Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten Tudors.
Den Regierungsantritt Heinrichs VII. benutzten die englischen Kaufleute
zu einem erneuten Versuch, ihre alten Forderungen durchzusetzen und die
bedingungslose und unbeschränkte Bestätigung der hansischen Privilegien
durch den neuen König zu verhindern. Die Kaufleute, Schiffer und
Bewohner der Hafenstädte reichten zu diesem Zwecke eine Beschwerdeschrift
gegen die Hansen beim König und dem seit dem November 1485 tagenden
Parlament ein[1]. Diese wies hin auf die Verdrängung der englischen
Händler aus Bergen, Island und den burgundischen Märkten, auf den
großen Schaden, den ganz England dadurch hatte, und auf die schlechte
Behandlung und die geringen Freiheiten ihrer Landsleute in den
Hansestädten. Die Kaufleute meinten, ein Vertrag, der einseitig dem
einen Teil nur Nutzen, dem anderen aber nur Schaden bringe, könne keinen
Bestand haben; es sei für England besser, eine Änderung dieses Zustandes
mit Gewalt zu versuchen, als dem eignen Untergang mit verschränkten
Armen zuzusehen. Die Petition hatte keinen Erfolg. Nachdem die vor das
Parlament geladenen hansischen Kaufleute sich wegen der vorgebrachten
Vorwürfe gerechtfertigt hatten, wurden von Heinrich VII. am 9. März 1486
die hansischen Privilegien und der Utrechter Vertrag bestätigt[2].
Noch in demselben Jahre erhoben aber die englischen Kaufleute neue
schwere Anschuldigungen gegen die Hansen. Sie behaupteten, daß diese in
den Niederlanden Kaperschiffe gegen sie ausrüsteten und das Brügger
Kontor die Seeräuber gegen sie unterstütze. Die Einwendungen des
Londoner Kontors und der Städte, daß die Freibeuter im Dienst des
dänischen Königs ständen und die Hanse auf ihr Tun und Lassen keinen
Einfluß habe[3], fanden in England keine Anerkennung. Die Engländer
meinten, die Hansen gäben sich bald für Dänen, bald auch für Osterlinge
aus, wie es ihnen gerade beliebte[4].
Die Räubereien dieser dänischen Kaper, unter denen die englische
Schiffahrt schwer zu leiden hatte[5], während die Hansen ihren Verkehr
fast ungestört fortsetzen konnten, erregten in den englischen
Handelskreisen große Erbitterung. Da unter den Freibeutern viele
Deutsche waren und auch frühere Hansen sich ihnen zugesellt hatten[6],
die sich von Engländern geschädigt glaubten, wollten die Kaufleute die
Hansen in England für alle Gewalttaten jener verantwortlich machen und
sich an ihrem Gut schadlos halten. Der König lehnte aber zunächst ihr
Verlangen ab. Er erklärte den Hansen mehrmals, daß er die bestehenden
Verträge halten wolle, wenn diese auch von ihrer Seite beobachtet
würden[7]. Als im nächsten Jahre die englischen Kaufleute neue Anklagen
vorbrachten und die Aufhebung der hansischen Privilegien forderten, wies
Heinrich sie mit ihren Klagen an die Tagfahrt mit den Städten, zu der
er sich im Oktober 1487 auf Vorschlag des Londoner Kontors bereit
erklärt hatte[8].
Die Einwohner von Hull, denen von den Kapern zwei Schiffe weggenommen
waren, wollten sich mit diesem Bescheid nicht mehr zufrieden geben,
sondern erklärten, sie würden sich an dem ersten hansischen Schiff, das
ihren Hafen anlief, schadlos halten. Wenig später mußte das Londoner
Kontor den Städten mitteilen, daß in Hull der Haß gegen die Hansen so
stark sei, daß die Behörden die Bürger nicht mehr zügeln konnten. Um
Mord und Totschlag zu verhüten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten
der Besuch Hulls verboten[9]. Auch in anderen Städten waren die Hansen
nicht mehr vor Mißhandlungen sicher. In London wurden 1490 mehrere
Kaufleute aus Köln auf offener Straße angefallen und schwer verwundet.
Die Täter blieben trotz der Bemühungen des Kontors unbestraft[10]. Die
geschädigten englischen Kaufleute nahmen ferner wiederholt hansische
Schiffe und Waren fort und ließen hansische Kaufleute, die nach Aussagen
von Zeugen an den Plünderungen englischer Schiffe teilgenommen haben
sollten, gefangen setzen[11].
Gegenüber der in den englischen Handelskreisen herrschenden Erbitterung
war die Haltung Heinrichs VII. in diesen Jahren durchaus nicht
hansefeindlich. Er wünschte sichtlich eine friedliche Beilegung der
Streitfragen und hatte zu diesem Zwecke gleich im Anfange des Zwistes
Verhandlungen angeboten[12]. Doch hatten die Hansestädte diese abgelehnt,
weil ihnen die englischen Verhältnisse damals noch zu wenig geklärt
schienen[13]. Als sich dann in den nächsten Jahren die Klagen der
englischen Kaufleute mehrten und die Regierung ihrem Drängen zu schärferem
Vorgehen nur noch schwer standhalten konnte[14], erneuerte Heinrich im
März 1490 seinen Vorschlag, eine Tagfahrt zu vereinbaren. Er schrieb den
Städten, er könne seinen Untertanen nicht länger Gerechtigkeit versagen;
wenn er auch noch dieselbe Gesinnung wie früher gegen die Hanse hege, so
dürfe er doch nicht mehr ruhig mitansehen, daß seine Kaufleute
tagtäglich schwer geschädigt würden[15].
Die hansischen Kaufleute in England baten ihre Städte dringend, der
Aufforderung des Königs zu folgen und Gesandte zu schicken. Ihre Lage
sei so, daß sie das Kontor nicht mehr lange halten könnten[16]. Sie
hatten nicht bloß über die erwähnten Gewalttaten der englischen
Kaufleute zu klagen. Auch ihre Privilegien waren in letzter Zeit
vielfach beiseite geschoben worden.
