In Lemberg erschien ein gewisser Harry H. angeblich zum Besu

Produced by the Online Distributed Proofreading Team at

http://www.pgdp.net

####################################################################

Anmerkungen zur Transkription

Der vorliegende Text wurde anhand der 1911 erschienenen Buchausgabe

so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische

Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche

Schreibweisen, insbesondere bei Personen- und Ortsnamen, bleiben

gegenüber dem Original unverändert; fremdsprachliche Zitate wurden

nicht korrigiert.

Die Buchanzeige am Anfang des Originals wurde den übrigen Anzeigen

am Ende des Textes vorangestellt. Fußnoten wurden an das Ende des

jeweiligen Abschnitts verschoben.

Besondere Schriftschnitte wurden in der vorliegenden Fassung mit

den folgenden Sonderzeichen gekennzeichnet:

fett: =Gleichheitszeichen=

gesperrt: +Pluszeichen+

####################################################################

SAMMLUNG LANGENSCHEIDT

BEITRÄGE ZUR KRITIK DER GEGENWART

DER MÄDCHENHANDEL

Alle Rechte vorbehalten.

DER

MÄDCHENHANDEL

VON

MAJOR a. D. H. WAGENER

SCHRIFTFÜHRER DES DEUTSCHEN NATIONAL-KOMITEES

ZUR BEKÄMPFUNG DES MÄDCHENHANDELS

[Illustration]

1911

VERLEGT BEI

DR. P. LANGENSCHEIDT

BERLIN-LICHTERFELDE

Seinem alten Freunde,

dem treuen Anhänger unserer Sache,

Königl. Preuß. Kammerherrn

=Friedrich Wilhelm Grafen von Keller=

als Zeichen aufrichtiger Verehrung

gewidmet vom

Verfasser

Inhalt

Seite

Einleitung 7

Der Handel mit Mädchen

Charakteristik des Mädchenhandels 9

Charakteristik der Mädchenhändler 13

Organisation der Mädchenhändler 14

Beispiele aus dem Mädchenhandel der Neuzeit 18

Die Opfer des Mädchenhandels

Die Beschaffung der Mädchen 33

Mittel zur Verführung der Mädchen 35

Die Prostitution 40

Die Reglementierung 43

Die Kasernierung als Ursache des Mädchenhandels 48

Informationsreisen über Bordellwesen 53

Der Salon Riehl 57

Scheingründe für die Beibehaltung der Bordelle 65

Gründe gegen Beibehaltung der Bordelle 71

Animierkneipen 73

Wege und Maßnahmen zur Bekämpfung des Mädchenhandels

Geschichtliches 75

Allgemeine Maßregeln 76

Der Kongreß in Madrid (1910) 82

Internationale Maßregeln 87

Polizeiliche Maßregeln 92

Gesetzliche Maßregeln 93

Der neue Strafgesetzentwurf 95

Die Tätigkeit der National-Komiteen 101

Deutsches National-Komitee 107

Ausblick 109

Einleitung

Am 12. September 1905 wurde in einer Versammlung der Kriminalistischen

Vereinigung zu Hamburg die Behauptung aufgestellt, in Deutschland gäbe

es keinen Mädchenhandel. Dieser ginge von Polen, Ungarn, Galizien über

die Häfen des Mittelländischen und Schwarzen Meeres nach Amerika,

der Levante und Südafrika. Es sei also Aufgabe +dieser+ Länder,

den Mädchenhandel aus der Welt zu schaffen; Deutschland habe keine

Veranlassung, besondere Maßregeln zu ergreifen. Diese Verhandlungen

haben der Bewegung gegen den Mädchenhandel nicht unwesentlich

geschadet. Viele Menschen glaubten natürlich den Richtern mehr als dem

Deutschen National-Komitee und nehmen an, daß die Angaben des letzteren

viele Übertreibungen enthielten und deshalb das große Publikum keine

Veranlassung habe, sich an der Bewegung zu beteiligen.

Das Deutsche National-Komitee zur Bekämpfung des Mädchenhandels hat

sich von Anfang an bemüht, dieser Ansicht entgegenzutreten und den

Beweis zu führen, daß auch in Deutschland ein lebhafter Mädchenhandel

besteht. Ich benutze deshalb gern die Gelegenheit, aus meinen

Erfahrungen, die ich in langjähriger praktischer Arbeit habe sammeln

können, das zu veröffentlichen, was ich für die Verallgemeinerung

unserer Tätigkeit für nützlich und vorteilhaft halte. Ich habe nicht

die Absicht, ein wissenschaftliches, juristisches Werk zu schreiben.

Ich beabsichtige lediglich, die jungen Mädchen und deren Angehörige vor

den Gefahren zu warnen, die ihnen im Ausland drohen, und den Beweis

zu liefern, daß die Verhältnisse sich nicht ändern können, wenn wir

nicht ebenfalls unsere Ansichten respektive unsere Lebensweise ändern.

Außerdem will ich zeigen, daß der Mädchenhandel nur dann aus der Welt

verschwinden kann, wenn die Bordelle beseitigt werden.

Der Kampf gegen den Mädchenhandel bewegt sich auf drei Gebieten:

Information, Agitation und Organisation. Große Erfolge sind bisher nur

auf dem Gebiet der Information erreicht, nicht ganz unerhebliche, wie

weiter unten gezeigt werden soll, auf dem der Organisation erzielt.

Die Agitation aber trifft überall auf die stumpfe Gleichgültigkeit

des großen Publikums. Der Grund ist ein doppelter: einmal die

Überschwemmung Deutschlands mit wohltätigen Vereinen, und deshalb die

Schwierigkeit der Begründung neuer Vereine, dann aber das Gefühl, daß

man einer nicht zu bewältigenden Aufgabe gegenübersteht. Vielleicht

zeigen die folgenden Zeilen, daß es doch eine Möglichkeit gibt, das

gesteckte Ziel zu erreichen, und vielleicht läßt sich der eine oder der

andere Leser bestimmen, seine bisherige Zurückhaltung aufzugeben.

Der Handel mit Mädchen

Charakteristik des Mädchenhandels

Ehe ich die juristische Definition des Wortes „Mädchenhandel“

gebe, möchte ich ganz kurz die Verhältnisse beleuchten, die vor

nunmehr zwölf Jahren zu der internationalen Vereinigung der meisten

zivilisierten Nationen führten, welche sich die Bekämpfung des

Mädchenhandels zur Aufgabe gestellt haben. Der Gedanke, daß der

Sklavenhandel in jeder Gestalt verschwinden müsse, daß es also auch

keine Geschlechtssklavinnen geben dürfe, war so mächtig, daß dagegen

alle Verschiedenheiten der sonstigen Ansichten verschwanden und die

Internationalität dieser Idee überall anerkannt wurde.

Was durch diese Zusammenarbeit bisher erreicht ist, und was noch zu

erreichen bleibt, bildet den Hauptinhalt der folgenden Zeilen.

