Zeuge: Ja, aber ohne greifbaren Anlaß.
Vors.: Fräulein V. hat gern stark Witze gemacht?
Zeuge: Ja, aber nie unanständige.
Nach unwesentlichen Angaben und Verhören wird nun die Verhandlung
vertagt.
Am vierten Verhandlungstage erfolgt der Schluß des Beweisverfahrens. Die
Zeugen werden zu Ende verhört, die Gutachten erstattet. Inzwischen sind
einige Briefe aus dem Publikum an die Geschworenen abgeliefert worden,
in denen offenbar der Versuch gemacht werden soll, die Geschworenen zu
beeinflussen. An einem der früheren Verhandlungstage hat sich übrigens
der Verteidiger sehr scharf gegen eine weibliche Geschworene gewendet,
die durch Zurufe und beredtes Mienenspiel ihren Abscheu ausgedrückt hat
und er hat versucht, sie aus dem Geschworenenkollegium auszuscheiden.
Der Antrag ist aber abgelehnt worden. Die eingelieferten Briefe werden
übrigens ungelesen zu den Akten gelegt. Die Geschworenen wären zwar sehr
vernünftigerweise dafür gewesen, der Vorsitzende möge sie öffnen und
lesen, denn sie konnten doch auch sachliches, wesentliches enthalten,
und wenn sie bloß die Geschworenen beeinflussen wollten, brauchte er ja
den Inhalt nicht weiter zu geben. Aber der Vorsitzende ging nicht darauf
ein.
Zuerst wird die Zeugenaussage einer Lehrerin verlesen, die auch in dem
ersten Prozeß eine Rolle gespielt hat, und die allerhand belastende
Dinge aus dem Vorleben der Angeklagten enthält. Unter anderen berichtet
sie auch von Männern, die sich um die V. als Frau beworben haben sollen.
Als nun ein Gerichtsbeamter bei der Verlesung auch den Namen eines
solchen Mannes nennt, springt die V. erregt auf und ruft: Bitte, Namen
nennt man doch nicht.
Vors.: Da hat sie recht. (Er gibt Auftrag bei der weiteren Verlesung die
Namen fortzulassen.)
Bei der Verlesung einer anderen Aussage, die nicht günstig ist, und die
von dem Verhalten der Angeklagten während ihrer Schulzeit spricht, ruft
die V. dazwischen: Das geht zu weit! Sie haben die Frau Dr. Teleki
gehört, die gesagt hat, wie sehr mich der _Lehrkörper_ schätzte. Wenn
Sie jetzt diesen Klatsch aufgewärmt haben, so ist das Geschmackssache.
Nach diesen Worten will die V. den Saal eiligst verlassen.
Vors.: Bleiben Sie hier! Das werden wir auch abstellen!
Die V. wird von Justizbeamten zurückgehalten und zu ihrer Bank
zurückgeführt. Sie ruft aus: Ich weiche der brutalen Gewalt. Es ist sehr
hübsch, wenn Sie Gewalt anwenden müssen.
Sie setzt sich nieder, springt aber gleich darauf wieder wütend auf und
schreit: „Herr Hofrat, ich konstatiere wieder, daß Sie nicht objektiv
sind. Ich bin nicht die einzige im Saal, die das konstatiert.“
Der Staatsanwalt spricht nun über die Gerichtspsychiater, die er als
hochangesehene Psychiater bezeichnet. Jetzt lacht die V. und räuspert
sich auffällig.
Vors.: Das ist eine neue Ungezogenheit. Ich nehme nur Rücksicht auf Sie,
weil Sie ein Weib sind und etwas krank.
In der Nachmittagsverhandlung bringt der Vorsitzende sehr interessante
Bruchstücke aus einem viele Seiten langen Briefe an den Fürsterzbischof
Piffl zur Verlesung.
„Wollen Sie ein übriges tun, dann bitte ich Sie, mit der hochmütigen
Frau Inspektor (seiner Schwägerin) ein ernstes Wort zu sprechen ...
Unter dem Schein des Edelmutes hat sie (Frau Piffl) nicht die Anzeige
erstattet, um zu verhindern, daß meine Unschuld an den Tag kommt ...
Wenn es einen gerechten Gott im Himmel gibt, dann wird die Gerechtigkeit
die einzelnen Mitglieder der Familie Piffl schwer zur Verantwortung
ziehen ... Die Piffls müßten sich bei mir bedanken, daß ich diese
Schande nicht in die Welt hinausgerufen habe ... Diese Menschen, die
keine Freundschaft halten wie ein Hund, sind ärger als diese. (!) Damit
Sie ihnen das ungeheuere Verbrechen vorhalten, das sie an mir begangen
haben, es wenigstens teilweise wieder gutmachen, denn ganz kann das nie
geschehen.“
Besonders wichtig folgende Stelle: „oder kann Albert (der Stiefsohn
Piffls), der in seiner Jugend manche Abnormität gezeigt hat, nicht
ebensogut der Täter sein wie ich?“
Vors.: Wollen Sie zu diesen Stellen aus dem Briefe eine Bemerkung
machen?
