Vors.: In einem anderen Brief, der aus der Zelle herausging, sagten Sie:
„Es wäre mein heißester Wunsch, daß der Skalp des Untersuchungsrichters
auf meinem Weihnachtsbaum hängen möge.“ (Stürmische Heiterkeit.)
Vors.: Wollen Sie diese Ausdrücke eines rohen Charakters entschuldigen?
Angekl.: Diese Briefe geben nur ein Bild meiner zerrissenen Seele. Aus
ihnen ersieht man, was ich gelitten habe.
Vors.: Alle Zeugen haben Ihnen in den letzten Tagen das beste Zeugnis
ausgestellt, niemand hat Sie als zynisch oder roh kennen gelernt. Wie
kommt es nun, daß Sie während der Haft diese förmliche Schimpfwut
besaßen? – Sie hat halt immer, wenn man ihr in der Untersuchung auf
etwas draufgekommen ist, ihrer Laune Luft gemacht. –
Vert.: Ich erkläre mir das anders. Auf eine so _feingestimmte_ Seele,
wie Fräulein V. es ist, wirkt eben die Haft ganz anders ein, als auf
stumpfe Menschen.
Die Angeklagte erhebt sich und ruft: „Wenn man mir vielleicht meinen
Selbstmordversuch vorwirft, so lege ich keinen Wert darauf, daß er hier
konstatiert wird. Das ist meine Privatsache. Gut, ich mache dem Herrn
Vorsitzenden das Vergnügen und sage: Er war fingiert.“
Wieder ein Spiel. Es ist unverständlich, weshalb man die Handgelenke der
V. nicht auf Narben von dem Selbstmordversuch untersucht hat, nachdem
schon so oft von dieser Tat die Rede gewesen.
Der Vorsitzende teilt mit, daß bereits ein zweiter Brief an die
Geschworenen eingelangt sei und sagt: „Auch den legen wir gleich zu den
Akten, vielleicht kommen bis Abend noch ein paar.“ (Heiterkeit.)
Hiermit sind die Zeugenaussagen abgeschlossen. Über das Tatsächliche des
Verbrechens haben sie etwas durchaus neues nicht gebracht. Interessant
waren nur die Spiegelungen der Persönlichkeit. Nun haben wir auch außer
diesen Zeugenaussagen, welche Menschen entstammen, denen die Angeklagte
irgendwie zu imponieren vermocht hat, noch ein ziemlich ausführliches
Fakultätsgutachten der Wiener Universität, auf dessen Schlußfolgerungen
es in diesem Falle sehr ankam. Das Urteil hat sich schließlich auch
ungefähr so gestaltet, wie dieses Fakultätsgutachten die Schuld oder
relative Schuld der Frau umschrieben hatte. Im weiteren Verlaufe will
ich aus den Pressestimmen noch das eine oder das andere literarisch
gezeichnete Porträt wenigstens teilweise wiedergeben. Das
_Fakultätsgutachten_ lautete im wesentlichen folgendermaßen:
„Wie nach den übereinstimmenden Ergebnissen der wiederholten
Untersuchung kaum anders zu erwarten, gab sich die Beschuldigte auch vor
dem Psychiater besonnen und überlegt. Sie beherrschte die Konversation,
spricht geläufig über indifferente Themen, erweist sich aber da
keineswegs frei von Irrtümern, vorgefaßten Ansichten; von einer
umfassenden, allgemeinen Bildung ist keine Rede.
Schon bei der ausführlichen Erörterung ihrer Kindheitsentwicklung
retouchierte sie, schildert sie die Kinderstube gewissermaßen als Idyll.
Neben vielen ganz gleichgültigen Erinnerungen bringt sie die Episode,
daß sie als kleines Kind Regenwürmer ausgrub, sie verschluckte und auch
davon dem Großpapa in den Mund zu stecken versuchte, worauf sie Strafe
erhielt. Sie erzählt weiter von der Platzangst, die sie als Kind hatte.
Bezüglich ihres Geschlechtslebens ist sie bemüht, sich als durchaus
normal hinzustellen. Sie protestiert auch dagegen, daß sie seiner Zeit
in Herrn Piffl verliebt gewesen sei; wenn er irgendwie Witwer geworden
wäre, hätte sie ihn keinesfalls geheiratet. Hingegen bleibt sie
entschieden dabei, daß sie Herrn Stülpnagel liebt, wiewohl er ganz
anders aussah, als sie sich den Mann ihrer Liebe vorgestellt hat. Auf
seine Zärtlichkeiten habe sie schnell reagiert. Etwa ein Jahr war das
Verhältnis friedlich und glücklich. Mit der Tatsache der vorhandenen
Ehefrau hatte sie sich abgefunden. Aber daß er neben ihr noch andere
Verhältnisse unterhielt, das mußte sie empören.
Anschließend an dieses Examen hat die Beschuldigte den Ärzten noch ein
Schriftstück überreicht, um klarzulegen, daß sie ein ganz normales Weib
sei, daß sie als Kind und junges Mädchen die gleiche Entwicklung
genommen habe wie ihre Altersgenossinnen; nur in einem einzigen Falle
hätte sie zu einer Kollegin ganz besondere Sympathie gefaßt.
Ausführlich beschäftigt sich dieser Teil der Untersuchung mit den
scharfen Angriffen gegen die Behörden, von denen sie sich immer
ungerecht behandelt fühlt. Es scheint ganz aussichtslos, heißt es in dem
Gutachten, der Beschuldigten klar zu machen, daß die Behörden für sie
erst Interesse gewannen und gewinnen mußten, nachdem gewisse Tatbestände
gesetzt worden seien. Zwangsläufig wiederholen sich immer wieder diese
Beschuldigungen. Es sind schon gewissermaßen erstarrte Gedanken. Dunkel
sind ihre Aussagen, wenn sie von ihrer Enttäuschung spricht. Sie läßt
offen, welche sie damit meint, ob den Umstand, daß Herr Stülpnagel sie
in der Schwangerschaft im Stich gelassen oder daß er im Zuge des
Untersuchungsverfahrens ihre intimen Beziehungen preisgegeben.
Verzweiflung oder Rache werden als Motiv abgelehnt, bei einer Sache,
die, wie sie sagt, _kein Motiv_ habe. Über den ersten Prozeß wollte sie
unter keinen Umständen sprechen.
Das sind zunächst die Bemerkungen über die Ergebnisse der persönlichen
Untersuchung. Nun lag den Professoren der psychiatrischen Klinik zur
Beurteilung der geistigen Persönlichkeit der Beschuldigten noch ein
überreiches Material vor. Zunächst wird festgestellt, daß der Vater der
Beschuldigten an Epilepsie mit Charakterveränderung litt und schließlich
an Gehirnerweichung starb. Milica hatte, wie ein Freund des Hauses,
Direktor Dr. Böck, und Berichte der Mutter angegeben, eine schwere
Kindheit hinter sich. Sie war oft krank, anscheinend vielbegabt,
lerneifrig und ehrgeizig. Außer Zweifel steht ihr guter Intellekt. Das
Gutachten führt auch als bemerkenswert an, daß die Beschuldigte nicht
über ihren Kreis hinausstrebt, sondern den bescheidenen Beruf einer
Lehrerin ergriff, für den sie besonders geeignet zu sein schien.
Außerdem ist sie mit guten Gedichten hervorgetreten, sie zeigt auch
schriftstellerische Fähigkeiten, ist jedenfalls produktiv.
Hingegen weist sie trotz ihrer Auffassungs- und Kombinationsgabe, ihrer
formellen sprachlichen Begabung, beweglichen Phantasie und Gewandtheit
des Ausdrucks in der Rede und in der Schrift _grobe Lücken im
Bildungswesen auf_. Und in der Kritik ist sie schwach.
Über das Maß einer Verstandesbegabung kann man schwer durch ein Examen
ins klare kommen. Eine noch heiklere Aufgabe ist es jedoch, über das
Innere, den Kern der Persönlichkeit, eine gutachtliche Äußerung
abzugeben. Das hängt ja auch meistens, nebst der Subjektivität des
Urteilenden von der Mentalität der Auskunftspersonen ab. Sie wird von
dem einen als unheimliches Wesen angesehen, mit Scheu und Abneigung
betrachtet, man schildert sie als kalt, rücksichtslos, ohne Moral und
Dankbarkeit, egoistisch, voll Berechnung, boshaft, wenig
wahrheitsliebend, als einen häßlichen Charakter. Aber sie macht ihren
Weg, tritt einen Beruf an, wird andererseits als ausgezeichnete Lehrerin
beschrieben, die bei ihren Schülerinnen beliebt war, im Umgang taktvoll,
zurückhaltend, liebenswürdig, hilfsbereit und uneigennützig. Sie hat
Freunde, Freundinnen und Förderung gefunden, war durch Jahre vertraute
Hausgenossin in einer gutbürgerlichen Familie. Trotz einer ihr
zugeschriebenen angeblichen Verlogenheit hat sie an kein
Hochstaplerleben gedacht, niemand hat ihr eine Handlung gegen das
Eigentum oder auch nur großen Eigennutz zugemutet. Trotz aller Freiheit
des Benehmens wahrte sie ihre Geschlechtsehre. _Gefühlskälte fällt wohl
allen Ärzten an ihr auf._ Am wenigsten läßt sich vom Standpunkt des
Seelenarztes über das Wollen und Streben eines Menschen aussagen.
Seitdem sie zum erstenmal unter psychiatrische Beobachtung kam, taucht
bezüglich ihrer Person die Hysterie auf. Vielfach wird als Grundlage,
zumindest als auslösend für hysterische Reaktionen, eine Störung des
Trieblebens gefordert. Sicheres läßt sich hier nun nicht angeben. Als
sie ihr Verhältnis begann, war sie 26 Jahre alt geworden; sie hatte bei
ihrer bedenkenlosen Auffassung, ihrem umgänglichen Wesen gewiß schon
früher und leichter Gelegenheit gehabt, dazu mit einem Manne, der ihr an
Jahren näher gestanden. Das Gutachten meint, daß trotz des normalen
Eindrucks, den Herr Stülpnagel von ihr empfangen, mit der Möglichkeit
immerhin zu rechnen sei, daß Abweichungen in ihrem Triebleben bestanden
haben, vielleicht auch noch bestehen.
Die Gutachter haben sich trotz des Widerstrebens der Angeklagten, über
den ersten Fall zu sprechen, natürlich doch auch mit dem Vorakt
beschäftigt, um festzustellen, ob außer den Anomalien des
Geschlechtslebens vielleicht noch andere abnorme Triebrichtungen in
Betracht kommen könnten. Die Wiederholung des gleichen Delikts, das die
Gutachter schon vor dem Geständnis der Beschuldigten als erwiesen
annahmen, läßt die Frage eines triebhaften Vorgehens um so eher bejahen,
je mehr man Handlungen gleicher Art sich wiederholen sieht, während
normale, verständliche und nachfühlbare Motive vermißt werden. Zu den
Motiven bemerken die Gutachter bezüglich des ersten Falles: Da die
Beschuldigte nur mit Herrn Landesschulinspektor gut stand, wurde damals
von den Gutachtern und der Anklagebehörde Eifersucht und das Bestreben
wahrgenommen, an Stelle der Gattin zu treten. Gewiß eine mögliche
Kombination, aber nicht die einzige, es kann auch einen anderen Anlaß
gegeben haben, zu einer Handlung des Affekts, den Wunsch, sich zu
rächen.
In dem neuen Prozeßfall brachte die Beschuldigte als Erklärung für ihre
Handlung ihre Schwangerschaft, beendet durch eine spontane Fehlgeburt,
vor. Das reicht aber nicht aus, eine höhergradige, seelische Störung zu
beweisen, und für eine Geistesstörung fehlt jeder Anhaltspunkt. Es ist
natürlich, heißt es im Gutachten, nicht zu erfahren, wann die
Beschuldigte den Gedanken zur Tat gefaßt hat. Jedenfalls hat sie ein
Geschäft ausfindig gemacht, wo man Bleiweiß und Staubzucker zugleich
kaufen kann. Der Aufbau dieser Verantwortung ist gewiß eher vor als nach
der Tat konzipiert worden.
Damit kommen wir zur Frage über die Echtheit der Liebe der Angeklagten.
Ganz abgesehen von der Skepsis, mit welcher man jede ihrer Äußerungen
entgegenzunehmen lernen mußte: Wer kennt die Frauen? Gerade bei
hysterisch veranlagten beobachten wir Ärzte ganz regelmäßig das
Durcheinanderspielen echter und falscher Gefühlsausbrüche, unvereinbare
Widersprüche und doch auch Sinn und Zweck, selbst auf der Höhe der
Leidenschaft. Durch die Aufnahme einer intimen Beziehung mit Stülpnagel
konnte sie vielleicht einen Einfluß auf den Mann erwarten, den sie sonst
nicht gehabt hat. Aber auch die andere Möglichkeit soll berücksichtigt
werden: daß sie Herrn Stülpnagel wirklich liebte. Mit der Tatsache der
Ehegattin hatte sie sich, wie schon gesagt, von Anfang an abgefunden.
Als aber die Beschuldigte, ihrer Darstellung nach, sehen mußte, daß ihre
Reize, ihre Hingabe dem Mann nicht genügen, daß ihr Erster, den sie auch
für ihren Einzigen nehmen wollte, sie betrog, begründete das gewiß eine
Leidenschaftlichkeit, die sich in gewaltsamer oder hysterischer Form
entladen konnte, gerade bei hysterischen Frauen beides so gern
kombiniert. Bei der Reizbarkeit, der in Worten sofort aufflammenden
Feindseligkeit, wenn ihr Selbstbewußtsein oder Selbstgefühl auch nur im
mindesten verletzt wird, ist es wahrscheinlicher anzunehmen, die
Beschuldigte hätte ihrer schweren Enttäuschung, ihrer verletzten
Frauenehre, ihrer Eifersucht gemäß sich Luft gemacht, als an die andere
Annahme, die Beschuldigte hätte, kalt überlegend, die Ehegattin
Stülpnagels aus dem Wege räumen wollen, sei es auch um den Preis
weiterer Opfer. Daß die Beschuldigte selbst sich gesundheitlich
mindestens gefährdete, spricht auch eher für eine hysterische
Affekthandlung.
Wenn ein gereiztes und rachsüchtiges Weib einen lebensgefährlichen
Angriff unternimmt, ist das eine Affekthandlung, ein Verbrechen. Zum
Gift wird selten Zuflucht genommen. Deshalb kann aber die Wahl gerade
dieses Mittels nicht zur Diagnose Geisteskrankheit ausreichen.
Das Gutachten äußert sich nun über die Frage der Affekthandlung. Man
könnte sich vorstellen: Die Beschuldigte hat im Affekt zum Gift
gegriffen, um Herrn Stülpnagel ihr Leiden entgelten zu lassen, ihn und
seinen Kreis. Hingegen meint das Gutachten: Das Fassen des Entschlusses
vom ersten Auftauchen des Gedankens, der, verworfen, doch immer wieder
kehrt, ein innerer Kampf gegen Bedenken und Hemmungen, die Vorbereitung
und schließlich die Durchführung der Handlung sind aber, wenn ein
Giftverbrechen angenommen wird, nicht plötzlich, nicht in Affekthöhe,
nicht zu einer Zeit eingeengten Bewußtseins erfolgt.
Das Gutachten setzt sich dann mit einer Ansicht des in der Familie
verkehrenden Psychiaters Dr. Böck auseinander, der von einer Moral
insanity bei Milica gesprochen hat. Das Gutachten möchte nicht, daß die
Charakterzüge und Handlungen, die Milica aufweist, zu dieser Krankheit
gestempelt werden. Auch die behauptete _Gemeingefährlichkeit_ der
Angeklagten ist zu _bezweifeln_. Auf die Jahre fruchtbringender,
beruflicher Tätigkeit, im allgemeinen klagloser, ja belobter Führung
wurde bereits hingewiesen.
Sohin faßt die medizinische Fakultät ihr Gutachten dahin zusammen:
1. Milica V. ist nicht geisteskrank, bietet aber Zeichen von
Charakterentartung, ein Mißverhältnis zwischen ihrer geistigen
Leistungsfähigkeit und ihrem sittlichen Empfinden.
2. Sie war zur kritischen Zeit körperlich leidend, heruntergekommen,
stand unter dem Einfluß von schweren Affekten. Eine Trübung oder
Aufhebung des Bewußtseins ist jedoch für keine ihrer Handlungen
Voraussetzung oder beweisbar.
3. Es liegen Gründe vor, zu vermuten, daß es sich bei der Beschuldigten
um triebhafte Momente handelt. Die von ihr im ersten wie im
gegenwärtigen Strafverfahren gewählte _Art der Verteidigung_, sowie
alles, was sie zu Protokoll gegeben hat, gestattet darüber _keine
Feststellung_.
Das Beweisverfahren wird hierauf geschlossen.
Am nächsten Verhandlungstage wurden nach längerer Beratung die
Schuldfragen, die den Geschworenen vorgelegt werden sollten, wie folgt
formuliert:
Erste Hauptfrage: Ist die Angeklagte schuldig, im Mai und Juni 1922 in
der Absicht, Dorothea Stülpnagel und deren Söhne zu _töten_, durch
Beimengen von Bleiweiß in eine Anzahl Lebensmittelpakete, die für den
Haushalt Stülpnagel bestimmt waren, zur wirklichen Ausführung führende
Handlung unternommen zu haben, wobei die Vollbringung des Verbrechens
nur wegen Unvermögens, eventuell wegen Zwischenkunft eines fremden
Hindernisses, beziehungsweise durch Zufall unterblieb?
