Akten und Urkunden bis zum Jahre 1500 vorkommenden weiblichen
Berufsnamen. Dieselben sind einer seit vielen Jahren von mir angelegten
Sammlung der Berufsbezeichnungen entnommen, die hauptsächlich auf
fortlaufend über die Bevölkerung geführte Akten (Steuerlisten,
Bürgerverzeichnisse, Bürgerbücher u. dergl.) zurückgeht und nicht bloss
das Vorkommen eines Berufs, sondern auch die Zahl der Berufsangehörigen
festzustellen versucht. Sie wird demnächst in den Abhandlungen
der Kgl. sächs. Gesellschaft der Wissenschaften veröffentlicht
werden. Bei den nachstehenden Listen sind vier leicht verständliche
Kategorien weiblicher Berufsarbeiter unterschieden; zwischen den
drei letztgenannten sind natürlich die Unterschiede fliessend. Denn
obwohl wenig Berufstätige des XIV. und XV. Jahrhunderts mir bei meinen
Sammlungen entgangen sein werden, so liegt es doch schon in der Natur
des Quellenmaterials, dass die Männer vollständiger erfasst werden
mussten. Weibliche Berufsnamen, die sich auf Ehefrauen und Witwen
männlicher berufstätiger Personen beziehen (z. B. beckern, bendern,
smiden) mussten natürlich ausgeschlossen bleiben, da das Verzeichnis
nur Fälle selbständiger oder abhängiger weiblicher Berufstätigkeit
enthalten sollte, nicht aber den Fortbetrieb eines Handwerks
durch sie oder blosse Hilfeleistung beim Gewerbe des Mannes durch
dessen weibliche Familienglieder. Natürlich ist bei einer solchen
Aussonderungsarbeit manches dem Gefühl des Bearbeiters anheimgegeben;
aber ich glaube keinen Beruf in die Listen aufgenommen zu haben, der
nicht im Mittelalter nachweisbar von Frauen betrieben worden ist.
Mehrfach kommen verschiedene Namen für dasselbe Gewerbe vor. Dass die
weibliche Namensform auch bei solchen Gewerben angegeben ist, die
vorzugsweise von Männern betrieben wurden, wird keiner Rechtfertigung
bedürfen.
I. +Berufe, für die nur weibliche Namen vorkommen.+
Altartuchmacherin
amme
bortenmechern
bendelern
besenmechern
besendregern
bettebereidern
bettemachern
bettfegern
brustleddern
drollern
federmechern
filzern
fronegertern
garnfrauwe
gilerhaltern
goltspinnern
harmedern
hebeamme
hemdenmechern
hosenstrickern
hudeferbern
hudelferbern
hudelstrickern
hullenmechern
hullenweschern
hulleryhern
huwenweschern
kindeschuwern
kleiderhocke
kleidermeit (in einer Badstube)
klunkenersen
knaufelern, knaufelmechern
lerfrouwe
lichthocke
lichtmechern
linennewersen
lutterdrengkern
magit, meit, dinstmeit
melmengern, melefeilern
messemeit
nedersen
noppersen
pelzmechern
radspinnersen
reubelern
rinkengießern
rufelern
salzmengern
samenfrau
schonebeckern
sleierweschern
spinnersen
sterkern
strelemagit
wachern
wirkersen
wollenbeslagern
wollenbesnidern
wollenlesersen
wurzfrauwe
ziedelmachern
zimpelern
zirkelern
zwirnmechern
II. +Berufe die vorzugsweise von Frauen ausgeübt wurden.+
appelmengern
boppenmalern
bierbruwern
daubeckern
eiermengern
essigmengern
ganshirten
gufenern
gulichtern
hafermengern
heringmengern
hullenkouffern
hullenwobern
kemmersen
krudern
mattenmechern
snormechern
III. +Berufe, in denen Männer und Frauen gleich häufig vorkommen.+
altgewendern
boternhocke
bademeit
fiedelern
vigenhocke
fladenbeckern
hocke, hockin
horneffen
hunermengern
hunerkeufern
kelnern
kerzenmechern
kesemengern
kindelerern
klingenern
lenegadern
lerern
lutenslehern
mentelern
milchern
notschern
obessern, obsern
obismengern, obshockern
oleiern
oleihocke
rubingrebern
salzfrauwe
schappelmechern
scheppelern
selzern
