Nyassa-Ländern geforscht worden, bis jetzt aber vergeblich und fragt
es sich, ob nicht Mont Waller solchen Schatz bergen sollte. Mir sind
vom Agenten der Station Pankanga Mr. Crawshay große auf der Oberfläche
des Berges gefundene Stücke gezeigt worden, wonach anzunehmen wäre,
wenn, wie es den Anschein hatte, diese Stücke wirkliche Kohle war, ein
Abbau möchte vielleicht lohnend sein, indes schon die ganze Bildung
der Gesteinmassen läßt die Annahme, daß möglicher Weise compacte
Kohlenlager gefunden werden könnten, unwahrscheinlich erscheinen, als
unter den Granitmassen der mächtigen Gebirge alles andere nur nicht
Kohle zu vermuthen ist, und müßte Mont Waller in Form und Bildung so
verschieden eine Ausnahme machen. Abzuwarten bleibt, ob an Ort und
Stelle, wenn erst ernstlich an eine genaue Untersuchung herangegangen
wird, bessere Kohle, als die mit Gestein stark durchsetzten
Beweisstücke ergaben, gefunden wird, welchen Versuch man aber wohl erst
dann unternehmen wird, wenn das Brennholz für die Schiffe schwerer zu
erlangen ist; vorläufig, so lange die Höhen dicht mit Baum und Busch
bestanden sind, ist Mangel an Holz ausgeschlossen.
Als wir am 15. Oktober nach Langenburg zurückgekehrt waren, hatte Major
von Wißmann erwartet, die Herren Wyncken und Lieutenant Prince, die
auf eine Expedition nach dem Sultan Marara schon längere Zeit abwesend
waren, bestimmt anzutreffen, da er die Station an das Reich übergeben
und seine Heimreise baldmöglichst anzutreten gedachte. Wider Erwarten
war dies nicht der Fall und erst 5 Tage später traf die Abtheilung in
Langenburg ein, aufgehalten am Wege durch die nothwendige Erstürmung
einer Boma, die ein den Deutschen und Marara feindlich gesinnter
Häuptling besetzt hielt.
In den Morgenstunden unter Kanonensalut von Fort und Schiff, der
aufmarschirten, präsentirenden Sudanesenkompagnie wurde die deutsche
Reichsflagge im Fort gehißt, und weithin hallte das Hoch auf den
deutschen Kaiser. Darauf lichtete H. v. Wißmann sofort die Anker und
der Kanonendonner von Fort Langenburg grüßte zum letzten Male den
scheidenden Führer, der seine schwere Aufgabe und sein Werk so glänzend
beendet hatte.
Einen großen, kühnen Plan, der leider nicht in Erfüllung gehen
sollte, hatte Major von Wißmann gehegt, nämlich: den Rachezug gegen
die Wahehe, die bisher ungestraft sich ihres Ueberfalls und der
Vernichtung der Zelewkischen Expedition noch immer rühmen konnten,
wollte der Major von hier aus mit seiner kampfgeübten Truppe ins Werk
setzen. Die zahlreichen Stämme auf dem Livingstone-Gebirge, vor allem
die Wagwangwara sollten südwärts in das feindliche Gebiet einfallen,
auch Marara, unser Aliirte und früherer Sultan der mächtigen Wahehe,
war bereit, mit tausenden seiner Krieger vorzugehen, und die deutsche
Besatzung Taboras von Norden heranziehend, erübrigte es nur noch, das
ebenfalls von der Küste aus über Mpwapwa und Kilwa starke Kolonnen
zum Angriff vorgingen und das schönste Kesseltreiben wäre fertig
gewesen -- dieser großartige Plan aber, der unter Führung des Majors
zur vollständigen Unterwerfung der Wahehe geführt hätte, kam jedoch
nicht zur Ausführung. Auch andere Vortheile wären uns aus solchem
gemeinsamen Vorstoß erwachsen, z. B. würde das Ansehen der deutschen
Macht mit einem Schlage gehoben worden sein; die Völker hätten nicht
nur unsere überlegenen Waffen, sondern auch die zielbewußte Führung
gesehen und selbst als unsere Bundesgenossen uns fürchten gelernt. Die
voraussichtlich kommenden Kämpfe, wenn die Gebirgstämme sich gegen
die Autorität der deutschen Macht später auflehnen werden, würden
unterbleiben und minder heftig sein, die Folge wird sein, daß sie nun
erst an sich selbst erfahren, wie Widerstand und Rebellion gestraft
wird. Zwar hat Seine Excellenz Freiherr v. Schele den Wahehe später
eine exemplarische Lektion ertheilt, ihre stärkste Veste gestürmt und
zerstört, allein sie werden sich schwerlich fügen lernen und uns noch
viel zu schaffen machen. Ueber Karonga südwärts laufend, ankerten wir
am Abend des 23. Oktober zwischen den Felsenroks unterhalb Panganga,
vor der Insel Mtawale; hier aber dem heftigen Ostwind und der schweren
See ausgesetzt, war es eine schlimme Nacht, die wir verbringen mußten.
