IV. ABSCHNITT.

*PANHELLENISCHES.*

*§ 64. Das Gastrecht.*

Thukydides erzählt: „_Die ältesten Bewohner Griechenlands trugen stets

Waffen und beraubten einander beständig_, und in den Gegenden der

ozolischen Lokrer, Ätoler und Akarnanen lebt der alte Brauch noch heute.“

Der Seehandelsverkehr wird gerne zum _Seeraub_; beide Gewerbe gelten bei

Homer als gleich wohlanständig; noch heute ist an den Gestaden des

Ägäischen Meeres die Zunft der Hammeldiebe zur See nicht ausgestorben.

Kriege werden nur zwischen Grenznachbarn wegen Raubes von Feldfrüchten,

Pferden, Rinderherden und Weibern geführt. Zwischen den einzelnen

Gemeinden und Landschaften gibt es keinerlei Handels- und Ehegemeinschaft.

Noch in später Zeit wurden Friedensverträge nur für eine bestimmte Anzahl

von Jahren abgeschlossen und mußten oft alljährlich neu beschworen werden.

War der Bürger einer Stadt von dem einer anderen geschädigt, so suchte er

sich seiner Person oder seines Eigentums zu bemächtigen (_συλᾶν_), um

denselben zu einem rechtlichen Vergleich zu zwingen. Aller friedliche

Verkehr vollzog sich in der Form der _Gastfreundschaft_, welche selbst in

rohen Zeiten heilig gehalten wurde und daher unter des „gastlichen“

(_ξένιος_) Zeus Obhut stand. An den Gastfreund eines Atheners z. B. in

Argos wandten sich nun auch andere Athener, die mit Empfehlungsbriefen

ausgestattet dahin kamen – wie man noch heute im Orient reist –; der

Argiver ward so zum Gastfreund der Athener überhaupt und als solcher von

beiden Staaten anerkannt. Der _Staatsgastfreund_ (Proxenos) von Athen

beherbergte die Gesandten Athens in Argos, verschaffte denselben Zutritt

bei den Behörden und nahm sich aller Athener tätig an. Kam derselbe nach

Athen, so genoß er hier außerordentliche, fast bürgerliche Rechte, um

derentwillen späterhin die Würde eines Proxenos vielfach auch Fremden,

welche in Athen lebten, verliehen wurde. Außerdem wurden Angehörigen eines

fremden Staates nur in besonderen Fällen privatrechtliche Vergünstigungen

gewährt; z. B. das Recht auf Erwerb von Häusern und Grundbesitz

(vgl. § 32). Staaten, welche einen lebhafteren Verkehr pflegten, schlossen

späterhin Verträge (_σύμβολα_), welche besonders die rechtliche Austragung

von Streitigkeiten im Handelsverkehr betrafen.

*§ 65. Tempelvereine *_(Amphiktyonien)._

Aus jenem rohen Zustand feindseliger Abgeschlossenheit führten drei Wege

zu höheren staatlichen Bildungen. Manchmal _vereinigten eindringende

Eroberer die ganze Landschaft_ unter ihrem Machtgebot (Thessalien und

Lakonien), oder es vereinigten sich mehrere Gemeinden zur Bekämpfung eines

Gegners und schlossen zu diesem Zweck entweder nur ein _Defensivbündnis_

(_ἐπιμαχία_) zu gegenseitiger Unterstützung gegen Angriffe, oder ein

_Bündnis zu Schutz und Trutz_ (_συμμαχία_), das sie verpflichtete,

„dieselben Feinde und Freunde zu haben“; diese zeitweilige

Bundesgenossenschaft (_συμμαχία_) verwandelte sich durch wiederholte

Erneuerung in ein dauerndes Vertragsverhältnis.