Der Mädchenhandel setzt sich, wie jeder Handel, aus Export, Import

und Transithandel zusammen. Deshalb kommen auch alle drei Formen in

allen Ländern vor, aber im allgemeinen ist eine dieser Formen in den

einzelnen Ländern die bevorzugte. Deutschland hat in erster Linie einen

Transitverkehr von Osten nach Westen und muß deshalb sein Augenmerk

darauf richten, daß über die schlesische, posensche und preußische

Grenze keine Mädchen hineinkommen und in Herbesthal und Emmerich resp.

in Hamburg und Bremen, ev. auch nach den italienischen Häfen keine

Mädchen herausgebracht werden. Trotzdem also die Verhältnisse ziemlich

einfach liegen, sind sie doch noch recht wenig bekannt. Welche falsche

Vorstellungen vom Mädchenhandel spuken noch in einzelnen Köpfen! Der

Grund hierfür liegt in dem unglücklich gewählten Wort „Handel“.

Was wird alles als Handel bezeichnet?

Wie oft hört man von einem Verhandeln der Mädchen sprechen, wenn die

Eltern ihre Tochter zwingen, einen ungeliebten Mann zu heiraten, damit

sie eine gesellschaftlich gesicherte Stellung oder einen vornehmen

Namen dafür eintauschen! Worin besteht die ganze Tätigkeit der

Schadchen beim Abschluß jüdischer Ehen? Was tun die Orientalen, wenn

sie sich Sklavinnen kaufen und sie zu ihren Neben- oder gar Hauptfrauen

machen? Wie liegen die Verhältnisse in Japan und China? Niemand,

der die Verhältnisse kennt, wird aber bei diesem Handel von einem

strafbaren Mädchenhandel sprechen. Hierzu gehört 1. die Verschleppung

und 2. die Versorgung +anderer+ mit käuflicher Ware, und zwar stets zum

Zweck der Gewerbsunzucht. Wie die Erfahrung gelehrt hat, kommt man aber

mit diesen beiden Gesichtspunkten nicht aus. Ob es möglich sein wird,

einen für sich selbst betriebenen Mädchenhandel zu bestrafen, erscheint

unwahrscheinlich. Das Deutsche National-Komitee hat allerdings zwei

Fälle verfolgt, die beide die Möglichkeit eines Handels für sich selbst

zu bieten schienen. Einmal hatte ein reicher Pelzhändler in Berlin

einer Mutter die 16jährige Tochter für 20000 Mark abgekauft, um sie

für sich auszuhalten. Es gelang der Polizei, das Mädchen zu befreien

und die Mutter wegen Kuppelei zu verklagen. Da die Tochter aber ihr

Zeugnis verweigerte, war die Bestrafung der Mutter unmöglich. Ein

anderes Mal ließ sich ein in der Krim wohnender Gutsbesitzer jahrelang

Kindermädchen, Wirtschaftsfräulein und Hausdamen nach seinem Gut

kommen, von denen er verlangte, daß sie musikalisch seien, Deutsch

sprächen und sich ihm zur Verfügung stellten. Da die Mädchen auf diese

Bedingungen eingegangen waren und eine Klage weder erheben wollten noch

konnten, erfolgte auch in diesem Fall keine Bestrafung. Obgleich dieser

Gutsbesitzer der intellektuelle Urheber eines Mädchenhandels war, so

würde ihn doch kein Gericht als Mädchenhändler bestrafen; es wäre sogar

zweifelhaft, ob gegen die Vermittlerin eine Klage wegen Kuppelei Erfolg

haben würde.

Im großen und ganzen ist der Mädchenhandel durch die Einrichtung der

öffentlichen Häuser entstanden und wird jetzt beinahe ausschließlich

durch diese Häuser unterhalten. Privatleute werden sich nur in

Ausnahmefällen Mädchen kaufen können, und wenn sie es tun, werden sie

niemals Handel mit ihnen treiben. Die Bordelle sind aber auf diesen

Handel direkt angewiesen, weil sie einesteils durch die Krankheit der

Mädchen, anderenteils durch den Geschmack ihrer Klienten fortwährend

zu einem Wechsel gezwungen werden. Nun sind die Bordelle nach der

Größe der Stadt, nach der Rasse der Bewohner, nach der Stellung der

Besucher, nach ihrer Einrichtung und vor allem nach den Preisen

so verschieden, daß nur ein kleiner Teil derselben als Quelle des

Mädchenhandels angesehen werden kann. Die meisten öffentlichen Häuser

haben es gar nicht nötig, sich um Neulinge zu bemühen, weil sich

leider stets Mädchen in genügender Anzahl zum Eintritt in diese Häuser

melden. Durch das Wohnen in den Bordellen ist ein Teil der Mädchen

sittlich so gesunken und verkommen, daß sie gar nicht mehr die Kraft

besitzen, sich zu einer anständigen Tätigkeit aufzuschwingen, und

deshalb so lange wie möglich in diesen Häusern bleiben. Aber gerade

die teuersten und elegantesten Häuser brauchen fortwährend frische

Ware, und diese Neulinge kommen dorthin nicht von selbst, sie müssen

gesucht und dann durch List und Betrug in diese Häuser geschmuggelt

werden. Ihre Beschaffung ist die Aufgabe der Mädchenhändler. Diese sind

international und bilden eine Reihe von Ringen, die das notwendige

Material herbeizuschaffen suchen. Bei Beginn der Bewegung wußte man

anscheinend von dieser Organisation so gut wie nichts. Es waren

wohl einzelne Händler gefaßt worden, aber über ihre Verbindungen

untereinander war wenig bekannt. Nach der allgemeinen Ansicht bestand

in Buenos Aires eine Zentrale, welche ihre Agenten in die verschiedenen

Länder schickte, um dort das notwendige Material für die eleganten

Bordelle der ganzen Welt zu beschaffen. Diese Ansicht war eine irrige.

Der Neid und die Mißgunst der Händler untereinander, der Unterschied

im Geschmack, die Verschiedenheit der Sprache ließ eine Reihe von

kleinen Ringen entstehen, die aus bestimmten Ländern und Gegenden die

Versorgung der Bordelle in anderen bestimmten Ländern übernahmen.

Man muß sich das Verhältnis ähnlich denken wie bei den Wucherern.

Die wirklichen Geldgeber bleiben im Verborgenen, die kleinen

Halsabschneider vermitteln die Geschäfte und erhalten hierfür ihre

Provision. Zu den bekannteren Firmen gehören: Jimi Withmann, Emanuel

Scherz, Madame Hertzog, Franz Herlich, Franziska Schwarz, Georgine

Eidselmann, bei weitem der größere Teil ungarische, polnische und

galizische Juden.

