[_Streitigkeiten und Vergleich._] Das Haus war in großer Verlegenheit.

Einige Redner erklärten mit Heftigkeit, man habe schon zu viel Zeit

verloren und die Regierung müsse ohne noch einen einzigen Tag zu säumen,

festgestellt werden. Die Gesellschaft sei besorgt, der Verkehr stocke,

der englischen Colonie in Irland drohe die Gefahr des Untergangs, ein

auswärtiger Krieg stehe zu befürchten, der verbannte Tyrann könne binnen

wenigen Wochen mit einer französischen Armee in Dublin sein und von

Dublin aus könne er bald nach Chester übersetzen. Sei es nicht

wahnsinnig, in einer so kritischen Zeit den Thron unbesetzt zu lassen,

und während die ganze Existenz der Parlamente gefährdet sei, die Zeit

mit Debattirung über die Frage zu vergeuden, ob die Parlamente durch den

Souverain oder durch sich selbst prorogirt werden sollten? Auf der

andren Seite wurde gefragt, ob die Convention ihre Aufgabe damit gelöst

zu haben glaube, daß sie einen Fürsten vom Throne gestürzt und einen

andren auf denselben erhoben habe? Gewiß, jetzt oder nie sei es Zeit,

die öffentliche Freiheit durch Schutzwehren zu sichern, welche den

Übergriffen der Prärogative wirksam vorbeugen könnten.[98] Die auf

beiden Seiten geltend gemachten Gründe waren ohne Zweifel von großem

Gewicht. Die talentvollsten Führer der Whigpartei, unter denen Somers

rasch einen großen Einfluß erlangte, schlugen einen Mittelweg vor. Das

Haus, sagten sie, habe zwei Ziele im Auge, welche streng von einander

geschieden werden müßten. Das eine Ziel sei die Sicherung der alten

Verfassung des Reichs gegen ungesetzliche Angriffe, das andre die

Verbesserung dieser Verfassung durch gesetzliche Reformen. Das erstere

Ziel könne dadurch erreicht werden, daß man den Anspruch der englischen

Nation auf ihre alten Freiheiten durch Aufnahme in den Beschluß, welcher

die neuen Souveraine auf den Thron erhob, feierlich verbriefe, so daß

der König seine Krone und das Volk seine Rechte kraft einer und der

nämlichen Urkunde besitze. Der letztere Gegenstand werde einen ganzen

Band sorgfältig ausgearbeiteter Gesetze erfordern. Der erstere Zweck

könne in einem Tage, der zweite kaum in fünf Jahren erreicht werden.

Über jenen seien alle Parteien einig; über diesen herrsche große

Meinungsverschiedenheit. Kein Mitglied beider Häuser werde einen

Augenblick zögern dafür zu stimmen, daß der König die Steuern nicht ohne

Bewilligung des Parlaments erheben dürfe; aber es werde schwerlich ein

neues Gesetz über das Verfahren in Hochverrathsprozessen entworfen

werden können, das nicht lange Debatten hervorrufen und von dem Einen

als ungerecht gegen den Angeklagten, von dem Andren als ungerecht gegen

die Krone verworfen werden würde. Die Aufgabe einer außerordentlichen

Versammlung der Stände des Reiches sei nicht, die gewöhnlichen Arbeiten

eines Parlaments zu erledigen, die Gebühren des Kanzleigerichts zu

reguliren, und den ungesetzlichen Forderungen der Visitatoren

vorzubeugen, sondern vielmehr die große Regierungsmaschine wieder in

Gang zu bringen. Wenn dies geschehen sei, dann würde es an der Zeit sein

zu fragen, welcher Verbesserungen unsere Institutionen bedürften, auch

habe diese Verzögerung durchaus keine Gefahr, denn ein Souverain, der

lediglich durch die Wahl der Nation regiere, könne einer Verbesserung,

welche die Nation durch das Organ ihrer Vertreter verlange, seine

Zustimmung unmöglich lange verweigern.

