die Prostituierten in Straßenkleidung vorstellen und wurden als
Bürgertöchter und junge Frauen ausgegeben. Die Tageseinnahmen sollen
200-400 Kronen gewesen sein. Gleichwohl bekamen die Mädchen nie Geld in
die Hände, die Riehl rechnete nie mit ihnen ab. Wollten Mädchen fort,
so behauptete die Riehl vielmehr, das Mädchen sei ihr für Logis, Kost,
Garderobe mehrere hundert Kronen schuldig, die sie erst abverdienen
müsse.
Die Garderobe der Mädchen bestand aus zwei Hemden und Unterrock,
Strümpfen und einem Paar Atlasschuhen; in der kalten Jahreszeit
erhielten sie noch einen Schlafrock. Die Kleider, die sie ins Haus
mitgebracht hatten, wurden ihnen beim Eintritt abgenommen und von der
Riehl verwahrt.
Der Briefwechsel der Mädchen stand unter strengster Kontrolle;
einlangende Briefe, die der Beschuldigten nicht paßten, wurden
unterschlagen. Was die Mädchen schrieben, mußte der Riehl vorgelesen
werden; fand sie etwas zu beanstanden, so zerriß sie den Brief und
diktierte einen neuen, in dem das Mädchen sich glücklich pries, in
diesem Hause Aufnahme gefunden zu haben.
Ein Ausgang wurde den Mädchen nicht gestattet; dem Hausbesorger war es
aufs strengste eingeschärft, das Haustor stets versperrt zu halten:
für den Fall, daß ein Mädchen entkam, war ihm sofortige Entlassung
angedroht.
Juliane B. war vier Tage in einem Zimmer eingesperrt, so daß es ihr
nicht einmal möglich war, auf den Anstandsort zu gehen.
Unter solchen Umständen kam es oft vor, daß ein Mädchen wochen-, ja
monatelang nicht aus dem Hause kam. Nur ab und zu durften diejenigen
Mädchen, mit denen die Riehl zufrieden war, den beim Hause befindlichen
Garten betreten.
Zuweilen unternahm die Riehl mit einzelnen Prostituierten auch
Ausfahrten, sie besuchte mit ihnen Vergnügungslokale, um die dort
verkehrende Lebewelt auf ihr Unternehmen aufmerksam zu machen. Sie
belud hierbei die Mädchen mit Schmuck und gab ihnen ihr Geldtäschchen
zu tragen, um sie, wenn sie hätten ausreißen wollen, beschuldigen zu
können, daß das Mädchen Schmuck und Geld zu stehlen beabsichtigt habe.
Im Hause mußten die Mädchen die Gäste zum Trinken animieren und
sich selbst auf Kosten der Gäste betrinken. Der Ekel vor gewissen
Perversitäten, die die Besucher von ihnen verlangten, die Furcht vor
dem Schmerze, der damit verbunden war, wurde nicht geduldet; durch
Beschimpfung und Mißhandlung wurde ihnen solche Empfindlichkeit
ausgetrieben. „Ein böhmisches Madel muß alles machen!“ sagte die Riehl.
Die Zeugin König zeigte dem Zeugen Bader große Striemen am ganzen
Körper und ausgedehnte Blutunterlaufungen. Im Hause verkehrten viele
„Prügelherren“, für die Hundepeitschen und Ruten zur Verfügung standen.
Für das Prügeln bestand eine eigene Taxe, derzufolge die Klienten 50
bis 100 Kr. bezahlen mußten; die Mädchen erhielten aber nur die Prügel.
Die meisten Mädchen waren durch das fortgesetzte Nichtstun, durch
die häufigen Alkohol- und Sexualexzesse derart entkräftet, durch die
Mißhandlungen seitens der Riehl, deren Opfer oder Zeuginnen sie
gewesen waren, derart eingeschüchtert, daß nur wenige energisch genug
waren, ihre Befreiung zu betreiben. Bei solchen Anlässen pflegte
Regina Riehl auch mit Polizei, Schub oder Arbeitshaus zu drohen, und
diese Drohungen waren um so mehr geeignet, bei den größtenteils ganz
unerfahrenen Mädchen zu verfangen, als sie ja beobachten konnten, wie
gut die Riehl mit der Behörde auszukommen verstand.
