Einige Redner erklärten mit Heftigkeit, man habe schon zu viel Zeit
verloren und die Regierung müsse ohne noch einen einzigen Tag zu säumen,
festgestellt werden. Die Gesellschaft sei besorgt, der Verkehr stocke,
der englischen Colonie in Irland drohe die Gefahr des Untergangs, ein
auswärtiger Krieg stehe zu befürchten, der verbannte Tyrann könne binnen
wenigen Wochen mit einer französischen Armee in Dublin sein und von
Dublin aus könne er bald nach Chester übersetzen. Sei es nicht
wahnsinnig, in einer so kritischen Zeit den Thron unbesetzt zu lassen,
und während die ganze Existenz der Parlamente gefährdet sei, die Zeit
mit Debattirung über die Frage zu vergeuden, ob die Parlamente durch den
Souverain oder durch sich selbst prorogirt werden sollten? Auf der
andren Seite wurde gefragt, ob die Convention ihre Aufgabe damit gelöst
zu haben glaube, daß sie einen Fürsten vom Throne gestürzt und einen
andren auf denselben erhoben habe? Gewiß, jetzt oder nie sei es Zeit,
die öffentliche Freiheit durch Schutzwehren zu sichern, welche den
Übergriffen der Prärogative wirksam vorbeugen könnten.[98] Die auf
beiden Seiten geltend gemachten Gründe waren ohne Zweifel von großem
Gewicht. Die talentvollsten Führer der Whigpartei, unter denen Somers
rasch einen großen Einfluß erlangte, schlugen einen Mittelweg vor. Das
Haus, sagten sie, habe zwei Ziele im Auge, welche streng von einander
geschieden werden müßten. Das eine Ziel sei die Sicherung der alten
Verfassung des Reichs gegen ungesetzliche Angriffe, das andre die
Verbesserung dieser Verfassung durch gesetzliche Reformen. Das erstere
Ziel könne dadurch erreicht werden, daß man den Anspruch der englischen
Nation auf ihre alten Freiheiten durch Aufnahme in den Beschluß, welcher
die neuen Souveraine auf den Thron erhob, feierlich verbriefe, so daß
der König seine Krone und das Volk seine Rechte kraft einer und der
nämlichen Urkunde besitze. Der letztere Gegenstand werde einen ganzen
Band sorgfältig ausgearbeiteter Gesetze erfordern. Der erstere Zweck
könne in einem Tage, der zweite kaum in fünf Jahren erreicht werden.
Über jenen seien alle Parteien einig; über diesen herrsche große
Meinungsverschiedenheit. Kein Mitglied beider Häuser werde einen
Augenblick zögern dafür zu stimmen, daß der König die Steuern nicht ohne
Bewilligung des Parlaments erheben dürfe; aber es werde schwerlich ein
neues Gesetz über das Verfahren in Hochverrathsprozessen entworfen
werden können, das nicht lange Debatten hervorrufen und von dem Einen
als ungerecht gegen den Angeklagten, von dem Andren als ungerecht gegen
die Krone verworfen werden würde. Die Aufgabe einer außerordentlichen
Versammlung der Stände des Reiches sei nicht, die gewöhnlichen Arbeiten
eines Parlaments zu erledigen, die Gebühren des Kanzleigerichts zu
reguliren, und den ungesetzlichen Forderungen der Visitatoren
vorzubeugen, sondern vielmehr die große Regierungsmaschine wieder in
Gang zu bringen. Wenn dies geschehen sei, dann würde es an der Zeit sein
zu fragen, welcher Verbesserungen unsere Institutionen bedürften, auch
habe diese Verzögerung durchaus keine Gefahr, denn ein Souverain, der
lediglich durch die Wahl der Nation regiere, könne einer Verbesserung,
welche die Nation durch das Organ ihrer Vertreter verlange, seine
Zustimmung unmöglich lange verweigern.
