5. Kapitel.

Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages von

1437.

Um 1410 war die Machtstellung der Hanse schwer bedroht. Der

Verfassungskampf in Lübeck beraubte sie für beinahe ein Jahrzehnt ihres

mächtigen Hauptes, bei dem die hansischen Interessen stets starken

Schutz und kräftige Förderung gefunden hatten. Es stand zu befürchten,

daß das neidische Ausland die über Lübeck verhängte Reichsacht benutzen

würde, um dem hansischen Kaufmann seine Privilegien zu nehmen. Warnend

wies das Brügger Kontor auf diese Gefahr hin[1]. Nicht minder schwer

wurde die Hanse durch die Niederlage des deutschen Ordens im Kampfe

gegen Polen getroffen. Der Orden hatte im 14. Jahrhundert wiederholt

die Macht seines Einflusses eingesetzt, um den hansischen Kaufmann im

Auslande vor Bedrückungen und Gewalttaten zu schützen. Seit seiner

Niederlage, von der er sich nicht wieder erholen sollte, fehlte ihm dazu

die Kraft. Schwere innere Kämpfe suchten ihn heim, und der polnische

Sieger stand immer bereit da, von neuem über ihn herzufallen.

In dem Verhältnis Preußens zu England machte sich der unglückliche

Ausgang des Krieges sofort dadurch bemerkbar, daß Heinrich IV. die

Zahlung der Entschädigungsgelder einstellte. Obwohl bis 1416 Jahr für

Jahr Gesandte des Hochmeisters um die Auszahlung der rückständigen

Gelder warben, wurde die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen

nicht erreicht. König und Rat zogen die preußischen Vertreter meist

wochenlang hin und entließen sie schließlich doch nur mit leeren

Versprechungen[2].

Der hansisch-englische Ausgleich von 1407 hatte das Piratenunwesen in

der Nordsee nicht zu beseitigen vermocht. Die hansische Schiffahrt hatte

nach wie vor schwer unter dieser Plage zu leiden. Das Brügger Kontor

meldete 1412 nach Preußen, daß englische, schottische und holländische

Seeräuber in großer Zahl vor dem Swin lägen und sogar Waren, welche sie

in ihrer Heimat nicht absetzen durften, auf hoher See untereinander

austauschten. Durch den Wiederausbruch des englisch-französischen

Krieges unter Heinrich V. wurde die Unsicherheit des Kanals und der

Nordsee noch größer. 1417 wurde eine hansische Baienflotte von zehn

Schiffen von den Engländern fortgenommen[3].

Die Hanse war damals nicht imstande, sich gegen die englischen

Übergriffe zu verteidigen und sich zu einer energischen Politik

aufzuraffen. In ihrer Schwäche suchte sie bei einer Macht Unterstützung,

um die sie sich bisher wenig gekümmert hatte. Sie wandte sich an König

Sigmund, der kurz vorher mit ihr Verhandlungen angeknüpft hatte, um

ihre Bundesgenossenschaft gegen Venedig zu gewinnen[4], und legte ihm

ihre verschiedenen Schwierigkeiten dar. Sigmund, der im August 1416

ein Schutz- und Trutzbündnis mit Heinrich V. abgeschlossen hatte[5],

versprach den Städten, sich ihrer Beschwerden anzunehmen und ihnen zu

ihrem Rechte zu verhelfen. Auf seine Einladung kamen im Sommer 1417

hansische und englische Vertreter nach Konstanz. Die Verhandlungen, die

unter dem Vorsitz des Königs geführt wurden, endeten aber ergebnislos.

Es wurde nicht einmal der hansische Vorschlag, eine neue Tagfahrt

anzusetzen, angenommen. König Sigmund war über diesen Mißerfolg so

aufgebracht, daß er die hansischen Gesandten sehr ungnädig entließ. Er

drohte den Städten, nichts gegen England zu unternehmen; denn wer seinen

Verbündeten angreife, sei sein Feind[6].

Da von England kein Entgegenkommen zu erwarten war, griffen in den

nächsten Jahren an mehreren Orten die geschädigten Hansen zur Selbsthilfe.

In Greifswald wurden englische Händler, die sich auf dem Wege von

Preußen nach Schonen befanden, gefangen gesetzt und gezwungen, sich für

die Wiedererstattung der hansischen Verluste zu verbürgen[7]. In Danzig

gab der Hochmeister seinen Kaufleuten die Erlaubnis, sich an den Gütern

der Engländer schadlos zu halten[8].

Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preußen nach dem

Abschluß des Handelsvertrages und nach der Beendigung des Krieges

mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste seine Begünstigung

durch Heinrich von Plauen. Nachdem der Hochmeister Danzig gezwungen

hatte, die Beschränkungen des Handels, die es in der kurzen Zeit der

Polenherrschaft eingeführt hatte, zurückzunehmen[9], verlieh er den

englischen Kaufleuten die Freiheiten, welche sie schon lange für sich

begehrt hatten. Er gestattete ihnen, sich genossenschaftlich zu

organisieren, ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und ihre

Streitigkeiten, ausgenommen Kriminalverbrechen, durch einen aus ihrer

Mitte gewählten Gouverneur selbst zu richten. Damit fand die seit 1391

bestehende Gesellschaft der englischen Kaufleute die Anerkennung des

Hochmeisters und erhielt zugleich eine gewisse Gerichtsbarkeit über ihre

Mitglieder, wie sie auch die Hansen auf ihren Kontoren besaßen. Aber

nur wenige Jahre sollten sich die Engländer des ungestörten Besitzes

ihrer Freiheiten erfreuen. Die Absetzung Heinrichs von Plauen gab den

Danzigern freie Hand, sie wiederaufzuheben. Das Versammlungshaus wurde

geschlossen und mit eisernen Ketten versperrt. Den englischen Kaufleuten

wurde verboten, fernerhin eine Gesellschaft zu bilden und ihre

Streitsachen unabhängig von den preußischen Gerichten zu entscheiden[10].

Danzig scheint damals den Engländern nur die ihnen von Heinrich von

Plauen verliehenen Rechte genommen, im übrigen aber ihnen in der

Ausübung ihres Handels die alten Freiheiten gelassen zu haben. Wir

hören nämlich bis 1422 von englischer Seite keine Beschwerden über

Beschränkung ihres Verkehrs. Englische Kaufleute ließen sich wieder in

großer Zahl dauernd oder für längere Zeit im Lande nieder; die Städte

klagten wiederholt, daß die englischen "Lieger" zum Schaden der Bürger

zunähmen[11]. Sie mieteten sich in Danzig Häuser und nahmen ihre

Landsleute, welche alljährlich mit dem englischen Tuch nach Preußen

kamen, bei sich auf. Trotz der Bestimmungen des Gästerechts betrieben

sie wieder den Gewandschnitt und verkauften ihre Waren jahraus, jahrein

im großen und im kleinen. Mehrere Male hören wir ferner, daß die

Tätigkeit englischer Lieger darin bestand, alles ankommende englische

Tuch aufzukaufen. Da ihr Zwischenhandel diese wertvolle Ware den Preußen

empfindlich verteuerte, wollten die Danziger 1425 eine öffentliche

Kaufhalle bauen und alle Engländer, welche ihre Stadt aufsuchten,

zwingen, dort ihr Tuch feilzubieten[12].

Seit dem Beginn der zwanziger Jahre war man in Danzig gegen den

englischen Handel nicht mehr so nachsichtig. Die englischen Kaufleute,

welche Bürgerhantierung wie Kleinhandel und Wiederverkauf trieben,

wurden in Strafe genommen. Die Lieger mußten sich verpflichten, sich im

Winter jedes Handelsverkehrs zu enthalten. Den Bürgern wurde verboten,

an Gäste Häuser zu vermieten. Die Gesellschaft der Engländer, welche

sich nach der Auflösung wieder gebildet hatte, wurde nochmals aufgehoben

und der Gouverneur ins Gefängnis gesetzt[13]. Danzig gingen diese

Beschränkungen noch nicht weit genug; es begehrte, daß den englischen

Kaufleuten der Handel nur im Ankunftshafen gestattet und die Zeit ihres

Aufenthalts auf drei Monate beschränkt werde[14]. Doch fanden diese

Vorschläge nicht die Zustimmung des Hochmeisters und der anderen Städte.

Der Hochmeister lehnte zwar alle Bitten der Engländer ab, ihnen die

Freiheiten, welche sie früher besessen hatten, wiederzuverleihen, und

erfüllte ihr Gesuch nicht, ihnen zu gestatten, daß sie außerhalb Danzigs

in Dibau eine geschlossene Handelsniederlassung gründeten; aber er

wünschte nicht, daß sie über die Rechte hinaus, welche die andern

Gäste hatten, beschränkt würden. Er erklärte, sie vor unrechtmäßiger

Bedrückung beschützen zu wollen[15].

