8. Kapitel.

Die hansisch-englischen Beziehungen unter den beiden ersten Tudors.

Den Regierungsantritt Heinrichs VII. benutzten die englischen Kaufleute

zu einem erneuten Versuch, ihre alten Forderungen durchzusetzen und die

bedingungslose und unbeschränkte Bestätigung der hansischen Privilegien

durch den neuen König zu verhindern. Die Kaufleute, Schiffer und

Bewohner der Hafenstädte reichten zu diesem Zwecke eine Beschwerdeschrift

gegen die Hansen beim König und dem seit dem November 1485 tagenden

Parlament ein[1]. Diese wies hin auf die Verdrängung der englischen

Händler aus Bergen, Island und den burgundischen Märkten, auf den

großen Schaden, den ganz England dadurch hatte, und auf die schlechte

Behandlung und die geringen Freiheiten ihrer Landsleute in den

Hansestädten. Die Kaufleute meinten, ein Vertrag, der einseitig dem

einen Teil nur Nutzen, dem anderen aber nur Schaden bringe, könne keinen

Bestand haben; es sei für England besser, eine Änderung dieses Zustandes

mit Gewalt zu versuchen, als dem eignen Untergang mit verschränkten

Armen zuzusehen. Die Petition hatte keinen Erfolg. Nachdem die vor das

Parlament geladenen hansischen Kaufleute sich wegen der vorgebrachten

Vorwürfe gerechtfertigt hatten, wurden von Heinrich VII. am 9. März 1486

die hansischen Privilegien und der Utrechter Vertrag bestätigt[2].

Noch in demselben Jahre erhoben aber die englischen Kaufleute neue

schwere Anschuldigungen gegen die Hansen. Sie behaupteten, daß diese in

den Niederlanden Kaperschiffe gegen sie ausrüsteten und das Brügger

Kontor die Seeräuber gegen sie unterstütze. Die Einwendungen des

Londoner Kontors und der Städte, daß die Freibeuter im Dienst des

dänischen Königs ständen und die Hanse auf ihr Tun und Lassen keinen

Einfluß habe[3], fanden in England keine Anerkennung. Die Engländer

meinten, die Hansen gäben sich bald für Dänen, bald auch für Osterlinge

aus, wie es ihnen gerade beliebte[4].

Die Räubereien dieser dänischen Kaper, unter denen die englische

Schiffahrt schwer zu leiden hatte[5], während die Hansen ihren Verkehr

fast ungestört fortsetzen konnten, erregten in den englischen

Handelskreisen große Erbitterung. Da unter den Freibeutern viele

Deutsche waren und auch frühere Hansen sich ihnen zugesellt hatten[6],

die sich von Engländern geschädigt glaubten, wollten die Kaufleute die

Hansen in England für alle Gewalttaten jener verantwortlich machen und

sich an ihrem Gut schadlos halten. Der König lehnte aber zunächst ihr

Verlangen ab. Er erklärte den Hansen mehrmals, daß er die bestehenden

Verträge halten wolle, wenn diese auch von ihrer Seite beobachtet

würden[7]. Als im nächsten Jahre die englischen Kaufleute neue Anklagen

vorbrachten und die Aufhebung der hansischen Privilegien forderten, wies

Heinrich sie mit ihren Klagen an die Tagfahrt mit den Städten, zu der

er sich im Oktober 1487 auf Vorschlag des Londoner Kontors bereit

erklärt hatte[8].

Die Einwohner von Hull, denen von den Kapern zwei Schiffe weggenommen

waren, wollten sich mit diesem Bescheid nicht mehr zufrieden geben,

sondern erklärten, sie würden sich an dem ersten hansischen Schiff, das

ihren Hafen anlief, schadlos halten. Wenig später mußte das Londoner

Kontor den Städten mitteilen, daß in Hull der Haß gegen die Hansen so

stark sei, daß die Behörden die Bürger nicht mehr zügeln konnten. Um

Mord und Totschlag zu verhüten, wurde deshalb den hansischen Kaufleuten

der Besuch Hulls verboten[9]. Auch in anderen Städten waren die Hansen

nicht mehr vor Mißhandlungen sicher. In London wurden 1490 mehrere

Kaufleute aus Köln auf offener Straße angefallen und schwer verwundet.

Die Täter blieben trotz der Bemühungen des Kontors unbestraft[10]. Die

geschädigten englischen Kaufleute nahmen ferner wiederholt hansische

Schiffe und Waren fort und ließen hansische Kaufleute, die nach Aussagen

von Zeugen an den Plünderungen englischer Schiffe teilgenommen haben

sollten, gefangen setzen[11].

Gegenüber der in den englischen Handelskreisen herrschenden Erbitterung

war die Haltung Heinrichs VII. in diesen Jahren durchaus nicht

hansefeindlich. Er wünschte sichtlich eine friedliche Beilegung der

Streitfragen und hatte zu diesem Zwecke gleich im Anfange des Zwistes

Verhandlungen angeboten[12]. Doch hatten die Hansestädte diese abgelehnt,

weil ihnen die englischen Verhältnisse damals noch zu wenig geklärt

schienen[13]. Als sich dann in den nächsten Jahren die Klagen der

englischen Kaufleute mehrten und die Regierung ihrem Drängen zu schärferem

Vorgehen nur noch schwer standhalten konnte[14], erneuerte Heinrich im

März 1490 seinen Vorschlag, eine Tagfahrt zu vereinbaren. Er schrieb den

Städten, er könne seinen Untertanen nicht länger Gerechtigkeit versagen;

wenn er auch noch dieselbe Gesinnung wie früher gegen die Hanse hege, so

dürfe er doch nicht mehr ruhig mitansehen, daß seine Kaufleute

tagtäglich schwer geschädigt würden[15].

Die hansischen Kaufleute in England baten ihre Städte dringend, der

Aufforderung des Königs zu folgen und Gesandte zu schicken. Ihre Lage

sei so, daß sie das Kontor nicht mehr lange halten könnten[16]. Sie

hatten nicht bloß über die erwähnten Gewalttaten der englischen

Kaufleute zu klagen. Auch ihre Privilegien waren in letzter Zeit

vielfach beiseite geschoben worden.

