Ungünstig auf die Produktion der Keimstoffe wirken +schlechte

äußere Lebensbedingungen, wie unzureichende Ernährung, körperliche

Überanstrengung+ durch Arbeit, durch geschlechtliche Exzesse beim

Manne, zu zahlreiche und zu rasch aufeinanderfolgende Schwangerschaften

bei der Frau, +ungünstiges Klima+ (Aussterben der europäischen Familien

in den +Tropen+) und anderes.

Auch manche akute (heftige und kurzdauernde) und namentlich chronische

(langwierige) +Erkrankungen+ des elterlichen Körpers schädigen die

Keimstoffe. Weitaus am gefährlichsten sind diesen die +chronischen

Vergiftungen+.

Als der Nachkommenschaft besonders gefährliche Gifte sind zu nennen:

der Alkohol, das Morphium, die giftigen Metalle und unter diesen das

Blei und das Quecksilber, ferner gewisse von Mikrobien herrührende

Gifte.

Unter diesen letzteren ist mit Recht besonders berüchtigt das

+syphilitische Gift+, das bei der +Syphilis+, der wichtigsten unter den

sog. Geschlechtskrankheiten, im Körper auftritt. Dieses Gift vor allen

führt zum Verderb vieler von Hause gesunder Keimstoffe und bedroht

die modernen Völker mit Degeneration; dieses Gift ist es, das die

städtischen Familien in ungeheuerem Umfang ausrottet.

Infolge der Vergiftung des elterlichen Organismus mit diesem Gifte

kommt es zu einer Verkümmerung der Zeugungsstoffe, die sich in dem

Auftreten von Fehl-, Früh- und Totgeburten, in Lebensschwäche der

Kinder, Mißbildungen und Verkümmerungen, nervösen Leiden, allgemeinem

Siechtum und geringer Widerstandskraft gegen äußere Schädlichkeiten

äußert. Besonders nachdrücklich möchte ich darauf hinweisen, daß die

elterliche Syphilis in sehr hohem Maße für Tuberkulose zu disponieren

(geneigt machen) scheint.

Nächst dem Syphilisgifte dürfte der +Alkohol+ die wichtigste Ursache

des Keimverderbs sein. Es ist erwiesen, daß Säufer sehr häufig

unfruchtbar sind, und daß dies auf einem vorzeitigen Schwund der

Hoden beruht. Unzählige ärztliche Erfahrungen scheinen zu beweisen,

daß auch schon eine geringergradige chronische Vergiftung des

elterlichen Körpers mit Alkohol in geringerer Lebensfähigkeit, in

Schwächlichkeit und Kränklichkeit der Nachkommen und insbesondere

in der +Minderwertigkeit ihres Nervensystems+ sich äußert. Kinder

von eigentlichen Trinkern leiden überaus häufig an Idiotie,

Geisteskrankheiten, Epilepsie, Trunksucht usw., wobei es allerdings

schwierig zu entscheiden ist, inwiefern nicht schon die Trunksucht des

Vaters als ein Zeichen für die +ererbte+ Krankhaftigkeit seines eigenen

Zentralnervensystems anzusehen ist.

Bei elterlicher Syphilis kommt noch etwas anderes vor als die

Vergiftung der Keimstoffe im kranken elterlichen Körper. In einem

gewissen Stadium der Syphilis kann +Ansteckung+ des befruchteten Keimes

mit dem Syphilisparasiten, der _Spirochaete pallida_, erfolgen, so

daß das Kind bereits mit Syphilis behaftet geboren wird oder schon im

Mutterleibe infolge der Ansteckung mit Syphilis abstirbt. Solche Fälle

sind leider sehr häufig.

Anders steht es bei der +Tuberkulose+ der Eltern. Es kann auch hier

vorkommen, daß das Kind bereits mit dem Tuberkelbazillus angesteckt

geboren wird. Dies scheint indessen nicht vom Vater, sondern nur

von der Mutter aus möglich zu sein und überaus selten vorzukommen.

Erst nach der Geburt droht dem Kinde die Hauptgefahr, von seinen

tuberkulösen Eltern oder sonstigen Verwandten angesteckt zu werden.

