[18] Im Folgenden gebe ich das Verzeichnis sämtlicher in Frankfurter

Akten und Urkunden bis zum Jahre 1500 vorkommenden weiblichen

Berufsnamen. Dieselben sind einer seit vielen Jahren von mir angelegten

Sammlung der Berufsbezeichnungen entnommen, die hauptsächlich auf

fortlaufend über die Bevölkerung geführte Akten (Steuerlisten,

Bürgerverzeichnisse, Bürgerbücher u. dergl.) zurückgeht und nicht bloss

das Vorkommen eines Berufs, sondern auch die Zahl der Berufsangehörigen

festzustellen versucht. Sie wird demnächst in den Abhandlungen

der Kgl. sächs. Gesellschaft der Wissenschaften veröffentlicht

werden. Bei den nachstehenden Listen sind vier leicht verständliche

Kategorien weiblicher Berufsarbeiter unterschieden; zwischen den

drei letztgenannten sind natürlich die Unterschiede fliessend. Denn

obwohl wenig Berufstätige des XIV. und XV. Jahrhunderts mir bei meinen

Sammlungen entgangen sein werden, so liegt es doch schon in der Natur

des Quellenmaterials, dass die Männer vollständiger erfasst werden

mussten. Weibliche Berufsnamen, die sich auf Ehefrauen und Witwen

männlicher berufstätiger Personen beziehen (z. B. beckern, bendern,

smiden) mussten natürlich ausgeschlossen bleiben, da das Verzeichnis

nur Fälle selbständiger oder abhängiger weiblicher Berufstätigkeit

enthalten sollte, nicht aber den Fortbetrieb eines Handwerks

durch sie oder blosse Hilfeleistung beim Gewerbe des Mannes durch

dessen weibliche Familienglieder. Natürlich ist bei einer solchen

Aussonderungsarbeit manches dem Gefühl des Bearbeiters anheimgegeben;

aber ich glaube keinen Beruf in die Listen aufgenommen zu haben, der

nicht im Mittelalter nachweisbar von Frauen betrieben worden ist.

Mehrfach kommen verschiedene Namen für dasselbe Gewerbe vor. Dass die

weibliche Namensform auch bei solchen Gewerben angegeben ist, die

vorzugsweise von Männern betrieben wurden, wird keiner Rechtfertigung

bedürfen.

I. +Berufe, für die nur weibliche Namen vorkommen.+

Altartuchmacherin

amme

bortenmechern

bendelern

besenmechern

besendregern

bettebereidern

bettemachern

bettfegern

brustleddern

drollern

federmechern

filzern

fronegertern

garnfrauwe

gilerhaltern

goltspinnern

harmedern

hebeamme

hemdenmechern

hosenstrickern

hudeferbern

hudelferbern

hudelstrickern

hullenmechern

hullenweschern

hulleryhern

huwenweschern

kindeschuwern

kleiderhocke

kleidermeit (in einer Badstube)

