*SPARTA.*
*§ 11. Geschichtliche Grundlagen der Verfassung Spartas.*
Unter allen dorischen Staaten bildet _Sparta das reinste Beispiel eines
Kriegerstaates_. Seine schon im Altertum vielbewunderte _Verfassung
beruht_ nach ihrer ausgeprägten Eigenart _durchaus auf der besonderen Art
und Weise, wie sich die dorische Eroberung im Eurotastale vollzogen hat_.
Nachdem die Dorier(4) von Mittelgriechenland her in den Peloponnes
eingebrochen waren, setzte sich ein dorischer Heerhaufen in dem oberen
Eurotastal fest, um von da aus langsam talabwärts vorschreitend in
immerwährenden, viele Menschenalter hindurch fortgesetzten Kämpfen die
mächtigen Achajerstädte der fruchtbaren Eurotasebene zu bekriegen. Dem
festen Amyklä gegenüber wurde ein großer, starker Lagerplatz bezogen, aus
dem das nachmalige _Sparta_ mit seinen fünf offenen Dörfern (Pitane,
Mesoa, Limnai, Kyno(s)ura und Dyme) erwuchs. Weil nun im Eurotastal der
Kriegszustand zwischen Doriern und Achajern länger als irgendwo im
Peloponnes, ja tief herab in die geschichtliche Zeit fortdauerte, so
entwickelte sich aus der durch viele Menschenalter fortgesetzten Kriegs-
und Lagergewohnheit ein _Kriegerstaat_, dessen Absicht nur auf stete
Kampfbereitschaft gerichtet war. Seine Gemeindeverfassung, welche von
derjenigen aller andern griechischen Staaten weit abwich, erschien
späteren Geschlechtern als das Werk eines weisen Gesetzgebers, des
_Lykurg_, der in Sparta göttliche Verehrung genoß.
*§ 12. Periöken und Heloten.*
Aus der von den einwandernden Doriern unterworfenen Bevölkerung wurden
_Periöken_ und _Heloten_. Die Verschiedenheit ihres Loses mag in dem
kürzeren oder längeren Widerstand, den sie geleistet, ihrer freiwilligen
Unterwerfung oder schließlichen Bezwingung mit Waffengewalt ihren Grund
haben.
Die _Periöken_, die Bewohner der zahlreichen Landstädte des Eurotastals,
waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei und im Besitz und
Erwerb unbeschränkt und trieben neben der Landwirtschaft eifrig Handel und
Gewerbe (hauptsächlich Eisenindustrie); ihre Städte hatten wohl ein
gewisses Selbstverwaltungsrecht, unterstanden jedoch der Aufsicht
spartanischer Befehlshaber (Harmosten). In den Krieg hatten sie als
Schwerbewaffnete mitzuziehen; so fochten bei Platää neben 5000
Spartiatenhopliten ebenso viele Periöken. Da die Zahl der vollbürtigen
Spartaner mehr und mehr zurückging, während die Großmachtstellung Spartas
immer stärkere Leistungen erforderte, so mußten die Periöken in immer
größerer Zahl zum Heerdienste herangezogen werden.
Viel tiefer standen die _Heloten_ (_εἵλωτες_, nach der Stadt Helos
benannt, oder von _ἕλος_ sumpfige Niederung, also die Bewohner der
Eurotasniederungen, oder vom St. _ἑλ_ = Gefangene), an die Scholle
gefesselte Leibeigene des Staates, welche die Spartiatengüter, zu denen
sie gehörten, zu bebauen und von dem Ertrage eine jährliche feste Abgabe
an ihre Herren abzuliefern hatten; sie konnten eigenes Vermögen erwerben.
Von ihren Herren durften sie weder freigelassen noch außer Landes verkauft
werden. In den Krieg folgten sie den Spartiaten als Waffenknechte; so
kamen bei Platää auf jeden Spartiaten 7 Heloten; auch als Leichtbewaffnete
und Ruderknechte wurden sie verwendet, seit dem Peloponnesischen Kriege
sogar als Hopliten. Je gefährlicher ihre Überzahl erschien, desto
argwöhnischer und grausamer wurden sie von den Spartiaten behandelt. Um
sie ermorden zu können, ohne dadurch eine Blutschuld auf sich zu laden,
erklärten ihnen die Ephoren alljährlich bei ihrem Amtsantritt offen den
Krieg. Ein förmliches Überwachungs- und Verfolgungssystem war in dem
Institut der _Krypteia_ eingerichtet. Bewaffnete junge Spartiaten
durchstreiften das Land und töteten kurzerhand jeden irgendwie
Verdächtigen. So ließ man während des Peloponnesischen Kriegs
2000 Heloten, die sich im Felde ausgezeichnet hatten, auf einmal spurlos
verschwinden. Dieses großartig organisierte System des Massenmeuchelmords
zeigt die Eigenart des vorgeschichtlichen dorischen Räuberstaates in
greller Beleuchtung. Die Heloten rächten sich dafür durch furchtbare
Aufstände, welche Sparta wiederholt an den Rand des Verderbens brachten.
