Manchmal, wenn besonders zahlungsfähige Herren kamen, mußten sich

die Prostituierten in Straßenkleidung vorstellen und wurden als

Bürgertöchter und junge Frauen ausgegeben. Die Tageseinnahmen sollen

200-400 Kronen gewesen sein. Gleichwohl bekamen die Mädchen nie Geld in

die Hände, die Riehl rechnete nie mit ihnen ab. Wollten Mädchen fort,

so behauptete die Riehl vielmehr, das Mädchen sei ihr für Logis, Kost,

Garderobe mehrere hundert Kronen schuldig, die sie erst abverdienen

müsse.

Die Garderobe der Mädchen bestand aus zwei Hemden und Unterrock,

Strümpfen und einem Paar Atlasschuhen; in der kalten Jahreszeit

erhielten sie noch einen Schlafrock. Die Kleider, die sie ins Haus

mitgebracht hatten, wurden ihnen beim Eintritt abgenommen und von der

Riehl verwahrt.

Der Briefwechsel der Mädchen stand unter strengster Kontrolle;

einlangende Briefe, die der Beschuldigten nicht paßten, wurden

unterschlagen. Was die Mädchen schrieben, mußte der Riehl vorgelesen

werden; fand sie etwas zu beanstanden, so zerriß sie den Brief und

diktierte einen neuen, in dem das Mädchen sich glücklich pries, in

diesem Hause Aufnahme gefunden zu haben.

Ein Ausgang wurde den Mädchen nicht gestattet; dem Hausbesorger war es

aufs strengste eingeschärft, das Haustor stets versperrt zu halten:

für den Fall, daß ein Mädchen entkam, war ihm sofortige Entlassung

angedroht.

Juliane B. war vier Tage in einem Zimmer eingesperrt, so daß es ihr

nicht einmal möglich war, auf den Anstandsort zu gehen.

Unter solchen Umständen kam es oft vor, daß ein Mädchen wochen-, ja

monatelang nicht aus dem Hause kam. Nur ab und zu durften diejenigen

Mädchen, mit denen die Riehl zufrieden war, den beim Hause befindlichen

Garten betreten.

Zuweilen unternahm die Riehl mit einzelnen Prostituierten auch

Ausfahrten, sie besuchte mit ihnen Vergnügungslokale, um die dort

verkehrende Lebewelt auf ihr Unternehmen aufmerksam zu machen. Sie

belud hierbei die Mädchen mit Schmuck und gab ihnen ihr Geldtäschchen

zu tragen, um sie, wenn sie hätten ausreißen wollen, beschuldigen zu

können, daß das Mädchen Schmuck und Geld zu stehlen beabsichtigt habe.

Im Hause mußten die Mädchen die Gäste zum Trinken animieren und

sich selbst auf Kosten der Gäste betrinken. Der Ekel vor gewissen

Perversitäten, die die Besucher von ihnen verlangten, die Furcht vor

dem Schmerze, der damit verbunden war, wurde nicht geduldet; durch

Beschimpfung und Mißhandlung wurde ihnen solche Empfindlichkeit

ausgetrieben. „Ein böhmisches Madel muß alles machen!“ sagte die Riehl.

Die Zeugin König zeigte dem Zeugen Bader große Striemen am ganzen

Körper und ausgedehnte Blutunterlaufungen. Im Hause verkehrten viele

„Prügelherren“, für die Hundepeitschen und Ruten zur Verfügung standen.

Für das Prügeln bestand eine eigene Taxe, derzufolge die Klienten 50

bis 100 Kr. bezahlen mußten; die Mädchen erhielten aber nur die Prügel.

Die meisten Mädchen waren durch das fortgesetzte Nichtstun, durch

die häufigen Alkohol- und Sexualexzesse derart entkräftet, durch die

Mißhandlungen seitens der Riehl, deren Opfer oder Zeuginnen sie

gewesen waren, derart eingeschüchtert, daß nur wenige energisch genug

waren, ihre Befreiung zu betreiben. Bei solchen Anlässen pflegte

Regina Riehl auch mit Polizei, Schub oder Arbeitshaus zu drohen, und

diese Drohungen waren um so mehr geeignet, bei den größtenteils ganz

unerfahrenen Mädchen zu verfangen, als sie ja beobachten konnten, wie

gut die Riehl mit der Behörde auszukommen verstand.

