Dieses Vorgehen der Kirche fand unter den Bürgern lebhafte

Nacheiferung. Hier und da wurden Vermächtnisse gestiftet, um

denen, welche ein gefallenes Mädchen heirateten, eine Summe

Geldes zu gewähren. Ausserdem wurden aus Privatmitteln zahlreiche

+Rettungshäuser+ gegründet, die nach dem Muster der Bekinenhäuser

eingerichtet waren und von diesen oft schwer zu unterscheiden sind.

Schon im Jahre 1302 errichtete ein Speierer Bürger eine solche Anstalt,

in welcher öffentliche Frauen aufgenommen, genährt und gekleidet

wurden. Noch weiter ging 1303 Heinrich von Hohenberg, ein Scholar

zu Colmar, der in verschiedenen Städten Rettungshäuser begründete,

in welchen je 10 bis 25 Frauen Aufnahme, Ernährung und Bekleidung

erhielten. Die Mittel brachte er durch Sammlung milder Beiträge auf.

Auch in Strassburg stiftete er einen Bussschwesternverein, welchen der

Bischof Johann von Dirpheim am 8. Oktober 1309 bestätigte. »Sklaven«,

sagte er, »erlangen, wenn sie der Freiheit wiedergegeben werden,

alle Rechte freier Männer; es wäre daher unbillig, wenn Frauen, die

Sklavinnen der Sünde gewesen, nicht ähnlich behandelt würden, sobald

sie sich zu einem besseren Lebenswandel bekehren.« Der Bischof nahm

sie deshalb in seinen besonderen Schutz und erklärte sie von allem

Makel frei; ihres früheren Standes sollte nie mehr gedacht werden. Die

Bussschwestern oder bekehrten Frauen, wie Heinrich von Hohenberg sie

selbst nannte, trugen Röcke und Mäntel von Sackleinwand, daher sie

auch den Namen Sack-Bekinen erhielten. Die Gunst der Bürger wandte

sich ihrer wohltätigen Anstalt in reichem Masse zu; indessen wurde sie

schon 1315 infolge einer Pest zu einem Spital umgewandelt, in das die

Schwestern als Pflegerinnen und Pfründnerinnen aufgenommen wurden.

Eine ähnliche Anstalt schufen 1384 drei Bürger von Wien. Ratsherren

waren die Vorsteher ihres Hauses und eine der Schwestern die Meisterin

der übrigen. Der damalige Landesherzog gewährte nicht allein dem Hause

Steuerfreiheit, sondern er verordnete auch, dass jeder, welcher eine

der Insassinnen zum Weibe nehme, an seiner Ehre und seinen Zunftrechten

keinen Eintrag erleiden dürfe. Schmähungen oder Kränkungen jener

bussfertigen Frauen sollten strenge bestraft, aber auch diejenigen von

ihnen, welche in ihr früheres Leben zurückfielen, ertränkt werden. Die

Anstalt wurde sowohl aus der Stadtkasse als auch durch Vermächtnisse

von Bürgern und Bürgerinnen bedeutend vergrössert und bestand in

segensreichem Wirken bis zur Mitte des XVI. Jahrhunderts.

Ueber Italien und Frankreich hatten sich diese Anstalten teilweise

schon früher ausgebreitet. Nicht überall bewährten sie sich. Nicht

wenige erlagen der allgemeinen Sittenverderbnis des XV. Jahrhunderts,

ja manche boten gerade dem Uebel einen Schlupfwinkel, das sie bekämpfen

wollten.

