gesunde Nachkommenschaft wünscht, sollte schon dieser ungeheuren Gefahr
wegen die Prostitution meiden.+
Ebenso wie den größten +physischen+ Abscheu sollte der Verkehr mit
Prostituierten auch den größten +moralischen+ Abscheu erwecken. Lust
ohne Liebe ist gemein und macht gemein, und die Hingabe des Körpers
gegen Geld ist die tiefste Erniedrigung der Frau. Der Mitmensch in der
Frau sollte uns zu hoch stehen, als daß wir sie einfach zum Werkzeug
unserer Lust herabwürdigen; das Mitleid sollte uns abhalten, dieses
Gewerbe fördern zu helfen, das die ungeheure Mehrzahl der unglücklichen
Frauen, die sich ihm ergeben haben, körperlich und geistig zugrunde
richtet!
Wie sehr sind auch die armen Wichte selbst zu bedauern, die das Feuer
ihrer ungebrochenen Jugendkraft an Wesen verschwenden, die, wie die
Dirnen, zum größten Teile von Geburt aus tiefstehende, psychisch
verkrüppelte Geschöpfe sind -- Vagabunden- und Verbrechernaturen
ins Weibliche übersetzt! --, die auch infolge des Mißbrauchs ihrer
Organe die rein physische Genußfähigkeit längst verloren haben und nur
des Geschäft wegen mühsam heucheln, als ob sie beim Beischlaf noch
irgendeine Wollustempfindung hätten!
Als Moralist könnte ich damit schließen; aber ich bin Arzt und fühle
Erbarmen mit der menschlichen Schwäche und fühle die Verpflichtung,
wenigstens physischen Schaden so viel als möglich zu verhüten, wenn ich
schon den sittlichen Schaden nicht verhindern kann. Ich fühle diese
Verpflichtung um so lebhafter, als die venerischen Krankheiten nicht
bloß den Sünder bedrohen, der sich leichtfertig in die Gefahr stürzt,
sondern auch völlig Unschuldige und das Volk in seiner Gesamtheit.
Ich will daher zunächst sagen, wie man die Gefahr, im
Geschlechtsverkehr angesteckt zu werden, +vermindern+ kann; +sie mit
Sicherheit auszuschließen, ist bis jetzt unmöglich+!
Das weitaus beste Mittel gegen die Ansteckung, das wir heute kennen,
ist der +Kondom+ (s. S. 74); +ihn beim Verkehr mit Dirnen, =beim
außerehelichen Beischlafe überhaupt= nicht gebrauchen ist bodenloser
Leichtsinn+! Wenn er während des Beischlafes hält, schützt er das
Glied, den am meisten gefährdeten Körperteil, gegen alle drei
Infektionen, und ebenso schützt er auch die Frau vor dem angesteckten,
z. B. mit chronischem Tripper behafteten Manne. Aber dünnere Fabrikate
reißen leicht; billigere und schlechtere sogenannte Fischblasen sind
sehr häufig von vornherein nicht völlig dicht; Gummikondoms werden bei
der Aufbewahrung sehr rasch brüchig. Es wäre daher töricht, dem Kondom
ganz sorglos zu vertrauen. Ferner ist zu bedenken, daß der Kondom nach
dem Beischlafe an seiner +Außenseite+ Infektionskeime tragen kann, daß
man sich daher auch noch beim Abziehen desselben infizieren kann. Auch
an die Nachbarschaft des Gliedes, auf den Hodensack usw., kann beim
Beischlafe Infektionsstoff gekommen sein, und auch mit den Fingern
kann man welchen aufgenommen haben, während das syphilitische Gift,
wie wir gehört haben, an den verschiedensten Stellen der Haut und der
Schleimhäute haften und durch die kleinsten Verletzungen eindringen
kann. Die Benützung des Kondoms muß daher auf alle Fälle durch
sorgfältige Waschung mit einer kräftigen Desinfektionsflüssigkeit, am
besten mit 1 Promille Sublimatlösung (eine 1 _g_-Pastille auf 1 _l_
Wasser) ergänzt werden. Mit dieser Lösung muß vor allem die Außenseite
des Kondoms abgewaschen werden, bevor dieser vom Gliede abgezogen wird,
dann Glied, Hodensack und ihre ganze Nachbarschaft sowie die Hände.
