Die englische Zoll- und Fremdenpolitik unter Richard II. Der
preußisch-englische Konflikt von 1385 bis 1388.
Die hansischen Kaufleute erfreuten sich nach 1380 nur kurze Zeit des
ungestörten Genusses ihrer Privilegien. Ihre Klagen über die Verletzung
ihrer Rechte begannen bald wieder. Der König und die Städte nahmen
auf sie keine Rücksicht mehr und schoben sie wiederholt, ohne auf
die Beschwerden der Kaufleute zu achten, beiseite. Da die englische
Regierung sich unter Richard II. in ständiger Geldnot befand, erhöhte
sie die Zölle und wollte auch die Hansen zu den neuen Abgaben, welche
von allen Kaufleuten getragen wurden, heranziehen. Ihre Haltung fand
durchaus die Billigung des gesamten Landes; das Parlament fügte seinen
Bewilligungen häufig hinzu, daß die Zölle von den einheimischen und
fremden Kaufleuten in gleicher Weise ungeachtet aller entgegenstehenden
Privilegien erhoben werden sollten[1].
Während die Hansen die hohen Wollsubsidien scheinbar widerspruchslos
bezahlten, verweigerten sie wie unter Eduard III. die Leistung des
Pfund- und Tonnengeldes. Im Jahre 1382 bewilligte das Parlament nach
längerer Unterbrechung die beiden Subsidien wieder auf zwei Jahre[2].
Als die Kaufleute von der Gildhalle unter Berufung auf ihre Privilegien
die neuen Abgaben ablehnten, ließ der König durch seinen Rat die
Berechtigung des hansischen Anspruchs untersuchen. Die Entscheidung
fiel, wie nicht anders zu erwarten war, zu Ungunsten der Hansen aus.
Richard II. befahl nun den Zolleinnehmern, sich an die hansischen
Proteste nicht weiter zu kehren und in Zukunft die Subsidien von jenen
wie von allen andern Kaufleuten einzuziehen. Als die Hansen dann noch
Widerstand zu leisten suchten, ließ er drei von ihnen ins Gefängnis
werfen und einen Teil ihrer Güter mit Beschlag belegen. Diesem
energischen Vorgehen des Königs mußten sich die Hansen fügen. Später
schwangen sie sich wohl noch ein paarmal zu Beschwerden und Protesten
auf, gelegentlich erhoben auch die Städte und der Hochmeister
Vorstellungen beim König und seinem Rat. Aber es half nichts. Solange
Richard II. regierte, mußten die hansischen Kaufleute das Pfund- und
Tonnengeld bezahlen[3]. Auch zu den andern neuen Steuern wurden die
Hansen wie die Einheimischen und die anderen Fremden herangezogen. Im
Jahre 1397 bewilligte das Parlament eine Kopfsteuer, welche auch den
fremden Kaufleuten abverlangt werden sollte[4]. Aus verschiedenen Klagen
erfahren wir ferner, daß die Hansen die Zehnten und Fünfzehnten bezahlen
mußten[5].
Bei der Ausfuhr von Tuch war es den hansischen Kaufleuten bisher
gelungen, eine über die in der carta mercatoria festgesetzten Zölle
hinausgehende Belastung fernzuhalten, obwohl schon unter Eduard III.
mehrmals der Versuch gemacht worden war, sie zu den 1347 eingeführten
höheren Tuchzöllen heranzuziehen[6]. In der Mitte der achtziger Jahre
wurden auch in diesem Punkte die hansischen Privilegien beiseite
geschoben. Während die englische Regierung beim Export ungefärbter
Tuche, wie es scheint, die alten niedrigen Zollsätze bestehen ließ[7],
forderte sie den Hansen bei der Ausfuhr von schmalen Tuchen und Stücken
von Tuch neben dem alten Wertzoll von 3 d vom £ auch noch den unter
Eduard III. eingeführten Stückzoll ab, und außerdem erhob sie von den
ausgeführten Kerseys einen Zoll von 12 d von je drei Stück. Das Vorgehen
der englischen Regierung rief große Erregung unter den Hansen hervor.
Wiederholt reichten sie beim Parlament Petitionen ein und baten um
die Aufhebung der unrechtmäßigen Zölle. Die neue Abgabe auf Kerseys
erklärten sie nicht tragen zu können. Würde sie nicht abgeschafft, so
sähen sie sich genötigt, die Ausfuhr von Kerseys einzustellen[8].
