Es konnte nichts Augenfälligeres geben, als daß sich der

Regentschaftsplan nur vom whiggistischen Standpunkte vertheidigen ließ.

Über die Rechtsfrage konnte zwischen den vernünftigen Anhängern des

Planes und der Majorität des Hauses der Gemeinen kein Streit obwalten.

Es blieb nur eine Zweckmäßigkeitsfrage übrig. Und konnte wohl irgend ein

Staatsmann im Ernst behaupten, daß es zweckmäßig sei, eine Regierung mit

zwei Oberhäuptern einzusetzen und dem einen dieser beiden Oberhäupter

die königliche Macht ohne die königliche Würde, dem andren die

königliche Würde ohne die königliche Macht zu ertheilen? Es war

notorisch, daß eine solche Einrichtung, selbst wenn sie durch die

Unmündigkeit oder Geistesschwäche eines Fürsten geboten war, ernste

Nachtheile hatte. Daß Regentschaftsperioden Zeiten der Schwäche, der

Unruhen oder des Unheils sind, war eine durch die ganze Geschichte

Englands, Frankreichs und Schottlands bewiesene, fast sprichwörtlich

gewordene Wahrheit. Indessen war der König im Fall der Unmündigkeit oder

Geistesschwäche wenigstens passiv, und er konnte dem Regenten nicht

thätig entgegenwirken. Der gegenwärtige Vorschlag aber hieß so viel als

England zwei Staatsoberhäupter von reifem Alter und gesundem Verstande

geben, die einen unversöhnlichen Krieg gegeneinander führten. Es war

lächerlich, davon zu reden, daß man Jakob bloß den Königstitel lassen

und ihm alle königliche Macht entziehen wolle. Denn der Titel war ein

Theil der Macht. Das Wort König war ein Zauberwort, mit dem sich bei

vielen Engländern die Idee einer von oben stammenden geheimnißvollen

Eigenschaft und bei allen Engländern der Begriff einer rechtmäßigen und

ehrwürdigen Autorität verband. Wenn der Titel eine solche Macht in sich

trug, so konnten Diejenigen, welche behaupteten, daß Jakob _alle_ Macht

entzogen werden müsse, gewiß nicht leugnen, daß man ihm auch den Titel

nehmen mußte.

Und wie lange sollte die von Sancroft's Genie ersonnene anomale

Regierung dauern? Jeder Grund, der überhaupt für ihre Errichtung

angeführt werden konnte, konnte mit gleicher Beweiskraft für

Beibehaltung derselben bis ans Ende der Zeiten geltend gemacht werden.

War der nach Frankreich gebrachte Knabe wirklich von der Königin

geboren, so mußte er später das göttliche und unveräußerliche Recht

erben, König genannt zu werden, und das nämliche Recht ging dann sehr

wahrscheinlich durch das ganze achtzehnte und neunzehnte Jahrhundert von

Papist zu Papist über. Beide Häuser aber hatten einstimmig beschlossen,

daß England nicht von einem Papisten regiert werden sollte. Es konnte

daher leicht kommen, daß, von Geschlecht zu Geschlecht Regenten die

Regierung im Namen vacirender und bettelnder Könige verwalteten. Es

unterlag keinem Zweifel, daß die Regenten vom Parlament ernannt werden

mußten, und so würde diese Erfindung, welche das geheiligte Prinzip der

erblichen Monarchie ungeschwächt aufrechterhalten sollte, zur Folge

gehabt haben, daß die Monarchie factisch eine Wahlmonarchie geworden

wäre.

Außerdem wurde noch ein unverwerflicher Grund gegen Sancroft's Plan

geltend gemacht. Die Gesetzsammlung enthielt ein Gesetz, daß bald nach

Beendigung des langen und blutigen Kampfes zwischen den Häusern York und

Lancaster zu dem Zwecke erlassen worden war, das Unheil abzuwenden,

welches die abwechselnden Siege dieser beiden Häuser über den Adel und

die Gentry des Reichs gebracht hatten. Dieses Gesetz bestimmte, daß

Niemand deshalb, weil er es mit einem im Besitz der Macht befindlichen

König gehalten, den auf Hochverrath gesetzten Strafen verfallen sollte.

