Nacheiferung. Hier und da wurden Vermächtnisse gestiftet, um
denen, welche ein gefallenes Mädchen heirateten, eine Summe
Geldes zu gewähren. Ausserdem wurden aus Privatmitteln zahlreiche
+Rettungshäuser+ gegründet, die nach dem Muster der Bekinenhäuser
eingerichtet waren und von diesen oft schwer zu unterscheiden sind.
Schon im Jahre 1302 errichtete ein Speierer Bürger eine solche Anstalt,
in welcher öffentliche Frauen aufgenommen, genährt und gekleidet
wurden. Noch weiter ging 1303 Heinrich von Hohenberg, ein Scholar
zu Colmar, der in verschiedenen Städten Rettungshäuser begründete,
in welchen je 10 bis 25 Frauen Aufnahme, Ernährung und Bekleidung
erhielten. Die Mittel brachte er durch Sammlung milder Beiträge auf.
Auch in Strassburg stiftete er einen Bussschwesternverein, welchen der
Bischof Johann von Dirpheim am 8. Oktober 1309 bestätigte. »Sklaven«,
sagte er, »erlangen, wenn sie der Freiheit wiedergegeben werden,
alle Rechte freier Männer; es wäre daher unbillig, wenn Frauen, die
Sklavinnen der Sünde gewesen, nicht ähnlich behandelt würden, sobald
sie sich zu einem besseren Lebenswandel bekehren.« Der Bischof nahm
sie deshalb in seinen besonderen Schutz und erklärte sie von allem
Makel frei; ihres früheren Standes sollte nie mehr gedacht werden. Die
Bussschwestern oder bekehrten Frauen, wie Heinrich von Hohenberg sie
selbst nannte, trugen Röcke und Mäntel von Sackleinwand, daher sie
auch den Namen Sack-Bekinen erhielten. Die Gunst der Bürger wandte
sich ihrer wohltätigen Anstalt in reichem Masse zu; indessen wurde sie
schon 1315 infolge einer Pest zu einem Spital umgewandelt, in das die
Schwestern als Pflegerinnen und Pfründnerinnen aufgenommen wurden.
Eine ähnliche Anstalt schufen 1384 drei Bürger von Wien. Ratsherren
waren die Vorsteher ihres Hauses und eine der Schwestern die Meisterin
der übrigen. Der damalige Landesherzog gewährte nicht allein dem Hause
Steuerfreiheit, sondern er verordnete auch, dass jeder, welcher eine
der Insassinnen zum Weibe nehme, an seiner Ehre und seinen Zunftrechten
keinen Eintrag erleiden dürfe. Schmähungen oder Kränkungen jener
bussfertigen Frauen sollten strenge bestraft, aber auch diejenigen von
ihnen, welche in ihr früheres Leben zurückfielen, ertränkt werden. Die
Anstalt wurde sowohl aus der Stadtkasse als auch durch Vermächtnisse
von Bürgern und Bürgerinnen bedeutend vergrössert und bestand in
segensreichem Wirken bis zur Mitte des XVI. Jahrhunderts.
Ueber Italien und Frankreich hatten sich diese Anstalten teilweise
schon früher ausgebreitet. Nicht überall bewährten sie sich. Nicht
wenige erlagen der allgemeinen Sittenverderbnis des XV. Jahrhunderts,
ja manche boten gerade dem Uebel einen Schlupfwinkel, das sie bekämpfen
wollten.