Charakteristik der Mädchenhändler

Eine Charakteristik oder Schilderung der Mädchenhändler zu geben, ist

schwierig. Wulffen[1] versucht in Nachstehendem eine solche:

„In psychologischer Beziehung ist zu bemerken, daß der Mädchenhändler,

ein Kupplertypus, in erster Linie ‚Geschäftsmann‘ ist. Er kommt

zu seinem Gewerbe durch wirtschaftliche Bedürftigkeit, Notlage

und Gelegenheit. Häufig hat er zuvor in anderen Erwerbszweigen

keine Erfolge gehabt. Er bedarf einzelner Charaktereigenschaften,

vor allem der Schlauheit und Entschlossenheit, um mit Gewinn zu

arbeiten; andererseits muß er nachgiebig und schmiegsam sein. Auch

Überredungsgabe und Handelssinn beim Anwerben und Zuführen der

Opfer muß er besitzen. Die Mädchen muß er mit Freundlichkeit und

Aufmerksamkeit behandeln. Alle diese Eigenschaften finden sich bei dem

Juden zusammen. Über das künftige Schicksal der geworbenen Mädchen

macht er sich keine Skrupel. Wennschon er ein Menschenhändler ist,

braucht er nicht gefühllos zu sein. Äußerlich führt er oft die Mädchen

aus Not und Elend zu einem Wohlleben, um das er sie zuweilen beneiden

könnte. Aus Beispielen weiß er, daß viele Mädchen selbst sich solches

Leben wünschen. Er kann sich sogar einbilden, ihnen Gutes zu erweisen.

Ihm selbst, dem die Behörden fortgesetzt auf dem Nacken sitzen, ist bei

seinem Gewerbe auch nicht immer recht wohl. Die Hinterlist, mit der

er beim Anwerben häufig -- nicht immer -- verfahren muß, das Gefühl

der Überlegenheit, das er dem ins Garn gegangenen Mädchen und den

getäuschten Behörden und Beamten gegenüber empfinden lernt, können

in seinem Charakter zuweilen eine sadistische Härte entwickeln, die

sogar, wenn er eine sinnliche Natur ist, mit Rücksicht auf das künftige

Sexualleben seiner Opfer des geschlechtlichen Untergrundes nicht

entbehrt. Dann erlaubt er sich kleine Vertraulichkeiten als Zeichen

angeblicher Fürsorge. Der geile Mädchenhändler ist eine psychologisch

interessante Erscheinung. Zuweilen fällt er plump aus der Rolle; aber

die betörten Mädchen ahnen kein Unheil. Manchmal zeichnet ihn im Innern

große Herzenskälte, ja Bosheit, aus. Gereizt, kann er leicht brutal

werden. Die weibliche Geschlechtsehre achtet er für nichts. Das junge

Weib ist ihm eine Ware, für die er nur die Sorgfalt des Händlers hat.“

[1] Staatsanwalt Dr. Wulffen, Der Sexualverbrecher. 18 Mk., geb. 20

Mk. Im gleichen Verlage.

Organisation der Mädchenhändler

Das Deutsche National-Komitee führt in seinen Listen über 1400

Namen von Leuten, die den Mädchenhandel wirklich ausgeführt oder

sich wenigstens dessen verdächtig gemacht haben. Darunter sind

alle Gesellschaftsklassen vertreten, besonders Stellenvermittler,

Vermieterinnen, Zuhälter, Impresarien, Masseusen, Hebammen,

Auswanderungsagenten. Natürlich treten sie nicht in dieser Stellung

auf, sondern suchen eine möglichst harmlose Rolle zu spielen, um keinen

Verdacht zu erregen. In Wien war eine Mädchenhändlerin Mitglied von

vier religiösen Vereinen, in der Schweiz wohnte eine solche stets

in christlichen Hospizen, in anderen Städten treten sie wieder als

Fremdenführer und Droschkenkutscher auf. Auch Sprachlehrer befassen

sich vielfach mit der Verkuppelung von jungen Mädchen. Ganz aufgedeckt

ist die Organisation noch nirgends. Durch Verrat eines Mitgliedes, vor

allem dadurch, daß er seine Verbindungen mit der Polizei zugab, ist in

New York das Vorhandensein von drei großen Gesellschaften festgestellt.

Die gefährlichste ist Tammany-Hall, dessen jüngste Mitglieder lediglich

die Aufgabe hatten, die Mädchen zu verführen. Über ihr Treiben sind in

der letzten Zeit mehrfache Publikationen erschienen, und man macht in

New York Anstrengungen, diese „Kadetten“ völlig zu beseitigen.

Allerdings hat die unter John Rockefellers Vorsitz einberufene „White

Slave Grand Jury“ durch ihre Untersuchungen festgestellt, daß die

gegen New York erhobenen Vorwürfe nicht begründet sind, und daß „New

York the cleanest great city in the world“ sei. Dieses Resultat ist

aber mit großer Vorsicht aufzunehmen, seine Richtigkeit wird auch in

Amerika selbst bezweifelt. Festgestellt ist jedenfalls, daß bestimmte

Mädchenhändlerklubs bestanden haben und einer noch besteht. Daß

man die Verbindungen dieser Klubs untereinander nicht feststellen

konnte, ist sehr begreiflich. Die Mädchenhändler vermeiden es nach

Möglichkeit, irgend etwas Schriftliches herauszugeben. Ihre Tätigkeit

wird durch mündliche und persönliche Vermittlungen reguliert. Gerade

hierin liegt ja die Schwierigkeit ihrer Verfolgung. Außerdem hat auch

der Staatsanwalt Whitman eine sehr plausible Erklärung abgegeben:

„Die Händler wußten, daß diese staatliche Untersuchung stattfinden

würde und vermieden deshalb in der letzten Zeit jede Tätigkeit,

welche zu einer Untersuchung oder Anklage Veranlassung geben könnte.“

Dazu kommt, daß sich die Untersuchung lediglich auf die Stadt New

York selbst erstreckte, während von den übrigen Städten der Union

nichts gesagt ist. Die Einwanderungskommission kommt zu einem völlig

entgegengesetzten Resultat: Der Mädchenhandel hat in den Vereinigten

Staaten einen so großen Umfang angenommen, daß die Einwanderungsbehörde

aufs höchste beunruhigt ist. Die Behörde hatte Spezialbeamte

beauftragt, Untersuchungen in New York, Chikago, San Franzisko,

Seattle, Portland, Salt Lake City, Odgen, Butte, Denver, Buffallo,

Boston und New Orleans anzustellen. Das Ergebnis war, daß New York

als Hauptplatz in Betracht kommt. An New York reihen sich Montreal,

Seattle, San Franzisko, San Antonio, Boston, Cleveland und Chikago.

