Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen
Verhandlungen von 1403-1409.
Nach dem Abschluß des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute sofort
wieder nach Preußen zurück und fanden dort großes Entgegenkommen. Der
Hochmeister und die Städte ließen ihnen weitmöglichste Freiheit in der
Ausübung ihres Handels. Obwohl die Kaufleute vielfach die Bestimmungen
des Gästerechts außer acht ließen, schritten die Städte nicht ein.
Viele Engländer kamen mit ihren Frauen und Kindern nach Preußen und
ließen sich dort teils für immer, teils für längere Zeit nieder. Ihr
Hauptverkehrsplatz war das für die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig.
Dort mieteten sie sich eigene Häuser und Lagerräume und kehrten sich
nicht mehr an das Gebot, daß die fremden Kaufleute bei Bürgern zur
Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den Willküren der Stadt
nur als Warenlager dienen sollten, richteten sie Verkaufsräume ein
und steckten Zeichen und Fähnchen heraus, um Käufer anzulocken. Der
Kleinhandel, besonders der Detailverkauf des Tuchs, wurde von ihnen, wie
es scheint, ohne jede Einschränkung betrieben. 1397 führten die
Gewandschneider Klage, daß auf allen Jahrmärkten und in allen Städten
englische Händler Tuch schnitten. Mit den preußischen Kaufleuten traten
die Engländer vielfach in Kompaniegeschäfte. Die Preußen handelten
mit den Waren jener oder betrieben ihre Geschäfte mit englischem
Kapital, und umgekehrt verkauften die Engländer die Güter preußischer
Kaufleute[1]. Auch mit dem deutschen Orden, dessen Handel in den
neunziger Jahren seine höchste Blüte erreichte, standen die englischen
Kaufleute in engen Handelsbeziehungen, von denen uns die von Sattler
herausgegebenen Handelsrechnungen des Ordens ein gutes Bild geben. Er
wurde von den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt
begegnet in den Rechnungen die Angabe, daß Engländern Geld geliehen
ist[2]. Der Orden, der selbst ständige Handelsvertreter in England
hatte, verkaufte an die englischen Händler vor allem Korn und Mehl[3].
Der Haupthandelsartikel der Engländer war das in ihrer Heimat gefertigte
Tuch. Die englische Tucheinfuhr in die Ostseeländer war sicher nicht
gering. Schon empfanden die mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die
Konkurrenz unangenehm und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, daß die
Engländer mit ihrem Tuch alle Länder überschwemmten zum Schaden des
gemeinen Kaufmanns[4].
Um ihre Interessen besser vertreten zu können, wollten sich die
englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich
zusammenschließen. Bei den Verhandlungen im Jahre 1388 baten sie, daß
ihnen gestattet werden möchte, aus ihrer Mitte einen Gouverneur zu
wählen, der ihre Angelegenheiten leitete. Ihr Gesuch wurde damals
abgelehnt, da sich die Städte in ihrem Gutachten gegen die Erfüllung
aussprachen[5]. Trotz dieser Abweisung schlossen sich wenig später
die nach Preußen und den andern Ostseeländern handelnden englischen
Kaufleute zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 bestätigte
Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London zum
Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse[6]. Der
Schritt der Engländer geschah ohne Zustimmung der Preußen[7] und hat
auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen keine offizielle Anerkennung
gefunden[8]. Allerdings scheinen die preußischen Städte in den neunziger
Jahren nichts dagegen gehabt zu haben, daß die Organisation bestand,
und daß die Kaufleute sich in einem ihrer Häuser zur Beratung ihrer
Angelegenheiten und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400, als
sich infolge der englischen Ausschreitungen die preußisch-englischen
Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der Hochmeister und die
Städte gegen die genossenschaftliche Organisation der englischen
Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenkünfte nicht mehr[9].
Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand daraus,
daß dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute zu den zum Besten
des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen, nicht aufgeben wollte,
während jene die Meinung vertrat, daß der Vertrag von 1388 ihre
Privilegien in vollem Umfange wiederhergestellt habe. Die englische
Regierung erhob, wie wir sahen, von den hansischen Kaufleuten die
erhöhten Zölle und Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken,
ihnen auch die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen[10]. Das Londoner
Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preußischen Städte und bat sie,
Gegenmaßregeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen. Da das
vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys und schmalen Laken nur
Wirkung haben konnte, wenn die Hanse es allgemein erließ, beschlossen
die Preußen, dem Hansetage die schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen.