Aus diesen Gründen beschlossen die Gemeinen mit weiser Vorsicht, alle

Reformen so lange aufzuschieben, bis die alte Verfassung des Reichs in

allen ihren Theilen wiederhergestellt sein würde und unverzüglich den

Thron zu besetzen, ohne Wilhelm und Marien eine andre Verpflichtung

aufzulegen, als daß sie den bestehenden Gesetzen Englands gemäß

regierten. Damit die zwischen den Stuarts und der Nation streitig

gewesenen Fragen nie wieder aufgeregt werden möchten, wurde beschlossen,

daß das Instrument, durch welches der Prinz und die Prinzessin von

Oranien auf den Thron berufen und die Thronfolgeordnung festgestellt

wurde, die Grundprinzipien der Verfassung auf das Bestimmteste und

Feierlichste darlegen sollte.

[Anmerkung 98: +Grey's Debates+; +Burnet, I. 822.+]

[_Die Rechtserklärung._] Diese unter der Bezeichnung »Rechtserklärung«

bekannte Urkunde wurde durch einen Ausschuß, in welchem Somers den

Vorsitz führte, entworfen. Daß dieser junge Advokat von niederer

Herkunft schon zehn Tage, nachdem er zum ersten Male im Hause der

Gemeinen gesprochen, zu einem so ehrenvollen und wichtigen Posten in

einem mit geschickten und erfahrenen Männern gefüllten Parlamente

ernannt wurde, beweist zur Genüge die Überlegenheit seines Geistes. In

wenigen Stunden war die Erklärung entworfen und von den Gemeinen

gebilligt. Die Lords nahmen sie ebenfalls mit einigen unwesentlichen

Abänderungen an.[99]