+Viel unsicherer+ als der Kondom ist die Anwendung chemischer
Desinfektionsmittel. Ich kann sie +nur dann+ empfehlen, +wenn kein
Kondom+ zu haben ist. +Ihre Anwendung ist aber jedenfalls viel besser
als nichts!+ Gegen den Tripper gewähren Einträufelungen von 10- bis
20prozentigem +Protargol+, einer Silberverbindung, in die Harnröhre
einen verhältnismäßig sicheren Schutz, wenn sie unmittelbar nach dem
Beischlaf oder wenigstens so rasch als möglich -- keinesfalls später
als fünf Stunden danach! -- vorgenommen werden. Dagegen ist es recht
schwierig, durch Waschen oder Einsalben des Gliedes die Ansteckung mit
Syphilis zu verhüten. Bei der deutschen Marine wird nach folgender
Vorschrift verfahren: +So bald als möglich+ nach dem Beischlaf wird
das Glied, insbesondere die Eichel, die Kranzfurche und die Vorhaut,
mit Benzin gründlich gereinigt. Hierauf werden in die durch Druck mit
zwei Fingern senkrecht auf den Schlitz der Eichel zum Klaffen gebrachte
Harnröhrenmündung mittels einer Pipette zwei bis drei Tropfen 20
prozentiger Protargollösung eingeträufelt. Einige Tropfen werden auch
auf ihre äußere Umgebung verteilt. Die Flüssigkeit muß 1 bis 2 Minuten
lang in der Harnröhrenmündung stehen bleiben; so lange muß diese daher
nach oben gerichtet und offengehalten werden. Hierauf wird das Glied
mit 1 promilliger Sublimatlösung gewaschen, schließlich ein mit der
Sublimatlösung getränkter Wattestreifen in die Eichelfurche eingelegt
und dort bis zu 12 Stunden lang liegen gelassen. Die Waschung mit der
Desinfektionslösung muß sehr gründlich vorgenommen werden, und man
muß darauf achten, daß die +ganze+ Oberfläche des Gliedes, die Furche
um die Eichel, das Bändchen, die beiden Blätter der Vorhaut wirklich
von der Desinfektionsflüssigkeit benetzt werden, und daß alle Teile
etwa zwei Minuten lang unter der Wirkung der Desinfektionsflüssigkeit
stehen. Dem Laien wird es nicht so leicht gelingen, alle diese
Vorschriften zu erfüllen. Die Nachbarschaft des Gliedes und die Hände
wäscht und desinfiziert man selbstverständlich mit. Die Waschung darf
natürlich auch nicht so grob ausgeführt werden, daß dabei die zarte
Oberhaut abgeschürft und dem Ansteckungsstoff geradezu eine Pforte
eröffnet wird. +Den Beischlaf auszuführen, wenn am Gliede auch nur
die geringfügigsten Abschürfungen vorhanden sind, ist ganz besonders
gefährlich und töricht.+
Statt der Waschungen wird auch +Einsalbung+ des Gliedes +vor+
und +nach+ dem Beischlaf angewendet. Die beste Salbe dürfte die
„+Neisser-Siebertsche Desinfektionssalbe+“ sein, welche ebenfalls
Sublimat enthält. Selbstverständlich muß auch ihre Anwendung mit der
Einträufelung von Protargol in die Harnröhre verbunden werden. Billige
Schutzbestecke mit Benützungsvorschrift (20-25 Pfg. für einmalige
Anwendung) sind jetzt wohl in allen Apotheken käuflich. Man verlange
ausdrücklich solche mit Protargol und Neisser-Siebertscher Salbe.