Aus diesen Gründen beschlossen die Gemeinen mit weiser Vorsicht, alle
Reformen so lange aufzuschieben, bis die alte Verfassung des Reichs in
allen ihren Theilen wiederhergestellt sein würde und unverzüglich den
Thron zu besetzen, ohne Wilhelm und Marien eine andre Verpflichtung
aufzulegen, als daß sie den bestehenden Gesetzen Englands gemäß
regierten. Damit die zwischen den Stuarts und der Nation streitig
gewesenen Fragen nie wieder aufgeregt werden möchten, wurde beschlossen,
daß das Instrument, durch welches der Prinz und die Prinzessin von
Oranien auf den Thron berufen und die Thronfolgeordnung festgestellt
wurde, die Grundprinzipien der Verfassung auf das Bestimmteste und
Feierlichste darlegen sollte.
[Anmerkung 98: +Grey's Debates+; +Burnet, I. 822.+]
[_Die Rechtserklärung._] Diese unter der Bezeichnung »Rechtserklärung«
bekannte Urkunde wurde durch einen Ausschuß, in welchem Somers den
Vorsitz führte, entworfen. Daß dieser junge Advokat von niederer
Herkunft schon zehn Tage, nachdem er zum ersten Male im Hause der
Gemeinen gesprochen, zu einem so ehrenvollen und wichtigen Posten in
einem mit geschickten und erfahrenen Männern gefüllten Parlamente
ernannt wurde, beweist zur Genüge die Überlegenheit seines Geistes. In
wenigen Stunden war die Erklärung entworfen und von den Gemeinen
gebilligt. Die Lords nahmen sie ebenfalls mit einigen unwesentlichen
Abänderungen an.[99]
Die Erklärung begann mit einer Aufzählung der Verbrechen und Fehler,
welche eine Revolution nothwendig gemacht hatten. Jakob habe in das
Gebiet der Gesetzgebung eingegriffen, er habe bescheidenes Petitioniren
als Verbrechen behandelt, habe die Kirche durch ein gesetzwidriges
Tribunal tyrannisirt, habe ohne Zustimmung des Parlaments Steuern
erhoben und in Friedenszeiten ein stehendes Heer unterhalten, habe die
Wahlfreiheit verletzt und den Gang der Rechtspflege willkürlich
abgeändert. Handlungen, welche nach dem Gesetz nur vom Parlament
untersucht werden könnten, wären zu Klagobjecten bei der Kings Bench
gemacht worden. Es seien parteiische und bestochene Geschworne ernannt,
von Gefangenen übermäßig hohe Kautionen verlangt, barbarische und
ungebräuchliche Strafen verhängt und das Vermögen von Angeklagten noch
vor ihrer Überführung anderweitig vergeben worden. Der Mann, unter
dessen Autorität dies Alles geschehen sei, habe die Regierung
niedergelegt. Der Prinz von Oranien, den Gott zum ruhmvollen Werkzeuge
der Befreiung der Nation von Aberglauben und Tyrannei berufen, habe die
Stände des Reichs aufgefordert, zusammenzutreten und sich über die
Sicherung der Religion, des Gesetzes und der Freiheit zu berathen. Nach
stattgefundener Berathung hatten die Lords und die Gemeinen beschlossen,
zuerst nach dem Beispiele ihrer Vorfahren die alten Rechte und
Freiheiten Englands zu bestätigen. Es werde demgemäß erklärt, daß die
neuerdings angemaßte und ausgeübte Dispensationsgewalt gesetzlich nicht
bestehe, daß der Souverain ohne Bewilligung des Parlaments von dem
Unterthan kein Geld erheben dürfe und daß ohne Zustimmung des Parlaments
in Friedenszeiten kein stehendes Heer gehalten werden könne. Das
Petitionsrecht der Unterthanen, das Recht der Wahlmänner, die
Volksvertreter nach ihrem freien Ermessen zu wählen, das Recht der
Parlamente auf Freiheit der Discussion und das Recht der Nation auf eine
reine und schonende, dem Geiste ihrer eigenen milden Gesetze
entsprechende Ausübung der Rechtspflege werde feierlich anerkannt und
bestätigt. Alle diese Dinge verlange die Convention im Namen der ganzen
Nation als das unbestreitbare Erbtheil der Engländer. Nachdem die Lords
und Gemeinen so die Grundprinzipien der Verfassung gewahrt, hätten sie
in dem festen Vertrauen, daß der Befreier die von ihm geretteten Gesetze
und Freiheiten heilig halten werde, beschlossen, daß Wilhelm und Marie,
Prinz und Prinzessin von Oranien, auf gemeinsame und einzelne Lebenszeit
zum König und zur Königin von England erklärt werden und daß während der
Dauer ihres gemeinsamen Lebens die Verwaltung der Regierung dem Prinzen
allein zustehen solle. Nach ihnen sollte die Krone der Nachkommenschaft
Mariens, dann der Prinzessin Anna und ihrer Nachkommenschaft, und dann
der Nachkommenschaft Wilhelm's zufallen.
