DIE BESTRAFUNG DER BÖSEN UND DIE MACHT DES GUTEN.

Dieser Unterschied zwischen Arten des Trauerspiels tritt aber zurück

gegenüber einem anderen, tiefer greifenden. Wie fügt sich MACBETH unseren

Bestimmungen ein?

Auch MACBETH leidet "für" etwas. Aber nicht für ein gutes Wollen, sondern

für ungeheure Frevel. Offenbar hat hier das "für" einen anderen Sinn, als

oben. Ich könnte es verdeutlichen, indem ich sagte, MACBETH leide "zur

Strafe für" seine Frevel, oder leide für die "Schuld", die er durch seine

Frevel auf sich geladen habe. Damit scheint die Schuld- und Straftheorie

oder Theorie der "poetischen Gerechtigkeit" wenigstens teilweise wieder

in ihr Recht eingesetzt.

Aber es fragt sich, was wir unter Strafe verstehen. Wir sahen oben, was

allein der Strafe sittliche, also ästhetische Bedeutung verleiht. Nämlich

die Reaktion des sittlichen Willens--nicht gegen den Bösen; eine solche

wäre widersinnig und damit das Gegenteil der Reaktion eines _sittlichen_

Willens,--sondern gegen _das_ Böse. Der böse Wille, so sagten wir, muß

getroffen, gebrochen überwunden werden; oder die Strafe ist nicht Strafe,

sondern nutzlose und eben damit unser Gefühl beleidigende Schädigung.

Dies bestätigt uns die Erfahrung. Wenn wir es außerhalb der Bühne

erleben, daß den Verbrecher die Strafe ereilt, so halten wir dies

freilich für recht und in der Ordnung. Aber eine erhebende Wirkung

verspüren wir von dieser bloßen äußeren Thatsache der Bestrafung nicht,

die Strafe mag noch so wohlverdient sein. Sie wird besonders wohlverdient

erscheinen müssen, wenn der Verbrecher noch angesichts und während des

Vollzugs der Strafe verstockt bleibt. Aber gerade dann sind wir von jeder

erhebenden Wirkung am weitesten entfernt.

Vollends gilt dies, wenn die Strafe in Verhängung des Todes besteht.

Solche Strafe wird ja von nicht wenigen überhaupt als unrecht,

unsittlich, empörend abgewiesen. Ihnen stehen andere entgegen, denen sie

zur Aufrechterhaltung der Rechtsordnung notwendig und darum gut

erscheint. Lassen wir hier dahingestellt, ob mit dieser

"Aufrechterhaltung der Rechtsordnung" überall ein klarer und

widerspruchslos denkbarer Begriff sich verbindet. Welchen Begriff wir

allein damit verbinden können, haben wir oben angedeutet, und wir werden,

was die Tragödie betrifft, darauf zurückkommen. Einstweilen genügt uns

daß in jedem Falle niemand zum Anblick des Vollzugs der Todesstrafe sich

drängt, weil er einen sittlich erhebenden Genuß, weil er sittliche

Genugthuung davon erwartet. Und auf der Bühne sollten wir solchen Genuß,

solche sittliche Genugthuung daraus schöpfen!

Wohl aber übt es eine erhebende und sittlich befreiende Wirkung, wenn wir

sehen, wie MACBETHs Trotz getroffen, sein Glaube alles Sittliche

verhöhnen zu können für ihn selbst zu Schanden geworden ist, wie er also

nicht nur gestraft ist, sondern sich innerlich gestraft weiß. Damit

erfüllt eben die Strafe die Forderung, die wir ehemals an sie stellten,

wenn sie ihren Namen verdienen solle. Die Strafe, die MACBETH erfährt,

ist, was die "Strafe" der ANTIGONE sein müßte, aber, wie wir sahen, ganz

und gar nicht ist.

Wir müssen aber, was wir hier unter Strafe verstehen, oder in wiefern wir

der Strafe eine sittlich erhebende Wirkung beimessen können, noch genauer

bestimmen. Wir müssen vor allem uns darüber klar sein, daß auch bei der

inneren Wirkung der Strafe nicht das Gebrochensein, das Zuschandenwerden,

das darin sich verwirklichende Leiden als solches den Grund der

sittlichen Erhebung ausmacht. Das wäre ein Rückfall in den

zurückgewiesenen Fehler.

