpflichtung,

wenigstens physischen Schaden so viel als möglich zu verhüten, wenn ich

schon den sittlichen Schaden nicht verhindern kann. Ich fühle diese

Verpflichtung um so lebhafter, als die venerischen Krankheiten nicht

bloß den Sünder bedrohen, der sich leichtfertig in die Gefahr stürzt,

sondern auch völlig Unschuldige und das Volk in seiner Gesamtheit.

Ich will daher zunächst sagen, wie man die Gefahr, im

Geschlechtsverkehr angesteckt zu werden, +vermindern+ kann; +sie mit

Sicherheit auszuschließen, ist bis jetzt unmöglich+!

Das weitaus beste Mittel gegen die Ansteckung, das wir heute kennen,

ist der +Kondom+ (s. S. 74); +ihn beim Verkehr mit Dirnen, =beim

außerehelichen Beischlafe überhaupt= nicht gebrauchen ist bodenloser

Leichtsinn+! Wenn er während des Beischlafes hält, schützt er das

Glied, den am meisten gefährdeten Körperteil, gegen alle drei

Infektionen, und ebenso schützt er auch die Frau vor dem angesteckten,

z. B. mit chronischem Tripper behafteten Manne. Aber dünnere Fabrikate

reißen leicht; billigere und schlechtere sogenannte Fischblasen sind

sehr häufig von vornherein nicht völlig dicht; Gummikondoms werden bei

der Aufbewahrung sehr rasch brüchig. Es wäre daher töricht, dem Kondom

ganz sorglos zu vertrauen. Ferner ist zu bedenken, daß der Kondom nach

dem Beischlafe an seiner +Außenseite+ Infektionskeime tragen kann, daß

man sich daher auch noch beim Abziehen desselben infizieren kann. Auch

an die Nachbarschaft des Gliedes, auf den Hodensack usw., kann beim

Beischlafe Infektionsstoff gekommen sein, und auch mit den Fingern

kann man welchen aufgenommen haben, während das syphilitische Gift,

wie wir gehört haben, an den verschiedensten Stellen der Haut und der

Schleimhäute haften und durch die kleinsten Verletzungen eindringen

kann. Die Benützung des Kondoms muß daher auf alle Fälle durch

sorgfältige Waschung mit einer kräftigen Desinfektionsflüssigkeit, am

besten mit 1 Promille Sublimatlösung (eine 1 _g_-Pastille auf 1 _l_

Wasser) ergänzt werden. Mit dieser Lösung muß vor allem die Außenseite

des Kondoms abgewaschen werden, bevor dieser vom Gliede abgezogen wird,

dann Glied, Hodensack und ihre ganze Nachbarschaft sowie die Hände.