[Anmerkung 99: +Commons' Journals. Feb. 4, 8, 11, 12.: Lords'
Journals. Feb. 9, 11, 12. 1688/89.+]
[_Ankunft Mariens._] Inzwischen hatte der Wind aufgehört, aus Westen zu
wehen. Das Schiff, an dessen Bord sich die Prinzessin von Oranien
befand, lag am 11. Februar auf der Höhe von Margate und am folgenden
Morgen ging es bei Greenwich vor Anker.[100] Marie wurde mit vielen
Äußerungen der Freude und Zuneigung empfangen; aber ihr Benehmen
verletzte die Tories und wurde selbst von den Whigs nicht für tadellos
gehalten. Eine junge Frau, welche durch ein so trauriges und
verhängnisvolles Geschick wie das, welches über den fabelhaften Häusern
des Labdacus und Pelops waltete, in eine solche Lage versetzt worden
war, daß sie, ohne ihre Pflichten gegen Gott, gegen ihren Gemahl und
gegen ihr Vaterland zu verletzen, sich nicht weigern konnte, den Thron
einzunehmen, von dem so eben ihr Vater herabgestürzt worden war, hatte
betrübt oder wenigstens ernst gestimmt sein sollen. Marie aber war nicht
blos heiter, sondern sogar ausgelassen lustig. Es wurde versichert, sie
habe Whitehall mit einer kindischen Freude darüber, daß sie nun die
Herrin eines so schönen Schlosses sein sollte, betreten, sei durch alle
Zimmer gelaufen, habe in alle Nebenkabinette geblickt und selbst die
Kissen des Staatsbettes untersucht, ohne, wie es schien, daran zu
denken, wer diese prachtvollen Gemächer zuletzt bewohnt hatte. Burnet,
der sie bis dahin als einen Engel in Menschengestalt betrachtet hatte,
konnte bei dieser Gelegenheit nicht umhin, sie zu tadeln. Er war um so
mehr erstaunt über ihr Benehmen, da sie an dem Tage, als er im Haag von
ihr Abschied nahm, wenn auch fest überzeugt, daß sie den Pfad der
Pflicht ging, doch sehr niedergeschlagen gewesen war. Später erklärte
sie ihm, als ihrem Gewissensrath, ihr damaliges Benehmen. Wilhelm hatte
ihr geschrieben, daß einige von Denen, welche ihr Interesse von dem
seinigen zu trennen versucht hatten, ihre Machinationen noch immer
fortsetzten; sie hätten ausgesprengt, daß sie sich für beeinträchtigt
halte, und wenn sie daher ein betrübtes Gesicht zeigte, so würde dies
dem Gerede Grund geben. Er bat sie daher, bei ihrem ersten Erscheinen
heiter und vergnügt auszusehen. Ihr Herz, sagte sie, sei allerdings von
der Heiterkeit weit entfernt gewesen; aber sie habe ihr Möglichstes
gethan und aus Besorgniß, daß sie eine ihren Gefühlen widerstreitende
Rolle nicht gut werde durchführen können, habe sie dieselbe übertrieben.
