Zeugin: Ich übertreibe nicht, es war wirklich fürchterlich.
Angekl.: Auch ich habe in der Einzelzelle dieselben Schmerzen gelitten,
und auch eine andere Mutter hat vielleicht noch mehr gelitten als diese
alte Frau, die ich ja von Herzen bedauere.
Vors.: Mit Bedauern ist es nicht getan, hätten Sie kein Gift verwendet.
Angekl. (eindringlich): Seien Sie doch nur einmal fünf Minuten lang
Mensch und nicht immer Richter.
Der Vorsitzende hält der Angeklagten verschiedene häßliche Äußerungen
vor, die sie vor dem Untersuchungsrichter über die alte Frau Konegen
gemacht hat.
Angekl.: Ich gebe das zu und bedaure, daß ich in meiner Verteidigung zu
weit gegangen bin. Wenn Sie mich aber richtig beurteilen wollen, so
müssen Sie erlauben, daß ich meinen Zustand schildere, aus dem heraus
diese Verteidigung entstanden ist. Ich war selbst krank. Während aber
die anderen Erkrankten ins Sanatorium gekommen sind oder zu Hause gut
gepflegt wurden, kam ich in eine Einzelzelle, wo ich frieren und hungern
mußte und ohne Pflege war. Durch Hintertüren habe ich erfahren, daß man
über mich Böses geschrieben und gesprochen hat. Ich habe keinen einzigen
Freund gehabt, mit meinem Verteidiger konnte ich nicht sprechen,
(weinend) es war ein Zustand, wie eine Art Verfolgungswahn. _Man sieht
nur Feinde um sich, man haßt alle, man verflucht alle, auch sich
selber._
Vors.: Ich habe Sie jetzt aussprechen lassen, damit die Herren
Geschworenen nicht meinen, daß ich Ihre Redefreiheit beschränken will.
Wir wissen, was Sie mitgemacht haben, vielleicht durch Ihre eigene
Schuld.
Angekl.: Ich muß ein Wort sprechen. Ich hätte vieles aufgeklärt. Gerade
diesem Untersuchungsrichter hätte ich vieles gesagt. Aber ich habe immer
wieder das Gefühl gehabt, man versteht mich doch nicht, man hält alles
für Heuchelei. _Ich habe niemanden töten wollen, um des Himmels willen_,
und immer wieder kommt man _mir mit der Mordsache_. Es ist gräßlich! Ich
kann nimmer!
Nach diesen Worten eilt die Angeklagte aus dem Saal.
Unter der Bezugnahme auf den Vorwurf der Angeklagten, daß die Mutter der
Frau Stülpnagel die Familie beeinflußt habe, belastend auszusagen,
verliest der Vorsitzende einen Brief der Frau Konegen an den
Untersuchungsrichter. In dem langen Schreiben heißt es unter anderem:
„Da junge Leute ihre Leiden schnell vergessen, so möge bei passender
Gelegenheit die Erinnerung aufgefrischt werden. Das Anhören ihrer Leiden
ist lange nicht so erschütternd, als wenn man es erlebt. Ich habe die
beiden Buben dahinsiechen sehen, während meine Tochter wimmernd
darniederlag. Sie dürfen das nicht als Bosheit auslegen, wenn ich mich
bemühe, auf welche Weise die V. überführt werden könnte. Es ist nämlich
schrecklich, wenn es sich ereignen könnte, daß sie sich auch fernerhin
unter dem Deckmantel der Gefälligkeit in eine Familie einschleicht und
ihr gefährlich wird.“
Vors.: Nun, dieser Brief ist doch kein Verbrechen.
Zeugin Konegen ruft aus: Jede Mutter würde so handeln.
Der nächste Zeuge ist der Hausarzt in der Familie Vukobrankovics. Er
berichtet: Der Vater war an Paralyse erkrankt, erlitt einen
Tobsuchtsanfall. Milica war damals erst dreizehn Jahre alt und gerade in
der Entwicklung begriffen. Sie hat durch die Anfälle ihres Vaters schwer
gelitten, war aber trotzdem ruhig, energisch und hat den Kopf nicht
verloren. Sie war intellektuell ihrer Mutter weit überlegen. Sie war
wohl launenhaft und zurückhaltend, ihrem Vater gegenüber hatte sie aber
viel Mitgefühl.
