Regentschaftsplan nur vom whiggistischen Standpunkte vertheidigen ließ.
Über die Rechtsfrage konnte zwischen den vernünftigen Anhängern des
Planes und der Majorität des Hauses der Gemeinen kein Streit obwalten.
Es blieb nur eine Zweckmäßigkeitsfrage übrig. Und konnte wohl irgend ein
Staatsmann im Ernst behaupten, daß es zweckmäßig sei, eine Regierung mit
zwei Oberhäuptern einzusetzen und dem einen dieser beiden Oberhäupter
die königliche Macht ohne die königliche Würde, dem andren die
königliche Würde ohne die königliche Macht zu ertheilen? Es war
notorisch, daß eine solche Einrichtung, selbst wenn sie durch die
Unmündigkeit oder Geistesschwäche eines Fürsten geboten war, ernste
Nachtheile hatte. Daß Regentschaftsperioden Zeiten der Schwäche, der
Unruhen oder des Unheils sind, war eine durch die ganze Geschichte
Englands, Frankreichs und Schottlands bewiesene, fast sprichwörtlich
gewordene Wahrheit. Indessen war der König im Fall der Unmündigkeit oder
Geistesschwäche wenigstens passiv, und er konnte dem Regenten nicht
thätig entgegenwirken. Der gegenwärtige Vorschlag aber hieß so viel als
England zwei Staatsoberhäupter von reifem Alter und gesundem Verstande
geben, die einen unversöhnlichen Krieg gegeneinander führten. Es war
lächerlich, davon zu reden, daß man Jakob bloß den Königstitel lassen
und ihm alle königliche Macht entziehen wolle. Denn der Titel war ein
Theil der Macht. Das Wort König war ein Zauberwort, mit dem sich bei
vielen Engländern die Idee einer von oben stammenden geheimnißvollen
Eigenschaft und bei allen Engländern der Begriff einer rechtmäßigen und
ehrwürdigen Autorität verband. Wenn der Titel eine solche Macht in sich
trug, so konnten Diejenigen, welche behaupteten, daß Jakob _alle_ Macht
entzogen werden müsse, gewiß nicht leugnen, daß man ihm auch den Titel
nehmen mußte.
Und wie lange sollte die von Sancroft's Genie ersonnene anomale
Regierung dauern? Jeder Grund, der überhaupt für ihre Errichtung
angeführt werden konnte, konnte mit gleicher Beweiskraft für
Beibehaltung derselben bis ans Ende der Zeiten geltend gemacht werden.
War der nach Frankreich gebrachte Knabe wirklich von der Königin
geboren, so mußte er später das göttliche und unveräußerliche Recht
erben, König genannt zu werden, und das nämliche Recht ging dann sehr
wahrscheinlich durch das ganze achtzehnte und neunzehnte Jahrhundert von
Papist zu Papist über. Beide Häuser aber hatten einstimmig beschlossen,
daß England nicht von einem Papisten regiert werden sollte. Es konnte
daher leicht kommen, daß, von Geschlecht zu Geschlecht Regenten die
Regierung im Namen vacirender und bettelnder Könige verwalteten. Es
unterlag keinem Zweifel, daß die Regenten vom Parlament ernannt werden
mußten, und so würde diese Erfindung, welche das geheiligte Prinzip der
erblichen Monarchie ungeschwächt aufrechterhalten sollte, zur Folge
gehabt haben, daß die Monarchie factisch eine Wahlmonarchie geworden
wäre.
Außerdem wurde noch ein unverwerflicher Grund gegen Sancroft's Plan
geltend gemacht. Die Gesetzsammlung enthielt ein Gesetz, daß bald nach
Beendigung des langen und blutigen Kampfes zwischen den Häusern York und
Lancaster zu dem Zwecke erlassen worden war, das Unheil abzuwenden,
welches die abwechselnden Siege dieser beiden Häuser über den Adel und
die Gentry des Reichs gebracht hatten. Dieses Gesetz bestimmte, daß
Niemand deshalb, weil er es mit einem im Besitz der Macht befindlichen
König gehalten, den auf Hochverrath gesetzten Strafen verfallen sollte.