Nach den Klagen, welche die Engländer in den zwanziger Jahren dem

Parlament überreichten[16], könnte es scheinen, als ob ihr Handel in

Preußen damals arg bedrängt und ihre Verkehrsfreiheit sehr beschnitten

worden wäre. Doch ist dies durchaus nicht der Fall. Trotz des Vorgehens

der Danziger, von dem wir oben sprachen, genossen die Engländer noch

große Freiheiten. Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch

uneingeschränkt. Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor

ungehindert in Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegenüber den

englischen Verleumdungen von der Bedrückung ihres Handels darauf hin,

daß im Jahre vorher jene den größten Teil des Wachses und Pelzwerks,

welches die Russen nach Preußen gebracht hatten, aufgekauft hatten.

Ferner wurde ihnen kein Hindernis in den Weg gelegt, die preußischen

Hinterländer aufzusuchen. 1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann

nach Polen, um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen[17]. Gegen die

englischen Lieger wurde, obwohl mehrmals über ein Vorgehen beraten

wurde, nicht eingeschritten[18]. Danzig gab 1428 sogar seinen Widerstand

gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute auf. Am 15. Dezember

erhielten jene die Erlaubnis, einen Ältermann wählen zu dürfen, der ihre

Gesellen in Ordnung halten und die Kaufmannschaft nach außen vertreten

sollte. So fand nach fast vierzigjährigem Kampf die Organisation der

englischen Kaufleute endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein

Zufall, daß Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren

über den genossenschaftlichen Zusammenschluß der nach Preußen und den

anderen Ostseeländern handelnden Kaufleute bestätigte[19].

Die Wiedereröffnung des englisch-französischen Krieges durch Heinrich V.

war für den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung. Durch den Krieg

wurden alle Kräfte Englands so in Anspruch genommen, daß eine energische

Vertretung der englischen Handelsinteressen nicht möglich war. Welche

Gedanken aber in dem englischen Kaufmannstande des beginnenden 15.

Jahrhunderts lebten, zeigt das in den dreißiger Jahren entstandene

Büchlein von der englischen Staatsklugheit. Wie energisch weist der

Verfasser darauf hin, daß England über die anliegenden Meere Herr sein

müsse! Mit wie beredten Worten zeigt er, daß eine gewaltige Seemacht

die andern Nationen von England abhängig machen werde! In bezug auf die

fremden Kaufleute in England vertritt er durchaus den Grundsatz der

gleichen Behandlung.

"Warum wohl müssen wir ins Wirtshaus gehn

In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn

Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei

Bewegen als wir selbst?...

Drum laßt sie hier ins Wirtshaus ziehn; wo nicht,

Befreie man uns auch von dieser Pflicht

Bei ihnen"[20].

Den hansischen Kaufleuten war das englische Bürgertum damals noch

weniger wohlgesinnt als im vorhergehenden Jahrhundert. Ihre Freiheiten,

welche sie im Handel vor allen anderen Fremden bevorzugten und fast den

Bürgern gleichstellten, mußten in einer Zeit, welche den fremden Handel

zugunsten des einheimischen mehr und mehr beschränkte, den größten

Unwillen erregen. Die Städte suchten die Gültigkeit der Privilegien nach

Möglichkeit einzuschränken. Nicht lange nach der Wiederherstellung der

hansisch-englischen Beziehungen forderten die Londoner Sheriffs den

hansischen Kaufleuten bei der Einfuhr von Wein, Salz, Hering, Holz und

anderen Waren die Abgaben ab, welche die anderen Fremden bezahlten, von

denen sie aber bisher auf Grund des Abkommens von 1282 und der carta

mercatoria befreit waren. Die Sheriffs begründeten ihr Vorgehen damit,

daß die Hansen auswärtige Kaufleute seien und deshalb die Zölle wie

die anderen Fremden bezahlen müßten. Mehrmals entschied zwar das

Mayorsgericht zugunsten der Hansen, aber die Sheriffs kehrten sich an

diese Urteile nicht und erhoben die Abgaben weiter. Schließlich riefen

1420 die Kaufleute die Unterstützung des ihnen freundlich gesinnten

Königs an. Heinrich V. starb aber, ehe der Streit entschieden war. Die

englischen Kaufleute benutzten den Thronwechsel zu einem erneuten

Vorstoß gegen die Hansen. Sie reichten 1422, als jene wieder um

Maßregeln gegen die Übergriffe der Sheriffs petitionierten, dem

Parlament eine Beschwerdeschrift über die zahlreichen Bedrückungen ihres

Handels in Preußen ein und verlangten nach dem Zusatze von 1380 die

Aufhebung der hansischen Privilegien; den weltlichen und geistlichen

Großen hatten es die Hansen hauptsächlich zu danken, daß die Forderung

der englischen Kaufleute nicht erfüllt wurde. Mit ihrer Zustimmung

nahm Heinrich VI. alle hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und

entschied, daß jene bis zur endgültigen Regelung des Streites von den

städtischen Abgaben befreit sein sollten[21].

Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London betraf die Wahl

eines Londoner Alderman zum Justiziar und Ältermann der hansischen

Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbehörde ihren Mitgliedern, dieses

Amt, das im 14. Jahrhundert mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet

hatte, anzunehmen[22]. Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die

Hansen unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder

einmal zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der königliche Rat nach

einem Gutachten der obersten Reichsgerichtshöfe, daß die Hansen als

Fremde zu den Subsidien herangezogen werden könnten. Er glaubte, durch

seinen Spruch die hansischen Privilegien nicht zu verletzen, da das

Parlament und nicht der König die Abgaben auferlegte, die Privilegien

aber allein vom König stammten[23].

Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423 nicht ungefährlich.

Als sie sich weigerten, die Subsidien und Abgaben zu bezahlen, wurden

sie ins Gefängnis gesetzt und ihre Häuser und Lagerräume geschlossen.

Wie hansefeindlich damals die Stimmung des englischen Bürgertums war,

zeigt das Vorgehen der Lynner Kaufleute. Sie wählten aus ihrer Mitte

einen Ausschuß, der für die Aufhebung der hansischen Privilegien

agitieren sollte[24].

Die Klagen des Londoner Kontors veranlaßten im Juli 1423 den Lübecker

Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern, die Engländer bei sich

anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig begnügten sich aber, an den König

und die englischen Großen die Bitte zu richten, daß sie die hansischen

Kaufleute im Genuß ihrer Freiheiten lassen möchten. Auch König Sigmund

verwandte sich für seine Untertanen. Doch mußte das Kontor mitteilen,

daß man den Schreiben wenig Wert beilege[25]. Die Städte erwogen nun

die Absendung einer Gesandtschaft, welche in Flandern mit englischen

Vertretern verhandeln sollte. Als sie im Jahre 1425 zustande kam, ging

sie aus nicht ersichtlichen Gründen trotz der dringenden Vorstellungen

des Londoner Kontors nicht nach England[26].

Die Kaufleute, welche nun auf sich selbst angewiesen waren, verfochten

ihre Interessen vor dem im Februar 1426 tagenden Parlament mit Erfolg.

Mit Zustimmung der Großen ernannte der König den von den Hansen

gewünschten Londoner Alderman William Crowmere zu ihrem Justiziar. Auch

mit London kamen die Kaufleute ins Einvernehmen. Die Stadt gab auf

Befehl des Königs ihren Widerstand gegen den hansischen Justiziar auf

und erkannte in einem Abkommen die Freiheit jener von den städtischen

Abgaben an. Die Hansen versprachen dafür, an die Sheriffs und den Mayor

jährlich bestimmte Geschenke, welche in Geld, Hering, nordischem Fisch

und Wachs bestanden, zu leisten[27].

Die Anerkennung der hansischen Freiheiten hielten die englischen

Kaufleute scheinbar für eine günstige Gelegenheit, ihre alten Forderungen

in Preußen von neuem zu erheben. Sie beklagten sich, daß Danzig ihnen

ihre alten Handelsgewohnheiten genommen habe und sie arg bedrücke. Das

Londoner Kontor sprach die Befürchtung aus, daß die Kaufleute es würden

entgelten müssen, falls die Beschwerden wahr seien[28]. In Preußen

wiesen die Städte die Berechtigung derselben zurück. Die englischen

Kaufleute erreichten aber damals, daß ihnen erlaubt wurde, einen

Gouverneur zu wählen[29].

Die Eröffnung der Feindseligkeiten zwischen den wendischen Städten und

Erich von Dänemark im Jahre 1427 zog wie alle Neutralen, so auch die

Engländer in Mitleidenschaft. Da sie nicht nur die Bitte der Städte, die

Sundfahrt aufzugeben, ablehnten, sondern sogar offen für Erich Partei

ergriffen, versuchten die Hansen den Sund mit Gewalt zu sperren. Ihre

Auslieger brachten die englischen Schiffe, welche die Fahrt von oder

nach Preußen wagten, auf und führten sie als gute Beute in die

wendischen Häfen[30]. Die erzwungene Unterbrechung des Verkehrs rief in

England große Erbitterung hervor. Man wollte die hansischen Kaufleute

für die Taten der städtischen Auslieger verantwortlich machen. 1432

verlangten einige Städte wegen der Wegnahme ihrer Schiffe die

Beschlagnahme hansischer Güter. Der König, der wenig vorher die

hansischen Privilegien bestätigt hatte, gebot ihnen jedoch, bis zur

Rückkehr der Gesandtschaft welche er zu schicken beabsichtigte, von

jedem gewalttätigen Vorgehen abzusehen[31]. Diese Gesandtschaft, von

deren Anwesenheit in Lübeck wir nur aus einem Briefe des Londoner

Kontors erfahren, richtete nichts aus. Als sie heimkehrte, war der

Unwille in den Kreisen der Kaufmannschaft so groß, daß die Hansen nur

mit Mühe für sich vom Könige Geleit auswirken konnten. Sie mußten

versprechen, bei ihren Städten für die geschädigten englischen Kaufleute

eintreten zu wollen[32].