Die Erklärung begann mit einer Aufzählung der Verbrechen und Fehler,

welche eine Revolution nothwendig gemacht hatten. Jakob habe in das

Gebiet der Gesetzgebung eingegriffen, er habe bescheidenes Petitioniren

als Verbrechen behandelt, habe die Kirche durch ein gesetzwidriges

Tribunal tyrannisirt, habe ohne Zustimmung des Parlaments Steuern

erhoben und in Friedenszeiten ein stehendes Heer unterhalten, habe die

Wahlfreiheit verletzt und den Gang der Rechtspflege willkürlich

abgeändert. Handlungen, welche nach dem Gesetz nur vom Parlament

untersucht werden könnten, wären zu Klagobjecten bei der Kings Bench

gemacht worden. Es seien parteiische und bestochene Geschworne ernannt,

von Gefangenen übermäßig hohe Kautionen verlangt, barbarische und

ungebräuchliche Strafen verhängt und das Vermögen von Angeklagten noch

vor ihrer Überführung anderweitig vergeben worden. Der Mann, unter

dessen Autorität dies Alles geschehen sei, habe die Regierung

niedergelegt. Der Prinz von Oranien, den Gott zum ruhmvollen Werkzeuge

der Befreiung der Nation von Aberglauben und Tyrannei berufen, habe die

Stände des Reichs aufgefordert, zusammenzutreten und sich über die

Sicherung der Religion, des Gesetzes und der Freiheit zu berathen. Nach

stattgefundener Berathung hatten die Lords und die Gemeinen beschlossen,

zuerst nach dem Beispiele ihrer Vorfahren die alten Rechte und

Freiheiten Englands zu bestätigen. Es werde demgemäß erklärt, daß die

neuerdings angemaßte und ausgeübte Dispensationsgewalt gesetzlich nicht

bestehe, daß der Souverain ohne Bewilligung des Parlaments von dem

Unterthan kein Geld erheben dürfe und daß ohne Zustimmung des Parlaments

in Friedenszeiten kein stehendes Heer gehalten werden könne. Das

Petitionsrecht der Unterthanen, das Recht der Wahlmänner, die

Volksvertreter nach ihrem freien Ermessen zu wählen, das Recht der

Parlamente auf Freiheit der Discussion und das Recht der Nation auf eine

reine und schonende, dem Geiste ihrer eigenen milden Gesetze

entsprechende Ausübung der Rechtspflege werde feierlich anerkannt und

bestätigt. Alle diese Dinge verlange die Convention im Namen der ganzen

Nation als das unbestreitbare Erbtheil der Engländer. Nachdem die Lords

und Gemeinen so die Grundprinzipien der Verfassung gewahrt, hätten sie

in dem festen Vertrauen, daß der Befreier die von ihm geretteten Gesetze

und Freiheiten heilig halten werde, beschlossen, daß Wilhelm und Marie,

Prinz und Prinzessin von Oranien, auf gemeinsame und einzelne Lebenszeit

zum König und zur Königin von England erklärt werden und daß während der

Dauer ihres gemeinsamen Lebens die Verwaltung der Regierung dem Prinzen

allein zustehen solle. Nach ihnen sollte die Krone der Nachkommenschaft

Mariens, dann der Prinzessin Anna und ihrer Nachkommenschaft, und dann

der Nachkommenschaft Wilhelm's zufallen.

[Anmerkung 99: +Commons' Journals. Feb. 4, 8, 11, 12.: Lords'

Journals. Feb. 9, 11, 12. 1688/89.+]

[_Ankunft Mariens._] Inzwischen hatte der Wind aufgehört, aus Westen zu

wehen. Das Schiff, an dessen Bord sich die Prinzessin von Oranien

befand, lag am 11. Februar auf der Höhe von Margate und am folgenden

Morgen ging es bei Greenwich vor Anker.[100] Marie wurde mit vielen

Äußerungen der Freude und Zuneigung empfangen; aber ihr Benehmen

verletzte die Tories und wurde selbst von den Whigs nicht für tadellos

gehalten. Eine junge Frau, welche durch ein so trauriges und

verhängnisvolles Geschick wie das, welches über den fabelhaften Häusern

des Labdacus und Pelops waltete, in eine solche Lage versetzt worden

war, daß sie, ohne ihre Pflichten gegen Gott, gegen ihren Gemahl und

gegen ihr Vaterland zu verletzen, sich nicht weigern konnte, den Thron

einzunehmen, von dem so eben ihr Vater herabgestürzt worden war, hatte

betrübt oder wenigstens ernst gestimmt sein sollen. Marie aber war nicht

blos heiter, sondern sogar ausgelassen lustig. Es wurde versichert, sie

habe Whitehall mit einer kindischen Freude darüber, daß sie nun die

Herrin eines so schönen Schlosses sein sollte, betreten, sei durch alle

Zimmer gelaufen, habe in alle Nebenkabinette geblickt und selbst die

Kissen des Staatsbettes untersucht, ohne, wie es schien, daran zu

denken, wer diese prachtvollen Gemächer zuletzt bewohnt hatte. Burnet,

der sie bis dahin als einen Engel in Menschengestalt betrachtet hatte,

konnte bei dieser Gelegenheit nicht umhin, sie zu tadeln. Er war um so

mehr erstaunt über ihr Benehmen, da sie an dem Tage, als er im Haag von

ihr Abschied nahm, wenn auch fest überzeugt, daß sie den Pfad der

Pflicht ging, doch sehr niedergeschlagen gewesen war. Später erklärte

sie ihm, als ihrem Gewissensrath, ihr damaliges Benehmen. Wilhelm hatte

ihr geschrieben, daß einige von Denen, welche ihr Interesse von dem

seinigen zu trennen versucht hatten, ihre Machinationen noch immer

fortsetzten; sie hätten ausgesprengt, daß sie sich für beeinträchtigt

halte, und wenn sie daher ein betrübtes Gesicht zeigte, so würde dies

dem Gerede Grund geben. Er bat sie daher, bei ihrem ersten Erscheinen

heiter und vergnügt auszusehen. Ihr Herz, sagte sie, sei allerdings von

der Heiterkeit weit entfernt gewesen; aber sie habe ihr Möglichstes

gethan und aus Besorgniß, daß sie eine ihren Gefühlen widerstreitende

Rolle nicht gut werde durchführen können, habe sie dieselbe übertrieben.