klunkenersen

knaufelern, knaufelmechern

lerfrouwe

lichthocke

lichtmechern

linennewersen

lutterdrengkern

magit, meit, dinstmeit

melmengern, melefeilern

messemeit

nedersen

noppersen

pelzmechern

radspinnersen

reubelern

rinkengießern

rufelern

salzmengern

samenfrau

schonebeckern

sleierweschern

spinnersen

sterkern

strelemagit

wachern

wirkersen

wollenbeslagern

wollenbesnidern

wollenlesersen

wurzfrauwe

ziedelmachern

zimpelern

zirkelern

zwirnmechern

II. +Berufe die vorzugsweise von Frauen ausgeübt wurden.+

appelmengern

boppenmalern

bierbruwern

daubeckern

eiermengern

essigmengern

ganshirten

gufenern

gulichtern

hafermengern

heringmengern

hullenkouffern

hullenwobern

kemmersen

krudern

mattenmechern

snormechern

III. +Berufe, in denen Männer und Frauen gleich häufig vorkommen.+

altgewendern

boternhocke

bademeit

fiedelern

vigenhocke

fladenbeckern

hocke, hockin

horneffen

hunermengern

hunerkeufern

kelnern

kerzenmechern

kesemengern

kindelerern

klingenern

lenegadern

lerern

lutenslehern

mentelern

milchern

notschern

obessern, obsern

obismengern, obshockern

oleiern

oleihocke

rubingrebern

salzfrauwe

schappelmechern

scheppelern

selzern

senfmengern, senffrauwe

sleiermengern, sleierfrauwe

smersnidern

spitzenmecherin

spulersen

stobenheissern

strickern

wennern

IV. +Berufe, in denen Frauen seltener vorkommen als Männer.+

abenturern

augenerzten

briefdragern

briefdruckern

budelern

burstenmechern

deckelechern

deschenmechern

torwechtern

duchscherern

duchspulern

erzten

essigfrauwe

federmengern

fehehirten

flechtenmechern

vorkeuffern

fuderern

gadenfrouwe

gengelern

geukelern

gewendern

haumengern

hentschumechern

hirten

hudekouffern

hudemechern

huderuppern

klaibersen

kochin

kolschebeckern

copeyern

korbern

kremern, kremersen

kursenern

lantfarern

lebekuchersen

ledersmerern

leistmechern

leufern

linwedern

malern

menkelern

melbern, milwern

mottersen

naldenern, nadlern

paternosterern

piffern

portenern

pulern

rosindragern

rußen, leppern

schekelern

schellendregern

scherensliffern

scherern, bartscherern

schiffrauwe

schornsteinfegern

schulmeistern

schusselern

seifenmechern

senfmechern

sidenstickern

simelern

slaghudern

snidern

snitzern

sporleddern

stazionerern

suhirten, suern

ulnern

underkeufern

wechtern

welkern

weschersen

wesselern

wollenslegern

wurzelern

wurzemengern

ziechenern

zehenern

zolnerin

Dass das vorstehende Verzeichnis vollständig sei, ist kaum

anzunehmen. Nicht immer findet sich für eine Beschäftigung auch eine

Berufsbezeichnung. Es treten dann wohl Umschreibungen auf. So findet

sich in den Bedebüchern der Niederstadt von 1405 und 1406 Bl. 17 a,

bez. 31 b: _Else mit den hunden_; sie wohnt in der Dieterichsgasse,

wo allerlei armes Volk hauste, gab also wohl mit abgerichteten Hunden

Vorstellungen. -- 1372 Bdb. der Oberstadt 12 a: _Else Leuben in dem

kellerchen, die da kolen veyle hat_, also eine Kohlenhändlerin. -- 1359

Bdb. Oberst. 20 b: _Katherine, dye daz crute hudet_; Bedeutung unklar.

-- 1399 Bdb. Niederst. 14 a: _Kedder, die die swebelkirzen dreit_, also

einer Verfertigerin oder Verkäuferin einer bestimmten Art von Kerzen.

-- 1424 Bdb. Oberst. 19 b: _ein arm frauwe, dye der gefangen torin

wartit umb gottis willen_, also eine Wärterin bei einer Geisteskranken.

-- 1397 Heiligenbuch 32 a: _eyne kolsche frauwe, die scheren feile hat

vor dem Schrothuse_; 1472 im Marktrechtbuch 5 b: _die frauwe mit dem

Colneschen zynwerg_ (beide als Verkäuferinnen auf der Messe). Dazu

kommt eine Reihe unerklärbarer, aber auf Berufstätigkeit hinweisender

Benennungen weiblicher Personen (z. B. _weibelern_, _ulselmechern_,

_setzependin_, _muselern_).

[19] Vgl. auch +Gengler+, Stadtrechts-Altertümer, S. 36.

[20] +Kriegk+, Frankfurter Bürgerzwiste und Zustände im Mittelalter, S.

334 f. Eine Wechslerin und eine Pächterin der Stadtwage auch in Lübeck:

+Hartwig+ a. a. O. S. 51 f.

[21] Vgl. das Verzeichnis der Frankfurter Aerzte bei +Kriegk+,

Deutsches Bürgert., S. 34 ff. Eine Münchener Augenärztin aus der ersten

Hälfte des XIV. Jahrhunderts: Monum. Boic. XXXV., 2, 94. +Weinhold+,

Deutsche Frauen, I., S. 170 ff. Aehnliches in Lübeck: +Hartwig+

a. a. O. S. 52 f.

