äußere Lebensbedingungen, wie unzureichende Ernährung, körperliche
Überanstrengung+ durch Arbeit, durch geschlechtliche Exzesse beim
Manne, zu zahlreiche und zu rasch aufeinanderfolgende Schwangerschaften
bei der Frau, +ungünstiges Klima+ (Aussterben der europäischen Familien
in den +Tropen+) und anderes.
Auch manche akute (heftige und kurzdauernde) und namentlich chronische
(langwierige) +Erkrankungen+ des elterlichen Körpers schädigen die
Keimstoffe. Weitaus am gefährlichsten sind diesen die +chronischen
Vergiftungen+.
Als der Nachkommenschaft besonders gefährliche Gifte sind zu nennen:
der Alkohol, das Morphium, die giftigen Metalle und unter diesen das
Blei und das Quecksilber, ferner gewisse von Mikrobien herrührende
Gifte.
Unter diesen letzteren ist mit Recht besonders berüchtigt das
+syphilitische Gift+, das bei der +Syphilis+, der wichtigsten unter den
sog. Geschlechtskrankheiten, im Körper auftritt. Dieses Gift vor allen
führt zum Verderb vieler von Hause gesunder Keimstoffe und bedroht
die modernen Völker mit Degeneration; dieses Gift ist es, das die
städtischen Familien in ungeheuerem Umfang ausrottet.
Infolge der Vergiftung des elterlichen Organismus mit diesem Gifte
kommt es zu einer Verkümmerung der Zeugungsstoffe, die sich in dem
Auftreten von Fehl-, Früh- und Totgeburten, in Lebensschwäche der
Kinder, Mißbildungen und Verkümmerungen, nervösen Leiden, allgemeinem
Siechtum und geringer Widerstandskraft gegen äußere Schädlichkeiten
äußert. Besonders nachdrücklich möchte ich darauf hinweisen, daß die
elterliche Syphilis in sehr hohem Maße für Tuberkulose zu disponieren
(geneigt machen) scheint.
Nächst dem Syphilisgifte dürfte der +Alkohol+ die wichtigste Ursache
des Keimverderbs sein. Es ist erwiesen, daß Säufer sehr häufig
unfruchtbar sind, und daß dies auf einem vorzeitigen Schwund der
Hoden beruht. Unzählige ärztliche Erfahrungen scheinen zu beweisen,
daß auch schon eine geringergradige chronische Vergiftung des
elterlichen Körpers mit Alkohol in geringerer Lebensfähigkeit, in
Schwächlichkeit und Kränklichkeit der Nachkommen und insbesondere
in der +Minderwertigkeit ihres Nervensystems+ sich äußert. Kinder
von eigentlichen Trinkern leiden überaus häufig an Idiotie,
Geisteskrankheiten, Epilepsie, Trunksucht usw., wobei es allerdings
schwierig zu entscheiden ist, inwiefern nicht schon die Trunksucht des
Vaters als ein Zeichen für die +ererbte+ Krankhaftigkeit seines eigenen
Zentralnervensystems anzusehen ist.
Bei elterlicher Syphilis kommt noch etwas anderes vor als die
Vergiftung der Keimstoffe im kranken elterlichen Körper. In einem
gewissen Stadium der Syphilis kann +Ansteckung+ des befruchteten Keimes
mit dem Syphilisparasiten, der _Spirochaete pallida_, erfolgen, so
daß das Kind bereits mit Syphilis behaftet geboren wird oder schon im
Mutterleibe infolge der Ansteckung mit Syphilis abstirbt. Solche Fälle
sind leider sehr häufig.
Anders steht es bei der +Tuberkulose+ der Eltern. Es kann auch hier
vorkommen, daß das Kind bereits mit dem Tuberkelbazillus angesteckt
geboren wird. Dies scheint indessen nicht vom Vater, sondern nur
von der Mutter aus möglich zu sein und überaus selten vorzukommen.
Erst nach der Geburt droht dem Kinde die Hauptgefahr, von seinen
tuberkulösen Eltern oder sonstigen Verwandten angesteckt zu werden.