Zweite Frage (für den Fall der Bejahung der ersten Frage): Ist der Mord
_tückischerweise_ versucht worden?
Dritte Frage (Eventualfrage): Ist die Angeklagte schuldig, durch eine
aus Bosheit unternommene Handlung eine Gefahr für das Leben, die
Gesundheit oder die körperliche Sicherheit von Menschen herbeigeführt zu
haben?
Vierte Frage: Ist wirklich eine Gefahr für die körperliche Sicherheit
entstanden?
Fünfte Frage (für den Fall der Bejahung der ersten und dritten Frage):
Hat die Angeklagte gegen Dorothea und Ernst Stülpnagel senior und deren
Söhne nicht in der Absicht zu töten, aber doch in anderer feindseliger
Absicht so gehandelt, daß eine schwere Verletzung derselben erfolgte?
Sechste Frage (für den Fall der Bejahung der fünften Frage): War es die
Absicht der Täterin, daß eine _schwere_ Verletzung erfolge?
Siebente Frage: Erfolgte eine Gesundheitsstörung von mindestens
dreißigtägiger Dauer, wobei Dorothea Stülpnagel auch eine
_Berufsunfähigkeit_ von mindestens 30 Tagen erlitt?
Achte Frage: Ist die Tat in tückischer Weise erfolgt?
Neunte Frage (als Zusatzfrage zur ersten, dritten und fünften): Wurde
die Tat in einer Sinnesverwirrung begangen, in der sich die Täterin
ihrer Handlung nicht bewußt war?
Der Vorsitzende fügt noch hinzu, daß die fünfte Frage der Verantwortung
der Angeklagten entspräche.
Es folgt nun die Rede des Staatsanwalts.
Hoher Gerichtshof! Meine Frauen und Herren auf der
Geschworenenbank!
Eine Zeitung hat im Verlaufe des Prozesses geschrieben, der Staatsanwalt
halte sich vorläufig im Hintergrunde, er werde die großen Worte erst im
Plaidoyer vorbringen; damit ja kein Mißverständnis obwaltet: ich will
keine großen Worte gebrauchen. Alle großen Worte sind ein bißchen hohl.
Ich will in voller Ruhe und Sachlichkeit, wie sie ungefähr einem Richter
geziemt, meinen Standpunkt vertreten. Im Laufe des Verfahrens ist, wie
Sie wohl gemerkt haben, nicht alles so gegangen, wie es in einem
richtigen Schwurgerichtsverfahren vor sich geht. Lassen Sie um
Himmelswillen, verehrte Geschworene, die _Idee_ des Rechtes nicht
Schaden leiden durch den Schaden, den die _Form_ des Rechtes hier
genommen hat. Die Sachverständigen haben festgestellt, daß in 15
Lebensmittelpaketen Bleiweiß gefunden worden ist, es waren noch 502
Gramm Bleiweiß drinnen, als die Pakete beschlagnahmt wurden. Es muß also
eine größere Menge Bleiweiß hinein getan worden sein, ungefähr drei
Viertel Kilogramm.
Sehen Sie davon ab, daß die gewesene Fürstin V. hier sitzt, übertragen
Sie den Fall in irgendein Bauernhaus, und nehmen Sie an, daß eine
Bauerndirne das Bleiweiß in die Lebensmittel hineinpraktiziert hat. Sie
hören, daß der Tat der Bauerndirne eine ganze Reihe von Szenen zwischen
ihr und dem Bauern vorhergegangen ist, bei denen es sich immer wieder
darum gehandelt hat: Ich will nicht deine Mätresse sein – M. V. hat ein
etwas deutlicheres Wort gebraucht – ich will Bäuerin sein. Sie hören,
daß der Bauer zu Mittag nicht aus der gemeinsamen Schüssel gegessen hat,
und Sie hören, daß im Dienste bei ihr schon einmal solche Dinge
vorgefallen sind, und daß die erste Bäuerin nur durch ein Wunder einem
dreimaligen Versuche, mit Arsenik und Phosphor ums Leben gebracht zu
werden, entgangen ist. Es ist kein Zweifel, diese Bauerndirne ist eine
Mörderin, sie wollte sich an den Platz der Bäuerin setzen.
Die Angeklagte wollte hier nicht den Gedanken aufkommen lassen, daß sie
eines jener Wesen sei, die man mit diesem gesunden, klaren Argument
einfach verurteilt.
Sie hat es verstanden, um ihre Person einen gewissen Nimbus zu
verbreiten und damit hat sie auch hier operiert. Sie geberdete sich
unnahbar, trat wie eine Fürstin auf, und zeigte damit von allem Anfang
an die Rolle, die sie hier zu spielen gedachte. Das große Publikum
unterliegt sehr leicht den Einflüssen solcher Äußerlichkeiten. Ich
erinnere nur an das Beispiel eines Breitwieser (gefährlicher Mörder und
Räuber), wo das Urteil der Menge getrübt war, weil er es verstanden hat,
sich mit einem Nimbus zu umgeben. Die Angeklagte hat von Anfang an hier
Theater gespielt. Ihre Verantwortung lag nicht darin, was sie gesagt
hat, sondern wie sie es gesagt hat. Im Fakultätsgutachten ist (am
Schluß) diese Seite ihres Wesens klar gekennzeichnet. Da heißt es, daß
M. V. die Prozeßlage verzweifelnd beurteile, das heißt, sie glaubt, daß
sie verurteilt werden wird. Und diese Person tritt hier mit Allüren auf,
kommandiert, begehrt auf, schafft dem Vorsitzenden an, was er zu tun
hat, greift in die Verhandlung ein, als ob sie sie leiten würde. Das ist
Theaterspiel einer Person, die mit ein bißchen Galgenhumor, aber auch
gewiß mit einer angeborenen _Frechheit_ auftreten will. (Bei diesen
Worten fährt die V. auf, als ob sie etwas sagen wollte, setzt sich aber
auf einen Wink ihres Verteidigers wieder nieder.) Sie betrieb hier
Milieumalerei, sprach von den Entbehrungen der Haft, von Hunger und
Kälte, aber die große Pose, mit der sie alles vortrug, erwies sich als
Schauspielerei, als der furchtbar magere Sachverhalt (hier _verspricht_
sich der Staatsanwalt psychoanalytisch: denn die V. war wirklich nur
Haut und Bein) bekannt wurde. Sie sprach auch von ihrem ungeheuer
empfindlichen Schamgefühl, das ihr nicht erlaubt, vor der breiten
Öffentlichkeit das Innere ihrer Seele zu enthüllen. Aber aus den
Berichten des Gefängnispersonals habe ich erfahren, wie es um dieses
Schamgefühl bestellt ist. Sie gebraucht geradezu unqualifizierbare
Schimpfworte, wie ich sie in meiner 25jährigen Praxis mit einem Publikum
minderer Sorte noch nicht gehört habe. Schauspielerei ist auch der
Hinweis auf ihre politische Überzeugung, denn in ihren Gedichten trieft
es geradezu von der entgegengesetzten politischen Richtung, dynastischem
Gefühl usw.
Man kann ruhig behaupten, daß sie auf die Urteilslosigkeit der Menge
spekuliert. Sie ist Giftmischerin. Die Verteidigung wird Sie, meine
Geschworenen, auf das Wort Hysterie verweisen. Das hysterische Wesen der
Angeklagten ist ihr Verteidigungsmittel, das sie geschickt zu benützen
versteht. Die Verteidigung rühmt auch ihre persönlichen Eigenschaften,
nennt sie taktvoll, klug, vornehm, ich sage einfach, sie ist eine
Giftmischerin. Das scheinen Gegensätze zu sein, die sich nicht
miteinander vertragen. Aber wenn man in der Geschichte der Giftmorde
nachblättert, so wird man finden, daß sich unter den Giftmischern
Personen von hohem Rang und Intelligenz befinden.
Nun will ich etwas, bevor ich auf ihre Beziehungen zu Stülpnagel
eingehe, über ihre Glaubwürdigkeit sagen. Selten ist eine solche Unsumme
von Lügen, Verdächtigungen, Verleumdungen von einem Beschuldigten
zusammengetragen worden. Auch ihre Verantwortung, schließlich das
Märchen mit dem Traumzustand, ist ein Hohlgespinst. Nur glatte
Berechnung hat sie dazu gebracht, sich mit Stülpnagel einzulassen, und
es ist zu bezweifeln, daß nach anderthalb Jahren Verkehr sich diese
Liebe in einer so folgenschweren Eifersuchtsszene auflehnen sollte.
Nehmen Sie an, eine Frau würde durch einen Mann in einen derartigen
Konflikt geraten, daß sie glaubt, ihm unbedingt etwas antun zu müssen,
was ja vorkommt. Sie wird sich aber dann ganz anders verhalten, als es
die Angeklagte nach jener Szene mit Stülpnagel getan hat. Sie haben sich
noch einmal und mehrmals miteinander amüsiert. Sieht das nach jenem
Seelenzustand aus, wie ihn die Angeklagte schildert? Ich glaube nicht.
Aber wenn wir alle diese Lügen und Behauptungen außer Acht lassen, so
ergibt sich aus dem, was übrig bleibt, zusammen ein logisches Bild des
ganzen, aus dem die ganze Absicht klar hervorgeht. Die Angeklagte hat
behauptet, daß sie ihn, Stülpnagel, treffen wollte. Er war aber mittags
nie zuhause und hat Sonntags meist Partien gemacht, so daß er also von
den vergifteten Lebensmitteln am wenigsten genossen hat. Nein, diese
Behauptung muß falsch sein, weil sie zu stark durch die Tatsachen
widerlegt wird. Sie hat ihn ja auch in der kritischen Zeit gedrängt, wie
der Zeuge Rößler bestätigt hat, früher wegzufahren, auf Urlaub zu gehen.
Die Tat muß vorbereitet, vorbedacht gewesen sein. Es muß ein Plan
bestanden haben. Auch das Fakultätsgutachten spricht von einer
Vorbereitung der Tat. Die Angeklagte muß genau gewußt haben, in welcher
Drogerie man Bleiweiß bekommen kann, und hat es sich auch dorther
verschafft.
Sie hat auch Kenntnis der Wirkungen des Bleiweißes gehabt. Das geht aus
einem bezeichnenden Detail hervor, daß sie nämlich einmal spöttisch
bemerkte, daß eine Bleiweißvergiftung, allerdings nur für eine kurze
Zeit, die _sinnliche Erregung_ steigert!
Daß sie eine Menge von 600-700 Gramm in die Lebensmittel hineintat,
beweist, daß sie keinen Unfall, sondern einen Mord ausführen wollte. Sie
hat es darauf angelegt, daß die Frau Stülpnagel selbst die Speisen
bereitet hat, an denen sie zugrunde gehen sollte. Das nennt man Tücke.
Man muß _Vorsatz und Motivierung voneinander scheiden_. _Motiviert_ war
die Handlung durch den Gedanken, daß Frau Stülpnagel sterben müsse,
damit Ernst St. Witwer werden und sie heiraten könne. Der _Vorsatz_ ging
auch dahin, die Buben mitzunehmen –, um einen Unfall vorzutäuschen.
Wenn auf die Unbeholfenheit des Mittels hingewiesen wird, so muß man
bedenken, daß M. V. im Jahre 1918 wegen dreier schwerer
Giftmord(versuch!)fälle in Untersuchung war und daher äußerste Vorsicht
anwenden mußte. Daß sie sich um den erkrankten Mann bemüht hat, ist eine
bei allen großen Giftmischerinnen und Giftmischern wiederkehrende
Erscheinung und hat mit der Durchführung des Verbrechens nichts zu tun.
(Im Gegenteil, es ist, wie er ja selbst zugibt, typisch und
außerordentlich wichtig. Giftmord ist eben nicht Raubmord, sondern ein
_weißes Verbrechen_ und dabei – ein Verbrechen für Frauen. Das bezeugt
schon der geniale Pitaval.) Daß sie sich selbst der Gefahr ausgesetzt
hat, beweist, wie hartnäckig ihr Plan war, denn man setzt sich nicht
einer schweren Gefahr aus, wenn man nichts Hohes will. (Daß es sich für
die Angeklagte um nichts _Hohes_ handelte, bewies der Verlauf der
Aussagen und die Art der Beweise.)
Wenn sie vielleicht am 3. Juli tatsächlich den Auftrag gegeben hat, die
Lebensmittel zu beseitigen, so war das kein Rücktritt vom Versuch,
sondern die Konsequenz des Planes, um die Person nicht zu gefährden, um
derentwillen der Mord hätte vollbracht werden sollen.
Der Staatsanwalt wendet sich nun gegen Stülpnagel, den er mit einem
Strafverfahren bedroht. Sodann streift er die Frage der _triebhaften_
Handlung und meint, wenn auch im Gutachten die Vermutung ausgesprochen
sei, es handle sich um eine triebhafte Handlung, so sei damit nicht
gesagt, daß es sich um ein entschuldbares Verbrechen handle. (Welchen
Sinn soll aber dieser Trieb haben, wenn er nicht als unwiderstehlicher
oder kaum widerstehlicher Trieb gemeint ist?)
Auch die boshafte Gefährdung einer ganzen Reihe von unbekannten Personen
sei durch die Handlung der Angeklagten gegeben gewesen (tatsächlich sind
bei allen großen Giftmördern auch eine Menge unbekannter Personen
Opfer), deshalb habe er diese Frage gestellt, aber er hoffe, daß die
Geschworenen zu dieser Eventualfrage gar nicht kommen, sondern die
Angeklagte wegen des _versuchten Meuchelmordes_ schuldig sprechen
werden.
Der _Verteidiger_ Dr. Hermann Kraszna führt aus:
Meine Herren Geschworenen!
Sie haben sich mit einem Falle von außerordentlicher Schwierigkeit zu
beschäftigen, mit einem Mammutfall. Zwei hochgelehrte Herren
Berufspsychiater haben sich mit der Angeklagten vier Monate hindurch
beschäftigt und sind gegeneinander in Kämpferstellung getreten, sie
konnten sich nicht einigen. Daraufhin habe ich das Oberlandesgericht
gebeten, ein Fakultäts-Gutachten einzuholen. Und auch die Fakultät hat
in ihrem Gutachten auf die besonderen Schwierigkeiten des vorliegenden
Problems hingewiesen. Diese Schwierigkeit ist evident. Das hat niemand
besser bekundet, als der Herr Staatsanwalt in einer derart drastischen
Weise, wie noch nie im Gerichtssaal es geschehen, er ist völlig verwirrt
geworden und hat den Boden unter den Füßen verloren. Die Anklage, die er
im April erhob, ist ihm zerstört worden. Damals schrieb er: Milica
Vukobrankovics hat dieses Attentat gemacht aus Liebe zu Stülpnagel, um
seine Familie auszurotten und um an Stelle seiner Gattin seine Ehefrau
zu werden. In der zweiten Anklage sagt er, sie habe aus Rache gehandelt.
Und heute wieder sagt er, sie hat es aus Liebe getan, weil sie Herrn
Stülpnagel heiraten wollte. Aus diesem wiederholten Wechsel der Anklage
ist zu sehen, daß der Staatsanwalt hin- und herschwankt. Er kennt sich
angesichts dieser Persönlichkeit nicht aus, was ich ihm nicht verdenke,
weil die Angeklagte eine hieroglyphe Persönlichkeit ist, die man nicht
leicht entziffern kann. Das Um und Auf der staatsanwaltschaftlichen
Lösung ist: Hier eine Giftmischerin – vernichte sie! Da war im Jahre
1917 ein Glas Limonade, das der Frau Piffl gereicht wurde, es wurde ihr
schlecht, aber es geschah ihr nichts. Ein zweites Mal war es eine
Mehlspeise mit Powidl (Pflaumenmus), in der Arsen war. Und als die
Mitglieder der Familie Piffl davon aßen, da war diese Mehlspeise von
einem ätzenden Geschmack, und alle hörten auf zu essen. Das Arsen der
Milica Vukobrankovics hatte einen ätzenden Geschmack. Dann kam eine
Phosphorpille dazu, so groß, daß man sie mit freiem Auge entdecken
konnte. Nun haben wir die Bleiweißvergiftungen und wir haben gesehen,
daß die Toten der Vukobrankovics alle leben. Wo ist da die Fehlerquelle
der Giftmischerei, daß sie nicht töten kann? Ein Mörder geht kalt und
berechnend zu Werke. Er handelt wie ein Mathematiker. Wo ist diese
Zielsicherheit der Vukobrankovics? In dem vielzitierten Buch über
Psychologie des Giftmordes wird von Gestalten erzählt, wie von der
Madame Brinvillier, die ganze Regimenter zu Fall gebracht hat. (Das ist
nicht richtig.) Das war alles Berechnung. Sie bediente sich solcher
Mittel, die zum Ziele führen. Die Vukobrankovics kann niemanden töten.
Wo ist das Geheimnis? Ist die Hand zu schwach, oder versagt das Gift bei
ihr gerade? Und bei der Betrachtung dieser Frage kommen wir zur
Erörterung der Persönlichkeit der Angeklagten, aus der hervorgehen wird,
daß es sich nicht um Zufälle handelt, an die ich nicht glaube. Ich
glaube vielmehr an eine Weltseele und daran, daß dieses Mädchen ein
kranker Splitter davon ist.
Der Verteidiger spricht dann von den gerechten, hilfsbereiten,
menschenfreundlichen Charakterzügen der Angeklagten, die eine Person
untadeligen Wesens, nicht streberisch, aber diensteifrig zu nennen ist.