Besonders gefährlich ist ihm der Tuberkelbazillen enthaltende Auswurf

der Mutter und ihre Tuberkelbazillen enthaltende Milch. Die Gefahr

ist um so größer, als eine überaus häufige Folge der elterlichen

Tuberkulose Schwächlichkeit und Kränklichkeit der Kinder ist, wodurch

ihre Widerstandskraft +allen+ äußeren Schädlichkeiten gegenüber von

vornherein herabgesetzt ist.

Man spricht aber auch von einer +spezifischen+ (einseitigen) Neigung,

an Tuberkulose zu erkranken. Man spricht sogar von einem „tuberkulösen

Habitus“ (äußerer Beschaffenheit). Leute mit „tuberkulösem Habitus“

sind charakterisiert durch große Körperlänge bei geringem Brustumfang,

langem, flachem, oben engem Brustkorb mit abstehenden Schulterblättern

und durch schlechte, schlaffe Körperhaltung. Diese Leute sind

dabei mager, blutarm und größerer körperlicher Anstrengung nicht

gewachsen, leicht in Schweiß versetzt; sehr häufig sind sie nervös

leicht erregbar, von rascher Auffassung und lebhaftem Gemüte, aber

von geringer Ausdauer. Ihre Muskeln sind schwach entwickelt, ihre

Schleimhäute zart und blaß, ihr Appetit und ihre Verdauungskraft häufig

gering. Ihr Herz ist leicht erregbar, aber schwach. Auffallend ist

bei ihnen der rasche Wechsel von Röte und Blässe des Gesichtes, die

Kühlheit von Händen und Füßen. Die genaue anatomische Untersuchung hat

gezeigt, daß ihr Herz im Verhältnisse zu ihrer Körpergröße zu klein,

ihre Blutgefäße zu eng sind.

Dieser Habitus kann indessen auch bei Kindern von Eltern auftreten,

welche weder tuberkulös erkrankt noch hereditär (erblich) belastet

sind; andererseits bei Kindern tuberkulöser Eltern fehlen. Er führt

auch keineswegs mit Notwendigkeit zu tuberkulöser Erkrankung. Es

ist überhaupt zweifelhaft, ob es eine +spezifische+ Disposition

(einseitige Empfänglichkeit) für Tuberkulose gibt und ob nicht die

Häufigkeit der Tuberkulose in gewissen Familien neben der schon

erwähnten Schwächlichkeit und geringen Widerstandsfähigkeit von

Kindern kränklicher Eltern überhaupt, einfach auf der frühzeitigen

massenhaften Ansteckung beruht, der die Kinder in solchen Familien,

in der Nachbarschaft von Hustenden und Spuckenden ausgesetzt sind.

Tatsächlich kann man nachweisen, daß die Kinder aus solchen Familien

schon in den ersten Lebensjahren bis zu 90 und 100 Prozent angesteckt

werden, während es bei Kindern aus nicht tuberkulösen Familien 18 und

noch mehr Jahre dauern kann, bis alle infiziert sind. Übrigens kommt es

auch nach erfolgter Ansteckung in der Regel nur unter Zusammenwirken

ungünstiger Umstände, unter denen namentlich schlechte oder falsche

Ernährung, körperliche Überanstrengung, Exzesse _in baccho et venere_

und schwächende Krankheiten zu nennen sind, zum Ausbruch der Krankheit.

Unter dem Zusammenwirken solcher Einflüsse können auch Menschen

aus gesundem Stamme an Tuberkulose erkranken; die Nachkommen von

tuberkulösen Eltern erkranken nur häufiger und erliegen der Krankheit

rascher. In den schlimmsten Fällen vermögen die sorgfältigste Pflege,

die beste Ernährung, die größte körperliche Schonung Erkrankung und

Tod im kräftigsten Lebensalter nicht zu hindern. Aber so schlimm steht

es glücklicherweise selten. In den meisten Fällen kann man durch

+möglichst frühzeitige Absonderung der Kinder von Personen mit offener

Tuberkulose+ und durch Schaffung guter hygienischer Verhältnisse,

durch Vermeidung aller Ausschweifungen, durch Enthaltsamkeit von

Alkohol auch solche disponierte Personen vor der Krankheit bewahren.

