Vors. (trocken): Das andere nicht? (Heiterkeit.)

Vors.: In einem anderen Brief, der aus der Zelle herausging, sagten Sie:

„Es wäre mein heißester Wunsch, daß der Skalp des Untersuchungsrichters

auf meinem Weihnachtsbaum hängen möge.“ (Stürmische Heiterkeit.)

Vors.: Wollen Sie diese Ausdrücke eines rohen Charakters entschuldigen?

Angekl.: Diese Briefe geben nur ein Bild meiner zerrissenen Seele. Aus

ihnen ersieht man, was ich gelitten habe.

Vors.: Alle Zeugen haben Ihnen in den letzten Tagen das beste Zeugnis

ausgestellt, niemand hat Sie als zynisch oder roh kennen gelernt. Wie

kommt es nun, daß Sie während der Haft diese förmliche Schimpfwut

besaßen? – Sie hat halt immer, wenn man ihr in der Untersuchung auf

etwas draufgekommen ist, ihrer Laune Luft gemacht. –

Vert.: Ich erkläre mir das anders. Auf eine so _feingestimmte_ Seele,

wie Fräulein V. es ist, wirkt eben die Haft ganz anders ein, als auf

stumpfe Menschen.

Die Angeklagte erhebt sich und ruft: „Wenn man mir vielleicht meinen

Selbstmordversuch vorwirft, so lege ich keinen Wert darauf, daß er hier

konstatiert wird. Das ist meine Privatsache. Gut, ich mache dem Herrn

Vorsitzenden das Vergnügen und sage: Er war fingiert.“

Wieder ein Spiel. Es ist unverständlich, weshalb man die Handgelenke der

V. nicht auf Narben von dem Selbstmordversuch untersucht hat, nachdem

schon so oft von dieser Tat die Rede gewesen.

Der Vorsitzende teilt mit, daß bereits ein zweiter Brief an die

Geschworenen eingelangt sei und sagt: „Auch den legen wir gleich zu den

Akten, vielleicht kommen bis Abend noch ein paar.“ (Heiterkeit.)

Hiermit sind die Zeugenaussagen abgeschlossen. Über das Tatsächliche des

Verbrechens haben sie etwas durchaus neues nicht gebracht. Interessant

waren nur die Spiegelungen der Persönlichkeit. Nun haben wir auch außer

diesen Zeugenaussagen, welche Menschen entstammen, denen die Angeklagte

irgendwie zu imponieren vermocht hat, noch ein ziemlich ausführliches

Fakultätsgutachten der Wiener Universität, auf dessen Schlußfolgerungen

es in diesem Falle sehr ankam. Das Urteil hat sich schließlich auch

ungefähr so gestaltet, wie dieses Fakultätsgutachten die Schuld oder

relative Schuld der Frau umschrieben hatte. Im weiteren Verlaufe will

ich aus den Pressestimmen noch das eine oder das andere literarisch

gezeichnete Porträt wenigstens teilweise wiedergeben. Das

_Fakultätsgutachten_ lautete im wesentlichen folgendermaßen:

„Wie nach den übereinstimmenden Ergebnissen der wiederholten

Untersuchung kaum anders zu erwarten, gab sich die Beschuldigte auch vor

dem Psychiater besonnen und überlegt. Sie beherrschte die Konversation,

spricht geläufig über indifferente Themen, erweist sich aber da

keineswegs frei von Irrtümern, vorgefaßten Ansichten; von einer

umfassenden, allgemeinen Bildung ist keine Rede.

Schon bei der ausführlichen Erörterung ihrer Kindheitsentwicklung

retouchierte sie, schildert sie die Kinderstube gewissermaßen als Idyll.

Neben vielen ganz gleichgültigen Erinnerungen bringt sie die Episode,

daß sie als kleines Kind Regenwürmer ausgrub, sie verschluckte und auch

davon dem Großpapa in den Mund zu stecken versuchte, worauf sie Strafe

erhielt. Sie erzählt weiter von der Platzangst, die sie als Kind hatte.

Bezüglich ihres Geschlechtslebens ist sie bemüht, sich als durchaus

normal hinzustellen. Sie protestiert auch dagegen, daß sie seiner Zeit

in Herrn Piffl verliebt gewesen sei; wenn er irgendwie Witwer geworden

wäre, hätte sie ihn keinesfalls geheiratet. Hingegen bleibt sie

entschieden dabei, daß sie Herrn Stülpnagel liebt, wiewohl er ganz

anders aussah, als sie sich den Mann ihrer Liebe vorgestellt hat. Auf

seine Zärtlichkeiten habe sie schnell reagiert. Etwa ein Jahr war das

Verhältnis friedlich und glücklich. Mit der Tatsache der vorhandenen

Ehefrau hatte sie sich abgefunden. Aber daß er neben ihr noch andere

Verhältnisse unterhielt, das mußte sie empören.

Anschließend an dieses Examen hat die Beschuldigte den Ärzten noch ein

Schriftstück überreicht, um klarzulegen, daß sie ein ganz normales Weib

sei, daß sie als Kind und junges Mädchen die gleiche Entwicklung

genommen habe wie ihre Altersgenossinnen; nur in einem einzigen Falle

hätte sie zu einer Kollegin ganz besondere Sympathie gefaßt.

Ausführlich beschäftigt sich dieser Teil der Untersuchung mit den

scharfen Angriffen gegen die Behörden, von denen sie sich immer

ungerecht behandelt fühlt. Es scheint ganz aussichtslos, heißt es in dem

Gutachten, der Beschuldigten klar zu machen, daß die Behörden für sie

erst Interesse gewannen und gewinnen mußten, nachdem gewisse Tatbestände

gesetzt worden seien. Zwangsläufig wiederholen sich immer wieder diese

Beschuldigungen. Es sind schon gewissermaßen erstarrte Gedanken. Dunkel

sind ihre Aussagen, wenn sie von ihrer Enttäuschung spricht. Sie läßt

offen, welche sie damit meint, ob den Umstand, daß Herr Stülpnagel sie

in der Schwangerschaft im Stich gelassen oder daß er im Zuge des

Untersuchungsverfahrens ihre intimen Beziehungen preisgegeben.

Verzweiflung oder Rache werden als Motiv abgelehnt, bei einer Sache,

die, wie sie sagt, _kein Motiv_ habe. Über den ersten Prozeß wollte sie

unter keinen Umständen sprechen.

Das sind zunächst die Bemerkungen über die Ergebnisse der persönlichen

Untersuchung. Nun lag den Professoren der psychiatrischen Klinik zur

Beurteilung der geistigen Persönlichkeit der Beschuldigten noch ein

überreiches Material vor. Zunächst wird festgestellt, daß der Vater der

Beschuldigten an Epilepsie mit Charakterveränderung litt und schließlich

an Gehirnerweichung starb. Milica hatte, wie ein Freund des Hauses,

Direktor Dr. Böck, und Berichte der Mutter angegeben, eine schwere

Kindheit hinter sich. Sie war oft krank, anscheinend vielbegabt,

lerneifrig und ehrgeizig. Außer Zweifel steht ihr guter Intellekt. Das

Gutachten führt auch als bemerkenswert an, daß die Beschuldigte nicht

über ihren Kreis hinausstrebt, sondern den bescheidenen Beruf einer

Lehrerin ergriff, für den sie besonders geeignet zu sein schien.

Außerdem ist sie mit guten Gedichten hervorgetreten, sie zeigt auch

schriftstellerische Fähigkeiten, ist jedenfalls produktiv.

Hingegen weist sie trotz ihrer Auffassungs- und Kombinationsgabe, ihrer

formellen sprachlichen Begabung, beweglichen Phantasie und Gewandtheit

des Ausdrucks in der Rede und in der Schrift _grobe Lücken im

Bildungswesen auf_. Und in der Kritik ist sie schwach.

Über das Maß einer Verstandesbegabung kann man schwer durch ein Examen

ins klare kommen. Eine noch heiklere Aufgabe ist es jedoch, über das

Innere, den Kern der Persönlichkeit, eine gutachtliche Äußerung

abzugeben. Das hängt ja auch meistens, nebst der Subjektivität des

Urteilenden von der Mentalität der Auskunftspersonen ab. Sie wird von

dem einen als unheimliches Wesen angesehen, mit Scheu und Abneigung

betrachtet, man schildert sie als kalt, rücksichtslos, ohne Moral und

Dankbarkeit, egoistisch, voll Berechnung, boshaft, wenig

wahrheitsliebend, als einen häßlichen Charakter. Aber sie macht ihren

Weg, tritt einen Beruf an, wird andererseits als ausgezeichnete Lehrerin

beschrieben, die bei ihren Schülerinnen beliebt war, im Umgang taktvoll,

zurückhaltend, liebenswürdig, hilfsbereit und uneigennützig. Sie hat

Freunde, Freundinnen und Förderung gefunden, war durch Jahre vertraute

Hausgenossin in einer gutbürgerlichen Familie. Trotz einer ihr

zugeschriebenen angeblichen Verlogenheit hat sie an kein

Hochstaplerleben gedacht, niemand hat ihr eine Handlung gegen das

Eigentum oder auch nur großen Eigennutz zugemutet. Trotz aller Freiheit

des Benehmens wahrte sie ihre Geschlechtsehre. _Gefühlskälte fällt wohl

allen Ärzten an ihr auf._ Am wenigsten läßt sich vom Standpunkt des

Seelenarztes über das Wollen und Streben eines Menschen aussagen.

Seitdem sie zum erstenmal unter psychiatrische Beobachtung kam, taucht

bezüglich ihrer Person die Hysterie auf. Vielfach wird als Grundlage,

zumindest als auslösend für hysterische Reaktionen, eine Störung des

Trieblebens gefordert. Sicheres läßt sich hier nun nicht angeben. Als

sie ihr Verhältnis begann, war sie 26 Jahre alt geworden; sie hatte bei

ihrer bedenkenlosen Auffassung, ihrem umgänglichen Wesen gewiß schon

früher und leichter Gelegenheit gehabt, dazu mit einem Manne, der ihr an

Jahren näher gestanden. Das Gutachten meint, daß trotz des normalen

Eindrucks, den Herr Stülpnagel von ihr empfangen, mit der Möglichkeit

immerhin zu rechnen sei, daß Abweichungen in ihrem Triebleben bestanden

haben, vielleicht auch noch bestehen.

Die Gutachter haben sich trotz des Widerstrebens der Angeklagten, über

den ersten Fall zu sprechen, natürlich doch auch mit dem Vorakt

beschäftigt, um festzustellen, ob außer den Anomalien des

Geschlechtslebens vielleicht noch andere abnorme Triebrichtungen in

Betracht kommen könnten. Die Wiederholung des gleichen Delikts, das die

Gutachter schon vor dem Geständnis der Beschuldigten als erwiesen

annahmen, läßt die Frage eines triebhaften Vorgehens um so eher bejahen,

je mehr man Handlungen gleicher Art sich wiederholen sieht, während

normale, verständliche und nachfühlbare Motive vermißt werden. Zu den

Motiven bemerken die Gutachter bezüglich des ersten Falles: Da die

Beschuldigte nur mit Herrn Landesschulinspektor gut stand, wurde damals

von den Gutachtern und der Anklagebehörde Eifersucht und das Bestreben

wahrgenommen, an Stelle der Gattin zu treten. Gewiß eine mögliche

Kombination, aber nicht die einzige, es kann auch einen anderen Anlaß

gegeben haben, zu einer Handlung des Affekts, den Wunsch, sich zu

rächen.

In dem neuen Prozeßfall brachte die Beschuldigte als Erklärung für ihre

Handlung ihre Schwangerschaft, beendet durch eine spontane Fehlgeburt,

vor. Das reicht aber nicht aus, eine höhergradige, seelische Störung zu

beweisen, und für eine Geistesstörung fehlt jeder Anhaltspunkt. Es ist

natürlich, heißt es im Gutachten, nicht zu erfahren, wann die

Beschuldigte den Gedanken zur Tat gefaßt hat. Jedenfalls hat sie ein

Geschäft ausfindig gemacht, wo man Bleiweiß und Staubzucker zugleich

kaufen kann. Der Aufbau dieser Verantwortung ist gewiß eher vor als nach

der Tat konzipiert worden.

Damit kommen wir zur Frage über die Echtheit der Liebe der Angeklagten.

Ganz abgesehen von der Skepsis, mit welcher man jede ihrer Äußerungen

entgegenzunehmen lernen mußte: Wer kennt die Frauen? Gerade bei

hysterisch veranlagten beobachten wir Ärzte ganz regelmäßig das

Durcheinanderspielen echter und falscher Gefühlsausbrüche, unvereinbare

Widersprüche und doch auch Sinn und Zweck, selbst auf der Höhe der

Leidenschaft. Durch die Aufnahme einer intimen Beziehung mit Stülpnagel

konnte sie vielleicht einen Einfluß auf den Mann erwarten, den sie sonst

nicht gehabt hat. Aber auch die andere Möglichkeit soll berücksichtigt

werden: daß sie Herrn Stülpnagel wirklich liebte. Mit der Tatsache der

Ehegattin hatte sie sich, wie schon gesagt, von Anfang an abgefunden.

Als aber die Beschuldigte, ihrer Darstellung nach, sehen mußte, daß ihre

Reize, ihre Hingabe dem Mann nicht genügen, daß ihr Erster, den sie auch

für ihren Einzigen nehmen wollte, sie betrog, begründete das gewiß eine

Leidenschaftlichkeit, die sich in gewaltsamer oder hysterischer Form

entladen konnte, gerade bei hysterischen Frauen beides so gern

kombiniert. Bei der Reizbarkeit, der in Worten sofort aufflammenden

Feindseligkeit, wenn ihr Selbstbewußtsein oder Selbstgefühl auch nur im

mindesten verletzt wird, ist es wahrscheinlicher anzunehmen, die

Beschuldigte hätte ihrer schweren Enttäuschung, ihrer verletzten

Frauenehre, ihrer Eifersucht gemäß sich Luft gemacht, als an die andere

Annahme, die Beschuldigte hätte, kalt überlegend, die Ehegattin

Stülpnagels aus dem Wege räumen wollen, sei es auch um den Preis

weiterer Opfer. Daß die Beschuldigte selbst sich gesundheitlich

mindestens gefährdete, spricht auch eher für eine hysterische

Affekthandlung.

Wenn ein gereiztes und rachsüchtiges Weib einen lebensgefährlichen

Angriff unternimmt, ist das eine Affekthandlung, ein Verbrechen. Zum

Gift wird selten Zuflucht genommen. Deshalb kann aber die Wahl gerade

dieses Mittels nicht zur Diagnose Geisteskrankheit ausreichen.

Das Gutachten äußert sich nun über die Frage der Affekthandlung. Man

könnte sich vorstellen: Die Beschuldigte hat im Affekt zum Gift

gegriffen, um Herrn Stülpnagel ihr Leiden entgelten zu lassen, ihn und

seinen Kreis. Hingegen meint das Gutachten: Das Fassen des Entschlusses

vom ersten Auftauchen des Gedankens, der, verworfen, doch immer wieder

kehrt, ein innerer Kampf gegen Bedenken und Hemmungen, die Vorbereitung

und schließlich die Durchführung der Handlung sind aber, wenn ein

Giftverbrechen angenommen wird, nicht plötzlich, nicht in Affekthöhe,

nicht zu einer Zeit eingeengten Bewußtseins erfolgt.

Das Gutachten setzt sich dann mit einer Ansicht des in der Familie

verkehrenden Psychiaters Dr. Böck auseinander, der von einer Moral

insanity bei Milica gesprochen hat. Das Gutachten möchte nicht, daß die

Charakterzüge und Handlungen, die Milica aufweist, zu dieser Krankheit

gestempelt werden. Auch die behauptete _Gemeingefährlichkeit_ der

Angeklagten ist zu _bezweifeln_. Auf die Jahre fruchtbringender,

beruflicher Tätigkeit, im allgemeinen klagloser, ja belobter Führung

wurde bereits hingewiesen.

Sohin faßt die medizinische Fakultät ihr Gutachten dahin zusammen:

1. Milica V. ist nicht geisteskrank, bietet aber Zeichen von

Charakterentartung, ein Mißverhältnis zwischen ihrer geistigen

Leistungsfähigkeit und ihrem sittlichen Empfinden.

2. Sie war zur kritischen Zeit körperlich leidend, heruntergekommen,

stand unter dem Einfluß von schweren Affekten. Eine Trübung oder

Aufhebung des Bewußtseins ist jedoch für keine ihrer Handlungen

Voraussetzung oder beweisbar.

3. Es liegen Gründe vor, zu vermuten, daß es sich bei der Beschuldigten

um triebhafte Momente handelt. Die von ihr im ersten wie im

gegenwärtigen Strafverfahren gewählte _Art der Verteidigung_, sowie

alles, was sie zu Protokoll gegeben hat, gestattet darüber _keine

Feststellung_.

Das Beweisverfahren wird hierauf geschlossen.

Am nächsten Verhandlungstage wurden nach längerer Beratung die

Schuldfragen, die den Geschworenen vorgelegt werden sollten, wie folgt

formuliert:

Erste Hauptfrage: Ist die Angeklagte schuldig, im Mai und Juni 1922 in

der Absicht, Dorothea Stülpnagel und deren Söhne zu _töten_, durch

Beimengen von Bleiweiß in eine Anzahl Lebensmittelpakete, die für den

Haushalt Stülpnagel bestimmt waren, zur wirklichen Ausführung führende

Handlung unternommen zu haben, wobei die Vollbringung des Verbrechens

nur wegen Unvermögens, eventuell wegen Zwischenkunft eines fremden

Hindernisses, beziehungsweise durch Zufall unterblieb?