Am nächsten Morgen wurden wir durch die breitseits anrollenden Wogen,
die das Schiff überspülten, gezwungen, den Kurs zu ändern um unter der
Ostküste Schutz zu suchen, und so erreichten wir über Likoma, Msumba,
Monkey-Bai am 29. Port Maguire.
Da die neue Station am Schire nun bald beendet war, befahl der Major,
Fort Maguire zu demoliren, und schon nach zwei Tagen war der Ort, der
so lange uns Schutz und Aufenthalt gegeben, nur noch ein Trümmerhaufen.
Am 31. Oktober 1893, nachdem nun auch der »H. v. Wißmann« dem Reiche
übergeben und die Flagge gewechselt worden war, verließ Major v.
Wißmann unter dem Salut der Schiffsgeschütze den deutschen Boden, das
Hurrah der Besatzung war den Scheidenden der letzte Gruß!
So hatten denn nun auch die letzten Theilnehmer der großen Expedition
Abschied genommen, der Major, Dr. Bumiller, de la Fremoire und Franke
-- die Schaar der schwarzen Kämpfer war gelichtet und mancher brave
Soldat vom Feinde oder dem tückischen Fieber hingerafft, ruhte in
fremder Erde, und doch sollte schon nach wenigen Tagen einer der
Bravsten, der tollkühn oft im Kampfe den feindlichen Kugeln sich
preisgegeben und unerschrocken dem Tode so oft ins Auge geschaut hatte,
rasch und unerwartet hingerafft werden. Der Vetter des Majors von
Wißmann, de la Fremoire, gesund und hoffnungsfroh, lag, ehe noch Matope
erreicht worden war, sterbend darnieder. Schnell erlöste ihn der Tod
und er fand die Ruhe und ein einsam Grab am Waldesrand hinter Matope
-- sein Andenken wird aber in allen denen fortleben, die ihn lange
Jahre als einen tapfern, lieben Kameraden gekannt und schätzen gelernt
haben.
In nun neue Verhältnisse und mit dem Schiffe in Reichsdienst
übergetreten, machte ich mit dem H. v. Wißmann noch manche Reise,
den Nyassa-See kreuz und quer durchziehend; viel Interessantes fand
ich an manchen Orten und widmete meine Aufmerksamkeit namentlich
der Beschaffenheit des Sees und seiner umwohnenden Bevölkerung.
Ueber letztere will ich, so weit meine Erkundigungen und Nachfragen
vornehmlich bei den Missionaren genau genug sind, einiges über deren
Sitten und Gebräuchen sagen, vorher aber bemerken, daß das, was ich
in kurzer Schilderung erwähne, nur ein Bruchtheil dessen ist, was
eigentlich über die Völker der Nyassa-Länder gesagt und geschrieben
werden könnte, auch ziehe ich es vor, nur das anzuführen, was ich aus
eigener Erfahrung und Urtheil kennen gelernt habe, sowie was mir von
Männern verbürgt worden ist, die inmitten dieser Völker schon lang
leben und gewiß sich ein maßgebendes Urtheil angeeignet haben.