*§ 13. Die Spartiaten.*
Im Gegensatz zu der unterworfenen Bevölkerung der Heloten und Periöken
nannte sich die herrschende dorische Bürgergemeinde _Spartiaten_, während
im Verkehr mit dem Ausland die offizielle Bezeichnung des Staates
_Lakedaimonier_ war. Sie gliederte sich nach den 3 altdorischen _Phylen_
der _Hylleer_, _Dymanen_ und _Pamphyler_ und nach 27 Phratrien. Daneben
gab es eine lokale Einteilung nach 5 Phylen oder Distrikten, den oben
(§ 11) genannten 5 Dörfern (_κῶμαι_) Spartas, von denen die 30 (?) _Oben_
(_ὠβαί_) wohl Unterabteilungen waren. Das _Vollbürgerrecht_ war nicht nur
durch die Geburt, sondern auch durch die Teilnahme an der vorgeschriebenen
staatlichen Erziehung und die regelmäßige Beitragleistung zu den
gemeinsamen Mahlzeiten bedingt. Die Vollbürger hießen als unter sich
gleichberechtigt die „_Gleichen_“ (_ὅμοιοι_), während diejenigen, welche
eine der beiden letzten Bedingungen nicht erfüllten, die Klasse der
_Halbbürger_ (_ὑπομείονες_) mit den zivilen, aber ohne die politischen
Rechte, bildeten. Jeder Spartiate war im Besitz eines Bauernguts
(_κλᾶρος_), das aber nicht von ihm selbst, sondern von den dazu gehörigen
Heloten bewirtschaftet wurde, so daß er selbst ganz seinem kriegerischen
Berufe leben konnte. Nach der Überlieferung wurde das Land bei der
Besitznahme durch die Eroberer in 6000 (?) Ackerlose geteilt, die im
allgemeinen annähernd gleich groß waren und von ihren jeweiligen Inhabern
nicht veräußert werden durften. Im Lauf der Zeit entwickelte sich jedoch
naturgemäß eine Ungleichheit des Besitzes, die zwar bei der
fortschreitenden Gebietserweiterung Spartas durch Teilung des
neugewonnenen Landes (z. B. Messeniens durch Polydor) wohl teilweise
wieder ausgeglichen wurde, aber doch immer wieder und zwar in verstärktem
Maße zutage trat, so daß auch in Sparta der Gegensatz von reich und arm
entstand. Dieser Prozeß wurde noch befördert durch das _Gesetz_ des
Ephoren _Epitadeus_, welches jedem gestattete, auch bei vorhandener
Nachkommenschaft sein Gut schon bei Lebzeiten zu verschenken oder
testamentarisch jedem beliebigen zu vermachen; unter der Form der
Verschenkung oder Vererbung verbarg sich von jetzt an häufig ein
tatsächlicher Verkauf des Guts. So kam schließlich der ganze Grundbesitz
in die Hände weniger Personen, die ein üppiges Leben führten, während
viele verarmte Spartiaten die Beiträge für die Syssitien nicht mehr
aufbringen konnten und infolgedessen ihr Bürgerrecht verloren.
Die Anhäufung einer größeren Zahl von Landgütern in den Händen einzelner
Personen stand in engem Zusammenhang mit der Hauptkalamität Spartas, der
_stetigen Verminderung der Kopfzahl der Spartiaten_. Aus Mangel an Männern
ist Sparta zugrunde gegangen, sagt Aristoteles. Während Neuaufnahmen von
Bürgern in Sparta so gut wie gar nie vorkamen, schmolz durch die Verluste
in den andauernden Kriegen die Zahl der Vollbürger immer mehr zusammen,
ein Prozeß, der sich weder durch Vergünstigungen für solche, welche 3 oder
4 Söhne hatten, noch durch Bestrafung derer, die gar nicht oder zu spät
heirateten (_δίκη ἀγαμίου_, _ὀψιγαμίου_), aufhalten ließ. Während es zur
Zeit der Perserkriege noch 8000 Spartiaten gab, belief sich ihre Zahl im
Jahre 371 auf kaum mehr als 1500; Aristoteles berechnet für seine Zeit
(etwa 330 v. Chr.) nicht ganz 1000 Spartiaten; bei dem Regierungsantritt
Agis’ IV. (243 v. Chr.) waren es noch 700, von denen etwa 100 im
alleinigen Besitz von Grund und Boden waren.
