Aber _soll_ nicht etwa die poetische Gerechtigkeit etwas ganz anderes
sein als die sonstige Gerechtigkeit? Gewiß, hören wir sagen, ist sie
etwas anderes. Was sie auszeichnet, ist, daß sie nicht bloße _äußere_
Gerechtigkeit ist, sich nicht lediglich in der äußeren Strafe
vorverwirklicht. "Wie gelinde ist die Strafe der DESDEMONA, der CORDELIA
für geringe Schuld; wie furchtbar die MACBETHs."--Und inwiefern
dies?--"Die Schuld der Naiven kommt kaum zu ihrem Bewußtsein, Der
Zuschauer muß das Gewissen für sie haben; so für LEAR, ROMEO und JULIA,
OTHELLO, DESDEMONA, CORDELIA, OPHELIA."--
In der That eine sonderbare Art, die poetische Gerechtigkeit zu
rechtfertigen. Oder heißt es nicht zum Unrecht den Hohn hinzufügen, wenn
ich einen Menschen erst äußerlich über Gebühr "strafe" und dann damit
tröste, daß ich ihm sage, er habe ja sein gutes Gewissen. Wird er nicht
eben, weil er ein gutes Gewissen hat, ein Recht haben, die Strafe nicht
als solche anzuerkennen, sondern als unverdientes Geschick abzuweisen?
Freilich, in den eben angeführten Worten ist vorausgesetzt, der Held
befinde sich mit dem Bewußtsein seiner Schuldlosigkeit im Wahn. Was von
diesem Gedanken zu halten sei, haben wir schon gesehen. Nicht nur die
gestrafte Person müßte sich in jedem der angeführten Fälle in
Selbsttäuschung befinden, sondern mit ihr zugleich das ganze Kunstwerk,
dem sie angehört, und der Dichter, der dasselbe geschaffen hat. Der
Zuschauer, der das Gewissen für den Helden hätte, hätte es zugleich für
den Dichter und sein Werk. Er verbesserte, d. h. verfälschte die Tragödie
nach seiner Idee von poetischer Gerechtigkeit.--Wir sehen hier die
Gerechtigkeitstheorie genau auf dem Punkte angelangt, auf dem sich die
pessimistische Theorie der Resignation befand, wenn sie die Resignation,
weil nun einmal das Kunstwerk nichts davon wußte, der Reflexion des
Zuschauers überließ.
Wenn wir aber davon absehen, was wäre das für eine "sittliche"
Weltordnung, die die Strafe des Helden dadurch milderte, daß sie ihn in
sittlicher Selbstverblendung ließe.--Wie sinkt die Theorie der poetischen
Gerechtigkeit tiefer und tiefer mit jedem Versuche, sich zu retten.
Es ist aber von hier nur ein Schritt zur völligen Selbstaufhebung der
Theorie. Der Schritt ist gethan, sobald auf die innere Strafe, überhaupt
auf das, was im Bewußtsein der "Gestraften" vorgeht, das Hauptgewicht
oder alles Gewicht gelegt wird; wenn wir hören, die poetische
Gerechtigkeit walte gar "nicht im Physischen, sondern im Psychischen".
Ist es denn aber nicht so, so kann man fragen, daß die größere Strafe die
innere Strafe, die Strafe des bösen Gewissens ist, daß andererseits die
Tugend in sich selbst den Grund höchster Befriedigung, höchsten Glückes
trägt? Darauf antworte ich, daß ganz gewiß in der _Tragödie_ die innere
Strafe nicht nur die größere, sondern daß sie diejenige ist, auf die es
bei der Bestrafung des Bösen einzig _ankommt_; und daß ohne Zweifel die
Guten, die vom Schicksal verfolgt werden, nur im Bewußtsein ihres guten
Wollens ihren "Lohn" finden können. Aber was will das hier? Glaubt man
die Theorie der poetischen Gerechtigkeit dadurch vor dem Bankrott
bewahren zu können, daß man in dieser Zuteilung innerer Strafe und
inneren Lohnes, die ja ganz gewiß immer nach "Verdienst" erfolgen wird,
die poetische Gerechtigkeit findet?
Man hat in der That den Versuch gemacht,--ohne zu sehen, daß man damit
der poetischen Gerechtigkeit einen völlig neuen Sinn gab und den Boden
der Gerechtigkeits- oder Straftheorie ganz und gar verließ. Die Frage, um
die es sich bei dem Streit um die poetische Gerechtigkeit handelt, ist ja
doch einzig die und kann einzig die sein, warum der Held in der Tragödie
vom _Unglück_ verfolgt werde, unter den Schlägen des _Schicksals_ leide
und schließlich _physisch_ untergehe. Darüber und nur darüber ist Streit,
ob dies Leiden und dieser Untergang überall als Strafe für eine
entsprechende Schuld zu fassen sei oder nicht.
