II. ABSCHNITT.

*SPARTA.*

*§ 11. Geschichtliche Grundlagen der Verfassung Spartas.*

Unter allen dorischen Staaten bildet _Sparta das reinste Beispiel eines

Kriegerstaates_. Seine schon im Altertum vielbewunderte _Verfassung

beruht_ nach ihrer ausgeprägten Eigenart _durchaus auf der besonderen Art

und Weise, wie sich die dorische Eroberung im Eurotastale vollzogen hat_.

Nachdem die Dorier(4) von Mittelgriechenland her in den Peloponnes

eingebrochen waren, setzte sich ein dorischer Heerhaufen in dem oberen

Eurotastal fest, um von da aus langsam talabwärts vorschreitend in

immerwährenden, viele Menschenalter hindurch fortgesetzten Kämpfen die

mächtigen Achajerstädte der fruchtbaren Eurotasebene zu bekriegen. Dem

festen Amyklä gegenüber wurde ein großer, starker Lagerplatz bezogen, aus

dem das nachmalige _Sparta_ mit seinen fünf offenen Dörfern (Pitane,

Mesoa, Limnai, Kyno(s)ura und Dyme) erwuchs. Weil nun im Eurotastal der

Kriegszustand zwischen Doriern und Achajern länger als irgendwo im

Peloponnes, ja tief herab in die geschichtliche Zeit fortdauerte, so

entwickelte sich aus der durch viele Menschenalter fortgesetzten Kriegs-

und Lagergewohnheit ein _Kriegerstaat_, dessen Absicht nur auf stete

Kampfbereitschaft gerichtet war. Seine Gemeindeverfassung, welche von

derjenigen aller andern griechischen Staaten weit abwich, erschien

späteren Geschlechtern als das Werk eines weisen Gesetzgebers, des

_Lykurg_, der in Sparta göttliche Verehrung genoß.

*§ 12. Periöken und Heloten.*

Aus der von den einwandernden Doriern unterworfenen Bevölkerung wurden

_Periöken_ und _Heloten_. Die Verschiedenheit ihres Loses mag in dem

kürzeren oder längeren Widerstand, den sie geleistet, ihrer freiwilligen

Unterwerfung oder schließlichen Bezwingung mit Waffengewalt ihren Grund

haben.

Die _Periöken_, die Bewohner der zahlreichen Landstädte des Eurotastals,

waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei und im Besitz und

Erwerb unbeschränkt und trieben neben der Landwirtschaft eifrig Handel und

Gewerbe (hauptsächlich Eisenindustrie); ihre Städte hatten wohl ein

gewisses Selbstverwaltungsrecht, unterstanden jedoch der Aufsicht

spartanischer Befehlshaber (Harmosten). In den Krieg hatten sie als

Schwerbewaffnete mitzuziehen; so fochten bei Platää neben 5000

Spartiatenhopliten ebenso viele Periöken. Da die Zahl der vollbürtigen

Spartaner mehr und mehr zurückging, während die Großmachtstellung Spartas

immer stärkere Leistungen erforderte, so mußten die Periöken in immer

größerer Zahl zum Heerdienste herangezogen werden.

Viel tiefer standen die _Heloten_ (_εἵλωτες_, nach der Stadt Helos

benannt, oder von _ἕλος_ sumpfige Niederung, also die Bewohner der

Eurotasniederungen, oder vom St. _ἑλ_ = Gefangene), an die Scholle

gefesselte Leibeigene des Staates, welche die Spartiatengüter, zu denen

sie gehörten, zu bebauen und von dem Ertrage eine jährliche feste Abgabe

an ihre Herren abzuliefern hatten; sie konnten eigenes Vermögen erwerben.

Von ihren Herren durften sie weder freigelassen noch außer Landes verkauft

werden. In den Krieg folgten sie den Spartiaten als Waffenknechte; so

kamen bei Platää auf jeden Spartiaten 7 Heloten; auch als Leichtbewaffnete

und Ruderknechte wurden sie verwendet, seit dem Peloponnesischen Kriege

sogar als Hopliten. Je gefährlicher ihre Überzahl erschien, desto

argwöhnischer und grausamer wurden sie von den Spartiaten behandelt. Um

sie ermorden zu können, ohne dadurch eine Blutschuld auf sich zu laden,

erklärten ihnen die Ephoren alljährlich bei ihrem Amtsantritt offen den

Krieg. Ein förmliches Überwachungs- und Verfolgungssystem war in dem

Institut der _Krypteia_ eingerichtet. Bewaffnete junge Spartiaten

durchstreiften das Land und töteten kurzerhand jeden irgendwie

Verdächtigen. So ließ man während des Peloponnesischen Kriegs

2000 Heloten, die sich im Felde ausgezeichnet hatten, auf einmal spurlos

verschwinden. Dieses großartig organisierte System des Massenmeuchelmords

zeigt die Eigenart des vorgeschichtlichen dorischen Räuberstaates in

greller Beleuchtung. Die Heloten rächten sich dafür durch furchtbare

Aufstände, welche Sparta wiederholt an den Rand des Verderbens brachten.