Unternahm es ein Mädchen zu fliehen und mißlang der Versuch, so wurde
es unter Prügeln zurückgebracht. Sich direkt an die Polizeibehörde zu
wenden, war unmöglich, denn polizeiliche Revisionen fanden nur äußerst
selten statt, und bei den ärztlichen Visitationen war eine offene
Aussprache wegen der Gegenwart der Riehl oder der Pollak ausgeschlossen.
Maria Kotzlik hat sich selbst eine Verletzung beigebracht, um bei der
Entlassung aus dem Spital fliehen zu können. Aber die Pollak überwachte
bei ihren Besuchen die Fortschritte der Genesung und stand am Tage und
zur Stunde der Entlassung mit einem Wagen vor dem Tore, in dem sie das
Mädchen zur Riehl zurückbrachte.
Regina Riehl ist geboren 1860 in Wradisch, evangelisch-lutherischer
Religion, Bordellinhaberin; bereits in den Jahren 1890, 1893 und 1895
insgesamt viermal wegen Kuppelei, zuletzt mit vier Monaten strengen
Arrests vorbestraft. Ihr Freudenhaus hatte sie zu Wien zuerst in der
Porzellangasse, dann Mühlgasse 3, Liechtensteiner Straße 15, zuletzt
Grüne Torgasse 24. Ihr Mann war Buchhalter, später auch Prokurist. Sie
sei auf den Gedanken, ein Bordell zu halten, gekommen, um sich einen
Nebenerwerb zu schaffen. Sie habe Verpflichtungen gehabt, auch habe
sie sparen und ihrem Manne zeigen wollen, daß sie eine gute Wirtin
sei. Sie habe eine große Wohnung und an ein Fräulein vom Karl-Theater
vermietet gehabt. Diese Dame habe Herren mit in ihre Wohnung gelockt
und sie dann durch Geldversprechungen bewogen, ein „Aufführhaus“ zu
halten. Ihr Mann habe aber davon nichts gewußt; sie habe das ganz
heimlich betrieben. Die Einrichtung ihrer Häuser hat ihr 40000 Kr.
gekostet. Das Haus in der Liechtensteiner Straße hat sie sich für
25000 Gulden gekauft. Die Honorare im Hause Riehl sollen angeblich für
den Abend keine hundert Gulden eingebracht haben. Die „Glücksherren“
zahlten einen Gulden, die „Italiener“ ebenfalls, die Ärzte vom
Allgemeinen Krankenhaus und Wiener Spital zahlten drei Gulden, die
„Herren vorn Steueramt“ einen Gulden, Stammgäste fünf Gulden.
Die Helfershelferin Pollak ist am 4. Oktober 1838 in Pravonin
geboren, mosaischer Religion, verheiratet, unbescholten, aber wegen
Mädchenhandels in Untersuchung gewesen.
Die Riehl wurde zur Strafe des schweren, vierteljährlich durch einen
Fasttag verschärften Kerkers in der Dauer von drei und einem halben
Jahre und zu insgesamt 2800 Kr. Genugtuung für Freiheitsentziehung
an einzelne Mädchen, die Pollak zu einem Jahre schweren Kerkers,
verschärft mit zwei Fasttagen monatlich, verurteilt.“
Dieser Prozeß fand statt im November 1906. Es sei dies hinzugefügt für
jene, die etwa glauben, es handle sich um einen Bericht aus grauer
Vorzeit.
Die Entrüstung über dieser Veröffentlichung war aber eine ehrliche,
nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern. In
Deutschland fing man daraufhin an, auch gegen solche Leute vorzugehen,
die Mädchen aus einem Bordell in das andere brachten. Früher hatte man
diese unbehelligt gelassen, weil sie ja nur harmlose Reisebegleiter
waren, jetzt behandelt man sie als Kuppler und Mädchenhändler.