Die Hansen fanden in diesem Punkte die Unterstützung der englischen
Kaufleute, welche gleichfalls den neuen Zoll sehr drückend empfanden.
Auf Bitten der Gemeinen hob ihn der König im Januar 1390 bis zum
nächsten Parlament auf. Dann gab er den Gemeinen auf ihr erneutes
Drängen die Antwort, daß bei der Ausfuhr von Tuch die bestehenden
Verordnungen und Statuten beobachtet werden sollten[9]. Ob dieser
Bescheid des Königs als eine Zusage zu deuten ist, und ob der Zoll
aufgehoben wurde, können wir nicht entscheiden. Die Klagen der englischen
Kaufleute hörten damals auf. Die Hansen beschwerten sich aber noch 1407,
daß die Zolleinnehmer sie zwängen, beim Export von schmalen Tuchen,
Stücken von Tuch und Kerseys ungewohnte Abgaben zu zahlen[10].
Unter der schwachen Regierung Richards II., die ein steter Kampf
zwischen dem König und den Großen um die Macht im Reiche war, erlangten
die aufblühenden Städte einen nicht zu unterschätzenden Einfluß auf die
Leitung der öffentlichen Angelegenheiten. Die Handelspolitik wurde
in Übereinstimmung mit den Wünschen Londons geführt, mit dessen
wohlhabenden Bürgern die Krone ihre Geldgeschäfte machte[11]. Den
Städten wurden ihre alten Vorrechte wieder verliehen. 1393 verbot der
König den auswärtigen Kaufleuten den Handel untereinander und im Detail.
Die Fremden verloren damals diese beiden Haupterrungenschaften aus der
Zeit Eduards III. für immer. Die Städte hatten in der Fremdenfrage
gesiegt. Ein Jahrzehnt später wurde auch der Grundsatz, daß die fremden
Kaufleute in England ebenso behandelt werden sollten wie die Engländer
in den Ländern jener, vom König und Parlament als Gesetz anerkannt[12].
Sobald London wieder in den Besitz seiner Freiheiten gekommen war,
wandte es diese auch auf die Hansen an, ohne sich um die Privilegien
jener zu kümmern. Wiederholt begegnet uns in den achtziger und
neunziger Jahren die Klage, daß die Londoner den Handel der Hansen mit
Nichtbürgern zu verhindern suchten, ihnen das Halten eigner Herbergen
verboten und den städtischen Schoß abforderten. Das Londoner Kontor
klagte, daß die Stadt den Kaufmann hart verfolge und seine Privilegien
beseitigen wolle[13]. Wie sehr man in London damals bestrebt war, den
Geltungsbereich der hansischen Freiheiten einzuschränken, zeigt eine
Petition zweier Londoner Sheriffs, welche forderte, daß die hansischen
Kaufleute bei dem Import von Produkten, welche nicht aus ihrer Heimat
stammten, zu den städtischen Zöllen herangezogen werden sollten, da sie
nach ihren Privilegien nur für eigne Waren Zollvergünstigungen genießen
dürften[14]. Wäre der Grundsatz anerkannt worden, so wäre ein großer
Teil der hansischen Einfuhr, wie Wein aus Rochelle und Bordeaux und
Baiensalz, erheblich höher belastet worden. Der Petition wurde aber
damals nicht stattgegeben.
Wie es scheint, trugen in der Mitte der achtziger Jahre die Umtriebe
eines einzelnen dazu bei, die Beziehungen zwischen den Londonern
und den Hansen noch mehr zu verwirren. Der ehemalige hansische
Ältermann Christian Kelmar aus Dortmund, der 1383 wegen Verletzung der
Rechtssatzungen des Kontors aus dem hansischen Recht ausgestoßen worden
war, suchte sich durch Aufhetzung der Londoner Behörden an seinen Gegnern
im Kontor zu rächen. Durch ungeheuerliche Lügen, die er in der Stadt
verbreitete, nahm er den Rat und die öffentliche Meinung gegen die
Kaufleute von der Gildhalle ein. Er allein sei schuld, daß die Stadt den
Deutschen nicht wohlgesinnt sei und die Privilegien beschränken wolle,
schrieb das Kontor wiederholt an die Hansestädte[15].
Die eben geschilderten Verletzungen ihrer alten Handelsgewohnheiten
erregten bei den Städten großen Unwillen. Sie versuchten auf Betreiben
ihrer Kaufleute mehrmals, vom König und Parlament die Zurücknahme der
gegen ihre Privilegien gerichteten Maßnahmen zu erlangen, erhielten
aber immer ablehnende Antworten. Im Sommer 1385 erklärten deshalb die
Kaufleute, sie wollten das Kontor lieber räumen als in ihrer Lage noch
länger aushalten[16].
