4. Kapitel.

Die Aufhebung des Vertrages von 1388. Die hansisch-englischen

Verhandlungen von 1403-1409.

Nach dem Abschluß des Vertrages kehrten die englischen Kaufleute sofort

wieder nach Preußen zurück und fanden dort großes Entgegenkommen. Der

Hochmeister und die Städte ließen ihnen weitmöglichste Freiheit in der

Ausübung ihres Handels. Obwohl die Kaufleute vielfach die Bestimmungen

des Gästerechts außer acht ließen, schritten die Städte nicht ein.

Viele Engländer kamen mit ihren Frauen und Kindern nach Preußen und

ließen sich dort teils für immer, teils für längere Zeit nieder. Ihr

Hauptverkehrsplatz war das für die Seeschiffahrt bequem gelegene Danzig.

Dort mieteten sie sich eigene Häuser und Lagerräume und kehrten sich

nicht mehr an das Gebot, daß die fremden Kaufleute bei Bürgern zur

Herberge liegen sollten. In Kellern, die nach den Willküren der Stadt

nur als Warenlager dienen sollten, richteten sie Verkaufsräume ein

und steckten Zeichen und Fähnchen heraus, um Käufer anzulocken. Der

Kleinhandel, besonders der Detailverkauf des Tuchs, wurde von ihnen, wie

es scheint, ohne jede Einschränkung betrieben. 1397 führten die

Gewandschneider Klage, daß auf allen Jahrmärkten und in allen Städten

englische Händler Tuch schnitten. Mit den preußischen Kaufleuten traten

die Engländer vielfach in Kompaniegeschäfte. Die Preußen handelten

mit den Waren jener oder betrieben ihre Geschäfte mit englischem

Kapital, und umgekehrt verkauften die Engländer die Güter preußischer

Kaufleute[1]. Auch mit dem deutschen Orden, dessen Handel in den

neunziger Jahren seine höchste Blüte erreichte, standen die englischen

Kaufleute in engen Handelsbeziehungen, von denen uns die von Sattler

herausgegebenen Handelsrechnungen des Ordens ein gutes Bild geben. Er

wurde von den Kaufleuten gern als Darlehnskasse benutzt; wiederholt

begegnet in den Rechnungen die Angabe, daß Engländern Geld geliehen

ist[2]. Der Orden, der selbst ständige Handelsvertreter in England

hatte, verkaufte an die englischen Händler vor allem Korn und Mehl[3].

Der Haupthandelsartikel der Engländer war das in ihrer Heimat gefertigte

Tuch. Die englische Tucheinfuhr in die Ostseeländer war sicher nicht

gering. Schon empfanden die mit flandrischem Tuch handelnden Hansen die

Konkurrenz unangenehm und erhoben auf dem Hansetage 1396 Klage, daß die

Engländer mit ihrem Tuch alle Länder überschwemmten zum Schaden des

gemeinen Kaufmanns[4].

Um ihre Interessen besser vertreten zu können, wollten sich die

englischen Kaufleute nach dem Vorbilde der Hansen genossenschaftlich

zusammenschließen. Bei den Verhandlungen im Jahre 1388 baten sie, daß

ihnen gestattet werden möchte, aus ihrer Mitte einen Gouverneur zu

wählen, der ihre Angelegenheiten leitete. Ihr Gesuch wurde damals

abgelehnt, da sich die Städte in ihrem Gutachten gegen die Erfüllung

aussprachen[5]. Trotz dieser Abweisung schlossen sich wenig später

die nach Preußen und den andern Ostseeländern handelnden englischen

Kaufleute zu einer Gesellschaft zusammen. Am 17. Januar 1391 bestätigte

Richard II. die Wahl des Kaufmanns Johann Bebys aus London zum

Gouverneur der Gesellschaft und regelte seine Amtsbefugnisse[6]. Der

Schritt der Engländer geschah ohne Zustimmung der Preußen[7] und hat

auch vor den Zeiten Heinrichs von Plauen keine offizielle Anerkennung

gefunden[8]. Allerdings scheinen die preußischen Städte in den neunziger

Jahren nichts dagegen gehabt zu haben, daß die Organisation bestand,

und daß die Kaufleute sich in einem ihrer Häuser zur Beratung ihrer

Angelegenheiten und zu Spiel und Trank versammelten. Erst nach 1400, als

sich infolge der englischen Ausschreitungen die preußisch-englischen

Beziehungen wieder verschlechterten, schritten der Hochmeister und die

Städte gegen die genossenschaftliche Organisation der englischen

Kaufleute ein und duldeten ihre Zusammenkünfte nicht mehr[9].