Diese Spezialbeamten haben erneut die Verbindungen der Händler

untereinander festgestellt. Einer unterstützt den anderen, und sogar

ein ganz Fremder wird mit den nötigen Empfehlungen von dem Zunftbruder

bereitwilligst aufgenommen und, wenn nötig, vor den Blicken der Polizei

verborgen gehalten. Zurzeit kommen zwei große Organisationen, eine

französische und eine israelitische, in Betracht. Diese beiden machen

sich gegenseitig fortwährend Konkurrenz, halten aber gegen die Polizei,

den gemeinsamen Feind, stets geschlossen zusammen. In mehreren Städten

gibt es beständige französische Hauptquartiere, wo die französischen

Importeure und Kuppler sich ein Rendezvous geben und ihre Geschäfte

erledigen. Eine dieser Gesellschaften hatte sich unter dem Namen

„New York Independent +Benevolent+ Association“ gesetzlich eintragen

lassen. Diese Kommission stellt auch die innige Freundschaft zwischen

den Händlern und gewissenlosen Polizisten an den Pranger. Es ist

wiederholt festgestellt, daß die Polizisten fortlaufende hohe Gehälter

bezogen, damit sie die ihrer Kontrolle unterstellten Häuser unbelästigt

ließen. In New York war der Polizeipräsident und viele seiner Beamten

angeklagt, mit den Mädchenhändlern unter einer Decke zu spielen.

Der Präsident, dem nachgewiesen war, daß er persönlich Geld von den

Mädchenhändlern genommen hatte, erschoß sich.

Die Untersuchungen dieser Kommission haben zu dem Erlaß des Gesetzes

vom 26. März d. J. geführt, das den Mädchenhändlern schwere Freiheits-

und hohe Geldstrafen androht.

Auch die übrigen Staaten Maryland, Rhode Island, New Yersey, Virginien,

Massachusetts, Ohio, Süd-Carolina und Louisiana haben ebenfalls bereits

Sondergesetze zur Unterdrückung des Mädchenhandels erlassen, ein

weiterer Beweis, daß die Reinheit der Vereinigten Staaten doch nur eine

geringe ist.

Es ist eben in der ganzen Welt dasselbe. Die verhandelten Mädchen

sagen nichts aus Furcht vor den Händlern; die Unterbeamten schweigen,

weil sie bestochen sind. Wenn also die höheren Beamten nicht energisch

durchgreifen und das große Publikum nicht auffallende Tatsachen

mitteilt, blüht der Mädchenhandel im Verborgenen ruhig weiter.

Die Schwierigkeit liegt hauptsächlich darin, daß die Mädchenhändler

der ganzen Welt über sehr bedeutende Summen verfügen und deshalb durch

Bestechung der unteren Polizeiorgane überall Gelegenheit finden, sich

aus den schwierigsten Situationen herauszuziehen. Die Polizei ist

natürlich stets entrüstet, wenn man ihr Bestechlichkeit vorwirft.

Leider ist diese aber in vielen Ländern durch eine große Anzahl von

Gerichtsverhandlungen nachgewiesen. Dazu kommt, daß die Hauptaufgabe

aller Vereine und selbst der Behörden nicht darin besteht, die

Mädchenhändler zu bestrafen, sondern zu verhindern, daß überhaupt

Mädchenhandel getrieben wird. Mädchen, die in einem Bordell gewesen

sind, finden in keinem anständigen Hause eine Stellung. Es kommt

immer wieder darauf an, diese Zustände öffentlich bekanntzumachen

und Mittel zur Rettung der Mädchen anzugeben. Bücher wie „Die weiße

Sklavin“ von Elisabeth Schoyen oder „Der heilige Skarabäus“ von Frau

Jerusalem enthalten zwar einige Irrtümer. Trotzdem kann man aus ihnen

die verschiedenen Mittel der Mädchenhändler, um ihre Opfer gefügig zu

machen, kennen lernen. Ich greife eine Anzahl von Fällen heraus, die in

den letzten Jahren eine gewisse Berühmtheit erlangt haben.

Beispiele aus dem Mädchenhandel der Neuzeit

In Warschau lebte ein Zigarettenarbeiter mit seiner Frau und

seiner bildhübschen 16jährigen Tochter Pauline. Durch unglückliche

Verhältnisse war er gezwungen, von Herrn Israel Loput die Summe von

150 Rubel zu borgen. Dadurch kam er vollständig in die Hände dieses

Mannes und siedelte mit ihm nach London über, während Frau und Tochter

in Warschau zurückblieben. Nach kurzer Zeit forderte der Vater seine

Familie auf, ihm nach London zu folgen, p. Loput würde ihnen das

Reisegeld bringen. Natürlich fuhr Loput mit den Frauen nicht nach

London, sondern über Genua nach Brasilien. In Rio de Janeiro veranlaßte

Loput die Frau, ans Land zu gehen, während das Schiff nach Buenos

Aires weiterfuhr. Dort verkaufte Loput die Tochter für 4000 Mk. an ein

öffentliches Haus.

In demselben Jahr wurde in Pest der jüdische Mädchenhändler Hermann

Bahr aus Galizien verhaftet, als er mit einem Transport von 25 Mädchen

nach Konstantinopel abreisen wollte. Bahr, der dort ansässig ist,

exportierte jährlich mehrere hundert Mädchen nach Konstantinopel, wo

sie in Galata öffentlich für 400 bis 1500 Mk., je nach Schönheit,

verauktioniert wurden. Die Mädchen wurden zunächst als Kassiererinnen

oder Stubenmädchen mit großem Gehalt engagiert und über ihr Schicksal

möglichst in Unkenntnis gehalten. Wenn sie dann die Wahrheit

entdeckten, war ein Rückzug unmöglich. Bahr hatte zahlreiche männliche

und weibliche Agenten und ein vollständig eingerichtetes Bureau. Seine

Firma lautet: Bahr, Exporteur für den Orient.

In das Haus eines wohlhabenden Kaufmanns in Szatmar (Ungarn) ließ

sich ein ehrbar aussehender älterer Herr einführen, der sich Oskar

Klein nannte und sich auf einen Kunstmäzen aufspielte. Er entdeckte

auch sehr bald, daß eine der Töchter des Kaufmannes, ein bildschönes

Mädchen, eine geborene Opernsängerin, ein aufgehender Stern am

Theaterhimmel sei. Er wolle der künftigen Größe die Wege zum Ruhme

ebnen und, dank seinen einflußreichen Verbindungen, ein Engagement

in München durchsetzen. Damit sei ihr Glück so gut wie gemacht. Die

Eltern waren überglücklich. Der Vater übergab dem väterlichen Freunde

die Tochter und händigte ihm außerdem zur Ausbildung 2000 Gulden ein.

Herr Klein fuhr nun mit dem Mädchen und fünf anderen Kunstnovizen nach

Konstantinopel, um dort angeblich ein deutsches Theater zu gründen, in

Wirklichkeit aber, um die Mädchen zu verkaufen. Im letzten Augenblick

gelang es den Mädchen, zu entfliehen.

