Vors.: _Haben Sie die V. für homosexuell gehalten?_

Zeuge: Ja, aber ohne greifbaren Anlaß.

Vors.: Fräulein V. hat gern stark Witze gemacht?

Zeuge: Ja, aber nie unanständige.

Nach unwesentlichen Angaben und Verhören wird nun die Verhandlung

vertagt.

Am vierten Verhandlungstage erfolgt der Schluß des Beweisverfahrens. Die

Zeugen werden zu Ende verhört, die Gutachten erstattet. Inzwischen sind

einige Briefe aus dem Publikum an die Geschworenen abgeliefert worden,

in denen offenbar der Versuch gemacht werden soll, die Geschworenen zu

beeinflussen. An einem der früheren Verhandlungstage hat sich übrigens

der Verteidiger sehr scharf gegen eine weibliche Geschworene gewendet,

die durch Zurufe und beredtes Mienenspiel ihren Abscheu ausgedrückt hat

und er hat versucht, sie aus dem Geschworenenkollegium auszuscheiden.

Der Antrag ist aber abgelehnt worden. Die eingelieferten Briefe werden

übrigens ungelesen zu den Akten gelegt. Die Geschworenen wären zwar sehr

vernünftigerweise dafür gewesen, der Vorsitzende möge sie öffnen und

lesen, denn sie konnten doch auch sachliches, wesentliches enthalten,

und wenn sie bloß die Geschworenen beeinflussen wollten, brauchte er ja

den Inhalt nicht weiter zu geben. Aber der Vorsitzende ging nicht darauf

ein.

Zuerst wird die Zeugenaussage einer Lehrerin verlesen, die auch in dem

ersten Prozeß eine Rolle gespielt hat, und die allerhand belastende

Dinge aus dem Vorleben der Angeklagten enthält. Unter anderen berichtet

sie auch von Männern, die sich um die V. als Frau beworben haben sollen.

Als nun ein Gerichtsbeamter bei der Verlesung auch den Namen eines

solchen Mannes nennt, springt die V. erregt auf und ruft: Bitte, Namen

nennt man doch nicht.

Vors.: Da hat sie recht. (Er gibt Auftrag bei der weiteren Verlesung die

Namen fortzulassen.)

Bei der Verlesung einer anderen Aussage, die nicht günstig ist, und die

von dem Verhalten der Angeklagten während ihrer Schulzeit spricht, ruft

die V. dazwischen: Das geht zu weit! Sie haben die Frau Dr. Teleki

gehört, die gesagt hat, wie sehr mich der _Lehrkörper_ schätzte. Wenn

Sie jetzt diesen Klatsch aufgewärmt haben, so ist das Geschmackssache.

Nach diesen Worten will die V. den Saal eiligst verlassen.

Vors.: Bleiben Sie hier! Das werden wir auch abstellen!

Die V. wird von Justizbeamten zurückgehalten und zu ihrer Bank

zurückgeführt. Sie ruft aus: Ich weiche der brutalen Gewalt. Es ist sehr

hübsch, wenn Sie Gewalt anwenden müssen.

Sie setzt sich nieder, springt aber gleich darauf wieder wütend auf und

schreit: „Herr Hofrat, ich konstatiere wieder, daß Sie nicht objektiv

sind. Ich bin nicht die einzige im Saal, die das konstatiert.“

Der Staatsanwalt spricht nun über die Gerichtspsychiater, die er als

hochangesehene Psychiater bezeichnet. Jetzt lacht die V. und räuspert

sich auffällig.

Vors.: Das ist eine neue Ungezogenheit. Ich nehme nur Rücksicht auf Sie,

weil Sie ein Weib sind und etwas krank.

In der Nachmittagsverhandlung bringt der Vorsitzende sehr interessante

Bruchstücke aus einem viele Seiten langen Briefe an den Fürsterzbischof

Piffl zur Verlesung.

„Wollen Sie ein übriges tun, dann bitte ich Sie, mit der hochmütigen

Frau Inspektor (seiner Schwägerin) ein ernstes Wort zu sprechen ...

Unter dem Schein des Edelmutes hat sie (Frau Piffl) nicht die Anzeige

erstattet, um zu verhindern, daß meine Unschuld an den Tag kommt ...

Wenn es einen gerechten Gott im Himmel gibt, dann wird die Gerechtigkeit

die einzelnen Mitglieder der Familie Piffl schwer zur Verantwortung

ziehen ... Die Piffls müßten sich bei mir bedanken, daß ich diese

Schande nicht in die Welt hinausgerufen habe ... Diese Menschen, die

keine Freundschaft halten wie ein Hund, sind ärger als diese. (!) Damit

Sie ihnen das ungeheuere Verbrechen vorhalten, das sie an mir begangen

haben, es wenigstens teilweise wieder gutmachen, denn ganz kann das nie

geschehen.“

Besonders wichtig folgende Stelle: „oder kann Albert (der Stiefsohn

Piffls), der in seiner Jugend manche Abnormität gezeigt hat, nicht

ebensogut der Täter sein wie ich?“

Vors.: Wollen Sie zu diesen Stellen aus dem Briefe eine Bemerkung

machen?