Ein neuer Konflikt zwischen der Hanse und England entstand daraus,

daß dieses seinen Anspruch, die hansischen Kaufleute zu den zum Besten

des Landes notwendigen Auflagen heranzuziehen, nicht aufgeben wollte,

während jene die Meinung vertrat, daß der Vertrag von 1388 ihre

Privilegien in vollem Umfange wiederhergestellt habe. Die englische

Regierung erhob, wie wir sahen, von den hansischen Kaufleuten die

erhöhten Zölle und Subsidien nach 1388 weiter und trug kein Bedenken,

ihnen auch die neuen Abgaben von Kerseys abzunehmen[10]. Das Londoner

Kontor wandte sich deshalb 1391 an die preußischen Städte und bat sie,

Gegenmaßregeln zur Verteidigung der Privilegien zu ergreifen. Da das

vorgeschlagene Verbot der Einfuhr von Kerseys und schmalen Laken nur

Wirkung haben konnte, wenn die Hanse es allgemein erließ, beschlossen

die Preußen, dem Hansetage die schlimme Lage des Kaufmanns vorzustellen.

Dieser hielt es für das Beste, zunächst den Weg der Verhandlungen

einzuschlagen und durch Briefe des Hochmeisters die Herstellung der

alten Freiheiten zu verlangen[11]. Die wendischen Städte konnten

wegen der Verhältnisse im Norden und in Flandern, die ihre ganze

Aufmerksamkeit erforderten, nicht wünschen, daß der kaum beigelegte

Handelskrieg mit England von neuem begann. Es steht zu vermuten, daß sie

sich in die Erhöhung der Abgaben gefügt oder wenigstens die Austragung

des Streits auf eine bequemere Zeit vertagt haben würden. Anders aber

die Preußen, welche die Verletzung der alten Rechte um so stärker

empfinden mußten, weil bei ihnen die englischen Kaufleute gerade damals

große Freiheit im Handelsverkehr genossen. Als trotz des Fürschreibens

des Hochmeisters die Erhebung der ungewohnten Zölle nicht aufhörte,

schlugen sie vor, den englischen Kaufleuten in Preußen ebenso hohe

Steuern abzunehmen. Ihre Vorschläge fanden aber nicht die Billigung

des Hochmeisters, der noch einmal Vorstellungen in England erheben

wollte. Diese waren jedoch ebenso wirkungslos wie die Briefe, welche die

wendischen Städte 1394 an einige englische Handelsplätze richteten. Das

Londoner Kontor mußte mitteilen, daß man in England hansischen Schreiben

nicht den geringsten Wert beilege[12].

Obwohl auch der hansische Handel in der Nordsee damals durch englische

Auslieger, die wegen der Plünderungen ihrer Schiffe durch die

Vitalienbrüder Vergeltung üben wollten, bedroht wurde, konnten sich die

wendischen Städte nicht entschließen, das vorgeschlagene Verbot der

Tucheinfuhr anzunehmen[13]. Sie waren im Norden mit der Wiederherstellung

friedlicher Verhältnisse so beschäftigt, daß selbst die preußischen

Städte es im Dezember 1396 für ratsam erklärten, die Erledigung der

englischen Angelegenheit aufzuschieben[14].

Auf die Haltung der preußischen Städte hatte Einfluß, daß Konrad von

Jungingen scheinbar einen Bruch mit England nicht wünschte. Im März

1397 schlug er seinen Städten vor, eine Gesandtschaft nach England

abzusenden, und als sich dieser Plan zerschlug, wollte er einen so

farblosen Brief an Richard II. schicken, daß die Städte ihre Zustimmung

verweigerten, wenn er nicht nach ihrem Wunsche geändert werde[15]. Die

Städte, welche die Hoffnung nicht aufgaben, daß die Abrechnung mit

England einmal kommen werde[16], mußten sich unter diesen Umständen

damit begnügen, den englischen Handel in die engen Schranken des

Gästerechts zurückzuweisen. Sie wollten englische Kaufleute nicht mehr

ins Bürgerrecht aufnehmen und die Herbergspflicht wiederherstellen. Das

1392 eingeführte Verbot, Viertellaken und halbe ohne Selbenden zu

importieren, wurde scharf zur Anwendung gebracht[17].