Wer einen Beischlaf vollzogen hat, der unrein sein konnte, tut gut,
sein Glied drei Wochen lang jeden Tag genau zu betrachten, ob er daran
keine Krankheitszeichen wahrnimmt. +Jede Hautabschürfung+, jedes
Eiterpünktchen, Knötchen oder Geschwürchen muß beachtet werden. Man
untersuche besonders die Eichel und die Furche hinter ihrem Randwulste,
das Bändchen und die Innenseite der Vorhaut. Sobald man +irgend
etwas+ Verdächtiges wahrnimmt, eile man +sofort+ zum Arzte, um die
verdächtigen Stellen gründlich verätzen zu lassen. Wenn dies in den
ersten 24 Stunden, nachdem sich die angegebenen Erscheinungen gezeigt
haben, geschieht, gelingt es nicht selten, die weitere Entwicklung des
Schankers und der sekundären Syphilis abzuschneiden.
Nach Besichtigung des Gliedes streife man mit dem Finger der
Unterseite der Harnröhre entlang von hinten nach vorne und beachte,
ob sich auf diese Weise ein Tropfen Flüssigkeit aus der Harnröhre
herausdrücken läßt. Am besten ist es, diesen Versuch am Morgen vor dem
ersten Harnlassen anzustellen. Tritt ein Tropfen aus der Harnröhre
heraus, so suche man ebenfalls +sofort+ den Arzt auf, der sehr häufig
imstande ist, durch energische Behandlung die Entwicklung des Trippers
abzuschneiden.
Überhaupt muß jedem, der in bezug auf Geschlechtsverkehr kein
reines Gewissen hat, auf das allerdringendste empfohlen werden, bei
Auftreten +irgendwelcher+ Krankheitserscheinungen nicht allein an den
Geschlechtsteilen, sondern auch auf der Haut, an den Lippen, an der
Schleimhaut des Mundes und des Rachens sogleich zum Arzt zu gehen und
ihm volle Wahrheit einzuschenken. Verschämtheit oder Unwahrhaftigkeit
dem Arzte gegenüber wäre das Allertörichteste.
Auch wenn der Tripper, der weiche oder harte Schanker oder die
sekundäre Syphilis sich schon entwickelt haben, ist volle Heilung
möglich, wenn frühzeitig kräftige ärztliche Behandlung eingeleitet
wird. Man befolge daher gewissenhaft die ärztlichen Verordnungen und
lasse sich nicht durch törichtes Gerede von Naturheilkundigen und
Kurpfuschern irremachen. Insbesondere bitte ich die Leser, mir, der
ich gar nicht ärztliche Praxis ausübe, also ganz unverdächtig bin, zu
glauben, daß die Behandlung der Syphilis mit Quecksilber (z. B. die
sog. Schmierkur) eines der allerwirksamsten Heilverfahren ist, über das
die Medizin verfügt, und daß es damit fast immer gelingt, die Syphilis
wirklich zu heilen, während bei allen anderen seit längerer Zeit
bekannten Heilverfahren die Gefahr der tertiären Syphilis, der Paralyse
usw. viel größer ist. Die Heilung der sekundären Syphilis durch
Quecksilber dauert stets sehr lange, und die Kur muß durch zwei bis
drei Jahre mehrmals wiederholt werden, bis man des Erfolges sicher sein
kann. Wir haben ja schon gehört, daß die Syphilis die Eigentümlichkeit
hat, Pausen zu machen und nach mehreren Monaten zu rezidivieren. Der
Patient darf also ja nicht die Geduld verlieren, wie dies so häufig
geschieht. Vorzügliche und rasche Wirkung übt das neue von +Ehrlich+
empfohlene Arsenpräparat „+Salvarsan+“ aus. Es hilft aber auch nicht
in allen Fällen und ist selbst keineswegs ganz harmlos für den Körper
-- ebensowenig wie das Quecksilber --, so daß es höchst töricht wäre,
im Vertrauen auf das Salvarsan die Gefahr der Ansteckung mit Syphilis
leicht zu nehmen. Die Erfahrungen über das Salvarsan dauern noch nicht
lange genug, um ein abschließendes Urteil über dieses Heilmittel zu
gestatten; es muß aber schon jetzt dem Angesteckten auf das dringendste
empfohlen werden, sich so früh als möglich der Salvarsankur zu
unterziehen.