_Kein_ Leiden, wie es auch heißen mag, kann durch sein bloßes Dasein

erfreuen. Der Grund des Genusses kann in keiner Weise in einem lediglich

Negativen, er kann auch nicht in der inneren Negation bestehen. Sondern

das macht hier wie überall den Genuß am Leiden, daß in dem Leiden ein

positiv Wertvolles der Persönlichkeit zu Tage kommt. Dies positiv

Wertvolle ist aber hier die Stimme des Gewissens und der Wahrheit. Sie

erwacht in der bösen Persönlichkeit und schafft ihr durch ihr Erwachen

und Sichregen das innere Leiden. Das Leiden erhebt und erzeugt

Genugthuung, sofern in ihm die innere Macht des Guten aber das Böse in

der Persönlichkeit sich kundgiebt.

Hiergegen bleibt noch ein Einwand zurückzuweisen. Kein Leiden, sagten

wir, schaffe durch sein bloßes Dasein Genuß. Aber giebt es nicht

Schadenfreude, angenehmes Gefühl der befriedigten Rache? Solche Gefühle

mag man sonst nicht hochstellen. Sie könnten darum doch durch den

besonderen Charakter, den sie der Tragödie gegenüber annehmen, zum Genuß

der Tragödie beitragen.

In der That giebt es dergleichen. Wir können sogar von einer doppelten

Schadenfreude reden, einer egoistischen und einer nichtegoistischen oder

sittlichen.

Wir empfinden zwar nicht Freude an dem Schaden, dem äußeren oder inneren

Leiden jedes Beliebigen, wohl aber können wir Freude haben an dem Schaden

desjenigen, der uns geschädigt, sich uns überlegen gezeigt, oder in

irgend einer Weise sich uns gegenüber wirklich oder vermeintlich

überhoben hat, ja der auch nur durch das, was er ist, oder hat, uns einen

eigenen Mangel fühlbar macht. Dies ist die egoistische Schadenfreude.

Dagegen ist es nicht egoistische Schadenfreude, aber doch auch

"Schadenfreude", wenn ich mich freue über den Schaden desjenigen, der

Unrecht gethan hat, gleichgiltig an wem es begangen wurde.

Es kommt aber hier alles auf das psychologische Verständnis dessen an,

was wir Schadenfreude nennen. Und dazu gehört vor allem, daß wir uns des

positiven Kerns der Schadenfreude bewußt sind. Dieser ist bei der

egoistischen Schadenfreude Genuß des befreiten und gehobenen

_Selbstgefühls_. Darum eben heißt sie egoistisch. Die Schädigung, die ich

von der fremden Persönlichkeit erfahren habe, ihre Überhebnug oder

Überlegenheit, das Bewußtsein des eigenen Mangels, das alles bedeutet für

mich Niederdrückung, Hemmung, Störung meines Selbstgefühls. Von dem Druck

oder der Störung fühle ich mich befreit durch den der fremden

Persönlichkeit zugefügten Schaden.