Besonders gefährlich ist ihm der Tuberkelbazillen enthaltende Auswurf
der Mutter und ihre Tuberkelbazillen enthaltende Milch. Die Gefahr
ist um so größer, als eine überaus häufige Folge der elterlichen
Tuberkulose Schwächlichkeit und Kränklichkeit der Kinder ist, wodurch
ihre Widerstandskraft +allen+ äußeren Schädlichkeiten gegenüber von
vornherein herabgesetzt ist.
Man spricht aber auch von einer +spezifischen+ (einseitigen) Neigung,
an Tuberkulose zu erkranken. Man spricht sogar von einem „tuberkulösen
Habitus“ (äußerer Beschaffenheit). Leute mit „tuberkulösem Habitus“
sind charakterisiert durch große Körperlänge bei geringem Brustumfang,
langem, flachem, oben engem Brustkorb mit abstehenden Schulterblättern
und durch schlechte, schlaffe Körperhaltung. Diese Leute sind
dabei mager, blutarm und größerer körperlicher Anstrengung nicht
gewachsen, leicht in Schweiß versetzt; sehr häufig sind sie nervös
leicht erregbar, von rascher Auffassung und lebhaftem Gemüte, aber
von geringer Ausdauer. Ihre Muskeln sind schwach entwickelt, ihre
Schleimhäute zart und blaß, ihr Appetit und ihre Verdauungskraft häufig
gering. Ihr Herz ist leicht erregbar, aber schwach. Auffallend ist
bei ihnen der rasche Wechsel von Röte und Blässe des Gesichtes, die
Kühlheit von Händen und Füßen. Die genaue anatomische Untersuchung hat
gezeigt, daß ihr Herz im Verhältnisse zu ihrer Körpergröße zu klein,
ihre Blutgefäße zu eng sind.
Dieser Habitus kann indessen auch bei Kindern von Eltern auftreten,
welche weder tuberkulös erkrankt noch hereditär (erblich) belastet
sind; andererseits bei Kindern tuberkulöser Eltern fehlen. Er führt
auch keineswegs mit Notwendigkeit zu tuberkulöser Erkrankung. Es
ist überhaupt zweifelhaft, ob es eine +spezifische+ Disposition
(einseitige Empfänglichkeit) für Tuberkulose gibt und ob nicht die
Häufigkeit der Tuberkulose in gewissen Familien neben der schon
erwähnten Schwächlichkeit und geringen Widerstandsfähigkeit von
Kindern kränklicher Eltern überhaupt, einfach auf der frühzeitigen
massenhaften Ansteckung beruht, der die Kinder in solchen Familien,
in der Nachbarschaft von Hustenden und Spuckenden ausgesetzt sind.
Tatsächlich kann man nachweisen, daß die Kinder aus solchen Familien
schon in den ersten Lebensjahren bis zu 90 und 100 Prozent angesteckt
werden, während es bei Kindern aus nicht tuberkulösen Familien 18 und
noch mehr Jahre dauern kann, bis alle infiziert sind. Übrigens kommt es
auch nach erfolgter Ansteckung in der Regel nur unter Zusammenwirken
ungünstiger Umstände, unter denen namentlich schlechte oder falsche
Ernährung, körperliche Überanstrengung, Exzesse _in baccho et venere_
und schwächende Krankheiten zu nennen sind, zum Ausbruch der Krankheit.
Unter dem Zusammenwirken solcher Einflüsse können auch Menschen
aus gesundem Stamme an Tuberkulose erkranken; die Nachkommen von
tuberkulösen Eltern erkranken nur häufiger und erliegen der Krankheit
rascher. In den schlimmsten Fällen vermögen die sorgfältigste Pflege,
die beste Ernährung, die größte körperliche Schonung Erkrankung und
Tod im kräftigsten Lebensalter nicht zu hindern. Aber so schlimm steht
es glücklicherweise selten. In den meisten Fällen kann man durch
+möglichst frühzeitige Absonderung der Kinder von Personen mit offener
Tuberkulose+ und durch Schaffung guter hygienischer Verhältnisse,
durch Vermeidung aller Ausschweifungen, durch Enthaltsamkeit von
Alkohol auch solche disponierte Personen vor der Krankheit bewahren.