Was am Ende des Jahres 1397 den Hochmeister bewog, seinen Städten

entgegenzukommen und ihre Forderungen anzunehmen, wissen wir nicht.

Während er noch im März nur im Einverständnis mit den wendischen Städten

etwas gegen England unternehmen wollte, kündigte er am 22. Februar 1398

den Vertrag, obwohl jene auf ihrem ablehnenden Standpunkt beharrten[18].

Die Aufhebung des Vertrages hatte zunächst keine praktischen Folgen. Sie

änderte weder in Preußen noch in England etwas an dem bestehenden

Zustand. In England blieben die hansischen Privilegien weiter in Kraft.

Auf Grund derselben befreite König Richard am 22. Oktober die hansischen

Kaufleute von der Zahlung der ihm bewilligten Zehnten und Fünfzehnten[19].

Sein Nachfolger Heinrich von Lancaster bestätigte die hansischen

Freiheiten noch im ersten Jahr seiner Regierung[20]. In Preußen hatte

man im Februar nach dem Wortlaut des Vertrages Maßregeln gegen die

englischen Kaufleute auf das folgende Jahr verschoben. Als dann die

andern Hansestädte ein Verbot der Tucheinfuhr ablehnten, konnten sich

die Preußen nicht entschließen, allein vorzugehen[21]. Vier Jahre lang

ließen sie die englische Angelegenheit ganz ruhen. Die Lage Preußens war

für einen Handelskrieg mit England, den es aller Wahrscheinlichkeit nach

ohne Unterstützung der Hanse hätte durchführen müssen, nicht günstig.

Mit Polen stand der Orden schon seit langem auf gespanntem Fuße, und

nach dem vor kurzem erfolgten Tode der ordensfreundlichen Königin

Hedwig war der Ausbruch des Krieges nur eine Frage der Zeit[22]. Die

dänisch-skandinavische Macht hatte er sich durch die Besetzung Gotlands

zum erbitterten Gegner gemacht. Da nun in diesen Jahren zwischen

Heinrich IV. und Margrethe Verhandlungen geführt wurden über ein

Bündnis und eine eheliche Verbindung des präsumtiven Nachfolgers in

den nordischen Reichen mit dem Hause Lancaster, konnte es nicht ratsam

scheinen, mit England völlig zu brechen[23].

Solche Erwägungen haben im Juli 1402 dahingeführt, die Beschlagnahme

von englischen Gütern, welche der Marienburger Großscheffer wegen der

Wegnahme eines seiner Schiffe durch englische Auslieger verfügt hatte,

aufzuheben[24]. Es scheint, daß die Städte die Politik des Hochmeisters

durchaus billigten, da sie ihnen selbst nicht geringe Vorteile bot. Sie

konnten einerseits den gewinnbringenden Verkehr mit England fortsetzen,

andrerseits dem englischen Handel Beschränkungen auferlegen, ohne Rechte

der Engländer zu verletzen; denn die Aufhebung des Vertrages hatte jenen

die rechtliche Grundlage ihres Verkehrs in Preußen genommen. Im Juli

1402 verboten die Städte den englischen Kaufleuten, mit andern Gästen

in Handelsverkehr zu treten und mit ihren Waren ins Innere des Landes

zu ziehen. Sie sollten nur in den Ankunftshäfen Handel treiben. Den

Engländern, die sich mit Frauen und Kindern im Lande niedergelassen

hatten, wurde befohlen, bis zum nächsten Frühjahr Preußen zu

verlassen[25].

Auch Heinrich IV. konnte, da er vollauf damit zu tun hatte, sich

seiner inneren und äußeren Feinde zu erwehren, eine Vermehrung seiner

Schwierigkeiten durch einen Handelskrieg mit Preußen nicht wünschen.

Er forderte im Mai 1403 Konrad von Jungingen auf, ihren Streit durch

Verhandlungen aus der Welt zu schaffen. Die Preußen nahmen den Vorschlag

an, obwohl englische Auslieger im Frühjahr wieder vier preußische

Schiffe, die mit Salz von der Baie heimkehrten, in der Nähe von Ostende

genommen hatten[26], und gaben das mit Beschlag belegte englische Gut

frei. Die englischen Kaufleute verbürgten sich für die Wiedererstattung

des Schadens, den die Preußen für die beiden Jahre 1402 und 1403 auf 20

000 Nobel berechneten, und stellten 20 Geiseln für die Sicherheit der

nach England aussegelnden Flotte. Die Gesandtschaft erhielt den Auftrag,

den alten und neuen Schaden einzuklagen. Während den englischen Kaufleuten

gestattet wurde, das schon in ihrem Besitz befindliche Gut auszuführen,

verbot der Hochmeister am 15. Juni den preußischen Schiffern und

Kaufleuten bis zur Rückkehr der Gesandten die Fahrt nach England[27].