Zweite Frage (für den Fall der Bejahung der ersten Frage): Ist der Mord

_tückischerweise_ versucht worden?

Dritte Frage (Eventualfrage): Ist die Angeklagte schuldig, durch eine

aus Bosheit unternommene Handlung eine Gefahr für das Leben, die

Gesundheit oder die körperliche Sicherheit von Menschen herbeigeführt zu

haben?

Vierte Frage: Ist wirklich eine Gefahr für die körperliche Sicherheit

entstanden?

Fünfte Frage (für den Fall der Bejahung der ersten und dritten Frage):

Hat die Angeklagte gegen Dorothea und Ernst Stülpnagel senior und deren

Söhne nicht in der Absicht zu töten, aber doch in anderer feindseliger

Absicht so gehandelt, daß eine schwere Verletzung derselben erfolgte?

Sechste Frage (für den Fall der Bejahung der fünften Frage): War es die

Absicht der Täterin, daß eine _schwere_ Verletzung erfolge?

Siebente Frage: Erfolgte eine Gesundheitsstörung von mindestens

dreißigtägiger Dauer, wobei Dorothea Stülpnagel auch eine

_Berufsunfähigkeit_ von mindestens 30 Tagen erlitt?

Achte Frage: Ist die Tat in tückischer Weise erfolgt?

Neunte Frage (als Zusatzfrage zur ersten, dritten und fünften): Wurde

die Tat in einer Sinnesverwirrung begangen, in der sich die Täterin

ihrer Handlung nicht bewußt war?

Der Vorsitzende fügt noch hinzu, daß die fünfte Frage der Verantwortung

der Angeklagten entspräche.

Es folgt nun die Rede des Staatsanwalts.

Hoher Gerichtshof! Meine Frauen und Herren auf der

Geschworenenbank!

Eine Zeitung hat im Verlaufe des Prozesses geschrieben, der Staatsanwalt

halte sich vorläufig im Hintergrunde, er werde die großen Worte erst im

Plaidoyer vorbringen; damit ja kein Mißverständnis obwaltet: ich will

keine großen Worte gebrauchen. Alle großen Worte sind ein bißchen hohl.

Ich will in voller Ruhe und Sachlichkeit, wie sie ungefähr einem Richter

geziemt, meinen Standpunkt vertreten. Im Laufe des Verfahrens ist, wie

Sie wohl gemerkt haben, nicht alles so gegangen, wie es in einem

richtigen Schwurgerichtsverfahren vor sich geht. Lassen Sie um

Himmelswillen, verehrte Geschworene, die _Idee_ des Rechtes nicht

Schaden leiden durch den Schaden, den die _Form_ des Rechtes hier

genommen hat. Die Sachverständigen haben festgestellt, daß in 15

Lebensmittelpaketen Bleiweiß gefunden worden ist, es waren noch 502

Gramm Bleiweiß drinnen, als die Pakete beschlagnahmt wurden. Es muß also

eine größere Menge Bleiweiß hinein getan worden sein, ungefähr drei

Viertel Kilogramm.

Sehen Sie davon ab, daß die gewesene Fürstin V. hier sitzt, übertragen

Sie den Fall in irgendein Bauernhaus, und nehmen Sie an, daß eine

Bauerndirne das Bleiweiß in die Lebensmittel hineinpraktiziert hat. Sie

hören, daß der Tat der Bauerndirne eine ganze Reihe von Szenen zwischen

ihr und dem Bauern vorhergegangen ist, bei denen es sich immer wieder

darum gehandelt hat: Ich will nicht deine Mätresse sein – M. V. hat ein

etwas deutlicheres Wort gebraucht – ich will Bäuerin sein. Sie hören,

daß der Bauer zu Mittag nicht aus der gemeinsamen Schüssel gegessen hat,

und Sie hören, daß im Dienste bei ihr schon einmal solche Dinge

vorgefallen sind, und daß die erste Bäuerin nur durch ein Wunder einem

dreimaligen Versuche, mit Arsenik und Phosphor ums Leben gebracht zu

werden, entgangen ist. Es ist kein Zweifel, diese Bauerndirne ist eine

Mörderin, sie wollte sich an den Platz der Bäuerin setzen.

Die Angeklagte wollte hier nicht den Gedanken aufkommen lassen, daß sie

eines jener Wesen sei, die man mit diesem gesunden, klaren Argument

einfach verurteilt.

Sie hat es verstanden, um ihre Person einen gewissen Nimbus zu

verbreiten und damit hat sie auch hier operiert. Sie geberdete sich

unnahbar, trat wie eine Fürstin auf, und zeigte damit von allem Anfang

an die Rolle, die sie hier zu spielen gedachte. Das große Publikum

unterliegt sehr leicht den Einflüssen solcher Äußerlichkeiten. Ich

erinnere nur an das Beispiel eines Breitwieser (gefährlicher Mörder und

Räuber), wo das Urteil der Menge getrübt war, weil er es verstanden hat,

sich mit einem Nimbus zu umgeben. Die Angeklagte hat von Anfang an hier

Theater gespielt. Ihre Verantwortung lag nicht darin, was sie gesagt

hat, sondern wie sie es gesagt hat. Im Fakultätsgutachten ist (am

Schluß) diese Seite ihres Wesens klar gekennzeichnet. Da heißt es, daß

M. V. die Prozeßlage verzweifelnd beurteile, das heißt, sie glaubt, daß

sie verurteilt werden wird. Und diese Person tritt hier mit Allüren auf,

kommandiert, begehrt auf, schafft dem Vorsitzenden an, was er zu tun

hat, greift in die Verhandlung ein, als ob sie sie leiten würde. Das ist

Theaterspiel einer Person, die mit ein bißchen Galgenhumor, aber auch

gewiß mit einer angeborenen _Frechheit_ auftreten will. (Bei diesen

Worten fährt die V. auf, als ob sie etwas sagen wollte, setzt sich aber

auf einen Wink ihres Verteidigers wieder nieder.) Sie betrieb hier

Milieumalerei, sprach von den Entbehrungen der Haft, von Hunger und

Kälte, aber die große Pose, mit der sie alles vortrug, erwies sich als

Schauspielerei, als der furchtbar magere Sachverhalt (hier _verspricht_

sich der Staatsanwalt psychoanalytisch: denn die V. war wirklich nur

Haut und Bein) bekannt wurde. Sie sprach auch von ihrem ungeheuer

empfindlichen Schamgefühl, das ihr nicht erlaubt, vor der breiten

Öffentlichkeit das Innere ihrer Seele zu enthüllen. Aber aus den

Berichten des Gefängnispersonals habe ich erfahren, wie es um dieses

Schamgefühl bestellt ist. Sie gebraucht geradezu unqualifizierbare

Schimpfworte, wie ich sie in meiner 25jährigen Praxis mit einem Publikum

minderer Sorte noch nicht gehört habe. Schauspielerei ist auch der

Hinweis auf ihre politische Überzeugung, denn in ihren Gedichten trieft

es geradezu von der entgegengesetzten politischen Richtung, dynastischem

Gefühl usw.

Man kann ruhig behaupten, daß sie auf die Urteilslosigkeit der Menge

spekuliert. Sie ist Giftmischerin. Die Verteidigung wird Sie, meine

Geschworenen, auf das Wort Hysterie verweisen. Das hysterische Wesen der

Angeklagten ist ihr Verteidigungsmittel, das sie geschickt zu benützen

versteht. Die Verteidigung rühmt auch ihre persönlichen Eigenschaften,

nennt sie taktvoll, klug, vornehm, ich sage einfach, sie ist eine

Giftmischerin. Das scheinen Gegensätze zu sein, die sich nicht

miteinander vertragen. Aber wenn man in der Geschichte der Giftmorde

nachblättert, so wird man finden, daß sich unter den Giftmischern

Personen von hohem Rang und Intelligenz befinden.

Nun will ich etwas, bevor ich auf ihre Beziehungen zu Stülpnagel

eingehe, über ihre Glaubwürdigkeit sagen. Selten ist eine solche Unsumme

von Lügen, Verdächtigungen, Verleumdungen von einem Beschuldigten

zusammengetragen worden. Auch ihre Verantwortung, schließlich das

Märchen mit dem Traumzustand, ist ein Hohlgespinst. Nur glatte

Berechnung hat sie dazu gebracht, sich mit Stülpnagel einzulassen, und

es ist zu bezweifeln, daß nach anderthalb Jahren Verkehr sich diese

Liebe in einer so folgenschweren Eifersuchtsszene auflehnen sollte.

Nehmen Sie an, eine Frau würde durch einen Mann in einen derartigen

Konflikt geraten, daß sie glaubt, ihm unbedingt etwas antun zu müssen,

was ja vorkommt. Sie wird sich aber dann ganz anders verhalten, als es

die Angeklagte nach jener Szene mit Stülpnagel getan hat. Sie haben sich

noch einmal und mehrmals miteinander amüsiert. Sieht das nach jenem

Seelenzustand aus, wie ihn die Angeklagte schildert? Ich glaube nicht.

Aber wenn wir alle diese Lügen und Behauptungen außer Acht lassen, so

ergibt sich aus dem, was übrig bleibt, zusammen ein logisches Bild des

ganzen, aus dem die ganze Absicht klar hervorgeht. Die Angeklagte hat

behauptet, daß sie ihn, Stülpnagel, treffen wollte. Er war aber mittags

nie zuhause und hat Sonntags meist Partien gemacht, so daß er also von

den vergifteten Lebensmitteln am wenigsten genossen hat. Nein, diese

Behauptung muß falsch sein, weil sie zu stark durch die Tatsachen

widerlegt wird. Sie hat ihn ja auch in der kritischen Zeit gedrängt, wie

der Zeuge Rößler bestätigt hat, früher wegzufahren, auf Urlaub zu gehen.

Die Tat muß vorbereitet, vorbedacht gewesen sein. Es muß ein Plan

bestanden haben. Auch das Fakultätsgutachten spricht von einer

Vorbereitung der Tat. Die Angeklagte muß genau gewußt haben, in welcher

Drogerie man Bleiweiß bekommen kann, und hat es sich auch dorther

verschafft.

Sie hat auch Kenntnis der Wirkungen des Bleiweißes gehabt. Das geht aus

einem bezeichnenden Detail hervor, daß sie nämlich einmal spöttisch

bemerkte, daß eine Bleiweißvergiftung, allerdings nur für eine kurze

Zeit, die _sinnliche Erregung_ steigert!

Daß sie eine Menge von 600-700 Gramm in die Lebensmittel hineintat,

beweist, daß sie keinen Unfall, sondern einen Mord ausführen wollte. Sie

hat es darauf angelegt, daß die Frau Stülpnagel selbst die Speisen

bereitet hat, an denen sie zugrunde gehen sollte. Das nennt man Tücke.

Man muß _Vorsatz und Motivierung voneinander scheiden_. _Motiviert_ war

die Handlung durch den Gedanken, daß Frau Stülpnagel sterben müsse,

damit Ernst St. Witwer werden und sie heiraten könne. Der _Vorsatz_ ging

auch dahin, die Buben mitzunehmen –, um einen Unfall vorzutäuschen.

Wenn auf die Unbeholfenheit des Mittels hingewiesen wird, so muß man

bedenken, daß M. V. im Jahre 1918 wegen dreier schwerer

Giftmord(versuch!)fälle in Untersuchung war und daher äußerste Vorsicht

anwenden mußte. Daß sie sich um den erkrankten Mann bemüht hat, ist eine

bei allen großen Giftmischerinnen und Giftmischern wiederkehrende

Erscheinung und hat mit der Durchführung des Verbrechens nichts zu tun.

(Im Gegenteil, es ist, wie er ja selbst zugibt, typisch und

außerordentlich wichtig. Giftmord ist eben nicht Raubmord, sondern ein

_weißes Verbrechen_ und dabei – ein Verbrechen für Frauen. Das bezeugt

schon der geniale Pitaval.) Daß sie sich selbst der Gefahr ausgesetzt

hat, beweist, wie hartnäckig ihr Plan war, denn man setzt sich nicht

einer schweren Gefahr aus, wenn man nichts Hohes will. (Daß es sich für

die Angeklagte um nichts _Hohes_ handelte, bewies der Verlauf der

Aussagen und die Art der Beweise.)

Wenn sie vielleicht am 3. Juli tatsächlich den Auftrag gegeben hat, die

Lebensmittel zu beseitigen, so war das kein Rücktritt vom Versuch,

sondern die Konsequenz des Planes, um die Person nicht zu gefährden, um

derentwillen der Mord hätte vollbracht werden sollen.

Der Staatsanwalt wendet sich nun gegen Stülpnagel, den er mit einem

Strafverfahren bedroht. Sodann streift er die Frage der _triebhaften_

Handlung und meint, wenn auch im Gutachten die Vermutung ausgesprochen

sei, es handle sich um eine triebhafte Handlung, so sei damit nicht

gesagt, daß es sich um ein entschuldbares Verbrechen handle. (Welchen

Sinn soll aber dieser Trieb haben, wenn er nicht als unwiderstehlicher

oder kaum widerstehlicher Trieb gemeint ist?)

Auch die boshafte Gefährdung einer ganzen Reihe von unbekannten Personen

sei durch die Handlung der Angeklagten gegeben gewesen (tatsächlich sind

bei allen großen Giftmördern auch eine Menge unbekannter Personen

Opfer), deshalb habe er diese Frage gestellt, aber er hoffe, daß die

Geschworenen zu dieser Eventualfrage gar nicht kommen, sondern die

Angeklagte wegen des _versuchten Meuchelmordes_ schuldig sprechen

werden.

Der _Verteidiger_ Dr. Hermann Kraszna führt aus:

Meine Herren Geschworenen!

Sie haben sich mit einem Falle von außerordentlicher Schwierigkeit zu

beschäftigen, mit einem Mammutfall. Zwei hochgelehrte Herren

Berufspsychiater haben sich mit der Angeklagten vier Monate hindurch

beschäftigt und sind gegeneinander in Kämpferstellung getreten, sie

konnten sich nicht einigen. Daraufhin habe ich das Oberlandesgericht

gebeten, ein Fakultäts-Gutachten einzuholen. Und auch die Fakultät hat

in ihrem Gutachten auf die besonderen Schwierigkeiten des vorliegenden

Problems hingewiesen. Diese Schwierigkeit ist evident. Das hat niemand

besser bekundet, als der Herr Staatsanwalt in einer derart drastischen

Weise, wie noch nie im Gerichtssaal es geschehen, er ist völlig verwirrt

geworden und hat den Boden unter den Füßen verloren. Die Anklage, die er

im April erhob, ist ihm zerstört worden. Damals schrieb er: Milica

Vukobrankovics hat dieses Attentat gemacht aus Liebe zu Stülpnagel, um

seine Familie auszurotten und um an Stelle seiner Gattin seine Ehefrau

zu werden. In der zweiten Anklage sagt er, sie habe aus Rache gehandelt.

Und heute wieder sagt er, sie hat es aus Liebe getan, weil sie Herrn

Stülpnagel heiraten wollte. Aus diesem wiederholten Wechsel der Anklage

ist zu sehen, daß der Staatsanwalt hin- und herschwankt. Er kennt sich

angesichts dieser Persönlichkeit nicht aus, was ich ihm nicht verdenke,

weil die Angeklagte eine hieroglyphe Persönlichkeit ist, die man nicht

leicht entziffern kann. Das Um und Auf der staatsanwaltschaftlichen

Lösung ist: Hier eine Giftmischerin – vernichte sie! Da war im Jahre

1917 ein Glas Limonade, das der Frau Piffl gereicht wurde, es wurde ihr

schlecht, aber es geschah ihr nichts. Ein zweites Mal war es eine

Mehlspeise mit Powidl (Pflaumenmus), in der Arsen war. Und als die

Mitglieder der Familie Piffl davon aßen, da war diese Mehlspeise von

einem ätzenden Geschmack, und alle hörten auf zu essen. Das Arsen der

Milica Vukobrankovics hatte einen ätzenden Geschmack. Dann kam eine

Phosphorpille dazu, so groß, daß man sie mit freiem Auge entdecken

konnte. Nun haben wir die Bleiweißvergiftungen und wir haben gesehen,

daß die Toten der Vukobrankovics alle leben. Wo ist da die Fehlerquelle

der Giftmischerei, daß sie nicht töten kann? Ein Mörder geht kalt und

berechnend zu Werke. Er handelt wie ein Mathematiker. Wo ist diese

Zielsicherheit der Vukobrankovics? In dem vielzitierten Buch über

Psychologie des Giftmordes wird von Gestalten erzählt, wie von der

Madame Brinvillier, die ganze Regimenter zu Fall gebracht hat. (Das ist

nicht richtig.) Das war alles Berechnung. Sie bediente sich solcher

Mittel, die zum Ziele führen. Die Vukobrankovics kann niemanden töten.

Wo ist das Geheimnis? Ist die Hand zu schwach, oder versagt das Gift bei

ihr gerade? Und bei der Betrachtung dieser Frage kommen wir zur

Erörterung der Persönlichkeit der Angeklagten, aus der hervorgehen wird,

daß es sich nicht um Zufälle handelt, an die ich nicht glaube. Ich

glaube vielmehr an eine Weltseele und daran, daß dieses Mädchen ein

kranker Splitter davon ist.

Der Verteidiger spricht dann von den gerechten, hilfsbereiten,

menschenfreundlichen Charakterzügen der Angeklagten, die eine Person

untadeligen Wesens, nicht streberisch, aber diensteifrig zu nennen ist.