Man ist jetzt geneigt anzunehmen, daß ihre Neigung, an Tuberkulose
zu erkranken, davon herrührt, daß sie seit der ersten Kindheit
in einzelnen tuberkulös erkrankten Organen, z. B. in erkrankten
Lymphdrüsen, besonders reichliche Mengen von Tuberkelbazillen mit
sich herumtragen, die gelegentlich in die Lunge geraten und hier die
Schwindsucht hervorrufen können.
Im Zusammenhange mit der Vererbung muß auch die sog. +Inzucht+
besprochen werden, d. h. die Kindererzeugung zwischen nahen
Blutsverwandten. Sie ist nicht +an sich+ schädlich. Dies lehren die
Erfahrungen der Tier- und Pflanzenzüchter, die gerade durch eine
vorsichtige Inzucht vorzügliche Rassen herzustellen imstande sind. Sie
darf sich nur nicht in zu vielen Generationen wiederholen, sonst führt
sie zur Unfruchtbarkeit. Alle Völker, welche eine bedeutende Rolle in
der Geschichte gespielt haben, wie die nordische Rasse oder die Juden,
sind ohne Zweifel aus einer weit getriebenen und lange fortgesetzten
Inzucht hervorgegangen.
Die Gefahr der Inzucht für den Menschen liegt darin, daß nahe Verwandte
häufig die +gleichen+ Anlagen zu Bildungsfehlern und Krankheiten
haben und die ungünstige Wirkung dieser Anlagen sich dann bei den
Nachkommen summiert. Der Züchter schließt dies so gut als möglich
aus, indem er nur tadellose Exemplare paart. Beim Menschen fehlt aber
diese sorgfältige und scharfe Auslese und ließe sich vielfach auch
gar nicht treffen, weil wir gar nicht jene Kenntnisse über unsere
Stammbäume haben, über welche der Züchter bei seinen Tieren verfügt.
Man muß daher vor Verwandtenehen dringend warnen. Daß die Natur
Einrichtungen getroffen hat, namentlich bei vielen Blütenpflanzen, um
die Selbstbefruchtung zu verhüten, kann uns auch als Fingerzeig dienen.
Wie +enge+ Blutsverwandtschaft meistens schädlich wirkt, so ist auch
die Kreuzung von Rassen, die sich +zu ferne+ stehen, nicht günstig.
Solche Ehen sind häufig auch wenig fruchtbar. So treffen in Preußen
auf 100 rein christliche Ehen 454 Kinder, auf 100 rein jüdische 421,
auf 100 Ehen zwischen Juden und Christen aber nur 138 bis 178 Kinder.
Allerdings ist es wahrscheinlich, daß hierbei auch die sozialen
Verhältnisse, d. h. die absichtliche Einschränkung der Kinderzahl eine
sehr große Rolle spielt.
Die vorstehenden Erörterungen dürften genügen, um zu zeigen, welch
ungeheuer ernstes Geschäft die Gattenwahl ist oder vielmehr sein
sollte! Freilich dürfen wir auch nicht zu ängstlich und wählerisch
sein. +Völlig+ normal und frei von fehlerhaften oder minderwertigen
Anlagen ist kein einziger Mensch. In der Regel ist auch nur ein
Bruchteil der Keime, welche ein mit -- selbst ernstlicheren --
vererblichen Fehlern, Krankheiten oder Krankheitsanlagen behaftetes
Individuum erzeugt, mit der schlimmen Erbschaft behaftet. Selbst dann
ferner, wenn ein mit der krankhaften Anlage behafteter Keim an der
Entstehung eines Kindes beteiligt ist, +muß+ nicht in allen Fällen
der Fehler oder die Krankheit zur Entwicklung kommen, da bei manchen
Keimfehlern die krankhafte Beschaffenheit des einen Keimes durch die
gesunde des anderen unwirksam gemacht, unterdrückt wird [+Dominanz+
oder +Prävalenz+ (Vorherrschaft) der normalen Anlage über die
krankhafte; +Rezession+ (Rücktritt) der krankhaften Anlage gegenüber
der normalen], und da bei manchen krankhaften Anlagen +zweckmäßige
Lebensweise+ den wirklichen Ausbruch der Krankheit zu verhindern
vermag. Durch fortgesetzte +Kreuzung+ mit Stämmen, welche von der
gleichen krankhaften Anlage frei sind, kann bei solchen Anlagen das
Krankhafte dauernd +verborgen+ gehalten und trotz dem Vorhandensein
der krankhaften Anlage in gar manchen der Nachkommen eine ganze Reihe
von Generationen erzeugt werden, welche von der betreffenden Krankheit
vollkommen frei ist. Nur wenn bei unzweckmäßiger Gattenwahl +zwei+
krankhafte Anlagen +gleicher+ Art zusammentreffen, tritt dann die
ererbte krankhafte Anlage in dem betroffenen Nachkommen als Krankheit
hervor. So scheint es sich glücklicherweise mit der Mehrzahl der
+Krankheitsanlagen des Nervensystems+ zu verhalten, bei denen also die
+=richtige Kreuzung= für die individuelle Gesundheit der Nachkommen von
ausschlaggebender Wichtigkeit ist+.