In Abwesenheit Heinrichs IV., der sich in Wales auf einem Feldzuge

gegen Owen Glendower befand[28], verhandelten der englische Kanzler und

Schatzmeister mit den beiden preußischen Gesandten. Am 3. Oktober kam

zwischen beiden Parteien ein Vertrag zustande. Den englischen und

preußischen Kaufleuten wurde gestattet, sich bis Ostern 1404 in England

und Preußen aufzuhalten und ihre Güter frei ein- und auszuführen. Doch

mußten sie sich in dieser Zeit des Handels ganz enthalten. Was die

preußischen Entschädigungsansprüche anlangt, so erließen die Räte im

Namen des Königs den Befehl, die Güter und Schiffe der Preußen, soweit

sie sich noch in englischen Häfen vorfanden, herauszugeben. Alle

weiteren Verhandlungen über diese Frage lehnten sie mit Rücksicht auf

die Abwesenheit ihres Königs ab[29].

Der Ausgang der Verhandlungen mußte den Preußen vor Augen führen, wie

wenig sie allein gegen die Engländer auszurichten vermochten. Nur ein

geschlossenes Vorgehen der Hanse konnte Erfolg haben. So knüpften die

Preußen wieder Verhandlungen mit Lübeck und den anderen Städten über ein

Einfuhrverbot der englischen Tuche an. Das Ergebnis war dasselbe wie

früher. Die Städte hatten zwar durch die englischen Piraten in diesen

Jahren große Verluste erlitten, und ihre Vorstellungen hatten bei

der Schwäche des Königs wenig Erfolg gehabt, aber zu einem solchen

Einfuhrverbot, das für ihren Handel mit England weitreichende Folgen

haben mußte, konnten sie sich bei der allgemeinen Unsicherheit der

Verhältnisse vorläufig noch nicht entschließen. Der Hochmeister wurde

gebeten, die englische Angelegenheit nicht vor der nächsten allgemeinen

Versammlung zu entscheiden[30].

Inzwischen lief die im Vertrage festgesetzte Frist des freien Verkehrs

ab, ohne daß die Engländer die Bestimmungen der Übereinkunft erfüllten.

Heinrich IV. ließen die inneren Unruhen, mit denen er unaufhörlich zu

kämpfen hatte, keine Zeit, die Handelsfragen zu erledigen. Er bat

den Hochmeister, die Gültigkeit des Vertrages bis Ostern 1405 zu

verlängern[31]. Jedoch vergeblich. Die Preußen brachen im Mai jeden

Verkehr mit England ab. Die Einfuhr von Tuch und die Ausfuhr von Asche,

Pech, Teer und Bogenholz wurde untersagt. Nur das englische Tuch, das

schon vor Ostern im Besitz preußischer Kaufleute gewesen war, durfte

noch nach Preußen gebracht werden. Thorn wurde beauftragt, auch Breslau

und Krakau zur Beobachtung der Ein-und Ausfuhrverbote zu bewegen. Allen

Engländern, die nicht preußisches Bürgerrecht hatten, wurde befohlen,

bis Michaelis das Land zu verlassen[32]. Es ist den Preußen sicher nicht

leicht geworden, ohne die Unterstützung der andern Städte den Abbruch

der Beziehungen zu vollziehen. Denn selbst dem eignen Lande brachte die

Verkehrssperre so schwere Nachteile, daß viele Bürger trotz der hohen

Strafen, die auf Überschreitung der Verbote standen, den Verkehr mit

England fortsetzten[33].