Eine eigentümliche Beleuchtung des mittelalterlichen Frauenelends
bieten die Statuten des 1497 gestifteten Hauses der Pariser Büsserinnen
(filles pénitentes), welche der Bischof Simon von Champigny selbst
aufgesetzt hatte. Nach diesen sollten nur solche Mädchen aufgenommen
werden, die unter 30 Jahren alt wären und nachweisbar eine Zeit lang
ein lüderliches Leben geführt hätten. »Um zu verhüten, dass junge
Personen deswegen lüderlich werden, damit sie hernach hier eine Stelle
bekommen, so sollen die, welche schon einmal abgewiesen sind, davon
auf immer ausgeschlossen sein. Ueberdies sollen diejenigen, welche um
die Aufnahme angehalten haben, in die Hände ihres Beichtvaters einen
Eid ablegen, dass sie nicht selig werden wollen, wenn sie aus der
Absicht lüderlich geworden wären, um mit der Zeit in diese Gesellschaft
aufgenommen zu werden, und man soll ihnen sagen, dass, wenn man
erfahren würde, sie hätten sich aus diesem Grunde verführen lassen, sie
von dem Augenblicke an dieses Kloster meiden müssten, wären sie gleich
schon eingekleidet und hätten ihre Gelübde getan.« Der Missbrauch,
welchem durch diese Bestimmungen vorgebeugt werden sollte, muss nicht
selten gewesen sein. In Deutschland liess man nach dieser Richtung
Milde walten; ja viele Reuerinnenklöster gingen bald dazu über, auch
unbescholtene Mädchen aufzunehmen. Es unterliegt keinem Zweifel,
dass sie auf diesem Wege manche von dem Beginn eines schlechten
Lebenswandels abhielten, dessen Entstehungsursache ja hauptsächlich die
Verlassenheit und das Elend war.
* * * * *
Nach diesen Darlegungen wird es keinem Zweifel mehr unterliegen können:
auch das Mittelalter hat seine +Frauenfrage+ gehabt; es hat sie auch
zu +lösen+ versucht. Und diese mittelalterliche Frauenfrage war weit
schwieriger; sie umfasste viel breitere Schichten der Bevölkerung als
das, was heute unter jenem Schlagworte meist verstanden wird. Wie
unbedeutend, wie winzig müssen uns neben dem Massenelend unter den
Frauen des Mittelalters die Schmerzen erscheinen, denen die moderne
Frauenbewegung Heilung bringen will!
Und doch, wenn wir +unsere+ Verhältnisse mit denen des Mittelalters
vergleichen, +unsere+ Hilfsmittel mit denen jener rauhen, an Behagen
so armen Zeit -- haben wir dann gegründete Ursache, uns zu überheben?
Ist das Dasein unserer Fabrikarbeiterinnen und Handlungsgehilfinnen
etwa freundlicher gestaltet als das Los der Meistersfrauen und Töchter,
die ihren Gatten und Vätern im Gewerbe halfen, ja selbst als das der
Spinnmägde und Kämmerinnen, deren Arbeitsverhältnis durch Sitte und
Gesetz geregelt wurde? Haben wir Anstalten, welche an Reinheit und
Klarheit der Ziele sich mit den Bekinenstiftungen, den Samenungen,
den Häusern der Bussschwestern und Reuerinnen vergleichen liessen? Ist
die Stellung der Gesellschaft zu den »fahrenden Frauen« eine würdigere
geworden?
Gewiss hat das Mittelalter seine Frauenfrage nicht endgültig gelöst.
Es hat sie nicht endgültig lösen +können+, weil es die Quellen nicht
zu verstopfen vermochte, aus denen das Uebel sich in fortwährender
Wiederkehr erneuerte. Aber die Anstalten, welche es geschaffen hat,
genügten doch Jahrhunderte lang dem Bedürfnisse der Zeit, von der
man mit Unrecht mehr verlangen würde, als ihre Mittel erlaubten[64].
Absolute Lösungen für soziale Fragen sucht man nur im Lande Utopia.
Wir Menschen der wirklichen Welt müssen zufrieden sein, wenn das, was
wir schaffen, auch nur einer oder wenigen Generationen genügt. Mögen
die Nachkommenden es mitleidlos einreissen, sobald sie Besseres an die
Stelle setzen können!