Je mehr aber diese Ungleichheit des Besitzes dem altspartanischen
Grundsatz gleicher Lebensführung und Bürgerpflicht widersprach, desto
lebhafter mußte sich einem Patrioten der Gedanke aufdrängen, daß es einst,
zu Lykurgs Zeiten, besser gewesen sei, indem damals alle gleiche Ackerlose
gehabt hätten. So unternahm es König _Agis IV._, „die lykurgische
Verfassung wiederherzustellen“, indem er alles Ackerland für die Spartaner
in 4500 Lose teilte; ihre Zahl sollte durch Aufnahme von Periöken ergänzt
werden. Allein der wohlgemeinte Versuch scheiterte am Widerstand der
Besitzenden, und der hochherzige König büßte mit dem Tode. Was er gewollt,
gelang dem energischeren König _Kleomenes_ (seit 235 v. Chr.), der die
Ephoren ermordete, Ephorat und Gerusie abschaffte, alle Schulden aufhob,
das Land neu verteilte und die Zahl der wehrfähigen Bürger durch Aufnahme
von Periöken auf 4000 brachte; aber nach der unglücklichen Schlacht bei
Sellasia (221 v. Chr.) hob der Sieger Antigonos von Makedonien alle
Neuerungen des Kleomenes wieder auf – und Spartas Anteil an der Geschichte
ist zu Ende.
*§ 14. Das Königtum.*
Vielleicht die auffallendste Erscheinung der spartanischen Verfassung ist
das _Doppelkönigtum_. Wir finden in Sparta zwei Königshäuser, die
_Agiaden_ und die _Eurypontiden_, welche als ihre mythischen Stammväter
den _Eurysthenes_ und _Prokles_ nannten. Da ein solches Doppelkönigtum dem
Wesen des Kriegerstaates offenbar widerspricht, so hat man neuerdings
vermutet, dasselbe sei das Ergebnis des Vergleichs zweier
Fürstengeschlechter, welche an der Spitze von zwei verschiedenen
(dorischen oder einer dorischen und einer achäischen?) Gemeinden gestanden
seien. Nach Aristoteles läge die Absicht zugrunde, durch die aus dieser
„Diarchie“ entspringende _Rivalität der beiden Häuser_ Übergriffe des
Königtums zu verhindern. Tatsächlich waren die beiden Königsgeschlechter,
deren Trennung geflissentlich aufrecht erhalten wurde, und welche deshalb
voneinander gesonderte Wohnungen, gottesdienstliche Funktionen und
Grabstätten hatten, fast immer im Streite miteinander. Zur _Erbfolge_ war
in erster Linie der nach der Thronbesteigung des Vaters zuerst geborene
Sohn berechtigt; war kein Sohn da, so ging die Regierung auf den nächsten
männlichen Agnaten über, der auch im Fall der Minderjährigkeit des
Thronfolgers als dessen Vormund (_πρόδικος_) die Regentschaft zu führen
hatte.
Die spartanischen _Könige_ mit dem offiziellen Titel _Archagetai_
(_ἀρχαγέται_) waren ursprünglich ebenso wie die Könige des Homerischen
Zeitalters (vgl. § 21) oberste Kriegsherren, Richter und Priester, wurden
aber mit der Zeit in ihren Rechten mehr und mehr beschränkt und verloren
ihre leitende Stellung im Staate an die zu immer größerer Macht
gelangenden Ephoren.
Als _Oberpriester_ brachten sie für den Staat die regelmäßigen Opfer im
Frieden wie bei den Feldzügen dar und vermittelten durch je zwei von ihnen
erwählte Pythioi den Verkehr mit dem delphischen Orakel. Von der
_richterlichen Gewalt_, die fast ganz auf die Ephoren und die Gerusie
überging, verblieb ihnen die Entscheidung familienrechtlicher
Streitigkeiten, besonders betreffs der Verheiratung verwaister Erbtöchter;
auch stand ihnen die Bestätigung der Adoptionen zu, eine wichtige Funktion
in der festgeschlossenen Adelsgemeinde. Als _oberste Kriegsherren_ hatten
sie ursprünglich das Recht der Kriegserklärung, das später die (in ihren
Entschließungen ganz von den Ephoren geleitete) Volksversammlung erhielt.
Seit 506 durfte immer nur _ein_ König ins Feld ziehen; hier hatte er
unumschränkte Gewalt über Leben und Tod und freie Entscheidung über die
militärischen Operationen, aber auch die Verantwortlichkeit für dieselben;
wegen mißglückter Unternehmungen konnte er nachher zur Rechenschaft und
Strafe gezogen werden; auch gingen zu seiner Kontrolle regelmäßig
2 Ephoren mit ins Feld.
Größer als die Rechte waren die _Ehren_, die dem spartanischen Königtum
auch in historischer Zeit noch verblieben. Als _Einkünfte_ erhielten die
Könige den Pachtzins ausgedehnter Domänen, welche Periöken bebauten, ein
Drittel der Kriegsbeute, Anteil an allen Opfertieren, ein Ferkel von jedem
Sauwurf. Die Könige wurden auf Staatskosten gespeist und bekamen bei den
Syssitien doppelte Portionen. Beim Tode eines Königs wurde ein
_Leichenbegängnis_ mit orientalischem Gepränge veranstaltet. Zehn Tage
lang dauerte die allgemeine Landestrauer; in jeder Spartiatenfamilie
mußten mindestens zwei Personen Trauer anlegen; Periöken und Heloten kamen
mit ihren Weibern aus ganz Lakonien zu Tausenden nach Sparta zur
gewaltigen Totenklage und Lobpreisung des Verstorbenen, dem Ehren erwiesen
wurden „nicht wie einem Menschen, sondern als einem Heros“.