Die Preußen andrerseits verstimmte es sehr, daß alle ihre Bemühungen,

die Engländer zur Zahlung der 1407 zugestandenen Entschädigungen zu

bewegen, vergeblich blieben. Einer Gesandtschaft, welche der Hochmeister

1429 in dieser Angelegenheit nach England schickte, erwiderte der Rat,

daß der König zur Zahlung einer Schuld, welche weder er selbst noch

sein Vater gemacht habe, nicht verpflichtet sei[33]. Als auch der

jetzt mündig gewordene Erbe Heinrich Percys die Anerkennung der 1409

eingegangenen Verpflichtungen verweigerte, ließ der Hochmeister 1430 die

englischen Schiffe im Danziger Hafen anhalten und zwang die Kaufleute,

die geforderte Summe von 838 Nobel zu zahlen[34].

So befanden sich um 1430 beide Länder in gereizter Stimmung gegeneinander,

als ein neuer Konflikt ausbrach. Im März 1431 erhöhte das Parlament das

Pfund- und Tonnengeld um 6 d, bzw. 3 s und bestimmte ausdrücklich, daß

die neuen Abgaben von allen Fremden erhoben werden sollten[35]. Mit

energischen Vorstellungen wandten sich die Hansen, als auch ihnen die

Subsidien abgefordert wurden, an den König. Doch ließ sich dieser nur

dazu herbei, sie gegen Stellung einer Bürgschaft vorläufig von der

Zahlung der Zuschläge zu entbinden. Die Hoffnung der Kaufleute, daß

die Entscheidung des Rats, der ihren Anspruch prüfen sollte, zu ihren

Gunsten ausfallen würde, war nicht groß; waren sie doch von denselben

Richtern ein Jahrzehnt früher zur Zahlung der Subsidie von 12 d

verurteilt worden[36].

Als die hansischen Kaufleute dem Hochmeister ihre bedrängte Lage

mitteilten, griff dieser sofort zu energischen Gegenmaßregeln. Er ließ

die Engländer in Danzig eine Bürgschaft von der gleichen Höhe stellen,

wie sie die Hansen hatten hinterlegen müssen[37]. Doch hatte sein

Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung. Wenn auch Heinrich VI. die Bitte

der Gemeinen, die Kaufleute durch die Beschlagnahme hansischer Güter zu

entschädigen, nicht erfüllte, so gab er doch den Anspruch, die Hansen

zu den Subsidien heranziehen zu können, nicht auf. Jene mußten sich 1432

und in den folgenden Jahren verbürgen, die Abgaben nachzuzahlen, wenn

die Entscheidung gegen sie ausfiel[38].

Wenig später erließ der königliche Rat eine Verordnung, welche den

fremden Handel noch weit schwerer traf als die Zollerhöhungen. Es wurde

bestimmt, daß zur besseren Kontrolle das Pfundgeld nach dem Werte der

Waren in England erhoben werden sollte. Da bisher der Berechnung der

Einkaufswert zugrunde gelegt worden war, so wurden jetzt bei der Einfuhr

die Abgaben ganz erheblich gesteigert. Die Hansen hielten diese Neuerung

für so schwerwiegend, daß sie sofort mit der Einstellung des Handels

antworteten, in der Hoffnung, dadurch am ehesten ihre Zurücknahme zu

erzwingen. Da der Erlaß wohl auch auf den Widerstand der anderen

Kaufleute stieß, sah sich der Rat bald genötigt, ihn wieder rückgängig

zu machen. Im Juni 1434 setzte er fest, daß bei der Verzollung der

auswärtigen Waren angegeben werden sollte, was sie beim Einkauf gekostet

hätten[39].

