2. Kapitel.

Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien.

1371-1380.

Seit den vierziger Jahren ließ sich Eduard III., da durch die

unaufhörlichen Kriege die Ausgaben der Krone eine bedeutende Steigerung

erfahren hatten und durch die ordentlichen Einnahmen nicht mehr

gedeckt werden konnten, wiederholt vom Parlament und den Kaufleuten

außerordentliche Abgaben, sogenannte Subsidien, bewilligen, die je nach

dem Bedürfnis längere oder kürzere Zeit von den verschiedenen Waren

erhoben wurden. Dem Könige mußte daran liegen, zu diesen Abgaben alle

in England verkehrenden Kaufleute heranzuziehen. Mit den Hansen scheint

er sich anfangs über diesen Punkt immer friedlich geeinigt zu haben.

Soweit wir sehen können, haben sie bis 1370 die Subsidien, wenn auch

oft auf einem anderen Wege, bezahlt[1]. Im Jahre 1371 verweigerten die

hansischen Kaufleute zum erstenmal die Leistung der Subsidien. Das

Parlament hatte damals dem Könige wieder ein Pfundgeld von 6 d und

ein Tonnengeld von 2 s bewilligt, deren Erträge dazu bestimmt waren,

Schiffe und Waren vor räuberischen Überfällen von Seiten der Feinde zu

schützen[2]. Was die Hansen bewog, ihre Privilegien geltend zu machen,

wissen wir nicht. Vielleicht wurde ihre veränderte Haltung durch die

seit einiger Zeit wieder stärker hervortretenden fremdenfeindlichen

Bestrebungen der englischen Kaufleute veranlaßt. Es ließe sich wohl

denken, daß die Hansen glaubten, im Gegensatz zu jenen ihre Privilegien

energisch betonen zu müssen, und aus diesem Grunde diesmal die Subsidien

dem Könige nicht bezahlen wollten. Ihre Weigerung traf aber Eduard III.

an seiner empfindlichsten Stelle. Auf diese wichtige Einnahmequelle

konnte und wollte er nicht verzichten.

Es zeigte sich bald, daß die hansischen Kaufleute allein nicht imstande

waren, gegen den König, dem auch das Parlament und die englischen

Kaufleute zustimmten, ihre Zollprivilegien aufrecht zu erhalten. Sie

wandten sich deshalb an Lübeck mit der Bitte, für sie einzutreten. Zum

erstenmal griff nun der Bund der norddeutschen Städte in die Beziehungen

seiner Kaufleute zu England ein und trat als Vorkämpfer für die hansischen

Privilegien auf. Der Städtetag, der am 1. Mai 1373 zu Lübeck versammelt

war, richtete an Eduard III. und seinen Rat das Gesuch, die Verletzungen

der Privilegien abzustellen[3]. Als dieses die erhoffte Wirkung nicht

hatte, ja sogar ohne Antwort blieb, bat das Londoner Kontor die Seestädte

nochmals, sich seiner anzunehmen und auch den Hochmeister des deutschen

Ordens zu einem Schreiben an den König zu veranlassen. Bei den guten

Beziehungen zwischen den beiden Fürsten versprach es sich hiervon den

besten Erfolg[4]. Als sich auch dieser Schritt als vergeblich erwies,

beschloß die am 24. Juni 1375 in Lübeck tagende Versammlung der Städte,

daß die Gesandtschaft, welche nach Flandern geschickt wurde, um die

dortigen Verhältnisse zu regeln, auch nach London gehen sollte, wenn es

das Kontor verlangte und sich bereit erklärte, die Kosten der Reise zu

tragen[5]. Die Gesandtschaft, die aus Simon Swerting aus Lübeck und

Hartwig Beteke aus Elbing bestand, begab sich zunächst nach Brügge, wo

sie sich den ganzen Herbst über aufhielt. Erst Ende November brachen die

beiden Ratsherren nach England auf und trafen kurz vor dem 30. November

in London ein[6].

Inzwischen war hier eine Veränderung eingetreten, durch welche ihre

Gesandtschaft, wenigstens in ihrem Hauptpunkte, gegenstandslos wurde.