+Viel unsicherer+ als der Kondom ist die Anwendung chemischer

Desinfektionsmittel. Ich kann sie +nur dann+ empfehlen, +wenn kein

Kondom+ zu haben ist. +Ihre Anwendung ist aber jedenfalls viel besser

als nichts!+ Gegen den Tripper gewähren Einträufelungen von 10- bis

20prozentigem +Protargol+, einer Silberverbindung, in die Harnröhre

einen verhältnismäßig sicheren Schutz, wenn sie unmittelbar nach dem

Beischlaf oder wenigstens so rasch als möglich -- keinesfalls später

als fünf Stunden danach! -- vorgenommen werden. Dagegen ist es recht

schwierig, durch Waschen oder Einsalben des Gliedes die Ansteckung mit

Syphilis zu verhüten. Bei der deutschen Marine wird nach folgender

Vorschrift verfahren: +So bald als möglich+ nach dem Beischlaf wird

das Glied, insbesondere die Eichel, die Kranzfurche und die Vorhaut,

mit Benzin gründlich gereinigt. Hierauf werden in die durch Druck mit

zwei Fingern senkrecht auf den Schlitz der Eichel zum Klaffen gebrachte

Harnröhrenmündung mittels einer Pipette zwei bis drei Tropfen 20

prozentiger Protargollösung eingeträufelt. Einige Tropfen werden auch

auf ihre äußere Umgebung verteilt. Die Flüssigkeit muß 1 bis 2 Minuten

lang in der Harnröhrenmündung stehen bleiben; so lange muß diese daher

nach oben gerichtet und offengehalten werden. Hierauf wird das Glied

mit 1 promilliger Sublimatlösung gewaschen, schließlich ein mit der

Sublimatlösung getränkter Wattestreifen in die Eichelfurche eingelegt

und dort bis zu 12 Stunden lang liegen gelassen. Die Waschung mit der

Desinfektionslösung muß sehr gründlich vorgenommen werden, und man

muß darauf achten, daß die +ganze+ Oberfläche des Gliedes, die Furche

um die Eichel, das Bändchen, die beiden Blätter der Vorhaut wirklich

von der Desinfektionsflüssigkeit benetzt werden, und daß alle Teile

etwa zwei Minuten lang unter der Wirkung der Desinfektionsflüssigkeit

stehen. Dem Laien wird es nicht so leicht gelingen, alle diese

Vorschriften zu erfüllen. Die Nachbarschaft des Gliedes und die Hände

wäscht und desinfiziert man selbstverständlich mit. Die Waschung darf

natürlich auch nicht so grob ausgeführt werden, daß dabei die zarte

Oberhaut abgeschürft und dem Ansteckungsstoff geradezu eine Pforte

eröffnet wird. +Den Beischlaf auszuführen, wenn am Gliede auch nur

die geringfügigsten Abschürfungen vorhanden sind, ist ganz besonders

gefährlich und töricht.+

Statt der Waschungen wird auch +Einsalbung+ des Gliedes +vor+

und +nach+ dem Beischlaf angewendet. Die beste Salbe dürfte die

„+Neisser-Siebertsche Desinfektionssalbe+“ sein, welche ebenfalls

Sublimat enthält. Selbstverständlich muß auch ihre Anwendung mit der

Einträufelung von Protargol in die Harnröhre verbunden werden. Billige

Schutzbestecke mit Benützungsvorschrift (20-25 Pfg. für einmalige

Anwendung) sind jetzt wohl in allen Apotheken käuflich. Man verlange

ausdrücklich solche mit Protargol und Neisser-Siebertscher Salbe.

Wer einen Beischlaf vollzogen hat, der unrein sein konnte, tut gut,

sein Glied drei Wochen lang jeden Tag genau zu betrachten, ob er daran

keine Krankheitszeichen wahrnimmt. +Jede Hautabschürfung+, jedes

Eiterpünktchen, Knötchen oder Geschwürchen muß beachtet werden. Man

untersuche besonders die Eichel und die Furche hinter ihrem Randwulste,

das Bändchen und die Innenseite der Vorhaut. Sobald man +irgend

etwas+ Verdächtiges wahrnimmt, eile man +sofort+ zum Arzte, um die

verdächtigen Stellen gründlich verätzen zu lassen. Wenn dies in den

ersten 24 Stunden, nachdem sich die angegebenen Erscheinungen gezeigt

haben, geschieht, gelingt es nicht selten, die weitere Entwicklung des

Schankers und der sekundären Syphilis abzuschneiden.

Nach Besichtigung des Gliedes streife man mit dem Finger der

Unterseite der Harnröhre entlang von hinten nach vorne und beachte,

ob sich auf diese Weise ein Tropfen Flüssigkeit aus der Harnröhre

herausdrücken läßt. Am besten ist es, diesen Versuch am Morgen vor dem

ersten Harnlassen anzustellen. Tritt ein Tropfen aus der Harnröhre

heraus, so suche man ebenfalls +sofort+ den Arzt auf, der sehr häufig

imstande ist, durch energische Behandlung die Entwicklung des Trippers

abzuschneiden.