Unternahm es ein Mädchen zu fliehen und mißlang der Versuch, so wurde

es unter Prügeln zurückgebracht. Sich direkt an die Polizeibehörde zu

wenden, war unmöglich, denn polizeiliche Revisionen fanden nur äußerst

selten statt, und bei den ärztlichen Visitationen war eine offene

Aussprache wegen der Gegenwart der Riehl oder der Pollak ausgeschlossen.

Maria Kotzlik hat sich selbst eine Verletzung beigebracht, um bei der

Entlassung aus dem Spital fliehen zu können. Aber die Pollak überwachte

bei ihren Besuchen die Fortschritte der Genesung und stand am Tage und

zur Stunde der Entlassung mit einem Wagen vor dem Tore, in dem sie das

Mädchen zur Riehl zurückbrachte.

Regina Riehl ist geboren 1860 in Wradisch, evangelisch-lutherischer

Religion, Bordellinhaberin; bereits in den Jahren 1890, 1893 und 1895

insgesamt viermal wegen Kuppelei, zuletzt mit vier Monaten strengen

Arrests vorbestraft. Ihr Freudenhaus hatte sie zu Wien zuerst in der

Porzellangasse, dann Mühlgasse 3, Liechtensteiner Straße 15, zuletzt

Grüne Torgasse 24. Ihr Mann war Buchhalter, später auch Prokurist. Sie

sei auf den Gedanken, ein Bordell zu halten, gekommen, um sich einen

Nebenerwerb zu schaffen. Sie habe Verpflichtungen gehabt, auch habe

sie sparen und ihrem Manne zeigen wollen, daß sie eine gute Wirtin

sei. Sie habe eine große Wohnung und an ein Fräulein vom Karl-Theater

vermietet gehabt. Diese Dame habe Herren mit in ihre Wohnung gelockt

und sie dann durch Geldversprechungen bewogen, ein „Aufführhaus“ zu

halten. Ihr Mann habe aber davon nichts gewußt; sie habe das ganz

heimlich betrieben. Die Einrichtung ihrer Häuser hat ihr 40000 Kr.

gekostet. Das Haus in der Liechtensteiner Straße hat sie sich für

25000 Gulden gekauft. Die Honorare im Hause Riehl sollen angeblich für

den Abend keine hundert Gulden eingebracht haben. Die „Glücksherren“

zahlten einen Gulden, die „Italiener“ ebenfalls, die Ärzte vom

Allgemeinen Krankenhaus und Wiener Spital zahlten drei Gulden, die

„Herren vorn Steueramt“ einen Gulden, Stammgäste fünf Gulden.

Die Helfershelferin Pollak ist am 4. Oktober 1838 in Pravonin

geboren, mosaischer Religion, verheiratet, unbescholten, aber wegen

Mädchenhandels in Untersuchung gewesen.

Die Riehl wurde zur Strafe des schweren, vierteljährlich durch einen

Fasttag verschärften Kerkers in der Dauer von drei und einem halben

Jahre und zu insgesamt 2800 Kr. Genugtuung für Freiheitsentziehung

an einzelne Mädchen, die Pollak zu einem Jahre schweren Kerkers,

verschärft mit zwei Fasttagen monatlich, verurteilt.“

Dieser Prozeß fand statt im November 1906. Es sei dies hinzugefügt für

jene, die etwa glauben, es handle sich um einen Bericht aus grauer

Vorzeit.

Die Entrüstung über dieser Veröffentlichung war aber eine ehrliche,

nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern. In

Deutschland fing man daraufhin an, auch gegen solche Leute vorzugehen,

die Mädchen aus einem Bordell in das andere brachten. Früher hatte man

diese unbehelligt gelassen, weil sie ja nur harmlose Reisebegleiter

waren, jetzt behandelt man sie als Kuppler und Mädchenhändler.