Ein Bordellbesitzer, der aus Mährisch-Ostrau zwei Mädchen nach Lübeck
brachte und in Berlin festgenommen wurde, erhielt wegen Kuppelei neun
Monate Gefängnis. Seine Revision wurde vom Reichsgericht verworfen.
Trotz alledem ist die Zahl der Bordellanhänger noch immer sehr groß und
einflußreich.
[3] Aus: Staatsanwalt Dr. Wulffen, Psychologie des Verbrechers. 2
Bde. 25 Mk., geb. 30 Mk. Im gleichen Verlage.
Scheingründe für die Beibehaltung der Bordelle
Frauen- und Sittlichkeitsvereine haben in Bayern, Württemberg und
Baden Petitionen für Abschaffung der Bordelle eingereicht. Die Kammern
waren nicht abgeneigt, diese berechtigten Wünsche anzuerkennen und die
öffentlichen Häuser zu schließen. Da traten in den Kammern aller drei
Länder die Minister persönlich auf und erklärten, daß sie trotz alledem
das Bordell als beste Lösung der Prostitutionsfrage betrachteten, und
zwar aus folgenden Gründen:
1. wird durch diese die Volksgesundheit am wenigsten geschädigt;
2. werden die Straßen rein gehalten;
3. wird die Prostitution lokalisiert;
4. werden die Besucher gegen Ausbeutung und Erpressung geschützt;
5. werden die Prostituierten verhindert, in Familien mit Kindern zu
wohnen.
Ganz abgesehen davon, daß es sich bei der Kasernierung der
Prostituierten nur um 5% aller Prostituierten handelt, es also ziemlich
gleich ist, ob 100% oder 95% derselben frei umherlaufen, hat nur der
fünfte Grund eine wirkliche Berechtigung. Es würde aber durchaus
nicht schwierig sein, durch gesetzliche Bestimmungen diesen Übelstand
zu beseitigen. Die Mittel anzugeben, in welcher Weise hier Abhilfe
geschaffen werden kann, habe ich bereits oben angedeutet, und ich
beschränke mich deshalb darauf, die ersten vier Gründe zu widerlegen.
Daß die Einrichtungen der einzelnen Bordelle sehr verschieden sind,
habe ich schon oben erwähnt. Darin stimmen aber alle überein, daß in
ihnen wöchentlich zwei bis drei ärztliche Untersuchungen der Mädchen
stattfinden. Hieraus wird für die Besucher eine Art von Sicherheit
hergeleitet, die in der Tat nicht vorhanden ist. Die Mädchen erhalten
in den einzelnen Häusern täglich eine Anzahl von Besuchen, die, je
nach Beschaffenheit der Mädchen und der Menge der Reisenden, die das
ständige Publikum vermehren, zwischen 10 und 30 schwanken. In den
Bordellen, in welchen die Zahl der Besucher in ein Buch eingetragen
werden, ist die Maximalziffer 20. Daraus ergibt sich, da der Versuch,
die Männer zu untersuchen, überall gescheitert ist, in 100 bis 150
Fällen wöchentlich die Möglichkeit einer Infizierung. Daß diese trotz
aller Vorsichtsmaßregeln auch in der Regel eintritt, kann dadurch
bewiesen werden, daß alle Bordellmädchen spätestens nach einem
vierwöchentlichen Aufenthalt einem Hospital überwiesen werden müssen.