Überhaupt muß jedem, der in bezug auf Geschlechtsverkehr kein

reines Gewissen hat, auf das allerdringendste empfohlen werden, bei

Auftreten +irgendwelcher+ Krankheitserscheinungen nicht allein an den

Geschlechtsteilen, sondern auch auf der Haut, an den Lippen, an der

Schleimhaut des Mundes und des Rachens sogleich zum Arzt zu gehen und

ihm volle Wahrheit einzuschenken. Verschämtheit oder Unwahrhaftigkeit

dem Arzte gegenüber wäre das Allertörichteste.

Auch wenn der Tripper, der weiche oder harte Schanker oder die

sekundäre Syphilis sich schon entwickelt haben, ist volle Heilung

möglich, wenn frühzeitig kräftige ärztliche Behandlung eingeleitet

wird. Man befolge daher gewissenhaft die ärztlichen Verordnungen und

lasse sich nicht durch törichtes Gerede von Naturheilkundigen und

Kurpfuschern irremachen. Insbesondere bitte ich die Leser, mir, der

ich gar nicht ärztliche Praxis ausübe, also ganz unverdächtig bin, zu

glauben, daß die Behandlung der Syphilis mit Quecksilber (z. B. die

sog. Schmierkur) eines der allerwirksamsten Heilverfahren ist, über das

die Medizin verfügt, und daß es damit fast immer gelingt, die Syphilis

wirklich zu heilen, während bei allen anderen seit längerer Zeit

bekannten Heilverfahren die Gefahr der tertiären Syphilis, der Paralyse

usw. viel größer ist. Die Heilung der sekundären Syphilis durch

Quecksilber dauert stets sehr lange, und die Kur muß durch zwei bis

drei Jahre mehrmals wiederholt werden, bis man des Erfolges sicher sein

kann. Wir haben ja schon gehört, daß die Syphilis die Eigentümlichkeit

hat, Pausen zu machen und nach mehreren Monaten zu rezidivieren. Der

Patient darf also ja nicht die Geduld verlieren, wie dies so häufig

geschieht. Vorzügliche und rasche Wirkung übt das neue von +Ehrlich+

empfohlene Arsenpräparat „+Salvarsan+“ aus. Es hilft aber auch nicht

in allen Fällen und ist selbst keineswegs ganz harmlos für den Körper

-- ebensowenig wie das Quecksilber --, so daß es höchst töricht wäre,

im Vertrauen auf das Salvarsan die Gefahr der Ansteckung mit Syphilis

leicht zu nehmen. Die Erfahrungen über das Salvarsan dauern noch nicht

lange genug, um ein abschließendes Urteil über dieses Heilmittel zu

gestatten; es muß aber schon jetzt dem Angesteckten auf das dringendste

empfohlen werden, sich so früh als möglich der Salvarsankur zu

unterziehen.

Sorgt der Geschlechtskranke für sich, so muß er auch für andere sorgen.

Er darf keinen Augenblick vergessen, daß er an einer ansteckenden

Krankheit leidet. +Jeder Geschlechtsverkehr ist ein nichtswürdiges

Verbrechen, wenn man weiß, daß man geschlechtskrank ist!+

Aber auch abgesehen davon muß der Geschlechtskranke vorsichtig sein.

Der Tripperkranke muß darauf achten, daß er nichts von dem eitrigen

Ausflusse, der das Ansteckende ist, in seine eigenen Augen bringt. Er

muß seine Finger, wenn er sie damit beschmutzt haben könnte, stets

sofort reinigen und desinfizieren, ebenso dafür Sorge tragen, daß alle

Gegenstände, die infiziert sein können, z. B. Leibwäsche, desinfiziert

werden, bevor sie anderen Leuten in die Hand kommen.