Aber nicht immer ist das Verhältnis der krankhaften zur gesunden Anlage
ein solches, wie wir es soeben besprochen haben; in nicht wenigen
Fällen +dominiert+ die krankhafte Anlage über die normale, so daß
+alle Individuen, welche die abnorme Anlage besitzen, auch tatsächlich
abnormal geraten+!
Die beiden Tafeln 3 und 4 werden die Regelmäßigkeit klarmachen, mit
welcher die Vererbung der einzelnen Anlagen (Erbeinheiten) von den
Eltern auf die Kinder erfolgt, und die verschiedene Wirkung, welche die
Vererbung einer bestimmten Anlage auf die Beschaffenheit der Kinder
hat, je nachdem diese Anlage sich dominant oder rezessiv verhält.
Wir können hier selbstverständlich nur die einfacher gelagerten
Vererbungsweisen besprechen. Es gibt auch verwickeltere; z. B. solche,
bei denen eine Mehrheit von Erbeinheiten zusammentreffen muß, damit ein
Merkmal (Eigenschaft) zum Vorschein kommt.
[Illustration: Tafel 3.
Vererbung einer dominanten Anlage.]
Auf Tafel 3 ist die Vererbung einer +dominanten+ Anlage dargestellt.
Jeder +kleine+ rote Kreis bedeutet eine väterliche oder mütterliche
+Keimzelle+, welche die dominante Anlage (z. B. die für
Sechsfingrigkeit) +besitzt+, jeder kleine weiße eine Keimzelle,
welche diese Anlage +nicht+ besitzt. Jeder +große+ rote Kreis bedeutet
eine Person, welche die Anlage +zeigt+, also z. B. mehr als fünf
Finger (Zehen) an einer Gliedmaße besitzt; jeder große weiße Kreis
eine Person, welche die Anlage +nicht+ zeigt, durchwegs die normale
Finger-(Zehen-)Zahl aufweist. Die in die großen Kreise eingezeichneten
(weißen und roten) Halbkreise bedeuten wieder die Keimzellen, welche
von der betreffenden Person gebildet werden. Sind beide eingezeichneten
Halbkreise rot, so heißt das, daß +alle+ Keimzellen, welche die
betreffende Person hervorbringt oder hervorbringen wird, mit der
dominanten Anlage +behaftet+ sind; sind beide Halbkreise weiß, so sind
+sämtliche+ Keimzellen +frei+ von der Anlage; ist ein Halbkreis rot und
der andere weiß, so heißt das, daß die eine +Hälfte+ der Keimzellen
dieser Person die Anlage besitzt und die andere nicht.
