3. Kapitel.

Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II. Der

preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388.

Die hansischen Kaufleute erfreuten sich nach 1380 nur kurze Zeit des

ungestörten Genusses ihrer Privilegien. Ihre Klagen über die Verletzung

ihrer Rechte begannen bald wieder. Der König und die Städte nahmen

auf sie keine Rücksicht mehr und schoben sie wiederholt, ohne auf

die Beschwerden der Kaufleute zu achten, beiseite. Da die englische

Regierung sich unter Richard II. in ständiger Geldnot befand, erhöhte

sie die Zölle und wollte auch die Hansen zu den neuen Abgaben, welche

von allen Kaufleuten getragen wurden, heranziehen. Ihre Haltung fand

durchaus die Billigung des gesamten Landes; das Parlament fügte seinen

Bewilligungen häufig hinzu, daß die Zölle von den einheimischen und

fremden Kaufleuten in gleicher Weise ungeachtet aller entgegenstehenden

Privilegien erhoben werden sollten[1].

Während die Hansen die hohen Wollsubsidien scheinbar widerspruchslos

bezahlten, verweigerten sie wie unter Eduard III. die Leistung des

Pfund- und Tonnengeldes. Im Jahre 1382 bewilligte das Parlament nach

längerer Unterbrechung die beiden Subsidien wieder auf zwei Jahre[2].

Als die Kaufleute von der Gildhalle unter Berufung auf ihre Privilegien

die neuen Abgaben ablehnten, ließ der König durch seinen Rat die

Berechtigung des hansischen Anspruchs untersuchen. Die Entscheidung

fiel, wie nicht anders zu erwarten war, zu Ungunsten der Hansen aus.

Richard II. befahl nun den Zolleinnehmern, sich an die hansischen

Proteste nicht weiter zu kehren und in Zukunft die Subsidien von jenen

wie von allen andern Kaufleuten einzuziehen. Als die Hansen dann noch

Widerstand zu leisten suchten, ließ er drei von ihnen ins Gefängnis

werfen und einen Teil ihrer Güter mit Beschlag belegen. Diesem

energischen Vorgehen des Königs mußten sich die Hansen fügen. Später

schwangen sie sich wohl noch ein paarmal zu Beschwerden und Protesten

auf, gelegentlich erhoben auch die Städte und der Hochmeister

Vorstellungen beim König und seinem Rat. Aber es half nichts. Solange

Richard II. regierte, mußten die hansischen Kaufleute das Pfund- und

Tonnengeld bezahlen[3]. Auch zu den andern neuen Steuern wurden die

Hansen wie die Einheimischen und die anderen Fremden herangezogen. Im

Jahre 1397 bewilligte das Parlament eine Kopfsteuer, welche auch den

fremden Kaufleuten abverlangt werden sollte[4]. Aus verschiedenen Klagen

erfahren wir ferner, daß die Hansen die Zehnten und Fünfzehnten bezahlen

mußten[5].

Bei der Ausfuhr von Tuch war es den hansischen Kaufleuten bisher

gelungen, eine über die in der carta mercatoria festgesetzten Zölle

hinausgehende Belastung fernzuhalten, obwohl schon unter Eduard III.

mehrmals der Versuch gemacht worden war, sie zu den 1347 eingeführten

höheren Tuchzöllen heranzuziehen[6]. In der Mitte der achtziger Jahre

wurden auch in diesem Punkte die hansischen Privilegien beiseite

geschoben. Während die englische Regierung beim Export ungefärbter

Tuche, wie es scheint, die alten niedrigen Zollsätze bestehen ließ[7],

forderte sie den Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und Stücken

von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3 d vom £ auch noch den unter

Eduard III. eingeführten Stückzoll ab, und außerdem erhob sie von den

ausgeführten Kerseys einen Zoll von 12 d von je drei Stück. Das Vorgehen

der englischen Regierung rief große Erregung unter den Hansen hervor.

Wiederholt reichten sie beim Parlament Petitionen ein und baten um

die Aufhebung der unrechtmäßigen Zölle. Die neue Abgabe auf Kerseys

erklärten sie nicht tragen zu können. Würde sie nicht abgeschafft, so

sähen sie sich genötigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen[8].