Eine eigentümliche Beleuchtung des mittelalterlichen Frauenelends

bieten die Statuten des 1497 gestifteten Hauses der Pariser Büsserinnen

(filles pénitentes), welche der Bischof Simon von Champigny selbst

aufgesetzt hatte. Nach diesen sollten nur solche Mädchen aufgenommen

werden, die unter 30 Jahren alt wären und nachweisbar eine Zeit lang

ein lüderliches Leben geführt hätten. »Um zu verhüten, dass junge

Personen deswegen lüderlich werden, damit sie hernach hier eine Stelle

bekommen, so sollen die, welche schon einmal abgewiesen sind, davon

auf immer ausgeschlossen sein. Ueberdies sollen diejenigen, welche um

die Aufnahme angehalten haben, in die Hände ihres Beichtvaters einen

Eid ablegen, dass sie nicht selig werden wollen, wenn sie aus der

Absicht lüderlich geworden wären, um mit der Zeit in diese Gesellschaft

aufgenommen zu werden, und man soll ihnen sagen, dass, wenn man

erfahren würde, sie hätten sich aus diesem Grunde verführen lassen, sie

von dem Augenblicke an dieses Kloster meiden müssten, wären sie gleich

schon eingekleidet und hätten ihre Gelübde getan.« Der Missbrauch,

welchem durch diese Bestimmungen vorgebeugt werden sollte, muss nicht

selten gewesen sein. In Deutschland liess man nach dieser Richtung

Milde walten; ja viele Reuerinnenklöster gingen bald dazu über, auch

unbescholtene Mädchen aufzunehmen. Es unterliegt keinem Zweifel,

dass sie auf diesem Wege manche von dem Beginn eines schlechten

Lebenswandels abhielten, dessen Entstehungsursache ja hauptsächlich die

Verlassenheit und das Elend war.

* * * * *

Nach diesen Darlegungen wird es keinem Zweifel mehr unterliegen können:

auch das Mittelalter hat seine +Frauenfrage+ gehabt; es hat sie auch

zu +lösen+ versucht. Und diese mittelalterliche Frauenfrage war weit

schwieriger; sie umfasste viel breitere Schichten der Bevölkerung als

das, was heute unter jenem Schlagworte meist verstanden wird. Wie

unbedeutend, wie winzig müssen uns neben dem Massenelend unter den

Frauen des Mittelalters die Schmerzen erscheinen, denen die moderne

Frauenbewegung Heilung bringen will!

Und doch, wenn wir +unsere+ Verhältnisse mit denen des Mittelalters

vergleichen, +unsere+ Hilfsmittel mit denen jener rauhen, an Behagen

so armen Zeit -- haben wir dann gegründete Ursache, uns zu überheben?

Ist das Dasein unserer Fabrikarbeiterinnen und Handlungsgehilfinnen

etwa freundlicher gestaltet als das Los der Meistersfrauen und Töchter,

die ihren Gatten und Vätern im Gewerbe halfen, ja selbst als das der

Spinnmägde und Kämmerinnen, deren Arbeitsverhältnis durch Sitte und

Gesetz geregelt wurde? Haben wir Anstalten, welche an Reinheit und

Klarheit der Ziele sich mit den Bekinenstiftungen, den Samenungen,

den Häusern der Bussschwestern und Reuerinnen vergleichen liessen? Ist

die Stellung der Gesellschaft zu den »fahrenden Frauen« eine würdigere

geworden?

Gewiss hat das Mittelalter seine Frauenfrage nicht endgültig gelöst.

Es hat sie nicht endgültig lösen +können+, weil es die Quellen nicht

zu verstopfen vermochte, aus denen das Uebel sich in fortwährender

Wiederkehr erneuerte. Aber die Anstalten, welche es geschaffen hat,

genügten doch Jahrhunderte lang dem Bedürfnisse der Zeit, von der

man mit Unrecht mehr verlangen würde, als ihre Mittel erlaubten[64].

Absolute Lösungen für soziale Fragen sucht man nur im Lande Utopia.

Wir Menschen der wirklichen Welt müssen zufrieden sein, wenn das, was

wir schaffen, auch nur einer oder wenigen Generationen genügt. Mögen

die Nachkommenden es mitleidlos einreissen, sobald sie Besseres an die

Stelle setzen können!