Man ist jetzt geneigt anzunehmen, daß ihre Neigung, an Tuberkulose

zu erkranken, davon herrührt, daß sie seit der ersten Kindheit

in einzelnen tuberkulös erkrankten Organen, z. B. in erkrankten

Lymphdrüsen, besonders reichliche Mengen von Tuberkelbazillen mit

sich herumtragen, die gelegentlich in die Lunge geraten und hier die

Schwindsucht hervorrufen können.

Im Zusammenhange mit der Vererbung muß auch die sog. +Inzucht+

besprochen werden, d. h. die Kindererzeugung zwischen nahen

Blutsverwandten. Sie ist nicht +an sich+ schädlich. Dies lehren die

Erfahrungen der Tier- und Pflanzenzüchter, die gerade durch eine

vorsichtige Inzucht vorzügliche Rassen herzustellen imstande sind. Sie

darf sich nur nicht in zu vielen Generationen wiederholen, sonst führt

sie zur Unfruchtbarkeit. Alle Völker, welche eine bedeutende Rolle in

der Geschichte gespielt haben, wie die nordische Rasse oder die Juden,

sind ohne Zweifel aus einer weit getriebenen und lange fortgesetzten

Inzucht hervorgegangen.

Die Gefahr der Inzucht für den Menschen liegt darin, daß nahe Verwandte

häufig die +gleichen+ Anlagen zu Bildungsfehlern und Krankheiten

haben und die ungünstige Wirkung dieser Anlagen sich dann bei den

Nachkommen summiert. Der Züchter schließt dies so gut als möglich

aus, indem er nur tadellose Exemplare paart. Beim Menschen fehlt aber

diese sorgfältige und scharfe Auslese und ließe sich vielfach auch

gar nicht treffen, weil wir gar nicht jene Kenntnisse über unsere

Stammbäume haben, über welche der Züchter bei seinen Tieren verfügt.

Man muß daher vor Verwandtenehen dringend warnen. Daß die Natur

Einrichtungen getroffen hat, namentlich bei vielen Blütenpflanzen, um

die Selbstbefruchtung zu verhüten, kann uns auch als Fingerzeig dienen.

Wie +enge+ Blutsverwandtschaft meistens schädlich wirkt, so ist auch

die Kreuzung von Rassen, die sich +zu ferne+ stehen, nicht günstig.

Solche Ehen sind häufig auch wenig fruchtbar. So treffen in Preußen

auf 100 rein christliche Ehen 454 Kinder, auf 100 rein jüdische 421,

auf 100 Ehen zwischen Juden und Christen aber nur 138 bis 178 Kinder.

Allerdings ist es wahrscheinlich, daß hierbei auch die sozialen

Verhältnisse, d. h. die absichtliche Einschränkung der Kinderzahl eine

sehr große Rolle spielt.