senfmengern, senffrauwe
sleiermengern, sleierfrauwe
smersnidern
spitzenmecherin
spulersen
stobenheissern
strickern
wennern
IV. +Berufe, in denen Frauen seltener vorkommen als Männer.+
abenturern
augenerzten
briefdragern
briefdruckern
budelern
burstenmechern
deckelechern
deschenmechern
torwechtern
duchscherern
duchspulern
erzten
essigfrauwe
federmengern
fehehirten
flechtenmechern
vorkeuffern
fuderern
gadenfrouwe
gengelern
geukelern
gewendern
haumengern
hentschumechern
hirten
hudekouffern
hudemechern
huderuppern
klaibersen
kochin
kolschebeckern
copeyern
korbern
kremern, kremersen
kursenern
lantfarern
lebekuchersen
ledersmerern
leistmechern
leufern
linwedern
malern
menkelern
melbern, milwern
mottersen
naldenern, nadlern
paternosterern
piffern
portenern
pulern
rosindragern
rußen, leppern
schekelern
schellendregern
scherensliffern
scherern, bartscherern
schiffrauwe
schornsteinfegern
schulmeistern
schusselern
seifenmechern
senfmechern
sidenstickern
simelern
slaghudern
snidern
snitzern
sporleddern
stazionerern
suhirten, suern
ulnern
underkeufern
wechtern
welkern
weschersen
wesselern
wollenslegern
wurzelern
wurzemengern
ziechenern
zehenern
zolnerin
Dass das vorstehende Verzeichnis vollständig sei, ist kaum
anzunehmen. Nicht immer findet sich für eine Beschäftigung auch eine
Berufsbezeichnung. Es treten dann wohl Umschreibungen auf. So findet
sich in den Bedebüchern der Niederstadt von 1405 und 1406 Bl. 17 a,
bez. 31 b: _Else mit den hunden_; sie wohnt in der Dieterichsgasse,
wo allerlei armes Volk hauste, gab also wohl mit abgerichteten Hunden
Vorstellungen. -- 1372 Bdb. der Oberstadt 12 a: _Else Leuben in dem
kellerchen, die da kolen veyle hat_, also eine Kohlenhändlerin. -- 1359
Bdb. Oberst. 20 b: _Katherine, dye daz crute hudet_; Bedeutung unklar.
-- 1399 Bdb. Niederst. 14 a: _Kedder, die die swebelkirzen dreit_, also
einer Verfertigerin oder Verkäuferin einer bestimmten Art von Kerzen.
-- 1424 Bdb. Oberst. 19 b: _ein arm frauwe, dye der gefangen torin
wartit umb gottis willen_, also eine Wärterin bei einer Geisteskranken.
-- 1397 Heiligenbuch 32 a: _eyne kolsche frauwe, die scheren feile hat
vor dem Schrothuse_; 1472 im Marktrechtbuch 5 b: _die frauwe mit dem
Colneschen zynwerg_ (beide als Verkäuferinnen auf der Messe). Dazu
kommt eine Reihe unerklärbarer, aber auf Berufstätigkeit hinweisender
Benennungen weiblicher Personen (z. B. _weibelern_, _ulselmechern_,
_setzependin_, _muselern_).
[19] Vgl. auch +Gengler+, Stadtrechts-Altertümer, S. 36.
[20] +Kriegk+, Frankfurter Bürgerzwiste und Zustände im Mittelalter, S.
334 f. Eine Wechslerin und eine Pächterin der Stadtwage auch in Lübeck:
+Hartwig+ a. a. O. S. 51 f.
[21] Vgl. das Verzeichnis der Frankfurter Aerzte bei +Kriegk+,
Deutsches Bürgert., S. 34 ff. Eine Münchener Augenärztin aus der ersten
Hälfte des XIV. Jahrhunderts: Monum. Boic. XXXV., 2, 94. +Weinhold+,
Deutsche Frauen, I., S. 170 ff. Aehnliches in Lübeck: +Hartwig+
a. a. O. S. 52 f.
[22] Aus den Ausgaberegistern der Bürgermeister (»Botenbüchern«) habe
ich mir folgende Fälle notiert: 1391 Bl. 2^a: _5 grosse zweien frauwen,
dem folke nachzulauffen, daz vor der stad was, biz gein Rockingen._ --
1392 Bl. 7^a: _6 ß junger h. einer frauwen zu lauffen gein Dippurg,
gein Omstat und ubiral in dem Odenwalde, zu irfarn heymelich umb
samenunge_. -- 1414 Bl. 4^b: _4 ß alder vier frauwen in den walt und
darumbe zu virslahen, als man sunderlich gewarnt waz_.