Die Reformation des XVI. Jahrhunderts hat die entarteten

Frauenversorgungsanstalten des Mittelalters gewiss mit demselben

Rechte beseitigt wie die Stätten der sündigen Lust. Aber sie ist

hier revolutionär, nicht reformierend zu Werke gegangen; sie hat

zunächst nichts Positives an die Stelle des Eingerissenen zu setzen

vermocht, ausser einer Theorie, wenn man will, einem +Ideal+, dessen

Verwirklichung erst im Laufe der Jahrhunderte erfolgen konnte. Um dies

zu verstehen, muss man nicht vergessen, dass die Reformation das Weib

in einer sittlichen Erniedrigung und Entwürdigung vorfand, wie sie

brutaler kaum gedacht werden kann. Ihre erste Aufgabe musste darin

bestehen, die Ehe wieder zu heiligen. Damit veränderte sich auf einen

Schlag die ganze Stellung der Frau in der Gesellschaft. An die Stelle

des Frauenideals der Ritterromantik, welches die Körperschönheit der

Geliebten in den Vordergrund stellte, trat ein neues Frauenideal,

welches auf die Seelenreinheit und die sittlichen Eigenschaften der

deutschen Hausfrau und Hausmutter das Schwergewicht legte.

Gewiss waren es altjüdische Gedanken[65], denen Luther in seinem »Lob

eines frommen Weibes« in freier Uebertragung Ausdruck verliehen hat:

»Ein fromm gottesfürchtig Weib ist ein seltsam Gut, viel edler und

köstlicher denn eine Perle. Der Mann verlässt sich auf sie und vertraut

ihr alles. Sie erfreuet den Mann und machet ihn fröhlich, betrübet ihn

nicht, tut ihm Liebes und kein Leides sein Lebenlang. Geht mit Flachs

und Wolle um, schafft gern mit ihren Händen, zeuget ins Haus und ist

wie eines Kaufmanns Schiff, das aus fernen Ländern viel Ware und Gut

bringt. Frühe stehet sie auf, speiset ihr Gesinde und gibt den Mägden,

was ihnen gebühret. Wartet und versorget mit Freuden, was ihr zusteht.

Was sie nicht angeht, lässt sie unterwegen. Sie gürtet ihre Lenden

fest und streckt ihre Arme, ist rüstig im Hause. Sie merkt, was frommt

und verhütet Schaden. Ihre Leuchte verlischt nicht des Nachts. Sie

streckt ihre Hand nach dem Rocken und ihre Finger fassen die Spindel;

sie arbeitet gerne und fleissig. Sie breitet ihre Hände aus über die

Armen und Dürftigen, gibt und hilfet gern. Ihr Schmuck ist Reinlichkeit

und Fleiss. Sie tut ihren Mund auf mit Weisheit, auf ihrer Zunge ist

holdselige Lehre; sie zieht ihre Kinder fein zu Gottes Wort. Ihr Mann

lobet sie, ihre Söhne kommen auf und preisen sie selig.«

Aber diese Gedanken sind seit der Reformation in das deutsche

Volksbewusstsein übergegangen, und sie beherrschen noch heute die

Auffassung von der Ehe und der sozialen Stellung des Weibes in breiten

Schichten der Bevölkerung. Nicht von oben herab, bei den Spitzen

der Gesellschaft hat sich die Umwandlung zuerst vollzogen, sondern

von unten herauf, aus dem deutschen Bürgerstande heraus, ist die

Festigung und Kräftigung der Stellung der Frau in der Familie erfolgt.

Während die vornehme Gemeinheit der französischen Galanterie das

Hofleben und die adeligen Kreise des XVII. und XVIII. Jahrhunderts

beherrschte, streifte die bürgerliche Familie allmählich die aus dem

Mittelalter überkommenen Anschauungen ab und wies der Frau jene hohe

sittigende Stellung an, welche die Dichter unserer klassischen Periode

verherrlicht haben. Die anscheinend so engherzige Ausschliessung des

weiblichen Geschlechtes vom Erwerbsleben, welche sich in dieser Zeit

vollzog, musste mit zu diesem Ziele helfen. Dass sie sich aber ohne

stärkeres Widerstreben der Gesellschaft und der öffentlichen Gewalt

vollziehen +konnte+, scheint als Beweis dafür angesehen werden zu

müssen, dass die eingetretenen friedlichern Zeiten eine Ausgleichung

des im Mittelalter so bedeutenden Zahlenunterschiedes der Geschlechter

mehr und mehr herbeigeführt hatten. Die für so hart und engherzig

geltenden Zunftartikel, welche den in Unehe Erzeugten den Zutritt

zum Handwerk versagten, und die Beschäftigung weiblicher Personen

ausschlossen, wären dann, nach dieser Richtung wenigstens, nur Ausdruck

der allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft.

