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Anmerkungen zur Transkription
Der vorliegende Text wurde anhand der 1911 erschienenen Buchausgabe
so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische
Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche
Schreibweisen, insbesondere bei Personen- und Ortsnamen, bleiben
gegenüber dem Original unverändert; fremdsprachliche Zitate wurden
nicht korrigiert.
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am Ende des Textes vorangestellt. Fußnoten wurden an das Ende des
jeweiligen Abschnitts verschoben.
Besondere Schriftschnitte wurden in der vorliegenden Fassung mit
den folgenden Sonderzeichen gekennzeichnet:
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SAMMLUNG LANGENSCHEIDT
BEITRÄGE ZUR KRITIK DER GEGENWART
DER MÄDCHENHANDEL
Alle Rechte vorbehalten.
DER
MÄDCHENHANDEL
VON
MAJOR a. D. H. WAGENER
SCHRIFTFÜHRER DES DEUTSCHEN NATIONAL-KOMITEES
ZUR BEKÄMPFUNG DES MÄDCHENHANDELS
[Illustration]
1911
VERLEGT BEI
DR. P. LANGENSCHEIDT
BERLIN-LICHTERFELDE
Seinem alten Freunde,
dem treuen Anhänger unserer Sache,
Königl. Preuß. Kammerherrn
=Friedrich Wilhelm Grafen von Keller=
als Zeichen aufrichtiger Verehrung
gewidmet vom
Verfasser
Inhalt
Seite
Einleitung 7
Der Handel mit Mädchen
Charakteristik des Mädchenhandels 9
Charakteristik der Mädchenhändler 13
Organisation der Mädchenhändler 14
Beispiele aus dem Mädchenhandel der Neuzeit 18
Die Opfer des Mädchenhandels
Die Beschaffung der Mädchen 33
Mittel zur Verführung der Mädchen 35
Die Prostitution 40
Die Reglementierung 43
Die Kasernierung als Ursache des Mädchenhandels 48
Informationsreisen über Bordellwesen 53
Der Salon Riehl 57
Scheingründe für die Beibehaltung der Bordelle 65
Gründe gegen Beibehaltung der Bordelle 71
Animierkneipen 73
Wege und Maßnahmen zur Bekämpfung des Mädchenhandels
Geschichtliches 75
Allgemeine Maßregeln 76
Der Kongreß in Madrid (1910) 82
Internationale Maßregeln 87
Polizeiliche Maßregeln 92
Gesetzliche Maßregeln 93
Der neue Strafgesetzentwurf 95
Die Tätigkeit der National-Komiteen 101
Deutsches National-Komitee 107
Ausblick 109
Einleitung
Am 12. September 1905 wurde in einer Versammlung der Kriminalistischen
Vereinigung zu Hamburg die Behauptung aufgestellt, in Deutschland gäbe
es keinen Mädchenhandel. Dieser ginge von Polen, Ungarn, Galizien über
die Häfen des Mittelländischen und Schwarzen Meeres nach Amerika,
der Levante und Südafrika. Es sei also Aufgabe +dieser+ Länder,
den Mädchenhandel aus der Welt zu schaffen; Deutschland habe keine
Veranlassung, besondere Maßregeln zu ergreifen. Diese Verhandlungen
haben der Bewegung gegen den Mädchenhandel nicht unwesentlich
geschadet. Viele Menschen glaubten natürlich den Richtern mehr als dem
Deutschen National-Komitee und nehmen an, daß die Angaben des letzteren
viele Übertreibungen enthielten und deshalb das große Publikum keine
Veranlassung habe, sich an der Bewegung zu beteiligen.
Das Deutsche National-Komitee zur Bekämpfung des Mädchenhandels hat
sich von Anfang an bemüht, dieser Ansicht entgegenzutreten und den
Beweis zu führen, daß auch in Deutschland ein lebhafter Mädchenhandel
besteht. Ich benutze deshalb gern die Gelegenheit, aus meinen
Erfahrungen, die ich in langjähriger praktischer Arbeit habe sammeln
können, das zu veröffentlichen, was ich für die Verallgemeinerung
unserer Tätigkeit für nützlich und vorteilhaft halte. Ich habe nicht
die Absicht, ein wissenschaftliches, juristisches Werk zu schreiben.
Ich beabsichtige lediglich, die jungen Mädchen und deren Angehörige vor
den Gefahren zu warnen, die ihnen im Ausland drohen, und den Beweis
zu liefern, daß die Verhältnisse sich nicht ändern können, wenn wir
nicht ebenfalls unsere Ansichten respektive unsere Lebensweise ändern.
Außerdem will ich zeigen, daß der Mädchenhandel nur dann aus der Welt
verschwinden kann, wenn die Bordelle beseitigt werden.
Der Kampf gegen den Mädchenhandel bewegt sich auf drei Gebieten:
Information, Agitation und Organisation. Große Erfolge sind bisher nur
auf dem Gebiet der Information erreicht, nicht ganz unerhebliche, wie
weiter unten gezeigt werden soll, auf dem der Organisation erzielt.
Die Agitation aber trifft überall auf die stumpfe Gleichgültigkeit
des großen Publikums. Der Grund ist ein doppelter: einmal die
Überschwemmung Deutschlands mit wohltätigen Vereinen, und deshalb die
Schwierigkeit der Begründung neuer Vereine, dann aber das Gefühl, daß
man einer nicht zu bewältigenden Aufgabe gegenübersteht. Vielleicht
zeigen die folgenden Zeilen, daß es doch eine Möglichkeit gibt, das
gesteckte Ziel zu erreichen, und vielleicht läßt sich der eine oder der
andere Leser bestimmen, seine bisherige Zurückhaltung aufzugeben.
Der Handel mit Mädchen
Charakteristik des Mädchenhandels
Ehe ich die juristische Definition des Wortes „Mädchenhandel“
gebe, möchte ich ganz kurz die Verhältnisse beleuchten, die vor
nunmehr zwölf Jahren zu der internationalen Vereinigung der meisten
zivilisierten Nationen führten, welche sich die Bekämpfung des
Mädchenhandels zur Aufgabe gestellt haben. Der Gedanke, daß der
Sklavenhandel in jeder Gestalt verschwinden müsse, daß es also auch
keine Geschlechtssklavinnen geben dürfe, war so mächtig, daß dagegen
alle Verschiedenheiten der sonstigen Ansichten verschwanden und die
Internationalität dieser Idee überall anerkannt wurde.
Was durch diese Zusammenarbeit bisher erreicht ist, und was noch zu
erreichen bleibt, bildet den Hauptinhalt der folgenden Zeilen.
