Am leichtesten ist die Arbeit dort, wo materielle Not herrscht; deshalb

kommen auch noch heute die meisten verschleppten Mädchen aus Polen,

Ungarn, Galizien, Rumänien und Südrußland. Dort gibt es Gegenden, in

denen die Mädchen einen täglichen Verdienst von 50 bis 60 Pfennig

haben. Dafür sollen sie wohnen, leben und sich kleiden. Daß sie dies

nicht können, liegt auf der Hand. Sie sind also allen Vorspiegelungen

am leichtesten zugänglich. So ist es gekommen, daß die öffentliche

Meinung auch noch heute den Mädchenhandel als eine aus den östlichen

Ländern stammende Einrichtung betrachtet. Kupplerinnen, die in den

kleinen Städten und Dörfern herumreisen, teilen den Agenten die

Adressen hübscher und lebenslustiger Mädchen mit. Zu ihnen reist dann

ein Agent, als Abgesandter eines Haziendabesitzers aus Südamerika

mit einem vollständigen Ehekontrakt, in dem dieser dem Mädchen, in

dessen Bild der Heiratslustige sich angeblich verliebt hat, goldene

Berge verspricht. Natürlich ist dies alles Schwindel. Das Mädchen hat

sich möglicherweise überhaupt nicht photographieren lassen und eine

derartige Stellvertreterheirat hat nirgends in der Welt Gültigkeit.

Der Agent bringt schöne Kleider, elegante Wäsche und (falsche)

Schmucksachen mit und gewinnt durch sein liebenswürdiges Auftreten

sehr bald die Neigung des Mädchens und das Vertrauen der Familie. Die

meisten dieser Trauungen werden rituell durch einen Helfershelfer,

der als Rabbiner auftritt, mit gefälschten Papieren und Dokumenten

abgeschlossen. Sie sind deshalb ungültig, ein Umstand, der dem Mädchen

verschwiegen wird. Das junge Paar reist dann durch Deutschland über

Havre nach London und von dort nach Argentinien. Vielfach bleibt

der stellvertretende Ehemann unter dem nichtigen Vorwand, wichtige

Geschäfte zu haben, in London zurück, und die junge Frau muß die

Auslandreise allein antreten. In dem Ankunftsort wird sie von einem

Freunde ihres Mannes in Empfang genommen und direkt in ein Bordell

gebracht. Sie ist der Landessprache nicht mächtig, kann nicht lesen

und schreiben und ist deshalb außerstande, ihren Angehörigen von

ihrem Schicksal Kenntnis zu geben. Diese bleiben in dem Glauben, daß

ihre Tochter verheiratet ist, während sie einem frühzeitigen Tod

in den Lasterhöhlen entgegengeht. Dies ist der typische Fall des

Mädchenhandels, der auch den Anstoß zu der internationalen Bewegung

gegeben hat. Eine so plumpe Täuschung kommt in keinem der übrigen

Fälle vor, obgleich auch hier mit der Vorspiegelung falscher Tatsachen

gerechnet werden muß. Bei der Benutzung der Leichtgläubigkeit, der

Dummheit und das Leichtsinns muß man leider auch den Müttern einen

großen Teil der Schuld beimessen.

Wenn ein 14jähriges Mädchen die Schule mit den mangelhaftesten

Kenntnissen verlassen hat, soll und will sie natürlich sofort Geld

verdienen. Die Eltern, die in ihrem Kinde häufig etwas ganz Besonderes

erblicken, sind sehr einverstanden, wenn sie sich der Kunst widmen

will. Sie fallen also mit Vorliebe auf die Inserate hinein, in

denen junge hübsche, und gut gewachsene Mädchen zur Ausbildung als

Sängerinnen, Tänzerinnen oder Radfahrerinnen gesucht werden. In den

meisten dieser Vorbereitungsanstalten gehen die Mädchen moralisch

zugrunde und nehmen dann gern ein Engagement ins Ausland an, um dort

ihr Glück zu machen. Einer solchen überstürzten Auswanderung kann man

allerdings einen Riegel vorschieben, indem man ihnen die Ausstellung

eines Auslandspasses verweigert. Aber erst in der allerletzten Zeit ist

man auf dieses Auskunftsmittel verfallen.

