das ist die Stimmung des ausgehenden Mittelalters, welche mit

ergreifender Naturwahrheit die Kunst in den Totentänzen mit ihrem

schneidenden Sarkasmus und ihren packenden Kontrasten wiedergespiegelt

hat.

Es kann uns darum auch kaum Wunder nehmen, wenn wir in den Chroniken

der Zeit unmittelbar neben der Schilderung des schwarzen Todes und der

Geisslerfahrten, neben der Erzählung von grausigen Judenschlächtereien,

blutigen Fehden und Hinrichtungen die Darstellung der Tanzwut lesen,

welche im XIV. Jahrhundert die ganze Bevölkerung der rheinischen Städte

ergriff[42], wenn wir sehen, dass während heute nicht Hände genug

vorhanden sind, um die Toten zu begraben, morgen schon die Kirchen kaum

die Zahl der Brautpaare zu fassen vermögen, welche sich zum Traualtar

drängen[43], wenn wir in den städtischen Gesetzbüchern auf derselben

Seite einen Ratsbeschluss gegen die allzuzahlreichen Widmungen an die

Kirche finden, auf welcher auch ein Verbot des übermässigen Luxus

bei Hochzeiten und Kindtaufen Platz gefunden hat, wenn wir in einer

Epoche, die viele sich als das Urbild des Beharrens denken, die Moden

fast über Nacht wechseln sehen. »In der zeit (um 1380) war der sitt

von der kleidung verwandelt, also, wer heur ein meister war von den

schneidern, der war über ein jahr ein knecht«[44]. Es gibt vielleicht

keine Erscheinung dieser Zeit, die all diese scharfen Gegensätze so

verkörpert, wie jener aussätzige Barfüssermönch, von welchem die

Limburger Chronik erzählt, dass er bei all dem unsäglichen Elend seiner

Krankheit »die besten lieder vnd reihen machte .... und was er sung,

das sungen die leut alle gern, vnd alle meister pfiffen und andere

spilleut furten den gesang und das Gedicht...., und war das alles

lustiglich zu hören«[45].

Erwägen wir dies alles, so wird uns auch das zahlreiche Auftreten und

das wunderliche Gebaren der +fahrenden Leute+[46] verständlicher,

unter denen wieder die Frauen massenweise vertreten waren. Diese

fahrenden Frauen finden wir zunächst in der Gesellschaft jener

Gaukler- und Possenreisserbanden, jener Spielleute und Bettler, die

wir das ganze Mittelalter hindurch überall da erscheinen sehen, wo

ein grosser Zusammenstrom von Menschen stattfand. Sie traten hier auf

als Spielweiber und herumziehende Künstlerinnen, als Gauklerinnen

und Tänzerinnen, als Leier- und Harfenmädchen. In mancher Hinsicht

berühren sie sich mit dem leichten Volk der fahrenden Schüler und

wandernden Kleriker, gegen welche die Konzilien vergeblich eiferten.

