kommen auch noch heute die meisten verschleppten Mädchen aus Polen,
Ungarn, Galizien, Rumänien und Südrußland. Dort gibt es Gegenden, in
denen die Mädchen einen täglichen Verdienst von 50 bis 60 Pfennig
haben. Dafür sollen sie wohnen, leben und sich kleiden. Daß sie dies
nicht können, liegt auf der Hand. Sie sind also allen Vorspiegelungen
am leichtesten zugänglich. So ist es gekommen, daß die öffentliche
Meinung auch noch heute den Mädchenhandel als eine aus den östlichen
Ländern stammende Einrichtung betrachtet. Kupplerinnen, die in den
kleinen Städten und Dörfern herumreisen, teilen den Agenten die
Adressen hübscher und lebenslustiger Mädchen mit. Zu ihnen reist dann
ein Agent, als Abgesandter eines Haziendabesitzers aus Südamerika
mit einem vollständigen Ehekontrakt, in dem dieser dem Mädchen, in
dessen Bild der Heiratslustige sich angeblich verliebt hat, goldene
Berge verspricht. Natürlich ist dies alles Schwindel. Das Mädchen hat
sich möglicherweise überhaupt nicht photographieren lassen und eine
derartige Stellvertreterheirat hat nirgends in der Welt Gültigkeit.
Der Agent bringt schöne Kleider, elegante Wäsche und (falsche)
Schmucksachen mit und gewinnt durch sein liebenswürdiges Auftreten
sehr bald die Neigung des Mädchens und das Vertrauen der Familie. Die
meisten dieser Trauungen werden rituell durch einen Helfershelfer,
der als Rabbiner auftritt, mit gefälschten Papieren und Dokumenten
abgeschlossen. Sie sind deshalb ungültig, ein Umstand, der dem Mädchen
verschwiegen wird. Das junge Paar reist dann durch Deutschland über
Havre nach London und von dort nach Argentinien. Vielfach bleibt
der stellvertretende Ehemann unter dem nichtigen Vorwand, wichtige
Geschäfte zu haben, in London zurück, und die junge Frau muß die
Auslandreise allein antreten. In dem Ankunftsort wird sie von einem
Freunde ihres Mannes in Empfang genommen und direkt in ein Bordell
gebracht. Sie ist der Landessprache nicht mächtig, kann nicht lesen
und schreiben und ist deshalb außerstande, ihren Angehörigen von
ihrem Schicksal Kenntnis zu geben. Diese bleiben in dem Glauben, daß
ihre Tochter verheiratet ist, während sie einem frühzeitigen Tod
in den Lasterhöhlen entgegengeht. Dies ist der typische Fall des
Mädchenhandels, der auch den Anstoß zu der internationalen Bewegung
gegeben hat. Eine so plumpe Täuschung kommt in keinem der übrigen
Fälle vor, obgleich auch hier mit der Vorspiegelung falscher Tatsachen
gerechnet werden muß. Bei der Benutzung der Leichtgläubigkeit, der
Dummheit und das Leichtsinns muß man leider auch den Müttern einen
großen Teil der Schuld beimessen.
Wenn ein 14jähriges Mädchen die Schule mit den mangelhaftesten
Kenntnissen verlassen hat, soll und will sie natürlich sofort Geld
verdienen. Die Eltern, die in ihrem Kinde häufig etwas ganz Besonderes
erblicken, sind sehr einverstanden, wenn sie sich der Kunst widmen
will. Sie fallen also mit Vorliebe auf die Inserate hinein, in
denen junge hübsche, und gut gewachsene Mädchen zur Ausbildung als
Sängerinnen, Tänzerinnen oder Radfahrerinnen gesucht werden. In den
meisten dieser Vorbereitungsanstalten gehen die Mädchen moralisch
zugrunde und nehmen dann gern ein Engagement ins Ausland an, um dort
ihr Glück zu machen. Einer solchen überstürzten Auswanderung kann man
allerdings einen Riegel vorschieben, indem man ihnen die Ausstellung
eines Auslandspasses verweigert. Aber erst in der allerletzten Zeit ist
man auf dieses Auskunftsmittel verfallen.