Ihr Benehmen rief ganze Riese von Spottschriften in Prosa und in Versen

hervor; sie verlor dadurch in der Meinung einiger Personen, auf deren

Achtung sie Werth legte, und die Welt erfuhr erst, nachdem sie dem

Bereiche des Lobes und des Tadels entrückt war, daß das Benehmen, das

ihr den Vorwurf des Leichtsinns und der Gefühllosigkeit zugezogen hatte,

in Wirklichkeit ein seltener Beweis von der vollkommenen

Uneigennützigkeit und Hingebung war, deren der Mann gar nicht fähig zu

sein scheint und die man nur zuweilen bei dem Weibe findet.[101]

[Anmerkung 100: +London Gazette, Feb. 14. 1688/89+; Citters,

12.(22.) Febr.]

[Anmerkung 101: +Duchess of Marlborough's Vindication+; +Review of

the Vindication; Burnet, I. 781, 825+, und Dartmouth's Note;

+Evelyn's Diary, Feb. 21. 1688/89.+]

[_Anbietung und Annahme der Krone._] Am Mittwoch den 13. Februar Morgens

waren der Hof von Whitehall und alle benachbarten Straßen mit

Neugierigen angefüllt. Das prächtige Bankethaus, das Meisterstück

Inigo's und mit Meisterwerken von Rubens ausgeschmückt, war zu einer

großen Ceremonie hergerichtet. Die Wände entlang war die Leibgarde

aufgestellt. Zur Rechten unweit des nördlichen Eingangs hatte sich eine

große Anzahl Peers versammelt. Zur Linken standen die Gemeinen mit ihrem

Sprecher und dem Scepterträger. Die südliche Thür wurde geöffnet und der

Prinz und die Prinzessin von Oranien traten zusammen ein und nahmen

unter dem Thronhimmel Platz.

Beide Häuser kamen nun mit tiefen Verbeugungen näher. Wilhelm und Marie

gingen ihnen einige Schritte entgegen. Halifax und Powle, jener zur

Rechten, dieser zur Linken, traten vor und Halifax sprach. Die

Convention, sagte er, habe sich zu einem Beschlusse geeinigt, den er

Ihre Hoheiten anzuhören bitte. Sie gaben ihre Einwilligung und der

Schriftführer des Oberhauses las mit lauter Stimme die Rechtserklärung

vor. Als er geendet hatte, bat Halifax den Prinzen und die Prinzessin im

Namen aller Stände des Reichs, die Krone anzunehmen.

Wilhelm antwortete für sich und seine Gemahlin, daß die Krone in ihren

Augen einen um so höheren Werth habe, weil sie ihnen als ein Zeichen des

Vertrauens der Nation angeboten werde. »Wir nehmen das, was Sie uns

angeboten haben, dankend an,« sagte er, und versicherte dann für seine

Person, daß die Gesetze Englands, die er schon einmal vertheidigt, die

Richtschnur seines Verhaltens sein sollten, daß er sich bestreben werde,

das Wohl des Landes zu fördern, daß er über die Mittel und Wege dazu

stets den Rath der beiden Häuser einholen und auf ihr Urtheil mehr geben

werde, als auf sein eignes.[102] Diese Worte wurden mit einem

Beifallssturme aufgenommen, den man unten auf den Straßen hörte und auf

den alsbald ein tausendstimmiges Hurrah antwortete. Die Lords und

Gemeinen verließen hierauf unter den gebührenden Ehrfurchtsbezeigungen

das Bankethaus und begaben sich in feierlichem Zuge nach dem

Haupteingange von Whitehall, wo die Herolde und Staatsboten in ihren

prächtigen Wappenröcken warteten.

[Anmerkung 102: +Lords' und Commons' Journals, Feb. 14. 1688/89+;

Citters, 15.(25.) Febr. Citters legt Wilhelm noch stärkere

Äußerungen von Achtung vor der Autorität des Parlaments in den

Mund, als sie in den Protokollen stehen; aus Powle's Reden aber

ergibt es sich, daß die Angabe in den Protokollen nicht ganz

richtig war.]