Der Mädchenhandel setzt sich, wie jeder Handel, aus Export, Import
und Transithandel zusammen. Deshalb kommen auch alle drei Formen in
allen Ländern vor, aber im allgemeinen ist eine dieser Formen in den
einzelnen Ländern die bevorzugte. Deutschland hat in erster Linie einen
Transitverkehr von Osten nach Westen und muß deshalb sein Augenmerk
darauf richten, daß über die schlesische, posensche und preußische
Grenze keine Mädchen hineinkommen und in Herbesthal und Emmerich resp.
in Hamburg und Bremen, ev. auch nach den italienischen Häfen keine
Mädchen herausgebracht werden. Trotzdem also die Verhältnisse ziemlich
einfach liegen, sind sie doch noch recht wenig bekannt. Welche falsche
Vorstellungen vom Mädchenhandel spuken noch in einzelnen Köpfen! Der
Grund hierfür liegt in dem unglücklich gewählten Wort „Handel“.
Was wird alles als Handel bezeichnet?
Wie oft hört man von einem Verhandeln der Mädchen sprechen, wenn die
Eltern ihre Tochter zwingen, einen ungeliebten Mann zu heiraten, damit
sie eine gesellschaftlich gesicherte Stellung oder einen vornehmen
Namen dafür eintauschen! Worin besteht die ganze Tätigkeit der
Schadchen beim Abschluß jüdischer Ehen? Was tun die Orientalen, wenn
sie sich Sklavinnen kaufen und sie zu ihren Neben- oder gar Hauptfrauen
machen? Wie liegen die Verhältnisse in Japan und China? Niemand,
der die Verhältnisse kennt, wird aber bei diesem Handel von einem
strafbaren Mädchenhandel sprechen. Hierzu gehört 1. die Verschleppung
und 2. die Versorgung +anderer+ mit käuflicher Ware, und zwar stets zum
Zweck der Gewerbsunzucht. Wie die Erfahrung gelehrt hat, kommt man aber
mit diesen beiden Gesichtspunkten nicht aus. Ob es möglich sein wird,
einen für sich selbst betriebenen Mädchenhandel zu bestrafen, erscheint
unwahrscheinlich. Das Deutsche National-Komitee hat allerdings zwei
Fälle verfolgt, die beide die Möglichkeit eines Handels für sich selbst
zu bieten schienen. Einmal hatte ein reicher Pelzhändler in Berlin
einer Mutter die 16jährige Tochter für 20000 Mark abgekauft, um sie
für sich auszuhalten. Es gelang der Polizei, das Mädchen zu befreien
und die Mutter wegen Kuppelei zu verklagen. Da die Tochter aber ihr
Zeugnis verweigerte, war die Bestrafung der Mutter unmöglich. Ein
anderes Mal ließ sich ein in der Krim wohnender Gutsbesitzer jahrelang
Kindermädchen, Wirtschaftsfräulein und Hausdamen nach seinem Gut
kommen, von denen er verlangte, daß sie musikalisch seien, Deutsch
sprächen und sich ihm zur Verfügung stellten. Da die Mädchen auf diese
Bedingungen eingegangen waren und eine Klage weder erheben wollten noch
konnten, erfolgte auch in diesem Fall keine Bestrafung. Obgleich dieser
Gutsbesitzer der intellektuelle Urheber eines Mädchenhandels war, so
würde ihn doch kein Gericht als Mädchenhändler bestrafen; es wäre sogar
zweifelhaft, ob gegen die Vermittlerin eine Klage wegen Kuppelei Erfolg
haben würde.
Im großen und ganzen ist der Mädchenhandel durch die Einrichtung der
öffentlichen Häuser entstanden und wird jetzt beinahe ausschließlich
durch diese Häuser unterhalten. Privatleute werden sich nur in
Ausnahmefällen Mädchen kaufen können, und wenn sie es tun, werden sie
niemals Handel mit ihnen treiben. Die Bordelle sind aber auf diesen
Handel direkt angewiesen, weil sie einesteils durch die Krankheit der
Mädchen, anderenteils durch den Geschmack ihrer Klienten fortwährend
zu einem Wechsel gezwungen werden. Nun sind die Bordelle nach der
Größe der Stadt, nach der Rasse der Bewohner, nach der Stellung der
Besucher, nach ihrer Einrichtung und vor allem nach den Preisen
so verschieden, daß nur ein kleiner Teil derselben als Quelle des
Mädchenhandels angesehen werden kann. Die meisten öffentlichen Häuser
haben es gar nicht nötig, sich um Neulinge zu bemühen, weil sich
leider stets Mädchen in genügender Anzahl zum Eintritt in diese Häuser
melden. Durch das Wohnen in den Bordellen ist ein Teil der Mädchen
sittlich so gesunken und verkommen, daß sie gar nicht mehr die Kraft
besitzen, sich zu einer anständigen Tätigkeit aufzuschwingen, und
deshalb so lange wie möglich in diesen Häusern bleiben. Aber gerade
die teuersten und elegantesten Häuser brauchen fortwährend frische
Ware, und diese Neulinge kommen dorthin nicht von selbst, sie müssen
gesucht und dann durch List und Betrug in diese Häuser geschmuggelt
werden. Ihre Beschaffung ist die Aufgabe der Mädchenhändler. Diese sind
international und bilden eine Reihe von Ringen, die das notwendige
Material herbeizuschaffen suchen. Bei Beginn der Bewegung wußte man
anscheinend von dieser Organisation so gut wie nichts. Es waren
wohl einzelne Händler gefaßt worden, aber über ihre Verbindungen
untereinander war wenig bekannt. Nach der allgemeinen Ansicht bestand
in Buenos Aires eine Zentrale, welche ihre Agenten in die verschiedenen
Länder schickte, um dort das notwendige Material für die eleganten
Bordelle der ganzen Welt zu beschaffen. Diese Ansicht war eine irrige.
Der Neid und die Mißgunst der Händler untereinander, der Unterschied
im Geschmack, die Verschiedenheit der Sprache ließ eine Reihe von
kleinen Ringen entstehen, die aus bestimmten Ländern und Gegenden die
Versorgung der Bordelle in anderen bestimmten Ländern übernahmen.
Man muß sich das Verhältnis ähnlich denken wie bei den Wucherern.
Die wirklichen Geldgeber bleiben im Verborgenen, die kleinen
Halsabschneider vermitteln die Geschäfte und erhalten hierfür ihre
Provision. Zu den bekannteren Firmen gehören: Jimi Withmann, Emanuel
Scherz, Madame Hertzog, Franz Herlich, Franziska Schwarz, Georgine
Eidselmann, bei weitem der größere Teil ungarische, polnische und
galizische Juden.
