Dieser Unterschied zwischen Arten des Trauerspiels tritt aber zurück
gegenüber einem anderen, tiefer greifenden. Wie fügt sich MACBETH unseren
Bestimmungen ein?
Auch MACBETH leidet "für" etwas. Aber nicht für ein gutes Wollen, sondern
für ungeheure Frevel. Offenbar hat hier das "für" einen anderen Sinn, als
oben. Ich könnte es verdeutlichen, indem ich sagte, MACBETH leide "zur
Strafe für" seine Frevel, oder leide für die "Schuld", die er durch seine
Frevel auf sich geladen habe. Damit scheint die Schuld- und Straftheorie
oder Theorie der "poetischen Gerechtigkeit" wenigstens teilweise wieder
in ihr Recht eingesetzt.
Aber es fragt sich, was wir unter Strafe verstehen. Wir sahen oben, was
allein der Strafe sittliche, also ästhetische Bedeutung verleiht. Nämlich
die Reaktion des sittlichen Willens--nicht gegen den Bösen; eine solche
wäre widersinnig und damit das Gegenteil der Reaktion eines _sittlichen_
Willens,--sondern gegen _das_ Böse. Der böse Wille, so sagten wir, muß
getroffen, gebrochen überwunden werden; oder die Strafe ist nicht Strafe,
sondern nutzlose und eben damit unser Gefühl beleidigende Schädigung.
Dies bestätigt uns die Erfahrung. Wenn wir es außerhalb der Bühne
erleben, daß den Verbrecher die Strafe ereilt, so halten wir dies
freilich für recht und in der Ordnung. Aber eine erhebende Wirkung
verspüren wir von dieser bloßen äußeren Thatsache der Bestrafung nicht,
die Strafe mag noch so wohlverdient sein. Sie wird besonders wohlverdient
erscheinen müssen, wenn der Verbrecher noch angesichts und während des
Vollzugs der Strafe verstockt bleibt. Aber gerade dann sind wir von jeder
erhebenden Wirkung am weitesten entfernt.
Vollends gilt dies, wenn die Strafe in Verhängung des Todes besteht.
Solche Strafe wird ja von nicht wenigen überhaupt als unrecht,
unsittlich, empörend abgewiesen. Ihnen stehen andere entgegen, denen sie
zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung notwendig und darum gut
erscheint. Lassen wir hier dahingestellt, ob mit dieser
"Aufrechterhaltung der Rechtsordnung" überall ein klarer und
widerspruchslos denkbarer Begriff sich verbindet. Welchen Begriff wir
allein damit verbinden können, haben wir oben angedeutet, und wir werden,
was die Tragödie betrifft, darauf zurückkommen. Einstweilen genügt uns
daß in jedem Falle niemand zum Anblick des Vollzugs der Todesstrafe sich
drängt, weil er einen sittlich erhebenden Genuß, weil er sittliche
Genugthuung davon erwartet. Und auf der Bühne sollten wir solchen Genuß,
solche sittliche Genugthuung daraus schöpfen!
Wohl aber übt es eine erhebende und sittlich befreiende Wirkung, wenn wir
sehen, wie MACBETHs Trotz getroffen, sein Glaube alles Sittliche
verhöhnen zu können für ihn selbst zu Schanden geworden ist, wie er also
nicht nur gestraft ist, sondern sich innerlich gestraft weiß. Damit
erfüllt eben die Strafe die Forderung, die wir ehemals an sie stellten,
wenn sie ihren Namen verdienen solle. Die Strafe, die MACBETH erfährt,
ist, was die "Strafe" der ANTIGONE sein müßte, aber, wie wir sahen, ganz
und gar nicht ist.
Wir müssen aber, was wir hier unter Strafe verstehen, oder in wiefern wir
der Strafe eine sittlich erhebende Wirkung beimessen können, noch genauer
bestimmen. Wir müssen vor allem uns darüber klar sein, daß auch bei der
inneren Wirkung der Strafe nicht das Gebrochensein, das Zuschandenwerden,
das darin sich verwirklichende Leiden als solches den Grund der
sittlichen Erhebung ausmacht. Das wäre ein Rückfall in den
zurückgewiesenen Fehler.