Übrigens sind nicht nur die Schülerinnen der Volksschulen dieser
Verführung ausgesetzt. Es sind verschiedene Fälle bekanntgeworden, in
denen Kupplerinnen als Lehrerinnen in höhere Töchterschulen eingetreten
sind und die Schülerinnen durch ihre Schilderungen zur Flucht aus dem
Elternhause veranlaßt haben.
Mittel zur Verführung der Mädchen
Die Fälle von Mädchenhandel, die ins Unendliche vermehrt werden
könnten, zeigen sämtlich die gleiche Entwicklung. Die Mädchen werden
durch Inserate aufmerksam gemacht, dann von Agenten aufgesucht,
erhalten von ihnen die verlockendsten Anerbietungen, sollen als
Stützen, Gesellschafterinnen, Buchhalterinnen ins Ausland gehen und
dort viel Geld verdienen. In Wirklichkeit verbirgt sich unter allen
diesen Angeboten stets dasselbe Schicksal, ein Leben in Schande und
Unehre in irgendeinem Bordell. Wie oft ist dies nun in der Presse
der ganzen Welt in ausführlicher Weise auseinandergesetzt, und wie
ist es möglich, daß trotzdem die jungen Mädchen ihren Verführern
immer wieder Glauben schenken? Alle die Gründe: Not, schlechtbezahlte
Frauenarbeit, Veränderungssucht, Mangel an sittlichem und religiösem
Gefühl usw. verschwinden hinter den beiden Hauptmotiven „Eitelkeit“
und „Heiratslust“. In unserer materiellen Zeit will sich niemand
unterordnen, sondern jeder selbständig dastehen. Geradezu lächerlich
ist es doch, daß diese Unterordnung, wenn sie notwendig ist, äußerlich
nicht zum Ausdruck gelangen soll. Das ehrliche Wort „Dienstmädchen“
soll womöglich verschwinden und in „zweite Stütze“ verwandelt werden.
Möchte doch jemand den Mädchen klarmachen, daß sie gerade als
Dienstmädchen die besten Aussichten für ihre Zukunft besitzen und
am leichtesten einen tüchtigen Mann finden! Was soll ein Arbeiter
mit einem jungen Mädchen anfangen, die zwar auf der Schreibmaschine
arbeiten und Bücher führen, dafür aber keine Suppe kochen kann? Wie
viele junge Mädchen verdammen sich hierdurch selbst zur Ehelosigkeit!
Das glauben sie aber leider nicht. Der Verführer, der Agent des
Mädchenhändlers setzt ihnen auseinander, daß die Aussichten im Ausland,
sich zu verheiraten, viel größer seien als in der Heimat, und dieser
Grund ist für sie ausschlagend. Wir erleben es ja bei uns täglich,
daß Dienstmädchen ihr sauer verdientes Geld einem Heiratsschwindler
zur Anschaffung der Möbel aushändigen und jede Warnung in den Wind
schlagen. Mir ist es selbst passiert, daß ein junges Mädchen, welches
angeblich aus Brasilien einen Heiratsantrag erhalten hatte, von der
Reise dorthin nicht abzubringen war. Meine Gründe, mit denen ich ihr
bei ihrem ersten Besuch zu beweisen suchte, daß es sich um einen
Heiratsschwindler handelte, wies sie mit den Worten zurück: „Ach was,
Sie gönnen mir mein Glück nur nicht.“ Nach vier bis fünf Tagen kam
sie wieder und bat unter Tränen, man solle ihr die 600 Mk., die ihr
der Schwindler abgenommen hatte, doch wieder verschaffen. Diese Lust
zum Heiraten, dieses Bestreben, auf eigenen Füßen zu stehen, wird von
den Mädchenhändlern in der geschicktesten Weise ausgenutzt. Man setzt
den Mädchen auseinander, daß z. B. in Buenos Aires 75% Männer und nur
25% weibliche Bewohner existieren, und daß deshalb die Aussicht, sich
zu verheiraten, dreimal so groß sei als in der Heimat. Dies ist fast
immer ausschlaggebend. Auch sind die Ehen natürlich viel glänzender
und reicher als zu Haus, weil dort niemand die Familie des Mädchens
kennt. Der Deutsche läßt sich ja so leicht durch fremde Verhältnisse
bestechen. Wenn nun einem Mädchen, welches von der Welt nichts gesehen
hat, so glänzende Gehaltsverhältnisse in Aussicht gestellt werden, ohne
daß ihnen gleichzeitig klargemacht wird, daß das teure Leben das höhere
Gehalt illusorisch macht, so ist es begreiflich, wenn die Warnungen
nicht befolgt werden.
