Die hansisch-englischen Beziehungen bis zum Abschluß des Vertrages von
1437.
Um 1410 war die Machtstellung der Hanse schwer bedroht. Der
Verfassungskampf in Lübeck beraubte sie für beinahe ein Jahrzehnt ihres
mächtigen Hauptes, bei dem die hansischen Interessen stets starken
Schutz und kräftige Förderung gefunden hatten. Es stand zu befürchten,
daß das neidische Ausland die über Lübeck verhängte Reichsacht benutzen
würde, um dem hansischen Kaufmann seine Privilegien zu nehmen. Warnend
wies das Brügger Kontor auf diese Gefahr hin[1]. Nicht minder schwer
wurde die Hanse durch die Niederlage des deutschen Ordens im Kampfe
gegen Polen getroffen. Der Orden hatte im 14. Jahrhundert wiederholt
die Macht seines Einflusses eingesetzt, um den hansischen Kaufmann im
Auslande vor Bedrückungen und Gewalttaten zu schützen. Seit seiner
Niederlage, von der er sich nicht wieder erholen sollte, fehlte ihm dazu
die Kraft. Schwere innere Kämpfe suchten ihn heim, und der polnische
Sieger stand immer bereit da, von neuem über ihn herzufallen.
In dem Verhältnis Preußens zu England machte sich der unglückliche
Ausgang des Krieges sofort dadurch bemerkbar, daß Heinrich IV. die
Zahlung der Entschädigungsgelder einstellte. Obwohl bis 1416 Jahr für
Jahr Gesandte des Hochmeisters um die Auszahlung der rückständigen
Gelder warben, wurde die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen
nicht erreicht. König und Rat zogen die preußischen Vertreter meist
wochenlang hin und entließen sie schließlich doch nur mit leeren
Versprechungen[2].
Der hansisch-englische Ausgleich von 1407 hatte das Piratenunwesen in
der Nordsee nicht zu beseitigen vermocht. Die hansische Schiffahrt hatte
nach wie vor schwer unter dieser Plage zu leiden. Das Brügger Kontor
meldete 1412 nach Preußen, daß englische, schottische und holländische
Seeräuber in großer Zahl vor dem Swin lägen und sogar Waren, welche sie
in ihrer Heimat nicht absetzen durften, auf hoher See untereinander
austauschten. Durch den Wiederausbruch des englisch-französischen
Krieges unter Heinrich V. wurde die Unsicherheit des Kanals und der
Nordsee noch größer. 1417 wurde eine hansische Baienflotte von zehn
Schiffen von den Engländern fortgenommen[3].
Die Hanse war damals nicht imstande, sich gegen die englischen
Übergriffe zu verteidigen und sich zu einer energischen Politik
aufzuraffen. In ihrer Schwäche suchte sie bei einer Macht Unterstützung,
um die sie sich bisher wenig gekümmert hatte. Sie wandte sich an König
Sigmund, der kurz vorher mit ihr Verhandlungen angeknüpft hatte, um
ihre Bundesgenossenschaft gegen Venedig zu gewinnen[4], und legte ihm
ihre verschiedenen Schwierigkeiten dar. Sigmund, der im August 1416
ein Schutz- und Trutzbündnis mit Heinrich V. abgeschlossen hatte[5],
versprach den Städten, sich ihrer Beschwerden anzunehmen und ihnen zu
ihrem Rechte zu verhelfen. Auf seine Einladung kamen im Sommer 1417
hansische und englische Vertreter nach Konstanz. Die Verhandlungen, die
unter dem Vorsitz des Königs geführt wurden, endeten aber ergebnislos.
Es wurde nicht einmal der hansische Vorschlag, eine neue Tagfahrt
anzusetzen, angenommen. König Sigmund war über diesen Mißerfolg so
aufgebracht, daß er die hansischen Gesandten sehr ungnädig entließ. Er
drohte den Städten, nichts gegen England zu unternehmen; denn wer seinen
Verbündeten angreife, sei sein Feind[6].
Da von England kein Entgegenkommen zu erwarten war, griffen in den
nächsten Jahren an mehreren Orten die geschädigten Hansen zur Selbsthilfe.
In Greifswald wurden englische Händler, die sich auf dem Wege von
Preußen nach Schonen befanden, gefangen gesetzt und gezwungen, sich für
die Wiedererstattung der hansischen Verluste zu verbürgen[7]. In Danzig
gab der Hochmeister seinen Kaufleuten die Erlaubnis, sich an den Gütern
der Engländer schadlos zu halten[8].