Die Hansen fanden in diesem Punkte die Unterstützung der englischen

Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr drückend empfanden.

Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der König im Januar 1390 bis zum

nächsten Parlament auf. Dann gab er den Gemeinen auf ihr erneutes

Drängen die Antwort, daß bei der Ausfuhr von Tuch die bestehenden

Verordnungen und Statuten beobachtet werden sollten[9]. Ob dieser

Bescheid des Königs als eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll

aufgehoben wurde, können wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen

Kaufleute hörten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber noch 1407,

daß die Zolleinnehmer sie zwängen, beim Export von schmalen Tuchen,

Stücken von Tuch und Kerseys ungewohnte Abgaben zu zahlen[10].

Unter der schwachen Regierung Richards II., die ein steter Kampf

zwischen dem König und den Großen um die Macht im Reiche war, erlangten

die aufblühenden Städte einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die

Leitung der öffentlichen Angelegenheiten. Die Handelspolitik wurde

in Übereinstimmung mit den Wünschen Londons geführt, mit dessen

wohlhabenden Bürgern die Krone ihre Geldgeschäfte machte[11]. Den

Städten wurden ihre alten Vorrechte wieder verliehen. 1393 verbot der

König den auswärtigen Kaufleuten den Handel untereinander und im Detail.

Die Fremden verloren damals diese beiden Haupterrungenschaften aus der

Zeit Eduards III. für immer. Die Städte hatten in der Fremdenfrage

gesiegt. Ein Jahrzehnt später wurde auch der Grundsatz, daß die fremden

Kaufleute in England ebenso behandelt werden sollten wie die Engländer

in den Ländern jener, vom König und Parlament als Gesetz anerkannt[12].

Sobald London wieder in den Besitz seiner Freiheiten gekommen war,

wandte es diese auch auf die Hansen an, ohne sich um die Privilegien

jener zu kümmern. Wiederholt begegnet uns in den achtziger und

neunziger Jahren die Klage, daß die Londoner den Handel der Hansen mit

Nichtbürgern zu verhindern suchten, ihnen das Halten eigner Herbergen

verboten und den städtischen Schoß abforderten. Das Londoner Kontor

klagte, daß die Stadt den Kaufmann hart verfolge und seine Privilegien

beseitigen wolle[13]. Wie sehr man in London damals bestrebt war, den

Geltungsbereich der hansischen Freiheiten einzuschränken, zeigt eine

Petition zweier Londoner Sheriffs, welche forderte, daß die hansischen

Kaufleute bei dem Import von Produkten, welche nicht aus ihrer Heimat

stammten, zu den städtischen Zöllen herangezogen werden sollten, da sie

nach ihren Privilegien nur für eigne Waren Zollvergünstigungen genießen

dürften[14]. Wäre der Grundsatz anerkannt worden, so wäre ein großer

Teil der hansischen Einfuhr, wie Wein aus Rochelle und Bordeaux und

Baiensalz, erheblich höher belastet worden. Der Petition wurde aber

damals nicht stattgegeben.

Wie es scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre die Umtriebe

eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen den Londonern

und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der ehemalige hansische

Ältermann Christian Kelmar aus Dortmund, der 1383 wegen Verletzung der

Rechtssatzungen des Kontors aus dem hansischen Recht ausgestoßen worden

war, suchte sich durch Aufhetzung der Londoner Behörden an seinen Gegnern

im Kontor zu rächen. Durch ungeheuerliche Lügen, die er in der Stadt

verbreitete, nahm er den Rat und die öffentliche Meinung gegen die

Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei schuld, daß die Stadt den

Deutschen nicht wohlgesinnt sei und die Privilegien beschränken wolle,

schrieb das Kontor wiederholt an die Hansestädte[15].

Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten

erregten bei den Städten großen Unwillen. Sie versuchten auf Betreiben

ihrer Kaufleute mehrmals, vom König und Parlament die Zurücknahme der

gegen ihre Privilegien gerichteten Maßnahmen zu erlangen, erhielten

aber immer ablehnende Antworten. Im Sommer 1385 erklärten deshalb die

Kaufleute, sie wollten das Kontor lieber räumen als in ihrer Lage noch

länger aushalten[16].