Der König hatte nämlich kurz vor ihrem Eintreffen am 23. November den

hansischen Kaufleuten ihre Privilegien bestätigt[7]. Zugleich war auch

der Anlaß des Streits fortgefallen. Die am 29. September abgelaufene

Subsidie war, da im Juni mit Frankreich ein Waffenstillstand

abgeschlossen war, nicht wieder erneuert worden.

Die beiden Ratsherren mußten, da das Parlament zurzeit nicht tagte, mit

dem königlichen Rat verhandeln. Wir besitzen von den Verhandlungen nur

die Eingabe der Gesandten an den König, welche dreizehn Beschwerdepunkte

aufzählt, mit den Antworten, die ihnen darauf vom Rat erteilt wurden[8].

Die erste und wichtigste Klage der Hansen betraf die Erhebung des

Pfundgeldes von 6 d. Unter Berufung auf ihre Privilegien erklärten sie

diese für gesetzwidrig. Die Antwort des Rats zeigt aber, daß der König

nicht gewillt war, den Anspruch der Hansen anzuerkennen. Er betonte, daß

in der Not des Krieges die Rechte einzelner schweigen müßten. Auch die

großen Freiheiten, welche der König seinen eignen Untertanen bewilligt

habe, seien jetzt, wo allen Gefahr drohe, nicht beachtet worden. Ferner

gab der Rat zu bedenken, daß der Zoll auch den Hansen zugute gekommen

sei; denn sein Ertrag sei zum Schutze der Schiffahrt vor feindlichen

Überfällen verwendet worden. Deshalb sei es nur gerecht, daß alle,

Einheimische wie Fremde, zu diesen Abgaben herangezogen würden.

Es war klar, daß die Hansen sich mit dieser Antwort, die ihre

Privilegien in einem wichtigen Punkt beiseite schob, nicht zufrieden

geben konnten. Da aber die Subsidie damals aufgehört hatte und unter

Eduard III. nicht mehr erhoben wurde, so ruhte der Streit zunächst. Die

Zukunft mußte zeigen, ob die Hansen stark genug sein würden, gegen die

Ansprüche der englischen Könige ihre Abgabenfreiheiten aufrecht zu

erhalten.

Auf die Klageartikel der Hansen erwiderten die englischen Kaufleute mit

zwei Gegenschriften, welche die Bedrückungen englischer Kaufleute durch

die Hansen in Schonen, Norwegen und in den Hansestädten aufzählten[9].

Die hansischen Gesandten lehnten aber ab, sich hier auf Verhandlungen

über die englischen Klagen einzulassen, da sie mit ihrer Forderung

nichts zu tun hätten. Die Engländer, die sich ungerecht behandelt

fühlten, sollten zum nächsten Städtetag nach Lübeck kommen und dort

ihre Klagen vorbringen[10].

Damit hatten die Verhandlungen ihren Abschluß erreicht. Eduard III.

schenkte den Gesandten beim Abschied einige Reliquien des heiligen

Thomas von Canterbury für die zu dessen Ehren vor den Toren Lübecks

erbaute Kapelle[11].

Wenn auch König Eduard in der Zollfrage, die seine eignen Interessen so

stark berührte, den hansischen Ansprüchen nicht nachgegeben hatte, so

zeigte er doch noch am Ende seiner Regierung in vielen Fällen, daß er

eine unbillige Beschränkung der Freiheiten seiner hansischen Freunde

nicht wünschte. Auf die wiederholten Bitten der Städte untersagte er

am 4. Dezember 1376 mit Zustimmung des Parlaments allen Fremden, in

London Kleinhandel zu treiben, eigne Herbergen zu halten und Waren zum

Wiederverkauf zu kaufen; nur die hansischen Kaufleute nahm er von diesen

Verboten aus[12].

Mit dem Tode Eduards III. wurde aber die Lage der Hansen schwieriger.

Der vormundschaftlichen Regierung seines Enkels Richard, die sich sofort

in schwere innere und äußere Kämpfe verwickelt sah, fehlte die Macht und

die Unabhängigkeit, die Fremdenpolitik in den Bahnen ihres Vorgängers

fortzusetzen. Sie mußte den Städten in der Fremdenfrage Konzessionen

machen, um ihre Unterstützung zu gewinnen. Als diese im ersten Parlament

das Gesuch einreichten, ihnen ihre alten Freiheiten wieder zu verleihen,

bewilligte Richard ihre Petition und ebenso die Bitte Londons, seine

Rechte ungeachtet aller entgegenstehenden Statuten und Privilegien

anzuerkennen. Er befahl, alle der Londoner Freiheit widersprechenden

Privilegien dem Rat zurückzugeben; er werde beschließen, was ihm gut

scheine[13].