Heinrich VII. hatte in den ersten Jahren seiner Regierung zur Hebung der
heimischen Industrie und Schiffahrt einige Handelsverordnungen seiner
Vorgänger wiederholt und andere neu erlassen. Nach ihnen sollten
südfranzösischer Wein und Toulouser Waid nur auf englischen Schiffen
nach England gebracht, fremde Seidenwaren im Interesse der Londoner
Seidenspinner nicht eingeführt und alle englischen Tuche im Werte von 2
£ und darüber vor dem Export in England geschoren werden[17]. Diese
Verordnungen hatten anfangs auf die hansischen Kaufleute keine oder nur
sehr mangelhafte Anwendung gefunden[18]. Seit 1489 zwang aber die
steigende Erbitterung und die Handelseifersucht der Kaufleute den König,
auch von den Deutschen die Beobachtung der Erlasse zu fordern[19]. Die
Londoner Tuchscherer ließen hansische Schiffe vor der Ausfahrt anhalten
und nach ungeschorenen Laken durchsuchen. Als solche in den Schiffen
vorgefunden wurden, mußten die hansischen Kaufleute eine Bürgschaft
von 600 £ stellen, welche bei der nächsten Übertretung der Vorschrift
verloren sein sollte[20]. Auch die Einfuhr von Kölner Seide wurde ihnen
jetzt untersagt[21] und Wein aus Bordeaux beschlagnahmt, weil die Hansen
ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt hatten[22].
Außerdem wurde den hansischen Kaufleuten seit einigen Jahren durch
verschiedene Städte der ihnen gewährleistete freie Handel beschränkt.
Der Londoner Mayor bestimmte die Verkaufspreise für Salz, Wein und
Getreide, und zwang sie, Stapelwaren wie Holz und Hering zunächst
auf dem Londoner Stapel feilzubieten[23]. In Hull mußten sie alle
eingeführten Waren innerhalb der Stadt verkaufen und durften auch nur
dort englische Waren kaufen[24].
Die Städte, die sich bisher mit brieflichen Vorstellungen bei Heinrich
VII. begnügt hatten[25], konnten sich der dringenden Bitte ihres Kontors
nicht mehr verschließen und erklärten sich zu einer Tagfahrt in Utrecht
oder Antwerpen bereit. Ihre Kaufleute forderten sie auf, den Verkehr mit
England nach Möglichkeit einzustellen, da sie hofften, die Engländer
dadurch nachgiebiger zu stimmen[26].
Auf der Tagfahrt, welche im Juni 1491 in Antwerpen stattfand, konnte
über die Erledigung der Entschädigungsklagen der hansischen und englischen
Kaufleute keine Einigung erzielt werden. Die hansischen Vertreter wollten
zwar ihre Städte zum Schadenersatz verpflichten, wenn nachgewiesen
werde, daß mit Erlaubnis der Städte in ihren Häfen Seeräuber ausgerüstet
seien; die Engländer erklärten aber, eine gleiche Verpflichtung für
ihren König nicht eingehen zu können. Man kam schließlich überein,
hierüber bloß eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung
dem König und den Städten zu überlassen[27]. Dann wurde über die von den
Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer Privilegien verhandelt[28]. Die
neue Scherordnung wollten die Engländer nicht zurücknehmen, da sie im
Interesse der alten und ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London
erlassen worden sei[29]. Einige andere Beschwerden versprachen sie
dagegen zu untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres
Königs, daß die hansischen Freiheiten gehalten würden[30].
Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, daß die ihren
Kaufleuten gewährleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit nicht beobachtet
werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen des Utrechter Friedens
über den englischen Handel in Preußen in den neuen Friedenstraktat
unverändert aufzunehmen. Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter
den schärfsten Widerstand entgegen. Sie wollten die Aufnahme der Artikel
nur unter der Bedingung zulassen, daß die Freiheiten näher bezeichnet
würden. Da aber die anderen hansischen Gesandten unter Hinweis auf die
früheren Verträge für die englische Forderung eintraten, gaben die
Danziger nach. Doch erklärten sie in einem feierlichen Protest, daß
den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel in ihrer Stadt keine
anderen Freiheiten zustehen sollten als den bei ihnen verkehrenden
nichtpreußischen Hansen. Freier Handel mit allen Fremden sollte ihnen
nur während des Dominikmarktes im August gestattet sein. Außerdem wurden
die englischen Kaufleute wieder zum Artushof zugelassen, von dem sie vor
kurzem infolge von Streitigkeiten ausgeschlossen worden waren. Die
englischen Gesandten hatten gegen diese Auslegung der Artikel, welche
von dem in ihnen zugestandenen freien Handel mit jedermann wenig übrig
ließ, nichts einzuwenden und erklärten sich zufrieden, daß ihren
Kaufleuten die Freiheiten weiter gewährt würden, welche sie schon vorher
besessen hatten[31].
Die neue Übereinkunft, welche am 28. Juni geschlossen wurde, bestätigte
den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen gezeigt hatten, daß
beide Seiten ihn in gewissen Punkten nicht halten wollten[32]. Sie
bestimmte außerdem, daß die getroffenen Abmachungen bis zum 1. Mai 1492
in Kraft bleiben und bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen
den hansischen und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen
sollten sich der König und die Städte über die Annahme oder Ablehnung
des Vertrages äußern[33]. Als das Ergebnis der Verhandlungen kann man
bezeichnen, daß auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit hervortrat, das
bestehende Verhältnis aufrecht zu erhalten und es zu einem Bruch nicht
kommen zu lassen.
Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche alle
zurückgestellten Fragen endgültig entscheiden sollte[34], kam es lange
Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr verschoben. Bald
wünschte der englische König wegen innerer und äußerer Schwierigkeiten
die Vertagung der Verhandlungen, bald auch die Städte. Die Antwerpener
Abmachungen galten aber währenddessen als die Grundlage des
gegenseitigen Verkehrs[35].
Der hansische Handel in England scheint damals, obwohl das Londoner
Kontor noch fortgesetzt über Bedrückungen und Beschränkungen klagte[36],
recht lebhaft gewesen zu sein. Im Oktober 1493 finden wir über 80
hansische Kaufleute in England, und nach dem Bericht des Klerks des
Londoner Kontors lagen zur selben Zeit für 30 000 £ Waren der hansischen
Kaufleute im Londoner Hafen zur Ausfuhr bereit[37].