Die Reformation des XVI. Jahrhunderts hat die entarteten
Frauenversorgungsanstalten des Mittelalters gewiss mit demselben
Rechte beseitigt wie die Stätten der sündigen Lust. Aber sie ist
hier revolutionär, nicht reformierend zu Werke gegangen; sie hat
zunächst nichts Positives an die Stelle des Eingerissenen zu setzen
vermocht, ausser einer Theorie, wenn man will, einem +Ideal+, dessen
Verwirklichung erst im Laufe der Jahrhunderte erfolgen konnte. Um dies
zu verstehen, muss man nicht vergessen, dass die Reformation das Weib
in einer sittlichen Erniedrigung und Entwürdigung vorfand, wie sie
brutaler kaum gedacht werden kann. Ihre erste Aufgabe musste darin
bestehen, die Ehe wieder zu heiligen. Damit veränderte sich auf einen
Schlag die ganze Stellung der Frau in der Gesellschaft. An die Stelle
des Frauenideals der Ritterromantik, welches die Körperschönheit der
Geliebten in den Vordergrund stellte, trat ein neues Frauenideal,
welches auf die Seelenreinheit und die sittlichen Eigenschaften der
deutschen Hausfrau und Hausmutter das Schwergewicht legte.
Gewiss waren es altjüdische Gedanken[65], denen Luther in seinem »Lob
eines frommen Weibes« in freier Uebertragung Ausdruck verliehen hat:
»Ein fromm gottesfürchtig Weib ist ein seltsam Gut, viel edler und
köstlicher denn eine Perle. Der Mann verlässt sich auf sie und vertraut
ihr alles. Sie erfreuet den Mann und machet ihn fröhlich, betrübet ihn
nicht, tut ihm Liebes und kein Leides sein Lebenlang. Geht mit Flachs
und Wolle um, schafft gern mit ihren Händen, zeuget ins Haus und ist
wie eines Kaufmanns Schiff, das aus fernen Ländern viel Ware und Gut
bringt. Frühe stehet sie auf, speiset ihr Gesinde und gibt den Mägden,
was ihnen gebühret. Wartet und versorget mit Freuden, was ihr zusteht.
Was sie nicht angeht, lässt sie unterwegen. Sie gürtet ihre Lenden
fest und streckt ihre Arme, ist rüstig im Hause. Sie merkt, was frommt
und verhütet Schaden. Ihre Leuchte verlischt nicht des Nachts. Sie
streckt ihre Hand nach dem Rocken und ihre Finger fassen die Spindel;
sie arbeitet gerne und fleissig. Sie breitet ihre Hände aus über die
Armen und Dürftigen, gibt und hilfet gern. Ihr Schmuck ist Reinlichkeit
und Fleiss. Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, auf ihrer Zunge ist
holdselige Lehre; sie zieht ihre Kinder fein zu Gottes Wort. Ihr Mann
lobet sie, ihre Söhne kommen auf und preisen sie selig.«
Aber diese Gedanken sind seit der Reformation in das deutsche
Volksbewusstsein übergegangen, und sie beherrschen noch heute die
Auffassung von der Ehe und der sozialen Stellung des Weibes in breiten
Schichten der Bevölkerung. Nicht von oben herab, bei den Spitzen
der Gesellschaft hat sich die Umwandlung zuerst vollzogen, sondern
von unten herauf, aus dem deutschen Bürgerstande heraus, ist die
Festigung und Kräftigung der Stellung der Frau in der Familie erfolgt.
Während die vornehme Gemeinheit der französischen Galanterie das
Hofleben und die adeligen Kreise des XVII. und XVIII. Jahrhunderts
beherrschte, streifte die bürgerliche Familie allmählich die aus dem
Mittelalter überkommenen Anschauungen ab und wies der Frau jene hohe
sittigende Stellung an, welche die Dichter unserer klassischen Periode
verherrlicht haben. Die anscheinend so engherzige Ausschliessung des
weiblichen Geschlechtes vom Erwerbsleben, welche sich in dieser Zeit
vollzog, musste mit zu diesem Ziele helfen. Dass sie sich aber ohne
stärkeres Widerstreben der Gesellschaft und der öffentlichen Gewalt
vollziehen +konnte+, scheint als Beweis dafür angesehen werden zu
müssen, dass die eingetretenen friedlichern Zeiten eine Ausgleichung
des im Mittelalter so bedeutenden Zahlenunterschiedes der Geschlechter
mehr und mehr herbeigeführt hatten. Die für so hart und engherzig
geltenden Zunftartikel, welche den in Unehe Erzeugten den Zutritt
zum Handwerk versagten, und die Beschäftigung weiblicher Personen
ausschlossen, wären dann, nach dieser Richtung wenigstens, nur Ausdruck
der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft.