Sie erscheinen in grossen Scharen am fürstlichen Hoflager, bei den

Kaiserkrönungen, auf Reichstagen, Turnieren, Kirchenversammlungen, auf

Messen und Märkten. »Man kann sich nichts Widerlicheres denken«, sagt

Weinhold, »als diese entsittlichten hungernden und lungernden Banden,

welche zu Hunderten durch das Land streiften, wo sich nur ein Fest

zeigte, den Raben gleich sich sammelten und ihre durchlöcherte Hand

frech fordernd hinhielten.«

Scharen dieser fahrenden Weiber begleiteten schon die Kreuzfahrer

nach Asien. Dem französischen Heere sollen ihrer i. J. 1180 nicht

weniger als 1500 gefolgt sein, und noch Ludwig der Heilige vermochte

den dadurch in seinem Heere entstandenen Unfug kaum zu dämpfen. Von

Friedrich II., der 1229 im Gelobten Lande sich aufhielt, erzählt

Matheus Parisiensis, der Mönch von St. Alban, dass er Sarazenen, die

er zur Tafel gezogen hatte, durch die Künste christlicher Spielweiber

unterhielt. Am französischen und englischen Hofe gab es im XIII. und

XIV. Jahrhundert einen eigenen Marschall zur Beaufsichtigung dieser

Personen. In Deutschland finden wir sie 1394 bei dem Reichstage zu

Frankfurt a. M. in der ansehnlichen Zahl von 800, und die Menge

der fahrenden Frauen, welche sich zu den Konzilien von Basel und

Konstanz eingefunden hatten, soll 1500 betragen haben. In Basel hatte

während des Konzils der Herzog von Sachsen in seiner Eigenschaft

als Reichsmarschall die Aufsicht über die fahrenden Dirnen. Er war

es auch, der eine Zählung derselben veranstaltete, die aber nur zur

Hälfte durchgeführt wurde, weil der damit Beauftragte das widerwärtige

Geschäft für zu gefährlich hielt[47].

Wie im Gefolge des Adels und der Geistlichkeit, so erscheinen sie nicht

minder zahlreich im Tross der in den französisch-englischen Kriegen

aufgekommenen Söldnerheere. Schon aus dem XIV. Jahrhundert erzählt

Königshofens Chronik, dass ihrer 800 mit den Landsknechten zu Felde

gezogen seien und dass sie zu ihrer Beschirmung einen eigenen Amtmann

gehabt, dem sie wöchentlich eine Abgabe entrichten mussten. Dieser

Amtmann oder Weibel bildet eine stehende Charge in den Heeren bis zum

dreissigjährigen Kriege. Dass aber jene Massen fahrender Weiber, welche

gewöhnlich mit den Trossbuben zusammengenannt werden, den Zeitgenossen

als integrierendes Glied der Heeresorganisation erschienen und dass sie

auf Kriegszügen wichtige Dienste leisteten, lernen wir aus Leonhard

Fronspergers Kriegsbuch[48], das sich über die Aufgaben besagten

Weibels weitläufig vernehmen lässt. Aus seiner Darstellung erkennt man,

wie leicht sich die zahlreiche weibliche Gefolgschaft der Landsknechte

der damaligen Heeresordnung als nützliches und selbst notwendiges Glied

einfügen liess, und wir werden uns deshalb nicht mehr wundern, wenn wir

lesen, dass Herzog Albas Heer auf seinem Zuge nach den Niederlanden von

400 Dirnen zu Pferd und 800 zu Fuss, »in Kompagnien geteilt und hinter

ihren besonderen Fahnen in Reih und Glied geordnet«, begleitet war.

»Jeder war nach Verhältnis ihrer Schönheit und ihres Anstandes der Rang

ihrer Liebhaber bestimmt und keine durfte bei Strafe diese Schranken

überschreiten«[49].

So befremdlich und widerwärtig uns diese Erscheinung auch anmuten mag,

so kann doch der Versuch nicht allzu schwer fallen, sie zu erklären und

uns menschlich näher zu rücken.