Charakteristik der Mädchenhändler
Eine Charakteristik oder Schilderung der Mädchenhändler zu geben, ist
schwierig. Wulffen[1] versucht in Nachstehendem eine solche:
„In psychologischer Beziehung ist zu bemerken, daß der Mädchenhändler,
ein Kupplertypus, in erster Linie ‚Geschäftsmann‘ ist. Er kommt
zu seinem Gewerbe durch wirtschaftliche Bedürftigkeit, Notlage
und Gelegenheit. Häufig hat er zuvor in anderen Erwerbszweigen
keine Erfolge gehabt. Er bedarf einzelner Charaktereigenschaften,
vor allem der Schlauheit und Entschlossenheit, um mit Gewinn zu
arbeiten; andererseits muß er nachgiebig und schmiegsam sein. Auch
Überredungsgabe und Handelssinn beim Anwerben und Zuführen der
Opfer muß er besitzen. Die Mädchen muß er mit Freundlichkeit und
Aufmerksamkeit behandeln. Alle diese Eigenschaften finden sich bei dem
Juden zusammen. Über das künftige Schicksal der geworbenen Mädchen
macht er sich keine Skrupel. Wennschon er ein Menschenhändler ist,
braucht er nicht gefühllos zu sein. Äußerlich führt er oft die Mädchen
aus Not und Elend zu einem Wohlleben, um das er sie zuweilen beneiden
könnte. Aus Beispielen weiß er, daß viele Mädchen selbst sich solches
Leben wünschen. Er kann sich sogar einbilden, ihnen Gutes zu erweisen.
Ihm selbst, dem die Behörden fortgesetzt auf dem Nacken sitzen, ist bei
seinem Gewerbe auch nicht immer recht wohl. Die Hinterlist, mit der
er beim Anwerben häufig -- nicht immer -- verfahren muß, das Gefühl
der Überlegenheit, das er dem ins Garn gegangenen Mädchen und den
getäuschten Behörden und Beamten gegenüber empfinden lernt, können
in seinem Charakter zuweilen eine sadistische Härte entwickeln, die
sogar, wenn er eine sinnliche Natur ist, mit Rücksicht auf das künftige
Sexualleben seiner Opfer des geschlechtlichen Untergrundes nicht
entbehrt. Dann erlaubt er sich kleine Vertraulichkeiten als Zeichen
angeblicher Fürsorge. Der geile Mädchenhändler ist eine psychologisch
interessante Erscheinung. Zuweilen fällt er plump aus der Rolle; aber
die betörten Mädchen ahnen kein Unheil. Manchmal zeichnet ihn im Innern
große Herzenskälte, ja Bosheit, aus. Gereizt, kann er leicht brutal
werden. Die weibliche Geschlechtsehre achtet er für nichts. Das junge
Weib ist ihm eine Ware, für die er nur die Sorgfalt des Händlers hat.“
[1] Staatsanwalt Dr. Wulffen, Der Sexualverbrecher. 18 Mk., geb. 20
Mk. Im gleichen Verlage.
Organisation der Mädchenhändler
Das Deutsche National-Komitee führt in seinen Listen über 1400
Namen von Leuten, die den Mädchenhandel wirklich ausgeführt oder
sich wenigstens dessen verdächtig gemacht haben. Darunter sind
alle Gesellschaftsklassen vertreten, besonders Stellenvermittler,
Vermieterinnen, Zuhälter, Impresarien, Masseusen, Hebammen,
Auswanderungsagenten. Natürlich treten sie nicht in dieser Stellung
auf, sondern suchen eine möglichst harmlose Rolle zu spielen, um keinen
Verdacht zu erregen. In Wien war eine Mädchenhändlerin Mitglied von
vier religiösen Vereinen, in der Schweiz wohnte eine solche stets
in christlichen Hospizen, in anderen Städten treten sie wieder als
Fremdenführer und Droschkenkutscher auf. Auch Sprachlehrer befassen
sich vielfach mit der Verkuppelung von jungen Mädchen. Ganz aufgedeckt
ist die Organisation noch nirgends. Durch Verrat eines Mitgliedes, vor
allem dadurch, daß er seine Verbindungen mit der Polizei zugab, ist in
New York das Vorhandensein von drei großen Gesellschaften festgestellt.
Die gefährlichste ist Tammany-Hall, dessen jüngste Mitglieder lediglich
die Aufgabe hatten, die Mädchen zu verführen. Über ihr Treiben sind in
der letzten Zeit mehrfache Publikationen erschienen, und man macht in
New York Anstrengungen, diese „Kadetten“ völlig zu beseitigen.
Allerdings hat die unter John Rockefellers Vorsitz einberufene „White
Slave Grand Jury“ durch ihre Untersuchungen festgestellt, daß die
gegen New York erhobenen Vorwürfe nicht begründet sind, und daß „New
York the cleanest great city in the world“ sei. Dieses Resultat ist
aber mit großer Vorsicht aufzunehmen, seine Richtigkeit wird auch in
Amerika selbst bezweifelt. Festgestellt ist jedenfalls, daß bestimmte
Mädchenhändlerklubs bestanden haben und einer noch besteht. Daß
man die Verbindungen dieser Klubs untereinander nicht feststellen
konnte, ist sehr begreiflich. Die Mädchenhändler vermeiden es nach
Möglichkeit, irgend etwas Schriftliches herauszugeben. Ihre Tätigkeit
wird durch mündliche und persönliche Vermittlungen reguliert. Gerade
hierin liegt ja die Schwierigkeit ihrer Verfolgung. Außerdem hat auch
der Staatsanwalt Whitman eine sehr plausible Erklärung abgegeben:
„Die Händler wußten, daß diese staatliche Untersuchung stattfinden
würde und vermieden deshalb in der letzten Zeit jede Tätigkeit,
welche zu einer Untersuchung oder Anklage Veranlassung geben könnte.“
Dazu kommt, daß sich die Untersuchung lediglich auf die Stadt New
York selbst erstreckte, während von den übrigen Städten der Union
nichts gesagt ist. Die Einwanderungskommission kommt zu einem völlig
entgegengesetzten Resultat: Der Mädchenhandel hat in den Vereinigten
Staaten einen so großen Umfang angenommen, daß die Einwanderungsbehörde
aufs höchste beunruhigt ist. Die Behörde hatte Spezialbeamte
beauftragt, Untersuchungen in New York, Chikago, San Franzisko,
Seattle, Portland, Salt Lake City, Odgen, Butte, Denver, Buffallo,
Boston und New Orleans anzustellen. Das Ergebnis war, daß New York
als Hauptplatz in Betracht kommt. An New York reihen sich Montreal,
Seattle, San Franzisko, San Antonio, Boston, Cleveland und Chikago.