Sorgt der Geschlechtskranke für sich, so muß er auch für andere sorgen.
Er darf keinen Augenblick vergessen, daß er an einer ansteckenden
Krankheit leidet. +Jeder Geschlechtsverkehr ist ein nichtswürdiges
Verbrechen, wenn man weiß, daß man geschlechtskrank ist!+
Aber auch abgesehen davon muß der Geschlechtskranke vorsichtig sein.
Der Tripperkranke muß darauf achten, daß er nichts von dem eitrigen
Ausflusse, der das Ansteckende ist, in seine eigenen Augen bringt. Er
muß seine Finger, wenn er sie damit beschmutzt haben könnte, stets
sofort reinigen und desinfizieren, ebenso dafür Sorge tragen, daß alle
Gegenstände, die infiziert sein können, z. B. Leibwäsche, desinfiziert
werden, bevor sie anderen Leuten in die Hand kommen.
Wir haben schon gehört, daß der Tripper sehr häufig chronisch wird,
daß solche langwierige Tripper in der Regel höchst unbedeutende
Erscheinungen machen, daß sie aber trotzdem noch im hohen Maße
ansteckend sind. Die Vorsichtsmaßregeln dürfen daher erst dann
eingestellt werden, wenn durch gründliche ärztliche Untersuchung
mit Hilfe des Mikroskops die volle Ausheilung bzw. das Ende der
Ansteckungsfähigkeit festgestellt ist. Dies gilt insbesondere von
der Ausübung des Beischlafes[G] und von dem Eingehen der Ehe. Da der
chronische Tripper jahrelang fortbestehen kann, +darf niemand, der an
Tripper erkrankt war, heiraten, ohne daß ihm dies ein erfahrener Arzt
nach gründlicher Untersuchung erlaubt hat+. Wer anders handelt, ist
gewissenlos. Tausende und Abertausende von armen Frauen werden ohne
geringstes eigenes Verschulden für die Dauer ihres Lebens siech, weil
sie von ihrem Gatten, vielleicht gleich in der Hochzeitsnacht, mit
Tripper angesteckt werden!
Hat der Tripperkranke nur darauf zu achten, daß nichts von dem
Ausflusse der Harnröhre an einen unrechten Ort gebracht wird, so
muß der Syphilitische noch viel vorsichtiger sein, da +alle+ seine
Absonderungen ansteckend sind und insbesondere durch den Speichel und
den Mundschleim die Krankheit leicht übertragen wird. Also während
der ganzen zwei- bis dreijährigen Dauer der sekundären Syphilis nicht
küssen! insbesondere nicht auf den Mund! Keine gemeinschaftliche
Benützung von Eß- und Trinkgeschirr, von Tabakpfeifen, von Gerät, das,
wie Musikinstrumente oder Glasbläserpfeifen, in den Mund genommen
werden muß.
+Wie der Tripperkranke darf auch der Syphilitische nicht heiraten
bzw. nicht den Beischlaf ausüben, bevor jede Gefahr der Ansteckung
der Frau und der Erzeugung kranker Kinder ausgeschlossen ist.+ Da
dies keinesfalls vor Ablauf von vier Jahren nach erfolgter Ansteckung
sicher ist, muß mit der Ehe so lange gewartet werden. Aber auch nach
vier Jahren ist eine Ehe nur dann zulässig, wenn eine sorgfältige
ärztliche Behandlung stattgefunden hat, und wenn mindestens seit einem
Jahre nicht die geringsten Erscheinungen von Syphilis aufgetreten
sind. Diese Vorschriften mögen drakonisch scheinen, sie sind aber bei
der Furchtbarkeit der Folgen eines vorzeitigen Abschlusses der Ehe
unbedingt geboten.