Eine dritte uralte Form eines Bundes war der _Tempelverein_

(Amphiktyonie). Die rings um ein Heiligtum liegenden Nachbargemeinden

(Amphiktyones, Umwohner) taten sich zusammen, um die hier gebräuchlichen

Opfer, Feste und Wettspiele gemeinsam und unter Ausschluß von anderen zu

begehen; ähnlich wie im heutigen Griechenland zu einzelnen Lokalfesten

(_πανηγύρεις_) die Umwohner von weither zusammenströmen. _War diese

Vereinigung_ ihrem ursprünglichen Zwecke nach _eine rein religiöse, so

konnte sie doch politischen Charakter annehmen_. Über die _Zeit der

Festfeiern_ galt der Gottesfriede (_ἐκεχειρία_); die Teilnehmer

verpflichteten sich zu gemeinsamem Schutze des Heiligtums; sodann lautete

z. B. der Eid der pylischen Amphiktyonen: „Ich will keine amphiktyonische

Stadt zerstören, noch vom fließenden Wasser abschneiden, nicht im Krieg,

nicht im Frieden; verletzt eine Gemeinde diese Bestimmung, so will ich

gegen dieselbe zu Felde ziehen und ihre Städte zerstören.“ Mittelpunkte

von Tempelvereinen waren folgende Heiligtümer: die Poseidontempel auf der

Insel Kalauria (an der argolischen Küste), in Samikon (in Elis), auf dem

Vorgebirge Mykale (an der ionischen Küste Kleinasiens, Samos gegenüber);

der Heraklestempel bei Phaleron (bei Athen); die Apollotempel auf Delos,

auf dem Vorgebirge Triopion (in Karien), zu Delphi.

Die bekannteste ist die _pylische Amphiktyonie_ beim Heiligtum der Demeter

zu Anthela in den Thermopylen. Dieselbe vereinigte sich gelegentlich des

ersten heiligen Krieges (593–584) mit der von Delphi. Aber auch in der

neuen Vereinigung heißen die Teilnehmer Pylagorai („die in Thermopylai

Versammelten“), die Versammlung Pylaia. Diese fand zweimal im Jahre statt:

eine „Herbstversammlung“ beim Demeterheiligtum, und eine

„Frühjahrsversammlung“ beim Apollotempel(10). Mitglieder des Vereins waren

die _Malier_, _Ötäer_ (d. h. Änianen), _Dorier_, _Phoker_, _Lokrer_,

_Ionier_, _Achajer_ (von Phthia), _Perrhäber_, _Magneten_, _Doloper_,

_Böoter_, _Thessaler_. Jeder Angehörige dieser 12 Stämme konnte an den

Festfeiern und Versammlungen teilnehmen; im Rate der Amphiktyonen hatte

jeder Stamm 2 Stimmen, wovon die 2 der Dorier sich zwischen der Metropolis

und dem Peloponnes, die der Ionier zwischen Euböa und Athen, die der

Lokrer zwischen den hypoknemidischen und hesperischen verteilten. Die

stimmführenden Vertreter der Stämme, welche die Festfeier leiteten, hießen

_Hieromnemones_.

Die umfangreiche Vereinigung erhielt mit dem wachsenden Ansehen, Einfluß

und Reichtum des delphischen Orakels immer größere Bedeutung und frühe

auch Einfluß auf die staatlichen Verhältnisse. Dieser Einfluß war nicht

eben segensreich. Die politischen Befugnisse des Vereins waren von Hause

aus schwankender Natur, und so kam es wiederholt vor, daß mächtige Staaten

denselben nur in Anspruch nahmen, um ihr selbstsüchtiges, gewalttätiges

Vorgehen mit dem Rechtstitel einer heiligen Sache zu umkleiden (Athen

gegen Skyros, Philipp gegen die Phoker). Die Phoker verloren nach ihrer

Besiegung ihr Stimmrecht an Philipp von Makedonien, erhielten dasselbe

jedoch 268 v. Chr. zurück, weil sie das delphische Heiligtum tapfer und

erfolgreich gegen den Galliereinbruch verteidigt hatten. 378 v. Chr.

erhielten die _Ätoler_, später auch die reiche Gemeinde _Delphi_ je 2

Stimmen. Zur Zeit des ätolischen Bundes stand die Amphiktyonie ganz unter

ätolischem, seit 146 v. Chr. ganz unter römischem Einfluß.

*§ 66. Staatenvereine.*

Die _staatlichen_ Bildungen der Hellenen vollziehen sich alle im engen

Rahmen einer Landschaft. Von weitergreifenden Gestaltungen kennt die

griechische Geschichte nur den Bund (_κοινόν_). Zumeist knüpft die

Gründung eines Städtebundes an eine Amphiktyonie (s. § 65) an; so ist aus

der A. von Onchestos der böotische Städtebund, aus der A. vom Vorgebirge

Mykale, an dessen Abhang das Panionion, das gemeinionische Heiligtum

Poseidons lag, der ionische Zwölfstädtebund (_δωδεκάπολις_), aus der A.