[23] Vgl. das Gedicht Iwein, V. 6186 ff. Jäger, Ulm, S. 634. +Mone+,
Zeitschr. IX., S. 138. XIII., S. 141 ff. Ueber Lübeck: +Hartwig+
a. a. O. S. 63 f.
[24] Gesamtabenteuer II., 23 ff. Vgl. auch +Hartwig+, S. 64 ff.
[25] Vgl. +Weinhold+, a. a. O., S. 132. +Norrenberg+, Frauenarbeit und
Arbeiterinnen-Erziehung in deutscher Vorzeit, Köln 1880, besonders S.
59 ff.
[26] Vgl. meine Bevölkerung von Frankfurt I, S. 343 f., 389.
[27] +C. Schmidt+ in der Alsatia, Jahrg. 1860, S. 187 ff.
[28] +Norrenberg+ a. a. O., S. 63 ff.
[29] +Schmidt+ a. a. O., S. 224.
[30] Ueber die Bekinen (so wird das Wort durchweg in Frankfurter
Urkunden geschrieben, +nicht+ Beginen, Beghinen oder Beguinen) vgl.
Ersch und Gruber, Realenzykl. u. d. W. -- Realenzyklopädie für die
protest. Theologie (3. Aufl.), II, S. 516 ff. -- +C. Schmidt+, Alsatia
(1858-1861), S. 149 ff. -- +Kriegk+, Deutsches Bürgertum i. Ma., S.
100 ff. -- +Arnold+, Verfassungsgesch. der deutschen Freistädte, II, S.
173 ff. -- +Heidemann+, Zeitschrift des bergischen Geschichtsvereins,
IV., S. 85 ff. -- +Jäger+, Ulm, S. 407 ff. -- +Lipowski+, Urgeschichte
von München, II., S. 247, 274. +Hartwig+ a. a. O. S. 80 ff. --
+Mosheim+, _De Beghardis et Beguinabus commentatio_ und +Hallmann+,
Die Geschichte des Ursprungs der belgischen Beghinen, Berlin 1843,
waren mir nicht zugänglich. -- Sehr gut ist in dem Aufsatze der
Real-Enzyklopädie bemerkt: »In den Wirkungen der Kreuzzüge, die
einen grossen Theil der männlichen Bevölkerung von Europa wegrafften
und daher der Witwen und Waisen viel, die Ehen aber selten machten,
und in dem Bedürfniss einer Freistätte für Jungfrauen gegen die
damals fast trostlosen Gewaltthätigkeiten ritterlicher Wüstlinge
entdeckt man die Ursachen dieses ausserordentlichen Anwachsens der
Beguinengesellschaften durch eine Menge verlassener Frauenspersonen,
die schon wegen Mangel an Aussteuer in den Nonnenklöstern nicht
Aufnahme finden konnten.« -- Die Schilderung im Text basiert vorwiegend
auf der Berücksichtigung der Frankfurter und Strassburger Verhältnisse,
die von den niederländischen nicht unwesentlich abweichen. -- Wer an
der Richtigkeit der im Texte vertretenen populationistischen Auffassung
des Bekinenwesens zweifelt, der möge uns nur die Frage beantworten,
woher es kommt, dass in Städten mit Hunderten von Bekinen die Bekarden
immer nur in einzelnen Personen (selten mehr als 2 bis 4) vertreten
erscheinen.
[31] Nach +Hartwig+, Hans. Geschichtsblätter, XXXV, S. 94,
+Biedenfeld+, Ursprung sämtlicher Mönchs- und Klosterfrauenorden, II.,
S. 354, und +Spangenbergs+ Adelsspiegel, S. 380 b f.
[32] +Lang+, reg. b. IV., 537 (bei +Mone+, Zeitschr., XIII., S. 140).
[33] Cod. dipl. Siles. VIII., p. 7.
[34] Urk. in der Zeitschr. f. Gesch. des Oberrh., IX., S. 173 f.
[35] +Reyscher+, Sammlung der württemb. Gesetze, XII., S. 25.