Und da will man, sagt der Anwalt, das Bild verbittern, indem man
anführt, daß sie während der Haft ganz anders gewesen. Wer kann es
ermessen, wie die Haft auf den oder jenen wirkt? Will man ihr das zum
Vorwurf machen? Wie kommt es nun, daß dieses Mädchen, das berufen war,
an erster Stelle zu wirken, zum zweitenmal vor das Schwurgericht kommt?
Auch den Psychiatern war dieses Rätsel nicht klar geworden. Aber das
Gutachten stößt doch ein Fenster auf. Im dritten Absatz heißt es: Es
liegen Gründe vor, zu vermuten, daß es sich bei der Beschuldigten um
triebhafte Momente handelt. Und dann heißt es weiter: Die Frage eines
triebhaften Vorgehens wird um so eher zu bejahen sein, je mehr
Handlungen in gleicher Art sich wiederholen, während normale,
verständliche und nachfühlbare Motive vermißt werden. Scheinbar
ausreichende Motivierung schließt freilich das nicht aus, was wir Ärzte
einen Impuls nennen. Es muß etwas nicht in Ordnung sein. Aber der
Triebmensch denkt nicht, rechnet nicht, wägt nicht und mißt nicht. Und
Milica Vukobrankovics ist eine solche Person, die in gewissen Zeiten
nicht normal denken und nicht normal fühlen kann, und die von ihren
Trieben übermannt wird.
Verteidiger schließt: In Wirklichkeit liegt eine schwere
Körperverletzung vor. Ich bitte daher diese Frage, aber auch die Frage
auf Sinnesverwirrung zu bejahen. Verderben Sie nicht diese Person voll
Fähigkeit und Talent, lassen Sie diese Friedlose in Frieden ziehen.
Nach einer Beratung von einer und einer halben Stunde erscheinen die
Geschworenen im Saale, um das Urteil zu verkünden.
Die erste Frage auf versuchten meuchlerischen Giftmord wurde mit zwölf
Stimmen verneint.
Die Zusatzfrage auf _Tücke_ entfiel.
Die dritte Frage, ob die Angeklagte aus Bosheit eine Handlung
unternommen habe, die eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die
körperliche Sicherheit von Menschen herbeigeführt habe, wurde verneint
mit sechs gegen sechs Stimmen.
Die vierte Frage entfiel infolgedessen.
Die fünfte Frage (die der Verantwortung der Angeklagten entsprach)
dahingehend, daß die V. gegen Dorothea und Ernst Stülpnagel senior in
feindseliger Absicht, auf solche Art gehandelt habe, daß daraus eine
schwere Verletzung erfolgte, wurde mit zwölf Stimmen bejaht.
Die Zusatzfrage, ob die Absicht der Täterin auf einen _schweren_ Erfolg
vorlag, wurde mit sechs gegen sechs Stimmen verneint.
Die Frage nach der dreißigtägigen Gesundheitsstörung wurde einstimmig
bejaht.
Die Frage, ob der Angriff in tückischer Weise erfolgte, wurde mit sechs
Nein gegen sechs Ja verneint.
Die letzte Frage auf _Sinnesverwirrung_ wurde einstimmig verneint.
Als erschwerend wurde bei der Strafbemessung die Mehrzahl der Opfer
angenommen, die große weitere Gefahr für andere Opfer, die besonderen
Schmerzen der Betroffenen, die Verübung durch Gift. Ferner die hohe
Vorstrafe, die noch nicht weit zurückliegt.
Als _mildernd_ wurde angenommen das _Geständnis_, das jedoch erst nach
hartnäckigem und langem Bemühen, die Wahrheit zu verwischen, abgelegt
wurde, ferner die _erbliche_ Belastung, die jedenfalls eine gewisse
Verminderung der Hemmungen herbeigeführt hat, die Begehung der Tat unter
dem Einfluß von Affekten und die Gutmachung bezüglich der Stadtherr (der
Bedienerin).
Das Urteil lautete auf dreieinhalb Jahre schweren Kerkers, verschärft
mit einem harten Lager vierteljährlich. Die Dauer der Untersuchungshaft
vom 28. Juni 1922 bis 15. Dezember 1923 wurde angerechnet. Die
Verurteilung erfolgte wegen schwerer körperlicher Beschädigung.
Der Verteidiger: Gegen diese Strafe (die von dem Berufsrichter bemessen
worden war), die eine Demonstration gegen das Geschworenenverdikt ist,
melde ich Berufung an.
Die Angeklagte nahm das Urteil ohne Zeichen von Erregung auf.
Die Geschworenen waren: ein Galvaniseur, ein Bankbeamter, zwei
Kaufleute, eine Verkäuferin, ein Schriftsteller (Obmann), eine
Schriftstellerin, ein Schlosser, ein Landmann, ein pensionierter
Oberförster, ein Beamter der Bezirkskrankenkasse, ein Buchdrucker und
ein Schneider.
Wir lassen nun einige Berichte der Presse folgen, denen sich eine
Würdigung des Buches der V., betitelt „Weiberzelle 321“ anschließen
wird.
Der Wiener Feuilletonist Karl Marilaun bringt in einem Aufsatze folgende
Analyse der S.
„Man sucht im hochgetragenen, eigenwillig und eigenartig profilierten
Gesicht der Angeklagten nach einer Lösung des Rätsels. Und man glaubt in
diesem geschickt beherrschten und eisern kommandierten, tragisch,
bösartig und sentimental schauspielernden Gesicht einer gelernten
Hysterikerin etwas wie die Lösung des Rätsels zu finden: wenn die Züge
der Angeklagten in Augenblicken einer wirklichen, echten Abspannung
gewissermaßen aus den Fugen, in Unordnung geraten. Dann kommt für halbe
Sekunden das wahre Gesicht der V. zum Vorschein. Und das ist dann das
sonderbar geronnene, wesenlos fatale, _verwischte und uferlose Gesicht_
eines Menschen, dessen Intelligenz letzten Endes doch leer läuft[1].
Eines Menschen, der so ziemlich alles zuwege bringen dürfte, was er sich
vorgenommen hat, aber im Grunde wahrscheinlich gar nicht weiß, was er
eigentlich will. Eine Hysterikerin und diesmal eine echte Hysterikerin.
Eine im tiefsten hoffnungslose, geprellte, einsame, niemanden begehrende
und nur irrtümlich begehrte Frau, die ein Genie sein müßte, um nicht ein
offenkundiges Malheur der Schöpfung zu sein. Die V. ist aber wahrhaftig
kein Genie, sie ist eine Intelligenz und ich versteige mich zu der
Behauptung: nur die sehr fatalen Grundzüge ihres Wesens verdunkeln
gewisse Anlagen zur Urschel. (Komische Alte.) Sie werden ja trotzdem
sichtbar. Z. B. wenn sie, deren messerscharfe Intelligenz ganz sonderbar
zu einem gebildeten Fräuleinpathos neigt, auffahrend sagt: ‚ich kann
nicht Fürstendienerin‘ sein, oder wenn sie ‚auf Fürstentitel keinen Wert
legt‘, sich für die Verhandlung aber doch eine ganze Anzahl
melodramatischer Hinweise auf erlauchte Abstammung von serbischen
Heldenepen zurecht gelegt hat ... An allem ist der Name schuld. Nein,
die Laufbahn einer städtischen Bürgerschullehrerin war nichts für sie.
Schon im Pädagogium war sie ‚der Stolz der Anstalt‘, intelligent,
ehrgeizig, nicht auf den Mund gefallen und außerdem heißt sie Milica. So
wird man zum Hochstapeln geboren (?!). So gerät man ans andere Ufer, wo
nicht Menschen, sondern Schemen wohnen. So sammelt es sich im Herzen an;
spitznäsige Selbstvergötterung, melodramatischer Hochmut, Verachtung des
dummen Bürgers, der auf den Mund gefallen ist ... Klugheit, Ehrgeiz,
glühend kalter Wille zur Karriere, zu irgendeiner Karriere. Aber diese
Milica war vom Schicksal ausersehen, kein Mensch, sondern eine Dame,
keine Frau, sondern eine bei kleinen Bürgern angestellte und die kleinen
Bürger verachtende Gouvernante sein zu müssen.“
[1] So wirkt tatsächlich auch die Photographie der V., die ihrem
Buche beigegeben ist.
Offenbar ist hier der Eindruck, den die V. auf widerstrebende Menschen
machte, gut wiedergegeben, und in manchen Charakterzügen ist sie gut
getroffen, aber das wesentliche, das einzig interessante, nämlich, was
diese V. von der spitznäsigen, verarmten, gouvernantenhaften
Aristokratin unterscheidet, und vor allem, was sie zu ihren paradoxen
Taten gebracht hat, kann der Feuilletonist nicht klarlegen. Die
Abneigung macht ihn nicht klarsichtiger als andere die Bezauberung, die
an sich um so wirksamer gewesen sein muß, als sie in diesem Falle
versagt. Und gibt es einen stärkeren Beweis für diese Ausstrahlung der
V., als daß sie auch in dem zweiten Prozeß nur wegen unwesentlicher
Vergehen verurteilt, wegen des Giftmordes eigentlich freigesprochen
wird. Denn schwere körperliche Beschädigung und Giftmordversuch sind
nicht das gleiche.
Wesentlich tiefer geht ein anderer Schriftsteller. Er erfaßt das Wesen
der V. an vielen Stellen, er sieht das sehr charakteristische, trotzdem
aber den Richtern entgangene _Spielen_ mit der Schuld, mit dem Gericht,
ja mit der Identität, was sie eben so gefährlich macht, und schließlich
zeichnet er auch die Wiener Umgebung, die den Ausgang des Prozesses
mitbestimmt hat und nicht das allein. Wir müssen in M. V. selbst ein
Stück Wien und ein Stück Balkan zugleich sehen. Es handelt sich um einen
Artikel von Emil Kläger.
„Adeliger Umriß einer weiblichen Gestalt. Erst später das angestaunte
System einer verwirrend schleiernden Geistigkeit. Schöne Frauen auf der
unwirtlichen Sünderbank des Gerichtssaales ... Farbensprühend, seidig,
irisierend und irritierend, liegt ein Mantel erotischer Wirkungen um
ihre Schultern ... M. V. besitzt einen ungeheuren Reichtum an solch
mysteriöser Garderobe. Da geschah das Wunder, daß sie aus dem
finstersten Schacht der Ungekanntheit nur so hinaufflog zur Glorie der
Berühmtheit des Tages. Wien ist neugierig und galant. Wien hat in
Mitteleuropa wohl den feinsten Spürsinn für Sensation, naivste Schaulust
und Erlebnisfreude. Es riß die Augen auf, es bekam Beine, es hatte
unbegrenzt Zeit. Unverdrossen stand es halbe Tage auf der Straße,
drückte sich mit kindlicher Geduld an das große Gemäuer, von dem die
Sensation umschlossen wurde, hübsch artig in Doppelreihen, wenn es nicht
kühn über ein Labyrinth von Treppen und Stiegen irrte, um plötzlich vor
einem Gitter, einer Tür zu stehen, nur um einen Blick zu tun in den
Dunst eines Saales, in dem Mordgerüchte warten, in dem sich die
Silhouette dieser Frau abzeichnete. _Kein Theater kann sich solch tollen
Zulaufs rühmen._ Die erklärte Diva der Schaulust dieser Woche war M. V.
Sonderbar. Das Stück war eigentlich alt, stand schon einmal im
Repertoire der Justiz, vor fünf Jahren, bei allgemeiner
Teilnahmslosigkeit ... Nun muß es eingestanden sein. Dieses zweite Mal
wurde eben Milica als faszinierendes Weib entdeckt. Der einfache
Sachverhalt läßt sich nicht verschweigen. Ethik macht sauere Mienen,
Rechtlichkeit ergrimmt, aber die _Massenempfindung_ ist nicht anders zu
erklären, ohne sie zu verfälschen. Moral hat keine Gewalt über die
Sinne. M. V. fasziniert. Es ist nicht leicht, auf den Grund ihres Wesens
zu dringen, das ihr diese Macht gibt. Sie ist allzu dicht verschleiert.
Ihr Bild schimmert ferner. _Vergeblich_ hat die medizinische Fakultät
ihre psychologischen Sonden angesetzt. Sie stach dabei immer nur in
Schleiergespinst, um am Ende die fast heiter anmutende Schlußsentenz
hinzuschreiben, ‚wer kennt die Frauen‘?
Eines aber ist sicher: Milica ist eine Herrennatur und wo sie steht, da
wächst sofort unsichtbar eine Bühne um sie herum. Sie braucht nur
einfach und ruhig dazustehen, und sofort wird um sie Platz. Ihre Stimme
klingt und schafft Raum. Der erste Eindruck ist durchaus nicht
außerordentlich. Die feine Gliederung des schlanken Körpers fällt wohl
auf, das Kinn in dem länglichen Gesicht, durchaus weiblich und doch
merkwürdig energisch. Doch hier ist keine eindeutige Schönheit, keine
Lieblichkeit. Es ist nur rassige, herbe Eigenart. Eine schmale, lange,
nicht ganz regelmäßige Nase senkt sich gar nicht streng harmonisch, die
Lippen sind dünn, die Augen lebhaft, von unbestimmter Farbe. Niemand
möchte da gleich entzückt sein. Auch wenn man die raffiniert über die
Ohren herabgezogenen Haarschwänze in die Betrachtung einbezieht, die da
von glänzenden Agraffen gehalten werden. Nein, es ist durchaus nichts,
um die Ruhe zu verlieren. (Daß sie, wie das erste Gutachten behauptet,
an einer Rückgratverkrümmung leidet, ist diesem wie allen anderen
Berichterstattern entgangen.) Da erhebt sich die V., Arme und Beine
rühren sich in fließender Bewegung von unvergleichlicher Anmut, der Kopf
hebt sich mit einfachem Stolz. Jetzt genießt man das Schauspiel einer
Geschmeidigkeit, wie sie an diesem musikgleichen Rhythmus nur die großen
Katzen bieten. Ihre Stimme klingt gesättigt von dunklem Schmelz, nicht
laut, aber von gedrungener Kraft. Sie greift fest zu und schmeichelt
sich noch an den Hörer heran, nimmt gefangen. Und während des Klanges,
der auch das Geistige der Frau trägt und in den Saal versprüht,
verwandelt sie sich. Nun wird alles Herbe der Erscheinung unter dem
Glanz der Stimme erhöht. Man spürt das unterjochte, gesänftigte
Männliche, das in diesem feingliedrigen Weib lebt, ihr Intellekt, Willen
gibt. Der Kontrast _zweigeschlechtlichen_ Wesens, zu einer Einheit
vermählt, ist wohl der hauptsächlichste Grund der Faszination. Die
Dosierung von Mann und Weib, von der Otto Weininger spricht, die einen
prachtvollen Ausgleich in ihr gefunden hat. Sie spricht mit brillanter
Beredsamkeit, sie hat überlegenen Witz, Dialektik, zieht scharfe
Schlüsse, _falsch_, aber blendend. Man betrachte die Stirne. Sie ist
fein, vornehm und doch stark. Hinter ihr sucht man das Geheimnis.
Endlich überwindet man Bild und Wirkung der Frau und findet dann den
Fall durchaus nicht so dunkel (?). Der geringste der Giftmord-Prozesse,
über den die Kriminalgeschichte berichtet, stellt den Leser vor ungleich
merkwürdigere Tatsachen. Wenn der Staatsanwalt Recht hätte, daß die V.
Giftmischerin ist, gewissermaßen ihrem inneren Berufe nach, dann wäre
weder ihr Äußeres, noch ihr trefflicher Leumund dazu im Gegensatz. Alle
großen Giftmischerinnen erfreuten sich der größten Schätzung, die
meisten waren schön. Von der Marquise de Brinvilliers berichtet der
Chronist: ‚Ihr Gesicht war rund und freundlich, von den regelmäßigsten
Zügen. Sie wurde besucht, bewundert und gefeiert, angebetet, als schon
ein großer Teil ihres Wandels bekannt war.‘ Nicht anders die große Zahl
ihrer Nachfolgerinnen, zu denen viele deutsche Verbrecherinnen gehören.
Die meisten besaßen delikate Kultur, waren gesellschaftlich gebildet,
genossen den Ruf von Herzensgüte. Sie verschafften sich eben
außerordentlich viel Vertrauen. Alle wurden spät entdeckt, schwer
überführt ...
Slawische Naturinstinkte, prinzeßliches Herrenbewußtsein wird gedeckt
von einer Glasur, die unsere Pädagogik über ihr natürliches Wesen
gestrichen hat. Ihre Vorfahren waren nicht wählerisch in den Mitteln,
wenn es unerwünschte Konflikte zu lösen gab. Daheim herrscht Blutrache,
auch für enttäuschte Liebe (?). M. V. mußte in Wien ein Proletendasein
fristen, sie war eine Deklassierte (?!). Da mag eine innere Umstellung
ihrer Wunschträume erfolgt sein. Sie paßte sich gezwungen den
Verhältnissen an, die sie vorfand, wurde Lehrerin (übrigens ein Beruf,
in dem man auch herrscht, wenn auch nur über Kinder). Aber das Bedürfnis
nach Macht hat sie wohl nie verloren ... Sie war jemand, der sein
eigenes Gewissen nicht fürchtet. Der Vorfall im Hause Piffl: kein
versuchter Mord, es war nur ein _Spiel_ mit Gift um der Macht willen.