vom Vorgebirge Triopion mit einem Heiligtum des Apollo der dorische

Sechsstädtebund (_ἑξάπολις_), aus der A. von Delos, ebenfalls mit einem

Apolloheiligtum, erst der attische Seebund, später der Bund der

Inselbewohner hervorgegangen. Außerdem werden zu verschiedenen Zeiten

erwähnt: ein Bund der Thessaler, der Phoker, der Arkader, der Städte der

Aiolis; aber alle haben nur zeitweilig eine Rolle gespielt, ohne zu festen

staatlichen Bildungen zu führen. Zu größerer Bedeutung sind diejenigen

Bünde gelangt, in welchen ein Staat kraft seines Übergewichts die _Führung

(Hegemonie)_ an sich riß, wie _Sparta im Bunde der Peloponnesier, Athen im

ersten und zweiten attischen Seebund, Theben im böotischen Bund_. Diese

drei Staaten waren gleichermaßen bestrebt, die Führung der Bundesglieder

in eine Herrschaft über Untertanen (_ἀρχή_) zu verwandeln. Dagegen erhoben

nun diese entschiedenen und erfolgreichen Widerstand, indem sie bei einer

nebenbuhlerischen Macht Anschluß suchten. Die Gesandten von Mytilene

erklärten auf einer Versammlung der Peloponnesier zu Olympia: „Solange uns

die Athener zu gleichem Rechte führten, folgten wir ihnen mit gutwilligem

Eifer. Als wir aber gewahrten, daß sie die Feindschaft gegen die Perser

fallen ließen und die Knechtung der Bundesgenossen betrieben, begannen wir

zu fürchten.“ So lösten sich jene drei Staaten gegenseitig im kurzen

Besitz einer Hegemonie ab.

Mit Aufbietung der äußersten Mittel und zähester Rücksichtslosigkeit hat

insbesondere _Athen_ das Streben verfolgt, seine Führung im Seebund zu

einer _Herrschaft über alle Hellenen_ zu erweitern. In einer Verhandlung

mit den Meliern stellten die Athener den Grundsatz auf: „Von Billigkeit

kann nur unter Gleichgestellten die Rede sein. Mächtige suchen das

Höchstmögliche zu erreichen, und die Schwachen müssen sich drein finden.“

Der 1. oder _delisch-attische Seebund_ wurde 477 zur Abwehr persischer

Angriffe gegründet. Die kleineren Städte, denen allmählich die größeren

nachfolgten, zahlten, statt Schiffe zu stellen, jährliche

Matrikularbeiträge, welche von Hellenotamien auf Delos verwaltet wurden,

wo auch die Bundesversammlungen stattfanden. 454 wurde die Bundeskasse

nach Athen verlegt; dorthin mußten von nun ab alle vier Jahre aus den fünf

Tributbezirken (ionischer, hellespontischer, thrakischer, karischer und

Inselbezirk) die Tribute (_φόροι_) abgeliefert werden. Gegen säumige

Schuldner wurde streng vorgegangen. Abtrünnige Bundesgenossen wurden mit

Waffengewalt unterworfen und in ein Untertanenverhältnis (_ὑπήκοοι_) zu

Athen gebracht; nur wenige Bundesgenossen behielten ihre Selbständigkeit

(Autonomie). Auch die Gerichtsbarkeit wurde den Bundesgenossen genommen:

nicht nur die schweren Kriminalfälle, sondern auch alle Zivilprozesse, bei

denen der Wert des Streitobjekts eine gewisse Summe überschritt, mußten

vor den Gerichten in Athen verhandelt werden. Die durchweg demokratisch

eingerichtete Verwaltung der Bundesstädte überwachten athenische

Aufsichtsbeamte (_ἐπίσκοποι_), denen nötigenfalls Kommandanten stehender

Besatzungen (_φρούραρχοι_) zur Seite standen. Durch wiederholte Abfälle

suchten sich die Bundesgenossen der verhaßten Knechtschaft zu entziehen,

bis sich nach der Schlacht bei Aigospotamoi (405) der Bund vollends

auflöste.

Nur ein schwacher Abklatsch des 1. war der _2. attische Seebund_, 378/77

gegründet, um die durch den Königsfrieden (387) garantierte Freiheit und

Autonomie der Hellenen gegen die Übergriffe der Lakedaimonier zu sichern.

Ein ständiger _Bundesrat_ (_συνέδριον_) sollte die gemeinsamen Interessen

der Bundesglieder Athen gegenüber vertreten; aber er war in Wirklichkeit

bedeutungslos gegenüber der athenischen Volksversammlung, welche immer die

letzte Entscheidung hatte. Die Bundesgenossen mußten zwar nicht mehr die

verhaßten „Tribute“ (_φόροι_), aber schließlich doch wieder „Beiträge“

(_συντάξεις_) zahlen und die von Athen verheißene Autonomie der

Bundesgenossen wurde wieder in mannigfacher Weise verletzt. Durch den

Bundesgenossenkrieg (357–355) stark erschüttert, fristete der Bund ein

Scheindasein bis zur Schlacht bei Chäronea (338).