Am nächsten Verhandlungstage wurde das Zeugenverhör fortgesetzt und
zuerst wurde die Ärztin Dora Teleki vernommen, welche die Angeklagte
noch aus der Zeit kannte, da dieselbe noch in der Lehrerbildungsanstalt
studierte. Sie bezeichnet die V. als hochintelligent, sie hätte auch
später noch viel mit ihr verkehrt und gibt an, die Angeklagte sei immer
sehr korrekt gewesen.
Vert.: Ist Ihnen Lügenhaftigkeit an der V. aufgefallen?
Vors.: Man lügt ja nicht bei jeder Gelegenheit.
Vert.: Im Privatleben hat sie nicht gelogen. Sie hat nur hier kein
Geständnis abgelegt. Kein einziger Mensch hat gesagt, daß sie lügt. (Als
ob die Verleumdung des jungen Piffl, er habe den Topf mit Opium und
Phosphor herbeigeschafft, um seine Eltern zu vergiften, keine Lüge
wäre.)
Auf weiteres Befragen des Vorsitzenden erklärt die Zeugin, daß die
Angeklagte als Schülerin der Stolz der Anstalt und außerordentlich
beliebt war.
Vors.: War sie auch noch der Stolz der Anstalt, als sie noch in Haft war
und dann verurteilt wurde?
Zeugin: Dann hat man natürlich verschiedenes gesprochen.
Vors.: Man lernt den Menschen oft erst später kennen, außer es war das
Urteil von 1918 ein Fehlurteil.
Angekl.: _Das Urteil braucht kein Fehlurteil gewesen zu sein_, und man
braucht den Menschen nicht erst später kennen zu lernen, aber man darf
eben aus einer _einzelnen_ Verzweiflungstat nicht den ganzen Menschen
beurteilen, verwerfen und verurteilen.
Es entspinnt sich nun eine Diskussion über den Ankauf von Staubzucker.
Die Angeklagte erklärt zu diesem Punkt, Stülpnagel hätte ihr den Auftrag
gegeben, Zucker zu kaufen. Da habe sie vielleicht _im Scherz_ gesagt: im
übrigen ist es vielleicht besser, Staubzucker zu kaufen, denn die Buben
fressen den Würfelzucker.
Zeugin: Das war ein Witz.
Sehr empfindlich wird die Angeklagte, sobald die Rede auf die
geschäftliche Lage des Unternehmens kommt.
Vors.: Wie war die geschäftliche Lage des Unternehmens damals?
Die Angeklagte erhebt sich und sagt: „Es ist sehr merkwürdig vielleicht,
daß ich die Interessen eines Zeugen schütze, aber ich glaube, diese
Dinge gehören nicht hierher.“
Vors.: Sie wissen ja nicht, aus welchem Grunde ich frage.
Angekl.: Vielleicht in meinem Interesse?
Vors.: Vielleicht auch nicht.
Angekl.: Aber ich glaube, daß man doch Rücksicht nehmen könne, daß Herr
Stülpnagel nicht auch noch in geschäftlicher Hinsicht geschädigt werde.
Vorsitzender zu den Geschworenen: Es handelt sich nämlich um eine
Äußerung ...
Angekl.: Man könnte das vielleicht, wenn man es schon vorbringt, in
nichtöffentlicher Sitzung erwähnen.
Vors.: Warum denn? Die Angeklagte hat nämlich einmal gemeint, es wäre
doch ein Unsinn gewesen, mich in ein Geschäft hineinsetzen zu wollen,
das schlecht geht. –
Diese Äußerung ist wichtig, nicht als zureichendes Motiv, sondern eben
nur als Beweis für die völlige Planlosigkeit der inkriminierten
Handlungen; ebenso hat sie, mit dem Giftmord wie mit einem Ball spielend
im ersten Fall gesagt: „Ich hätte eine Fürstin umbringen müssen, nicht
eine Frau Piffl.“ Wie unsinnig ist erst das Motiv der Rache, denn es
stellt sich wirklich heraus, daß hier im Geschäftsleben ein
empfindlicher Punkt bei beiden, dem Mann wie bei der Frau zu treffen
ist. Und da sie jetzt noch seine geschäftliche Ehre selbst auf eigene
Kosten und Gefahr hochzuhalten sucht, sieht man, wie sehr der Mann recht
hatte, sich auf sie als „Bürokraft“ zu verlassen.