In Lemberg erschien ein gewisser Harry H. angeblich zum Besuch

seiner dort lebenden Eltern und legitimierte sich als Agent einer

Goldminengesellschaft. Der elegante junge Mann lernte die Tochter

Klara eines Beamten der israelitischen Kultusgemeinde kennen und

bewarb sich nach kurzer Bekanntschaft um deren Hand. Die Eltern gaben

ihre Einwilligung, und nach der Trauung trat das junge Paar eine

Hochzeitsreise an, wie Harry H. angab, nach Wien. In Wirklichkeit

reiste das junge Paar nach Buenos Aires, von wo der Ehemann kurz darauf

einen Brief an die Schwiegereltern richtete, in welchem er die Änderung

des Reiseplanes durch verschiedene Ausflüchte rechtfertigte. Von seiner

Frau enthielt der Brief nur wenige Zeilen. Wie sich nachträglich

herausstellte, hatte der junge Ehemann seine Frau unmittelbar nach der

Ankunft an ein öffentliches Haus verkauft.

Im Prater zu Wien lernte die Köchin Marie H. den Agenten Chaim Apter

kennen, der sie noch am selben Abend in die Gesellschaft seiner Brüder

Scholem und David Apter brachte. Die Brüder spiegelten dem Mädchen

vor, ihr in Amerika eine Stellung als Köchin verschaffen zu wollen.

Sie erhalte neben freier Station 60 Dollar Monatsgehalt, freie Reise

und viele Geschenke. Marie H. erklärte sich bereit, die Stellung

anzunehmen, und traf eines Morgens mit Scholem Apter und einem

anderen Mädchen zusammen, um die Reise nach Amerika anzutreten. Apter

instruierte die Mädchen, wie sie sich unterwegs zu verhalten hätten.

Sie sollten mit niemand sprechen, in keiner Station den Wagen verlassen

und vor allem so tun, als ob sie ihn, ihren Führer, niemals gesehen

hätten. Durch einen glücklichen Zufall wurden auch diese Mädchen

befreit. Anderenfalls wären sie auf immer in einem Bordell verschwunden.

In Paris wurden zwei Mädchenhändler verhaftet, welche französische

Tänzerinnen für die englischen Garnisonen in Südafrika anwerben

sollten. Es wurde festgestellt, daß 25 Sängerinnen aus Ungarn nach

Korfu gebracht wurden, von wo sie über Alexandria nach Südafrika

befördert wurden. Ebendorthin wurden sizilianische und neapolitanische

Tänzerinnen verschleppt.

In Lodz wurde eine ganze Bande von Mädchenhändlern abgefaßt. Unter

der Vorspiegelung, ihnen in Buenos Aires einen steinreichen Bräutigam

zu verschaffen, überredeten die Agenten, deren Hauptsitz Bendzin war,

junge Mädchen zur Auswanderung nach Argentinien. Die Seele dieser

Händler und Agenten war ein gewisser Moszek. In seinem Hause in Bendzin

wurden die Mädchen zu üppigen Mahlzeiten eingeladen, betrunken gemacht

und dann nach Sosnowice gebracht. Dort erhielten sie ihren falschen

Paß und fuhren dann über Kattowitz, Wien nach Genua, wo die Transporte

zusammengestellt wurden. Derartige Transporte gingen in jedem Jahr vier

bis fünf ab.

Einer der bekanntesten und gefährlichsten Mädchenhändler, der schon

seit etwa 15 Jahren gesucht wurde, sich aber stets durch gefälschte

Papiere der Verhaftung zu entziehen wußte, Israel Meyrowicz wurde

in Kattowitz gefaßt und zu drei Jahren Zuchthaus und fünf Jahren

Ehrverlust verurteilt. Er trieb den Mädchenhandel, indem er mit den

Mädchen Scheinehen einging und sie dann ins Ausland abschob. Diese

Scheinheiraten sind noch heute, wie bereits geschildert, eins der

gebräuchlichsten Mittel, um die Mädchen ins Ausland zu verschleppen.

Diese Ehen sind um so leichter herbeizuführen, weil die Eltern selbst

ihren Töchtern den Abschluß der Ehen anraten. Die Agenten gehen in die

ärmsten Gegenden Galiziens und versprechen den Mädchen die glänzendste

Zukunft, legen auch dahinzielende Kontrakte, die natürlich ebenfalls

gefälscht sind, vor. Die Eltern können weder lesen noch schreiben und

geben, in der Hoffnung, eine Tochter ohne Aussteuer und Mitgift an

den Mann zu bringen, gern ihre Einwilligung. Das junge Paar reist

glückstrahlend nach einem Hafen, in dem der Mann, nachdem er die Frau

an Bord gebracht hat, unter einem nichtigen Vorwand verschwindet.

Er schickt dann in den nächsten Hafen eine Depesche, daß er mit dem

folgenden Schiffe nachkäme. Die junge Frau reist nun ohne Besorgnis in

ihre neue Heimat, wo sie sofort in ein Bordell gebracht wird.

Von dieser Art des Mädchenhandels können wir aus jedem Jahr zahlreiche

Beispiele anführen.

Eine großartige Organisation von Mädchenhändlern wurde vor einigen

Jahren in Frankreich entdeckt. An der Spitze der in Bois de Colombes

bei Paris wohnenden Bande stand der Brauereibesitzer Rigal, einer der

angesehensten Bürger seiner Gemeinde. Er stand an der Spitze aller

wohltätigen Vereine und besaß mehrere Hotels. Sein Kompagnon Dumortier

hielt sich einen großen Rennstall, trat in der besten Gesellschaft auf

und hatte ausschließlich die Aufgabe, die verschleppten Mädchen zu

verführen. Diese Bande lieferte nach London, New York, Venezuela und

Transvaal und hat Hunderte von Mädchen der Schande zugeführt.

Ganz unglaubliche Zustände müssen in der Mandschurei geherrscht haben.

Ein Polizei-Urjadnik in Chailar hat die Besitzerin eines Bordells

aus dem Hause vertrieben und dann selbst die Leitung des Geschäftes

übernommen. Seine offizielle Stellung benutzte er dazu, junge Mädchen,

die ihm gefielen, in sein Haus zu bringen oder, wenn sie sich

weigerten, dies zu tun, sie einfach auszuweisen. Auf diese Weise war es

ihm möglich, seinen Klienten stets neue und frische Ware anzubieten.

Der ungarische Mädchenhändler Breier (manchmal auch Dr. Oppermann

genannt) hatte es verstanden, sich in eine angesehene Berliner Familie

einzuführen und sich mit der Tochter des Hauses zu verloben. Trotzdem

der jungen Dame offiziell mitgeteilt wurde, daß Breier ein berüchtigter

Mädchenhändler und bereits lange verheiratet sei, ging die Tochter

mit ihm nach Budapest. Von dort schrieb Breier auch an die jüngere

Schwester und lud sie zur Hochzeit ein. Glücklicherweise folgte das

junge Mädchen dieser Einladung nicht. Wahrscheinlich hätte sie sonst

dasselbe Schicksal ereilt, wie ihre Schwester. Von dieser erhielten die

Eltern nur eine Postkarte mit den traurigen Worten: „Es grüßt Euch Eure

tiefunglückliche Jenni.“ Sie wurde später in Wien ermittelt, weigerte

sich aber, zu ihren Eltern zurückzukehren.

