Auf der dann folgenden Internationalen Konferenz in Genf im Jahre 1908,

der ich als Delegierter des Deutschen National-Komitees beiwohnte,

habe ich mir die größte Mühe gegeben, sowohl diesen Unterschied, als

auch den Unterschied zwischen Mädchenhändler, Zuhälter und Kuppler

festzustellen. Leider ohne Erfolg. Daß die Abolitionisten die

Reglementierung abgeschafft wissen wollen, ist ja durchaus erklärlich

und von ihrem Standpunkt aus richtig, aber sie dürfen nicht den

Mädchenhandel als Grund für die Aufhebung anführen und können nicht

erwarten, daß ohne solche Liste die Wohnungsfrage gelöst werden kann.

Ich kenne nur +eine+ Stadt, welche man allenfalls als Beispiel für die

Möglichkeit anführen kann, daß durch Dirnen Mädchenhandel veranlaßt

wird, und dies ist Rio de Janeiro. Dort gibt es keine Reglementierung

und keine Kasernierung, und trotzdem blüht der Mädchenhandel in ganz

scheußlicher Weise. Eine große Anzahl von „Kaften“, polnischen und

ungarischen Juden, lassen sich Mädchen aus Galizien und Rumänien

kommen und bringen sie dort in eleganten Wohnungen unter, versehen sie

mit entsprechender Kleidung und Wäsche und behandeln sie vollständig

als Prostituierte. An jedem Morgen holen sie sich den größten Teil

des von ihnen verdienten Sündengeldes ab und führen selbst das Leben

eines feinen Zuhälters. Daneben spielen sie sich als Lebemänner auf

und nehmen den reichen Ausländern durch Falschspiel das Geld ab.

Interessant ist die Stellung der Behörden zu diesen Verhältnissen.

Als ich mich bei einem hohen Polizeibeamten in Rio nach den dortigen

Prostitutionsverhältnissen erkundigte, sagte mir dieser ganz

ruhig: „Wir halten die Prostitution nicht für nötig und nicht für

gefährlich und kümmern uns nicht darum.“ Als ich dann nach seiner

Stellung gegenüber den Geschlechtskrankheiten fragte, antwortete er

mir: „Durch die hohe Durchschnittstemperatur macht hier jeder eine

natürliche Schwitzkur durch, und deshalb hat hier die Syphilis ihren

gefährlichen Charakter verloren.“ In der Tat trifft genau das Gegenteil

zu. Brasilien ist eins der verseuchtesten Länder der Welt; 4% aller

Todesfälle sind auf alte Geschlechtskrankheiten zurückzuführen. Diese

ganz besonderen Verhältnisse können daher weder für noch gegen den

Abolitionismus benutzt werden. In Deutschland kann die Reglementierung

nur dann mit dem Mädchenhandel in Verbindung gebracht werden, wenn

durch sie fremde Prostituierte eingeführt werden. Dies war bis zum

Jahre 1909 in der Tat der Fall. Durch eine Eingabe des Deutschen

National-Komitees ist aber im Königreich Preußen die Eintragung

fremder Prostituierter in die Dirnenliste verboten. Sie werden ohne

weiteres als lästige Ausländerinnen ausgewiesen. Wir hoffen, daß

auch die übrigen Bundesstaaten dem Beispiel Preußens folgen werden,

und somit die Einwanderung ausländischer Prostituierter verhindert

wird. Übrigens ist die Ansicht über die Aufnahme von Ausländerinnen

in die Bordelle auch noch heute eine ungeklärte Frage. In Hamburg

wurde mir eine Belohnung für jedes fremde Mädchen, welches ich in

den öffentlichen Häusern fände, geboten; in Serajewo wurde mir eine

ähnliche Prämie für jedes einheimische Mädchen in Aussicht gestellt.