Zulustämme im eigentlichen Sinne, wie verschieden auch ihre Namen,
sind heute vorwiegend die Bewohner der Nyassa-Länder; an Zahl groß und
gleich allen Zulus kriegerischen Sinnes, haben sie die Urbevölkerung
verdrängt oder vernichtet und sich in den reichen Gebieten des
Gebirgslandes festgesetzt. Natürlich hat die allmählige Eroberung und
Besitznahme nicht damit ihren Abschluß gefunden, vielmehr nachdrängende
Stämme vertrieben die ersten wieder oder solche besiegt, gingen in den
stärkeren schließlich auf. Ein periodisches Wandern, Verdrängen und
beständiges Kämpfen um den Besitz ist auch heute noch Gebrauch und aus
Erzählungen älterer Eingeborenen kann man entnehmen, wie hart und heiß
von vielen Häuptlingen um einen beneideten Besitz gestritten wurde, ehe
z. B. die Ngoni sich das ganze westliche Land erobert hatten.
Was Gebräuche und Sitten anbetrifft, worauf ich speziell eingehen
werde, so ist für diese ein gleicher Ursprung anzunehmen, als fast
alle Stämme des Nyassa-Hochlandes gemeinsamer Abstammung sind. Das
Familienleben vor allem, bei zivilisirten Völkern die stärkste Stütze
eines Staates, weicht hier weit von der christlichen Auffassung über
solches ab und namentlich die Ehe wird bei diesen Völkern ganz anders
beurtheilt, nicht in dem Sinne wie wir sie aufzufassen gewohnt sind.
Leicht löslich von Seiten des Mannes, ist die Ehe meistens nur ein
Uebereinkommen, oft ohne eine besondere Zuneigung von Seiten der Frau,
was der Fall, wenn der Mann ein Polygamist ist und schon mehrere
Frauen hat. Die Vielweiberei ist jedem gestattet, der imstande ist,
der erwählten Schwiegermutter, vor allem deren Bruder, das eigentliche
Haupt einer Familie (der Vater hat kein Verfügungsrecht über seine
Töchter), das übliche Brautgeschenk, bestehend in Zeug, Ziegen etc.,
zu machen, auch sich verpflichtet, von Zeit zu Zeit bei der Ernte
oder einem Hausbau zu helfen. Polygamie wird in dem Sinne als zu
Recht bestehend angesehen, als dadurch der Mann zurückgehalten wird,
Ehebruch zu begehen, der hingegen für eine überführte Frau meistens
verhängnißvoll ausfällt. Nach der Verheirathung mit einer dritten oder
vierten Frau lebt der Mann zunächst mit dieser längere Zeit, dann aber
verläßt er sie, um bei einer andern zu wohnen und ist er dieser auch
überdrüssig, kehrt er zurück, oder geht die Reihe herum, so daß außer
der einen, bei welcher er sich aufhält, die anderen angewiesen sind,
sich von ihren Blutsverwandten unterhalten zu lassen. Die nun so allein
und unbewachten Frauen erliegen sehr oft der Versuchung sich schadlos
zu halten und schenken einem Verführer nur zu willig Gehör, obwohl sie
wissen, daß eine Entdeckung für beide Theile schlimme Folgen haben
kann. Nur zu oft, und das ist das Verwerflichste bei solcher Polygamie,
beschuldigt mit und ohne Grund der nach langer Abwesenheit zu einer
seiner Frauen zurückkehrende Mann diese des Ehebruchs. Selten wird die
Frau, außer wenn sie überführt ist, eingestehen, sich vergangen zu
haben; doch auf bloße Verdachtsgründe hin steht dem Ehemann das Recht
zu (wir würden es einfach als vorsätzlichen Mord bezeichnen) seine Frau
zu zwingen, »pande« Gift zu trinken. Giebt sie es wieder von sich und
bleibt am Leben, wird sie als unschuldig angesehen, stirbt sie aber
und ihre Unschuld wird nachgewiesen, tritt häufig von seiten ihrer
Verwandten die Wiedervergeltung ein, die dann für den Mann gewöhnlich
von schlimmen Folgen begleitet ist.