Und da will man, sagt der Anwalt, das Bild verbittern, indem man

anführt, daß sie während der Haft ganz anders gewesen. Wer kann es

ermessen, wie die Haft auf den oder jenen wirkt? Will man ihr das zum

Vorwurf machen? Wie kommt es nun, daß dieses Mädchen, das berufen war,

an erster Stelle zu wirken, zum zweitenmal vor das Schwurgericht kommt?

Auch den Psychiatern war dieses Rätsel nicht klar geworden. Aber das

Gutachten stößt doch ein Fenster auf. Im dritten Absatz heißt es: Es

liegen Gründe vor, zu vermuten, daß es sich bei der Beschuldigten um

triebhafte Momente handelt. Und dann heißt es weiter: Die Frage eines

triebhaften Vorgehens wird um so eher zu bejahen sein, je mehr

Handlungen in gleicher Art sich wiederholen, während normale,

verständliche und nachfühlbare Motive vermißt werden. Scheinbar

ausreichende Motivierung schließt freilich das nicht aus, was wir Ärzte

einen Impuls nennen. Es muß etwas nicht in Ordnung sein. Aber der

Triebmensch denkt nicht, rechnet nicht, wägt nicht und mißt nicht. Und

Milica Vukobrankovics ist eine solche Person, die in gewissen Zeiten

nicht normal denken und nicht normal fühlen kann, und die von ihren

Trieben übermannt wird.

Verteidiger schließt: In Wirklichkeit liegt eine schwere

Körperverletzung vor. Ich bitte daher diese Frage, aber auch die Frage

auf Sinnesverwirrung zu bejahen. Verderben Sie nicht diese Person voll

Fähigkeit und Talent, lassen Sie diese Friedlose in Frieden ziehen.

Nach einer Beratung von einer und einer halben Stunde erscheinen die

Geschworenen im Saale, um das Urteil zu verkünden.

Die erste Frage auf versuchten meuchlerischen Giftmord wurde mit zwölf

Stimmen verneint.

Die Zusatzfrage auf _Tücke_ entfiel.

Die dritte Frage, ob die Angeklagte aus Bosheit eine Handlung

unternommen habe, die eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die

körperliche Sicherheit von Menschen herbeigeführt habe, wurde verneint

mit sechs gegen sechs Stimmen.

Die vierte Frage entfiel infolgedessen.

Die fünfte Frage (die der Verantwortung der Angeklagten entsprach)

dahingehend, daß die V. gegen Dorothea und Ernst Stülpnagel senior in

feindseliger Absicht, auf solche Art gehandelt habe, daß daraus eine

schwere Verletzung erfolgte, wurde mit zwölf Stimmen bejaht.

Die Zusatzfrage, ob die Absicht der Täterin auf einen _schweren_ Erfolg

vorlag, wurde mit sechs gegen sechs Stimmen verneint.

Die Frage nach der dreißigtägigen Gesundheitsstörung wurde einstimmig

bejaht.

Die Frage, ob der Angriff in tückischer Weise erfolgte, wurde mit sechs

Nein gegen sechs Ja verneint.

Die letzte Frage auf _Sinnesverwirrung_ wurde einstimmig verneint.

Als erschwerend wurde bei der Strafbemessung die Mehrzahl der Opfer

angenommen, die große weitere Gefahr für andere Opfer, die besonderen

Schmerzen der Betroffenen, die Verübung durch Gift. Ferner die hohe

Vorstrafe, die noch nicht weit zurückliegt.

Als _mildernd_ wurde angenommen das _Geständnis_, das jedoch erst nach

hartnäckigem und langem Bemühen, die Wahrheit zu verwischen, abgelegt

wurde, ferner die _erbliche_ Belastung, die jedenfalls eine gewisse

Verminderung der Hemmungen herbeigeführt hat, die Begehung der Tat unter

dem Einfluß von Affekten und die Gutmachung bezüglich der Stadtherr (der

Bedienerin).

Das Urteil lautete auf dreieinhalb Jahre schweren Kerkers, verschärft

mit einem harten Lager vierteljährlich. Die Dauer der Untersuchungshaft

vom 28. Juni 1922 bis 15. Dezember 1923 wurde angerechnet. Die

Verurteilung erfolgte wegen schwerer körperlicher Beschädigung.

Der Verteidiger: Gegen diese Strafe (die von dem Berufsrichter bemessen

worden war), die eine Demonstration gegen das Geschworenenverdikt ist,

melde ich Berufung an.

Die Angeklagte nahm das Urteil ohne Zeichen von Erregung auf.

Die Geschworenen waren: ein Galvaniseur, ein Bankbeamter, zwei

Kaufleute, eine Verkäuferin, ein Schriftsteller (Obmann), eine

Schriftstellerin, ein Schlosser, ein Landmann, ein pensionierter

Oberförster, ein Beamter der Bezirkskrankenkasse, ein Buchdrucker und

ein Schneider.

Wir lassen nun einige Berichte der Presse folgen, denen sich eine

Würdigung des Buches der V., betitelt „Weiberzelle 321“ anschließen

wird.

Der Wiener Feuilletonist Karl Marilaun bringt in einem Aufsatze folgende

Analyse der S.

„Man sucht im hochgetragenen, eigenwillig und eigenartig profilierten

Gesicht der Angeklagten nach einer Lösung des Rätsels. Und man glaubt in

diesem geschickt beherrschten und eisern kommandierten, tragisch,

bösartig und sentimental schauspielernden Gesicht einer gelernten

Hysterikerin etwas wie die Lösung des Rätsels zu finden: wenn die Züge

der Angeklagten in Augenblicken einer wirklichen, echten Abspannung

gewissermaßen aus den Fugen, in Unordnung geraten. Dann kommt für halbe

Sekunden das wahre Gesicht der V. zum Vorschein. Und das ist dann das

sonderbar geronnene, wesenlos fatale, _verwischte und uferlose Gesicht_

eines Menschen, dessen Intelligenz letzten Endes doch leer läuft[1].

Eines Menschen, der so ziemlich alles zuwege bringen dürfte, was er sich

vorgenommen hat, aber im Grunde wahrscheinlich gar nicht weiß, was er

eigentlich will. Eine Hysterikerin und diesmal eine echte Hysterikerin.

Eine im tiefsten hoffnungslose, geprellte, einsame, niemanden begehrende

und nur irrtümlich begehrte Frau, die ein Genie sein müßte, um nicht ein

offenkundiges Malheur der Schöpfung zu sein. Die V. ist aber wahrhaftig

kein Genie, sie ist eine Intelligenz und ich versteige mich zu der

Behauptung: nur die sehr fatalen Grundzüge ihres Wesens verdunkeln

gewisse Anlagen zur Urschel. (Komische Alte.) Sie werden ja trotzdem

sichtbar. Z. B. wenn sie, deren messerscharfe Intelligenz ganz sonderbar

zu einem gebildeten Fräuleinpathos neigt, auffahrend sagt: ‚ich kann

nicht Fürstendienerin‘ sein, oder wenn sie ‚auf Fürstentitel keinen Wert

legt‘, sich für die Verhandlung aber doch eine ganze Anzahl

melodramatischer Hinweise auf erlauchte Abstammung von serbischen

Heldenepen zurecht gelegt hat ... An allem ist der Name schuld. Nein,

die Laufbahn einer städtischen Bürgerschullehrerin war nichts für sie.

Schon im Pädagogium war sie ‚der Stolz der Anstalt‘, intelligent,

ehrgeizig, nicht auf den Mund gefallen und außerdem heißt sie Milica. So

wird man zum Hochstapeln geboren (?!). So gerät man ans andere Ufer, wo

nicht Menschen, sondern Schemen wohnen. So sammelt es sich im Herzen an;

spitznäsige Selbstvergötterung, melodramatischer Hochmut, Verachtung des

dummen Bürgers, der auf den Mund gefallen ist ... Klugheit, Ehrgeiz,

glühend kalter Wille zur Karriere, zu irgendeiner Karriere. Aber diese

Milica war vom Schicksal ausersehen, kein Mensch, sondern eine Dame,

keine Frau, sondern eine bei kleinen Bürgern angestellte und die kleinen

Bürger verachtende Gouvernante sein zu müssen.“

[1] So wirkt tatsächlich auch die Photographie der V., die ihrem

Buche beigegeben ist.

Offenbar ist hier der Eindruck, den die V. auf widerstrebende Menschen

machte, gut wiedergegeben, und in manchen Charakterzügen ist sie gut

getroffen, aber das wesentliche, das einzig interessante, nämlich, was

diese V. von der spitznäsigen, verarmten, gouvernantenhaften

Aristokratin unterscheidet, und vor allem, was sie zu ihren paradoxen

Taten gebracht hat, kann der Feuilletonist nicht klarlegen. Die

Abneigung macht ihn nicht klarsichtiger als andere die Bezauberung, die

an sich um so wirksamer gewesen sein muß, als sie in diesem Falle

versagt. Und gibt es einen stärkeren Beweis für diese Ausstrahlung der

V., als daß sie auch in dem zweiten Prozeß nur wegen unwesentlicher

Vergehen verurteilt, wegen des Giftmordes eigentlich freigesprochen

wird. Denn schwere körperliche Beschädigung und Giftmordversuch sind

nicht das gleiche.

Wesentlich tiefer geht ein anderer Schriftsteller. Er erfaßt das Wesen

der V. an vielen Stellen, er sieht das sehr charakteristische, trotzdem

aber den Richtern entgangene _Spielen_ mit der Schuld, mit dem Gericht,

ja mit der Identität, was sie eben so gefährlich macht, und schließlich

zeichnet er auch die Wiener Umgebung, die den Ausgang des Prozesses

mitbestimmt hat und nicht das allein. Wir müssen in M. V. selbst ein

Stück Wien und ein Stück Balkan zugleich sehen. Es handelt sich um einen

Artikel von Emil Kläger.

„Adeliger Umriß einer weiblichen Gestalt. Erst später das angestaunte

System einer verwirrend schleiernden Geistigkeit. Schöne Frauen auf der

unwirtlichen Sünderbank des Gerichtssaales ... Farbensprühend, seidig,

irisierend und irritierend, liegt ein Mantel erotischer Wirkungen um

ihre Schultern ... M. V. besitzt einen ungeheuren Reichtum an solch

mysteriöser Garderobe. Da geschah das Wunder, daß sie aus dem

finstersten Schacht der Ungekanntheit nur so hinaufflog zur Glorie der

Berühmtheit des Tages. Wien ist neugierig und galant. Wien hat in

Mitteleuropa wohl den feinsten Spürsinn für Sensation, naivste Schaulust

und Erlebnisfreude. Es riß die Augen auf, es bekam Beine, es hatte

unbegrenzt Zeit. Unverdrossen stand es halbe Tage auf der Straße,

drückte sich mit kindlicher Geduld an das große Gemäuer, von dem die

Sensation umschlossen wurde, hübsch artig in Doppelreihen, wenn es nicht

kühn über ein Labyrinth von Treppen und Stiegen irrte, um plötzlich vor

einem Gitter, einer Tür zu stehen, nur um einen Blick zu tun in den

Dunst eines Saales, in dem Mordgerüchte warten, in dem sich die

Silhouette dieser Frau abzeichnete. _Kein Theater kann sich solch tollen

Zulaufs rühmen._ Die erklärte Diva der Schaulust dieser Woche war M. V.

Sonderbar. Das Stück war eigentlich alt, stand schon einmal im

Repertoire der Justiz, vor fünf Jahren, bei allgemeiner

Teilnahmslosigkeit ... Nun muß es eingestanden sein. Dieses zweite Mal

wurde eben Milica als faszinierendes Weib entdeckt. Der einfache

Sachverhalt läßt sich nicht verschweigen. Ethik macht sauere Mienen,

Rechtlichkeit ergrimmt, aber die _Massenempfindung_ ist nicht anders zu

erklären, ohne sie zu verfälschen. Moral hat keine Gewalt über die

Sinne. M. V. fasziniert. Es ist nicht leicht, auf den Grund ihres Wesens

zu dringen, das ihr diese Macht gibt. Sie ist allzu dicht verschleiert.

Ihr Bild schimmert ferner. _Vergeblich_ hat die medizinische Fakultät

ihre psychologischen Sonden angesetzt. Sie stach dabei immer nur in

Schleiergespinst, um am Ende die fast heiter anmutende Schlußsentenz

hinzuschreiben, ‚wer kennt die Frauen‘?

Eines aber ist sicher: Milica ist eine Herrennatur und wo sie steht, da

wächst sofort unsichtbar eine Bühne um sie herum. Sie braucht nur

einfach und ruhig dazustehen, und sofort wird um sie Platz. Ihre Stimme

klingt und schafft Raum. Der erste Eindruck ist durchaus nicht

außerordentlich. Die feine Gliederung des schlanken Körpers fällt wohl

auf, das Kinn in dem länglichen Gesicht, durchaus weiblich und doch

merkwürdig energisch. Doch hier ist keine eindeutige Schönheit, keine

Lieblichkeit. Es ist nur rassige, herbe Eigenart. Eine schmale, lange,

nicht ganz regelmäßige Nase senkt sich gar nicht streng harmonisch, die

Lippen sind dünn, die Augen lebhaft, von unbestimmter Farbe. Niemand

möchte da gleich entzückt sein. Auch wenn man die raffiniert über die

Ohren herabgezogenen Haarschwänze in die Betrachtung einbezieht, die da

von glänzenden Agraffen gehalten werden. Nein, es ist durchaus nichts,

um die Ruhe zu verlieren. (Daß sie, wie das erste Gutachten behauptet,

an einer Rückgratverkrümmung leidet, ist diesem wie allen anderen

Berichterstattern entgangen.) Da erhebt sich die V., Arme und Beine

rühren sich in fließender Bewegung von unvergleichlicher Anmut, der Kopf

hebt sich mit einfachem Stolz. Jetzt genießt man das Schauspiel einer

Geschmeidigkeit, wie sie an diesem musikgleichen Rhythmus nur die großen

Katzen bieten. Ihre Stimme klingt gesättigt von dunklem Schmelz, nicht

laut, aber von gedrungener Kraft. Sie greift fest zu und schmeichelt

sich noch an den Hörer heran, nimmt gefangen. Und während des Klanges,

der auch das Geistige der Frau trägt und in den Saal versprüht,

verwandelt sie sich. Nun wird alles Herbe der Erscheinung unter dem

Glanz der Stimme erhöht. Man spürt das unterjochte, gesänftigte

Männliche, das in diesem feingliedrigen Weib lebt, ihr Intellekt, Willen

gibt. Der Kontrast _zweigeschlechtlichen_ Wesens, zu einer Einheit

vermählt, ist wohl der hauptsächlichste Grund der Faszination. Die

Dosierung von Mann und Weib, von der Otto Weininger spricht, die einen

prachtvollen Ausgleich in ihr gefunden hat. Sie spricht mit brillanter

Beredsamkeit, sie hat überlegenen Witz, Dialektik, zieht scharfe

Schlüsse, _falsch_, aber blendend. Man betrachte die Stirne. Sie ist

fein, vornehm und doch stark. Hinter ihr sucht man das Geheimnis.

Endlich überwindet man Bild und Wirkung der Frau und findet dann den

Fall durchaus nicht so dunkel (?). Der geringste der Giftmord-Prozesse,

über den die Kriminalgeschichte berichtet, stellt den Leser vor ungleich

merkwürdigere Tatsachen. Wenn der Staatsanwalt Recht hätte, daß die V.

Giftmischerin ist, gewissermaßen ihrem inneren Berufe nach, dann wäre

weder ihr Äußeres, noch ihr trefflicher Leumund dazu im Gegensatz. Alle

großen Giftmischerinnen erfreuten sich der größten Schätzung, die

meisten waren schön. Von der Marquise de Brinvilliers berichtet der

Chronist: ‚Ihr Gesicht war rund und freundlich, von den regelmäßigsten

Zügen. Sie wurde besucht, bewundert und gefeiert, angebetet, als schon

ein großer Teil ihres Wandels bekannt war.‘ Nicht anders die große Zahl

ihrer Nachfolgerinnen, zu denen viele deutsche Verbrecherinnen gehören.

Die meisten besaßen delikate Kultur, waren gesellschaftlich gebildet,

genossen den Ruf von Herzensgüte. Sie verschafften sich eben

außerordentlich viel Vertrauen. Alle wurden spät entdeckt, schwer

überführt ...

Slawische Naturinstinkte, prinzeßliches Herrenbewußtsein wird gedeckt

von einer Glasur, die unsere Pädagogik über ihr natürliches Wesen

gestrichen hat. Ihre Vorfahren waren nicht wählerisch in den Mitteln,

wenn es unerwünschte Konflikte zu lösen gab. Daheim herrscht Blutrache,

auch für enttäuschte Liebe (?). M. V. mußte in Wien ein Proletendasein

fristen, sie war eine Deklassierte (?!). Da mag eine innere Umstellung

ihrer Wunschträume erfolgt sein. Sie paßte sich gezwungen den

Verhältnissen an, die sie vorfand, wurde Lehrerin (übrigens ein Beruf,

in dem man auch herrscht, wenn auch nur über Kinder). Aber das Bedürfnis

nach Macht hat sie wohl nie verloren ... Sie war jemand, der sein

eigenes Gewissen nicht fürchtet. Der Vorfall im Hause Piffl: kein

versuchter Mord, es war nur ein _Spiel_ mit Gift um der Macht willen.