Ähnlich wie diese Individuen treibt auch eine große Anzahl von

Impresarien Mädchenhandel. Der Singspieltheater-Unternehmer Preußer

zwang die Mitglieder seiner Truppe, nach den Vorstellungen an Soupers

in Cabinets séparés teilzunehmen. Vier von seinen Sängerinnen reichten,

sobald sie ihr Engagementsverhältnis gelöst hatten, eine Klage wegen

Kuppelei gegen Preußer ein, in der sie ihn außerordentlich schwer

belasteten. Preußer brachte aber die Mädchen seiner gegenwärtigen

Truppe als Entlastungszeuginnen, die sämtlich in der leichtfertigsten

Weise beschworen, daß nichts Unrechtes geschehen sei. Eine Verurteilung

des Preußer wurde hierdurch illusorisch. Der Fall beweist deutlich,

welche dämonische Gewalt diese Unternehmer auf ihre Angestellten

ausüben, und wie schwer es den Gerichten gemacht wird, die Händler zu

verurteilen, selbst wenn sie Beweise von dem Treiben derselben gewonnen

haben. Alle diese Leute sehen in einem Meineid nur dann ein Verbrechen,

wenn sie dabei gefaßt werden.

In Hamburg wurde der Mädchenhändler Veith verhaftet, der auch in Berlin

nicht unbekannt war. Er hatte sich eine Künstlertruppe „Die sieben

Libellen“ zusammengestellt, mit der er durch Rußland, Österreich,

Holland, Italien und Deutschland zog und seine Künstlerinnen zur

Unzucht anhielt. Mädchen, die sich als Künstlerinnen nicht bewährten,

wurden ohne weiteres an die öffentlichen Häuser in Buenos Aires

verkauft. Er wurde durch einen Zufall festgenommen. Eins der Mädchen,

welches verhandelt werden sollte, war entflohen und hatte sich in

Hamburg als Kellnerin engagieren lassen. Diese sah den p. Veith mit

einem Mädchen auf der Straße und veranlaßte seine Verhaftung. Das

Mädchen, mit dem er die Ausreise antreten wollte, hatte er von der

eigenen Mutter für 1000 Mk. gekauft.

In Berlin tauchte ein gewisser Meder aus Bayern auf, der sich für

den Leiter einer Tiroler Gesellschaft ausgab. Er hatte bereits fünf

Mitglieder bei sich und nahm in Berlin ein 16jähriges Mädchen F. Sch.

als jüngstes Mitglied zu seiner Truppe. Die Gesellschaft reiste über

Warschau nach Tiflis, wo er sich mit seiner Truppe produzierte und

die einzelnen Mädchen an reiche Russen zu verschachern suchte. Die

deutschen Gäste des Lokals veranstalteten eine Sammlung, um die Mädchen

den Händen ihres Impresarios zu entreißen. Es gelang ihnen auch, die

nötigen Gelder zusammenzubringen und die Mädchen zu befreien.

Berüchtigt ist der Mädchen- und zugleich Diamanthändler Malitzki,

bei dem es vor zwei Jahren gelang, ihn wegen derselben Handlung

zweimal zu bestrafen. Er hatte ein Mädchen an ein öffentliches Haus

in Johannesburg geliefert und beutete sie derart aus, daß sie Anzeige

an die englischen Behörden erstattete. Malitzki wurde zu zwei Jahren

schwerer Arbeit verurteilt, weil er ein Mädchen an ein Bordell

geliefert hatte. Als er nun zurückkehrte, um sich „frische Ware“

zu holen, wurde er bei uns verhaftet und mit 1½ Jahren Zuchthaus

bestraft, weil er ein +deutsches+ Mädchen zur Unzucht ins Ausland

verschleppt hatte (§ 48 des Auswanderungsgesetzes).

In ähnlicher Lage war die Haushälterin Margarethe Delfs aus Hamburg,

die in New York verurteilt wurde, weil sie dort drei Mädchen zur

Prostitution verhandelt hatte. Nach Deutschland zurückgekehrt, wurde

sie zum zweitenmal verurteilt, weil sie vor ihrer Abreise bei einem

vierten Mädchen den Versuch der Verschleppung gemacht hatte. Dieses

Mädchen hatte sich seinerzeit geweigert, mitzufahren, hatte aber gegen

die Delfs eine Anzeige erstattet.

In Metz wurden drei Mädchenhändler, zwei Geschwister Hahnen und ein

Sebastian Zannoni, welche nach Argentinien exportierten, zu 3 resp.

1½ Jahren Zuchthaus verurteilt. Durch die bei ihnen beschlagnahmte

Korrespondenz gelang es, einer weitverbreiteten Verbindung von

Mädchenhändlern auf die Spur zu kommen. Auch bei den beiden vor kurzer

Zeit in Berlin verhafteten Silberreich und Wallerstein sind zahlreiche

Briefe aus Paris und Buenos Aires gefunden, die es möglich machten,

auch hier wieder den internationalen Verbindungen nachzugehen.

Dieser Fall spielte sich folgendermaßen ab: Zwei russische

Mädchenhändler, Silberreich und Wallerstein, waren 1910 nach Berlin

gekommen, um hier junge und frische Ware für Buenos Aires einzukaufen.

Natürlich mußten sie hierzu schon lange vorher ihre Vorbereitungen

treffen. Ein unbedeutendes Hotel in schlechter Gegend war das

Absteigequartier der aus dem Osten kommenden Händler. Dort gaben sie

sich regelmäßig ihr Rendezvous. Der Besitzer des Hotels war über das

Geschäft genau orientiert und hatte als Vertrauensperson für seine

Kunden eine russische Köchin engagiert, deren ständige Anwesenheit

in Berlin auch nur durch eine Gesetzesübertretung ermöglicht wurde.

Diese Köchin hatte keinen längeren Auslandspaß, sondern nur einen Paß

für eine Reise nach Deutschland. Infolgedessen hatte dieser nur eine

Gültigkeit von drei Monaten. Die Köchin mußte also nach drei Monaten

abgemeldet werden. Dies geschah auch, sie reiste aber nicht ab, sondern

ließ sich nach sechs Monaten wieder von neuem anmelden. Auf diese

Weise konnte sie ohne Erlaubnis ihren ständigen Aufenthalt in Berlin

nehmen und mit allen möglichen Frauen Verbindungen anknüpfen. Da die

Händler stets bar bezahlen, waren auch genügend Kupplerinnen vorhanden,

die ihnen das notwendige Material lieferten. Dies mußte aber stets

sehr vorsichtig geschehen. Mehr als zwei Mädchen nahm ein Händler

persönlich nicht mit sich auf Reisen. Aus den Verhandlungen gewann

man den Eindruck, daß dieses Geschäft schon seit Jahren blühte. Nur

scheint es so, als ob die frühere Lieferantin nicht mehr existierte.