Diese Spezialbeamten haben erneut die Verbindungen der Händler
untereinander festgestellt. Einer unterstützt den anderen, und sogar
ein ganz Fremder wird mit den nötigen Empfehlungen von dem Zunftbruder
bereitwilligst aufgenommen und, wenn nötig, vor den Blicken der Polizei
verborgen gehalten. Zurzeit kommen zwei große Organisationen, eine
französische und eine israelitische, in Betracht. Diese beiden machen
sich gegenseitig fortwährend Konkurrenz, halten aber gegen die Polizei,
den gemeinsamen Feind, stets geschlossen zusammen. In mehreren Städten
gibt es beständige französische Hauptquartiere, wo die französischen
Importeure und Kuppler sich ein Rendezvous geben und ihre Geschäfte
erledigen. Eine dieser Gesellschaften hatte sich unter dem Namen
„New York Independent +Benevolent+ Association“ gesetzlich eintragen
lassen. Diese Kommission stellt auch die innige Freundschaft zwischen
den Händlern und gewissenlosen Polizisten an den Pranger. Es ist
wiederholt festgestellt, daß die Polizisten fortlaufende hohe Gehälter
bezogen, damit sie die ihrer Kontrolle unterstellten Häuser unbelästigt
ließen. In New York war der Polizeipräsident und viele seiner Beamten
angeklagt, mit den Mädchenhändlern unter einer Decke zu spielen.
Der Präsident, dem nachgewiesen war, daß er persönlich Geld von den
Mädchenhändlern genommen hatte, erschoß sich.
Die Untersuchungen dieser Kommission haben zu dem Erlaß des Gesetzes
vom 26. März d. J. geführt, das den Mädchenhändlern schwere Freiheits-
und hohe Geldstrafen androht.
Auch die übrigen Staaten Maryland, Rhode Island, New Yersey, Virginien,
Massachusetts, Ohio, Süd-Carolina und Louisiana haben ebenfalls bereits
Sondergesetze zur Unterdrückung des Mädchenhandels erlassen, ein
weiterer Beweis, daß die Reinheit der Vereinigten Staaten doch nur eine
geringe ist.
Es ist eben in der ganzen Welt dasselbe. Die verhandelten Mädchen
sagen nichts aus Furcht vor den Händlern; die Unterbeamten schweigen,
weil sie bestochen sind. Wenn also die höheren Beamten nicht energisch
durchgreifen und das große Publikum nicht auffallende Tatsachen
mitteilt, blüht der Mädchenhandel im Verborgenen ruhig weiter.
Die Schwierigkeit liegt hauptsächlich darin, daß die Mädchenhändler
der ganzen Welt über sehr bedeutende Summen verfügen und deshalb durch
Bestechung der unteren Polizeiorgane überall Gelegenheit finden, sich
aus den schwierigsten Situationen herauszuziehen. Die Polizei ist
natürlich stets entrüstet, wenn man ihr Bestechlichkeit vorwirft.
Leider ist diese aber in vielen Ländern durch eine große Anzahl von
Gerichtsverhandlungen nachgewiesen. Dazu kommt, daß die Hauptaufgabe
aller Vereine und selbst der Behörden nicht darin besteht, die
Mädchenhändler zu bestrafen, sondern zu verhindern, daß überhaupt
Mädchenhandel getrieben wird. Mädchen, die in einem Bordell gewesen
sind, finden in keinem anständigen Hause eine Stellung. Es kommt
immer wieder darauf an, diese Zustände öffentlich bekanntzumachen
und Mittel zur Rettung der Mädchen anzugeben. Bücher wie „Die weiße
Sklavin“ von Elisabeth Schoyen oder „Der heilige Skarabäus“ von Frau
Jerusalem enthalten zwar einige Irrtümer. Trotzdem kann man aus ihnen
die verschiedenen Mittel der Mädchenhändler, um ihre Opfer gefügig zu
machen, kennen lernen. Ich greife eine Anzahl von Fällen heraus, die in
den letzten Jahren eine gewisse Berühmtheit erlangt haben.
Beispiele aus dem Mädchenhandel der Neuzeit
In Warschau lebte ein Zigarettenarbeiter mit seiner Frau und
seiner bildhübschen 16jährigen Tochter Pauline. Durch unglückliche
Verhältnisse war er gezwungen, von Herrn Israel Loput die Summe von
150 Rubel zu borgen. Dadurch kam er vollständig in die Hände dieses
Mannes und siedelte mit ihm nach London über, während Frau und Tochter
in Warschau zurückblieben. Nach kurzer Zeit forderte der Vater seine
Familie auf, ihm nach London zu folgen, p. Loput würde ihnen das
Reisegeld bringen. Natürlich fuhr Loput mit den Frauen nicht nach
London, sondern über Genua nach Brasilien. In Rio de Janeiro veranlaßte
Loput die Frau, ans Land zu gehen, während das Schiff nach Buenos
Aires weiterfuhr. Dort verkaufte Loput die Tochter für 4000 Mk. an ein
öffentliches Haus.
In demselben Jahr wurde in Pest der jüdische Mädchenhändler Hermann
Bahr aus Galizien verhaftet, als er mit einem Transport von 25 Mädchen
nach Konstantinopel abreisen wollte. Bahr, der dort ansässig ist,
exportierte jährlich mehrere hundert Mädchen nach Konstantinopel, wo
sie in Galata öffentlich für 400 bis 1500 Mk., je nach Schönheit,
verauktioniert wurden. Die Mädchen wurden zunächst als Kassiererinnen
oder Stubenmädchen mit großem Gehalt engagiert und über ihr Schicksal
möglichst in Unkenntnis gehalten. Wenn sie dann die Wahrheit
entdeckten, war ein Rückzug unmöglich. Bahr hatte zahlreiche männliche
und weibliche Agenten und ein vollständig eingerichtetes Bureau. Seine
Firma lautet: Bahr, Exporteur für den Orient.
In das Haus eines wohlhabenden Kaufmanns in Szatmar (Ungarn) ließ
sich ein ehrbar aussehender älterer Herr einführen, der sich Oskar
Klein nannte und sich auf einen Kunstmäzen aufspielte. Er entdeckte
auch sehr bald, daß eine der Töchter des Kaufmannes, ein bildschönes
Mädchen, eine geborene Opernsängerin, ein aufgehender Stern am
Theaterhimmel sei. Er wolle der künftigen Größe die Wege zum Ruhme
ebnen und, dank seinen einflußreichen Verbindungen, ein Engagement
in München durchsetzen. Damit sei ihr Glück so gut wie gemacht. Die
Eltern waren überglücklich. Der Vater übergab dem väterlichen Freunde
die Tochter und händigte ihm außerdem zur Ausbildung 2000 Gulden ein.
Herr Klein fuhr nun mit dem Mädchen und fünf anderen Kunstnovizen nach
Konstantinopel, um dort angeblich ein deutsches Theater zu gründen, in
Wirklichkeit aber, um die Mädchen zu verkaufen. Im letzten Augenblick
gelang es den Mädchen, zu entfliehen.