Die zweimal zwei kleinen Kreise in der ersten Säule bedeuten die je
zwei Keimzellen, aus deren Vereinigung die +Eltern+ hervorgegangen
sind, und ebenso die Keimzellen, welche sie selbst produzieren. Wie
man sieht, sind in bezug auf +eine+ dominante Anlage sechs Fälle
möglich: 1. Beide Eltern sind aus je +zwei+ Keimzellen +mit+ der Anlage
hervorgegangen und produzieren auch wieder nur Keimzellen +mit+ der
Anlage; oder 2. der eine der Eltern ist aus +zwei+ Keimzellen +mit+
der Anlage hervorgegangen und der andere aus +einer+ Keimzelle +mit+
und +einer+ Keimzelle +ohne+ diese Anlage, und der erstere produziert
dabei auch wieder nur Keimzellen mit der Anlage und der zweite je
zur Hälfte Keimzellen mit und ohne Anlage; oder 3. der eine ist aus
+zwei+ Keimzellen +mit+, der andere aus +zwei+ Keimzellen +ohne+ die
Anlage entstanden; oder 4. beide sind aus je +einer+ Keimzelle +mit+
und +einer ohne+ die Anlage entstanden; oder 5. der eine aus +einer+
Keimzelle +mit+ und +einer+ Keimzelle +ohne+ die Anlage, der andere
aus +zwei+ Keimzellen +ohne+ die Anlage; oder endlich 6. +alle+
Keimzellen waren +frei+ von der Anlage, und daher sind dann auch alle
neu produzierten frei davon.
In der zweiten Säule bedeuten die viermal zwei kleinen Kreise die
möglichen Fälle der Kombination der von den Eltern produzierten
Keimzellen. Also dort, wo die Eltern ausschließlich Keimzellen mit
der Anlage hervorbringen, ist selbstverständlich nur eine Kombination
möglich; dort, wo der eine der Eltern nur Keimzellen +mit+ der Anlage,
der andere +zur Hälfte+ Keimzellen +mit+ und Keimzellen +ohne+ die
Anlage produziert, sind zweierlei Kombinationen möglich, die mit
+gleicher Häufigkeit+ auftreten werden usw.
In den folgenden drei Säulen findet man dann die Beschaffenheit der
Kinder und ihrer Keimzellen angegeben. Im Falle 1 sind alle Kinder
sechsfingrig und bringen nur Keimzellen +mit+ der Anlage dazu hervor;
im Falle 6 sind alle Kinder normalfingrig und bringen auch nur normale
Keimzellen hervor; im Falle 3 sind alle Kinder sechsfingrig und bringen
alle +zur Hälfte+ Keimzellen +mit+ und zur Hälfte Keimzellen +ohne+ die
Anlage hervor usw.
Man sieht, daß bei +dominanter+ Anlage +alle+ Personen, welche die
Anlage +empfangen+ haben, auch diese Anlage +zeigen+, und daß +nur
solche+ Personen, welche die Anlage +zeigen+, diese Anlage +vererben+
können.
Ganz anders liegen die Verhältnisse, wenn es sich um eine +rezessive+
Anlage, z. B. um Taubstummheit, handelt, wie Tafel 4 lehrt. Die Zeichen
bedeuten hier dasselbe wie auf Tafel 3, nur daß die +kleinen+ roten
Kreise und Halbkreise hier Keimzellen mit einer +rezessiven+ Anlage
bedeuten und die großen roten Kreise Personen, welche diese rezessive
Anlage zeigen; nach der Erklärung, welche soeben für Tafel 3 gegeben
wurde, wird auch Tafel 4 sofort verständlich sein.
[Illustration: Tafel 4.
Vererbung einer rezessiven Anlage.]
Wieder sind alle sechs möglichen Fälle der Anlagenkombination der
Eltern in Betracht gezogen. Man sieht, daß hier durchaus nicht alle
Personen, welche die Anlage empfangen haben, diese auch zeigen, sondern
+nur jene+, welche die Anlage +zweimal+ empfangen haben, und daß eine
Generation existieren kann, welche selbst keine Spur der krankhaften
Anlage zeigt, aber (s. Fall 3) in allen ihren Gliedern Keimzellen
produziert, welche zur Hälfte die Anlage besitzen und daher beim
Zusammentreffen mit einer zweiten +gleichartigen+ Keimzelle kranke
Personen hervorrufen.