Durch eine neue schwere Gewalttat der Engländer wurde zur selben Zeit
der Bruch unvermeidlich. Im Mai plünderte eine englische Flotte im Swin
hansische Kauffahrer, darunter sechs preußische Schiffe, und nicht genug
damit wurde in England den geschädigten Kaufleuten jede Genugtuung für
ihre Verluste versagt. Man wies sie mit den höhnischen Worten ab: "Was
klagt ihr? In Preußen habt ihr englische Kaufleute und Waren genug.
Haltet euch an diesen schadlos!"[17].
Erbittert über die schmachvolle Behandlung, die sie von den Engländern
erfahren hatten, forderten die preußischen Kaufleute vom Hochmeister
dringend die Beschlagnahme alles englischen Guts in Preußen. Konrad
Zöllner wird wohl hierauf bereitwilliger eingegangen sein, als er
es später Richard gegenüber darstellte, da auch der Orden durch den
Überfall große Verluste erlitten hatte[18]. Der preußische Städtetag
beschloß am 18. Juli, in Danzig und Elbing englisches Gut in der Höhe
des Schadens zu beschlagnahmen und zwei Boten nach England zu senden,
welche Ersatz für den neuen und alten Schaden fordern sollten. Um diesem
Verlangen größeren Nachdruck zu geben, wurde den preußischen Schiffern
verboten, englisches Gut zu fahren[19].
Als man in England von der Beschlagnahme erfuhr, ließ die Regierung
allen hansischen Kaufleuten das Versprechen abnehmen, daß sie sich und
ihre Güter nicht aus dem Lande entfernen würden[20]. Bald liefen aber
die ungeheuerlichsten Gerüchte von schweren Unbilden, welche die in
Danzig gefangen gesetzten englischen Kaufleute ertragen müßten, im Lande
um[21]. Diese Lügenmeldungen und das Drängen der Kaufleute bewogen den
königlichen Rat, zur Vergeltung hansische Waren mit Beschlag zu belegen
und hansische Kaufleute ins Gefängnis zu werfen. Im Oktober reichten
die nach Preußen handelnden Kaufleute dem Könige eine Petition ein,
ihnen zu gestatten, daß sie sich für ihren Verlust in Preußen an dem
beschlagnahmten hansischen Gut schadlos halten könnten, und auf Grund
des Vorbehalts, unter dem 1380 die Privilegien ausgeliefert worden
waren, diese aufzuheben. Der König bewilligte weder das eine noch das
andere. Vielmehr gelang es den nichtpreußischen Hansen, ihre Unschuld in
dieser Sache darzutun. Noch vor Schluß des Jahres ließ Richard II. die
Beschlagnahme ihrer Güter aufheben; nur die preußischen blieben im
Gewahrsam[22].
Inzwischen hatte sich aus Preußen die auf der Marienburger Tagung
beschlossene Gesandtschaft aufgemacht und war bis Holland gekommen. Hier
sollte sie ihr Ende finden. Heinrich von Alen, der Bote des Ordens,
starb in Holland, und Hartwig Beteke, der städtische Vertreter, lag dort
längere Zeit krank[23]. Im Frühjahr 1386 entschloß man sich deshalb in
Preußen, eine neue Gesandtschaft, bestehend aus zwei Ordensrittern und
einem Thorner Ratsherrn, nach England zu senden. Zu gleicher Zeit verbot
der Hochmeister jeden Verkehr seiner Untertanen mit England[24]. Am 15.
April wurde die preußische Gesandtschaft von König Richard in Eltham
feierlich empfangen und übergab ihm die Briefe und Geschenke des
Hochmeisters. Beinahe ein Vierteljahr lang hielten sich die Gesandten in
England auf. Über ihre Tätigkeit sind wir durch einen ausführlichen
Bericht vorzüglich unterrichtet. Es wurde nur über die Vorfälle im Swin
verhandelt. Eine Einigung wurde aber nicht erzielt, da jede Partei bei
ihrer Ansicht blieb. Die Engländer erklärten, sie sähen alles, was sie
in Feindesland vorfänden, als Feind an und glaubten ehrbaren Rittern und
Knechten mehr als Schiffern und anderen gewöhnlichen Leuten. Vergeblich
machten die Preußen dagegen geltend, daß es ungerecht wäre, wenn sie
durch den Krieg zwischen England und Frankreich Schaden leiden sollten.