Fällt bei solcher Beschuldigung der brutale Zwang fort und handelt der
Mann in Uebereinstimmung mit den Verwandten seiner Frau, wird einem
Hunde oder Huhn »pande« gegeben. Bricht solches Thier das Gift wieder
aus, wird die Anklage als falsch angesehen, stirbt es aber, bekennt
die Frau ihre Schuld und nennt auch vielleicht den Verführer, ob sie
aber wirklich schuldig ist oder nicht, gegen das Ergebniß eines solchen
Urtheils giebt es keinen Widerspruch. In solchem Falle, wenn durch
Vergiftung ein Thier stirbt, also die Schuld erwiesen ist, beansprucht
noch der Mann eine Entschädigung, welche die Verwandten seiner Frau
aufzubringen haben -- er erhält meistens das Brautgeschenk zurück --
was dann gleichbedeutend mit einer Scheidung ist; wird hingegen solche
nicht gegeben oder verlangt, erhält die Frau eine schwere körperliche
Züchtigung.
Um eine Scheidung herbeizuführen bedarf es aber nicht immer so
triftiger, oft gewiß frivoler Gründe, es genügt auch, wenn der Mann
erklärt, daß dies oder jenes Weib ihm überdrüssig ist; auch machen
sich die betroffenen Frauen nicht viel Kopfzerbrechen darüber, welche
Gründe den Mann veranlaßt haben, sie verlassen zu wollen, vielmehr
ist ihnen eine Veränderung häufig willkommen, da gemeinhin einer
geschiedenen Frau die Wiederverheirathung gestattet ist; nur in Fällen,
wenn sie fürchten müssen, begangene Untreue könnte nachgewiesen werden
und sie würden, solche leugnend, gezwungen »pande« zu trinken, nehmen
sie die Sache durchaus nicht so leicht. Von gegenseitiger Zuneigung
kann daher, weil die Sitte der Polygamie kein rechtes Familienleben
möglich macht, keine Rede sein oder doch nur in den seltensten Fällen.
Hingegen auf solche Art verlassene Häuptlingsfrauen, denen das Recht
der Wiederverheirathung genommen ist, zeigen sich viel erregter und
untröstlicher. Ein großes soziales Uebel ist die Polygamie wohl bei
allen afrikanischen Völkern und hindert wesentlich die Verbreitung des
Christenthums, weil dieses der eingewurzelten Unsitte entgegen treten
muß.
Der verbrecherischen Sitte, den Gifttrank, den im Verdacht der Untreue
stehenden Weibern, aufzuzwingen, kann leider nicht entgegen getreten
werden, aus dem Grunde schon, weil noch die Macht der Europäer in
diesem ganzen großen Gebiete so gut wie belanglos ist und bekannt
gewordene Fälle der strafenden Gerechtigkeit unerreichbar sind. Auf
den Inseln Likoma und Kissimulu allein, wo englische Gerichtsbarkeit
eingreifen konnte, wurden zwei Uebelthäter erfaßt. In dem einem Falle
war ein Mädchen gezwungen worden »pande« zu trinken und, da es als
unschuldig befunden wurde, zahlte der Ankläger die übliche Strafe, in
dem anderen wurde das Gift einem Hunde eingegeben. Beide Anstifter
hatten aber ihre That mit mehrmonatlicher harter Gefängnißstrafe zu
büßen, was, da die Strafe solchen unbegründeten Anschuldigungen auf dem
Fuße folgte bei der Bevölkerung einen nachhaltigen Eindruck machte.
Obgleich diese Volksstämme in moralischer Hinsicht auf eine tiefe Stufe
stehen, ist doch in ihnen das Bewußtsein lebendig, daß Unmoralität
Uebels im Gefolge haben kann, z. B. ist die Ansicht bei den meisten
Stämmen, als Angoni, Atonga, Tumbuka, Chewa und andere vorherrschend,
daß je nachdem in einem Dorfe mehr oder weniger Ehebrecher wohnen,
die Bewohner, im Falle einer ausgebrochenen Pockenepedemie, auch
demgemäß von der Seuche befallen und weggerafft werden. Ein Dorf von
dem gesagt wird, es ist »ufudumele« (warm) hat einen schlechten Ruf
d. h. alle die erkranken sterben auch, »umakaza« (kalt) aber ist ein
solches, in welchem die Seuche wenige Opfer fordert. Nach dem Glauben
der Angoni hassen sich Ehebruch und Pocken und wer solches Vergehen
begangen hat stirbt durch die Pocken oder andere für ihn. Betritt
ein Ehebrecher eine Hütte in welcher Erkrankte liegen, müssen diese
sterben; es wird gesagt, derselbe ist mit Feuer eingetreten. Zutritt
zu einem Pocken-Kranken haben nur dessen nächste Anverwandte, versucht
hingegen ein mit solchem Vergehen Beschuldigter diesem dennoch nahe zu
kommen, wird angenommen er habe es absichtlich gethan und der Eintritt
wird ihm eventuell mit Gewalt verweigert. Erkranken in einer Familie
mehrere, werden die noch Gesunden beschuldigt, sich vergangen zu haben,
denn der Glaube, für andere leiden und sterben zu müssen, ist zu tief
eingewurzelt, als daß er erschüttert werden könnte.