Als den Königsmördern nach der Restauration der Prozeß gemacht wurde,

behaupteten einige von ihnen, ihr Fall sei nach diesem Gesetze zu

richten. Sie sagten, sie hätten der Regierung gehorcht, die im Besitz

der Macht gewesen, und sie seien daher keine Hochverräther. Die Richter

gaben zu, daß dies eine gute Entschuldigung sein würde, wenn die

Gefangenen unter der Autorität eines Usurpators gehandelt hätten, der,

wie Heinrich IV. und Richard III. den Königstitel getragen, erklärten

aber, daß ein solcher Entschuldigungsgrund Leuten, welche einen in der

Anklageacte, im Todesurtheile und im Hinrichtungsbefehle als König

bezeichneten Mann angeklagt, verurtheilt und hingerichtet hatten, nicht

zu Gute kommen konnte. Daraus folgte sonach, daß Jeder, der einen

Regenten gegen Jakob unterstützte, große Gefahr lief, gehängt,

geschleift und geviertheilt zu werden, wenn Jakob einmal wieder zur

höchsten Macht gelangte, daß aber Niemand ohne eine solche Verletzung

des Gesetzes, wie selbst ein Jeffreys sie schwerlich zu begehen gewagt

haben würde, bestraft werden könnte, weil er einen wenn auch

unrechtmäßigerweise zu Whitehall regierenden Könige gegen einen zu

Saint-Germain im Exil lebenden rechtmäßigen Könige gehalten hatte.[75]

Man sollte meinen, daß diese Gründe keinen Einwand zuließen, und sie

wurden in der That von Danby, der die wundervolle Gabe besaß, jeden

Gegenstand, den er behandelte, auch dem beschränktesten Verstande klar

zu machen, und von Halifax, der in Gedankenreichthum und glänzender

Diction unter den Rednern der damaligen Zeit seines Gleichen nicht

hatte, mit Nachdruck hervorgehoben. Aber die Tories waren im Oberhause

so zahlreich und mächtig, daß sie trotz der Unhaltbarkeit ihrer Sache,

des Abfalls ihres Führers und der Geschicklichkeit ihrer Gegner bei

einem Haare den Sieg davongetragen hätten. Hundert Lords stimmten ab.

Neunundvierzig stimmten für eine Regentschaft, einundfünfzig dagegen.

Bei der Minorität befanden sich die natürlichen Söhne Karl's, die

Schwäger Jakob's, die Herzöge von Somerset und von Ormond, der

Erzbischof von York und elf Bischöfe. Mit der Majorität stimmte außer

Compton und Trelawney kein Prälat.[76]

Es war fast neun Uhr Abends, als das Haus auseinanderging. Der folgende

Tag war der dreißigste Januar, der Todestag Karl's I. Die große

Körperschaft des anglikanischen Clerus hatte es seit vielen Jahren für

eine heilige Pflicht gehalten, an diesem Tage die Lehren vom

Nichtwiderstande und vom passiven Gehorsam einzuschärfen. Ihre früheren

Predigten konnten sie jedoch jetzt nicht mehr brauchen und viele

Geistliche waren sogar in Zweifel, ob sie es wagen dürften, die ganze

Liturgie zu lesen. Das Unterhaus hatte erklärt, daß der Thron erledigt

sei, das Oberhaus hatte noch gar keine Ansicht ausgesprochen, und es war

daher nicht leicht zu entscheiden, ob die Gebete für den Souverain

angewendet werden konnten. Jeder Gottesdienst haltende Geistliche

handelte nach seinem persönlichen Ermessen. In den meisten Kirchen der

Hauptstadt wurden die Gebete für Jakob weggelassen; in der

Margarethenkirche aber las Sharp, Dechant von Norwich, welcher ersucht

worden war, vor den Mitgliedern des Unterhauses zu predigen, nicht

allein die ganzen Gebete, wie sie im Buche standen, sondern extemporirte

auch vor seiner Predigt einen Segen für den König und sprach am Schlusse

seines Vortrags gegen die jesuitische Lehre, daß Unterthanen berechtigt

seien, ihre Fürsten abzusetzen. Der Sprecher beschwerte sich noch

denselben Nachmittag vor dem Hause über diese Beleidigung. »Heute fassen

Sie einen Beschluß,« sagte er, »und morgen hören Sie denselben mit

eigenen Ohren auf der Kanzel widersprechen.« Sharp wurde von den Tories

kräftig in Schutz genommen und hatte selbst unter den Whigs Freunde;