Wir haben schon gehört, daß der Tripper sehr häufig chronisch wird,

daß solche langwierige Tripper in der Regel höchst unbedeutende

Erscheinungen machen, daß sie aber trotzdem noch im hohen Maße

ansteckend sind. Die Vorsichtsmaßregeln dürfen daher erst dann

eingestellt werden, wenn durch gründliche ärztliche Untersuchung

mit Hilfe des Mikroskops die volle Ausheilung bzw. das Ende der

Ansteckungsfähigkeit festgestellt ist. Dies gilt insbesondere von

der Ausübung des Beischlafes[G] und von dem Eingehen der Ehe. Da der

chronische Tripper jahrelang fortbestehen kann, +darf niemand, der an

Tripper erkrankt war, heiraten, ohne daß ihm dies ein erfahrener Arzt

nach gründlicher Untersuchung erlaubt hat+. Wer anders handelt, ist

gewissenlos. Tausende und Abertausende von armen Frauen werden ohne

geringstes eigenes Verschulden für die Dauer ihres Lebens siech, weil

sie von ihrem Gatten, vielleicht gleich in der Hochzeitsnacht, mit

Tripper angesteckt werden!

Hat der Tripperkranke nur darauf zu achten, daß nichts von dem

Ausflusse der Harnröhre an einen unrechten Ort gebracht wird, so

muß der Syphilitische noch viel vorsichtiger sein, da +alle+ seine

Absonderungen ansteckend sind und insbesondere durch den Speichel und

den Mundschleim die Krankheit leicht übertragen wird. Also während

der ganzen zwei- bis dreijährigen Dauer der sekundären Syphilis nicht

küssen! insbesondere nicht auf den Mund! Keine gemeinschaftliche

Benützung von Eß- und Trinkgeschirr, von Tabakpfeifen, von Gerät, das,

wie Musikinstrumente oder Glasbläserpfeifen, in den Mund genommen

werden muß.

+Wie der Tripperkranke darf auch der Syphilitische nicht heiraten

bzw. nicht den Beischlaf ausüben, bevor jede Gefahr der Ansteckung

der Frau und der Erzeugung kranker Kinder ausgeschlossen ist.+ Da

dies keinesfalls vor Ablauf von vier Jahren nach erfolgter Ansteckung

sicher ist, muß mit der Ehe so lange gewartet werden. Aber auch nach

vier Jahren ist eine Ehe nur dann zulässig, wenn eine sorgfältige

ärztliche Behandlung stattgefunden hat, und wenn mindestens seit einem

Jahre nicht die geringsten Erscheinungen von Syphilis aufgetreten

sind. Diese Vorschriften mögen drakonisch scheinen, sie sind aber bei

der Furchtbarkeit der Folgen eines vorzeitigen Abschlusses der Ehe

unbedingt geboten.

Alles dieses über die venerischen Krankheiten Gesagte möge sich nicht

allein der Ehekandidat vor Augen halten, sondern auch die Frau, um die

geworben wird, bzw. ihre Eltern und Vormünder. Sie sollen unbedingt

verlangen, daß der Brautwerber sein +Freisein von venerischen

Krankheiten+ durch ein ärztliches Zeugnis nachweist. Eigentlich sollte

keine Ehe geschlossen werden dürfen, bevor beide Brautleute ärztlich

untersucht, gesund und frei von gefährlicher erblicher Belastung

befunden worden sind; zum mindesten sollte gesetzlich vorgeschrieben

werden, daß die Brautleute ärztliche Untersuchungszeugnisse austauschen

müssen, damit sie wissen, woran sie sind. Unendliches Unheil könnte

dadurch verhütet werden! Einen gewissen Schutz gegen die Verehelichung

mit Kranken wird es schon gewähren, wenn es zur allgemeinen Gewohnheit

wird, was ja auch aus wirtschaftlichen Gründen dringend zu empfehlen

ist, +daß die Gatten bei Abschluß der Ehe ihr Leben versichern+,

und die Ehe unterbleibt, wenn die Versicherung versagt wird, was in

der Regel auf Grund eines ungünstigen Ergebnisses der ärztlichen

Untersuchung geschieht. Möge sich wenigstem dieser Gebrauch rasch

einbürgern.