[22] Aus den Ausgaberegistern der Bürgermeister (»Botenbüchern«) habe

ich mir folgende Fälle notiert: 1391 Bl. 2^a: _5 grosse zweien frauwen,

dem folke nachzulauffen, daz vor der stad was, biz gein Rockingen._ --

1392 Bl. 7^a: _6 ß junger h. einer frauwen zu lauffen gein Dippurg,

gein Omstat und ubiral in dem Odenwalde, zu irfarn heymelich umb

samenunge_. -- 1414 Bl. 4^b: _4 ß alder vier frauwen in den walt und

darumbe zu virslahen, als man sunderlich gewarnt waz_.

[23] Vgl. das Gedicht Iwein, V. 6186 ff. Jäger, Ulm, S. 634. +Mone+,

Zeitschr. IX., S. 138. XIII., S. 141 ff. Ueber Lübeck: +Hartwig+

a. a. O. S. 63 f.

[24] Gesamtabenteuer II., 23 ff. Vgl. auch +Hartwig+, S. 64 ff.

[25] Vgl. +Weinhold+, a. a. O., S. 132. +Norrenberg+, Frauenarbeit und

Arbeiterinnen-Erziehung in deutscher Vorzeit, Köln 1880, besonders S.

59 ff.

[26] Vgl. meine Bevölkerung von Frankfurt I, S. 343 f., 389.

[27] +C. Schmidt+ in der Alsatia, Jahrg. 1860, S. 187 ff.

[28] +Norrenberg+ a. a. O., S. 63 ff.

[29] +Schmidt+ a. a. O., S. 224.

[30] Ueber die Bekinen (so wird das Wort durchweg in Frankfurter

Urkunden geschrieben, +nicht+ Beginen, Beghinen oder Beguinen) vgl.

Ersch und Gruber, Realenzykl. u. d. W. -- Realenzyklopädie für die

protest. Theologie (3. Aufl.), II, S. 516 ff. -- +C. Schmidt+, Alsatia

(1858-1861), S. 149 ff. -- +Kriegk+, Deutsches Bürgertum i. Ma., S.

100 ff. -- +Arnold+, Verfassungsgesch. der deutschen Freistädte, II, S.

173 ff. -- +Heidemann+, Zeitschrift des bergischen Geschichtsvereins,

IV., S. 85 ff. -- +Jäger+, Ulm, S. 407 ff. -- +Lipowski+, Urgeschichte

von München, II., S. 247, 274. +Hartwig+ a. a. O. S. 80 ff. --

+Mosheim+, _De Beghardis et Beguinabus commentatio_ und +Hallmann+,

Die Geschichte des Ursprungs der belgischen Beghinen, Berlin 1843,

waren mir nicht zugänglich. -- Sehr gut ist in dem Aufsatze der

Real-Enzyklopädie bemerkt: »In den Wirkungen der Kreuzzüge, die

einen grossen Theil der männlichen Bevölkerung von Europa wegrafften

und daher der Witwen und Waisen viel, die Ehen aber selten machten,

und in dem Bedürfniss einer Freistätte für Jungfrauen gegen die

damals fast trostlosen Gewaltthätigkeiten ritterlicher Wüstlinge

entdeckt man die Ursachen dieses ausserordentlichen Anwachsens der

Beguinengesellschaften durch eine Menge verlassener Frauenspersonen,

die schon wegen Mangel an Aussteuer in den Nonnenklöstern nicht

Aufnahme finden konnten.« -- Die Schilderung im Text basiert vorwiegend

auf der Berücksichtigung der Frankfurter und Strassburger Verhältnisse,

die von den niederländischen nicht unwesentlich abweichen. -- Wer an

der Richtigkeit der im Texte vertretenen populationistischen Auffassung

des Bekinenwesens zweifelt, der möge uns nur die Frage beantworten,

woher es kommt, dass in Städten mit Hunderten von Bekinen die Bekarden

immer nur in einzelnen Personen (selten mehr als 2 bis 4) vertreten

erscheinen.

[31] Nach +Hartwig+, Hans. Geschichtsblätter, XXXV, S. 94,

+Biedenfeld+, Ursprung sämtlicher Mönchs- und Klosterfrauenorden, II.,

S. 354, und +Spangenbergs+ Adelsspiegel, S. 380 b f.

[32] +Lang+, reg. b. IV., 537 (bei +Mone+, Zeitschr., XIII., S. 140).

[33] Cod. dipl. Siles. VIII., p. 7.

[34] Urk. in der Zeitschr. f. Gesch. des Oberrh., IX., S. 173 f.

[35] +Reyscher+, Sammlung der württemb. Gesetze, XII., S. 25.