Betrachten wir die Lage des englischen Handels in Preußen nach dem
Abschluß des Handelsvertrages und nach der Beendigung des Krieges
mit Polen, so ist wohl das Bemerkenswerteste seine Begünstigung
durch Heinrich von Plauen. Nachdem der Hochmeister Danzig gezwungen
hatte, die Beschränkungen des Handels, die es in der kurzen Zeit der
Polenherrschaft eingeführt hatte, zurückzunehmen[9], verlieh er den
englischen Kaufleuten die Freiheiten, welche sie schon lange für sich
begehrt hatten. Er gestattete ihnen, sich genossenschaftlich zu
organisieren, ein Haus zu Versammlungszwecken zu mieten und ihre
Streitigkeiten, ausgenommen Kriminalverbrechen, durch einen aus ihrer
Mitte gewählten Gouverneur selbst zu richten. Damit fand die seit 1391
bestehende Gesellschaft der englischen Kaufleute die Anerkennung des
Hochmeisters und erhielt zugleich eine gewisse Gerichtsbarkeit über ihre
Mitglieder, wie sie auch die Hansen auf ihren Kontoren besaßen. Aber
nur wenige Jahre sollten sich die Engländer des ungestörten Besitzes
ihrer Freiheiten erfreuen. Die Absetzung Heinrichs von Plauen gab den
Danzigern freie Hand, sie wiederaufzuheben. Das Versammlungshaus wurde
geschlossen und mit eisernen Ketten versperrt. Den englischen Kaufleuten
wurde verboten, fernerhin eine Gesellschaft zu bilden und ihre
Streitsachen unabhängig von den preußischen Gerichten zu entscheiden[10].
Danzig scheint damals den Engländern nur die ihnen von Heinrich von
Plauen verliehenen Rechte genommen, im übrigen aber ihnen in der
Ausübung ihres Handels die alten Freiheiten gelassen zu haben. Wir
hören nämlich bis 1422 von englischer Seite keine Beschwerden über
Beschränkung ihres Verkehrs. Englische Kaufleute ließen sich wieder in
großer Zahl dauernd oder für längere Zeit im Lande nieder; die Städte
klagten wiederholt, daß die englischen "Lieger" zum Schaden der Bürger
zunähmen[11]. Sie mieteten sich in Danzig Häuser und nahmen ihre
Landsleute, welche alljährlich mit dem englischen Tuch nach Preußen
kamen, bei sich auf. Trotz der Bestimmungen des Gästerechts betrieben
sie wieder den Gewandschnitt und verkauften ihre Waren jahraus, jahrein
im großen und im kleinen. Mehrere Male hören wir ferner, daß die
Tätigkeit englischer Lieger darin bestand, alles ankommende englische
Tuch aufzukaufen. Da ihr Zwischenhandel diese wertvolle Ware den Preußen
empfindlich verteuerte, wollten die Danziger 1425 eine öffentliche
Kaufhalle bauen und alle Engländer, welche ihre Stadt aufsuchten,
zwingen, dort ihr Tuch feilzubieten[12].
Seit dem Beginn der zwanziger Jahre war man in Danzig gegen den
englischen Handel nicht mehr so nachsichtig. Die englischen Kaufleute,
welche Bürgerhantierung wie Kleinhandel und Wiederverkauf trieben,
wurden in Strafe genommen. Die Lieger mußten sich verpflichten, sich im
Winter jedes Handelsverkehrs zu enthalten. Den Bürgern wurde verboten,
an Gäste Häuser zu vermieten. Die Gesellschaft der Engländer, welche
sich nach der Auflösung wieder gebildet hatte, wurde nochmals aufgehoben
und der Gouverneur ins Gefängnis gesetzt[13]. Danzig gingen diese
Beschränkungen noch nicht weit genug; es begehrte, daß den englischen
Kaufleuten der Handel nur im Ankunftshafen gestattet und die Zeit ihres
Aufenthalts auf drei Monate beschränkt werde[14]. Doch fanden diese
Vorschläge nicht die Zustimmung des Hochmeisters und der anderen Städte.
Der Hochmeister lehnte zwar alle Bitten der Engländer ab, ihnen die
Freiheiten, welche sie früher besessen hatten, wiederzuverleihen, und
erfüllte ihr Gesuch nicht, ihnen zu gestatten, daß sie außerhalb Danzigs
in Dibau eine geschlossene Handelsniederlassung gründeten; aber er
wünschte nicht, daß sie über die Rechte hinaus, welche die andern
Gäste hatten, beschränkt würden. Er erklärte, sie vor unrechtmäßiger
Bedrückung beschützen zu wollen[15].