denn es war noch nicht vergessen, daß er sich in schlimmen Zeiten durch

den Muth, mit dem er trotz des königlichen Befehls gegen den Papismus

gepredigt, ernsten Gefahren ausgesetzt hatte. Sir Christoph Musgrave

bemerkte sehr treffend, das Haus habe den Beschluß, welcher den Thron

für erledigt erklärte, noch nicht bekannt machen lassen. Sharp sei daher

nicht allein nicht verpflichtet gewesen, von diesem Beschlusse etwas zu

wissen, sondern er hätte sogar nicht Notiz davon nehmen können, ohne

sich eine Verletzung des Privilegiums des Hauses zu Schulden kommen zu

lassen, wofür er hätte vor die Schranken gefordert und kniend einen

Verweis erhalten können. Die Majorität sah ein, daß es nicht weise

gewesen wäre, in diesem Augenblicke mit der Geistlichkeit zu hadern und

man ließ den Gegenstand daher fallen.[77]

Während die Gemeinen über Sharp's Predigt discutirten, hatten sich die

Lords wieder zu einem Comité zur Erwägung der Lage der Nation

constituirt und hatten den Beschluß, der den Thron für erledigt

erklärte, Satz für Satz vorlesen lassen.

Der erste Ausdruck, über den sich eine Debatte entspann, war der,

welcher den ursprünglichen Vertrag zwischen König und Volk anerkannte.

Es war nicht zu erwarten, daß die toryistischen Peers eine die

Quintessenz des Whiggismus enthaltende Phrase ohne Einwendungen würden

durchgehen lassen. Es wurde abgestimmt und mit dreiundfünfzig gegen

sechsundvierzig Stimmen beschlossen, daß die Worte stehen bleiben

sollten.

Der strenge Tadel, den die Gemeinen über die Verwaltung Jakob's

ausgesprochen hatten, wurde nun zunächst in Betracht gezogen und ohne

eine einzige abweichende Stimme gebilligt. Nur gegen den Ausdruck, Jakob

habe die Regierung niedergelegt, wurden einige redactionelle

Einwendungen gemacht. Es wurde hervorgehoben, man könne richtiger sagen,

daß er sie verlassen habe. Dieses Amendement wurde, wie es scheint, fast

ohne alle Debatte, und ohne Abstimmung angenommen. Inzwischen war es

spät geworden, und die Lords hoben daher die Sitzung auf.[78]

[Anmerkung 73: +Clarendon's Diary, Jan. 21. 1688/89; Burnet, I.

810: Doyly's Life of Sancroft.+]

[Anmerkung 74: Siehe die Uniformitätsacte.]

[Anmerkung 75: +Stat. 2. Hen. 7. c. 1+; +Lord Coke's Institutes,

III. 1.+ Cook's Hochverrathsprozeß in der +Collection of State

Trials+; +Burnet, I. 813+, und Swift's Note.]

[Anmerkung 76: +Lords' Journals, Jan. 29. 1688/89; Clarendon's

Diary; Evelyn's Diary+; Citters; +Eachard's History of the

Revolution+; +Burnet, I. 813+; +History of the Reestablishment of

the Government, 1689.+ Die Anzahl der Stimmen für und wider sind

in den Protokollen nicht angeführt und werden von verschiedenen

Schriftstellern verschieden angegeben. Ich habe mich an Clarendon

gehalten, der sich die Mühe genommen, Listen der Majorität und der

Minorität zu entwerfen.]