Ein Bordellbesitzer, der aus Mährisch-Ostrau zwei Mädchen nach Lübeck

brachte und in Berlin festgenommen wurde, erhielt wegen Kuppelei neun

Monate Gefängnis. Seine Revision wurde vom Reichsgericht verworfen.

Trotz alledem ist die Zahl der Bordellanhänger noch immer sehr groß und

einflußreich.

[3] Aus: Staatsanwalt Dr. Wulffen, Psychologie des Verbrechers. 2

Bde. 25 Mk., geb. 30 Mk. Im gleichen Verlage.

Scheingründe für die Beibehaltung der Bordelle

Frauen- und Sittlichkeitsvereine haben in Bayern, Württemberg und

Baden Petitionen für Abschaffung der Bordelle eingereicht. Die Kammern

waren nicht abgeneigt, diese berechtigten Wünsche anzuerkennen und die

öffentlichen Häuser zu schließen. Da traten in den Kammern aller drei

Länder die Minister persönlich auf und erklärten, daß sie trotz alledem

das Bordell als beste Lösung der Prostitutionsfrage betrachteten, und

zwar aus folgenden Gründen:

1. wird durch diese die Volksgesundheit am wenigsten geschädigt;

2. werden die Straßen rein gehalten;

3. wird die Prostitution lokalisiert;

4. werden die Besucher gegen Ausbeutung und Erpressung geschützt;

5. werden die Prostituierten verhindert, in Familien mit Kindern zu

wohnen.

Ganz abgesehen davon, daß es sich bei der Kasernierung der

Prostituierten nur um 5% aller Prostituierten handelt, es also ziemlich

gleich ist, ob 100% oder 95% derselben frei umherlaufen, hat nur der

fünfte Grund eine wirkliche Berechtigung. Es würde aber durchaus

nicht schwierig sein, durch gesetzliche Bestimmungen diesen Übelstand

zu beseitigen. Die Mittel anzugeben, in welcher Weise hier Abhilfe

geschaffen werden kann, habe ich bereits oben angedeutet, und ich

beschränke mich deshalb darauf, die ersten vier Gründe zu widerlegen.

Daß die Einrichtungen der einzelnen Bordelle sehr verschieden sind,

habe ich schon oben erwähnt. Darin stimmen aber alle überein, daß in

ihnen wöchentlich zwei bis drei ärztliche Untersuchungen der Mädchen

stattfinden. Hieraus wird für die Besucher eine Art von Sicherheit

hergeleitet, die in der Tat nicht vorhanden ist. Die Mädchen erhalten

in den einzelnen Häusern täglich eine Anzahl von Besuchen, die, je

nach Beschaffenheit der Mädchen und der Menge der Reisenden, die das

ständige Publikum vermehren, zwischen 10 und 30 schwanken. In den

Bordellen, in welchen die Zahl der Besucher in ein Buch eingetragen

werden, ist die Maximalziffer 20. Daraus ergibt sich, da der Versuch,

die Männer zu untersuchen, überall gescheitert ist, in 100 bis 150

Fällen wöchentlich die Möglichkeit einer Infizierung. Daß diese trotz

aller Vorsichtsmaßregeln auch in der Regel eintritt, kann dadurch

bewiesen werden, daß alle Bordellmädchen spätestens nach einem

vierwöchentlichen Aufenthalt einem Hospital überwiesen werden müssen.