Die vorstehenden Erörterungen dürften genügen, um zu zeigen, welch

ungeheuer ernstes Geschäft die Gattenwahl ist oder vielmehr sein

sollte! Freilich dürfen wir auch nicht zu ängstlich und wählerisch

sein. +Völlig+ normal und frei von fehlerhaften oder minderwertigen

Anlagen ist kein einziger Mensch. In der Regel ist auch nur ein

Bruchteil der Keime, welche ein mit -- selbst ernstlicheren --

vererblichen Fehlern, Krankheiten oder Krankheitsanlagen behaftetes

Individuum erzeugt, mit der schlimmen Erbschaft behaftet. Selbst dann

ferner, wenn ein mit der krankhaften Anlage behafteter Keim an der

Entstehung eines Kindes beteiligt ist, +muß+ nicht in allen Fällen

der Fehler oder die Krankheit zur Entwicklung kommen, da bei manchen

Keimfehlern die krankhafte Beschaffenheit des einen Keimes durch die

gesunde des anderen unwirksam gemacht, unterdrückt wird [+Dominanz+

oder +Prävalenz+ (Vorherrschaft) der normalen Anlage über die

krankhafte; +Rezession+ (Rücktritt) der krankhaften Anlage gegenüber

der normalen], und da bei manchen krankhaften Anlagen +zweckmäßige

Lebensweise+ den wirklichen Ausbruch der Krankheit zu verhindern

vermag. Durch fortgesetzte +Kreuzung+ mit Stämmen, welche von der

gleichen krankhaften Anlage frei sind, kann bei solchen Anlagen das

Krankhafte dauernd +verborgen+ gehalten und trotz dem Vorhandensein

der krankhaften Anlage in gar manchen der Nachkommen eine ganze Reihe

von Generationen erzeugt werden, welche von der betreffenden Krankheit

vollkommen frei ist. Nur wenn bei unzweckmäßiger Gattenwahl +zwei+

krankhafte Anlagen +gleicher+ Art zusammentreffen, tritt dann die

ererbte krankhafte Anlage in dem betroffenen Nachkommen als Krankheit

hervor. So scheint es sich glücklicherweise mit der Mehrzahl der

+Krankheitsanlagen des Nervensystems+ zu verhalten, bei denen also die

+=richtige Kreuzung= für die individuelle Gesundheit der Nachkommen von

ausschlaggebender Wichtigkeit ist+.

Aber nicht immer ist das Verhältnis der krankhaften zur gesunden Anlage

ein solches, wie wir es soeben besprochen haben; in nicht wenigen

Fällen +dominiert+ die krankhafte Anlage über die normale, so daß

+alle Individuen, welche die abnorme Anlage besitzen, auch tatsächlich

abnormal geraten+!

Die beiden Tafeln 3 und 4 werden die Regelmäßigkeit klarmachen, mit

welcher die Vererbung der einzelnen Anlagen (Erbeinheiten) von den

Eltern auf die Kinder erfolgt, und die verschiedene Wirkung, welche die

Vererbung einer bestimmten Anlage auf die Beschaffenheit der Kinder

hat, je nachdem diese Anlage sich dominant oder rezessiv verhält.

Wir können hier selbstverständlich nur die einfacher gelagerten

Vererbungsweisen besprechen. Es gibt auch verwickeltere; z. B. solche,

bei denen eine Mehrheit von Erbeinheiten zusammentreffen muß, damit ein

Merkmal (Eigenschaft) zum Vorschein kommt.

[Illustration: Tafel 3.

Vererbung einer dominanten Anlage.]

Auf Tafel 3 ist die Vererbung einer +dominanten+ Anlage dargestellt.

Jeder +kleine+ rote Kreis bedeutet eine väterliche oder mütterliche

+Keimzelle+, welche die dominante Anlage (z. B. die für

Sechsfingrigkeit) +besitzt+, jeder kleine weiße eine Keimzelle,

welche diese Anlage +nicht+ besitzt. Jeder +große+ rote Kreis bedeutet

eine Person, welche die Anlage +zeigt+, also z. B. mehr als fünf

Finger (Zehen) an einer Gliedmaße besitzt; jeder große weiße Kreis

eine Person, welche die Anlage +nicht+ zeigt, durchwegs die normale

Finger-(Zehen-)Zahl aufweist. Die in die großen Kreise eingezeichneten

(weißen und roten) Halbkreise bedeuten wieder die Keimzellen, welche

von der betreffenden Person gebildet werden. Sind beide eingezeichneten

Halbkreise rot, so heißt das, daß +alle+ Keimzellen, welche die

betreffende Person hervorbringt oder hervorbringen wird, mit der

dominanten Anlage +behaftet+ sind; sind beide Halbkreise weiß, so sind

+sämtliche+ Keimzellen +frei+ von der Anlage; ist ein Halbkreis rot und

der andere weiß, so heißt das, daß die eine +Hälfte+ der Keimzellen

dieser Person die Anlage besitzt und die andere nicht.