Angekl.: Der Brief hängt mit der Verleumdung zusammen, derentwegen ich

ja schon befragt worden bin. Wollen Sie vielleicht, Herr Hofrat, hier

eine zweite Verurteilung beantragen?

Hier ist zu bemerken, daß der Vorsitzende gewiß eine zweite Verurteilung

hätte beantragen müssen. Denn im ersten Prozesse war die V. doch nur aus

Mangel an schlüssigen Beweisen von den Giftmordversuchen gegenüber der

Familie Piffl freigesprochen worden. Nach ihrem Verhalten gegen die

Familie Stülpnagel hat sie es aber bewiesen und durch schriftliches

Zeugnis bestätigt, daß sie Giftmischerin, wenn auch vielleicht nicht

Giftmörderin ist. Dadurch gewannen alle Tatsachen des ersten Prozesses

ein anderes Licht. Sie weiß dies genau, und hat schon in einem früheren

Verhör mit dem angeblichen „Fehlurteil“ des ersten Prozesses gespielt:

„Es muß kein Fehlurteil gewesen sein,“ das heißt, der Freispruch

bezüglich des Giftmordes. Dagegen könne es ein Fehlurteil gewesen sein,

bezüglich der Verleumdung, obwohl deren Beweise doch unumstößlich jedem

vernünftigen Menschen vor Augen liegen. Aber für die V. gibt es nichts

unumstößliches, sie spielt so gern, sie sagt selbst: ich „phantasiere“

so gern.

Im heutigen Verhör vergeht eine lange Zeit mit der Aufzählung der

Beschuldigungen, Verdächtigungen und Vermutungen, die die Angeklagte zu

Beginn ihrer neuerlichen Untersuchungshaft vorgebracht hat, um sich von

dem Verdacht der Täterschaft zu reinigen. Aber sie hat auch damit nur

gespielt, keine der Beschuldigungen ist systematisch ausgebaut worden,

keine wurde auch nur einen Augenblick lang zwingend.

Hierzu kommt eine Schimpfwut, die man nur zum Teil den äußeren Umständen

zugute halten kann, es ist mehr als Wut, es ist auch Gift in den Worten.

Vors.: Jetzt muß ich den Herren Geschworenen, um ihnen den Charakter der

Angeklagten zu illustrieren, noch erzählen, daß sie auch alle Zeugen

schwer beschimpft hat. So hat sie den Zeugen Schneider, der doch ihr

guter Freund war, einen pathologischen Lügner genannt.

Angekl.: Herr Hofrat, Sie waren doch selbst einmal Untersuchungsrichter

und wissen, daß ein Untersuchungsrichter, um einen in die Enge zu

treiben, die belastenden Aussagen nur in kleinen Portionen eingibt. So

war ich natürlich ungeheuer erregt, als Schneider die unwahre Behauptung

abgegeben hat, das Buch „Psychologie des Giftmordes“ bei mir gesehen zu

haben.

Vors.: Begründen läßt sich ja nachher jede Beschimpfung, wenn man den

Mut dazu hat.

Angekl.: Ich bedaure diese Ausfälle _und_ (!) bedaure auch schon ein

Geständnis abgelegt zu haben.

Vors.: Über alle Personen, die mit der Untersuchung zu tun hatten, haben

Sie sich in der empörendsten Weise geäußert. So über Dr. Markus: „Das

ist ein würdiger Freund der Konegen.“ Über einen anderen Arzt haben Sie

in einem Brief geschrieben: „Ein solches Hornvieh von einem Arzt, der

die Vergiftung nicht sofort konstatieren konnte, hat es noch nicht

gegeben.“

Angekl.: Im ersten Fall, bei Frau Piffl, wurde der seither leider

verstorbene Primarius Dr. Swoboda geholt, der auf den ersten Blick die

Vergiftung erkannt hat. Im zweiten Fall haben die Ärzte aber vollständig

versagt. Hätte _ich nicht das Rad aufgehalten_ ... (Welche groteske

Situation: die Giftmischerin beklagt sich über die Ärzte, die ihre Untat

so spät erkannt haben!)

Vors.: Als ein Zeuge über ihr Liebesverhältnis zu Stülpnagel Äußerungen

machte, haben Sie geäußert: „Wie der Schelm ist, so denkt er auch über

andere.“

Angekl.: Wobei ich zu bemerken habe, daß ich hier nicht nur meine Ehre,

sondern auch die Ehre eines anderen zu schützen habe. Das entschuldigt

mich wohl genügend.

Vors.: Über die Geschworenen schrieben Sie: „Wegen der Verleumdung hätte

ich mich schon verantworten können, das andere hätten die Trotteln doch

nicht geglaubt.“ (Das ist nur so zu verstehen: den Giftmord hätten sie

mir nicht zugemutet!) (Heiterkeit.) Über die Gerichtsbeamten: „Man hat

mich in der Strafhaft nicht gut behandelt, aus Sadismus, damit ich bald

verrecke.“ Über die Richter: „Die Richter sind alle Hunde. Der

Untersuchungsrichter Dr. Fischer ist genau so ein Hund wie die anderen.“

Angekl. (ruhig): Das über den Herrn Dr. Fischer nehme ich zurück.

Der Fall Vukobrankovics · 第 11 / 14 题