Daß sie es mit Hilfe von Gift tat, ohne den Erfolg eines Mordes
herbeiführen zu wollen, ist seltsam, aber charakteristisch. Viele
Autoren, die sich mit der Psychologie von Menschen befassen, die Gift
_ohne_ Mordabsicht anwenden, sind zur Überzeugung gelangt, daß hier
erotische Motive eine Rolle spielen können. Sie sind wahrscheinlich der
sadistischen ähnlich. Von der Marquise von Brinvilliers ist
sichergestellt, daß sie ihre Gesellschaftsdame, die sie vergötterte,
gelegentlich außer mit Bonbons auch mit ein bißchen Gift fütterte (?).
Beileibe nicht in Tötungsabsicht, sondern bloß, um ihr ein wenig Qualen
zu verursachen. Es schuf ihr erotische Sensationen und außerdem
kokettierte sie mit ihrer Macht. Wer Gift und das Vertrauen seiner
Umgebung in seiner Tasche fühlt, der darf den vermessenen Wahn genießen,
gottähnlich über das Leben beliebiger Leute zu herrschen. Er schneidet
es lautlos ab, wenn es ihm beliebt. Unsichtbar, unhörbar. Es findet kein
Angriff auf das Opfer statt, es kennt seinen Mörder nicht. Er tötet aus
der Ferne usw. usw.“
Diese Gedankengänge sind zum Schluß schon ziemlich abwegig. Sie treffen
ganz gewiß an einzelnen Stellen wesentliches, aber der rationale
Gedanke, im Giftmord zeige sich ein (weiblicher, spezifischer) Wille zur
Macht, widerspricht der spielerischen, tändelnden, der „reinen Tat“ bis
ins _paradoxe_ entfremdeten Seelenstimmung und Lebenshaltung, die alle
großen Giftmischer aufweisen.
In einer ganz anderen Richtung bewegt sich ein Artikel, der die
soziologische Bedeutung dieses und ähnlicher Fälle umschreibt und der
die sehr wichtige praktische Frage aufwirft, was solle mit diesen
Menschen geschehen? Die V. hat übrigens auch selbst diese Frage
gestellt, freilich nicht in dem _luziden Intervall_ zwischen der ersten
Rückkehr aus dem Gefängnis und dem zweiten Delikt, sondern später, auf
der Anklagebank. Sie hat gesagt, ‚ich gehöre nicht her, vor das Gericht,
sondern in ein Sanatorium‘. Hier ist doch Sanatorium nur der milde,
gesellschaftlich gehobene Ausdruck für die Heilanstalt für
Geisteskranke. Daß aber solch eine Geisteskrankheit, deren bloße
Erkennung und Bezeichnung schon unüberwindliche Schwierigkeiten
bereitet, eine zum mindesten nicht geringere Schwierigkeit der Heilung
entgegensetzen wird, das ist völlig klar.
Dies wußte auch die V. Daher ihr Haß gegen die Psychiater, der den
Berichterstattern des ersten Prozesses ebenso auffällt wie denen des
zweiten. Sie hat spottend gesagt, die Psychiater des Gerichts erklären
nur einen Toten für krank. Aber der Satz wäre auch umgekehrt richtig:
Wen die Psychiater für krank erklären, ist für immer tot, das heißt, er
wäre auf immer in Detention zu halten, gleichgültig ob man diese
Detention Irrenhaus oder Kloster oder Sanatorium nennt. In diesem Sinne
spricht sich auch der folgende Artikel aus, der der „Neuen freien
Presse“ entnommen ist.
„Der Prozeß hat Wien aufgewühlt ... Solange es Menschen geben wird,
werden sie der Brunst nach dem Ereignis gehorchen, kein Philosoph wird
der Masse den elementaren Vorstoß wehren können, die Raserei hin zu den
Fechterspielen, ... der Mensch mit all seinem Anstrich von Kultur ist
doch organisch fühlend, dem Elementaren, dem Gewaltsamen zugeneigt, und
keine Intelligenz wird ausreichen, diese Tierheit seinem Wesen zu
entziehen ... Kommt dazu noch das Flimmern, das Zweideutige dieser
seltsamen blassen und zarten Frau, die wie eine _Hexe_ handelt, aber wie
eine Dame aussieht und wie eine geborene Rednerin zu sprechen weiß, so
wird verständlich, was auf den ersten Blick nichts anderes schien als
die phäakische Verschlampung, der Wiener oft genug anheimfallen.
(Gemeint ist offenbar das unbegreifliche Interesse der Wiener an dem
Fall und das Fehlen der moralischen Abwehr. Ging doch den Geschworenen
des zweiten Prozesses am letzten Tage ein Brief zu, worin stand, die
einzige Lösung wäre die, man solle ‚unser Königskind M. V. auf der
Ringstraße herumführen, krönen‘!) Der Schreiber des Artikels setzt seine
Ausführungen fort wie folgt: Wir wollen jedoch nicht über den Fall V.
sprechen, nur über die Strafe, die das Gericht verhängt hat. Hier ist
ein Mensch, der zum zweitenmal seiner derselben seelischen Einstellung
zum Opfer fällt ... niemand kann sich des Eindrucks erwehren, daß hie
eine spezifische _Sucht_, eine düstere Unterströmung, ein Unter-ich
vorhanden ist, um ein Wort von Freud zu verändern, etwas, was zwingend
und mit gewaltsamer Lockung den Lebensgang dieser Frau in Banden hält.
(‚Ist Trieb nicht Krankheit?‘ hatte die Mutter der V. gefragt.)
Es ist furchtbar leicht, wie der Staatsanwalt es getan, zu sagen:
Giftmischerin, steinigt sie! Ernster ist es jedoch, sich vor das Problem
zu stellen, wie schützt man die Gesellschaft vor solchen Unholden, wie
tritt man Wesen dieser besonderen seelischen Verkrüppelung entgegen,
damit nicht vielleicht in einem anderen Land, vielleicht in zwei,
vielleicht in anderthalb Jahren, von neuem das Spiel beginne und
vielleicht dann endgültig zum Morde führe. (Man erinnert sich des
Briefes der alten Frau Konegen, der den gleichen Inhalt hatte. Es ist
sonderbar: die Diagnose der Krankheit Milica Vukobrankovics stellt ihre
alte Mutter, die Therapie dieser Krankheit oder wenigstens den Weg der
Prophylaxe gibt eine andere alte Frau an.) Wie schützt man diese M. V.
und andere Verbrecher dieses Schlages, wenn sie Verbrecher sind und
nicht Kranke, deren Krankheit wir noch nicht kennen, _vor sich selber_?
... Das bequemste ist natürlich der Paragraph, der juristische Schimmel.
Ein Mord war nicht vorhanden, denn die Menge des Giftes war zu gering,
und sie selber, die Giftmischerin, ist doch zurückgeschreckt vor den
letzten Konsequenzen. Folglich kann man ihr nicht die schwerste Strafe
geben, man kann sie aber auch nicht freisprechen, denn die Gerichtsärzte
melden keine Störung des Bewußtseins und die Fakultät behauptet
dasselbe. Also sagen wir nicht schwarz und nicht weiß, nennen sie nicht
Mörderin, aber geben sie doch ins Zuchthaus, lassen sie nicht
triumphieren, aber führen auch keinen Axtstoß, der sie für alle Zeiten
zugrunde richtet.
Das ist so recht die Methode des juristischen Kleinbürgers. Sie sieht
vollkommen ab von dem ganzen Menschen und von der höchsten Aufgabe des
Richtertums, die immer darin bestehen muß, Verirrte zur rechten Bahn zu
leiten und (oder!) Gewähr zu schaffen gegen Wiederholung und
Verschlechterung. M. V. hat drei Jahre bekommen, anderthalb Jahre werden
ihr eingerechnet, und wenn sie in Einzelhaft verbleibt, kann sie sehr
bald wieder frei sein. Frei mit allen Härten, mit der immer steigenden
Verwirrung einer ohnehin zerrütteten Seele. Frei, aber ohne Stütze, ohne
Möglichkeit der Betätigung, ohne wirkliche und endgültige Gesundung.
Wer diese Frau während der Verhandlung vor sich gesehen hat, dieses
Aufzucken und Aufbegehren, diese herrische Sicherheit des Wortes, muß
den Eindruck empfangen, daß im Kern ihrer Seele ein Komplex von
unzerstörbarer _Anmaßung_ und Menschenverachtung schlummert. Ein
lauerndes, losbrechendes Temperament, das jeder Schranke spottet. Glaubt
man ernstlich, daß dieses Jahr Kerker ein so tief verwurzeltes Übel
heilen werde, glaubt man mit diesem Jahr Kerker einem Giftherd
beizukommen, der nicht einmal berührt war durch zweijährige strenge
Haft, der nicht gereinigt war durch bitterste Erfahrung? (Auch die
Begnadigung, die durch objektive Gründe seitens der Behörden im Verlaufe
der Vollstreckung des ersten Urteiles nicht begründet war, ist ganz ohne
Eindruck geblieben auf die Angeklagte. Eine Äußerung, die sich darauf
bezieht, zitiere ich nachher aus den Aufzeichnungen der M. V.)
Hier enthüllen sich, fährt der Referent fort, die ungeheuren Schwächen
unseres Strafsystems. Das Oberflächliche und Nichtige des
Symptomekurierens. In Amerika würde sicher die Form gefunden werden zur
bleibenden Überwachung und zur bleibenden Verbürgung schuldlosen Lebens.
(Man hat dies im Falle Henry Thaw versucht. Ob mit Erfolg, ist sehr zu
bezweifeln.) Es handelt sich um Pläne, derartige Verbrecher _ohne
zeitliche Einschränkung_ aber in mildester Form in Gewahrsam zu halten,
so daß die Strafe nicht etwas mechanisches ist, eine kurze Cäsur im
Laufe der Verbrechen. Es müssen Mittel gefunden werden, um _Grenzfälle_
zu behandeln. Der Fall M. V. soll Anlaß bieten zu ernsten Gedanken über
die Mängel, die Lücken und Schwächen unseres Strafsystems. Dann wird die
rauschende Sensation ihren bleibenden Vorteil haben. Sonst war es eben
ein Film, der ein Menschenleben gekostet hat.
Das Buch der Milica Vukobrankovics.
Daß M. V. sich des öfteren schriftstellerisch betätigte, geht aus den
beiden Prozessen hervor. Es muß ihr das schriftliche Mitteilen eine
innere Notwendigkeit gewesen sein. In diesem Sinne ist auch ihr im Jahre
1924 erschienenes Buch „Weiberzelle 321“ interessant, das der Verlag R.
Löwit in Wien herausgegeben hat. Es ist ein Buch von 241 Seiten, bringt
eine Photographie der M. V. und ihren Namenszug. Das Inhaltsverzeichnis
enthält folgende Überschriften:
1. Kapitel. Den Menschen, die guten Willens sind.
2. „ Im Namen des Gesetzes.
3. „ Im Polizeigefangenenhause.
4. „ Die Überstellung.
5. „ In der Gemeinschaftszelle des Landesgerichtes.
6. „ Die Einzelzelle.
Weder das Bild der V. noch der Text ihres Buches erklären auch nur im
mindesten den ungewöhnlichen Zauber, den die Persönlichkeit im
unmittelbaren Verkehr ausströmen mag. Wenn man die oft schwülstigen,
unecht philantropischen Schilderungen liest, findet man viel banales,
selten ein eigenes Wort, ein mehr oder weniger verschleiertes
Bekenntnis. Diese Stellen will ich auch zitieren. Der Stil ist
journalistisch lebendig, bisweilen lehrerhaft gespreizt, damenhaft
süßlich, aber alles in allem doch interessant. An ein Werk wie die
Memoiren aus einem Totenhause von Dostojewski darf man dabei auch im
entferntesten nicht denken. Von Dämonie ist bei der V. nirgends auch nur
eine Spur. Geschrieben ist das Buch, das wohl vom Verteidiger
durchgesehen und zum Druck gebracht worden ist, in der langen
Untersuchungshaft vor dem zweiten Prozeß. Es beginnt folgendermaßen:
„Nicht für jene schreibe ich, die auf Sensationen ausgehen, die fremde
Skandalaffären brauchen, um das eigene Leben interessanter zu finden, –
wer Nervenkitzel braucht, der lege dieses Buch aus der Hand[2]. Wer aber
auch im verirrten, kranken, unglücklichen Mitmenschen den Menschen, den
Bruder sieht, wer die trübe Brille engherziger Moral abgelegt hat, wer
helfen, wer verstehen lernen will, für den sind diese Aufzeichnungen
geschrieben. Ich will versuchen, das äußere und innere Leben der
Gefangenen zu schildern.
[2] Sensationsgier und Sucht nach Nervenkitzel werden als Motive des
Giftmordes bei der Gesche Gottfried angeführt. Ob die V. hier im
Unterbewußtsein aufrichtiger ist, als sie es weiß?
Ist schon eine Psychologie der Gefangenen geschrieben worden? Meines
Wissens noch nicht. Ist es aber – allem Ignorantentum und Pharisäerstolz
zum Trotze – nicht wichtig, zu wissen, wie Menschen, die über von
Menschengehirnen erdachten und von Menschenherzen bestätigten Gesetzen
gestrauchelt, in von Menschen bewachten Kerker geworfen werden, wie
diese „Parias der Moral“ denken, fühlen, und leiden?“ Auffällig ist die
von vornherein aggressive Stimmung, die automatisch aus jeder Situation
sich ergebende „moralische“ Überhebung.
Über ihren eigenen Prozeß: „Ich war zweimal in Untersuchungshaft. Das
erste Mal in den Jahren 1918 und 19. Damals wurde ich von den
Geschworenen in der Hauptsache freigesprochen, jedoch wegen Verleumdung
verurteilt, _nahm das Urteil nicht an_, und wurde schließlich von der
Untersuchungszelle weg begnadigt und in Freiheit gesetzt.
Meine zweite Untersuchungshaft fällt in die Jahre 1922-23 und ist heute,
am 31. März 1923 nach achtmonatiger Dauer noch nicht zu Ende.
Dieses Buch hat nicht den Zweck, über meine Schuld und Unschuld zu
diskutieren. Meine persönlichsten Angelegenheiten sollen hier überhaupt
nicht berührt werden. Nur das, was von allem, was ich erlebte oder an
anderen beobachtend miterlebte, Anspruch auf allgemeine Gültigkeit hat
und allgemeines Interesse hat, will ich erzählen ...
Um die Diskretion, die ich mir auferlegen muß, nicht zu verletzen (wohl
auch, um sich selbst nicht zu belasten! Denn diese Aufzeichnungen
konnten vom Untersuchungsrichter gelesen werden und wurden es
wahrscheinlich auch, obwohl der Prozeß keinen Aufschluß darüber gibt)
bin ich gezwungen, manches, das ich selbst erlebte, als von anderen
erlitten und manches fremde Erlebnis als mein eigenes hinzustellen. (Für
die letztere Version findet sich im Buche kaum ein sicheres Beispiel. Es
bestand dazu auch nicht die geringste Notwendigkeit. Es ist bloß der
Ausdruck der Vorsicht, derselben dummschlauen Denkungsart, die die M. V.
dazu brachte, die Gifttöpfe in die Wohnung der Eheleute Piffl zu
bringen, um dadurch einen fremden Menschen zu belasten oder die
raffinierte Methode, sich das Bleiweiß von einem Drogisten zu
verschaffen, der auch Staubzucker führte.)
„Ort und Zeit,“ fährt die V. fort, „erscheinen dadurch verändert, nicht
aber die _innere Wahrhaftigkeit_ dieser Zeilen. Denn vieles, was meine
Leidensgenossinnen erfahren und erdulden mußten, erschütterte mich so
sehr, als hätte ich es selbst erlebt. (Das kann doch unmöglich der Grund
sein, fremde Erlebnisse als die eigenen hinzustellen.)
Es ist selbstverständlich, daß unter den Umständen, unter denen diese
Blätter geschrieben sind, an die Wahrung einer auch nur menschlichen
Objektivität nicht immer gedacht werden kann. Hier ist alles nur vom
Standpunkt des Inhaftierten aus betrachtet und gewertet ... Ich gehe
dabei nicht von der Voraussetzung aus, daß diese Aufzeichnungen einmal
in die Öffentlichkeit gelangen ... Ich möchte diese Blätter einem
Menschen in die Hand geben, der das wichtige und wesentliche daraus
verwertet, ohne dabei an die Verfasserin zu denken. Wenn die Bilder
einer Welt, die ich hier als ehrlicher und gewissenhafter Chronist
aufzeichne, auch nur das Herz _eines_ Menschen zu fassen und zu
erschüttern vermögen, _der den Willen und die Macht hat_, Härten aus der
Welt zu schaffen und zu lindern (wer sollte das sein? der Verteidiger?
der Untersuchungsrichter? Der Präsident der Nationalversammlung, der die
V. aus der ersten Haft heraus begnadigt hat, ohne daß sie seiner
gedenkt? Denn sie stellt es so hin, als hätte bloß ihr ‚ich nehme das
Urteil nicht an‘, ihre Freilassung bewirkt), dann ist ihr Zweck erreicht
und ich fühle mich für die Arbeit, der ich mich aus Interesse unter den
schwierigsten äußeren Verhältnissen unterzog, herrlich belohnt.“
Im zweiten Kapitel, das sie wie der gute Wiener Autor Wildgans mit den
pathetisch-banalen Worten: „Im Namen des Gesetzes“ betitelt, finden sich
folgende bemerkenswerte Stellen: „Die Leiden der Haft, der
Untersuchungshaft setzen stürmisch und mit einem Höhepunkt der Qual ein
– mit der Verhaftung selbst, die in den meisten Fällen überraschend
kommt, _selbst für jene, die auf diesen Augenblick seit Monaten
warten_.“ Dieser Gedanke wird einigemal an Beispielen erläutert und fast
wörtlich noch zweimal wiederholt. Er ist also nicht gleichgültig,
sondern sehr wesentlich.