Nach den Klagen, welche die Engländer in den zwanziger Jahren dem
Parlament überreichten[16], könnte es scheinen, als ob ihr Handel in
Preußen damals arg bedrängt und ihre Verkehrsfreiheit sehr beschnitten
worden wäre. Doch ist dies durchaus nicht der Fall. Trotz des Vorgehens
der Danziger, von dem wir oben sprachen, genossen die Engländer noch
große Freiheiten. Ihr Zwischenhandel mit Tuch bestand 1428 noch
uneingeschränkt. Mit den andern Fremden konnten sie nach wie vor
ungehindert in Handelsbeziehungen treten. 1429 wies Danzig gegenüber den
englischen Verleumdungen von der Bedrückung ihres Handels darauf hin,
daß im Jahre vorher jene den größten Teil des Wachses und Pelzwerks,
welches die Russen nach Preußen gebracht hatten, aufgekauft hatten.
Ferner wurde ihnen kein Hindernis in den Weg gelegt, die preußischen
Hinterländer aufzusuchen. 1428 und 1432 ging ein Lynner Kaufmann
nach Polen, um an Ort und Stelle Bogenholz zu kaufen[17]. Gegen die
englischen Lieger wurde, obwohl mehrmals über ein Vorgehen beraten
wurde, nicht eingeschritten[18]. Danzig gab 1428 sogar seinen Widerstand
gegen die Genossenschaft der englischen Kaufleute auf. Am 15. Dezember
erhielten jene die Erlaubnis, einen Ältermann wählen zu dürfen, der ihre
Gesellen in Ordnung halten und die Kaufmannschaft nach außen vertreten
sollte. So fand nach fast vierzigjährigem Kampf die Organisation der
englischen Kaufleute endlich allseitige Anerkennung. Es ist wohl kein
Zufall, daß Heinrich VI. gerade damals die Urkunden seiner Vorfahren
über den genossenschaftlichen Zusammenschluß der nach Preußen und den
anderen Ostseeländern handelnden Kaufleute bestätigte[19].
Die Wiedereröffnung des englisch-französischen Krieges durch Heinrich V.
war für den hansischen Handel nicht ohne Bedeutung. Durch den Krieg
wurden alle Kräfte Englands so in Anspruch genommen, daß eine energische
Vertretung der englischen Handelsinteressen nicht möglich war. Welche
Gedanken aber in dem englischen Kaufmannstande des beginnenden 15.
Jahrhunderts lebten, zeigt das in den dreißiger Jahren entstandene
Büchlein von der englischen Staatsklugheit. Wie energisch weist der
Verfasser darauf hin, daß England über die anliegenden Meere Herr sein
müsse! Mit wie beredten Worten zeigt er, daß eine gewaltige Seemacht
die andern Nationen von England abhängig machen werde! In bezug auf die
fremden Kaufleute in England vertritt er durchaus den Grundsatz der
gleichen Behandlung.
"Warum wohl müssen wir ins Wirtshaus gehn
In ihrem Land, wenn sie sich nicht verstehn
Bei uns zu Gleichem, sondern mehr sich frei
Bewegen als wir selbst?...
Drum laßt sie hier ins Wirtshaus ziehn; wo nicht,
Befreie man uns auch von dieser Pflicht
Bei ihnen"[20].
Den hansischen Kaufleuten war das englische Bürgertum damals noch
weniger wohlgesinnt als im vorhergehenden Jahrhundert. Ihre Freiheiten,
welche sie im Handel vor allen anderen Fremden bevorzugten und fast den
Bürgern gleichstellten, mußten in einer Zeit, welche den fremden Handel
zugunsten des einheimischen mehr und mehr beschränkte, den größten
Unwillen erregen. Die Städte suchten die Gültigkeit der Privilegien nach
Möglichkeit einzuschränken. Nicht lange nach der Wiederherstellung der
hansisch-englischen Beziehungen forderten die Londoner Sheriffs den
hansischen Kaufleuten bei der Einfuhr von Wein, Salz, Hering, Holz und
anderen Waren die Abgaben ab, welche die anderen Fremden bezahlten, von
denen sie aber bisher auf Grund des Abkommens von 1282 und der carta
mercatoria befreit waren. Die Sheriffs begründeten ihr Vorgehen damit,
daß die Hansen auswärtige Kaufleute seien und deshalb die Zölle wie
die anderen Fremden bezahlen müßten. Mehrmals entschied zwar das
Mayorsgericht zugunsten der Hansen, aber die Sheriffs kehrten sich an
diese Urteile nicht und erhoben die Abgaben weiter. Schließlich riefen
1420 die Kaufleute die Unterstützung des ihnen freundlich gesinnten
Königs an. Heinrich V. starb aber, ehe der Streit entschieden war. Die
englischen Kaufleute benutzten den Thronwechsel zu einem erneuten
Vorstoß gegen die Hansen. Sie reichten 1422, als jene wieder um
Maßregeln gegen die Übergriffe der Sheriffs petitionierten, dem
Parlament eine Beschwerdeschrift über die zahlreichen Bedrückungen ihres
Handels in Preußen ein und verlangten nach dem Zusatze von 1380 die
Aufhebung der hansischen Privilegien; den weltlichen und geistlichen
Großen hatten es die Hansen hauptsächlich zu danken, daß die Forderung
der englischen Kaufleute nicht erfüllt wurde. Mit ihrer Zustimmung
nahm Heinrich VI. alle hansischen Englandfahrer in seinen Schutz und
entschied, daß jene bis zur endgültigen Regelung des Streites von den
städtischen Abgaben befreit sein sollten[21].