In Indien darf aus nationalen Gründen, damit die englische Rasse nicht

diskreditiert wird, kein englisches Mädchen in ein dortiges Bordell

treten. Wenn keine fremden und keine einheimischen Mädchen in diesen

Häusern sein sollen, so wird auch diese Forderung am besten durch

Beseitigung der Bordelle befriedigt. Ich hoffe, daß die Gründe, die ich

hierfür angeführt habe, resp. noch weiter anführen werde, allmählich

Anerkennung finden werden.

[2] Wir unterscheiden die +Reglementierung+, gemäß der die der

Prostitution überführten oder sich freiwillig als Prostituierte

meldenden Mädchen in eine Liste „eingeschrieben“, regelmäßigen

körperlichen Untersuchungen unterworfen und im Falle der

Krankheit einem Krankenhause überwiesen werden, auch in der

Öffentlichkeit bestimmte polizeiliche Vorschriften beachten

müssen (Verbot des Besuchs von Theatern, Konzerten, bestimmten

Lokalen, des Betretens einzelner Straßen usw.). Sodann die

+Kasernierung+, die polizeiliche Vorschrift für Prostituierte,

in bestimmten Häusern (Bordelle), Straßen, Stadtvierteln

Wohnung zu nehmen. Verfasser dieser Schrift versteht unter

Kasernierung, wie noch begründet wird, nur die Bordelle.

Die Gegner aller dieser Zwangs- und Strafmittel heißen

+Abolitionisten+.

Die Kasernierung als Ursache des Mädchenhandels

Während ich also die Reglementierung als Quelle des Mädchenhandels

ausschalte, betrachte ich die Kasernierung als seine Hauptursache,

-- dieselbe Kasernierung, die im Inlande bei uns und anderwärts

in ihren Zielen, dem Schutze der anständigen Mädchen und selbst

Kinder vor Verführung, so ganz versagt hat. Wir haben ja durch die

Enthüllungen der „Pall-mall Gazette“ in den letzten Jahrzehnten des

vorigen Jahrhunderts erfahren, wie junge Mädchen durch raffinierte

Kupplerinnen Lebemännern zugeführt, welche Mittel hierbei angewendet

wurden, um sie gefügig zu machen, welche Summen für Kinder bezahlt

wurden, wie die Ärzte falsche Zeugnisse ausstellten und die Polizei

den Kupplerinnen Beistand leistete. Wir haben bei uns einen Prozeß

Sternberg durchgemacht und wissen aus verschiedenen anderen Prozessen,

wie viele Lasterhöhlen in Berlin existieren, in denen halbe Kinder

der Unzucht zugeführt werden; aber alles dies war nicht imstande,

einen internationalen Mädchenhandel hervorzurufen, sondern bereicherte

höchstens einige alte Kupplerinnen. Für die Entstehung eines

internationalen Handels mit Geschlechtssklavinnen mußten andere Gründe

vorliegen, als das anormale sexuelle Empfinden einzelner reicher

Wollüstlinge.

Als man vor 50 Jahren den Handel mit schwarzen Arbeitssklaven

abschaffen wollte, trug man kein Bedenken, aus Gründen der Humanität

einen vierjährigen blutigen Krieg zu führen. Dabei war das Schicksal

dieser schwarzen Sklaven nicht annähernd so traurig, als das Leben

der Schande, welches die Mädchen in den Bordellen führen müssen.

Aber auch jetzt, wo man überzeugt ist, daß die große Ausdehnung, die

der Mädchenhandel gewonnen hat, nur durch die unglaubliche Zahl von

Bordellen entstanden ist, die in den verschiedenen Ländern geduldet

werden, kann man sich nicht entschließen, ihre Beseitigung zu

verlangen, sondern gerade die Behörden treten für diese Häuser ein,

weil sie keine bessere Lösung der Prostitutionsfrage kennen.

Um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen, möchte ich ausdrücklich

betonen, daß ich unter Kasernierung lediglich das Zusammenwohnen der

Mädchen in +einem+ Hause unter Aufsicht eines Bordellwirtes oder Wirtin

verstehe. Das Zusammendrängen der Mädchen in einzelne Straßen, wie dies

in Hamburg, Bremen und Lübeck vom Senat vorgeschrieben ist, ist nach

meiner Ansicht die unglücklichste Lösung der Prostitutionsfrage. Da sie

aber mit dem Mädchenhandel nichts zu tun hat, brauche ich auf diese

Übelstände nicht einzugehen.