Zu gleicher Zeit reichten die englischen Kaufleute eine Petition gegen

die Neubestätigung der hansischen Privilegien ein, die durch den Tod

Eduards III. nötig geworden war[14]. Sie führten aus, daß die Verteurung

aller Waren nur auf den Zwischenhandel der Hansen zurückzuführen sei.

Früher, als sie selbst noch nach Norwegen und Schonen zu fahren pflegten,

seien alle Waren besser und billiger gewesen. Die Hansen betrögen den

Käufer, wo sie nur könnten. Den König suchten sie gegen die Hansen

einzunehmen, indem sie ihnen unterschoben, daß sie widerrechtlich die

Kaufleute aus drei oder vier großen Königreichen mit ihren Privilegien

beschützten und dadurch dem Könige einen großen Teil seiner Zolleinnahmen

entzögen. Ihr Schluß war natürlich, daß die Hansen durch solche

Betrügereien ihre Privilegien verwirkt hätten. Ferner erhoben sie gegen

jene die Anklage, daß sie den englischen Kaufleuten in den Gebieten

ihrer Handelsherrschaft keine Lebensmittel verkaufen wollten, ihren

Schiffern verböten, die Waren von Engländern zu fahren und ihnen auf

Schonen gute Hilfe schlecht lohnten[15].

Auf Grund der Petitionen beschloß das Parlament, die hansischen

Freiheiten zurückzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten

Beschwerden geprüft sei. Daraufhin mußten die Hansen die ihnen eben erst

bestätigten Privilegien wiederherausgeben. Umsonst war, daß das Londoner

Kontor dem königlichen Rat eine Erwiderung auf die Klagen einreichte.

Sie wurde keiner Antwort gewürdigt. Ein Zustand der Unsicherheit trat

ein. Die Kaufleute wußten nicht, ob sie sich beim Handel noch auf ihre

Privilegien berufen konnten, oder ob diese für immer aufgehoben sein

sollten[16].

Die Londoner, auf deren Betreiben hauptsächlich die Zurückforderung

der Privilegien erfolgt war[17], waren nicht müßig, die Gunst des

Augenblicks für sich auszunutzen. Sie wandten die Bestimmungen des

Fremdenrechts, welches ihnen neu bestätigt war, auch auf die Kaufleute

von der Gildhalle an. Sie verboten allen Fremden einen mehr als

vierzigtägigen Aufenthalt im Lande, untersagten jeden Handel mit

Nichtbürgern und das Halten eigner Herbergen. Auch die königlichen

Zollbeamten glaubten nun, den Deutschen höhere Abgaben abnehmen zu

können. Doch kam die Regierung bald den Hansen in diesem wichtigen Punkt

etwas entgegen. König Richard wies die Zolleinnehmer an, von jenen nur

die bisherigen Zölle zu erheben, wenn sie sich verbürgt hätten, für den

Fall der Aufhebung ihrer Privilegien die höheren Sätze nachzuzahlen[18].

Im April 1378 übergaben die hansischen Kaufleute, da ihre Bemühungen,

die Herausgabe ihrer Privilegien zu erlangen, erfolglos geblieben waren,

ihre Sache dem Bunde ihrer Städte und baten ihn, sich dieser wichtigen

Angelegenheit mit aller Energie anzunehmen[19]. Die Versammlung zu

Stralsund am 30. Mai 1378, auf der die wendischen, preußischen und

süderseeischen Städte vertreten waren, beschäftigte sich angelegentlich

mit dem Gesuch des Londoner Kontors. Nur mit Mühe wurde hier ein

gemeinsamer Beschluß der Städte erzielt, da die Preußen und besonders

der Hochmeister für energisches Vorgehen gegen die Engländer eintraten

und die Beschlagnahme alles englischen Guts in den hansischen Ländern

beantragten, die wendischen und süderseeischen Städte dagegen den

Streit durch diplomatische Verhandlungen beizulegen wünschten. Die

vorsichtige Politik der Städte trug diesmal den Sieg davon. Auf ihr

Drängen erklärten sich die preußischen Vertreter bereit, beim Hochmeister

für die städtische Politik eintreten und ihn bitten zu wollen, daß er

Gewaltmaßregeln gegen die Engländer bis zum nächsten Martinstage

hinausschiebe[20].