Angekl.: Ich habe es leider gesagt, aber ich habe mir gedacht, das
Gericht wird schon diskret sein, solche Dinge nicht in der
Öffentlichkeit zu behandeln. Ich habe es ja leider gesagt, aber mein
Gott ...
Vert.: Eine der tausend Wendungen, die man gebraucht.
Angekl.: Es ist keine der Wendungen, ich kann ja die Sache erklären, ich
kann sie verallgemeinern. Gerade in dieser Zeit haben alle Buchhändler
geklagt.
Nun wird als Zeugin eine untergebene Kontoristin im Geschäfte vernommen.
Sie war erst gleichgestellt mit der Angeklagten, dann wurde die V. ihre
Vorgesetzte.
Vors.: Hat sie sich dann anders benommen?
Zeugin: Sie ist in jeder Beziehung gleich geblieben.
Vors.: Ist sie auch sonst entgegenkommend gewesen?
Zeugin: Sie war immer hilfsbereit und gerecht.
Vert.: Wollen Sie uns das präzisieren?
Zeugin: Ja, wenn jemand ein Anliegen gehabt hat, so hat sie das
Gewünschte wohlwollend getan und befürwortet.
Vert.: Hat sie dem Geschäfte bedeutende Dienste geleistet?
Zeugin: Ja, sehr bedeutende.
Vert.: Haben Sie es begreiflich gefunden, daß sie bald im Geschäfte eine
dirigierende Stellung erhielt?
Zeugin: Bei ihren hohen geistigen Fähigkeiten, ja.
Vert.: Haben Sie gemerkt, daß sie jähzornig ist?
Zeugin: Ich habe stets ihre hohe Selbstbeherrschung bewundert.
Vors.: Ist Ihnen an dem Zustand der Angeklagten in dieser Zeit nichts
aufgefallen?
Zeugin: Nein.
Angekl.: Weil ich meinen Zustand doch zu verbergen trachtete.
Vors.: Das ist Ihnen auch gut gelungen. Jedenfalls gibt es aber auch
Zustände, die man nicht verbergen kann. Wenn eine Frau eine
Fehlgeburt hat, muß sie liegen. (Zur Zeugin) Sind Ihnen besondere
Reinigungsarbeiten im Büro aufgefallen?
Zeugin: Nein, ich habe mich persönlich an den Reinigungsarbeiten
beteiligt.
Vors.: Sie waren die Kontoristin, die Angeklagte aber war die zweite
Chefin und hat auch mitgeholfen. (Die Aussage ist deshalb wichtig, weil
offenbar die Reste der vergifteten Lebensmittel aus dem Büro von der
Angeklagten trotz ihres leidenden Zustandes fortgebracht wurden.)
Angekl.: Herr Präsident, _Arbeit schändet nicht_.
Vors.: Warum haben Sie nicht dem Diener befohlen, er hat ja gesagt, er
wolle den Raum aufräumen und Sie haben es trotzdem selbst besorgt. Wäre
es nicht möglich, daß Sie es aus dem Grunde getan haben, damit das
Bleiweiß, das, wie Sie zugeben, damals schon im Büro war, nicht gesehen
werde?
Angekl.: Erstens waren die Reinigungsarbeiten notwendig und zweitens
wollte ich Herrn Stülpnagel eine Freude damit machen. Er hat sich immer
_kindisch_ gefreut, wenn er ins Büro kam, und alles _rein_ war.
Der Kunstkritiker und Schriftsteller Artur Rößler, der mit der
Angeklagten gesellschaftlichen Verkehr gepflogen hatte, wurde nun
vernommen. Der Verkehr sei sehr anregend und gemütlich gewesen. Er
schätze die V. als ungewöhnlich intelligente, sehr liebenswürdige Dame
und nur eines habe ihn und seine Frau befremdet, nämlich ihr Verhalten
zu ihrer Mutter. Sie benutzte nämlich ein Zimmer allein für sich als
Schlafraum, während die Mutter draußen auf einer Bank schlafen mußte.
