SCHULD UND "STRAFE".

Doch urteilen wir nicht zu schnell. Sehen wir der Theorie etwas näher ins

Gesicht. Worin denn soll jener "höhere" Standpunkt bestehen? Ist er ein

höherer, weil er ein strengerer ist, der mißt nicht nach menschlichem

Maßstabe, sondern nach dem Maßstabe sittlicher Vollkommenheit? Von

sittlicher Vollkommenheit allerdings bleibt ja alle menschliche Tugend

weit entfernt. Vielleicht sieht ein vollkommenes Wesen, sieht die

Gottheit die besten der Menschen so weit von sich entfernt, daß das Gute,

das an ihnen ist, ihr unendlich klein erscheint. Besteht es darum für sie

gar nicht mehr? Darf sie es völlig für nichts achten?

Doch was reden wir? Sind denn wir die Gottheit? Können wir denn einen

anderen Maßstab haben als den menschlichen? Ist der Dichter nicht Mensch

und wendet sich an Menschen?

Lassen wir uns aber jenen höheren Standpunkt einen Augenblick gefallen.

Die besten der tragischen Helden seien trotz ihres guten Wollens so

nichtswürdig, als es von jenem höheren Standpunkt irgend scheinen mag.

Müssen sie darum vernichtet werden? Gewiß wird einem absolut vollkommenen

Willen jede Unvollkommenheit, jeder Mangel, jedes Böse widerstreben. Er

wird demgemäß das Böse überall aufzuheben und zu vernichten streben. Aber

heißt dies, er wird die _Menschen_ vernichten? Sind denn die Menschen die

Unvollkommenheit, der Mangel, das Böse? Sind sie das Nichtseinsollende,

weil das Nichtseinsollende ihnen anhaftet? So gewiß nur das, was am

Menschen böse ist, oder der Mensch, sofern er böse ist, dem vollkommenen

Willen widerspricht, so gewiß kann die Gegenwirkung dieses Willens nur

gegen dies Böse gerichtet sein, nicht gegen das Ganze des Menschen. Der

vollkommene Wille kann nicht seinen Zorn von dem Bösen auf das ganze

Wesen übertragen und so mit dem Bösen auch das, sei es noch so geringe

Gute, oder den Keim des Guten, der im Menschen wohnt, zugleich vernichten

wollen. Dies Gute muß er lieben und zu erhalten streben, so gewiß er das

Böse haßt und aufzuheben strebt. Mögen wir vermöge eines natürlichen

Irrtums unseres Empfindens Menschen hassen, statt das Böse in ihnen zu

hassen, dem vollkommenen sittlichen Willen liegt solcher Irrtum fern.

Welche Bedeutung dürfen wir dann noch der Strafe beimessen?--Strafe ist

nicht _unmittelbar_ Aufhebung oder Verneinung _des Bösen_. Sie ist

Verhängung eines Übels über die _Person_, störender oder vernichtender

Eingriff in den Bestand der Persönlichkeit, der diese oder jene Seite der

Persönlichkeit treffen kann. Dies hindert doch nicht, daß ihr ganzes

_sittliches Wesen_ einzig in jener Reaktion des sittlichen Willens,--wenn

ein sittlich vollkommener Wille als der Strafende gedacht wird, in der

Reaktion dieses sittlich vollkommenen Willens--gegen _das Böse_ bestehen

kann. Das Böse aber ist einzig im Innern der Persönlichkeit als deren

böser Wille. Darnach hat die Strafe ihre sittliche Bedeutung, nicht

sofern sie in die Persönlichkeit überhaupt störend und vernichtend

eingreift, sondern lediglich sofern dadurch der böse Wille getroffen,

gebrochen, vernichtet wird. Die Strafe verfehlt ihren sittlichen Zweck,

sie ist nicht Strafe, so sehr sie es nach der Absicht des Strafenden sein

mag, wenn nicht in dem Gestraften das Bewußtsein entsteht, daß er

gestraft und mit Recht gestraft sei, wenn ihm nicht in der Strafe die

Nichtigkeit seines bösen Wollens und die sittliche Übermacht _des_

Willens, der die Strafe verhängt, zum Bewußtsein kommt. Sie verdient

ihren Namen nur soweit dies der Fall ist.