Die Schreiben der Städte und des Hochmeisters, der den vereinten Bitten

jener nachgegeben hatte, waren ohne Erfolg. Der König versprach zwar,

seinen Rat anzuweisen, daß er den Deutschen eine gute Antwort gebe,

dieser erklärte aber, keine Entscheidung treffen zu können, weil dies

Sache des Parlaments sei. Die Hansen sollten sich deshalb bis zum

nächsten Parlament gedulden[21].

London beantwortete unter dem 13. August die Schreiben der Städte und

Winrichs von Kniprode. Auf die Bitte, den König zur Zurückgabe der

Privilegien zu veranlassen, hatten die Londoner nur die höhnische

Antwort, daß sie Bedenken trügen, die furchtbare Majestät des Königs zu

einem solchen Schritt zu verleiten. Kurz und bündig eröffneten sie den

Städten, daß die Privilegienbestätigung so lange suspendiert bleiben

werde, bis jene sich wegen der Bedrückungen der englischen Kaufleute

und wegen der Privilegienmißbräuche, deren sie vielfach angeklagt und

beschuldigt seien, ordentlich verantwortet hätten[22].

Während nun die Städte wegen der zweimaligen Weigerung der Preußen, die

von Lübeck angesetzten Tagfahrten zu besenden, zu keinem Beschluß

kamen[23], gelang es den hansischen Kaufleuten, dank der günstigen

Umstände ihre Sache einen bedeutenden Schritt vorwärts zu bringen. In

dem einen Jahre war nämlich die Stimmung der englischen Bevölkerung

erheblich zugunsten der fremden Kaufleute umgeschlagen. Es hatte sich

gezeigt, daß in der Fremdenfrage das Interesse der Städte nicht mit

dem der Mehrzahl des Landes identisch war, und daß der englische

Handelsstand mit der Beschränkung der Fremden nur seinen eignen Nutzen

und Vorteil verfolgte. Denn da die englischen Kaufleute noch nicht

imstande waren, den Export und Import des Landes allein zu regeln,

wie sie oft behauptet hatten, war eine Preissteigerung aller Waren

eingetreten, die allen die Unentbehrlichkeit der fremden Kaufleute

deutlich vor Augen stellte. Ferner hatten die Städte durch rigorose

Anwendung ihrer Privilegien und durch den obligatorischen Zwischenhandel

die übrigen Stände noch mehr gegen sich erbittert. Im Herbst 1378 wurde

deshalb dem König vom Parlament eine allgemeine Petition überreicht,

den fremden Kaufleuten wieder freien Verkehr, unbeschränkten Aufenthalt

im Lande und Handel mit jedermann zu gestatten. Der König sagte die

Gewährung des Wunsches zu, indem er in seiner Antwort nachdrücklich

auf den Vorteil hinwies, den das ganze Land von dem fremden Handel

hatte[24].

Die Hansen benutzten die fremdenfreundliche Stimmung des Parlaments zu

einem erneuten Gesuch um Herausgabe ihrer Privilegien. Ihre Bitte wurde

aber nicht unbedingt erfüllt. Mit der englischen Kaufmannschaft waren

König und Parlament darin einig, daß die Hansestädte den Engländern in

ihren Gebieten die gleiche Behandlung zuteil werden lassen müßten,

welche ihre Kaufleute in England erführen. Die Hansen sollten deshalb

ihre Freiheiten nur dann wiedererhalten, wenn sie bis zum 29. September

1379 von ihren Städten und Herren Briefe vorgelegt hätten, in denen

sich diese unter ihrem Siegel verpflichteten, die englischen Kaufleute

freundlich zu behandeln und vier Forderungen jener zu bewilligen.