[36] _Item von allen gotteshusen sal man bede geben und die darinne

syn, sollen auch bede geben von iren gulten und guttern dartzu, obe

sie uber zehen phunt heller hetten._ Frankf. Bedeordnung von 1475 §

56, abgedruckt in »Kleinere Beiträge zur Geschichte«. Festschrift zum

deutschen Historikertage. Leipzig 1894, S. 155. -- Aehnlich in Lübeck:

+Hartwig+, Schossbuch, S. 53.

[37] +Schmidt+ a. a. O., S. 154.

[38] +Heidemann+ a. a. O., S. 94.

[39] Um eine Vorstellung von dem Tenor derartiger Hausordnungen zu

geben, teile ich hier einen gedrängten Auszug aus den Statuten des 1394

für 6 Bekinen gestifteten +Frankfurter Gotteshauses zur Seligenstadt+

in möglichstem Anschluss an den Wortlaut des Originals mit: Holz,

Kohlen und Licht sollen die Schwestern aus den Erträgnissen des

Stiftungsvermögens kaufen, und soll das Licht nicht länger brennen als

bis Mitternacht. Wenn aber Eine länger aufsitzt, soll sie ihr eignes

Licht brennen. Aber Holz und Kohlen sollen die Kinder nutzen, welche

Zeit sie wollen. -- Auch sollen die Kinder Ausbesserungen ihres Hauses,

die über 5 Pfund Heller betragen (soviel hatte der Stifter jährlich

dafür ausgeworfen), aus Eigenem vornehmen und den Bau in gutem Stand

halten. Wäre es aber, dass das Haus in Jahresfrist einer Ausbesserung

nicht bedürfte, so sollen die Kinder was übrig wäre über die 5 Pfund

Heller Gülte unter sich teilen und für sich verwenden. -- Auch sollen

die Kinder unter einander lieblich, gütig und einträchtig leben zu

aller Zeit mit Worten und Werken und sollen die fünf (übrigen) der

ältesten und ehrbarsten unter ihnen gehorsam sein in allen guten

zeitlichen Dingen. -- Auch soll ihrer durchaus keine des Nachts

ausser dem Hause sein ohne Erlaubnis der andern oder der Aeltesten,

und diese sollen auch wissen, wo sie des Nachts sein wolle. -- Lebte

nun Eine unfriedlich und wollte nicht davon ablassen, so sollen sie

die Andern, wer sie auch wäre, mit Rat und Hilfe eines Kämmerers des

Bartholomäusstiftes aus dem Gotteshause treiben, ohne Widerrede ihrer

und eines Jeglichen. Auch wenn Eine täte, was ihr und den Kindern im

Gotteshause nicht zur Ehre gereichte, so mans mit Wahrheit vorbringen

möchte, die sollte zustund des Hauses verwiesen sein und nimmermehr

darin wohnen. -- Auch sollen die 6 Kinder allewege aus ihnen Eine

nehmen, die des Hauses gewaltig sei und der Kinder. Wenn auch die

Kinder wollten und es ihnen fügte, so möchten sie sie absetzen, doch

in redlicher Weise, und eine andere an ihre Stelle setzen binnen einem

Monate, so oft eine abgeht. Entzweiten sie sich aber unter einander,

auf welche Seite dann drei (Stimmen) fielen, das sollte gelten. --

Geschähe es auch, dass jemand Hausrat in das Haus gäbe oder setzte oder

dass solcher gegenwärtig darinnen wäre, der sollte darin bleiben, für

den Fall, dass ein armes Kind darein käme und solchen nicht hätte, den

sollte man ihr dann leihen zu ihrer Notdurft. -- Wäre es aber, dass

jemand hernach dem Hause eine Gülte setzte, die sollen die Kinder unter

sich teilen in gleicher Weise wie die andern über die fünf Pfund Geld.

-- Wenn aber unter den Kindern Eine abginge von Tods wegen oder wie das

sonst käme, so sollen die übrigen eine andere an deren Statt nehmen in

Monatsfrist; würden sie aber unter sich uneins, wen dann drei unter

ihnen nähmen, die sollte es sein. -- Statuten anderer Bekinenhäuser

bei +Heidemann+ a. a. O., S. 91. 94. 104 ff. -- Alsatia, S. 229 ff.