Übrigens sind nicht nur die Schülerinnen der Volksschulen dieser

Verführung ausgesetzt. Es sind verschiedene Fälle bekanntgeworden, in

denen Kupplerinnen als Lehrerinnen in höhere Töchterschulen eingetreten

sind und die Schülerinnen durch ihre Schilderungen zur Flucht aus dem

Elternhause veranlaßt haben.

Mittel zur Verführung der Mädchen

Die Fälle von Mädchenhandel, die ins Unendliche vermehrt werden

könnten, zeigen sämtlich die gleiche Entwicklung. Die Mädchen werden

durch Inserate aufmerksam gemacht, dann von Agenten aufgesucht,

erhalten von ihnen die verlockendsten Anerbietungen, sollen als

Stützen, Gesellschafterinnen, Buchhalterinnen ins Ausland gehen und

dort viel Geld verdienen. In Wirklichkeit verbirgt sich unter allen

diesen Angeboten stets dasselbe Schicksal, ein Leben in Schande und

Unehre in irgendeinem Bordell. Wie oft ist dies nun in der Presse

der ganzen Welt in ausführlicher Weise auseinandergesetzt, und wie

ist es möglich, daß trotzdem die jungen Mädchen ihren Verführern

immer wieder Glauben schenken? Alle die Gründe: Not, schlechtbezahlte

Frauenarbeit, Veränderungssucht, Mangel an sittlichem und religiösem

Gefühl usw. verschwinden hinter den beiden Hauptmotiven „Eitelkeit“

und „Heiratslust“. In unserer materiellen Zeit will sich niemand

unterordnen, sondern jeder selbständig dastehen. Geradezu lächerlich

ist es doch, daß diese Unterordnung, wenn sie notwendig ist, äußerlich

nicht zum Ausdruck gelangen soll. Das ehrliche Wort „Dienstmädchen“

soll womöglich verschwinden und in „zweite Stütze“ verwandelt werden.

Möchte doch jemand den Mädchen klarmachen, daß sie gerade als

Dienstmädchen die besten Aussichten für ihre Zukunft besitzen und

am leichtesten einen tüchtigen Mann finden! Was soll ein Arbeiter

mit einem jungen Mädchen anfangen, die zwar auf der Schreibmaschine

arbeiten und Bücher führen, dafür aber keine Suppe kochen kann? Wie

viele junge Mädchen verdammen sich hierdurch selbst zur Ehelosigkeit!

Das glauben sie aber leider nicht. Der Verführer, der Agent des

Mädchenhändlers setzt ihnen auseinander, daß die Aussichten im Ausland,

sich zu verheiraten, viel größer seien als in der Heimat, und dieser

Grund ist für sie ausschlagend. Wir erleben es ja bei uns täglich,

daß Dienstmädchen ihr sauer verdientes Geld einem Heiratsschwindler

zur Anschaffung der Möbel aushändigen und jede Warnung in den Wind

schlagen. Mir ist es selbst passiert, daß ein junges Mädchen, welches

angeblich aus Brasilien einen Heiratsantrag erhalten hatte, von der

Reise dorthin nicht abzubringen war. Meine Gründe, mit denen ich ihr

bei ihrem ersten Besuch zu beweisen suchte, daß es sich um einen

Heiratsschwindler handelte, wies sie mit den Worten zurück: „Ach was,

Sie gönnen mir mein Glück nur nicht.“ Nach vier bis fünf Tagen kam

sie wieder und bat unter Tränen, man solle ihr die 600 Mk., die ihr

der Schwindler abgenommen hatte, doch wieder verschaffen. Diese Lust

zum Heiraten, dieses Bestreben, auf eigenen Füßen zu stehen, wird von

den Mädchenhändlern in der geschicktesten Weise ausgenutzt. Man setzt

den Mädchen auseinander, daß z. B. in Buenos Aires 75% Männer und nur

25% weibliche Bewohner existieren, und daß deshalb die Aussicht, sich

zu verheiraten, dreimal so groß sei als in der Heimat. Dies ist fast

immer ausschlaggebend. Auch sind die Ehen natürlich viel glänzender

und reicher als zu Haus, weil dort niemand die Familie des Mädchens

kennt. Der Deutsche läßt sich ja so leicht durch fremde Verhältnisse

bestechen. Wenn nun einem Mädchen, welches von der Welt nichts gesehen

hat, so glänzende Gehaltsverhältnisse in Aussicht gestellt werden, ohne

daß ihnen gleichzeitig klargemacht wird, daß das teure Leben das höhere

Gehalt illusorisch macht, so ist es begreiflich, wenn die Warnungen

nicht befolgt werden.