Daß sie es mit Hilfe von Gift tat, ohne den Erfolg eines Mordes

herbeiführen zu wollen, ist seltsam, aber charakteristisch. Viele

Autoren, die sich mit der Psychologie von Menschen befassen, die Gift

_ohne_ Mordabsicht anwenden, sind zur Überzeugung gelangt, daß hier

erotische Motive eine Rolle spielen können. Sie sind wahrscheinlich der

sadistischen ähnlich. Von der Marquise von Brinvilliers ist

sichergestellt, daß sie ihre Gesellschaftsdame, die sie vergötterte,

gelegentlich außer mit Bonbons auch mit ein bißchen Gift fütterte (?).

Beileibe nicht in Tötungsabsicht, sondern bloß, um ihr ein wenig Qualen

zu verursachen. Es schuf ihr erotische Sensationen und außerdem

kokettierte sie mit ihrer Macht. Wer Gift und das Vertrauen seiner

Umgebung in seiner Tasche fühlt, der darf den vermessenen Wahn genießen,

gottähnlich über das Leben beliebiger Leute zu herrschen. Er schneidet

es lautlos ab, wenn es ihm beliebt. Unsichtbar, unhörbar. Es findet kein

Angriff auf das Opfer statt, es kennt seinen Mörder nicht. Er tötet aus

der Ferne usw. usw.“

Diese Gedankengänge sind zum Schluß schon ziemlich abwegig. Sie treffen

ganz gewiß an einzelnen Stellen wesentliches, aber der rationale

Gedanke, im Giftmord zeige sich ein (weiblicher, spezifischer) Wille zur

Macht, widerspricht der spielerischen, tändelnden, der „reinen Tat“ bis

ins _paradoxe_ entfremdeten Seelenstimmung und Lebenshaltung, die alle

großen Giftmischer aufweisen.

In einer ganz anderen Richtung bewegt sich ein Artikel, der die

soziologische Bedeutung dieses und ähnlicher Fälle umschreibt und der

die sehr wichtige praktische Frage aufwirft, was solle mit diesen

Menschen geschehen? Die V. hat übrigens auch selbst diese Frage

gestellt, freilich nicht in dem _luziden Intervall_ zwischen der ersten

Rückkehr aus dem Gefängnis und dem zweiten Delikt, sondern später, auf

der Anklagebank. Sie hat gesagt, ‚ich gehöre nicht her, vor das Gericht,

sondern in ein Sanatorium‘. Hier ist doch Sanatorium nur der milde,

gesellschaftlich gehobene Ausdruck für die Heilanstalt für

Geisteskranke. Daß aber solch eine Geisteskrankheit, deren bloße

Erkennung und Bezeichnung schon unüberwindliche Schwierigkeiten

bereitet, eine zum mindesten nicht geringere Schwierigkeit der Heilung

entgegensetzen wird, das ist völlig klar.

Dies wußte auch die V. Daher ihr Haß gegen die Psychiater, der den

Berichterstattern des ersten Prozesses ebenso auffällt wie denen des

zweiten. Sie hat spottend gesagt, die Psychiater des Gerichts erklären

nur einen Toten für krank. Aber der Satz wäre auch umgekehrt richtig:

Wen die Psychiater für krank erklären, ist für immer tot, das heißt, er

wäre auf immer in Detention zu halten, gleichgültig ob man diese

Detention Irrenhaus oder Kloster oder Sanatorium nennt. In diesem Sinne

spricht sich auch der folgende Artikel aus, der der „Neuen freien

Presse“ entnommen ist.

„Der Prozeß hat Wien aufgewühlt ... Solange es Menschen geben wird,

werden sie der Brunst nach dem Ereignis gehorchen, kein Philosoph wird

der Masse den elementaren Vorstoß wehren können, die Raserei hin zu den

Fechterspielen, ... der Mensch mit all seinem Anstrich von Kultur ist

doch organisch fühlend, dem Elementaren, dem Gewaltsamen zugeneigt, und

keine Intelligenz wird ausreichen, diese Tierheit seinem Wesen zu

entziehen ... Kommt dazu noch das Flimmern, das Zweideutige dieser

seltsamen blassen und zarten Frau, die wie eine _Hexe_ handelt, aber wie

eine Dame aussieht und wie eine geborene Rednerin zu sprechen weiß, so

wird verständlich, was auf den ersten Blick nichts anderes schien als

die phäakische Verschlampung, der Wiener oft genug anheimfallen.

(Gemeint ist offenbar das unbegreifliche Interesse der Wiener an dem

Fall und das Fehlen der moralischen Abwehr. Ging doch den Geschworenen

des zweiten Prozesses am letzten Tage ein Brief zu, worin stand, die

einzige Lösung wäre die, man solle ‚unser Königskind M. V. auf der

Ringstraße herumführen, krönen‘!) Der Schreiber des Artikels setzt seine

Ausführungen fort wie folgt: Wir wollen jedoch nicht über den Fall V.

sprechen, nur über die Strafe, die das Gericht verhängt hat. Hier ist

ein Mensch, der zum zweitenmal seiner derselben seelischen Einstellung

zum Opfer fällt ... niemand kann sich des Eindrucks erwehren, daß hie

eine spezifische _Sucht_, eine düstere Unterströmung, ein Unter-ich

vorhanden ist, um ein Wort von Freud zu verändern, etwas, was zwingend

und mit gewaltsamer Lockung den Lebensgang dieser Frau in Banden hält.

(‚Ist Trieb nicht Krankheit?‘ hatte die Mutter der V. gefragt.)

Es ist furchtbar leicht, wie der Staatsanwalt es getan, zu sagen:

Giftmischerin, steinigt sie! Ernster ist es jedoch, sich vor das Problem

zu stellen, wie schützt man die Gesellschaft vor solchen Unholden, wie

tritt man Wesen dieser besonderen seelischen Verkrüppelung entgegen,

damit nicht vielleicht in einem anderen Land, vielleicht in zwei,

vielleicht in anderthalb Jahren, von neuem das Spiel beginne und

vielleicht dann endgültig zum Morde führe. (Man erinnert sich des

Briefes der alten Frau Konegen, der den gleichen Inhalt hatte. Es ist

sonderbar: die Diagnose der Krankheit Milica Vukobrankovics stellt ihre

alte Mutter, die Therapie dieser Krankheit oder wenigstens den Weg der

Prophylaxe gibt eine andere alte Frau an.) Wie schützt man diese M. V.

und andere Verbrecher dieses Schlages, wenn sie Verbrecher sind und

nicht Kranke, deren Krankheit wir noch nicht kennen, _vor sich selber_?

... Das bequemste ist natürlich der Paragraph, der juristische Schimmel.

Ein Mord war nicht vorhanden, denn die Menge des Giftes war zu gering,

und sie selber, die Giftmischerin, ist doch zurückgeschreckt vor den

letzten Konsequenzen. Folglich kann man ihr nicht die schwerste Strafe

geben, man kann sie aber auch nicht freisprechen, denn die Gerichtsärzte

melden keine Störung des Bewußtseins und die Fakultät behauptet

dasselbe. Also sagen wir nicht schwarz und nicht weiß, nennen sie nicht

Mörderin, aber geben sie doch ins Zuchthaus, lassen sie nicht

triumphieren, aber führen auch keinen Axtstoß, der sie für alle Zeiten

zugrunde richtet.

Das ist so recht die Methode des juristischen Kleinbürgers. Sie sieht

vollkommen ab von dem ganzen Menschen und von der höchsten Aufgabe des

Richtertums, die immer darin bestehen muß, Verirrte zur rechten Bahn zu

leiten und (oder!) Gewähr zu schaffen gegen Wiederholung und

Verschlechterung. M. V. hat drei Jahre bekommen, anderthalb Jahre werden

ihr eingerechnet, und wenn sie in Einzelhaft verbleibt, kann sie sehr

bald wieder frei sein. Frei mit allen Härten, mit der immer steigenden

Verwirrung einer ohnehin zerrütteten Seele. Frei, aber ohne Stütze, ohne

Möglichkeit der Betätigung, ohne wirkliche und endgültige Gesundung.

Wer diese Frau während der Verhandlung vor sich gesehen hat, dieses

Aufzucken und Aufbegehren, diese herrische Sicherheit des Wortes, muß

den Eindruck empfangen, daß im Kern ihrer Seele ein Komplex von

unzerstörbarer _Anmaßung_ und Menschenverachtung schlummert. Ein

lauerndes, losbrechendes Temperament, das jeder Schranke spottet. Glaubt

man ernstlich, daß dieses Jahr Kerker ein so tief verwurzeltes Übel

heilen werde, glaubt man mit diesem Jahr Kerker einem Giftherd

beizukommen, der nicht einmal berührt war durch zweijährige strenge

Haft, der nicht gereinigt war durch bitterste Erfahrung? (Auch die

Begnadigung, die durch objektive Gründe seitens der Behörden im Verlaufe

der Vollstreckung des ersten Urteiles nicht begründet war, ist ganz ohne

Eindruck geblieben auf die Angeklagte. Eine Äußerung, die sich darauf

bezieht, zitiere ich nachher aus den Aufzeichnungen der M. V.)

Hier enthüllen sich, fährt der Referent fort, die ungeheuren Schwächen

unseres Strafsystems. Das Oberflächliche und Nichtige des

Symptomekurierens. In Amerika würde sicher die Form gefunden werden zur

bleibenden Überwachung und zur bleibenden Verbürgung schuldlosen Lebens.

(Man hat dies im Falle Henry Thaw versucht. Ob mit Erfolg, ist sehr zu

bezweifeln.) Es handelt sich um Pläne, derartige Verbrecher _ohne

zeitliche Einschränkung_ aber in mildester Form in Gewahrsam zu halten,

so daß die Strafe nicht etwas mechanisches ist, eine kurze Cäsur im

Laufe der Verbrechen. Es müssen Mittel gefunden werden, um _Grenzfälle_

zu behandeln. Der Fall M. V. soll Anlaß bieten zu ernsten Gedanken über

die Mängel, die Lücken und Schwächen unseres Strafsystems. Dann wird die

rauschende Sensation ihren bleibenden Vorteil haben. Sonst war es eben

ein Film, der ein Menschenleben gekostet hat.

Das Buch der Milica Vukobrankovics.

Daß M. V. sich des öfteren schriftstellerisch betätigte, geht aus den

beiden Prozessen hervor. Es muß ihr das schriftliche Mitteilen eine

innere Notwendigkeit gewesen sein. In diesem Sinne ist auch ihr im Jahre

1924 erschienenes Buch „Weiberzelle 321“ interessant, das der Verlag R.

Löwit in Wien herausgegeben hat. Es ist ein Buch von 241 Seiten, bringt

eine Photographie der M. V. und ihren Namenszug. Das Inhaltsverzeichnis

enthält folgende Überschriften:

1. Kapitel. Den Menschen, die guten Willens sind.

2. „ Im Namen des Gesetzes.

3. „ Im Polizeigefangenenhause.

4. „ Die Überstellung.

5. „ In der Gemeinschaftszelle des Landesgerichtes.

6. „ Die Einzelzelle.

Weder das Bild der V. noch der Text ihres Buches erklären auch nur im

mindesten den ungewöhnlichen Zauber, den die Persönlichkeit im

unmittelbaren Verkehr ausströmen mag. Wenn man die oft schwülstigen,

unecht philantropischen Schilderungen liest, findet man viel banales,

selten ein eigenes Wort, ein mehr oder weniger verschleiertes

Bekenntnis. Diese Stellen will ich auch zitieren. Der Stil ist

journalistisch lebendig, bisweilen lehrerhaft gespreizt, damenhaft

süßlich, aber alles in allem doch interessant. An ein Werk wie die

Memoiren aus einem Totenhause von Dostojewski darf man dabei auch im

entferntesten nicht denken. Von Dämonie ist bei der V. nirgends auch nur

eine Spur. Geschrieben ist das Buch, das wohl vom Verteidiger

durchgesehen und zum Druck gebracht worden ist, in der langen

Untersuchungshaft vor dem zweiten Prozeß. Es beginnt folgendermaßen:

„Nicht für jene schreibe ich, die auf Sensationen ausgehen, die fremde

Skandalaffären brauchen, um das eigene Leben interessanter zu finden, –

wer Nervenkitzel braucht, der lege dieses Buch aus der Hand[2]. Wer aber

auch im verirrten, kranken, unglücklichen Mitmenschen den Menschen, den

Bruder sieht, wer die trübe Brille engherziger Moral abgelegt hat, wer

helfen, wer verstehen lernen will, für den sind diese Aufzeichnungen

geschrieben. Ich will versuchen, das äußere und innere Leben der

Gefangenen zu schildern.

[2] Sensationsgier und Sucht nach Nervenkitzel werden als Motive des

Giftmordes bei der Gesche Gottfried angeführt. Ob die V. hier im

Unterbewußtsein aufrichtiger ist, als sie es weiß?

Ist schon eine Psychologie der Gefangenen geschrieben worden? Meines

Wissens noch nicht. Ist es aber – allem Ignorantentum und Pharisäerstolz

zum Trotze – nicht wichtig, zu wissen, wie Menschen, die über von

Menschengehirnen erdachten und von Menschenherzen bestätigten Gesetzen

gestrauchelt, in von Menschen bewachten Kerker geworfen werden, wie

diese „Parias der Moral“ denken, fühlen, und leiden?“ Auffällig ist die

von vornherein aggressive Stimmung, die automatisch aus jeder Situation

sich ergebende „moralische“ Überhebung.

Über ihren eigenen Prozeß: „Ich war zweimal in Untersuchungshaft. Das

erste Mal in den Jahren 1918 und 19. Damals wurde ich von den

Geschworenen in der Hauptsache freigesprochen, jedoch wegen Verleumdung

verurteilt, _nahm das Urteil nicht an_, und wurde schließlich von der

Untersuchungszelle weg begnadigt und in Freiheit gesetzt.

Meine zweite Untersuchungshaft fällt in die Jahre 1922-23 und ist heute,

am 31. März 1923 nach achtmonatiger Dauer noch nicht zu Ende.

Dieses Buch hat nicht den Zweck, über meine Schuld und Unschuld zu

diskutieren. Meine persönlichsten Angelegenheiten sollen hier überhaupt

nicht berührt werden. Nur das, was von allem, was ich erlebte oder an

anderen beobachtend miterlebte, Anspruch auf allgemeine Gültigkeit hat

und allgemeines Interesse hat, will ich erzählen ...

Um die Diskretion, die ich mir auferlegen muß, nicht zu verletzen (wohl

auch, um sich selbst nicht zu belasten! Denn diese Aufzeichnungen

konnten vom Untersuchungsrichter gelesen werden und wurden es

wahrscheinlich auch, obwohl der Prozeß keinen Aufschluß darüber gibt)

bin ich gezwungen, manches, das ich selbst erlebte, als von anderen

erlitten und manches fremde Erlebnis als mein eigenes hinzustellen. (Für

die letztere Version findet sich im Buche kaum ein sicheres Beispiel. Es

bestand dazu auch nicht die geringste Notwendigkeit. Es ist bloß der

Ausdruck der Vorsicht, derselben dummschlauen Denkungsart, die die M. V.

dazu brachte, die Gifttöpfe in die Wohnung der Eheleute Piffl zu

bringen, um dadurch einen fremden Menschen zu belasten oder die

raffinierte Methode, sich das Bleiweiß von einem Drogisten zu

verschaffen, der auch Staubzucker führte.)

„Ort und Zeit,“ fährt die V. fort, „erscheinen dadurch verändert, nicht

aber die _innere Wahrhaftigkeit_ dieser Zeilen. Denn vieles, was meine

Leidensgenossinnen erfahren und erdulden mußten, erschütterte mich so

sehr, als hätte ich es selbst erlebt. (Das kann doch unmöglich der Grund

sein, fremde Erlebnisse als die eigenen hinzustellen.)

Es ist selbstverständlich, daß unter den Umständen, unter denen diese

Blätter geschrieben sind, an die Wahrung einer auch nur menschlichen

Objektivität nicht immer gedacht werden kann. Hier ist alles nur vom

Standpunkt des Inhaftierten aus betrachtet und gewertet ... Ich gehe

dabei nicht von der Voraussetzung aus, daß diese Aufzeichnungen einmal

in die Öffentlichkeit gelangen ... Ich möchte diese Blätter einem

Menschen in die Hand geben, der das wichtige und wesentliche daraus

verwertet, ohne dabei an die Verfasserin zu denken. Wenn die Bilder

einer Welt, die ich hier als ehrlicher und gewissenhafter Chronist

aufzeichne, auch nur das Herz _eines_ Menschen zu fassen und zu

erschüttern vermögen, _der den Willen und die Macht hat_, Härten aus der

Welt zu schaffen und zu lindern (wer sollte das sein? der Verteidiger?

der Untersuchungsrichter? Der Präsident der Nationalversammlung, der die

V. aus der ersten Haft heraus begnadigt hat, ohne daß sie seiner

gedenkt? Denn sie stellt es so hin, als hätte bloß ihr ‚ich nehme das

Urteil nicht an‘, ihre Freilassung bewirkt), dann ist ihr Zweck erreicht

und ich fühle mich für die Arbeit, der ich mich aus Interesse unter den

schwierigsten äußeren Verhältnissen unterzog, herrlich belohnt.“

Im zweiten Kapitel, das sie wie der gute Wiener Autor Wildgans mit den

pathetisch-banalen Worten: „Im Namen des Gesetzes“ betitelt, finden sich

folgende bemerkenswerte Stellen: „Die Leiden der Haft, der

Untersuchungshaft setzen stürmisch und mit einem Höhepunkt der Qual ein

– mit der Verhaftung selbst, die in den meisten Fällen überraschend

kommt, _selbst für jene, die auf diesen Augenblick seit Monaten

warten_.“ Dieser Gedanke wird einigemal an Beispielen erläutert und fast

wörtlich noch zweimal wiederholt. Er ist also nicht gleichgültig,

sondern sehr wesentlich.