Alles dieses über die venerischen Krankheiten Gesagte möge sich nicht
allein der Ehekandidat vor Augen halten, sondern auch die Frau, um die
geworben wird, bzw. ihre Eltern und Vormünder. Sie sollen unbedingt
verlangen, daß der Brautwerber sein +Freisein von venerischen
Krankheiten+ durch ein ärztliches Zeugnis nachweist. Eigentlich sollte
keine Ehe geschlossen werden dürfen, bevor beide Brautleute ärztlich
untersucht, gesund und frei von gefährlicher erblicher Belastung
befunden worden sind; zum mindesten sollte gesetzlich vorgeschrieben
werden, daß die Brautleute ärztliche Untersuchungszeugnisse austauschen
müssen, damit sie wissen, woran sie sind. Unendliches Unheil könnte
dadurch verhütet werden! Einen gewissen Schutz gegen die Verehelichung
mit Kranken wird es schon gewähren, wenn es zur allgemeinen Gewohnheit
wird, was ja auch aus wirtschaftlichen Gründen dringend zu empfehlen
ist, +daß die Gatten bei Abschluß der Ehe ihr Leben versichern+,
und die Ehe unterbleibt, wenn die Versicherung versagt wird, was in
der Regel auf Grund eines ungünstigen Ergebnisses der ärztlichen
Untersuchung geschieht. Möge sich wenigstem dieser Gebrauch rasch
einbürgern.
9. Kapitel.
Ehe oder freie Liebe.
Angesichts der Ekelhaftigkeit und Gefährlichkeit der Prostitution, wie
sie soeben geschildert worden ist, werden sich gar manche versucht
fühlen, in einem sog. „Verhältnis“ Befriedigung zu suchen bis zu dem
Zeitpunkte, wo sie imstande sind, eine Ehe zu schließen. Sie mögen aber
folgendes zu Herzen nehmen:
Volle Sicherheit vor Ansteckung würde ein solches Verhältnis nur
dann bieten, wenn es mit einer Jungfrau eingegangen wird und wenn
beiderseits strenge Treue bewahrt wird, denn bei der heutigen
Verbreitung der Geschlechtskrankheiten ist, wie schon früher betont
wurde, +jeder+ polygamische Verkehr in hohem Grade gefährlich. Bei
einem Mädchen, das sich leichten Herzens, etwa gar gegen Entgelt
in irgendwelcher, wenn auch verhüllter Form, zu einem solchen
„Verhältnisse“ hergibt, darf man aber nicht auf Treue rechnen. Wenn
es, wie dies so häufig der Fall ist, schon von Hand zu Hand gewandert
ist, ist es kaum weniger gefährlich als die offenkundige Prostituierte.
Auch davor sollte sich der von Streben nach Höherem erfüllte junge
Mann scheuen, daß das Zusammenleben mit einem Mädchen, das geistig und
gemütlich tief steht, das kein Verständnis für seine Ziele hat und nur
triviale Vergnügungen kennt, sein eigenes Kulturniveau erniedrigen muß.
Ein solches „Liebesverhältnis“ beschmutzt +seelisch+ weit mehr als der
gelegentliche Besuch bei einer Prostituierten, der den Charakter einer
Notdurftsverrichtung, wie der Besuch eines öffentlichen Aborts, hat.
Der unerfahrene Jüngling lasse sich auch gesagt sein, daß für ein
weibliches Wesen nichts leichter ist, als Liebe und Verlangen zu
heucheln, und daß es nicht wenige niedrig denkende Weiber gibt, die mit
klarer Überlegung auf den Fang von solchen Gimpeln ausgehen, die, durch
den Geschlechtstrieb blind gemacht, bereit sind, der Frau, welche ihnen
Liebe heuchelt und die letzte Gunst gewährt, Geld und Arbeitskraft zu
opfern, ihr die Sorge um den Lebensunterhalt wenigstens für einige
Zeit, wenn nicht für immer abzunehmen, ihre Luxusbedürfnisse und
Launen zu befriedigen. Gar mancher Harmlose meint zu erobern, während
er wehrlos gefangen wird. Die Frau, die im selbständigen Lebenskampfe
dem Manne nicht gewachsen ist, besitzt in der klugen Benutzung des
männlichen Triebes eine Waffe, deren rücksichtsloser Gebrauch ihr nicht
allzu selten vollen Triumph verschafft.
