DAS ENDE DER "POETISCHEN GERECHTIGKEIT".

Aber _soll_ nicht etwa die poetische Gerechtigkeit etwas ganz anderes

sein als die sonstige Gerechtigkeit? Gewiß, hören wir sagen, ist sie

etwas anderes. Was sie auszeichnet, ist, daß sie nicht bloße _äußere_

Gerechtigkeit ist, sich nicht lediglich in der äußeren Strafe

vorverwirklicht. "Wie gelinde ist die Strafe der DESDEMONA, der CORDELIA

für geringe Schuld; wie furchtbar die MACBETHs."--Und inwiefern

dies?--"Die Schuld der Naiven kommt kaum zu ihrem Bewußtsein, Der

Zuschauer muß das Gewissen für sie haben; so für LEAR, ROMEO und JULIA,

OTHELLO, DESDEMONA, CORDELIA, OPHELIA."--

In der That eine sonderbare Art, die poetische Gerechtigkeit zu

rechtfertigen. Oder heißt es nicht zum Unrecht den Hohn hinzufügen, wenn

ich einen Menschen erst äußerlich über Gebühr "strafe" und dann damit

tröste, daß ich ihm sage, er habe ja sein gutes Gewissen. Wird er nicht

eben, weil er ein gutes Gewissen hat, ein Recht haben, die Strafe nicht

als solche anzuerkennen, sondern als unverdientes Geschick abzuweisen?

Freilich, in den eben angeführten Worten ist vorausgesetzt, der Held

befinde sich mit dem Bewußtsein seiner Schuldlosigkeit im Wahn. Was von

diesem Gedanken zu halten sei, haben wir schon gesehen. Nicht nur die

gestrafte Person müßte sich in jedem der angeführten Fälle in

Selbsttäuschung befinden, sondern mit ihr zugleich das ganze Kunstwerk,

dem sie angehört, und der Dichter, der dasselbe geschaffen hat. Der

Zuschauer, der das Gewissen für den Helden hätte, hätte es zugleich für

den Dichter und sein Werk. Er verbesserte, d. h. verfälschte die Tragödie

nach seiner Idee von poetischer Gerechtigkeit.--Wir sehen hier die

Gerechtigkeitstheorie genau auf dem Punkte angelangt, auf dem sich die

pessimistische Theorie der Resignation befand, wenn sie die Resignation,

weil nun einmal das Kunstwerk nichts davon wußte, der Reflexion des

Zuschauers überließ.

Wenn wir aber davon absehen, was wäre das für eine "sittliche"

Weltordnung, die die Strafe des Helden dadurch milderte, daß sie ihn in

sittlicher Selbstverblendung ließe.--Wie sinkt die Theorie der poetischen

Gerechtigkeit tiefer und tiefer mit jedem Versuche, sich zu retten.

Es ist aber von hier nur ein Schritt zur völligen Selbstaufhebung der

Theorie. Der Schritt ist gethan, sobald auf die innere Strafe, überhaupt

auf das, was im Bewußtsein der "Gestraften" vorgeht, das Hauptgewicht

oder alles Gewicht gelegt wird; wenn wir hören, die poetische

Gerechtigkeit walte gar "nicht im Physischen, sondern im Psychischen".

Ist es denn aber nicht so, so kann man fragen, daß die größere Strafe die

innere Strafe, die Strafe des bösen Gewissens ist, daß andererseits die

Tugend in sich selbst den Grund höchster Befriedigung, höchsten Glückes

trägt? Darauf antworte ich, daß ganz gewiß in der _Tragödie_ die innere

Strafe nicht nur die größere, sondern daß sie diejenige ist, auf die es

bei der Bestrafung des Bösen einzig _ankommt_; und daß ohne Zweifel die

Guten, die vom Schicksal verfolgt werden, nur im Bewußtsein ihres guten

Wollens ihren "Lohn" finden können. Aber was will das hier? Glaubt man

die Theorie der poetischen Gerechtigkeit dadurch vor dem Bankrott

bewahren zu können, daß man in dieser Zuteilung innerer Strafe und

inneren Lohnes, die ja ganz gewiß immer nach "Verdienst" erfolgen wird,

die poetische Gerechtigkeit findet?

Man hat in der That den Versuch gemacht,--ohne zu sehen, daß man damit

der poetischen Gerechtigkeit einen völlig neuen Sinn gab und den Boden

der Gerechtigkeits- oder Straftheorie ganz und gar verließ. Die Frage, um

die es sich bei dem Streit um die poetische Gerechtigkeit handelt, ist ja

doch einzig die und kann einzig die sein, warum der Held in der Tragödie

vom _Unglück_ verfolgt werde, unter den Schlägen des _Schicksals_ leide

und schließlich _physisch_ untergehe. Darüber und nur darüber ist Streit,

ob dies Leiden und dieser Untergang überall als Strafe für eine

entsprechende Schuld zu fassen sei oder nicht.