In München erließ eine in der Fürstenstraße wohnende Dame

Zeitungsinserate, in denen gebildete Mädchen als Stütze der Hausfrau

ins Ausland gesucht wurden. Eine sich meldende junge Dame wurde

von einer angeblichen Gutsbesitzersfrau nach Kairo engagiert. Dem

jungen Mädchen wurden die glänzendsten Versprechungen gemacht.

Trotz aller Warnungen eines hiesigen erfahrenen Beamten, der den

wahren Sachverhalt ahnte, konnte das Mädchen den verführerischen

Versprechungen nicht widerstehen und reiste nach Kairo ab. Nach

kurzer Zeit traf eine Karte ein, in der das junge Mädchen in den

flehentlichsten Ausdrücken bat, man möge ihm doch Hilfe bringen, da es

in ein öffentliches Haus verschleppt sei.

Unter den Inseraten, in denen Gouvernanten, Bonnen, Kinderfräulein

und Kellnerinnen gesucht werden, befindet sich eine große Zahl höchst

bedenklicher Offerten.

Der Wortlaut derselben ist gewöhnlich kurz und harmlos:

1. Brettlquartett, junge Damen, gute Figur, gesucht. Offerten U 128

postl. W. 15.

2. Suche nach Ungarn Kinderfräulein mit und ohne Zeugnisse. Off.

usw.

3. Günstige Placements für deutsche Bonnen, Lehrerinnen und

Kindergärtnerinnen, Warschau.

4. Nettes gebildetes Fräulein zu einer älteren Dame gesucht. Gehalt

42 Mk. pro Monat, dauernde angenehme Stelle. Angaben möglichst mit

Photographie.

Diese sind um so gefährlicher, weil sie in der Regel in den

zuverlässigsten Zeitungen (z. B. „Daheim“) veröffentlicht werden.

Genaue Erkundigungen sind hier dringend geboten.

Unglückliche Familienverhältnisse zwischen Tochter und Stiefmutter oder

Folgen eines Verhältnisses geben den Kupplerinnen bequeme Gelegenheit,

die Mädchen zur Auswanderung zu veranlassen. Vertrauensvoll versprechen

sie den Mädchen, für das Kind sorgen zu wollen, da diese ja mit dem

Kinde nirgends eine Stelle erhalten können, verpflichten sich auch,

wieder gute Familienverhältnisse während der Abwesenheit der Tochter

anzubahnen. Letzteres tun sie nie, und die armen Kinder übergeben sie

einer Engelmacherin. Da die Mädchen in diesen Fällen keinem Menschen

ihre Pläne anvertrauen und infolgedessen auch keinerlei Erkundigungen

einziehen, macht ihr Transport keine Schwierigkeit. Sie erhalten die

genaue Adresse, wo sie sich einzufinden haben, man gibt ihnen auch

das Billett, und selbst wenn sie dann fühlen, daß sie das Opfer einer

Verschleppung geworden sind, haben sie nicht die Kraft und den Mut,

Anzeige zu erstatten und nach Hause zurückzukehren.

Gerade in Deutschland hat man sehr häufig einen, gewissermaßen,

ungewollten Mädchenhandel feststellen können. Eine junge Verkäuferin,

eine Konfektioneuse, fängt mit einem Angestellten des Warenhauses ein

Verhältnis an, das bekannte „Sie geht mit ihm“. Sobald die Eltern

dies entdecken, nehmen sie dem Mädchen die Disposition über ihre

freie Zeit. Hiergegen bäumt sich ihr Stolz auf und sie leiht nun den

Einflüsterungen ihres Liebhabers, der sie zur Flucht verleiten will,

ein williges Ohr. Plötzlich sind die beiden verschwunden und nach

Paris, London, Kopenhagen durchgegangen. Sie bilden sich ein, dort

sofort eine geeignete, gutbezahlte Stellung zu erhalten. Bei ihrer

mangelhaften Sprachkenntnis ist dies natürlich sehr schwierig. Die

wenigen Mittel, die sie mitgenommen haben, sind sehr bald aufgebraucht,

ihre Sachen versetzt, und so sitzen sie in einer fremden Stadt

vis-à-vis de rien. In seiner Verzweiflung zwingt der Mann das Mädchen,

auf die Straße zu gehen und durch Prostitution den Lebensunterhalt

für beide zu gewinnen. Will das Mädchen dies nicht, so entdeckt

sie sich ihren Eltern. Diese endlich wenden sich an das Deutsche

National-Komitee und bitten um Rückschaffung ihrer Tochter.