Die Aufrichtung einer Herrschaft über alle Griechen gelang Athen so wenig

als Sparta oder Theben. Die tieferen Gründe des Mißlingens waren: der

Mangel einer festen dauernden Staatsordnung in den einzelnen Landschaften,

die durch die natürliche Abgeschlossenheit begünstigte Eigenart derselben,

endlich die Kleinheit der Landschaften, deren keine die für eine

gebietende Stellung erforderlichen Machtmittel darbot. Eine Großmacht aus

dem Norden erzwang durch blutigen Sieg die politische Einheit der Hellenen

unter ihrem starken Zepter. In welcher staatsrechtlichen Form wurde

dieselbe ausgesprochen? Philipp versammelte die Hellenen auf einer

Tagfahrt zu Korinth; hier schlossen dieselben einen _Kriegsbund_

(_συμμαχία_) gegen die Perser, und Philipp wurde zum _Bundesfeldherrn_

gewählt.

Die durchgebildetste Form eines griechischen Bundes zeigt der _achäische

Städtebund_ (_τὸ κοινὸν τῶν __Ἀχαιῶν_). Seit früher Zeit versammelten sich

die Bewohner der Landschaft Achaja beim Amarion, einem Heiligtum bei

Aigion. Alexander hatte die Vereinigung 324 v. Chr. aufgelöst, allein in

den Wirren der Diadochenkämpfe traten 280 v. Chr. die Städte _Dyme_,

_Patrai_, _Tritaia_, _Pharai_ zu einem Bunde zusammen, welchem sich bald

die zehn übrigen anschlossen. Dank dem Verdienste des Bundesfeldherrn

Aratos breitete sich der Bund über die Grenzen Achajas aus, erhielt sodann

infolge des Anschlusses an Rom weiteren Zuwachs, so daß er _191 den ganzen

Peloponnes umfaßte. Würdig der großen Überlieferungen __des alten

Hellenentums ist der Bund der römischen Gewalt und Bedrückung mit dem

Schwert in der Hand entgegengetreten. Mit seiner ruhmvollen Niederlage bei

Korinth 146 endete die griechische Geschichte._

In der Bundesordnung finden wir die reichen Erfahrungen, welche die

Geschichte darbot, mit staatsmännischem Blicke verwertet. _Alle Mitglieder

sollen gleichberechtigt und in ihren inneren Angelegenheiten völlig

selbständig, dagegen in der äußeren Politik an die Beschlüsse der

Gesamtheit gebunden sein._ An der Spitze steht der auf Jahresfrist

erwählte _Bundesfeldherr_, welcher das Bundessiegel in Händen hat, neben

ihm der _Reiteroberst_ (_ἵππαρχος_), der _Admiral_ (_ναύαρχος_), der

_Kanzler_ (_γραμματεύς_). Dem Bundesfeldherrn, welcher die auswärtige

Politik zu leiten hat, steht eine beratende _Zehnerbehörde_ (_δαμιοργοί_)

zur Seite. Neben den _Volksversammlungen des Bundes_, woran jeder 30 Jahre

alte Bürger einer Bundesstadt teilnehmen konnte, scheint es Versammlungen

eines engeren Kreises von Abgeordneten der Städte gegeben zu haben, welche

Polybios „_Rat_“ nennt. Die Bundesversammlungen, in welchen die Beamten

gewählt, ihre Rechenschaft entgegengenommen, über Krieg, Frieden und

Verträge beschlossen wurde, fanden früher in _Aigion_ statt; Philopömen,

„der letzte der Hellenen“, setzte es durch, daß dieselben abwechselnd in

allen Bundesstädten stattfanden, damit ja keine einzelne Stadt sich als

Vorort aufspielte. Der Bund vermochte 30–40 000 Mann ins Feld zu stellen,

teils Söldner, teils Bürgermiliz; der Bundesfeldherr bestimmte die Höhe

des Kontingents der einzelnen Städte. Den schwächsten Punkt bildeten die

Bundesfinanzen; die Matrikularbeiträge der einzelnen Städte gingen sehr

unregelmäßig ein. Geschichte wie Ordnung des Bundes zeigen gleichermaßen

das Bestreben, _den Städtebund zum Bundesstaat zu erheben_; insbesondere

weist darauf die denkwürdige Bestimmung, wonach die Städte „gleiche

Gesetze, Gewichte, Maße und Münzen“ hatten.

