Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien.
1371-1380.
Seit den vierziger Jahren ließ sich Eduard III., da durch die
unaufhörlichen Kriege die Ausgaben der Krone eine bedeutende Steigerung
erfahren hatten und durch die ordentlichen Einnahmen nicht mehr
gedeckt werden konnten, wiederholt vom Parlament und den Kaufleuten
außerordentliche Abgaben, sogenannte Subsidien, bewilligen, die je nach
dem Bedürfnis längere oder kürzere Zeit von den verschiedenen Waren
erhoben wurden. Dem Könige mußte daran liegen, zu diesen Abgaben alle
in England verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen scheint
er sich anfangs über diesen Punkt immer friedlich geeinigt zu haben.
Soweit wir sehen können, haben sie bis 1370 die Subsidien, wenn auch
oft auf einem anderen Wege, bezahlt[1]. Im Jahre 1371 verweigerten die
hansischen Kaufleute zum erstenmal die Leistung der Subsidien. Das
Parlament hatte damals dem Könige wieder ein Pfundgeld von 6 d und
ein Tonnengeld von 2 s bewilligt, deren Erträge dazu bestimmt waren,
Schiffe und Waren vor räuberischen Überfällen von Seiten der Feinde zu
schützen[2]. Was die Hansen bewog, ihre Privilegien geltend zu machen,
wissen wir nicht. Vielleicht wurde ihre veränderte Haltung durch die
seit einiger Zeit wieder stärker hervortretenden fremdenfeindlichen
Bestrebungen der englischen Kaufleute veranlaßt. Es ließe sich wohl
denken, daß die Hansen glaubten, im Gegensatz zu jenen ihre Privilegien
energisch betonen zu müssen, und aus diesem Grunde diesmal die Subsidien
dem Könige nicht bezahlen wollten. Ihre Weigerung traf aber Eduard III.
an seiner empfindlichsten Stelle. Auf diese wichtige Einnahmequelle
konnte und wollte er nicht verzichten.
Es zeigte sich bald, daß die hansischen Kaufleute allein nicht imstande
waren, gegen den König, dem auch das Parlament und die englischen
Kaufleute zustimmten, ihre Zollprivilegien aufrecht zu erhalten. Sie
wandten sich deshalb an Lübeck mit der Bitte, für sie einzutreten. Zum
erstenmal griff nun der Bund der norddeutschen Städte in die Beziehungen
seiner Kaufleute zu England ein und trat als Vorkämpfer für die hansischen
Privilegien auf. Der Städtetag, der am 1. Mai 1373 zu Lübeck versammelt
war, richtete an Eduard III. und seinen Rat das Gesuch, die Verletzungen
der Privilegien abzustellen[3]. Als dieses die erhoffte Wirkung nicht
hatte, ja sogar ohne Antwort blieb, bat das Londoner Kontor die Seestädte
nochmals, sich seiner anzunehmen und auch den Hochmeister des deutschen
Ordens zu einem Schreiben an den König zu veranlassen. Bei den guten
Beziehungen zwischen den beiden Fürsten versprach es sich hiervon den
besten Erfolg[4]. Als sich auch dieser Schritt als vergeblich erwies,
beschloß die am 24. Juni 1375 in Lübeck tagende Versammlung der Städte,
daß die Gesandtschaft, welche nach Flandern geschickt wurde, um die
dortigen Verhältnisse zu regeln, auch nach London gehen sollte, wenn es
das Kontor verlangte und sich bereit erklärte, die Kosten der Reise zu
tragen[5]. Die Gesandtschaft, die aus Simon Swerting aus Lübeck und
Hartwig Beteke aus Elbing bestand, begab sich zunächst nach Brügge, wo
sie sich den ganzen Herbst über aufhielt. Erst Ende November brachen die
beiden Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November
in London ein[6].
Inzwischen war hier eine Veränderung eingetreten, durch welche ihre
Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte, gegenstandslos wurde.