Ein anderer Streitpunkt zwischen den Hansen und London betraf die Wahl
eines Londoner Alderman zum Justiziar und Ältermann der hansischen
Kaufleute. Seit 1418 verbot die Stadtbehörde ihren Mitgliedern, dieses
Amt, das im 14. Jahrhundert mehrmals der Londoner Mayor selbst bekleidet
hatte, anzunehmen[22]. Auch das Pfund- und Tonnengeld, welches die
Hansen unter Heinrich V. nachweislich bezahlt hatten, stand wieder
einmal zur Debatte. Im Oktober 1423 entschied der königliche Rat nach
einem Gutachten der obersten Reichsgerichtshöfe, daß die Hansen als
Fremde zu den Subsidien herangezogen werden könnten. Er glaubte, durch
seinen Spruch die hansischen Privilegien nicht zu verletzen, da das
Parlament und nicht der König die Abgaben auferlegte, die Privilegien
aber allein vom König stammten[23].
Die Lage der hansischen Kaufleute war im Sommer 1423 nicht ungefährlich.
Als sie sich weigerten, die Subsidien und Abgaben zu bezahlen, wurden
sie ins Gefängnis gesetzt und ihre Häuser und Lagerräume geschlossen.
Wie hansefeindlich damals die Stimmung des englischen Bürgertums war,
zeigt das Vorgehen der Lynner Kaufleute. Sie wählten aus ihrer Mitte
einen Ausschuß, der für die Aufhebung der hansischen Privilegien
agitieren sollte[24].
Die Klagen des Londoner Kontors veranlaßten im Juli 1423 den Lübecker
Hansetag, Stralsund und Danzig aufzufordern, die Engländer bei sich
anzuhalten. Der Hochmeister und Danzig begnügten sich aber, an den König
und die englischen Großen die Bitte zu richten, daß sie die hansischen
Kaufleute im Genuß ihrer Freiheiten lassen möchten. Auch König Sigmund
verwandte sich für seine Untertanen. Doch mußte das Kontor mitteilen,
daß man den Schreiben wenig Wert beilege[25]. Die Städte erwogen nun
die Absendung einer Gesandtschaft, welche in Flandern mit englischen
Vertretern verhandeln sollte. Als sie im Jahre 1425 zustande kam, ging
sie aus nicht ersichtlichen Gründen trotz der dringenden Vorstellungen
des Londoner Kontors nicht nach England[26].
Die Kaufleute, welche nun auf sich selbst angewiesen waren, verfochten
ihre Interessen vor dem im Februar 1426 tagenden Parlament mit Erfolg.
Mit Zustimmung der Großen ernannte der König den von den Hansen
gewünschten Londoner Alderman William Crowmere zu ihrem Justiziar. Auch
mit London kamen die Kaufleute ins Einvernehmen. Die Stadt gab auf
Befehl des Königs ihren Widerstand gegen den hansischen Justiziar auf
und erkannte in einem Abkommen die Freiheit jener von den städtischen
Abgaben an. Die Hansen versprachen dafür, an die Sheriffs und den Mayor
jährlich bestimmte Geschenke, welche in Geld, Hering, nordischem Fisch
und Wachs bestanden, zu leisten[27].
Die Anerkennung der hansischen Freiheiten hielten die englischen
Kaufleute scheinbar für eine günstige Gelegenheit, ihre alten Forderungen
in Preußen von neuem zu erheben. Sie beklagten sich, daß Danzig ihnen
ihre alten Handelsgewohnheiten genommen habe und sie arg bedrücke. Das
Londoner Kontor sprach die Befürchtung aus, daß die Kaufleute es würden
entgelten müssen, falls die Beschwerden wahr seien[28]. In Preußen
wiesen die Städte die Berechtigung derselben zurück. Die englischen
Kaufleute erreichten aber damals, daß ihnen erlaubt wurde, einen
Gouverneur zu wählen[29].