In Lemberg erschien ein gewisser Harry H. angeblich zum Besuch
seiner dort lebenden Eltern und legitimierte sich als Agent einer
Goldminengesellschaft. Der elegante junge Mann lernte die Tochter
Klara eines Beamten der israelitischen Kultusgemeinde kennen und
bewarb sich nach kurzer Bekanntschaft um deren Hand. Die Eltern gaben
ihre Einwilligung, und nach der Trauung trat das junge Paar eine
Hochzeitsreise an, wie Harry H. angab, nach Wien. In Wirklichkeit
reiste das junge Paar nach Buenos Aires, von wo der Ehemann kurz darauf
einen Brief an die Schwiegereltern richtete, in welchem er die Änderung
des Reiseplanes durch verschiedene Ausflüchte rechtfertigte. Von seiner
Frau enthielt der Brief nur wenige Zeilen. Wie sich nachträglich
herausstellte, hatte der junge Ehemann seine Frau unmittelbar nach der
Ankunft an ein öffentliches Haus verkauft.
Im Prater zu Wien lernte die Köchin Marie H. den Agenten Chaim Apter
kennen, der sie noch am selben Abend in die Gesellschaft seiner Brüder
Scholem und David Apter brachte. Die Brüder spiegelten dem Mädchen
vor, ihr in Amerika eine Stellung als Köchin verschaffen zu wollen.
Sie erhalte neben freier Station 60 Dollar Monatsgehalt, freie Reise
und viele Geschenke. Marie H. erklärte sich bereit, die Stellung
anzunehmen, und traf eines Morgens mit Scholem Apter und einem
anderen Mädchen zusammen, um die Reise nach Amerika anzutreten. Apter
instruierte die Mädchen, wie sie sich unterwegs zu verhalten hätten.
Sie sollten mit niemand sprechen, in keiner Station den Wagen verlassen
und vor allem so tun, als ob sie ihn, ihren Führer, niemals gesehen
hätten. Durch einen glücklichen Zufall wurden auch diese Mädchen
befreit. Anderenfalls wären sie auf immer in einem Bordell verschwunden.
In Paris wurden zwei Mädchenhändler verhaftet, welche französische
Tänzerinnen für die englischen Garnisonen in Südafrika anwerben
sollten. Es wurde festgestellt, daß 25 Sängerinnen aus Ungarn nach
Korfu gebracht wurden, von wo sie über Alexandria nach Südafrika
befördert wurden. Ebendorthin wurden sizilianische und neapolitanische
Tänzerinnen verschleppt.
In Lodz wurde eine ganze Bande von Mädchenhändlern abgefaßt. Unter
der Vorspiegelung, ihnen in Buenos Aires einen steinreichen Bräutigam
zu verschaffen, überredeten die Agenten, deren Hauptsitz Bendzin war,
junge Mädchen zur Auswanderung nach Argentinien. Die Seele dieser
Händler und Agenten war ein gewisser Moszek. In seinem Hause in Bendzin
wurden die Mädchen zu üppigen Mahlzeiten eingeladen, betrunken gemacht
und dann nach Sosnowice gebracht. Dort erhielten sie ihren falschen
Paß und fuhren dann über Kattowitz, Wien nach Genua, wo die Transporte
zusammengestellt wurden. Derartige Transporte gingen in jedem Jahr vier
bis fünf ab.
Einer der bekanntesten und gefährlichsten Mädchenhändler, der schon
seit etwa 15 Jahren gesucht wurde, sich aber stets durch gefälschte
Papiere der Verhaftung zu entziehen wußte, Israel Meyrowicz wurde
in Kattowitz gefaßt und zu drei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren
Ehrverlust verurteilt. Er trieb den Mädchenhandel, indem er mit den
Mädchen Scheinehen einging und sie dann ins Ausland abschob. Diese
Scheinheiraten sind noch heute, wie bereits geschildert, eins der
gebräuchlichsten Mittel, um die Mädchen ins Ausland zu verschleppen.
Diese Ehen sind um so leichter herbeizuführen, weil die Eltern selbst
ihren Töchtern den Abschluß der Ehen anraten. Die Agenten gehen in die
ärmsten Gegenden Galiziens und versprechen den Mädchen die glänzendste
Zukunft, legen auch dahinzielende Kontrakte, die natürlich ebenfalls
gefälscht sind, vor. Die Eltern können weder lesen noch schreiben und
geben, in der Hoffnung, eine Tochter ohne Aussteuer und Mitgift an
den Mann zu bringen, gern ihre Einwilligung. Das junge Paar reist
glückstrahlend nach einem Hafen, in dem der Mann, nachdem er die Frau
an Bord gebracht hat, unter einem nichtigen Vorwand verschwindet.
Er schickt dann in den nächsten Hafen eine Depesche, daß er mit dem
folgenden Schiffe nachkäme. Die junge Frau reist nun ohne Besorgnis in
ihre neue Heimat, wo sie sofort in ein Bordell gebracht wird.
Von dieser Art des Mädchenhandels können wir aus jedem Jahr zahlreiche
Beispiele anführen.
Eine großartige Organisation von Mädchenhändlern wurde vor einigen
Jahren in Frankreich entdeckt. An der Spitze der in Bois de Colombes
bei Paris wohnenden Bande stand der Brauereibesitzer Rigal, einer der
angesehensten Bürger seiner Gemeinde. Er stand an der Spitze aller
wohltätigen Vereine und besaß mehrere Hotels. Sein Kompagnon Dumortier
hielt sich einen großen Rennstall, trat in der besten Gesellschaft auf
und hatte ausschließlich die Aufgabe, die verschleppten Mädchen zu
verführen. Diese Bande lieferte nach London, New York, Venezuela und
Transvaal und hat Hunderte von Mädchen der Schande zugeführt.
Ganz unglaubliche Zustände müssen in der Mandschurei geherrscht haben.
Ein Polizei-Urjadnik in Chailar hat die Besitzerin eines Bordells
aus dem Hause vertrieben und dann selbst die Leitung des Geschäftes
übernommen. Seine offizielle Stellung benutzte er dazu, junge Mädchen,
die ihm gefielen, in sein Haus zu bringen oder, wenn sie sich
weigerten, dies zu tun, sie einfach auszuweisen. Auf diese Weise war es
ihm möglich, seinen Klienten stets neue und frische Ware anzubieten.
Der ungarische Mädchenhändler Breier (manchmal auch Dr. Oppermann
genannt) hatte es verstanden, sich in eine angesehene Berliner Familie
einzuführen und sich mit der Tochter des Hauses zu verloben. Trotzdem
der jungen Dame offiziell mitgeteilt wurde, daß Breier ein berüchtigter
Mädchenhändler und bereits lange verheiratet sei, ging die Tochter
mit ihm nach Budapest. Von dort schrieb Breier auch an die jüngere
Schwester und lud sie zur Hochzeit ein. Glücklicherweise folgte das
junge Mädchen dieser Einladung nicht. Wahrscheinlich hätte sie sonst
dasselbe Schicksal ereilt, wie ihre Schwester. Von dieser erhielten die
Eltern nur eine Postkarte mit den traurigen Worten: „Es grüßt Euch Eure
tiefunglückliche Jenni.“ Sie wurde später in Wien ermittelt, weigerte
sich aber, zu ihren Eltern zurückzukehren.