Als den Königsmördern nach der Restauration der Prozeß gemacht wurde,
behaupteten einige von ihnen, ihr Fall sei nach diesem Gesetze zu
richten. Sie sagten, sie hätten der Regierung gehorcht, die im Besitz
der Macht gewesen, und sie seien daher keine Hochverräther. Die Richter
gaben zu, daß dies eine gute Entschuldigung sein würde, wenn die
Gefangenen unter der Autorität eines Usurpators gehandelt hätten, der,
wie Heinrich IV. und Richard III. den Königstitel getragen, erklärten
aber, daß ein solcher Entschuldigungsgrund Leuten, welche einen in der
Anklageacte, im Todesurtheile und im Hinrichtungsbefehle als König
bezeichneten Mann angeklagt, verurtheilt und hingerichtet hatten, nicht
zu Gute kommen konnte. Daraus folgte sonach, daß Jeder, der einen
Regenten gegen Jakob unterstützte, große Gefahr lief, gehängt,
geschleift und geviertheilt zu werden, wenn Jakob einmal wieder zur
höchsten Macht gelangte, daß aber Niemand ohne eine solche Verletzung
des Gesetzes, wie selbst ein Jeffreys sie schwerlich zu begehen gewagt
haben würde, bestraft werden könnte, weil er einen wenn auch
unrechtmäßigerweise zu Whitehall regierenden Könige gegen einen zu
Saint-Germain im Exil lebenden rechtmäßigen Könige gehalten hatte.[75]
Man sollte meinen, daß diese Gründe keinen Einwand zuließen, und sie
wurden in der That von Danby, der die wundervolle Gabe besaß, jeden
Gegenstand, den er behandelte, auch dem beschränktesten Verstande klar
zu machen, und von Halifax, der in Gedankenreichthum und glänzender
Diction unter den Rednern der damaligen Zeit seines Gleichen nicht
hatte, mit Nachdruck hervorgehoben. Aber die Tories waren im Oberhause
so zahlreich und mächtig, daß sie trotz der Unhaltbarkeit ihrer Sache,
des Abfalls ihres Führers und der Geschicklichkeit ihrer Gegner bei
einem Haare den Sieg davongetragen hätten. Hundert Lords stimmten ab.
Neunundvierzig stimmten für eine Regentschaft, einundfünfzig dagegen.
Bei der Minorität befanden sich die natürlichen Söhne Karl's, die
Schwäger Jakob's, die Herzöge von Somerset und von Ormond, der
Erzbischof von York und elf Bischöfe. Mit der Majorität stimmte außer
Compton und Trelawney kein Prälat.[76]
Es war fast neun Uhr Abends, als das Haus auseinanderging. Der folgende
Tag war der dreißigste Januar, der Todestag Karl's I. Die große
Körperschaft des anglikanischen Clerus hatte es seit vielen Jahren für
eine heilige Pflicht gehalten, an diesem Tage die Lehren vom
Nichtwiderstande und vom passiven Gehorsam einzuschärfen. Ihre früheren
Predigten konnten sie jedoch jetzt nicht mehr brauchen und viele
Geistliche waren sogar in Zweifel, ob sie es wagen dürften, die ganze
Liturgie zu lesen. Das Unterhaus hatte erklärt, daß der Thron erledigt
sei, das Oberhaus hatte noch gar keine Ansicht ausgesprochen, und es war
daher nicht leicht zu entscheiden, ob die Gebete für den Souverain
angewendet werden konnten. Jeder Gottesdienst haltende Geistliche
handelte nach seinem persönlichen Ermessen. In den meisten Kirchen der
Hauptstadt wurden die Gebete für Jakob weggelassen; in der
Margarethenkirche aber las Sharp, Dechant von Norwich, welcher ersucht
worden war, vor den Mitgliedern des Unterhauses zu predigen, nicht
allein die ganzen Gebete, wie sie im Buche standen, sondern extemporirte