Heinrich VII. hatte in den ersten Jahren seiner Regierung zur Hebung der

heimischen Industrie und Schiffahrt einige Handelsverordnungen seiner

Vorgänger wiederholt und andere neu erlassen. Nach ihnen sollten

südfranzösischer Wein und Toulouser Waid nur auf englischen Schiffen

nach England gebracht, fremde Seidenwaren im Interesse der Londoner

Seidenspinner nicht eingeführt und alle englischen Tuche im Werte von 2

£ und darüber vor dem Export in England geschoren werden[17]. Diese

Verordnungen hatten anfangs auf die hansischen Kaufleute keine oder nur

sehr mangelhafte Anwendung gefunden[18]. Seit 1489 zwang aber die

steigende Erbitterung und die Handelseifersucht der Kaufleute den König,

auch von den Deutschen die Beobachtung der Erlasse zu fordern[19]. Die

Londoner Tuchscherer ließen hansische Schiffe vor der Ausfahrt anhalten

und nach ungeschorenen Laken durchsuchen. Als solche in den Schiffen

vorgefunden wurden, mußten die hansischen Kaufleute eine Bürgschaft

von 600 £ stellen, welche bei der nächsten Übertretung der Vorschrift

verloren sein sollte[20]. Auch die Einfuhr von Kölner Seide wurde ihnen

jetzt untersagt[21] und Wein aus Bordeaux beschlagnahmt, weil die Hansen

ihn auf nichtenglischen Schiffen eingeführt hatten[22].

Außerdem wurde den hansischen Kaufleuten seit einigen Jahren durch

verschiedene Städte der ihnen gewährleistete freie Handel beschränkt.

Der Londoner Mayor bestimmte die Verkaufspreise für Salz, Wein und

Getreide, und zwang sie, Stapelwaren wie Holz und Hering zunächst

auf dem Londoner Stapel feilzubieten[23]. In Hull mußten sie alle

eingeführten Waren innerhalb der Stadt verkaufen und durften auch nur

dort englische Waren kaufen[24].

Die Städte, die sich bisher mit brieflichen Vorstellungen bei Heinrich

VII. begnügt hatten[25], konnten sich der dringenden Bitte ihres Kontors

nicht mehr verschließen und erklärten sich zu einer Tagfahrt in Utrecht

oder Antwerpen bereit. Ihre Kaufleute forderten sie auf, den Verkehr mit

England nach Möglichkeit einzustellen, da sie hofften, die Engländer

dadurch nachgiebiger zu stimmen[26].

Auf der Tagfahrt, welche im Juni 1491 in Antwerpen stattfand, konnte

über die Erledigung der Entschädigungsklagen der hansischen und englischen

Kaufleute keine Einigung erzielt werden. Die hansischen Vertreter wollten

zwar ihre Städte zum Schadenersatz verpflichten, wenn nachgewiesen

werde, daß mit Erlaubnis der Städte in ihren Häfen Seeräuber ausgerüstet

seien; die Engländer erklärten aber, eine gleiche Verpflichtung für

ihren König nicht eingehen zu können. Man kam schließlich überein,

hierüber bloß eine Reihe von Artikeln aufzustellen und die Entscheidung

dem König und den Städten zu überlassen[27]. Dann wurde über die von den

Hansen vorgebrachten Verletzungen ihrer Privilegien verhandelt[28]. Die

neue Scherordnung wollten die Engländer nicht zurücknehmen, da sie im

Interesse der alten und ehrenwerten Zunft der Tuchscherer in London

erlassen worden sei[29]. Einige andere Beschwerden versprachen sie

dagegen zu untersuchen und abzustellen; denn es sei der Wille ihres

Königs, daß die hansischen Freiheiten gehalten würden[30].

Von englischer Seite wurde die alte Klage erhoben, daß die ihren

Kaufleuten gewährleistete Verkehrs- und Handelsfreiheit nicht beobachtet

werde, und die Forderung gestellt, die Bestimmungen des Utrechter Friedens

über den englischen Handel in Preußen in den neuen Friedenstraktat

unverändert aufzunehmen. Diesem Verlangen setzten die Danziger Vertreter

den schärfsten Widerstand entgegen. Sie wollten die Aufnahme der Artikel

nur unter der Bedingung zulassen, daß die Freiheiten näher bezeichnet

würden. Da aber die anderen hansischen Gesandten unter Hinweis auf die

früheren Verträge für die englische Forderung eintraten, gaben die

Danziger nach. Doch erklärten sie in einem feierlichen Protest, daß

den englischen Kaufleuten trotz dieser Artikel in ihrer Stadt keine

anderen Freiheiten zustehen sollten als den bei ihnen verkehrenden

nichtpreußischen Hansen. Freier Handel mit allen Fremden sollte ihnen

nur während des Dominikmarktes im August gestattet sein. Außerdem wurden

die englischen Kaufleute wieder zum Artushof zugelassen, von dem sie vor

kurzem infolge von Streitigkeiten ausgeschlossen worden waren. Die

englischen Gesandten hatten gegen diese Auslegung der Artikel, welche

von dem in ihnen zugestandenen freien Handel mit jedermann wenig übrig

ließ, nichts einzuwenden und erklärten sich zufrieden, daß ihren

Kaufleuten die Freiheiten weiter gewährt würden, welche sie schon vorher

besessen hatten[31].

Die neue Übereinkunft, welche am 28. Juni geschlossen wurde, bestätigte

den Utrechter Vertrag, obwohl die Verhandlungen gezeigt hatten, daß

beide Seiten ihn in gewissen Punkten nicht halten wollten[32]. Sie

bestimmte außerdem, daß die getroffenen Abmachungen bis zum 1. Mai 1492

in Kraft bleiben und bis dahin alle Prozesse und Streitigkeiten zwischen

den hansischen und englischen Kaufleuten ruhen sollten. Inzwischen

sollten sich der König und die Städte über die Annahme oder Ablehnung

des Vertrages äußern[33]. Als das Ergebnis der Verhandlungen kann man

bezeichnen, daß auf beiden Seiten die Bereitwilligkeit hervortrat, das

bestehende Verhältnis aufrecht zu erhalten und es zu einem Bruch nicht

kommen zu lassen.

Zu der im Vertrage vorgesehenen neuen Tagfahrt, welche alle

zurückgestellten Fragen endgültig entscheiden sollte[34], kam es lange

Zeit nicht. Sie wurde immer wieder von Jahr zu Jahr verschoben. Bald

wünschte der englische König wegen innerer und äußerer Schwierigkeiten

die Vertagung der Verhandlungen, bald auch die Städte. Die Antwerpener

Abmachungen galten aber währenddessen als die Grundlage des

gegenseitigen Verkehrs[35].

Der hansische Handel in England scheint damals, obwohl das Londoner

Kontor noch fortgesetzt über Bedrückungen und Beschränkungen klagte[36],

recht lebhaft gewesen zu sein. Im Oktober 1493 finden wir über 80

hansische Kaufleute in England, und nach dem Bericht des Klerks des

Londoner Kontors lagen zur selben Zeit für 30 000 £ Waren der hansischen

Kaufleute im Londoner Hafen zur Ausfuhr bereit[37].