Die zweimal zwei kleinen Kreise in der ersten Säule bedeuten die je

zwei Keimzellen, aus deren Vereinigung die +Eltern+ hervorgegangen

sind, und ebenso die Keimzellen, welche sie selbst produzieren. Wie

man sieht, sind in bezug auf +eine+ dominante Anlage sechs Fälle

möglich: 1. Beide Eltern sind aus je +zwei+ Keimzellen +mit+ der Anlage

hervorgegangen und produzieren auch wieder nur Keimzellen +mit+ der

Anlage; oder 2. der eine der Eltern ist aus +zwei+ Keimzellen +mit+

der Anlage hervorgegangen und der andere aus +einer+ Keimzelle +mit+

und +einer+ Keimzelle +ohne+ diese Anlage, und der erstere produziert

dabei auch wieder nur Keimzellen mit der Anlage und der zweite je

zur Hälfte Keimzellen mit und ohne Anlage; oder 3. der eine ist aus

+zwei+ Keimzellen +mit+, der andere aus +zwei+ Keimzellen +ohne+ die

Anlage entstanden; oder 4. beide sind aus je +einer+ Keimzelle +mit+

und +einer ohne+ die Anlage entstanden; oder 5. der eine aus +einer+

Keimzelle +mit+ und +einer+ Keimzelle +ohne+ die Anlage, der andere

aus +zwei+ Keimzellen +ohne+ die Anlage; oder endlich 6. +alle+

Keimzellen waren +frei+ von der Anlage, und daher sind dann auch alle

neu produzierten frei davon.

In der zweiten Säule bedeuten die viermal zwei kleinen Kreise die

möglichen Fälle der Kombination der von den Eltern produzierten

Keimzellen. Also dort, wo die Eltern ausschließlich Keimzellen mit

der Anlage hervorbringen, ist selbstverständlich nur eine Kombination

möglich; dort, wo der eine der Eltern nur Keimzellen +mit+ der Anlage,

der andere +zur Hälfte+ Keimzellen +mit+ und Keimzellen +ohne+ die

Anlage produziert, sind zweierlei Kombinationen möglich, die mit

+gleicher Häufigkeit+ auftreten werden usw.

In den folgenden drei Säulen findet man dann die Beschaffenheit der

Kinder und ihrer Keimzellen angegeben. Im Falle 1 sind alle Kinder

sechsfingrig und bringen nur Keimzellen +mit+ der Anlage dazu hervor;

im Falle 6 sind alle Kinder normalfingrig und bringen auch nur normale

Keimzellen hervor; im Falle 3 sind alle Kinder sechsfingrig und bringen

alle +zur Hälfte+ Keimzellen +mit+ und zur Hälfte Keimzellen +ohne+ die

Anlage hervor usw.

Man sieht, daß bei +dominanter+ Anlage +alle+ Personen, welche die

Anlage +empfangen+ haben, auch diese Anlage +zeigen+, und daß +nur

solche+ Personen, welche die Anlage +zeigen+, diese Anlage +vererben+

können.

Ganz anders liegen die Verhältnisse, wenn es sich um eine +rezessive+

Anlage, z. B. um Taubstummheit, handelt, wie Tafel 4 lehrt. Die Zeichen

bedeuten hier dasselbe wie auf Tafel 3, nur daß die +kleinen+ roten

Kreise und Halbkreise hier Keimzellen mit einer +rezessiven+ Anlage

bedeuten und die großen roten Kreise Personen, welche diese rezessive

Anlage zeigen; nach der Erklärung, welche soeben für Tafel 3 gegeben

wurde, wird auch Tafel 4 sofort verständlich sein.

[Illustration: Tafel 4.

Vererbung einer rezessiven Anlage.]

Wieder sind alle sechs möglichen Fälle der Anlagenkombination der

Eltern in Betracht gezogen. Man sieht, daß hier durchaus nicht alle

Personen, welche die Anlage empfangen haben, diese auch zeigen, sondern

+nur jene+, welche die Anlage +zweimal+ empfangen haben, und daß eine

Generation existieren kann, welche selbst keine Spur der krankhaften

Anlage zeigt, aber (s. Fall 3) in allen ihren Gliedern Keimzellen

produziert, welche zur Hälfte die Anlage besitzen und daher beim

Zusammentreffen mit einer zweiten +gleichartigen+ Keimzelle kranke

Personen hervorrufen.