Dagegen befinden wir uns auf völlig anderem Boden, sobald es als

poetische Gerechtigkeit gepriesen wird, daß nicht nur die Bösen in der

Marter des bösen Gewissens ihre innere Strafe, sondern auch die Guten,

bei allen Schlägen das Schicksals, im Bewußtsein des Guten ihren inneren

Lohn empfangen. Ja es ist damit die poetische Gerechtigkeit im

eigentlichen und ursprünglichen Sinne des Wortes aufs entschiedenste

_geleugnet_. Ist das Bewußtsein des Guten gerechter Lohn, also

berechtigt, dann hat es ganz gewiß keinen Sinn mehr, das Leiden, das die

Träger dieses Bewußtseins trifft, als verdiente Strafe zu fassen. Ist es

aber nicht verdiente Strafe, so ist es unverdientes Geschick, also ein

Geschehen, in dem sich gar keine Gerechtigkeit, mithin auch keine

poetische Gerechtigkeit verwirklicht. Die Theorie ist damit in ihr

Gegenteil umgeschlagen. Natürlich streiten wir gegen diese in ihr

Gegenteil umgeschlagene Theorie nicht mehr.

Wir streiten ebenso wenig gegen diejenige Theorie der poetischen

Gerechtigkeit, die unter poetischer Gerechtigkeit _von vornherein_,

freilich wiederum ohne davon ein Bewußtsein zu haben, etwas versteht, das

mit Gerechtigkeit irgend welcher Art, darum auch mit poetischer, gar

nichts zu thun hat. Nur gegen den unberechtigten Wortgebrauch und die

daraus notwendig entstehende Verwirrung kämpfen wir auch in diesem Falle.

Es giebt eine für das poetische Kunstwerk überhaupt, vor allem aber für

die Tragödie giltige Forderung der poetischen _Begründung_ oder

_Motivierung_. Das Schicksal des Helden muß sich, wie aus den Umständen

und dem Charakter derjenigen, die ihm das Schicksal bereiten, so auch aus

seinem eigenen Charakter und Handeln auf begreifliche Weise ergeben. Sein

Leiden und Untergang muß zufolge der Art, wie er auftritt und sich

geberdet, möglich erscheinen, nicht in dem bloß logischen Sinne, daß wir

die Unmöglichkeit nicht behaupten können, sondern in dem ästhetischen

Sinne, daß uns nach gewohnter Vorstellungsweise einleuchtet, _wie_ es bei

solchem Verhalten, zugleich unter Voraussetzung solcher Umstände und

eines solchen Charakters der Gegner, so habe kommen _können_ und am Ende

kommen _müssen_.

Diese Forderung nun und nichts anderes meinen einige, wenn sie die

Forderung der poetischen Gerechtigkeit stellen, nur daß sie sich über

ihre eigene Meinung täuschen. Sie verwechseln die sachliche oder

psychologische mit der moralischen Begründung und schieben jener diese,

ohne es zu wissen, unter. Auch der Held, nicht die Umstände und Gegner

allein, ist an seinem Schicksal "Schuld", so nämlich wie der Regen

"Schuld" ist am Wachstum der Pflanzen, oder die Dürre "Schuld" ist an

ihrem Verwelken, d. h. er ist _Mitursache_ desselben. Aus diesem

Schuldsein macht man ein Schuldigsein. Der Held der gewiß jederzeit an

seinem Tod mit "Schuld" ist, wird "des Todes schuldig". Damit ist die

Theorie der poetischen Gerechtigkeit geboren. Sie beruht schließlich auf

einem Wortspiel.

Hiermit nehmen wir Abschied von der Theorie der poetischen Gerechtigkeit

und zugleich überhaupt von den Theorien der Tragödie, die in dem

Kunstwerk statt des Kunstwerkes ihre Weltanschauung suchen und finden.

Der Vollständigkeit halber wäre auch noch diejenige Theorie zu erwähnen

gewesen, die den Helden und den Zuschauer mit dem ausgleichenden,

_besseren_ bzw. für den Bösen schlimmeren Jenseits tröstet. Aber dagegen

ist nichts Neues zu sagen. Wir wissen, daß die Tragödie abschließt, wo

sie abschließt. Läßt sie der Dichter, wie im "Faust", im Jenseits

abschließen, dann und nur dann kann sie auch für uns im Jenseits

abschließen. Dann aber braucht man uns nicht mehr mit der _Aussicht_ auf

das Jenseits zu trösten.

Der Streit über die Tragödie · 第 8 / 17 题