Eine empfindliche Störung erlitt der hansisch-englische Verkehr durch
das Verbot der Ausfuhr nach den Niederlanden und der Einfuhr von dort,
das Heinrich VII. am 18. September 1493 erließ. Die Handelssperre
traf besonders die westlichen Hansen, für welche die Niederlande das
natürliche Durchgangsgebiet waren. Als diese den verbotenen Verkehr
fortzusetzen suchten, stürmten die erbitterten Londoner den Stalhof und
zwangen den König, die hansische Ausfuhr nach Burgund ebenfalls zu
verhindern. Für ihre zum Export bereiten Waren mußten die Hansen eine
Bürgschaft von 20 000 £ stellen und sich verpflichten, sie nicht in
niederländische Häfen zu führen[38]. Der Kölner Handel mußte nun den
weiten Umweg über Hamburg machen. Es ist verständlich, daß dies den
Kaufleuten äußerst lästig und unbequem war. Sie bemühten sich deshalb
in den nächsten Jahren wiederholt, die Öffnung Burgunds für ihre Waren
durchzusetzen oder wenigstens die Erlaubnis zu erlangen, den Verkehr
über Kampen und Groningen führen zu dürfen. Doch vergeblich. Bis zum
Abschluß des Intercursus magnus im Jahre 1496 hielt Heinrich das
Verkehrsverbot aufrecht[39].
Im Jahre 1497 wurden auf den besonderen Wunsch Kölns und des Londoner
Kontors von der Hanse und England die Verhandlungen wiederaufgenommen[40].
Die Tagfahrt, welche die seit 1491 erhobenen Klagen besprechen und den
Grund für weitere Verhandlungen legen sollte, verlief aber im Sande. Die
englischen Gesandten erklärten die Vollmachten der hansischen Vertreter
für ungenügend und wollten sich auf Verhandlungen mit ihnen nicht
einlassen. Das einzige, was die Hansen von ihnen erlangen konnten, war
das mündliche Versprechen, daß der bestehende Zustand zunächst nicht
geändert werden sollte[41].
Die neue Tagfahrt, die man in Antwerpen in Aussicht genommen hatte, wurde
im Juni 1499 in Brügge eröffnet[42]. Eine stattliche Zahl von hansischen
und englischen Vertretern hatte sich zu den Beratungen eingefunden. Alle
Fragen, die seit einem Jahrzehnt die hansisch-englischen Beziehungen
störten, kamen hier nochmals ausführlich zur Sprache. Die Verhandlung
wandte sich, nachdem die Engländer die übliche Ausstellung am hansischen
Mandat gemacht hatten, welche ihnen nach der Meinung der Hansen nur den
Vorwand geben sollte, jederzeit von den Abmachungen zurücktreten zu
können[43], zunächst der schon viel erörterten Entschädigungsfrage zu.
Entsprechend ihrer früheren Haltung wollten die englischen Gesandten
ihren König in dieser Sache zu nichts verpflichten. Sie lehnten alle
Vorschläge der Hansen, welche ein bestimmtes Verfahren zur Erledigung
der Schadenersatzforderungen festsetzen wollten, ab und machten den
Gegenvorschlag, alle Klagen, die hansischen wie die englischen, durch
englische Gerichte entscheiden zu lassen. Diese Forderung faßten die
Hansen als eine Verhöhnung und Verspottung der Städte auf. Schließlich
verabredete man, jeder solle vor seinem Richter verklagt werden, die
Engländer in England, die Hansen in den einzelnen Städten; in Zukunft
solle aber jedes Kaperschiff vor seinem Auslaufen sich verbürgen, daß es
Freunde und Verbündete nicht angreifen werde[44].
Der nächste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen der hansischen
Privilegien. Es waren die alten Klagen, welche die hansischen Gesandten
über die Beschränkung ihrer Freiheiten vorbrachten. Sie verlangten
besonders wieder, daß die neue Scherordnung aufgehoben und ihren
Kaufleuten die 1493 ausgestellten Obligationen zurückgegeben würden,
und stützten ihre Forderung auf die ihnen vom König gegebene und vom
Parlament mehrmals bestätigte Zusicherung, daß Parlamentsakten ihren
Privilegien nicht präjudizieren sollten. Nach den Vorkommnissen der
letzten Jahre war es für sie von Wichtigkeit, Gewißheit darüber zu
erhalten, ob jene Zusicherung noch Gültigkeit habe. Die Engländer wichen
wie immer einer klaren und festen Antwort aus. Sie erklärten, der König
würde alles erfüllen, wozu er mit Recht verpflichtet sei. Doch sei ihnen
unmöglich, bestimmte Zugeständnisse zu machen, da ihre Vollmacht nicht
erlaube, königliche Obligationen zurückzugeben und Parlamentsakten außer
Kraft zu setzen[45].
Diese Erklärung der Engländer machte weitere Verhandlungen zwecklos.
Die Hansen rüsteten sich zur Abreise und baten um die Aufstellung
eines Abschieds. Nun lenkten die Engländer ein und schlugen vor, die
Beratungen eine Zeitlang auszusetzen, damit sie über ihr Ergebnis dem
Könige Bericht erstatten und weitere Befehle einholen könnten[46].
Heinrich VII. lehnte die Erfüllung der hansischen Forderungen in Sachen
des Schadenersatzes und der Parlamentsakten ab. Er hätte am liebsten
die Entschädigungsklagen durch gegenseitigen Ausgleich aus der Welt
geschafft. Da die Hansen dies nicht bewilligen wollten, sollte für
sie ein Richter in Calais, für die Engländer in Brügge oder Antwerpen
ernannt werden. In betreff der Privilegienverletzungen und der Herausgabe
der Obligationen müßten sich die Hansen, so erklärte der König, mit den
Antworten seiner Gesandten zufrieden geben. Den vollständigen Bruch mit
den Städten wünschte Heinrich aber zu vermeiden, da er sich darauf
nicht genügend vorbereitet glaubte. Er gab deshalb seinen Gesandten
Weisung, im Notfall die Verhandlungen um zwei Jahre zu vertagen[47].
Mitte Juli wurden die Beratungen in Brügge wiederaufgenommen. Sie
begannen mit der Forderung der Engländer, ihre Kaufleute in Preußen in
den zugestandenen Freiheiten nicht mehr zu beschränken. Die Danziger
erwiderten wie früher, sie würden jenen die Freiheiten lassen, die sie
seit Menschengedenken gebrauchten, und die auch die nichtpreußischen
Hansen besäßen. Aber unbeschränkten Handel würden sie den englischen
Kaufleuten nie und nimmer zugestehen. Darauf erklärten die englischen
Gesandten, wenn ihre Kaufleute in Preußen keine anderen Rechte haben
sollten als die Hansen, so sollten auch diese in England keine anderen
Freiheiten genießen als die Engländer selbst[48].