Könnten sie dies nicht, so sollten sie ihrer Privilegien verlustig

gehen. Die englischen Kaufleute verlangten in ihren Artikeln erstens

in den preußischen und allen hansischen Städten völlig freien Handel

untereinander und mit allen anderen Kaufleuten. Im zweiten Artikel

forderten sie die Zurücknahme aller gegen ihren Handel auf Schonen

gerichteten Verordnungen. Sie wollten das Recht haben, wie die Deutschen

in Skanör und Falsterbo Fitten zu mieten, Heringe zu kaufen, zu salzen

und auszuführen. Ferner wünschten sie, von der Haftbarkeit für Schulden

und Vergehen befreit zu werden, an denen sie nicht persönlich beteiligt

waren, und die Namen aller Hansestädte zu erfahren[25].

Welche Stellung das Londoner Kontor zu den englischen Forderungen

einnahm, läßt sich nicht erkennen. Die Briefe, durch die es Lübeck

und den preußischen Städten von ihnen Mitteilung machte, sind nicht

erhalten[26]. Aus späteren Zeugnissen wissen wir aber, daß die Kaufleute

für schwächliche Unterwerfung unter die weitgehenden Ansprüche der

englischen Kaufmannschaft nicht waren, sondern lieber England

zeitweilig räumen wollten. Denn sie waren überzeugt, daß sie dem Lande

unentbehrlich seien, und daß die Verteuerung aller Waren, welche die

unausbleibliche Folge der Einstellung des hansischen Verkehrs sei,

England bald zum Nachgeben zwingen werde[27].

Am 17. April 1379 versammelten sich die preußischen Städte zur Beratung

der englischen Angelegenheit in Marienburg. Ein Brief des Brügger

Kontors, welcher neue englische Ausschreitungen gegen hansische Schiffe

meldete[28], trug sicher nicht dazu bei, sie den englischen Forderungen

günstig zu stimmen. Sie lehnten deren Erfüllung ab und beschlossen, ihre

Boten auf dem nächsten Hansetag dahin wirken zu lassen, daß sofort jeder

Verkehr mit den Engländern abgebrochen werde, bis dem gemeinen Kaufmann

Genugtuung für das angetane Unrecht zuteil geworden sei[29].

Auf der sehr zahlreich besuchten Johannisversammlung dieses Jahres zu

Lübeck kam es aber noch nicht so weit. Die Städte beschlossen, zunächst

noch einmal den Weg der Verhandlungen einzuschlagen. Erst wenn diese

keinen Erfolg hätten, sollte Fastnacht 1380 diesseits des Sundes jeder

Verkehr mit den Engländern aufhören und nach Ostern nirgends mehr mit

ihnen Handel getrieben werden. Ausgenommen wurde nur Flandern oder

"wo sonst der Stapel des Kaufmanns war," wo der Verkauf an Engländer

gestattet bleiben sollte. Ferner wurde bestimmt, daß bis Ostern 1380

alle Hansen England räumen sollten. Eine Übertretung dieser Gebote

sollte mit einer Buße von 10 Mark Gold bestraft werden. Außerdem

befahlen die Städte ihren Vögten zu Helsingborg, auf Schonen die

Engländer nicht mehr vor Mord und Plünderung zu schützen[30]. Mit diesen

Beschlüssen hat die abwartende Politik der wendischen Städte den Preußen

so weit nachgegeben, daß sie energische Maßnahmen für das Jahr 1380 in

Aussicht stellte.

Obwohl uns die Briefe, welche der Hansetag an den englischen König und

dessen Rat sandte, nicht erhalten sind, so steht doch fest, daß sich die

Städte in ihnen nicht zu den vier Forderungen der Engländer geäußert

haben[31]. Sie waren für sie unannehmbar; ihre Erfüllung kam einer

Aufgabe der bisherigen hansischen Handelspolitik fast gleich. Die Städte

wollten wohl durch Schweigen Zeit gewinnen, weil die völlige Ablehnung

der Forderungen leicht den sofortigen Bruch mit England herbeiführen

konnte.

Da der festgesetzte Termin verstrich, ohne daß die Hansen sich für die

Annahme der Artikel erklärten, wurde nach den Parlamentsbeschlüssen die

Privilegienbestätigung am 29. September dem Kontor nicht ausgeliefert.

Der Brief des Erzbischofs Simon von Canterbury zeigt aber, daß die

englische Regierung den Ausbruch eines Streits mit den Hansestädten

nicht wünschte und bereit war, ihnen entgegenzukommen[32].