Denn das muss vor allem festgehalten werden: durch die ganze

Geschichte, und namentlich durch die Geschichte unseres Volkes geht

ein mächtiger Zug, der darauf hinführte, die Frau mehr und mehr

von der schweren, aufreibenden Mühsal des Erwerbs zu entlasten und

diese auf die stärkeren Schultern des Mannes zu laden, dem Manne die

schaffende, die werbende Arbeit der Gütererzeugung, der Frau die

verwaltende und erhaltende Tätigkeit in der Hauswirtschaft, dem Manne

den waglichen Kampf ums Dasein, der Frau die behagliche Gestaltung

desselben zuzuweisen. Diesen Zug der Entwicklung nach Möglichkeit zu

fördern, erschien den letztvergangenen Jahrhunderten als die Aufgabe

einer gesunden, historisch aufbauenden Sozialpolitik. Als Gehilfin

des Mannes im Rahmen der Familie mochte die Frau zum eigenen und

allgemeinen Besten auch in der eigentlichen Erwerbswirtschaft tätig

sein, nimmermehr jedoch als Konkurrentin des Mannes ausserhalb dieses

Rahmens[66].

Diese Entwicklung, die von der Urperiode unseres Volkes bis auf die

neueste Zeit herab sich mächtig wirksam erwiesen hat und der wir

unsere heutige Familienverfassung und unser in der Sitte begründetes

Ideal der Ehe verdanken, hat im letzten Jahrhundert einen Rückschlag

erlitten durch den gewerblichen Grossbetrieb mit seiner massenhaften

Frauenarbeit. Von den Fabriken hat letztere immer mehr auf den Handel

sich ausgedehnt und greift schon mächtig auf andere Berufsgebiete

über. Sie macht die Frau vom Erwerbe des Mannes mehr oder minder

unabhängig; aber sie macht sie nicht ökonomisch selbständig wie einst

im Mittelalter. Vielmehr bedingt sie in der Regel Abhängigkeit von

einem Unternehmer. Darin besteht ihre Gefahr. Ihre Folgen liegen klar

zutage: Entwürdigung des weiblichen Geschlechts, Erschwerung der

Familiengründung für die mit billiger Frauenarbeit konkurrierenden

Männer, Auflösung der häuslichen Bande, Verkümmerung und Verwilderung

der heranwachsenden Jugend. In vielen Arbeiterhaushalten ist die auf

der Ehe und väterlichen Gewalt beruhende Familie verlassen und an

ihre Stelle ein auf allerlei Vertragsverhältnissen beruhendes Gebilde

getreten[67].

Sollen wir -- das ist das verzweifelte Doppelproblem, welches uns

die moderne Frauenerwerbsfrage stellt -- im Widerspruche mit der

gesamten Kulturentwicklung das System der »billigen Hände« auf immer

weitere Berufsarten ausdehnen, sollen wir damit auch in diesen

Kreisen die Erschwerung der Familiengründung, die Auflösung der

Gesellschaft in ihre Atome immer allgemeiner machen? Soll die Ehe als

dauernde Lebensgemeinschaft temporären, jeder Willkür preisgegebenen

Verbindungen weichen? Und soll das Vertragsprinzip, auf dem die

Unternehmung beruht, allgemein auch für die Familie massgebend werden?