Denn das muss vor allem festgehalten werden: durch die ganze
Geschichte, und namentlich durch die Geschichte unseres Volkes geht
ein mächtiger Zug, der darauf hinführte, die Frau mehr und mehr
von der schweren, aufreibenden Mühsal des Erwerbs zu entlasten und
diese auf die stärkeren Schultern des Mannes zu laden, dem Manne die
schaffende, die werbende Arbeit der Gütererzeugung, der Frau die
verwaltende und erhaltende Tätigkeit in der Hauswirtschaft, dem Manne
den waglichen Kampf ums Dasein, der Frau die behagliche Gestaltung
desselben zuzuweisen. Diesen Zug der Entwicklung nach Möglichkeit zu
fördern, erschien den letztvergangenen Jahrhunderten als die Aufgabe
einer gesunden, historisch aufbauenden Sozialpolitik. Als Gehilfin
des Mannes im Rahmen der Familie mochte die Frau zum eigenen und
allgemeinen Besten auch in der eigentlichen Erwerbswirtschaft tätig
sein, nimmermehr jedoch als Konkurrentin des Mannes ausserhalb dieses
Rahmens[66].
Diese Entwicklung, die von der Urperiode unseres Volkes bis auf die
neueste Zeit herab sich mächtig wirksam erwiesen hat und der wir
unsere heutige Familienverfassung und unser in der Sitte begründetes
Ideal der Ehe verdanken, hat im letzten Jahrhundert einen Rückschlag
erlitten durch den gewerblichen Grossbetrieb mit seiner massenhaften
Frauenarbeit. Von den Fabriken hat letztere immer mehr auf den Handel
sich ausgedehnt und greift schon mächtig auf andere Berufsgebiete
über. Sie macht die Frau vom Erwerbe des Mannes mehr oder minder
unabhängig; aber sie macht sie nicht ökonomisch selbständig wie einst
im Mittelalter. Vielmehr bedingt sie in der Regel Abhängigkeit von
einem Unternehmer. Darin besteht ihre Gefahr. Ihre Folgen liegen klar
zutage: Entwürdigung des weiblichen Geschlechts, Erschwerung der
Familiengründung für die mit billiger Frauenarbeit konkurrierenden
Männer, Auflösung der häuslichen Bande, Verkümmerung und Verwilderung
der heranwachsenden Jugend. In vielen Arbeiterhaushalten ist die auf
der Ehe und väterlichen Gewalt beruhende Familie verlassen und an
ihre Stelle ein auf allerlei Vertragsverhältnissen beruhendes Gebilde
getreten[67].
Sollen wir -- das ist das verzweifelte Doppelproblem, welches uns
die moderne Frauenerwerbsfrage stellt -- im Widerspruche mit der
gesamten Kulturentwicklung das System der »billigen Hände« auf immer
weitere Berufsarten ausdehnen, sollen wir damit auch in diesen
Kreisen die Erschwerung der Familiengründung, die Auflösung der
Gesellschaft in ihre Atome immer allgemeiner machen? Soll die Ehe als
dauernde Lebensgemeinschaft temporären, jeder Willkür preisgegebenen
Verbindungen weichen? Und soll das Vertragsprinzip, auf dem die
Unternehmung beruht, allgemein auch für die Familie massgebend werden?