[36] _Item von allen gotteshusen sal man bede geben und die darinne
syn, sollen auch bede geben von iren gulten und guttern dartzu, obe
sie uber zehen phunt heller hetten._ Frankf. Bedeordnung von 1475 §
56, abgedruckt in »Kleinere Beiträge zur Geschichte«. Festschrift zum
deutschen Historikertage. Leipzig 1894, S. 155. -- Aehnlich in Lübeck:
+Hartwig+, Schossbuch, S. 53.
[37] +Schmidt+ a. a. O., S. 154.
[38] +Heidemann+ a. a. O., S. 94.
[39] Um eine Vorstellung von dem Tenor derartiger Hausordnungen zu
geben, teile ich hier einen gedrängten Auszug aus den Statuten des 1394
für 6 Bekinen gestifteten +Frankfurter Gotteshauses zur Seligenstadt+
in möglichstem Anschluss an den Wortlaut des Originals mit: Holz,
Kohlen und Licht sollen die Schwestern aus den Erträgnissen des
Stiftungsvermögens kaufen, und soll das Licht nicht länger brennen als
bis Mitternacht. Wenn aber Eine länger aufsitzt, soll sie ihr eignes
Licht brennen. Aber Holz und Kohlen sollen die Kinder nutzen, welche
Zeit sie wollen. -- Auch sollen die Kinder Ausbesserungen ihres Hauses,
die über 5 Pfund Heller betragen (soviel hatte der Stifter jährlich
dafür ausgeworfen), aus Eigenem vornehmen und den Bau in gutem Stand
halten. Wäre es aber, dass das Haus in Jahresfrist einer Ausbesserung
nicht bedürfte, so sollen die Kinder was übrig wäre über die 5 Pfund
Heller Gülte unter sich teilen und für sich verwenden. -- Auch sollen
die Kinder unter einander lieblich, gütig und einträchtig leben zu
aller Zeit mit Worten und Werken und sollen die fünf (übrigen) der
ältesten und ehrbarsten unter ihnen gehorsam sein in allen guten
zeitlichen Dingen. -- Auch soll ihrer durchaus keine des Nachts
ausser dem Hause sein ohne Erlaubnis der andern oder der Aeltesten,
und diese sollen auch wissen, wo sie des Nachts sein wolle. -- Lebte
nun Eine unfriedlich und wollte nicht davon ablassen, so sollen sie
die Andern, wer sie auch wäre, mit Rat und Hilfe eines Kämmerers des
Bartholomäusstiftes aus dem Gotteshause treiben, ohne Widerrede ihrer
und eines Jeglichen. Auch wenn Eine täte, was ihr und den Kindern im
Gotteshause nicht zur Ehre gereichte, so mans mit Wahrheit vorbringen
möchte, die sollte zustund des Hauses verwiesen sein und nimmermehr
darin wohnen. -- Auch sollen die 6 Kinder allewege aus ihnen Eine
nehmen, die des Hauses gewaltig sei und der Kinder. Wenn auch die
Kinder wollten und es ihnen fügte, so möchten sie sie absetzen, doch
in redlicher Weise, und eine andere an ihre Stelle setzen binnen einem
Monate, so oft eine abgeht. Entzweiten sie sich aber unter einander,
auf welche Seite dann drei (Stimmen) fielen, das sollte gelten. --
Geschähe es auch, dass jemand Hausrat in das Haus gäbe oder setzte oder
dass solcher gegenwärtig darinnen wäre, der sollte darin bleiben, für
den Fall, dass ein armes Kind darein käme und solchen nicht hätte, den
sollte man ihr dann leihen zu ihrer Notdurft. -- Wäre es aber, dass
jemand hernach dem Hause eine Gülte setzte, die sollen die Kinder unter
sich teilen in gleicher Weise wie die andern über die fünf Pfund Geld.
-- Wenn aber unter den Kindern Eine abginge von Tods wegen oder wie das
sonst käme, so sollen die übrigen eine andere an deren Statt nehmen in
Monatsfrist; würden sie aber unter sich uneins, wen dann drei unter
ihnen nähmen, die sollte es sein. -- Statuten anderer Bekinenhäuser
bei +Heidemann+ a. a. O., S. 91. 94. 104 ff. -- Alsatia, S. 229 ff.
-- +Böhmer+, Urkundenbuch der Reichsstadt Frankfurt, S. 593 ff. --
Lübecker Urk. B. VII, S. 760 ff. und +Hartwig+ a. a. O. S. 82 ff.