Oder sollen wir nicht vielmehr mit allen Kräften darnach streben, dass

allen Klassen der Bevölkerung der Friede und das Behagen des häuslichen

Herdes gesichert, dass der Familiensinn gestärkt und dass der Frau

dasjenige Gebiet erhalten werde, auf dem sie sich am glücklichsten

fühlt und auf welchem sie Werte schafft, die für die Nation kostbarer

sind als eine noch so grosse Steigerung der Produktion durch »billige

Hände«? Sollten nicht die Frauen selbst dieses ihr eigenstes Gebiet mit

allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln festhalten und mit den Männern

dahin arbeiten, dass die gewiss nicht unvermeidbaren Ursachen beseitigt

werden, welche in der modernen Gesellschaft so viele Männer an der

Eheschliessung und so viele Frauen an der Erfüllung ihres natürlichen

Berufes hindern?

Es ist bekannt, für welchen Teil dieser Alternative sich die moderne

Frauenbewegung und ihre Freunde entschieden haben. Sie wollen

völlige soziale und rechtliche Gleichstellung und auf der Grundlage

selbsteigenen Erwerbes von Mann und Weib eine Neuordnung der

geschlechtlichen Beziehungen. Ihnen sei zum Schluss noch Folgendes zu

bedenken gegeben.

Am 12. Juni 1907 wurden im Deutschen Reiche 9½ Millionen erwerbstätige

Frauen gezählt[68]. Dies bedeutet ziemlich genau ein Drittel aller

erwerbstätigen Personen oder die Hälfte der Frauen im Alter zwischen

dem 15. und dem 70. Lebensjahre. Von 1895 bis 1907 hat sich die Zahl

der erwerbstätigen männlichen Personen um 20%, die der weiblichen aber

um 44% vermehrt. Die Zunahme erstreckt sich auf alle Berufsgruppen,

trifft aber die selbständig und die unselbständig Erwerbstätigen in

sehr verschiedenem Masse. Die letzteren haben in allen Berufsgruppen

am stärksten sich vermehrt, während die selbständig tätigen Frauen

in der Urproduktion und in der Industrie eine Abnahme und nur im

Handel ebenfalls eine Zunahme aufweisen. Zu gleicher Zeit hat die Zahl

der weiblichen Dienstboten bei einer Volksvermehrung von 19% trotz

wachsenden Wohlstandes sich um reichlich 5% vermindert, und die Zahl

der berufslosen Angehörigen ist in ihrer Vermehrung hinter der Zunahme

der Gesamtbevölkerung zurückgeblieben.

Diese Zahlenverschiebungen werfen ein scharfes Schlaglicht auf

die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen die Frauenfrage

der Gegenwart steht. Nicht dass 1907 fast drei Millionen Frauen

mehr im Erwerb tätig waren als 1895 ist das bedeutsame, sondern

dass die Verkümmerung der Familienhaushaltung immer weniger Raum

für Frauenarbeit lässt und dass von den 9½ Millionen einen Beruf

ausübender weiblicher Personen mehr als 8 Millionen in abhängiger

Erwerbsstellung sich befanden. Nicht bloss in der Produktion sondern

auch im Handel, den persönlichen Diensten und selbst den liberalen

Berufen vollzieht sich das Eindringen der Frauen in +dieser+ Weise.

Darin liegt die ungeheure Schwierigkeit, darin der grosse Unterschied

zwischen der modernen Frauenfrage und derjenigen des Mittelalters.

Damals war sie eine Versorgungsfrage, heute ist sie Emanzipationsfrage.

Die ökonomische Entwicklung drängt von selbst auf eine rechtliche

Neuordnung, und auch die »Emanzipation vom Manne« mag sich in ihrem

Gefolge vielleicht durchsetzen lassen, soweit die Natur sie erlaubt.