9. Kapitel.

Ehe oder freie Liebe.

Angesichts der Ekelhaftigkeit und Gefährlichkeit der Prostitution, wie

sie soeben geschildert worden ist, werden sich gar manche versucht

fühlen, in einem sog. „Verhältnis“ Befriedigung zu suchen bis zu dem

Zeitpunkte, wo sie imstande sind, eine Ehe zu schließen. Sie mögen aber

folgendes zu Herzen nehmen:

Volle Sicherheit vor Ansteckung würde ein solches Verhältnis nur

dann bieten, wenn es mit einer Jungfrau eingegangen wird und wenn

beiderseits strenge Treue bewahrt wird, denn bei der heutigen

Verbreitung der Geschlechtskrankheiten ist, wie schon früher betont

wurde, +jeder+ polygamische Verkehr in hohem Grade gefährlich. Bei

einem Mädchen, das sich leichten Herzens, etwa gar gegen Entgelt

in irgendwelcher, wenn auch verhüllter Form, zu einem solchen

„Verhältnisse“ hergibt, darf man aber nicht auf Treue rechnen. Wenn

es, wie dies so häufig der Fall ist, schon von Hand zu Hand gewandert

ist, ist es kaum weniger gefährlich als die offenkundige Prostituierte.

Auch davor sollte sich der von Streben nach Höherem erfüllte junge

Mann scheuen, daß das Zusammenleben mit einem Mädchen, das geistig und

gemütlich tief steht, das kein Verständnis für seine Ziele hat und nur

triviale Vergnügungen kennt, sein eigenes Kulturniveau erniedrigen muß.

Ein solches „Liebesverhältnis“ beschmutzt +seelisch+ weit mehr als der

gelegentliche Besuch bei einer Prostituierten, der den Charakter einer

Notdurftsverrichtung, wie der Besuch eines öffentlichen Aborts, hat.

Der unerfahrene Jüngling lasse sich auch gesagt sein, daß für ein

weibliches Wesen nichts leichter ist, als Liebe und Verlangen zu

heucheln, und daß es nicht wenige niedrig denkende Weiber gibt, die mit

klarer Überlegung auf den Fang von solchen Gimpeln ausgehen, die, durch

den Geschlechtstrieb blind gemacht, bereit sind, der Frau, welche ihnen

Liebe heuchelt und die letzte Gunst gewährt, Geld und Arbeitskraft zu

opfern, ihr die Sorge um den Lebensunterhalt wenigstens für einige

Zeit, wenn nicht für immer abzunehmen, ihre Luxusbedürfnisse und

Launen zu befriedigen. Gar mancher Harmlose meint zu erobern, während

er wehrlos gefangen wird. Die Frau, die im selbständigen Lebenskampfe

dem Manne nicht gewachsen ist, besitzt in der klugen Benutzung des

männlichen Triebes eine Waffe, deren rücksichtsloser Gebrauch ihr nicht

allzu selten vollen Triumph verschafft.

In den Augen der Kurtisane ist der Mann ein dumm-gieriges Tier, das

dazu da ist, für die Frau zu arbeiten, und, wenn es ihr Gut und Blut

geopfert hat, noch immer dankbar sein muß, wenn sie es zu sich ins

Bett läßt. Eine solche Gesinnung hat früher in der bürgerlichen Welt

als verächtlich gegolten; die moderne Selbstvergötterung der Frau hat

es aber fertiggebracht, auch die „Dame“ für diese Auffassung und deren

sehr einträgliche Verwertung in der Ehe zu begeistern. Die Frau ist

die Krone der Schöpfung; der Mann ein Wesen niederer Art, geschaffen,

sie zu ernähren und zu bedienen! Amerika und England sind hierin die

leuchtenden Vorbilder für das „rückständige“ Deutschland. Für diese

Sorte Weiber gilt das Wort Nietzsches: „Wenn du zum Weibe gehst, vergiß

die Peitsche nicht!“

Ein ehrbares, hochgesinntes Mädchen zu einem „Liebesverhältnisse

auf Zeit“ verleiten ist auch dann ein unverantwortliches Beginnen,

wenn es mit voller Offenheit über die Endabsichten geschieht.