Durch die Bemühungen Lübecks kam im Sommer 1434 ein von 22 Städten

besuchter Hansetag zustande, dessen Hauptaufgabe war, die flandrische

und englische Angelegenheit zu ordnen. Mit Zustimmung des Hochmeisters

beschlossen die Städte, durch eine Gesandtschaft die Wiederherstellung

der alten Freiheiten zu fordern. Der Hochmeister versprach, zur

Unterstützung des Gesuchs den englischen Kaufleuten den Aufenthalt in

Preußen zu verbieten[40]. Zu städtischen Gesandten wurden die vier

Bürgermeister Johann Klingenberg aus Lübeck, Everd Hardefust aus Köln,

Heinrich Hoyer aus Hamburg und Heinrich Vorrath aus Danzig bestimmt.

Obwohl Vorrath sich sträubte, die Mission anzunehmen, beharrten die

Städte auf ihrem Beschluß, daß Preußen und Livland, welche die englische

Angelegenheit besonders anging, in der Gesandtschaft vertreten seien.

Der Hochmeister scheint, wenn er auch offiziell der Hanse beigetreten

war, eine zu enge Berührung mit den westlichen Angelegenheiten damals

nicht gewünscht zu haben[41].

Ende Oktober 1434 trafen die vier Bürgermeister in England ein

und überreichten dem königlichen Rat ihre Vollmachten und eine

Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser an die vier

höchsten Richter des Landes zur Untersuchung weitergab. Als kurze Zeit

darauf in London die Pest ausbrach, erklärte der Rat, nicht weiter

verhandeln zu können. Doch war die Pest wohl nur der Vorwand; den

Hauptgrund für die Vertagung haben wir vielmehr in den schweren Anklagen

zu sehen, welche die englischen Kaufleute vor dem König gegen die Hansen

erhoben. Da die Gesandten bis Weihnachten nicht warten wollten, wie der

Rat wünschte, wählten sie von den Kaufleuten vier aus, welche die

hansische Sache vor dem Parlament vertreten sollten. Diese erhielten

eine sehr interessante Instruktion. Falls nämlich der König die

hansischen Privilegien bestätigen würde, sollten sie fordern, daß sich

auch die vier größten Städte Englands, London, York, Lynn und Bristol,

für die Beobachtung der Freiheiten verbürgten[42].

Unter vielen "süßen Worten", aber ohne jeden Erfolg verließen die

Gesandten Ende November London und begaben sich nach Brügge, wo sie sich

den Winter über der Beilegung der hansisch-flandrischen Streitigkeiten

widmeten[43]. Zu Anfang des nächsten Jahres kündigte Heinrich VI. die

Absendung einer Gesandtschaft nach Brügge an[44]. Seine Absicht scheint

gewesen zu sein, für die Anerkennung der hansischen Privilegien größere

Freiheiten für seine Kaufleute in Preußen zu fordern und die hansischen

Schadenersatzansprüche mit den englischen zu kompensieren. Die Preußen,

welche sofort nach dem Bekanntwerden des Mißerfolgs der Gesandtschaft

den Besuch Englands verboten hatten, befahlen Vorrath, derartige

Forderungen zurückzuweisen. Wenn die Engländer Privilegien beanspruchten,

sollten sie sich an den Hochmeister und die Städte selbst wenden. Da

Hoyer und Vorrath[45] von ihren Städten, welche Bedenken trugen, so

wichtige Fragen ihnen allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten

erhalten hatten, wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in

Brügge eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen.

Die Hansen erhoben zwar gegen ihr Verhalten feierlichen Protest,

erreichten aber nur, daß für Januar 1436 eine neue Tagfahrt festgesetzt

wurde[46].

Obwohl verabredet worden war, bis zu diesem Termin gegenseitige

Schädigungen zu vermeiden, rieten die hansischen Vertreter ihren

Städten, die Kaufleute vor dem Besuch Englands zu warnen, weil jene dort

vor Überfällen nicht mehr sicher seien. Dem Londoner Kontor befahlen

sie, bis zum Ende des Sommers England zu verlassen. Zu Anfang des

nächsten Jahres hören wir, daß sich das Kontor aufgelöst hatte und die

Kaufleute sich in Brügge aufhielten[47].

Da bis zum 1. September 1435 alle Schadenersatzansprüche geltend gemacht

und die Städte sich über ihr weiteres Vorgehen schlüssig werden mußten,

schlug Lübeck vor, einen allgemeinen Hansetag abzuhalten. Aber an der

Interessenlosigkeit der Städte, welche meist aus nichtigen Gründen

absagten, und besonders an der zögernden Haltung des Hochmeisters

scheiterte der Plan Lübecks[48]. Paul von Rußdorf war durch die

Friedensverhandlungen mit Polen so in Anspruch genommen, daß er nur

schwer zu einer neuen Gesandtschaft zu bewegen war. Den Bemühungen

Vorraths, dessen politische Überzeugung war, daß seine Vaterstadt

Danzig den Zusammenhang mit der Hanse nicht verlieren dürfe[49], war

es wohl hauptsächlich zu danken, daß alle Schwierigkeiten, welche das

Zustandekommen einer Gesandtschaft in Frage stellten, überwunden

wurden. Im Februar 1436 konnte Vorrath endlich als preußischer Gesandter

nach Lübeck abgehen[50].