Wenn sie nach ihrer Heilung für ihre Person auch immun sein mögen,
so bieten sie doch stets die Gefahr der indirekten Übertragung. Es
ist sehr selten, daß ein Mädchen in dasselbe Bordell zurückkehrt, in
dem sie gewesen ist. Sie gilt dort als krank und wird deshalb von
den stehenden Besuchern gemieden. Sie ist während ihrer Krankheit
von ihrem früheren Brotherrn schon an ein anderes Haus verkauft
worden. Hierin findet sich die Erklärung dafür, daß die Mädchen in
verhältnismäßig kurzer Zeit so tief sinken. Daß sie die Gelegenheit
benutzen, die im Hospital erlangte Freiheit zu behaupten, kommt selten
vor. Sie halten sich für verpflichtet, ihre früher kontrahierten
Schulden „abzuverdienen“, würden auch keine Stellung finden, um ein
anderes Leben zu beginnen. Ich kann mich natürlich hier nicht über
die mangelhafte Form der Untersuchungen näher auslassen. Das Faktum
steht aber fest, wird auch von den Ärzten nicht bestritten, daß die
Untersuchungen völlig unzureichend sind. Mikroskopische Präparate,
die absolut notwendig sind, werden nur in den allerseltensten
Fällen gemacht, und deshalb werden die Infektionsgefahren so häufig
übersehen. Wie viele Männer haben sich die Krankheiten gerade aus
diesen Häusern geholt! Eine Vermehrung der Untersuchungen und eine
größere Gründlichkeit sind wegen der damit verbundenen Kosten nicht
zu erreichen, würden auch noch aus anderen Gründen wenig ändern, weil
jeder Besuch den Keim der Infektion in sich trägt, und die Mittel,
diese Gefahr zu beseitigen, ungenügend sind.
Will man wirklich einschneidende Mittel anwenden, um die
geschlechtlichen Krankheiten zu verringern, so soll man jedem Mann
die Überzeugung beibringen, daß er sich einer bodenlosen Gemeinheit
schuldig macht, wenn er als Kranker ein Mädchen besucht. Augenblicklich
ist diese Ansicht bei recht wenig Männern durchgedrungen. Man kann
sogar die Ansicht hören: „Ich bezahle ja, folglich habe ich das Recht
des Besuches.“ Eine Erziehung der jungen Männer in dieser Beziehung
würde wesentlich bessere Resultate erzielen, als die jetzigen
oberflächlichen Untersuchungen.
Der zweite Grund der Bordellfreunde, daß die Reinheit der Straßen durch
das Vorhandensein von Bordellen garantiert wird, ist eine unbewiesene
Behauptung. Gerade auf diesen Punkt habe ich auf meinen Reisen im
Ausland ganz besonders mein Augenmerk gerichtet und habe beim besten
Willen keinen Unterschied entdecken können. Auch Huret, der unsere
Zustände zwar objektiv schildert, aber doch ganz gewiß kein besonderes
Wohlwollen für Berlin besitzt, gibt zu, daß die Prostitution in den
Straßen von Paris sich mehr bemerkbar macht, als in den Straßen
Berlins. Dabei gehört Berlin zweifellos zu den Städten, in denen die
„Venus Vulgivaga“ am meisten in die Welt der Erscheinungen tritt. Ein
schärferes Eingreifen der Polizei ändert diese Zustände im Augenblick.
Ich habe eine Stadt kennen gelernt, in der ich trotz vierzehntägigen
Aufenthaltes nicht +einmal+ angesprochen worden bin, während ich in
deutschen Bordellstädten in zwei Stunden ungezählte Anerbietungen
erhielt. Man ist in einem fundamentalen Irrtum befangen, wenn man
glaubt, daß die Zahl der Prostituierten durch die Bordellmädchen
verringert wird. Im Gegenteil wird sie sogar um diese Zahl vermehrt,
da sich die Anzahl der einzeln lebenden Mädchen sofort in dem gleichen
Maße vermehrt, als Mädchen in die Bordelle aufgenommen werden. Dies
ist statistisch ziemlich sicher festgestellt. Ebenso ist es ein
Irrtum, daß die auf der Straße sich anbietenden Prostituierten unserer
heranwachsenden Jugend gefährlicher sind, als die in den öffentlichen
Häusern befindlichen Dirnen. Gymnasiasten wagen es nicht, Mädchen auf
der Straße anzusprechen, weil sie fürchten, hierbei beobachtet zu
werden; auch haben sie Besorgnis, daß sie sich bei ihren Bewerbungen
blamieren. In die öffentlichen Häuser gehen sie aber, sobald ein
Wissender sie hierzu auffordert, und derartige Wissende finden sich
leider in allen Kreisen.