In München erließ eine in der Fürstenstraße wohnende Dame
Zeitungsinserate, in denen gebildete Mädchen als Stütze der Hausfrau
ins Ausland gesucht wurden. Eine sich meldende junge Dame wurde
von einer angeblichen Gutsbesitzersfrau nach Kairo engagiert. Dem
jungen Mädchen wurden die glänzendsten Versprechungen gemacht.
Trotz aller Warnungen eines hiesigen erfahrenen Beamten, der den
wahren Sachverhalt ahnte, konnte das Mädchen den verführerischen
Versprechungen nicht widerstehen und reiste nach Kairo ab. Nach
kurzer Zeit traf eine Karte ein, in der das junge Mädchen in den
flehentlichsten Ausdrücken bat, man möge ihm doch Hilfe bringen, da es
in ein öffentliches Haus verschleppt sei.
Unter den Inseraten, in denen Gouvernanten, Bonnen, Kinderfräulein
und Kellnerinnen gesucht werden, befindet sich eine große Zahl höchst
bedenklicher Offerten.
Der Wortlaut derselben ist gewöhnlich kurz und harmlos:
1. Brettlquartett, junge Damen, gute Figur, gesucht. Offerten U 128
postl. W. 15.
2. Suche nach Ungarn Kinderfräulein mit und ohne Zeugnisse. Off.
usw.
3. Günstige Placements für deutsche Bonnen, Lehrerinnen und
Kindergärtnerinnen, Warschau.
4. Nettes gebildetes Fräulein zu einer älteren Dame gesucht. Gehalt
42 Mk. pro Monat, dauernde angenehme Stelle. Angaben möglichst mit
Photographie.
Diese sind um so gefährlicher, weil sie in der Regel in den
zuverlässigsten Zeitungen (z. B. „Daheim“) veröffentlicht werden.
Genaue Erkundigungen sind hier dringend geboten.
Unglückliche Familienverhältnisse zwischen Tochter und Stiefmutter oder
Folgen eines Verhältnisses geben den Kupplerinnen bequeme Gelegenheit,
die Mädchen zur Auswanderung zu veranlassen. Vertrauensvoll versprechen
sie den Mädchen, für das Kind sorgen zu wollen, da diese ja mit dem
Kinde nirgends eine Stelle erhalten können, verpflichten sich auch,
wieder gute Familienverhältnisse während der Abwesenheit der Tochter
anzubahnen. Letzteres tun sie nie, und die armen Kinder übergeben sie
einer Engelmacherin. Da die Mädchen in diesen Fällen keinem Menschen
ihre Pläne anvertrauen und infolgedessen auch keinerlei Erkundigungen
einziehen, macht ihr Transport keine Schwierigkeit. Sie erhalten die
genaue Adresse, wo sie sich einzufinden haben, man gibt ihnen auch
das Billett, und selbst wenn sie dann fühlen, daß sie das Opfer einer
Verschleppung geworden sind, haben sie nicht die Kraft und den Mut,
Anzeige zu erstatten und nach Hause zurückzukehren.
Gerade in Deutschland hat man sehr häufig einen, gewissermaßen,
ungewollten Mädchenhandel feststellen können. Eine junge Verkäuferin,
eine Konfektioneuse, fängt mit einem Angestellten des Warenhauses ein
Verhältnis an, das bekannte „Sie geht mit ihm“. Sobald die Eltern
dies entdecken, nehmen sie dem Mädchen die Disposition über ihre
freie Zeit. Hiergegen bäumt sich ihr Stolz auf und sie leiht nun den
Einflüsterungen ihres Liebhabers, der sie zur Flucht verleiten will,
ein williges Ohr. Plötzlich sind die beiden verschwunden und nach
Paris, London, Kopenhagen durchgegangen. Sie bilden sich ein, dort
sofort eine geeignete, gutbezahlte Stellung zu erhalten. Bei ihrer
mangelhaften Sprachkenntnis ist dies natürlich sehr schwierig. Die
wenigen Mittel, die sie mitgenommen haben, sind sehr bald aufgebraucht,
ihre Sachen versetzt, und so sitzen sie in einer fremden Stadt
vis-à-vis de rien. In seiner Verzweiflung zwingt der Mann das Mädchen,
auf die Straße zu gehen und durch Prostitution den Lebensunterhalt
für beide zu gewinnen. Will das Mädchen dies nicht, so entdeckt
sie sich ihren Eltern. Diese endlich wenden sich an das Deutsche
National-Komitee und bitten um Rückschaffung ihrer Tochter.