Ich zitiere hier aus dem außerordentlich wertvollen Buche von Dr. J.

Scholz über die Giftmörderin _Gesche Gottfried_, von der schon früher

die Rede war und der wir wichtige Aufschlüsse über die Metaphysik des

Giftmordes verdanken, eine Stelle, die sich auf das Warten auf die

Verhaftung bezieht. Der Giftmörder mordet nämlich nicht ins Blaue

hinein, er will den Schatten seiner Tat sehen. Er ist, und darin gleicht

die V. sehr ihrer größeren, teuflischeren Schwester Gesche Gottfried,

auf der Suche nach der Identität. Er drängt sich an das Opfer heran,

auch wenn er das Gift schon abgegeben hat und nichts mehr zu tun hat.

Wie die Giftmörder nur auf die Wirkung des Giftes warten, warten sie

auch auf die Wirkung des Giftmordes auf sich selbst, das ist: die

Verhaftung und Untersuchung. Für beides bringt der Fall Gottfried

außerordentlich bezeichnende Schilderungen. Für das erste: „Denjenigen,

denen ich aus _Trieb_ etwas gab,“ sagte die Gottfried aus, „gab ich

weniger als den anderen. Wenn sie weg waren, hatte ich Unruhe, wie es

mit der Person geworden war, ich schickte nächsten Tages unter leerem

Vorwande hin und erfuhr dann jedesmal die Wirkung, nämlich Erbrechen.“

So drängt sich die V. in das Haus Piffl und besonders an die Frau

Stülpnagel mit krankhafter Neugierde, doppelt bemerkenswert bei ihrer

sonstigen Zurückhaltung, heran.

Über die Verhaftung und die Erwartung derselben bei der Gottfried: „Um

zwei Uhr erschien die Gerichtsbehörde in ihrem Zimmer. Die G. lag noch

im Bett, sie war äußerlich ziemlich gefaßt, innerlich offenbar voll

Angst. Auf die Anrede des Gerichtes, es gingen hier im Hause so eigene

Dinge vor, die eine genaue Untersuchung erforderten, beging sie gleich

die Unbesonnenheit, zu antworten, _es habe sie auch schon längst

verlangt, eine Untersuchung über sich ergehen zu lassen_.“ So hat die V.

die schon auf Betreiben der gutherzigen, humanen Frau Piffl eingestellte

Untersuchung wieder durch ihre „Komödie“ aktiviert. Über die Gefühle vor

der Gefangennahme erzählt sie in dem Buche verschiedenes, teils als

selbst erlebt, teils als von anderen erlebt: „Eine Hebamme, der eine

Patientin an den Folgen eines Eingriffs gestorben war, erzählte mir (der

V.), wie sie von Stunde zu Stunde gewartet habe, bis die Polizei sie

holen komme. Bei jedem Glockenzeichen sei sie tödlich erschrocken.

Schließlich habe sie es daheim nimmer ausgehalten und sei planlos und

ziellos durch die Straßen gelaufen, bis sie schließlich zu einer Kirche

kam. Dort habe sie zum heiligen Judas Thaddeus gebetet, und sei dann

ruhiger wieder heimgekehrt und daheim verhaftet worden.“ (An anderer

Stelle erzählt sie, man habe sie, die V., einige Tage durch Detektive

beobachten lassen. Aber ihrer Aufmerksamkeit zum Trotz habe sie fünfmal

an einem Nachmittag das Haus verlassen. Ist das nicht: Planlos Hin- und

Herirren?)

Als Gegenstück, aber offenbar erfunden und gar nicht charakteristisch,

folgendes: „Eine andere Frau erzählte mir wieder, wie viel sie vor ihrer

Verhaftung gebetet habe. In allen möglichen Kirchen sei sie gewesen,

Messen habe sie lesen lassen, nun sei sie aber böse und wolle überhaupt

nimmer beten. Es helfe ja doch nichts.“

Die V. behauptet zwar, vorher von dem hl. Thaddeus von ihrer Schulzeit

her bloß gewußt zu haben, daß er ein Verwandter des Heilandes gewesen

sei und daß ein sehr altes Bild, ihn darstellend, in der Jesuitenkirche

„zu den neun Chören der Engel“ am Hof in Wien verehrt werde. Als sie nun

in der Gemeinschaftszelle ein Bildchen dieses Heiligen sieht, erkundigt

sie sich bei einer Leidensgefährtin sofort, was es für eine Bewandtnis

mit dem Bildchen habe. „Was, Sie kennen den hl. Judas Thaddeus nicht?“

habe die Leidensgefährtin geantwortet, „und nun erzählt man mir von dem

wundertätigen Bilde am Hofe, dessen Kopie eben dieses Bildchen

vorstelle. Viele Votivtafeln in der genannten Kirche sollen Zeugnis

davon ablegen, wie der Heilige jenen geholfen habe, die vertrauensvoll

zu ihm flehten. Und – berichtet meine Erzählerin weiter – sie selbst sei

oft in jener Kirche vor dem Gnadenbilde gekniet und habe dort auch diese

und jene Leidensgefährtin aus unserer oder der Nachbarzelle gesehen.“

Aber es ist gar nicht die „Leidensgefährtin“, die den Heiligen und das

alte Bild genau kennt und sich vor der erwarteten Verhaftung dorthin

flüchtet, sondern sie selbst ist es. Und wenn sie sagt, sie hätte es

bloß in der Schulzeit gekannt, so ist es eine Lüge und doch auch die

Wahrheit. Das ist nicht die Schule, in die sie als Schülerin ging,

sondern die, in der sie Unterricht erteilt hat, denn während dieser

Schulzeit hat sie die Giftmordversuche im Hause Piffl unternommen. Wie

sie weiter über die Sache spricht, beweist sehr deutlich, daß es ihre

eigene Sache ist, um die es sich dreht.

„Allerdings ist es keine gute Reklame für den Heiligen, wenn die, die

bei ihm Zuflucht suchen, nachher doch eingesperrt werden. _Vielleicht

hilft er später bei der Verhandlung._ (!) Andererseits wäre es doch auch

wieder ein schönes Zeichen seiner Unbestechlichkeit, wenn er der

„Gerechtigkeit“ nicht in den Arm fiele.

Ja, Not lehrt beten, sagt ein altes Sprichwort, für dessen Richtigkeit

ich unter meinen Mithäftlingen eine Reihe von Zeugen fand. Manch eine,

die früher nie an Gott gedacht hatte, rannte zähneklappernd in die

Kirche, als die Polizei hinter ihr her war und betet jetzt, in stiller

Zelle, ein Vaterunser nach dem anderen. Theoretisch erklären kann ich

mir das, der Mensch sucht eben in seiner höchsten Not einen Trost, eine

Stütze, eine Hoffnung; und je hoffnungsloser der Fall ist, desto

brünstiger hofft er, weil natürliche Mittel ihn nicht mehr retten

können, auf ein übernatürliches, auf das Wunder. Er fleht und betet um

das Unmögliche zu Gott und zu seinen Heiligen und vermag durch seine

Inbrunst eine ganze Schar von Zellengenossen mitzureißen.“

Nachdem sie _so_ sehr ergreifend ihren eigenen Seelenzustand geschildert

hat, nimmt sie schlau im folgenden alles wieder zurück.

„Theoretisch kann ich das, was ich eben gesagt, begreifen, persönlich

nachfühlen aber nicht.“ Aber es ist unverkennbar ihr eigenes

Gedankensystem, das überall sich geltend macht. Das _merkantilische_,

manchesterartige ihrer Weltanschauung, das schon in ihrem Verhalten zu

der _Firma_ Stülpnagel in Erscheinung getreten ist, macht sich sehr

charakteristisch geltend bei den Worten: es sei keine _Reklame_ für den

Heiligen, nicht geholfen zu haben. Und was nun folgt, ist nur eine

Fortsetzung des eigenen, schlecht verhüllten Bekenntnisses.

„Ist eine Religiosität,“ fragt sie offenbar sich selbst, „die sich nur

im Unglück und auf Hilfe _spekulierend_ zeigt, nicht höchst unmoralisch?

Und sollte man nicht meinen, daß gerade der vom Unglück verfolgte oder

auch nur der mit Unglücklichen fühlende Mensch denken müsse, wenn so

viel Jammer, so viel Ungerechtigkeit auf der Welt sei, könne es doch

keinen höchst gerechten und weisen, allwissenden und allmächtigen Gott

geben?“

Die V. übt nun strenge, an manchen Stellen auch verständige Kritik an

den Polizeibehörden und den Gerichten, denen sie unnötige Härte

vorwirft. Sonderbar klingen diese philanthropisch angehauchten

Erörterungen aus dem Munde gerade dieses Menschen.

Sehr charakteristisch für die Verwirrung der Rechtsbegriffe ist folgende

Darlegung, sie zeigt, wie schlecht, wie unlogisch die V. denkt. Ihre

Schlüsse sind scharf, aber zwingend nur durch ihre Schärfe, nicht durch

ihre Wahrheit.

„In den Wachzimmern der Sicherheitsorgane (solche amtliche Ausdrücke

liebt die V. im allgemeinen sehr, so sprach sie in der Verhandlung auch

von dem „Lehrkörper“ der Schule) sind stets die Fälle plakatiert, die

der Aufklärung harren, mit der Angabe des Preises (!) natürlich. Ist es

ein Wunder, wenn man nicht gerade sich für die am schlechtesten

honorierten Fälle am meisten interessiert? _In den anderen Ämtern_ (im

Original gesperrt gedruckt) _wird es streng bestraft, wenn eine Partei

dem Beamten ein Geschenk macht, um ihre Angelegenheit schneller erledigt

zu wissen._“

Hierbei sind folgende Irrtümer der V. unterlaufen. Erstens wenden sich

diese Plakate mit den Geldprämien nicht so sehr an die Beamten, als

vielmehr an das Publikum, um es zu reizen, sonst vielleicht unbeachtete

Wahrnehmungen, die zur Entdeckung eines Verbrechers dienen können, dem

Gerichte mitzuteilen.

Zweitens ist es ein fundamentaler Unterschied, ob man das rechtlich

positive Bestreben, den Schuldigen zu eruieren mit einer Prämie belohnt,

oder ob eine „Partei“ einen Beamten zu bestechen sucht, damit er das

Recht beuge.

Einen Rechtsbegriff im tieferen Sinne hat die V. überhaupt nicht. Sie

glaubt auch nicht daran, daß andere ihn haben könnten. Deshalb wurden

die Aussprüche in der Verhandlung als so bezeichnend angeführt, daß man

sie aus _sadistischen_ Gründen im Gefängnis schlecht behandele. Auch das

Fakultätsgutachten weist darauf hin, daß sie gerade in Rechtssachen eine

blinde Stelle in ihrer Seele hätte, „es eben nicht begreife.“ Auch die

Memoiren enthalten eine in diesem Sinn bezeichnende Stelle.

„Plötzlich – es dämmerte schon – wurde auch meine Zellentür wieder

geöffnet – ich war bis jetzt noch immer ruhelos auf- und abgerannt – und

Dr. Bruno (der Polizeikommissar) holte mich in höchsteigener Person nach

oben in seine Kanzlei. Gleich auf dem Wege beschwerte ich mich bei ihm

wegen der mir zuteil gewordenen schlechten Behandlung und wegen des

Schmutzes in der Zelle. Er _heuchelte_ Bedauern und sagte, gegen die

Hausordnung könne er nichts machen. Aber ein zufriedenes Lächeln

umspielte seine Lippen und gab der _Freude_ Ausdruck, daß die moderne

Folter so gut funktioniere. In seinem Büro angekommen, meinte er zu mir:

‚Es ist ja in Ihre Hand gegeben, diesem Zustand, den Sie als so qualvoll

empfinden, ein Ende zu machen. Legen Sie ein reumütiges Geständnis ab

und ich werde trachten, Sie zu enthaften.‘

Wie viele sind auf solche Versprechungen schon hereingefallen und haben

unter dem Druck der vorhin geschilderten Qualen und in der Hoffnung,

diesen Qualen dadurch ein Ende zu machen, ein _fingiertes_ Geständnis

abgelegt.“ Nun erzählt sie ausführlich von einer _unschuldig_

verhafteten Geschäftsfrau. Dann setzt sie fort: „Aus meiner Art, wie ich

auf die verschiedenen Schikanen und Quälereien reagiert hatte, schloß

Dr. Bruno, daß man bei mir mit der Einschüchterungsmethode nicht viel

erreichen könne und suchte nun, mir durch freundliches Entgegenkommen

Vertrauen einzuflößen. Da er mein blasses Aussehen bemerkte, schrieb er

mir einen Zettel, daß ich auch tagsüber das Bett benützen dürfe. Damit

widerlegte er allerdings durch die Tat seine früher aufgestellte

Behauptung, daß er auf Dinge, die das Gefängniswesen betreffen, keinen

Einfluß habe. (Aber vor allem widerlegt er durch dieses humane Wesen die

Behauptung der verleumderischen V., daß er das Bedauern ihr gegenüber

nur geheuchelt habe. Das geht auch aus dem folgenden hervor.) Er bot mir

eine Zigarette und Feuer, zündete dann selbst eine Zigarette an und

redete mir zuerst eine Weile freundlich zu.“

Sich selbst stellt die V. immer als Menschenfreundin hin. Sie allein hat

„ein Herz“ für die armen Kreaturen, während „es Polizeibeamte gibt,

denen wehrlosen Frauen gegenüber der Mut wächst und denen es eine Art

_Vergnügen_ bereiten muß, diese armen Geschöpfe zu erschrecken. Kurz vor

meiner jetzigen Haft,“ erzählt die V., „ging ich einmal spät abends von

einem Konzert nach Hause. Mein Weg führte mich durch die Kärntnerstraße.

(Diese Straße entspricht der Friedrichstraße in Berlin.) Vor mir

trippelte eng an den Häusern entlang ein kleines Frauenzimmer. Ich

beachtete sie nicht weiter und sah erst später, daß sie ungefähr 25

Jahre alt und entweder geheim oder behördlich sanktioniert der

Prostitution ergeben gewesen sein dürfte. (Curialstil.) Plötzlich fuhr

aus einem Winkel ein Wachmann so auf sie los, daß ich unwillkürlich

erschrak. Er packte sie an der Schulter und schnauzte sie an: Bist schon

wieder da, du Kanaille, jetzt kommst aber gleich mit. Sie weinte, sie

bettelte, alles vergeblich. Er nahm sie unsanft beim Arm und wollte sie

fortführen. Da verstellte ich ihm den Weg, _verwies_ ihm ein barsches

Benehmen in höflichen Worten und ersuchte, das Mädchen frei zu lassen,

da ich selbst hinter ihr hergegangen sei und mich dafür verbürgen könne,

daß sie nichts Unrechtes getan habe. Da kam ich aber schön an! Nun

entlud sich das Unwetter über meinem Haupte und mit knapper Not entging

ich der Verhaftung wegen „Einmengung in eine Amtshandlung“. Der Wachmann

aber zog mit seiner Beute ab. Es ist für die V. überhaupt sehr

charakteristisch, daß sie immer den Wahn oder den Trieb hat, Justiz zu

spielen. Mit Recht hat der Staatsanwalt gerügt, daß sie bei der zweiten

Verhandlung unaufhörlich in den Gang der Verhandlung aktiv eingreift,

oft mit scheinbarer Berechtigung, oft aber auch ganz willkürlich und

fast immer mit Erfolg. Auch im ersten Prozeß hat sie bestimmte

Zeugenaussagen gefordert, die Psychiater strikt abgelehnt. Dann wird es

auch verständlich, daß sie, statt für ihre Begnadigung dankbar zu sein,

einfach sagt: ich habe das Urteil nicht angenommen.

Die sentimentale Einstellung, die Giftmörderinnen oft zu eigen ist,

ersieht man aus der folgenden Stelle, die vielleicht auch etwas

homosexuellen Einschlag hat. Freilich ist das erotische Gebiet gerade

bei den Verbrecherinnen schwer zu erforschen. Erotische Interessen sind,

bei einer solchen Frau ganz besonders, allgemeine Lebensinteressen und

die genaue Scheidung von den anderen Lebensbezirken und anderen

Gefühlsregungen ist schwer durchzuführen. Auch hier. Die Stelle lautet:

„Während meiner Verhaftung mußte ich plötzlich an meine

_Lieblingsschülerin_ aus dem Vorjahr denken. Ich sah ihre großen,

schönen Kinderaugen auf mich gerichtet und fragte mich voll

schmerzlicher Neugier: ‚Was wohl die kleine Käthe dazu sagen wird, wenn

sie es erfährt.‘“

Dabei ist allerdings sicher, daß „die kleine Käthe“ nicht allein das

schöne, unschuldige Mädchen mit den „Kinderaugen“ bedeutet, sondern die

ganze Welt der Schule, der Bürgerlichkeit oder besser der

Kleinbürgerlichkeit. Dieses kleinbürgerliche Element, Ordnungsliebe und

sentimentales Hängen an Gegenständen ist allerdings sehr stark bei der

V. Ganz anders bei der Gesche Gottfried. Diese sagte aus: „Meine

Bestürzung, meinen Schreck und Gefühl (als ich verhaftet wurde) kann ich

unmöglich beschreiben ... Stelle dein Schicksal Gott anheim, sagte ich

im Stillen zu mir selbst. Du bist für diese Welt verloren und wirst dein

Haus nicht wieder betreten.“

Als die V. erfährt, daß man genaue Hausdurchsuchung (ohne etwas zu

finden) in ihrem Zimmer gehalten habe, ist sie tief erschüttert. Ja, es

scheint, daß alles andere nicht so tief gegangen ist. Sie schreibt

darüber: „Es läßt sich nicht beschreiben, mit welchen Gefühlen ich

hörte, daß in meinem Heiligtum, in meinem Schreibtisch, in meinem

Bücherkasten, wozu ich keinem Menschen, nicht einmal meiner Mutter (?)