Ob sie gestorben oder verzogen ist, oder ob sie sich mit den Händlern

überworfen hat, wurde durch die Verhandlung nicht festgestellt.

Jedenfalls hatte sich die Russin jetzt an eine Frau M. gewendet, die

bisher mit Mädchenhandel nichts zu tun hatte. Diese erklärte sich

bereit, die verlangten Mädchen zu stellen, dachte aber im entferntesten

nicht daran, den Mädchenhandel wirklich zu unterstützen. Sie bat

vielmehr ihren Mann um Rat, wie sie sich im vorliegenden Fall zu

verhalten habe. Der Mann schickte sie zur Zentralpolizeistelle, damit

diese die ganze Angelegenheit in die Hände nähme. Hierdurch konnte der

Handel genau in der von uns wiederholt beschriebenen Weise zu Ende

geführt werden. Zunächst wurden zwei Polizeiagentinnen zur Verfügung

gestellt, die sich zur Reise nach Buenos Aires bereit erklärten. Die

Händler hatten gar kein Geheimnis daraus gemacht, daß sie die Mädchen

in ein öffentliches Haus bringen wollten, hatten aber verboten, daß

auch die Mädchen über ihre Reise aufgeklärt würden. Diese sollten

vielmehr glauben, daß sie als Haushälterinnen für ein anständiges Haus

engagiert würden. Diese Vorspiegelung falscher Tatsachen ist unbedingt

notwendig, da kein anständiges Mädchen eine Stellung in einem Bordell

annehmen würde.

Die beiden Polizeiagentinnen wurden als zu alt und zu wenig hübsch

zurückgewiesen. Infolgedessen veranlaßte Frau M. eine junge Frau von

einigen 20 Jahren und ihre auffallend hübsche 16jährige Nichte, auf das

Spiel einzugehen. Diese beiden fanden Gnade vor den Augen der Händler.

Sie erklärten sich bereit, schon am nächsten Tage mit ihnen nach Paris

abzureisen. Bis zur Abreise sollten sie nun unter der Obhut der Frau M.

bleiben. Die gebotenen Preise waren unverhältnismäßig gering, nämlich

100 Mk. für das junge Mädchen und 50 Mk. für die junge Frau. Wenn auch

für die Reise noch bedeutende Ausgaben notwendig wurden, so ergiebt

sich doch hieraus schon, daß der Gewinn der Mädchenhändler mindestens

1000 Mk. für jedes Geschäft beträgt. Hierin gerade liegt die Erklärung

dafür, daß trotz der hohen Strafen, trotz der strengen Verfolgung

und der Gefahr des Geschäfts eine Abnahme des Handels noch nicht zu

bemerken ist. Dazu kommen aber noch zwei andere Gesichtspunkte. Einmal

ist die für den Mädchenhandel notwendige Arbeit eine angenehme und

interessante. Die Händler lernen die Welt kennen und können den Tag

bequem auf dem Schiffe liegen und schwatzen. Außerdem scheinen die

Händler prinzipiell das „jus primae noctis“ für sich in Anspruch zu

nehmen. Sie hatten wenigstens im vorliegenden Falle die Forderung

gestellt, daß sie die Nacht in derselben Wohnung zubringen wollten,

wie die Mädchen. Dies war allerdings von der Frau M. glatt abgelehnt.

Sie kam aber mit den Mädchen in das Hotel, wo die beiden Händler

wohnten, um das verabredete Geld in Empfang zu nehmen. Dieses wurde

zunächst der Hotelbesitzerin ausgehändigt, und diese durfte die Summe

erst auszahlen, wenn die Mädchen Berlin unbemerkt verlassen hatten.

Hieraus schon geht klar hervor, daß die Hotelbesitzerin an dem Handel

beteiligt war. Noch deutlicher wurde aber die Sache dadurch, daß ihr

14jähriger Sohn nach dem Bahnhof gehen mußte, um sich zu überzeugen,

ob die Abreise glücklich erfolgt war. Trotzdem genügten diese Indizien

nicht, daraufhin auch die Hotelbesitzer, also die wahren Veranlasser

des ganzen Handels, zur Bestrafung zu ziehen. Er und seine Gattin

wurden freigesprochen. Die beiden Händler gingen aber so gründlich in

die ihnen gestellte Falle, daß ihre Bestrafung trotz der glänzenden

Verteidigung erfolgen konnte. Natürlich sollte nur einer der beiden

Händler mit den Mädchen nach Paris fahren. Der andere blieb noch in

Berlin, um nach acht oder vierzehn Tagen mit zwei weiteren Mädchen

nachzukommen. Die Mädchen kamen zur festgesetzten Zeit nach dem Bahnhof

und erhielten dort die Billetts nach Paris. Vorsichtigerweise hatte

sich Wallerstein äußerlich durch einen abgetragenen Anzug unkenntlich

gemacht. Er zog sich auf dem Bahnhof um und erschien zur Abreise in

einem eleganten modernen Kostüm. Daß sich Beamte der Polizei auf

dem Bahnsteig befanden, war ihm entgangen, und so gelang es, ihn

in dem Moment der Abfahrt zu verhaften. Sein Kompagnon Silberreich

war zu seiner Geliebten, deren Verschleppung ebenfalls beschlossene

Sache war, gefahren und konnte hier in Empfang genommen werden.

Ein Bestreiten der Schuld war unmöglich, daher wurden beide zu

Zuchthausstrafen verurteilt: Silberreich, als der Verführer, mit 2½

Jahren, während Wallerstein nur 2 Jahre erhielt. Die Verhandlungen

waren nach verschiedenen Richtungen hin interessant und lehrreich.

Beide Händler verstanden nach ihrer Behauptung kein Deutsch. Es mußte

deshalb anfänglich mit Dolmetschern verhandelt werden. Das zog die

Verhandlung in die Länge und gab auch Gelegenheit zu Mißverständnissen

und Ausflüchten. Als dann die Zeugin, Frau M., erklärte, beide Leute

sprächen fließend Deutsch, sie hätten die ganzen Unterhandlungen mit

ihr deutsch geführt, gaben sie dieses Spiel auf. Bei der Feststellung

der Personalien wußten beide nicht, wo und wann sie geboren waren. Sie

wußten zwar ganz genau, wie alt sie waren, aber sie besaßen über ihre

Geburt keinerlei Papiere. Dies ist ein Trick, um alle Nachforschungen

zu verhindern und es dadurch unmöglich zu machen, ihre persönlichen

Verbindungen kennen zu lernen. Dadurch verlieren die von uns

angestellten und fleißig korrigierten Listen einen großen Teil ihres

Wertes. Denn wenn der Händler bei jeder Gelegenheit einen anderen Namen

annehmen kann, so ist es unmöglich, seine Personalien festzustellen.