Die Eröffnung der Feindseligkeiten zwischen den wendischen Städten und
Erich von Dänemark im Jahre 1427 zog wie alle Neutralen, so auch die
Engländer in Mitleidenschaft. Da sie nicht nur die Bitte der Städte, die
Sundfahrt aufzugeben, ablehnten, sondern sogar offen für Erich Partei
ergriffen, versuchten die Hansen den Sund mit Gewalt zu sperren. Ihre
Auslieger brachten die englischen Schiffe, welche die Fahrt von oder
nach Preußen wagten, auf und führten sie als gute Beute in die
wendischen Häfen[30]. Die erzwungene Unterbrechung des Verkehrs rief in
England große Erbitterung hervor. Man wollte die hansischen Kaufleute
für die Taten der städtischen Auslieger verantwortlich machen. 1432
verlangten einige Städte wegen der Wegnahme ihrer Schiffe die
Beschlagnahme hansischer Güter. Der König, der wenig vorher die
hansischen Privilegien bestätigt hatte, gebot ihnen jedoch, bis zur
Rückkehr der Gesandtschaft welche er zu schicken beabsichtigte, von
jedem gewalttätigen Vorgehen abzusehen[31]. Diese Gesandtschaft, von
deren Anwesenheit in Lübeck wir nur aus einem Briefe des Londoner
Kontors erfahren, richtete nichts aus. Als sie heimkehrte, war der
Unwille in den Kreisen der Kaufmannschaft so groß, daß die Hansen nur
mit Mühe für sich vom Könige Geleit auswirken konnten. Sie mußten
versprechen, bei ihren Städten für die geschädigten englischen Kaufleute
eintreten zu wollen[32].
Die Preußen andrerseits verstimmte es sehr, daß alle ihre Bemühungen,
die Engländer zur Zahlung der 1407 zugestandenen Entschädigungen zu
bewegen, vergeblich blieben. Einer Gesandtschaft, welche der Hochmeister
1429 in dieser Angelegenheit nach England schickte, erwiderte der Rat,
daß der König zur Zahlung einer Schuld, welche weder er selbst noch
sein Vater gemacht habe, nicht verpflichtet sei[33]. Als auch der
jetzt mündig gewordene Erbe Heinrich Percys die Anerkennung der 1409
eingegangenen Verpflichtungen verweigerte, ließ der Hochmeister 1430 die
englischen Schiffe im Danziger Hafen anhalten und zwang die Kaufleute,
die geforderte Summe von 838 Nobel zu zahlen[34].
So befanden sich um 1430 beide Länder in gereizter Stimmung gegeneinander,
als ein neuer Konflikt ausbrach. Im März 1431 erhöhte das Parlament das
Pfund- und Tonnengeld um 6 d, bzw. 3 s und bestimmte ausdrücklich, daß
die neuen Abgaben von allen Fremden erhoben werden sollten[35]. Mit
energischen Vorstellungen wandten sich die Hansen, als auch ihnen die
Subsidien abgefordert wurden, an den König. Doch ließ sich dieser nur
dazu herbei, sie gegen Stellung einer Bürgschaft vorläufig von der
Zahlung der Zuschläge zu entbinden. Die Hoffnung der Kaufleute, daß
die Entscheidung des Rats, der ihren Anspruch prüfen sollte, zu ihren
Gunsten ausfallen würde, war nicht groß; waren sie doch von denselben
Richtern ein Jahrzehnt früher zur Zahlung der Subsidie von 12 d
verurteilt worden[36].
Als die hansischen Kaufleute dem Hochmeister ihre bedrängte Lage
mitteilten, griff dieser sofort zu energischen Gegenmaßregeln. Er ließ
die Engländer in Danzig eine Bürgschaft von der gleichen Höhe stellen,
wie sie die Hansen hatten hinterlegen müssen[37]. Doch hatte sein
Vorgehen nicht die erhoffte Wirkung. Wenn auch Heinrich VI. die Bitte
der Gemeinen, die Kaufleute durch die Beschlagnahme hansischer Güter zu
entschädigen, nicht erfüllte, so gab er doch den Anspruch, die Hansen
zu den Subsidien heranziehen zu können, nicht auf. Jene mußten sich 1432
und in den folgenden Jahren verbürgen, die Abgaben nachzuzahlen, wenn
die Entscheidung gegen sie ausfiel[38].
Wenig später erließ der königliche Rat eine Verordnung, welche den
fremden Handel noch weit schwerer traf als die Zollerhöhungen. Es wurde
bestimmt, daß zur besseren Kontrolle das Pfundgeld nach dem Werte der
Waren in England erhoben werden sollte. Da bisher der Berechnung der
Einkaufswert zugrunde gelegt worden war, so wurden jetzt bei der Einfuhr
die Abgaben ganz erheblich gesteigert. Die Hansen hielten diese Neuerung
für so schwerwiegend, daß sie sofort mit der Einstellung des Handels
antworteten, in der Hoffnung, dadurch am ehesten ihre Zurücknahme zu
erzwingen. Da der Erlaß wohl auch auf den Widerstand der anderen
Kaufleute stieß, sah sich der Rat bald genötigt, ihn wieder rückgängig
zu machen. Im Juni 1434 setzte er fest, daß bei der Verzollung der
auswärtigen Waren angegeben werden sollte, was sie beim Einkauf gekostet
hätten[39].