_Kein_ Leiden, wie es auch heißen mag, kann durch sein bloßes Dasein
erfreuen. Der Grund des Genusses kann in keiner Weise in einem lediglich
Negativen, er kann auch nicht in der inneren Negation bestehen. Sondern
das macht hier wie überall den Genuß am Leiden, daß in dem Leiden ein
positiv Wertvolles der Persönlichkeit zu Tage kommt. Dies positiv
Wertvolle ist aber hier die Stimme des Gewissens und der Wahrheit. Sie
erwacht in der bösen Persönlichkeit und schafft ihr durch ihr Erwachen
und Sichregen das innere Leiden. Das Leiden erhebt und erzeugt
Genugthuung, sofern in ihm die innere Macht des Guten aber das Böse in
der Persönlichkeit sich kundgiebt.
Hiergegen bleibt noch ein Einwand zurückzuweisen. Kein Leiden, sagten
wir, schaffe durch sein bloßes Dasein Genuß. Aber giebt es nicht
Schadenfreude, angenehmes Gefühl der befriedigten Rache? Solche Gefühle
mag man sonst nicht hochstellen. Sie könnten darum doch durch den
besonderen Charakter, den sie der Tragödie gegenüber annehmen, zum Genuß
der Tragödie beitragen.
In der That giebt es dergleichen. Wir können sogar von einer doppelten
Schadenfreude reden, einer egoistischen und einer nichtegoistischen oder
sittlichen.
Wir empfinden zwar nicht Freude an dem Schaden, dem äußeren oder inneren
Leiden jedes Beliebigen, wohl aber können wir Freude haben an dem Schaden
desjenigen, der uns geschädigt, sich uns überlegen gezeigt, oder in
irgend einer Weise sich uns gegenüber wirklich oder vermeintlich
überhoben hat, ja der auch nur durch das, was er ist, oder hat, uns einen
eigenen Mangel fühlbar macht. Dies ist die egoistische Schadenfreude.
Dagegen ist es nicht egoistische Schadenfreude, aber doch auch
"Schadenfreude", wenn ich mich freue über den Schaden desjenigen, der
Unrecht gethan hat, gleichgiltig an wem es begangen wurde.
Es kommt aber hier alles auf das psychologische Verständnis dessen an,
was wir Schadenfreude nennen. Und dazu gehört vor allem, daß wir uns des
positiven Kerns der Schadenfreude bewußt sind. Dieser ist bei der
egoistischen Schadenfreude Genuß des befreiten und gehobenen
_Selbstgefühls_. Darum eben heißt sie egoistisch. Die Schädigung, die ich
von der fremden Persönlichkeit erfahren habe, ihre Überhebnug oder
Überlegenheit, das Bewußtsein des eigenen Mangels, das alles bedeutet für
mich Niederdrückung, Hemmung, Störung meines Selbstgefühls. Von dem Druck
oder der Störung fühle ich mich befreit durch den der fremden
Persönlichkeit zugefügten Schaden.