Eine sichere, sesshafte Existenz war im Mittelalter weit seltener

möglich und wurde selbst weniger als Bedürfnis empfunden als

heutzutage. Wie noch in unserer Zeit die Tataren der russischen Steppe

leichten Muts ihre Zeltdörfer abbrechen, nachdem sie in einjähriger

Brennwirtschaft dem Boden flüchtig eine Ernte abgewonnen, so haben

im XIII. und XIV. Jahrhundert nicht selten ganze Dorfschaften in

Deutschland ihre Sitze gewechselt. Hunger und Kriegsnot, Hagelschlag

und Viehsterben, vielleicht auch bloss der lebendige Wandertrieb und

das Bewusstsein, wenig zu verlieren zu haben -- wer weiss, welche

Momente noch sonst hier jedesmal wirksam wurden! Ein grosser Teil

der Bevölkerung lag beständig auf der Landstrasse, und die Weistümer

der Dörfer wie die Ratsbeschlüsse der Städte gedenken dieser

wandernden Leute gleichmässig mit Nachsicht, ja mit mildtätiger

Fürsorge. Bei den oft wiederkehrenden allgemeinen Notständen bildeten

sich ganze Bettlerheere von Männern und Weibern, überfielen wie

Heuschreckenschwärme die Städte und erforderten nicht selten ernstliche

Vorkehrungen[50]. Viele von ihnen mögen dann nie wieder zur dauernden

Ansässigkeit gelangt sein. Die alleinstehenden Frauen namentlich,

schutz- und hilflos in einer gewalttätigen Gesellschaft, mochten sich

leicht entschliessen, ihren Wohnort zu verlassen und einem lockenden

Rufe in die Ferne zu folgen. Die Frankfurter Steuerlisten des XIV. und

XV. Jahrhunderts geben uns eine Vorstellung davon, wie entsetzlich

verbreitet die Armut unter ihnen war. Im Jahre 1410 führt das Bedebuch

2461 Steuerpflichtige auf, von denen 336 oder 13,7 Prozent ausdrücklich

als arm bezeichnet werden. Von der Gesamtzahl waren 1888 Männer und 568

Frauen; unter den Männern gab es 148 oder 7,8 Prozent Arme, unter den

Frauen 188 oder 33,6 Prozent! Das Mittelalter kannte freilich keine

Armenpolizei, die dem Bettel mit Gefängnisstrafen beikommen zu können

meinte. Noch im Jahre 1489 beschloss der Frankfurter Rat -- wer weiss,

zum wie vielten Male? -- _keynen frembden betteler nit vffnemen zu

burger_. Auf freien Plätzen und an Strassenecken, vor den Kirchtüren

und auf den Brücken lagen die Blinden, die Lahmen, die Aussätzigen,

und nicht selten schlugen Bettler und Vagantenscharen hart unter den

Stadtmauern ihre Barackenlager auf, wenn man ihnen die Tore verschloss.

Bei Messen und Kaiserkrönungen sowie an den offiziellen Betteltagen

ergossen sie sich dann unaufhaltsam in die Stadt.

Was sollte diese Leute an der Scholle halten, wenn ihr Erwerb

spärlicher floss und der Wettbewerb um die private Mildtätigkeit zu

gross wurde? Auch hier geben die Frankfurter Steuerlisten erwünschten

Aufschluss. Oft genug fanden die Bedemeister die Quartiere der

steuerpflichtigen Frauen leer. »_Recessit_«, »_Ist enweg_«, »_Ist

davon gelauffen_«, »_Ist gangen bedeln_«, wird dann wohl lakonisch

hinter dem Namen bemerkt: niemand weiss, wohin sie gekommen. Dass

sich aus derartigen Elementen die Schwärme der Fahrenden vielfach

rekrutierten, unterliegt kaum einem Zweifel. Oft mag freilich auch

die Scheu vor der Arbeit an der Spindel oder auf dem Felde, die Lust

an einem ungebundenen Leben ausschlaggebend gewesen sein. In einem

Volksliede[51] dieser Zeit fragt eine Mutter ihre Tochter:

»Och metgen, wat hait dir der rocken gedain,

dat du niet me machs spinnen?

du suist in over die aesselen an

recht wolstu mit eime kinge.«

Und die Tochter antwortet:

»Och moder, ich haven ein eit gesworn,

dat ich niet me mach spinnen,

ich haven ein lantsknecht lef und wert,

licht mir in minen sinnen.

Hi drinkt so gerne den kölen win,

hi sluit mich in sin blanke armelin

den awent zu dem morgen.«

In einem andern[52] stellt die Mutter dem Mädchen die Wahl frei

zwischen einem Ritter, einem Bauern und einem Landsknecht, und die

Tochter antwortet:

»Boeren, dat sijn boeren,

si drinken so selden den wijn,

so en doet die vrome lantsknecht niet,

hi schencter so dapperlic in.«

Manchmal mag auch die Verführung das ihrige getan haben, wie in dem

bekannten Liede[53]:

»Nun schürz dich, Gredlein, schürz dich!

wolauf, mit mir darvon!

das korn ist abgeschnitten,

der wein ist eingeton« ...