Wir haben das als ungehörig empfunden, sagt der Zeuge.
Vert.: Was hat denn Milica dazu gesagt?
Zeuge: Sie erklärte uns, daß ihre Mutter nicht im Zimmer schlafen
_wolle_, da es sonst zu unordentlich aussehen würde und die Mutter hat
uns gegenüber dasselbe gesagt.
Vert.: Ihre Mutter hat sie eben sehr verhätschelt.
Nach Erörterung von Zusammenkünften und Ausflügen richtet der
Staatsanwalt an den Zeugen einige Fragen. Besonderes Gewicht legt er
darauf, zu erfahren, ob dem Zeugen Anfang Juli nicht eine
Wesensveränderung aufgefallen sei. Sie selbst behaupte, daß sie sich
damals in einer Art Ausnahmezustand befunden habe. (Offenbar die
„Parzellierung“ des Bewußtseins. Aber es lag nur eine Einengung vor;
Gegenkräfte, Gegenleidenschaften, Gewissenskonflikte waren nie
vorhanden, und dieses Fehlen macht sie zur echten Verbrecherin, obwohl
sie doch zaghaft an ihre Taten heranging.)
Zeuge: Mir ist damals allerdings ihr verändertes Wesen aufgefallen. Denn
sie war wortkarg und bekundete wenig Interesse an einem Weihnachtsspiel,
das ich ihr damals vorlas.
Nun erkundigte sich der Vorsitzende, ob der Zeuge etwas von dem
Verhältnis zwischen Stülpnagel und der V. gewußt habe.
Zeuge: Erst durch den Brief bekam ich die erste Mitteilung, aber
geglaubt habe ich nicht daran.
Vors.: Beide waren eben gute Schauspieler.
Angekl.: Bei mir war es nicht Schauspielerei, daß ich das
Liebesverhältnis verschwiegen habe, sondern weibliche Scham, _doch das
können Sie nicht verstehen_.
Nun muß von einem Brief gesprochen werden, den die V. dem Stülpnagel ins
Sanatorium sandte, und dessen Übermittlung der Zeuge besorgt hat.
Vert.: Glauben Sie, daß der erwähnte Brief den Zweck hatte, Herrn
Stülpnagel in seiner Aussage zu beeinflussen?
Der Zeuge schweigt nachdenklich, aber die V. springt erregt auf: Schuld
an dem Brief (dessen sie selbst belastende Wirkung sie gleichzeitig
unnötigerweise zugibt, bloß um ihrem augenblicklichen Zornimpuls freien
Lauf lassen zu können) trägt nur das schlechte Gesetz, das dem
Untersuchungshäftling verbietet, mit seinem Verteidiger zu sprechen.
Diesen Brief bedauere ich, weil er eine Unanständigkeit gegen den
Untersuchungsrichter darstellt, dem ich dankbar sein muß.
Im weiteren Verlaufe sucht der Verteidiger nachzuweisen, daß es die
Angeklagte war, die „das Rad aufgehalten hat“, das heißt, daß sie aus
eigenem Antrieb dafür gesorgt hat, daß die vergifteten Lebensmittel
wieder aus dem Hause Stülpnagel verschwinden.
Vert.: Es ist nämlich außerordentlich wichtig, festzustellen, an welchem
Tag der Arzt seinen Besuch bei S. gemacht hat. Es war nämlich das der
Tag, an dem _die Angeklagte_ das dringende Ersuchen gestellt hat, die
vergifteten Lebensmittel beiseite zu räumen und nicht zu verwenden, und
sie behauptet, die erste gewesen zu sein, die darauf gedrängt hat. (Zu
Dr. Markus): Haben Sie jemals den Rat erteilt, daß die Lebensmittel
beiseite geschafft werden?
Arzt: Ich kann mich absolut nicht daran erinnern.
Der Vorsitzende stellt aber doch fest, daß der Zeuge einen ähnlichen Rat
gegeben hat; das Rad war eben nicht von der Angeklagten aufgehalten
worden.