Die Angabe in den Tafeln 3 und 4: „Von je 4 Kindern zeigen (zeigen
nicht) die Anlage“ darf natürlich +nicht wörtlich+ genommen werden, als
ob in den Fällen 2, 4 und 5 wirklich +in jeder einzelnen Gruppe+ von 4
Geschwistern die Verteilung der Anlagen und Eigenschaften genau nach
der Regel vor sich gehen müßte. Es verhält sich hier genau so wie mit
dem Satze, „daß gleichviel Knaben und Mädchen geboren werden (genau 106
Knaben auf 100 Mädchen)“. Diese Regelmäßigkeit tritt erst dann hervor,
wenn eine +sehr große Masse+ von Geburten durchgezählt wird. In den
einzelnen Familien gibt es bekanntlich die größten Abweichungen davon.
Zusammenfassend wäre als vernünftige Regel für die Zulässigkeit der
Kindererzeugung etwa folgendes hinzustellen: Leute mit ernsteren
Bildungsfehlern, Idioten, Schwachsinnige, Irrsinnige, Epileptische,
Säufer, verbrecherische Naturen, chronisch Kranke wie: an Tuberkulose
Leidende, Syphilitische im primären und sekundären Stadium, dürfen
sich an der Fortpflanzung nicht beteiligen. Ebenso taugen wenig zur
Fortpflanzung Individuen, welche in ihrer körperlichen Entwicklung
zurückgeblieben sind oder deren Geschlechtscharaktere mangelhaft
ausgeprägt sind; also namentlich nicht Frauen mit schlecht entwickelten
Brüsten und Hüften oder solche, die nicht oder von Anfang an
unregelmäßig oder krankhaft menstruieren. Schlechte Entwicklung des
Knochengerüstes, deutliche Zeichen früherer Rachitis (englische
Krankheit) sind bei der Frau besonders deshalb bedenklich, weil dann
nicht selten auch Fehler am knöchernen Becken vorhanden sind, welche
das Gebären erschweren oder selbst unmöglich machen können. Schlechte
Zähne lassen befürchten, daß die Frau nicht imstande sein werde, ihre
Kinder zu stillen, da beide Gebrechen sehr häufig zusammen auftreten.
Glücklicherweise findet der +unverdorbene+ Geschmack des Mannes nur
solche Frauen schön und verlockend, bei denen der ganze Körper und
insbesondere die Geschlechtscharaktere gut entwickelt sind und die
daher auch zur Zeugung am besten geeignet erscheinen. Wer kräftige
Kinder zu erhalten wünscht, suche sich überhaupt einen kräftigen,
gesunden Gatten. Wer selbst nicht ganz kräftig ist, muß um so mehr
trachten, eine kräftige, blühende Frau zu bekommen.
Leider täuscht aber oft der Schein; die Jugendblüte verhüllt manche
Mängel. In sehr vielen Fällen ist auch die hervorragende Beschaffenheit
eines Individuums („+Plusvariante+“) rein individuell und nicht
vererblich. Ebenso können allerdings auch Schwächlichkeit oder gewisse
Arten von Kränklichkeit einer +Minusvariante+ rein individuell sein;
bei guten Keimstoffen! Es ist daher unbedingt notwendig, sich nicht
allein um die Beschaffenheit des zu ehelichenden Individuums selbst,
sondern auch um seine +Abstammung+ zu kümmern. +Gute Abstammung
gibt die beste Bürgschaft für gute Nachkommen!+ Viel verläßlicheren
Aufschluß als die Betrachtung des einen Individuums allein gewährt
die Betrachtung der Beschaffenheit und Lebensführung seiner Eltern.
Haben diese tüchtig und rechtschaffen gelebt, erfreuen sie sich eines
gesunden Alters, oder sind sie nach einem gesunden Leben an zufälligen
Krankheiten gestorben, welche ohne ererbte Anlage auftreten, so darf
man hoffen, daß die Tochter oder der Sohn von tüchtigem und gesundem
Stamme sei und daher selbst eine gute Beschaffenheit besitzen und gute
Keime liefern werde. Hat die Mutter ihre Kinder gesäugt, so darf man
zuversichtlicher hoffen, daß auch die Tochter dazu imstande sein werde,
als wenn die Mutter dazu unvermögend war.