Do nam ers bei der hende,

bei ir schneweissen hant,

er fürets an ein ende,

do er ein wirtshaus fand.

»Nun wirtin, liebe wirtin,

schaut uns umb külen wein!

die kleider dises Gredlein

müssen verschlemmet sein.«

War einmal der verhängnisvolle Schritt getan, so gab es so leicht keine

Rückkehr. Die Frauen fast aller Stände folgten nur zu leicht der eiteln

Weltlust. Ueber die hohen Klostermauern, durch die Schlüssellöcher der

eisenbeschlagenen Pforten hielt sie ihren Einzug:

»Gott geb dem ein verdorben jar,

der mich macht zu einer nunnen

und mir den schwarzen mantel gab,

den weissen rock darunden!«

So sang und pfiff man um 1359 auf allen Strassen[54].

Die fahrenden Leute waren im Mittelalter ehr- und rechtlos; um so

lieber mochten sich die Frauen den Kriegsheeren anschliessen, wo sie

mindestens geduldet und geschützt waren und wo sie in den wilden Ehen,

die sie mit den Landsknechten und ihren Offizieren eingingen, einigen

Rückhalt fanden. Endlich bleibt zu erwägen, dass die Art der damaligen

Kriegsführung die Mitnahme zahlreicher Frauenzimmer, wenn auch

vielleicht nicht unbedingt nötig machte, so doch sehr erleichterte.

Durch viele Stellen der Landsknechtslieder wird bezeugt, dass nicht

leicht einer ohne sein »Fräulein« auszog:

»Der in den krieg wil ziehen

der sol gerüstet sein;

was sol er mit im füren?

ein schönes frewelein,

ein langen spiess, ein kurzen tegen;

ein herren wöln wir suchen,

der uns gelt und bscheid sol geben.«[55]

Freilich wurden diese Ehen oft ebenso rasch gelöst als geschlossen. In

einem andern Volkslied wird das Betragen der Frauen nach einer Schlacht

geschildert:

»Erst hebt sich an die klag der trewen frawen,

ein iede tut nach irem man umb schawen;

welcher der ir ist bliben tot,

darf nit vor schanden lachen --

biss sie ein andern hat.«

Mag dieser Uebergang zu »einem Andern« die Regel gebildet haben,

immerhin finden wir auch Beispiele unwandelbarer Treue, wie in dem

schönen Liede[56] von den neun Landsknechten und einer jülich’schen

Maid, die ihren in Gefangenschaft geratenen Geliebten zu retten

sucht. So fällt auch auf dieses unserem Empfinden so wenig zusagende

Verhältnis ein versöhnender Strahl der alles wagenden und alles

duldenden Liebe.

* * * * *

Unstreitig die bedenklichste Erscheinung des Mittelalters bilden

diejenigen +fahrenden Frauen+, welche +in den Städten sich dauernd

niederliessen+ und hier nicht wenig zur Lockerung der Sitten

beitrugen[57]. Dieselben kommen zwar auch noch unter mancherlei

anderen Namen vor[58]; dass sie jedoch vorwiegend +Fremde+ waren,

zeigen zahlreiche Bestimmungen der über sie erlassenen Ratsordnungen.

Das Mittelalter war in Beziehung auf die öffentlichen Dirnen weit

entfernt von jener übelangebrachten Prüderie, die heute noch so

vielfach eine unbefangene Erörterung dieses ja immerhin sehr heikeln

Gegenstandes verhindert. Es nahm ihr Bestehen als ein »zur Verhütung

grösseren Unheils« notwendiges Uebel hin, dessen Beseitigung kaum

je ernstlich in Erwägung gezogen wurde. In Frankfurt konnten sie

das Bürgerrecht erlangen und wurden wie andere Neubürger in das

Bürgerbuch eingetragen[59]. Die Frauen, welche sich dem elendesten

aller Gewerbe hingaben, betrachtete man mehr als Unglückliche, Verirrte

und Leichtsinnige[60] denn als Lasterhafte. Den Männern, welche ihren

Umgang suchten, haftete ebensowenig ein Makel an als denjenigen, welche

in »Unehe« (dem Konkubinat) lebten. Bildete doch selbst in den Zeiten

des ritterlichen Frauendienstes der eheliche Stand eines von beiden

Teilen oder beider für die »Minne« kein Hindernis.