Als man nach diesen in der Hauptsache ergebnislosen Auseinandersetzungen
daran ging, einen Abschied aufzustellen, verwarfen die Engländer die
vorher angenommenen Vereinbarungen und stellten ganz neue Forderungen.
Die Hansen waren über die Haltung der Engländer erbittert, die bald ihr
Mandat, bald die neue Instruktion vorschützten, um jede feste Abmachung
zu hintertreiben[49]. Doch konnten sie die sofortige Erledigung der
Streitfragen nicht mehr durchsetzen und mußten in eine mehrjährige
Vertagung der Verhandlungen willigen. Bis zum 1. Juli 1501 sollte in
allem der augenblickliche Zustand festgehalten und der gegenseitige
Verkehr fortgesetzt werden. Dem König und den Städten blieb es
überlassen, dann eine neue Tagfahrt zur endgültigen Entscheidung der
strittigen Punkte anzuberaumen[50].
Getrennt von der übrigen Hanse, versuchte damals Riga, ein Sonderabkommen
mit England zu schließen. Die livländischen Städte hatten, wie wir
wissen, den Frieden zu Utrecht nicht angenommen und waren deshalb nach
den Bestimmungen des Vertrags vom Genuß der Privilegien in England
ausgeschlossen worden. Um mit England zum Frieden zu gelangen, schickte
Riga 1498 eine Gesandtschaft an Heinrich VII. Diese vereinbarte einen
Vertrag, der nicht bloß Riga selbst Verzicht auf wichtige alte Rechte
und Forderungen zumutete, sondern auch die Interessen der Hanse verletzte.
Der Vertrag gestand den englischen Kaufleuten den zollfreien Verkehr in
Riga und den abhängigen Städten zu. Die Kaufleute aus Riga dagegen
sollten in England die hansischen Zollprivilegien nur für die Waren, die
sie aus dem Osten brachten, genießen, aber für alle anderen, auch für
die in England gekauften Waren die Zölle der Fremden bezahlen. Außerdem
sollte Riga die alte Schuldverschreibung Heinrichs IV. vom Jahre 1409
herausgeben[51].
Die Hanse glaubte mit Recht ihre eignen Zollprivilegien durch diese
Bestimmungen gefährdet. Ihre Gesandten verhinderten deshalb, als sich
1499 in Brügge ein Bote Rigas mit der Ratifikation des Vertrages
einstellte, die Auswechslung der Urkunden[52]. Riga nahm an Stelle
dessen ein Jahr später den Utrechter Frieden an. Lübeck teilte dem
Könige dies mit und bat, die Kaufleute aus Riga wieder zu den hansischen
Privilegien zuzulassen[53]. Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den
günstigen Vertrag aufzugeben; später scheint man aber auf beiden Seiten
das Abkommen stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist nämlich
auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede. Die Engländer
beriefen sich damals in ihren Klagen über Riga nur noch auf die mit der
gesamten Hanse 1499 geschlossene Übereinkunft[54].
Die Jahre, die den Brügger Verhandlungen folgten, verliefen ziemlich
ruhig[55]. Die in Aussicht genommene Tagfahrt wurde im gegenseitigen
Einverständnis zunächst bis zum 1. Juli 1502, dann bis 1504
hinausgeschoben. In diesem Jahre vertagte sie Heinrich VII., weil die
hansischen Beschwerden beseitigt seien, auf unbestimmte Zeit[56]. Das
Parlament nahm nämlich damals eine Akte an, daß alle Statuten, welche
den Privilegien widerstritten, auf die Hansen keine Anwendung finden
sollten[57]. Hocherfreut machte das Londoner Kontor den Städten von
diesem Beschluß, der seiner Meinung nach den Streit um die 1474 von
Eduard IV. gegebene und vom Parlament bestätigte Zusicherung beendete[58],
Mitteilung; auch der König schrieb an Lübeck, er hoffe, die hansischen
Kaufleute nunmehr in jeder Weise zufrieden gestellt zu haben. Heinrich
fügte aber, wie man annehmen muß, um die englischen Kaufleute wegen des
Zugeständnisses an die Hansen zu beschwichtigen, der Akte einen Zusatz
bei. Dieser Zusatz, der sich im englischen Text der Statutes of the
Realm findet, im lateinischen aber fehlt, besagt, daß das Statut die
Interessen, Freiheiten und Rechte der Stadt London nicht schädigen
solle[59]. Wir wissen nicht, ob den Hansen diese Zusicherung an London
bekannt war, und welchen Einfluß sie auf die Durchführung der Akte
gehabt hat. Da von der Sache später nicht mehr die Rede ist, können wir
überhaupt weder mit Bestimmtheit sagen, daß die Hansen auf Grund des
Statuts von den seit Jahren bekämpften Parlamentsakten befreit wurden,
noch daß das Gegenteil der Fall war. Doch glaube ich, aus manchen
Anzeichen schließen zu dürfen, daß die Akte wirklich in Kraft getreten
ist. Hierfür spricht einmal, daß die Hansen bis zum Tode Heinrichs
VII. sich nie über die Nichtbeobachtung jener beschwerten, dann aber
besonders, daß sie in den ersten Jahren Heinrichs VIII. auf Grund einer
königlichen Provisio von den Parlamentsakten befreit waren[60].
1504 kam es zu erneuten Verwicklungen zwischen England und Burgund, und
Heinrich VII. erließ wieder ein Verbot, mit den Ländern seines Gegners
zu verkehren[61]. Wie in den neunziger Jahren wollte er auch damals den
hansischen Kaufleuten die Ausfuhr nach dem Osten nur gestatten, wenn sie
sich verbürgten, keine englischen Waren nach den Niederlanden und keine
niederländischen nach England zu führen. Die hansischen Kaufleute trugen
aber, da der König trotz wiederholter Forderungen der Städte die früher
ausgestellten Bürgschaften noch nicht zurückgeliefert hatte, Bedenken,
ihm neue in die Hand zu geben[62]. Wir wissen nicht, wie die Sache
ausgegangen ist, ob sich die Hansen gefügt haben, oder ob der König auf
seine Forderung verzichtet hat[63]. Von den Städten bemühte sich wieder
vor allem Köln, dessen Kaufleute den weiten Umweg über Kampen und
Hamburg machen mußten, die Aufhebung der Handelssperre zu erlangen. Doch
hielt der König an dem Verkehrsverbot fest, bis 1506 ein Ausgleich mit
Burgund zustande kam[64].