Durch die Bemühungen Lübecks kam im Sommer 1434 ein von 22 Städten
besuchter Hansetag zustande, dessen Hauptaufgabe war, die flandrische
und englische Angelegenheit zu ordnen. Mit Zustimmung des Hochmeisters
beschlossen die Städte, durch eine Gesandtschaft die Wiederherstellung
der alten Freiheiten zu fordern. Der Hochmeister versprach, zur
Unterstützung des Gesuchs den englischen Kaufleuten den Aufenthalt in
Preußen zu verbieten[40]. Zu städtischen Gesandten wurden die vier
Bürgermeister Johann Klingenberg aus Lübeck, Everd Hardefust aus Köln,
Heinrich Hoyer aus Hamburg und Heinrich Vorrath aus Danzig bestimmt.
Obwohl Vorrath sich sträubte, die Mission anzunehmen, beharrten die
Städte auf ihrem Beschluß, daß Preußen und Livland, welche die englische
Angelegenheit besonders anging, in der Gesandtschaft vertreten seien.
Der Hochmeister scheint, wenn er auch offiziell der Hanse beigetreten
war, eine zu enge Berührung mit den westlichen Angelegenheiten damals
nicht gewünscht zu haben[41].
Ende Oktober 1434 trafen die vier Bürgermeister in England ein
und überreichten dem königlichen Rat ihre Vollmachten und eine
Beschwerdeliste der hansischen Kaufleute, die dieser an die vier
höchsten Richter des Landes zur Untersuchung weitergab. Als kurze Zeit
darauf in London die Pest ausbrach, erklärte der Rat, nicht weiter
verhandeln zu können. Doch war die Pest wohl nur der Vorwand; den
Hauptgrund für die Vertagung haben wir vielmehr in den schweren Anklagen
zu sehen, welche die englischen Kaufleute vor dem König gegen die Hansen
erhoben. Da die Gesandten bis Weihnachten nicht warten wollten, wie der
Rat wünschte, wählten sie von den Kaufleuten vier aus, welche die
hansische Sache vor dem Parlament vertreten sollten. Diese erhielten
eine sehr interessante Instruktion. Falls nämlich der König die
hansischen Privilegien bestätigen würde, sollten sie fordern, daß sich
auch die vier größten Städte Englands, London, York, Lynn und Bristol,
für die Beobachtung der Freiheiten verbürgten[42].
Unter vielen "süßen Worten", aber ohne jeden Erfolg verließen die
Gesandten Ende November London und begaben sich nach Brügge, wo sie sich
den Winter über der Beilegung der hansisch-flandrischen Streitigkeiten
widmeten[43]. Zu Anfang des nächsten Jahres kündigte Heinrich VI. die
Absendung einer Gesandtschaft nach Brügge an[44]. Seine Absicht scheint
gewesen zu sein, für die Anerkennung der hansischen Privilegien größere
Freiheiten für seine Kaufleute in Preußen zu fordern und die hansischen
Schadenersatzansprüche mit den englischen zu kompensieren. Die Preußen,
welche sofort nach dem Bekanntwerden des Mißerfolgs der Gesandtschaft
den Besuch Englands verboten hatten, befahlen Vorrath, derartige
Forderungen zurückzuweisen. Wenn die Engländer Privilegien beanspruchten,
sollten sie sich an den Hochmeister und die Städte selbst wenden. Da
Hoyer und Vorrath[45] von ihren Städten, welche Bedenken trugen, so
wichtige Fragen ihnen allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten
erhalten hatten, wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in
Brügge eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen.
Die Hansen erhoben zwar gegen ihr Verhalten feierlichen Protest,
erreichten aber nur, daß für Januar 1436 eine neue Tagfahrt festgesetzt
wurde[46].
Obwohl verabredet worden war, bis zu diesem Termin gegenseitige
Schädigungen zu vermeiden, rieten die hansischen Vertreter ihren
Städten, die Kaufleute vor dem Besuch Englands zu warnen, weil jene dort
vor Überfällen nicht mehr sicher seien. Dem Londoner Kontor befahlen
sie, bis zum Ende des Sommers England zu verlassen. Zu Anfang des
nächsten Jahres hören wir, daß sich das Kontor aufgelöst hatte und die
Kaufleute sich in Brügge aufhielten[47].