Wie ich bereits oben erwähnte, sind die Häuser unter sich so

verschieden, daß eine erschöpfende Schilderung ihrer Einrichtungen

nicht gegeben werden kann. Diese ist auch nicht notwendig. Es genügt,

wenn nur die Beziehungen zwischen Bordell und Mädchenhandel klargelegt

werden. Eine Reihe von Ländern hat die Bordelle verboten. Trotzdem

existieren sie auch dort noch immer, weil man sie nicht sehen will,

und weil man spitzfindige Erklärungen gefunden hat, die das Bordell in

ein Prostitutionshaus verwandeln. Der Unterschied besteht darin, daß in

dem einen eine Zwischenperson existiert, die die Mädchen engagiert, und

mit welcher sie abrechnen müssen, während in dem anderen die Mädchen

nur Mieterinnen sind und mit niemand zu tun haben, als lediglich mit

dem Besitzer des Hauses. Das Vorhandensein eines Weinzimmers, in

welchem alle alkoholischen Flüssigkeiten käuflich sind, ohne daß der

Besitzer eine Schanklizenz besitzt, ist nur zufällig. Scheinbar ist

also dem Gesetz genügt, da der Hausbesitzer sich um das Tun und Treiben

der Mädchen nicht kümmert, und niemand im Hause wohnt, der gegen diese

Verhältnisse einschreitet. Tatsächlich verstößt aber ein solches Haus

gegen die Bestimmungen des § 180 des Strafgesetzbuches genau so wie ein

normales Bordell. Der Wortlaut dieses Paragraphen ist folgender:

„Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch seine Vermittlung oder

durch Gewährung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub leistet, wird

wegen Kuppelei mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft usw.“

Daß auch der Besitzer eines Prostitutionshauses durch diese Bestimmung

getroffen wird, ist zweifellos.

Einer Klage gegen ihn müßte von der Staatsanwaltschaft Folge gegeben

werden, und wenn eine solche Klage gleichzeitig in allen deutschen

Städten eingereicht würde, in denen sich solche Häuser befinden, wäre

ein großer Skandal die Folge. Es würde klar zutage treten, daß der

Staat seine eigenen Gesetze nicht befolgt, und daß Deutschland in

dieser Beziehung ein völlig ungesetzliches Land ist. Natürlich ist das

Deutsche National-Komitee aufgefordert, derartige Klagen einzureichen,

und man hat es sogar als Schwäche ausgelegt, daß diesem Wunsch nicht

nachgekommen ist. In Wirklichkeit ist aber eine solche Klage von der

Staatsanwalt in Hamburg abgelehnt und auf eingelegte Beschwerde der

ablehnende Bescheid von der Oberstaatsanwaltschaft in Hamburg als zu

Recht bestehend bestätigt werden. Eine weitere Instanz gab es damals

nicht. Der Senat von Hamburg hat vor ca. 30 Jahren bei 15 juristischen

Fakultäten eine Umfrage veranstaltet, ob das Halten von Bordellen dem

§ 180 des Strafgesetzbuches widerspräche oder nicht. Hierauf sind

acht bejahende und sieben verneinende Antworten eingelaufen. Der

Senat hat sich naturgemäß auf den verneinenden Standpunkt gestellt.

Er bestreitet auch heute noch, sogar im Reichstage, daß die Hamburger

Prostitutionshäuser wirklich Bordelle sind. Gerade das dortige Beispiel

hat ansteckend auf viele andere Städte gewirkt. Dazu kommt aber noch

ein anderer Gesichtspunkt. Das sind die augenblicklich bestehenden

gesetzlichen Bestimmungen über das Wohnen der Prostituierten. Vorläufig

muß jeder Wirt, der Prostituierte bei sich aufnimmt, wie bereits

gesagt, als Kuppler betraft werden. Dies ist auf die Dauer unmöglich.