Oeffentliches Aergernis suchte freilich auch das Mittelalter in diesen

Dingen zu vermeiden; aber es fasste diesen Begriff doch noch sehr

eng. Die gemeinen Frauen wurden fast überall gezwungen, in bestimmten

entlegenen Strassen oder in den Vorstädten zu wohnen; am häufigsten

suchte man sie in +Frauenhäusern+ zu vereinigen. Die letzteren waren

meist von den Stadträten selbst oder den Landesherren errichtet und

bildeten dann oft eine vom Standpunkt der städtischen Finanzen nicht

zu unterschätzende Einnahmequelle, welche selbst hohe kirchliche

Würdenträger ohne Skrupel auspumpten und der Adel gern zu Lehen nahm.

Sie wurden von den Städten entweder in eigenem Betrieb durch Beamte

verwaltet oder an Privatunternehmer verpachtet. Die letzteren hiessen

Frauenwirte und Wirtinnen oder Frauenmeister, bez. Meisterinnen,

und waren durchweg an genaue Vorschriften gebunden. Sie unterlagen

hierbei der Beaufsichtigung durch die städtischen Behörden. Meist war

den Ratsknechten, oft auch dem Henker oder Stöcker die unmittelbare

Ueberwachung der Dirnen anvertraut; die letzteren hatten diesen

Bediensteten dafür gewisse wöchentliche Gebühren zu entrichten. Die

Oberaufsicht lag gewöhnlich in den Händen des Bürgermeisters oder einer

Ratsdeputation, deren Befugnisse fast unbeschränkt waren.

Die Frauenhäuser standen als befriedete Orte unter einem ganz

besonderen Schutz; Unfug, der dort verübt war, wurde doppelt hart

bestraft. Die Insassen derselben genossen eines ausschliessenden

Gewerberechts; wie die Zunftmeister gegen Störer und Bönhasen, so

gingen sie gegen den unlauteren Wettbewerb der »heimlichen« Frauen

vor, welche in Bürgerhäusern ihre Schlupfwinkel hatten, und mehr als

einmal übten sie gegen diese gewalttätige Selbsthilfe. Eigentliche

Korporationen, wie in Genf und Paris, scheinen sie in Deutschland nur

vereinzelt gebildet zu haben; so hatten die öffentlichen Frauen in

Leipzig eine Verbindung mit eigenen Satzungen, die ihre Vorsteherin

selbst wählte und jährlich auf Mitfasten eine Prozession hielt.

Ueberall aber waren sie bei öffentlichen Festlichkeiten, namentlich

bei Fürstenempfängen, neben der körperschaftlich geordneten übrigen

Bevölkerung als besondere Standesgruppe vertreten. Selbst bei den

Schmäusen und Tänzen, mit welchen sich die ehrsame Bürgerschaft und

der Rat vergnügten, war ihnen zu erscheinen erlaubt. Sie pflegten

bei solchen Gelegenheiten wohl ihre Glückwünsche darzubringen und

Blumensträusse zu überreichen, wogegen sie eine Ehrung, bestehend

in Speise und Trank oder einem Geldgeschenke, empfingen. Bei der

Durchreise hoher Herrschaften wurden ihre Häuser zu deren Empfang

besonders geschmückt und beleuchtet; ja sie wurden bisweilen bei

solchen Gelegenheiten auch auf städtische Kosten gekleidet. In

Zürich herrschte noch 1516 der Brauch, dass der Bürgermeister, die

Gerichtsdiener und die gemeinen Frauen mit den fremden Gesandten,

welche in die Stadt kamen, zusammen speisten.