Da bis zum 1. September 1435 alle Schadenersatzansprüche geltend gemacht
und die Städte sich über ihr weiteres Vorgehen schlüssig werden mußten,
schlug Lübeck vor, einen allgemeinen Hansetag abzuhalten. Aber an der
Interessenlosigkeit der Städte, welche meist aus nichtigen Gründen
absagten, und besonders an der zögernden Haltung des Hochmeisters
scheiterte der Plan Lübecks[48]. Paul von Rußdorf war durch die
Friedensverhandlungen mit Polen so in Anspruch genommen, daß er nur
schwer zu einer neuen Gesandtschaft zu bewegen war. Den Bemühungen
Vorraths, dessen politische Überzeugung war, daß seine Vaterstadt
Danzig den Zusammenhang mit der Hanse nicht verlieren dürfe[49], war
es wohl hauptsächlich zu danken, daß alle Schwierigkeiten, welche das
Zustandekommen einer Gesandtschaft in Frage stellten, überwunden
wurden. Im Februar 1436 konnte Vorrath endlich als preußischer Gesandter
nach Lübeck abgehen[50].
Inzwischen hatten sich die Verhältnisse im Westen gänzlich geändert. Der
Friedenskongreß, welcher im Jahre 1435 in Arras getagt hatte, hatte mit
der Abwendung Burgunds von England geendet, und zu Beginn des folgenden
Jahres war der Krieg zwischen beiden Mächten eröffnet worden[51]. Unter
diesen Umständen mußte England viel daran liegen, den Handelsverkehr mit
den Ostseeländern wiederherzustellen. Eine Petition der aus Preußen und
den Hansestädten ausgeschlossenen englischen Kaufleute, den Hansen den
Besuch Englands zu verbieten und ihre Privilegien aufzuheben, fand
deshalb kein Gehör. Die englische Regierung ordnete vielmehr zur
festgesetzten Zeit Gesandte zu den Verhandlungen mit der Hanse ab[52].
Die schwankende Haltung des Hochmeisters, von der wir oben sprachen,
hatte zur Folge, daß die englischen Boten in Calais über ein Vierteljahr
vergeblich auf die hansische Gesandtschaft warten mußten. Ihr langes
Ausbleiben wurde auch von den Kontoren äußerst unangenehm empfunden.
Denn die Lage der Hansen in England und Flandern verschlechterte sich
von Tag zu Tag, und die Unsicherheit auf dem Meere nahm zu. In zahlreichen
Schreiben drängten die Kaufleute deshalb zur Beschleunigung. Sie
erklärten es für unmöglich, nach dem Ausbruch des Krieges mit England
und Flandern ins Einvernehmen zu kommen. Wie recht das Brügger Kontor
damit hatte, zeigte sich, als im April die hansischen Ratssendeboten
in Flandern eintrafen. Herzog Philipp suchte, um eine Stärkung seines
Gegners zu verhindern, mit allen Mitteln die Verständigung zwischen der
Hanse und England zu hintertreiben und versperrte den Gesandten den Weg
nach Calais und nach England. Es blieb jenen schließlich nichts anderes
übrig, als umzukehren und von der Elbe aus nach England hinüberzusetzen.
Es dauerte aber wieder geraume Zeit, ehe von Preußen die Zustimmung zu
diesem Schritt einlief. In den Hansestädten herrschte große Verstimmung
über die neue Verzögerung. Man warf den Preußen vor, daß sie allein an
der jammervollen Lage des Kaufmanns schuld seien[53].
Als im Oktober 1436 endlich die hansischen Gesandten in England
landeten[54], waren die Verhältnisse für die Hanse lange nicht mehr so
günstig wie im Jahre zuvor. Der Handelsverkehr zwischen beiden Ländern
war nämlich trotz der Verbote wiederaufgenommen worden. Schon im April
hatte Paul von Rußdorf englischen Kaufleuten gegen die Zahlung einer
nicht geringen Geldsumme erlaubt, mit sechs Schiffen englische Waren
nach Preußen ein- und preußische nach England auszuführen. Mit Kampen
hatten die Engländer einen förmlichen Vertrag abgeschlossen, durch den
ihnen der Verkehr mit dieser Stadt gestattet blieb. Auf hansischer Seite
kehrte man sich ebenso wenig an das Handelsverbot. Zahlreiche preußische
Kaufleute suchten wieder die englischen Märkte auf. Das Bergener Kontor
gab seinen Mitgliedern die Fahrt frei. Köln erklärte, daß seine Kaufleute
an die Verkehrssperre nicht gebunden seien, da sie ohne sein Wissen und
Willen erlassen sei. Die hansischen Gesandten versuchten vergeblich, als
sie nach England kamen, die Durchführung der städtischen Verordnungen zu
erzwingen; ihre Befehle wurden nicht befolgt. Unter diesen Umständen
hatte es für England keinen so großen Wert mehr, mit der Hanse zu
einer Einigung zu gelangen. Die Gesandten klagten wiederholt, daß der
Ungehorsam so vieler hansischer Kaufleute den Fortgang der Verhandlungen
sehr erschwere[55].