*§ 13. Die Spartiaten.*

Im Gegensatz zu der unterworfenen Bevölkerung der Heloten und Periöken

nannte sich die herrschende dorische Bürgergemeinde _Spartiaten_, während

im Verkehr mit dem Ausland die offizielle Bezeichnung des Staates

_Lakedaimonier_ war. Sie gliederte sich nach den 3 altdorischen _Phylen_

der _Hylleer_, _Dymanen_ und _Pamphyler_ und nach 27 Phratrien. Daneben

gab es eine lokale Einteilung nach 5 Phylen oder Distrikten, den oben

(§ 11) genannten 5 Dörfern (_κῶμαι_) Spartas, von denen die 30 (?) _Oben_

(_ὠβαί_) wohl Unterabteilungen waren. Das _Vollbürgerrecht_ war nicht nur

durch die Geburt, sondern auch durch die Teilnahme an der vorgeschriebenen

staatlichen Erziehung und die regelmäßige Beitragleistung zu den

gemeinsamen Mahlzeiten bedingt. Die Vollbürger hießen als unter sich

gleichberechtigt die „_Gleichen_“ (_ὅμοιοι_), während diejenigen, welche

eine der beiden letzten Bedingungen nicht erfüllten, die Klasse der

_Halbbürger_ (_ὑπομείονες_) mit den zivilen, aber ohne die politischen

Rechte, bildeten. Jeder Spartiate war im Besitz eines Bauernguts

(_κλᾶρος_), das aber nicht von ihm selbst, sondern von den dazu gehörigen

Heloten bewirtschaftet wurde, so daß er selbst ganz seinem kriegerischen

Berufe leben konnte. Nach der Überlieferung wurde das Land bei der

Besitznahme durch die Eroberer in 6000 (?) Ackerlose geteilt, die im

allgemeinen annähernd gleich groß waren und von ihren jeweiligen Inhabern

nicht veräußert werden durften. Im Lauf der Zeit entwickelte sich jedoch

naturgemäß eine Ungleichheit des Besitzes, die zwar bei der

fortschreitenden Gebietserweiterung Spartas durch Teilung des

neugewonnenen Landes (z. B. Messeniens durch Polydor) wohl teilweise

wieder ausgeglichen wurde, aber doch immer wieder und zwar in verstärktem

Maße zutage trat, so daß auch in Sparta der Gegensatz von reich und arm

entstand. Dieser Prozeß wurde noch befördert durch das _Gesetz_ des

Ephoren _Epitadeus_, welches jedem gestattete, auch bei vorhandener

Nachkommenschaft sein Gut schon bei Lebzeiten zu verschenken oder

testamentarisch jedem beliebigen zu vermachen; unter der Form der

Verschenkung oder Vererbung verbarg sich von jetzt an häufig ein

tatsächlicher Verkauf des Guts. So kam schließlich der ganze Grundbesitz

in die Hände weniger Personen, die ein üppiges Leben führten, während

viele verarmte Spartiaten die Beiträge für die Syssitien nicht mehr

aufbringen konnten und infolgedessen ihr Bürgerrecht verloren.

Die Anhäufung einer größeren Zahl von Landgütern in den Händen einzelner

Personen stand in engem Zusammenhang mit der Hauptkalamität Spartas, der

_stetigen Verminderung der Kopfzahl der Spartiaten_. Aus Mangel an Männern

ist Sparta zugrunde gegangen, sagt Aristoteles. Während Neuaufnahmen von

Bürgern in Sparta so gut wie gar nie vorkamen, schmolz durch die Verluste

in den andauernden Kriegen die Zahl der Vollbürger immer mehr zusammen,

ein Prozeß, der sich weder durch Vergünstigungen für solche, welche 3 oder

4 Söhne hatten, noch durch Bestrafung derer, die gar nicht oder zu spät

heirateten (_δίκη ἀγαμίου_, _ὀψιγαμίου_), aufhalten ließ. Während es zur

Zeit der Perserkriege noch 8000 Spartiaten gab, belief sich ihre Zahl im

Jahre 371 auf kaum mehr als 1500; Aristoteles berechnet für seine Zeit

(etwa 330 v. Chr.) nicht ganz 1000 Spartiaten; bei dem Regierungsantritt

Agis’ IV. (243 v. Chr.) waren es noch 700, von denen etwa 100 im

alleinigen Besitz von Grund und Boden waren.