Der König hatte nämlich kurz vor ihrem Eintreffen am 23. November den
hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bestätigt[7]. Zugleich war auch
der Anlaß des Streits fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene
Subsidie war, da im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand
abgeschlossen war, nicht wieder erneuert worden.
Die beiden Ratsherren mußten, da das Parlament zurzeit nicht tagte, mit
dem königlichen Rat verhandeln. Wir besitzen von den Verhandlungen nur
die Eingabe der Gesandten an den König, welche dreizehn Beschwerdepunkte
aufzählt, mit den Antworten, die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden[8].
Die erste und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des
Pfundgeldes von 6 d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erklärten sie
diese für gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt aber, daß der König
nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen anzuerkennen. Er betonte, daß
in der Not des Krieges die Rechte einzelner schweigen müßten. Auch die
großen Freiheiten, welche der König seinen eignen Untertanen bewilligt
habe, seien jetzt, wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner
gab der Rat zu bedenken, daß der Zoll auch den Hansen zugute gekommen
sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen
Überfällen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht, daß alle,
Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen würden.
Es war klar, daß die Hansen sich mit dieser Antwort, die ihre
Privilegien in einem wichtigen Punkt beiseite schob, nicht zufrieden
geben konnten. Da aber die Subsidie damals aufgehört hatte und unter
Eduard III. nicht mehr erhoben wurde, so ruhte der Streit zunächst. Die
Zukunft mußte zeigen, ob die Hansen stark genug sein würden, gegen die
Ansprüche der englischen Könige ihre Abgabenfreiheiten aufrecht zu
erhalten.
Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen Kaufleute mit
zwei Gegenschriften, welche die Bedrückungen englischer Kaufleute durch
die Hansen in Schonen, Norwegen und in den Hansestädten aufzählten[9].
Die hansischen Gesandten lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen
über die englischen Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung
nichts zu tun hätten. Die Engländer, die sich ungerecht behandelt
fühlten, sollten zum nächsten Städtetag nach Lübeck kommen und dort
ihre Klagen vorbringen[10].
Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschluß erreicht. Eduard III.
schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien des heiligen
Thomas von Canterbury für die zu dessen Ehren vor den Toren Lübecks
erbaute Kapelle[11].
Wenn auch König Eduard in der Zollfrage, die seine eignen Interessen so
stark berührte, den hansischen Ansprüchen nicht nachgegeben hatte, so
zeigte er doch noch am Ende seiner Regierung in vielen Fällen, daß er
eine unbillige Beschränkung der Freiheiten seiner hansischen Freunde
nicht wünschte. Auf die wiederholten Bitten der Städte untersagte er
am 4. Dezember 1376 mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in
London Kleinhandel zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum
Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm er von diesen
Verboten aus[12].
Mit dem Tode Eduards III. wurde aber die Lage der Hansen schwieriger.
Der vormundschaftlichen Regierung seines Enkels Richard, die sich sofort
in schwere innere und äußere Kämpfe verwickelt sah, fehlte die Macht und
die Unabhängigkeit, die Fremdenpolitik in den Bahnen ihres Vorgängers
fortzusetzen. Sie mußte den Städten in der Fremdenfrage Konzessionen
machen, um ihre Unterstützung zu gewinnen. Als diese im ersten Parlament
das Gesuch einreichten, ihnen ihre alten Freiheiten wieder zu verleihen,
bewilligte Richard ihre Petition und ebenso die Bitte Londons, seine
Rechte ungeachtet aller entgegenstehenden Statuten und Privilegien
anzuerkennen. Er befahl, alle der Londoner Freiheit widersprechenden
Privilegien dem Rat zurückzugeben; er werde beschließen, was ihm gut
scheine[13].
Zu gleicher Zeit reichten die englischen Kaufleute eine Petition gegen
die Neubestätigung der hansischen Privilegien ein, die durch den Tod
Eduards III. nötig geworden war[14]. Sie führten aus, daß die Verteurung
aller Waren nur auf den Zwischenhandel der Hansen zurückzuführen sei.
