Vert.: Haben Sie bei Ihrer Tochter impulsive Handlungen bemerkt?
Zeugin: Gewiß, sie gleicht darin ihrem Papa.
Vors.: Er hat den Eindruck eines Blödsinnigen gemacht, was man von Ihrer
Tochter nicht behaupten kann.
Vert.: Was haben Sie sonst noch an ihr beobachtet?
Zeugin: Verschiedene Eigentümlichkeiten. Seit 21 Jahren lebe ich in der
Angst, daß Milica wie ihr Vater in geistige Umnachtung fällt. Wenn sie
sich aufregte, merkte ich, daß das rechte Auge abweicht. Mitunter konnte
ich meine Angst nicht verbergen, sie las in meinem Blick und sagte mir
dann immer: „Was schaust du mich schon wieder so forschend an? Fürchtest
du, daß mir das Schicksal des Vaters werde?“
Vert.: Sie erzählten mir noch von einer anderen Eigentümlichkeit ihres
Wesens.
Zeugin: Ja, wir waren einmal dreieinhalb Wochen in Venedig, haben alle
Galerien und Museen besucht, so daß ich ihr schließlich sagte: „Nun
kannst du ein ganzes Buch über deine Eindrücke schreiben.“ Nach der
Heimkehr hatte sie sich aber von der Venediger Reise nichts gemerkt als
die Markuskirche.
Vert.: Auf einmal also eine leere Strecke im Gehirn. Das sagt auch die
Fakultät, daß bei ihr Zeiten sind, wo ihr Gedächtnis vollkommen versagt.
Ein Geschworener: Frau Zeugin, wie war denn Ihr Mann vor seiner
Krankheit, war er auch so intelligent wie seine Tochter?
Zeugin: Nicht im entferntesten.
Ein Geschworener: Der Zeuge Schneider hat uns gesagt, daß er in Ihrer
Wohnung das Buch „Psychologie des Giftmordes“ gesehen hat. Stimmt das,
gnädige Frau?
Zeugin: In meinem Hause war das Buch nie.
Vors.: Ihres Wissens nicht, aber es war doch in Ihrem Hause. Die
Angeklagte gibt das selbst zu.
Zeugin: Ich habe mich für alle Bücher meiner Tochter interessiert.
Dieses Buch habe ich nie gesehen. Mit Rücksicht auf den ersten Vorfall
hätte ein solches Buch mich doch sehr ängstlich gemacht. Aber es war
wirklich nicht im Hause.
Das nun folgende Verhör findet mit einer Graphologin und Chiromantin
statt, die von der Angeklagten trotz ihrer angeblichen „glänzenden
Intelligenz“ des öfteren aufgesucht worden ist.
Vors.: Sie kennen die Angeklagte?
Zeugin: Sie war einigemal bei mir, um sich wahrsagen zu lassen. So etwa
vor vier Jahren, als man von der ersten Sache noch nichts gewußt hat.
Vors.: Ist Ihnen etwas an ihr aufgefallen?
Zeugin: Sie war so schrecklich zurückhaltend, ganz furchtbar.
Vors.: Erinnern Sie sich, was Sie ihr damals gesagt haben?
Zeugin: Ich habe ihr wahrgesagt, daß sie einen älteren, verheirateten
Mann liebt (Stülpnagel lernte sie aber erst zwei Jahre später kennen),
sie soll das aber sein lassen, weil sie ihn nicht erreichen wird.
Vors.: Und was hat die V. erwidert?
Zeugin: Sie war so untröstlich, hat geweint und hat gesagt: Ach, wenn
man einen so liebt. Sie hat hinzugefügt, daß es eine rein geistige Liebe
ist, die mehr ist als die geschlechtliche. Das war in einem Ton gesagt,
daß sie mir schrecklich leid getan hat und ich sie trösten mußte.
Vors.: Fräulein V., sind Sie wirklich einmal bei der Zeugin gewesen?
Angekl.: Ja, warum nicht, einige Male.
Vors.: Vielleicht haben Sie sich damals in dem Zustande des
parzellierten Bewußtseins befunden?
Angekl.: Mein Gott, was macht man denn nicht alles. Es sind Stimmungen
...
Es wird nicht aufgeklärt, auf wen sich diese geistige, nicht
geschlechtliche, angeblich so tiefe Liebe bezieht. Als die Wahrsagerin
der V. einen Zettel mit einem frommen Gebet in die Hand drückt, wird
dies vom Vorsitzenden gerügt. Die Angeklagte sagt dann mit rotem
Gesicht, bittend: Sie hat es doch gut gemeint, Herr Hofrat, und beginnt
zu weinen. Es ist dies die erste Stelle, bei der der Prozeßbericht von
wirklichen Tränen spricht.
Schließlich wird ein Journalist vernommen, der oft im Hause V. verkehrt
hat. Er hat die V. degeneriert genannt. Dies sei der Inhalt eines
Gespräches gewesen. Fräulein V. habe unter starken seelischen
Depressionen gelitten, da sie in dem Glauben war, daß sie den Fluch, der
auf dem Geschlechte V. laste, „auszubaden“ habe.