Dieser hielt es für das Beste, zunächst den Weg der Verhandlungen
einzuschlagen und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der
alten Freiheiten zu verlangen[11]. Die wendischen Städte konnten
wegen der Verhältnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze
Aufmerksamkeit erforderten, nicht wünschen, daß der kaum beigelegte
Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht zu vermuten, daß sie
sich in die Erhöhung der Abgaben gefügt oder wenigstens die Austragung
des Streits auf eine bequemere Zeit vertagt haben würden. Anders aber
die Preußen, welche die Verletzung der alten Rechte um so stärker
empfinden mußten, weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals
große Freiheit im Handelsverkehr genossen. Als trotz des Fürschreibens
des Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Zölle nicht aufhörte,
schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preußen ebenso hohe
Steuern abzunehmen. Ihre Vorschläge fanden aber nicht die Billigung
des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in England erheben
wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos wie die Briefe, welche die
wendischen Städte 1394 an einige englische Handelsplätze richteten. Das
Londoner Kontor mußte mitteilen, daß man in England hansischen Schreiben
nicht den geringsten Wert beilege[12].
Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals durch englische
Auslieger, die wegen der Plünderungen ihrer Schiffe durch die
Vitalienbrüder Vergeltung üben wollten, bedroht wurde, konnten sich die
wendischen Städte nicht entschließen, das vorgeschlagene Verbot der
Tucheinfuhr anzunehmen[13]. Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung
friedlicher Verhältnisse so beschäftigt, daß selbst die preußischen
Städte es im Dezember 1396 für ratsam erklärten, die Erledigung der
englischen Angelegenheit aufzuschieben[14].
Auf die Haltung der preußischen Städte hatte Einfluß, daß Konrad von
Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht wünschte. Im März
1397 schlug er seinen Städten vor, eine Gesandtschaft nach England
abzusenden, und als sich dieser Plan zerschlug, wollte er einen so
farblosen Brief an Richard II. schicken, daß die Städte ihre Zustimmung
verweigerten, wenn er nicht nach ihrem Wunsche geändert werde[15]. Die
Städte, welche die Hoffnung nicht aufgaben, daß die Abrechnung mit
England einmal kommen werde[16], mußten sich unter diesen Umständen
damit begnügen, den englischen Handel in die engen Schranken des
Gästerechts zurückzuweisen. Sie wollten englische Kaufleute nicht mehr
ins Bürgerrecht aufnehmen und die Herbergspflicht wiederherstellen. Das
1392 eingeführte Verbot, Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu
importieren, wurde scharf zur Anwendung gebracht[17].
Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen Städten
entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen, wissen wir nicht.
Während er noch im März nur im Einverständnis mit den wendischen Städten
etwas gegen England unternehmen wollte, kündigte er am 22. Februar 1398
den Vertrag, obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten[18].
Die Aufhebung des Vertrages hatte zunächst keine praktischen Folgen. Sie
änderte weder in Preußen noch in England etwas an dem bestehenden
Zustand. In England blieben die hansischen Privilegien weiter in Kraft.
Auf Grund derselben befreite König Richard am 22. Oktober die hansischen
Kaufleute von der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und Fünfzehnten[19].
Sein Nachfolger Heinrich von Lancaster bestätigte die hansischen
Freiheiten noch im ersten Jahr seiner Regierung[20]. In Preußen hatte
man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maßregeln gegen die
englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben. Als dann die
andern Hansestädte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten, konnten sich
die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen[21]. Vier Jahre lang
ließen sie die englische Angelegenheit ganz ruhen. Die Lage Preußens war
für einen Handelskrieg mit England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach
ohne Unterstützung der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig.