Je mehr aber diese Ungleichheit des Besitzes dem altspartanischen

Grundsatz gleicher Lebensführung und Bürgerpflicht widersprach, desto

lebhafter mußte sich einem Patrioten der Gedanke aufdrängen, daß es einst,

zu Lykurgs Zeiten, besser gewesen sei, indem damals alle gleiche Ackerlose

gehabt hätten. So unternahm es König _Agis IV._, „die lykurgische

Verfassung wiederherzustellen“, indem er alles Ackerland für die Spartaner

in 4500 Lose teilte; ihre Zahl sollte durch Aufnahme von Periöken ergänzt

werden. Allein der wohlgemeinte Versuch scheiterte am Widerstand der

Besitzenden, und der hochherzige König büßte mit dem Tode. Was er gewollt,

gelang dem energischeren König _Kleomenes_ (seit 235 v. Chr.), der die

Ephoren ermordete, Ephorat und Gerusie abschaffte, alle Schulden aufhob,

das Land neu verteilte und die Zahl der wehrfähigen Bürger durch Aufnahme

von Periöken auf 4000 brachte; aber nach der unglücklichen Schlacht bei

Sellasia (221 v. Chr.) hob der Sieger Antigonos von Makedonien alle

Neuerungen des Kleomenes wieder auf – und Spartas Anteil an der Geschichte

ist zu Ende.

*§ 14. Das Königtum.*

Vielleicht die auffallendste Erscheinung der spartanischen Verfassung ist

das _Doppelkönigtum_. Wir finden in Sparta zwei Königshäuser, die

_Agiaden_ und die _Eurypontiden_, welche als ihre mythischen Stammväter

den _Eurysthenes_ und _Prokles_ nannten. Da ein solches Doppelkönigtum dem

Wesen des Kriegerstaates offenbar widerspricht, so hat man neuerdings

vermutet, dasselbe sei das Ergebnis des Vergleichs zweier

Fürstengeschlechter, welche an der Spitze von zwei verschiedenen

(dorischen oder einer dorischen und einer achäischen?) Gemeinden gestanden

seien. Nach Aristoteles läge die Absicht zugrunde, durch die aus dieser

„Diarchie“ entspringende _Rivalität der beiden Häuser_ Übergriffe des

Königtums zu verhindern. Tatsächlich waren die beiden Königsgeschlechter,

deren Trennung geflissentlich aufrecht erhalten wurde, und welche deshalb

voneinander gesonderte Wohnungen, gottesdienstliche Funktionen und

Grabstätten hatten, fast immer im Streite miteinander. Zur _Erbfolge_ war

in erster Linie der nach der Thronbesteigung des Vaters zuerst geborene

Sohn berechtigt; war kein Sohn da, so ging die Regierung auf den nächsten

männlichen Agnaten über, der auch im Fall der Minderjährigkeit des

Thronfolgers als dessen Vormund (_πρόδικος_) die Regentschaft zu führen

hatte.

Die spartanischen _Könige_ mit dem offiziellen Titel _Archagetai_

(_ἀρχαγέται_) waren ursprünglich ebenso wie die Könige des Homerischen

Zeitalters (vgl. § 21) oberste Kriegsherren, Richter und Priester, wurden

aber mit der Zeit in ihren Rechten mehr und mehr beschränkt und verloren

ihre leitende Stellung im Staate an die zu immer größerer Macht

gelangenden Ephoren.

Als _Oberpriester_ brachten sie für den Staat die regelmäßigen Opfer im

Frieden wie bei den Feldzügen dar und vermittelten durch je zwei von ihnen

erwählte Pythioi den Verkehr mit dem delphischen Orakel. Von der

_richterlichen Gewalt_, die fast ganz auf die Ephoren und die Gerusie

überging, verblieb ihnen die Entscheidung familienrechtlicher

Streitigkeiten, besonders betreffs der Verheiratung verwaister Erbtöchter;

auch stand ihnen die Bestätigung der Adoptionen zu, eine wichtige Funktion

in der festgeschlossenen Adelsgemeinde. Als _oberste Kriegsherren_ hatten

sie ursprünglich das Recht der Kriegserklärung, das später die (in ihren

Entschließungen ganz von den Ephoren geleitete) Volksversammlung erhielt.

Seit 506 durfte immer nur _ein_ König ins Feld ziehen; hier hatte er

unumschränkte Gewalt über Leben und Tod und freie Entscheidung über die

militärischen Operationen, aber auch die Verantwortlichkeit für dieselben;

wegen mißglückter Unternehmungen konnte er nachher zur Rechenschaft und

Strafe gezogen werden; auch gingen zu seiner Kontrolle regelmäßig

2 Ephoren mit ins Feld.

Größer als die Rechte waren die _Ehren_, die dem spartanischen Königtum

auch in historischer Zeit noch verblieben. Als _Einkünfte_ erhielten die

Könige den Pachtzins ausgedehnter Domänen, welche Periöken bebauten, ein

Drittel der Kriegsbeute, Anteil an allen Opfertieren, ein Ferkel von jedem

Sauwurf. Die Könige wurden auf Staatskosten gespeist und bekamen bei den

Syssitien doppelte Portionen. Beim Tode eines Königs wurde ein

_Leichenbegängnis_ mit orientalischem Gepränge veranstaltet. Zehn Tage

lang dauerte die allgemeine Landestrauer; in jeder Spartiatenfamilie

mußten mindestens zwei Personen Trauer anlegen; Periöken und Heloten kamen

mit ihren Weibern aus ganz Lakonien zu Tausenden nach Sparta zur

gewaltigen Totenklage und Lobpreisung des Verstorbenen, dem Ehren erwiesen

wurden „nicht wie einem Menschen, sondern als einem Heros“.