-- +Böhmer+, Urkundenbuch der Reichsstadt Frankfurt, S. 593 ff. --

Lübecker Urk. B. VII, S. 760 ff. und +Hartwig+ a. a. O. S. 82 ff.

[40] Die »Tertiarierinnen« in der Schweiz, über welche

+Mone+, Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. XV., S. 164 ff. berichtet, sind

lediglich Bekinen.

[41] Zeitschr. für deutsche Kulturgeschichte, I (1856), S. 481 f.

[42] Limburger Chronik, herausg. von +Rossel+, S. 56. 16 ff. 20.

[43] Vgl. +Scheible+, Das Kloster, S. 916. 929 Anm. 11.

[44] Limburger Chronik, S. 71.

[45] Limburger Chronik, S. 65 f.

[46] Vgl. im allgemeinen +Weinhold+, Die deutschen Frauen im

Mittelalter II, S. 135-151. -- +Kriegk+, Deutsches Bürgertum, n. F., S.

260 f. +Scheible+ a. a. O., S. 459 ff.

[47] +Siebenkees+, Materialien, IV., S. 583.

[48] I., 87 b III, 65. 66 bei +Scheible+ a. a. O., S. 459 ff. Ich hebe

folgende Stellen hervor: »Derowegen ein solcher Weybel wissens soll

haben, solche Hauffen zu regieren und zu führen, gleich wie man andre

rechte Hauffen ordnen und führen soll. Item begiebt sich, dass ein

Schlacht mit den Feinden geschehe, soll er seinen Tross also führen,

dass keine Verhinderung dadurch entstehe. Auch soll er mit dem Tross

auf einer Seiten nicht gar zu weit davon gehen oder stehen, dass der

Feind ein Nachdenken davon habe und vermeyne, es seye wehrhaftigs Volk.

Der Tross wird immer dem Heer nachgeführt, dass sie nicht voraus in

das Läger kommen und alles das aufraumen, wie dann ir Gebrauch ist,

wenn der Hauffen käme, dass keiner nichts fände, es sey Häuw, Stroh,

Holz oder anders, was denn ein Lager erfordert«.... Weiter »streckt

sich solch ihr Ampt dahin, dass sie getreuwlich auf ihre Herren

warten, sie nach Notturft versehen, die gemeinen Weiber mit kochen,

fegen, waschen, sonderlich der Kranken damit zu warten, sich dess

nit wegern, sonst wo man zu Feldt liegt, mit Behendigkeit lauffen,

rennen, einschenken, Fütterung, essende und trinkende Speiss zu holen,

neben anderer Notturft, sich bescheidenlich wissen zu halten, auf der

Reyen oder sonst nach Ordnung wissen zu stehen, gelegener Märkt sich

gebrauchen und halten. Wo etwan der viel in einer Herberg oder Losement

beyeinander liegen, bleiben sie selten eins; da wirt ihnen des Orts

etwan ein verständiger Kriegsman zu einem Rumormeister gesetzt, oder

zum Obersten zugeordnet, welcher sich denn bescheidenlich unter ihnen

soll wissen zu halten. Wo es aber nit stat haben wöllte, so hat er ein

Vergleicher, ist ungeferlich eines Arms lang, damit hat er Gewalt von

ihren Herrn, so ihm zuvor übergeben, sie zu straffen. Solche Huren und

Buben werden alsdann sonst auch ohne das darneben für wol essen und

trinken mechtig übel geschlagen, ehe sie solches ihres Ampts recht

gewonnen; der Guthaten sie wenig geniessen, welche ihnen dann zuvor

versprochen; man muss aber dem Thuch also thun, es verleuret sonst die

Farb, würden der faulen Schwengel und Huren gar zu viel.«

»Solcher Huren und Buben Ampt ist weiter, wo man im Läger eine Zeit

lang verharret, dass sie mit Gunst zu melden die Mumplätz (Kloaken)

sampt anderm wo es not ist, säubern und fegen; solches wird niemandts

unter ihnen gefreyet, weder gross noch klein.... Dazu wo es von nöten

Graben, Teich oder Gruben auszufüllen, darüber man etwan auch stürmet

oder Weg auszubessern, oder wo Geschütz versinke und stecken bliebe; da

werden die Huren und Buben neben verordneten Personen Reiss, Wellen,

Büschel Holz zu machen, binden und tragen genötigt und ziehen helfen,

wo es not thut, und was dem Haufen von nüzten durch sie geschaft mag

werden, das keinswegs zu wiedern, bey ernstlicher straff so ihnen

aufferlegt wirdt«.