Im Sommer 1404 trat in der Haltung der wendischen Städte ein Umschwung

ein, da die Plünderungen ihrer Schiffe kein Ende nehmen wollten. In

der Nordsee herrschte fast offener Krieg zwischen der Hanse und den

englischen Seeräubern. In kurzer Zeit fielen diesen einige zwanzig

hansische Schiffe zur Beute[34]. Als im Juli wieder drei Schiffe von

englischen Piraten genommen wurden[35], führte die gemeinsame Not eine

Annäherung der beiden hansischen Gruppen herbei. Im Oktober sehen wir

Vertreter der wendischen Städte an einer preußischen Städteversammlung

teilnehmen. Ein neuer Tag wurde auf den kommenden 2. Februar verabredet

und das Brügger Kontor gebeten, diesen zu besenden, damit es den Städten

raten könne, wie man am besten die Engländer zum Nachgeben zwinge. Auch

die flandrischen, brabantischen, holländischen und seeländischen Städte

sollten aufgefordert werden, sich an dem gemeinsamen Unternehmen gegen

die Engländer zu beteiligen[36]. Man wollte den Engländern alle Länder,

aus denen sie Waren holten, und in welche sie ihre Produkte brachten,

verschließen, um sie den hansischen Forderungen gefügig zu machen.

Der lübische Ratssekretär betrieb noch im Winter die Werbung an die

niederländischen Städte, indem er seiner Bitte die Drohung hinzufügte,

die Hansen würden, falls jene ihnen nicht beiträten, auch mit ihnen den

Verkehr abbrechen, damit die hansischen Güter, die nach den Niederlanden

gebracht würden, nicht den Engländern zugute kämen. Doch waren die

niederländischen Städte nicht gewillt, um der Deutschen willen ihren

gewinnbringenden Verkehr mit England abzubrechen. Die Flandrer erklärten,

daß sie an keinem Bund teilnehmen würden, der ihre Tuchindustrie

schädige. Graf Wilhelm VI. von Holland und seine Städte wollten in einem

hansisch-englischen Kriege lieber auf die Seite der Engländer treten

als den Preußen helfen, die soeben die holländischen Schiffer durch

Entziehung des Geleits vom Frachtverkehr ihres Landes ausgeschlossen

hatten[37].

So kamen im März 1405 in Lübeck nur Hansestädte zusammen. Der Handel mit

englischem Tuch und die Ausfuhr von Pech, Teer, Asche, Holz, Osemund,

Flachs, Leinwand, Zwirn und Garn wurde verboten, nur der Handel mit

diesen Gütern innerhalb der Hanse wurde gestattet. Allen Städten, den

hansischen sowohl wie den holländischen, seeländischen, brabantischen

und flandrischen, wurden die Beschlüsse mitgeteilt und sie aufgefordert,

dieselben zu beobachten[38]. Obwohl besonders die preußischen Städte auf

Abbruch des Verkehrs mit England gedrungen und sie für sich die Lübecker

Beschlüsse durch das Verbot jeglicher Ausfuhr zu Lande noch verschärft

hatten[39], waren sie bald darauf die Ersten, welche die Verkehrssperre

wiederaufzuheben wünschten. In Falsterbo, wo im Juni Margrethe und

Konrad von Jungingen unter Vermittlung der wendischen Städte über die

Herausgabe Gotlands verhandelten[40], stellten die preußischen Vertreter

den Antrag, den Verkehr wieder freizugeben, da die Verbote von vielen

zum Schaden ihrer Kaufleute nicht gehalten würden. Die Preußen hatten

allerdings recht, die Lübecker Beschlüsse wurden so wenig beobachtet,

daß an den verbotenen Waren weder in Flandern noch in England Mangel

war. Aber ihre eignen Kaufleute und Schiffer betrieben vor allem den

verbotenen Handel. Asche, Pech und Teer brachten sie in Biertonnen nach

den Niederlanden; auf den Märkten Schonens kauften sie englisches Tuch

und brachten es gegen die städtischen Verordnungen in großen Mengen

nach Preußen. Das Brügger Kontor klagte bitter über die Uneinigkeit

der Hanse und die Geringschätzung ihrer Beschlüsse. Die Aufhebung

der Verkehrssperre werde ihrem Ansehen sehr schaden, und es stehe

zu befürchten, daß nun überall in der Welt hansische Verordnungen

keine Beachtung mehr finden würden. Aber trotz dieser Warnungen des

Kontors und gegen den Willen der übrigen Städte, welche die Verbote

beizubehalten wünschten, gestatteten die Preußen ihren Kaufleuten kurze

Zeit nach dem Tage von Falsterbo die Ausfuhr ihrer Güter; allein der

Handel mit England blieb verboten[41].

