5. _Hans Sonnenfeld_,

geb. 1. Juni 1904, verschwand Ende Mai 1923.

Hans, der 20 Jahre alte Sohn des Kaufmanns Johann Sonnenfeld in Hannover

wurde seit Ende Mai 1923 vermißt. Er hatte zuletzt in der Fabrik Sichel

in Limmer gearbeitet, war dann auf dem Bahnhof in schlechte Gesellschaft

geraten, hatte sich eine Geschlechtskrankheit zugezogen und bummelte

nun. Nach einem Krach zu Hause wurde ihm der Hausschlüssel genommen. In

Wut darüber ging er davon. Er kam nicht wieder. Nur der vierzehnjährigen

Schwester Grete hatte er anvertraut: „Ich habe einen Freund, dessen

Braut ich bin.“ Alle Nachforschungen waren erfolglos. Erst ein Jahr

später, als die anderen Haarmannschen Morde aufgedeckt wurden, kam ein

Bekannter des Verschwundenen namens Grote (auch einer aus der jungen

Bahnhofsräuberbande, die im Bahnhofsvestibül, beim Schützenfest, auf der

Insel usw. herumstrolchten), zu den Eltern und erzählte ihnen: „Zuletzt

hab ich Hans mit Heinz Mohr gesehen. Sie hatten einen Teppich nach

Berlin verschoben.“ Wer aber ist Heinz Mohr? Unter einem ganzen Humpel

von jugendlichen Strolchen, Pennbrüdern, Fürsorgezöglingen,

Puppenjungen, welche alle den Verschwundenen gut kannten, erscheint nun:

Heinz Mohr, eine der psychologisch merkwürdigsten Figuren dieses

Kriminaldramas. Ein baumlanger, spirriger, hektischer, ganz schlaffer,

kompliziert brüchiger, aber zweifellos sehr verfeinerter Mensch steht

mit schambrennendem Antlitz vor Gericht und gesteht, daß er die

hinterlassene „Geliebte“ des Verschwundenen gewesen ist, daß sie

zusammen manche Gaunerfahrt gemacht haben, daß aber zuletzt nach der

Rückkehr von einer Gaunerreise Hans plötzlich verschwunden sei; jedoch

einige Wochen später, da habe er den _Mantel_ des Verschwundenen, einen

Schlüpfer (Ulster), _wieder_gesehen: an Haarmanns Leibe. Eine ganze

Reihe anderer junger Leute, dazu auch Grans, ebenso die beiden Dirnchen,

das schöne Dörchen und die nette Elli, ebenso Haarmanns Hehlerinnen

Engel und Wegehenkel und sogar der Freund und Kompagnon Sr. Ehrwürden

Herr Olfermann, alles beschwört übereinstimmend: „Ja, Haarmann, der

_vor_ Sonnenfelds Verschwinden einen schwarzen Mantel trug, trug einige

Wochen _nach_ Sonnenfelds Verschwinden einen gelben Schlüpfer mit

Fischgräten-Muster und stark paspeliertem Futter.“ – Aber es ist

merkwürdig: Haarmann, der sonst jeden Mord zugibt, wehrt sich gerade in

_diesem_ Falle verzweifelt und verwickelt sich dabei in schwere

Widersprüche. Zuerst gab er an, den Schlüpfer von Sonnenfeld (der im

ganzen Insel-Viertel allen bekannt war) _gekauft_ zu haben. Später

leugnet er überhaupt ab, einen solchen Schlüpfer _besessen_ zu haben.

Merkwürdig ist auch dieses: Auch der vom Sportverein gespendete Schlips

des Sonnenfeld, auch das von der Mutter selber gestickte Taschentuch und

auch der Wollschal des Verschwundenen fanden sich an bei Grans, bei der

Wegehenkel, und bei der Engel und so tauchte (da Haarmann gerade

_diesen_ Fall abstreitet) sogar der Verdacht auf, daß der ganze

Menschenknäuel um Haarmann herum von dem Verschwinden des ihnen allen

bekannten Sonnenfeld _wissen_ könne. Besonders dreht sich nun alles um

den ominösen „Schlüpfer“, aus welchem diese Leute alle ihren

_Entschlüpfer_ zu machen bemüht sind. Die größte Verwickelung aber

schafft dieses: Hans Grans tritt mit der Behauptung hervor: „_Den_

Schlüpfer, welchen _Haarmann_ trug, hab ich selbst für ihn verkauft. Für

20 Mark an ‚Gravörwilli‘.“ – Gravörwilli, ein dunkler Ehrenmann, wird

geholt und bestätigt Grans’ Aussagen, aber gibt an, daß der Schlüpfer

vernichtet sei, indem er ihn seiner Frau, der Sophie geschenkt habe, die

ihn zu Scheuertüchern verschnitt. Statt sofortige Haussuchung bei Sophie

anzuordnen, läßt das Gericht Gravörwillis Sophie holen, die unter Eid

versichert, daß Haarmanns, durch Grans verkaufter Schlüpfer nicht mehr

da sei. Aber nun hat man ja in der Tat einen _eben_solchen Schlüpfer

unter den von der Kleiderhexe Engel verschleppten Sachen _gefunden_. Er

liegt auf dem Gerichtstisch! _Ist_ er es oder ist er es _nicht_? Die

Fäden werden immer verwirrter, bis das in Rechts- und Unrechtsgeschäften

bestbewanderte Mitglied des Gerichtshofes der Angeklagte Grans

bescheiden vorschlägt: „Man kann ja doch den Schneider holen, der nach

Angabe der _Eltern_ den _Sonnenfeld_schen Schlüpfer gemacht hat.“ Nach

fünf Minuten ist denn auch der ganz in der Nähe wohnende Schneider

geholt und stellt fest, daß der auf dem Gerichtstisch liegende Schlüpfer

in der Tat der Sonnenfeldsche _ist_. – Aber was war nun _das_ für ein

Schlüpfer, den Grans für Haarmann an Gravörwilli verkaufte und Sophie zu

Wischtüchern zerschnitt? Wenn die Nachwelt das nicht erfährt, so liegt

es wohl hauptsächlich daran, daß das Schwurgericht Hannover die

Anfangsgründe der Kriminalpsychologie vernachlässigte. – Ein Zeuge hat

einen Kleiderstoff wiedererkannt und benennt einen zweiten Zeugen,

welcher ihn ebenfalls wiedererkennen _werde_. Man schickt sofort im Auto

den ersten Zeugen fort, um den zweiten zu holen, womit natürlich das

Zeugnis des zweiten a priori wertlos geworden ist. Man legt, wenn es

gilt einen Stoff wiederzuerkennen, nicht etwa drei oder fünf

Kleiderstoffe dem Zeugen vor und fragt: „Welcher ist es?“ sondern man

hält ihm das Objekt unter die Augen und fragt: „Ist es _dieser_?“ Dank

solcher Fehler wurde gerade _dieser_ Fall so verwirrt, daß der Mord an

Sonnenfeld (vielleicht der letzte im Hause Neue Straße 8; vielleicht gar

ein nicht von Haarmann allein verübter Mord) völlig unaufgeklärt blieb.

Haarmann. Die Geschichte eines Werwolfs · 第 9 / 34 题