[49] +Hoyer+, Gesch. der Kriegskunst, I, S. 318. +Scheible+ a. a. O.,

S. 463 f.

[50] Vgl. +Mone+ in der Zeitschr. f. Gesch. des Oberrh., I, S. 151. IV,

S. 246 f., +Kriegk+, Deutsches Bürgertum, S. 140 ff. und im Allgemeinen

meine Entstehung der Volkswirtschaft, S. 420 ff.

[51] +Uhland+, Alte hoch- und niederdeutsche Volkslieder Nr. 194.

[52] A. a. O. Nr. 193.

[53] +Uhland+ a. a. O. Nr. 256.

[54] Limburger Chronik, S. 35 (Rossel).

[55] +Uhland+, Nr. 189, vgl. 188 »Landsknechtorden«:

»Erstlich muss er ein weib und flaschen haben,

darbei ein hund und einen knaben:

das weib und wein erfrewt den man,

der knab und hund sol spüren,

was in dem haus tut stan.«

[56] +Uhland+ Nr. 199.

[57] Ueber die +Prostitution+ im Mittelalter liegt eine Reihe sehr

eingehender Arbeiten vor, auf die ich hier wegen der tatsächlichen

Einzelheiten und der bezüglichen Quellenliteratur verweisen muss. Das

wichtigste bieten: +Siebenkees+, Material. IV. +Scheible+ a. a. O., S.

454-527 u. 952-981. +Schlager+, Wiener Skizzen, N. F., III., 345-470.

+Kriegk+, Deutsches Bürgertum, N. F., 259 ff., 339 ff. +Maurer+, Gesch.

der Städteverfassung in Deutschland, III., S. 103 ff. +Hüllmann+,

Städtewesen im Ma., IV., S. 270 ff.

[58] Vgl. +Maurer+ a. a. O., S. 103 f. und +Weinhold+ a. a. O., II., S.

21, Anm. 1.

[59] Vgl. meine Bevölkerung von Frankf. I, S. 390. Noch im Jahre

1451, zu einer Zeit, in welcher der Rat mit äußerster Strenge gegen

Personen vorging, die im Konkubinat lebten und die Prostituierten

außerhalb des Frauenhauses verfolgte, finden wir folgenden Eintrag

im Bürgermeisterbuch Bl. 37^a: _Welche hore mit dem stucker gedingt

hat, gibt sie yme nichts, so mag er sie phenden, und obe sost ein gude

dirne mit eym guden gesellen zuhielde, die sal er nit dringen mit yme

zu dingen, sie ginge dan braden reyen, er mag iz dem obersten richter

sagen._

[60] Daher die Namen: arme, irre, leichte, schwache, wandelbare, wilde,

freie Weiber, Fräulein, liebe Tochter, gute Tochter u. s. w. Vgl.

+Weinhold+ a. a. O.

[61] Die unerschöpfliche Skandalchronik der Klöster hier aufzurollen

ist wohl nicht nötig. Der Kürze halber sei auf die Zimmersche

Chronik verwiesen, aus der allein sich ein erschütterndes Bild

der geschlechtlichen Verwilderung des ausgehenden Mittelalters

zusammenstellen liesse.

[62] Vgl. +C. Schmidt+ in der Alsatia 1858-1861, S. 202 ff., und über

das Folgende +Kriegk+ a. a. O., S. 331 ff. +Maurer+ a. a. O., S. 114.

[63] Vgl. +Biedenfeld+, Ursprung sämtlicher Mönchs- und

Klosterfrauen-Orden, I., S. 140 ff.

[64] Wie noch heute die Nonnenklöster in Italien und Spanien

die Frauenerwerbsfrage viel weniger hervortreten lassen als in

England und Deutschland, zeigt treffend v. +Holtzendorff+, Die

Verbesserungen in der gesellsch. und wirtsch. Stellung der Frauen

(Virchow-Holtzendorffsche Sammlung II., Heft 40), S. 25.

[65] Sprüche Salomons Kap. 31.

[66] Vgl. die schönen Ausführungen von +Schäffle+, Bau und Leben des

sozialen Körpers, I, S. 192 und Gesellsch. System, § 46.

[67] Vgl. meine »Wohnungs-Enquête in der Stadt Basel«, S. 179 f.