Eine empfindliche Störung erlitt der hansisch-englische Verkehr durch

das Verbot der Ausfuhr nach den Niederlanden und der Einfuhr von dort,

das Heinrich VII. am 18. September 1493 erließ. Die Handelssperre

traf besonders die westlichen Hansen, für welche die Niederlande das

natürliche Durchgangsgebiet waren. Als diese den verbotenen Verkehr

fortzusetzen suchten, stürmten die erbitterten Londoner den Stalhof und

zwangen den König, die hansische Ausfuhr nach Burgund ebenfalls zu

verhindern. Für ihre zum Export bereiten Waren mußten die Hansen eine

Bürgschaft von 20 000 £ stellen und sich verpflichten, sie nicht in

niederländische Häfen zu führen[38]. Der Kölner Handel mußte nun den

weiten Umweg über Hamburg machen. Es ist verständlich, daß dies den

Kaufleuten äußerst lästig und unbequem war. Sie bemühten sich deshalb

in den nächsten Jahren wiederholt, die Öffnung Burgunds für ihre Waren

durchzusetzen oder wenigstens die Erlaubnis zu erlangen, den Verkehr

über Kampen und Groningen führen zu dürfen. Doch vergeblich. Bis zum

Abschluß des Intercursus magnus im Jahre 1496 hielt Heinrich das

Verkehrsverbot aufrecht[39].

Im Jahre 1497 wurden auf den besonderen Wunsch Kölns und des Londoner

Kontors von der Hanse und England die Verhandlungen wiederaufgenommen[40].

Die Tagfahrt, welche die seit 1491 erhobenen Klagen besprechen und den

Grund für weitere Verhandlungen legen sollte, verlief aber im Sande. Die

englischen Gesandten erklärten die Vollmachten der hansischen Vertreter

für ungenügend und wollten sich auf Verhandlungen mit ihnen nicht

einlassen. Das einzige, was die Hansen von ihnen erlangen konnten, war

das mündliche Versprechen, daß der bestehende Zustand zunächst nicht

geändert werden sollte[41].

Die neue Tagfahrt, die man in Antwerpen in Aussicht genommen hatte, wurde

im Juni 1499 in Brügge eröffnet[42]. Eine stattliche Zahl von hansischen

und englischen Vertretern hatte sich zu den Beratungen eingefunden. Alle

Fragen, die seit einem Jahrzehnt die hansisch-englischen Beziehungen

störten, kamen hier nochmals ausführlich zur Sprache. Die Verhandlung

wandte sich, nachdem die Engländer die übliche Ausstellung am hansischen

Mandat gemacht hatten, welche ihnen nach der Meinung der Hansen nur den

Vorwand geben sollte, jederzeit von den Abmachungen zurücktreten zu

können[43], zunächst der schon viel erörterten Entschädigungsfrage zu.

Entsprechend ihrer früheren Haltung wollten die englischen Gesandten

ihren König in dieser Sache zu nichts verpflichten. Sie lehnten alle

Vorschläge der Hansen, welche ein bestimmtes Verfahren zur Erledigung

der Schadenersatzforderungen festsetzen wollten, ab und machten den

Gegenvorschlag, alle Klagen, die hansischen wie die englischen, durch

englische Gerichte entscheiden zu lassen. Diese Forderung faßten die

Hansen als eine Verhöhnung und Verspottung der Städte auf. Schließlich

verabredete man, jeder solle vor seinem Richter verklagt werden, die

Engländer in England, die Hansen in den einzelnen Städten; in Zukunft

solle aber jedes Kaperschiff vor seinem Auslaufen sich verbürgen, daß es

Freunde und Verbündete nicht angreifen werde[44].

Der nächste Punkt der Verhandlungen betraf die Verletzungen der hansischen

Privilegien. Es waren die alten Klagen, welche die hansischen Gesandten

über die Beschränkung ihrer Freiheiten vorbrachten. Sie verlangten

besonders wieder, daß die neue Scherordnung aufgehoben und ihren

Kaufleuten die 1493 ausgestellten Obligationen zurückgegeben würden,

und stützten ihre Forderung auf die ihnen vom König gegebene und vom

Parlament mehrmals bestätigte Zusicherung, daß Parlamentsakten ihren

Privilegien nicht präjudizieren sollten. Nach den Vorkommnissen der

letzten Jahre war es für sie von Wichtigkeit, Gewißheit darüber zu

erhalten, ob jene Zusicherung noch Gültigkeit habe. Die Engländer wichen

wie immer einer klaren und festen Antwort aus. Sie erklärten, der König

würde alles erfüllen, wozu er mit Recht verpflichtet sei. Doch sei ihnen

unmöglich, bestimmte Zugeständnisse zu machen, da ihre Vollmacht nicht

erlaube, königliche Obligationen zurückzugeben und Parlamentsakten außer

Kraft zu setzen[45].

Diese Erklärung der Engländer machte weitere Verhandlungen zwecklos.

Die Hansen rüsteten sich zur Abreise und baten um die Aufstellung

eines Abschieds. Nun lenkten die Engländer ein und schlugen vor, die

Beratungen eine Zeitlang auszusetzen, damit sie über ihr Ergebnis dem

Könige Bericht erstatten und weitere Befehle einholen könnten[46].

Heinrich VII. lehnte die Erfüllung der hansischen Forderungen in Sachen

des Schadenersatzes und der Parlamentsakten ab. Er hätte am liebsten

die Entschädigungsklagen durch gegenseitigen Ausgleich aus der Welt

geschafft. Da die Hansen dies nicht bewilligen wollten, sollte für

sie ein Richter in Calais, für die Engländer in Brügge oder Antwerpen

ernannt werden. In betreff der Privilegienverletzungen und der Herausgabe

der Obligationen müßten sich die Hansen, so erklärte der König, mit den

Antworten seiner Gesandten zufrieden geben. Den vollständigen Bruch mit

den Städten wünschte Heinrich aber zu vermeiden, da er sich darauf

nicht genügend vorbereitet glaubte. Er gab deshalb seinen Gesandten

Weisung, im Notfall die Verhandlungen um zwei Jahre zu vertagen[47].

Mitte Juli wurden die Beratungen in Brügge wiederaufgenommen. Sie

begannen mit der Forderung der Engländer, ihre Kaufleute in Preußen in

den zugestandenen Freiheiten nicht mehr zu beschränken. Die Danziger

erwiderten wie früher, sie würden jenen die Freiheiten lassen, die sie

seit Menschengedenken gebrauchten, und die auch die nichtpreußischen

Hansen besäßen. Aber unbeschränkten Handel würden sie den englischen

Kaufleuten nie und nimmer zugestehen. Darauf erklärten die englischen

Gesandten, wenn ihre Kaufleute in Preußen keine anderen Rechte haben

sollten als die Hansen, so sollten auch diese in England keine anderen

Freiheiten genießen als die Engländer selbst[48].