auch vor seiner Predigt einen Segen für den König und sprach am Schlusse
seines Vortrags gegen die jesuitische Lehre, daß Unterthanen berechtigt
seien, ihre Fürsten abzusetzen. Der Sprecher beschwerte sich noch
denselben Nachmittag vor dem Hause über diese Beleidigung. »Heute fassen
Sie einen Beschluß,« sagte er, »und morgen hören Sie denselben mit
eigenen Ohren auf der Kanzel widersprechen.« Sharp wurde von den Tories
kräftig in Schutz genommen und hatte selbst unter den Whigs Freunde;
denn es war noch nicht vergessen, daß er sich in schlimmen Zeiten durch
den Muth, mit dem er trotz des königlichen Befehls gegen den Papismus
gepredigt, ernsten Gefahren ausgesetzt hatte. Sir Christoph Musgrave
bemerkte sehr treffend, das Haus habe den Beschluß, welcher den Thron
für erledigt erklärte, noch nicht bekannt machen lassen. Sharp sei daher
nicht allein nicht verpflichtet gewesen, von diesem Beschlusse etwas zu
wissen, sondern er hätte sogar nicht Notiz davon nehmen können, ohne
sich eine Verletzung des Privilegiums des Hauses zu Schulden kommen zu
lassen, wofür er hätte vor die Schranken gefordert und kniend einen
Verweis erhalten können. Die Majorität sah ein, daß es nicht weise
gewesen wäre, in diesem Augenblicke mit der Geistlichkeit zu hadern und
man ließ den Gegenstand daher fallen.[77]
Während die Gemeinen über Sharp's Predigt discutirten, hatten sich die
Lords wieder zu einem Comité zur Erwägung der Lage der Nation
constituirt und hatten den Beschluß, der den Thron für erledigt
erklärte, Satz für Satz vorlesen lassen.
Der erste Ausdruck, über den sich eine Debatte entspann, war der,
welcher den ursprünglichen Vertrag zwischen König und Volk anerkannte.
Es war nicht zu erwarten, daß die toryistischen Peers eine die
Quintessenz des Whiggismus enthaltende Phrase ohne Einwendungen würden
durchgehen lassen. Es wurde abgestimmt und mit dreiundfünfzig gegen
sechsundvierzig Stimmen beschlossen, daß die Worte stehen bleiben
sollten.
Der strenge Tadel, den die Gemeinen über die Verwaltung Jakob's
ausgesprochen hatten, wurde nun zunächst in Betracht gezogen und ohne
eine einzige abweichende Stimme gebilligt. Nur gegen den Ausdruck, Jakob
habe die Regierung niedergelegt, wurden einige redactionelle
Einwendungen gemacht. Es wurde hervorgehoben, man könne richtiger sagen,
daß er sie verlassen habe. Dieses Amendement wurde, wie es scheint, fast
ohne alle Debatte, und ohne Abstimmung angenommen. Inzwischen war es
spät geworden, und die Lords hoben daher die Sitzung auf.[78]
[Anmerkung 73: +Clarendon's Diary, Jan. 21. 1688/89; Burnet, I.
810: Doyly's Life of Sancroft.+]
[Anmerkung 74: Siehe die Uniformitätsacte.]
[Anmerkung 75: +Stat. 2. Hen. 7. c. 1+; +Lord Coke's Institutes,
III. 1.+ Cook's Hochverrathsprozeß in der +Collection of State
Trials+; +Burnet, I. 813+, und Swift's Note.]
[Anmerkung 76: +Lords' Journals, Jan. 29. 1688/89; Clarendon's
Diary; Evelyn's Diary+; Citters; +Eachard's History of the
Revolution+; +Burnet, I. 813+; +History of the Reestablishment of
the Government, 1689.+ Die Anzahl der Stimmen für und wider sind
in den Protokollen nicht angeführt und werden von verschiedenen
Schriftstellern verschieden angegeben. Ich habe mich an Clarendon
gehalten, der sich die Mühe genommen, Listen der Majorität und der
Minorität zu entwerfen.]