Dagegen befinden wir uns auf völlig anderem Boden, sobald es als
poetische Gerechtigkeit gepriesen wird, daß nicht nur die Bösen in der
Marter des bösen Gewissens ihre innere Strafe, sondern auch die Guten,
bei allen Schlägen das Schicksals, im Bewußtsein des Guten ihren inneren
Lohn empfangen. Ja es ist damit die poetische Gerechtigkeit im
eigentlichen und ursprünglichen Sinne des Wortes aufs entschiedenste
_geleugnet_. Ist das Bewußtsein des Guten gerechter Lohn, also
berechtigt, dann hat es ganz gewiß keinen Sinn mehr, das Leiden, das die
Träger dieses Bewußtseins trifft, als verdiente Strafe zu fassen. Ist es
aber nicht verdiente Strafe, so ist es unverdientes Geschick, also ein
Geschehen, in dem sich gar keine Gerechtigkeit, mithin auch keine
poetische Gerechtigkeit verwirklicht. Die Theorie ist damit in ihr
Gegenteil umgeschlagen. Natürlich streiten wir gegen diese in ihr
Gegenteil umgeschlagene Theorie nicht mehr.
Wir streiten ebenso wenig gegen diejenige Theorie der poetischen
Gerechtigkeit, die unter poetischer Gerechtigkeit _von vornherein_,
freilich wiederum ohne davon ein Bewußtsein zu haben, etwas versteht, das
mit Gerechtigkeit irgend welcher Art, darum auch mit poetischer, gar
nichts zu thun hat. Nur gegen den unberechtigten Wortgebrauch und die
daraus notwendig entstehende Verwirrung kämpfen wir auch in diesem Falle.
Es giebt eine für das poetische Kunstwerk überhaupt, vor allem aber für
die Tragödie giltige Forderung der poetischen _Begründung_ oder
_Motivierung_. Das Schicksal des Helden muß sich, wie aus den Umständen
und dem Charakter derjenigen, die ihm das Schicksal bereiten, so auch aus
seinem eigenen Charakter und Handeln auf begreifliche Weise ergeben. Sein
Leiden und Untergang muß zufolge der Art, wie er auftritt und sich
geberdet, möglich erscheinen, nicht in dem bloß logischen Sinne, daß wir
die Unmöglichkeit nicht behaupten können, sondern in dem ästhetischen
Sinne, daß uns nach gewohnter Vorstellungsweise einleuchtet, _wie_ es bei
solchem Verhalten, zugleich unter Voraussetzung solcher Umstände und
eines solchen Charakters der Gegner, so habe kommen _können_ und am Ende
kommen _müssen_.
Diese Forderung nun und nichts anderes meinen einige, wenn sie die
Forderung der poetischen Gerechtigkeit stellen, nur daß sie sich über
ihre eigene Meinung täuschen. Sie verwechseln die sachliche oder
psychologische mit der moralischen Begründung und schieben jener diese,
ohne es zu wissen, unter. Auch der Held, nicht die Umstände und Gegner
allein, ist an seinem Schicksal "Schuld", so nämlich wie der Regen
"Schuld" ist am Wachstum der Pflanzen, oder die Dürre "Schuld" ist an
ihrem Verwelken, d. h. er ist _Mitursache_ desselben. Aus diesem
Schuldsein macht man ein Schuldigsein. Der Held der gewiß jederzeit an
seinem Tod mit "Schuld" ist, wird "des Todes schuldig". Damit ist die
Theorie der poetischen Gerechtigkeit geboren. Sie beruht schließlich auf
einem Wortspiel.
Hiermit nehmen wir Abschied von der Theorie der poetischen Gerechtigkeit
und zugleich überhaupt von den Theorien der Tragödie, die in dem
Kunstwerk statt des Kunstwerkes ihre Weltanschauung suchen und finden.
Der Vollständigkeit halber wäre auch noch diejenige Theorie zu erwähnen
gewesen, die den Helden und den Zuschauer mit dem ausgleichenden,
_besseren_ bzw. für den Bösen schlimmeren Jenseits tröstet. Aber dagegen
ist nichts Neues zu sagen. Wir wissen, daß die Tragödie abschließt, wo
sie abschließt. Läßt sie der Dichter, wie im "Faust", im Jenseits
abschließen, dann und nur dann kann sie auch für uns im Jenseits
abschließen. Dann aber braucht man uns nicht mehr mit der _Aussicht_ auf
das Jenseits zu trösten.