[_Wilhelm und Marie werden ausgerufen._] Die ganze Strecke bis Charing

Croß war ein Meer von Köpfen. Die Pauken erdröhnten, die Trompeten

schmetterten und der Wappenkönig proklamirte mit lauter Stimme den

Prinzen und die Prinzessin von Oranien als König und Königin von

England, forderte alle Engländer auf, von diesem Augenblicke an den

neuen Souverainen Treue und Gehorsam zu schenken und bat den Himmel, der

schon eine so augenfällige Befreiung unsrer Kirche und unsrer Nation

herbeigeführt, daß er Wilhelm und Marien mit einer langen und

glücklichen Regierung segnen möchte.[103]

[Anmerkung 103: +London Gazette, Feb. 14. 1688/89; Lords'+ und

+Commons' Journals, Feb. 13+; Citters, 15.(25.) Febr.; +Evelyn's

Diary, Feb. 21.+]

[_Eigenthümlicher Character der englischen Revolution._] Die englische

Revolution war somit vollendet. Wenn wir sie mit den Revolutionen

vergleichen, welche während der letzten sechzig Jahre so manche

Regierung gestürzt haben, so muß uns ihr eigenthümlicher Character

nothwendig auffallen. Warum dieser Character so eigenthümlich war, ist

leicht zu erklären, scheint aber doch von Lobrednern wie von Tadlern

nicht immer begriffen worden zu sein.

Die festländischen Revolutionen des achtzehnten und neunzehnten

Jahrhunderts fanden in Ländern statt, wo jede Spur der beschränkten

Monarchie des Mittelalters längst verwischt war. Das Recht des Fürsten,

Gesetze zu machen und Geld zu erheben, war seit vielen Generationen

nicht bestritten worden. Sein Thron wurde durch ein großes stehendes

Heer beschützt. Seine Verwaltung konnte ohne die größte Gefahr, selbst

in den wildesten Ausdrücken nicht getadelt werden. Die persönliche

Freiheit seiner Unterthanen hing lediglich von seinem Willen ab. Es gab

keine einzige Institution mehr, die, soweit die ältesten Leute

zurückdenken konnten, den Unterthan gegen die ärgsten Excesse der

Tyrannei wirksamen Schutz gewährt hätte. Die großen Rathsversammlungen,

welche ehemals die königliche Gewalt beschränkten, waren der

Vergessenheit anheimgefallen. Ihre Zusammensetzung und ihre Privilegien

waren nur noch Alterthumsforschern bekannt. Wir dürfen uns daher nicht

wundern, daß, wenn es Menschen, die so regiert worden waren, gelang,

einer im Stillen schon seit langer Zeit gehaßten Regierung die höchste

Gewalt zu entreißen, sie voll ungeduldigen Verlangens waren, zu

zerstören, und unfähig wieder aufzubauen, daß jede glänzende Neuerung

sie bezauberte, daß sie alle an das alte System erinnernden Titel,

Ceremonien und Ausdrücke verbannten, und daß sie, ihrer eigenen

nationalen Vergangenheit und Tradition überdrüssig, in den Schriften von

Theoretikern nach Regierungsprinzipien suchten, oder mit unwissender und

widerlicher Affectation die Patrioten von Athen und Rom nachäfften. Eben

so wenig dürfen wir uns wundern, daß auf den heftigen Ausbruch des

revolutionairen Geistes eine nicht minder heftige Reaction folgte und

die Unordnung sofort einen härteren Despotismus erzeugte als der, aus

dem sie entstanden war.