*§ 15. Die Gerusie.*

Wie in anderen griechischen Staaten stand dem Königtum in Sparta ein

Ausschuß der angesehensten Familienhäupter, der Rat der Alten, „_Gerusia_“

genannt, mitberatend und mitbeschließend zur Seite. Nun ist in allen

griechischen Staaten wie in Rom zu beobachten, daß die Machtbefugnis des

alten Heerkönigtums langsam, aber unaufhaltsam dahinschwand, während

diejenige des Rates erstarkte; die Leitung des Staates geht vom Königtum

fast unmerklich in den Gemeinbesitz der Geschlechtshäupter über: an die

Zeit der Monarchie reiht sich ohne erkennbare Grenzlinie die

_Aristokratie_. Mögen nun auch persönliche Unfähigkeit einzelner Könige,

Thronstreitigkeiten, fortwährender Zwist der beiden Königshäuser,

Mißerfolge im Felde die Minderung der monarchischen Gewalt verschuldet

haben: jene immer wiederkehrende Erscheinung muß ebenso einen tieferen

Grund gehabt haben, wie bei den Deutschen nach der Völkerwanderung der

Übergang vom alten Heerkönigtum zur Feudalherrschaft des Adels, der Herren

von Grund und Boden. Das alte Heerkönigtum hatte auf der breiten Grundlage

des Heerbannes der Kampf- und Wanderzeit geruht, innerhalb dessen alle an

Besitz und Recht sich gleichstanden. Nachdem die Eroberer seßhaft

geworden, löste sich im Lauf der Menschenalter die alte Gleichheit der

Lagergemeinschaft: besaßen die meisten nur das zum Unterhalt Nötige, so

häufte sich dagegen in den Händen einzelner Familien ein umfangreicher

Besitz an, auf Grund dessen ihre Häupter höheren politischen Einfluß

beanspruchten und gewannen.

Die _Gerusie_ zu Sparta bestand aus 28 über 60 Jahre alten (also nicht

mehr felddienstpflichtigen), aus den angesehensten Geschlechtern auf

Lebenszeit gewählten Mitgliedern. Die Wahl erfolgte durch Akklamation

(_βοῇ_), indem die Kandidaten in erloster Reihenfolge durch die

Volksversammlung gingen und derjenige für gewählt galt, der nach der

Entscheidung von Männern, welche in einem in der Nähe befindlichen Gebäude

eingeschlossen waren, mit dem lautesten Zuruf begrüßt wurde. Der Rat hatte

alle Anträge, die an die Volksversammlung kommen sollten, vorzuberaten;

die Entscheidung stand, wenigstens ursprünglich, der letzteren zu. Allein

nach einem dem König Theopomp (754) zugeschriebenen Gesetze konnten Rat

und Könige einen „schiefen“ Beschluß der Gemeinde als ungültig behandeln.

Der Rat übte ferner die Gerichtsbarkeit in Mord- und Hochverratsprozessen.

Die bedeutende Stellung, welche er in der Lykurgischen Verfassung einnahm,

vermochte er später nicht mehr zu behaupten, als die Ephoren allmählich

die gesamte Oberleitung des Staates an sich zogen.

*§ 16. Die Ephoren.*

Die lebenskräftigste Gewalt im spartanischen Gemeindeleben war die Behörde

der 5 _Ephoren_, welche jährlich vom Volke aus sämtlichen vollberechtigten

Spartiaten gewählt wurden. Der erste derselben, welcher den ständigen

Vorsitz im Kollegium führte, war _eponym_, d. h. nach ihm wurde das Jahr

benannt. Innerhalb des Kollegiums entschied die Mehrheit, der sich die

Minderheit unbedingt zu fügen hatte. Ob das Ephorat schon in der

Lykurgischen Verfassung existierte oder erst von dem König Theopomp (754)

eingesetzt wurde, steht ebensowenig fest wie der _ursprüngliche Umfang der

Befugnisse_: ob nämlich die Ephoren ursprünglich als Gehilfen und

Stellvertreter der Könige und von diesen ernannt mit der

Zivilgerichtsbarkeit und Polizeiaufsicht in den 5 Bezirken Spartas betraut

waren, oder ob sie vielleicht schon von Haus aus als Vertreter der

Interessen der spartanischen Adelsgemeinde gegenüber dem Königtum

eingesetzt wurden. Immerhin weist ihr Name (_ἔφορος_ = Aufseher) darauf

hin, daß sie von Anfang an ein gewisses Aufsichtsrecht besaßen, das sich

schließlich zur _Oberaufsicht über die gesamte Staatsverwaltung_ und

Leitung aller inneren und äußeren Angelegenheiten entwickelte. Diese

Erweiterung ihrer Machtbefugnis ward begünstigt durch den fortwährenden

Hader der beiden Königshäuser, welcher die Wirksamkeit des ohnedies durch

wiederholte Verurteilungen einzelner Könige in seinem Ansehen gesunkenen

Königtums vollends lahmlegte, und sie ist um so begreiflicher, als in dem

Ephorate die beiden treibenden Kräfte des spartanischen Gemeindelebens –

das Mißtrauen des Adels gegen das Königtum und der Argwohn der dorischen

gegen die unterworfene achäische Bevölkerung verfassungsmäßigen Ausdruck

gefunden hatten.