Ähnlich wie diese Individuen treibt auch eine große Anzahl von
Impresarien Mädchenhandel. Der Singspieltheater-Unternehmer Preußer
zwang die Mitglieder seiner Truppe, nach den Vorstellungen an Soupers
in Cabinets séparés teilzunehmen. Vier von seinen Sängerinnen reichten,
sobald sie ihr Engagementsverhältnis gelöst hatten, eine Klage wegen
Kuppelei gegen Preußer ein, in der sie ihn außerordentlich schwer
belasteten. Preußer brachte aber die Mädchen seiner gegenwärtigen
Truppe als Entlastungszeuginnen, die sämtlich in der leichtfertigsten
Weise beschworen, daß nichts Unrechtes geschehen sei. Eine Verurteilung
des Preußer wurde hierdurch illusorisch. Der Fall beweist deutlich,
welche dämonische Gewalt diese Unternehmer auf ihre Angestellten
ausüben, und wie schwer es den Gerichten gemacht wird, die Händler zu
verurteilen, selbst wenn sie Beweise von dem Treiben derselben gewonnen
haben. Alle diese Leute sehen in einem Meineid nur dann ein Verbrechen,
wenn sie dabei gefaßt werden.
In Hamburg wurde der Mädchenhändler Veith verhaftet, der auch in Berlin
nicht unbekannt war. Er hatte sich eine Künstlertruppe „Die sieben
Libellen“ zusammengestellt, mit der er durch Rußland, Österreich,
Holland, Italien und Deutschland zog und seine Künstlerinnen zur
Unzucht anhielt. Mädchen, die sich als Künstlerinnen nicht bewährten,
wurden ohne weiteres an die öffentlichen Häuser in Buenos Aires
verkauft. Er wurde durch einen Zufall festgenommen. Eins der Mädchen,
welches verhandelt werden sollte, war entflohen und hatte sich in
Hamburg als Kellnerin engagieren lassen. Diese sah den p. Veith mit
einem Mädchen auf der Straße und veranlaßte seine Verhaftung. Das
Mädchen, mit dem er die Ausreise antreten wollte, hatte er von der
eigenen Mutter für 1000 Mk. gekauft.
In Berlin tauchte ein gewisser Meder aus Bayern auf, der sich für
den Leiter einer Tiroler Gesellschaft ausgab. Er hatte bereits fünf
Mitglieder bei sich und nahm in Berlin ein 16jähriges Mädchen F. Sch.
als jüngstes Mitglied zu seiner Truppe. Die Gesellschaft reiste über
Warschau nach Tiflis, wo er sich mit seiner Truppe produzierte und
die einzelnen Mädchen an reiche Russen zu verschachern suchte. Die
deutschen Gäste des Lokals veranstalteten eine Sammlung, um die Mädchen
den Händen ihres Impresarios zu entreißen. Es gelang ihnen auch, die
nötigen Gelder zusammenzubringen und die Mädchen zu befreien.
Berüchtigt ist der Mädchen- und zugleich Diamanthändler Malitzki,
bei dem es vor zwei Jahren gelang, ihn wegen derselben Handlung
zweimal zu bestrafen. Er hatte ein Mädchen an ein öffentliches Haus
in Johannesburg geliefert und beutete sie derart aus, daß sie Anzeige
an die englischen Behörden erstattete. Malitzki wurde zu zwei Jahren
schwerer Arbeit verurteilt, weil er ein Mädchen an ein Bordell
geliefert hatte. Als er nun zurückkehrte, um sich „frische Ware“
zu holen, wurde er bei uns verhaftet und mit 1½ Jahren Zuchthaus
bestraft, weil er ein +deutsches+ Mädchen zur Unzucht ins Ausland
verschleppt hatte (§ 48 des Auswanderungsgesetzes).
In ähnlicher Lage war die Haushälterin Margarethe Delfs aus Hamburg,
die in New York verurteilt wurde, weil sie dort drei Mädchen zur
Prostitution verhandelt hatte. Nach Deutschland zurückgekehrt, wurde
sie zum zweitenmal verurteilt, weil sie vor ihrer Abreise bei einem
vierten Mädchen den Versuch der Verschleppung gemacht hatte. Dieses
Mädchen hatte sich seinerzeit geweigert, mitzufahren, hatte aber gegen
die Delfs eine Anzeige erstattet.
In Metz wurden drei Mädchenhändler, zwei Geschwister Hahnen und ein
Sebastian Zannoni, welche nach Argentinien exportierten, zu 3 resp.
1½ Jahren Zuchthaus verurteilt. Durch die bei ihnen beschlagnahmte
Korrespondenz gelang es, einer weitverbreiteten Verbindung von
Mädchenhändlern auf die Spur zu kommen. Auch bei den beiden vor kurzer
Zeit in Berlin verhafteten Silberreich und Wallerstein sind zahlreiche
Briefe aus Paris und Buenos Aires gefunden, die es möglich machten,
auch hier wieder den internationalen Verbindungen nachzugehen.
Dieser Fall spielte sich folgendermaßen ab: Zwei russische
Mädchenhändler, Silberreich und Wallerstein, waren 1910 nach Berlin
gekommen, um hier junge und frische Ware für Buenos Aires einzukaufen.
Natürlich mußten sie hierzu schon lange vorher ihre Vorbereitungen
treffen. Ein unbedeutendes Hotel in schlechter Gegend war das
Absteigequartier der aus dem Osten kommenden Händler. Dort gaben sie
sich regelmäßig ihr Rendezvous. Der Besitzer des Hotels war über das
Geschäft genau orientiert und hatte als Vertrauensperson für seine
Kunden eine russische Köchin engagiert, deren ständige Anwesenheit
in Berlin auch nur durch eine Gesetzesübertretung ermöglicht wurde.
Diese Köchin hatte keinen längeren Auslandspaß, sondern nur einen Paß
für eine Reise nach Deutschland. Infolgedessen hatte dieser nur eine
Gültigkeit von drei Monaten. Die Köchin mußte also nach drei Monaten
abgemeldet werden. Dies geschah auch, sie reiste aber nicht ab, sondern
ließ sich nach sechs Monaten wieder von neuem anmelden. Auf diese
Weise konnte sie ohne Erlaubnis ihren ständigen Aufenthalt in Berlin
nehmen und mit allen möglichen Frauen Verbindungen anknüpfen. Da die
Händler stets bar bezahlen, waren auch genügend Kupplerinnen vorhanden,
die ihnen das notwendige Material lieferten. Dies mußte aber stets
sehr vorsichtig geschehen. Mehr als zwei Mädchen nahm ein Händler
persönlich nicht mit sich auf Reisen. Aus den Verhandlungen gewann
man den Eindruck, daß dieses Geschäft schon seit Jahren blühte. Nur
scheint es so, als ob die frühere Lieferantin nicht mehr existierte.