Inzwischen hatten sich die Verhältnisse im Westen gänzlich geändert. Der

Friedenskongreß, welcher im Jahre 1435 in Arras getagt hatte, hatte mit

der Abwendung Burgunds von England geendet, und zu Beginn des folgenden

Jahres war der Krieg zwischen beiden Mächten eröffnet worden[51]. Unter

diesen Umständen mußte England viel daran liegen, den Handelsverkehr mit

den Ostseeländern wiederherzustellen. Eine Petition der aus Preußen und

den Hansestädten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den Hansen den

Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien aufzuheben, fand

deshalb kein Gehör. Die englische Regierung ordnete vielmehr zur

festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen mit der Hanse ab[52].

Die schwankende Haltung des Hochmeisters, von der wir oben sprachen,

hatte zur Folge, daß die englischen Boten in Calais über ein Vierteljahr

vergeblich auf die hansische Gesandtschaft warten mußten. Ihr langes

Ausbleiben wurde auch von den Kontoren äußerst unangenehm empfunden.

Denn die Lage der Hansen in England und Flandern verschlechterte sich

von Tag zu Tag, und die Unsicherheit auf dem Meere nahm zu. In zahlreichen

Schreiben drängten die Kaufleute deshalb zur Beschleunigung. Sie

erklärten es für unmöglich, nach dem Ausbruch des Krieges mit England

und Flandern ins Einvernehmen zu kommen. Wie recht das Brügger Kontor

damit hatte, zeigte sich, als im April die hansischen Ratssendeboten

in Flandern eintrafen. Herzog Philipp suchte, um eine Stärkung seines

Gegners zu verhindern, mit allen Mitteln die Verständigung zwischen der

Hanse und England zu hintertreiben und versperrte den Gesandten den Weg

nach Calais und nach England. Es blieb jenen schließlich nichts anderes

übrig, als umzukehren und von der Elbe aus nach England hinüberzusetzen.

Es dauerte aber wieder geraume Zeit, ehe von Preußen die Zustimmung zu

diesem Schritt einlief. In den Hansestädten herrschte große Verstimmung

über die neue Verzögerung. Man warf den Preußen vor, daß sie allein an

der jammervollen Lage des Kaufmanns schuld seien[53].

Als im Oktober 1436 endlich die hansischen Gesandten in England

landeten[54], waren die Verhältnisse für die Hanse lange nicht mehr so

günstig wie im Jahre zuvor. Der Handelsverkehr zwischen beiden Ländern

war nämlich trotz der Verbote wiederaufgenommen worden. Schon im April

hatte Paul von Rußdorf englischen Kaufleuten gegen die Zahlung einer

nicht geringen Geldsumme erlaubt, mit sechs Schiffen englische Waren

nach Preußen ein- und preußische nach England auszuführen. Mit Kampen

hatten die Engländer einen förmlichen Vertrag abgeschlossen, durch den

ihnen der Verkehr mit dieser Stadt gestattet blieb. Auf hansischer Seite

kehrte man sich ebenso wenig an das Handelsverbot. Zahlreiche preußische

Kaufleute suchten wieder die englischen Märkte auf. Das Bergener Kontor

gab seinen Mitgliedern die Fahrt frei. Köln erklärte, daß seine Kaufleute

an die Verkehrssperre nicht gebunden seien, da sie ohne sein Wissen und

Willen erlassen sei. Die hansischen Gesandten versuchten vergeblich, als

sie nach England kamen, die Durchführung der städtischen Verordnungen zu

erzwingen; ihre Befehle wurden nicht befolgt. Unter diesen Umständen

hatte es für England keinen so großen Wert mehr, mit der Hanse zu

einer Einigung zu gelangen. Die Gesandten klagten wiederholt, daß der

Ungehorsam so vieler hansischer Kaufleute den Fortgang der Verhandlungen

sehr erschwere[55].