[Anmerkung 77: +Grey's Debates+; +Evelyn's Diary+; +Life of
Archbishop Sharp, by his son+; +Apology for the New Separation, in
a letter to Dr. John Sharp, Archbishop of York, 1691.+]
[Anmerkung 78: +Lords' Journals, Jan. 30. 1688/89; Clarendon's
Diary.+]
[_Spaltung zwischen den Whigs und den Anhängern Danby's._] Bis hieher
hatte die kleine Anzahl Peers, welche unter Danby's Leitung standen, in
festem Bunde mit Halifax und den Whigs gehandelt. Das Ergebniß dieser
Einigung war die Verwerfung des Regentschaftsplanes und die Bestätigung
des Grundsatzes vom ursprünglichen Vertrag. Der Satz, daß Jakob
aufgehört habe, König zu sein, war der Vereinigungspunkt der beiden
Parteien gewesen, welche zusammen die Majorität gebildet hatten. Von
diesem Punkte an aber gingen ihre Wege auseinander. Die nächste zu
entscheidende Frage war, ob der Thron erledigt sei, und dies war keine
bloße Formfrage, sondern eine Frage von ernster praktischer Bedeutung.
Wenn der Thron erledigt war, so konnten die Stände des Reichs Wilhelm
auf denselben erheben; war er nicht erledigt, so konnte er erst nach
seiner Gemahlin, nach der Prinzessin Anna und nach deren
Nachkommenschaft auf denselben gelangen.
Nach der Ansicht der Anhänger Danby's war es ein feststehender
Grundsatz, daß unser Land nicht einen Augenblick ohne einen rechtmäßigen
Fürsten sein konnte. Der Mensch konnte sterben, aber der Regent war
unsterblich; der Mensch konnte abdanken, der Regent aber war
unabsetzbar. Wenn wir, sagten diese Politiker, einmal zugeben, daß der
Thron erledigt ist, so geben wir auch zu, daß er durch Wahl besetzt
werden kann. Der Souverain, den wir auf denselben erheben, wird dann
nicht ein Souverain nach englischem, sondern einer nach polnischem Modus
sein. Selbst wenn wir die Person wählten, welche dem Geburtsrechte nach
zur Regierung kommen würde, so würde diese Person doch nicht kraft des
Geburtsrechtes, sondern kraft unsrer Wahl regieren und würde als
Geschenk erhalten was als Erbtheil betrachtet werden sollte. Die
heilsame Ehrfurcht, mit der das königliche Blut und das Erstgeburtsrecht
bisher betrachtet worden sind, würde bedeutend geschwächt werden. Noch
schlimmer würde das Übel sein, wenn wir den Thron nicht allein durch
Wahl, sondern mit einem Prinzen besetzten, der zwar unbestreitbar die
Eigenschaften eines großen und guten Regenten hat und uns eine
wunderbare Befreiung gebracht, der aber nicht der Erste, ja nicht einmal
der Zweite in der Thronfolgeordnung ist. Wenn wir einmal sagen, daß
Verdienste, so groß sie immer sein mögen, ein Anrecht auf die Krone
geben, so erschüttern wir die Grundpfeiler unsrer Verfassung und liefern
einen Precedenzfall, den jeder ehrgeizige Krieger oder Staatsmann,
welcher dem Lande einen großen Dienst geleistet haben mag, in seinem
Interesse zu benutzen sich versucht fühlen wird. Diese Gefahr vermeiden
wir, wenn wir die Prinzipien der Verfassung logisch bis zu ihren
Consequenzen festhalten. Es hat eine Niederlegung der Krone
stattgefunden. Im Augenblicke der Niederlegung wurde der nächste Erbe
unser rechtmäßiger Souverain. Wir betrachten die Prinzessin von Oranien
als nächste Erbin, und sind der Meinung, daß sie unverzüglich als das
was sie wirklich ist, als unsre Königin, proklamirt werden muß.