Man achte aber auch auf die Beschaffenheit etwa vorhandener
+Geschwister+ und darauf, an welchen Krankheiten verstorbene
Geschwister zugrunde gegangen sind. Denn wir haben schon gehört,
daß gewisse krankhafte Anlagen in einzelnen oder allen Individuen
einer Generation verborgen bleiben, in deren Nachkommen aber wieder
hervortreten können, also „latent“ (verborgen) vom Großelter auf den
Enkel übertragen werden können.
Soweit es möglich ist, ziehe man daher auch Erkundigungen über die
+weitere Aszendenz+ (Ahnenschaft), über die +Großeltern+ usw. ein.
Man achte insbesondere darauf, ob etwa die +gleiche+ Anomalie oder
krankhafte Anlage in +beiden+ Familienstämmen, dem väterlichen
und dem mütterlichen, aufgetreten ist. In diesem Falle ist die
Wahrscheinlichkeit besonders groß, daß das Individuum selbst erkranken
oder die krankhafte Anlage auf seine Nachkommen vererben wird, auch
wenn augenblicklich keine Krankheitserscheinungen an ihm wahrzunehmen
sind.
Je schwerer das Leiden ist, um das es sich handelt, um so größer
ist die Gefahr für die Nachkommen, um so weniger läßt es sich daher
verantworten, wenn ein schwer belastetes Individuum Kinder erzeugt.
Ein rühmenswertes Beispiel von Entsagung haben die Mädchen von +Tenna+,
einem Dorfe in Graubünden, gegeben. In diesem Dorfe hauste die
Hämophilie durch viele Generationen und griff infolge der Inzucht immer
mehr um sich. Da beschlossen die Mädchen aus den belasteten Familien,
die, wie wir wissen, selbst von dieser Krankheit stets verschont
bleiben, auf die Ehe zu verzichten und so die Krankheit zum Erlöschen
zu bringen!
Je unbedeutender sich nach der Häufigkeit des Vorkommens und nach der
Schwere der Mängel die erbliche Belastung darstellt, um so eher ist die
Fortpflanzung zulässig.
Von größter Bedeutung ist es natürlich bei Vorhandensein einer
vererblichen krankhaften Anlage in einer Familie, zu wissen, ob es
sich um eine +dominante+ oder um eine +rezessive Anlage+ handelt
(s. o.). Wenn ein Individuum +frei+ ist von einer in seiner Familie
vorkommenden Krankheit mit einer beim eigenen Geschlechte +dominanten+
Anlage, dann wird es +sicher+ nur normale Keime liefern. Dagegen wird
ein Individuum, das selbst von einer Familienkrankheit mit +rezessiver+
Anlage frei ist und frei bleibt, trotzdem krankhafte Keime liefern
+können+. Leider ist unsere wissenschaftliche Kenntnis in dieser
Hinsicht noch nicht sehr groß, so daß es +als eine der wichtigsten
Regeln bezeichnet werden muß, unter allen Umständen auf Kreuzung mit
gesundem, d. h. mindestens von der eigenen krankhaften Familienanlage
freiem Stamme+ zu achten. Am sichersten wäre es für die Zukunft,
wenn +alle+ Personen, in deren Aszendenz schlimme rezessive Anlagen
heimisch sind, sich der Fortpflanzung gänzlich enthalten würden,
gleichgültig, ob sie selbst krank sind oder nicht. Dieser Grundsatz ist
aber heute, wo gewisse rezessive Anlagen, wie die Krankhaftigkeiten
des Nervensystems, so häufig sind, völlig undurchführbar. Aber die
+Kreuzung mit gesundem Stamm+ sollte bei Vorhandensein von rezessiven
Krankheitsanlagen als Gewissenspflicht betrachtet werden.
Die Gatten müssen auch alles zu tun suchen, um durch entsprechende
eigene Lebensweise und durch Schaffung günstiger Entwicklungs- und
Lebensbedingungen für die Nachkommenschaft das +Hervortreten+ der
ererbten krankhaften Anlagen zu verhindern (s. o.).
Zu junge und zu alte oder erkrankte Personen sollen keine Kinder
zeugen. Sowohl zu enge Verwandtschaft als zu große Verschiedenheit der
Abstammung sind der Fortpflanzung ungünstig.