*§ 67. Nationalfeste.*

Konnten die Hellenen nicht zur _politischen Einheit_ gelangen, so hatten

sie doch das Bewußtsein der _nationalen Einheit_ in den Kämpfen mit den

großen Mächten des Orients gewonnen. Nirgends hat sich dies schöner

betätigt als in den vier großen Nationalfesten, die in _Olympia_ in Elis

und in dem Tal _Nemea_ in Argolis zu Ehren des Zeus, in _Delphi_ dem

pythischen Apollo und auf dem _Isthmus_ bei Korinth im heiligen

Fichtenhaine Poseidons eben diesem Gotte zu Ehren gefeiert wurden. _Jeder

freie Hellene durfte daran teilnehmen_; so wurde denn die Frage, wer

„Hellene“ sei, hier erstmals eine dringliche. Noch Alexander, Sohn des

makedonischen Königs Perdikkas, mußte in Olympia nachweisen, daß er kein

Barbar sei. Nach der heiligen Überlieferung sind die Feste uralt und von

den Göttern selbst anläßlich großer Ereignisse gestiftet worden. In

Wahrheit war selbst das olympische noch im 8. Jahrhundert ein örtliches

Fest, das nur von den nächsten Nachbarn begangen wurde; erst allmählich

sind die Feiern durch das steigende Ansehen des Heiligtums oder Orakels zu

„panhellenischen“ geworden. Die Pythien und Olympien waren

„pentaeterisch“, d. h. sie wurden _immer__ im fünften Jahre gefeiert_,

während die Isthmien und Nemeen als „_trieterische_“ in jedem dritten

Jahre stattfanden.

Den schönsten Glanz erhielten die Feste durch das _Wettspiel_ (Agon).

Kraft und Gewandtheit im Wettkampf zu messen, ist aller gesunden Jugend

höchste Lust, so auch des jungkräftigen Volkes der Hellenen, welches im

Stärkeren den Besseren und Edleren bewunderte und als höchstes Ziel allen

Strebens erkannte:

„Immer der beste zu sein und es vorzutun allen andern.“

(_Αἰὲν ἀριστεύειν καὶ ὑπείροχον ἔμμεναι ἄλλων._)

Wettspiele waren von alters her bei großen Totenfeiern beliebt, wie schon

Achill dem gefallenen Patroklos zu Ehren solche veranstaltet. So waren

auch jene großen Wettspiele Griechenlands _ursprünglich_ wohl

_Leichenspiele_, die in regelmäßiger Wiederkehr Heroen zu Ehren gefeiert

und erst nachträglich höheren Schutzherren, Göttern, geweiht wurden.

Hatten bei dem pythischen Feste die den Musen heiligen Wettkämpfe

(_musische Agone_) in Dichtkunst, Gesang zur Zither (_κιθαρῳδία_) und

Flöte (_αὐλῳδία_) und Zitherspiel die erste Stelle, so rang man in Olympia

wie auf dem Isthmus und in Nemea vornehmlich um den Preis der Kraft und

Gewandtheit des Körpers und der Schnelligkeit der Rosse (_gymnische_ und

_hippische Agone_). Anfangs waren kostbare Preise ausgesetzt (_ἀγῶνες

χρηματῖται_), später jedoch bestand der höchste Lohn bei den

Nationalfesten in einem einfachen _Kranze_ (_ἀγ. στεφανῖται_), der in

Olympia von wildem Ölbaum, in Delphi von Lorbeer, auf dem Isthmus in alter

Zeit von Fichte, später von Eppich, in Nemea gleichfalls von Eppich

gewunden wurde.

*§ 68. Die olympische Feier.*

„Gleichwie des Goldes lodernde Glut mächtigen Reichtum überstrahlt, so

weiß ich keinen herrlicheren Wettkampf zu besingen, als den von Olympia“,

singt Pindar. In das breite, von waldigen Hügelketten umschlossene

Wiesental des mächtigen _Alpheiosflusses_ tritt vier Stunden oberhalb der

Mündung der rauschende Gebirgsbach _Kladeos_ ein. In der Gabelung beider

Gewässer lag ein _Heiligtum_ und _Orakel_ des _olympischen Zeus_ am Fuß

eines waldigen Hügels (Kronion), auf dessen Spitze sich seit uralter Zeit

eine Opferstätte des Kronos befand. Das Heiligtum gehörte zum Gebiet der 6

Stadien flußaufwärts gelegenen Achajerstadt _Pisa_. Die Spiele soll

_Pelops_, der den König Oinomaos von Pisa im Wagenrennen besiegte und

dadurch dessen Tochter und Erbin Hippodameia gewann, nach anderer Sage

_Herakles_ gegründet haben. Letzterer habe auch das Stadion abgeschritten.