[Anmerkung 77: +Grey's Debates+; +Evelyn's Diary+; +Life of

Archbishop Sharp, by his son+; +Apology for the New Separation, in

a letter to Dr. John Sharp, Archbishop of York, 1691.+]

[Anmerkung 78: +Lords' Journals, Jan. 30. 1688/89; Clarendon's

Diary.+]

[_Spaltung zwischen den Whigs und den Anhängern Danby's._] Bis hieher

hatte die kleine Anzahl Peers, welche unter Danby's Leitung standen, in

festem Bunde mit Halifax und den Whigs gehandelt. Das Ergebniß dieser

Einigung war die Verwerfung des Regentschaftsplanes und die Bestätigung

des Grundsatzes vom ursprünglichen Vertrag. Der Satz, daß Jakob

aufgehört habe, König zu sein, war der Vereinigungspunkt der beiden

Parteien gewesen, welche zusammen die Majorität gebildet hatten. Von

diesem Punkte an aber gingen ihre Wege auseinander. Die nächste zu

entscheidende Frage war, ob der Thron erledigt sei, und dies war keine

bloße Formfrage, sondern eine Frage von ernster praktischer Bedeutung.

Wenn der Thron erledigt war, so konnten die Stände des Reichs Wilhelm

auf denselben erheben; war er nicht erledigt, so konnte er erst nach

seiner Gemahlin, nach der Prinzessin Anna und nach deren

Nachkommenschaft auf denselben gelangen.

Nach der Ansicht der Anhänger Danby's war es ein feststehender

Grundsatz, daß unser Land nicht einen Augenblick ohne einen rechtmäßigen

Fürsten sein konnte. Der Mensch konnte sterben, aber der Regent war

unsterblich; der Mensch konnte abdanken, der Regent aber war

unabsetzbar. Wenn wir, sagten diese Politiker, einmal zugeben, daß der

Thron erledigt ist, so geben wir auch zu, daß er durch Wahl besetzt

werden kann. Der Souverain, den wir auf denselben erheben, wird dann

nicht ein Souverain nach englischem, sondern einer nach polnischem Modus

sein. Selbst wenn wir die Person wählten, welche dem Geburtsrechte nach

zur Regierung kommen würde, so würde diese Person doch nicht kraft des

Geburtsrechtes, sondern kraft unsrer Wahl regieren und würde als

Geschenk erhalten was als Erbtheil betrachtet werden sollte. Die

heilsame Ehrfurcht, mit der das königliche Blut und das Erstgeburtsrecht

bisher betrachtet worden sind, würde bedeutend geschwächt werden. Noch

schlimmer würde das Übel sein, wenn wir den Thron nicht allein durch

Wahl, sondern mit einem Prinzen besetzten, der zwar unbestreitbar die

Eigenschaften eines großen und guten Regenten hat und uns eine

wunderbare Befreiung gebracht, der aber nicht der Erste, ja nicht einmal

der Zweite in der Thronfolgeordnung ist. Wenn wir einmal sagen, daß

Verdienste, so groß sie immer sein mögen, ein Anrecht auf die Krone

geben, so erschüttern wir die Grundpfeiler unsrer Verfassung und liefern

einen Precedenzfall, den jeder ehrgeizige Krieger oder Staatsmann,

welcher dem Lande einen großen Dienst geleistet haben mag, in seinem

Interesse zu benutzen sich versucht fühlen wird. Diese Gefahr vermeiden

wir, wenn wir die Prinzipien der Verfassung logisch bis zu ihren

Consequenzen festhalten. Es hat eine Niederlegung der Krone

stattgefunden. Im Augenblicke der Niederlegung wurde der nächste Erbe

unser rechtmäßiger Souverain. Wir betrachten die Prinzessin von Oranien

als nächste Erbin, und sind der Meinung, daß sie unverzüglich als das

was sie wirklich ist, als unsre Königin, proklamirt werden muß.