Im Sommer 1405 bot sich den Hansen Herzog Johann von Burgund, der mit

England im Kriege stand, als Bundesgenosse an und erklärte sich bereit,

auf ihre Seite zu treten, wenn sie gegen die "völlig verderbte" englische

Nation die Waffen erheben wollten. Die Hanse lehnte seinen Vorschlag

nicht völlig ab, wich aber einer bestimmten Antwort aus. Der Hochmeister

erwiderte ihm wie der Königin Margrethe, welche ihre guten Dienste zur

Beilegung des Handelskrieges angeboten hatte, er hoffe, mit England bald

wieder in ein gutes Einvernehmen zu kommen[42].

Eine englische Gesandtschaft, der als Hauptaufgabe gesetzt war, die

Verlängerung der früher geschlossenen Übereinkünfte um 1-3 Jahre zu

erlangen, war nämlich Anfang August in Preußen eingetroffen. Da der

Hochmeister auch den übrigen Hansestädten, besonders den Livländern,

Gelegenheit geben wollte, an den Verhandlungen teilzunehmen, verschob

er sie bis Michaelis[43]. Doch erschienen die wendischen Städte zu

diesem Tage nicht, sondern teilten mit, daß sie, wie die Engländer

ihnen vorgeschlagen hatten, im November zu Dordrecht mit jenen

unterhandeln wollten. Sie baten den Hochmeister, bis dahin nicht endgültig

abzuschließen. Die Preußen kamen ihrer Bitte nach. Der am 8. Oktober

vereinbarte Vertrag, der in seinem ersten Teil den von 1388 erneuerte

und den Preußen und Engländern den Handel in beiden Ländern nach alter

Gewohnheit freigab, sollte, so wurde festgesetzt, erst nach Abschluß mit

den übrigen Hansestädten in Kraft treten. Man fügte aber hinzu, daß die

Verträge ausgetauscht und die andern Hansen im Stiche gelassen werden

sollten, wenn sie die Anerbietungen, die ihnen die Engländer zu machen

versprachen, nicht annähmen. In betreff der Entschädigungen brachte der

Vertrag keine endgültige Regelung. Ihre Erledigung wurde auf einen neuen

Tag, der nach Möglichkeit am 1. Mai 1406 in Dordrecht stattfinden

sollte, verschoben[44]. Im November kam die zwischen den englischen

Gesandten und den wendischen Städten verabredete Zusammenkunft in

Dordrecht zustande, zu der auch der Hochmeister, wie er versprochen

hatte, Vertreter sandte[45]. Am 15. Dezember wurde ein Vertrag

geschlossen, der den gegenseitigen Handelsverkehr für ein Jahr und

sieben Monaten gestattete. Die städtischen Beschwerden sollten mit den

preußischen und livländischen zusammen auf der neuen Tagfahrt erledigt

werden. Die englischen Gesandten versprachen ferner, dafür sorgen zu

wollen, daß die hansischen Privilegien durch den König und die Städte

unverbrüchlich gehalten würden[46].

Auf Grund der Übereinkunft gestatteten die preußischen Städte ihren

Kaufleuten bei Beginn der Schiffahrt den Handel nach den Hansestädten

und nach England. Die Engländer durften wieder Preußen besuchen und

erhielten das beschlagnahmte Tuch, das sie nach der Dordrechter Tagung

nach Preußen gebracht hatten, zurück[47].

Die verabredete Zusammenkunft, zu der die hansischen Vertreter schon

mit Vollmachten versehen waren, wurde im letzten Augenblick von den

englischen Gesandten abgesagt und auf den 1. August verschoben. Die

Engländer entschuldigten sich damit, daß sie sich in der kurzen Zeit

nicht genügend über die Berechtigung der hansischen Klagen und über die

Höhe der englischen Gegenansprüche hätten informieren können[48]. Doch

auch diesen Termin erklärten die Engländer nicht einhalten zu können

und wünschten ein nochmaliges Hinausschieben bis zum 1. März 1407. Da

die Hansen, die sich zum 1. August in Dordrecht eingefunden hatten,

glaubten, daß die Engländer sie absichtlich hinzögen, wollten sie die

Verlängerung nicht annehmen und nur noch bis Ende August warten. Nun

lenkte Heinrich IV. ein. Er schob die Schuld auf einige Räte, welche

in seiner Abwesenheit und ohne sein Wissen die Verlegung des Tages

beantragt hätten. Die Gesandten bat er um die Bestimmung eines neuen

Tages; er wolle ihn gern besenden[49].