Die hansischen Interessen mußte es ferner schwer schädigen, daß die

Städte nicht einig waren. Köln ging eigne Wege. Im Dezember erschien

eine Gesandtschaft des Erzbischofs und der Stadt in England, um für Köln

einen besonderen Vertrag abzuschließen. Da die Verhandlungen zwischen

der Hanse und England damals schon in der Hauptsache beendet waren,

richtete sie jedoch nichts mehr aus[56]. Auch auf Danzig glaubten die

Städte nicht bestimmt rechnen zu können. Die Vertreter Lübecks und

Hamburgs betrachteten den preußischen Kollegen wegen seiner Instruktion

mit Mißtrauen und fragten bei ihren Städten an, ob sie gegebenenfalls

ohne Rücksicht auf Preußen mit England einen Frieden eingehen sollten.

Vorrath scheint sich aber in England nicht streng an seine Instruktion

gehalten zu haben. Er verlor das gemeinhansische Interesse nie aus den

Augen[57].

Die englisch-hansischen Verhandlungen zogen sich sehr in die Länge. Der

König wollte von der Bezahlung der alten Schuld, auf die Vorrath vor

allem drang, nichts wissen; die Kaufleute suchten eine Einigung, welche

ihre Interessen nicht genügend wahrnahm, zu verhindern und brachten beim

König und Parlament immer neue Anschuldigungen gegen die Hansen vor.

Diese hatten es wieder vor allem den weltlichen und geistlichen Großen

zu danken, daß die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis führten. Korner

schreibt in seiner Chronik dem Kardinal Heinrich Beaufort, dem ersten

Kirchenfürsten Englands, ein großes Verdienst an dem schließlichen

Zustandekommen der Einigung zu. Obwohl die englischen Städte im

Parlament noch einen Versuch machten, für die Anerkennung der hansischen

Privilegien ihrem Handel in den Hansestädten gewisse Freiheiten zu

verschaffen, wurde am 22. März 1437 ein Vertrag abgeschlossen, der ihnen

nur die Zusicherung brachte, daß ihr Verkehr in den "alten Gewohnheiten"

nicht gehindert werden sollte. Die Hansen dagegen erreichten die

Bestätigung ihrer Privilegien und die Befreiung von allen Zöllen, welche

nicht in der carta mercatoria zugestanden waren. Der König versprach

ferner, die 1407 festgesetzten Entschädigungen an Preußen und Livland

abzuzahlen. Als erste Rate erhielt Vorrath 1000 Nobel. Die Hansen mußten

aber auf den Ersatz des Schadens, welchen sie durch die englischen

Auslieger seit den Haager Verhandlungen erlitten hatten, verzichten[58].

Die englischen Städte widersetzten sich mit allen Mitteln der Besiegelung

des für die Hansen nicht ungünstigen Vertrages. Sie sollen sogar den

Kanzler und den Schatzmeister bestochen haben, um seine Auslieferung zu

verhindern. Als Grund für ihr Vorgehen gibt Vorrath in einem Brief an

Danzig an, daß die Städte in aller Eile acht Schiffe ausrüsteten. Je

weiter sie das Inkrafttreten des Friedens verzögerten, um so größere

Aussicht hatten sie, mit ihrem Tuch auf den hansischen Märkten die

Ersten zu sein. Erst Mitte Juni gelang es den Gesandten, die Besiegelung

des Vertrages durchzusetzen[59].

Noch an einer anderen Stelle machte die Durchführung der Übereinkunft

Schwierigkeiten. Die Zollbeamten forderten nach wie vor von den Kaufleuten

die hohen Subsidien und wollten ihren Anspruch, davon befreit zu sein,

nicht anerkennen, indem sie behaupteten, vom Kanzler keine Anweisung

erhalten zu haben. Vorrath meinte, es täte ihnen von Herzen leid, daß

die englischen Kaufleute mehr Zoll bezahlen müßten als die hansischen.

Aber auch der Umstand, daß damals viele Holländer und andere Nichthansen

in England ankamen und behaupteten, hansische Bürger zu sein, mag die

Zöllner veranlaßt haben, mit der Nachlassung der Subsidien vorsichtig zu

sein. Vorrath klagte, daß diese Kaufleute besonders Bürgerbriefe von der

Jungstadt Danzig vorzeigten, und warnte vor der Aufnahme von Außenhansen

ins Bürgerrecht[60].

Vor ihrer Heimkehr ordneten die hansischen Gesandten noch eine wichtige

Angelegenheit. Sie gaben dem Londoner Kontor neue Statuten, durch welche

die Kaufleute und Schiffer angewiesen wurden, die Privilegien genau

innezuhalten und Außenhansen in ihre Genossenschaft nicht aufzunehmen.

Außerdem wurde ihnen streng befohlen, Übergriffe von englischen Städten

und Beamten nicht zu dulden, sondern sie sofort dem Kontor

mitzuteilen[61].

Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit · 第 20 / 34 题