Selbst der dritte Grund, die Lokalisierung der Prostitution, trifft
nicht zu. Man braucht nur einmal die Bordellstraßen zu beobachten,
wieviel Schulmädchen sich am Eingang derselben einfinden, nicht etwa
aus reiner Neugierde, sondern um den Dirnen Konkurrenz zu machen. Wer
dies nicht persönlich gesehen hat, hält es nicht für möglich, wie weit
und wie tief die Unmoralität bereits um sich gegriffen hat.
Richtig ist es, daß die Besucher gegen Ausbeutung und Erpressung
gesichert werden. Wenn die Zuhälter die Familienverhältnisse derjenigen
kennen würden, die die Mädchen in öffentlichen Häusern besuchen, so
würden sie in ähnlicher Weise vorgehen, wie dies jetzt bei Vergehen
gegen § 175 geschieht.
Familienväter würden keinen Augenblick Ruhe haben, und Ehescheidungen
würden in einer unglaublichen Weise zunehmen. Daß man versucht, dies
zu verhindern, ist zwar praktisch, aber vom moralischen Standpunkt
nicht zu entschuldigen. Der Umstand, daß die Männer glauben, auch
heut noch polygamisch leben zu dürfen, darf die Gesetzgebung nicht
beeinflussen. Der Staat kann sich unmöglich auf den Standpunkt stellen:
„Die Männer können der Versuchung, die in geschlechtlicher Beziehung an
sie herantritt, keinen genügenden Widerstand entgegensetzen; folglich
muß der Staat dafür sorgen, daß diese Schwäche möglichst geringen
Schaden anrichtet.“ Dieser Standpunkt hat in vielen Ländern dazu
geführt, die öffentlichen Häuser zu konzessionieren und hierdurch die
Inhaber derselben zu staatlichen Beamten zu machen und das Gewerbe der
Prostituierten anzuerkennen. Es soll doch vorgekommen sein, daß von
derselben Behörde an „die Prostituierte +Fräulein+ Anna Schulz“ und an
die „Arbeiterin Marie Schulz“ geschrieben worden ist.
Auch der so häufig angeführte Grund, daß sich sofort heimliche
Bordelle bilden würden, wenn man die öffentlichen verbietet, ist
nicht zutreffend. Sobald ein Gesetz besteht, daß nicht mehr als zwei
Prostituierte in einem Hause wohnen dürfen, ist die Bildung heimlicher
Bordelle unmöglich. In Buenos Aires hatten die konzessionierten Häuser
nur für drei Prostituierte Lizenz. Trotzdem sich abendlich eine große
Zahl freier Prostituierter dort einfanden und so gewissermaßen „maisons
de rendez-vous“ gebildet wurden, reichten die Besitzer schon nach
einem Jahr die Bitte ein, die Anzahl ihrer Mädchen auf fünf erhöhen
zu dürfen, da sie bei einem Bestand von drei Mädchen nicht imstande
seien, die Häuser zu halten. Da man in Argentinien diese Häuser für
nötig hält, wurde die Bitte bewilligt und das Halten von fünf Mädchen
zugegeben.
Hier kommen wir auf den Punkt, wo das große Publikum in den Kampf gegen
den Mädchenhandel eingreifen kann, allerdings erst dann, wenn das
Wohnen der Prostituierten in einem Hause gesetzlich auf eine bis zwei
beschränkt worden ist. Allerdings ist dieses Eingreifen nicht leicht.
Einmal widerstrebt dem Deutschen die Anzeige bei der Polizei, er hält
dies für unanständig. „Der größte Schuft im ganzen Land, das ist und
bleibt der Denunziant.“ Dann aber spricht auch die Furcht mit, daß der
Zuhälter der Angezeigten an dem Denunzianten Rache nehmen wird. Beides
kann umgangen werden durch Anzeige bei dem Hauswirt. Dieser braucht
für seine Kündigung keine Gründe anzugeben, und muß andererseits sich
gegen eine Anzeige bei der Polizei im eigenen Interesse schützen. Wenn
also das Publikum dahin erzogen wird, dem Hauswirt mitzuteilen, daß
eine Mieterin gewerbsmäßige Unzucht treibt, so ist die Möglichkeit
gegeben, diese Zustände zu ändern, allerdings, wie erwähnt, wenn die
Gesetzgebung sich der Angelegenheit angenommen hat und es unmöglich
macht, daß eine größere Zahl von Prostituierten in einem Hause wohnt.