Wenn sie nach ihrer Heilung für ihre Person auch immun sein mögen,

so bieten sie doch stets die Gefahr der indirekten Übertragung. Es

ist sehr selten, daß ein Mädchen in dasselbe Bordell zurückkehrt, in

dem sie gewesen ist. Sie gilt dort als krank und wird deshalb von

den stehenden Besuchern gemieden. Sie ist während ihrer Krankheit

von ihrem früheren Brotherrn schon an ein anderes Haus verkauft

worden. Hierin findet sich die Erklärung dafür, daß die Mädchen in

verhältnismäßig kurzer Zeit so tief sinken. Daß sie die Gelegenheit

benutzen, die im Hospital erlangte Freiheit zu behaupten, kommt selten

vor. Sie halten sich für verpflichtet, ihre früher kontrahierten

Schulden „abzuverdienen“, würden auch keine Stellung finden, um ein

anderes Leben zu beginnen. Ich kann mich natürlich hier nicht über

die mangelhafte Form der Untersuchungen näher auslassen. Das Faktum

steht aber fest, wird auch von den Ärzten nicht bestritten, daß die

Untersuchungen völlig unzureichend sind. Mikroskopische Präparate,

die absolut notwendig sind, werden nur in den allerseltensten

Fällen gemacht, und deshalb werden die Infektionsgefahren so häufig

übersehen. Wie viele Männer haben sich die Krankheiten gerade aus

diesen Häusern geholt! Eine Vermehrung der Untersuchungen und eine

größere Gründlichkeit sind wegen der damit verbundenen Kosten nicht

zu erreichen, würden auch noch aus anderen Gründen wenig ändern, weil

jeder Besuch den Keim der Infektion in sich trägt, und die Mittel,

diese Gefahr zu beseitigen, ungenügend sind.

Will man wirklich einschneidende Mittel anwenden, um die

geschlechtlichen Krankheiten zu verringern, so soll man jedem Mann

die Überzeugung beibringen, daß er sich einer bodenlosen Gemeinheit

schuldig macht, wenn er als Kranker ein Mädchen besucht. Augenblicklich

ist diese Ansicht bei recht wenig Männern durchgedrungen. Man kann

sogar die Ansicht hören: „Ich bezahle ja, folglich habe ich das Recht

des Besuches.“ Eine Erziehung der jungen Männer in dieser Beziehung

würde wesentlich bessere Resultate erzielen, als die jetzigen

oberflächlichen Untersuchungen.

Der zweite Grund der Bordellfreunde, daß die Reinheit der Straßen durch

das Vorhandensein von Bordellen garantiert wird, ist eine unbewiesene

Behauptung. Gerade auf diesen Punkt habe ich auf meinen Reisen im

Ausland ganz besonders mein Augenmerk gerichtet und habe beim besten

Willen keinen Unterschied entdecken können. Auch Huret, der unsere

Zustände zwar objektiv schildert, aber doch ganz gewiß kein besonderes

Wohlwollen für Berlin besitzt, gibt zu, daß die Prostitution in den

Straßen von Paris sich mehr bemerkbar macht, als in den Straßen

Berlins. Dabei gehört Berlin zweifellos zu den Städten, in denen die

„Venus Vulgivaga“ am meisten in die Welt der Erscheinungen tritt. Ein

schärferes Eingreifen der Polizei ändert diese Zustände im Augenblick.

Ich habe eine Stadt kennen gelernt, in der ich trotz vierzehntägigen

Aufenthaltes nicht +einmal+ angesprochen worden bin, während ich in

deutschen Bordellstädten in zwei Stunden ungezählte Anerbietungen

erhielt. Man ist in einem fundamentalen Irrtum befangen, wenn man

glaubt, daß die Zahl der Prostituierten durch die Bordellmädchen

verringert wird. Im Gegenteil wird sie sogar um diese Zahl vermehrt,

da sich die Anzahl der einzeln lebenden Mädchen sofort in dem gleichen

Maße vermehrt, als Mädchen in die Bordelle aufgenommen werden. Dies

ist statistisch ziemlich sicher festgestellt. Ebenso ist es ein

Irrtum, daß die auf der Straße sich anbietenden Prostituierten unserer

heranwachsenden Jugend gefährlicher sind, als die in den öffentlichen

Häusern befindlichen Dirnen. Gymnasiasten wagen es nicht, Mädchen auf

der Straße anzusprechen, weil sie fürchten, hierbei beobachtet zu

werden; auch haben sie Besorgnis, daß sie sich bei ihren Bewerbungen

blamieren. In die öffentlichen Häuser gehen sie aber, sobald ein

Wissender sie hierzu auffordert, und derartige Wissende finden sich

leider in allen Kreisen.