[40] Die »Tertiarierinnen« in der Schweiz, über welche
+Mone+, Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. XV., S. 164 ff. berichtet, sind
lediglich Bekinen.
[41] Zeitschr. für deutsche Kulturgeschichte, I (1856), S. 481 f.
[42] Limburger Chronik, herausg. von +Rossel+, S. 56. 16 ff. 20.
[43] Vgl. +Scheible+, Das Kloster, S. 916. 929 Anm. 11.
[44] Limburger Chronik, S. 71.
[45] Limburger Chronik, S. 65 f.
[46] Vgl. im allgemeinen +Weinhold+, Die deutschen Frauen im
Mittelalter II, S. 135-151. -- +Kriegk+, Deutsches Bürgertum, n. F., S.
260 f. +Scheible+ a. a. O., S. 459 ff.
[47] +Siebenkees+, Materialien, IV., S. 583.
[48] I., 87 b III, 65. 66 bei +Scheible+ a. a. O., S. 459 ff. Ich hebe
folgende Stellen hervor: »Derowegen ein solcher Weybel wissens soll
haben, solche Hauffen zu regieren und zu führen, gleich wie man andre
rechte Hauffen ordnen und führen soll. Item begiebt sich, dass ein
Schlacht mit den Feinden geschehe, soll er seinen Tross also führen,
dass keine Verhinderung dadurch entstehe. Auch soll er mit dem Tross
auf einer Seiten nicht gar zu weit davon gehen oder stehen, dass der
Feind ein Nachdenken davon habe und vermeyne, es seye wehrhaftigs Volk.
Der Tross wird immer dem Heer nachgeführt, dass sie nicht voraus in
das Läger kommen und alles das aufraumen, wie dann ir Gebrauch ist,
wenn der Hauffen käme, dass keiner nichts fände, es sey Häuw, Stroh,
Holz oder anders, was denn ein Lager erfordert«.... Weiter »streckt
sich solch ihr Ampt dahin, dass sie getreuwlich auf ihre Herren
warten, sie nach Notturft versehen, die gemeinen Weiber mit kochen,
fegen, waschen, sonderlich der Kranken damit zu warten, sich dess
nit wegern, sonst wo man zu Feldt liegt, mit Behendigkeit lauffen,
rennen, einschenken, Fütterung, essende und trinkende Speiss zu holen,
neben anderer Notturft, sich bescheidenlich wissen zu halten, auf der
Reyen oder sonst nach Ordnung wissen zu stehen, gelegener Märkt sich
gebrauchen und halten. Wo etwan der viel in einer Herberg oder Losement
beyeinander liegen, bleiben sie selten eins; da wirt ihnen des Orts
etwan ein verständiger Kriegsman zu einem Rumormeister gesetzt, oder
zum Obersten zugeordnet, welcher sich denn bescheidenlich unter ihnen
soll wissen zu halten. Wo es aber nit stat haben wöllte, so hat er ein
Vergleicher, ist ungeferlich eines Arms lang, damit hat er Gewalt von
ihren Herrn, so ihm zuvor übergeben, sie zu straffen. Solche Huren und
Buben werden alsdann sonst auch ohne das darneben für wol essen und
trinken mechtig übel geschlagen, ehe sie solches ihres Ampts recht
gewonnen; der Guthaten sie wenig geniessen, welche ihnen dann zuvor
versprochen; man muss aber dem Thuch also thun, es verleuret sonst die
Farb, würden der faulen Schwengel und Huren gar zu viel.«
»Solcher Huren und Buben Ampt ist weiter, wo man im Läger eine Zeit
lang verharret, dass sie mit Gunst zu melden die Mumplätz (Kloaken)
sampt anderm wo es not ist, säubern und fegen; solches wird niemandts
unter ihnen gefreyet, weder gross noch klein.... Dazu wo es von nöten
Graben, Teich oder Gruben auszufüllen, darüber man etwan auch stürmet
oder Weg auszubessern, oder wo Geschütz versinke und stecken bliebe; da
werden die Huren und Buben neben verordneten Personen Reiss, Wellen,
Büschel Holz zu machen, binden und tragen genötigt und ziehen helfen,
wo es not thut, und was dem Haufen von nüzten durch sie geschaft mag
werden, das keinswegs zu wiedern, bey ernstlicher straff so ihnen
aufferlegt wirdt«.