Ich zitiere hier aus dem außerordentlich wertvollen Buche von Dr. J.
Scholz über die Giftmörderin _Gesche Gottfried_, von der schon früher
die Rede war und der wir wichtige Aufschlüsse über die Metaphysik des
Giftmordes verdanken, eine Stelle, die sich auf das Warten auf die
Verhaftung bezieht. Der Giftmörder mordet nämlich nicht ins Blaue
hinein, er will den Schatten seiner Tat sehen. Er ist, und darin gleicht
die V. sehr ihrer größeren, teuflischeren Schwester Gesche Gottfried,
auf der Suche nach der Identität. Er drängt sich an das Opfer heran,
auch wenn er das Gift schon abgegeben hat und nichts mehr zu tun hat.
Wie die Giftmörder nur auf die Wirkung des Giftes warten, warten sie
auch auf die Wirkung des Giftmordes auf sich selbst, das ist: die
Verhaftung und Untersuchung. Für beides bringt der Fall Gottfried
außerordentlich bezeichnende Schilderungen. Für das erste: „Denjenigen,
denen ich aus _Trieb_ etwas gab,“ sagte die Gottfried aus, „gab ich
weniger als den anderen. Wenn sie weg waren, hatte ich Unruhe, wie es
mit der Person geworden war, ich schickte nächsten Tages unter leerem
Vorwande hin und erfuhr dann jedesmal die Wirkung, nämlich Erbrechen.“
So drängt sich die V. in das Haus Piffl und besonders an die Frau
Stülpnagel mit krankhafter Neugierde, doppelt bemerkenswert bei ihrer
sonstigen Zurückhaltung, heran.
Über die Verhaftung und die Erwartung derselben bei der Gottfried: „Um
zwei Uhr erschien die Gerichtsbehörde in ihrem Zimmer. Die G. lag noch
im Bett, sie war äußerlich ziemlich gefaßt, innerlich offenbar voll
Angst. Auf die Anrede des Gerichtes, es gingen hier im Hause so eigene
Dinge vor, die eine genaue Untersuchung erforderten, beging sie gleich
die Unbesonnenheit, zu antworten, _es habe sie auch schon längst
verlangt, eine Untersuchung über sich ergehen zu lassen_.“ So hat die V.
die schon auf Betreiben der gutherzigen, humanen Frau Piffl eingestellte
Untersuchung wieder durch ihre „Komödie“ aktiviert. Über die Gefühle vor
der Gefangennahme erzählt sie in dem Buche verschiedenes, teils als
selbst erlebt, teils als von anderen erlebt: „Eine Hebamme, der eine
Patientin an den Folgen eines Eingriffs gestorben war, erzählte mir (der
V.), wie sie von Stunde zu Stunde gewartet habe, bis die Polizei sie
holen komme. Bei jedem Glockenzeichen sei sie tödlich erschrocken.
Schließlich habe sie es daheim nimmer ausgehalten und sei planlos und
ziellos durch die Straßen gelaufen, bis sie schließlich zu einer Kirche
kam. Dort habe sie zum heiligen Judas Thaddeus gebetet, und sei dann
ruhiger wieder heimgekehrt und daheim verhaftet worden.“ (An anderer
Stelle erzählt sie, man habe sie, die V., einige Tage durch Detektive
beobachten lassen. Aber ihrer Aufmerksamkeit zum Trotz habe sie fünfmal
an einem Nachmittag das Haus verlassen. Ist das nicht: Planlos Hin- und
Herirren?)
Als Gegenstück, aber offenbar erfunden und gar nicht charakteristisch,
folgendes: „Eine andere Frau erzählte mir wieder, wie viel sie vor ihrer
Verhaftung gebetet habe. In allen möglichen Kirchen sei sie gewesen,
Messen habe sie lesen lassen, nun sei sie aber böse und wolle überhaupt
nimmer beten. Es helfe ja doch nichts.“
Die V. behauptet zwar, vorher von dem hl. Thaddeus von ihrer Schulzeit
her bloß gewußt zu haben, daß er ein Verwandter des Heilandes gewesen
sei und daß ein sehr altes Bild, ihn darstellend, in der Jesuitenkirche
„zu den neun Chören der Engel“ am Hof in Wien verehrt werde. Als sie nun
in der Gemeinschaftszelle ein Bildchen dieses Heiligen sieht, erkundigt
sie sich bei einer Leidensgefährtin sofort, was es für eine Bewandtnis
mit dem Bildchen habe. „Was, Sie kennen den hl. Judas Thaddeus nicht?“
habe die Leidensgefährtin geantwortet, „und nun erzählt man mir von dem
wundertätigen Bilde am Hofe, dessen Kopie eben dieses Bildchen
vorstelle. Viele Votivtafeln in der genannten Kirche sollen Zeugnis
davon ablegen, wie der Heilige jenen geholfen habe, die vertrauensvoll
zu ihm flehten. Und – berichtet meine Erzählerin weiter – sie selbst sei
oft in jener Kirche vor dem Gnadenbilde gekniet und habe dort auch diese
und jene Leidensgefährtin aus unserer oder der Nachbarzelle gesehen.“
Aber es ist gar nicht die „Leidensgefährtin“, die den Heiligen und das
alte Bild genau kennt und sich vor der erwarteten Verhaftung dorthin
flüchtet, sondern sie selbst ist es. Und wenn sie sagt, sie hätte es
bloß in der Schulzeit gekannt, so ist es eine Lüge und doch auch die
Wahrheit. Das ist nicht die Schule, in die sie als Schülerin ging,
sondern die, in der sie Unterricht erteilt hat, denn während dieser
Schulzeit hat sie die Giftmordversuche im Hause Piffl unternommen. Wie
sie weiter über die Sache spricht, beweist sehr deutlich, daß es ihre
eigene Sache ist, um die es sich dreht.
„Allerdings ist es keine gute Reklame für den Heiligen, wenn die, die
bei ihm Zuflucht suchen, nachher doch eingesperrt werden. _Vielleicht
hilft er später bei der Verhandlung._ (!) Andererseits wäre es doch auch
wieder ein schönes Zeichen seiner Unbestechlichkeit, wenn er der
„Gerechtigkeit“ nicht in den Arm fiele.
Ja, Not lehrt beten, sagt ein altes Sprichwort, für dessen Richtigkeit
ich unter meinen Mithäftlingen eine Reihe von Zeugen fand. Manch eine,
die früher nie an Gott gedacht hatte, rannte zähneklappernd in die
Kirche, als die Polizei hinter ihr her war und betet jetzt, in stiller
Zelle, ein Vaterunser nach dem anderen. Theoretisch erklären kann ich
mir das, der Mensch sucht eben in seiner höchsten Not einen Trost, eine
Stütze, eine Hoffnung; und je hoffnungsloser der Fall ist, desto
brünstiger hofft er, weil natürliche Mittel ihn nicht mehr retten
können, auf ein übernatürliches, auf das Wunder. Er fleht und betet um
das Unmögliche zu Gott und zu seinen Heiligen und vermag durch seine
Inbrunst eine ganze Schar von Zellengenossen mitzureißen.“
Nachdem sie _so_ sehr ergreifend ihren eigenen Seelenzustand geschildert
hat, nimmt sie schlau im folgenden alles wieder zurück.
„Theoretisch kann ich das, was ich eben gesagt, begreifen, persönlich
nachfühlen aber nicht.“ Aber es ist unverkennbar ihr eigenes
Gedankensystem, das überall sich geltend macht. Das _merkantilische_,
manchesterartige ihrer Weltanschauung, das schon in ihrem Verhalten zu
der _Firma_ Stülpnagel in Erscheinung getreten ist, macht sich sehr
charakteristisch geltend bei den Worten: es sei keine _Reklame_ für den
Heiligen, nicht geholfen zu haben. Und was nun folgt, ist nur eine
Fortsetzung des eigenen, schlecht verhüllten Bekenntnisses.
„Ist eine Religiosität,“ fragt sie offenbar sich selbst, „die sich nur
im Unglück und auf Hilfe _spekulierend_ zeigt, nicht höchst unmoralisch?
Und sollte man nicht meinen, daß gerade der vom Unglück verfolgte oder
auch nur der mit Unglücklichen fühlende Mensch denken müsse, wenn so
viel Jammer, so viel Ungerechtigkeit auf der Welt sei, könne es doch
keinen höchst gerechten und weisen, allwissenden und allmächtigen Gott
geben?“
Die V. übt nun strenge, an manchen Stellen auch verständige Kritik an
den Polizeibehörden und den Gerichten, denen sie unnötige Härte
vorwirft. Sonderbar klingen diese philanthropisch angehauchten
Erörterungen aus dem Munde gerade dieses Menschen.
Sehr charakteristisch für die Verwirrung der Rechtsbegriffe ist folgende
Darlegung, sie zeigt, wie schlecht, wie unlogisch die V. denkt. Ihre
Schlüsse sind scharf, aber zwingend nur durch ihre Schärfe, nicht durch
ihre Wahrheit.
„In den Wachzimmern der Sicherheitsorgane (solche amtliche Ausdrücke
liebt die V. im allgemeinen sehr, so sprach sie in der Verhandlung auch
von dem „Lehrkörper“ der Schule) sind stets die Fälle plakatiert, die
der Aufklärung harren, mit der Angabe des Preises (!) natürlich. Ist es
ein Wunder, wenn man nicht gerade sich für die am schlechtesten
honorierten Fälle am meisten interessiert? _In den anderen Ämtern_ (im
Original gesperrt gedruckt) _wird es streng bestraft, wenn eine Partei
dem Beamten ein Geschenk macht, um ihre Angelegenheit schneller erledigt
zu wissen._“
Hierbei sind folgende Irrtümer der V. unterlaufen. Erstens wenden sich
diese Plakate mit den Geldprämien nicht so sehr an die Beamten, als
vielmehr an das Publikum, um es zu reizen, sonst vielleicht unbeachtete
Wahrnehmungen, die zur Entdeckung eines Verbrechers dienen können, dem
Gerichte mitzuteilen.
Zweitens ist es ein fundamentaler Unterschied, ob man das rechtlich
positive Bestreben, den Schuldigen zu eruieren mit einer Prämie belohnt,
oder ob eine „Partei“ einen Beamten zu bestechen sucht, damit er das
Recht beuge.
Einen Rechtsbegriff im tieferen Sinne hat die V. überhaupt nicht. Sie
glaubt auch nicht daran, daß andere ihn haben könnten. Deshalb wurden
die Aussprüche in der Verhandlung als so bezeichnend angeführt, daß man
sie aus _sadistischen_ Gründen im Gefängnis schlecht behandele. Auch das
Fakultätsgutachten weist darauf hin, daß sie gerade in Rechtssachen eine
blinde Stelle in ihrer Seele hätte, „es eben nicht begreife.“ Auch die
Memoiren enthalten eine in diesem Sinn bezeichnende Stelle.
„Plötzlich – es dämmerte schon – wurde auch meine Zellentür wieder
geöffnet – ich war bis jetzt noch immer ruhelos auf- und abgerannt – und
Dr. Bruno (der Polizeikommissar) holte mich in höchsteigener Person nach
oben in seine Kanzlei. Gleich auf dem Wege beschwerte ich mich bei ihm
wegen der mir zuteil gewordenen schlechten Behandlung und wegen des
Schmutzes in der Zelle. Er _heuchelte_ Bedauern und sagte, gegen die
Hausordnung könne er nichts machen. Aber ein zufriedenes Lächeln
umspielte seine Lippen und gab der _Freude_ Ausdruck, daß die moderne
Folter so gut funktioniere. In seinem Büro angekommen, meinte er zu mir:
‚Es ist ja in Ihre Hand gegeben, diesem Zustand, den Sie als so qualvoll
empfinden, ein Ende zu machen. Legen Sie ein reumütiges Geständnis ab
und ich werde trachten, Sie zu enthaften.‘
Wie viele sind auf solche Versprechungen schon hereingefallen und haben
unter dem Druck der vorhin geschilderten Qualen und in der Hoffnung,
diesen Qualen dadurch ein Ende zu machen, ein _fingiertes_ Geständnis
abgelegt.“ Nun erzählt sie ausführlich von einer _unschuldig_
verhafteten Geschäftsfrau. Dann setzt sie fort: „Aus meiner Art, wie ich
auf die verschiedenen Schikanen und Quälereien reagiert hatte, schloß
Dr. Bruno, daß man bei mir mit der Einschüchterungsmethode nicht viel
erreichen könne und suchte nun, mir durch freundliches Entgegenkommen
Vertrauen einzuflößen. Da er mein blasses Aussehen bemerkte, schrieb er
mir einen Zettel, daß ich auch tagsüber das Bett benützen dürfe. Damit
widerlegte er allerdings durch die Tat seine früher aufgestellte
Behauptung, daß er auf Dinge, die das Gefängniswesen betreffen, keinen
Einfluß habe. (Aber vor allem widerlegt er durch dieses humane Wesen die
Behauptung der verleumderischen V., daß er das Bedauern ihr gegenüber
nur geheuchelt habe. Das geht auch aus dem folgenden hervor.) Er bot mir
eine Zigarette und Feuer, zündete dann selbst eine Zigarette an und
redete mir zuerst eine Weile freundlich zu.“
Sich selbst stellt die V. immer als Menschenfreundin hin. Sie allein hat
„ein Herz“ für die armen Kreaturen, während „es Polizeibeamte gibt,
denen wehrlosen Frauen gegenüber der Mut wächst und denen es eine Art
_Vergnügen_ bereiten muß, diese armen Geschöpfe zu erschrecken. Kurz vor
meiner jetzigen Haft,“ erzählt die V., „ging ich einmal spät abends von
einem Konzert nach Hause. Mein Weg führte mich durch die Kärntnerstraße.
(Diese Straße entspricht der Friedrichstraße in Berlin.) Vor mir
trippelte eng an den Häusern entlang ein kleines Frauenzimmer. Ich
beachtete sie nicht weiter und sah erst später, daß sie ungefähr 25
Jahre alt und entweder geheim oder behördlich sanktioniert der
Prostitution ergeben gewesen sein dürfte. (Curialstil.) Plötzlich fuhr
aus einem Winkel ein Wachmann so auf sie los, daß ich unwillkürlich
erschrak. Er packte sie an der Schulter und schnauzte sie an: Bist schon
wieder da, du Kanaille, jetzt kommst aber gleich mit. Sie weinte, sie
bettelte, alles vergeblich. Er nahm sie unsanft beim Arm und wollte sie
fortführen. Da verstellte ich ihm den Weg, _verwies_ ihm ein barsches
Benehmen in höflichen Worten und ersuchte, das Mädchen frei zu lassen,
da ich selbst hinter ihr hergegangen sei und mich dafür verbürgen könne,
daß sie nichts Unrechtes getan habe. Da kam ich aber schön an! Nun
entlud sich das Unwetter über meinem Haupte und mit knapper Not entging
ich der Verhaftung wegen „Einmengung in eine Amtshandlung“. Der Wachmann
aber zog mit seiner Beute ab. Es ist für die V. überhaupt sehr
charakteristisch, daß sie immer den Wahn oder den Trieb hat, Justiz zu
spielen. Mit Recht hat der Staatsanwalt gerügt, daß sie bei der zweiten
Verhandlung unaufhörlich in den Gang der Verhandlung aktiv eingreift,
oft mit scheinbarer Berechtigung, oft aber auch ganz willkürlich und
fast immer mit Erfolg. Auch im ersten Prozeß hat sie bestimmte
Zeugenaussagen gefordert, die Psychiater strikt abgelehnt. Dann wird es
auch verständlich, daß sie, statt für ihre Begnadigung dankbar zu sein,
einfach sagt: ich habe das Urteil nicht angenommen.
Die sentimentale Einstellung, die Giftmörderinnen oft zu eigen ist,
ersieht man aus der folgenden Stelle, die vielleicht auch etwas
homosexuellen Einschlag hat. Freilich ist das erotische Gebiet gerade
bei den Verbrecherinnen schwer zu erforschen. Erotische Interessen sind,
bei einer solchen Frau ganz besonders, allgemeine Lebensinteressen und
die genaue Scheidung von den anderen Lebensbezirken und anderen
Gefühlsregungen ist schwer durchzuführen. Auch hier. Die Stelle lautet:
„Während meiner Verhaftung mußte ich plötzlich an meine
_Lieblingsschülerin_ aus dem Vorjahr denken. Ich sah ihre großen,
schönen Kinderaugen auf mich gerichtet und fragte mich voll
schmerzlicher Neugier: ‚Was wohl die kleine Käthe dazu sagen wird, wenn
sie es erfährt.‘“
Dabei ist allerdings sicher, daß „die kleine Käthe“ nicht allein das
schöne, unschuldige Mädchen mit den „Kinderaugen“ bedeutet, sondern die
ganze Welt der Schule, der Bürgerlichkeit oder besser der
Kleinbürgerlichkeit. Dieses kleinbürgerliche Element, Ordnungsliebe und
sentimentales Hängen an Gegenständen ist allerdings sehr stark bei der
V. Ganz anders bei der Gesche Gottfried. Diese sagte aus: „Meine
Bestürzung, meinen Schreck und Gefühl (als ich verhaftet wurde) kann ich
unmöglich beschreiben ... Stelle dein Schicksal Gott anheim, sagte ich
im Stillen zu mir selbst. Du bist für diese Welt verloren und wirst dein
Haus nicht wieder betreten.“
Als die V. erfährt, daß man genaue Hausdurchsuchung (ohne etwas zu
finden) in ihrem Zimmer gehalten habe, ist sie tief erschüttert. Ja, es
scheint, daß alles andere nicht so tief gegangen ist. Sie schreibt
darüber: „Es läßt sich nicht beschreiben, mit welchen Gefühlen ich
hörte, daß in meinem Heiligtum, in meinem Schreibtisch, in meinem
Bücherkasten, wozu ich keinem Menschen, nicht einmal meiner Mutter (?)
