Gesetze des Erkennens 23

Es giebt nur Eine Wahrheit, keine einzelnen Wahrheiten. Entdeckung

dieser Einen Wahrheit nach dem Gesetz der Zusammengehörigkeit, dem

Grundgesetz des Erkennens; (Synthese nicht Analyse). An seine Stelle

treten die Gesetze für die Urteile: erstens Gesetz der Übereinstimmung,

Form eins und vier; zweitens Gesetz des Enthaltenseins, Form fünf und

acht. Drittens Gesetz des Widerspruchs, Form zwei und drei, Form sechs

und sieben -- Gesetze für einzelne Urteile; viertens Gesetz des

ausgeschlossenen Dritten für das Verhältnis zweier Urteile zu einander.

Vier Kategorien: Ding, Eigenschaft, Vorgang, Beziehung; die Begriffe der

einen Kategorie nicht der einer andern über- oder unterzuordnen.

Verhältnis des Enthaltenseins verschieden von Ding und Eigenschaft, Ding

und Vorgang, von untergeordneter Bedeutung für unser Erkennen. Urteil

setzt Synthese voraus und schliesst diese als bedingenden Bestandteil

ein, mag sein gedanklicher Ausdruck auch als Enthaltensein, Subsumtion,

Analyse erscheinen; der sprachliche Ausdruck erscheint wieder als

Synthese. Die wesentlichen Merkmale nicht einander über- oder

untergeordnet, ausser wenn sie den gleichen Kategorien angehören; nicht

in den Sinnenbildern enthalten. Auch die negativen Merkmale der Dinge

nicht in ihnen enthalten.

Vierzehnte Untersuchung.

Einführung in die moderne Logik. Erster Teil. · 第 24 / 46 题