*§ 15. Die Gerusie.*
Wie in anderen griechischen Staaten stand dem Königtum in Sparta ein
Ausschuß der angesehensten Familienhäupter, der Rat der Alten, „_Gerusia_“
genannt, mitberatend und mitbeschließend zur Seite. Nun ist in allen
griechischen Staaten wie in Rom zu beobachten, daß die Machtbefugnis des
alten Heerkönigtums langsam, aber unaufhaltsam dahinschwand, während
diejenige des Rates erstarkte; die Leitung des Staates geht vom Königtum
fast unmerklich in den Gemeinbesitz der Geschlechtshäupter über: an die
Zeit der Monarchie reiht sich ohne erkennbare Grenzlinie die
_Aristokratie_. Mögen nun auch persönliche Unfähigkeit einzelner Könige,
Thronstreitigkeiten, fortwährender Zwist der beiden Königshäuser,
Mißerfolge im Felde die Minderung der monarchischen Gewalt verschuldet
haben: jene immer wiederkehrende Erscheinung muß ebenso einen tieferen
Grund gehabt haben, wie bei den Deutschen nach der Völkerwanderung der
Übergang vom alten Heerkönigtum zur Feudalherrschaft des Adels, der Herren
von Grund und Boden. Das alte Heerkönigtum hatte auf der breiten Grundlage
des Heerbannes der Kampf- und Wanderzeit geruht, innerhalb dessen alle an
Besitz und Recht sich gleichstanden. Nachdem die Eroberer seßhaft
geworden, löste sich im Lauf der Menschenalter die alte Gleichheit der
Lagergemeinschaft: besaßen die meisten nur das zum Unterhalt Nötige, so
häufte sich dagegen in den Händen einzelner Familien ein umfangreicher
Besitz an, auf Grund dessen ihre Häupter höheren politischen Einfluß
beanspruchten und gewannen.
Die _Gerusie_ zu Sparta bestand aus 28 über 60 Jahre alten (also nicht
mehr felddienstpflichtigen), aus den angesehensten Geschlechtern auf
Lebenszeit gewählten Mitgliedern. Die Wahl erfolgte durch Akklamation
(_βοῇ_), indem die Kandidaten in erloster Reihenfolge durch die
Volksversammlung gingen und derjenige für gewählt galt, der nach der
Entscheidung von Männern, welche in einem in der Nähe befindlichen Gebäude
eingeschlossen waren, mit dem lautesten Zuruf begrüßt wurde. Der Rat hatte
alle Anträge, die an die Volksversammlung kommen sollten, vorzuberaten;
die Entscheidung stand, wenigstens ursprünglich, der letzteren zu. Allein
nach einem dem König Theopomp (754) zugeschriebenen Gesetze konnten Rat
und Könige einen „schiefen“ Beschluß der Gemeinde als ungültig behandeln.
Der Rat übte ferner die Gerichtsbarkeit in Mord- und Hochverratsprozessen.
Die bedeutende Stellung, welche er in der Lykurgischen Verfassung einnahm,
vermochte er später nicht mehr zu behaupten, als die Ephoren allmählich
die gesamte Oberleitung des Staates an sich zogen.
*§ 16. Die Ephoren.*
Die lebenskräftigste Gewalt im spartanischen Gemeindeleben war die Behörde
der 5 _Ephoren_, welche jährlich vom Volke aus sämtlichen vollberechtigten
Spartiaten gewählt wurden. Der erste derselben, welcher den ständigen
Vorsitz im Kollegium führte, war _eponym_, d. h. nach ihm wurde das Jahr
benannt. Innerhalb des Kollegiums entschied die Mehrheit, der sich die
Minderheit unbedingt zu fügen hatte. Ob das Ephorat schon in der
Lykurgischen Verfassung existierte oder erst von dem König Theopomp (754)
eingesetzt wurde, steht ebensowenig fest wie der _ursprüngliche Umfang der
Befugnisse_: ob nämlich die Ephoren ursprünglich als Gehilfen und
Stellvertreter der Könige und von diesen ernannt mit der
Zivilgerichtsbarkeit und Polizeiaufsicht in den 5 Bezirken Spartas betraut
waren, oder ob sie vielleicht schon von Haus aus als Vertreter der
Interessen der spartanischen Adelsgemeinde gegenüber dem Königtum
eingesetzt wurden. Immerhin weist ihr Name (_ἔφορος_ = Aufseher) darauf
hin, daß sie von Anfang an ein gewisses Aufsichtsrecht besaßen, das sich
schließlich zur _Oberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltung_ und
Leitung aller inneren und äußeren Angelegenheiten entwickelte. Diese
Erweiterung ihrer Machtbefugnis ward begünstigt durch den fortwährenden
Hader der beiden Königshäuser, welcher die Wirksamkeit des ohnedies durch
wiederholte Verurteilungen einzelner Könige in seinem Ansehen gesunkenen
Königtums vollends lahmlegte, und sie ist um so begreiflicher, als in dem
Ephorate die beiden treibenden Kräfte des spartanischen Gemeindelebens –
das Mißtrauen des Adels gegen das Königtum und der Argwohn der dorischen
gegen die unterworfene achäische Bevölkerung verfassungsmäßigen Ausdruck
gefunden hatten.