Ob sie gestorben oder verzogen ist, oder ob sie sich mit den Händlern
überworfen hat, wurde durch die Verhandlung nicht festgestellt.
Jedenfalls hatte sich die Russin jetzt an eine Frau M. gewendet, die
bisher mit Mädchenhandel nichts zu tun hatte. Diese erklärte sich
bereit, die verlangten Mädchen zu stellen, dachte aber im entferntesten
nicht daran, den Mädchenhandel wirklich zu unterstützen. Sie bat
vielmehr ihren Mann um Rat, wie sie sich im vorliegenden Fall zu
verhalten habe. Der Mann schickte sie zur Zentralpolizeistelle, damit
diese die ganze Angelegenheit in die Hände nähme. Hierdurch konnte der
Handel genau in der von uns wiederholt beschriebenen Weise zu Ende
geführt werden. Zunächst wurden zwei Polizeiagentinnen zur Verfügung
gestellt, die sich zur Reise nach Buenos Aires bereit erklärten. Die
Händler hatten gar kein Geheimnis daraus gemacht, daß sie die Mädchen
in ein öffentliches Haus bringen wollten, hatten aber verboten, daß
auch die Mädchen über ihre Reise aufgeklärt würden. Diese sollten
vielmehr glauben, daß sie als Haushälterinnen für ein anständiges Haus
engagiert würden. Diese Vorspiegelung falscher Tatsachen ist unbedingt
notwendig, da kein anständiges Mädchen eine Stellung in einem Bordell
annehmen würde.
Die beiden Polizeiagentinnen wurden als zu alt und zu wenig hübsch
zurückgewiesen. Infolgedessen veranlaßte Frau M. eine junge Frau von
einigen 20 Jahren und ihre auffallend hübsche 16jährige Nichte, auf das
Spiel einzugehen. Diese beiden fanden Gnade vor den Augen der Händler.
Sie erklärten sich bereit, schon am nächsten Tage mit ihnen nach Paris
abzureisen. Bis zur Abreise sollten sie nun unter der Obhut der Frau M.
bleiben. Die gebotenen Preise waren unverhältnismäßig gering, nämlich
100 Mk. für das junge Mädchen und 50 Mk. für die junge Frau. Wenn auch
für die Reise noch bedeutende Ausgaben notwendig wurden, so ergiebt
sich doch hieraus schon, daß der Gewinn der Mädchenhändler mindestens
1000 Mk. für jedes Geschäft beträgt. Hierin gerade liegt die Erklärung
dafür, daß trotz der hohen Strafen, trotz der strengen Verfolgung
und der Gefahr des Geschäfts eine Abnahme des Handels noch nicht zu
bemerken ist. Dazu kommen aber noch zwei andere Gesichtspunkte. Einmal
ist die für den Mädchenhandel notwendige Arbeit eine angenehme und
interessante. Die Händler lernen die Welt kennen und können den Tag
bequem auf dem Schiffe liegen und schwatzen. Außerdem scheinen die
Händler prinzipiell das „jus primae noctis“ für sich in Anspruch zu
nehmen. Sie hatten wenigstens im vorliegenden Falle die Forderung
gestellt, daß sie die Nacht in derselben Wohnung zubringen wollten,
wie die Mädchen. Dies war allerdings von der Frau M. glatt abgelehnt.
Sie kam aber mit den Mädchen in das Hotel, wo die beiden Händler
wohnten, um das verabredete Geld in Empfang zu nehmen. Dieses wurde
zunächst der Hotelbesitzerin ausgehändigt, und diese durfte die Summe
erst auszahlen, wenn die Mädchen Berlin unbemerkt verlassen hatten.
Hieraus schon geht klar hervor, daß die Hotelbesitzerin an dem Handel
beteiligt war. Noch deutlicher wurde aber die Sache dadurch, daß ihr
14jähriger Sohn nach dem Bahnhof gehen mußte, um sich zu überzeugen,
ob die Abreise glücklich erfolgt war. Trotzdem genügten diese Indizien
nicht, daraufhin auch die Hotelbesitzer, also die wahren Veranlasser
des ganzen Handels, zur Bestrafung zu ziehen. Er und seine Gattin
wurden freigesprochen. Die beiden Händler gingen aber so gründlich in
die ihnen gestellte Falle, daß ihre Bestrafung trotz der glänzenden
Verteidigung erfolgen konnte. Natürlich sollte nur einer der beiden
Händler mit den Mädchen nach Paris fahren. Der andere blieb noch in
Berlin, um nach acht oder vierzehn Tagen mit zwei weiteren Mädchen
nachzukommen. Die Mädchen kamen zur festgesetzten Zeit nach dem Bahnhof
und erhielten dort die Billetts nach Paris. Vorsichtigerweise hatte
sich Wallerstein äußerlich durch einen abgetragenen Anzug unkenntlich
gemacht. Er zog sich auf dem Bahnhof um und erschien zur Abreise in
einem eleganten modernen Kostüm. Daß sich Beamte der Polizei auf
dem Bahnsteig befanden, war ihm entgangen, und so gelang es, ihn
in dem Moment der Abfahrt zu verhaften. Sein Kompagnon Silberreich
war zu seiner Geliebten, deren Verschleppung ebenfalls beschlossene
Sache war, gefahren und konnte hier in Empfang genommen werden.
Ein Bestreiten der Schuld war unmöglich, daher wurden beide zu
Zuchthausstrafen verurteilt: Silberreich, als der Verführer, mit 2½
Jahren, während Wallerstein nur 2 Jahre erhielt. Die Verhandlungen
waren nach verschiedenen Richtungen hin interessant und lehrreich.
Beide Händler verstanden nach ihrer Behauptung kein Deutsch. Es mußte
deshalb anfänglich mit Dolmetschern verhandelt werden. Das zog die
Verhandlung in die Länge und gab auch Gelegenheit zu Mißverständnissen
und Ausflüchten. Als dann die Zeugin, Frau M., erklärte, beide Leute
sprächen fließend Deutsch, sie hätten die ganzen Unterhandlungen mit
ihr deutsch geführt, gaben sie dieses Spiel auf. Bei der Feststellung
der Personalien wußten beide nicht, wo und wann sie geboren waren. Sie
wußten zwar ganz genau, wie alt sie waren, aber sie besaßen über ihre
Geburt keinerlei Papiere. Dies ist ein Trick, um alle Nachforschungen
zu verhindern und es dadurch unmöglich zu machen, ihre persönlichen
Verbindungen kennen zu lernen. Dadurch verlieren die von uns
angestellten und fleißig korrigierten Listen einen großen Teil ihres
Wertes. Denn wenn der Händler bei jeder Gelegenheit einen anderen Namen
annehmen kann, so ist es unmöglich, seine Personalien festzustellen.
