Fußnoten

[1] Eine unter dem Eide gleichwerthiger Bekräftigung bei Gericht

niederzulegende Urkunde meist über die Tatsachen eines Vorfalles, der

gerichtlich verfolgt werden soll.

[2] »Licht, mein Herr... Licht!« (d. h. nämlich: Feuer).

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Der Findling. Zweiter Band. · 第 32 / 34 题