Wären wir in der nämlichen Lage gewesen, wäre Strafford sein

Lieblingsplan »Durch« gelungen, hätte er eine eben so zahlreiche und

wohl disciplinirte Armee gebildet, wie sie Cromwell einige Jahre später

bildete, hätte eine Reihe ähnlicher Richtersprüche, wie die, welche das

Schatzkammergericht in der Angelegenheit des Schiffsgeldes fällte, das

Recht der Besteuerung des Volks auf die Krone übertragen, hätten die

Sternkammer und die Hohe Commission nach wie vor einem Jeden, der seine

Stimme gegen die Regierung zu erheben wagte, mit Geldstrafen belegt,

verstümmelt und eingekerkert, wäre die Presse bei uns so vollständig

geknechtet worden, wie in Wien oder in Neapel, hätten unsere Könige

allmälig die ganze gesetzgebende Gewalt an sich gezogen, wären sechs

Generationen von Engländern ohne eine einzige Parlamentssession

vorübergegangen, und hätten wir uns dann endlich in einem Augenblicke

wilder Aufwallung gegen unsere Herren erhoben, welch' einen Ausbruch

würde dies gegeben haben! Mit welch' einem furchtbaren Krachen, das bis

an die entferntesten Enden der Welt gehört und gefühlt worden wäre,

würde das ganze gewaltige Gebäude der menschlichen Gesellschaft

zusammengestürzt sein! Wie viele Tausende von Verbannten, einst die

glücklichsten und gebildetsten Mitglieder dieses großen Volkes, würden

in den Städten des Festlandes ihr Brot erbettelt oder in den

ungelichteten Wäldern Amerika's in Hütten von Baumrinde ein Obdach

gesucht haben! Wie oft würden wir das Straßenpflaster von London zu

Barrikaden aufgethürmt, die Häuser von Kugeln zerrissen, die Gassen von

Blut schäumend gesehen haben! Wie oft würden wir selbst in wilder

Leidenschaft von einem Extrem zum andren übergesprungen sein, gegen die

Anarchie im Despotismus Hülfe gesucht haben und durch den Despotismus

wieder zur Anarchie getrieben worden sein! Wie viele Jahre des

Blutvergießens und der Verwirrung würde es uns gekostet haben, ehe wir

nur die Anfangsgründe der Staatswissenschaft gelernt hätten! Wie viele

kindische Theorien würden uns getäuscht haben! Wie viele rohe und

schlecht erwogene Verfassungen würden wir aufgerichtet haben, nur um sie

wieder umstürzen zu sehen! Glücklich hätten wir uns noch preisen können,

wenn eine harte Schule von einem halben Jahrhundert genügt hätte, uns

zum Genuß der wahren Freiheit tauglich zu machen.

Diesen Calamitäten beugte unsre Revolution vor. Sie war eine streng

defensive Revolution und hatte Verjährung und Legitimität auf ihrer

Seite. Bei uns, und bei uns allein hatte sich eine beschränkte Monarchie

des dreizehnten Jahrhunderts unverändert bis ins siebzehnte erhalten.

Unsere parlamentarischen Institutionen standen noch in voller Kraft. Die

Hauptprinzipien unsrer Verfassung waren vortrefflich. Sie waren zwar

nicht förmlich und genau in einer geschriebenen Urkunde festgestellt,

aber sie fanden sich zerstreut in unseren alten, trefflichen Gesetzen,

und, was noch viel wichtiger war, sie hatten seit vier Jahrhunderten in

den Herzen aller Engländer feste Wurzeln gefaßt. Daß ohne Bewilligung

der Vertreter der Nation kein Gesetz gegeben, keine Steuer erhoben,

keine regulaire Armee gehalten, Niemand nach Willkür des Souverains nur

einen Tag in Haft gesetzt und kein Werkzeug der Regierung sich zur

Rechtfertigung wegen der Verletzung eines Rechts auch des geringsten

Unterthanen auf einen königlichen Befehl berufen konnte: dies waren in

den Augen der Whigs wie der Tories Grundgesetze des Reichs. Ein Land,

das solche Grundgesetze hatte, bedurfte keiner neuen Verfassung.

Aber wenn es auch keiner neuen Verfassung bedurfte, so war es doch klar,

daß Veränderungen vorgenommen werden mußten. Die schlechte Regierung der

Stuarts und die dadurch erzeugten Unruhen bewiesen hinreichend, daß

unsre Verfassung an irgend einer Stelle mangelhaft war, und diesen

Mangel zu entdecken und ihm abzuhelfen, war die Aufgabe der Convention.

