[1] Eine unter dem Eide gleichwerthiger Bekräftigung bei Gericht
niederzulegende Urkunde meist über die Tatsachen eines Vorfalles, der
gerichtlich verfolgt werden soll.
[2] »Licht, mein Herr... Licht!« (d. h. nämlich: Feuer).
[Hinweise zur Transkription
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