Leiter des Festes waren anfangs die Pisaten, bis nach langen

Streitigkeiten 572 die Eleer die ausschließliche Festleitung in die Hand

bekamen. Die Beteiligung an der Feier, anfänglich auf die nächste

Nachbarschaft beschränkt, dehnte sich allmählich auf ganz Griechenland

aus.

_Die erste gezählte Feier fällt in das Jahr 776_ v. Chr. Damals habe

Iphitos im Verein mit Lykurgos die Begehung der Spiele neu geordnet und

mit Koroibos, dem Sieger im Wettlauf, die Aufzeichnung der Sieger

begonnen, welche den Olympiaden ihren Namen gaben. _Die Zählung der

Olympiaden_ ist indes erst durch den griechischen Geschichtsforscher

Timaios (geb. ca. 350 v. Chr.) der _allgemein-griechischen Zeitrechnung_

zugrunde gelegt worden. _War das Fest ursprünglich ein eintägiges, so

wurde seine Dauer 472 v. Chr. auf fünf Tage ausgedehnt_; war ja doch mit

der Teilnahme auch die Zahl der üblichen Kampfesarten außerordentlich

gewachsen.

Das Fest wurde noch lange gefeiert, nachdem der große Konstantin das

Christentum staatlich anerkannt hatte; erst Theodosius erließ 393 n. Chr.

ein Verbot desselben, dem 30 Jahre später Theodosius II. Nachdruck

verschaffte, indem er in den Zeustempel Feuer legen ließ. Die gewaltigen

Säulen und das Steingebälk desselben warfen Erdbeben (522 und 551 n. Chr.)

zu Boden, und der Kladeos bedeckte die ganze Stätte mit 6 m hohem Sand und

Geröll. (Beschreibung von Olympia s. § 71.)

_Die Feier des Festes_ verlief in seiner Glanzzeit (400 v. Chr.) etwa

folgendermaßen: Sobald „die elischen Friedensbringer Zeus’ des Kroniden,

der Jahreszeiten Herolde“, den Beginn des heiligen Mondes (_ἱερομηνία_)

verkündet hatten und bei allen Hellenen umherzogen und zum Feste einluden,

war in ganz Hellas Gottesfriede (_ἐκεχειρία_). Wer diesen verletzte, hatte

schwere Buße zu zahlen. _Der Haupttag des Festes fiel auf den ersten

Vollmond nach der Sommersonnenwende_, die ganze Dauer desselben in die

Gluthitze des Hochsommers, Ende des Juni und Anfang des Juli. Längst

vorher waren die Kampfbewerber in Olympia zusammengeströmt, um hier in dem

Gymnasium und der Palästra die letzten Übungen durchzumachen und sich

einer Prüfung ihrer Würdigkeit zu unterwerfen.

Hernach kamen die _Festgesandtschaften_ (_θεωρίαι_) der hellenischen

Städte; die üppige Pracht ihrer Gewänder, Schmuckstücke, Wagen, Pferde und

Schätze sollte den Reichtum und die Macht ihrer Heimat vor ganz Hellas

zeigen. Endlich strömte die zahllose Schar der Hellenen aller Gaue und

Mundarten zusammen und lagerte sich in der weiten Alpheiosebene unter

freiem Himmel, begierig, in den nächsten Tagen Hellas’ Pracht und Macht,

Kunst und Herrlichkeit zu schauen. Die Leitung des ganzen Festes und die

Entscheidung über die Kampfpreise lag in den Händen von neun, später zehn,

aus den elischen Bürgern gewählten „_Hellanodikai_“.

_Der erste Tag_ begann mit dem _Opfer_, welches die Eleer dem _olympischen

Zeus_ am großen Aschenaltar darbrachten; darauf opferten auch die

Festgesandtschaften und überreichten die kostbaren Weihgeschenke ihrer

Städte. Sodann ließen die Hellanodikai die Kampfbewerber schwören, daß sie

sich während der letzten zehn Monate nach den Vorschriften gewissenhaft

vorbereitet haben und sich keiner unerlaubten Mittel im Kampfe bedienen

werden, und verlosten die einzelnen Paare. Wer hierbei übrig blieb,

wartete als Zuschauer (_ἔφεδρος_), um hernach mit einem Sieger zu kämpfen.