Ihr Benehmen rief ganze Riese von Spottschriften in Prosa und in Versen
hervor; sie verlor dadurch in der Meinung einiger Personen, auf deren
Achtung sie Werth legte, und die Welt erfuhr erst, nachdem sie dem
Bereiche des Lobes und des Tadels entrückt war, daß das Benehmen, das
ihr den Vorwurf des Leichtsinns und der Gefühllosigkeit zugezogen hatte,
in Wirklichkeit ein seltener Beweis von der vollkommenen
Uneigennützigkeit und Hingebung war, deren der Mann gar nicht fähig zu
sein scheint und die man nur zuweilen bei dem Weibe findet.[101]
[Anmerkung 100: +London Gazette, Feb. 14. 1688/89+; Citters,
12.(22.) Febr.]
[Anmerkung 101: +Duchess of Marlborough's Vindication+; +Review of
the Vindication; Burnet, I. 781, 825+, und Dartmouth's Note;
+Evelyn's Diary, Feb. 21. 1688/89.+]
[_Anbietung und Annahme der Krone._] Am Mittwoch den 13. Februar Morgens
waren der Hof von Whitehall und alle benachbarten Straßen mit
Neugierigen angefüllt. Das prächtige Bankethaus, das Meisterstück
Inigo's und mit Meisterwerken von Rubens ausgeschmückt, war zu einer
großen Ceremonie hergerichtet. Die Wände entlang war die Leibgarde
aufgestellt. Zur Rechten unweit des nördlichen Eingangs hatte sich eine
große Anzahl Peers versammelt. Zur Linken standen die Gemeinen mit ihrem
Sprecher und dem Scepterträger. Die südliche Thür wurde geöffnet und der
Prinz und die Prinzessin von Oranien traten zusammen ein und nahmen
unter dem Thronhimmel Platz.
Beide Häuser kamen nun mit tiefen Verbeugungen näher. Wilhelm und Marie
gingen ihnen einige Schritte entgegen. Halifax und Powle, jener zur
Rechten, dieser zur Linken, traten vor und Halifax sprach. Die
Convention, sagte er, habe sich zu einem Beschlusse geeinigt, den er
Ihre Hoheiten anzuhören bitte. Sie gaben ihre Einwilligung und der
Schriftführer des Oberhauses las mit lauter Stimme die Rechtserklärung
vor. Als er geendet hatte, bat Halifax den Prinzen und die Prinzessin im
Namen aller Stände des Reichs, die Krone anzunehmen.
Wilhelm antwortete für sich und seine Gemahlin, daß die Krone in ihren
Augen einen um so höheren Werth habe, weil sie ihnen als ein Zeichen des
Vertrauens der Nation angeboten werde. »Wir nehmen das, was Sie uns
angeboten haben, dankend an,« sagte er, und versicherte dann für seine
Person, daß die Gesetze Englands, die er schon einmal vertheidigt, die
Richtschnur seines Verhaltens sein sollten, daß er sich bestreben werde,
das Wohl des Landes zu fördern, daß er über die Mittel und Wege dazu
stets den Rath der beiden Häuser einholen und auf ihr Urtheil mehr geben
werde, als auf sein eignes.[102] Diese Worte wurden mit einem
Beifallssturme aufgenommen, den man unten auf den Straßen hörte und auf
den alsbald ein tausendstimmiges Hurrah antwortete. Die Lords und
Gemeinen verließen hierauf unter den gebührenden Ehrfurchtsbezeigungen
das Bankethaus und begaben sich in feierlichem Zuge nach dem
Haupteingange von Whitehall, wo die Herolde und Staatsboten in ihren
prächtigen Wappenröcken warteten.
[Anmerkung 102: +Lords' und Commons' Journals, Feb. 14. 1688/89+;
Citters, 15.(25.) Febr. Citters legt Wilhelm noch stärkere
Äußerungen von Achtung vor der Autorität des Parlaments in den
Mund, als sie in den Protokollen stehen; aus Powle's Reden aber
ergibt es sich, daß die Angabe in den Protokollen nicht ganz
richtig war.]