Aber wie ist dies möglich? Der mir zugefügte Schaden wird ja nicht
aufgehoben durch den Schaden, den mein Schädiger erleidet. Es wird damit
nur der Schaden in der Welt verdoppelt. Auch sonst wird mir kein
faktischer Gewinn, der mein Selbstgefühl heben könnte, zu Teil. Mein
Mangel wird nicht geringer.--Umso sicherer habe ich einen ideellen
Gewinn. Aber auch ihn ziehe ich nicht aus dem Schaden, den die fremde
Persönlichkeit erfährt, sondern aus dem mit dem Bewußtsein desselben
verbundenen Gedanken der Hemmung oder Verminderung des fremden
Selbstgefühls. Daher ich die Schadenfreude erst empfinde, wenn ich
annehmen kann, die fremde Persönlichkeit habe den Schaden nicht nur
erfahren, sondern fühle ihn auch und fühle sich dadurch in ihrem
Selbstgefühl getroffen. Die fremde Persönlichkeit kann sich, so meine
ich, nachdem sie den Schaden erfahren hat, nicht mehr so, wie sie es
that, gegen mich überheben oder sich mir überlegen glauben; ich brauche
mich nicht mehr, wie vorher, durch den Gedanken ihrer Überhöhung oder
das Nachempfinden ihres Überlegenheitsbewußtseins in mir gedrückt zu
fühlen.--Damit ist zugleich gesagt, daß auch dann, wenn ich von der
fremden Persönlichkeit _thatsächlichen_ Schaden erfahren habe, das
Bestreben ihr wieder zu schaden in dem Gedanken, daß sie sich gegen
mich überhebe oder mir überlegen fühle, seinen eigentlichen Grund hat,
daß also auch bei solcher _realen_ Schädigung die darin liegende
_Überhebung_ das mir eigentlich Unerträgliche ist.
Doch auch damit ist die Schadenfreude nicht erklärt. Daß ich nicht mehr
den drückenden Gedanken der fremden Überhebung in mir vollziehe, das
schafft mir nicht die in der Schadenfreude liegende positive und
eigenartige Lust. Jener drückende Gedanke schwindet ja immer auch dann,
wenn ich ihn für einen Augenblick oder längere Zeit hindurch vergesse.
Und doch ergiebt sich daraus kein der Schadenfreude vergleichbares
Gefühl. Vielmehr muß noch Eines hinzukommen; und das ist der Gedanke,
daß die fremde Persönlichkeit, indem sie sich in ihrem eigenen Selbst
vermindert weiß, nicht umhin kann, nunmehr mich, oder wenn sie von mir
nichts weiß, Meinesgleichen als sich gleich, und zu gleichem
Selbstbewußtsein berechtigt _anzuerkennen_. Und wiederum ist dabei nicht
das Entscheidende, daß überhaupt mein Selbst und Selbstbewußtsein
anerkannt wird;--denn solche Anerkennung finde ich ja sonst in allen
möglichen Individuen, die sich nicht gegen mich überheben oder gar mir
positiven Respekt bekunden. Vielmehr kommt alles darauf an, daß eben
_die_ Persönlichkeit, die sich gegen mich überhob oder mir überlegen war,
ihrer Überhebung oder ihrem Überlegenheitsbewußtsein zum _Trotz_ zur
Anerkennung sich gezwungen sieht. Dadurch gewinnt die Anerkennung ein
Gewicht und für mich einen Wert, den sonstige Anerkennung für mich nicht
besitzt. Es schafft mir Genugthuung, mich in eine Art von Respekt gesetzt
zu sehen, da und gerade da, wo kein solcher Respekt und keine Neigung
dazu vorhanden war. Und in dieser Genugthuung erst besteht die
Schadenfreude.--Weil sie darin besteht, darum ist meine Schadenfreude
umso vollkommener, je überlegener mir derjenige zu sein oder sich zu
fühlen schien, an dessen Schaden ich mich freue, und je vollkommener die
bewußte Demütigung ist, die ich bei ihm, nachdem er den Schaden erfahren
hat, meine annehmen zu dürfen.--Man sieht, es verhält sich mit dieser
egoistischen Schadenfreude völlig analog wie mit der Grausamkeitswollust,
von der oben die Rede war. Die Grausamkeitswollust ist eben am Ende nur
eine andere Art der Schadenfreude.
Es braucht nun aber nicht mehr gesagt zu werden, daß solche egoistische
Schadenfreude ebenso gut wie die Grausamkeitswollust dem Kunstwerke
gegenüber ausgeschlossen ist. Der Held der Tragödie insbesondere schädigt
uns nicht, er weiß nichts von Überlegenheit und Überhebung uns gegenüber,
es hat keinen Sinn sich mit ihm vergleichen oder messen zu wollen und
über das für die eigene Person ungünstige Ergebnis der Vergleichung und
Messung ihm zu grollen. Vor allem dem bewahrt uns die absolute Kluft
zwischen der Welt des Kunstwerkes und uns.