Monatlich tauschten Könige und Ephoren einen _Eid_ aus, wobei die ersteren

schwuren, daß sie nach den Gesetzen regieren wollten, wogegen die Ephoren

im Namen des Volkes versprachen, in diesem Falle die königliche Gewalt

ungeschmälert zu erhalten. Die Ephoren konnten nicht nur die Beamten, die

alle nach Ablauf ihres Amtsjahres ihnen rechenschaftspflichtig waren,

sondern selbst Könige vor sich laden, verhaften und von der Gerusie

aburteilen lassen. Sie beriefen und leiteten die Gerusie und die

Volksversammlung und sorgten für die Ausführung der Beschlüsse derselben.

Aus letzterem Grunde treten sie besonders bei der _Leitung der auswärtigen

Politik_ hervor. Sie verhandeln mit den Gesandten fremder Staaten, ordnen

die Mobilmachung an (_φρουρὰν φαίνειν_) und bestimmen, wie viele Jahrgänge

auszumarschieren haben. Mit den Feldherren bleiben sie auch während des

Kriegs in direktem Verkehr, berufen sie unter Umständen ab und erteilen

ihnen durch geheime Depeschen, _Skytalai_, Verhaltungsmaßregeln. (Die

Skytale war ein schmaler Riemen, der um einen Stab gewickelt, in

fortlaufenden Zeilen beschrieben, dann wieder abgewickelt und dem

Betreffenden zugeschickt wurde; um das Geschriebene lesen zu können, mußte

man den Streifen wieder um einen genau entsprechenden Stab wickeln.)

Die Ephoren hatten ferner den größten Teil der _Zivilgerichtsbarkeit_,

wobei sie als Einzelrichter fungierten, leiteten die _Finanzverwaltung_

und beaufsichtigten den Staatsschatz.

Aber nicht nur die Tätigkeit der Beamten und Könige, sondern auch das

_Verhalten der Bürger_, die Jugenderziehung wie das Privatleben der

Erwachsenen, selbst der Könige, überwachten die Ephoren bis ins kleinste

nach der Richtung, daß überall der staatliche „_Kosmos_“, die strenge

Zucht und Sitte und die öffentliche Ordnung, gewahrt bleibe. So forderten

sie seit alter Zeit bei ihrem Amtsantritt die Bürger feierlich auf, den

Schnurrbart zu scheren und den Gesetzen zu gehorchen. Fremde, von denen

man einen nachteiligen Einfluß auf die Bürger befürchtete, wurden ohne

weiteres von ihnen ausgewiesen (_ξενηλασία_). Die Ephoren bildeten so ein

_oberstes Sittengericht_, das durch sein fortwährendes, unmittelbares

Eingreifen einen unvergleichlich größeren Einfluß ausübte als die römische

Zensur.

Eine besonders wichtige Aufgabe bildete endlich die beständige

_Überwachung_ und Niederhaltung _der Periöken und Heloten_; erstere

konnten sie jederzeit ohne Richterspruch töten lassen, gegen die letzteren

entfalteten sie durch die Krypteia (s. § 12) eine wahre

Schreckensherrschaft.

So war das Amt der Ephoren die _Exekutive der spartanischen Aristokratie_;

seit dem 5. Jahrhundert lag die Regierung tatsächlich in der Hand dieser

Behörde, der die Gerusie als Staatsrat zur Seite stand. Ihre

selbstherrliche Gewalt war nur insofern eingeschränkt, als sie ein

Kollegium von Fünf bildeten, nur auf Jahresfrist gewählt waren und von

ihren Amtsnachfolgern zur Rechenschaft gezogen werden konnten.

*§ 17. Die Volksversammlung.*

Zur Teilnahme an den monatlich stattfindenden, ursprünglich von den

Königen, in historischer Zeit von den Ephoren geleiteten Volksversammlung

(_ἀπέλλα_) waren alle über 30 Jahre alten Vollbürger berechtigt. Hier

entschied das Volk über die vorher von der Gerusia beratenen Anträge, über

Krieg und Frieden und die sonstigen Fragen der äußeren Politik, auch über

etwaige Thronstreitigkeiten der Könige und vollzog die Wahlen der

Geronten, Ephoren und sonstigen Beamten. Die Abstimmung erfolgte dabei

feldmäßig durch Zuruf (_κρίνουσι βοῇ καὶ οὐ ψήφῳ_ Thukyd. I, 87), in

zweifelhaften Fällen durch Auseinandertreten nach verschiedenen Seiten.