Es wird hierdurch auch nichts gebessert. Denn wenn die Dirnen aus einem

Bordell vertrieben werden, und dieselben Mädchen sich gemeinsam eine

Wohnung nehmen, in welche sie womöglich von ihren Zuhältern begleitet

werden, so sind die Zustände schlimmer geworden, als sie vorher waren.

Das National-Komitee hätte mit Recht den Vorwurf zu erwarten, daß

der Teufel durch Beelzebub ausgetrieben sei. Ehe die Wohnungsfrage

nicht praktisch gelöst ist, ist auch ein energisches Eingreifen nicht

möglich. Auch ist es von Wichtigkeit, die öffentliche Meinung erst von

der Schädlichkeit der Bordelle zu überzeugen, und dies wird noch viel

Mühe machen.

Ich werde später die scheinbaren Vorteile dieser Häuser ihren

wirklichen Nachteilen gegenüberstellen.

Zunächst möchte ich nur in dem Beweis fortfahren, daß diese Häuser

in der Tat die Quelle des Mädchenhandels sind. Die Anzahl der in den

Bordellen vorhandenen Mädchen ist sehr verschieden, sie schwankt

zwischen drei und dreißig Dirnen. Länger als ein Jahr bleiben die

Mädchen selten in einem Hause. Die Kundschaft verlangt einen ständigen

Wechsel. Solange dieser zwischen diesen Häusern eines Landes bleibt,

also gewissermaßen nur ein Austausch stattfindet, kann man allerdings

nur von einem nationalen Handel sprechen. Dieser bietet aber für die

übrigen unschuldigen Mädchen keine Gefahr. Nun gibt es aber eine Reihe

von Häusern, die ihren Stolz darin setzen, stets „frische Ware“ zu

haben, und gerade, weil sie diesen Ruf besitzen und bewähren, von ihren

Besuchern ungewöhnlich hohe Preise fordern können.