Wie nun, so frage ich, steht es hiermit bei ANTIGONE, EMILIA GALOTTI,

MARIA STUART und so vielen anderen? Erkennen sie die "Strafe", die ihnen

angeblich zu teil wird, als solche an? Beugen sie sich, wenn auch

widerstrebend, vor der sittlichen Übermacht dessen, der sie straft? Ist

ihnen überhaupt die Macht, der sie unterliegen, eine sittliche?--Das

Gegenteil ist der Fall. Also ist ihre "Strafe" thatsächlich keine Strafe.

Die Wirkung in ihrem Innern, die allein der strafende sittliche

Wille--wenn ihnen ein solcher gegenübersteht--wollen kann, bleibt

unerreicht.--Damit haben auch wir die sittliche Befriedigung, die uns die

Strafe gewähren soll, nicht gewonnen. Denn auch unser sittliches

Bewußtsein, wenn es nicht vielmehr sittliche Verblendung ist, kann nur

durch das Böse am Menschen verletzt, also auch nur dadurch befriedigt

oder wiederhergestellt werden, daß dies Böse, daß das böse Wollen des

Menschen durch die Strafe getroffen, und wenn es möglich ist, aufgehoben

wird.

Doch es scheint, wir haben hier noch eine Möglichkeit außer Acht

gelassen. Noch in anderer, als der eben bezeichneten Weise kann die

"Strafe" sittliche Bedeutung haben: Sie wendet sich nicht gegen das böse

Wollen in dem "Gestraften", sondern gegen das Böse oder Nichtseinsollende

in der sonstigen Welt. Sie schreckt ab oder sie ermöglicht die

Verwirklichung eines höheren, über die einzelne Persönlichkeit

hinausgehenden sittlichen Zwecks.

Zunächst nun verdient auch diese "Strafe" den Namen Strafe nicht

mehr.--Sollte die Schuld- und Straftheorie dennoch diesen Strafbegriff im

Auge haben? Wer sind dann die Abgeschreckten? Wir, die Zuschauer? Werden

wir bei manchen tragischen Helden nicht vielmehr wünschen, es ihnen an

sittlicher Stärke und edler Leidenschaft gleichthun zu können? Oder wenn

wir von dem abgeschreckt werden, was an ihrem Thun unvollkommen ist,

werden wir dann nicht auch vor dem, was daran edel ist, zurückschrecken

müssen, da doch ihr Thun als Ganzes die "Strafe" zur Folge hat?--Und

welches sind die "höheren sittlichen Zwecke", deren Verwirklichung durch

die Bestrafung der Helden ermöglicht wird?

Vergessen wir aber bei solchen Fragen eines nicht. Von der erhebenden

Wirkung der _Tragödie_ ist hier die Rede. Soweit die Strafe als Mittel

der Abschreckung oder der Verwirklichung höherer sittlicher Zwecke an

dieser Wirkung teil haben soll, muß beides, die Abschreckung und die

Verwirklichung höherer Zwecke, in der _Tragödie_ uns entgegentreten. Wo

aber findet dergleichen statt? RICHARDs III. Fall führt eine glücklichere

Zeit herbei. Aber gerade diese Wendung der Dinge gehört nicht mehr zur

Tragödie als solcher. Und wie steht es in der Hinsicht mit den oben

erwähnten Tragödien?

So kann uns jener "höhere", weil "strengere" moralische Standpunkt von

unserem Widerspruche gegen die Schuldtheorie oder die Theorie der

poetischen Gerechtigkeit nicht bekehren.

Der Streit über die Tragödie · 第 6 / 17 题