Die Whigs entgegneten hierauf, es sei nutzlos, die gewöhnlichen Regeln
auf ein im Zustande der Revolution befindliches Land anzuwenden, die
jetzt obschwebende große Frage dürfe nicht nach den Ansprüchen
pedantischer Templer entschieden werden, und wenn sie so entschieden
werden solle, so könnten derartige Aussprüche auf der einen Seite eben
so gut wie auf der andren angeführt werden. Wenn es ein Rechtsgrundsatz
sei, daß der Thron nie unbesetzt sein könne, so sei es auch ein
Rechtsgrundsatz, daß ein noch lebender Mensch keinen Erben haben könne.
Jakob lebte noch; wie könnte also die Prinzessin von Oranien seine Erbin
sein? Das englische Recht habe allerdings vollständige Vorsorge für die
Thronfolge getroffen, für den Fall, daß die Macht eines Souverains zu
gleicher Zeit mit seinem Leben endete, nicht aber für die seltenen
Fälle, in denen seine Macht vor dem Aufhören seines physischen Lebens
endete, und mit einem dieser höchst seltenen Fälle habe die Convention
es jetzt zu thun. Daß Jakob nicht mehr auf dem Throne sitze, hätten
beide Häuser erklärt. Weder das gemeine Recht, noch das in den Gesetzen
enthaltene Recht bezeichne irgend Jemanden als befugt, in der Zeit
zwischen seiner Abdankung und seinem Ableben den Thron einzunehmen.
Daraus folge, daß der Thron erledigt sei und daß die Häuser den Prinzen
von Oranien ersuchen könnten, denselben einzunehmen. In der
Geburtsordnung sei er allerdings nicht der Nächste, allein dies sei kein
Nachtheil, sondern vielmehr gerade eine positive Empfehlung. Die
erbliche Monarchie sei eine gute politische Institution, aber keineswegs
heiliger als andere gute politische Institutionen. Leider hätten bigotte
und servile Theologen es zu einem religiösen Mysterium gemacht, das fast
eine eben so heilige Scheu erwecke und eben so unbegreiflich sei, als
die Transsubstantiation selbst. Die Institution aufrecht zu erhalten,
aber die nachtheiligen abergläubischen Begriffe zu entfernen, die man
seit den letzten Jahren daran geknüpft, und die sie zu einem Fluche,
anstatt zu einem Segen für die Gesellschaft gemacht hätten, müsse das
Hauptbestreben der englischen Staatsmänner sein, und dieser Zweck werde
am besten erreicht werden, wenn man einmal von der allgemeinen
Erbfolgeordnung ein wenig abweiche und dann wieder zu derselben
zurückkehre.
[_Versammlung bei dem Earl von Devonshire._] Es wurden viele Versuche
gemacht, um einen offenen Bruch zwischen der Partei des Prinzen und der
Partei der Prinzessin zu verhüten. Eine große Versammlung wurde im Hause
des Earl von Devonshire gehalten und daselbst lebhaft debattirt. Halifax
war der Hauptsprecher für Wilhelm, Danby für Marien. Von Marien's
Gesinnungen wußte Danby nichts. Sie wurde seit einiger Zeit in London
erwartet, war aber zuerst durch die Eismassen, welche die Flußmündungen
versperrten, und nach eingetretenem Thauwetter durch heftige Westwinde
in Holland, zurückgehalten worden. Wäre sie früher gekommen, so würde
der Streit wahrscheinlich mit einem Male beigelegt worden sein. Auf der
andren Seite war Halifax nicht ermächtigt irgend etwas im Namen
Wilhelm's zu thun. Der Prinz hatte, getreu seinem Versprechen, daß er
die Einsetzung der Regierung der Convention überlassen werde, eine
undurchdringliche Zurückhaltung bewahrt und hatte sich kein Wort, keinen
Blick, keine Geberde entschlüpfen lassen, welche Zufriedenheit oder
Mißfallen hätte verrathen können. Einer seiner Landsleute, der sein
Vertrauen in hohem Maße genoß, war zu der Versammlung eingeladen und von
den Peers dringend ersucht worden, daß er ihnen einige Aufschlüsse geben
möchte. Er weigerte sich lange. Endlich aber gab er ihren Bitten
insoweit nach, daß er sagte: »Ich kann die Gesinnung Seiner Hoheit nur