Selbst der dritte Grund, die Lokalisierung der Prostitution, trifft

nicht zu. Man braucht nur einmal die Bordellstraßen zu beobachten,

wieviel Schulmädchen sich am Eingang derselben einfinden, nicht etwa

aus reiner Neugierde, sondern um den Dirnen Konkurrenz zu machen. Wer

dies nicht persönlich gesehen hat, hält es nicht für möglich, wie weit

und wie tief die Unmoralität bereits um sich gegriffen hat.

Richtig ist es, daß die Besucher gegen Ausbeutung und Erpressung

gesichert werden. Wenn die Zuhälter die Familienverhältnisse derjenigen

kennen würden, die die Mädchen in öffentlichen Häusern besuchen, so

würden sie in ähnlicher Weise vorgehen, wie dies jetzt bei Vergehen

gegen § 175 geschieht.

Familienväter würden keinen Augenblick Ruhe haben, und Ehescheidungen

würden in einer unglaublichen Weise zunehmen. Daß man versucht, dies

zu verhindern, ist zwar praktisch, aber vom moralischen Standpunkt

nicht zu entschuldigen. Der Umstand, daß die Männer glauben, auch

heut noch polygamisch leben zu dürfen, darf die Gesetzgebung nicht

beeinflussen. Der Staat kann sich unmöglich auf den Standpunkt stellen:

„Die Männer können der Versuchung, die in geschlechtlicher Beziehung an

sie herantritt, keinen genügenden Widerstand entgegensetzen; folglich

muß der Staat dafür sorgen, daß diese Schwäche möglichst geringen

Schaden anrichtet.“ Dieser Standpunkt hat in vielen Ländern dazu

geführt, die öffentlichen Häuser zu konzessionieren und hierdurch die

Inhaber derselben zu staatlichen Beamten zu machen und das Gewerbe der

Prostituierten anzuerkennen. Es soll doch vorgekommen sein, daß von

derselben Behörde an „die Prostituierte +Fräulein+ Anna Schulz“ und an

die „Arbeiterin Marie Schulz“ geschrieben worden ist.

Auch der so häufig angeführte Grund, daß sich sofort heimliche

Bordelle bilden würden, wenn man die öffentlichen verbietet, ist

nicht zutreffend. Sobald ein Gesetz besteht, daß nicht mehr als zwei

Prostituierte in einem Hause wohnen dürfen, ist die Bildung heimlicher

Bordelle unmöglich. In Buenos Aires hatten die konzessionierten Häuser

nur für drei Prostituierte Lizenz. Trotzdem sich abendlich eine große

Zahl freier Prostituierter dort einfanden und so gewissermaßen „maisons

de rendez-vous“ gebildet wurden, reichten die Besitzer schon nach

einem Jahr die Bitte ein, die Anzahl ihrer Mädchen auf fünf erhöhen

zu dürfen, da sie bei einem Bestand von drei Mädchen nicht imstande

seien, die Häuser zu halten. Da man in Argentinien diese Häuser für

nötig hält, wurde die Bitte bewilligt und das Halten von fünf Mädchen

zugegeben.

Hier kommen wir auf den Punkt, wo das große Publikum in den Kampf gegen

den Mädchenhandel eingreifen kann, allerdings erst dann, wenn das

Wohnen der Prostituierten in einem Hause gesetzlich auf eine bis zwei

beschränkt worden ist. Allerdings ist dieses Eingreifen nicht leicht.

Einmal widerstrebt dem Deutschen die Anzeige bei der Polizei, er hält

dies für unanständig. „Der größte Schuft im ganzen Land, das ist und

bleibt der Denunziant.“ Dann aber spricht auch die Furcht mit, daß der

Zuhälter der Angezeigten an dem Denunzianten Rache nehmen wird. Beides

kann umgangen werden durch Anzeige bei dem Hauswirt. Dieser braucht

für seine Kündigung keine Gründe anzugeben, und muß andererseits sich

gegen eine Anzeige bei der Polizei im eigenen Interesse schützen. Wenn

also das Publikum dahin erzogen wird, dem Hauswirt mitzuteilen, daß

eine Mieterin gewerbsmäßige Unzucht treibt, so ist die Möglichkeit

gegeben, diese Zustände zu ändern, allerdings, wie erwähnt, wenn die

Gesetzgebung sich der Angelegenheit angenommen hat und es unmöglich

macht, daß eine größere Zahl von Prostituierten in einem Hause wohnt.