[49] +Hoyer+, Gesch. der Kriegskunst, I, S. 318. +Scheible+ a. a. O.,
S. 463 f.
[50] Vgl. +Mone+ in der Zeitschr. f. Gesch. des Oberrh., I, S. 151. IV,
S. 246 f., +Kriegk+, Deutsches Bürgertum, S. 140 ff. und im Allgemeinen
meine Entstehung der Volkswirtschaft, S. 420 ff.
[51] +Uhland+, Alte hoch- und niederdeutsche Volkslieder Nr. 194.
[52] A. a. O. Nr. 193.
[53] +Uhland+ a. a. O. Nr. 256.
[54] Limburger Chronik, S. 35 (Rossel).
[55] +Uhland+, Nr. 189, vgl. 188 »Landsknechtorden«:
»Erstlich muss er ein weib und flaschen haben,
darbei ein hund und einen knaben:
das weib und wein erfrewt den man,
der knab und hund sol spüren,
was in dem haus tut stan.«
[56] +Uhland+ Nr. 199.
[57] Ueber die +Prostitution+ im Mittelalter liegt eine Reihe sehr
eingehender Arbeiten vor, auf die ich hier wegen der tatsächlichen
Einzelheiten und der bezüglichen Quellenliteratur verweisen muss. Das
wichtigste bieten: +Siebenkees+, Material. IV. +Scheible+ a. a. O., S.
454-527 u. 952-981. +Schlager+, Wiener Skizzen, N. F., III., 345-470.
+Kriegk+, Deutsches Bürgertum, N. F., 259 ff., 339 ff. +Maurer+, Gesch.
der Städteverfassung in Deutschland, III., S. 103 ff. +Hüllmann+,
Städtewesen im Ma., IV., S. 270 ff.
[58] Vgl. +Maurer+ a. a. O., S. 103 f. und +Weinhold+ a. a. O., II., S.
21, Anm. 1.
[59] Vgl. meine Bevölkerung von Frankf. I, S. 390. Noch im Jahre
1451, zu einer Zeit, in welcher der Rat mit äußerster Strenge gegen
Personen vorging, die im Konkubinat lebten und die Prostituierten
außerhalb des Frauenhauses verfolgte, finden wir folgenden Eintrag
im Bürgermeisterbuch Bl. 37^a: _Welche hore mit dem stucker gedingt
hat, gibt sie yme nichts, so mag er sie phenden, und obe sost ein gude
dirne mit eym guden gesellen zuhielde, die sal er nit dringen mit yme
zu dingen, sie ginge dan braden reyen, er mag iz dem obersten richter
sagen._
[60] Daher die Namen: arme, irre, leichte, schwache, wandelbare, wilde,
freie Weiber, Fräulein, liebe Tochter, gute Tochter u. s. w. Vgl.
+Weinhold+ a. a. O.
[61] Die unerschöpfliche Skandalchronik der Klöster hier aufzurollen
ist wohl nicht nötig. Der Kürze halber sei auf die Zimmersche
Chronik verwiesen, aus der allein sich ein erschütterndes Bild
der geschlechtlichen Verwilderung des ausgehenden Mittelalters
zusammenstellen liesse.
[62] Vgl. +C. Schmidt+ in der Alsatia 1858-1861, S. 202 ff., und über
das Folgende +Kriegk+ a. a. O., S. 331 ff. +Maurer+ a. a. O., S. 114.
[63] Vgl. +Biedenfeld+, Ursprung sämtlicher Mönchs- und
Klosterfrauen-Orden, I., S. 140 ff.
[64] Wie noch heute die Nonnenklöster in Italien und Spanien
die Frauenerwerbsfrage viel weniger hervortreten lassen als in
England und Deutschland, zeigt treffend v. +Holtzendorff+, Die
Verbesserungen in der gesellsch. und wirtsch. Stellung der Frauen
(Virchow-Holtzendorffsche Sammlung II., Heft 40), S. 25.
[65] Sprüche Salomons Kap. 31.
[66] Vgl. die schönen Ausführungen von +Schäffle+, Bau und Leben des
sozialen Körpers, I, S. 192 und Gesellsch. System, § 46.
[67] Vgl. meine »Wohnungs-Enquête in der Stadt Basel«, S. 179 f.