Das Recht, in der Versammlung zu sprechen, hatten wohl nur die Könige,

Geronten und Ephoren. Ihre ursprüngliche Bedeutung verlor die

Volksversammlung durch die dem König Theopomp zugeschriebene

Gesetzesbestimmung, der zufolge die Beschlüsse des Volkes für die

Regierung nicht mehr bindend sein sollten (vgl. § 15).

*§ 18. Die spartanische Zucht (*_ἀγωγή_*).*

Aus einem Kriegslager war Sparta entstanden (§ 11); nach langwierigen

Kämpfen hatten die Einwanderer die alte Bevölkerung unterworfen und

geknechtet. Nun galt es, diese Herrschaft zu behaupten. Offenkundig

bewahrheitete sich der Satz, daß jede Herrschaft mit denselben Mitteln

behauptet werden müsse, durch welche sie begründet wurde. Für die

Spartaner galt es, ihren an Zahl weit überlegenen, stets zum Aufstand

bereiten Untertanen gegenüber unausgesetzt auf der Hut und in

Kriegsbereitschaft zu sein. _So zielte die ganze Gemeindeordnung_, welche

schon Isokrates mit der eines Kriegslagers verglichen hat, _auf die

Ausbildung der Kriegsfertigkeit ab_. Dabei kam der allgemein hellenische

Grundsatz, daß jeder nicht für sich, sondern für sein Vaterland geboren

sei, in extremer Weise zur Anwendung.

Gleich nach der Geburt wurden schwächliche und mißgebildete Kinder nach

der Entscheidung der Phylenältesten im Taygetos ausgesetzt. Die kräftigen

Knaben erhielten vom 7. Jahre an eine staatliche Erziehung unter der

Oberleitung eines Paidonomos; sie wurden in _Scharen_ (_βοῦαι_ oder

_ἀγέλαι_) und deren Unterabteilungen, _Rotten_ (_ῖλαι_), eingereiht; an

der Spitze dieser Abteilungen standen die tüchtigsten der Iranes

(_ἴρανες_), der jungen Männer von 20–30 Jahren. In der Regel bestand

zwischen je einem von diesen und einem Knaben ein besonderer

Freundschaftsbund zum Zweck der Ausbildung des letzteren. Gymnastische

Übungen und Entbehrungen aller Art sollten den Körper abhärten. Proben

ihrer Standhaftigkeit legten die Knaben alljährlich am Altar der Artemis

Orthia ab, wo sie sich geißeln ließen und derjenige den Sieg gewann,

welcher ohne Schmerzäußerung die _Geißelung_ (_διαμαστίγωσις_) am längsten

aushielt. Auch die Eigenschaften der List und _Verschlagenheit_ suchte man

bei den Knaben zu entwickeln. Die _Mädchen_ wurden ebenfalls gymnastisch

ausgebildet und die Stellung der _Frau_ war eine viel freiere als im

übrigen Griechenland, besonders bei den Ioniern. Die _geistige

Ausbildung_, welche gegen die körperliche sehr zurücktrat, beschränkte

sich auf die Gewöhnung an kurze, treffende („lakonische“) Reden, auf die

Pflege der Musik, die Einübung lyrischer Chorgesänge, Marsch- und

Schlachtenlieder und die Homerischen Epen.

Vom 20. Lebensjahre an hatten die Jünglinge, wenn sie durch einstimmige

Wahl in eine der aus etwa 15 Personen bestehenden Zeltgenossenschaften

(_σύσκηνοι_) aufgenommen wurden, an den gemeinsamen _Männermahlen_

(_ἀνδρεῖα_, später _φιδίτια_, von den übrigen Griechen _συσσίτια_ genannt)

teilzunehmen, wobei das Hauptgericht in Blut gekochtes und mit Essig und

Salz gewürztes Schweinefleisch, die berühmte schwarze Blutsuppe (_βαφά_

oder _αἱματία_, auch _ὁ μέλας ζωμός_) war. Hierzu hatte jeder Teilnehmer

einen bestimmten monatlichen Beitrag an Gerstenmehl, Wein, Käse, Feigen

und Geld zu entrichten. Unablässige Schulung durch _gymnastische und

militärische Übungen_ bildete das Lebensziel auch der Erwachsenen. In der

Tat gewann so Sparta ein Heer, das durch kriegsmäßige Geschlossenheit,

strengste Subordination und klare Ordnung im Kommando einzig in

Griechenland dastand. „Alle andern“, sagt Xenophon, dem hierin ein Urteil

zustand, „sind Dilettanten, die Spartaner Künstler im Kriegführen.“

*§ 19. Heerwesen und Kriegführung.*

Die _Dienstpflicht_ dauerte vom 20. bis 60. Lebensjahre. Die eigentlichen

Kerntruppen bildeten die 10 bezw. 15 jüngsten Jahrgänge (_τὰ δέκα,

πεντεκαίδεκα ἔτη ἀφ’ ἥβης_). Über die _taktische Gliederung_ des

spartanischen Heeres, die wahrscheinlich wiederholt geändert wurde, sind

wir nur unvollkommen unterrichtet. Gegen Ende des Peloponnesischen Kriegs

bestand das Heer aus 6 Moren, die wahrscheinlich in folgender Weise

gegliedert waren:

1 Mora = 2 Lochen = 8 Pent. = 16 Enom. = ca. 600 M.

1 Lochos = 4 Pent. = 8 Enom. = ca. 300 M.

1 Pent. = 2 Enom. = ca. 72 M.

1 Enom. = ca. 36 M.

Die Zahlen geben die ungefähre Normalstärke; sie schwankten je nach der

Zahl der aufgebotenen Jahrgänge. Die Mora befehligte der Polemarch, den

Lochos der Lochagos, die Pentekostys der Pentekoster, die Enomotie der

Enomotarches.

Die _Bewaffnung_ der spartanischen Hopliten bestand in einem roten

Waffenrocke (_φοινικίς_), dem Panzer, Helm, den Beinschienen, dem großen,

den ganzen Mann deckenden Schilde, den man sich erst unmittelbar vor der

Schlacht vom Schildknappen (_ὑπασπιστής_) reichen ließ; auf demselben war

als Abzeichen der Lakedaimonier ein _Λ_ angebracht; als Angriffswaffen

dienten die lange Stoßlanze und das kurze, einschneidige Schwert.

Die _Elementartaktik_ der Hopliten war nach Xenophon in ihren Grundzügen

folgende: Die _Gefechtsstellung_ (_ἐπὶ φάλαγγος_) hat infolge des

Bestrebens, den Lanzenstoß möglichst kräftig und nachdrücklich zu

gestalten, die verhältnismäßig große Normaltiefe von 8 Mann. Im 1. Gliede

(_ζυγόν_) stehen die Vordermänner (_πρωτοστάται_), die gewandtesten und

geübtesten Leute; jeder Vordermann steht an der Spitze seiner Rotte

(_στίχος_, später _λόχος_), das letzte Glied bilden die Rottenschließer

(_οὐραγοί_). Die gewöhnlichsten _taktischen Bewegungen_ waren die

_Wendungen_ (_κλίσεις_) rechtsum (_ἐπὶ δόρυ_), linksum (_ἐπ’ ἀσπίδα_),

kehrt (_μεταβολή_); _Schwenkungen_ (_ἐπιστροφαί_); Herstellung der

gewöhnlich rechts abmarschierten (der rechte Flügel marschiert an der

Spitze) _Marschkolonne_ (_επὶ κέρως_). Auf den Reisemärschen scheint man

meist „zu zweien“ (_ἐπὶ δύο_) marschiert zu sein, wodurch die Kolonne sehr

ausgedehnt wurde. Durch (Links-)_Aufmarsch_ (_ἐπ’ ἀσπίδα παράγειν_) wird

die Gefechtsordnung wiederhergestellt. _Verdoppelung_ (_διπλοῦν_) der

Aufstellung _nach der Tiefe_ (_κατὰ βάθος_) verringert die Frontbreite auf

die Hälfte und bewirkt die doppelte Tiefe; das Gegenteil wird durch die

Verdoppelung _nach der Länge_ (_κατὰ μῆκος_) erreicht. Bei unerwartetem

Erscheinen des Feindes im Rücken wurde nicht einfach Kehrt gemacht,

sondern um die im 1. Gliede stehenden besten Leute auch wieder in das

1. Glied der neuen Front zu bringen, der _Kontermarsch_ (_ἐξελιγμός_) nach

Rotten ausgeführt. Im hohlen _Viereck_ (_πλαισίον_), den Troß in der

Mitte, die Hopliten außen, marschierte man, wenn der Feind den Marsch

unablässig bedrohte, daher besonders häufig auf dem Rückzuge.

Die _Leichtbewaffneten_, welche selten erwähnt werden, bildeten keine

ständige Abteilung des spartanischen Heeres. _Söldner_ wurden erst seit

Beginn des Peloponnesischen Kriegs in dasselbe aufgenommen.

Eine _Reiterei_ hatte Sparta in älterer Zeit nicht; die 300 sog.

„_Ritter_“ (_ἱππεῖς_), die königliche Leibwache, eine Eliteschar von

Spartiaten, kämpften im Kriege zu Fuß; erst 424 wurde eine Reiterei

eingerichtet, die in der Folgezeit aus 6 Moren bestand, jede etwa

100 Pferde stark, unter einem Hipparmostes und in 2 Schwadronen

(_οὐλαμοί_) gegliedert. Da man grundsätzlich die körperlich Untüchtigsten

auf die von den Reichen unterhaltenen Pferde setzte, so blieben die

Leistungen der spartanischen Reiterei immer ganz klägliche.