Die hansischen Interessen mußte es ferner schwer schädigen, daß die
Städte nicht einig waren. Köln ging eigne Wege. Im Dezember erschien
eine Gesandtschaft des Erzbischofs und der Stadt in England, um für Köln
einen besonderen Vertrag abzuschließen. Da die Verhandlungen zwischen
der Hanse und England damals schon in der Hauptsache beendet waren,
richtete sie jedoch nichts mehr aus[56]. Auch auf Danzig glaubten die
Städte nicht bestimmt rechnen zu können. Die Vertreter Lübecks und
Hamburgs betrachteten den preußischen Kollegen wegen seiner Instruktion
mit Mißtrauen und fragten bei ihren Städten an, ob sie gegebenenfalls
ohne Rücksicht auf Preußen mit England einen Frieden eingehen sollten.
Vorrath scheint sich aber in England nicht streng an seine Instruktion
gehalten zu haben. Er verlor das gemeinhansische Interesse nie aus den
Augen[57].
Die englisch-hansischen Verhandlungen zogen sich sehr in die Länge. Der
König wollte von der Bezahlung der alten Schuld, auf die Vorrath vor
allem drang, nichts wissen; die Kaufleute suchten eine Einigung, welche
ihre Interessen nicht genügend wahrnahm, zu verhindern und brachten beim
König und Parlament immer neue Anschuldigungen gegen die Hansen vor.
Diese hatten es wieder vor allem den weltlichen und geistlichen Großen
zu danken, daß die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis führten. Korner
schreibt in seiner Chronik dem Kardinal Heinrich Beaufort, dem ersten
Kirchenfürsten Englands, ein großes Verdienst an dem schließlichen
Zustandekommen der Einigung zu. Obwohl die englischen Städte im
Parlament noch einen Versuch machten, für die Anerkennung der hansischen
Privilegien ihrem Handel in den Hansestädten gewisse Freiheiten zu
verschaffen, wurde am 22. März 1437 ein Vertrag abgeschlossen, der ihnen
nur die Zusicherung brachte, daß ihr Verkehr in den "alten Gewohnheiten"
nicht gehindert werden sollte. Die Hansen dagegen erreichten die
Bestätigung ihrer Privilegien und die Befreiung von allen Zöllen, welche
nicht in der carta mercatoria zugestanden waren. Der König versprach
ferner, die 1407 festgesetzten Entschädigungen an Preußen und Livland
abzuzahlen. Als erste Rate erhielt Vorrath 1000 Nobel. Die Hansen mußten
aber auf den Ersatz des Schadens, welchen sie durch die englischen
Auslieger seit den Haager Verhandlungen erlitten hatten, verzichten[58].
Die englischen Städte widersetzten sich mit allen Mitteln der Besiegelung
des für die Hansen nicht ungünstigen Vertrages. Sie sollen sogar den
Kanzler und den Schatzmeister bestochen haben, um seine Auslieferung zu
verhindern. Als Grund für ihr Vorgehen gibt Vorrath in einem Brief an
Danzig an, daß die Städte in aller Eile acht Schiffe ausrüsteten. Je
weiter sie das Inkrafttreten des Friedens verzögerten, um so größere
Aussicht hatten sie, mit ihrem Tuch auf den hansischen Märkten die
Ersten zu sein. Erst Mitte Juni gelang es den Gesandten, die Besiegelung
des Vertrages durchzusetzen[59].
Noch an einer anderen Stelle machte die Durchführung der Übereinkunft
Schwierigkeiten. Die Zollbeamten forderten nach wie vor von den Kaufleuten
die hohen Subsidien und wollten ihren Anspruch, davon befreit zu sein,
nicht anerkennen, indem sie behaupteten, vom Kanzler keine Anweisung
erhalten zu haben. Vorrath meinte, es täte ihnen von Herzen leid, daß
die englischen Kaufleute mehr Zoll bezahlen müßten als die hansischen.
Aber auch der Umstand, daß damals viele Holländer und andere Nichthansen
in England ankamen und behaupteten, hansische Bürger zu sein, mag die
Zöllner veranlaßt haben, mit der Nachlassung der Subsidien vorsichtig zu
sein. Vorrath klagte, daß diese Kaufleute besonders Bürgerbriefe von der
Jungstadt Danzig vorzeigten, und warnte vor der Aufnahme von Außenhansen
ins Bürgerrecht[60].
Vor ihrer Heimkehr ordneten die hansischen Gesandten noch eine wichtige
Angelegenheit. Sie gaben dem Londoner Kontor neue Statuten, durch welche
die Kaufleute und Schiffer angewiesen wurden, die Privilegien genau
innezuhalten und Außenhansen in ihre Genossenschaft nicht aufzunehmen.
Außerdem wurde ihnen streng befohlen, Übergriffe von englischen Städten
und Beamten nicht zu dulden, sondern sie sofort dem Kontor
mitzuteilen[61].