muthmaßen. Wenn Sie es gern wissen wollen, was ich muthmaße, so will ich
es Ihnen sagen: ich vermuthe, daß er nicht gern der Ceremonienmeister
seiner Gemahlin werden möchte. Doch ich weiß nichts.« -- »Aber ich weiß
nun etwas,« erwiederte Danby. »Ich weiß genug, mehr als genug.« Dann
entfernte er sich und die Versammlung ging auseinander.[79]
Am 31. Januar wurde die so beendigte Privatdebatte im Hause der Peers
öffentlich wieder aufgenommen. Dieser Tag war zur Feier des
Nationaldankfestes bestimmt worden. Mehrere Bischöfe, darunter Ken und
Sprat, hatten für diese Gelegenheit ein besonderes Gebet abgefaßt. Es
ist vollkommen frei von Schmeicheleien wie von Gehässigkeiten, welche
derartige Erzeugnisse damals nur zu oft verunzierten und hält vielleicht
besser als irgend ein andres Gelegenheitsgebet, das seit zwei
Jahrhunderten verfaßt wurde, einen Vergleich mit jenem herrlichen Muster
reiner, erhabener und ergreifender Beredtsamkeit, mit dem allgemeinen
Gebetbuche aus. Die Lords gingen am Morgen in die Westminsterabtei. Die
Gemeinen hatten Burnet gebeten, in der Margarethenkirche vor ihnen zu
predigen. Von ihm hatte man nicht zu fürchten, daß er in den Fehler
verfallen werde, welcher den Tag vorher daselbst begangen worden war.
Sein kräftiger und lebendiger Vortrag fand gewiß lauten Beifall bei
seinen Zuhörern. Die Predigt wurde nicht allein auf Befehl des Hauses
gedruckt, sondern auch zur Erbauung fremder Protestanten ins
Französische übersetzt.[80] Der Tag wurde mit den bei solchen
Gelegenheiten üblichen Festlichkeiten beschlossen. Die ganze Stadt
strahlte von Feuerwerk und Freudenfeuern; der Kanonendonner und das
Glockengeläute dauerten bis tief in die Nacht hinein; aber ehe die
Lichter erloschen und die Straßen wieder still geworden waren, hatte ein
Ereigniß stattgefunden, das die Freude des Volks dämpfte.
[Anmerkung 79: Dartmouth's Note zu Burnet, I. 393. Dartmouth sagt,
die Lords hätten Fagel diese Andeutung abgedrungen. Dies war ein
Schreibfehler, der in einer eilig hingeschriebenen Anmerkung wohl
zu entschuldigen ist; aber Dalrymple und Andere hätten einen so
auffallenden Fehler nicht abschreiben sollen. Fagel war am 5. Dec.
1688, während sich Wilhelm in Salisbury und Jakob in Whitehall
befand, in Holland gestorben. Die richtige Person war vermuthlich
Dykvelt, Bentinck oder Zulestein, am wahrscheinlichsten Dykvelt.]
[Anmerkung 80: Das Gebet sowohl als Burnet's Predigt sind noch in
unseren großen Bibliotheken zu finden und verdienen gelesen zu
werden.]
[_Debatte im Hause der Lords über die Frage der Thronerledigung._] Die
Peers hatten sich aus der Abtei in ihr Sitzungslokal begeben und die
Discussion über die Lage der Nation wieder aufgenommen. Die letzten
Worte des Beschlusses der Gemeinen wurden in Erwägung gezogen, und es
zeigte sich bald, daß die Majorität nicht gemeint war, diesen Worten
beizustimmen. Zu den nahe an fünfzig Lords, welche der Ansicht waren,
daß Jakob noch der Königstitel gebühre, kamen jetzt noch sieben bis
acht, welche behaupteten, daß derselbe schon auf Marien übergegangen
sei. Als die Whigs sahen, daß ihre Gegner ihnen an Zahl überlegen waren,
versuchten sie es, einen Vergleich zu Stande zu bringen. Sie schlugen
deshalb vor, die Worte, welche den Thron für erledigt erklärten,
wegzulassen und den Prinzen und die Prinzessin einfach zum König und zur
Königin zu proklamiren. Es war augenscheinlich, daß eine solche
Erklärung Alles was die Tories nicht zugestehen wollten, wenn nicht
ausdrücklich aussprach, doch in sich schloß. Denn Niemand konnte
behaupten, daß Wilhelm kraft des Geburtsrechts in das königliche Amt
eingetreten war. Ein Beschluß, der ihn als König anerkannte, wäre
demnach ein Wahlact gewesen, und wie konnte eine Wahl stattfinden ohne
Erledigung?