Die _Flotte_, fast ganz von den Bundesgenossen gestellt, stand unter dem

Befehl des _Nauarchos_, dessen Amtsdauer einjährig war; derselbe Mann

durfte nicht zum zweiten Male dies Amt bekleiden. Sein Stellvertreter hieß

_Epistoleus_. Der (einzige) Kriegshafen Spartas war _Gytheion_.

Ist das _Kriegsaufgebot_ von den Ephoren erlassen (s. § 16), so bringt der

König vor dem Auszuge dem Zeus Agetor ein Opfer dar, ein zweites dem Zeus

und der Athene bei Überschreitung der Grenze (_ὑπερβατήρια_). _Proviant_

wird in der Regel nur auf 3 Tage mitgenommen; die Entfernung bis zum

Feinde war ja meist gering; konnten doch 2000 Mann in Eilmärschen am

3. Tage von Sparta nach Athen kommen. Das _Lager_, das man im Felde

schlug, war kreisförmig. Für die _Schlacht_ suchte man sich in der Regel

eine Ebene aus; in ganz geringem Abstand voneinander marschieren die

beiden Heere auf. Im langsamen Gleichtritt unter Flötenklang und Absingung

eines Marschlieds (_ἐμβατήριον_) rückt alsdann die ganze festgeschlossene

Phalanx der spartanischen Hopliten gegen den Feind vor. Den Mut der

Kämpfer entflammt ein Tyrtaios in begeisterten _Schlachtgesängen_:

Auf in den Kampf, ihr Enkel des unbezwungnen Herakles,

Streitet getrost! Noch nie wandt’ euch den Rücken der Gott

Schreite denn jeder beherzt vorwärts, in den Boden die Füße

Fest eindrückend, die Zähn’ über die Lippen geklemmt,

Brust und Schulter zumal und hinabwärts Hüften und Schenkel

Hinter des mächtigen Schilds eherner Wölbung gedeckt.

Fest in der Hand dann schwing’ ein jeder den wuchtigen Schlachtspeer

Und Furcht weckend vom Haupt flatt’re der Busch ihm herab.

Fuß an Fuß mit dem Gegner und Schild andrängend dem Schilde,

Daß sich der Helm mit dem Helm streift und der Busch mit dem Busch.

Brust an Brust dann such’ er im Kampf ihn niederzustrecken,

Sei’s mit des Schwerthiebs Kraft oder dem ragenden Speer.

Bei dem langsamen Vorrücken der Spartaner blieben ihre Abteilungen

geschlossen, während die andern Griechen, die im Laufe mit Kriegsgeschrei

(_ἀλαλά, ἐλελεῦ_) vorstürmten, oft schon in Unordnung an den Feind kamen.

Um nicht dem Feinde die unbeschildete rechte Seite darzubieten, und um der

Gefahr der Überflügelung dieser schwachen Flanke zu begegnen, _zog sich_

beim Anmarsch in der Regel _der rechte Flügel_ beider Heere _halbrechts_;

folgte das übrige Heer dieser Bewegung, so überragten schließlich die

beiden rechten Flügel die gegenüberstehenden linken, so daß man nicht mehr

in der Front, sondern in der Flanke angriff. Häufig zerriß aber bei dieser

Halbrechtsbewegung die Schlachtlinie in zwei Teile. Die beiden rechten

Flügel, welche regelmäßig von den Kerntruppen gebildet waren, warfen

gewöhnlich die gegenüberstehenden linken, kehrten dann von der Verfolgung

zurück, um, noch mehr oder weniger geschlossen – den Spartanern war

deshalb eine weitere Verfolgung untersagt –, sich gegeneinander zu wenden

und die Entscheidung der Schlacht herbeizuführen. Dieser fast regelmäßige

Verlauf der Hoplitenschlacht erfuhr eine Änderung erst durch die „_schiefe

Schlachtordnung_“ des Epameinondas, welcher seine ganze Kraft auf den in

beträchtlicher Tiefe (bei Leuktra 50 Mann tief) aufgestellten _linken_

Flügel verlegte, um mit diesem nicht nur dem Stoß des Feindes

standzuhalten, sondern selbst offensiv vorzugehen.

Eine weitere _Verfolgung_ des geschlagenen Feindes fand nicht statt,

weshalb auch fast nie eine Schlacht zur Vernichtung des Gegners führte.

Man faßte die Schlacht mehr als einen „Wettkampf“ auf; wer um Herausgabe

der Toten nachsuchte, gab damit seine Niederlage zu. Der Sieger errichtete

an der Stelle, wo der Feind sich zur Flucht gewendet hatte (_τρέπεσθαι,

τροπή_), ein Siegeszeichen, _Tropaion_, das in einer an einem Baumstumpf

aufgehängten vollständigen Waffenrüstung bestand.

Griechische Altertumskunde · 第 3 / 19 题