Die Prostitution
Für diejenigen Leser, welche den Ursachen des Mädchenhandels nachgehen
und diese zu erforschen versuchen, wäre es vielleicht notwendig, eine
vollständige Geschichte des Mädchenhandels zu liefern. Dies ist nicht
möglich, einmal weil man meist nur auf Vermutungen angewiesen ist,
dann aber vor allem, weil der Zweck dieser Zeilen ein ganz anderer
ist, als die Kenntnis der Sachverständigen zu vermehren. Das Publikum,
an welches sich dieses Buch in erster Linie wendet, sind, wie bereits
erwähnt, die Eltern und Angehörigen der jungen Mädchen und ev. diese
selbst. Sie müssen erfahren, welche Gefahren ihnen drohen, und die
Mittel kennen lernen, wie sie diesen Gefahren entgehen können. Daß
der Mädchenhandel seit sehr langer Zeit besteht, ist unzweifelhaft;
ebenso zweifellos ist es aber auch, daß er in jedem Lande und bei
jedem Volke anders betrieben wurde. Übereinstimmend kann man wohl
behaupten, daß, wenn man von Adam und Eva absieht, die Polygamie die
erste Form der Ehe war, und daß sich aus dieser erst allmählich die
Einehe entwickelte. Wenigstens haben wir bei wilden und unzivilisierten
Völkern diese Entwicklung beobachten können. Die Käuflichkeit der
jungen Mädchen war also das Gewöhnliche und eine anerkannte Tatsache.
Als die Einehe zur staatlichen Institution erhoben wurde, entwickelte
sich durch die bisherige Polygamie allmählich die Prostitution, d. h.
der Kauf auf kurze Zeit und mit der Möglichkeit der Abwechslung. Wir
finden deshalb schon im 38. Kapitel des 1. Buch Mosis die Prostitution
als feststehende Einrichtung. Durch die Prostitution entstanden die
Kuppler, aus diesen die Mädchenhändler. Ihr Auftreten war aber ein
wesentlich anderes als in unserer Zeit. Das Sklavinnenwesen, die
Einrichtungen der Kebsweiber, die haremartigen Häuser der Großen
verlangten andere Mittel, als die gegenwärtige Lieferung für Bordelle.
Um das Sich-selbst-Anbieten der Mädchen auf der Straße zu hindern,
entschloß man sich zur Einrichtung der Bordelle. Man nimmt an, daß
Solon der erste gewesen ist, durch den diese Häuser geschaffen
sind. Inwieweit dies begründet ist, läßt sich mit Sicherheit nicht
feststellen. In einer Reisebeschreibung „Periplus maris erythraei“
wird von einem Handel indischer Mädchen nach Ägypten gesprochen und
hierbei Freudenhäuser erwähnt. Die meisten der Bordellbewohnerinnen
waren Sklavinnen. Später liest man, daß auch Kriegsgefangene zum
Eintritt verdammt wurden. Die älteste Form dieser Häuser wird ungefähr
so gewesen sein, wie wir sie heut noch in Pompeji sehen können. Nachdem
man sich dann erst einmal an die Bordelle gewöhnt hatte und ihre
Einrichtung nicht für unmoralisch hielt, sondern als vorteilhafte und
praktische Behandlung der Prostitution betrachtete, nahmen, besonders
im Mittelalter, die Städte die Verpachtung dieser Frauenhäuser selbst
in die Hand, zogen aus denselben große Einkünfte und veranstalteten in
ihnen luxuriöse Feste nicht nur bei Empfang der Fürsten, sondern auch
bei allen anderen sich bietenden Gelegenheiten. Der lange Bestand der
Bordelle hat jetzt die Ansicht über ihren Nutzen und ihre Vorteile
derart befestigt, daß die städtischen Verwaltungen der meisten Länder
in der Kasernierung und Reglementierung das beste Mittel sehen, die
Prostitution zu überwachen. Ob es notwendig ist, die Prostituierten
anders zu behandeln als die übrigen Menschen, ist eine vielumstrittene
Frage. Die Erfahrung und die Geschichte hat uns gelehrt, daß
Sittenlosigkeit und Unzucht jedes Staatswesen zugrunde richtet. Daß