Um dem Hauswirt die Möglichkeit zu geben, diesem Gesetz Folge zu

leisten, müßte fernerhin die Polizei auf erfolgte Anfrage Antwort

erteilen, ob eine Mieterin in der Dirnenliste steht oder nicht, was

sie augenblicklich noch verweigert. Daß Familien mit schulpflichtigen

Kindern nicht an Prostituierte vermieten dürfen, ist ja bereits in

dem vom Kultusministerium und dem Ministerium des Innern gemeinsam

gegebenen Erlaß vom Jahre 1907 verfügt werden. Auch diese Bestimmung

muß Gesetzeskraft erlangen, damit die Kinder gegen den schädlichen

Einfluß dieser Mädchen geschützt werden.

Gründe gegen Beibehaltung der Bordelle

Die Gegner der Bordelle nehmen dagegen folgende Stellung ein: § 180

des Strafgesetzbuches stellt das Halten von Bordellen unter Strafe.

Jede Behörde, die diesen Paragraphen ignoriert, handelt ungesetzlich

und kann hierfür zur Verantwortung gezogen werden. Schon das

Bestehen dieser Häuser ist aus sittlichen Gründen für alle Frauen

und Mädchen eine schwere Beleidigung, die nicht geduldet werden

darf. Da die Gesetzgebung sie außerdem verbietet, so wird auch die

staatliche Autorität untergraben und die Behandlung der Prostitution

in Deutschland als völlig unlogisch angesehen. Auf der einen Seite

die Häuser durch Gesetze verbieten, auf der anderen Seite sie durch

Verwaltungsmaßregeln gestatten, ist eines gesetzlich denkenden Volkes

unwürdig.

Zu welchen Konsequenzen der augenblickliche Zustand führen kann,

wurde durch eine Gerichtsverhandlung in Trembowla (Österreich)

drastisch bewiesen. Dort liegen zwei Regimenter in Garnison, und der

Garnisonälteste richtete an die oberste Zivilbehörde einen Antrag,

daß mit Rücksicht auf die große Garnison in Trembowla ein öffentliches

Haus eröffnet wurde. Der Bezirkshauptmann erhielt den Befehl, diesem

Antrag Folge zu leisten. Er beauftragte einen Herrn Jean Dziaduch, ein

solches Haus zu eröffnen. Der Erfolg war natürlich für p. Dziaduch

ein glänzender. Er machte so gute Geschäfte, daß er in kurzer Zeit

ein reicher Mann wurde. Dies erregte den Neid der übrigen Gastwirte,

die ihn wegen Kuppelei verklagten. Er wurde auch in der ersten

Instanz zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Natürlich legte er

Berufung ein, und da er den klaren Beweis liefern konnte, daß er auf

obrigkeitlichen Befehl gehandelt hatte, wurde er in der zweiten Instanz

freigesprochen. Will man die öffentlichen Häuser einführen, so muß man

auch die Gesetzgebung danach einrichten und öffentlich bekennen, daß

die Bordelle für Gesundheit und Moral des Volkes von so hohem Wert

seien, daß man sie nicht entbehren kann. Dann dürfen sie aber keine

Privatanstalten bleiben, sondern dann müssen sie staatlichen Beamten

unterstellt werden. Dazu werden sich aber in keinem Lande der Welt die

gesetzgebenden Faktoren bereit finden lassen.