Das Tun und Treiben in den Frauenhäusern war durch besondere Ordnungen

geregelt, welche einen schlagenden Beweis für die eingehende Sorgfalt

und die menschenfreundliche Gesinnung abgeben, mit denen das

Mittelalter auch jene elendesten aller menschlichen Wesen behandelte.

Jedenfalls stechen sie vorteilhaft ab gegen die Massregeln der

modernen Sittenpolizei, welche in diesen Dingen noch immer zwischen

weitherziger Duldung und radikaler Unterdrückung einen nicht sehr

würdigen Eiertanz aufführt. Sie suchen die öffentlichen Frauen vor

Uebervorteilung und roher Behandlung durch Wirte oder Wirtinnen zu

schützen, ihnen die Freiheit der Bewegung, das Recht des Kirchenbesuchs

und die Heilighaltung der Festtage zu gewährleisten und ihnen die

Rückkehr zu einem geordneten Lebenswandel zu erleichtern. Früh finden

wir eine gesundheitliche Ueberwachung derselben, und in Ulm gab es

sogar eine besondere Badstube für ihren Gebrauch. In dem dortigen

Frauenhause wurden die Weiber zur Arbeit angehalten; jede Insassin

musste dem Wirte täglich zwei »Andrehen« Garn spinnen oder, wenn sie

das nicht wollte, ihm für jede Andrehe 3 Heller zahlen. Dafür war

der Wirt auch verpflichtet, in die Hilfskasse der Frauen, zu der

jede wöchentlich einen Heller zahlte, jedesmal das Doppelte dieses

Betrags zu legen. Das gesammelte Geld diente dazu, krank oder brotlos

gewordene Frauenhauserinnen zu unterstützen. Es bestand also Kranken-

und Arbeitslosen-Versicherung, zu der Unternehmer und Arbeiterinnen

beitrugen. Ueber Kost und Lohn enthält die Frauenhausordnung von 1416

die genauesten Vorschriften; überall leuchtet das Bestreben durch,

die Gewalt des Wirtes in möglichst enge und fest bestimmte Grenzen

einzuschliessen.

Wie gross die Anzahl der feilen Frauen in den einzelnen Städten gewesen

sei, lässt sich fast nirgends mehr bestimmen. In den meisten Städten

finden wir mehrere (meist zwei oder drei) Frauenhäuser; die grösste

Zahl von Frauen, welche wir in einem solchen Hause antreffen, beträgt

fünfzehn. Indessen ist nicht zu übersehen, dass auch ausserhalb

der Frauenhäuser die Lüderlichkeit eine Stätte fand. Nach allen

Schilderungen muss im XV. Jahrhundert die Prostitution in den deutschen

Städten eine furchtbare Ausdehnung gewonnen haben. Der zu gewissen

Zeiten sehr starke Fremdenverkehr und die ständige Anwesenheit einer

beträchtlichen Zahl von ehelosen Geistlichen, Handwerksgesellen und

Kaufmannsdienern auf der einen Seite, die öffentliche Duldung des

Unwesens in den Frauenhäusern auf der andern Seite wirkten mit der

durch den wachsenden Reichtum geförderten Zuchtlosigkeit in den höheren

Klassen zusammen, um eine geradezu schaudererregende Verwilderung und

Verrohung hervorzubringen. In diesen Sumpf der Sittenlosigkeit wurde

bald alles hineingerissen, die niederen wie die höheren Stände, die

bürgerlichen Haushaltungen wie die Frauenklöster und Bekinenanstalten.