Durch eine neue schwere Gewalttat der Engländer wurde zur selben Zeit

der Bruch unvermeidlich. Im Mai plünderte eine englische Flotte im Swin

hansische Kauffahrer, darunter sechs preußische Schiffe, und nicht genug

damit wurde in England den geschädigten Kaufleuten jede Genugtuung für

ihre Verluste versagt. Man wies sie mit den höhnischen Worten ab: "Was

klagt ihr? In Preußen habt ihr englische Kaufleute und Waren genug.

Haltet euch an diesen schadlos!"[17].

Erbittert über die schmachvolle Behandlung, die sie von den Engländern

erfahren hatten, forderten die preußischen Kaufleute vom Hochmeister

dringend die Beschlagnahme alles englischen Guts in Preußen. Konrad

Zöllner wird wohl hierauf bereitwilliger eingegangen sein, als er

es später Richard gegenüber darstellte, da auch der Orden durch den

Überfall große Verluste erlitten hatte[18]. Der preußische Städtetag

beschloß am 18. Juli, in Danzig und Elbing englisches Gut in der Höhe

des Schadens zu beschlagnahmen und zwei Boten nach England zu senden,

welche Ersatz für den neuen und alten Schaden fordern sollten. Um diesem

Verlangen größeren Nachdruck zu geben, wurde den preußischen Schiffern

verboten, englisches Gut zu fahren[19].

Als man in England von der Beschlagnahme erfuhr, ließ die Regierung

allen hansischen Kaufleuten das Versprechen abnehmen, daß sie sich und

ihre Güter nicht aus dem Lande entfernen würden[20]. Bald liefen aber

die ungeheuerlichsten Gerüchte von schweren Unbilden, welche die in

Danzig gefangen gesetzten englischen Kaufleute ertragen müßten, im Lande

um[21]. Diese Lügenmeldungen und das Drängen der Kaufleute bewogen den

königlichen Rat, zur Vergeltung hansische Waren mit Beschlag zu belegen

und hansische Kaufleute ins Gefängnis zu werfen. Im Oktober reichten

die nach Preußen handelnden Kaufleute dem Könige eine Petition ein,

ihnen zu gestatten, daß sie sich für ihren Verlust in Preußen an dem

beschlagnahmten hansischen Gut schadlos halten könnten, und auf Grund

des Vorbehalts, unter dem 1380 die Privilegien ausgeliefert worden

waren, diese aufzuheben. Der König bewilligte weder das eine noch das

andere. Vielmehr gelang es den nichtpreußischen Hansen, ihre Unschuld in

dieser Sache darzutun. Noch vor Schluß des Jahres ließ Richard II. die

Beschlagnahme ihrer Güter aufheben; nur die preußischen blieben im

Gewahrsam[22].

Inzwischen hatte sich aus Preußen die auf der Marienburger Tagung

beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland gekommen. Hier

sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von Alen, der Bote des Ordens,

starb in Holland, und Hartwig Beteke, der städtische Vertreter, lag dort

längere Zeit krank[23]. Im Frühjahr 1386 entschloß man sich deshalb in

Preußen, eine neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und

einem Thorner Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit verbot

der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit England[24]. Am 15.

April wurde die preußische Gesandtschaft von König Richard in Eltham

feierlich empfangen und übergab ihm die Briefe und Geschenke des

Hochmeisters. Beinahe ein Vierteljahr lang hielten sich die Gesandten in

England auf. Über ihre Tätigkeit sind wir durch einen ausführlichen

Bericht vorzüglich unterrichtet. Es wurde nur über die Vorfälle im Swin

verhandelt. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt, da jede Partei bei

ihrer Ansicht blieb. Die Engländer erklärten, sie sähen alles, was sie

in Feindesland vorfänden, als Feind an und glaubten ehrbaren Rittern und

Knechten mehr als Schiffern und anderen gewöhnlichen Leuten. Vergeblich

machten die Preußen dagegen geltend, daß es ungerecht wäre, wenn sie

durch den Krieg zwischen England und Frankreich Schaden leiden sollten.