Als man nach diesen in der Hauptsache ergebnislosen Auseinandersetzungen

daran ging, einen Abschied aufzustellen, verwarfen die Engländer die

vorher angenommenen Vereinbarungen und stellten ganz neue Forderungen.

Die Hansen waren über die Haltung der Engländer erbittert, die bald ihr

Mandat, bald die neue Instruktion vorschützten, um jede feste Abmachung

zu hintertreiben[49]. Doch konnten sie die sofortige Erledigung der

Streitfragen nicht mehr durchsetzen und mußten in eine mehrjährige

Vertagung der Verhandlungen willigen. Bis zum 1. Juli 1501 sollte in

allem der augenblickliche Zustand festgehalten und der gegenseitige

Verkehr fortgesetzt werden. Dem König und den Städten blieb es

überlassen, dann eine neue Tagfahrt zur endgültigen Entscheidung der

strittigen Punkte anzuberaumen[50].

Getrennt von der übrigen Hanse, versuchte damals Riga, ein Sonderabkommen

mit England zu schließen. Die livländischen Städte hatten, wie wir

wissen, den Frieden zu Utrecht nicht angenommen und waren deshalb nach

den Bestimmungen des Vertrags vom Genuß der Privilegien in England

ausgeschlossen worden. Um mit England zum Frieden zu gelangen, schickte

Riga 1498 eine Gesandtschaft an Heinrich VII. Diese vereinbarte einen

Vertrag, der nicht bloß Riga selbst Verzicht auf wichtige alte Rechte

und Forderungen zumutete, sondern auch die Interessen der Hanse verletzte.

Der Vertrag gestand den englischen Kaufleuten den zollfreien Verkehr in

Riga und den abhängigen Städten zu. Die Kaufleute aus Riga dagegen

sollten in England die hansischen Zollprivilegien nur für die Waren, die

sie aus dem Osten brachten, genießen, aber für alle anderen, auch für

die in England gekauften Waren die Zölle der Fremden bezahlen. Außerdem

sollte Riga die alte Schuldverschreibung Heinrichs IV. vom Jahre 1409

herausgeben[51].

Die Hanse glaubte mit Recht ihre eignen Zollprivilegien durch diese

Bestimmungen gefährdet. Ihre Gesandten verhinderten deshalb, als sich

1499 in Brügge ein Bote Rigas mit der Ratifikation des Vertrages

einstellte, die Auswechslung der Urkunden[52]. Riga nahm an Stelle

dessen ein Jahr später den Utrechter Frieden an. Lübeck teilte dem

Könige dies mit und bat, die Kaufleute aus Riga wieder zu den hansischen

Privilegien zuzulassen[53]. Heinrich VII. weigerte sich anfangs, den

günstigen Vertrag aufzugeben; später scheint man aber auf beiden Seiten

das Abkommen stillschweigend fallen gelassen zu haben. 1521 ist nämlich

auch auf englischer Seite von ihm nicht mehr die Rede. Die Engländer

beriefen sich damals in ihren Klagen über Riga nur noch auf die mit der

gesamten Hanse 1499 geschlossene Übereinkunft[54].

Die Jahre, die den Brügger Verhandlungen folgten, verliefen ziemlich

ruhig[55]. Die in Aussicht genommene Tagfahrt wurde im gegenseitigen

Einverständnis zunächst bis zum 1. Juli 1502, dann bis 1504

hinausgeschoben. In diesem Jahre vertagte sie Heinrich VII., weil die

hansischen Beschwerden beseitigt seien, auf unbestimmte Zeit[56]. Das

Parlament nahm nämlich damals eine Akte an, daß alle Statuten, welche

den Privilegien widerstritten, auf die Hansen keine Anwendung finden

sollten[57]. Hocherfreut machte das Londoner Kontor den Städten von

diesem Beschluß, der seiner Meinung nach den Streit um die 1474 von

Eduard IV. gegebene und vom Parlament bestätigte Zusicherung beendete[58],

Mitteilung; auch der König schrieb an Lübeck, er hoffe, die hansischen

Kaufleute nunmehr in jeder Weise zufrieden gestellt zu haben. Heinrich

fügte aber, wie man annehmen muß, um die englischen Kaufleute wegen des

Zugeständnisses an die Hansen zu beschwichtigen, der Akte einen Zusatz

bei. Dieser Zusatz, der sich im englischen Text der Statutes of the

Realm findet, im lateinischen aber fehlt, besagt, daß das Statut die

Interessen, Freiheiten und Rechte der Stadt London nicht schädigen

solle[59]. Wir wissen nicht, ob den Hansen diese Zusicherung an London

bekannt war, und welchen Einfluß sie auf die Durchführung der Akte

gehabt hat. Da von der Sache später nicht mehr die Rede ist, können wir

überhaupt weder mit Bestimmtheit sagen, daß die Hansen auf Grund des

Statuts von den seit Jahren bekämpften Parlamentsakten befreit wurden,

noch daß das Gegenteil der Fall war. Doch glaube ich, aus manchen

Anzeichen schließen zu dürfen, daß die Akte wirklich in Kraft getreten

ist. Hierfür spricht einmal, daß die Hansen bis zum Tode Heinrichs

VII. sich nie über die Nichtbeobachtung jener beschwerten, dann aber

besonders, daß sie in den ersten Jahren Heinrichs VIII. auf Grund einer

königlichen Provisio von den Parlamentsakten befreit waren[60].

1504 kam es zu erneuten Verwicklungen zwischen England und Burgund, und

Heinrich VII. erließ wieder ein Verbot, mit den Ländern seines Gegners

zu verkehren[61]. Wie in den neunziger Jahren wollte er auch damals den

hansischen Kaufleuten die Ausfuhr nach dem Osten nur gestatten, wenn sie

sich verbürgten, keine englischen Waren nach den Niederlanden und keine

niederländischen nach England zu führen. Die hansischen Kaufleute trugen

aber, da der König trotz wiederholter Forderungen der Städte die früher

ausgestellten Bürgschaften noch nicht zurückgeliefert hatte, Bedenken,

ihm neue in die Hand zu geben[62]. Wir wissen nicht, wie die Sache

ausgegangen ist, ob sich die Hansen gefügt haben, oder ob der König auf

seine Forderung verzichtet hat[63]. Von den Städten bemühte sich wieder

vor allem Köln, dessen Kaufleute den weiten Umweg über Kampen und

Hamburg machen mußten, die Aufhebung der Handelssperre zu erlangen. Doch

hielt der König an dem Verkehrsverbot fest, bis 1506 ein Ausgleich mit

Burgund zustande kam[64].