Obgleich dies alles nicht gesagt zu werden braucht, so ist es doch für
das Verständnis des Kunstwerkes grundwesentlich es zu wissen. Wir
betonten schon, daß das sittliche Urteil gegenüber dem Kunstwerke reiner
sei als unser sonstiges sittliches Urteil, und daß es dies darum sei,
weil es von Rücksichten auf das, was außerhalb der Welt des Kunstwerkes
liege, frei bleibe. Hier nun sehen wir an einem Punkte deutlich, wiefern
diese Behauptung zutrifft. Was ist es denn, das im Leben vor allem unser
sittliches Urteil trübt? Gewiß die Beziehung auf uns und unser
Selbstgefühl. Statt eine Person und ihr Handeln nach ihrem eigenen Werte
und nur danach zu beurteilen, sind wir geneigt sie vielmehr zu beurteilen
nach dem realen oder ideellen Gewinn oder Verlust, der uns oder unserem
Selbstgefühl aus ihrem Dasein oder Handeln erwächst oder erwachsen
könnte. Daß davon nicht nur gegenüber der Tragödie, sondern gegenüber
jedem darstellenden Kunstwerk--trotz aller Theorien, die das Gegenteil
behaupten und so den Sinn des Kunstwerkes in Widersinn verkehren--keine
Rede ist und keine Rede sein kann, dies ist es zunächst, was dem
Kunstwerk und damit auch der Tragödie einen besonderen, durch nichts in
der Welt zu ersetzenden sittlichen Wert verleiht.
Je weniger nun aber die egoistische Schadenfreude beim Genuß der Tragödie
mitsprechen kann, umsomehr scheint die andere, die von uns oben
zugestandene nichtegoistische Schadenfreude dabei beteiligt zu sein. Dies
leugne ich denn auch nicht. Sie ist nicht nur dabei beteiligt, sondern
sie macht das Wesen des Genusses aus. Die unegoistische oder sittliche
Schadenfreude ist eben gar nichts, eine leere Illusion, oder sie ist jene
Freude an der inneren Macht des Guten, auf die wir den tragischen Genuß
zurückgeführt haben.
Was bei der egoistischen Schadenfreude unser Selbstgefühl, das ist bei
der nichtegoistischen oder sittlichen unser sittliches Gefühl. Wie dort
durch die Überhebung gegen unsere Person unser Selbstgefühl, so wird hier
durch die Überhebung gegen die Forderungen unseres sittlichen Bewußtseins
unser sittliches Gefühl bedrückt, gehemmt, verletzt. Wir verspüren hier
wie dort Genugthuung, nicht weil durch das Leiden die Überhöhung
aufgehoben, sondern weil sie in _Anerkennung_ dessen verwandelt ist,
wogegen die Persönlichkeit sich erhob. Endlich ist auch hier wesentlich,
daß eben _derjenige_ zur Anerkennung der sittlichen Forderungen sich
gezwungen sieht, der mit aller Gewalt sich dagegen _sträubte_ und
vielleicht bis zuletzt sich dagegen sträubt. Je mehr er sich sträubt,
umsomehr kommt die innere Macht des Guten in jenem Zwang der Anerkennung
zu Tage.--So hat die Berufung auf die Thatsache der Schadenfreude nur
unsere schon ausgesprochene Anschauung bestätigt.