[_Wilhelm und Marie werden ausgerufen._] Die ganze Strecke bis Charing
Croß war ein Meer von Köpfen. Die Pauken erdröhnten, die Trompeten
schmetterten und der Wappenkönig proklamirte mit lauter Stimme den
Prinzen und die Prinzessin von Oranien als König und Königin von
England, forderte alle Engländer auf, von diesem Augenblicke an den
neuen Souverainen Treue und Gehorsam zu schenken und bat den Himmel, der
schon eine so augenfällige Befreiung unsrer Kirche und unsrer Nation
herbeigeführt, daß er Wilhelm und Marien mit einer langen und
glücklichen Regierung segnen möchte.[103]
[Anmerkung 103: +London Gazette, Feb. 14. 1688/89; Lords'+ und
+Commons' Journals, Feb. 13+; Citters, 15.(25.) Febr.; +Evelyn's
Diary, Feb. 21.+]
[_Eigenthümlicher Character der englischen Revolution._] Die englische
Revolution war somit vollendet. Wenn wir sie mit den Revolutionen
vergleichen, welche während der letzten sechzig Jahre so manche
Regierung gestürzt haben, so muß uns ihr eigenthümlicher Character
nothwendig auffallen. Warum dieser Character so eigenthümlich war, ist
leicht zu erklären, scheint aber doch von Lobrednern wie von Tadlern
nicht immer begriffen worden zu sein.
Die festländischen Revolutionen des achtzehnten und neunzehnten
Jahrhunderts fanden in Ländern statt, wo jede Spur der beschränkten
Monarchie des Mittelalters längst verwischt war. Das Recht des Fürsten,
Gesetze zu machen und Geld zu erheben, war seit vielen Generationen
nicht bestritten worden. Sein Thron wurde durch ein großes stehendes
Heer beschützt. Seine Verwaltung konnte ohne die größte Gefahr, selbst
in den wildesten Ausdrücken nicht getadelt werden. Die persönliche
Freiheit seiner Unterthanen hing lediglich von seinem Willen ab. Es gab
keine einzige Institution mehr, die, soweit die ältesten Leute
zurückdenken konnten, den Unterthan gegen die ärgsten Excesse der
Tyrannei wirksamen Schutz gewährt hätte. Die großen Rathsversammlungen,
welche ehemals die königliche Gewalt beschränkten, waren der
Vergessenheit anheimgefallen. Ihre Zusammensetzung und ihre Privilegien
waren nur noch Alterthumsforschern bekannt. Wir dürfen uns daher nicht
wundern, daß, wenn es Menschen, die so regiert worden waren, gelang,
einer im Stillen schon seit langer Zeit gehaßten Regierung die höchste
Gewalt zu entreißen, sie voll ungeduldigen Verlangens waren, zu
zerstören, und unfähig wieder aufzubauen, daß jede glänzende Neuerung
sie bezauberte, daß sie alle an das alte System erinnernden Titel,
Ceremonien und Ausdrücke verbannten, und daß sie, ihrer eigenen
nationalen Vergangenheit und Tradition überdrüssig, in den Schriften von
Theoretikern nach Regierungsprinzipien suchten, oder mit unwissender und
widerlicher Affectation die Patrioten von Athen und Rom nachäfften. Eben
so wenig dürfen wir uns wundern, daß auf den heftigen Ausbruch des
revolutionairen Geistes eine nicht minder heftige Reaction folgte und
die Unordnung sofort einen härteren Despotismus erzeugte als der, aus
dem sie entstanden war.