Seit der Brügger Tagfahrt von 1499 sind in den hansisch-englischen
Beziehungen ernstere Störungen bis zum Tode Heinrichs VII. nicht mehr
vorgekommen. An einzelnen Bedrückungen, besonders an Übergriffen von
Beamten hat es gewiß auch damals nicht gefehlt[65]. Diese Belästigungen
können aber nicht so bedeutend gewesen sein. Denn während auf den beiden
Hansetagen von 1506 und 1507 wohl des langen und breiten über die
Frage verhandelt wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung
abgestellt werden könne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht
genommen wurde, welche die gefaßten Beschlüsse auf dem Kontor durchführen
sollte[66], gingen die Städte über die Klagen, welche der Kaufmann über
die Beschränkung seines Handels vorbrachte, kurz hinweg und begnügten
sich, in einem ganz farblosen Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und
ihren Bürgern sein Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen[67].
Neue Verwicklungen zwischen beiden Ländern drohten beim Ausbruch des
Krieges der wendischen Städte gegen Dänemark zu entstehen. Die in der
Ostsee geschädigten englischen Kaufleute wollten die Hansen in England
für die Taten der städtischen und der dänischen Auslieger verantwortlich
machen und verklagten sie vor dem königlichen Rat wegen der Beteiligung
an den Plünderungen ihrer Schiffe[68]. Doch wünschte der neue König
Heinrich VIII. in den ersten Jahren seiner Regierung keine Störung der
friedlichen Beziehungen zu den Deutschen. Die Beschwerden der Kaufleute
wurden von ihm abgewiesen und ebenso die wiederholten Anträge König
Johanns von Dänemark, der ihn aufforderte, die deutschen Städte, ihre
gemeinsamen Feinde, gemeinsam zu bekriegen und niederzuringen[69].
Heinrich VIII. gab vielmehr damals den hansischen Kaufleuten manchen
Beweis seiner freundlichen Gesinnung. Nicht bloß bestätigte er die
Privilegien und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar mehrmals
gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses, die Zusicherung, daß
die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten nicht berührt werden
sollten[70].
Erst seit der Mitte des Jahrzehnts änderte die englische Regierung
ihre Haltung und eröffnete auf die Stellung der hansischen Kaufleute
einen Angriff, der alle früheren an Schärfe und Heftigkeit übertraf.
Die steigende Erbitterung gegen die Fremden mag den König auch zu
energischerem Vorgehen gegen die Deutschen gedrängt haben[71]. Aber viel
mehr als durch den Fremdenhaß des Bürgertums scheint der Umschwung durch
die hansefeindliche Gesinnung des damaligen Leiters der englischen
Politik veranlaßt worden zu sein. Alles deutet darauf hin, daß der
allmächtige Kardinal und Kanzler Wolsey der eigentliche Träger der
Politik war, die auf eine völlige Beseitigung oder wenigstens möglichste
Einschränkung der hansischen Privilegien hinzielte. Mit vollem Recht
nannten ihn die Hansen ihren schärfsten und gefährlichsten Widersacher.
Unter dem Vorwande, daß Stralsunder im dänischen Kriege 1511 ein englisches
Schiff genommen und noch nicht zurückgegeben hätten, setzte Wolsey die
Kaufleute aus den wendischen Städten gefangen und beschlagnahmte ihre
Waren. Zwei angesehene Mitglieder des Kontors mußten sich unter Stellung
von 500 £ verbürgen, daß kein Kaufmann aus Lübeck, Rostock, Wismar und
Stralsund bis zur endgültigen Entscheidung des Falles England verlassen
werde[72].
Zugleich ging Wolsey daran, die Gültigkeit der hansischen Privilegien
überall zu beschränken. Es wurde streng darauf gesehen, daß die Hansen
die Scherordnung beobachteten. Gegen zahlreiche deutsche Kaufleute
wurden im Exchequer Prozesse wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken
eröffnet. 1519 wurde ein Kölner von Wolsey zu einer Buße von 126 £
verurteilt. Die Hansen mußten befürchten, daß die noch schwebenden
Prozesse, in denen es sich um die Summe von 18 880 £ handelte, ebenso
enden würden[73]. Den hansischen Zwischenhandel versuchte der Kanzler
zu vernichten, indem er behauptete, daß die Zollprivilegien der Hansen
sich nur auf Waren hansestädtischen Ursprungs erstreckten, und daß
sie Waren aus andern Ländern überhaupt nicht nach England bringen
dürften[74]. Auch die alten, noch in der Hand des Königs befindlichen
Schuldverschreibungen holte Wolsey hervor, um auf die hansischen
Kaufleute einen Druck auszuüben. Wenn diese bei ihm Klagen vorbringen
wollten, wurde ihnen mit der Einforderung der Obligationen gedroht,
so daß sie schließlich nicht mehr wagten, irgendwelche Beschwerden
einzureichen[75].
Der Hansetag von 1517 erhob beim König gegen diese unerhörten Zumutungen
Vorstellungen und trug Stralsund, das zur Zurückgabe des Genommenen
bereit war, auf, einen Vertreter nach England zu schicken und den
Streitfall beizulegen[76]. Aber weder die Briefe der Städte noch der
Bote Stralsunds hatten einen Erfolg zu verzeichnen. Auf dem Hansetag des
nächsten Jahres beschlossen deshalb die Städte, die 1499 abgebrochenen
Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen. Sie baten Heinrich
VIII., zum Herbst oder zum nächsten Frühjahr Gesandte nach den
Niederlanden zu schicken[77]. Wolsey zeigte sich anfangs nicht sehr
bereit, auf das Gesuch der Städte einzugehen, und ließ das Kontor lange
ohne Antwort. Von einer Tagfahrt in den Niederlanden wollte er überhaupt
nichts wissen. Nur auf englischem Boden wollte er mit den Hansen
verhandeln.
Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von Tag zu Tag
schwieriger. Im Januar 1519 stellte der Kanzler an sie die Forderung,
sie sollten den geschädigten Lynnern ihre Verluste ersetzen oder sich
mit Leib und Gut für die Sicherheit der Engländer, die zur Einforderung
des Schadens nach Stralsund geschickt werden sollten, verbürgen. Als
das Londoner Kontor beide Forderungen als rechtswidrig zurückwies,
drohte Wolsey mit Repressalien und der Aufhebung der Privilegien[78].
Im Frühjahr 1519 erneuerten die Städte ihr Gesuch um Abhaltung einer
Tagfahrt in den Niederlanden[79]. Nach England selbst Gesandte zu
schicken, schien ihnen zu demütigend. Lieber wollten sie den Verkehr
mit England abbrechen und den Kaufmann zum Verlassen des Landes
auffordern[80]. Die hansischen Kaufleute bekamen aber, als sie die
Werbung der Städte vorbrachten und um Antwort baten, von Wolsey nur
übermütige und höhnische Worte zu hören. Der Kardinal forderte besonders
die Erfüllung seiner genannten Forderungen. Es nutzte den Kaufleuten
nichts, daß sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes nachwiesen
und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6. Juni verurteilte sie die
Sternkammer unter dem Einfluß Wolseys zu einer Buße von 500 £. Um den
drohenden Repressalien, zu denen den Lynnern die Erlaubnis gegeben war,
zu entgehen, mußten die Hansen die Strafe bezahlen[81]. Ebenso endete
wenig später ein zweiter Prozeß vor der Sternkammer. Kaufleute aus Hull
beklagten sich, daß ihnen im April 1519 ihr Schiff im Hafen von Wismar
genommen sei. Wolsey entschied, daß sie sich an dem Gut der Hansen
schadlos halten könnten, wenn diese nicht eine Entschädigung von 250 £
zahlten[82].
Der Kanzler gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er erklärte
die Zollermäßigungen, welche die Hansen bisher genossen hatten, für
aufgehoben, da sie in den Privilegien keine Begründung fänden. In
Zukunft sollten die niedrigen Zollsätze nur noch für Waren, die aus den
Hansestädten selbst stammten, wie Wachs, Flachs, Pech, Teer, Leinwand u.
a., gelten, für alle anderen Waren aber, besonders auch für die, welche
sie in England kauften und ausführten, sollten sie die Zölle der fremden
Kaufleute bezahlen[83].
Nach vielen erfolglosen Werbungen erreichten die Kaufleute endlich im
November, daß Wolsey, der bisher nur in England selbst mit der Hanse
hatte verhandeln wollen, nachgab und sich bereit erklärte, im nächsten
Jahr Gesandte nach Brügge zu senden[84].
Dort wurden am 21. Juli 1520 zwischen den hansischen und englischen
Vertretern die Verhandlungen eröffnet[85]. Die ersten Reden der
Engländer klangen durchaus friedlich und versöhnlich. Sie schienen
nichts sehnlicher zu wünschen als die Wiederherstellung des guten
Einvernehmens mit der Hanse[86]. Aber trotz der liebenswürdigen Worte
dachten sie, wie der Beginn der eigentlichen Verhandlungen sofort zeigen
sollte, weniger denn je an Entgegenkommen und an Erfüllung der
hansischen Forderungen. Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten die
englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt, sie
würden aber, wenn sie zurückgekehrt seien, eine genaue Untersuchung
anstellen[87]. Die angegriffenen Handelsverordnungen verteidigten sie,
indem sie behaupteten, der König könne zum Vorteil seines ganzen Landes
auch gegen die hansischen Privilegien Statuten erlassen. Deshalb sei
er durchaus befugt, im Interesse der zahlreichen Scherer und Walker
in seinem Reich die Ausfuhr ungeschorener und unfertiger Laken zu
verbieten. Dieses Recht bestritten die Hansen dem Könige aufs heftigste,
weil es die Gültigkeit ihrer Privilegien aufzuheben drohte, und beriefen
sich auf das kaiserliche und kanonische Recht und auf die Entscheidungen
der Doktoren. Die Verbindlichkeit dieser für den englischen König lehnte
Thomas Morus, der unter den englischen Vertretern besonders hervortrat,
in einer längeren Rede ab; da sein König über sich keinen Herrn habe,
gelte für ihn nur das englische und das natürliche Recht[88].
Nach der ausführlichen Verteidigung der Scherordnung wollten sich die
englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen nicht einlassen und
schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen zu vertagen. Den Antrag
der Hansen, wenigstens über die schon genügend erörterten Artikel eine
Einigung herbeizuführen, wiesen sie kurz ab; sie seien übereingekommen,
in keiner Sache, welche die Gewalt und das Ansehen ihres Königs berühre,
endgültig abzuschließen. Die Hansen befanden sich in einer schlimmen
Lage; sie waren überzeugt, daß die Absicht der Engländer sei, sie
entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder sie von Tagfahrt zu
Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch Mühen und Kosten zur Nachgiebigkeit
gezwungen seien und sich den englischen Forderungen fügten. Aber bei
der in England herrschenden Stimmung mußten sie befürchten, daß sich
der König zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach
den Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt
resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen Gesandten
in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie für das kleinere Übel
hielten[89].
Bei der Beratung über den Abschied prallten die Gegensätze nochmals
scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, daß die im Exchequer
gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse während der Vertagung eingestellt
und keine neuen eingeleitet würden. Die Engländer sahen in einer solchen
Bestimmung eine Beeinträchtigung der Würde ihres Herrn und lehnten sie
grundsätzlich ab. Sie erklärten sich dagegen bereit, beim Könige dahin
zu wirken, daß er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig die
Prozesse bis auf weiteres vertage.
Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung zurückkamen,
teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im geheimen mit, sie hätten aus
England den Befehl erhalten, mit den Hansen nicht abzuschließen, da
deren Vollmachten nicht genügten, sie selbst sähen aber im beiderseitigen
Interesse lieber die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und
bäten sie deshalb, ihren zwecklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten
den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und verlangten
seine unveränderte Annahme. Es wurde den hansischen Vertretern schwer,
auf die Suspension der Prozesse zu verzichten. Doch sollten sie die
Verhandlungen ganz scheitern lassen und ihre Kaufleute, die noch in
England waren, einem ungewissen Schicksal überlassen? Um Zeit zu
gewinnen, fügten sie sich und erklärten sich mit dem englischen Entwurf
einverstanden. Der Abschied bestimmte, daß am 1. Mai 1521 eine neue
Tagfahrt stattfinden sollte, und daß in der Zwischenzeit die Kaufleute
in beiden Ländern frei und sicher verkehren dürften[90].