Andererseits ist es hierdurch erklärlich, wie diese Leute fortwährend

neue Ehen eingehen können. Die falschen Rabbiner, welche die Trauungen

vornehmen, kennen ja die Täuschung; aber die Behörden und Einwohner

werden hierdurch getäuscht. In dem Koffer der beiden Russen wurden

Damenkleider und Wäsche gefunden, die sie hier ihrer Billigkeit wegen

gekauft haben wollten. Daß diese Sachen für die Mädchen bestimmt seien,

bestritten sie natürlich auf das energischste. Noch wichtiger war die

bei ihnen aufgefundene Korrespondenz, durch welche ihre Verbindung

mit einer internationalen Mädchenhändlerbande in Paris festgestellt

werden konnte. Die Briefe mit ihren Verwandten waren mit hebräischen

Lettern in dem bekannten „jiddisch-deitschen“ Jargon geschrieben.

Komischerweise kam in jeder dritten Zeile der Name des lieben Gottes

vor, der das für den Handel aufgewendete Geld segnen und reiche Zinsen

tragen lassen sollte.

Das Interessanteste in der Verhandlung war die Verteidigung. Da die

Händler stets über bedeutende Mittel verfügen, sind sie in der Lage,

sich hervorragende Verteidiger zu nehmen. Diese beantragten aus

juristischen Gründen die Freisprechung der Angeklagten. Der Wortlaut

des § 48 des Auswanderungsgesetzes vom 9. Juni 1897 bedroht jeden

mit strengen Strafen, der „eine Frauensperson zu dem Zweck, sie der

gewerbsmäßigen Unzucht zuzuführen, mittels arglistiger Verschweigung

dieses Zweckes zur Auswanderung verleitet“. Die Händler konnten aber

die beiden Zeuginnen gar nicht zur Auswanderung verleiten, weil diese

über die ganze Angelegenheit orientiert waren und deshalb gar nicht an

eine Auswanderung dachten. Es war ein Versuch am untauglichen Objekt,

der gar nicht unter den § 48 fällt. Glücklicherweise ließen sich die

Richter durch diese Parade nicht beeinflussen, sondern gelangten zu

einer Verurteilung. Aus der Begründung des Urteils ist folgendes

hervorzuheben:

Das Gericht ist entgegen der Ansicht der Verteidigung der Ansicht, daß

ein arglistiges Verschweigen, wie es das Auswanderungsgesetz verlangt,

dann vorliegt, wenn der Zweck der Zuführung in ein Bordell seitens des

Täters verschwiegen wird; er muß mit der bewußten Absicht handeln,

die zu Verführende zu täuschen. Ob sie wirklich getäuscht wird, und

ob sie getäuscht werden kann, ist ganz einerlei. Im vorliegenden Fall

handelt es sich nach der Judikatur des Reichsgerichts zweifellos um

einen Versuch, wenn auch nur ein untaugliches Objekt vorhanden war.

Daß die beiden ersten Angeklagten Mädchenhändler sind, kann nach ihren

eigenen Angaben keinem Zweifel unterliegen. Sie haben Mädchen nach dem

Ausland verschleppen wollen, um sie dort an ein Bordell zu verkaufen.

Es steht fest, daß p. Wallerstein sich durch die Hilfe und Vermittlung

der Gedainska an Frau M. gewandt hat, damit diese ihr Mädchen zuführe.

Dabei ist ihr ausdrücklich gesagt, sie solle über den Zweck schweigen.

Was das Strafmaß betrifft, so war der Gerichtshof der Überzeugung,

daß die beiden ersten Angeklagten Silberreich und Wallerstein keinen

Milderungsgrund für sich beanspruchen können. Es ist so ziemlich das

Gemeinste, was es gibt, unschuldige Mädchen zu verschachern. Es kann

auch nicht, wie die Verteidigung dies angenommen hat, als strafmildernd

angesehen werden, daß sie in üblen Verhältnissen aufgewachsen sind und

nichts Besseres vor sich gesehen haben. Die Angeklagten leben ja schon

lange nicht mehr in der Heimat. Es scheint ihnen sogar recht gut zu

gehen, da sie über reichliche Geldmittel verfügen. Für Wallerstein ist

die Strafe etwas geringer ausgefallen, weil er noch jung und scheinbar

von Silberreich verführt ist.

Die Gedainska war wegen Beihilfe nach dem Strafgesetzbuch zu

verurteilen. Sie wollte sich durch Gefälligkeit gegen die beiden

Angeklagten pekuniäre Vorteile verschaffen, ohne daß sie sich der

Schwere des Verbrechens, zu dem sie Handlangerin wurde, bewußt war.

Die Verteidiger haben gegen dieses Urteil Revision beantragt und

haben sich hierbei auf den Grund des „untauglichen Objektes“

gestützt. Nachträglich ist die Revision zurückgezogen, und die beiden

Mädchenhändler haben ihre Strafe angetreten. Aus den Verhandlungen

ging auch ferner hervor, daß die Mädchen, welche ins Ausland gehen

wollen, sich fast niemals an ihre Eltern wenden, weil sie von diesen

keine Erlaubnis zum Auswandern erhalten würden. Sie müssen lügen

und werden hierzu von den Mädchenhändlern angehalten. Diese geben

ihnen falsche Pässe und Personalpapiere, die russisch oder ungarisch

geschrieben sind und deshalb von den deutschen Beamten nicht verstanden

werden. Trotz aller Bemühungen ist hierin noch nicht genug geschehen,

da es den Mädchenhändlern noch immer gelingt, die Mädchen über die

Grenze zu schmuggeln. Ist irgendwo eine besonders strenge Revision zu

befürchten, so fahren die Händler nach London oder Antwerpen voraus und

treffen dort erst mit ihren Begleiterinnen zusammen.

Jedenfalls wird durch diesen Fall alles das bewiesen, was von dem

Deutschen National-Komitee bereits in den ersten Jahren der Bewegung

festgestellt ist. Es wäre sehr günstig, wenn es auch an anderen Orten

gelänge, die Händler in ähnlicher Weise zu fassen, wie dies in Berlin

geschehen ist. Die Zeugin Frau M. ist übrigens für den ihr entgangenen

Gewinn entschädigt, indem ihr das Deutsche National-Komitee für ihr

praktisches und ehrenhaftes Eingreifen eine Belohnung von 100 Mk.

gewährt hat.

Die Opfer des Mädchenhandels

Die Beschaffung der Mädchen

Die Beschaffung der Mädchen hängt ganz davon ab, durch welche äußeren

Umstände die Händler auf die Mädchen aufmerksam gemacht worden sind.

Hier spielen in erster Linie folgende Momente eine Rolle: 1. Not, 2.

Leichtgläubigkeit und Vergnügungssucht, 3. Leichtsinn, Dummheit und

mangelhafte Erziehung, 4. unglückliche Familienverhältnisse.

Der Mädchenhandel · 第 1 / 8 段