Die Prostitution

Für diejenigen Leser, welche den Ursachen des Mädchenhandels nachgehen

und diese zu erforschen versuchen, wäre es vielleicht notwendig, eine

vollständige Geschichte des Mädchenhandels zu liefern. Dies ist nicht

möglich, einmal weil man meist nur auf Vermutungen angewiesen ist,

dann aber vor allem, weil der Zweck dieser Zeilen ein ganz anderer

ist, als die Kenntnis der Sachverständigen zu vermehren. Das Publikum,

an welches sich dieses Buch in erster Linie wendet, sind, wie bereits

erwähnt, die Eltern und Angehörigen der jungen Mädchen und ev. diese

selbst. Sie müssen erfahren, welche Gefahren ihnen drohen, und die

Mittel kennen lernen, wie sie diesen Gefahren entgehen können. Daß

der Mädchenhandel seit sehr langer Zeit besteht, ist unzweifelhaft;

ebenso zweifellos ist es aber auch, daß er in jedem Lande und bei

jedem Volke anders betrieben wurde. Übereinstimmend kann man wohl

behaupten, daß, wenn man von Adam und Eva absieht, die Polygamie die

erste Form der Ehe war, und daß sich aus dieser erst allmählich die

Einehe entwickelte. Wenigstens haben wir bei wilden und unzivilisierten

Völkern diese Entwicklung beobachten können. Die Käuflichkeit der

jungen Mädchen war also das Gewöhnliche und eine anerkannte Tatsache.

Als die Einehe zur staatlichen Institution erhoben wurde, entwickelte

sich durch die bisherige Polygamie allmählich die Prostitution, d. h.

der Kauf auf kurze Zeit und mit der Möglichkeit der Abwechslung. Wir

finden deshalb schon im 38. Kapitel des 1. Buch Mosis die Prostitution

als feststehende Einrichtung. Durch die Prostitution entstanden die

Kuppler, aus diesen die Mädchenhändler. Ihr Auftreten war aber ein

wesentlich anderes als in unserer Zeit. Das Sklavinnenwesen, die

Einrichtungen der Kebsweiber, die haremartigen Häuser der Großen

verlangten andere Mittel, als die gegenwärtige Lieferung für Bordelle.