Sie seien doch nicht, wenn sie nach England segelten, des französischen

Königs Feinde oder, wenn sie Frankreich besuchten, die Englands. Als

dann der englische Rat den Vorschlag machte, auch die englischen Klagen

mitzuverhandeln, mußten die Gesandten dies aus Mangel an Vollmacht

ablehnen. Nun wünschten die Engländer, da die Preußen, wie sie sagten,

nur bevollmächtigt seien zu nehmen, aber nicht zu geben, die Ansetzung

eines neuen Tages zur Verhandlung der beiderseitigen Klagen. Es blieb

den Preußen weiter nichts übrig, als den Vorschlag anzunehmen. Die

Bitte des Rats, in der Zwischenzeit den Verkehr zwischen beiden Ländern

freizugeben und die Beschlagnahme aufzuheben, erfüllten sie aber nicht,

da dann die Engländer das Ihrige wieder hätten, während den preußischen

Kaufleuten noch keine Genugtuung zuteil geworden sei[25].

Die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit der

Engländer veranlaßten Konrad Zöllner, sofort schärfere Maßnahmen

zu ergreifen. Um jeden Verkehr mit England, auch den, welchen die

Hansestädte vermittelten, zu verhindern, verbot er die Einfuhr des

englischen Tuchs und jeder andern englischen Ware von der See und vom

Lande her und die Ausfuhr von Asche, Pech, Teer und Holz jeder Art[26].

Die englischen Kaufleute verließen daraufhin in großer Zahl das

ungastliche Preußen und wandten sich nach Stralsund. Doch waren dort

ihre Geschäfte infolge der übermächtigen Konkurrenz des flandrischen

Tuchs nur gering, und sie sehnten sich nach Preußen zurück, zumal auch

die Stralsunder Flandernfahrer ihren Aufenthalt nicht gern sahen[27].

Trotz der versöhnlichen Stimmung, die bei den nach Preußen handelnden

englischen Kaufleuten herrschte, kam ein Ausgleich vorläufig noch nicht

zustande. Richard hatte zwar, wie er London am 23. März 1387 mitteilte,

Gesandte nach Preußen abgeschickt, aber über deren weiteres Schicksal

erfahren wir nichts[28]. Keutgen hat wohl recht, in den damaligen

inneren Wirren Englands den Grund zu vermuten, der die Abfertigung der

versprochenen Gesandtschaft immer wieder verzögerte[29].

Unter den preußisch-englischen Zwistigkeiten hatten auch die

nichtpreußischen Hansen in England viel zu leiden. Ihre beschlagnahmten

Güter wurden ihnen trotz des Versprechens nur teilweise herausgegeben,

und oft kam es vor, daß ihre Waren wegen angeblich preußischer Herkunft

angehalten wurden[30]. Außerdem mehrten sich ihre Klagen, daß weder der

König noch die Städte ihre Freiheiten anerkennen wollten[31]. Dies alles

bewog die wendischen Städte, im Sommer 1388 zum Schutze ihrer Kaufleute

und ihrer Privilegien alles englische Gut in Stralsund beschlagnahmen zu

lassen.

Die beiden hansischen Gruppen versuchten, wie es scheint, damals nicht,

sich zu einem einheitlichen Vorgehen gegen England zusammenzuschließen.

Waren es etwa die Preußen, die ein Zusammenwirken nicht wünschten?

Befürchteten sie, daß die wendischen Städte wie früher ihre speziellen

Interessen nicht eifrig genug wahrnehmen würden?

Das Vorgehen der Städte beantwortete Richard sofort mit der Beschlagnahme

des hansischen Guts; zugleich verbot er seinen Kaufleuten, Schonen und

die andern Ostseeländer aufzusuchen[32]. Doch machte sich jetzt das

Friedensbedürfnis in England noch dringender geltend als früher. England

konnte den Handelskrieg mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange

aushalten. Es mußte an Unterhandlungen denken. Die längst verheißene

Gesandtschaft ging nach Preußen ab[33]. Am 28. Juli wurde sie in der

Marienburg vom Hochmeister Konrad Zöllner empfangen. Nach längeren

Verhandlungen kam drei Wochen später am 21. August ein Vertrag

zustande[34]. Er verfügte die Aufhebung der Beschlagnahme in Preußen

und England. In diesem Punkt mußten die Preußen nachgeben; sofortige

Entschädigung ihrer Kaufleute konnten sie nicht erlangen. Ferner

bestimmte der Vertrag, daß alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben

glaubten, ihre Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den König und

den Hochmeister bringen sollten.