Um dem Hauswirt die Möglichkeit zu geben, diesem Gesetz Folge zu
leisten, müßte fernerhin die Polizei auf erfolgte Anfrage Antwort
erteilen, ob eine Mieterin in der Dirnenliste steht oder nicht, was
sie augenblicklich noch verweigert. Daß Familien mit schulpflichtigen
Kindern nicht an Prostituierte vermieten dürfen, ist ja bereits in
dem vom Kultusministerium und dem Ministerium des Innern gemeinsam
gegebenen Erlaß vom Jahre 1907 verfügt werden. Auch diese Bestimmung
muß Gesetzeskraft erlangen, damit die Kinder gegen den schädlichen
Einfluß dieser Mädchen geschützt werden.
Gründe gegen Beibehaltung der Bordelle
Die Gegner der Bordelle nehmen dagegen folgende Stellung ein: § 180
des Strafgesetzbuches stellt das Halten von Bordellen unter Strafe.
Jede Behörde, die diesen Paragraphen ignoriert, handelt ungesetzlich
und kann hierfür zur Verantwortung gezogen werden. Schon das
Bestehen dieser Häuser ist aus sittlichen Gründen für alle Frauen
und Mädchen eine schwere Beleidigung, die nicht geduldet werden
darf. Da die Gesetzgebung sie außerdem verbietet, so wird auch die
staatliche Autorität untergraben und die Behandlung der Prostitution
in Deutschland als völlig unlogisch angesehen. Auf der einen Seite
die Häuser durch Gesetze verbieten, auf der anderen Seite sie durch
Verwaltungsmaßregeln gestatten, ist eines gesetzlich denkenden Volkes
unwürdig.
Zu welchen Konsequenzen der augenblickliche Zustand führen kann,
wurde durch eine Gerichtsverhandlung in Trembowla (Österreich)
drastisch bewiesen. Dort liegen zwei Regimenter in Garnison, und der
Garnisonälteste richtete an die oberste Zivilbehörde einen Antrag,
daß mit Rücksicht auf die große Garnison in Trembowla ein öffentliches
Haus eröffnet wurde. Der Bezirkshauptmann erhielt den Befehl, diesem
Antrag Folge zu leisten. Er beauftragte einen Herrn Jean Dziaduch, ein
solches Haus zu eröffnen. Der Erfolg war natürlich für p. Dziaduch
ein glänzender. Er machte so gute Geschäfte, daß er in kurzer Zeit
ein reicher Mann wurde. Dies erregte den Neid der übrigen Gastwirte,
die ihn wegen Kuppelei verklagten. Er wurde auch in der ersten
Instanz zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Natürlich legte er
Berufung ein, und da er den klaren Beweis liefern konnte, daß er auf
obrigkeitlichen Befehl gehandelt hatte, wurde er in der zweiten Instanz
freigesprochen. Will man die öffentlichen Häuser einführen, so muß man
auch die Gesetzgebung danach einrichten und öffentlich bekennen, daß
die Bordelle für Gesundheit und Moral des Volkes von so hohem Wert
seien, daß man sie nicht entbehren kann. Dann dürfen sie aber keine
Privatanstalten bleiben, sondern dann müssen sie staatlichen Beamten
unterstellt werden. Dazu werden sich aber in keinem Lande der Welt die
gesetzgebenden Faktoren bereit finden lassen.