Da die Brügger Verhandlungen eine Besserung der Lage nicht gebracht
hatten, gaben die hansischen Gesandten den Kaufleuten den Rat, sich zur
Räumung Englands bereit zu machen. Sie forderten sie aber dringend auf,
nichts gegen die Abmachungen zu unternehmen, damit den Engländern kein
Anlaß gegeben werde, sich über diese hinwegzusetzen[91].
Um über die von den Engländern in Brügge erhobenen Forderungen und über
ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen die Städte Ende Mai 1521 in
Lübeck zusammen. Die Beschwerden, die das Londoner Kontor vorbrachte,
besonders das Verbot der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse
vor dem Exchequer, die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der
stralsundischen Auslieger, die Zurückbehaltung der Obligationen aus
der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausführlich besprochen und den
Gesandten, die von Lübeck, Köln, Hamburg, Danzig, Stralsund und
Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engländern geschickt werden
sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe zu fordern und die hansischen
Privilegien zu verteidigen. Wenn alle Versuche, eine friedliche Einigung
herbeizuführen, mißglückt waren, dann sollte der letzte Schritt getan
und das Kontor geräumt werden. In diesem Falle wollten die Städte
einmütig zusammenstehen[92].
Die neue Tagfahrt, die auf den Wunsch der Städte wegen des Hansetages
um einige Monate verschoben worden war[93], wurde am 13. September in
Brügge eröffnet. Sofort nach dem Beginn der Verhandlungen forderten
die englischen Gesandten, wie sie auf dem letzten Kongreß in Aussicht
gestellt hatten[94], die Bekanntgabe der Namen der Städte, welche an den
Privilegien in England teilnähmen. Als die hansischen Vertreter allerlei
Ausflüchte machten und vorgaben, nicht alle Hansestädte zu kennen,
erklärten die Engländer kurz, sie würden in die Verhandlungen nur
eintreten, wenn ihre Forderung erfüllt werde. Die Hansen fügten sich
schließlich, um jenen nicht den Vorwand zum Abbruch der Verhandlungen
zu geben, und nannten 45 Städte als Mitglieder der Hanse, indem sie
zugleich in einem Protest, den sie mit Zustimmung der Engländer abgaben,
die Rechte der nichtgenannten hansischen Orte wahrten[95].
Die Verhandlungen drehten sich darauf hauptsächlich um die hansischen
Privilegien. Die Engländer zählten in ihrer Beschwerdeschrift zahlreiche
Mißbräuche und Überschreitungen der Freiheiten auf, welche sich die
hansischen Kaufleute ihrer Meinung nach hatten zu schulden kommen
lassen, und behaupteten, daß die Privilegien durch diese Mißbräuche
verwirkt seien[96]. Thomas Morus setzte am 5. Oktober in einer längeren
Rede auseinander, daß Heinrich VIII. nicht mehr verpflichtet sei, die
Freiheiten zu beobachten, und die Kaufleute sofort aus seinem Reiche
treiben könne. Da der König friedlich gesinnt und der alten Freundschaft
eingedenk sei, wolle er jedoch von seinem Rechte zunächst keinen Gebrauch
machen und versuchen, auf gütlichem Wege mit der Hanse zu einer Einigung
zu gelangen. Die Hansen sollten ihr törichtes und zweckloses Pochen auf
ihre angeblichen Rechte aufgeben und mit den Gesandten einen völlig
neuen Vertrag über den gegenseitigen Verkehr abschließen. In ihrer Hand
läge es, sich für Frieden und Freundschaft mit England oder für die
Räumung des Reiches zu entschließen.
Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei, ihre Privilegien
seien nach wie vor gültig, und forderten ihre uneingeschränkte
Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit der Entscheidung des
königlichen Rats, auf die sich Morus gestützt hatte, und schlugen vor,
die Streitfrage einem Schiedsgericht, dem Kaiser oder einer Universität,
zu unterbreiten. Wenn auch die Engländer von einem Schiedsgericht nichts
wissen wollten, so schienen sie doch im übrigen einzulenken. Morus nahm
seine ersten scharfen Äußerungen zurück. Der König wolle durchaus nicht
die deutschen Kaufleute ihrer Freiheiten berauben und sie aus seinem
Lande verjagen. Diese hätten aber ihre Rechte vielfach überschritten und
dadurch die Interessen des Königs und seiner Untertanen schwer
geschädigt. Da man dies nicht mehr dulden könne und wolle, müsse jetzt
vor allem über jene Mißbräuche verhandelt und versucht werden, sie
abzustellen. Die hansischen Vertreter waren zu einer Besprechung dieser
Fragen nur unter der Bedingung bereit, daß ihre Freiheiten dadurch nicht
berührt würden[97].
Als man mit diesen Verhandlungen beginnen wollte, erklärten Morus und
Knight, sie seien von Wolsey zurückgerufen und müßten Brügge sofort
verlassen. Mit ihrer Abreise gerieten die Verhandlungen ins Stocken. Die
zurückgebliebenen englischen Gesandten wollten sie unter dem Vorwande,
sie müßten das Eintreffen neuer Befehle vom König abwarten, nicht
fortsetzen[98]. Erst nach fünf Wochen, am 19. November, kehrte Knight
nach Brügge zurück[99]. Er kam aber nicht, um die abgebrochenen
Verhandlungen wiederaufzunehmen. Wolsey ließ vielmehr durch ihn den
Hansen eröffnen, er habe aus den früheren Verhandlungen die Überzeugung
gewonnen, daß die hansischen Privilegien durch Mißbrauch verwirkt seien
und allein von der Gnade des Königs abhingen, der sie aufheben oder
weiter verleihen könne. Da er durch Morus und Knight erfahren habe,
daß die Hansen zum Abschluß eines neuen Handelstraktats bereit seien,
fordere er sie auf, zum 1. Mai 1522 zur Fortsetzung der Verhandlungen
bevollmächtigte Vertreter nach England zu schicken[100].