Das freundliche Schreiben des Erzbischofs und die Vorstellungen des

Kontors veranlaßten die städtische Gesandtschaft, die im Herbst in

Brügge weilte, den Versuch neuer Verhandlungen mit dem englischen Könige

zu wagen. Am 21. November ritten Jakob Pleskow aus Lübeck und Johann

Kordelitz aus Thorn als Vertreter der Städte, begleitet von den

deutschen Kaufleuten, in London ein. Wenige Tage später trugen sie dem

in Westminster tagenden Parlament ihr Gesuch vor, welches einen Ausschuß

von vier Mitgliedern zur Führung der Verhandlungen bestimmte. Diese

drehten sich vor allem um die vier Forderungen der englischen Kaufleute.

Die hansischen Gesandten lehnten sie ab, indem sie ihre Erfüllung

als unmöglich hinzustellen suchten. Sie schützten ihre Fürsten und

Landesherren, sogar den Friedensvertrag mit Waldemar von Dänemark vor.

Die Londoner verfaßten hierauf eine Erwiderung, welche nicht erhalten

ist. Außerdem erhoben sie noch sechs neue Klagen und Forderungen,

darunter die, ihre Kaufleute in die hansischen Rechte aufzunehmen. Die

Gesandten erwiderten, es stände nicht in ihrer Macht, jede beliebige

fremde Nation in ihren Bund und ihre Freiheiten aufzunehmen. Gleich wie

die Engländer ihnen nicht gestatten würden, Fremde mit den hansischen

Privilegien zu verteidigen, so würden auch die andern Länder ihnen die

Aufnahme von Nichthansen verbieten[33].

Am vierten Tage der Verhandlungen schlugen die Gesandten, da ein Ende

noch nicht abzusehen war, einen schärferen Ton an und forderten die

schnelle Erledigung ihres Gesuchs. Sie erklärten, sie seien nicht

gekommen, um mit den Londonern zu prozessieren; wenn die englischen

Kaufleute über irgend etwas zu klagen hätten, so sollten sie das vor die

Städte bringen. Das Parlament solle sich an das Gerede von zehn oder

zwölf Leuten nicht kehren, sondern vielmehr den wahren Vorteil des

Landes erwägen. Denn wenn den Hansen der Besuch Englands unmöglich

gemacht werde, so würden auch die englischen Kaufleute nicht mehr in den

hansischen Gebieten gelitten werden. Darauf erwiderte das Parlament,

daß es das Gesuch der Deutschen gern erledigen wolle; da es aber mit

Arbeiten überhäuft sei, so wünsche es, die Sache bis zum nächsten

Parlament zu verschieben. Als hiervon die Gesandten nichts wissen

wollten, machte das Parlament den Vorschlag, es sollte den Privilegien

ein Zusatz beigefügt werden, der den englischen Kaufleuten in allen

hansischen Gebieten, in Schonen und in Norwegen freundliche Behandlung

und das Recht, nach alter Gewohnheit frei und ohne Beschwerung und ohne

neue und ungewohnte Abgaben dort Handel zu treiben, zusicherte. Die

Gesandten lehnten die Annahme eines solchen Zusatzes unbedingt ab. Sie

hätten keine Vollmacht, die Privilegien irgendwie verändern zu lassen,

zu vermindern oder zu vermehren[34].

Da auch ein weiterer Einigungsversuch, den die Hansen machten, um die

Verhandlungen jetzt noch zum Abschluß zu bringen, scheiterte, so mußte

die Entscheidung vertagt werden. Das Parlament versprach, im nächsten

Frühjahr dem Kaufmann eine freundliche Antwort zu geben und seine

Klagen zu untersuchen. In aller Freundschaft und unter gegenseitigen

Versprechungen trennten sich darauf beide Parteien[35]. Wenn auch trotz

der langen Verhandlungen nichts Positives erreicht war, so war die

Gesandtschaft dennoch nicht ganz erfolglos. Die Hansen hatten durch die

Hartnäckigkeit, mit der sie auf der bedingungslosen Herausgabe ihrer

Privilegien bestanden, erreicht, daß die englischen Kaufleute ihre

vier Artikel fallen ließen und sich mit einem Zusatz, der ihnen ganz

allgemein freien Verkehr und Schutz in den hansischen Landen zusicherte,

begnügen wollten. Zugleich hatten die Verhandlungen gezeigt, daß das

Parlament und die Regierung den Wert des hansischen Handels für England

wohl erkannten und eine Störung der Beziehungen nicht wünschten.