Aber wie ist dies möglich? Der mir zugefügte Schaden wird ja nicht

aufgehoben durch den Schaden, den mein Schädiger erleidet. Es wird damit

nur der Schaden in der Welt verdoppelt. Auch sonst wird mir kein

faktischer Gewinn, der mein Selbstgefühl heben könnte, zu Teil. Mein

Mangel wird nicht geringer.--Umso sicherer habe ich einen ideellen

Gewinn. Aber auch ihn ziehe ich nicht aus dem Schaden, den die fremde

Persönlichkeit erfährt, sondern aus dem mit dem Bewußtsein desselben

verbundenen Gedanken der Hemmung oder Verminderung des fremden

Selbstgefühls. Daher ich die Schadenfreude erst empfinde, wenn ich

annehmen kann, die fremde Persönlichkeit habe den Schaden nicht nur

erfahren, sondern fühle ihn auch und fühle sich dadurch in ihrem

Selbstgefühl getroffen. Die fremde Persönlichkeit kann sich, so meine

ich, nachdem sie den Schaden erfahren hat, nicht mehr so, wie sie es

that, gegen mich überheben oder sich mir überlegen glauben; ich brauche

mich nicht mehr, wie vorher, durch den Gedanken ihrer Überhöhung oder

das Nachempfinden ihres Überlegenheitsbewußtseins in mir gedrückt zu

fühlen.--Damit ist zugleich gesagt, daß auch dann, wenn ich von der

fremden Persönlichkeit _thatsächlichen_ Schaden erfahren habe, das

Bestreben ihr wieder zu schaden in dem Gedanken, daß sie sich gegen

mich überhebe oder mir überlegen fühle, seinen eigentlichen Grund hat,

daß also auch bei solcher _realen_ Schädigung die darin liegende

_Überhebung_ das mir eigentlich Unerträgliche ist.

Doch auch damit ist die Schadenfreude nicht erklärt. Daß ich nicht mehr

den drückenden Gedanken der fremden Überhebung in mir vollziehe, das

schafft mir nicht die in der Schadenfreude liegende positive und

eigenartige Lust. Jener drückende Gedanke schwindet ja immer auch dann,

wenn ich ihn für einen Augenblick oder längere Zeit hindurch vergesse.

Und doch ergiebt sich daraus kein der Schadenfreude vergleichbares

Gefühl. Vielmehr muß noch Eines hinzukommen; und das ist der Gedanke,

daß die fremde Persönlichkeit, indem sie sich in ihrem eigenen Selbst

vermindert weiß, nicht umhin kann, nunmehr mich, oder wenn sie von mir

nichts weiß, Meinesgleichen als sich gleich, und zu gleichem

Selbstbewußtsein berechtigt _anzuerkennen_. Und wiederum ist dabei nicht

das Entscheidende, daß überhaupt mein Selbst und Selbstbewußtsein

anerkannt wird;--denn solche Anerkennung finde ich ja sonst in allen

möglichen Individuen, die sich nicht gegen mich überheben oder gar mir

positiven Respekt bekunden. Vielmehr kommt alles darauf an, daß eben

_die_ Persönlichkeit, die sich gegen mich überhob oder mir überlegen war,

ihrer Überhebung oder ihrem Überlegenheitsbewußtsein zum _Trotz_ zur

Anerkennung sich gezwungen sieht. Dadurch gewinnt die Anerkennung ein

Gewicht und für mich einen Wert, den sonstige Anerkennung für mich nicht

besitzt. Es schafft mir Genugthuung, mich in eine Art von Respekt gesetzt

zu sehen, da und gerade da, wo kein solcher Respekt und keine Neigung

dazu vorhanden war. Und in dieser Genugthuung erst besteht die

Schadenfreude.--Weil sie darin besteht, darum ist meine Schadenfreude

umso vollkommener, je überlegener mir derjenige zu sein oder sich zu

fühlen schien, an dessen Schaden ich mich freue, und je vollkommener die

bewußte Demütigung ist, die ich bei ihm, nachdem er den Schaden erfahren

hat, meine annehmen zu dürfen.--Man sieht, es verhält sich mit dieser

egoistischen Schadenfreude völlig analog wie mit der Grausamkeitswollust,

von der oben die Rede war. Die Grausamkeitswollust ist eben am Ende nur

eine andere Art der Schadenfreude.

Es braucht nun aber nicht mehr gesagt zu werden, daß solche egoistische

Schadenfreude ebenso gut wie die Grausamkeitswollust dem Kunstwerke

gegenüber ausgeschlossen ist. Der Held der Tragödie insbesondere schädigt

uns nicht, er weiß nichts von Überlegenheit und Überhebung uns gegenüber,

es hat keinen Sinn sich mit ihm vergleichen oder messen zu wollen und

über das für die eigene Person ungünstige Ergebnis der Vergleichung und

Messung ihm zu grollen. Vor allem dem bewahrt uns die absolute Kluft

zwischen der Welt des Kunstwerkes und uns.

