11. _Hermann Wolf_,

geboren 9. Juni 1908, verschwand 24. oder 25. Oktober 1923.

Der Sohn des Schlossers Christoph Wolf, Kleine Wallstraße, etwas

vernachlässigt, arbeitslos, schlecht gehalten, geht mit dem älteren

Bruder zum „Arbeitsnachweis“; hinterher treiben sie sich auf dem Bahnhof

herum. Der Jüngere sagt: „Karl, warte; ich will mal austreten, ich komme

wieder.“ Der Ältere wartet, aber Hermann kommt nicht zurück. Erst sechs

Tage nach dem Verschwinden wird die Vermißtenanzeige erstattet. Der

Vater gibt an, daß der Junge geäußert habe: „Ich habe mit einem Kriminal

am Bahnhof gesprochen. Ich hab’ ’en verdächtiges Gespräch gehört. Er hat

gesagt: „Ich soll auf die Polizei kommen; dort kriegt’ ich Belohnung.“

Acht Monate später, als die Morde herausgekommen sind, erkennt die

Mutter auf der Polizei unter 400 Asservaten die Stoffreste von ihrem

Sohn und kann an einer vom Vater genähten Westenschnalle beweisen, daß

das Zeug von ihrem Sohne stammt; die Stoffreste aber waren von der

Wegehenkel eingeliefert, die sie mit einer inzwischen verkauften Hose

von Haarmann als „Flickreste“ geschenkt erhalten hatte. Die Eltern rasen

gegen Polizei und Mörder. Der Vater ist manisch, rabiat, bedrohlich.

Wahrscheinlich ist _das_ der Grund, weswegen Haarmann feige und

verängstigt, grade diesen Fall zäh abstreitet, indem er besonders

anführt, daß er an seinem Geburtstage (24. Oktober) keinen umgebracht

haben könne, weil er an diesem Tage sich in den Gastwirtschaften der

Altstadt betrunken habe. Seine Taten aber seien immer in nüchternem

Zustand begangen. Alkohol lähme den Geschlechtstrieb. Zu den Eltern

redet er so: „Ich hatte meinen Geschmack. Einen so häßlichen Jungen wie

nach dem Bilde Eurer einer ist, hätte ich _nie_ genommen. Ihr sagt, daß

Euer Junge nicht mal ein Hemd anhatte. Und die Hosen waren mit Bindfäden

an sein Bein gebunden. Pfui Deibel! Schämt Euch, daß Ihr den Jungen so

lodderig laufen laßt. Stoffreste wie Eure da, gibt es viele. Bildet Euch

man nichts ein. Euer Junge war mir lange nicht gut genug.“ – Dieser Fall

mußte mit Freisprechung enden.

Haarmann. Die Geschichte eines Werwolfs · 第 15 / 34 题