Aus diesem Grunde ließ sich hoffen, daß die neuen Verhandlungen ein

gutes Resultat für die Hansen haben würden. Als am 16. Januar 1380 das

Parlament wieder zusammentrat[36], reichten die deutschen Kaufleute im

Namen der schon abgereisten Gesandten eine Petition ein und baten um die

Auslieferung ihrer Privilegien. Zugleich übergaben sie ein Verzeichnis

der Beschwerden, deren Entscheidung auf dieses Parlament vertagt war.

Über den Gang der damaligen Verhandlungen sind wir nicht unterrichtet;

wir können aus den wenigen erhaltenen Urkunden nur die Hauptpunkte

erkennen. Man kam wieder auf den oben erwähnten Zusatzartikel zu

sprechen, scheinbar forderte das Parlament seine Annahme. Wir besitzen

nämlich eine Eingabe des Londoner Kontors, in der es ausführte, es habe

keine Macht und Autorität, den genannten Artikel zu besiegeln. Seine

Hinzufügung scheine überhaupt unnötig, da die Engländer in den

hansischen Gebieten frei und ungehindert seien[37].

Wie lange die Verhandlungen hierüber noch hin und her gingen, was

endlich zum Fallenlassen dieses Artikels und zum Aufstellen eines neuen

führte, wissen wir nicht. Aus einer Petition der englischen Kaufleute

erfahren wir, daß sich die Hansen mit folgendem Zusatzartikel

einverstanden erklärt hatten: Die englischen Kaufleute sollten, wenn sie

mit ihren Waren in die hansischen Gebiete kämen, freundlich behandelt

werden und frei Handel treiben können wie die Deutschen in England.

Geschehe dies nicht, so sollten alle hansischen Privilegien für immer

aufgehoben werden[38]. Vergleichen wir die beiden Zusatzartikel, so

zeigt sich ein merkliches Zurückweichen der Engländer. Schonens und

Norwegens wird nicht mehr Erwähnung getan, nur ganz allgemein wird

für die englischen Kaufleute gute Behandlung und freier Verkehr in

den Gebieten der deutschen Kaufleute gefordert. Das erklärt uns den

Widerstand der Hansen gegen die erste Formulierung des Zusatzes. Die

namentliche Erwähnung Schonens und Norwegens war es, an der sie sich

stießen. Die Forderung des freien Verkehrs in diesen Gebieten mußten

die Engländer fallen lassen; sie erkannten damit gleichsam den dort

bestehenden Zustand an.

Obwohl die Hansen die Hinzufügung des Artikels zugestanden hatten, kam

es jetzt noch nicht zur Auslieferung der Privilegien. Es ist nicht zu

ermitteln, was die neue Verzögerung veranlaßt hat. Vielleicht war die

oben erwähnte Petition der englischen Kaufleute der Grund. Diese

erklärten, daß die Hansen die Forderung des Artikels nicht erfüllt

hätten, und baten deshalb den König, die Privilegien jener aufzuheben

oder zu veranlassen, daß sie sich genügend wegen der von ihnen verübten

Plünderungen und Gewalttaten verantworteten. Es wäre möglich, daß diese

Petition den Anlaß gab, die Privilegien noch zurückzuhalten[39].

Auf welche Weise die Angelegenheit endlich zur Erledigung kam, ob die

Deutschen sich ausreichend wegen der vorgebrachten Klagen verantwortet

haben, ob im Sommer noch irgendwelche Verhandlungen geführt worden sind,

wissen wir nicht[40]. Bekannt ist nur, daß am 23. September 1380 die

Herausgabe der Privilegien erfolgte. Der Erzbischof Simon von Canterbury

lieferte sie an diesem Tage dem Londoner Kontor feierlich in Gegenwart

mehrerer englischer Großen im Palast zu Westminster aus[41]. Obwohl

die Hansen in die Hinzufügung der zuletzt genannten Bedingung hatten

willigen müssen, war der Sieg in diesem Streit durchaus auf ihrer Seite.

Schritt für Schritt hatten die englischen Kaufleute zurückweichen

müssen. Sie hatten nicht einmal die Zurücknahme der gegen ihren Handel

auf Schonen gerichteten Bestimmungen erreicht.