Vors.: Es ist ja keine Schande, wenn Sie selbst die Bleiweißvergiftung
nicht erkannt haben. Sagen Sie uns ungeniert, ob Sie selbst darauf
gekommen sind oder ob Sie jemand darauf aufmerksam gemacht hat.
Arzt: Ich habe es selbst gefunden.
Daraus geht hervor, daß der Arzt, offenbar der _Bezauberung_ der
Angeklagten erliegend, eine unrichtige Aussage gemacht hat. Am nächsten
Tage macht ihm der Vorsitzende den Vorwurf falscher Zeugenaussage, wird
aber, prozeßtechnisch sicher kein alltäglicher Fall, vom Verteidiger
zurückgewiesen und muß, obgleich im Recht, schweigen.
Am _dritten Verhandlungstage_ entrollte der Berichterstatter einer
großen Zeitung folgendes Stimmungsbild; es ist deshalb schon sehr
interessant, weil aus ihm die eigenartige Atmosphäre hervorgeht, welche
die V. um sich zu verbreiten gewußt hat.
„Es ist der Tag der kleinen Episoden. Flatternde und leicht
zerflatternde Geschichten werden von einer langen Reihe Zeugen
vorgetragen. Sie gehören nicht unmittelbar zum Gegenstand, sind nicht
anklägerisch, auch nicht recht entlastend. Ein paar neue Striche werden
dem Bilde der V. hinzugefügt, einige Flecken Schatten, dann wieder
Licht: Sie war sympathisch, verläßlich, tüchtig, fleißig. Mit einem
Wort: bestens zu empfehlen. Wenn einer vielleicht einen Vertrauensposten
offen hat ... Es wird überhaupt furchtbar viel Porträt gepinselt.
Dazwischen fällt das Wort Bleiweiß, stört freundliche Harmonien. Es
wird auch von den vergifteten Lebensmitteln gesprochen. Der
Untersuchungsrichter soll ergänzende Angaben machen. Aber er kommt
schlecht an. (Wiewohl er in nicht nur rein amtlicher Eigenschaft,
sondern vielleicht als einfacher Zeuge über Wahrnehmungen berichten
könnte, die nicht unbedingt in den Akten stehen müssen, die
Umfangsgrenzen haben.) Der Verteidiger Dr. Kraszna widerspricht
temperamentvoll, nicht formell, aber faktisch mit Erfolg. Der Kampf
vollzieht sich nicht in heftigem Streit, mehr in gereizten Reibungen,
wobei der Staatsanwalt hauptsächlich die Rolle des stillen Beobachters
beibehält. Wenn Milica etwas gegen den Gang des Beweisverfahrens
einzuwenden hat, dann erhebt sie sich einfach mit der ihr eigenen
Geschmeidigkeit, rassig anmutig und löscht mit dem satten Wohlklang der
Stimme für eine Weile alles andere aus. Das sind die wenigen starken
Momente inmitten der unruhig flackernden, zumeist langsam
hingeschleppten Erörterungen im Gerichtsschauspiel. Dann bewundert man
ihre Bühnenwirksamkeit. Sie spricht Bonmots, übernimmt irgend einen ihr
gemachten Vorwurf, wendet ihn mit geistreicher Dialektik blitzschnell,
und pointiert damit gegen einen belastenden Umstand. Ihre Hände
vollführen dabei eine winzige Geste, eine anmutig weiblich modulierte
Bewegung von eigentümlichem Reiz; dann setzt sie sich gelassen, ohne daß
sich nur ein Zug in ihrem Gesicht ändert, das ganz patiniert ist mit
feingeistiger Distinktion. Aber es sind nur Momente.
In der Mehrheit sind Miszellenberichte über die V., über Stülpnagel,
über beide. Buchhalter kommen, Angestellte, Freunde, der Arzt. Es ist
viel unsicheres Licht über den Erinnerungen. Mein Gott, es sind
anderthalb Jahre her seit den kritischen Ereignissen, oft noch längere
Zeit. Manchmal hängen an den Erzählungen spinnwebdünne Tatsachen, ein
Eindruck, der eine bestimmte Farbe trägt, eine imponderabile
Beobachtung, die vielleicht im Zusammenhang mit konsistenterem Material
Bedeutung erlangt. Auch der erste Prozeß spukt in den zweiten hinein.