Diese Beschaffung junger und hübscher, womöglich unschuldiger Mädchen

ist aber nicht leicht. Sie erfordert große Geschicklichkeit und viele

Verbindungen. Dadurch sind die Ringe entstanden, von denen ich oben

sprach, die nun nach einem gemeinschaftlichen Plan arbeiten und je nach

dem Lande, aus dem die Mädchen kommen, oder nach der Stadt, wohin sie

verschleppt werden sollen, verschiedene Kniffe anwenden. Diese Händler

müssen fortlaufend orientiert sein, wo Mädchen fehlen, und wo solche

beschafft werden können. Wenn es auch nicht möglich ist, eine Liste

sämtlicher Bordelle aufzustellen, so existiert doch ein Adreßbuch, in

dem ca. 1100 Bordelle und 150 Vergnügungslokale angegeben sind, welche

mit den Mädchenhändlern in Verbindung stehen. Der Titel dieses Buches,

welches alle zwei Jahre neu herausgegeben wird, lautet: „Agence de

Publicité, Annonces et Réclames Commerciales. Ancien Cabinet Murier,

rue des Martyres 6 Paris, E. Deyber, directeur.“ Durch dieses Buch sind

die Händler stets in der Lage, ihre Ware an den Mann oder, richtiger

gesagt, an die Männer zu bringen. Diese Häuser werden wohlwollend mit

„maisons oder salons de société“ bezeichnet, allerdings hinzugefügt

„dites maisons de tolérance“ und „maisons de rendez-vous“. Den größten

Raum in dem angeführten Buch nimmt naturgemäß Paris ein. Außer Paris

sind aber noch 307 andere französische Städte aufgeführt, in denen

offizielle Bordelle bestehen. Unter den fremden Ländern befindet sich

auch Deutschland, allerdings nur mit einer Stadt, nämlich Metz mit

sieben Bordellen. Die übrigen angegebenen Länder sind Argentinien,

Belgien, Spanien, Niederlande und die Schweiz. Hier ist in letzter

Hinsicht ein Irrtum festzustellen. In den Niederlanden sollen überhaupt

öffentliche Häuser zurzeit nicht mehr bestehen, und in der Schweiz

besitzt nur noch Genf derartige Häuser. In allen übrigen Städten

sind sie beseitigt. Dies ist um so anerkennenswerter, als dort die

Regelung der Prostitution ausschließlich Sache der Kommunalbehörden

ist. Auffallend ist, daß Rußland, Ungarn, Galizien, Serbien, Rumänien,

Italien, Türkei, Portugal nicht erwähnt sind. In allen diesen Ländern

bestehen Bordelle, sie scheinen aber eines Ersatzes aus Frankreich

nicht zu bedürfen, weil sie ihren Bedarf an „frischer Ware“ selbst

decken können.

Informationsreisen über Bordellwesen

Im Winter 1901/02 hatte der Westdeutsche Sittlichkeits-Verein mit dem

Deutschen National-Komitee und anderen Sittlichkeitsvereinen im Bunde

den Polizeiinspektor Balkestein in Haarlem beauftragt, die Bordelle in

Holland zu bereisen und eine möglichst gründliche Untersuchung über den

Handel mit deutschen Mädchen und Frauen nach Holland in die Wege zu

leiten. Er stellte schon damals fest, daß in die anerkannten Bordelle

nur in Ausnahmefällen deutsche Mädchen direkt aus Deutschland gebracht

würden. Sie machten in der Regel einen Umweg über die Restaurants mit

Kellnerinnenbedienung und über die Cafés chantants. Er stellte aber

auch ferner fest, daß die zwischen Holland und Deutschland am 15.

November 1889 abgeschlossenen wechselseitigen Abmachungen bezüglich

des Mädchenhandels die Erwartungen der betr. Regierungen nicht erfüllt

hatten.

Die beiden wichtigsten Fragen: 1. Wer hat die Frau zum Verlassen der

Heimat veranlaßt? und 2. Wer hat sie für das Bordell angeworben? wurden

überhaupt nicht gestellt. Man beschränkte sich darauf, die folgenden

Bestimmungen zu erlassen:

Jedes weibliche Individuum deutscher Nationalität muß verhört werden,

sobald sie sich in Holland nachweisbar einem unzüchtigen Leben ergibt.

Vor jedem Verhör muß feststehen, daß die Person sich der Prostitution

ergeben hat, und auch dann noch muß mit Takt und Umsicht verfahren

werden.

Infolgedessen wurden die meisten Mädchen, die sich in heimlichen

Bordellen befanden, nicht verhört. Trotzdem zeigte der Bericht von

Balkestein, daß ein lebhafter Handel aus Deutschland nach Holland

stattfand, und daß der Aufenthalt in den Kellnerinnenhäusern

genügt hatte, um die Mädchen für ihren Übertritt in die Bordelle

reif zu machen. Die Erlaubnis für die Eröffnung dieser Häuser lag

ausschließlich in den Händen der städtischen Behörden. Diese haben

übereinstimmend in allen holländischen Städten in den letzten Jahren

die Genehmigung zur Errichtung neuer Häuser versagt, die Konzession

der alten zurückgezogen und die Überwachung der heimlichen Häuser

verschärft, so daß die Einwanderung deutscher Mädchen nach Holland

geringer geworden ist.

Derartige Informationsreisen sind stets mit großen Kosten verbunden

und können deshalb immer nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden.