Oder sollen wir nicht vielmehr mit allen Kräften darnach streben, dass
allen Klassen der Bevölkerung der Friede und das Behagen des häuslichen
Herdes gesichert, dass der Familiensinn gestärkt und dass der Frau
dasjenige Gebiet erhalten werde, auf dem sie sich am glücklichsten
fühlt und auf welchem sie Werte schafft, die für die Nation kostbarer
sind als eine noch so grosse Steigerung der Produktion durch »billige
Hände«? Sollten nicht die Frauen selbst dieses ihr eigenstes Gebiet mit
allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln festhalten und mit den Männern
dahin arbeiten, dass die gewiss nicht unvermeidbaren Ursachen beseitigt
werden, welche in der modernen Gesellschaft so viele Männer an der
Eheschliessung und so viele Frauen an der Erfüllung ihres natürlichen
Berufes hindern?
Es ist bekannt, für welchen Teil dieser Alternative sich die moderne
Frauenbewegung und ihre Freunde entschieden haben. Sie wollen
völlige soziale und rechtliche Gleichstellung und auf der Grundlage
selbsteigenen Erwerbes von Mann und Weib eine Neuordnung der
geschlechtlichen Beziehungen. Ihnen sei zum Schluss noch Folgendes zu
bedenken gegeben.
Am 12. Juni 1907 wurden im Deutschen Reiche 9½ Millionen erwerbstätige
Frauen gezählt[68]. Dies bedeutet ziemlich genau ein Drittel aller
erwerbstätigen Personen oder die Hälfte der Frauen im Alter zwischen
dem 15. und dem 70. Lebensjahre. Von 1895 bis 1907 hat sich die Zahl
der erwerbstätigen männlichen Personen um 20%, die der weiblichen aber
um 44% vermehrt. Die Zunahme erstreckt sich auf alle Berufsgruppen,
trifft aber die selbständig und die unselbständig Erwerbstätigen in
sehr verschiedenem Masse. Die letzteren haben in allen Berufsgruppen
am stärksten sich vermehrt, während die selbständig tätigen Frauen
in der Urproduktion und in der Industrie eine Abnahme und nur im
Handel ebenfalls eine Zunahme aufweisen. Zu gleicher Zeit hat die Zahl
der weiblichen Dienstboten bei einer Volksvermehrung von 19% trotz
wachsenden Wohlstandes sich um reichlich 5% vermindert, und die Zahl
der berufslosen Angehörigen ist in ihrer Vermehrung hinter der Zunahme
der Gesamtbevölkerung zurückgeblieben.
Diese Zahlenverschiebungen werfen ein scharfes Schlaglicht auf
die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen die Frauenfrage
der Gegenwart steht. Nicht dass 1907 fast drei Millionen Frauen
mehr im Erwerb tätig waren als 1895 ist das bedeutsame, sondern
dass die Verkümmerung der Familienhaushaltung immer weniger Raum
für Frauenarbeit lässt und dass von den 9½ Millionen einen Beruf
ausübender weiblicher Personen mehr als 8 Millionen in abhängiger
Erwerbsstellung sich befanden. Nicht bloss in der Produktion sondern
auch im Handel, den persönlichen Diensten und selbst den liberalen
Berufen vollzieht sich das Eindringen der Frauen in +dieser+ Weise.
Darin liegt die ungeheure Schwierigkeit, darin der grosse Unterschied
zwischen der modernen Frauenfrage und derjenigen des Mittelalters.
Damals war sie eine Versorgungsfrage, heute ist sie Emanzipationsfrage.
Die ökonomische Entwicklung drängt von selbst auf eine rechtliche
Neuordnung, und auch die »Emanzipation vom Manne« mag sich in ihrem
Gefolge vielleicht durchsetzen lassen, soweit die Natur sie erlaubt.