Zutritt gewährt hatte, nun fremde Fäuste gewühlt und das Unterste zu
oberst gekehrt hatten. Ich glaube an das, was Strindberg in einem seiner
Werke „Die lebende Materie“ oder „Die belebte Materie“ nennt. Die Dinge,
unter denen ich aufgewachsen bin, sie sind für mich gute Kameraden,
jedes dieser Stücke hat sein eigenes Leben, seine besondere Geschichte,
und oft glaube ich, daß auch sie mich kennen und lieben. (!) Die
Sehnsucht nach diesen Gegenständen, nach unserem Haus, nach meinem
Zimmer, nach dem Bücherkasten, dem Klavier und der Gitarre packt mich
jetzt oft unbeschreiblich heiß und heftig und steigert die Qualen der
Haft zur Unerträglichkeit ... Es war ein Schmerz, als ob man mir einen
guten Freund gemordet hätte.“ Sie hat aber keinen „guten Freund“,
wenigstens kennt sie keinen Menschen, nach dem sie die Sehnsucht
„unbeschreiblich heiß und heftig packe“. Sind das die Gefühle der alten
Jungfer, der Urschel, oder ist es der Ausdruck dafür, daß ein zum
Spielen verdammter Mensch nirgends mehr festen Boden unter den Füßen hat
und sich in seinen Zweifeln der Identität an die leblosen Dinge
klammert, von denen er sich geliebt glaubt, weil er selbst sie liebt,
während die belebten Dinge, das heißt, die Menschen nur zu sehr unter
ihm zu leiden haben und er auch unter ihnen. Sie wird nicht müde, über
diesen Eingriff in ihr wertvollstes Gut zu jammern. Kaum ein Wort über
die Mutter, deren einzige Tochter und einzige Freude sie ist, sondern
wieder nur folgendes: „Namentlich für Bücher hatten die Menschen, die
meinen Bücherkasten durchwühlten, kein Herz. Da waren Einbanddeckel
losgerissen und gebrochen, Seiten beschmutzt, Blätter eingerissen und
eingebogen.“ Sie sagt später selbst, es handle sich dabei um rein
sentimentale Regungen, tut aber diese abschwächende Äußerung nur
deshalb, damit man in der Sorge um ihr Eigentum nicht die Angst vor der
Bestätigung des Giftverdachtes wittern möge.
Für ihr erotisches Gefühl zu Frauen spricht folgende Stelle. Sie
erzählt: „Eine Zellengenossin, ein hübsches, blutjunges Mädel aus sehr
gutem Hause war während der Kriegszeit verschiedener politischer Delikte
beschuldigt worden. Wegen ihrer _knabenhaften_ Körperformen, ihres
kecken _Bubengesichtes_ und ihres oft jungenhaft übermütigen Benehmens
wurde sie von Angehörigen Sascha genannt und auch wir (in der Zelle)
pflegten sie mit diesem _Bubennamen_ zu rufen. Sascha gehörte wirklich
einer geheimen Vereinigung von Anarchisten an usw.“
Es kommt ihr nicht darauf an, für die Republik in Österreich ein gutes
Wort einzulegen, an einer anderen Stelle setzt sie sich, an sich nicht
unvernünftig, gegen den ominösen Abtreibungsparagraphen ein, der bloß
die sozial schlecht gestellten Schichten treffe und die gut bürgerlichen
Kreise schone.
Wie sehr der V. das Geschäftliche ins Fleisch und Blut gedrungen war,
erhellt auch aus folgender Stelle. Man darf dabei nicht annehmen, daß im
Geschäfte Stülpnagels für sie besondere materielle Vorteile bestanden.
Sie mag da Eigennutz ebensowenig bewiesen haben, als er auch sonst bei
ihr in Erscheinung tritt. Wohl bedeutet die leitende Stellung die
gesicherte Gegenwart und sorgenlose Zukunft, beides hatte die V.
schätzen gelernt, aber ihr eigenes Schicksal hätte ihr doch näher liegen
müssen als das Schicksal des Geschäftes. Und doch gelten ihre ersten
Gedanken, Bedenken und Sorgen bei der Verhaftung nicht ihr selbst,
sondern der Firma. – Man geht vielleicht nicht fehl, wenn man ihr
wenigstens in diesem Punkte glaubt. „Da ich die Kassenschlüssel und
andere Schlüssel des Büros bei mir trug und aus Erfahrung wußte, daß
man, wenn man bei einer österreichischen Behörde zu tun hat, nicht unter
ein paar Stunden wegkommt, ersuchte ich den (verhaftenden) Detektiv,
mich entweder vorerst ins Büro zu begleiten oder mir sonstwie
Gelegenheit zu verschaffen, die Schlüssel einem zuverlässigen Menschen
zu übergeben, da ich für die Kasse verantwortlich sei und man im Büro
Geld und Geschäftsbücher dringend brauche. Erst nach mehr als 24 Stunden
wurde dieser dringenden und sicher gerechtfertigten Bitte entsprochen.
Auf der Polizei angekommen, wieder dasselbe Warten. Ich saß wie auf
Kohlen. Im Büro _lag viel Arbeit für mich_ und ich allein trug die ganze
Verantwortung, da der Chef (an Bleivergiftung) krank lag. Ein Teil des
Personals war auf Urlaub, ein anderer neu eingetreten und noch nicht so
versiert, außerdem hatte ich mir für den Vormittag mehrere Parteien zu
Besprechungen bestellt, wollte Geld kassieren, sollte Rechnungen
bezahlen ... Viertelstunde auf Viertelstunde verrann, der Kommissär kam
nicht. Ich saß mit der Uhr in der Hand und wartete.“
Sehr charakteristisch ist eine Stelle im dritten Kapitel des Buches. Der
Aufsichtsbeamte kann den undeutlich geschriebenen Namen der V. nicht
lesen. „Nachdem er eine Weile studiert und sich hinterm Ohr gekratzt
hatte, fragte er in fast beleidigtem Tone: ‚Wia haßen Se?‘ Ich gab ruhig
Auskunft, innerlich allerdings mit einiger Unsicherheit. Denn ich hatte
in den letzten Tagen und Stunden solche Aufregungen und
Gemütserschütterungen mitgemacht und war namentlich nach meinen
Personaldaten so oft und eindringlich gefragt worden, daß ich wirklich
schon zu zweifeln begann, ob ich wirklich ich sei, ob ich immer noch so
und so heiße und ob ich je so geheißen habe. (!)
Ich habe in der Folge Stunden erlebt, in denen ich mir die Nägel ins
Fleisch grub, um mich zu versichern, daß alles Wirklichkeit sei, daß ich
noch lebte, wachte und nicht einen bösen Traum träumte.“
Manches wieder ist albern romanhaft, es stammt eben aus einer Zeit der
Courths-Mahler, des Kinos. „Die Ruhe, die einen umfängt,“ erzählt die
V., „hat nichts wohltuendes, sie ist furchtbar bedrückend und aufregend.
Sie kann zur Verzweiflung, zur Raserei bringen. ‚_Lebendig begraben_‘
mußte ich in einem fort denken und noch heute verfolgt mich dieser
Gedanke. Und doch ist dieser Zustand noch bedeutend ärger, als lebendig
begraben sein (!), denn der lebendig Begrabene stirbt in kurzer Frist –
dann ist er erlöst –. Die Qualen der Haft aber dauern lange ... In
kurzen Zeiträumen kam der Posten an meiner Tür vorbei, dann guckte er
herein. Mir kam blitzartig der Gedanke: ich werde warten, bis er
weitergeht, dann werde ich schnell meinem Leben ein Ende machen, den
Kopf gegen die Mauer rennen oder die Pulsadern durchbeißen (!). Dann
dachte ich aber weiter: wenn sie mich tot finden, werden sie sagen, ich
sei doch schuldig gewesen, ich habe mich selbst gerichtet ... ich
erkannte _daher_, daß es nötig war, unter allen Umständen
_durchzuhalten_ und diesen Kampf zu Ende zu kämpfen.“ Das ist allerdings
nur Phrase. Echter ist folgende Klage und wenn sie auf Wahrheit beruht,
macht sie der Stadt Wien und ihrer Polizei keine Ehre: „Es war kein
Trinkgefäß, auch kein Becher in der Zelle, ich hätte also aus dem Kruge
trinken müssen. Da auch keine _Waschgelegenheit_ in der Zelle vorhanden
war, benützte ich das Wasser im Kruge, um mir ab und zu ein wenig Wasser
über der Klosettmuschel auf das Taschentuch zu gießen und mich so zu
waschen. Angeblich soll im Polizeigefangenhaus auch ein Bad sein, doch
hat man mich _nie_ hin geführt und auch meine Leidensgenossinnen haben
es nie gesehen.“
Das Bett besteht aus einer eisernen Bettstelle, darauf liegt ein
zerrissener Strohsack aus graubrauner Sackleinwand, ein eben solcher
Polster und eine dunkelbraune, pferdedotzenähnliche Decke. „Mich
ekelte,“ sagt die V., „als ich dieses Bett näher besah. Strohsack und
Polster zeigten reichlich Spuren zerdrückter Insekten, daneben auch
Blutflecke und Flecken undefinierbarer Herkunft ...“ Natürlich sind auch
Wanzen in reichlicher Menge vorhanden. „Fiel solch ein Tierchen von der
Decke auf mein Bett,“ erzählt sie weiter, „daß ich es mühelos mit der
Hand erreichen konnte oder kam es gar meinem Gesicht zu nahe, was ich,
wenn ich es nicht sah, sofort an dem unleidlichen Geruch erkannte, dann
gab ich ihm mit dem Finger einen Stüber, so daß es in sanftem Bogen zur
Erde fiel. Ich habe einmal gehört, daß es mancher alte Türke ebenso
machen soll. Was ich nicht mühelos erreichen konnte, ließ ich ungestört.
Zwar spürte ich bald ein heftiges Krabbeln, Jucken und Brennen am ganzen
Körper, doch war ich zu stumpf, um etwas dagegen zu tun.
... Ich mußte weiter denken, wie ungerecht und hart die Menschen doch
eigentlich sind. Was tut uns die Wanze? Sie beißt uns und der Schaden
ist so gering, daß er, juristisch gesprochen, nicht einmal
einer leichten Körperbeschädigung gleich kommt. (Als leichte
Körperbeschädigungen sah die V. ihre eigenen Taten an.) Was tun wir
Menschen dafür der Wanze? Wir verurteilen sie zum Tode und vollstrecken
dieses Urteil nicht immer auf die humanste Art ... Ich war so apathisch,
daß ich für die aktiven Gefühle, die mich bei Tage beseelten, Zorn,
Scham, Trotz, Enttäuschung, Erbitterung, keine Kraft mehr fand, sondern
still dalag, in Schmerz aufgelöst. Manchmal schwieg für Augenblicke
dieser Schmerz – dann betrachtete ich das ganze Erlebnis, meine
Umgebung, mein Schicksal, mich selbst mit gespanntem, fast neugierigem
Interesse – als ob ich ein unbeteiligter Zuschauer wäre. Ich fragte:
„Wache ich oder träume ich? Bin ichs oder bin ichs nicht? Lebe ich oder
bin ich tot?“
Sehr interessant sind die moralisierenden Betrachtungen der V. Es ist
schon aufgefallen, welche eigenartige Kraft sie treibt, Gerechtigkeit zu
spielen. Im ethischen Sinn wird sich die V. trotz gelegentlicher Reue
allen anderen, und besonders den Berufsrichtern und Polizeibeamten
gegenüber im Punkte des Rechtsempfindens überlegen gefühlt haben. Das
moralisierende, frömmlerische wird man bei der Gottfried noch viel
deutlicher fühlen, das Courthsmalerische ist bei der anderen, einer ganz
geschlossenen Persönlichkeit, noch viel exemplarischer zum Ausdruck
gekommen. Daß aber die V. zu Gericht sitzt und zwar nicht über sich,
sondern auch über andere, das ist eine Eigenheit, die sich nicht so bald
wiederholt. Sie erzählt: „In der ersten Nacht, wenn der Gefangene das
erste Mal wieder mit sich allein ist, tritt gewöhnlich die erste
Ernüchterung nach der Tat ein. Er legt sich Rechenschaft ab über sein
Tun und fühlt und ahnt wohl die näheren und entfernteren Folgen zum
erstenmal. Später sorgen schon die meisten Herren von der Polizei und
vom Gericht dafür, daß diese Reue, wie jede andere bessere Regung im
Häftling unterdrückt werde. Sie bringen in der Regel dem Geständigen so
wenig Verständnis entgegen, nehmen überall die schwärzesten, unedelsten
Motive an, sehen die böseste Absicht und halten jeden für schlechter,
als er in Wirklichkeit ist, so daß sich auch der _Schuldigste ungerecht_
behandelt fühlen muß. Das weckt Erbitterung und Trotz, durch die die
Herren sich selber schon manches Geständnis verscherzt (!) haben – und
durch sie auch in den meisten Häftlingen die Reue ertöten. Wahre Reue
ist für den Verirrten das erste und wichtigste Heilsmittel, denn nicht
die Strafe läutert ihn, die Strafe verdirbt ihn nur ...
Mir ist es in der Folge mehreremal geschehen, daß Frauen, die den
Richtern gegenüber die ihnen zur Last gelegte Tat leugneten, mir ihr
Vergehen unter den Zeichen lebhaftester Reue eingestanden haben und mir,
da ich sie zu trösten, aufzurichten und zu gutem Vorsatz zu bewegen
suchte, unter Tränen das Versprechen gaben, sich in Zukunft nie mehr
gegen die Gesetze verfehlen zu wollen.“
Offenbar von sich selbst spricht sie in folgender Stelle: „Da hat einer
vielleicht wirklich einmal einem anderen eine leichte Körperverletzung
zugefügt, er bereut sein Tun und es drängt ihm (!) förmlich, sich dem
Kommissar oder dem Richter anzuvertrauen. Aber Richter und Kommissar
wollen von der leichten Körperverletzung nichts wissen – ein
interessanter Fall winkt – die Affäre wird als versuchter Mord
hingestellt, obwohl der „ermordete“ lebt und heil und gesund ist. Der
Täter erschrickt – Mord? Das war nicht seine Absicht und war auch nicht
geschehen. Wenn er sich nun nicht als „Mörder“ verurteilt wissen will,
bleibt ihm nur das eine Mittel, die Handlung als solche überhaupt in
Abrede zu stellen, also auch die leichte Körperbeschädigung zu leugnen.
Er wird verbittert und verzweifelt an der Gerechtigkeit überhaupt.“
Zweifel an der irdischen Gerechtigkeit spricht sie wiederholt aus: „Die
innere Ungewißheit: der Verhaftete wisse nie, wie die Sache ausgeht,
weil er nie weiß, wie sie von den Herren, von denen sein Schicksal
abhängt, aufgefaßt werden wird. Vielleicht ist diese innere Ungewißheit
bei der zweiten Verhaftung noch größer, weil man da schon Erfahrung hat
und weiß, von welchen Zufällen man abhängig ist und wie wenig man auf
Menschlichkeit rechnen darf.“ (Dabei war sie doch nach kurzer Strafhaft
begnadigt worden. Wer konnte auf Menschlichkeit rechnen, wenn
nicht sie?) An anderer Stelle spricht sie von ihrem empörten
Gerechtigkeitsgefühl, aber es ist eher Größenwahn und Verfolgungswahn,
die sich überhaupt gern kombinieren. Denn wenn man eine sittliche oder
geistige Größe nicht anerkennt, wie es ihrem Wahne entspricht, wird sie
sich verfolgt wähnen und ihr Gerechtigkeitsgefühl wird sich empören.
Aber dieser Größenwahn erstreckt sich auch auf die Mitgefangenen: Sie
gibt ihnen „prächtige Anlagen“, die nur durch die Haft zerstört würden.
Die Haft, die Strafe ist an allem schuld, davon wird sie niemand
abbringen. Daß Haft nicht bessernd wirke, wird wohl richtig sein, aber
ebensowenig wird sie den seelischen Kern eines Menschen anfressen
können, eher versteinern. Und vor allem ist Strafe und Haft nur die
Notwehr der menschlichen Gesellschaft, und man müßte ohne
Voreingenommenheit gegen die V. sagen, die Haft für sie kann zwar nicht
mild und rücksichtsvoll genug sein, aber ebensowenig darf sie zu kurz
währen. Nicht als Strafe, sondern als Schutz und Prophylaxe. Sie selbst
sagt: „Der Mensch wird in der Zelle verbittert, gereizt, kleinlich,
boshaft, er vertiert allmählich. Und wenn er dann nach monatelanger Haft
in den Gerichtssaal kommt, zeigen juristische Richter, Staatsanwalt und
Psychiater mit dem Finger nach ihm und rufen entrüstet: Seht doch diesen
schlechten, boshaften, gemeinen Menschen. Daß aber der Mensch erst in
der Haft so geworden ist, daß er die Schlechtigkeit von Mithäftlingen,
die Kleinlichkeit von Richtern und Psychiatern, die gemeinen
Schimpfwörter von Aufsehern gelernt hat – das verschweigen sie alle,
diese Hüter des Gesetzes und der versumpften Moral ...