Welche Bedeutung können nun noch bei Tragödien von der Art des "MACBETH"
jene uns bekannten Wendungen haben, daß in der Tragödie die sittliche
Weltordnung wiederhergestellt erscheine, daß die Idee triumphiere oder
das Recht gesühnt werde? Die Antwort liegt in dem bisher Gesagten. Die
"sittliche Weltordnung" wird wiederhergestellt, nicht in dieser
Allgemeinheit, sondern sofern das Gute im Helden Macht gewinnt. Seine
Überhebung über die sittlichen Forderungen, das war die Verkehrung der
sittlichen Weltordnung, nämlich der sittlichen Ordnung in der Welt der
Tragödie. Daß er sich beugt und wenn auch noch so unwillig beugen muß,
daß ist ihre Wiederherstellung.--Die "Idee" triumphiert, aber nicht als
dies Abstraktum, sondern als die Stimme des Gewissens und der Wahrheit im
Helden.--Damit ist dann auch schon dem "Rechte" sein Recht geworden. Das
Recht wird gesühnt, d. h. das Rechtsbewußtsein im Helden, das durch die
böse Leidenschaft niedergehalten war, kommt zur Geltung; und eben damit
findet _unser_ Rechtsbewußtsein, das er verneint hatte, seine
Anerkennung. Jede sonstige Sühnung des Rechtes ist eine inhaltleere
Phrase.
Man hat auch wohl gesagt, die sittliche Weltordnung, die Idee, das Recht
sei der eigentliche Held der Tragödie, nicht die einzelne Persönlichkeit.
Von diesem Satze kann der erste Teil zugestanden werden, wenn man den
zweiten preisgiebt. Die sittliche Weltordnung, die Idee, das Recht ist
der Held eben in der einzelnen Persönlichkeit und genau so weit, als es
die einzelne Persönlichkeit ist.
Wir sind in diesen Erörterungen davon ausgegangen, daß ein MACBETH "für"
ungeheure Frevel leide; den Sinn dieses "für" suchte ich deutlich zu
machen. Es leuchtet jetzt auch ein, wie mit diesem Moment die anderen
oben unterschiedenen und als wesentlich für den tragischen Genuß
bezeichneten Momente aufs engste zusammenhängen. Was ist der Gegenstand
des Leidens für MACBETH? "Worunter" leidet er? Äußerlich betrachtet unter
dem Scheitern seiner Pläne, tiefer gefaßt unter der Anklage seines
Gewissens, der Notwendigkeit, die sittliche Weltordnung anzuerkennen.
Die innere Macht des Guten, die sich damit an ihm erweist, muß aber umso
größer erscheinen, je gewaltiger in ihm die Macht der bösen Leidenschaft
ist, je heftiger er darum gegen das Gute ankämpft. Insofern kommt es auch
hier darauf an, "was für eine Persönlichkeit" es ist, die leidet, und
"wie" sie leidet oder zu dem sich verhält, was ihr das Leiden schafft.
Nicht die Schwächlinge im Bösen, nicht diejenigen, die noch von ihrem
bösen Wollen ablassen und, ohne darüber zu Grunde zu gehen, zum Pfade der
Tugend zurückkehren können, am wenigsten die weichlich Bereuenden sind
die tragisch wirksamsten Gestalten, soweit die tragische Wirkung durch
die Wahrnehmung der inneren Macht des Guten über das Böse bedingt ist,
sondern die _Helden_ der bösen Leidenschaft, diejenigen, die alles an
ihre Leidenschaft setzen, und schließlich _knirschend_ die sittliche
Weltordnung anerkennen, aber doch eben sie anerkennen. Nur wo das Böse
ein gewaltiges ist, bedarf es einer gewaltigen sittlichen Macht, um es zu
brechen, erst wenn es den ganzen Menschen beherrscht, so daß er ohne die
Verwirklichung des bösen Wollens nicht leben kann, zeigt sich die
sittliche Macht, die trotzdem sich Anerkennung verschafft, in ihrer
_vollen_ Größe. Dann wird aber das böse Wollen sich zu behaupten suchen
müssen bis zum Ende. Der Held wird kämpfen und kämpfend _untergehen_.--Es
ist wiederum eine wichtige Einsicht, die hier sich ergiebt. Sie ergiebt
sich aber aus der richtigen Fassung des Sinnes der Tragödie mit
Notwendigkeit.
Endlich ist nicht minder deutlich, daß die Wirkung einer Tragödie von der
hier in Rede stehenden Art sich steigert mit der "Tiefe" des Leidens. In
ihr zeigt sich ja wiederum die Stärke dessen, wogegen der Held--zuletzt
vergeblich--ankämpft.