Doch urteilen wir nicht zu schnell. Sehen wir der Theorie etwas näher ins
Gesicht. Worin denn soll jener "höhere" Standpunkt bestehen? Ist er ein
höherer, weil er ein strengerer ist, der mißt nicht nach menschlichem
Maßstabe, sondern nach dem Maßstabe sittlicher Vollkommenheit? Von
sittlicher Vollkommenheit allerdings bleibt ja alle menschliche Tugend
weit entfernt. Vielleicht sieht ein vollkommenes Wesen, sieht die
Gottheit die besten der Menschen so weit von sich entfernt, daß das Gute,
das an ihnen ist, ihr unendlich klein erscheint. Besteht es darum für sie
gar nicht mehr? Darf sie es völlig für nichts achten?
Doch was reden wir? Sind denn wir die Gottheit? Können wir denn einen
anderen Maßstab haben als den menschlichen? Ist der Dichter nicht Mensch
und wendet sich an Menschen?
Lassen wir uns aber jenen höheren Standpunkt einen Augenblick gefallen.
Die besten der tragischen Helden seien trotz ihres guten Wollens so
nichtswürdig, als es von jenem höheren Standpunkt irgend scheinen mag.
Müssen sie darum vernichtet werden? Gewiß wird einem absolut vollkommenen
Willen jede Unvollkommenheit, jeder Mangel, jedes Böse widerstreben. Er
wird demgemäß das Böse überall aufzuheben und zu vernichten streben. Aber
heißt dies, er wird die _Menschen_ vernichten? Sind denn die Menschen die
Unvollkommenheit, der Mangel, das Böse? Sind sie das Nichtseinsollende,
weil das Nichtseinsollende ihnen anhaftet? So gewiß nur das, was am
Menschen böse ist, oder der Mensch, sofern er böse ist, dem vollkommenen
Willen widerspricht, so gewiß kann die Gegenwirkung dieses Willens nur
gegen dies Böse gerichtet sein, nicht gegen das Ganze des Menschen. Der
vollkommene Wille kann nicht seinen Zorn von dem Bösen auf das ganze
Wesen übertragen und so mit dem Bösen auch das, sei es noch so geringe
Gute, oder den Keim des Guten, der im Menschen wohnt, zugleich vernichten
wollen. Dies Gute muß er lieben und zu erhalten streben, so gewiß er das
Böse haßt und aufzuheben strebt. Mögen wir vermöge eines natürlichen
Irrtums unseres Empfindens Menschen hassen, statt das Böse in ihnen zu
hassen, dem vollkommenen sittlichen Willen liegt solcher Irrtum fern.
Welche Bedeutung dürfen wir dann noch der Strafe beimessen?--Strafe ist
nicht _unmittelbar_ Aufhebung oder Verneinung _des Bösen_. Sie ist
Verhängung eines Übels über die _Person_, störender oder vernichtender
Eingriff in den Bestand der Persönlichkeit, der diese oder jene Seite der
Persönlichkeit treffen kann. Dies hindert doch nicht, daß ihr ganzes
_sittliches Wesen_ einzig in jener Reaktion des sittlichen Willens,--wenn
ein sittlich vollkommener Wille als der Strafende gedacht wird, in der
Reaktion dieses sittlich vollkommenen Willens--gegen _das Böse_ bestehen
kann. Das Böse aber ist einzig im Innern der Persönlichkeit als deren
böser Wille. Darnach hat die Strafe ihre sittliche Bedeutung, nicht
sofern sie in die Persönlichkeit überhaupt störend und vernichtend
eingreift, sondern lediglich sofern dadurch der böse Wille getroffen,
gebrochen, vernichtet wird. Die Strafe verfehlt ihren sittlichen Zweck,
sie ist nicht Strafe, so sehr sie es nach der Absicht des Strafenden sein
mag, wenn nicht in dem Gestraften das Bewußtsein entsteht, daß er
gestraft und mit Recht gestraft sei, wenn ihm nicht in der Strafe die
Nichtigkeit seines bösen Wollens und die sittliche Übermacht _des_
Willens, der die Strafe verhängt, zum Bewußtsein kommt. Sie verdient
ihren Namen nur soweit dies der Fall ist.
Wie nun, so frage ich, steht es hiermit bei ANTIGONE, EMILIA GALOTTI,
MARIA STUART und so vielen anderen? Erkennen sie die "Strafe", die ihnen
angeblich zu teil wird, als solche an? Beugen sie sich, wenn auch
widerstrebend, vor der sittlichen Übermacht dessen, der sie straft? Ist
ihnen überhaupt die Macht, der sie unterliegen, eine sittliche?--Das
Gegenteil ist der Fall. Also ist ihre "Strafe" thatsächlich keine Strafe.
Die Wirkung in ihrem Innern, die allein der strafende sittliche
Wille--wenn ihnen ein solcher gegenübersteht--wollen kann, bleibt
unerreicht.--Damit haben auch wir die sittliche Befriedigung, die uns die
Strafe gewähren soll, nicht gewonnen. Denn auch unser sittliches
Bewußtsein, wenn es nicht vielmehr sittliche Verblendung ist, kann nur
durch das Böse am Menschen verletzt, also auch nur dadurch befriedigt
oder wiederhergestellt werden, daß dies Böse, daß das böse Wollen des
Menschen durch die Strafe getroffen, und wenn es möglich ist, aufgehoben
wird.
Doch es scheint, wir haben hier noch eine Möglichkeit außer Acht
gelassen. Noch in anderer, als der eben bezeichneten Weise kann die
"Strafe" sittliche Bedeutung haben: Sie wendet sich nicht gegen das böse
Wollen in dem "Gestraften", sondern gegen das Böse oder Nichtseinsollende
in der sonstigen Welt. Sie schreckt ab oder sie ermöglicht die
Verwirklichung eines höheren, über die einzelne Persönlichkeit
hinausgehenden sittlichen Zwecks.
Zunächst nun verdient auch diese "Strafe" den Namen Strafe nicht
mehr.--Sollte die Schuld- und Straftheorie dennoch diesen Strafbegriff im
Auge haben? Wer sind dann die Abgeschreckten? Wir, die Zuschauer? Werden
wir bei manchen tragischen Helden nicht vielmehr wünschen, es ihnen an
sittlicher Stärke und edler Leidenschaft gleichthun zu können? Oder wenn
wir von dem abgeschreckt werden, was an ihrem Thun unvollkommen ist,
werden wir dann nicht auch vor dem, was daran edel ist, zurückschrecken
müssen, da doch ihr Thun als Ganzes die "Strafe" zur Folge hat?--Und
welches sind die "höheren sittlichen Zwecke", deren Verwirklichung durch
die Bestrafung der Helden ermöglicht wird?
Vergessen wir aber bei solchen Fragen eines nicht. Von der erhebenden
Wirkung der _Tragödie_ ist hier die Rede. Soweit die Strafe als Mittel
der Abschreckung oder der Verwirklichung höherer sittlicher Zwecke an
dieser Wirkung teil haben soll, muß beides, die Abschreckung und die
Verwirklichung höherer Zwecke, in der _Tragödie_ uns entgegentreten. Wo
aber findet dergleichen statt? RICHARDs III. Fall führt eine glücklichere
Zeit herbei. Aber gerade diese Wendung der Dinge gehört nicht mehr zur
Tragödie als solcher. Und wie steht es in der Hinsicht mit den oben
erwähnten Tragödien?
So kann uns jener "höhere", weil "strengere" moralische Standpunkt von
unserem Widerspruche gegen die Schuldtheorie oder die Theorie der
poetischen Gerechtigkeit nicht bekehren.