Ich habe die Häfen des Mittelländischen Meeres, Brasilien, Uruguay

und Argentinien bereist und bei allen diesen Reisen immer wieder

feststellen können, daß die größte Nachfrage stets aus den Hafenstädten

kommt, weil dort durch die Dampfer nicht nur die Besatzung der

Schiffe, sondern auch die vielen Reisenden als neue Klienten zugeführt

werden. Der Geschmack dieser ist sehr verschieden. Anfangs mußte man

annehmen, daß Nationalität und Rasse von wesentlichem Einfluß seien,

und die Matrosen am liebsten mit den Mädchen aus ihrem eigenen Lande

verkehrten. Dies trifft jedoch nicht zu, man kann sogar häufig das

Gegenteil bemerken, daß nämlich die Männer im Ausland auch exotische

Neigungen annehmen und womöglich farbige Mädchen aufsuchen. Um nun in

dieser Beziehung Angebot und Nachfrage zu regeln, ohne die Beamten

gleichzeitig aufmerksam zu machen, hatten die Händler in ihren

Depeschen harmlose Bezeichnungen erfunden, aus denen sowohl der Wert

der Ware als auch ihre Herkunft bezeichnet wird „5 Faß Ungarwein“, „3

Ballen französischer Seide“, „4 Sack polnische Kartoffeln“ waren früher

die üblichen Bezeichnungen für Mädchen, ihre Nationalität und ihren

Preis. Jetzt, wo die Beamten zu strenger Kontrolle gezwungen sind,

haben derartige Kniffe keinen Wert mehr. Auch sind die Bedingungen

nicht mehr so einfach, daß man sie durch Telegramme erledigen kann.

Die notwendige Korrespondenz erfolgt in einem „deutsch-jiddischen“

Jargon, dessen Entzifferung stets Mühe macht. Auch sind die Händler so

vorsichtig, an Stelle der Namen Zahlen oder Spitznamen zu setzen, damit

ihre Komplicen nicht so leicht gefunden werden.

Die wichtigsten Absatzgebiete sind New York, Baltimore, Rio de

Janeiro, Buenos Aires, Johannesburg, Colombo, Alexandria, Kairo und

Konstantinopel. In allen diesen Städten sind schon unzählige Händler

gefaßt und bestraft und doch hat der Handel noch nicht wesentlich

abgenommen, weil die meisten Strafen zu gering bemessen waren. Man

sollte zwei Jahr Zuchthaus als Minimalstrafe festsetzen und die

Überweisung an ein Arbeitshaus als Regel hinstellen. Der Verdienst der

Leute ist zu groß, als daß sie sich durch geringe Strafen abschrecken

ließen.

Um welche Summen es sich hierbei handelt, kann man aus folgendem,

verbürgten Fall sehen.

In Chikago wurde ein berüchtigter französischer Mädchenhändler,

Dufour mit seiner Frau, gefaßt. Man fand bei ihnen ca. 20 junge

Mädchen, welche die Agenten aus den verschiedensten Teilen Europas

und Amerikas zusammengebracht hatten. Die Lasterhöhle der Dufours war

sowohl Annahmestelle als auch Ausfuhrstation für die weitere Umgebung

von Chikago. Das Ehepaar wurde gegen eine Kaution von 26500 Dollar

(106000 Mk.) in Freiheit belassen. Diese Summe ließen sie im Stich und

flüchteten nach Paris.

Aus ihren Büchern ergab sich, daß sie im Jahre 1907 102720 Dollar

(410880 Mk), und in den ersten fünf Monaten 1908 41000 Dollar (164000

Mk.) verdient hatten. Derartige Summen liefern den Beweis, wie schnell

die Mädchenhändler sich ein Vermögen erwerben können.

Der Salon Riehl

Einen erschreckenden Einblick in das Treiben der Mädchenhändler, der

Bordellbesitzer und ihrer Verbindung mit der Polizei brachten die

in Wien geführten Verhandlungen gegen den Kleidersalon Riehl. Die

dortigen Zustände machten einen außerordentlichen Eindruck und trugen

zur Erweiterung des Kampfes gegen die Bordelle wesentlich bei. Die

Verbindungen der +Madame Riehl+ mit den verschiedensten Polizeiorganen

bewies, daß die Mädchen durch die Beamten nicht nur nicht geschützt,

sondern direkt gefährdet waren.