Seit der Brügger Tagfahrt von 1499 sind in den hansisch-englischen

Beziehungen ernstere Störungen bis zum Tode Heinrichs VII. nicht mehr

vorgekommen. An einzelnen Bedrückungen, besonders an Übergriffen von

Beamten hat es gewiß auch damals nicht gefehlt[65]. Diese Belästigungen

können aber nicht so bedeutend gewesen sein. Denn während auf den beiden

Hansetagen von 1506 und 1507 wohl des langen und breiten über die

Frage verhandelt wurde, wie die auf dem Kontor eingerissene Unordnung

abgestellt werden könne, und sogar eine Gesandtschaft in Aussicht

genommen wurde, welche die gefaßten Beschlüsse auf dem Kontor durchführen

sollte[66], gingen die Städte über die Klagen, welche der Kaufmann über

die Beschränkung seines Handels vorbrachte, kurz hinweg und begnügten

sich, in einem ganz farblosen Brief Heinrich VII. zu bitten, ihnen und

ihren Bürgern sein Wohlwollen und seine Gnade weiter zu erzeigen[67].

Neue Verwicklungen zwischen beiden Ländern drohten beim Ausbruch des

Krieges der wendischen Städte gegen Dänemark zu entstehen. Die in der

Ostsee geschädigten englischen Kaufleute wollten die Hansen in England

für die Taten der städtischen und der dänischen Auslieger verantwortlich

machen und verklagten sie vor dem königlichen Rat wegen der Beteiligung

an den Plünderungen ihrer Schiffe[68]. Doch wünschte der neue König

Heinrich VIII. in den ersten Jahren seiner Regierung keine Störung der

friedlichen Beziehungen zu den Deutschen. Die Beschwerden der Kaufleute

wurden von ihm abgewiesen und ebenso die wiederholten Anträge König

Johanns von Dänemark, der ihn aufforderte, die deutschen Städte, ihre

gemeinsamen Feinde, gemeinsam zu bekriegen und niederzuringen[69].

Heinrich VIII. gab vielmehr damals den hansischen Kaufleuten manchen

Beweis seiner freundlichen Gesinnung. Nicht bloß bestätigte er die

Privilegien und den Utrechter Vertrag, er erneuerte auch, sogar mehrmals

gegen den ausgesprochenen Willen des Unterhauses, die Zusicherung, daß

die hansischen Freiheiten durch Parlamentsakten nicht berührt werden

sollten[70].

Erst seit der Mitte des Jahrzehnts änderte die englische Regierung

ihre Haltung und eröffnete auf die Stellung der hansischen Kaufleute

einen Angriff, der alle früheren an Schärfe und Heftigkeit übertraf.

Die steigende Erbitterung gegen die Fremden mag den König auch zu

energischerem Vorgehen gegen die Deutschen gedrängt haben[71]. Aber viel

mehr als durch den Fremdenhaß des Bürgertums scheint der Umschwung durch

die hansefeindliche Gesinnung des damaligen Leiters der englischen

Politik veranlaßt worden zu sein. Alles deutet darauf hin, daß der

allmächtige Kardinal und Kanzler Wolsey der eigentliche Träger der

Politik war, die auf eine völlige Beseitigung oder wenigstens möglichste

Einschränkung der hansischen Privilegien hinzielte. Mit vollem Recht

nannten ihn die Hansen ihren schärfsten und gefährlichsten Widersacher.

Unter dem Vorwande, daß Stralsunder im dänischen Kriege 1511 ein englisches

Schiff genommen und noch nicht zurückgegeben hätten, setzte Wolsey die

Kaufleute aus den wendischen Städten gefangen und beschlagnahmte ihre

Waren. Zwei angesehene Mitglieder des Kontors mußten sich unter Stellung

von 500 £ verbürgen, daß kein Kaufmann aus Lübeck, Rostock, Wismar und

Stralsund bis zur endgültigen Entscheidung des Falles England verlassen

werde[72].

Zugleich ging Wolsey daran, die Gültigkeit der hansischen Privilegien

überall zu beschränken. Es wurde streng darauf gesehen, daß die Hansen

die Scherordnung beobachteten. Gegen zahlreiche deutsche Kaufleute

wurden im Exchequer Prozesse wegen der Ausfuhr ungeschorener Laken

eröffnet. 1519 wurde ein Kölner von Wolsey zu einer Buße von 126 £

verurteilt. Die Hansen mußten befürchten, daß die noch schwebenden

Prozesse, in denen es sich um die Summe von 18 880 £ handelte, ebenso

enden würden[73]. Den hansischen Zwischenhandel versuchte der Kanzler

zu vernichten, indem er behauptete, daß die Zollprivilegien der Hansen

sich nur auf Waren hansestädtischen Ursprungs erstreckten, und daß

sie Waren aus andern Ländern überhaupt nicht nach England bringen

dürften[74]. Auch die alten, noch in der Hand des Königs befindlichen

Schuldverschreibungen holte Wolsey hervor, um auf die hansischen

Kaufleute einen Druck auszuüben. Wenn diese bei ihm Klagen vorbringen

wollten, wurde ihnen mit der Einforderung der Obligationen gedroht,

so daß sie schließlich nicht mehr wagten, irgendwelche Beschwerden

einzureichen[75].

Der Hansetag von 1517 erhob beim König gegen diese unerhörten Zumutungen

Vorstellungen und trug Stralsund, das zur Zurückgabe des Genommenen

bereit war, auf, einen Vertreter nach England zu schicken und den

Streitfall beizulegen[76]. Aber weder die Briefe der Städte noch der

Bote Stralsunds hatten einen Erfolg zu verzeichnen. Auf dem Hansetag des

nächsten Jahres beschlossen deshalb die Städte, die 1499 abgebrochenen

Verhandlungen mit den Engländern wiederaufzunehmen. Sie baten Heinrich

VIII., zum Herbst oder zum nächsten Frühjahr Gesandte nach den

Niederlanden zu schicken[77]. Wolsey zeigte sich anfangs nicht sehr

bereit, auf das Gesuch der Städte einzugehen, und ließ das Kontor lange

ohne Antwort. Von einer Tagfahrt in den Niederlanden wollte er überhaupt

nichts wissen. Nur auf englischem Boden wollte er mit den Hansen

verhandeln.

Die Lage der hansischen Kaufleute wurde indessen von Tag zu Tag

schwieriger. Im Januar 1519 stellte der Kanzler an sie die Forderung,

sie sollten den geschädigten Lynnern ihre Verluste ersetzen oder sich

mit Leib und Gut für die Sicherheit der Engländer, die zur Einforderung

des Schadens nach Stralsund geschickt werden sollten, verbürgen. Als

das Londoner Kontor beide Forderungen als rechtswidrig zurückwies,

drohte Wolsey mit Repressalien und der Aufhebung der Privilegien[78].