Sie seien doch nicht, wenn sie nach England segelten, des französischen
Königs Feinde oder, wenn sie Frankreich besuchten, die Englands. Als
dann der englische Rat den Vorschlag machte, auch die englischen Klagen
mitzuverhandeln, mußten die Gesandten dies aus Mangel an Vollmacht
ablehnen. Nun wünschten die Engländer, da die Preußen, wie sie sagten,
nur bevollmächtigt seien zu nehmen, aber nicht zu geben, die Ansetzung
eines neuen Tages zur Verhandlung der beiderseitigen Klagen. Es blieb
den Preußen weiter nichts übrig, als den Vorschlag anzunehmen. Die
Bitte des Rats, in der Zwischenzeit den Verkehr zwischen beiden Ländern
freizugeben und die Beschlagnahme aufzuheben, erfüllten sie aber nicht,
da dann die Engländer das Ihrige wieder hätten, während den preußischen
Kaufleuten noch keine Genugtuung zuteil geworden sei[25].
Die Ergebnislosigkeit der Verhandlungen und die Unnachgiebigkeit der
Engländer veranlaßten Konrad Zöllner, sofort schärfere Maßnahmen
zu ergreifen. Um jeden Verkehr mit England, auch den, welchen die
Hansestädte vermittelten, zu verhindern, verbot er die Einfuhr des
englischen Tuchs und jeder andern englischen Ware von der See und vom
Lande her und die Ausfuhr von Asche, Pech, Teer und Holz jeder Art[26].
Die englischen Kaufleute verließen daraufhin in großer Zahl das
ungastliche Preußen und wandten sich nach Stralsund. Doch waren dort
ihre Geschäfte infolge der übermächtigen Konkurrenz des flandrischen
Tuchs nur gering, und sie sehnten sich nach Preußen zurück, zumal auch
die Stralsunder Flandernfahrer ihren Aufenthalt nicht gern sahen[27].
Trotz der versöhnlichen Stimmung, die bei den nach Preußen handelnden
englischen Kaufleuten herrschte, kam ein Ausgleich vorläufig noch nicht
zustande. Richard hatte zwar, wie er London am 23. März 1387 mitteilte,
Gesandte nach Preußen abgeschickt, aber über deren weiteres Schicksal
erfahren wir nichts[28]. Keutgen hat wohl recht, in den damaligen
inneren Wirren Englands den Grund zu vermuten, der die Abfertigung der
versprochenen Gesandtschaft immer wieder verzögerte[29].
Unter den preußisch-englischen Zwistigkeiten hatten auch die
nichtpreußischen Hansen in England viel zu leiden. Ihre beschlagnahmten
Güter wurden ihnen trotz des Versprechens nur teilweise herausgegeben,
und oft kam es vor, daß ihre Waren wegen angeblich preußischer Herkunft
angehalten wurden[30]. Außerdem mehrten sich ihre Klagen, daß weder der
König noch die Städte ihre Freiheiten anerkennen wollten[31]. Dies alles
bewog die wendischen Städte, im Sommer 1388 zum Schutze ihrer Kaufleute
und ihrer Privilegien alles englische Gut in Stralsund beschlagnahmen zu
lassen.
Die beiden hansischen Gruppen versuchten, wie es scheint, damals nicht,
sich zu einem einheitlichen Vorgehen gegen England zusammenzuschließen.
Waren es etwa die Preußen, die ein Zusammenwirken nicht wünschten?
Befürchteten sie, daß die wendischen Städte wie früher ihre speziellen
Interessen nicht eifrig genug wahrnehmen würden?
Das Vorgehen der Städte beantwortete Richard sofort mit der Beschlagnahme
des hansischen Guts; zugleich verbot er seinen Kaufleuten, Schonen und
die andern Ostseeländer aufzusuchen[32]. Doch machte sich jetzt das
Friedensbedürfnis in England noch dringender geltend als früher. England
konnte den Handelskrieg mit den beiden hansischen Gruppen nicht lange
aushalten. Es mußte an Unterhandlungen denken. Die längst verheißene
Gesandtschaft ging nach Preußen ab[33]. Am 28. Juli wurde sie in der
Marienburg vom Hochmeister Konrad Zöllner empfangen. Nach längeren
Verhandlungen kam drei Wochen später am 21. August ein Vertrag
zustande[34]. Er verfügte die Aufhebung der Beschlagnahme in Preußen
und England. In diesem Punkt mußten die Preußen nachgeben; sofortige
Entschädigung ihrer Kaufleute konnten sie nicht erlangen. Ferner
bestimmte der Vertrag, daß alle Kaufleute, die Schaden erlitten zu haben
glaubten, ihre Klagen an vier festgesetzten Terminen vor den König und
den Hochmeister bringen sollten.