Die Angabe in den Tafeln 3 und 4: „Von je 4 Kindern zeigen (zeigen

nicht) die Anlage“ darf natürlich +nicht wörtlich+ genommen werden, als

ob in den Fällen 2, 4 und 5 wirklich +in jeder einzelnen Gruppe+ von 4

Geschwistern die Verteilung der Anlagen und Eigenschaften genau nach

der Regel vor sich gehen müßte. Es verhält sich hier genau so wie mit

dem Satze, „daß gleichviel Knaben und Mädchen geboren werden (genau 106

Knaben auf 100 Mädchen)“. Diese Regelmäßigkeit tritt erst dann hervor,

wenn eine +sehr große Masse+ von Geburten durchgezählt wird. In den

einzelnen Familien gibt es bekanntlich die größten Abweichungen davon.

Zusammenfassend wäre als vernünftige Regel für die Zulässigkeit der

Kindererzeugung etwa folgendes hinzustellen: Leute mit ernsteren

Bildungsfehlern, Idioten, Schwachsinnige, Irrsinnige, Epileptische,

Säufer, verbrecherische Naturen, chronisch Kranke wie: an Tuberkulose

Leidende, Syphilitische im primären und sekundären Stadium, dürfen

sich an der Fortpflanzung nicht beteiligen. Ebenso taugen wenig zur

Fortpflanzung Individuen, welche in ihrer körperlichen Entwicklung

zurückgeblieben sind oder deren Geschlechtscharaktere mangelhaft

ausgeprägt sind; also namentlich nicht Frauen mit schlecht entwickelten

Brüsten und Hüften oder solche, die nicht oder von Anfang an

unregelmäßig oder krankhaft menstruieren. Schlechte Entwicklung des

Knochengerüstes, deutliche Zeichen früherer Rachitis (englische

Krankheit) sind bei der Frau besonders deshalb bedenklich, weil dann

nicht selten auch Fehler am knöchernen Becken vorhanden sind, welche

das Gebären erschweren oder selbst unmöglich machen können. Schlechte

Zähne lassen befürchten, daß die Frau nicht imstande sein werde, ihre

Kinder zu stillen, da beide Gebrechen sehr häufig zusammen auftreten.

Glücklicherweise findet der +unverdorbene+ Geschmack des Mannes nur

solche Frauen schön und verlockend, bei denen der ganze Körper und

insbesondere die Geschlechtscharaktere gut entwickelt sind und die

daher auch zur Zeugung am besten geeignet erscheinen. Wer kräftige

Kinder zu erhalten wünscht, suche sich überhaupt einen kräftigen,

gesunden Gatten. Wer selbst nicht ganz kräftig ist, muß um so mehr

trachten, eine kräftige, blühende Frau zu bekommen.

Leider täuscht aber oft der Schein; die Jugendblüte verhüllt manche

Mängel. In sehr vielen Fällen ist auch die hervorragende Beschaffenheit

eines Individuums („+Plusvariante+“) rein individuell und nicht

vererblich. Ebenso können allerdings auch Schwächlichkeit oder gewisse

Arten von Kränklichkeit einer +Minusvariante+ rein individuell sein;

bei guten Keimstoffen! Es ist daher unbedingt notwendig, sich nicht

allein um die Beschaffenheit des zu ehelichenden Individuums selbst,

sondern auch um seine +Abstammung+ zu kümmern. +Gute Abstammung

gibt die beste Bürgschaft für gute Nachkommen!+ Viel verläßlicheren

Aufschluß als die Betrachtung des einen Individuums allein gewährt

die Betrachtung der Beschaffenheit und Lebensführung seiner Eltern.

Haben diese tüchtig und rechtschaffen gelebt, erfreuen sie sich eines

gesunden Alters, oder sind sie nach einem gesunden Leben an zufälligen

Krankheiten gestorben, welche ohne ererbte Anlage auftreten, so darf

man hoffen, daß die Tochter oder der Sohn von tüchtigem und gesundem

Stamme sei und daher selbst eine gute Beschaffenheit besitzen und gute

Keime liefern werde. Hat die Mutter ihre Kinder gesäugt, so darf man

zuversichtlicher hoffen, daß auch die Tochter dazu imstande sein werde,

als wenn die Mutter dazu unvermögend war.