Mit Polen stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fuße, und
nach dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen Königin
Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der Zeit[22]. Die
dänisch-skandinavische Macht hatte er sich durch die Besetzung Gotlands
zum erbitterten Gegner gemacht. Da nun in diesen Jahren zwischen
Heinrich IV. und Margrethe Verhandlungen geführt wurden über ein
Bündnis und eine eheliche Verbindung des präsumtiven Nachfolgers in
den nordischen Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam
scheinen, mit England völlig zu brechen[23].
Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die Beschlagnahme
von englischen Gütern, welche der Marienburger Großscheffer wegen der
Wegnahme eines seiner Schiffe durch englische Auslieger verfügt hatte,
aufzuheben[24]. Es scheint, daß die Städte die Politik des Hochmeisters
durchaus billigten, da sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie
konnten einerseits den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen,
andrerseits dem englischen Handel Beschränkungen auferlegen, ohne Rechte
der Engländer zu verletzen; denn die Aufhebung des Vertrages hatte jenen
die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs in Preußen genommen. Im Juli
1402 verboten die Städte den englischen Kaufleuten, mit andern Gästen
in Handelsverkehr zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes
zu ziehen. Sie sollten nur in den Ankunftshäfen Handel treiben. Den
Engländern, die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen
hatten, wurde befohlen, bis zum nächsten Frühjahr Preußen zu
verlassen[25].
Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte, sich
seiner inneren und äußeren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung seiner
Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit Preußen nicht wünschen.
Er forderte im Mai 1403 Konrad von Jungingen auf, ihren Streit durch
Verhandlungen aus der Welt zu schaffen. Die Preußen nahmen den Vorschlag
an, obwohl englische Auslieger im Frühjahr wieder vier preußische
Schiffe, die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der Nähe von Ostende
genommen hatten[26], und gaben das mit Beschlag belegte englische Gut
frei. Die englischen Kaufleute verbürgten sich für die Wiedererstattung
des Schadens, den die Preußen für die beiden Jahre 1402 und 1403 auf 20
000 Nobel berechneten, und stellten 20 Geiseln für die Sicherheit der
nach England aussegelnden Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag,
den alten und neuen Schaden einzuklagen. Während den englischen Kaufleuten
gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut auszuführen,
verbot der Hochmeister am 15. Juni den preußischen Schiffern und
Kaufleuten bis zur Rückkehr der Gesandten die Fahrt nach England[27].
In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem Feldzuge
gegen Owen Glendower befand[28], verhandelten der englische Kanzler und
Schatzmeister mit den beiden preußischen Gesandten. Am 3. Oktober kam
zwischen beiden Parteien ein Vertrag zustande. Den englischen und
preußischen Kaufleuten wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England
und Preußen aufzuhalten und ihre Güter frei ein- und auszuführen. Doch
mußten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten. Was die
preußischen Entschädigungsansprüche anlangt, so erließen die Räte im
Namen des Königs den Befehl, die Güter und Schiffe der Preußen, soweit
sie sich noch in englischen Häfen vorfanden, herauszugeben. Alle
weiteren Verhandlungen über diese Frage lehnten sie mit Rücksicht auf
die Abwesenheit ihres Königs ab[29].
Der Ausgang der Verhandlungen mußte den Preußen vor Augen führen, wie
wenig sie allein gegen die Engländer auszurichten vermochten. Nur ein
geschlossenes Vorgehen der Hanse konnte Erfolg haben. So knüpften die
Preußen wieder Verhandlungen mit Lübeck und den anderen Städten über ein
Einfuhrverbot der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe wie
früher. Die Städte hatten zwar durch die englischen Piraten in diesen
Jahren große Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen hatten bei
der Schwäche des Königs wenig Erfolg gehabt, aber zu einem solchen
Einfuhrverbot, das für ihren Handel mit England weitreichende Folgen
haben mußte, konnten sie sich bei der allgemeinen Unsicherheit der
Verhältnisse vorläufig noch nicht entschließen. Der Hochmeister wurde
gebeten, die englische Angelegenheit nicht vor der nächsten allgemeinen
Versammlung zu entscheiden[30].
Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien Verkehrs
ab, ohne daß die Engländer die Bestimmungen der Übereinkunft erfüllten.