Die in Europa mit vollem Recht verpönte Sklaverei, die zu unterdrücken
die zivilisirten Völker sich verbunden haben, ist den meisten Laien
doch nur als ein verabscheuungswürdiger Handel bekannt, unternommen
von arabischen Händlern, deren Horden, vornehmlich durch plötzlichen
Ueberfall, wehrlose Stämme und Dörfer vernichten und die eingefangenen
Menschen gleich dem Vieh zur oft fernen Küste treiben. Weniger bekannt
sind die Ursachen, um welcher willen häufig Eltern ihre Kinder in die
Sklaverei verkaufen, Freie und Häuptlinge bestrebt sind sich durch den
Menschenhandel zu bereichern. Weit verbreitet über Afrika ist diese
Unsitte, speziell aber will ich hier anführen wie sich die Völkerstämme
des Nyassa-Hochlandes hierzu verhalten!
Der friedlichen Arbeit, dem ehrlichen Handel abhold, sind es namentlich
die Jav's und Wagwangwara an der Ostküste des Nyassa-Sees, die den
Menschenhandel mit Vorliebe betreiben und denen jedes Mittel recht
ist, wenn sie nur Sklaven erlangen und erwerben können. Schutz- und
rechtlos ist in diesen Ländern der Schwächere und der Willkür des
Stärkeren preisgegeben, so z. B. gelüstet es oft einem Häuptling auf
Menschenraub auszugehen, ein fremdes Dorf im nächtlichen Ueberfall
auszurauben oder sich der arglos auf den Feldern arbeitenden Bewohner
zu bemächtigen. Gelingt der Ueberfall oder Raub, werden die Gefangenen
schleunigst hinweggeführt, und ehe vielleicht Hilfe nahen könnte sind
sie aus dem Bereich ihrer Freunde. Wohl wissend, das die Ueberfallenen
zu schwach sind, Gleiches mit Gleichem zu vergelten, lassen sich die
Räuber mitunter später auf Unterhandlungen ein und geben die Gefangenen
gegen ein entsprechendes Lösegeld, Ochsen oder Ziegen, wieder frei;
war es jedoch auf Sklaven abgesehen, weisen sie dieses zurück und dann
bleibt nichts anderes übrig als die gefangenen Männer durch Knaben
auszulösen. Die betroffenen Familien müssen zunächst einen der Ihrigen
zu veranlassen suchen für den Vater, Onkel etc. in die Sklaverei zu
gehen.
Gewöhnlich trifft das Loos solche, die eine Sklavin zur Mutter haben,
trotzdem sie ebenso gut Blutsverwandte der Geraubten sind, wie die
Kinder einer freien Frau, einer aber muß gehen und die bittere
Nothwendigkeit zwingt die unfreie Mutter ihr Kind zuerst wegzugeben.
Ist eine Familie aber nicht imstande solches Opfer zu bringen, findet
sich meistens doch jemand der für ein Stück Rind etc. einen Sklaven
hergiebt; unerläßlich jedoch wird solch Lösegeld, wenn es gilt einen
Häuptling oder sonst Angesehenen des Stammes wieder zu befreien.