Früher, als sie selbst noch nach Norwegen und Schonen zu fahren pflegten,
seien alle Waren besser und billiger gewesen. Die Hansen betrögen den
Käufer, wo sie nur könnten. Den König suchten sie gegen die Hansen
einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, daß sie widerrechtlich die
Kaufleute aus drei oder vier großen Königreichen mit ihren Privilegien
beschützten und dadurch dem Könige einen großen Teil seiner Zolleinnahmen
entzögen. Ihr Schluß war natürlich, daß die Hansen durch solche
Betrügereien ihre Privilegien verwirkt hätten. Ferner erhoben sie gegen
jene die Anklage, daß sie den englischen Kaufleuten in den Gebieten
ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten, ihren
Schiffern verböten, die Waren von Engländern zu fahren und ihnen auf
Schonen gute Hilfe schlecht lohnten[15].
Auf Grund der Petitionen beschloß das Parlament, die hansischen
Freiheiten zurückzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten
Beschwerden geprüft sei. Daraufhin mußten die Hansen die ihnen eben erst
bestätigten Privilegien wiederherausgeben. Umsonst war, daß das Londoner
Kontor dem königlichen Rat eine Erwiderung auf die Klagen einreichte.
Sie wurde keiner Antwort gewürdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat
ein. Die Kaufleute wußten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre
Privilegien berufen konnten, oder ob diese für immer aufgehoben sein
sollten[16].
Die Londoner, auf deren Betreiben hauptsächlich die Zurückforderung
der Privilegien erfolgt war[17], waren nicht müßig, die Gunst des
Augenblicks für sich auszunutzen. Sie wandten die Bestimmungen des
Fremdenrechts, welches ihnen neu bestätigt war, auch auf die Kaufleute
von der Gildhalle an. Sie verboten allen Fremden einen mehr als
vierzigtägigen Aufenthalt im Lande, untersagten jeden Handel mit
Nichtbürgern und das Halten eigner Herbergen. Auch die königlichen
Zollbeamten glaubten nun, den Deutschen höhere Abgaben abnehmen zu
können. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem wichtigen Punkt
etwas entgegen. König Richard wies die Zolleinnehmer an, von jenen nur
die bisherigen Zölle zu erheben, wenn sie sich verbürgt hätten, für den
Fall der Aufhebung ihrer Privilegien die höheren Sätze nachzuzahlen[18].
Im April 1378 übergaben die hansischen Kaufleute, da ihre Bemühungen,
die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos geblieben waren,
ihre Sache dem Bunde ihrer Städte und baten ihn, sich dieser wichtigen
Angelegenheit mit aller Energie anzunehmen[19]. Die Versammlung zu
Stralsund am 30. Mai 1378, auf der die wendischen, preußischen und
süderseeischen Städte vertreten waren, beschäftigte sich angelegentlich
mit dem Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit Mühe wurde hier ein
gemeinsamer Beschluß der Städte erzielt, da die Preußen und besonders
der Hochmeister für energisches Vorgehen gegen die Engländer eintraten
und die Beschlagnahme alles englischen Guts in den hansischen Ländern
beantragten, die wendischen und süderseeischen Städte dagegen den
Streit durch diplomatische Verhandlungen beizulegen wünschten. Die
vorsichtige Politik der Städte trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr
Drängen erklärten sich die preußischen Vertreter bereit, beim Hochmeister
für die städtische Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, daß er
Gewaltmaßregeln gegen die Engländer bis zum nächsten Martinstage
hinausschiebe[20].
Die Schreiben der Städte und des Hochmeisters, der den vereinten Bitten
jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg. Der König versprach zwar,
seinen Rat anzuweisen, daß er den Deutschen eine gute Antwort gebe,
dieser erklärte aber, keine Entscheidung treffen zu können, weil dies
Sache des Parlaments sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum
nächsten Parlament gedulden[21].