Ehe es zu den neuen von den Hansen angesetzten Verhandlungen kam, wurden

im September fünf hansische Schiffe, die sich auf der Fahrt nach Spanien

befanden, in der Nähe von Ostende von englischen Ausliegern überfallen

und fortgenommen[50]. Um wegen dieser Gewalttat Vorstellungen zu erheben,

schickten die hansischen Ratssendeboten sofort einige aus ihrer Mitte

nach England hinüber. Ihre Ankunft veranlaßte Heinrich IV., die Absendung

der versprochenen Gesandtschaft nochmals hinauszuschieben. Die

hansischen Gesandten waren aber jetzt des Wartens müde und verließen

Ende November Holland[51].

Im Frühjahr 1407 erneuerte der Herzog von Burgund seine Bündnisanträge

in der Hoffnung, die Hansen nach dem Mißerfolg ihrer Gesandtschaft

seinen Wünschen entgegenkommender zu finden. Da aber die Haltung des

englischen Königs, der um die Ansetzung eines neuen Tages gebeten

hatte[52], Verhandlungen aussichtsreich erscheinen ließ, wollte sich die

Hanse durch einen Vertrag mit Burgund nicht vorher die Hände binden. Die

Preußen meinten, daß man die Anträge des Herzogs wohl benutzen könne,

um auf die Engländer einen Druck auszuüben. Zu diesem Zwecke lehnte

der Lübecker Hansetag die Werbung der burgundischen Vertreter nicht

unbedingt ab, sondern teilte ihnen mit, daß er zu weiteren Verhandlungen

eine Gesandtschaft nach Flandern schicken würde. Erst nach dem Ausgang

der Verhandlungen mit England wollten die Städte dem Herzoge eine

endgültige Antwort geben[53].

Der Hansetag, der sehr zahlreich besucht im Mai in Lübeck zusammengetreten

war, ordnete eine neue Gesandtschaft nach den Niederlanden ab[54].

Nachdem diese Juni und Juli hindurch mit Friesen und Holländern

verhandelt und in Gent Herzog Johann wegen der neuen Zusammenkunft mit

den Engländern beruhigt hatte[55], von der ihm vorher nichts mitgeteilt

war, begann sie mit den englischen Boten in den letzten Tagen des

Augusts die Verhandlungen, die wegen der in Dordrecht ausgebrochenen

Unruhen nach dem Haag verlegt worden waren[56]. Mit der Einigkeit der

Hansen war es dort bald vorbei. Die Preußen und Livländer trennten ihre

Sache von den übrigen Städten, angeblich weil jene gegen die Abmachungen

auch Erstattung des Schadens forderten, den sie vor dem Regierungsantritt

Heinrichs IV. erlitten hatten. Doch scheint es, daß die englischen

Gesandten den größten Anteil an der Spaltung hatten[57]. Sie hofften

wohl, bei getrennten Verhandlungen den einen Teil durch den andern

schlagen zu können. Der Ausgang zeigt, daß ihre Erwartungen sie nicht

getäuscht haben. Nach fünfwöchentlichen Verhandlungen, welche von den

Engländern absichtlich in die Länge gezogen wurden[58], kam Anfang

Oktober zwischen den Engländern und Preußen ein Vertrag zustande. Die

Preußen erhielten statt der geforderten 25934-1/2 Nobel 8957, den

Livländern wurden, nachdem der Wert ihrer Verluste durch unparteiische

Kaufleute in Brügge abgeschätzt worden war, 22496 Nobel zugesprochen.

Die Engländer bekamen von den 4535 Nobeln, die sie als Entschädigung

forderten, 766. Lange Zeit nahm die Feststellung der Zahlungstermine in

Anspruch. Die Preußen wünschten natürlich die sofortige Auszahlung der

Entschädigung; die Engländer dagegen wollten sich auf feste Termine

überhaupt nicht einlassen. Es blieb schließlich den Preußen nichts

anderes übrig als einen Boten nach England an den König zu schicken.

Heinrich IV. versprach dann, die Entschädigungsgelder innerhalb der

nächsten drei Jahre in drei gleichen Raten zu zahlen[59].

Erst Anfang Oktober, als der Vertrag mit den Preußen schon abgeschlossen

war, begannen die Engländer die Verhandlungen mit den übrigen

Hansestädten und forderten vor allem Ersatz für den Schaden, den ihnen

die Vitalienbrüder in den neunziger Jahren zugefügt hatten. Als die

Rostocker und Wismarer es ablehnten, für die Untaten der Vitalienbrüder

aufzukommen, trugen die Engländer kein Bedenken, ihren Schaden, den sie

auf 32400 Nobel angaben, auf die Forderung der Hansestädte anzurechnen.