Um das Sich-selbst-Anbieten der Mädchen auf der Straße zu hindern,

entschloß man sich zur Einrichtung der Bordelle. Man nimmt an, daß

Solon der erste gewesen ist, durch den diese Häuser geschaffen

sind. Inwieweit dies begründet ist, läßt sich mit Sicherheit nicht

feststellen. In einer Reisebeschreibung „Periplus maris erythraei“

wird von einem Handel indischer Mädchen nach Ägypten gesprochen und

hierbei Freudenhäuser erwähnt. Die meisten der Bordellbewohnerinnen

waren Sklavinnen. Später liest man, daß auch Kriegsgefangene zum

Eintritt verdammt wurden. Die älteste Form dieser Häuser wird ungefähr

so gewesen sein, wie wir sie heut noch in Pompeji sehen können. Nachdem

man sich dann erst einmal an die Bordelle gewöhnt hatte und ihre

Einrichtung nicht für unmoralisch hielt, sondern als vorteilhafte und

praktische Behandlung der Prostitution betrachtete, nahmen, besonders

im Mittelalter, die Städte die Verpachtung dieser Frauenhäuser selbst

in die Hand, zogen aus denselben große Einkünfte und veranstalteten in

ihnen luxuriöse Feste nicht nur bei Empfang der Fürsten, sondern auch

bei allen anderen sich bietenden Gelegenheiten. Der lange Bestand der

Bordelle hat jetzt die Ansicht über ihren Nutzen und ihre Vorteile

derart befestigt, daß die städtischen Verwaltungen der meisten Länder

in der Kasernierung und Reglementierung das beste Mittel sehen, die

Prostitution zu überwachen. Ob es notwendig ist, die Prostituierten

anders zu behandeln als die übrigen Menschen, ist eine vielumstrittene

Frage. Die Erfahrung und die Geschichte hat uns gelehrt, daß

Sittenlosigkeit und Unzucht jedes Staatswesen zugrunde richtet. Daß

also der Staat Gesetze gibt, die den Schutz dieser sittlichen Güter

im Auge haben, ist sein Recht, ja sogar seine Pflicht. Nur darf er

durch die Gesetze und namentlich durch ihre ungerechte und unlogische

Handhabung das Übel nicht vergrößern, statt es einzuschränken. Der

§ 361 No. 6 des Deutschen Strafgesetzbuches lautet folgendermaßen:

„Mit Haft wird bestraft eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger

Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt ist, wenn sie den in

dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung

und des öffentlichen Anstandes erlassenen polizeilichen Vorschriften

zuwiderhandelt, oder welche, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu

sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt.“

Der Inhalt dieses Paragraphen bedeutet also: gewerbsmäßige Unzucht

ist zwar strafbar, wenn aber ein Polizeibeamter die Erlaubnis hierzu

erteilt, tritt Straflosigkeit ein. Dies ist dermaßen unlogisch, daß

die Änderung dieses Paragraphen bereits bei der jetzt bevorstehenden

Revision des Strafgesetzbuches vorgesehen ist. Der im Entwurf

vorgeschlagene § 305 No. 4, welcher die Gewerbsunzucht regeln soll,

lautet: „Mit Haft oder Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft

eine Person, welche abgesehen von den Fällen des § 250, gewerbsmäßige

Unzucht treibt, wenn sie die in dieser Hinsicht zur Sicherung der

Gesundheit, der öffentlichen Ordnung oder des öffentlichen Anstandes

erlassenen Vorschriften übertritt. Der Bundesrat bestimmt die

Grundsätze, nach denen diese Vorschriften zu erlassen sind.“

Der letzte Absatz wird auf großen Widerspruch stoßen, da er die

Regelung einer so wichtigen Frage den Regierungen überläßt und keine

gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht. Die Kasernierung ist, wie

wir gesehen haben, schon jetzt im Deutschen Reiche auf Grund des §

180 verboten. Trotzdem bestehen auch bei uns sehr viele heimliche

Bordelle, deren Beseitigung erst dann möglich ist, wenn über die

Wohnungsfrage der Prostituierten genaue Vorschriften erlassen sind.

Vorläufig ist diese Frage noch nicht geregelt. Die jetzige Gesetzgebung

bestraft die Gewerbsunzucht nur unter bestimmten Voraussetzungen,

dagegen denjenigen, der an eine Prostituierte vermietet, prinzipiell

wegen Kuppelei. Dies muß und soll auch geändert werden.

Die Reglementierung[2]

Hiermit hängt die Frage der Reglementierung eng zusammen. Diese soll

nach den Wünschen der Abolitionisten geradeso verschwinden, wie die

Kasernierung. Darüber, wie man ohne Listen Prostituierte feststellen

will, sind sich diese Kreise noch nicht klar. Ich gehe absichtlich

nicht näher auf diese Frage ein, da die Reglementierung mit dem

Mädchenhandel nichts zu tun hat. Wir können zufrieden sein, daß in dem

neuen Entwurf das Wort „Polizeiaufsicht“ verschwunden ist. Denn die

Stellung unter Polizeiaufsicht erfolgt völlig ungesetzlich. Wenn sich

die Mädchen auf der Polizei melden und persönlich darum bitten, in die

Dirnenliste eingetragen zu werden, um ihrer Bestrafung zu entgehen, so

läßt sich hiergegen nichts sagen. Wenn aber, wie dies häufig geschieht,

die Polizeibeamten den Mädchen auflauern in dem Augenblick, wo sie mit

einem Begleiter aus einem Absteigequartier kommen, und sie dann wegen

gewerbsmäßiger Unzucht anzeigen, so ist dies durchaus ungesetzlich. Zu

einer Vernehmung des Begleiters, ob er dem Mädchen Geld gegeben hätte,

die jetzt häufig stattfindet, ist der Polizist nicht berechtigt, da er

in diesem Augenblick gewiß nicht Gehilfe der Staatsanwaltschaft ist.