London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der Städte und
Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den König zur Zurückgabe der
Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner nur die höhnische
Antwort, daß sie Bedenken trügen, die furchtbare Majestät des Königs zu
einem solchen Schritt zu verleiten. Kurz und bündig eröffneten sie den
Städten, daß die Privilegienbestätigung so lange suspendiert bleiben
werde, bis jene sich wegen der Bedrückungen der englischen Kaufleute
und wegen der Privilegienmißbräuche, deren sie vielfach angeklagt und
beschuldigt seien, ordentlich verantwortet hätten[22].
Während nun die Städte wegen der zweimaligen Weigerung der Preußen, die
von Lübeck angesetzten Tagfahrten zu besenden, zu keinem Beschluß
kamen[23], gelang es den hansischen Kaufleuten, dank der günstigen
Umstände ihre Sache einen bedeutenden Schritt vorwärts zu bringen. In
dem einen Jahre war nämlich die Stimmung der englischen Bevölkerung
erheblich zugunsten der fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich
gezeigt, daß in der Fremdenfrage das Interesse der Städte nicht mit
dem der Mehrzahl des Landes identisch war, und daß der englische
Handelsstand mit der Beschränkung der Fremden nur seinen eignen Nutzen
und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute noch nicht
imstande waren, den Export und Import des Landes allein zu regeln,
wie sie oft behauptet hatten, war eine Preissteigerung aller Waren
eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit der fremden Kaufleute
deutlich vor Augen stellte. Ferner hatten die Städte durch rigorose
Anwendung ihrer Privilegien und durch den obligatorischen Zwischenhandel
die übrigen Stände noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde
deshalb dem König vom Parlament eine allgemeine Petition überreicht,
den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschränkten Aufenthalt
im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten. Der König sagte die
Gewährung des Wunsches zu, indem er in seiner Antwort nachdrücklich
auf den Vorteil hinwies, den das ganze Land von dem fremden Handel
hatte[24].
Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des Parlaments zu
einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien. Ihre Bitte wurde
aber nicht unbedingt erfüllt. Mit der englischen Kaufmannschaft waren
König und Parlament darin einig, daß die Hansestädte den Engländern in
ihren Gebieten die gleiche Behandlung zuteil werden lassen müßten,
welche ihre Kaufleute in England erführen. Die Hansen sollten deshalb
ihre Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September
1379 von ihren Städten und Herren Briefe vorgelegt hätten, in denen
sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten, die englischen Kaufleute
freundlich zu behandeln und vier Forderungen jener zu bewilligen.
Könnten sie dies nicht, so sollten sie ihrer Privilegien verlustig
gehen. Die englischen Kaufleute verlangten in ihren Artikeln erstens
in den preußischen und allen hansischen Städten völlig freien Handel
untereinander und mit allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel
forderten sie die Zurücknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen
gerichteten Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen
in Skanör und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu salzen
und auszuführen. Ferner wünschten sie, von der Haftbarkeit für Schulden
und Vergehen befreit zu werden, an denen sie nicht persönlich beteiligt
waren, und die Namen aller Hansestädte zu erfahren[25].
Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen Forderungen
einnahm, läßt sich nicht erkennen. Die Briefe, durch die es Lübeck
und den preußischen Städten von ihnen Mitteilung machte, sind nicht
erhalten[26]. Aus späteren Zeugnissen wissen wir aber, daß die Kaufleute
für schwächliche Unterwerfung unter die weitgehenden Ansprüche der
englischen Kaufmannschaft nicht waren, sondern lieber England
zeitweilig räumen wollten. Denn sie waren überzeugt, daß sie dem Lande
unentbehrlich seien, und daß die Verteuerung aller Waren, welche die
unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs sei,
England bald zum Nachgeben zwingen werde[27].
Am 17. April 1379 versammelten sich die preußischen Städte zur Beratung
der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein Brief des Brügger
Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen gegen hansische Schiffe
meldete[28], trug sicher nicht dazu bei, sie den englischen Forderungen
günstig zu stimmen. Sie lehnten deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre
Boten auf dem nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen, daß sofort jeder
Verkehr mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen Kaufmann
Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden sei[29].
Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses Jahres zu
Lübeck kam es aber noch nicht so weit. Die Städte beschlossen, zunächst
noch einmal den Weg der Verhandlungen einzuschlagen. Erst wenn diese
keinen Erfolg hätten, sollte Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder
Verkehr mit den Engländern aufhören und nach Ostern nirgends mehr mit
ihnen Handel getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder
"wo sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engländer
gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, daß bis Ostern 1380
alle Hansen England räumen sollten. Eine Übertretung dieser Gebote
sollte mit einer Buße von 10 Mark Gold bestraft werden. Außerdem
befahlen die Städte ihren Vögten zu Helsingborg, auf Schonen die
Engländer nicht mehr vor Mord und Plünderung zu schützen[30]. Mit diesen
Beschlüssen hat die abwartende Politik der wendischen Städte den Preußen
so weit nachgegeben, daß sie energische Maßnahmen für das Jahr 1380 in
Aussicht stellte.
Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen König und
dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so steht doch fest, daß sich die
Städte in ihnen nicht zu den vier Forderungen der Engländer geäußert
haben[31]. Sie waren für sie unannehmbar; ihre Erfüllung kam einer
Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik fast gleich. Die Städte
wollten wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die völlige Ablehnung
der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeiführen
konnte.
Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne daß die Hansen sich für die
Annahme der Artikel erklärten, wurde nach den Parlamentsbeschlüssen die
Privilegienbestätigung am 29. September dem Kontor nicht ausgeliefert.
Der Brief des Erzbischofs Simon von Canterbury zeigt aber, daß die
englische Regierung den Ausbruch eines Streits mit den Hansestädten
nicht wünschte und bereit war, ihnen entgegenzukommen[32].
Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen des
Kontors veranlaßten die städtische Gesandtschaft, die im Herbst in
Brügge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen mit dem englischen Könige
zu wagen. Am 21. November ritten Jakob Pleskow aus Lübeck und Johann
Kordelitz aus Thorn als Vertreter der Städte, begleitet von den
deutschen Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage später trugen sie dem
in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches einen Ausschuß
von vier Mitgliedern zur Führung der Verhandlungen bestimmte. Diese
drehten sich vor allem um die vier Forderungen der englischen Kaufleute.
Die hansischen Gesandten lehnten sie ab, indem sie ihre Erfüllung
als unmöglich hinzustellen suchten. Sie schützten ihre Fürsten und
Landesherren, sogar den Friedensvertrag mit Waldemar von Dänemark vor.
Die Londoner verfaßten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten
ist. Außerdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen,
darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen. Die
Gesandten erwiderten, es stände nicht in ihrer Macht, jede beliebige
fremde Nation in ihren Bund und ihre Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie
die Engländer ihnen nicht gestatten würden, Fremde mit den hansischen
Privilegien zu verteidigen, so würden auch die andern Länder ihnen die
Aufnahme von Nichthansen verbieten[33].
Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten, da ein Ende
noch nicht abzusehen war, einen schärferen Ton an und forderten die
schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie erklärten, sie seien nicht
gekommen, um mit den Londonern zu prozessieren; wenn die englischen
Kaufleute über irgend etwas zu klagen hätten, so sollten sie das vor die
Städte bringen. Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder
zwölf Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des
Landes erwägen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands unmöglich
gemacht werde, so würden auch die englischen Kaufleute nicht mehr in den
hansischen Gebieten gelitten werden. Darauf erwiderte das Parlament,
daß es das Gesuch der Deutschen gern erledigen wolle; da es aber mit
Arbeiten überhäuft sei, so wünsche es, die Sache bis zum nächsten
Parlament zu verschieben. Als hiervon die Gesandten nichts wissen
wollten, machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien
ein Zusatz beigefügt werden, der den englischen Kaufleuten in allen
hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen freundliche Behandlung
und das Recht, nach alter Gewohnheit frei und ohne Beschwerung und ohne
neue und ungewohnte Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die
Gesandten lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie
hätten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie verändern zu lassen,
zu vermindern oder zu vermehren[34].
Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen machten, um die
Verhandlungen jetzt noch zum Abschluß zu bringen, scheiterte, so mußte
die Entscheidung vertagt werden. Das Parlament versprach, im nächsten
Frühjahr dem Kaufmann eine freundliche Antwort zu geben und seine
Klagen zu untersuchen. In aller Freundschaft und unter gegenseitigen
Versprechungen trennten sich darauf beide Parteien[35]. Wenn auch trotz
der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war die
Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen hatten durch die
Hartnäckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen Herausgabe ihrer
Privilegien bestanden, erreicht, daß die englischen Kaufleute ihre
vier Artikel fallen ließen und sich mit einem Zusatz, der ihnen ganz
allgemein freien Verkehr und Schutz in den hansischen Landen zusicherte,
begnügen wollten. Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, daß das
Parlament und die Regierung den Wert des hansischen Handels für England
wohl erkannten und eine Störung der Beziehungen nicht wünschten.
Aus diesem Grunde ließ sich hoffen, daß die neuen Verhandlungen ein
gutes Resultat für die Hansen haben würden. Als am 16. Januar 1380 das
Parlament wieder zusammentrat[36], reichten die deutschen Kaufleute im
Namen der schon abgereisten Gesandten eine Petition ein und baten um die
Auslieferung ihrer Privilegien. Zugleich übergaben sie ein Verzeichnis
der Beschwerden, deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war.
Über den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet;
wir können aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur die Hauptpunkte
erkennen. Man kam wieder auf den oben erwähnten Zusatzartikel zu
sprechen, scheinbar forderte das Parlament seine Annahme. Wir besitzen
nämlich eine Eingabe des Londoner Kontors, in der es ausführte, es habe
keine Macht und Autorität, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine
Hinzufügung scheine überhaupt unnötig, da die Engländer in den
hansischen Gebieten frei und ungehindert seien[37].
Wie lange die Verhandlungen hierüber noch hin und her gingen, was
endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum Aufstellen eines neuen
führte, wissen wir nicht. Aus einer Petition der englischen Kaufleute
erfahren wir, daß sich die Hansen mit folgendem Zusatzartikel
einverstanden erklärt hatten: Die englischen Kaufleute sollten, wenn sie
mit ihren Waren in die hansischen Gebiete kämen, freundlich behandelt
werden und frei Handel treiben können wie die Deutschen in England.
Geschehe dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien für immer
aufgehoben werden[38]. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so
zeigt sich ein merkliches Zurückweichen der Engländer. Schonens und
Norwegens wird nicht mehr Erwähnung getan, nur ganz allgemein wird
für die englischen Kaufleute gute Behandlung und freier Verkehr in
den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert. Das erklärt uns den
Widerstand der Hansen gegen die erste Formulierung des Zusatzes. Die
namentliche Erwähnung Schonens und Norwegens war es, an der sie sich
stießen. Die Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mußten
die Engländer fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort
bestehenden Zustand an.
Obwohl die Hansen die Hinzufügung des Artikels zugestanden hatten, kam
es jetzt noch nicht zur Auslieferung der Privilegien. Es ist nicht zu
ermitteln, was die neue Verzögerung veranlaßt hat. Vielleicht war die
oben erwähnte Petition der englischen Kaufleute der Grund. Diese
erklärten, daß die Hansen die Forderung des Artikels nicht erfüllt
hätten, und baten deshalb den König, die Privilegien jener aufzuheben
oder zu veranlassen, daß sie sich genügend wegen der von ihnen verübten
Plünderungen und Gewalttaten verantworteten. Es wäre möglich, daß diese
Petition den Anlaß gab, die Privilegien noch zurückzuhalten[39].
Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung kam, ob die
Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten Klagen verantwortet
haben, ob im Sommer noch irgendwelche Verhandlungen geführt worden sind,
wissen wir nicht[40]. Bekannt ist nur, daß am 23. September 1380 die
Herausgabe der Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury
lieferte sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart
mehrerer englischer Großen im Palast zu Westminster aus[41]. Obwohl
die Hansen in die Hinzufügung der zuletzt genannten Bedingung hatten
willigen müssen, war der Sieg in diesem Streit durchaus auf ihrer Seite.
Schritt für Schritt hatten die englischen Kaufleute zurückweichen
müssen. Sie hatten nicht einmal die Zurücknahme der gegen ihren Handel
auf Schonen gerichteten Bestimmungen erreicht.
Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte Richard II.
die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft. Er befahl seinen
Zolleinnehmern, die Bürgschaften der Kaufleute aufzuheben und sie für
gezahlte höhere Abgaben zu entschädigen. Außerdem erneuerte er die
Verordnungen Eduards III. vom Jahre 1361, welche die Hansen von den
neuen Tuchzöllen befreiten[42].
Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen Umfange
wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor die Stelle eines
Ältermanns der hansischen Kaufleute annahm[43], konnte es scheinen, als
ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem guten Verhältnis zwischen der Hanse
und England wiedergekehrt seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegensätze,
die den Streit verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute
gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht erreicht
hatten, nicht auf. Eine viel größere Gefahr erwuchs aber den Hansen
aus der zunehmenden Schwäche des Königtums und seiner steigenden
Abhängigkeit von den großen Parteien des Landes. Da die Macht fehlte,
die wie unter Eduard III. die verschiedenen Interessen auszugleichen
imstande war, erlangten die Städte mit ihren fremdenfeindlichen
Bestrebungen immer mehr Einfluß.
Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang des Streits
nicht befriedigte. In Preußen wollte die Mißstimmung gegen die Engländer
nicht weichen, weil jene für die zahlreichen Plünderungen preußischer
Schiffe keinen Schadenersatz leisteten, ja sogar die Überfälle auf
hansische Kauffahrer fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der
Hochmeister und Danzig für die Wiederherstellung der hansischen
Freiheiten bedankten, forderten sie dringend die schleunige Abstellung
der Übergriffe und Mißbräuche und beschwerten sich bitter über das
geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein Rat gezeigt
hatten[44]. Die Preußen fanden jetzt aber noch weniger als vorher
die Unterstützung der andern Hansestädte. Diese stellten auf der
Johannisversammlung von 1381 den Antrag, die 1379 gegen die Engländer
gefaßten Beschlüsse aufzuheben, und teilten dem Hochmeister mit, daß sie
eine Gewaltpolitik gegen die Engländer nicht mehr mitmachen würden;
jetzt, wo die Privilegien ausgehändigt, der ungewöhnliche Zoll abgeschafft
und den Geschädigten Genugtuung versprochen sei, würden sie es nicht
verantworten können, wenn die Engländer in ihren Ländern gemieden und
gehindert würden. Sie baten den Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst
der gemeine Kaufmann großen Schaden erleiden könne[45]. In demselben
Sinne beschlossen sie später, nur die Schädigung der Engländer, die sich
an den Plünderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten.
Die wendischen und die westlichen Städte, die eine englische Konkurrenz
nicht zu fürchten hatten, waren zufrieden, ihrem Handel in England
wieder die gesetzmäßige Grundlage verschafft zu haben, und verspürten
keine Lust, sich für die weitergehenden Forderungen der Preußen
einzusetzen. Die Konflikte, die in den nächsten Jahrzehnten entstanden,
hatten immer den preußisch-englischen Gegensatz zum Anlaß. Die andern
Hansestädte traten in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer
Privilegien in England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Bürger
über englische Gewalttaten überhandnahmen[46]. Mit vollem Recht sagte
daher 1387 ein Thorner Ratsherr, daß von dem Verhältnis Preußens zu
England die Beobachtung der hansischen Privilegien abhinge[47].