Heinrich IV. ließen die inneren Unruhen, mit denen er unaufhörlich zu
kämpfen hatte, keine Zeit, die Handelsfragen zu erledigen. Er bat
den Hochmeister, die Gültigkeit des Vertrages bis Ostern 1405 zu
verlängern[31]. Jedoch vergeblich. Die Preußen brachen im Mai jeden
Verkehr mit England ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche,
Pech, Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch, das
schon vor Ostern im Besitz preußischer Kaufleute gewesen war, durfte
noch nach Preußen gebracht werden. Thorn wurde beauftragt, auch Breslau
und Krakau zur Beobachtung der Ein-und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen
Engländern, die nicht preußisches Bürgerrecht hatten, wurde befohlen,
bis Michaelis das Land zu verlassen[32]. Es ist den Preußen sicher nicht
leicht geworden, ohne die Unterstützung der andern Städte den Abbruch
der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen Lande brachte die
Verkehrssperre so schwere Nachteile, daß viele Bürger trotz der hohen
Strafen, die auf Überschreitung der Verbote standen, den Verkehr mit
England fortsetzten[33].
Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen Städte ein Umschwung
ein, da die Plünderungen ihrer Schiffe kein Ende nehmen wollten. In
der Nordsee herrschte fast offener Krieg zwischen der Hanse und den
englischen Seeräubern. In kurzer Zeit fielen diesen einige zwanzig
hansische Schiffe zur Beute[34]. Als im Juli wieder drei Schiffe von
englischen Piraten genommen wurden[35], führte die gemeinsame Not eine
Annäherung der beiden hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir
Vertreter der wendischen Städte an einer preußischen Städteversammlung
teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar verabredet
und das Brügger Kontor gebeten, diesen zu besenden, damit es den Städten
raten könne, wie man am besten die Engländer zum Nachgeben zwinge. Auch
die flandrischen, brabantischen, holländischen und seeländischen Städte
sollten aufgefordert werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen
die Engländer zu beteiligen[36]. Man wollte den Engländern alle Länder,
aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte brachten,
verschließen, um sie den hansischen Forderungen gefügig zu machen.
Der lübische Ratssekretär betrieb noch im Winter die Werbung an die
niederländischen Städte, indem er seiner Bitte die Drohung hinzufügte,
die Hansen würden, falls jene ihnen nicht beiträten, auch mit ihnen den
Verkehr abbrechen, damit die hansischen Güter, die nach den Niederlanden
gebracht würden, nicht den Engländern zugute kämen. Doch waren die
niederländischen Städte nicht gewillt, um der Deutschen willen ihren
gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die Flandrer erklärten,
daß sie an keinem Bund teilnehmen würden, der ihre Tuchindustrie
schädige. Graf Wilhelm VI. von Holland und seine Städte wollten in einem
hansisch-englischen Kriege lieber auf die Seite der Engländer treten
als den Preußen helfen, die soeben die holländischen Schiffer durch
Entziehung des Geleits vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen
hatten[37].
So kamen im März 1405 in Lübeck nur Hansestädte zusammen. Der Handel mit
englischem Tuch und die Ausfuhr von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund,
Flachs, Leinwand, Zwirn und Garn wurde verboten, nur der Handel mit
diesen Gütern innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen Städten, den
hansischen sowohl wie den holländischen, seeländischen, brabantischen
und flandrischen, wurden die Beschlüsse mitgeteilt und sie aufgefordert,
dieselben zu beobachten[38]. Obwohl besonders die preußischen Städte auf
Abbruch des Verkehrs mit England gedrungen und sie für sich die Lübecker
Beschlüsse durch das Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch verschärft
hatten[39], waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre
wiederaufzuheben wünschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe und
Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen Städte über die
Herausgabe Gotlands verhandelten[40], stellten die preußischen Vertreter
den Antrag, den Verkehr wieder freizugeben, da die Verbote von vielen
zum Schaden ihrer Kaufleute nicht gehalten würden. Die Preußen hatten
allerdings recht, die Lübecker Beschlüsse wurden so wenig beobachtet,
daß an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England Mangel
war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben vor allem den
verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten sie in Biertonnen nach
den Niederlanden; auf den Märkten Schonens kauften sie englisches Tuch
und brachten es gegen die städtischen Verordnungen in großen Mengen
nach Preußen. Das Brügger Kontor klagte bitter über die Uneinigkeit
der Hanse und die Geringschätzung ihrer Beschlüsse. Die Aufhebung
der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es stehe
zu befürchten, daß nun überall in der Welt hansische Verordnungen
keine Beachtung mehr finden würden. Aber trotz dieser Warnungen des
Kontors und gegen den Willen der übrigen Städte, welche die Verbote
beizubehalten wünschten, gestatteten die Preußen ihren Kaufleuten kurze
Zeit nach dem Tage von Falsterbo die Ausfuhr ihrer Güter; allein der
Handel mit England blieb verboten[41].
Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von Burgund, der mit
England im Kriege stand, als Bundesgenosse an und erklärte sich bereit,
auf ihre Seite zu treten, wenn sie gegen die "völlig verderbte" englische
Nation die Waffen erheben wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag
nicht völlig ab, wich aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister
erwiderte ihm wie der Königin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur
Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit England bald
wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen[42].
Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt war, die
Verlängerung der früher geschlossenen Übereinkünfte um 1-3 Jahre zu
erlangen, war nämlich Anfang August in Preußen eingetroffen. Da der
Hochmeister auch den übrigen Hansestädten, besonders den Livländern,
Gelegenheit geben wollte, an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob
er sie bis Michaelis[43]. Doch erschienen die wendischen Städte zu
diesem Tage nicht, sondern teilten mit, daß sie, wie die Engländer
ihnen vorgeschlagen hatten, im November zu Dordrecht mit jenen
unterhandeln wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht endgültig
abzuschließen. Die Preußen kamen ihrer Bitte nach. Der am 8. Oktober
vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil den von 1388 erneuerte
und den Preußen und Engländern den Handel in beiden Ländern nach alter
Gewohnheit freigab, sollte, so wurde festgesetzt, erst nach Abschluß mit
den übrigen Hansestädten in Kraft treten. Man fügte aber hinzu, daß die
Verträge ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden
sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Engländer zu machen
versprachen, nicht annähmen. In betreff der Entschädigungen brachte der
Vertrag keine endgültige Regelung. Ihre Erledigung wurde auf einen neuen
Tag, der nach Möglichkeit am 1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden
sollte, verschoben[44]. Im November kam die zwischen den englischen
Gesandten und den wendischen Städten verabredete Zusammenkunft in
Dordrecht zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen
hatte, Vertreter sandte[45]. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag
geschlossen, der den gegenseitigen Handelsverkehr für ein Jahr und
sieben Monaten gestattete. Die städtischen Beschwerden sollten mit den
preußischen und livländischen zusammen auf der neuen Tagfahrt erledigt
werden. Die englischen Gesandten versprachen ferner, dafür sorgen zu
wollen, daß die hansischen Privilegien durch den König und die Städte
unverbrüchlich gehalten würden[46].
Auf Grund der Übereinkunft gestatteten die preußischen Städte ihren
Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach den Hansestädten
und nach England. Die Engländer durften wieder Preußen besuchen und
erhielten das beschlagnahmte Tuch, das sie nach der Dordrechter Tagung
nach Preußen gebracht hatten, zurück[47].
Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter schon
mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten Augenblick von den
englischen Gesandten abgesagt und auf den 1. August verschoben. Die
Engländer entschuldigten sich damit, daß sie sich in der kurzen Zeit
nicht genügend über die Berechtigung der hansischen Klagen und über die
Höhe der englischen Gegenansprüche hätten informieren können[48]. Doch
auch diesen Termin erklärten die Engländer nicht einhalten zu können
und wünschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. März 1407. Da
die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden hatten,
glaubten, daß die Engländer sie absichtlich hinzögen, wollten sie die
Verlängerung nicht annehmen und nur noch bis Ende August warten. Nun
lenkte Heinrich IV. ein. Er schob die Schuld auf einige Räte, welche
in seiner Abwesenheit und ohne sein Wissen die Verlegung des Tages
beantragt hätten. Die Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen
Tages; er wolle ihn gern besenden[49].