Es gibt sowohl unter den kleinen Gelegenheitsdiebinnen als auch unter
den ganz großen Berufsverbrecherinnen wahrhaft gütige Menschen, Leute,
auf deren Wort man bauen kann, die Treue und Freundschaft vielleicht
besser halten als mancher Spießbürger. (Spitze gegen Stülpnagel?) ... So
fand ich in den Weiberzellen des Landesgerichtes gerade unter den
‚schwersten Nummern‘ Frauen von genialen Fähigkeiten (!), von sittlichem
Werte, Frauen, um die ich hätte weinen mögen (offenbar sie selbst), daß
ihnen kein besseres Los beschieden war, als der Kerker, Frauen, die von
einem vernünftigen Psychiater – der anscheinend noch nicht geboren wurde
– sicherlich gerettet worden wären.“
Die Gesche Gottfried schreibt: „O wie leicht irrt man in der Beurteilung
des menschlichen Herzens! Wie empfindlich der Schmerz ist, von anderen
verkannt zu sein und sich bei bestem Willen hämisch beurteilt zu sehen,
davon hat wohl keiner mehr Ursache als ich ... So unedel, wie sie mich
schildern, bin ich nicht, bloß unglücklich. Wer hat mehr Tränen der
Verzweiflung geweint als ich – und lebe dennoch ... Können Sie mir eine
unedle Handlung beweisen? Eine unglückliche Ehe war mein Los, aber
Vertrauen zum lieben Gott ließ mich alles ertragen.“ Es handelt sich bei
diesen Briefstellen der dreißigfachen Giftmörderin um Briefe an einen
Mann, dem die Gottfried stets „als Frau von hohem Ehrgefühl und edelm
Stolz“ erschienen war, und der, als die Giftmorde ans Tageslicht
gekommen waren, mit der Veröffentlichung ihres Verhaltens in der
Schuldsache gedroht hatte. Der Größenwahn der Giftmörderin geht aus den
Briefen deutlich hervor.
Und doch, V. hat nicht nur ein sehr feines Gefühl für die Unhumanität
anderer, sie hat auch selbst Regungen von Menschlichkeit. Sie erzählt
von einer tschechischen Gefangenen, (auch hier mögen homosexuelle Motive
mitspielen aber das ändert nichts an dem ethischen Wert der Handlungen),
die wegen politischer Gründe gefangen war. „Bozena war damals am
Verhungern. Die ärarische Kost war unzureichend. Zu kaufen bekam man im
Gefängnis nur Wein und schwarzen Kaffee. (Es war gegen Ende des Krieges
und in Österreich herrschte Hungersnot.) Manchmal erhielt B. Pakete von
ihren Angehörigen aus Böhmen. Diese ließ man eine Zeitlang liegen, bis
sie in der Kanzlei verdarben. So hatte B. nie satt zu essen und meine
erste Sorge war, sie ‚aufzufüttern‘. Freilich ging dies nur ein ganz
klein wenig, denn ich mußte von meinen Paketen auch an Sascha etwas
abgeben, die ebenfalls wenig von daheim erhielt. Und ich bekam von
meiner guten Mutter nur Pakete für mich, also nur für eine Person. Die
Zeiten ließen sich schlecht an, man bekam selbst für Geld nichts zu
kaufen und ich hatte nicht das Herz, meine Mutter um größere Sendungen
zu bitten. Was für _eine_ Person bestimmt war, mußte für zwei reichen.
B. sah zwar nach einiger Zeit ein ganz klein wenig besser aus, aber ich
fürchtete doch, sie würde die Haft nicht mehr lange ertragen. Da schwor
ich ihr zu helfen. B. war älter als ich, aber ich war energischer“ (eben
der _Mann_ in der homosexuellen Bindung). „Verhandlung um jeden Preis:
war die Parole ... Ich ließ kleinliche Erwägungen beiseite, schüttelte
die Angst ab und handelte. Der Streich gelang. Bozenas Freund
intervenierte bei einem Abgeordneten. Ich triumphierte, B. bekam durch
mich ihre Verhandlung.“
„Im übrigen betone ich nochmals,“ sagt sie aber am Ende eines Kapitels,
„daß weder Sensationslust, noch Rachegier, noch sonst ein unlauteres
Motiv mich bestimmt, diese Dinge aufzuzeigen, sondern einzig und allein
der aufrichtige Wunsch, den Ärmsten der Armen zu helfen.“
Zusammenfassung.
Es gelingt zwar durch die genaueste Berücksichtigung aller Dokumente
sich annähernd ein Bild von der Seele der V. zu machen; allerdings nur
bis zu dem Grade, daß man auch dann nicht positiv ihre Zukunft vor sich
hat, was immer noch der einzig sichere Beweis dafür bleibt, daß man
einen Menschen durchschaut und innerlich erkannt hat, aber man kann so
viel zusammenfassend über die V. sagen. Ob Giftmischerei ein Verbrechen
ist oder ein Trieb, das bleibt vorläufig offen, sicher ist nur, daß die
V. eine Giftmischerin war und daß sie alle typischen Züge der _großen_
Giftmörderinnen trägt. Sie hat wohl kein einziges Todesopfer. Aber das
beweist für die teuflische Absicht kaum etwas. Sie verwahrt sich oft
genug dagegen, sie wiederholt immer, sie hätte nur eine leichte
körperliche Beschädigung, nie aber einen Mord gewollt. Aber was sonst
soll der große Phosphorgiftklumpen in der Pillenschachtel der Frau Piffl
bedeuten? Sie verwahrt sich auch sehr bezeichnenderweise nicht in der
Form, daß sie sagt, ich bin unschuldig, man kann mir eine solche Tat
vernünftigerweise nicht zutrauen. Sondern sie geht von der Überzeugung
aus: Alles ist möglich, warum nicht auch Gift von meiner Hand. Alles ist
denkbar, auch daß ich gewollt habe, was geschah, nur will ich wissen,
welches Motiv mich dabei hätte leiten sollen. Welchen „vernünftigen
Grund“ sie gehabt habe, wird sie nicht müde, den Richtern und
Geschworenen als Problem vorzuwerfen, welche Logik hätte sie denn dazu
veranlassen sollen, sich einer großen Gefahr auszusetzen, ohne auch eine
große Kompensation erwarten zu können. Fürstin wäre ich doch nicht
geworden, sagt sie und gibt mit diesen schaurig kalten Worten einen Teil
ihrer innersten Geheimnisse preis, nämlich ihr Grundprinzip, so _in Gift
zu denken_, so im Giftkomplex befangen zu sein, wie ein Spieler in
seinen Schachkombinationen, ein Kaufmann in seinen Bilanzen und
Abschlüssen, ein Feldherr in seinen Plänen und strategischen Entwürfen.
Das „Menschenmaterial“ sagt ja an sich dem Feldherrn auch nichts
besonderes, er benützt es, um sich selbst und sein Genie zu Ende zu
leben, persönlich tritt er nun weder in Güte noch in Haß entgegen,
deshalb nennt er es ja Material und hütet sich, ihm nahe zu kommen, denn
er könnte es, da er nur in dem Komplex denkt, der für den Einzelnen
keinen Platz hat, nie gerecht behandeln, nie würdigen. Daher ihre
Fühllosigkeit und Kälte, die an sich nicht Ausdruck der Bosheit sein
müßte. Für die Würde, ja auch nur für die Existenzberechtigung des
anderen hat dieser Mensch so wenig ein Gefühl wie die V. Wohl aber
behält sie ihr Gefühl für die eigene Würde und das um so mehr, als sie
sich und ihre Giftmanie in gewissem Sinne heroisch durchführt. Man kann
das bei ihr sehr genau verfolgen. Man hört es nie von ihr und sieht es
nie in den Akten, daß sie schwankt, daß sie in ihrer Tat, in ihrer
paradoxen Zielstrebigkeit unsicher würde. Alles schwankt, alles bleibt
unklar und verworren, nur nicht das Gift und dessen Wirkung. Und daß sie
der Giftkomplex schändet, wird dieser Mensch nie verstehen. Denn wie
wäre sonst ihre Rückfälligkeit zu deuten? Semper in idem, ist ihr
heroischer Spruch. Sie kommt völlig ausgestoßen aus der Gesellschaft,
verelendet und abgehärmt aus dem ersten Gefängnis. Aber kaum hat sie
Brot, Beruf, Gesellschaft und Wirkungskreis, da vergiftet sie wieder von
neuem.
Sie trägt einen weißen Anstandsunterrock und empfindet es als besonders
qualvoll, daß sie sich unter den Augen des schnüffelnden
Sicherheitswachmannes im Gefängnis auskleiden soll. Das mag ein Zeichen
ihrer „Menschenwürde“ sein, und doch fehlt ihr völlig jedes echte
Schamgefühl und bewiese sie dieses Fehlen nicht durch den Gebrauch der
scheußlichsten, unqualifizierbarsten Schimpfworte, so dann doch dadurch,
daß sie stets von ihrer Ehre und von ihrem Schamgefühl spricht und es
eben dadurch prostituiert. „Es geht doch nicht um _Ihre_
Schamhaftigkeit,“ herrscht sie den Vorsitzenden des zweiten Prozesses an
und erzielt dann, was sie will.
Ihre Tücke, ihre Teufelei zeigen sich am deutlichsten im Verkehr mit
Halbfremden. Sie scheint da einem Ressentiment nachzugeben, dessen
innerste Wurzel so leicht nicht zu finden ist. Die Verleumdung des
Stiefsohnes der Eheleute Piffl, von dem sie wußte, daß er die
furchtbarste Kindheit hinter sich hatte und ganz auf die Ungnade oder
Gnade der Stiefeltern angewiesen war, ist da das sicherste Zeugnis. Das
kann man nicht durch „Triebe“ entschuldigen, es ist böser Wille und
böses Herz. Eine Notwendigkeit zu dieser Verleumdung lag durchaus nicht
vor, sie mußte ihr zum Verhängnis werden. Man hatte wegen der
unaufgeklärten Giftfunde auch die Köchin beschuldigt. Man hatte bei
dieser nichts gefunden. Die Sache war im Abklingen, man hätte sich,
besonders in den furchtbaren Zeiten zu Ende des Weltkrieges, dabei
beruhigt, hätte die V. nicht von selbst darauf hingewiesen, um die Sache
ja nicht in Vergessenheit kommen zu lassen. Wir finden bei einer
ungleich größeren Giftmörderin, der Gesche Gottfried, von der hier schon
öfter die Rede war, unter den vielen Taten, eine, die ihr selbst am
nächsten ging, nämlich die Vergiftung ihrer treuen Freundin und Dienerin
Beta. Und nicht der Tod der armen Frau liegt ihr besonders am Herzen und
macht ihr Gewissensbisse, sondern der Umstand, sie habe zwei Menschen
getrennt, die einander sehr nahe standen und die für sie, die
Giftmörderin, alles hergegeben haben würden. Ich lasse den kurzen
Bericht darüber folgen.
„Ihre treue (Dienerin) Beta Cornelius hatte während der Abwesenheit
ihres Mannes 50 Taler von diesem erhalten, die für die Kosten ihrer
bevorstehenden Entbindung bestimmt waren. Die Gottfried brauchte das
Geld. Die Wöchnerin mußte die letzte Mäusebutter (Arsenikbutter), welche
die G. noch vorrätig hatte, verzehren, aber Betas gesunde Natur
widerstand lange. Nun gebar sie einen Knaben. Nun mußte die Todkranke
ihre dreijährige Tochter vor sich sterben sehen, da das Kind von einer
vergifteten Kirschensuppe zu essen bekommen hatte. Neue Mäusebutter,
welche die G. sich schnell zu verschaffen gewußt, vollendete schließlich
die Zerstörung des kräftigen Körpers ihrer Beta. Kein Todesfall schien
sie später in gleicher Weise zu bedrücken als dieser und der ihres
Sohnes Heinrich. „Ach, ich bekenne,“ schrieb sie, „zwei Menschen
getrennt zu haben, die sehr glücklich waren und die beide ihr Leben für
mich würden hergegeben haben.“ Man braucht diese Handlungen nur neben
die versuchte Trennung des Stiefsohnes Piffl von seinen Zieheltern,
ferner die versuchte Aufhetzung des Kardinals Piffls gegen seine
Schwägerin und gegen seinen Bruder zu setzen. Und später ganz ähnlich:
der Versuch, die Ehefrau Stülpnagel und besonders die zwei Söhne von dem
Vater zu trennen, der an ihnen so sehr hing, daß die Giftmischerin sich
doch hätte sagen müssen, wenn sie stürben, würde das nur ein Hindernis
mehr sein für die Verehelichung mit dem Vater. Aber so sinnlos ist alles
aufgebaut, daß sich die V. einfach mit den Worten hilft: die Knaben sind
jung und stark, sie werden es leichter überstehen. So groß ist der
Zynismus, daß sie über den Zucker den Witz macht: Würfelzucker fräßen
die Buben, allerdings ersparte sie ihnen auch nicht, den Staubzucker zu
schlucken, dem das Bleiweiß beigemischt war.
Über die Wahl des Giftes war die V. offenbar durch die Lektüre
verschiedener Schriften informiert. Es scheint auch, daß ihr das träge,
lymphatisch wirkende Gift Bleiweiß sympathisch war, daß es ihrer
eigenen, nur scheinbar lebensvollen Natur angemessen schien. Hierzu
kommt noch eins: Gerade träge, innerlich sumpfartige verrottete Naturen
sehnen sich oft nach starken Impressionen, nach Nervenkitzel und
Abenteuer. Daß dies bei der V. mitgewirkt hat, ist möglich. Entscheidend
aber nicht.
Verfolgt man die Prozeßakten der Gesche Gottfried, so findet man mehr
als einen Punkt, der, allen Abstand zwischen diesen beiden Frauen
vorausgesetzt, wie er durch das Milieu, die Abstammung und das Alter
bedingt war, diesen Frauen gemeinsam ist, es bildet sich sogar ein
typischer Komplex heraus und die Analogie verschiedener Äußerungen geht
fast bis zur wörtlichen Wiederholung. Bevor wir darauf näher eingehen,
sei zuerst der sogenannten Hysterie gedacht, die man mit der V. in
Zusammenhang gebracht hat. Wirkliche Symptome der großen Hysterie fehlen
freilich bei ihr und Zeichen der kleinen Hysterie wird man bei keiner
Frau ihrer Kreise ganz vermissen. Die Theorien Freuds, die vor allem auf
die Hysterie sich beziehen, versagen also, von einer „Verdrängung“ kann
keine Rede sein, und daß die Wiener Schule, die im ganzen doch als
Nachfolge Freuds anzusehen ist, diesen Fall nicht psychoanalytisch
aufzulösen vermocht hat, beweist wohl, daß er einer solchen Beurteilung
die größten Schwierigkeiten entgegensetzt. Charakteristisch für die
Hysteriedeutung Freuds bleibt immer das System, das sich der Kranke oder
das sich im Kranken aufbaut, die strenge, fast ästhetisch schöne
Methode, mit der dieser stille Wahnsinn sich die Welt umgestaltet. Von
solch einer durchgeführten Methode findet man bei der V. so wenig
sicheres wie bei der Gottfried.
Ganz ergebnislos ist die Untersuchung allerdings auch nach dieser
Richtung nicht. Ich erinnere vor allem an die zynische Äußerung der V.,
daß das Bleiweiß die sexuelle Erregung, wenn auch nur auf kurze Zeit,
steigere, es wäre also denkbar, daß die V. im Unterbewußtsein mit dem
Gift als Aphrodysiakum operiert hat. Aber zwingend ist dies durchaus
nicht. Es scheint überhaupt keine übermäßig starke erotische Triebsphäre
bei ihr vorhanden gewesen sein und sie bedurfte daher nicht des Giftes
als Kompensation für entgangene Liebesfreuden. Es macht eher den
Eindruck, daß die V. lesbisch veranlagt war, eine Erscheinung, die bei
Lehrerinnen nicht ganz selten ist. Aber hier trennen sich die beiden
Sphären oder Lebensbezirke: Gift und bürgerliches Leben vollständig, und
kein erotisches Erlebnis oder Sehnsuchtsgefühl vermag eine Brücke
zwischen beiden herzustellen. Anders bei der Gottfried, die wohl auch
einen starken bürgerlichen Komplex hatte, dabei auch einen starken
Hunger nach Männerfleisch und eine Geldgier, die sich paradox mit
verschwenderischer Wohltätigkeit paarte. Hier ist etwas, das an die
Doppelseele der V. oder an ihr parzelliertes Bewußtsein erinnert. Die
verschiedenen Interessen sind so von einander getrennt, widersprechen
sich derart, daß manchmal ein geradezu erschütternd gespenstisches
Lachen Zeichen dieser gräßlichen Entzweiung in einem gibt. Die Gottfried
unternahm als ersten Giftmord die Tötung ihrer Mutter, obwohl diese mit
abgöttischer Liebe, nicht anders als die Mutter der V., an der Tochter
hing. Sie rührte der Alten Arsenik in ein Glas Limonade, das
Lieblingsgetränk der Alten. Die Verbrecherin bekannte später: „Denken
Sie, während ich das Gift hereinmachte, gibt mir der liebe Gott ein
herzliches, lautes Lachen, daß ich erst selbst erschrak. Aber gleich
besann ich mich: dies hätte der liebe Gott gefügt, zum Beweise, daß
Mutter nun bald so im Himmel lachen werde.“
Die Veranlagung der Gottfried scheint aber im Grunde ähnlich wie die der
V., eine lymphatische, temperamentlose gewesen zu sein. Man gab an, von
früh auf hätte etwas ätherisches über ihrem Wesen gelegen. Von der V.
sagt ihr Verteidiger, wie man annehmen muß, guten Glaubens, sie sei eine
feingestimmte Seele. Gemeinsam ist beiden eine gewisse abergläubische
Neigung, die sich daraus erklärt, wie schon ein zeitgenössischer
Beurteiler feststellt, daß sie, die Gottfried, in selbsttrügerischer
Weise vom Schicksal einen Wink erhalten wollte, um durch irgend etwas
_von außenher_ zum Werk veranlaßt zu werden. Sie wendete sich ebenso wie
die V. an Kartenlegerinnen, oft an vier nacheinander und erhielt
Auskünfte wie: die ganze Familie würde aussterben, sie allein würde
übrig bleiben und dann ein sehr gutes Leben führen.