Die Whigs entgegneten hierauf, es sei nutzlos, die gewöhnlichen Regeln

auf ein im Zustande der Revolution befindliches Land anzuwenden, die

jetzt obschwebende große Frage dürfe nicht nach den Ansprüchen

pedantischer Templer entschieden werden, und wenn sie so entschieden

werden solle, so könnten derartige Aussprüche auf der einen Seite eben

so gut wie auf der andren angeführt werden. Wenn es ein Rechtsgrundsatz

sei, daß der Thron nie unbesetzt sein könne, so sei es auch ein

Rechtsgrundsatz, daß ein noch lebender Mensch keinen Erben haben könne.

Jakob lebte noch; wie könnte also die Prinzessin von Oranien seine Erbin

sein? Das englische Recht habe allerdings vollständige Vorsorge für die

Thronfolge getroffen, für den Fall, daß die Macht eines Souverains zu

gleicher Zeit mit seinem Leben endete, nicht aber für die seltenen

Fälle, in denen seine Macht vor dem Aufhören seines physischen Lebens

endete, und mit einem dieser höchst seltenen Fälle habe die Convention

es jetzt zu thun. Daß Jakob nicht mehr auf dem Throne sitze, hätten

beide Häuser erklärt. Weder das gemeine Recht, noch das in den Gesetzen

enthaltene Recht bezeichne irgend Jemanden als befugt, in der Zeit

zwischen seiner Abdankung und seinem Ableben den Thron einzunehmen.

Daraus folge, daß der Thron erledigt sei und daß die Häuser den Prinzen

von Oranien ersuchen könnten, denselben einzunehmen. In der

Geburtsordnung sei er allerdings nicht der Nächste, allein dies sei kein

Nachtheil, sondern vielmehr gerade eine positive Empfehlung. Die

erbliche Monarchie sei eine gute politische Institution, aber keineswegs

heiliger als andere gute politische Institutionen. Leider hätten bigotte

und servile Theologen es zu einem religiösen Mysterium gemacht, das fast

eine eben so heilige Scheu erwecke und eben so unbegreiflich sei, als

die Transsubstantiation selbst. Die Institution aufrecht zu erhalten,

aber die nachtheiligen abergläubischen Begriffe zu entfernen, die man

seit den letzten Jahren daran geknüpft, und die sie zu einem Fluche,

anstatt zu einem Segen für die Gesellschaft gemacht hätten, müsse das

Hauptbestreben der englischen Staatsmänner sein, und dieser Zweck werde

am besten erreicht werden, wenn man einmal von der allgemeinen

Erbfolgeordnung ein wenig abweiche und dann wieder zu derselben

zurückkehre.

[_Versammlung bei dem Earl von Devonshire._] Es wurden viele Versuche

gemacht, um einen offenen Bruch zwischen der Partei des Prinzen und der

Partei der Prinzessin zu verhüten. Eine große Versammlung wurde im Hause

des Earl von Devonshire gehalten und daselbst lebhaft debattirt. Halifax

war der Hauptsprecher für Wilhelm, Danby für Marien. Von Marien's

Gesinnungen wußte Danby nichts. Sie wurde seit einiger Zeit in London

erwartet, war aber zuerst durch die Eismassen, welche die Flußmündungen

versperrten, und nach eingetretenem Thauwetter durch heftige Westwinde

in Holland, zurückgehalten worden. Wäre sie früher gekommen, so würde

der Streit wahrscheinlich mit einem Male beigelegt worden sein. Auf der

andren Seite war Halifax nicht ermächtigt irgend etwas im Namen

Wilhelm's zu thun. Der Prinz hatte, getreu seinem Versprechen, daß er

die Einsetzung der Regierung der Convention überlassen werde, eine

undurchdringliche Zurückhaltung bewahrt und hatte sich kein Wort, keinen

Blick, keine Geberde entschlüpfen lassen, welche Zufriedenheit oder

Mißfallen hätte verrathen können. Einer seiner Landsleute, der sein

Vertrauen in hohem Maße genoß, war zu der Versammlung eingeladen und von

den Peers dringend ersucht worden, daß er ihnen einige Aufschlüsse geben

möchte. Er weigerte sich lange. Endlich aber gab er ihren Bitten

insoweit nach, daß er sagte: »Ich kann die Gesinnung Seiner Hoheit nur

muthmaßen. Wenn Sie es gern wissen wollen, was ich muthmaße, so will ich

es Ihnen sagen: ich vermuthe, daß er nicht gern der Ceremonienmeister

seiner Gemahlin werden möchte. Doch ich weiß nichts.« -- »Aber ich weiß

nun etwas,« erwiederte Danby. »Ich weiß genug, mehr als genug.« Dann

entfernte er sich und die Versammlung ging auseinander.[79]