Wären wir in der nämlichen Lage gewesen, wäre Strafford sein
Lieblingsplan »Durch« gelungen, hätte er eine eben so zahlreiche und
wohl disciplinirte Armee gebildet, wie sie Cromwell einige Jahre später
bildete, hätte eine Reihe ähnlicher Richtersprüche, wie die, welche das
Schatzkammergericht in der Angelegenheit des Schiffsgeldes fällte, das
Recht der Besteuerung des Volks auf die Krone übertragen, hätten die
Sternkammer und die Hohe Commission nach wie vor einem Jeden, der seine
Stimme gegen die Regierung zu erheben wagte, mit Geldstrafen belegt,
verstümmelt und eingekerkert, wäre die Presse bei uns so vollständig
geknechtet worden, wie in Wien oder in Neapel, hätten unsere Könige
allmälig die ganze gesetzgebende Gewalt an sich gezogen, wären sechs
Generationen von Engländern ohne eine einzige Parlamentssession
vorübergegangen, und hätten wir uns dann endlich in einem Augenblicke
wilder Aufwallung gegen unsere Herren erhoben, welch' einen Ausbruch
würde dies gegeben haben! Mit welch' einem furchtbaren Krachen, das bis
an die entferntesten Enden der Welt gehört und gefühlt worden wäre,
würde das ganze gewaltige Gebäude der menschlichen Gesellschaft
zusammengestürzt sein! Wie viele Tausende von Verbannten, einst die
glücklichsten und gebildetsten Mitglieder dieses großen Volkes, würden
in den Städten des Festlandes ihr Brot erbettelt oder in den
ungelichteten Wäldern Amerika's in Hütten von Baumrinde ein Obdach
gesucht haben! Wie oft würden wir das Straßenpflaster von London zu
Barrikaden aufgethürmt, die Häuser von Kugeln zerrissen, die Gassen von
Blut schäumend gesehen haben! Wie oft würden wir selbst in wilder
Leidenschaft von einem Extrem zum andren übergesprungen sein, gegen die
Anarchie im Despotismus Hülfe gesucht haben und durch den Despotismus
wieder zur Anarchie getrieben worden sein! Wie viele Jahre des
Blutvergießens und der Verwirrung würde es uns gekostet haben, ehe wir
nur die Anfangsgründe der Staatswissenschaft gelernt hätten! Wie viele
kindische Theorien würden uns getäuscht haben! Wie viele rohe und
schlecht erwogene Verfassungen würden wir aufgerichtet haben, nur um sie
wieder umstürzen zu sehen! Glücklich hätten wir uns noch preisen können,
wenn eine harte Schule von einem halben Jahrhundert genügt hätte, uns
zum Genuß der wahren Freiheit tauglich zu machen.
Diesen Calamitäten beugte unsre Revolution vor. Sie war eine streng
defensive Revolution und hatte Verjährung und Legitimität auf ihrer
Seite. Bei uns, und bei uns allein hatte sich eine beschränkte Monarchie
des dreizehnten Jahrhunderts unverändert bis ins siebzehnte erhalten.
Unsere parlamentarischen Institutionen standen noch in voller Kraft. Die
Hauptprinzipien unsrer Verfassung waren vortrefflich. Sie waren zwar
nicht förmlich und genau in einer geschriebenen Urkunde festgestellt,
aber sie fanden sich zerstreut in unseren alten, trefflichen Gesetzen,
und, was noch viel wichtiger war, sie hatten seit vier Jahrhunderten in
den Herzen aller Engländer feste Wurzeln gefaßt. Daß ohne Bewilligung
der Vertreter der Nation kein Gesetz gegeben, keine Steuer erhoben,
keine regulaire Armee gehalten, Niemand nach Willkür des Souverains nur
einen Tag in Haft gesetzt und kein Werkzeug der Regierung sich zur
Rechtfertigung wegen der Verletzung eines Rechts auch des geringsten
Unterthanen auf einen königlichen Befehl berufen konnte: dies waren in
den Augen der Whigs wie der Tories Grundgesetze des Reichs. Ein Land,
das solche Grundgesetze hatte, bedurfte keiner neuen Verfassung.
Aber wenn es auch keiner neuen Verfassung bedurfte, so war es doch klar,
daß Veränderungen vorgenommen werden mußten. Die schlechte Regierung der
Stuarts und die dadurch erzeugten Unruhen bewiesen hinreichend, daß
unsre Verfassung an irgend einer Stelle mangelhaft war, und diesen
Mangel zu entdecken und ihm abzuhelfen, war die Aufgabe der Convention.