Wer keinen Gegner fand, siegte, „ohne staubig zu werden“ (_ἀκονιτί_).

Schon vor dem Grauen des _zweiten Tages_ waren die das _Stadion_

(Laufbahn) umschließenden Wälle und der Abhang des Kronoshügels dicht

besetzt mit Tausenden von Zuschauern, die des großen Schauspieles harrten,

das heute mit den _Wettkämpfen der Knaben_ im Lauf, Ringen und Faustkampf

seinen Anfang nahm.

Darauf folgten _am dritten Tag_ die Kampfspiele der Männer, und zwar:

1. _Der Wettlauf_, das älteste aller Kampfspiele. Man begann mit dem

Dauerlauf (_δόλιχος_), wobei es galt, die genau 600 olympische Fuß (=

192 m) lange Laufbahn 24mal zurückzulegen. Völlig nackt eilten die Läufer

über die Bahn im tiefen Sand dahin. Schön sagt ein Epigramm von einem

Sieger im Lauf:

„Nur an den Schranken erblickten wir ihn, des Menekles Sprößling,

Oder am äußersten Ziel, nicht in der Mitte der Bahn.“

Bei dem darauf folgenden einfachen Wettlauf (_στάδιον_) wurde die Bahn nur

einmal, bei dem Doppellauf (_δίαυλος_) sodann zweimal durchmessen. Der

Sieg im einfachen Wettlauf galt für besonders ehrenvoll, weil nach dem

Sieger die Olympiade benannt wurde.

2. Der _Ringkampf_ (_πάλη_). Sieger war, wer seinen Gegner dreimal so

geworfen hatte, daß dieser mit beiden Schultern den Boden berührte; dabei

war vieles erlaubt, was heute als unstatthaft gilt: dem Gegner ein Bein zu

stellen, denselben in die Kniekehle zu schlagen, ein Bein emporzureißen,

die Glieder zu verdrehen, ihn durch Seitensprung von hinten zu fassen oder

mit den Schenkeln zu umschlingen.

3. Der _Faustkampf_ (_πυγμή_). Hierfür wurden die Hände und Unterarme mit

weichen Riemen von Ochsenhaut umwunden, die später noch mit Metallplatten

belegt wurden. Wer nicht rechtzeitig mit dem Arme parierte oder mit dem

Körper ausbog, dem fielen die Fausthiebe wie Hammerschläge auf Haupt und

Brust nieder. Deutlich bezeugen dies noch heute die verschwollenen

„Faustkämpferohren“ an alten Bildwerken.

4. Der _vereinte Ring- und Faustkampf_ (_παγκράτιον_), welcher nicht mit

dem Werfen, sondern erst dann endete, wenn der Geworfene durch Ausstrecken

der Hand sich für besiegt erklärte. Mag diese Kampfart von Hause aus

berechtigt gewesen sein, insofern hier nur die mit geschulter Gewandtheit

vereinte Körperkraft siegte: späterhin hat dieselbe jene Zunft der

Berufsathleten mit den „gewaltigen Stieresmuskeln, Schultern ganz von Erz“

großgezogen, welche dem Schöpfer des „Herakles Farnese“ das Vorbild

geliefert haben.

Der _vierte Tag_ brachte 1. das glänzendste Schauspiel: die _Wagenrennen_.

Man rannte mit Viergespannen (seit 404), auch mit Zweigespannen von

ausgewachsenen Pferden (_συνωρὶς τελείων ἵππων_) oder (seit 380) von

Fohlen (_πώλων_). Zahllose bildliche Darstellungen, insbesondere aber die

herrlichen Schilderungen Homers (Il. 23, 262 ff.) und Sophokles’ (Elektra

698 ff.) vergegenwärtigen uns die tieferregte Anteilnahme der Zuschauer.

Besondere Aufmerksamkeit und Geschicklichkeit erforderte das Umfahren der

Zielsäule (_νύσσα_); bei dem Gedränge, das hier entstand – es liefen immer

alle konkurrierenden Gespanne auf einmal –, waren Unglücksfälle nicht

selten. Wie heutzutage siegten die Pferde und ihr Besitzer, nicht etwa der

Wagenlenker oder Reiter, der im Fall des Sieges nur eine Siegerbinde

(Tänia) erhielt. Seit 648 war auch das _Wettreiten_ (_κέλητι_) in Olympia

eingeführt.