Monatlich tauschten Könige und Ephoren einen _Eid_ aus, wobei die ersteren
schwuren, daß sie nach den Gesetzen regieren wollten, wogegen die Ephoren
im Namen des Volkes versprachen, in diesem Falle die königliche Gewalt
ungeschmälert zu erhalten. Die Ephoren konnten nicht nur die Beamten, die
alle nach Ablauf ihres Amtsjahres ihnen rechenschaftspflichtig waren,
sondern selbst Könige vor sich laden, verhaften und von der Gerusie
aburteilen lassen. Sie beriefen und leiteten die Gerusie und die
Volksversammlung und sorgten für die Ausführung der Beschlüsse derselben.
Aus letzterem Grunde treten sie besonders bei der _Leitung der auswärtigen
Politik_ hervor. Sie verhandeln mit den Gesandten fremder Staaten, ordnen
die Mobilmachung an (_φρουρὰν φαίνειν_) und bestimmen, wie viele Jahrgänge
auszumarschieren haben. Mit den Feldherren bleiben sie auch während des
Kriegs in direktem Verkehr, berufen sie unter Umständen ab und erteilen
ihnen durch geheime Depeschen, _Skytalai_, Verhaltungsmaßregeln. (Die
Skytale war ein schmaler Riemen, der um einen Stab gewickelt, in
fortlaufenden Zeilen beschrieben, dann wieder abgewickelt und dem
Betreffenden zugeschickt wurde; um das Geschriebene lesen zu können, mußte
man den Streifen wieder um einen genau entsprechenden Stab wickeln.)
Die Ephoren hatten ferner den größten Teil der _Zivilgerichtsbarkeit_,
wobei sie als Einzelrichter fungierten, leiteten die _Finanzverwaltung_
und beaufsichtigten den Staatsschatz.
Aber nicht nur die Tätigkeit der Beamten und Könige, sondern auch das
_Verhalten der Bürger_, die Jugenderziehung wie das Privatleben der
Erwachsenen, selbst der Könige, überwachten die Ephoren bis ins kleinste
nach der Richtung, daß überall der staatliche „_Kosmos_“, die strenge
Zucht und Sitte und die öffentliche Ordnung, gewahrt bleibe. So forderten
sie seit alter Zeit bei ihrem Amtsantritt die Bürger feierlich auf, den
Schnurrbart zu scheren und den Gesetzen zu gehorchen. Fremde, von denen
man einen nachteiligen Einfluß auf die Bürger befürchtete, wurden ohne
weiteres von ihnen ausgewiesen (_ξενηλασία_). Die Ephoren bildeten so ein
_oberstes Sittengericht_, das durch sein fortwährendes, unmittelbares
Eingreifen einen unvergleichlich größeren Einfluß ausübte als die römische
Zensur.
Eine besonders wichtige Aufgabe bildete endlich die beständige
_Überwachung_ und Niederhaltung _der Periöken und Heloten_; erstere
konnten sie jederzeit ohne Richterspruch töten lassen, gegen die letzteren
entfalteten sie durch die Krypteia (s. § 12) eine wahre
Schreckensherrschaft.
So war das Amt der Ephoren die _Exekutive der spartanischen Aristokratie_;
seit dem 5. Jahrhundert lag die Regierung tatsächlich in der Hand dieser
Behörde, der die Gerusie als Staatsrat zur Seite stand. Ihre
selbstherrliche Gewalt war nur insofern eingeschränkt, als sie ein
Kollegium von Fünf bildeten, nur auf Jahresfrist gewählt waren und von
ihren Amtsnachfolgern zur Rechenschaft gezogen werden konnten.
*§ 17. Die Volksversammlung.*
Zur Teilnahme an den monatlich stattfindenden, ursprünglich von den
Königen, in historischer Zeit von den Ephoren geleiteten Volksversammlung
(_ἀπέλλα_) waren alle über 30 Jahre alten Vollbürger berechtigt. Hier
entschied das Volk über die vorher von der Gerusia beratenen Anträge, über
Krieg und Frieden und die sonstigen Fragen der äußeren Politik, auch über
etwaige Thronstreitigkeiten der Könige und vollzog die Wahlen der
Geronten, Ephoren und sonstigen Beamten. Die Abstimmung erfolgte dabei
feldmäßig durch Zuruf (_κρίνουσι βοῇ καὶ οὐ ψήφῳ_ Thukyd. I, 87), in
zweifelhaften Fällen durch Auseinandertreten nach verschiedenen Seiten.