Wenige Tage nach der Herausgabe der Privilegien setzte Richard II.

die alten Zollfreiheiten der Hansen wieder in Kraft. Er befahl seinen

Zolleinnehmern, die Bürgschaften der Kaufleute aufzuheben und sie für

gezahlte höhere Abgaben zu entschädigen. Außerdem erneuerte er die

Verordnungen Eduards III. vom Jahre 1361, welche die Hansen von den

neuen Tuchzöllen befreiten[42].

Damit waren die hansischen Privilegien in ihrem ganzen Umfange

wiederhergestellt. Als Anfang 1381 der Londoner Mayor die Stelle eines

Ältermanns der hansischen Kaufleute annahm[43], konnte es scheinen, als

ob die Zeiten Eduards III. mit ihrem guten Verhältnis zwischen der Hanse

und England wiedergekehrt seien. Aber daran fehlte viel. Die Gegensätze,

die den Streit verursacht hatten, bestanden fort. Die englischen Kaufleute

gaben ihre Forderungen, deren Durchsetzung sie diesmal nicht erreicht

hatten, nicht auf. Eine viel größere Gefahr erwuchs aber den Hansen

aus der zunehmenden Schwäche des Königtums und seiner steigenden

Abhängigkeit von den großen Parteien des Landes. Da die Macht fehlte,

die wie unter Eduard III. die verschiedenen Interessen auszugleichen

imstande war, erlangten die Städte mit ihren fremdenfeindlichen

Bestrebungen immer mehr Einfluß.

Doch auch auf hansischer Seite gab es viele, die der Ausgang des Streits

nicht befriedigte. In Preußen wollte die Mißstimmung gegen die Engländer

nicht weichen, weil jene für die zahlreichen Plünderungen preußischer

Schiffe keinen Schadenersatz leisteten, ja sogar die Überfälle auf

hansische Kauffahrer fortsetzten. In den Briefen, in denen sich der

Hochmeister und Danzig für die Wiederherstellung der hansischen

Freiheiten bedankten, forderten sie dringend die schleunige Abstellung

der Übergriffe und Mißbräuche und beschwerten sich bitter über das

geringe Entgegenkommen, welches ihnen Richard und sein Rat gezeigt

hatten[44]. Die Preußen fanden jetzt aber noch weniger als vorher

die Unterstützung der andern Hansestädte. Diese stellten auf der

Johannisversammlung von 1381 den Antrag, die 1379 gegen die Engländer

gefaßten Beschlüsse aufzuheben, und teilten dem Hochmeister mit, daß sie

eine Gewaltpolitik gegen die Engländer nicht mehr mitmachen würden;

jetzt, wo die Privilegien ausgehändigt, der ungewöhnliche Zoll abgeschafft

und den Geschädigten Genugtuung versprochen sei, würden sie es nicht

verantworten können, wenn die Engländer in ihren Ländern gemieden und

gehindert würden. Sie baten den Hochmeister, ihnen zu folgen, da sonst

der gemeine Kaufmann großen Schaden erleiden könne[45]. In demselben

Sinne beschlossen sie später, nur die Schädigung der Engländer, die sich

an den Plünderungen hansischer Schiffe beteiligt hatten, zu gestatten.

Die wendischen und die westlichen Städte, die eine englische Konkurrenz

nicht zu fürchten hatten, waren zufrieden, ihrem Handel in England

wieder die gesetzmäßige Grundlage verschafft zu haben, und verspürten

keine Lust, sich für die weitergehenden Forderungen der Preußen

einzusetzen. Die Konflikte, die in den nächsten Jahrzehnten entstanden,

hatten immer den preußisch-englischen Gegensatz zum Anlaß. Die andern

Hansestädte traten in den Kampf nur ein, wenn der Bestand ihrer

Privilegien in England bedroht war, oder wenn die Klagen ihrer Bürger

über englische Gewalttaten überhandnahmen[46]. Mit vollem Recht sagte

daher 1387 ein Thorner Ratsherr, daß von dem Verhältnis Preußens zu

England die Beobachtung der hansischen Privilegien abhinge[47].

Die Hanse und England von Eduards III. bis auf Heinrichs VIII. Zeit · 第 14 / 34 题