Gewiß wird man in solcher Handlungsweise große Herzlosigkeit sehen
können, aber die Familienbande durch Polygamie, durch die überall
zu Recht bestehenden Sklaverei gelockert, werden solche Opfer nicht
allzuhoch veranschlagt und vorherrschend ist die Anschauung, daß es
besser ist große Opfer zu bringen, als sich der erwachsenen Männer
berauben zu lassen. Solche Räubereien, so häufig sie auch vorkommen,
geben den Ueberfallenen wenigstens Gelegenheit sich ihrer Haut zu
wehren und werden einzelne auch hinweggeführt leiden dadurch doch
nicht alle; andere Fälle aber sind ernster, und schlimm steht es
erst, wenn heimtückische Feinde vor der Ernte die Felder zerstören
oder verwüsten und die Bewohner eines Dorfes verhindern sich Nahrung
zu suchen; unerbittlich zieht dann der Hunger ein und überliefert
die Einwohner auf Gnade oder Ungnade ihren Feinden. Solches Treiben
mächtigerer Stämme bringt über ganze Distrikte häufig genug Noth und
Elend; schlimmer aber noch ist es, wenn eine allgemeine Hungersnoth
eintritt, dann wandern wankende Gestalten viele Meilen, um nach den
Masukafrüchten zu suchen, die neben oft giftigen Wurzeln und anderen
Pflanzen die einzige Nahrung bilden. Von solchem harten Loos werden
häufiger die Stämme an den Ufern des Nyassa-See's heimgesucht, weniger
die im Hochland wohnenden, und wenn dann die Noth am höchsten gestiegen
ist, kommen, um nur ein Beispiel anzuführen, die Yao's zur Küste mit
Waffen und geringem Vorrath und geben namentlich den hungernden Kindern
ein wenig zu essen, verlangen aber, wenn solches Almosen angenommen
wird, sofortige Bezahlung dafür und, da die Halbverhungerten absolut
nichts zu geben haben, führen sie solche mit sich in die Sklaverei.
Eine grausame Methode ist es, für ein Stückchen Cassava (Wurzel) oder
eine Hand voll Korn ohne Mitleid den Hungrigen die Freiheit zu nehmen,
aber zu solchem Zweck gerade ist der Yao gekommen und läßt sich die
günstige Gelegenheit, auf so billige Art Sklaven zu erhalten, darum
nicht entgehen. Bringt der herzlose Käufer größeren Vorrath, dann wird
oft, um nur für Tage den Hunger stillen zu können, ein Glied einer
Familie ihm für wenig Essen verkauft -- die Armen sagen sich, es ist
besser, daß einer geht, für den die bittere Noth ein Ende hat, denn daß
sie alle sterben -- wenigstens für kurze Zeit haben sie etwas besseres
als Gras, giftige Wurzeln und Wasserpflanzen zu essen! Freilich trifft
zuerst das harte Loos den Unfreien, aber auch der Freie wird in Zeiten
höchster Noth nicht geschont, und einem harten Geschick sind die
Verkauften verfallen, die vielleicht doch nicht die Ihrigen vor dem
Hungertode haben bewahren können. Allein wie allgemein auch der bittere
Zwang den Menschenhandel begünstigt und es den Anschein hat, als würden
die Bande des Bluts ohne viel Mitgefühl zerrissen, so kommt es doch
noch häufiger vor, daß viele lieber dulden und sterben, ehe sie ihre
Kinder verkaufen -- die Mutterliebe ist oft stärker als die bitterste
Noth -- und bietet der eigennützige Yao seinen verhängnißvollen
Bissen an, weigern sich trotzdem viele, solchen anzunehmen und
widerstehen der Versuchung; denn die Kinder retten, heißt sie auf
immer verlieren. -- Der Neger liebt die Scholle, auf der er geboren,
ob er sie willig oder unfreiwillig verlassen muß, sein ganzes Sinnen
bleibt doch für lange Zeit darauf gerichtet, wieder zu ihr zurückkehren
zu können und scheut dafür keine Noth noch Gefahr; lieber leidet und
hungert er mit den Seinen, theilt Freud und Leid mit den Gespielen, als
daß er auf lange Jahre sie verlassen sollte, auch wenn ihm die Aussicht
winkt, sein einziges Begehren erfüllt zu sehen, seinen Magen immer
füllen zu können.