Obgleich dies alles nicht gesagt zu werden braucht, so ist es doch für

das Verständnis des Kunstwerkes grundwesentlich es zu wissen. Wir

betonten schon, daß das sittliche Urteil gegenüber dem Kunstwerke reiner

sei als unser sonstiges sittliches Urteil, und daß es dies darum sei,

weil es von Rücksichten auf das, was außerhalb der Welt des Kunstwerkes

liege, frei bleibe. Hier nun sehen wir an einem Punkte deutlich, wiefern

diese Behauptung zutrifft. Was ist es denn, das im Leben vor allem unser

sittliches Urteil trübt? Gewiß die Beziehung auf uns und unser

Selbstgefühl. Statt eine Person und ihr Handeln nach ihrem eigenen Werte

und nur danach zu beurteilen, sind wir geneigt sie vielmehr zu beurteilen

nach dem realen oder ideellen Gewinn oder Verlust, der uns oder unserem

Selbstgefühl aus ihrem Dasein oder Handeln erwächst oder erwachsen

könnte. Daß davon nicht nur gegenüber der Tragödie, sondern gegenüber

jedem darstellenden Kunstwerk--trotz aller Theorien, die das Gegenteil

behaupten und so den Sinn des Kunstwerkes in Widersinn verkehren--keine

Rede ist und keine Rede sein kann, dies ist es zunächst, was dem

Kunstwerk und damit auch der Tragödie einen besonderen, durch nichts in

der Welt zu ersetzenden sittlichen Wert verleiht.

Je weniger nun aber die egoistische Schadenfreude beim Genuß der Tragödie

mitsprechen kann, umsomehr scheint die andere, die von uns oben

zugestandene nichtegoistische Schadenfreude dabei beteiligt zu sein. Dies

leugne ich denn auch nicht. Sie ist nicht nur dabei beteiligt, sondern

sie macht das Wesen des Genusses aus. Die unegoistische oder sittliche

Schadenfreude ist eben gar nichts, eine leere Illusion, oder sie ist jene

Freude an der inneren Macht des Guten, auf die wir den tragischen Genuß

zurückgeführt haben.

Was bei der egoistischen Schadenfreude unser Selbstgefühl, das ist bei

der nichtegoistischen oder sittlichen unser sittliches Gefühl. Wie dort

durch die Überhebung gegen unsere Person unser Selbstgefühl, so wird hier

durch die Überhebung gegen die Forderungen unseres sittlichen Bewußtseins

unser sittliches Gefühl bedrückt, gehemmt, verletzt. Wir verspüren hier

wie dort Genugthuung, nicht weil durch das Leiden die Überhöhung

aufgehoben, sondern weil sie in _Anerkennung_ dessen verwandelt ist,

wogegen die Persönlichkeit sich erhob. Endlich ist auch hier wesentlich,

daß eben _derjenige_ zur Anerkennung der sittlichen Forderungen sich

gezwungen sieht, der mit aller Gewalt sich dagegen _sträubte_ und

vielleicht bis zuletzt sich dagegen sträubt. Je mehr er sich sträubt,

umsomehr kommt die innere Macht des Guten in jenem Zwang der Anerkennung

zu Tage.--So hat die Berufung auf die Thatsache der Schadenfreude nur

unsere schon ausgesprochene Anschauung bestätigt.

Welche Bedeutung können nun noch bei Tragödien von der Art des "MACBETH"