Ganz ähnlich wie bei der V. die große Rolle die Wahrsagerinnen bei ihren
Taten spielten. Gemeinsam ist beiden Frauen auch der Hang zu ernster
Lektüre: bei der Gottfried sind es religiöse Erbauungsbücher, Dräsekes
Predigten und das Liederbuch, die ihr nicht bloß zum oberflächlichen
Durchblättern dienen, sondern in Fleisch und Blut übergegangen sind, wie
ihr Briefstil beweist, bei der V. sind es Schopenhauer, Goethes Faust,
Nietzsche und Lieglers Buch über Karl Kraus.
Sind in einer Seele so divergente Triebe und Wesenheiten aneinander
gekettet, so läßt es sich verstehen, daß solch eine Frau seelisch sich
nicht leicht ergibt, daß sie nur zu gern einen Teil ihres Wesens gegen
den anderen ausspielen möchte, und daß sie das Gute oder wertvoll
scheinende, das humane und Menschenfreundliche unter allen Umständen
gegen das teuflische in Erscheinung zu bringen trachtet. Sie sucht sich
ihre Güte, ihre Nichtteufelei selbst zu beweisen, spielt mit allem, weil
sie die Konsequenz ihrer innersten Natur zu ertragen nicht stark genug
ist. Wer wäre so stark? Mutter-, Vatermord, Bruder-, Kindermord –
Diebstahl, Unterschlagung, Abtreibung, wer sieht sich selbst ohne
Schaudern? Das geht bei der Gottfried so weit, daß sie Menschen unter
den fürchterlichsten Martern den Tod schickt, um _wohltätige_ Werke
verrichten zu können. Offen bekennen kann solch ein Mensch nicht und es
ist vielleicht ungerecht, ihm das allzu lange Zögern bei der Beichte als
erschwerend auszulegen, wie es das Gericht beim zweiten Prozeß V. getan
hat. Auch die G. hat nur langsam bekannt, sie gestand nicht mit einem
Male, es war ein fortgesetztes, zweijähriges Bekennen und auch durch
dieses Bekennen zog sich fortgesetztes, neues Ableugnen, „sie machte
immer wieder Versuche, mit sich schön zu tun und das Mitleid und
Interesse zu erwecken.“ In keinem der Fälle dieser Art, wie denn auch in
dem Fall Brinvilliers hat man die Motive ganz aufklären können. Bei der
V. ist als erschwerender Umstand für eine reine Deutung eine
maskenhafte, äußerlich ästhetisch orientierte[3] Banalität und ein
starres fast stupides Verharren auf dem dürftigsten Geständnis, das sie
wie ein Almosen dem Richter zubilligt. Auch die Brinvilliers hat alles
geleugnet, überhaupt nur stereotyp erstarrte Antworten gegeben. Wichtig
ist aber sicher zweierlei: der Mangel am Gedächtnis als positives
Kennzeichen des Giftkomplexes und das Fehlen wahrer starker Affekte als
negatives Kennzeichen; vor und nach der Tat können starke Affekte
einsetzen, aber die Tat muß kalten Herzens angefaßt worden sein, daran
ändern die wiederholten Motivierungen der V. von ihrer grenzenlosen
Verzweiflung nichts.
[3] Als sie zum zweiten Male vor dem Untersuchungsrichter steht,
bewundert sie dessen schöne Hände, möchte sie modellieren, nur ein
verkrümmtes Fingerglied an seiner Hand stört sie bei ihrem
Anschmachten.
Über den Mangel an Gedächtnis hat die Mutter der V. gelegentlich der
italienischen Reise sehr bezeichnende Angaben gemacht. Handelt es sich
hier um epileptoide Erscheinungen, um Absenzen oder um ein Phänomen, das
Proust „Intermittences du cœur“ nennt?
Von der Gottfried hören wir, daß die Napoleonische Zeit, das größte
weltgeschichtliche Ereignis Europas, spurlos an ihr vorüberging, denn
als man sie im Gefängnis darnach fragte, was das einzige, dessen sie
sich erinnerte, ihre Freude, als ihr die Einquartierungskommission ein
paar Taler zurückerstattet hat. Ihre Verbrechen haben auch nicht in ihr
selbst stark nachgewirkt. Wohl lebte sie sie sehr intensiv mit, während
sie sie beging, nachher ließ sie sie fallen, tat, als ob nichts gewesen
wäre, ganz wie die V. Ihre Seelenruhe war erstaunlich. Wenigstens bei
Tage. Nachts scheinen doch Träume und Gesichte über sie gekommen zu
sein. Aber ihre Seele war nie so aufgerührt, daß sie gebetet, daß sie
innerlich zusammengebrochen wäre. Und dieselbe Seelenruhe gibt der V.
die Kraft, selbstbewußt und frech aufzutreten und Richter, Publikum und
die Geschworenen zu bluffen. „Mir war gar nicht schlimm bei dem
Vergiften zumute,“ schreibt die G. „Ich konnte das Gift ohne die
mindesten Gewissensbisse und mit völliger Seelenruhe geben. Es war mir,
als wenn eine Stimme zu mir sagte, ich müsse es tun. Ich hatte
gewissermaßen _Wohlgefallen_ daran. Man schaudert doch sonst vor dem
Bösen, allein das war bei mir nicht der Fall. Ich konnte mit Lust böses
tun.“ Eine ganz gleichlautende Äußerung habe ich anfangs von dem
Giftmörder Georg C. zitiert. Diese hemmungslose Freude am Gift, an der
Wirksamkeit der weißen Körner und Pulver ging so weit, daß die G., um
einen zeitgenössischen Ausdruck zu gebrauchen, „ihr Gift verspritzte wie
eine Rasende, die mit ihrem Vorrat an Kraft zu Ende kommen will.“ Es
handelt sich also zweifelsohne um einen Trieb, das glaubte auch die
Mutter der V., die doch über die möglichen Beweggründe der V. sehr
nachgedacht haben muß. Die G. sagte von sich: „Zuweilen war ich
monatelang vom Trieb frei, dann aber kam wieder eine Periode, wo ich mit
dem Gedanken aufwachte, wenn der oder die kommen sollte, so solltest du
ihm etwas geben.“ Über die verschiedene Behandlung der aus Trieb
gemordeten im Gegensatz zu den aus Zweck gemordeten habe ich schon
berichtet.
Und doch keine Dämonie, weder hier noch dort. Ich habe das bei der V.
schon ausgeführt, über die G. gab ein Berichterstatter folgende Analyse:
„Es war nicht so, daß ein Unentrinnbares, daß dunkle, dämonische Mächte
ihre Lebensbahn bestimmten. Und was diese Frau so grauenhaft macht, das
ist gerade dieser Mangel an allem Dämonischen, ist das Fehlen jener
großen, das ganze Sein vergewaltigenden Leidenschaft, die über Leichen
zum Ziele treibt. Denn auch an den ersten Mordtaten ist kaum etwas von
Leidenschaft zu spüren.“ Hier ist auch der große Kontrast zur Lady
Macbeth: Hier ist alles Blut, alles Zweck, alles Geist und daher alles
Dämonie bis zum Wahnsinn.
Wie wäre es denn auch sonst möglich, daß beide Frauen ihren Platz in der
bürgerlichen Gesellschaft mit gutem Gelingen ausgefüllt haben? Daß die
Gottfried wie die V. sich in ihrem Kreise wohl gefühlt haben, anderes im
Grunde nicht verlangten? Eine Fürstin zu werden lag der V. ja ganz fern,
überhaupt kam ihr nie der Gedanke, aus ihrem Kreis herauszutreten; sie
überhob sich nie, demütigte sich aber ebensowenig. Selbst wenn man von
ihrer Frechheit im Gerichtssaal absieht, die zum Teil Unsicherheit ist,
merkt man nie den Wunsch, sich zu erniedrigen, gegen sich selbst zu
wüten, wie es die Verbrecher in Dostojewskis „Memoiren aus dem
Totenhause“ tun.
Es sind gute Bürgernaturen, in denen der Giftkomplex wuchert, und die
kleinen, begreiflichen Eitelkeiten, die sich bei der einen als „guter
Ruf“, bei der anderen als „weibliche Ehre und Schamhaftigkeit“
darstellen, sind so echt, wie bei jeder anderen kleinen Bürgerfrau auch.
Die V. häkelt in der Zelle weibliche Handarbeiten für die
Gefängniswärterin, sie leidet unter dem schmutzigen Laken, es tut ihr
weh, daß die Röcke schlottern, weil die Bänder abgerissen sind, sie
betont ausdrücklich, ihr Hut sei kaputt, als sie ihn zurückbekommt, die
Sachen sind nicht mehr zu gebrauchen, und niemand kommt für den Schaden
auf. Ihre weibliche Eitelkeit verläßt sie nie, weder körperlich noch
geistig und damit auch nie ihr menschliches Gleichgewicht. Auch die G.
hat ihrer Eitelkeit, wie berichtet wird, noch im Gefängnis soweit
möglich Rechnung getragen. So schätzte sie es als größte Humanität, daß
man es ihr vergönnt hatte (wieder diese große Milde und Güte gegen die
dreißigfache Mörderin!), statt der gewöhnlichen Gefängniskleidung ihren
seidenen „Schlumper“ zu tragen, den sie auch trotz aller Flicken während
all der Jahre der Gefangenschaft beibehielt. Sie schlief ohne Laken, um
dieses des morgens sauber über ihr Bett zu breiten, für den Fall, daß
Besuch käme. Auch die V. will sich ihre Zelle möglichst behaglich
ausstatten. Freilich wird man wenig dankbare Worte von ihr hören, wie
sie die Gottfried ausspricht, obgleich auch sie in vielem besonderer
Rücksicht sich erfreuen durfte.
Dieses dankbare Gefühl der Gottfried ist aber auch nicht tiefer
gegründet, als die humanen Anwandlungen der V. im Gefängnis. Im Grund
sind beide und alle ihrer Art unsozial oder asozial.
Sie ist und bleibt der Mittelpunkt der ganzen Welt für sich, sie will
herrschen, wirken, selbst im Gefängnis. Den Hungerstreik, den die V. im
Gefängnisse inszenierte, hat ihr die Gottfried bereits vorgemacht. „Man
fürchtete (!) einen Selbstmord,“ wird berichtet, „und stellte die G.
unter die dauernde Bewachung von fünf Frauen. Da versuchte sie, durch
den Hungertod dem Schaffot zu entgehen. Vergebens stellte ihr der Pastor
vor, daß sich dieser Vorsatz nicht mit ihrer angeblichen Religiosität
vereinbaren lasse. Aber die Natur half sich selbst (ganz wie bei der
V.). Wenn der Hunger aufs höchste gestiegen war, verlangte sie doch
etwas Fleischbrühe und Apfelmus. Die fünf Frauen erzählten, in der
letzten Zeit sei die G. sichtlich immer galliger, häßlicher, unartiger
geworden. Sie betete nie und beklagte nie ihre Sünden. Die
heuchlerisch-demütige Kreatur wurde nun _frech_ gegen die Beamten und
Richter und behauptete, die Bewachung habe ihr ein Gallenfieber
zugezogen. „Es fehle nur noch, daß man sie auch noch fessele.“ Dies
alles genau wie bei der V. Ebenso ihre Aufmerksamkeit für das
Gefängnisleben, das sie mehr interessiert als ihr eigenes Leben; die G.
hatte das feinste Ohr für alles, was im Gefängnis vorfiel, sie horchte
an den Mauern, kannte die Gefangenensprache, interessierte sich aufs
lebhafteste für die anderen Gefangenen. Zu diesen haargenauen Analogien
tritt bei der G. auch noch die den Giftmördern eigentümliche Bezauberung
und Begütigung, die immer neue Opfer an die furchtbare Frau
heranlockten. Die G. war dürr wie Haut und Bein, nur dreizehn
übereinander gezogene Korsetts gaben ihr den Schein der Fülle, trotzdem
galt sie als schöne, bezaubernde, wunderbare Frau. Nicht anders wie die
V., bei der nur der einzig objektive Gerichtsarzt wirklich gesehen hat,
daß sie eine Rückgratverkrümmung hat.
Man darf vielleicht aus der großen Ähnlichkeit dieser Fälle den Schluß
ziehen, daß es sich um einen eigenartigen Komplex handelt. Die
Erscheinungen gleichen sich zu sehr. Zwei Fragen wären zu beantworten,
eine theoretische und eine praktische.
Theoretisch: Sind Menschen mit diesem Giftkomplex geistig gesund und für
ihre Handlungen kriminalistisch haftbar zu machen oder nicht?
Praktisch: Was soll mit solchen Menschen geschehen, kann man ihre Taten
verhüten, kann man die Gesellschaft und sie selbst vor sich selbst
schützen?
Auf die erste Frage würde ich, nach meinem persönlichen Ermessen,
antworten, daß solche Menschen Grenzfälle darstellen, daß sie aber
meiner Ansicht nach nicht „unter den Paragraphen“ fallen. Sie gehören
auch nicht vor das Gericht.
Damit beantwortet sich die zweite Frage: Da es sich um einen Trieb
handelt, der meiner Ansicht nach mit dem Feueranlegetrieb und mit dem
unwiderstehlichen Wandertrieb Ähnlichkeit hat, ist eine Besserung nicht
zu erwarten, man kann auch derartige Taten nicht vorher verhüten, da das
Gewebe zu dicht ist, als daß man den giftigen Faden rechtzeitig erkennen
könnte. Ist man aber einem solchen Menschen auf die Spur gekommen und
dazu wird es nicht immer einer so großen Anzahl solcher Giftversuche
bedürfen, wenn der Psychiater, der Arzt überhaupt und das Publikum von
der Existenz solcher Anomalien unterrichtet sind, dann gehört ein
solcher Mensch in lebenslängliche Absperrung, es müssen Abteilungen für
diese und ähnliche Menschen, etwa wie für die mit moral insanity
behafteten, den Irrenanstalten angeschlossen werden, dort sollen diese
Menschen nicht etwa in Zellen festgehalten werden, sondern man muß
versuchen, sie dort ihrem geistigen Niveau entsprechend zu beschäftigen,
eine Aufgabe, die nicht über die Grenzen des tatsächlich möglichen geht.
In der Sammlung
AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT
– DIE VERBRECHEN DER GEGENWART. –
erscheinen in kürzester Zeit folgende Bände:
*Band 1:
ALFRED DÖBLIN
DIE BEIDEN FREUNDINNEN UND
IHR GIFTMORD
*Band 2:
EGON ERWIN KISCH
DER FALL DES GENERALSTABSCHEFS
REDL
*Band 3:
EDUARD TRAUTNER
DER MORD AM
POLIZEIAGENTEN BLAU
*Band 4:
ERNST WEISS
DER FALL VUKOBRANKOVICS
Band 5:
PAUL MAYER
DER FECHENBACHPROZESS
Band 6:
FRIEDRICH STERNTHAL
DER FALL DER RATHENAUMÖRDER
Band 7:
RENÉ SCHICKELE
DIE CAILLAUXPROZESSE
Band 8:
IWAN GOLL
DER FALL DER GERMAINE BERTON
Band 9:
HENRI BARBUSSE
DIE MATROSEN DES SCHWARZEN
MEERES
Band 10:
HERMANN UNGAR
DER FALL GRUPEN
Band 11:
ARNOLT BRONNEN
DIE ERMORDUNG DES BÖRSENMAKLERS
F.
Band 12:
KARL OTTEN
DER FALL DES HAUPTMANN
VON KÖPENICK
Band 13:
OTTO KAUS
DER FALL GROSSMANN
Band 14:
EUGEN ORTNER
DER FALL DES MASSENMÖRDERS
SCHUMANN
Band 15:
KARL FEDERN
DER FALL MURRI-BONMARTINI
Band 16:
KURT KERSTEN
DER PROZESS GEGEN DIE MOSKAUER
SOZIALREVOLUTIONÄRE
Band 17:
MARTIN BERADT
DER FALL HASSELBACH
Band 18:
F. A. ANGERMAYER
DER FALL DER PARISER
AUTOMOBILBANDITEN
Band 19:
WILLY HAAS
DER FALL GROSS
Band 20:
ARTHUR HOLITSCHER
DER FALL RAVACHOL
Band 21:
JOSEPH ROTH
DER FALL HOFRICHTER
Die mit * versehenen Bände sind bereits erschienen.
Ferner Bände von:
MAX BROD, OTTO FLAKE, OSKAR MAURUS FONTANA, WALTER
HASENCLEVER, GEORG KAISER, THOMAS MANN, LEO MATTHIAS, RENÉ
SCHICKELE, JAKOB WASSERMANN, ALFRED WOLFENSTEIN und vielen
Anderen.