also der Staat Gesetze gibt, die den Schutz dieser sittlichen Güter
im Auge haben, ist sein Recht, ja sogar seine Pflicht. Nur darf er
durch die Gesetze und namentlich durch ihre ungerechte und unlogische
Handhabung das Übel nicht vergrößern, statt es einzuschränken. Der
§ 361 No. 6 des Deutschen Strafgesetzbuches lautet folgendermaßen:
„Mit Haft wird bestraft eine Weibsperson, welche wegen gewerbsmäßiger
Unzucht einer polizeilichen Aufsicht unterstellt ist, wenn sie den in
dieser Hinsicht zur Sicherung der Gesundheit, der öffentlichen Ordnung
und des öffentlichen Anstandes erlassenen polizeilichen Vorschriften
zuwiderhandelt, oder welche, ohne einer solchen Aufsicht unterstellt zu
sein, gewerbsmäßig Unzucht treibt.“
Der Inhalt dieses Paragraphen bedeutet also: gewerbsmäßige Unzucht
ist zwar strafbar, wenn aber ein Polizeibeamter die Erlaubnis hierzu
erteilt, tritt Straflosigkeit ein. Dies ist dermaßen unlogisch, daß
die Änderung dieses Paragraphen bereits bei der jetzt bevorstehenden
Revision des Strafgesetzbuches vorgesehen ist. Der im Entwurf
vorgeschlagene § 305 No. 4, welcher die Gewerbsunzucht regeln soll,
lautet: „Mit Haft oder Gefängnis bis zu drei Monaten wird bestraft
eine Person, welche abgesehen von den Fällen des § 250, gewerbsmäßige
Unzucht treibt, wenn sie die in dieser Hinsicht zur Sicherung der
Gesundheit, der öffentlichen Ordnung oder des öffentlichen Anstandes
erlassenen Vorschriften übertritt. Der Bundesrat bestimmt die
Grundsätze, nach denen diese Vorschriften zu erlassen sind.“
Der letzte Absatz wird auf großen Widerspruch stoßen, da er die
Regelung einer so wichtigen Frage den Regierungen überläßt und keine
gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht. Die Kasernierung ist, wie
wir gesehen haben, schon jetzt im Deutschen Reiche auf Grund des §
180 verboten. Trotzdem bestehen auch bei uns sehr viele heimliche
Bordelle, deren Beseitigung erst dann möglich ist, wenn über die
Wohnungsfrage der Prostituierten genaue Vorschriften erlassen sind.
Vorläufig ist diese Frage noch nicht geregelt. Die jetzige Gesetzgebung
bestraft die Gewerbsunzucht nur unter bestimmten Voraussetzungen,
dagegen denjenigen, der an eine Prostituierte vermietet, prinzipiell
wegen Kuppelei. Dies muß und soll auch geändert werden.
Die Reglementierung[2]
Hiermit hängt die Frage der Reglementierung eng zusammen. Diese soll
nach den Wünschen der Abolitionisten geradeso verschwinden, wie die
Kasernierung. Darüber, wie man ohne Listen Prostituierte feststellen
will, sind sich diese Kreise noch nicht klar. Ich gehe absichtlich
nicht näher auf diese Frage ein, da die Reglementierung mit dem
Mädchenhandel nichts zu tun hat. Wir können zufrieden sein, daß in dem
neuen Entwurf das Wort „Polizeiaufsicht“ verschwunden ist. Denn die
Stellung unter Polizeiaufsicht erfolgt völlig ungesetzlich. Wenn sich
die Mädchen auf der Polizei melden und persönlich darum bitten, in die
Dirnenliste eingetragen zu werden, um ihrer Bestrafung zu entgehen, so
läßt sich hiergegen nichts sagen. Wenn aber, wie dies häufig geschieht,
die Polizeibeamten den Mädchen auflauern in dem Augenblick, wo sie mit
einem Begleiter aus einem Absteigequartier kommen, und sie dann wegen
gewerbsmäßiger Unzucht anzeigen, so ist dies durchaus ungesetzlich. Zu
einer Vernehmung des Begleiters, ob er dem Mädchen Geld gegeben hätte,
die jetzt häufig stattfindet, ist der Polizist nicht berechtigt, da er
in diesem Augenblick gewiß nicht Gehilfe der Staatsanwaltschaft ist.