jene uns bekannten Wendungen haben, daß in der Tragödie die sittliche

Weltordnung wiederhergestellt erscheine, daß die Idee triumphiere oder

das Recht gesühnt werde? Die Antwort liegt in dem bisher Gesagten. Die

"sittliche Weltordnung" wird wiederhergestellt, nicht in dieser

Allgemeinheit, sondern sofern das Gute im Helden Macht gewinnt. Seine

Überhebung über die sittlichen Forderungen, das war die Verkehrung der

sittlichen Weltordnung, nämlich der sittlichen Ordnung in der Welt der

Tragödie. Daß er sich beugt und wenn auch noch so unwillig beugen muß,

daß ist ihre Wiederherstellung.--Die "Idee" triumphiert, aber nicht als

dies Abstraktum, sondern als die Stimme des Gewissens und der Wahrheit im

Helden.--Damit ist dann auch schon dem "Rechte" sein Recht geworden. Das

Recht wird gesühnt, d. h. das Rechtsbewußtsein im Helden, das durch die

böse Leidenschaft niedergehalten war, kommt zur Geltung; und eben damit

findet _unser_ Rechtsbewußtsein, das er verneint hatte, seine

Anerkennung. Jede sonstige Sühnung des Rechtes ist eine inhaltleere

Phrase.

Man hat auch wohl gesagt, die sittliche Weltordnung, die Idee, das Recht

sei der eigentliche Held der Tragödie, nicht die einzelne Persönlichkeit.

Von diesem Satze kann der erste Teil zugestanden werden, wenn man den

zweiten preisgiebt. Die sittliche Weltordnung, die Idee, das Recht ist

der Held eben in der einzelnen Persönlichkeit und genau so weit, als es

die einzelne Persönlichkeit ist.

Wir sind in diesen Erörterungen davon ausgegangen, daß ein MACBETH "für"

ungeheure Frevel leide; den Sinn dieses "für" suchte ich deutlich zu

machen. Es leuchtet jetzt auch ein, wie mit diesem Moment die anderen

oben unterschiedenen und als wesentlich für den tragischen Genuß

bezeichneten Momente aufs engste zusammenhängen. Was ist der Gegenstand

des Leidens für MACBETH? "Worunter" leidet er? Äußerlich betrachtet unter

dem Scheitern seiner Pläne, tiefer gefaßt unter der Anklage seines

Gewissens, der Notwendigkeit, die sittliche Weltordnung anzuerkennen.

Die innere Macht des Guten, die sich damit an ihm erweist, muß aber umso

größer erscheinen, je gewaltiger in ihm die Macht der bösen Leidenschaft

ist, je heftiger er darum gegen das Gute ankämpft. Insofern kommt es auch

hier darauf an, "was für eine Persönlichkeit" es ist, die leidet, und

"wie" sie leidet oder zu dem sich verhält, was ihr das Leiden schafft.

Nicht die Schwächlinge im Bösen, nicht diejenigen, die noch von ihrem

bösen Wollen ablassen und, ohne darüber zu Grunde zu gehen, zum Pfade der

Tugend zurückkehren können, am wenigsten die weichlich Bereuenden sind

die tragisch wirksamsten Gestalten, soweit die tragische Wirkung durch

die Wahrnehmung der inneren Macht des Guten über das Böse bedingt ist,

sondern die _Helden_ der bösen Leidenschaft, diejenigen, die alles an

ihre Leidenschaft setzen, und schließlich _knirschend_ die sittliche

Weltordnung anerkennen, aber doch eben sie anerkennen. Nur wo das Böse

ein gewaltiges ist, bedarf es einer gewaltigen sittlichen Macht, um es zu

brechen, erst wenn es den ganzen Menschen beherrscht, so daß er ohne die

Verwirklichung des bösen Wollens nicht leben kann, zeigt sich die

sittliche Macht, die trotzdem sich Anerkennung verschafft, in ihrer

_vollen_ Größe. Dann wird aber das böse Wollen sich zu behaupten suchen

müssen bis zum Ende. Der Held wird kämpfen und kämpfend _untergehen_.--Es

ist wiederum eine wichtige Einsicht, die hier sich ergiebt. Sie ergiebt

sich aber aus der richtigen Fassung des Sinnes der Tragödie mit

Notwendigkeit.

Endlich ist nicht minder deutlich, daß die Wirkung einer Tragödie von der

hier in Rede stehenden Art sich steigert mit der "Tiefe" des Leidens. In

ihr zeigt sich ja wiederum die Stärke dessen, wogegen der Held--zuletzt

vergeblich--ankämpft.

Der Streit über die Tragödie · 第 12 / 17 题