Noch viel weniger hat er das Recht, das Mädchen in die ominöse Liste

einzutragen, nur weil sie für ihre Gunstbezeugungen Geld erhalten hat.

Dann müßte ja jedes junge Mädchen, welches ein Verhältnis hat, in diese

Liste eingetragen werden. Denn ob ich dem Mädchen einen Pelz oder eine

Uhr oder zehn Mark schenke, ist zwar quantitativ verschieden, moralisch

aber ganz gleich. Das Entscheidende der Prostitution liegt doch darin,

daß die Prostituierte ihren Körper wahllos gegen Geld jedem überläßt

und aus dem hieraus bezogenen Gewinn ihren Lebensunterhalt bestreitet.

Daß dies der Fall ist, wird selten ein Mädchen zugeben, sie wird

immer ein Gewerbe nachzuweisen versuchen, sei es Stubenvermieterin,

Blumenmacherin, Masseuse, Schauspielerin usw., aus dem sie ihre

Einnahmen bezieht. Übrigens hat sich durch diese Form der Eintragung

ein sehr großer Übelstand ergeben. Die minorennen Mädchen dürfen

in diese Liste nicht aufgenommen werden, müssen also täglich wegen

gewerbsmäßiger Unzucht bestraft werden. Die Überweisung an die

Fürsorgeerziehung kommt für diese Mädchen zu spät. Sie können sich an

die dortige strenge Zucht nicht mehr gewöhnen, unternehmen fortwährend

Fluchtversuche und unterliegen unausgesetzt neuen Bestrafungen, ohne

dadurch im geringsten gebessert zu werden. Die übrigen Fürsorgezöglinge

werden durch sie sittlich verdorben, so daß man ihre Rückkehr mit wenig

günstigen Augen betrachtet.

Zweifellos gibt es Mädchen, die ausschließlich von dem Gelde leben,

welches sie durch gewerbsmäßige Unzucht verdienen. Hinsichtlich der

Beaufsichtigung der Prostitution bleibt es nun freilich nötig, daß

über diese Mädchen eine Liste geführt wird, durch die ihre Wohnungen

kontrolliert werden können. Diese Liste muß aber anders angelegt werden

als bisher. Sie darf nicht von der Willkür der Polizei abhängig sein.

Die Polizeiaufsicht ist eine von dem Strafrichter zu verhängende Strafe

und darf nicht von einem beliebigen Polizisten verfügt werden. Das

Strafgesetzbuch gibt der Polizei hierzu kein Recht. Durch Beobachtung

der Tanzlokale, der berüchtigten Restaurants, der Mädchen, die sich

auf der Straße selbst anbieten, durch Anzeigen der Hausbesitzer ist es

leicht, diese Liste zu führen und auf dem laufenden zu erhalten. Stehen

Mädchen in diesen korrekt angelegten Listen, dann kann man sie auch

offiziell als Dirnen oder Prostituierte bezeichnen und betreffs ihrer

Wohnungen gesetzliche Vorschriften geben.

Wie wenig die Reglementierungsfrage selbst bei den Mitgliedern

der verschiedenen National-Komitees geklärt ist, konnte im Jahre

1906 auf dem Kongreß von Paris festgestellt werden. Dort war von

den französischen Abolitionisten die Frage aufgeworfen: „Ist die

Reglementierung der Prostitution dem Mädchenhandel schädlich oder

nützlich gewesen?“ Diese Frage wurde an 17 Komiteen gestellt. Es haben

aber nur acht darauf geantwortet, und von diesen waren nur drei --

Holland, Schweiz und Deutschland -- als Gegner der Reglementierung

aufgetreten. In Wirklichkeit war aber auch Deutschland nur Gegner der

Kasernierung und nicht der Reglementierung. Da aber diese Frage in

erster Linie auf die Kasernierung Bezug nehmen sollte, so mußten wir,

um unsere Stellung zu bezeichnen, angeben, daß wir die Schädlichkeit

der Reglementierung anerkennen.

Der Mädchenhandel · 第 2 / 8 段