Daß man die Gewerbsunzucht durch alle diese Einrichtungen großzieht,

liegt auf der Hand. Je geringer die Gelegenheit zu Ausschweifungen ist,

desto geringer wird auch allmählich das Bedürfnis werden. Man erzieht

die Männer durch Vermehrung der Gelegenheit direkt zur Unzucht und gibt

den Prostituierten eine staatliche Stellung, die sie, wenigstens in den

Augen der Mädchen, pensionsberechtigt macht.

Wenn der Staat seine eigenen Gesetze nicht befolgt, kann man sich dann

wundern, wenn sich auch die Verbrecher über diese Gesetze hinwegsetzen?

Man sehe sich doch einmal die Besucher der Bordelle an. Sind es

wirklich diejenigen, welche von der Natur infolge des übermäßigen

Geschlechtssinnes zur Betätigung desselben gedrängt werden? In

der Regel nicht; diese haben fast immer ihre Verhältnisse. Gerade

unter den Bordellbesuchern nehmen drei Kategorien die erste Stelle

ein, die in diesen Häusern nichts zu suchen haben: 1. junge Leute,

Lehrlinge, Gymnasiasten und sonstige Schüler, die man schon aus

Gesundheitsrücksichten vor diesem verfrühten Genuß bewahren sollte;

2. alte Roués, die in diese Häuser gehen, um Perversitäten zu lehren

und zu lernen, und 3. die auf Reisen befindlichen Ehemänner. Ist es

logisch, wenn der Staat sich für diese interessiert? Sollte er nicht

gerade zur Erhaltung der Sittlichkeit mit Strenge darauf halten, daß

derartige Häuser nicht entstehen? Glaubt wirklich heute noch jemand,

daß der Gesundheitszustand des Volkes durch die Untersuchungen in den

Bordellen auch nur im geringsten gebessert ist?

Über das, was an Perversität in diesen Häusern geleistet wird, kann ich

mich nicht auslassen. Ich kann aber die Versicherung geben, daß das,

was ich von den Bewohnerinnen gehört habe, alles übersteigt, was sich

die schmutzigste Phantasie ausmalen kann. Ich bin auch fest überzeugt,

daß wir eine Reihe von den Prozessen, die in der letzten Zeit ein so

ungünstiges Licht auf die deutsche Sittlichkeit geworfen haben, nicht

gehabt hätten, wenn die Perversitäten nicht durch diese Häuser eine

solche Verbreitung gefunden hätten.

Animierkneipen

Vielfach hat man, weil man diese Zustände richtig erkannt hatte,

aber doch nicht den Mut besaß, vollständig mit ihnen zu brechen, die

Einführung von Animierkneipen geduldet. Diese sind aber noch schlimmer

als die Bordelle, weil sie nicht nur auf die geschlechtlichen Begierden

der Besucher, sondern auch auf ihre Trunksucht und die damit verbundene

Betrunkenheit spekulieren. Fast täglich wiederholt sich dieselbe

Erscheinung. Wenn irgendein jugendlicher Angestellter oder Beamter

Betrügereien gemacht oder Unterschlagungen ausgeführt hat, geht er

sofort in eine Animierkneipe, um dort das erbeutete Geld in lustiger

Gesellschaft zu verjubeln. Wieviel nichtgetrunkene Flaschen er dort

bezahlen muß, wieviel Geld ihm dort direkt gestohlen ist, weiß er am

anderen Morgen nicht mehr. Für eine in der schlechtesten Gesellschaft

verlebte Nacht verliert er seine Stellung und seine Ehre. Er gehört

zu den Verbrechern, und es gelingt ihm fast niemals, wieder sich zu

rehabilitieren. Für die Existenz dieser Verführungsstätten gibt es

tatsächlich keinen Grund. Ihre Beseitigung ist eine Notwendigkeit. Für

den Mädchenhandel kommen sie nur bei den nationalen Händlern in Frage.

Die nationalen Händler lernen aber auf diese Weise den internationalen

Handel kennen, gewinnen so die notwendige Routine und Gewandtheit und

liefern daher das Rekrutenmaterial für die gefährlichen internationalen

Händler.

Wege und Maßnahmen zur Bekämpfung des Mädchenhandels

Geschichtliches

Der Mädchenhandel · 第 4 / 8 段