Am 31. Januar wurde die so beendigte Privatdebatte im Hause der Peers

öffentlich wieder aufgenommen. Dieser Tag war zur Feier des

Nationaldankfestes bestimmt worden. Mehrere Bischöfe, darunter Ken und

Sprat, hatten für diese Gelegenheit ein besonderes Gebet abgefaßt. Es

ist vollkommen frei von Schmeicheleien wie von Gehässigkeiten, welche

derartige Erzeugnisse damals nur zu oft verunzierten und hält vielleicht

besser als irgend ein andres Gelegenheitsgebet, das seit zwei

Jahrhunderten verfaßt wurde, einen Vergleich mit jenem herrlichen Muster

reiner, erhabener und ergreifender Beredtsamkeit, mit dem allgemeinen

Gebetbuche aus. Die Lords gingen am Morgen in die Westminsterabtei. Die

Gemeinen hatten Burnet gebeten, in der Margarethenkirche vor ihnen zu

predigen. Von ihm hatte man nicht zu fürchten, daß er in den Fehler

verfallen werde, welcher den Tag vorher daselbst begangen worden war.

Sein kräftiger und lebendiger Vortrag fand gewiß lauten Beifall bei

seinen Zuhörern. Die Predigt wurde nicht allein auf Befehl des Hauses

gedruckt, sondern auch zur Erbauung fremder Protestanten ins

Französische übersetzt.[80] Der Tag wurde mit den bei solchen

Gelegenheiten üblichen Festlichkeiten beschlossen. Die ganze Stadt

strahlte von Feuerwerk und Freudenfeuern; der Kanonendonner und das

Glockengeläute dauerten bis tief in die Nacht hinein; aber ehe die

Lichter erloschen und die Straßen wieder still geworden waren, hatte ein

Ereigniß stattgefunden, das die Freude des Volks dämpfte.

[Anmerkung 79: Dartmouth's Note zu Burnet, I. 393. Dartmouth sagt,

die Lords hätten Fagel diese Andeutung abgedrungen. Dies war ein

Schreibfehler, der in einer eilig hingeschriebenen Anmerkung wohl

zu entschuldigen ist; aber Dalrymple und Andere hätten einen so

auffallenden Fehler nicht abschreiben sollen. Fagel war am 5. Dec.

1688, während sich Wilhelm in Salisbury und Jakob in Whitehall

befand, in Holland gestorben. Die richtige Person war vermuthlich

Dykvelt, Bentinck oder Zulestein, am wahrscheinlichsten Dykvelt.]

[Anmerkung 80: Das Gebet sowohl als Burnet's Predigt sind noch in

unseren großen Bibliotheken zu finden und verdienen gelesen zu

werden.]

[_Debatte im Hause der Lords über die Frage der Thronerledigung._] Die

Peers hatten sich aus der Abtei in ihr Sitzungslokal begeben und die

Discussion über die Lage der Nation wieder aufgenommen. Die letzten

Worte des Beschlusses der Gemeinen wurden in Erwägung gezogen, und es

zeigte sich bald, daß die Majorität nicht gemeint war, diesen Worten

beizustimmen. Zu den nahe an fünfzig Lords, welche der Ansicht waren,

daß Jakob noch der Königstitel gebühre, kamen jetzt noch sieben bis

acht, welche behaupteten, daß derselbe schon auf Marien übergegangen

sei. Als die Whigs sahen, daß ihre Gegner ihnen an Zahl überlegen waren,

versuchten sie es, einen Vergleich zu Stande zu bringen. Sie schlugen

deshalb vor, die Worte, welche den Thron für erledigt erklärten,

wegzulassen und den Prinzen und die Prinzessin einfach zum König und zur

Königin zu proklamiren. Es war augenscheinlich, daß eine solche

Erklärung Alles was die Tories nicht zugestehen wollten, wenn nicht

ausdrücklich aussprach, doch in sich schloß. Denn Niemand konnte

behaupten, daß Wilhelm kraft des Geburtsrechts in das königliche Amt

eingetreten war. Ein Beschluß, der ihn als König anerkannte, wäre

demnach ein Wahlact gewesen, und wie konnte eine Wahl stattfinden ohne

Erledigung?