[68] Die Zahl ergibt sich, wenn man die Berufsgruppen A-E zusammenfasst

und dazu die Dienstboten addiert. Es waren dann 1907 vorhanden.

erwerbstätige Zunahme seit 1895

männliche Personen 18599236 19·8

weibliche Personen 9492881 44·1

zusammen 28092117 27·0

Fasst man dagegen die Hauptergebnisse nach der Statistik des Deutschen

Reichs Bd. 202, I, S. 4 f. für die gesamte Berufsbevölkerung

einschliesslich der Berufslosen für 1907 zusammen, und stellt ihnen die

entsprechenden Zahlen der beiden früheren Berufszählungen gegenüber, so

erhält man folgendes Bild.

+Die Bevölkerung nach dem Hauptberuf der Erwerbstätigen.+

----------+---------------------+---------+-----------+----------------

Berufs- | Erwerbstätige |Dienst- | Angehörige| Erwerbstätige,

und | Personen |boten | ohne | Dienstboten

+----------+--------- +für | Haupt- | und

Betriebs- | überhaupt| darunter |häusliche| beruf | Angehörige

zählung | | weibliche|Dienste | | zus.

==========+==========+==========+=========+===========+================

1882 |18986494 | 4961228 |1324924 |24910695 |45222113

1895 |22913683 | 6379942 |1339316 |27517285 |51770284

1907 |30232345 |10035705 |1264755 |30223429 |61720529

Zunahme | % | % | % | % | %

1882-1895 | 20.7 | 28.6 | 1.1 | 10.5 | 14.5

1895-1907 | 31.9 | 57.3 | -5.6 | 9.8 | 19.2

1882-1907 | 59.2 |102.03 | -4.8 | 21.3 | 36.5

Natürlich verteilt sich die enorme Zunahme der Erwerbstätigen

weiblichen Geschlechts nicht gleichmässig auf alle Berufsgruppen

und Berufsstellungen. Es ist darum nötig, hier auf die Gliederung

der Berufsstatistik etwas näher einzugehen, wobei der Vergleich der

Einfachheit wegen auf die beiden letzten Berufszählungen beschränkt

bleiben muss.

Die Zunahme, bez. Abnahme (-) der Erwerbstätigen zwischen 1895 und 1907

betrug:

======================================+=========+=========+============

Berufsgruppen und Berufsstellungen |männliche|weibliche| Erwerbs-

+-------------------+ tätige

| Erwerbstätige | überhaupt

======================================+===================+============

A. +Land- u. Forstwirtschaft, | |

Gärtnerei, Tierzucht, Fischerei+ | 16.4 | 67.1 | 19.2

a) Selbständige und Betriebsleiter | -2.2 | -5.4 | -2.6

b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal| 5.7 | -10.2 | 2.7

c) Gehilfen, Lehrlinge (Arbeiter) | -6.5 | 78.1 | 11.7

| | |

B. +Industrie einschliessl. des | | |

Bergbaus+ | 35.4 | 38.3 | 35.9

a) Selbständige und Betriebsleiter | 0.1 | -11.9 | -2.5

afr) Hausindustrielle | -39.9 | -12.9 | -27.7

b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal| 144.5 | 585.7 | 160.1

c) Gehilfen, Lehrlinge (Arbeiter) | 42.6 | 61.4 | 45.9

| | |

C. +Handel, Verkehr, Gastwirtschaft+ | 44.8 | 60.7 | 48.7

a) Selbständige und Betriebsleiter | 19.4 | 21.2 | 20.0

b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal| 70.5 | 564.8 | 93.2

c) Gehilfen, Lehrlinge | 56.0 | 65.8 | 58.9

| | |

D. +Häusliche Dienste und | | |

wechselnde Lohnarbeit+ | -24.1 | 37.2 | 9.1

| | |

E. +Oeffentlicher Dienst und | | |

freie Berufsarten+ | 16.1 | 63.2 | 21.9

--------------+---------+---------+------------

Zusammen A-E | 19.8 | 56.6 | 29.2

Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen gehört der Berufsgruppe

A an (1907: 4598986), in der die in der Landwirtschaft helfenden

Familienangehörigen des Betriebsleiters sehr stark ins Gewicht fallen;

auf die Berufsgruppe B kommen 2103924, C: 931373, D: 320904 und E:

288311.

Die Frauenfrage im Mittelalter · 第 5 / 6 段