[68] Die Zahl ergibt sich, wenn man die Berufsgruppen A-E zusammenfasst
und dazu die Dienstboten addiert. Es waren dann 1907 vorhanden.
erwerbstätige Zunahme seit 1895
männliche Personen 18599236 19·8
weibliche Personen 9492881 44·1
zusammen 28092117 27·0
Fasst man dagegen die Hauptergebnisse nach der Statistik des Deutschen
Reichs Bd. 202, I, S. 4 f. für die gesamte Berufsbevölkerung
einschliesslich der Berufslosen für 1907 zusammen, und stellt ihnen die
entsprechenden Zahlen der beiden früheren Berufszählungen gegenüber, so
erhält man folgendes Bild.
+Die Bevölkerung nach dem Hauptberuf der Erwerbstätigen.+
----------+---------------------+---------+-----------+----------------
Berufs- | Erwerbstätige |Dienst- | Angehörige| Erwerbstätige,
und | Personen |boten | ohne | Dienstboten
+----------+--------- +für | Haupt- | und
Betriebs- | überhaupt| darunter |häusliche| beruf | Angehörige
zählung | | weibliche|Dienste | | zus.
==========+==========+==========+=========+===========+================
1882 |18986494 | 4961228 |1324924 |24910695 |45222113
1895 |22913683 | 6379942 |1339316 |27517285 |51770284
1907 |30232345 |10035705 |1264755 |30223429 |61720529
Zunahme | % | % | % | % | %
1882-1895 | 20.7 | 28.6 | 1.1 | 10.5 | 14.5
1895-1907 | 31.9 | 57.3 | -5.6 | 9.8 | 19.2
1882-1907 | 59.2 |102.03 | -4.8 | 21.3 | 36.5
Natürlich verteilt sich die enorme Zunahme der Erwerbstätigen
weiblichen Geschlechts nicht gleichmässig auf alle Berufsgruppen
und Berufsstellungen. Es ist darum nötig, hier auf die Gliederung
der Berufsstatistik etwas näher einzugehen, wobei der Vergleich der
Einfachheit wegen auf die beiden letzten Berufszählungen beschränkt
bleiben muss.
Die Zunahme, bez. Abnahme (-) der Erwerbstätigen zwischen 1895 und 1907
betrug:
======================================+=========+=========+============
Berufsgruppen und Berufsstellungen |männliche|weibliche| Erwerbs-
+-------------------+ tätige
| Erwerbstätige | überhaupt
======================================+===================+============
A. +Land- u. Forstwirtschaft, | |
Gärtnerei, Tierzucht, Fischerei+ | 16.4 | 67.1 | 19.2
a) Selbständige und Betriebsleiter | -2.2 | -5.4 | -2.6
b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal| 5.7 | -10.2 | 2.7
c) Gehilfen, Lehrlinge (Arbeiter) | -6.5 | 78.1 | 11.7
| | |
B. +Industrie einschliessl. des | | |
Bergbaus+ | 35.4 | 38.3 | 35.9
a) Selbständige und Betriebsleiter | 0.1 | -11.9 | -2.5
afr) Hausindustrielle | -39.9 | -12.9 | -27.7
b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal| 144.5 | 585.7 | 160.1
c) Gehilfen, Lehrlinge (Arbeiter) | 42.6 | 61.4 | 45.9
| | |
C. +Handel, Verkehr, Gastwirtschaft+ | 44.8 | 60.7 | 48.7
a) Selbständige und Betriebsleiter | 19.4 | 21.2 | 20.0
b) Verwaltungs- u. Aufsichtspersonal| 70.5 | 564.8 | 93.2
c) Gehilfen, Lehrlinge | 56.0 | 65.8 | 58.9
| | |
D. +Häusliche Dienste und | | |
wechselnde Lohnarbeit+ | -24.1 | 37.2 | 9.1
| | |
E. +Oeffentlicher Dienst und | | |
freie Berufsarten+ | 16.1 | 63.2 | 21.9
--------------+---------+---------+------------
Zusammen A-E | 19.8 | 56.6 | 29.2
Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen gehört der Berufsgruppe
A an (1907: 4598986), in der die in der Landwirtschaft helfenden
Familienangehörigen des Betriebsleiters sehr stark ins Gewicht fallen;
auf die Berufsgruppe B kommen 2103924, C: 931373, D: 320904 und E:
288311.