Das Recht, in der Versammlung zu sprechen, hatten wohl nur die Könige,
Geronten und Ephoren. Ihre ursprüngliche Bedeutung verlor die
Volksversammlung durch die dem König Theopomp zugeschriebene
Gesetzesbestimmung, der zufolge die Beschlüsse des Volkes für die
Regierung nicht mehr bindend sein sollten (vgl. § 15).
*§ 18. Die spartanische Zucht (*_ἀγωγή_*).*
Aus einem Kriegslager war Sparta entstanden (§ 11); nach langwierigen
Kämpfen hatten die Einwanderer die alte Bevölkerung unterworfen und
geknechtet. Nun galt es, diese Herrschaft zu behaupten. Offenkundig
bewahrheitete sich der Satz, daß jede Herrschaft mit denselben Mitteln
behauptet werden müsse, durch welche sie begründet wurde. Für die
Spartaner galt es, ihren an Zahl weit überlegenen, stets zum Aufstand
bereiten Untertanen gegenüber unausgesetzt auf der Hut und in
Kriegsbereitschaft zu sein. _So zielte die ganze Gemeindeordnung_, welche
schon Isokrates mit der eines Kriegslagers verglichen hat, _auf die
Ausbildung der Kriegsfertigkeit ab_. Dabei kam der allgemein hellenische
Grundsatz, daß jeder nicht für sich, sondern für sein Vaterland geboren
sei, in extremer Weise zur Anwendung.
Gleich nach der Geburt wurden schwächliche und mißgebildete Kinder nach
der Entscheidung der Phylenältesten im Taygetos ausgesetzt. Die kräftigen
Knaben erhielten vom 7. Jahre an eine staatliche Erziehung unter der
Oberleitung eines Paidonomos; sie wurden in _Scharen_ (_βοῦαι_ oder
_ἀγέλαι_) und deren Unterabteilungen, _Rotten_ (_ῖλαι_), eingereiht; an
der Spitze dieser Abteilungen standen die tüchtigsten der Iranes
(_ἴρανες_), der jungen Männer von 20–30 Jahren. In der Regel bestand
zwischen je einem von diesen und einem Knaben ein besonderer
Freundschaftsbund zum Zweck der Ausbildung des letzteren. Gymnastische
Übungen und Entbehrungen aller Art sollten den Körper abhärten. Proben
ihrer Standhaftigkeit legten die Knaben alljährlich am Altar der Artemis
Orthia ab, wo sie sich geißeln ließen und derjenige den Sieg gewann,
welcher ohne Schmerzäußerung die _Geißelung_ (_διαμαστίγωσις_) am längsten
aushielt. Auch die Eigenschaften der List und _Verschlagenheit_ suchte man
bei den Knaben zu entwickeln. Die _Mädchen_ wurden ebenfalls gymnastisch
ausgebildet und die Stellung der _Frau_ war eine viel freiere als im
übrigen Griechenland, besonders bei den Ioniern. Die _geistige
Ausbildung_, welche gegen die körperliche sehr zurücktrat, beschränkte
sich auf die Gewöhnung an kurze, treffende („lakonische“) Reden, auf die
Pflege der Musik, die Einübung lyrischer Chorgesänge, Marsch- und
Schlachtenlieder und die Homerischen Epen.
Vom 20. Lebensjahre an hatten die Jünglinge, wenn sie durch einstimmige
Wahl in eine der aus etwa 15 Personen bestehenden Zeltgenossenschaften
(_σύσκηνοι_) aufgenommen wurden, an den gemeinsamen _Männermahlen_
(_ἀνδρεῖα_, später _φιδίτια_, von den übrigen Griechen _συσσίτια_ genannt)
teilzunehmen, wobei das Hauptgericht in Blut gekochtes und mit Essig und
Salz gewürztes Schweinefleisch, die berühmte schwarze Blutsuppe (_βαφά_
oder _αἱματία_, auch _ὁ μέλας ζωμός_) war. Hierzu hatte jeder Teilnehmer
einen bestimmten monatlichen Beitrag an Gerstenmehl, Wein, Käse, Feigen
und Geld zu entrichten. Unablässige Schulung durch _gymnastische und
militärische Übungen_ bildete das Lebensziel auch der Erwachsenen. In der
Tat gewann so Sparta ein Heer, das durch kriegsmäßige Geschlossenheit,
strengste Subordination und klare Ordnung im Kommando einzig in
Griechenland dastand. „Alle andern“, sagt Xenophon, dem hierin ein Urteil
zustand, „sind Dilettanten, die Spartaner Künstler im Kriegführen.“
*§ 19. Heerwesen und Kriegführung.*
Die _Dienstpflicht_ dauerte vom 20. bis 60. Lebensjahre. Die eigentlichen
Kerntruppen bildeten die 10 bezw. 15 jüngsten Jahrgänge (_τὰ δέκα,
πεντεκαίδεκα ἔτη ἀφ’ ἥβης_). Über die _taktische Gliederung_ des
spartanischen Heeres, die wahrscheinlich wiederholt geändert wurde, sind
wir nur unvollkommen unterrichtet. Gegen Ende des Peloponnesischen Kriegs
bestand das Heer aus 6 Moren, die wahrscheinlich in folgender Weise
gegliedert waren:
1 Mora = 2 Lochen = 8 Pent. = 16 Enom. = ca. 600 M.
1 Lochos = 4 Pent. = 8 Enom. = ca. 300 M.
1 Pent. = 2 Enom. = ca. 72 M.
1 Enom. = ca. 36 M.
Die Zahlen geben die ungefähre Normalstärke; sie schwankten je nach der
Zahl der aufgebotenen Jahrgänge. Die Mora befehligte der Polemarch, den
Lochos der Lochagos, die Pentekostys der Pentekoster, die Enomotie der
Enomotarches.
Die _Bewaffnung_ der spartanischen Hopliten bestand in einem roten
Waffenrocke (_φοινικίς_), dem Panzer, Helm, den Beinschienen, dem großen,
den ganzen Mann deckenden Schilde, den man sich erst unmittelbar vor der
Schlacht vom Schildknappen (_ὑπασπιστής_) reichen ließ; auf demselben war
als Abzeichen der Lakedaimonier ein _Λ_ angebracht; als Angriffswaffen
dienten die lange Stoßlanze und das kurze, einschneidige Schwert.
Die _Elementartaktik_ der Hopliten war nach Xenophon in ihren Grundzügen
folgende: Die _Gefechtsstellung_ (_ἐπὶ φάλαγγος_) hat infolge des
Bestrebens, den Lanzenstoß möglichst kräftig und nachdrücklich zu
gestalten, die verhältnismäßig große Normaltiefe von 8 Mann. Im 1. Gliede
(_ζυγόν_) stehen die Vordermänner (_πρωτοστάται_), die gewandtesten und
geübtesten Leute; jeder Vordermann steht an der Spitze seiner Rotte
(_στίχος_, später _λόχος_), das letzte Glied bilden die Rottenschließer
(_οὐραγοί_). Die gewöhnlichsten _taktischen Bewegungen_ waren die
_Wendungen_ (_κλίσεις_) rechtsum (_ἐπὶ δόρυ_), linksum (_ἐπ’ ἀσπίδα_),
kehrt (_μεταβολή_); _Schwenkungen_ (_ἐπιστροφαί_); Herstellung der
gewöhnlich rechts abmarschierten (der rechte Flügel marschiert an der
Spitze) _Marschkolonne_ (_επὶ κέρως_). Auf den Reisemärschen scheint man
meist „zu zweien“ (_ἐπὶ δύο_) marschiert zu sein, wodurch die Kolonne sehr
ausgedehnt wurde. Durch (Links-)_Aufmarsch_ (_ἐπ’ ἀσπίδα παράγειν_) wird
die Gefechtsordnung wiederhergestellt. _Verdoppelung_ (_διπλοῦν_) der
Aufstellung _nach der Tiefe_ (_κατὰ βάθος_) verringert die Frontbreite auf
die Hälfte und bewirkt die doppelte Tiefe; das Gegenteil wird durch die
Verdoppelung _nach der Länge_ (_κατὰ μῆκος_) erreicht. Bei unerwartetem
Erscheinen des Feindes im Rücken wurde nicht einfach Kehrt gemacht,
sondern um die im 1. Gliede stehenden besten Leute auch wieder in das
1. Glied der neuen Front zu bringen, der _Kontermarsch_ (_ἐξελιγμός_) nach
Rotten ausgeführt. Im hohlen _Viereck_ (_πλαισίον_), den Troß in der
Mitte, die Hopliten außen, marschierte man, wenn der Feind den Marsch
unablässig bedrohte, daher besonders häufig auf dem Rückzuge.
Die _Leichtbewaffneten_, welche selten erwähnt werden, bildeten keine
ständige Abteilung des spartanischen Heeres. _Söldner_ wurden erst seit
Beginn des Peloponnesischen Kriegs in dasselbe aufgenommen.
Eine _Reiterei_ hatte Sparta in älterer Zeit nicht; die 300 sog.
„_Ritter_“ (_ἱππεῖς_), die königliche Leibwache, eine Eliteschar von
Spartiaten, kämpften im Kriege zu Fuß; erst 424 wurde eine Reiterei
eingerichtet, die in der Folgezeit aus 6 Moren bestand, jede etwa
100 Pferde stark, unter einem Hipparmostes und in 2 Schwadronen
(_οὐλαμοί_) gegliedert. Da man grundsätzlich die körperlich Untüchtigsten
auf die von den Reichen unterhaltenen Pferde setzte, so blieben die
Leistungen der spartanischen Reiterei immer ganz klägliche.