In den Augen der Kurtisane ist der Mann ein dumm-gieriges Tier, das
dazu da ist, für die Frau zu arbeiten, und, wenn es ihr Gut und Blut
geopfert hat, noch immer dankbar sein muß, wenn sie es zu sich ins
Bett läßt. Eine solche Gesinnung hat früher in der bürgerlichen Welt
als verächtlich gegolten; die moderne Selbstvergötterung der Frau hat
es aber fertiggebracht, auch die „Dame“ für diese Auffassung und deren
sehr einträgliche Verwertung in der Ehe zu begeistern. Die Frau ist
die Krone der Schöpfung; der Mann ein Wesen niederer Art, geschaffen,
sie zu ernähren und zu bedienen! Amerika und England sind hierin die
leuchtenden Vorbilder für das „rückständige“ Deutschland. Für diese
Sorte Weiber gilt das Wort Nietzsches: „Wenn du zum Weibe gehst, vergiß
die Peitsche nicht!“
Ein ehrbares, hochgesinntes Mädchen zu einem „Liebesverhältnisse
auf Zeit“ verleiten ist auch dann ein unverantwortliches Beginnen,
wenn es mit voller Offenheit über die Endabsichten geschieht.
Selbstverständlich ist es eine Schlechtigkeit, Kinder in die Welt zu
setzen, für die man nicht sorgen will oder nicht sorgen kann. Das
Schicksal der unehelichen Kinder ist ein überaus trauriges. Ihre
Sterblichkeit ist im Vergleiche mit jener der ehelichen Kinder sehr
hoch; die Zahl der Militärdiensttauglichen unter ihnen ist niedrig.
Zeigen diese Tatsachen, wie schlecht es im Durchschnitt mit ihrer
körperlichen Gesundheit steht, so lehrt die verhältnismäßig große Zahl
von Geisteskranken, Selbstmördern, Trinkern und Verbrechern unter
ihnen, daß auch ihre geistige Gesundheit keine bessere ist. Wenn auch
sehr viel davon Erbschaft der Minderwertigkeit ihrer leichtsinnigen
Erzeuger ist, so haben doch auch ungenügende Pflege und Erziehung einen
wesentlichen Anteil daran. Kein halbwegs gewissenhafter Mann wird
es also auf die Möglichkeit der Erzeugung eines unehelichen Kindes
ankommen lassen wollen. Er könnte von vornherein bei einem solchen
Verhältnisse nur an Geschlechtsverkehr mit Verhinderung der Empfängnis
denken. Er möge aber zunächst sich klarmachen, wie leicht in einem
Augenblicke leidenschaftlichster Erregung alle Vorsätze vergessen
werden, das Nichtbeabsichtigte doch geschehen kann. Und selbst dann,
wenn das Schlimmste, leichtsinnige Schwängerung, vermieden wird, bleibt
ein solches Verhältnis unsittlich, ein Verstoß gegen die Nächstenliebe
wie gegen eine der wichtigsten Forderungen sozialen Lebens.
Ich will nicht davon reden, daß schon die Entjungferung an sich dem
Mädchen Schaden bringt, indem sie ihm das spätere Eingehen der Ehe
erschwert, da der Mann mit vollem Recht die unberührte Frau als Gattin
bevorzugt.
Die Hauptsache ist, daß es ohne Schädigung oder tiefe Verwundung
der weiblichen Seele dabei nicht abgeht. Der Wunsch nach
Mutterschaft ist der gutgearteten Frau eingeboren. Nur dann, wenn
der Geschlechtsverkehr ihr die Hoffnung eröffnet, Mutter zu werden,
beglückt er sie vollkommen. Wer eine Frau unter erbärmlichen Praktiken
in den Geschlechtsverkehr einführt, beraubt sie um die Stunde
höchster Glücksempfindung, die ihr die redliche Ehe mit den ersten
schrankenlosen Umarmungen gebracht hätte.