Schließlich gibt es Episoden, die sich vor der Zuhörerschaft nicht mit
der Wirkung behaupten, die sie verdienen würden. Wahre Menschlichkeiten.
So das Erscheinen der Mutter der Milica. Man sieht die dunkelgekleidete
Dame vor der Barre stehen, ebenso schlank, von der gleichen Rasse wie
die Tochter. Sie scheint vollendete Ruhe. Bloß die weiß behandschuhten
Hände, mit denen sie sich auf das Holzgestell stützt, zittern. Sie
spricht von dem Unglück, das sie erduldet hat, vom Gatten und den
anderen Familienmitgliedern, die dem Wahnsinn verfallen sind, still,
gelassen. Sie muß das alles im öffentlichen Verhandlungssaal sagen, vor
vielen hundert fremden Menschen, und tut es anscheinend mit vornehmer
Fassung. Doch ihre Hände, in den offiziellen, weißen Handschuhen
vibrieren unablässig, geben ihre Erschütterung preis. Sie hat keine
Macht über die Hände. Es packt tragisch, wie an der schwarzen, feinen
Frauengestalt die weißen Hände beben. Ob sie es wohl gefühlt hat: die
Menschenmauer hinter sich, den Moloch der Neugierde usw. usw. ...“
An den Zeugenaussagen interessiert folgendes:
Die Angeklagte hat sich viel mit Büchern beschäftigt, wie aus dem ersten
Prozeß hervorging.
In dem damaligen Prozeß hat nun ein Buch des Staatsanwalts Wulffen:
„Psychologie des Giftmordes“ eine große Rolle gespielt. Nun wird ein
Zeuge, ein Geschäftsdiener bei Stülpnagel, namens Schneider, vorgerufen,
der im allgemeinen der V. das beste Zeugnis ausstellt.
Vors.: Als Fräulein V. im Dezember 1921 krank war, haben Sie sie in der
Wohnung besucht. Dabei sollen Sie eine besondere Beobachtung gemacht
haben.
Zeuge: Auf dem Tisch lag ein Buch, an den Titel kann ich mich nicht
genau mehr erinnern, es war etwas mit Physiologie oder Psychologie.
Vors.: Vielleicht die Psychologie des Giftmordes?
Zeuge: Vielleicht hat es so geheißen, genau weiß ich das nicht mehr.
Vors.: (zur Angeklagten) Haben Sie das Buch damals auf dem Tisch liegen
gehabt?
Angekl.: Ganz gewiß nicht. Nur einmal, nach dem Jahre 1918 habe ich mir
dieses Buch, das in meinem ersten Prozeß eine so unselige Rolle gegen
mich gespielt hat, von Dr. Seifert zum Lesen geliehen, habe es ihm aber
bald zurückgegeben.
Vert.: Das Buch war in Wien vergriffen und ich habe tagelang arbeiten
müssen, um es mir zu verschaffen.
Vors.: Die Angeklagte aber ist im Buchhandel versiert, und hat es sich
leicht verschaffen können.
Angekl.: Wenn Sie mir schon das Kompliment machen, Herr Hofrat, daß ich
hier versiert bin, dann lassen Sie sich auch darüber belehren, daß ein
vergriffenes Buch auch für den Buchhändler nicht zu haben ist.
Staatsanwalt: Ich habe das Buch sofort bekommen.
Vert.: Ich konstatiere, Fräulein V. wurde auf der Straße verhaftet, nach
der Verhaftung fand sofort eine Hausdurchsuchung statt, das Buch wurde
aber bei ihr nicht gefunden.
Angekl.: Ich hätte das Buch damals noch ungeniert in meinem Besitz haben
können. Mein erster Prozeß war ja doch erledigt. Was hätte denn mir der
Besitz des Buches schaden können? Hätte ich das Buch gehabt, ich würde
es ruhig eingestehen.
(Dabei ist es vollkommen nebensächlich, ob sie das Buch wirklich
besessen hat oder nicht, da die Angeklagte ja spontan zugibt, es gekannt
zu haben, und ich erwähne dieses kurze Verhör nur deshalb, weil sich
daran eine sehr eigenartige Äußerung der V. anschließt. Meiner Ansicht
nach die einzige, die die geistige Superiorität dieser Frau beweist. Mit
dieser Äußerung scheint sie tatsächlich über der Sache zu stehen. Es
handelt sich um folgende Äußerung):
Ein Geschworener: Fräulein Angeklagte, hat Sie dieses Buch von Wulffen
wirklich interessiert?