Oft habe ich die Erfahrung gemacht, daß, wie häufig auch die
Eingeborenen sich erbieten mit einem Europäer zu gehen, sie dies nur
unter der Bedingung thaten, in nicht allzu langer Zeit wieder zu ihrem
Heimatsort zurückkehren zu dürfen und auf dem »H. v. Wißmann« war das
längste Engagement nur 3 Monate; wohl kamen die Leute wieder, sobald
sie ihren Verdienst aufgezehrt, oder sie Lust zur Arbeit hatten, indes
anhaltend zu arbeiten, dazu waren sie nicht zu bewegen. Ob sie auch
meilenweit über Berg und Hügel wandern mußten, nichts hielt diejenigen,
welche Urlaub bekamen, zurück, auf wenige Stunden nur bei den Ihrigen
weilen zu können.
Was die Liebe zum Heimathlande anbetrifft, die den Neger beseelt,
wird dieser als Freigegebener erst recht die Macht des weißen Mannes
schätzen lernen, wenn derselbe ihn zurückzusenden vermag von wo ihn ein
grausames Geschick hinweg geführt hatte, das aber sollte, wenn irgend
angängig, immer geschehen, denn dann, welchen Begriff von Dankbarkeit
der Neger auch immer haben mag, wird er sie dem weißen Manne entgegen
bringen. Abgesehen nun von der Art und Weise, wie die Stämme unter sich
mit Gewalt oder List sich in den Besitz von Sklaven zu setzen wissen,
wäre noch anzuführen, daß für jedes Verbrechen, welches irgend jemand
begeht, dessen ganze Familie haftbar gemacht wird; der Thäter selbst
geht straflos aus, sobald er einen Sklaven oder einen Verwandten als
Sühne stellen kann; oder auch, glaubt nur ein Glied einer Familie an
Hexerei -- übrigens ein weiter Begriff bei diesen Stämmen -- so haften
alle Angehörigen für dieses, und ebenfalls ein näherer Verwandter
muß in die Sklaverei wandern; solche Opfer aber, für die in diesen
beiden Fällen niemand ein Lösegeld zahlt, werden gelegentlich an
Sklavenhändler verkauft. Weit und breit im portugiesischen Gebiet leben
die Yao in zahlreichen, mächtigen Stämmen und haben sich mit Vorliebe
ihre ausgedehnten Dörfer an hohen Bergen angebaut, z. B. Unangu,
Mangoche, Mtonga, Lisali u. a. Ein Handelsvolk im gewissen Sinne, da
der Sklavenaustausch ihr Haupterwerb ist, lieben sie es, in Karawanen
zur Küste zu ziehen, sie sind vielfach mit den bekannten Wanjamwesi
verglichen worden, denen auch ein gewisser Wandertrieb inne wohnt. Den
Bedarf an Zeug und Pulver gewinnen sie einzig durch den Handel mit
Sklaven, auf welche Art aber sie sich solche beschaffen, habe ich zu
zeigen versucht.
Die Yao's, die von den Stämmen am Nyassa-See sehr gefürchtet werden,
haben den Namen »Angulu« erhalten, welcher so viel als Ostwind
bedeutet, denn so wie dieser die trockenen Blätter von den Höhen in
mächtigen Wirbeln niederführt, fegt er auch nach Ansicht derselben
die Yao's von dem Gebirge herab. Kühnheit und Intelligenz kann dem
Yao nicht abgesprochen werden, die angeborene Grausamkeit aber, um
welcher er gefürchtet ist, hebt seine guten Eigenschaften wieder auf;
viele bezeichnen ihn auch als verrätherisch und feige, doch so viele
ich kennen gelernt habe, waren sie letzteres nicht und namentlich
als unerschrockene Jäger sind sie muthig und besonnen. Mit Speer und
Pfeilen allein treten sie dem Löwen und Elephanten entgegen, wagen
sich so nahe an die gefährlichen Thiere heran, daß ihre Waffen zur
Geltung kommen müssen, und gewiß als furchtlos muß man den bezeichnen,
der es unternimmt, sich unter den Leib des mächtigen Vierfüßlers
zu schleichen, der die Stelle sucht, wo er gewandt und schnell den
breiten Speer in den Körper des Thieres zu stoßen vermag, das tödtlich
getroffen zusammenbricht.