Zutritt gewährt hatte, nun fremde Fäuste gewühlt und das Unterste zu

oberst gekehrt hatten. Ich glaube an das, was Strindberg in einem seiner

Werke „Die lebende Materie“ oder „Die belebte Materie“ nennt. Die Dinge,

unter denen ich aufgewachsen bin, sie sind für mich gute Kameraden,

jedes dieser Stücke hat sein eigenes Leben, seine besondere Geschichte,

und oft glaube ich, daß auch sie mich kennen und lieben. (!) Die

Sehnsucht nach diesen Gegenständen, nach unserem Haus, nach meinem

Zimmer, nach dem Bücherkasten, dem Klavier und der Gitarre packt mich

jetzt oft unbeschreiblich heiß und heftig und steigert die Qualen der

Haft zur Unerträglichkeit ... Es war ein Schmerz, als ob man mir einen

guten Freund gemordet hätte.“ Sie hat aber keinen „guten Freund“,

wenigstens kennt sie keinen Menschen, nach dem sie die Sehnsucht

„unbeschreiblich heiß und heftig packe“. Sind das die Gefühle der alten

Jungfer, der Urschel, oder ist es der Ausdruck dafür, daß ein zum

Spielen verdammter Mensch nirgends mehr festen Boden unter den Füßen hat

und sich in seinen Zweifeln der Identität an die leblosen Dinge

klammert, von denen er sich geliebt glaubt, weil er selbst sie liebt,

während die belebten Dinge, das heißt, die Menschen nur zu sehr unter

ihm zu leiden haben und er auch unter ihnen. Sie wird nicht müde, über

diesen Eingriff in ihr wertvollstes Gut zu jammern. Kaum ein Wort über

die Mutter, deren einzige Tochter und einzige Freude sie ist, sondern

wieder nur folgendes: „Namentlich für Bücher hatten die Menschen, die

meinen Bücherkasten durchwühlten, kein Herz. Da waren Einbanddeckel

losgerissen und gebrochen, Seiten beschmutzt, Blätter eingerissen und

eingebogen.“ Sie sagt später selbst, es handle sich dabei um rein

sentimentale Regungen, tut aber diese abschwächende Äußerung nur

deshalb, damit man in der Sorge um ihr Eigentum nicht die Angst vor der

Bestätigung des Giftverdachtes wittern möge.

Für ihr erotisches Gefühl zu Frauen spricht folgende Stelle. Sie

erzählt: „Eine Zellengenossin, ein hübsches, blutjunges Mädel aus sehr

gutem Hause war während der Kriegszeit verschiedener politischer Delikte

beschuldigt worden. Wegen ihrer _knabenhaften_ Körperformen, ihres

kecken _Bubengesichtes_ und ihres oft jungenhaft übermütigen Benehmens

wurde sie von Angehörigen Sascha genannt und auch wir (in der Zelle)

pflegten sie mit diesem _Bubennamen_ zu rufen. Sascha gehörte wirklich

einer geheimen Vereinigung von Anarchisten an usw.“

Es kommt ihr nicht darauf an, für die Republik in Österreich ein gutes

Wort einzulegen, an einer anderen Stelle setzt sie sich, an sich nicht

unvernünftig, gegen den ominösen Abtreibungsparagraphen ein, der bloß

die sozial schlecht gestellten Schichten treffe und die gut bürgerlichen

Kreise schone.

Wie sehr der V. das Geschäftliche ins Fleisch und Blut gedrungen war,

erhellt auch aus folgender Stelle. Man darf dabei nicht annehmen, daß im

Geschäfte Stülpnagels für sie besondere materielle Vorteile bestanden.

Sie mag da Eigennutz ebensowenig bewiesen haben, als er auch sonst bei

ihr in Erscheinung tritt. Wohl bedeutet die leitende Stellung die

gesicherte Gegenwart und sorgenlose Zukunft, beides hatte die V.

schätzen gelernt, aber ihr eigenes Schicksal hätte ihr doch näher liegen

müssen als das Schicksal des Geschäftes. Und doch gelten ihre ersten

Gedanken, Bedenken und Sorgen bei der Verhaftung nicht ihr selbst,

sondern der Firma. – Man geht vielleicht nicht fehl, wenn man ihr

wenigstens in diesem Punkte glaubt. „Da ich die Kassenschlüssel und

andere Schlüssel des Büros bei mir trug und aus Erfahrung wußte, daß

man, wenn man bei einer österreichischen Behörde zu tun hat, nicht unter

ein paar Stunden wegkommt, ersuchte ich den (verhaftenden) Detektiv,

mich entweder vorerst ins Büro zu begleiten oder mir sonstwie

Gelegenheit zu verschaffen, die Schlüssel einem zuverlässigen Menschen

zu übergeben, da ich für die Kasse verantwortlich sei und man im Büro

Geld und Geschäftsbücher dringend brauche. Erst nach mehr als 24 Stunden

wurde dieser dringenden und sicher gerechtfertigten Bitte entsprochen.

Auf der Polizei angekommen, wieder dasselbe Warten. Ich saß wie auf

Kohlen. Im Büro _lag viel Arbeit für mich_ und ich allein trug die ganze

Verantwortung, da der Chef (an Bleivergiftung) krank lag. Ein Teil des

Personals war auf Urlaub, ein anderer neu eingetreten und noch nicht so

versiert, außerdem hatte ich mir für den Vormittag mehrere Parteien zu

Besprechungen bestellt, wollte Geld kassieren, sollte Rechnungen

bezahlen ... Viertelstunde auf Viertelstunde verrann, der Kommissär kam

nicht. Ich saß mit der Uhr in der Hand und wartete.“

Sehr charakteristisch ist eine Stelle im dritten Kapitel des Buches. Der

Aufsichtsbeamte kann den undeutlich geschriebenen Namen der V. nicht

lesen. „Nachdem er eine Weile studiert und sich hinterm Ohr gekratzt

hatte, fragte er in fast beleidigtem Tone: ‚Wia haßen Se?‘ Ich gab ruhig

Auskunft, innerlich allerdings mit einiger Unsicherheit. Denn ich hatte

in den letzten Tagen und Stunden solche Aufregungen und

Gemütserschütterungen mitgemacht und war namentlich nach meinen

Personaldaten so oft und eindringlich gefragt worden, daß ich wirklich

schon zu zweifeln begann, ob ich wirklich ich sei, ob ich immer noch so

und so heiße und ob ich je so geheißen habe. (!)

Ich habe in der Folge Stunden erlebt, in denen ich mir die Nägel ins

Fleisch grub, um mich zu versichern, daß alles Wirklichkeit sei, daß ich

noch lebte, wachte und nicht einen bösen Traum träumte.“

Manches wieder ist albern romanhaft, es stammt eben aus einer Zeit der

Courths-Mahler, des Kinos. „Die Ruhe, die einen umfängt,“ erzählt die

V., „hat nichts wohltuendes, sie ist furchtbar bedrückend und aufregend.

Sie kann zur Verzweiflung, zur Raserei bringen. ‚_Lebendig begraben_‘

mußte ich in einem fort denken und noch heute verfolgt mich dieser

Gedanke. Und doch ist dieser Zustand noch bedeutend ärger, als lebendig

begraben sein (!), denn der lebendig Begrabene stirbt in kurzer Frist –

dann ist er erlöst –. Die Qualen der Haft aber dauern lange ... In

kurzen Zeiträumen kam der Posten an meiner Tür vorbei, dann guckte er

herein. Mir kam blitzartig der Gedanke: ich werde warten, bis er

weitergeht, dann werde ich schnell meinem Leben ein Ende machen, den

Kopf gegen die Mauer rennen oder die Pulsadern durchbeißen (!). Dann

dachte ich aber weiter: wenn sie mich tot finden, werden sie sagen, ich

sei doch schuldig gewesen, ich habe mich selbst gerichtet ... ich

erkannte _daher_, daß es nötig war, unter allen Umständen

_durchzuhalten_ und diesen Kampf zu Ende zu kämpfen.“ Das ist allerdings

nur Phrase. Echter ist folgende Klage und wenn sie auf Wahrheit beruht,

macht sie der Stadt Wien und ihrer Polizei keine Ehre: „Es war kein

Trinkgefäß, auch kein Becher in der Zelle, ich hätte also aus dem Kruge

trinken müssen. Da auch keine _Waschgelegenheit_ in der Zelle vorhanden

war, benützte ich das Wasser im Kruge, um mir ab und zu ein wenig Wasser

über der Klosettmuschel auf das Taschentuch zu gießen und mich so zu

waschen. Angeblich soll im Polizeigefangenhaus auch ein Bad sein, doch

hat man mich _nie_ hin geführt und auch meine Leidensgenossinnen haben

es nie gesehen.“

Das Bett besteht aus einer eisernen Bettstelle, darauf liegt ein

zerrissener Strohsack aus graubrauner Sackleinwand, ein eben solcher

Polster und eine dunkelbraune, pferdedotzenähnliche Decke. „Mich

ekelte,“ sagt die V., „als ich dieses Bett näher besah. Strohsack und

Polster zeigten reichlich Spuren zerdrückter Insekten, daneben auch

Blutflecke und Flecken undefinierbarer Herkunft ...“ Natürlich sind auch

Wanzen in reichlicher Menge vorhanden. „Fiel solch ein Tierchen von der

Decke auf mein Bett,“ erzählt sie weiter, „daß ich es mühelos mit der

Hand erreichen konnte oder kam es gar meinem Gesicht zu nahe, was ich,

wenn ich es nicht sah, sofort an dem unleidlichen Geruch erkannte, dann

gab ich ihm mit dem Finger einen Stüber, so daß es in sanftem Bogen zur

Erde fiel. Ich habe einmal gehört, daß es mancher alte Türke ebenso

machen soll. Was ich nicht mühelos erreichen konnte, ließ ich ungestört.

Zwar spürte ich bald ein heftiges Krabbeln, Jucken und Brennen am ganzen

Körper, doch war ich zu stumpf, um etwas dagegen zu tun.

... Ich mußte weiter denken, wie ungerecht und hart die Menschen doch

eigentlich sind. Was tut uns die Wanze? Sie beißt uns und der Schaden

ist so gering, daß er, juristisch gesprochen, nicht einmal

einer leichten Körperbeschädigung gleich kommt. (Als leichte

Körperbeschädigungen sah die V. ihre eigenen Taten an.) Was tun wir

Menschen dafür der Wanze? Wir verurteilen sie zum Tode und vollstrecken

dieses Urteil nicht immer auf die humanste Art ... Ich war so apathisch,

daß ich für die aktiven Gefühle, die mich bei Tage beseelten, Zorn,

Scham, Trotz, Enttäuschung, Erbitterung, keine Kraft mehr fand, sondern

still dalag, in Schmerz aufgelöst. Manchmal schwieg für Augenblicke

dieser Schmerz – dann betrachtete ich das ganze Erlebnis, meine

Umgebung, mein Schicksal, mich selbst mit gespanntem, fast neugierigem

Interesse – als ob ich ein unbeteiligter Zuschauer wäre. Ich fragte:

„Wache ich oder träume ich? Bin ichs oder bin ichs nicht? Lebe ich oder

bin ich tot?“

Sehr interessant sind die moralisierenden Betrachtungen der V. Es ist

schon aufgefallen, welche eigenartige Kraft sie treibt, Gerechtigkeit zu

spielen. Im ethischen Sinn wird sich die V. trotz gelegentlicher Reue

allen anderen, und besonders den Berufsrichtern und Polizeibeamten

gegenüber im Punkte des Rechtsempfindens überlegen gefühlt haben. Das

moralisierende, frömmlerische wird man bei der Gottfried noch viel

deutlicher fühlen, das Courthsmalerische ist bei der anderen, einer ganz

geschlossenen Persönlichkeit, noch viel exemplarischer zum Ausdruck

gekommen. Daß aber die V. zu Gericht sitzt und zwar nicht über sich,

sondern auch über andere, das ist eine Eigenheit, die sich nicht so bald

wiederholt. Sie erzählt: „In der ersten Nacht, wenn der Gefangene das

erste Mal wieder mit sich allein ist, tritt gewöhnlich die erste

Ernüchterung nach der Tat ein. Er legt sich Rechenschaft ab über sein

Tun und fühlt und ahnt wohl die näheren und entfernteren Folgen zum

erstenmal. Später sorgen schon die meisten Herren von der Polizei und

vom Gericht dafür, daß diese Reue, wie jede andere bessere Regung im

Häftling unterdrückt werde. Sie bringen in der Regel dem Geständigen so

wenig Verständnis entgegen, nehmen überall die schwärzesten, unedelsten

Motive an, sehen die böseste Absicht und halten jeden für schlechter,

als er in Wirklichkeit ist, so daß sich auch der _Schuldigste ungerecht_

behandelt fühlen muß. Das weckt Erbitterung und Trotz, durch die die

Herren sich selber schon manches Geständnis verscherzt (!) haben – und

durch sie auch in den meisten Häftlingen die Reue ertöten. Wahre Reue

ist für den Verirrten das erste und wichtigste Heilsmittel, denn nicht

die Strafe läutert ihn, die Strafe verdirbt ihn nur ...

Mir ist es in der Folge mehreremal geschehen, daß Frauen, die den

Richtern gegenüber die ihnen zur Last gelegte Tat leugneten, mir ihr

Vergehen unter den Zeichen lebhaftester Reue eingestanden haben und mir,

da ich sie zu trösten, aufzurichten und zu gutem Vorsatz zu bewegen

suchte, unter Tränen das Versprechen gaben, sich in Zukunft nie mehr

gegen die Gesetze verfehlen zu wollen.“

Offenbar von sich selbst spricht sie in folgender Stelle: „Da hat einer

vielleicht wirklich einmal einem anderen eine leichte Körperverletzung

zugefügt, er bereut sein Tun und es drängt ihm (!) förmlich, sich dem

Kommissar oder dem Richter anzuvertrauen. Aber Richter und Kommissar

wollen von der leichten Körperverletzung nichts wissen – ein

interessanter Fall winkt – die Affäre wird als versuchter Mord

hingestellt, obwohl der „ermordete“ lebt und heil und gesund ist. Der

Täter erschrickt – Mord? Das war nicht seine Absicht und war auch nicht

geschehen. Wenn er sich nun nicht als „Mörder“ verurteilt wissen will,

bleibt ihm nur das eine Mittel, die Handlung als solche überhaupt in

Abrede zu stellen, also auch die leichte Körperbeschädigung zu leugnen.

Er wird verbittert und verzweifelt an der Gerechtigkeit überhaupt.“

Zweifel an der irdischen Gerechtigkeit spricht sie wiederholt aus: „Die

innere Ungewißheit: der Verhaftete wisse nie, wie die Sache ausgeht,

weil er nie weiß, wie sie von den Herren, von denen sein Schicksal

abhängt, aufgefaßt werden wird. Vielleicht ist diese innere Ungewißheit

bei der zweiten Verhaftung noch größer, weil man da schon Erfahrung hat

und weiß, von welchen Zufällen man abhängig ist und wie wenig man auf

Menschlichkeit rechnen darf.“ (Dabei war sie doch nach kurzer Strafhaft

begnadigt worden. Wer konnte auf Menschlichkeit rechnen, wenn

nicht sie?) An anderer Stelle spricht sie von ihrem empörten

Gerechtigkeitsgefühl, aber es ist eher Größenwahn und Verfolgungswahn,

die sich überhaupt gern kombinieren. Denn wenn man eine sittliche oder

geistige Größe nicht anerkennt, wie es ihrem Wahne entspricht, wird sie

sich verfolgt wähnen und ihr Gerechtigkeitsgefühl wird sich empören.

Aber dieser Größenwahn erstreckt sich auch auf die Mitgefangenen: Sie

gibt ihnen „prächtige Anlagen“, die nur durch die Haft zerstört würden.

Die Haft, die Strafe ist an allem schuld, davon wird sie niemand

abbringen. Daß Haft nicht bessernd wirke, wird wohl richtig sein, aber

ebensowenig wird sie den seelischen Kern eines Menschen anfressen

können, eher versteinern. Und vor allem ist Strafe und Haft nur die

Notwehr der menschlichen Gesellschaft, und man müßte ohne

Voreingenommenheit gegen die V. sagen, die Haft für sie kann zwar nicht

mild und rücksichtsvoll genug sein, aber ebensowenig darf sie zu kurz

währen. Nicht als Strafe, sondern als Schutz und Prophylaxe. Sie selbst

sagt: „Der Mensch wird in der Zelle verbittert, gereizt, kleinlich,

boshaft, er vertiert allmählich. Und wenn er dann nach monatelanger Haft

in den Gerichtssaal kommt, zeigen juristische Richter, Staatsanwalt und

Psychiater mit dem Finger nach ihm und rufen entrüstet: Seht doch diesen

schlechten, boshaften, gemeinen Menschen. Daß aber der Mensch erst in

der Haft so geworden ist, daß er die Schlechtigkeit von Mithäftlingen,

die Kleinlichkeit von Richtern und Psychiatern, die gemeinen

Schimpfwörter von Aufsehern gelernt hat – das verschweigen sie alle,

diese Hüter des Gesetzes und der versumpften Moral ...