Hinter ihr lauert aber ein neues, weit schwierigeres Problem: die
Emanzipation von der ökonomischen und sozialen Abhängigkeit, der
das Weib im Erwerbsleben immer mehr anheimfällt und mit jedem neuen
Erwerbsgebiete, das es erobert, mehr anheimfallen muss. Nach einem
Zeitalter des individuellen »Auslebens« von Weib und Mann sieht die
Zukunft wahrlich nicht aus. Die Fortsetzung der jüngsten Entwicklung
bedroht uns im Gegenteil mit einem Zustand, bei dem beide Geschlechter
gleichmässig in das Joch der Unternehmung eingespannt sind. In dem
Masse aber, als in dieser Arbeitsteilung uns technische Fortschritte
weiteren Raum für Frauenarbeit schaffen, wird zwischen dieser und der
Männerarbeit der Kampf heftiger werden, und schliesslich wird die
billigere Frauenhand den Sieg davon tragen. Die Folge kann nur eine
Umkehr des seitherigen Verhältnisses der Geschlechter in der Wirtschaft
sein: erwerbende Frauen -- haushaltende Männer, wenn man sich nicht
lieber vorstellen will, dass auch der Haushalt in seinen wichtigsten
Bestandteilen zum Gegenstande kapitalistischer Unternehmung geworden
sein wird[69].
Sollte das wirklich das Endziel der Entwicklung unserer Kulturvölker
sein, dass der Frau die Last der Produktion wieder aufgeladen würde,
die ihr eine Entwicklung von zwei Jahrtausenden Stück für Stück
abgenommen hat? Rückkehr zur Barbarei, Auflösung der Familienordnung,
wie sie seit der Reformation sich gestaltet hat, Zersetzung des
Haushalts, in welchem die Frau herrscht und Eingliederung derselben in
eine Erwerbsordnung, in der sie nur als dienendes Glied Raum finden
kann[70]: es wird schwer, an die Möglichkeit solchen Widersinns zu
glauben, schwer, eine Kultur als solche zu verstehen, die eines ihrer
kostbarsten Kleinode der Vernichtung preisgibt.
Anmerkungen.
[1] Vgl. meine »Bevölkerung von Frankfurt a. M. im XIV. und XV.
Jahrhundert« I, S. 40 ff. 61 ff. »Die Entstehung der Volkswirtschaft«
(7. Aufl.), S. 392 f. -- Möglicherweise lassen sich auf Grund der
Dresdener Steuerlisten aus dem XV. Jahrhundert für diese Stadt ähnliche
Ermittelungen anstellen. Vgl. +O. Richter+ im N. Archiv für sächs.
Gesch. u. Altertumsk. II., S. 274 ff., insbes. S. 279, Anm. 10.
[2] Nach diesen Ermittlungen, welche auf Grund der im Original
erhaltenen Erhebungslisten ausgeführt sind, kommen
im Jahre auf Steuerpflichtige Frauen Frauen in Prozent
insgesamt überhaupt der Steuerpflichtigen
1354 2669 481 18,0
1359 3164 589 18,6
1365 3021 615 20,3
1370 2697 484 18,0
1375 3004 616 20,5
1380 3055 509 16,6
1385 3391 824 24,3
1389 3165 742 23,4
1394 2600 539 20,7
1399 2652 614 23,1
1406 2383 500 20,9
1410 2456 568 23,1
1420 2345 551 23,5
1428 2411 466 19,3
1463 2560 638 24,9
1475 2782 733 26,3
1484 2483 705 28,4
1495 2579 715 27,7
1510 2328 640 27,5
[3] Solche Pestjahre waren in dem oben angegebenen Zeitraum 1356/7,
1364/5, 1395/6, 1402, 1412, 1418-1420, 1461 und 1463; in das Jahr 1387
fällt die Cronberger Schlacht. Man vergleiche damit die entsprechenden
Ziffern in obiger Tabelle.
[4] Vgl. meine Bevölkerung von Frkf. I, S. 507 ff.
[5] +J. Hartwig+, Die Frauenfrage im mittelalterlichen Lübeck:
Hansische Geschichtsblätter XXXV, S. 39 ff.
[6] +Hartwig+ a. a. O. S. 57 ff.
[7] +Schanz+, Zur Gesch. der deutschen Gesellenverbände, S. 5. +Stahl+,
das deutsche Handwerk, S. 274.