Die _Flotte_, fast ganz von den Bundesgenossen gestellt, stand unter dem
Befehl des _Nauarchos_, dessen Amtsdauer einjährig war; derselbe Mann
durfte nicht zum zweiten Male dies Amt bekleiden. Sein Stellvertreter hieß
_Epistoleus_. Der (einzige) Kriegshafen Spartas war _Gytheion_.
Ist das _Kriegsaufgebot_ von den Ephoren erlassen (s. § 16), so bringt der
König vor dem Auszuge dem Zeus Agetor ein Opfer dar, ein zweites dem Zeus
und der Athene bei Überschreitung der Grenze (_ὑπερβατήρια_). _Proviant_
wird in der Regel nur auf 3 Tage mitgenommen; die Entfernung bis zum
Feinde war ja meist gering; konnten doch 2000 Mann in Eilmärschen am
3. Tage von Sparta nach Athen kommen. Das _Lager_, das man im Felde
schlug, war kreisförmig. Für die _Schlacht_ suchte man sich in der Regel
eine Ebene aus; in ganz geringem Abstand voneinander marschieren die
beiden Heere auf. Im langsamen Gleichtritt unter Flötenklang und Absingung
eines Marschlieds (_ἐμβατήριον_) rückt alsdann die ganze festgeschlossene
Phalanx der spartanischen Hopliten gegen den Feind vor. Den Mut der
Kämpfer entflammt ein Tyrtaios in begeisterten _Schlachtgesängen_:
Auf in den Kampf, ihr Enkel des unbezwungnen Herakles,
Streitet getrost! Noch nie wandt’ euch den Rücken der Gott
Schreite denn jeder beherzt vorwärts, in den Boden die Füße
Fest eindrückend, die Zähn’ über die Lippen geklemmt,
Brust und Schulter zumal und hinabwärts Hüften und Schenkel
Hinter des mächtigen Schilds eherner Wölbung gedeckt.
Fest in der Hand dann schwing’ ein jeder den wuchtigen Schlachtspeer
Und Furcht weckend vom Haupt flatt’re der Busch ihm herab.
Fuß an Fuß mit dem Gegner und Schild andrängend dem Schilde,
Daß sich der Helm mit dem Helm streift und der Busch mit dem Busch.
Brust an Brust dann such’ er im Kampf ihn niederzustrecken,
Sei’s mit des Schwerthiebs Kraft oder dem ragenden Speer.
Bei dem langsamen Vorrücken der Spartaner blieben ihre Abteilungen
geschlossen, während die andern Griechen, die im Laufe mit Kriegsgeschrei
(_ἀλαλά, ἐλελεῦ_) vorstürmten, oft schon in Unordnung an den Feind kamen.
Um nicht dem Feinde die unbeschildete rechte Seite darzubieten, und um der
Gefahr der Überflügelung dieser schwachen Flanke zu begegnen, _zog sich_
beim Anmarsch in der Regel _der rechte Flügel_ beider Heere _halbrechts_;
folgte das übrige Heer dieser Bewegung, so überragten schließlich die
beiden rechten Flügel die gegenüberstehenden linken, so daß man nicht mehr
in der Front, sondern in der Flanke angriff. Häufig zerriß aber bei dieser
Halbrechtsbewegung die Schlachtlinie in zwei Teile. Die beiden rechten
Flügel, welche regelmäßig von den Kerntruppen gebildet waren, warfen
gewöhnlich die gegenüberstehenden linken, kehrten dann von der Verfolgung
zurück, um, noch mehr oder weniger geschlossen – den Spartanern war
deshalb eine weitere Verfolgung untersagt –, sich gegeneinander zu wenden
und die Entscheidung der Schlacht herbeizuführen. Dieser fast regelmäßige
Verlauf der Hoplitenschlacht erfuhr eine Änderung erst durch die „_schiefe
Schlachtordnung_“ des Epameinondas, welcher seine ganze Kraft auf den in
beträchtlicher Tiefe (bei Leuktra 50 Mann tief) aufgestellten _linken_
Flügel verlegte, um mit diesem nicht nur dem Stoß des Feindes
standzuhalten, sondern selbst offensiv vorzugehen.
Eine weitere _Verfolgung_ des geschlagenen Feindes fand nicht statt,
weshalb auch fast nie eine Schlacht zur Vernichtung des Gegners führte.
Man faßte die Schlacht mehr als einen „Wettkampf“ auf; wer um Herausgabe
der Toten nachsuchte, gab damit seine Niederlage zu. Der Sieger errichtete
an der Stelle, wo der Feind sich zur Flucht gewendet hatte (_τρέπεσθαι,
τροπή_), ein Siegeszeichen, _Tropaion_, das in einer an einem Baumstumpf
aufgehängten vollständigen Waffenrüstung bestand.