Es gibt sowohl unter den kleinen Gelegenheitsdiebinnen als auch unter

den ganz großen Berufsverbrecherinnen wahrhaft gütige Menschen, Leute,

auf deren Wort man bauen kann, die Treue und Freundschaft vielleicht

besser halten als mancher Spießbürger. (Spitze gegen Stülpnagel?) ... So

fand ich in den Weiberzellen des Landesgerichtes gerade unter den

‚schwersten Nummern‘ Frauen von genialen Fähigkeiten (!), von sittlichem

Werte, Frauen, um die ich hätte weinen mögen (offenbar sie selbst), daß

ihnen kein besseres Los beschieden war, als der Kerker, Frauen, die von

einem vernünftigen Psychiater – der anscheinend noch nicht geboren wurde

– sicherlich gerettet worden wären.“

Die Gesche Gottfried schreibt: „O wie leicht irrt man in der Beurteilung

des menschlichen Herzens! Wie empfindlich der Schmerz ist, von anderen

verkannt zu sein und sich bei bestem Willen hämisch beurteilt zu sehen,

davon hat wohl keiner mehr Ursache als ich ... So unedel, wie sie mich

schildern, bin ich nicht, bloß unglücklich. Wer hat mehr Tränen der

Verzweiflung geweint als ich – und lebe dennoch ... Können Sie mir eine

unedle Handlung beweisen? Eine unglückliche Ehe war mein Los, aber

Vertrauen zum lieben Gott ließ mich alles ertragen.“ Es handelt sich bei

diesen Briefstellen der dreißigfachen Giftmörderin um Briefe an einen

Mann, dem die Gottfried stets „als Frau von hohem Ehrgefühl und edelm

Stolz“ erschienen war, und der, als die Giftmorde ans Tageslicht

gekommen waren, mit der Veröffentlichung ihres Verhaltens in der

Schuldsache gedroht hatte. Der Größenwahn der Giftmörderin geht aus den

Briefen deutlich hervor.

Und doch, V. hat nicht nur ein sehr feines Gefühl für die Unhumanität

anderer, sie hat auch selbst Regungen von Menschlichkeit. Sie erzählt

von einer tschechischen Gefangenen, (auch hier mögen homosexuelle Motive

mitspielen aber das ändert nichts an dem ethischen Wert der Handlungen),

die wegen politischer Gründe gefangen war. „Bozena war damals am

Verhungern. Die ärarische Kost war unzureichend. Zu kaufen bekam man im

Gefängnis nur Wein und schwarzen Kaffee. (Es war gegen Ende des Krieges

und in Österreich herrschte Hungersnot.) Manchmal erhielt B. Pakete von

ihren Angehörigen aus Böhmen. Diese ließ man eine Zeitlang liegen, bis

sie in der Kanzlei verdarben. So hatte B. nie satt zu essen und meine

erste Sorge war, sie ‚aufzufüttern‘. Freilich ging dies nur ein ganz

klein wenig, denn ich mußte von meinen Paketen auch an Sascha etwas

abgeben, die ebenfalls wenig von daheim erhielt. Und ich bekam von

meiner guten Mutter nur Pakete für mich, also nur für eine Person. Die

Zeiten ließen sich schlecht an, man bekam selbst für Geld nichts zu

kaufen und ich hatte nicht das Herz, meine Mutter um größere Sendungen

zu bitten. Was für _eine_ Person bestimmt war, mußte für zwei reichen.

B. sah zwar nach einiger Zeit ein ganz klein wenig besser aus, aber ich

fürchtete doch, sie würde die Haft nicht mehr lange ertragen. Da schwor

ich ihr zu helfen. B. war älter als ich, aber ich war energischer“ (eben

der _Mann_ in der homosexuellen Bindung). „Verhandlung um jeden Preis:

war die Parole ... Ich ließ kleinliche Erwägungen beiseite, schüttelte

die Angst ab und handelte. Der Streich gelang. Bozenas Freund

intervenierte bei einem Abgeordneten. Ich triumphierte, B. bekam durch

mich ihre Verhandlung.“

„Im übrigen betone ich nochmals,“ sagt sie aber am Ende eines Kapitels,

„daß weder Sensationslust, noch Rachegier, noch sonst ein unlauteres

Motiv mich bestimmt, diese Dinge aufzuzeigen, sondern einzig und allein

der aufrichtige Wunsch, den Ärmsten der Armen zu helfen.“

Zusammenfassung.

Es gelingt zwar durch die genaueste Berücksichtigung aller Dokumente

sich annähernd ein Bild von der Seele der V. zu machen; allerdings nur

bis zu dem Grade, daß man auch dann nicht positiv ihre Zukunft vor sich

hat, was immer noch der einzig sichere Beweis dafür bleibt, daß man

einen Menschen durchschaut und innerlich erkannt hat, aber man kann so

viel zusammenfassend über die V. sagen. Ob Giftmischerei ein Verbrechen

ist oder ein Trieb, das bleibt vorläufig offen, sicher ist nur, daß die

V. eine Giftmischerin war und daß sie alle typischen Züge der _großen_

Giftmörderinnen trägt. Sie hat wohl kein einziges Todesopfer. Aber das

beweist für die teuflische Absicht kaum etwas. Sie verwahrt sich oft

genug dagegen, sie wiederholt immer, sie hätte nur eine leichte

körperliche Beschädigung, nie aber einen Mord gewollt. Aber was sonst

soll der große Phosphorgiftklumpen in der Pillenschachtel der Frau Piffl

bedeuten? Sie verwahrt sich auch sehr bezeichnenderweise nicht in der

Form, daß sie sagt, ich bin unschuldig, man kann mir eine solche Tat

vernünftigerweise nicht zutrauen. Sondern sie geht von der Überzeugung

aus: Alles ist möglich, warum nicht auch Gift von meiner Hand. Alles ist

denkbar, auch daß ich gewollt habe, was geschah, nur will ich wissen,

welches Motiv mich dabei hätte leiten sollen. Welchen „vernünftigen

Grund“ sie gehabt habe, wird sie nicht müde, den Richtern und

Geschworenen als Problem vorzuwerfen, welche Logik hätte sie denn dazu

veranlassen sollen, sich einer großen Gefahr auszusetzen, ohne auch eine

große Kompensation erwarten zu können. Fürstin wäre ich doch nicht

geworden, sagt sie und gibt mit diesen schaurig kalten Worten einen Teil

ihrer innersten Geheimnisse preis, nämlich ihr Grundprinzip, so _in Gift

zu denken_, so im Giftkomplex befangen zu sein, wie ein Spieler in

seinen Schachkombinationen, ein Kaufmann in seinen Bilanzen und

Abschlüssen, ein Feldherr in seinen Plänen und strategischen Entwürfen.

Das „Menschenmaterial“ sagt ja an sich dem Feldherrn auch nichts

besonderes, er benützt es, um sich selbst und sein Genie zu Ende zu

leben, persönlich tritt er nun weder in Güte noch in Haß entgegen,

deshalb nennt er es ja Material und hütet sich, ihm nahe zu kommen, denn

er könnte es, da er nur in dem Komplex denkt, der für den Einzelnen

keinen Platz hat, nie gerecht behandeln, nie würdigen. Daher ihre

Fühllosigkeit und Kälte, die an sich nicht Ausdruck der Bosheit sein

müßte. Für die Würde, ja auch nur für die Existenzberechtigung des

anderen hat dieser Mensch so wenig ein Gefühl wie die V. Wohl aber

behält sie ihr Gefühl für die eigene Würde und das um so mehr, als sie

sich und ihre Giftmanie in gewissem Sinne heroisch durchführt. Man kann

das bei ihr sehr genau verfolgen. Man hört es nie von ihr und sieht es

nie in den Akten, daß sie schwankt, daß sie in ihrer Tat, in ihrer

paradoxen Zielstrebigkeit unsicher würde. Alles schwankt, alles bleibt

unklar und verworren, nur nicht das Gift und dessen Wirkung. Und daß sie

der Giftkomplex schändet, wird dieser Mensch nie verstehen. Denn wie

wäre sonst ihre Rückfälligkeit zu deuten? Semper in idem, ist ihr

heroischer Spruch. Sie kommt völlig ausgestoßen aus der Gesellschaft,

verelendet und abgehärmt aus dem ersten Gefängnis. Aber kaum hat sie

Brot, Beruf, Gesellschaft und Wirkungskreis, da vergiftet sie wieder von

neuem.

Sie trägt einen weißen Anstandsunterrock und empfindet es als besonders

qualvoll, daß sie sich unter den Augen des schnüffelnden

Sicherheitswachmannes im Gefängnis auskleiden soll. Das mag ein Zeichen

ihrer „Menschenwürde“ sein, und doch fehlt ihr völlig jedes echte

Schamgefühl und bewiese sie dieses Fehlen nicht durch den Gebrauch der

scheußlichsten, unqualifizierbarsten Schimpfworte, so dann doch dadurch,

daß sie stets von ihrer Ehre und von ihrem Schamgefühl spricht und es

eben dadurch prostituiert. „Es geht doch nicht um _Ihre_

Schamhaftigkeit,“ herrscht sie den Vorsitzenden des zweiten Prozesses an

und erzielt dann, was sie will.

Ihre Tücke, ihre Teufelei zeigen sich am deutlichsten im Verkehr mit

Halbfremden. Sie scheint da einem Ressentiment nachzugeben, dessen

innerste Wurzel so leicht nicht zu finden ist. Die Verleumdung des

Stiefsohnes der Eheleute Piffl, von dem sie wußte, daß er die

furchtbarste Kindheit hinter sich hatte und ganz auf die Ungnade oder

Gnade der Stiefeltern angewiesen war, ist da das sicherste Zeugnis. Das

kann man nicht durch „Triebe“ entschuldigen, es ist böser Wille und

böses Herz. Eine Notwendigkeit zu dieser Verleumdung lag durchaus nicht

vor, sie mußte ihr zum Verhängnis werden. Man hatte wegen der

unaufgeklärten Giftfunde auch die Köchin beschuldigt. Man hatte bei

dieser nichts gefunden. Die Sache war im Abklingen, man hätte sich,

besonders in den furchtbaren Zeiten zu Ende des Weltkrieges, dabei

beruhigt, hätte die V. nicht von selbst darauf hingewiesen, um die Sache

ja nicht in Vergessenheit kommen zu lassen. Wir finden bei einer

ungleich größeren Giftmörderin, der Gesche Gottfried, von der hier schon

öfter die Rede war, unter den vielen Taten, eine, die ihr selbst am

nächsten ging, nämlich die Vergiftung ihrer treuen Freundin und Dienerin

Beta. Und nicht der Tod der armen Frau liegt ihr besonders am Herzen und

macht ihr Gewissensbisse, sondern der Umstand, sie habe zwei Menschen

getrennt, die einander sehr nahe standen und die für sie, die

Giftmörderin, alles hergegeben haben würden. Ich lasse den kurzen

Bericht darüber folgen.

„Ihre treue (Dienerin) Beta Cornelius hatte während der Abwesenheit

ihres Mannes 50 Taler von diesem erhalten, die für die Kosten ihrer

bevorstehenden Entbindung bestimmt waren. Die Gottfried brauchte das

Geld. Die Wöchnerin mußte die letzte Mäusebutter (Arsenikbutter), welche

die G. noch vorrätig hatte, verzehren, aber Betas gesunde Natur

widerstand lange. Nun gebar sie einen Knaben. Nun mußte die Todkranke

ihre dreijährige Tochter vor sich sterben sehen, da das Kind von einer

vergifteten Kirschensuppe zu essen bekommen hatte. Neue Mäusebutter,

welche die G. sich schnell zu verschaffen gewußt, vollendete schließlich

die Zerstörung des kräftigen Körpers ihrer Beta. Kein Todesfall schien

sie später in gleicher Weise zu bedrücken als dieser und der ihres

Sohnes Heinrich. „Ach, ich bekenne,“ schrieb sie, „zwei Menschen

getrennt zu haben, die sehr glücklich waren und die beide ihr Leben für

mich würden hergegeben haben.“ Man braucht diese Handlungen nur neben

die versuchte Trennung des Stiefsohnes Piffl von seinen Zieheltern,

ferner die versuchte Aufhetzung des Kardinals Piffls gegen seine

Schwägerin und gegen seinen Bruder zu setzen. Und später ganz ähnlich:

der Versuch, die Ehefrau Stülpnagel und besonders die zwei Söhne von dem

Vater zu trennen, der an ihnen so sehr hing, daß die Giftmischerin sich

doch hätte sagen müssen, wenn sie stürben, würde das nur ein Hindernis

mehr sein für die Verehelichung mit dem Vater. Aber so sinnlos ist alles

aufgebaut, daß sich die V. einfach mit den Worten hilft: die Knaben sind

jung und stark, sie werden es leichter überstehen. So groß ist der

Zynismus, daß sie über den Zucker den Witz macht: Würfelzucker fräßen

die Buben, allerdings ersparte sie ihnen auch nicht, den Staubzucker zu

schlucken, dem das Bleiweiß beigemischt war.

Über die Wahl des Giftes war die V. offenbar durch die Lektüre

verschiedener Schriften informiert. Es scheint auch, daß ihr das träge,

lymphatisch wirkende Gift Bleiweiß sympathisch war, daß es ihrer

eigenen, nur scheinbar lebensvollen Natur angemessen schien. Hierzu

kommt noch eins: Gerade träge, innerlich sumpfartige verrottete Naturen

sehnen sich oft nach starken Impressionen, nach Nervenkitzel und

Abenteuer. Daß dies bei der V. mitgewirkt hat, ist möglich. Entscheidend

aber nicht.

Verfolgt man die Prozeßakten der Gesche Gottfried, so findet man mehr

als einen Punkt, der, allen Abstand zwischen diesen beiden Frauen

vorausgesetzt, wie er durch das Milieu, die Abstammung und das Alter

bedingt war, diesen Frauen gemeinsam ist, es bildet sich sogar ein

typischer Komplex heraus und die Analogie verschiedener Äußerungen geht

fast bis zur wörtlichen Wiederholung. Bevor wir darauf näher eingehen,

sei zuerst der sogenannten Hysterie gedacht, die man mit der V. in

Zusammenhang gebracht hat. Wirkliche Symptome der großen Hysterie fehlen

freilich bei ihr und Zeichen der kleinen Hysterie wird man bei keiner

Frau ihrer Kreise ganz vermissen. Die Theorien Freuds, die vor allem auf

die Hysterie sich beziehen, versagen also, von einer „Verdrängung“ kann

keine Rede sein, und daß die Wiener Schule, die im ganzen doch als

Nachfolge Freuds anzusehen ist, diesen Fall nicht psychoanalytisch

aufzulösen vermocht hat, beweist wohl, daß er einer solchen Beurteilung

die größten Schwierigkeiten entgegensetzt. Charakteristisch für die

Hysteriedeutung Freuds bleibt immer das System, das sich der Kranke oder

das sich im Kranken aufbaut, die strenge, fast ästhetisch schöne

Methode, mit der dieser stille Wahnsinn sich die Welt umgestaltet. Von

solch einer durchgeführten Methode findet man bei der V. so wenig

sicheres wie bei der Gottfried.

Ganz ergebnislos ist die Untersuchung allerdings auch nach dieser

Richtung nicht. Ich erinnere vor allem an die zynische Äußerung der V.,

daß das Bleiweiß die sexuelle Erregung, wenn auch nur auf kurze Zeit,

steigere, es wäre also denkbar, daß die V. im Unterbewußtsein mit dem

Gift als Aphrodysiakum operiert hat. Aber zwingend ist dies durchaus

nicht. Es scheint überhaupt keine übermäßig starke erotische Triebsphäre

bei ihr vorhanden gewesen sein und sie bedurfte daher nicht des Giftes

als Kompensation für entgangene Liebesfreuden. Es macht eher den

Eindruck, daß die V. lesbisch veranlagt war, eine Erscheinung, die bei

Lehrerinnen nicht ganz selten ist. Aber hier trennen sich die beiden

Sphären oder Lebensbezirke: Gift und bürgerliches Leben vollständig, und

kein erotisches Erlebnis oder Sehnsuchtsgefühl vermag eine Brücke

zwischen beiden herzustellen. Anders bei der Gottfried, die wohl auch

einen starken bürgerlichen Komplex hatte, dabei auch einen starken

Hunger nach Männerfleisch und eine Geldgier, die sich paradox mit

verschwenderischer Wohltätigkeit paarte. Hier ist etwas, das an die

Doppelseele der V. oder an ihr parzelliertes Bewußtsein erinnert. Die

verschiedenen Interessen sind so von einander getrennt, widersprechen

sich derart, daß manchmal ein geradezu erschütternd gespenstisches

Lachen Zeichen dieser gräßlichen Entzweiung in einem gibt. Die Gottfried

unternahm als ersten Giftmord die Tötung ihrer Mutter, obwohl diese mit

abgöttischer Liebe, nicht anders als die Mutter der V., an der Tochter

hing. Sie rührte der Alten Arsenik in ein Glas Limonade, das

Lieblingsgetränk der Alten. Die Verbrecherin bekannte später: „Denken

Sie, während ich das Gift hereinmachte, gibt mir der liebe Gott ein

herzliches, lautes Lachen, daß ich erst selbst erschrak. Aber gleich

besann ich mich: dies hätte der liebe Gott gefügt, zum Beweise, daß

Mutter nun bald so im Himmel lachen werde.“

Die Veranlagung der Gottfried scheint aber im Grunde ähnlich wie die der

V., eine lymphatische, temperamentlose gewesen zu sein. Man gab an, von

früh auf hätte etwas ätherisches über ihrem Wesen gelegen. Von der V.

sagt ihr Verteidiger, wie man annehmen muß, guten Glaubens, sie sei eine

feingestimmte Seele. Gemeinsam ist beiden eine gewisse abergläubische

Neigung, die sich daraus erklärt, wie schon ein zeitgenössischer

Beurteiler feststellt, daß sie, die Gottfried, in selbsttrügerischer

Weise vom Schicksal einen Wink erhalten wollte, um durch irgend etwas

_von außenher_ zum Werk veranlaßt zu werden. Sie wendete sich ebenso wie

die V. an Kartenlegerinnen, oft an vier nacheinander und erhielt

Auskünfte wie: die ganze Familie würde aussterben, sie allein würde

übrig bleiben und dann ein sehr gutes Leben führen.