Daß man die Gewerbsunzucht durch alle diese Einrichtungen großzieht,
liegt auf der Hand. Je geringer die Gelegenheit zu Ausschweifungen ist,
desto geringer wird auch allmählich das Bedürfnis werden. Man erzieht
die Männer durch Vermehrung der Gelegenheit direkt zur Unzucht und gibt
den Prostituierten eine staatliche Stellung, die sie, wenigstens in den
Augen der Mädchen, pensionsberechtigt macht.
Wenn der Staat seine eigenen Gesetze nicht befolgt, kann man sich dann
wundern, wenn sich auch die Verbrecher über diese Gesetze hinwegsetzen?
Man sehe sich doch einmal die Besucher der Bordelle an. Sind es
wirklich diejenigen, welche von der Natur infolge des übermäßigen
Geschlechtssinnes zur Betätigung desselben gedrängt werden? In
der Regel nicht; diese haben fast immer ihre Verhältnisse. Gerade
unter den Bordellbesuchern nehmen drei Kategorien die erste Stelle
ein, die in diesen Häusern nichts zu suchen haben: 1. junge Leute,
Lehrlinge, Gymnasiasten und sonstige Schüler, die man schon aus
Gesundheitsrücksichten vor diesem verfrühten Genuß bewahren sollte;
2. alte Roués, die in diese Häuser gehen, um Perversitäten zu lehren
und zu lernen, und 3. die auf Reisen befindlichen Ehemänner. Ist es
logisch, wenn der Staat sich für diese interessiert? Sollte er nicht
gerade zur Erhaltung der Sittlichkeit mit Strenge darauf halten, daß
derartige Häuser nicht entstehen? Glaubt wirklich heute noch jemand,
daß der Gesundheitszustand des Volkes durch die Untersuchungen in den
Bordellen auch nur im geringsten gebessert ist?
Über das, was an Perversität in diesen Häusern geleistet wird, kann ich
mich nicht auslassen. Ich kann aber die Versicherung geben, daß das,
was ich von den Bewohnerinnen gehört habe, alles übersteigt, was sich
die schmutzigste Phantasie ausmalen kann. Ich bin auch fest überzeugt,
daß wir eine Reihe von den Prozessen, die in der letzten Zeit ein so
ungünstiges Licht auf die deutsche Sittlichkeit geworfen haben, nicht
gehabt hätten, wenn die Perversitäten nicht durch diese Häuser eine
solche Verbreitung gefunden hätten.
Animierkneipen
Vielfach hat man, weil man diese Zustände richtig erkannt hatte,
aber doch nicht den Mut besaß, vollständig mit ihnen zu brechen, die
Einführung von Animierkneipen geduldet. Diese sind aber noch schlimmer
als die Bordelle, weil sie nicht nur auf die geschlechtlichen Begierden
der Besucher, sondern auch auf ihre Trunksucht und die damit verbundene
Betrunkenheit spekulieren. Fast täglich wiederholt sich dieselbe
Erscheinung. Wenn irgendein jugendlicher Angestellter oder Beamter
Betrügereien gemacht oder Unterschlagungen ausgeführt hat, geht er
sofort in eine Animierkneipe, um dort das erbeutete Geld in lustiger
Gesellschaft zu verjubeln. Wieviel nichtgetrunkene Flaschen er dort
bezahlen muß, wieviel Geld ihm dort direkt gestohlen ist, weiß er am
anderen Morgen nicht mehr. Für eine in der schlechtesten Gesellschaft
verlebte Nacht verliert er seine Stellung und seine Ehre. Er gehört
zu den Verbrechern, und es gelingt ihm fast niemals, wieder sich zu
rehabilitieren. Für die Existenz dieser Verführungsstätten gibt es
tatsächlich keinen Grund. Ihre Beseitigung ist eine Notwendigkeit. Für
den Mädchenhandel kommen sie nur bei den nationalen Händlern in Frage.
Die nationalen Händler lernen aber auf diese Weise den internationalen
Handel kennen, gewinnen so die notwendige Routine und Gewandtheit und
liefern daher das Rekrutenmaterial für die gefährlichen internationalen
Händler.
Wege und Maßnahmen zur Bekämpfung des Mädchenhandels
Geschichtliches