Mehrere wichtige Fragen waren noch immer streitig. Unsre Verfassung war
in einer Zeit entstanden, wo die Staatsmänner nicht gewohnt waren,
genaue Definitionen zu machen. Es hatten sich daher fast unmerklich mit
ihren Prinzipien unvereinbare und selbst ihrer Existenz gefährliche
Anomalien gebildet, welche nach und nach die Kraft der Verjährung
erworben hatten, weil sie viele Jahre lang keine ernsten Nachtheile
herbeigeführt. Das Abhülfsmittel für diese Übel bestand darin, daß man
die Rechte des Volks in solchen Ausdrücken feststellte, welche allem
Streite ein Ende machten, und daß man erklärte, kein Precedenzfall könne
irgend eine Verletzung dieser Rechte entschuldigen.
Wenn dies geschehen war, so konnten unsere Regenten unmöglich das Gesetz
noch mißverstehen; wenn aber nicht noch etwas Andres geschah, war es
durchaus nicht unwahrscheinlich, daß sie es dennoch verletzten. Leider
hatte die Kirche seit langer Zeit die Nation gelehrt, daß unter allen
unseren Institutionen die erbliche Monarchie allein göttlich und
unverletzbar sei, daß das Recht des Hauses der Gemeinen auf einen
Antheil an der gesetzgebenden Gewalt ein bloß menschliches Recht sei,
daß aber das Recht des Königs auf den Gehorsam seines Volks von oben
stamme, daß die Magna Charta ein Gesetz sei, das von denen, die es
gemacht hätten, wieder aufgehoben werden könne, daß aber die Regel,
welche die Prinzen von königlichem Geblüt nach der Erbfolgeordnung auf
den Thron beriefe, göttlichen Ursprungs und daß jede dieser Regel
widerstreitende Parlamentsacte null und nichtig sei. Es liegt auf der
Hand, daß in einem Staate, wo solche abergläubische Begriffe
vorherrschen, die verfassungsmäßige Freiheit stets gefährdet sein muß.
Eine Macht, welche blos als eine menschliche Anordnung betrachtet wird,
kann kein wirksamer Zügel für eine Macht sein, die für eine Verordnung
Gottes angesehen wird. Man wird vergebens hoffen, daß Gesetze, so
vortrefflich sie auch sein mögen, auf die Dauer einen König zügeln
werden, der nach seiner eigenen, wie nach der Meinung eines großen
Theils seines Volks eine ungleich höhere Autorität besitzt, als jene
Gesetze. Dem Königstitel diese geheimnißvollen Attribute zu nehmen und
das Prinzip festzustellen, daß die Könige auf Grund eines Rechtes
regieren, das sich in keiner Weise von dem Rechte unterscheidet, nach
welchem die Freisassen Grafschaftsvertreter wählen, oder die Richter
Verhaftsbefehle ausstellen, war zur Sicherung unserer Freiheiten
durchaus nothwendig.
So hatte die Convention zwei große Pflichten zu erfüllen: erstens die
Grundgesetze des Reichs von aller Zweideutigkeit zu reinigen, und
zweitens aus dem Geiste der Regierenden wie der Regierten die irrige und
verderbliche Meinung auszurotten, daß die königliche Prärogative etwas
Erhabeneres und Geheiligteres sei als jene Grundgesetze. Das erstere
Ziel wurde durch den feierlichen Eingang der Rechtserklärung erreicht,
das andre durch den Beschluß, welcher den Thron für erledigt erklärte
und Wilhelm und Marien einlud, denselben einzunehmen.
Die Veränderung scheint unbedeutend zu sein. Nicht ein einziges Kleinod
der Krone wurde angetastet, nicht ein einziges neues Recht wurde dem
Volke gegeben. Das ganze englische Recht im Allgemeinen wie im
Besonderen war nach der Ansicht der größten Juristen, wie Holt und
Treby, Maynard und Somers, nach der Revolution noch genau das nämliche
wie vor derselben. Einige streitige Punkte waren nach dem Ausspruche der
besten Juristen entschieden worden und es hatte eine kleine Abweichung
von dem regelmäßigen Gange der Thronfolge stattgefunden. Dies war Alles,
und es war genug.