Noch schlimmer ist der Schaden, den ihr die Auflösung des
Liebesverhältnisses bringt. Die Frau, der von der Natur die Last der
Mutterschaft auferlegt ist, sucht instinktiv bei dem Manne dauernden
Anschluß, dauernden Schutz. Daher die Innigkeit der Liebe der rechten
Ehefrau, die weit über ihre Freude am physischen Genusse hinausgeht,
daher ihre Treue und ihr Verlangen nach Treue. Auch wenn sie das
Liebesverhältnis eingegangen haben sollte mit dem vollen Bewußtsein,
daß es nur eine Episode werden solle, unvermerkt wird es ihr zum
wesentlichen Lebensinhalt, so daß seine Auflösung eine Wunde setzt,
die nur schwierig vernarbt und fürs ganze Leben schmerzt. Der besser
veranlagte Mann, der diesen Kummer kommen sieht, fühlt sich dann oft
außerstande, das Band zu zerreißen, und sieht sich durch Mitleid an
ein Wesen gefesselt, das vielleicht doch nicht in seine Lebenssphäre
paßt, doch nicht alle jene Eigenschaften besitzt, die er bei seiner
Lebensgefährtin gewünscht hätte.
Gelingt es dem Manne aber, der Frau seine eigenen brutal sinnlichen,
polygamischen Neigungen beizubringen, dann zerstört er in ihr die
sozial wertvollsten Empfindungen, dann macht er sie auch seelisch
untauglich, eine gute Gattin und Mutter zu werden.
Wir müssen die Keuschheit der Frau als höchstes soziales Gut schätzen
und pflegen, denn in der Keuschheit der Frau ist die einzige sichere
Bürgschaft dafür gegeben, daß wir wirklich die Väter unserer Kinder
sein werden, daß wir für unser eigenes Blut uns mühen und schaffen.
Ohne diese Bürgschaft aber keine Möglichkeit eines gesicherten, innigen
Familienlebens, dieser auf absehbare Zeit unentbehrlichen Grundlage für
das Gedeihen von Volk und Staat. Darin und nicht in der selbstsüchtigen
Willkür des Mannes ist es begründet, daß Gesetz und Sitte strengere
Anforderungen an die Frau bezüglich Keuschheit vor der Ehe und Treue in
der Ehe stellen als an den Mann. Es steht bei ihrer Ungebundenheit viel
mehr auf dem Spiele als bei seiner.
Man schwärmt heute viel von der „Freien Liebe“ mit wirtschaftlicher
Unabhängigkeit von Mann und Frau, als Ersatz für die heutige,
bürgerliche Ehe, deren Schattenseiten und Härten man nicht schwarz
genug zu schildern weiß. Aber diese Schwärmereien, die ihr Bestechendes
haben, sind vom hygienischen Standpunkte aus verwerflich. Sie müssen
daran scheitern, daß es über die physische Leistungfähigkeit der
ungeheuren Mehrheit der Frauen hinausgeht, neben den Bürden der
Mutterschaft und der Pflege und Aufzucht der Kinder auch noch die des
selbständigen Erwerbes zu tragen.
Das Verderblichste an der sog. Frauenemanzipation und der Erwerbsarbeit
der verheirateten Frau liegt darin, daß in dem Widerstreite zwischen
Mutterschaft und Berufspflichten in der Regel die erstere den kürzeren
zieht. Wenn überhaupt Kinder kommen, sind sie meistens kümmerlich. In
der Regel hintertreibt man die Entstehung von Kindern von vornherein.
Nichts gefährdet die Fruchtbarkeit der Kulturvölker mehr als die
moderne außerhäusliche Erwerbsarbeit der Frau und die aus ihr
hervorgegangene Frauenbewegung.
Die Teilung der Arbeit zwischen Mann und Weib im gemeinschaftlichen
Wirtschaftsbetriebe der Familie ist gerade für die Frau ein
physiologisches und kulturelles Bedürfnis. Sie sichert auch den
Kindern am besten Pflege und Erziehung. Es wäre ein ungeheurer
Rückschritt gerade im Sinne individueller Entwicklung, wenn an Stelle
der Familienerziehung Massenaufzucht in öffentlichen Anstalten treten
würde. Dies wäre, nebenbei bemerkt, auch ein ungeheurer Verlust an
jenen Lustempfindungen, die dem Menschen aus dem Zusammenleben von
Eltern und Kindern erwachsen.