Man achte aber auch auf die Beschaffenheit etwa vorhandener

+Geschwister+ und darauf, an welchen Krankheiten verstorbene

Geschwister zugrunde gegangen sind. Denn wir haben schon gehört,

daß gewisse krankhafte Anlagen in einzelnen oder allen Individuen

einer Generation verborgen bleiben, in deren Nachkommen aber wieder

hervortreten können, also „latent“ (verborgen) vom Großelter auf den

Enkel übertragen werden können.

Soweit es möglich ist, ziehe man daher auch Erkundigungen über die

+weitere Aszendenz+ (Ahnenschaft), über die +Großeltern+ usw. ein.

Man achte insbesondere darauf, ob etwa die +gleiche+ Anomalie oder

krankhafte Anlage in +beiden+ Familienstämmen, dem väterlichen

und dem mütterlichen, aufgetreten ist. In diesem Falle ist die

Wahrscheinlichkeit besonders groß, daß das Individuum selbst erkranken

oder die krankhafte Anlage auf seine Nachkommen vererben wird, auch

wenn augenblicklich keine Krankheitserscheinungen an ihm wahrzunehmen

sind.

Je schwerer das Leiden ist, um das es sich handelt, um so größer

ist die Gefahr für die Nachkommen, um so weniger läßt es sich daher

verantworten, wenn ein schwer belastetes Individuum Kinder erzeugt.

Ein rühmenswertes Beispiel von Entsagung haben die Mädchen von +Tenna+,

einem Dorfe in Graubünden, gegeben. In diesem Dorfe hauste die

Hämophilie durch viele Generationen und griff infolge der Inzucht immer

mehr um sich. Da beschlossen die Mädchen aus den belasteten Familien,

die, wie wir wissen, selbst von dieser Krankheit stets verschont

bleiben, auf die Ehe zu verzichten und so die Krankheit zum Erlöschen

zu bringen!

Je unbedeutender sich nach der Häufigkeit des Vorkommens und nach der

Schwere der Mängel die erbliche Belastung darstellt, um so eher ist die

Fortpflanzung zulässig.

Von größter Bedeutung ist es natürlich bei Vorhandensein einer

vererblichen krankhaften Anlage in einer Familie, zu wissen, ob es

sich um eine +dominante+ oder um eine +rezessive Anlage+ handelt

(s. o.). Wenn ein Individuum +frei+ ist von einer in seiner Familie

vorkommenden Krankheit mit einer beim eigenen Geschlechte +dominanten+

Anlage, dann wird es +sicher+ nur normale Keime liefern. Dagegen wird

ein Individuum, das selbst von einer Familienkrankheit mit +rezessiver+

Anlage frei ist und frei bleibt, trotzdem krankhafte Keime liefern

+können+. Leider ist unsere wissenschaftliche Kenntnis in dieser

Hinsicht noch nicht sehr groß, so daß es +als eine der wichtigsten

Regeln bezeichnet werden muß, unter allen Umständen auf Kreuzung mit

gesundem, d. h. mindestens von der eigenen krankhaften Familienanlage

freiem Stamme+ zu achten. Am sichersten wäre es für die Zukunft,

wenn +alle+ Personen, in deren Aszendenz schlimme rezessive Anlagen

heimisch sind, sich der Fortpflanzung gänzlich enthalten würden,

gleichgültig, ob sie selbst krank sind oder nicht. Dieser Grundsatz ist

aber heute, wo gewisse rezessive Anlagen, wie die Krankhaftigkeiten

des Nervensystems, so häufig sind, völlig undurchführbar. Aber die

+Kreuzung mit gesundem Stamm+ sollte bei Vorhandensein von rezessiven

Krankheitsanlagen als Gewissenspflicht betrachtet werden.

Die Gatten müssen auch alles zu tun suchen, um durch entsprechende

eigene Lebensweise und durch Schaffung günstiger Entwicklungs- und

Lebensbedingungen für die Nachkommenschaft das +Hervortreten+ der

ererbten krankhaften Anlagen zu verhindern (s. o.).

Zu junge und zu alte oder erkrankte Personen sollen keine Kinder

zeugen. Sowohl zu enge Verwandtschaft als zu große Verschiedenheit der

Abstammung sind der Fortpflanzung ungünstig.

Hygiene des Geschlechtslebens · 第 2 / 8 段