Statt 32016 Nobel erhielten jene nur 1372[60].

Der Ausgang des Streits war für die Hanse nicht rühmlich. Sie verdankte

ihre Niederlage der egoistischen Politik der Preußen. Sicherlich hätten

die Städte mehr erreicht, wenn die Preußen zu ihnen gehalten hätten.

Das Brügger Kontor klagte später noch wiederholt über das bundbrüchige

Verhalten der preußischen Städte. Hätte man, so schrieb es, das

Verkehrsverbot beachtet, und wäre man bei den Verhandlungen einig

geblieben, so hätte in kurzer Zeit England nachgeben müssen. Denn ohne

die hansischen Waren könne es nicht leben, während die Hansestädte die

Engländer und ihr Tuch leicht entbehren könnten[61]. Es ist aber auch

sehr wahrscheinlich, daß die Kämpfe, die sich seit dem Anfange des 15.

Jahrhunderts in Lübeck zwischen dem Rat und der Gemeinde abspielten, auf

die Politik der Hanse und besonders ihres Hauptes lähmend eingewirkt

haben[62].

Nachdem im nächsten Jahre die Abmachungen allseits bestätigt worden

waren[63], mußte für die preußischen Städte die nächste Aufgabe sein,

die Auszahlung der versprochenen Entschädigungsgelder zu erlangen. Die

Engländer machten keine Anstalten, ihren eingegangenen Verpflichtungen

nachzukommen. Ein preußischer Bote, der Ende 1408 nach England geschickt

wurde, erreichte nichts[64]. Erst als die Teurung, die in den Jahren

1408 und 1409 Westeuropa heimsuchte und auch auf England schwer lastete,

allen von neuem zum Bewußtsein gebracht hatte, wie sehr sie auf die

preußische Getreideeinfuhr angewiesen waren, zeigte sich der König den

preußischen Forderungen gefügiger. Er forderte im März 1409 den

Hochmeister auf, mit ihm einen ewigen Freundschaftsbund zu schließen[65].

Die Preußen nahmen den Vorschlag an und schickten im Sommer zwei

Gesandte nach England[66]. Nachdem diese die Entschädigungsfrage

geregelt und die Auszahlung eines Sechstels der versprochenen Summe

erlangt hatten[67], schlossen sie am 4. Dezember mit den englischen

Unterhändlern einen Handelsvertrag ab, der den Preußen eine weitere

Entschädigung von 5273 Nobeln, den Engländern eine solche von 200 Nobeln

brachte[68]. Beide Länder gestanden sich ferner wie 1388 und 1405

gegenseitig freien Verkehr und Handel nach Kaufmannssitte zu[69].

Wenn wir den Vertrag richtig beurteilen wollen, müssen wir besonders das

ins Auge fassen, was er den Engländern nicht gab. Die Erfahrung hatte

die Engländer gelehrt, daß solche allgemein gehaltenen Bestimmungen

eines Vertrages die preußischen Städte nicht hinderten, den fremden

Verkehr in ihrem Lande willkürlich zu beschränken. Sie verlangten

deshalb für ihren Handel in Preußen und Livland Privilegien nach dem

Vorbilde der hansischen[70]. Ihre Forderung fand in der gesamten Hanse

energischen Widerstand. Das Brügger Kontor schrieb, eher solle man den

Verkehr mit England ganz abbrechen, als den englischen Kaufleuten

Privilegien bewilligen, die der Verderb des gemeinen Kaufmanns seien.

Einmütig wandten sich die wendischen, preußischen und livländischen

Städte gegen die englische Forderung. Die Preußen erklärten, soviel

an ihnen liege, verhindern zu wollen, daß den Engländern nachgegeben

werde[71]. Es gelang den englischen Kaufleuten nicht, ihre Forderung

durchzusetzen. Der Vertrag wurde abgeschlossen, ohne daß den Engländern

Privilegien von den Preußen zugestanden wurden. Wir müssen dies durchaus

als einen Sieg der Preußen bezeichnen. Während sie wieder in den Genuß

ihrer Privilegien eintraten, blieb die Grundlage des englischen Handels

in den Ostseeländern so schwankend wie früher.

Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit · 第 18 / 34 题