[_Die Majorität für die Verneinung._] Der Vorschlag der whiggistischen
Lords wurde mit zweiundfünfzig gegen siebenundvierzig Stimmen verworfen.
Dann wurde die Frage gestellt, ob der Thron erledigt sei. Hiermit waren
einverstanden einundvierzig, nicht einverstanden fünfundfünfzig.
Sechsunddreißig von der Minorität protestirten.[81]
[Anmerkung 81: +Lords' Journals, Jan. 31. 1688/89+.]
[_Aufregung in London._] Während der beiden folgenden Tage war London in
einer unruhigen und angstvollen Stimmung. Die Tories begannen zu hoffen,
daß sie ihren Lieblingsplan einer Regentschaft mit besserem Erfolge
wieder zur Sprache würden bringen können. Vielleicht zog der Prinz
selbst, wenn er sah, daß er keine Aussicht hatte, die Krone zu tragen,
Sancroft's Plan, dem Plane Danby's vor. Es war allerdings besser, König
zu sein als Regent; aber Regent war immer noch besser als
Ceremonienmeister. Auf der andren Seite begann auch die niedere und
heftigere Klasse der Whigs, die ehemaligen Emissäre Shaftesbury's die
alten Bundesgenossen College's sich in der City zu regen. Volkshaufen
versammelten sich im Palasthofe und führten eine drohende Sprache. Lord
Lovelace, der im Verdacht stand, zu diesen Versammlungen aufgereizt zu
haben, kündigte den Peers an, daß er beauftragt sei, eine Petition zu
überreichen, in der sie aufgefordert würden, den Prinzen und die
Prinzessin von Oranien unverzüglich zum König und zur Königin zu
erklären. Auf die Frage, von wem die Petition unterzeichnet sei,
antwortete er: »Sie hat noch keine Unterschriften, wenn ich sie aber das
nächste Mal wieder mit hierher bringe, wird sie deren genug haben.«
Diese Drohung beunruhigte und verdroß seine eigne Partei. Die leitenden
Whigs waren in der That noch ängstlicher besorgt, als die Tories, daß
die Berathungen der Convention vollkommen frei seien und daß kein
Anhänger Jakob's behaupten könne, daß das eine oder das andre Haus unter
dem Einflusse eines Zwanges gehandelt habe. Eine ähnliche Petition wie
die von Lovelace überreichte, wurde auch im Hause der Gemeinen
vorgelegt, aber mit Verachtung zurückgewiesen. Maynard war der Erste,
der gegen den Versuch des Straßenpöbels, die Stände des Reichs
einzuschüchtern, protestirte. Wilhelm ließ Lovelace zu sich kommen,
setzte ihn sehr ernsthaft zur Rede und befahl den städtischen Behörden,
gegen alle ungesetzlichen Versammlungen kräftig einzuschreiten.[82]
Nichts in der Geschichte unsrer Revolution verdient mehr Bewunderung und
Nachahmung als die Art, wie sich die beiden Parteien der Convention
gerade in dem Augenblicke, wo ihr Streit am heftigsten war, wie ein Mann
zum Widerstand gegen die Vorschriften des Pöbels der Hauptstadt
verbanden.
[Anmerkung 82: Citters, 5.(15.) Febr. 186 f.; +Diary, Feb. 2.+ In
dem Werke, +Revolution Politics+, einem höchst abgeschmackten
Buche, das aber als Sammlung der unsinnigen Tagesgerüchte einigen
Werth hat, übertreibt die Geschichte maßlos. -- +Grey's Debates+.]