Im Frühjahr 1519 erneuerten die Städte ihr Gesuch um Abhaltung einer

Tagfahrt in den Niederlanden[79]. Nach England selbst Gesandte zu

schicken, schien ihnen zu demütigend. Lieber wollten sie den Verkehr

mit England abbrechen und den Kaufmann zum Verlassen des Landes

auffordern[80]. Die hansischen Kaufleute bekamen aber, als sie die

Werbung der Städte vorbrachten und um Antwort baten, von Wolsey nur

übermütige und höhnische Worte zu hören. Der Kardinal forderte besonders

die Erfüllung seiner genannten Forderungen. Es nutzte den Kaufleuten

nichts, daß sie ihre Unschuld an der Wegnahme des Schiffes nachwiesen

und sich auf ihre Privilegien beriefen. Am 6. Juni verurteilte sie die

Sternkammer unter dem Einfluß Wolseys zu einer Buße von 500 £. Um den

drohenden Repressalien, zu denen den Lynnern die Erlaubnis gegeben war,

zu entgehen, mußten die Hansen die Strafe bezahlen[81]. Ebenso endete

wenig später ein zweiter Prozeß vor der Sternkammer. Kaufleute aus Hull

beklagten sich, daß ihnen im April 1519 ihr Schiff im Hafen von Wismar

genommen sei. Wolsey entschied, daß sie sich an dem Gut der Hansen

schadlos halten könnten, wenn diese nicht eine Entschädigung von 250 £

zahlten[82].

Der Kanzler gab sich aber damit noch nicht zufrieden. Er erklärte

die Zollermäßigungen, welche die Hansen bisher genossen hatten, für

aufgehoben, da sie in den Privilegien keine Begründung fänden. In

Zukunft sollten die niedrigen Zollsätze nur noch für Waren, die aus den

Hansestädten selbst stammten, wie Wachs, Flachs, Pech, Teer, Leinwand u.

a., gelten, für alle anderen Waren aber, besonders auch für die, welche

sie in England kauften und ausführten, sollten sie die Zölle der fremden

Kaufleute bezahlen[83].

Nach vielen erfolglosen Werbungen erreichten die Kaufleute endlich im

November, daß Wolsey, der bisher nur in England selbst mit der Hanse

hatte verhandeln wollen, nachgab und sich bereit erklärte, im nächsten

Jahr Gesandte nach Brügge zu senden[84].

Dort wurden am 21. Juli 1520 zwischen den hansischen und englischen

Vertretern die Verhandlungen eröffnet[85]. Die ersten Reden der

Engländer klangen durchaus friedlich und versöhnlich. Sie schienen

nichts sehnlicher zu wünschen als die Wiederherstellung des guten

Einvernehmens mit der Hanse[86]. Aber trotz der liebenswürdigen Worte

dachten sie, wie der Beginn der eigentlichen Verhandlungen sofort zeigen

sollte, weniger denn je an Entgegenkommen und an Erfüllung der

hansischen Forderungen. Auf die meisten hansischen Klagen erwiderten die

englischen Gesandten, ihnen sei von der Sache nichts bekannt, sie

würden aber, wenn sie zurückgekehrt seien, eine genaue Untersuchung

anstellen[87]. Die angegriffenen Handelsverordnungen verteidigten sie,

indem sie behaupteten, der König könne zum Vorteil seines ganzen Landes

auch gegen die hansischen Privilegien Statuten erlassen. Deshalb sei

er durchaus befugt, im Interesse der zahlreichen Scherer und Walker

in seinem Reich die Ausfuhr ungeschorener und unfertiger Laken zu

verbieten. Dieses Recht bestritten die Hansen dem Könige aufs heftigste,

weil es die Gültigkeit ihrer Privilegien aufzuheben drohte, und beriefen

sich auf das kaiserliche und kanonische Recht und auf die Entscheidungen

der Doktoren. Die Verbindlichkeit dieser für den englischen König lehnte

Thomas Morus, der unter den englischen Vertretern besonders hervortrat,

in einer längeren Rede ab; da sein König über sich keinen Herrn habe,

gelte für ihn nur das englische und das natürliche Recht[88].

Nach der ausführlichen Verteidigung der Scherordnung wollten sich die

englischen Gesandten auf weitere Verhandlungen nicht einlassen und

schlugen schon am 4. August vor, die Beratungen zu vertagen. Den Antrag

der Hansen, wenigstens über die schon genügend erörterten Artikel eine

Einigung herbeizuführen, wiesen sie kurz ab; sie seien übereingekommen,

in keiner Sache, welche die Gewalt und das Ansehen ihres Königs berühre,

endgültig abzuschließen. Die Hansen befanden sich in einer schlimmen

Lage; sie waren überzeugt, daß die Absicht der Engländer sei, sie

entweder ganz aus dem Reiche zu vertreiben oder sie von Tagfahrt zu

Tagfahrt hinzuziehen, bis sie durch Mühen und Kosten zur Nachgiebigkeit

gezwungen seien und sich den englischen Forderungen fügten. Aber bei

der in England herrschenden Stimmung mußten sie befürchten, daß sich

der König zu einer nochmaligen Sendung einer Gesandtschaft nach

den Niederlanden nicht werde bereit finden lassen, wenn man jetzt

resultatlos auseinandergehe. Deshalb willigten die hansischen Gesandten

in eine Hinausschiebung der Tagfahrt, welche sie für das kleinere Übel

hielten[89].

Bei der Beratung über den Abschied prallten die Gegensätze nochmals

scharf aufeinander. Die Hansen forderten vor allem, daß die im Exchequer

gegen ihre Kaufleute schwebenden Prozesse während der Vertagung eingestellt

und keine neuen eingeleitet würden. Die Engländer sahen in einer solchen

Bestimmung eine Beeinträchtigung der Würde ihres Herrn und lehnten sie

grundsätzlich ab. Sie erklärten sich dagegen bereit, beim Könige dahin

zu wirken, daß er aus eigner Machtvollkommenheit und freiwillig die

Prozesse bis auf weiteres vertage.

Da die hansischen Gesandten immer wieder auf ihre Forderung zurückkamen,

teilte ihnen Morus, wie er sagte, ganz im geheimen mit, sie hätten aus

England den Befehl erhalten, mit den Hansen nicht abzuschließen, da

deren Vollmachten nicht genügten, sie selbst sähen aber im beiderseitigen

Interesse lieber die Vertagung als den Abbruch der Verhandlungen und

bäten sie deshalb, ihren zwecklosen Widerspruch aufzugeben. Sie legten

den Hansen dann einen neuen Entwurf des Abschieds vor und verlangten

seine unveränderte Annahme. Es wurde den hansischen Vertretern schwer,

auf die Suspension der Prozesse zu verzichten. Doch sollten sie die

Verhandlungen ganz scheitern lassen und ihre Kaufleute, die noch in

England waren, einem ungewissen Schicksal überlassen? Um Zeit zu

gewinnen, fügten sie sich und erklärten sich mit dem englischen Entwurf

einverstanden. Der Abschied bestimmte, daß am 1. Mai 1521 eine neue

Tagfahrt stattfinden sollte, und daß in der Zwischenzeit die Kaufleute

in beiden Ländern frei und sicher verkehren dürften[90].