Ganz ähnlich wie bei der V. die große Rolle die Wahrsagerinnen bei ihren

Taten spielten. Gemeinsam ist beiden Frauen auch der Hang zu ernster

Lektüre: bei der Gottfried sind es religiöse Erbauungsbücher, Dräsekes

Predigten und das Liederbuch, die ihr nicht bloß zum oberflächlichen

Durchblättern dienen, sondern in Fleisch und Blut übergegangen sind, wie

ihr Briefstil beweist, bei der V. sind es Schopenhauer, Goethes Faust,

Nietzsche und Lieglers Buch über Karl Kraus.

Sind in einer Seele so divergente Triebe und Wesenheiten aneinander

gekettet, so läßt es sich verstehen, daß solch eine Frau seelisch sich

nicht leicht ergibt, daß sie nur zu gern einen Teil ihres Wesens gegen

den anderen ausspielen möchte, und daß sie das Gute oder wertvoll

scheinende, das humane und Menschenfreundliche unter allen Umständen

gegen das teuflische in Erscheinung zu bringen trachtet. Sie sucht sich

ihre Güte, ihre Nichtteufelei selbst zu beweisen, spielt mit allem, weil

sie die Konsequenz ihrer innersten Natur zu ertragen nicht stark genug

ist. Wer wäre so stark? Mutter-, Vatermord, Bruder-, Kindermord –

Diebstahl, Unterschlagung, Abtreibung, wer sieht sich selbst ohne

Schaudern? Das geht bei der Gottfried so weit, daß sie Menschen unter

den fürchterlichsten Martern den Tod schickt, um _wohltätige_ Werke

verrichten zu können. Offen bekennen kann solch ein Mensch nicht und es

ist vielleicht ungerecht, ihm das allzu lange Zögern bei der Beichte als

erschwerend auszulegen, wie es das Gericht beim zweiten Prozeß V. getan

hat. Auch die G. hat nur langsam bekannt, sie gestand nicht mit einem

Male, es war ein fortgesetztes, zweijähriges Bekennen und auch durch

dieses Bekennen zog sich fortgesetztes, neues Ableugnen, „sie machte

immer wieder Versuche, mit sich schön zu tun und das Mitleid und

Interesse zu erwecken.“ In keinem der Fälle dieser Art, wie denn auch in

dem Fall Brinvilliers hat man die Motive ganz aufklären können. Bei der

V. ist als erschwerender Umstand für eine reine Deutung eine

maskenhafte, äußerlich ästhetisch orientierte[3] Banalität und ein

starres fast stupides Verharren auf dem dürftigsten Geständnis, das sie

wie ein Almosen dem Richter zubilligt. Auch die Brinvilliers hat alles

geleugnet, überhaupt nur stereotyp erstarrte Antworten gegeben. Wichtig

ist aber sicher zweierlei: der Mangel am Gedächtnis als positives

Kennzeichen des Giftkomplexes und das Fehlen wahrer starker Affekte als

negatives Kennzeichen; vor und nach der Tat können starke Affekte

einsetzen, aber die Tat muß kalten Herzens angefaßt worden sein, daran

ändern die wiederholten Motivierungen der V. von ihrer grenzenlosen

Verzweiflung nichts.

[3] Als sie zum zweiten Male vor dem Untersuchungsrichter steht,

bewundert sie dessen schöne Hände, möchte sie modellieren, nur ein

verkrümmtes Fingerglied an seiner Hand stört sie bei ihrem

Anschmachten.

Über den Mangel an Gedächtnis hat die Mutter der V. gelegentlich der

italienischen Reise sehr bezeichnende Angaben gemacht. Handelt es sich

hier um epileptoide Erscheinungen, um Absenzen oder um ein Phänomen, das

Proust „Intermittences du cœur“ nennt?

Von der Gottfried hören wir, daß die Napoleonische Zeit, das größte

weltgeschichtliche Ereignis Europas, spurlos an ihr vorüberging, denn

als man sie im Gefängnis darnach fragte, was das einzige, dessen sie

sich erinnerte, ihre Freude, als ihr die Einquartierungskommission ein

paar Taler zurückerstattet hat. Ihre Verbrechen haben auch nicht in ihr

selbst stark nachgewirkt. Wohl lebte sie sie sehr intensiv mit, während

sie sie beging, nachher ließ sie sie fallen, tat, als ob nichts gewesen

wäre, ganz wie die V. Ihre Seelenruhe war erstaunlich. Wenigstens bei

Tage. Nachts scheinen doch Träume und Gesichte über sie gekommen zu

sein. Aber ihre Seele war nie so aufgerührt, daß sie gebetet, daß sie

innerlich zusammengebrochen wäre. Und dieselbe Seelenruhe gibt der V.

die Kraft, selbstbewußt und frech aufzutreten und Richter, Publikum und

die Geschworenen zu bluffen. „Mir war gar nicht schlimm bei dem

Vergiften zumute,“ schreibt die G. „Ich konnte das Gift ohne die

mindesten Gewissensbisse und mit völliger Seelenruhe geben. Es war mir,

als wenn eine Stimme zu mir sagte, ich müsse es tun. Ich hatte

gewissermaßen _Wohlgefallen_ daran. Man schaudert doch sonst vor dem

Bösen, allein das war bei mir nicht der Fall. Ich konnte mit Lust böses

tun.“ Eine ganz gleichlautende Äußerung habe ich anfangs von dem

Giftmörder Georg C. zitiert. Diese hemmungslose Freude am Gift, an der

Wirksamkeit der weißen Körner und Pulver ging so weit, daß die G., um

einen zeitgenössischen Ausdruck zu gebrauchen, „ihr Gift verspritzte wie

eine Rasende, die mit ihrem Vorrat an Kraft zu Ende kommen will.“ Es

handelt sich also zweifelsohne um einen Trieb, das glaubte auch die

Mutter der V., die doch über die möglichen Beweggründe der V. sehr

nachgedacht haben muß. Die G. sagte von sich: „Zuweilen war ich

monatelang vom Trieb frei, dann aber kam wieder eine Periode, wo ich mit

dem Gedanken aufwachte, wenn der oder die kommen sollte, so solltest du

ihm etwas geben.“ Über die verschiedene Behandlung der aus Trieb

gemordeten im Gegensatz zu den aus Zweck gemordeten habe ich schon

berichtet.

Und doch keine Dämonie, weder hier noch dort. Ich habe das bei der V.

schon ausgeführt, über die G. gab ein Berichterstatter folgende Analyse:

„Es war nicht so, daß ein Unentrinnbares, daß dunkle, dämonische Mächte

ihre Lebensbahn bestimmten. Und was diese Frau so grauenhaft macht, das

ist gerade dieser Mangel an allem Dämonischen, ist das Fehlen jener

großen, das ganze Sein vergewaltigenden Leidenschaft, die über Leichen

zum Ziele treibt. Denn auch an den ersten Mordtaten ist kaum etwas von

Leidenschaft zu spüren.“ Hier ist auch der große Kontrast zur Lady

Macbeth: Hier ist alles Blut, alles Zweck, alles Geist und daher alles

Dämonie bis zum Wahnsinn.

Wie wäre es denn auch sonst möglich, daß beide Frauen ihren Platz in der

bürgerlichen Gesellschaft mit gutem Gelingen ausgefüllt haben? Daß die

Gottfried wie die V. sich in ihrem Kreise wohl gefühlt haben, anderes im

Grunde nicht verlangten? Eine Fürstin zu werden lag der V. ja ganz fern,

überhaupt kam ihr nie der Gedanke, aus ihrem Kreis herauszutreten; sie

überhob sich nie, demütigte sich aber ebensowenig. Selbst wenn man von

ihrer Frechheit im Gerichtssaal absieht, die zum Teil Unsicherheit ist,

merkt man nie den Wunsch, sich zu erniedrigen, gegen sich selbst zu

wüten, wie es die Verbrecher in Dostojewskis „Memoiren aus dem

Totenhause“ tun.

Es sind gute Bürgernaturen, in denen der Giftkomplex wuchert, und die

kleinen, begreiflichen Eitelkeiten, die sich bei der einen als „guter

Ruf“, bei der anderen als „weibliche Ehre und Schamhaftigkeit“

darstellen, sind so echt, wie bei jeder anderen kleinen Bürgerfrau auch.

Die V. häkelt in der Zelle weibliche Handarbeiten für die

Gefängniswärterin, sie leidet unter dem schmutzigen Laken, es tut ihr

weh, daß die Röcke schlottern, weil die Bänder abgerissen sind, sie

betont ausdrücklich, ihr Hut sei kaputt, als sie ihn zurückbekommt, die

Sachen sind nicht mehr zu gebrauchen, und niemand kommt für den Schaden

auf. Ihre weibliche Eitelkeit verläßt sie nie, weder körperlich noch

geistig und damit auch nie ihr menschliches Gleichgewicht. Auch die G.

hat ihrer Eitelkeit, wie berichtet wird, noch im Gefängnis soweit

möglich Rechnung getragen. So schätzte sie es als größte Humanität, daß

man es ihr vergönnt hatte (wieder diese große Milde und Güte gegen die

dreißigfache Mörderin!), statt der gewöhnlichen Gefängniskleidung ihren

seidenen „Schlumper“ zu tragen, den sie auch trotz aller Flicken während

all der Jahre der Gefangenschaft beibehielt. Sie schlief ohne Laken, um

dieses des morgens sauber über ihr Bett zu breiten, für den Fall, daß

Besuch käme. Auch die V. will sich ihre Zelle möglichst behaglich

ausstatten. Freilich wird man wenig dankbare Worte von ihr hören, wie

sie die Gottfried ausspricht, obgleich auch sie in vielem besonderer

Rücksicht sich erfreuen durfte.

Dieses dankbare Gefühl der Gottfried ist aber auch nicht tiefer

gegründet, als die humanen Anwandlungen der V. im Gefängnis. Im Grund

sind beide und alle ihrer Art unsozial oder asozial.

Sie ist und bleibt der Mittelpunkt der ganzen Welt für sich, sie will

herrschen, wirken, selbst im Gefängnis. Den Hungerstreik, den die V. im

Gefängnisse inszenierte, hat ihr die Gottfried bereits vorgemacht. „Man

fürchtete (!) einen Selbstmord,“ wird berichtet, „und stellte die G.

unter die dauernde Bewachung von fünf Frauen. Da versuchte sie, durch

den Hungertod dem Schaffot zu entgehen. Vergebens stellte ihr der Pastor

vor, daß sich dieser Vorsatz nicht mit ihrer angeblichen Religiosität

vereinbaren lasse. Aber die Natur half sich selbst (ganz wie bei der

V.). Wenn der Hunger aufs höchste gestiegen war, verlangte sie doch

etwas Fleischbrühe und Apfelmus. Die fünf Frauen erzählten, in der

letzten Zeit sei die G. sichtlich immer galliger, häßlicher, unartiger

geworden. Sie betete nie und beklagte nie ihre Sünden. Die

heuchlerisch-demütige Kreatur wurde nun _frech_ gegen die Beamten und

Richter und behauptete, die Bewachung habe ihr ein Gallenfieber

zugezogen. „Es fehle nur noch, daß man sie auch noch fessele.“ Dies

alles genau wie bei der V. Ebenso ihre Aufmerksamkeit für das

Gefängnisleben, das sie mehr interessiert als ihr eigenes Leben; die G.

hatte das feinste Ohr für alles, was im Gefängnis vorfiel, sie horchte

an den Mauern, kannte die Gefangenensprache, interessierte sich aufs

lebhafteste für die anderen Gefangenen. Zu diesen haargenauen Analogien

tritt bei der G. auch noch die den Giftmördern eigentümliche Bezauberung

und Begütigung, die immer neue Opfer an die furchtbare Frau

heranlockten. Die G. war dürr wie Haut und Bein, nur dreizehn

übereinander gezogene Korsetts gaben ihr den Schein der Fülle, trotzdem

galt sie als schöne, bezaubernde, wunderbare Frau. Nicht anders wie die

V., bei der nur der einzig objektive Gerichtsarzt wirklich gesehen hat,

daß sie eine Rückgratverkrümmung hat.

Man darf vielleicht aus der großen Ähnlichkeit dieser Fälle den Schluß

ziehen, daß es sich um einen eigenartigen Komplex handelt. Die

Erscheinungen gleichen sich zu sehr. Zwei Fragen wären zu beantworten,

eine theoretische und eine praktische.

Theoretisch: Sind Menschen mit diesem Giftkomplex geistig gesund und für

ihre Handlungen kriminalistisch haftbar zu machen oder nicht?

Praktisch: Was soll mit solchen Menschen geschehen, kann man ihre Taten

verhüten, kann man die Gesellschaft und sie selbst vor sich selbst

schützen?

Auf die erste Frage würde ich, nach meinem persönlichen Ermessen,

antworten, daß solche Menschen Grenzfälle darstellen, daß sie aber

meiner Ansicht nach nicht „unter den Paragraphen“ fallen. Sie gehören

auch nicht vor das Gericht.

Damit beantwortet sich die zweite Frage: Da es sich um einen Trieb

handelt, der meiner Ansicht nach mit dem Feueranlegetrieb und mit dem

unwiderstehlichen Wandertrieb Ähnlichkeit hat, ist eine Besserung nicht

zu erwarten, man kann auch derartige Taten nicht vorher verhüten, da das

Gewebe zu dicht ist, als daß man den giftigen Faden rechtzeitig erkennen

könnte. Ist man aber einem solchen Menschen auf die Spur gekommen und

dazu wird es nicht immer einer so großen Anzahl solcher Giftversuche

bedürfen, wenn der Psychiater, der Arzt überhaupt und das Publikum von

der Existenz solcher Anomalien unterrichtet sind, dann gehört ein

solcher Mensch in lebenslängliche Absperrung, es müssen Abteilungen für

diese und ähnliche Menschen, etwa wie für die mit moral insanity

behafteten, den Irrenanstalten angeschlossen werden, dort sollen diese

Menschen nicht etwa in Zellen festgehalten werden, sondern man muß

versuchen, sie dort ihrem geistigen Niveau entsprechend zu beschäftigen,

eine Aufgabe, die nicht über die Grenzen des tatsächlich möglichen geht.

In der Sammlung

AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT

– DIE VERBRECHEN DER GEGENWART. –

erscheinen in kürzester Zeit folgende Bände:

*Band 1:

ALFRED DÖBLIN

DIE BEIDEN FREUNDINNEN UND

IHR GIFTMORD

*Band 2:

EGON ERWIN KISCH

DER FALL DES GENERALSTABSCHEFS

REDL

*Band 3:

EDUARD TRAUTNER

DER MORD AM

POLIZEIAGENTEN BLAU

*Band 4:

ERNST WEISS

DER FALL VUKOBRANKOVICS

Band 5:

PAUL MAYER

DER FECHENBACHPROZESS

Band 6:

FRIEDRICH STERNTHAL

DER FALL DER RATHENAUMÖRDER

Band 7:

RENÉ SCHICKELE

DIE CAILLAUXPROZESSE

Band 8:

IWAN GOLL

DER FALL DER GERMAINE BERTON

Band 9:

HENRI BARBUSSE

DIE MATROSEN DES SCHWARZEN

MEERES

Band 10:

HERMANN UNGAR

DER FALL GRUPEN

Band 11:

ARNOLT BRONNEN

DIE ERMORDUNG DES BÖRSENMAKLERS

F.

Band 12:

KARL OTTEN

DER FALL DES HAUPTMANN

VON KÖPENICK

Band 13:

OTTO KAUS

DER FALL GROSSMANN

Band 14:

EUGEN ORTNER

DER FALL DES MASSENMÖRDERS

SCHUMANN

Band 15:

KARL FEDERN

DER FALL MURRI-BONMARTINI

Band 16:

KURT KERSTEN

DER PROZESS GEGEN DIE MOSKAUER

SOZIALREVOLUTIONÄRE

Band 17:

MARTIN BERADT

DER FALL HASSELBACH

Band 18:

F. A. ANGERMAYER

DER FALL DER PARISER

AUTOMOBILBANDITEN

Band 19:

WILLY HAAS

DER FALL GROSS

Band 20:

ARTHUR HOLITSCHER

DER FALL RAVACHOL

Band 21:

JOSEPH ROTH

DER FALL HOFRICHTER

Die mit * versehenen Bände sind bereits erschienen.

Ferner Bände von:

MAX BROD, OTTO FLAKE, OSKAR MAURUS FONTANA, WALTER

HASENCLEVER, GEORG KAISER, THOMAS MANN, LEO MATTHIAS, RENÉ

SCHICKELE, JAKOB WASSERMANN, ALFRED WOLFENSTEIN und vielen

Anderen.

Der Fall Vukobrankovics · 第 12 / 14 题