[_Die Majorität für die Verneinung._] Der Vorschlag der whiggistischen

Lords wurde mit zweiundfünfzig gegen siebenundvierzig Stimmen verworfen.

Dann wurde die Frage gestellt, ob der Thron erledigt sei. Hiermit waren

einverstanden einundvierzig, nicht einverstanden fünfundfünfzig.

Sechsunddreißig von der Minorität protestirten.[81]

[Anmerkung 81: +Lords' Journals, Jan. 31. 1688/89+.]

[_Aufregung in London._] Während der beiden folgenden Tage war London in

einer unruhigen und angstvollen Stimmung. Die Tories begannen zu hoffen,

daß sie ihren Lieblingsplan einer Regentschaft mit besserem Erfolge

wieder zur Sprache würden bringen können. Vielleicht zog der Prinz

selbst, wenn er sah, daß er keine Aussicht hatte, die Krone zu tragen,

Sancroft's Plan, dem Plane Danby's vor. Es war allerdings besser, König

zu sein als Regent; aber Regent war immer noch besser als

Ceremonienmeister. Auf der andren Seite begann auch die niedere und

heftigere Klasse der Whigs, die ehemaligen Emissäre Shaftesbury's die

alten Bundesgenossen College's sich in der City zu regen. Volkshaufen

versammelten sich im Palasthofe und führten eine drohende Sprache. Lord

Lovelace, der im Verdacht stand, zu diesen Versammlungen aufgereizt zu

haben, kündigte den Peers an, daß er beauftragt sei, eine Petition zu

überreichen, in der sie aufgefordert würden, den Prinzen und die

Prinzessin von Oranien unverzüglich zum König und zur Königin zu

erklären. Auf die Frage, von wem die Petition unterzeichnet sei,

antwortete er: »Sie hat noch keine Unterschriften, wenn ich sie aber das

nächste Mal wieder mit hierher bringe, wird sie deren genug haben.«

Diese Drohung beunruhigte und verdroß seine eigne Partei. Die leitenden

Whigs waren in der That noch ängstlicher besorgt, als die Tories, daß

die Berathungen der Convention vollkommen frei seien und daß kein

Anhänger Jakob's behaupten könne, daß das eine oder das andre Haus unter

dem Einflusse eines Zwanges gehandelt habe. Eine ähnliche Petition wie

die von Lovelace überreichte, wurde auch im Hause der Gemeinen

vorgelegt, aber mit Verachtung zurückgewiesen. Maynard war der Erste,

der gegen den Versuch des Straßenpöbels, die Stände des Reichs

einzuschüchtern, protestirte. Wilhelm ließ Lovelace zu sich kommen,

setzte ihn sehr ernsthaft zur Rede und befahl den städtischen Behörden,

gegen alle ungesetzlichen Versammlungen kräftig einzuschreiten.[82]

Nichts in der Geschichte unsrer Revolution verdient mehr Bewunderung und

Nachahmung als die Art, wie sich die beiden Parteien der Convention

gerade in dem Augenblicke, wo ihr Streit am heftigsten war, wie ein Mann

zum Widerstand gegen die Vorschriften des Pöbels der Hauptstadt

verbanden.

[Anmerkung 82: Citters, 5.(15.) Febr. 186 f.; +Diary, Feb. 2.+ In

dem Werke, +Revolution Politics+, einem höchst abgeschmackten

Buche, das aber als Sammlung der unsinnigen Tagesgerüchte einigen

Werth hat, übertreibt die Geschichte maßlos. -- +Grey's Debates+.]

Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Fünfter Band (der 11) · 第 23 / 26 段