Eine Reaktion gegen dieses Treiben konnte nicht ausbleiben. Sie ging

von den Zünften und Gesellenverbänden aus, welche ihren Mitgliedern den

Verkehr mit lüderlichen Dirnen seit dem Beginn des XV. Jahrhunderts

untersagten. Weit später folgten Massregeln der öffentlichen

Gewalt. Immer allgemeiner wurde den Dirnen, wie anderen Kategorien

der »unehrlichen Leute«, eine besondere Tracht oder ein Abzeichen

vorgeschrieben, damit sie von den ehrbaren Frauen geschieden und »nach

ihrem wahren Werte angesehen« werden könnten. Man untersagte ihnen

das Erscheinen bei Tänzen und Hochzeitsfesten; man wies ihnen in den

Kirchen einen gesonderten Platz an; ja man schloss sie selbst nach

ihrem Tode von dem allgemeinen Friedhof aus und liess ihre Leichen auf

dem Schindanger verscharren. Dem XVI. Jahrhundert blieb es vorbehalten,

zu diesen Unmenschlichkeiten noch die Strafen des Ausstellens

am Pranger, des »Schnellens« und der öffentlichen Auspeitschung

hinzuzufügen. Die Reformation bewirkte allerwärts, auch an katholisch

gebliebenen Orten, die Aufhebung der Frauenhäuser, freilich nicht ohne

gerade in diesem Punkte auf heftigen Widerstand zu stossen.

Indessen würde man irren, wenn man wähnte, in jenen barbarischen

Aechtungsmitteln des XV. Jahrhunderts habe die Weisheit des

Mittelalters gegenüber den gefallenen Frauen ihr Ende gefunden. Die

Kirche hatte es immer als eine wichtige Aufgabe christlicher Liebe

bezeichnet, diese Tiefgesunkenen zu retten; das kanonische Recht

empfahl die Ehelichung einer Gefallenen als ein Verdienst. Aber nur

zu oft entsprachen dieser Theorie nicht die Taten des Klerus, der

an vielen Orten den Gläubigen mit bösem Beispiele voranging. Der

Ausdruck »Pfaffenmagd« wird im ganzen späteren Mittelalter den ärgsten

Schimpfwörtern gleich geachtet. Ueber die sittliche Verwahrlosung,

der manche Klöster zu Zeiten anheimgefallen waren, besitzen wir

erschreckende Schilderungen[61].

Aber die Kirche hat doch früh auf diesem Gebiete auch +positive

Reformarbeit+ geleistet. Schon im Anfang des XIII. Jahrhunderts

hatte ein Priester Rudolf in den rheinischen Städten den verlorenen

Frauen seinen Bekehrungseifer zugewendet[62]. »Herr, wir sind arm und

schwach«, war ihm einmal von solchen geantwortet worden; »wir können

uns auf keine andere Weise ernähren; gebt uns Wasser und Brot, und

wir werden euch gerne gehorchen.« In Worms und der Umgegend hatte er

einige dieser Frauen bekehrt und in ein Haus aufgenommen; in Strassburg

hatte er 1225 eine Klause für die Bussfertigen errichtet. Zwei Jahre

später erhielt er ein päpstliches Breve, durch welches sämtliche von

ihm bekehrten Frauen unter dem Namen der +Reuerinnen+ dem Orden

der heiligen Magdalena angeschlossen wurden. Aus diesem kleinen Anfang

ging in Strassburg das grosse Reuerinnenkloster hervor, nachdem durch

eine Bulle Gregors IX. von 1246 die Büsserinnen der heiligen Magdalena

in Deutschland ermächtigt worden waren, Klöster zu bauen. Solche

Klöster der Büsserinnen, Reuerinnen oder weissen Frauen entstanden

bald auch in andern Städten. Ihr nächster Zweck[63] war die Besserung

der Verirrten und die Zurückführung derselben in die ehrbare weltliche

Gesellschaft. Dies geschah durch ein unter strenger Klausur stehendes,

sonst aber nicht allzuharten Regeln unterworfenes Leben in Gebet und

Arbeit. Nur diejenigen, welche durch ihre Haltung bewiesen hatten, dass

sie entschlossen seien, dauernd ein Dasein strengster Büssung und

Kasteiung zu führen, wurden als eigentliche Klosterfrauen zur Ablegung

des Gelübdes zugelassen und in die »Samenung zur heiligen Magdalena«

aufgenommen.

Die Frauenfrage im Mittelalter · 第 3 / 6 段