Mehrere wichtige Fragen waren noch immer streitig. Unsre Verfassung war

in einer Zeit entstanden, wo die Staatsmänner nicht gewohnt waren,

genaue Definitionen zu machen. Es hatten sich daher fast unmerklich mit

ihren Prinzipien unvereinbare und selbst ihrer Existenz gefährliche

Anomalien gebildet, welche nach und nach die Kraft der Verjährung

erworben hatten, weil sie viele Jahre lang keine ernsten Nachtheile

herbeigeführt. Das Abhülfsmittel für diese Übel bestand darin, daß man

die Rechte des Volks in solchen Ausdrücken feststellte, welche allem

Streite ein Ende machten, und daß man erklärte, kein Precedenzfall könne

irgend eine Verletzung dieser Rechte entschuldigen.

Wenn dies geschehen war, so konnten unsere Regenten unmöglich das Gesetz

noch mißverstehen; wenn aber nicht noch etwas Andres geschah, war es

durchaus nicht unwahrscheinlich, daß sie es dennoch verletzten. Leider

hatte die Kirche seit langer Zeit die Nation gelehrt, daß unter allen

unseren Institutionen die erbliche Monarchie allein göttlich und

unverletzbar sei, daß das Recht des Hauses der Gemeinen auf einen

Antheil an der gesetzgebenden Gewalt ein bloß menschliches Recht sei,

daß aber das Recht des Königs auf den Gehorsam seines Volks von oben

stamme, daß die Magna Charta ein Gesetz sei, das von denen, die es

gemacht hätten, wieder aufgehoben werden könne, daß aber die Regel,

welche die Prinzen von königlichem Geblüt nach der Erbfolgeordnung auf

den Thron beriefe, göttlichen Ursprungs und daß jede dieser Regel

widerstreitende Parlamentsacte null und nichtig sei. Es liegt auf der

Hand, daß in einem Staate, wo solche abergläubische Begriffe

vorherrschen, die verfassungsmäßige Freiheit stets gefährdet sein muß.

Eine Macht, welche blos als eine menschliche Anordnung betrachtet wird,

kann kein wirksamer Zügel für eine Macht sein, die für eine Verordnung

Gottes angesehen wird. Man wird vergebens hoffen, daß Gesetze, so

vortrefflich sie auch sein mögen, auf die Dauer einen König zügeln

werden, der nach seiner eigenen, wie nach der Meinung eines großen

Theils seines Volks eine ungleich höhere Autorität besitzt, als jene

Gesetze. Dem Königstitel diese geheimnißvollen Attribute zu nehmen und

das Prinzip festzustellen, daß die Könige auf Grund eines Rechtes

regieren, das sich in keiner Weise von dem Rechte unterscheidet, nach

welchem die Freisassen Grafschaftsvertreter wählen, oder die Richter

Verhaftsbefehle ausstellen, war zur Sicherung unserer Freiheiten

durchaus nothwendig.

So hatte die Convention zwei große Pflichten zu erfüllen: erstens die

Grundgesetze des Reichs von aller Zweideutigkeit zu reinigen, und

zweitens aus dem Geiste der Regierenden wie der Regierten die irrige und

verderbliche Meinung auszurotten, daß die königliche Prärogative etwas

Erhabeneres und Geheiligteres sei als jene Grundgesetze. Das erstere

Ziel wurde durch den feierlichen Eingang der Rechtserklärung erreicht,

das andre durch den Beschluß, welcher den Thron für erledigt erklärte

und Wilhelm und Marien einlud, denselben einzunehmen.

Die Veränderung scheint unbedeutend zu sein. Nicht ein einziges Kleinod

der Krone wurde angetastet, nicht ein einziges neues Recht wurde dem

Volke gegeben. Das ganze englische Recht im Allgemeinen wie im

Besonderen war nach der Ansicht der größten Juristen, wie Holt und

Treby, Maynard und Somers, nach der Revolution noch genau das nämliche

wie vor derselben. Einige streitige Punkte waren nach dem Ausspruche der

besten Juristen entschieden worden und es hatte eine kleine Abweichung

von dem regelmäßigen Gange der Thronfolge stattgefunden. Dies war Alles,

und es war genug.

Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Fünfter Band (der 11) · 第 25 / 26 段