Der Schluß des Vertrages enthielt Bestimmungen über den englischen

Handel in Preußen. Die englischen Kaufleute sollten nach ihren alten

Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preußischen Häfen landen, alle

Märkte aufsuchen und mit jedermann Handel treiben dürfen. Daenell hat

gemeint, daß durch dieses Abkommen die preußischen Städte auf eine

Politik Verzicht leisteten, die auf eine Einschränkung des englischen

Handels nach und in den Ostseestädten ausgegangen war[35]. Ich kann in

dem Vertrage eine Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik nicht

sehen und glaube, daß Daenell diesen Bestimmungen des Vertrags zu große

Bedeutung beimißt. Dieselbe Freiheit war schon 1380 den englischen

Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien verliehen worden. An dem

bestehenden Zustande hatte dies aber nichts geändert. Die Preußen

gewährten den Engländern durch den Vertrag nicht nach dem Vorbilde der

hansischen Privilegien bestimmte Rechte, die ihrem Verkehr eine feste

Grundlage hätten geben können[36]. Dieser sollte sich vielmehr nach wie

vor nach den "alten Gewohnheiten" regeln. Welche Freiheiten aber

darunter zu verstehen waren, war ungewiß, und jeden Augenblick konnte

hierüber Streit ausbrechen. Die unklare Fassung der Übereinkunft barg

den Keim zu neuen Konflikten in sich.

Eine Beschränkung, die dem englischen Handel sehr lästig war, fiel

allerdings damals. Der Stapelzwang wurde aufgehoben. Doch war dies

weniger eine Folge der englischen Forderung und des Vertrages als des

Widerstandes, den diese Maßregel in Preußen selbst gefunden hatte. Aus

dem Gutachten der preußischen Städte auf die Werbung der englischen

Gesandten geht hervor, daß der Stapelzwang im Lande selbst viele Gegner

hatte. Danzig vor allem wird sich wohl durch ihn benachteiligt gefühlt

haben. Nur Elbing und Braunsberg sprachen sich 1388 für die Beibehaltung

des Stapels aus. Den Gästen wurde damals wieder der unbeschränkte

Handel in Preußen gestattet, es wurde ihnen nur verboten, die

preußischen Hinterländer aufzusuchen[37].

Nach dem glücklichen Abschluß in Preußen begannen die englischen

Gesandten auf Befehl Richards auch mit den wendischen Städten

Verhandlungen über die Beilegung der gegenseitigen Beschwerden und den

Abschluß eines Vertrages. Wie es scheint, führten die Verhandlungen,

über die wir nicht unterrichtet sind, zu einem guten Ergebnis. Richard

hob Ende September die Beschlagnahme der hansischen Güter auf und nahm

das Verbot der Fahrt nach Schonen und den Ostseeländern zurück, da die

Engländer in den wendischen Städten mit Ausnahme Stralsunds wieder frei

verkehren könnten[38].

Als am 19. Oktober die beschlagnahmten preußischen Güter zurückgegeben

wurden[39], war der Friede überall hergestellt. Es begannen nun zwischen

Preußen und England die Entschädigungsverhandlungen[40]. Im Sommer 1389

erschien eine preußische Gesandtschaft in England, um die Klagen ihrer

Kaufleute vorzubringen[41]. Dank vieler Bemühungen erlangten sie

wenigstens einen teilweisen Ersatz. Der englische Reichsrat zahlte den

Gesandten sofort 3000 £ aus und gestand ihnen außerdem für die im Swin

weggenommenen Schiffe eine Entschädigung von 3000 Nobeln zu[42]. Als

die Preußen noch mehr forderten, wiesen die Engländer ihre Ansprüche

zurück. Vergeblich trat der Hochmeister mehrmals beim Könige für seine

geschädigten Untertanen ein, die zur Geltendmachung ihrer Forderung

selbst nicht mehr imstande waren[43]. Soweit wir sehen, erfüllten die

Engländer nicht einmal die 1389 eingegangenen Verpflichtungen. Ihre

Haltung gefährdete von Anfang an den Bestand des Ausgleichs[44].

Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit · 第 16 / 34 题