Die Hansen waren über die Antwort des Kardinals sehr erstaunt. Energisch
wiesen sie vor allem die Annahme zurück, daß sie mit dem Abschluß eines
neuen Handelsvertrages einverstanden seien. Der Kardinal müsse über
diesen Punkt falsch unterrichtet worden sein; denn sie dächten nicht daran,
ihre Privilegien aufzugeben. Sie erinnerten die englischen Gesandten an
die Versprechungen, die sie ihnen früher gegeben hatten, und baten sie,
diese endlich zu erfüllen und die Privilegien wiederherzustellen. Die
Hansen bemühten sich vergeblich, die Verhandlungen wieder in Gang zu
bringen. Die englischen Gesandten behaupteten, Weisung zu haben, alles
an den König zurückzubringen. Sie dürften nur noch kurze Zeit in Brügge
warten. Die Hansen sollten sich deshalb schnell entschließen. Diese
lehnten aber ab, auf die englische Forderung eine bestimmte Antwort zu
geben, da sie ihren Städten in einer so wichtigen Sache nicht vorgreifen
wollten[101].
Die wochenlangen Verhandlungen hatten wieder ergebnislos geendet. Die
Lage der Hansen war schlimmer denn je. Ihre Vertreter hatten zwar an
Heinrich VIII. und Wolsey die Bitte gerichtet, den Termin für die
neue Tagfahrt zu verschieben, damit die Städte Zeit hätten, über die
englische Forderung zu beraten; ihr Gesuch war aber ohne Antwort
geblieben. Es stand zu befürchten, daß Wolsey die hansischen Freiheiten
sofort einziehen werde. Die Städte forderten ihre Kaufleute deshalb auf,
ihre Privilegien und Kleinodien in Sicherheit zu bringen, selbst aber so
lange wie möglich auf dem Kontor auszuharren[102]. Doch ging die Gefahr,
welche der Hanse zu drohen schien, vorüber. Die befürchtete Aufhebung
der Privilegien erfolgte nicht, obwohl die Städte im Sommer 1522 keine
Gesandtschaft nach England schickten. Die hansisch-englischen
Beziehungen besserten sich wieder, und von einer Wiederaufnahme der
Verhandlungen war auf beiden Seiten nicht mehr die Rede.
Durch die von Schanz seinem Werk über die englische Handelspolitik
beigefügten Tabellen sind wir über die Größe der Ein- und Ausfuhr
Englands in der Zeit der beiden ersten Tudors ausgezeichnet
unterrichtet. Wir sehen, daß der hansische Handel in England in dieser
Zeit noch recht ansehnlich war. Die Hansen führten unter Heinrich VIII.
mehr Tuch aus als alle anderen fremden Kaufleute zusammen. Sie
verzollten jährlich im Durchschnitt 23 352 Stück, die anderen Fremden
dagegen nur 19 665 Stück. Die Tuchausfuhr der Hansen war in der ersten
Hälfte des 16. Jahrhunderts in fortwährendem Steigen begriffen.
Die hansischen Kaufleute verzollten in London[103]:
1500 21 389 Stück
1509-1527 19 252 " }
1527-1538 25 979 " } im jährlichen Durchschnitt
1538-1547 28 339 " }
1547/48 43 583 "
1548/49 44 402 "
Auch über die hansische Einfuhr in dieser Zeit können wir genauere
Angaben machen, als es für frühere Perioden möglich war. Während der
Regierung Heinrichs VIII. war fast die gesamte Wachseinfuhr (97 %)
in den Händen der Hansen[104]. Ihr Anteil an dem Import der übrigen
östlichen Produkte muß ebenso groß gewesen sein. Denn noch um die Mitte
des Jahrhunderts beklagten sich die Engländer, daß die Hansen die Preise
für Flachs, Hanf, preuß. Eisen, Asche, Pech, Teer, Tran, Stockfisch
absichtlich hochhielten. Die hansischen Kaufleute beherrschten also den
Handel mit diesen Artikeln. Dasselbe zeigt noch ein anderes Beispiel.
1545 hatte ein Hanse den Handel mit Bogenstäben in seiner Hand
monopolisiert und wollte zum großen Unwillen der Engländer zu dem ihm
festgesetzten Preise nicht verkaufen[105].
An dem englisch-isländischen und dem englisch-südfranzösischen Handel
waren die Hansen damals noch stark beteiligt. 40 hansische Schiffe
verkehrten im Durchschnitt jährlich zwischen England und Südfrankreich.
Dagegen war der hansische Handel von Bergen nach Boston im Rückgang.
1505 klagte das Londoner Kontor, daß der Hof zu Boston ganz verfalle,
und daß kein Bergenfahrer mehr die Stadt aufsuche. Der Kaufmann bat
deshalb die Städte, jene wieder zum Besuch der Niederlassung in Boston
zu veranlassen, damit der Handel nach Bergen nicht ganz in die Hände der
englischen Kaufleute überginge, welche seit einiger Zeit wieder
zahlreicher nach Norwegen führen[106].
Zum Vergleich wollen wir nun einige Zahlen über den englischen
Aktivhandel in dieser Periode anführen. Der Anteil der englischen
Kaufleute am Tuchexport betrug unter Heinrich VIII. 58 %[107]; sie
führten im Durchschnitt jährlich 55 000 Stück aus. Ihr Export stieg in
der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts von 44 256 auf 61 908 Stück. Die
nicht mehr große Wollausfuhr wurde wohl vollständig, die Zinnausfuhr zu
78 % und die der Häute und Felle zu 46 % von den Engländern selbst
besorgt. Einen hervorragenden Anteil hatten sie ferner an dem Weinimport
(78 %)[108].
Leider ist es nicht möglich, mit Sicherheit zu entscheiden, ob der
Anteil der englischen Kaufleute an der Ein- und Ausfuhr ihres Landes
seit dem 14. Jahrhundert zugenommen hat. Man darf aber wohl annehmen,
daß sich im großen und ganzen seit Eduard III. und Richard II. in dieser
Hinsicht die Verhältnisse nicht viel verschoben haben.
Der englische Handel ging zum weitaus größten Teil nach den Niederlanden;
Antwerpen war der Weltmarkt für das englische Tuch. Von dort drangen die
englischen Kaufleute auch ins Innere Deutschlands vor; wir finden sie
auf den großen westdeutschen Märkten, besonders auf der Frankfurter
Messe[109]. Gering blieb dagegen der Ostseehandel der Engländer. 1503
gingen 21 und 1528 57 englische Schiffe durch den Sund. In den dreißiger
und vierziger Jahren betrug der englische Verkehr durch den Sund im
Durchschnitt 36 Schiffe[110].