Andererseits ist es hierdurch erklärlich, wie diese Leute fortwährend
neue Ehen eingehen können. Die falschen Rabbiner, welche die Trauungen
vornehmen, kennen ja die Täuschung; aber die Behörden und Einwohner
werden hierdurch getäuscht. In dem Koffer der beiden Russen wurden
Damenkleider und Wäsche gefunden, die sie hier ihrer Billigkeit wegen
gekauft haben wollten. Daß diese Sachen für die Mädchen bestimmt seien,
bestritten sie natürlich auf das energischste. Noch wichtiger war die
bei ihnen aufgefundene Korrespondenz, durch welche ihre Verbindung
mit einer internationalen Mädchenhändlerbande in Paris festgestellt
werden konnte. Die Briefe mit ihren Verwandten waren mit hebräischen
Lettern in dem bekannten „jiddisch-deitschen“ Jargon geschrieben.
Komischerweise kam in jeder dritten Zeile der Name des lieben Gottes
vor, der das für den Handel aufgewendete Geld segnen und reiche Zinsen
tragen lassen sollte.
Das Interessanteste in der Verhandlung war die Verteidigung. Da die
Händler stets über bedeutende Mittel verfügen, sind sie in der Lage,
sich hervorragende Verteidiger zu nehmen. Diese beantragten aus
juristischen Gründen die Freisprechung der Angeklagten. Der Wortlaut
des § 48 des Auswanderungsgesetzes vom 9. Juni 1897 bedroht jeden
mit strengen Strafen, der „eine Frauensperson zu dem Zweck, sie der
gewerbsmäßigen Unzucht zuzuführen, mittels arglistiger Verschweigung
dieses Zweckes zur Auswanderung verleitet“. Die Händler konnten aber
die beiden Zeuginnen gar nicht zur Auswanderung verleiten, weil diese
über die ganze Angelegenheit orientiert waren und deshalb gar nicht an
eine Auswanderung dachten. Es war ein Versuch am untauglichen Objekt,
der gar nicht unter den § 48 fällt. Glücklicherweise ließen sich die
Richter durch diese Parade nicht beeinflussen, sondern gelangten zu
einer Verurteilung. Aus der Begründung des Urteils ist folgendes
hervorzuheben:
Das Gericht ist entgegen der Ansicht der Verteidigung der Ansicht, daß
ein arglistiges Verschweigen, wie es das Auswanderungsgesetz verlangt,
dann vorliegt, wenn der Zweck der Zuführung in ein Bordell seitens des
Täters verschwiegen wird; er muß mit der bewußten Absicht handeln,
die zu Verführende zu täuschen. Ob sie wirklich getäuscht wird, und
ob sie getäuscht werden kann, ist ganz einerlei. Im vorliegenden Fall
handelt es sich nach der Judikatur des Reichsgerichts zweifellos um
einen Versuch, wenn auch nur ein untaugliches Objekt vorhanden war.
Daß die beiden ersten Angeklagten Mädchenhändler sind, kann nach ihren
eigenen Angaben keinem Zweifel unterliegen. Sie haben Mädchen nach dem
Ausland verschleppen wollen, um sie dort an ein Bordell zu verkaufen.
Es steht fest, daß p. Wallerstein sich durch die Hilfe und Vermittlung
der Gedainska an Frau M. gewandt hat, damit diese ihr Mädchen zuführe.
Dabei ist ihr ausdrücklich gesagt, sie solle über den Zweck schweigen.
Was das Strafmaß betrifft, so war der Gerichtshof der Überzeugung,
daß die beiden ersten Angeklagten Silberreich und Wallerstein keinen
Milderungsgrund für sich beanspruchen können. Es ist so ziemlich das
Gemeinste, was es gibt, unschuldige Mädchen zu verschachern. Es kann
auch nicht, wie die Verteidigung dies angenommen hat, als strafmildernd
angesehen werden, daß sie in üblen Verhältnissen aufgewachsen sind und
nichts Besseres vor sich gesehen haben. Die Angeklagten leben ja schon
lange nicht mehr in der Heimat. Es scheint ihnen sogar recht gut zu
gehen, da sie über reichliche Geldmittel verfügen. Für Wallerstein ist
die Strafe etwas geringer ausgefallen, weil er noch jung und scheinbar
von Silberreich verführt ist.
Die Gedainska war wegen Beihilfe nach dem Strafgesetzbuch zu
verurteilen. Sie wollte sich durch Gefälligkeit gegen die beiden
Angeklagten pekuniäre Vorteile verschaffen, ohne daß sie sich der
Schwere des Verbrechens, zu dem sie Handlangerin wurde, bewußt war.
Die Verteidiger haben gegen dieses Urteil Revision beantragt und
haben sich hierbei auf den Grund des „untauglichen Objektes“
gestützt. Nachträglich ist die Revision zurückgezogen, und die beiden
Mädchenhändler haben ihre Strafe angetreten. Aus den Verhandlungen
ging auch ferner hervor, daß die Mädchen, welche ins Ausland gehen
wollen, sich fast niemals an ihre Eltern wenden, weil sie von diesen
keine Erlaubnis zum Auswandern erhalten würden. Sie müssen lügen
und werden hierzu von den Mädchenhändlern angehalten. Diese geben
ihnen falsche Pässe und Personalpapiere, die russisch oder ungarisch
geschrieben sind und deshalb von den deutschen Beamten nicht verstanden
werden. Trotz aller Bemühungen ist hierin noch nicht genug geschehen,
da es den Mädchenhändlern noch immer gelingt, die Mädchen über die
Grenze zu schmuggeln. Ist irgendwo eine besonders strenge Revision zu
befürchten, so fahren die Händler nach London oder Antwerpen voraus und
treffen dort erst mit ihren Begleiterinnen zusammen.
Jedenfalls wird durch diesen Fall alles das bewiesen, was von dem
Deutschen National-Komitee bereits in den ersten Jahren der Bewegung
festgestellt ist. Es wäre sehr günstig, wenn es auch an anderen Orten
gelänge, die Händler in ähnlicher Weise zu fassen, wie dies in Berlin
geschehen ist. Die Zeugin Frau M. ist übrigens für den ihr entgangenen
Gewinn entschädigt, indem ihr das Deutsche National-Komitee für ihr
praktisches und ehrenhaftes Eingreifen eine Belohnung von 100 Mk.
gewährt hat.
Die Opfer des Mädchenhandels
Die Beschaffung der Mädchen
Die Beschaffung der Mädchen hängt ganz davon ab, durch welche äußeren
Umstände die Händler auf die Mädchen aufmerksam gemacht worden sind.
Hier spielen in erster Linie folgende Momente eine Rolle: 1. Not, 2.
Leichtgläubigkeit und Vergnügungssucht, 3. Leichtsinn, Dummheit und
mangelhafte Erziehung, 4. unglückliche Familienverhältnisse.