Da die Brügger Verhandlungen eine Besserung der Lage nicht gebracht

hatten, gaben die hansischen Gesandten den Kaufleuten den Rat, sich zur

Räumung Englands bereit zu machen. Sie forderten sie aber dringend auf,

nichts gegen die Abmachungen zu unternehmen, damit den Engländern kein

Anlaß gegeben werde, sich über diese hinwegzusetzen[91].

Um über die von den Engländern in Brügge erhobenen Forderungen und über

ihr weiteres Vorgehen zu beraten, kamen die Städte Ende Mai 1521 in

Lübeck zusammen. Die Beschwerden, die das Londoner Kontor vorbrachte,

besonders das Verbot der Ausfuhr ungeschorener Laken, die Prozesse

vor dem Exchequer, die Verurteilung der Kaufleute wegen der Tat der

stralsundischen Auslieger, die Zurückbehaltung der Obligationen aus

der Zeit Heinrichs VII., wurden hier ausführlich besprochen und den

Gesandten, die von Lübeck, Köln, Hamburg, Danzig, Stralsund und

Braunschweig zu den Verhandlungen mit den Engländern geschickt werden

sollten, aufgetragen, dringend Abhilfe zu fordern und die hansischen

Privilegien zu verteidigen. Wenn alle Versuche, eine friedliche Einigung

herbeizuführen, mißglückt waren, dann sollte der letzte Schritt getan

und das Kontor geräumt werden. In diesem Falle wollten die Städte

einmütig zusammenstehen[92].

Die neue Tagfahrt, die auf den Wunsch der Städte wegen des Hansetages

um einige Monate verschoben worden war[93], wurde am 13. September in

Brügge eröffnet. Sofort nach dem Beginn der Verhandlungen forderten

die englischen Gesandten, wie sie auf dem letzten Kongreß in Aussicht

gestellt hatten[94], die Bekanntgabe der Namen der Städte, welche an den

Privilegien in England teilnähmen. Als die hansischen Vertreter allerlei

Ausflüchte machten und vorgaben, nicht alle Hansestädte zu kennen,

erklärten die Engländer kurz, sie würden in die Verhandlungen nur

eintreten, wenn ihre Forderung erfüllt werde. Die Hansen fügten sich

schließlich, um jenen nicht den Vorwand zum Abbruch der Verhandlungen

zu geben, und nannten 45 Städte als Mitglieder der Hanse, indem sie

zugleich in einem Protest, den sie mit Zustimmung der Engländer abgaben,

die Rechte der nichtgenannten hansischen Orte wahrten[95].

Die Verhandlungen drehten sich darauf hauptsächlich um die hansischen

Privilegien. Die Engländer zählten in ihrer Beschwerdeschrift zahlreiche

Mißbräuche und Überschreitungen der Freiheiten auf, welche sich die

hansischen Kaufleute ihrer Meinung nach hatten zu schulden kommen

lassen, und behaupteten, daß die Privilegien durch diese Mißbräuche

verwirkt seien[96]. Thomas Morus setzte am 5. Oktober in einer längeren

Rede auseinander, daß Heinrich VIII. nicht mehr verpflichtet sei, die

Freiheiten zu beobachten, und die Kaufleute sofort aus seinem Reiche

treiben könne. Da der König friedlich gesinnt und der alten Freundschaft

eingedenk sei, wolle er jedoch von seinem Rechte zunächst keinen Gebrauch

machen und versuchen, auf gütlichem Wege mit der Hanse zu einer Einigung

zu gelangen. Die Hansen sollten ihr törichtes und zweckloses Pochen auf

ihre angeblichen Rechte aufgeben und mit den Gesandten einen völlig

neuen Vertrag über den gegenseitigen Verkehr abschließen. In ihrer Hand

läge es, sich für Frieden und Freundschaft mit England oder für die

Räumung des Reiches zu entschließen.

Trotz dieser scharfen Angriffe blieben die Hansen dabei, ihre Privilegien

seien nach wie vor gültig, und forderten ihre uneingeschränkte

Wiederherstellung. Sie bestritten die Richtigkeit der Entscheidung des

königlichen Rats, auf die sich Morus gestützt hatte, und schlugen vor,

die Streitfrage einem Schiedsgericht, dem Kaiser oder einer Universität,

zu unterbreiten. Wenn auch die Engländer von einem Schiedsgericht nichts

wissen wollten, so schienen sie doch im übrigen einzulenken. Morus nahm

seine ersten scharfen Äußerungen zurück. Der König wolle durchaus nicht

die deutschen Kaufleute ihrer Freiheiten berauben und sie aus seinem

Lande verjagen. Diese hätten aber ihre Rechte vielfach überschritten und

dadurch die Interessen des Königs und seiner Untertanen schwer

geschädigt. Da man dies nicht mehr dulden könne und wolle, müsse jetzt

vor allem über jene Mißbräuche verhandelt und versucht werden, sie

abzustellen. Die hansischen Vertreter waren zu einer Besprechung dieser

Fragen nur unter der Bedingung bereit, daß ihre Freiheiten dadurch nicht

berührt würden[97].

Als man mit diesen Verhandlungen beginnen wollte, erklärten Morus und

Knight, sie seien von Wolsey zurückgerufen und müßten Brügge sofort

verlassen. Mit ihrer Abreise gerieten die Verhandlungen ins Stocken. Die

zurückgebliebenen englischen Gesandten wollten sie unter dem Vorwande,

sie müßten das Eintreffen neuer Befehle vom König abwarten, nicht

fortsetzen[98]. Erst nach fünf Wochen, am 19. November, kehrte Knight

nach Brügge zurück[99]. Er kam aber nicht, um die abgebrochenen

Verhandlungen wiederaufzunehmen. Wolsey ließ vielmehr durch ihn den

Hansen eröffnen, er habe aus den früheren Verhandlungen die Überzeugung

gewonnen, daß die hansischen Privilegien durch Mißbrauch verwirkt seien

und allein von der Gnade des Königs abhingen, der sie aufheben oder

weiter verleihen könne. Da er durch Morus und Knight erfahren habe,

daß die Hansen zum Abschluß eines neuen Handelstraktats bereit seien,

fordere er sie auf, zum 1. Mai 1522 zur Fortsetzung der Verhandlungen

bevollmächtigte Vertreter nach England zu schicken[100].