Selbstverständlich ist es eine Schlechtigkeit, Kinder in die Welt zu

setzen, für die man nicht sorgen will oder nicht sorgen kann. Das

Schicksal der unehelichen Kinder ist ein überaus trauriges. Ihre

Sterblichkeit ist im Vergleiche mit jener der ehelichen Kinder sehr

hoch; die Zahl der Militärdiensttauglichen unter ihnen ist niedrig.

Zeigen diese Tatsachen, wie schlecht es im Durchschnitt mit ihrer

körperlichen Gesundheit steht, so lehrt die verhältnismäßig große Zahl

von Geisteskranken, Selbstmördern, Trinkern und Verbrechern unter

ihnen, daß auch ihre geistige Gesundheit keine bessere ist. Wenn auch

sehr viel davon Erbschaft der Minderwertigkeit ihrer leichtsinnigen

Erzeuger ist, so haben doch auch ungenügende Pflege und Erziehung einen

wesentlichen Anteil daran. Kein halbwegs gewissenhafter Mann wird

es also auf die Möglichkeit der Erzeugung eines unehelichen Kindes

ankommen lassen wollen. Er könnte von vornherein bei einem solchen

Verhältnisse nur an Geschlechtsverkehr mit Verhinderung der Empfängnis

denken. Er möge aber zunächst sich klarmachen, wie leicht in einem

Augenblicke leidenschaftlichster Erregung alle Vorsätze vergessen

werden, das Nichtbeabsichtigte doch geschehen kann. Und selbst dann,

wenn das Schlimmste, leichtsinnige Schwängerung, vermieden wird, bleibt

ein solches Verhältnis unsittlich, ein Verstoß gegen die Nächstenliebe

wie gegen eine der wichtigsten Forderungen sozialen Lebens.

Ich will nicht davon reden, daß schon die Entjungferung an sich dem

Mädchen Schaden bringt, indem sie ihm das spätere Eingehen der Ehe

erschwert, da der Mann mit vollem Recht die unberührte Frau als Gattin

bevorzugt.

Die Hauptsache ist, daß es ohne Schädigung oder tiefe Verwundung

der weiblichen Seele dabei nicht abgeht. Der Wunsch nach

Mutterschaft ist der gutgearteten Frau eingeboren. Nur dann, wenn

der Geschlechtsverkehr ihr die Hoffnung eröffnet, Mutter zu werden,

beglückt er sie vollkommen. Wer eine Frau unter erbärmlichen Praktiken

in den Geschlechtsverkehr einführt, beraubt sie um die Stunde

höchster Glücksempfindung, die ihr die redliche Ehe mit den ersten

schrankenlosen Umarmungen gebracht hätte.