Hierauf folgte 2. der _Fünfkampf_ (_πένταθλον – ἅλμα, ποδωκείην, δίσκον,

ἄκοντα, πάλην_), welcher die Vereinigung der ältesten und einfachsten

Wettkämpfe und damit die Blüte hellenischer Gymnastik darstellt. „Die

Kämpfer im Pentathlon“, sagt Aristoteles, „sind die schönsten Leute, da

ihr Körper zur Kraftleistung und zur Schnelligkeit in gleicher Weise

befähigt ist.“ Nach dem feierlichen Vortrag eines „pythischen Liedes“

durch den Flötenspieler begann der Kampf mit dem _Weitsprung_. Man sprang

mit Schwungkolben (_ἁλτῆρες_), unseren Hanteln ähnlich, in den Händen,

welche sowohl die Weite des Sprunges als die Sicherheit des Niederkommens

steigerten. Es folgte der Wurf des _Diskos_, einer linsenförmigen

Erzscheibe, welche möglichst weit frei durch die Luft geschleudert werden

mußte. Mit _Speerwurf_ nach einem Ziele, _Lauf_ und _Ringkampf_ schloß das

Pentathlon. Die lange Reihe der dreitägigen Wettkämpfe endete mit 3. dem

_Kriegerlauf_ (_ὁπλιτῶν δρόμος_), einem Wettlauf junger Krieger, welche

früher in voller Waffenrüstung, später nur mit ehernem Schilde bewehrt

liefen.

Der _fünfte Tag_ war der _Tag der Sieger_. Nachdem schon vorher jeder

Sieger einen Palmzweig erhalten hatte, überreichten ihnen jetzt die

Hellanodiken das köstlichste Besitztum eines Hellenen, den zum Kranze

gebogenen Ölzweig, den ein Knabe, dem beide Eltern noch lebten (_παῖς

ἀμφιθαλής_), mit goldenem Messer vom heiligen Ölbaum (_κότινος_)

geschnitten hatte. Herolde verkündeten allem Volk die Namen der Sieger,

ihrer Väter und Heimatsorte. In festlichem Zuge, voran die

reichgeschmückten Festgesandtschaften, zogen die Sieger zu den Altären der

Götter, ihre Dankopfer darzubringen. Festliche Reigen sangen frohe Lieder,

bis die Sieger zum _Festmahl im Prytaneion_ gerufen wurden, wo Dichter wie

Pindar durch Siegeslieder (_ἐπινίκια_) ihren Ruhm feierten. Große Ehren

erwarteten die Sieger zu Hause: so singt Xenophanes von Kolophon (ca. 530

v. Chr.):

„Ja, wenn einer den Sieg mit hurtigen Füßen erwürbe,

Oder im Fünfwettkampf, wo das Gehege des Zeus

Liegt an Pisas Flut in Olympia, oder als Ringer,

Oder auch, daß er der Faust schmerzende Künste versteh’,

Oder den schrecklichen Kampf Pankration, wie sie ihn heißen,

Herrlicher scheint er dann allen den Bürgern zu schau’n,

Wird bei Spielen die Ehre des vordersten Sitzes erhalten

Und durch Speisung geehrt aus dem Vermögen des Volks,

Auch ein Geschenk von der Stadt wird stets ihm bleiben als Kleinod.“

Als Alkibiades einst einen dreifachen Wagensieg errungen, bewirtete er die

ganze Festmenge, wozu ihm Lesbos den Wein gab. In der Altis (§ 71) konnte

der Sieger eine Statue mit Inschrift aufstellen lassen; doch erst nach dem

dritten Siege durfte sie Porträtähnlichkeit haben. Aber so groß einst die

Zahl dieser _Siegerstatuen_ gewesen war, keine derselben ist unversehrt

gefunden worden. Auch nach dem Ende des Festes blieben Tausende in Olympia

versammelt. Ein großer Markt von Handwerkern, Künstlern, Kaufleuten hatte

sich ringsum ausgebreitet; Beschlüsse und Verträge von Staaten wurden

verkündet; Geschichtschreiber und Dichter lasen ihre Werke vor, Redner und

Philosophen hielten Vorträge (_ἐπιδείξεις_): Herodot, Gorgias, Hippias,

Prodikos, Lysias (_or._ 33) und andere haben hier zu ganz Hellas

gesprochen.

Griechische Altertumskunde · 第 14 / 19 题