Hinter ihr lauert aber ein neues, weit schwierigeres Problem: die

Emanzipation von der ökonomischen und sozialen Abhängigkeit, der

das Weib im Erwerbsleben immer mehr anheimfällt und mit jedem neuen

Erwerbsgebiete, das es erobert, mehr anheimfallen muss. Nach einem

Zeitalter des individuellen »Auslebens« von Weib und Mann sieht die

Zukunft wahrlich nicht aus. Die Fortsetzung der jüngsten Entwicklung

bedroht uns im Gegenteil mit einem Zustand, bei dem beide Geschlechter

gleichmässig in das Joch der Unternehmung eingespannt sind. In dem

Masse aber, als in dieser Arbeitsteilung uns technische Fortschritte

weiteren Raum für Frauenarbeit schaffen, wird zwischen dieser und der

Männerarbeit der Kampf heftiger werden, und schliesslich wird die

billigere Frauenhand den Sieg davon tragen. Die Folge kann nur eine

Umkehr des seitherigen Verhältnisses der Geschlechter in der Wirtschaft

sein: erwerbende Frauen -- haushaltende Männer, wenn man sich nicht

lieber vorstellen will, dass auch der Haushalt in seinen wichtigsten

Bestandteilen zum Gegenstande kapitalistischer Unternehmung geworden

sein wird[69].

Sollte das wirklich das Endziel der Entwicklung unserer Kulturvölker

sein, dass der Frau die Last der Produktion wieder aufgeladen würde,

die ihr eine Entwicklung von zwei Jahrtausenden Stück für Stück

abgenommen hat? Rückkehr zur Barbarei, Auflösung der Familienordnung,

wie sie seit der Reformation sich gestaltet hat, Zersetzung des

Haushalts, in welchem die Frau herrscht und Eingliederung derselben in

eine Erwerbsordnung, in der sie nur als dienendes Glied Raum finden

kann[70]: es wird schwer, an die Möglichkeit solchen Widersinns zu

glauben, schwer, eine Kultur als solche zu verstehen, die eines ihrer

kostbarsten Kleinode der Vernichtung preisgibt.

Anmerkungen.

[1] Vgl. meine »Bevölkerung von Frankfurt a. M. im XIV. und XV.

Jahrhundert« I, S. 40 ff. 61 ff. »Die Entstehung der Volkswirtschaft«

(7. Aufl.), S. 392 f. -- Möglicherweise lassen sich auf Grund der

Dresdener Steuerlisten aus dem XV. Jahrhundert für diese Stadt ähnliche

Ermittelungen anstellen. Vgl. +O. Richter+ im N. Archiv für sächs.

Gesch. u. Altertumsk. II., S. 274 ff., insbes. S. 279, Anm. 10.

[2] Nach diesen Ermittlungen, welche auf Grund der im Original

erhaltenen Erhebungslisten ausgeführt sind, kommen

im Jahre auf Steuerpflichtige Frauen Frauen in Prozent

insgesamt überhaupt der Steuerpflichtigen

1354 2669 481 18,0

1359 3164 589 18,6

1365 3021 615 20,3

1370 2697 484 18,0

1375 3004 616 20,5

1380 3055 509 16,6

1385 3391 824 24,3

1389 3165 742 23,4

1394 2600 539 20,7

1399 2652 614 23,1

1406 2383 500 20,9

1410 2456 568 23,1

1420 2345 551 23,5

1428 2411 466 19,3

1463 2560 638 24,9

1475 2782 733 26,3

1484 2483 705 28,4

1495 2579 715 27,7

1510 2328 640 27,5

[3] Solche Pestjahre waren in dem oben angegebenen Zeitraum 1356/7,

1364/5, 1395/6, 1402, 1412, 1418-1420, 1461 und 1463; in das Jahr 1387

fällt die Cronberger Schlacht. Man vergleiche damit die entsprechenden

Ziffern in obiger Tabelle.

[4] Vgl. meine Bevölkerung von Frkf. I, S. 507 ff.

[5] +J. Hartwig+, Die Frauenfrage im mittelalterlichen Lübeck:

Hansische Geschichtsblätter XXXV, S. 39 ff.

[6] +Hartwig+ a. a. O. S. 57 ff.

[7] +Schanz+, Zur Gesch. der deutschen Gesellenverbände, S. 5. +Stahl+,

das deutsche Handwerk, S. 274.

[8] Vgl. +Maurer+, Gesch. der Fronhöfe, I. 115. 135. 241 ff. II.