Interessant und bezeichnend ist, was eine Wiener Zeitung über diesen

Fall schrieb: Auf der Anklagebank vor einem Wiener Erkenntnisgericht

eine verschmitzte, schändliche Megäre, Frau Riehl, Hausbesitzerin und

durch die Hohe Statthalterei konzessionierte Bordellwirtin, ferner

eine verhutzelte, ekle, schmierige Gehilfin in diesem Freudenhause,

endlich ein Ehrenmann, der einen Monatsgehalt dafür bezogen hat, daß er

seine Tochter dieser Frau Riehl, die ein stadtbekanntes öffentliches,

von der Polizei fast ermutigtes Haus führte, geliehen hat, dann ein

Paar Dirnen, arme, wenig verlockende Geschöpfe, angeklagt der falschen

Zeugenaussage in der Voruntersuchung, weil sie, verschüchtert aus Angst

vor Prügeln nicht gewagt hatten, die zuerst gegen die Madame gemachten

Aussagen aufrechtzuerhalten. Und physisch unsichtbar, aber moralisch

am schwersten belastet auf der Anklagebank dieses Schandprozesses,

der seit Tagen das sittliche und rechtliche Bewußtsein der Stadt

Wien in Aufruhr bringt, die Polizeiverwaltung der k. k. Haupt- und

Residenzstadt, unter deren Augen da Dinge vorgegangen sind, die nichts

mit Sittenstrenge und Moral zu schaffen haben brauchten, um dennoch an

die elendsten Kolonialmißbräuche zu erinnern. Was von Zeit zu Zeit von

südamerikanischen oder der Herrgott weiß wo gelegenen Freudenhäusern

an Vergewaltigungen armer Mädchen, Bestialitäten gegen verirrte

Frauenzimmer gemeldet wurde und als unkontrollierbare, vielleicht

zelotisch verzerrte Nachricht gehört wurde, stellt sich in diesem

Prozeß hier als tägliches Geschehnis eines öffentlichen Hauses in einer

belebten Wiener Straße heraus, als jahrzehntelang geübte Praxis, der

keine schriftliche, keine mündliche Anzeige eines Unbeteiligten oder

gar eines Beteiligten ein Ende setzen konnte, bis ein Journalist durch

eine heftige und immer wieder aufgenommene Zeitungskampagne die Polizei

zum Eingreifen zwang. Denn nicht die Existenz eines Bordells, nicht

irgendwelche schmierige oder ekle Vorgänge sexueller oder perverser

Natur sind es, die hier Öffentlichkeit und Gericht beschäftigen --

Dirnen zu exploitieren, „Orgien“ zu veranstalten, Liebe zu verhökern,

ist der guten Frau Riehl seit Jahr und Tag durch eine Konzession

gestattet. Sie gibt, wie irgendein Unternehmer ihr Einkommen der

Steuerkommission an und zahlt für einen Erwerb von 35000 Kronen Steuer.

Ja, sie lebt in bestem Einvernehmen mit den Behörden, die ihr, was im

Prozesse verlesen wurde und ein sittengeschichtliches Kuriosum ist,

sogar Atteste für gediegene Führung ihres Hauses ausstellen.

Die Zustände im Hause Riehl sind so typische gewesen, daß wir uns

nicht versagen können, einen weiteren authentischen Bericht hierüber

anzuschließen:[3]

„Das Geschäft hatte einen bedeutenden Umfang, denn die Riehl hielt

bis zu 20 Prostituierte und hatte für ihren Zweck ein ganzes Haus

gemietet, für das sie einen Jahreszins von 10000 Kr. zu entrichten

hatte. Die Räumlichkeiten waren, soweit sie dem Bordellverkehre

dienten, mit großem Komfort eingerichtet. Im krassen Gegensatz hierzu

standen die sanitätswidrigen Verhältnisse in den Schlafräumen der

Prostituierten, die, in wenigen engen, ärmlich ausgestatteten Räumen

zusammengepfercht, zu zweien in einem Bett schlafen mußten.