Ehe es zu den neuen von den Hansen angesetzten Verhandlungen kam, wurden
im September fünf hansische Schiffe, die sich auf der Fahrt nach Spanien
befanden, in der Nähe von Ostende von englischen Ausliegern überfallen
und fortgenommen[50]. Um wegen dieser Gewalttat Vorstellungen zu erheben,
schickten die hansischen Ratssendeboten sofort einige aus ihrer Mitte
nach England hinüber. Ihre Ankunft veranlaßte Heinrich IV., die Absendung
der versprochenen Gesandtschaft nochmals hinauszuschieben. Die
hansischen Gesandten waren aber jetzt des Wartens müde und verließen
Ende November Holland[51].
Im Frühjahr 1407 erneuerte der Herzog von Burgund seine Bündnisanträge
in der Hoffnung, die Hansen nach dem Mißerfolg ihrer Gesandtschaft
seinen Wünschen entgegenkommender zu finden. Da aber die Haltung des
englischen Königs, der um die Ansetzung eines neuen Tages gebeten
hatte[52], Verhandlungen aussichtsreich erscheinen ließ, wollte sich die
Hanse durch einen Vertrag mit Burgund nicht vorher die Hände binden. Die
Preußen meinten, daß man die Anträge des Herzogs wohl benutzen könne,
um auf die Engländer einen Druck auszuüben. Zu diesem Zwecke lehnte
der Lübecker Hansetag die Werbung der burgundischen Vertreter nicht
unbedingt ab, sondern teilte ihnen mit, daß er zu weiteren Verhandlungen
eine Gesandtschaft nach Flandern schicken würde. Erst nach dem Ausgang
der Verhandlungen mit England wollten die Städte dem Herzoge eine
endgültige Antwort geben[53].
Der Hansetag, der sehr zahlreich besucht im Mai in Lübeck zusammengetreten
war, ordnete eine neue Gesandtschaft nach den Niederlanden ab[54].
Nachdem diese Juni und Juli hindurch mit Friesen und Holländern
verhandelt und in Gent Herzog Johann wegen der neuen Zusammenkunft mit
den Engländern beruhigt hatte[55], von der ihm vorher nichts mitgeteilt
war, begann sie mit den englischen Boten in den letzten Tagen des
Augusts die Verhandlungen, die wegen der in Dordrecht ausgebrochenen
Unruhen nach dem Haag verlegt worden waren[56]. Mit der Einigkeit der
Hansen war es dort bald vorbei. Die Preußen und Livländer trennten ihre
Sache von den übrigen Städten, angeblich weil jene gegen die Abmachungen
auch Erstattung des Schadens forderten, den sie vor dem Regierungsantritt
Heinrichs IV. erlitten hatten. Doch scheint es, daß die englischen
Gesandten den größten Anteil an der Spaltung hatten[57]. Sie hofften
wohl, bei getrennten Verhandlungen den einen Teil durch den andern
schlagen zu können. Der Ausgang zeigt, daß ihre Erwartungen sie nicht
getäuscht haben. Nach fünfwöchentlichen Verhandlungen, welche von den
Engländern absichtlich in die Länge gezogen wurden[58], kam Anfang
Oktober zwischen den Engländern und Preußen ein Vertrag zustande. Die
Preußen erhielten statt der geforderten 25934-1/2 Nobel 8957, den
Livländern wurden, nachdem der Wert ihrer Verluste durch unparteiische
Kaufleute in Brügge abgeschätzt worden war, 22496 Nobel zugesprochen.
Die Engländer bekamen von den 4535 Nobeln, die sie als Entschädigung
forderten, 766. Lange Zeit nahm die Feststellung der Zahlungstermine in
Anspruch. Die Preußen wünschten natürlich die sofortige Auszahlung der
Entschädigung; die Engländer dagegen wollten sich auf feste Termine
überhaupt nicht einlassen. Es blieb schließlich den Preußen nichts
anderes übrig als einen Boten nach England an den König zu schicken.
Heinrich IV. versprach dann, die Entschädigungsgelder innerhalb der
nächsten drei Jahre in drei gleichen Raten zu zahlen[59].
Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preußen schon abgeschlossen
war, begannen die Engländer die Verhandlungen mit den übrigen
Hansestädten und forderten vor allem Ersatz für den Schaden, den ihnen
die Vitalienbrüder in den neunziger Jahren zugefügt hatten. Als die
Rostocker und Wismarer es ablehnten, für die Untaten der Vitalienbrüder
aufzukommen, trugen die Engländer kein Bedenken, ihren Schaden, den sie
auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansestädte anzurechnen.
Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 1372[60].
Der Ausgang des Streits war für die Hanse nicht rühmlich. Sie verdankte
ihre Niederlage der egoistischen Politik der Preußen. Sicherlich hätten
die Städte mehr erreicht, wenn die Preußen zu ihnen gehalten hätten.
Das Brügger Kontor klagte später noch wiederholt über das bundbrüchige
Verhalten der preußischen Städte. Hätte man, so schrieb es, das
Verkehrsverbot beachtet, und wäre man bei den Verhandlungen einig
geblieben, so hätte in kurzer Zeit England nachgeben müssen. Denn ohne
die hansischen Waren könne es nicht leben, während die Hansestädte die
Engländer und ihr Tuch leicht entbehren könnten[61]. Es ist aber auch
sehr wahrscheinlich, daß die Kämpfe, die sich seit dem Anfange des 15.
Jahrhunderts in Lübeck zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf
die Politik der Hanse und besonders ihres Hauptes lähmend eingewirkt
haben[62].
Nachdem im nächsten Jahre die Abmachungen allseits bestätigt worden
waren[63], mußte für die preußischen Städte die nächste Aufgabe sein,
die Auszahlung der versprochenen Entschädigungsgelder zu erlangen. Die
Engländer machten keine Anstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen
nachzukommen. Ein preußischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt
wurde, erreichte nichts[64]. Erst als die Teurung, die in den Jahren
1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England schwer lastete,
allen von neuem zum Bewußtsein gebracht hatte, wie sehr sie auf die
preußische Getreideeinfuhr angewiesen waren, zeigte sich der König den
preußischen Forderungen gefügiger. Er forderte im März 1409 den
Hochmeister auf, mit ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schließen[65].
Die Preußen nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei
Gesandte nach England[66]. Nachdem diese die Entschädigungsfrage
geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen Summe
erlangt hatten[67], schlossen sie am 4. Dezember mit den englischen
Unterhändlern einen Handelsvertrag ab, der den Preußen eine weitere
Entschädigung von 5273 Nobeln, den Engländern eine solche von 200 Nobeln
brachte[68]. Beide Länder gestanden sich ferner wie 1388 und 1405
gegenseitig freien Verkehr und Handel nach Kaufmannssitte zu[69].
Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, müssen wir besonders das
ins Auge fassen, was er den Engländern nicht gab. Die Erfahrung hatte
die Engländer gelehrt, daß solche allgemein gehaltenen Bestimmungen
eines Vertrages die preußischen Städte nicht hinderten, den fremden
Verkehr in ihrem Lande willkürlich zu beschränken. Sie verlangten
deshalb für ihren Handel in Preußen und Livland Privilegien nach dem
Vorbilde der hansischen[70]. Ihre Forderung fand in der gesamten Hanse
energischen Widerstand. Das Brügger Kontor schrieb, eher solle man den
Verkehr mit England ganz abbrechen, als den englischen Kaufleuten
Privilegien bewilligen, die der Verderb des gemeinen Kaufmanns seien.
Einmütig wandten sich die wendischen, preußischen und livländischen
Städte gegen die englische Forderung. Die Preußen erklärten, soviel
an ihnen liege, verhindern zu wollen, daß den Engländern nachgegeben
werde[71]. Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung
durchzusetzen. Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne daß den Engländern
Privilegien von den Preußen zugestanden wurden. Wir müssen dies durchaus
als einen Sieg der Preußen bezeichnen. Während sie wieder in den Genuß
ihrer Privilegien eintraten, blieb die Grundlage des englischen Handels
in den Ostseeländern so schwankend wie früher.