387 ff. III. 325.

[9] _Tyro. Prudentiae juris opificiariae praecursorum emissarius._ Der

Lehrjunge. Jena 1717, S. 35 ff. -- Ueber das Folgende vgl. +Stahl+,

das deutsche Handwerk, S. 42 ff. +Neuburg+, Zunftgerichtsbarkeit und

Zunftverfassung, S. 49 ff.

[10] Vgl. +Weinhold+ a. a. O., I. S. 191. +Schmoller+, Die Strassburger

Tucher- und Weberzunft, S. 359 ff., 521. -- +Mone+, Zeitschr. f. Gesch.

des Oberrheins, IX. S. 133 ff., 173 ff.; XV., S. 165.

[11] Abgedruckt im Archiv f. Frankf. Gesch. III F. VI, S. 94 ff. --

Aehnliche Vorschriften in +Goch+: Annalen des histor. Ver. für den

Niederrhein, Heft VI., S. 45. 78. -- Noch 1620 gibt der Amtmann in

Leerort den Weberknechten und Webermägden, »deren ein ziemlicher Anteil

dort vorhanden« (auch Lehrknechte und Lehrmägde werden erwähnt), ein

Kranken- und Sterbekassenstatut: Zeitschr. f. d. Kulturgeschichte,

N. F., III. (1874), S. 128. -- Ueber +München+ vgl. +Sutner+ in den

Histor. Abh. der k. bayer. Akademie d. W. II., S. 493.

[12] Vgl. +Stahl+ a. a. O., S. 80.

[13] In Frankfurt zahlte eine Frau, die das Handwerk treiben wollte, 30

Schilling und ein halb Viertel Wein und hatte dann Zunftrecht, ein Mann

3 Pfund und ein Viertel Wein. Schneiderordnung im II. Handwerkerbuch.

+Stahl+ a. a. O. hat Unrecht, wenn er meint, an die Frau seien

dieselben Anforderungen gestellt worden wie an einen Mann. Ueber Mainz:

+Stahl+, S. 83.

[14] Im Augsburger Stadtrecht von 1276 heisst es Art. 129 (S. 215 bei

+Meyer+): _Swaer siniu chint ze antuaerken lat dur lerunge, ez si sun

oder +tohter+, swaz lons man davon geheizzet, kumt daz ze clage, daz

sol ein burggrafe rihten darnach als die schulde geschaffen ist._

Dieselbe Formel noch in der Nürnberger Reformation von 1564 und im

Stadtrecht von Mühlhausen i. Th.: +Stahl+, S. 47. Aehnlich in England:

+Stahl+, S. 49. Ueber das ausgedehnte Arbeitsrecht der Frauen in den

Pariser Gewerben vgl. _Boileau_, _Livre des métiers_ und +Stahl+, S.

53-71.

[15] +Stahl+ a. a. O., S. 90 ff.

[16] +Westenrieder+, Beiträge zur vaterl. Gesch. etc. VI, S. 153. Vgl.

indessen das Stadtrecht von München, herausg. v. Auer, Art. 45: _Ain

frau, deu ze marcht stat und deu chauft und verchauft etc._

[17] Vgl. +Jäger+, Ulms Verfassung, bürgerliches und kommerzielles

Leben, S. 685. Dagegen sind die Viktualienhändler (Merzler) in Ulm,

die Hucker in Augsburg (Stadtr. S. 201), die Käufler in München

(Stadtrecht, Art. 440 f.) durchweg Männer. In Augsburg werden neben

den _keufel_ auch _verkauferinne_ erwähnt (Stadtr. S. 271 ff.), in

Danzig neben den _hoker_ auch _hokinnen_ (Hirsch, Danzigs Handels-

und Gewerbegesch., S. 316). Nach zahlreichen Beobachtungen, die ich

in dieser Hinsicht angestellt habe, ist überall im Mittelalter die

Höckerei ein vorwiegend männliches Gewerbe.

Die Frauenfrage im Mittelalter · 第 4 / 6 段