Mit der Anwerbung junger Mädchen für ihr Haus waren eine große

Anzahl von Personen verschiedenster Art beschäftigt. Alte Frauen und

junge Burschen näherten sich auf der Straße oder im Park vagierenden

Dienstboten, von denen einige die Not oder der Leichtsinn zur Ausübung

der geheimen Prostitution getrieben hatte, und erboten sich, ihnen

einen guten Dienstplatz zu verschaffen. Dienstvermittlungsbureaus

sendeten ihr junge Mädchen zu, und sogar in den Spitälern kam es vor,

daß einer Patientin von ihrer Leidensgefährtin das Haus Riehl empfohlen

wurde. Das Augenmerk dieser Agenten war vorwiegend auf Mädchen

gerichtet, die kaum dem Kindesalter entwachsen waren. Die jüngste von

allen war nach den Erhebungen Ottilie Geresch, die bei ihrem Eintritte

14 Jahre 3 Monate zählte. Damit sie noch jünger erscheine, wurden

ihr die Haare gewaltsam abgeschnitten. Die Riehl und ein Mädchen

hielten sie hierbei fest, da sie sich wehrte. Ein Mädchen wurde als

Stubenmädchen angenommen, damit sie Deutsch bei der Riehl lernen

sollte. Als die Mutter zu Besuch kam, hat sich die Tochter schnell

als Stubenmädchen anziehen und so erscheinen müssen. Um die Mädchen

leichter in ihre Netze zu locken, hatte sie außen an dem Hause eine

große Tafel mit der Aufschrift „Kleidersalon Riehl“ angebracht.

Den Neueintretenden gegenüber war das Verfahren der Beschuldigten je

nach dem Grade ihrer Verkommenheit ein verschiedenes. Den einen machte

sie kein Hehl aus dem Geschäfte, dem sie in ihrem Hause nachzugehen

hätten. Andere nahm sie entgegen den polizeilichen Bestimmungen,

die das Halten jugendlicher Dienstboten in einem tolerierten Hause

ausdrücklich verbieten, vorerst als Dienstboten auf... Es sind drei

Fälle nachgewiesen, in denen die Eltern von der Riehl regelmäßige

Zahlungen aus dem Schandlohne ihrer Kinder bezogen...

Das Leben der Prostituierten in diesem Hause gestaltete sich wie folgt:

Am frühen Morgen, nachdem die Besucher das Haus verlassen hatten,

wurden die Mädchen in die schon beschriebenen Schlafräume geführt,

die sie die Kaserne nannten. Die Türen wurden hinter ihnen von außen

versperrt, die Fenster dieser Zimmer waren mit Milchglas versehen und

mittels eiserner Vorlegestangen versperrt. Die Mädchen schliefen dort

bis in den Mittag; war das Mittagsmahl, das gemeinsam eingenommen

wurde, aufgetragen, so öffneten sich die Türen der Kaserne, und in

Reih’ und Glied verließen die Mädchen diesen Raum (76 cbm Luft = 9 cbm

auf jede Person, in den Zellen des Landgerichts Wien 18-20 cbm für

den Sträfling), in den sie sofort nach Beendigung des Mittagsessens

wieder eingesperrt wurden. Sie verbrachten daselbst den Nachmittag und

konnten die Kaserne nur verlassen, wenn die Wirtschafterin sie holte,

weil ein Besucher sie verlangte. Erst abends wurden sie in den Salon

geführt, in dem die Fenster in gleicher Weise verwahrt waren wie in den

Schlafräumen.

Der Besucher, der mit einem Mädchen „aufs Zimmer“ ging, mußte von 10

Kr. aufwärts an die Riehl, bzw. die Pollak, die Vertraute der Riehl,

bezahlen. Auch das sog. Strumpfgeld mußten die Mädchen bei Vermeidung

von Beschimpfung und Schlägen abliefern. Beim Schlagen bediente sich

die Riehl der Hand, des Schürhakens oder einer Hundepeitsche. Das

Wehgeschrei mißhandelter Mädchen ist von Zeugen auf große Entfernung

gehört worden.

Der Mädchenhandel · 第 3 / 8 段