Angekl.: Der Brief hängt mit der Verleumdung zusammen, derentwegen ich
ja schon befragt worden bin. Wollen Sie vielleicht, Herr Hofrat, hier
eine zweite Verurteilung beantragen?
Hier ist zu bemerken, daß der Vorsitzende gewiß eine zweite Verurteilung
hätte beantragen müssen. Denn im ersten Prozesse war die V. doch nur aus
Mangel an schlüssigen Beweisen von den Giftmordversuchen gegenüber der
Familie Piffl freigesprochen worden. Nach ihrem Verhalten gegen die
Familie Stülpnagel hat sie es aber bewiesen und durch schriftliches
Zeugnis bestätigt, daß sie Giftmischerin, wenn auch vielleicht nicht
Giftmörderin ist. Dadurch gewannen alle Tatsachen des ersten Prozesses
ein anderes Licht. Sie weiß dies genau, und hat schon in einem früheren
Verhör mit dem angeblichen „Fehlurteil“ des ersten Prozesses gespielt:
„Es muß kein Fehlurteil gewesen sein,“ das heißt, der Freispruch
bezüglich des Giftmordes. Dagegen könne es ein Fehlurteil gewesen sein,
bezüglich der Verleumdung, obwohl deren Beweise doch unumstößlich jedem
vernünftigen Menschen vor Augen liegen. Aber für die V. gibt es nichts
unumstößliches, sie spielt so gern, sie sagt selbst: ich „phantasiere“
so gern.
Im heutigen Verhör vergeht eine lange Zeit mit der Aufzählung der
Beschuldigungen, Verdächtigungen und Vermutungen, die die Angeklagte zu
Beginn ihrer neuerlichen Untersuchungshaft vorgebracht hat, um sich von
dem Verdacht der Täterschaft zu reinigen. Aber sie hat auch damit nur
gespielt, keine der Beschuldigungen ist systematisch ausgebaut worden,
keine wurde auch nur einen Augenblick lang zwingend.
Hierzu kommt eine Schimpfwut, die man nur zum Teil den äußeren Umständen
zugute halten kann, es ist mehr als Wut, es ist auch Gift in den Worten.
Vors.: Jetzt muß ich den Herren Geschworenen, um ihnen den Charakter der
Angeklagten zu illustrieren, noch erzählen, daß sie auch alle Zeugen
schwer beschimpft hat. So hat sie den Zeugen Schneider, der doch ihr
guter Freund war, einen pathologischen Lügner genannt.
Angekl.: Herr Hofrat, Sie waren doch selbst einmal Untersuchungsrichter
und wissen, daß ein Untersuchungsrichter, um einen in die Enge zu
treiben, die belastenden Aussagen nur in kleinen Portionen eingibt. So
war ich natürlich ungeheuer erregt, als Schneider die unwahre Behauptung
abgegeben hat, das Buch „Psychologie des Giftmordes“ bei mir gesehen zu
haben.
Vors.: Begründen läßt sich ja nachher jede Beschimpfung, wenn man den
Mut dazu hat.
Angekl.: Ich bedaure diese Ausfälle _und_ (!) bedaure auch schon ein
Geständnis abgelegt zu haben.
Vors.: Über alle Personen, die mit der Untersuchung zu tun hatten, haben
Sie sich in der empörendsten Weise geäußert. So über Dr. Markus: „Das
ist ein würdiger Freund der Konegen.“ Über einen anderen Arzt haben Sie
in einem Brief geschrieben: „Ein solches Hornvieh von einem Arzt, der
die Vergiftung nicht sofort konstatieren konnte, hat es noch nicht
gegeben.“
Angekl.: Im ersten Fall, bei Frau Piffl, wurde der seither leider
verstorbene Primarius Dr. Swoboda geholt, der auf den ersten Blick die
Vergiftung erkannt hat. Im zweiten Fall haben die Ärzte aber vollständig
versagt. Hätte _ich nicht das Rad aufgehalten_ ... (Welche groteske
Situation: die Giftmischerin beklagt sich über die Ärzte, die ihre Untat
so spät erkannt haben!)
Vors.: Als ein Zeuge über ihr Liebesverhältnis zu Stülpnagel Äußerungen
machte, haben Sie geäußert: „Wie der Schelm ist, so denkt er auch über
andere.“
Angekl.: Wobei ich zu bemerken habe, daß ich hier nicht nur meine Ehre,
sondern auch die Ehre eines anderen zu schützen habe. Das entschuldigt
mich wohl genügend.
Vors.: Über die Geschworenen schrieben Sie: „Wegen der Verleumdung hätte
ich mich schon verantworten können, das andere hätten die Trotteln doch
nicht geglaubt.“ (Das ist nur so zu verstehen: den Giftmord hätten sie
mir nicht zugemutet!) (Heiterkeit.) Über die Gerichtsbeamten: „Man hat
mich in der Strafhaft nicht gut behandelt, aus Sadismus, damit ich bald
verrecke.“ Über die Richter: „Die Richter sind alle Hunde. Der
Untersuchungsrichter Dr. Fischer ist genau so ein Hund wie die anderen.“
Angekl. (ruhig): Das über den Herrn Dr. Fischer nehme ich zurück.