[8] Vgl. +Maurer+, Gesch. der Fronhöfe, I. 115. 135. 241 ff. II.
387 ff. III. 325.
[9] _Tyro. Prudentiae juris opificiariae praecursorum emissarius._ Der
Lehrjunge. Jena 1717, S. 35 ff. -- Ueber das Folgende vgl. +Stahl+,
das deutsche Handwerk, S. 42 ff. +Neuburg+, Zunftgerichtsbarkeit und
Zunftverfassung, S. 49 ff.
[10] Vgl. +Weinhold+ a. a. O., I. S. 191. +Schmoller+, Die Strassburger
Tucher- und Weberzunft, S. 359 ff., 521. -- +Mone+, Zeitschr. f. Gesch.
des Oberrheins, IX. S. 133 ff., 173 ff.; XV., S. 165.
[11] Abgedruckt im Archiv f. Frankf. Gesch. III F. VI, S. 94 ff. --
Aehnliche Vorschriften in +Goch+: Annalen des histor. Ver. für den
Niederrhein, Heft VI., S. 45. 78. -- Noch 1620 gibt der Amtmann in
Leerort den Weberknechten und Webermägden, »deren ein ziemlicher Anteil
dort vorhanden« (auch Lehrknechte und Lehrmägde werden erwähnt), ein
Kranken- und Sterbekassenstatut: Zeitschr. f. d. Kulturgeschichte,
N. F., III. (1874), S. 128. -- Ueber +München+ vgl. +Sutner+ in den
Histor. Abh. der k. bayer. Akademie d. W. II., S. 493.
[12] Vgl. +Stahl+ a. a. O., S. 80.
[13] In Frankfurt zahlte eine Frau, die das Handwerk treiben wollte, 30
Schilling und ein halb Viertel Wein und hatte dann Zunftrecht, ein Mann
3 Pfund und ein Viertel Wein. Schneiderordnung im II. Handwerkerbuch.
+Stahl+ a. a. O. hat Unrecht, wenn er meint, an die Frau seien
dieselben Anforderungen gestellt worden wie an einen Mann. Ueber Mainz:
+Stahl+, S. 83.
[14] Im Augsburger Stadtrecht von 1276 heisst es Art. 129 (S. 215 bei
+Meyer+): _Swaer siniu chint ze antuaerken lat dur lerunge, ez si sun
oder +tohter+, swaz lons man davon geheizzet, kumt daz ze clage, daz
sol ein burggrafe rihten darnach als die schulde geschaffen ist._
Dieselbe Formel noch in der Nürnberger Reformation von 1564 und im
Stadtrecht von Mühlhausen i. Th.: +Stahl+, S. 47. Aehnlich in England:
+Stahl+, S. 49. Ueber das ausgedehnte Arbeitsrecht der Frauen in den
Pariser Gewerben vgl. _Boileau_, _Livre des métiers_ und +Stahl+, S.
53-71.
[15] +Stahl+ a. a. O., S. 90 ff.
[16] +Westenrieder+, Beiträge zur vaterl. Gesch. etc. VI, S. 153. Vgl.
indessen das Stadtrecht von München, herausg. v. Auer, Art. 45: _Ain
frau, deu ze marcht stat und deu chauft und verchauft etc._
[17] Vgl. +Jäger+, Ulms Verfassung, bürgerliches und kommerzielles
Leben, S. 685. Dagegen sind die Viktualienhändler (Merzler) in Ulm,
die Hucker in Augsburg (Stadtr. S. 201), die Käufler in München
(Stadtrecht, Art. 440 f.) durchweg Männer. In Augsburg werden neben
den _keufel_ auch _verkauferinne_ erwähnt (Stadtr. S. 271 ff.), in
Danzig neben den _hoker_ auch _hokinnen_ (Hirsch, Danzigs Handels-
und Gewerbegesch., S. 316). Nach zahlreichen Beobachtungen, die ich
in dieser Hinsicht angestellt habe, ist überall im Mittelalter die
Höckerei ein vorwiegend männliches Gewerbe.