Noch schlimmer ist der Schaden, den ihr die Auflösung des

Liebesverhältnisses bringt. Die Frau, der von der Natur die Last der

Mutterschaft auferlegt ist, sucht instinktiv bei dem Manne dauernden

Anschluß, dauernden Schutz. Daher die Innigkeit der Liebe der rechten

Ehefrau, die weit über ihre Freude am physischen Genusse hinausgeht,

daher ihre Treue und ihr Verlangen nach Treue. Auch wenn sie das

Liebesverhältnis eingegangen haben sollte mit dem vollen Bewußtsein,

daß es nur eine Episode werden solle, unvermerkt wird es ihr zum

wesentlichen Lebensinhalt, so daß seine Auflösung eine Wunde setzt,

die nur schwierig vernarbt und fürs ganze Leben schmerzt. Der besser

veranlagte Mann, der diesen Kummer kommen sieht, fühlt sich dann oft

außerstande, das Band zu zerreißen, und sieht sich durch Mitleid an

ein Wesen gefesselt, das vielleicht doch nicht in seine Lebenssphäre

paßt, doch nicht alle jene Eigenschaften besitzt, die er bei seiner

Lebensgefährtin gewünscht hätte.

Gelingt es dem Manne aber, der Frau seine eigenen brutal sinnlichen,

polygamischen Neigungen beizubringen, dann zerstört er in ihr die

sozial wertvollsten Empfindungen, dann macht er sie auch seelisch

untauglich, eine gute Gattin und Mutter zu werden.

Wir müssen die Keuschheit der Frau als höchstes soziales Gut schätzen

und pflegen, denn in der Keuschheit der Frau ist die einzige sichere

Bürgschaft dafür gegeben, daß wir wirklich die Väter unserer Kinder

sein werden, daß wir für unser eigenes Blut uns mühen und schaffen.

Ohne diese Bürgschaft aber keine Möglichkeit eines gesicherten, innigen

Familienlebens, dieser auf absehbare Zeit unentbehrlichen Grundlage für

das Gedeihen von Volk und Staat. Darin und nicht in der selbstsüchtigen

Willkür des Mannes ist es begründet, daß Gesetz und Sitte strengere

Anforderungen an die Frau bezüglich Keuschheit vor der Ehe und Treue in

der Ehe stellen als an den Mann. Es steht bei ihrer Ungebundenheit viel

mehr auf dem Spiele als bei seiner.

Man schwärmt heute viel von der „Freien Liebe“ mit wirtschaftlicher

Unabhängigkeit von Mann und Frau, als Ersatz für die heutige,

bürgerliche Ehe, deren Schattenseiten und Härten man nicht schwarz

genug zu schildern weiß. Aber diese Schwärmereien, die ihr Bestechendes

haben, sind vom hygienischen Standpunkte aus verwerflich. Sie müssen

daran scheitern, daß es über die physische Leistungfähigkeit der

ungeheuren Mehrheit der Frauen hinausgeht, neben den Bürden der

Mutterschaft und der Pflege und Aufzucht der Kinder auch noch die des

selbständigen Erwerbes zu tragen.

Das Verderblichste an der sog. Frauenemanzipation und der Erwerbsarbeit

der verheirateten Frau liegt darin, daß in dem Widerstreite zwischen

Mutterschaft und Berufspflichten in der Regel die erstere den kürzeren

zieht. Wenn überhaupt Kinder kommen, sind sie meistens kümmerlich. In

der Regel hintertreibt man die Entstehung von Kindern von vornherein.

Nichts gefährdet die Fruchtbarkeit der Kulturvölker mehr als die

moderne außerhäusliche Erwerbsarbeit der Frau und die aus ihr

hervorgegangene Frauenbewegung.

Die Teilung der Arbeit zwischen Mann und Weib im gemeinschaftlichen

Wirtschaftsbetriebe der Familie ist gerade für die Frau ein

physiologisches und kulturelles Bedürfnis. Sie sichert auch den

Kindern am besten Pflege und Erziehung. Es wäre ein ungeheurer

Rückschritt gerade im Sinne individueller Entwicklung, wenn an Stelle

der Familienerziehung Massenaufzucht in öffentlichen Anstalten treten

würde. Dies wäre, nebenbei bemerkt, auch ein ungeheurer Verlust an

jenen Lustempfindungen, die dem Menschen aus dem Zusammenleben von

Eltern und Kindern erwachsen.

Hygiene des Geschlechtslebens · 第 7 / 8 段