Noch viel weniger hat er das Recht, das Mädchen in die ominöse Liste
einzutragen, nur weil sie für ihre Gunstbezeugungen Geld erhalten hat.
Dann müßte ja jedes junge Mädchen, welches ein Verhältnis hat, in diese
Liste eingetragen werden. Denn ob ich dem Mädchen einen Pelz oder eine
Uhr oder zehn Mark schenke, ist zwar quantitativ verschieden, moralisch
aber ganz gleich. Das Entscheidende der Prostitution liegt doch darin,
daß die Prostituierte ihren Körper wahllos gegen Geld jedem überläßt
und aus dem hieraus bezogenen Gewinn ihren Lebensunterhalt bestreitet.
Daß dies der Fall ist, wird selten ein Mädchen zugeben, sie wird
immer ein Gewerbe nachzuweisen versuchen, sei es Stubenvermieterin,
Blumenmacherin, Masseuse, Schauspielerin usw., aus dem sie ihre
Einnahmen bezieht. Übrigens hat sich durch diese Form der Eintragung
ein sehr großer Übelstand ergeben. Die minorennen Mädchen dürfen
in diese Liste nicht aufgenommen werden, müssen also täglich wegen
gewerbsmäßiger Unzucht bestraft werden. Die Überweisung an die
Fürsorgeerziehung kommt für diese Mädchen zu spät. Sie können sich an
die dortige strenge Zucht nicht mehr gewöhnen, unternehmen fortwährend
Fluchtversuche und unterliegen unausgesetzt neuen Bestrafungen, ohne
dadurch im geringsten gebessert zu werden. Die übrigen Fürsorgezöglinge
werden durch sie sittlich verdorben, so daß man ihre Rückkehr mit wenig
günstigen Augen betrachtet.
Zweifellos gibt es Mädchen, die ausschließlich von dem Gelde leben,
welches sie durch gewerbsmäßige Unzucht verdienen. Hinsichtlich der
Beaufsichtigung der Prostitution bleibt es nun freilich nötig, daß
über diese Mädchen eine Liste geführt wird, durch die ihre Wohnungen
kontrolliert werden können. Diese Liste muß aber anders angelegt werden
als bisher. Sie darf nicht von der Willkür der Polizei abhängig sein.
Die Polizeiaufsicht ist eine von dem Strafrichter zu verhängende Strafe
und darf nicht von einem beliebigen Polizisten verfügt werden. Das
Strafgesetzbuch gibt der Polizei hierzu kein Recht. Durch Beobachtung
der Tanzlokale, der berüchtigten Restaurants, der Mädchen, die sich
auf der Straße selbst anbieten, durch Anzeigen der Hausbesitzer ist es
leicht, diese Liste zu führen und auf dem laufenden zu erhalten. Stehen
Mädchen in diesen korrekt angelegten Listen, dann kann man sie auch
offiziell als Dirnen oder Prostituierte bezeichnen und betreffs ihrer
Wohnungen gesetzliche Vorschriften geben.
Wie wenig die Reglementierungsfrage selbst bei den Mitgliedern
der verschiedenen National-Komitees geklärt ist, konnte im Jahre
1906 auf dem Kongreß von Paris festgestellt werden. Dort war von
den französischen Abolitionisten die Frage aufgeworfen: „Ist die
Reglementierung der Prostitution dem Mädchenhandel schädlich oder
nützlich gewesen?“ Diese Frage wurde an 17 Komiteen gestellt. Es haben
aber nur acht darauf geantwortet, und von diesen waren nur drei --
Holland, Schweiz und Deutschland -- als Gegner der Reglementierung
aufgetreten. In Wirklichkeit war aber auch Deutschland nur Gegner der
Kasernierung und nicht der Reglementierung. Da aber diese Frage in
erster Linie auf die Kasernierung Bezug nehmen sollte, so mußten wir,
um unsere Stellung zu bezeichnen, angeben, daß wir die Schädlichkeit
der Reglementierung anerkennen.