Angekl. (eifrig): Aber natürlich. Nach dem Prozeß hatte ich doch ein
großes Interesse daran, das Buch kennen zu lernen, das als Beweis gegen
mich geführt wurde. Ja, ich habe es gelesen.
Vors.: Nun endlich. (Vor zehn Minuten hat die Angeklagte selbst
zugegeben, daß sie das Buch von Dr. Seifert ausgeliehen und es gelesen
habe. Die uns interessierende Äußerung ist aber folgende.)
Angekl.: Herr Hofrat, wenn eine Köchin einen Apfelstrudel machen will,
kauft sie sich ein Kochbuch, sie wird sich aber kein Buch „Die
Psychologie der Köchin“ kaufen. Wenn ich einen Giftmord plane, würde ich
mir ein Buch über Gifte, aber nicht über die Psychologie des Giftmörders
kaufen.
Darauf weiß der unbeholfene Vorsitzende natürlich nichts zu antworten.
Hätte er aber einen Blick in ein derartiges Buch über die Psychologie
des Giftmörders geworfen, mir selbst lag es leider nicht vor – so hätte
er wohl auch in dem Buch über Gift-Psychologie Tatsachen und Berichte
und Details aller Art über die reale Wirkung und die kluge Auswahl der
Gifte gefunden.
Nun wird Ernst Stülpnagel vernommen, ob er von einem Selbstmordversuch
der Angeklagten wisse. Auch dies ist sehr charakteristisch und es ist
nur bedauerlich, daß diese Frage nicht richtig geklärt worden ist. Denn
wie ich oben sagte, zeichnen sich die klassischen Giftmörderinnen durch
eine außerordentliche Ruhe und Heiterkeit aus. Wenn die V. also einen
ernstlichen Selbstmordversuch unternommen hätte, würde das mit dem
typischen Charakterbild einer Brinvilliers oder Gottfried nicht
übereinstimmen.
Der Zeuge erzählt, daß er eines Tages in die Wohnung der V. gekommen
sei, er habe sie in großer Depression vorgefunden, die Handgelenke waren
mit einem Verband umgeben, und auf seine Frage erfuhr er, daß sie sich
in einer Badeanstalt mit einer Nagelschere stark verletzt hätte, hierbei
umgefallen und vom Arzt, der sie verbunden hatte, nach Hause gebracht
worden ist.
Vorsitzender (zum Zeugen): Wie sah der Verband aus?
Zeuge: Es war über Gaze Heftpflaster geklebt in großen Streifen.
Vors.: Was war die Ursache des Selbstmordversuchs nach Ihrer Meinung?
Zeuge: Das Fräulein V. befand sich damals, im April glaube ich, war es,
in der ärgsten Gemütsverfassung. Es hatte tags vorher wieder
Auseinandersetzungen gegeben wegen ihrer schiefen Stellung, wie sie
sagte.
Vors.: Glauben Sie, daß es wirklich ein Selbstmordversuch war, oder war
es vielleicht so ein Hungerstreik, bei dem sie doch gegessen hat?
Der Verteidiger erhob sich erregt: Wir können nicht verlangen, daß die
Angeklagte sich hier entkleidet, aber sie ist nur Haut und Bein, und
Sie, Herr Präsident, haben selbst gefürchtet, ob Sie die Verhandlung
werden durchführen können, und haben ihr zugeredet, doch zu essen, sie
werde sonst zusammenbrechen. –
Ferner wäre folgendes interessant als ein kleiner Beweis für die
suggestive Kraft dieser Frau.
Der Zeuge Stülpnagel kommt noch einmal auf das telephonische Gespräch
mit dem Arzt am 3. Juli zu sprechen. Er meint, er wisse es nicht genau,
daß Fräulein V. die Anregung gegeben hat, die Lebensmittel zuhause zu
beseitigen, und daß er auch mit dem Arzt über die Wegräumung dieser
verdächtigen Lebensmittel gesprochen habe.