Die Hansen waren über die Antwort des Kardinals sehr erstaunt. Energisch

wiesen sie vor allem die Annahme zurück, daß sie mit dem Abschluß eines

neuen Handelsvertrages einverstanden seien. Der Kardinal müsse über

diesen Punkt falsch unterrichtet worden sein; denn sie dächten nicht daran,

ihre Privilegien aufzugeben. Sie erinnerten die englischen Gesandten an

die Versprechungen, die sie ihnen früher gegeben hatten, und baten sie,

diese endlich zu erfüllen und die Privilegien wiederherzustellen. Die

Hansen bemühten sich vergeblich, die Verhandlungen wieder in Gang zu

bringen. Die englischen Gesandten behaupteten, Weisung zu haben, alles

an den König zurückzubringen. Sie dürften nur noch kurze Zeit in Brügge

warten. Die Hansen sollten sich deshalb schnell entschließen. Diese

lehnten aber ab, auf die englische Forderung eine bestimmte Antwort zu

geben, da sie ihren Städten in einer so wichtigen Sache nicht vorgreifen

wollten[101].

Die wochenlangen Verhandlungen hatten wieder ergebnislos geendet. Die

Lage der Hansen war schlimmer denn je. Ihre Vertreter hatten zwar an

Heinrich VIII. und Wolsey die Bitte gerichtet, den Termin für die

neue Tagfahrt zu verschieben, damit die Städte Zeit hätten, über die

englische Forderung zu beraten; ihr Gesuch war aber ohne Antwort

geblieben. Es stand zu befürchten, daß Wolsey die hansischen Freiheiten

sofort einziehen werde. Die Städte forderten ihre Kaufleute deshalb auf,

ihre Privilegien und Kleinodien in Sicherheit zu bringen, selbst aber so

lange wie möglich auf dem Kontor auszuharren[102]. Doch ging die Gefahr,

welche der Hanse zu drohen schien, vorüber. Die befürchtete Aufhebung

der Privilegien erfolgte nicht, obwohl die Städte im Sommer 1522 keine

Gesandtschaft nach England schickten. Die hansisch-englischen

Beziehungen besserten sich wieder, und von einer Wiederaufnahme der

Verhandlungen war auf beiden Seiten nicht mehr die Rede.

Durch die von Schanz seinem Werk über die englische Handelspolitik

beigefügten Tabellen sind wir über die Größe der Ein- und Ausfuhr

Englands in der Zeit der beiden ersten Tudors ausgezeichnet

unterrichtet. Wir sehen, daß der hansische Handel in England in dieser

Zeit noch recht ansehnlich war. Die Hansen führten unter Heinrich VIII.

mehr Tuch aus als alle anderen fremden Kaufleute zusammen. Sie

verzollten jährlich im Durchschnitt 23 352 Stück, die anderen Fremden

dagegen nur 19 665 Stück. Die Tuchausfuhr der Hansen war in der ersten

Hälfte des 16. Jahrhunderts in fortwährendem Steigen begriffen.

Die hansischen Kaufleute verzollten in London[103]:

1500 21 389 Stück

1509-1527 19 252 " }

1527-1538 25 979 " } im jährlichen Durchschnitt

1538-1547 28 339 " }

1547/48 43 583 "

1548/49 44 402 "

Auch über die hansische Einfuhr in dieser Zeit können wir genauere

Angaben machen, als es für frühere Perioden möglich war. Während der

Regierung Heinrichs VIII. war fast die gesamte Wachseinfuhr (97 %)

in den Händen der Hansen[104]. Ihr Anteil an dem Import der übrigen

östlichen Produkte muß ebenso groß gewesen sein. Denn noch um die Mitte

des Jahrhunderts beklagten sich die Engländer, daß die Hansen die Preise

für Flachs, Hanf, preuß. Eisen, Asche, Pech, Teer, Tran, Stockfisch

absichtlich hochhielten. Die hansischen Kaufleute beherrschten also den

Handel mit diesen Artikeln. Dasselbe zeigt noch ein anderes Beispiel.

1545 hatte ein Hanse den Handel mit Bogenstäben in seiner Hand

monopolisiert und wollte zum großen Unwillen der Engländer zu dem ihm

festgesetzten Preise nicht verkaufen[105].

An dem englisch-isländischen und dem englisch-südfranzösischen Handel

waren die Hansen damals noch stark beteiligt. 40 hansische Schiffe

verkehrten im Durchschnitt jährlich zwischen England und Südfrankreich.

Dagegen war der hansische Handel von Bergen nach Boston im Rückgang.

1505 klagte das Londoner Kontor, daß der Hof zu Boston ganz verfalle,

und daß kein Bergenfahrer mehr die Stadt aufsuche. Der Kaufmann bat

deshalb die Städte, jene wieder zum Besuch der Niederlassung in Boston

zu veranlassen, damit der Handel nach Bergen nicht ganz in die Hände der

englischen Kaufleute überginge, welche seit einiger Zeit wieder

zahlreicher nach Norwegen führen[106].

Zum Vergleich wollen wir nun einige Zahlen über den englischen

Aktivhandel in dieser Periode anführen. Der Anteil der englischen

Kaufleute am Tuchexport betrug unter Heinrich VIII. 58 %[107]; sie

führten im Durchschnitt jährlich 55 000 Stück aus. Ihr Export stieg in

der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts von 44 256 auf 61 908 Stück. Die

nicht mehr große Wollausfuhr wurde wohl vollständig, die Zinnausfuhr zu

78 % und die der Häute und Felle zu 46 % von den Engländern selbst

besorgt. Einen hervorragenden Anteil hatten sie ferner an dem Weinimport

(78 %)[108].

Leider ist es nicht möglich, mit Sicherheit zu entscheiden, ob der

Anteil der englischen Kaufleute an der Ein- und Ausfuhr ihres Landes

seit dem 14. Jahrhundert zugenommen hat. Man darf aber wohl annehmen,

daß sich im großen und ganzen seit Eduard III. und Richard II. in dieser

Hinsicht die Verhältnisse nicht viel verschoben haben.

Der englische Handel ging zum weitaus größten Teil nach den Niederlanden;

Antwerpen war der Weltmarkt für das englische Tuch. Von dort drangen die

englischen Kaufleute auch ins Innere Deutschlands vor; wir finden sie

auf den großen westdeutschen Märkten, besonders auf der Frankfurter

Messe[109]. Gering blieb dagegen der Ostseehandel der Engländer. 1503

gingen 21 und 1528 57 englische Schiffe durch den Sund. In den dreißiger

und vierziger Jahren betrug der englische Verkehr durch den Sund im

Durchschnitt 36 Schiffe[110].

Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit · 第 27 / 34 题