Der Schluß des Vertrages enthielt Bestimmungen über den englischen
Handel in Preußen. Die englischen Kaufleute sollten nach ihren alten
Gewohnheiten mit ihren Waren in allen preußischen Häfen landen, alle
Märkte aufsuchen und mit jedermann Handel treiben dürfen. Daenell hat
gemeint, daß durch dieses Abkommen die preußischen Städte auf eine
Politik Verzicht leisteten, die auf eine Einschränkung des englischen
Handels nach und in den Ostseestädten ausgegangen war[35]. Ich kann in
dem Vertrage eine Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik nicht
sehen und glaube, daß Daenell diesen Bestimmungen des Vertrags zu große
Bedeutung beimißt. Dieselbe Freiheit war schon 1380 den englischen
Kaufleuten in dem Zusatz zu den Privilegien verliehen worden. An dem
bestehenden Zustande hatte dies aber nichts geändert. Die Preußen
gewährten den Engländern durch den Vertrag nicht nach dem Vorbilde der
hansischen Privilegien bestimmte Rechte, die ihrem Verkehr eine feste
Grundlage hätten geben können[36]. Dieser sollte sich vielmehr nach wie
vor nach den "alten Gewohnheiten" regeln. Welche Freiheiten aber
darunter zu verstehen waren, war ungewiß, und jeden Augenblick konnte
hierüber Streit ausbrechen. Die unklare Fassung der Übereinkunft barg
den Keim zu neuen Konflikten in sich.
Eine Beschränkung, die dem englischen Handel sehr lästig war, fiel
allerdings damals. Der Stapelzwang wurde aufgehoben. Doch war dies
weniger eine Folge der englischen Forderung und des Vertrages als des
Widerstandes, den diese Maßregel in Preußen selbst gefunden hatte. Aus
dem Gutachten der preußischen Städte auf die Werbung der englischen
Gesandten geht hervor, daß der Stapelzwang im Lande selbst viele Gegner
hatte. Danzig vor allem wird sich wohl durch ihn benachteiligt gefühlt
haben. Nur Elbing und Braunsberg sprachen sich 1388 für die Beibehaltung
des Stapels aus. Den Gästen wurde damals wieder der unbeschränkte
Handel in Preußen gestattet, es wurde ihnen nur verboten, die
preußischen Hinterländer aufzusuchen[37].
Nach dem glücklichen Abschluß in Preußen begannen die englischen
Gesandten auf Befehl Richards auch mit den wendischen Städten
Verhandlungen über die Beilegung der gegenseitigen Beschwerden und den
Abschluß eines Vertrages. Wie es scheint, führten die Verhandlungen,
über die wir nicht unterrichtet sind, zu einem guten Ergebnis. Richard
hob Ende September die Beschlagnahme der hansischen Güter auf und nahm
das Verbot der Fahrt nach Schonen und den Ostseeländern zurück, da die
Engländer in den wendischen Städten mit Ausnahme Stralsunds wieder frei
verkehren könnten[38].
Als am 19. Oktober die beschlagnahmten preußischen Güter zurückgegeben
wurden[39], war der Friede überall hergestellt. Es begannen nun zwischen
Preußen und England die Entschädigungsverhandlungen[40]. Im Sommer 1389
erschien eine preußische Gesandtschaft in England, um die Klagen ihrer
Kaufleute vorzubringen[41]. Dank vieler Bemühungen erlangten sie
wenigstens einen teilweisen Ersatz. Der englische Reichsrat zahlte den
Gesandten sofort 3000 £ aus und gestand ihnen außerdem für die im Swin
weggenommenen Schiffe eine Entschädigung von 3000 Nobeln zu[42]. Als
die Preußen noch mehr forderten, wiesen die Engländer ihre Ansprüche
zurück. Vergeblich trat der Hochmeister mehrmals beim Könige für seine
geschädigten Untertanen ein, die zur Geltendmachung ihrer Forderung
selbst nicht mehr imstande waren[43]. Soweit wir sehen, erfüllten die
Engländer nicht einmal die 1389 eingegangenen Verpflichtungen. Ihre
Haltung gefährdete von Anfang an den Bestand des Ausgleichs[44].