Gesetze für das Einzelwirkliche als Subjekt der Urteile --
Urteilsgesetze: die genannten. Gesetze für den Zusammenhang des
Wirklichen, den wir erschliessen -- Schlussgesetze: das Einheitsgesetz,
das Gesetz der Kausalität oder der Ermöglichung des Anfangenden, das
Gesetz des Grundes. Drei Gedankengänge, die zum Einheitsgesetz führen.
Falsche Formulierung des Gesetzes der Kausalität; es ist verschieden vom
Gesetz der Gleichförmigkeit des Naturlaufs -- Sinn dieses Gesetzes --
führt nicht auf das Gesetz des Widerspruchs zurück. Gesetz des Grundes,
ein Gesetz des Enthaltenseins in seiner Anwendung auf Urteile. Drei
Formen des Gesetzes des Widerspruchs. Real- und Formalgesetze. Auch das
Gesetz des Widerspruchs kann einen realen, den Fortschritt des Erkennens
bedingenden Charakter haben.
Fünfzehnte Untersuchung.