Angekl.: Ich möchte doch Herrn Stülpnagel bitten, sich an das zu
erinnern, was ich ihm damals sagte: er möge die Lebensmittel wegräumen.
Zeuge: Ich glaube mich zu erinnern.
Angekl. (heftig zum Zeugen): Sie wollen es nicht sagen. Es ist ein
hartes Wort, aber an so etwas _muß man sich erinnern_.
Der Vorsitzende richtet nun mehrere Fragen an die Angeklagte, die
Konstatierungen aus den Akten verlangen. Die V. steht einige Augenblicke
später auf und sagt: Herr Präsident, darf ich eine Frage stellen?
Vors.: An wen?
Angekl.: An Sie, Herr Vorsitzender, möchte ich nur eine einzige Frage
stellen.
Vors. (erstaunt): An mich?
Angekl.: Jawohl. Ich möchte Sie nämlich fragen, hängt es mit dem
Beamtenabbau zusammen, daß der Vorsitzende auch die Geschäfte des
Staatsanwalts besorgt? (Lebhafte Heiterkeit.) Ehe noch die Angeklagte
ausgesprochen hat, winkt ihr Hofrat Haerdtl mit der Hand ab und sagt:
„Setzen Sie sich.“
Es folgt das Verhör der Mutter. Sie erzählt zunächst, wie ihre Tochter
nach der Haftentlassung gelebt hat.
Vors.: Hat Sie Ihnen von ihren Beziehungen zu Stülpnagel erzählt?
Zeugin: Ich habe nichts davon gewußt.
Vors.: Fiel Ihnen seit Januar 1922 eine Veränderung auf?
Zeugin: Meine Tochter hat sehr schlecht ausgesehen, was ich für eine
Folge von Überarbeitung hielt. Dann wurde es besser, später sah sie
wieder sehr schlecht aus. Sie aß nichts anderes als Milch und war sehr
nervös.
Vors.: Hat sie Ihnen nichts gestanden?
Zeugin: Nein, sie war sehr verschlossen, auch mir gegenüber.
Vors.: Wie haben Sie sich denn mit ihr vertragen?
Zeugin: Sehr gut. Sie war immer ein liebes und gutes Kind zu mir.
Vors.: Aber Geschenke hat sie Ihnen nie gemacht?
Zeugin: O doch, bis ich es ihr verboten habe.
Vors.: Wir finden es aber für lieblos, daß die Tochter allein das
elegante Zimmer bewohnte, während die Mutter im Vorzimmer schlafen
mußte.
Zeugin: Ich bitte, das war nur meine Schuld. Ich wollte dem armen Kind,
das so viel mitgemacht hatte, den Luxus eines eigenen Wohnraumes nicht
nehmen.
Ferner berichtet die Mutter: Ihr Mann sei an Paralyse gestorben.
Desgleichen eine Halbschwester des Vaters und deren Tochter, so wie ein
Cousin, letzterer an Größenwahn.
Vert.: Also die ganze Familie durchseucht.
Vors.: Ihre Tochter ist ein Siebenmonatskind und hat alle
Kinderkrankheiten durchgemacht?
Zeugin: Ja. In der Schule war sie immer die erste, sie war sehr fleißig
und hat außerdem sehr leicht aufgefaßt. Sie war die jüngste
Bürgerschullehrerin in Wien.
Vors.: Sie sagten, daß sie zwei Seelen in ihrer Brust hat. Was meinen
Sie damit?
Zeugin: Sie war oft geistesabwesend.
Vors.: Im vergangenen Frühjahr soll Ihre Tochter plötzlich den Wunsch
geäußert haben, in dem Zimmer, wo Sie sonst mit ihr schliefen, allein zu
schlafen. Warum?
Die Zeugin schweigt.
Vors.: Wenn diese Frage Sie aufregt, gehen wir darüber hinweg. Sie leben
jetzt achtundzwanzig Jahre mit Ihrem Kind zusammen. Wie erklären Sie es,
daß dieses hochbegabte Mädchen zum zweitenmal im Schwurgerichtssaale
erscheint?
Zeugin: Weil sie krank ist.
Vert.: In welcher Art?