ergreifender Naturwahrheit die Kunst in den Totentänzen mit ihrem
schneidenden Sarkasmus und ihren packenden Kontrasten wiedergespiegelt
hat.
Es kann uns darum auch kaum Wunder nehmen, wenn wir in den Chroniken
der Zeit unmittelbar neben der Schilderung des schwarzen Todes und der
Geisslerfahrten, neben der Erzählung von grausigen Judenschlächtereien,
blutigen Fehden und Hinrichtungen die Darstellung der Tanzwut lesen,
welche im XIV. Jahrhundert die ganze Bevölkerung der rheinischen Städte
ergriff[42], wenn wir sehen, dass während heute nicht Hände genug
vorhanden sind, um die Toten zu begraben, morgen schon die Kirchen kaum
die Zahl der Brautpaare zu fassen vermögen, welche sich zum Traualtar
drängen[43], wenn wir in den städtischen Gesetzbüchern auf derselben
Seite einen Ratsbeschluss gegen die allzuzahlreichen Widmungen an die
Kirche finden, auf welcher auch ein Verbot des übermässigen Luxus
bei Hochzeiten und Kindtaufen Platz gefunden hat, wenn wir in einer
Epoche, die viele sich als das Urbild des Beharrens denken, die Moden
fast über Nacht wechseln sehen. »In der zeit (um 1380) war der sitt
von der kleidung verwandelt, also, wer heur ein meister war von den
schneidern, der war über ein jahr ein knecht«[44]. Es gibt vielleicht
keine Erscheinung dieser Zeit, die all diese scharfen Gegensätze so
verkörpert, wie jener aussätzige Barfüssermönch, von welchem die
Limburger Chronik erzählt, dass er bei all dem unsäglichen Elend seiner
Krankheit »die besten lieder vnd reihen machte .... und was er sung,
das sungen die leut alle gern, vnd alle meister pfiffen und andere
spilleut furten den gesang und das Gedicht...., und war das alles
lustiglich zu hören«[45].
Erwägen wir dies alles, so wird uns auch das zahlreiche Auftreten und
das wunderliche Gebaren der +fahrenden Leute+[46] verständlicher,
unter denen wieder die Frauen massenweise vertreten waren. Diese
fahrenden Frauen finden wir zunächst in der Gesellschaft jener
Gaukler- und Possenreisserbanden, jener Spielleute und Bettler, die
wir das ganze Mittelalter hindurch überall da erscheinen sehen, wo
ein grosser Zusammenstrom von Menschen stattfand. Sie traten hier auf
als Spielweiber und herumziehende Künstlerinnen, als Gauklerinnen
und Tänzerinnen, als Leier- und Harfenmädchen. In mancher Hinsicht
berühren sie sich mit dem leichten Volk der fahrenden Schüler und
wandernden Kleriker, gegen welche die Konzilien vergeblich eiferten.
Sie erscheinen in grossen Scharen am fürstlichen Hoflager, bei den
Kaiserkrönungen, auf Reichstagen, Turnieren, Kirchenversammlungen, auf
Messen und Märkten. »Man kann sich nichts Widerlicheres denken«, sagt
Weinhold, »als diese entsittlichten hungernden und lungernden Banden,
welche zu Hunderten durch das Land streiften, wo sich nur ein Fest
zeigte, den Raben gleich sich sammelten und ihre durchlöcherte Hand
frech fordernd hinhielten.«
Scharen dieser fahrenden Weiber begleiteten schon die Kreuzfahrer
nach Asien. Dem französischen Heere sollen ihrer i. J. 1180 nicht
weniger als 1500 gefolgt sein, und noch Ludwig der Heilige vermochte
den dadurch in seinem Heere entstandenen Unfug kaum zu dämpfen. Von
Friedrich II., der 1229 im Gelobten Lande sich aufhielt, erzählt
Matheus Parisiensis, der Mönch von St. Alban, dass er Sarazenen, die
er zur Tafel gezogen hatte, durch die Künste christlicher Spielweiber
unterhielt. Am französischen und englischen Hofe gab es im XIII. und
XIV. Jahrhundert einen eigenen Marschall zur Beaufsichtigung dieser
Personen. In Deutschland finden wir sie 1394 bei dem Reichstage zu
Frankfurt a. M. in der ansehnlichen Zahl von 800, und die Menge
der fahrenden Frauen, welche sich zu den Konzilien von Basel und
Konstanz eingefunden hatten, soll 1500 betragen haben. In Basel hatte
während des Konzils der Herzog von Sachsen in seiner Eigenschaft
als Reichsmarschall die Aufsicht über die fahrenden Dirnen. Er war
es auch, der eine Zählung derselben veranstaltete, die aber nur zur
Hälfte durchgeführt wurde, weil der damit Beauftragte das widerwärtige
Geschäft für zu gefährlich hielt[47].
Wie im Gefolge des Adels und der Geistlichkeit, so erscheinen sie nicht
minder zahlreich im Tross der in den französisch-englischen Kriegen
aufgekommenen Söldnerheere. Schon aus dem XIV. Jahrhundert erzählt
Königshofens Chronik, dass ihrer 800 mit den Landsknechten zu Felde
gezogen seien und dass sie zu ihrer Beschirmung einen eigenen Amtmann
gehabt, dem sie wöchentlich eine Abgabe entrichten mussten. Dieser
Amtmann oder Weibel bildet eine stehende Charge in den Heeren bis zum
dreissigjährigen Kriege. Dass aber jene Massen fahrender Weiber, welche
gewöhnlich mit den Trossbuben zusammengenannt werden, den Zeitgenossen
als integrierendes Glied der Heeresorganisation erschienen und dass sie
auf Kriegszügen wichtige Dienste leisteten, lernen wir aus Leonhard
Fronspergers Kriegsbuch[48], das sich über die Aufgaben besagten
Weibels weitläufig vernehmen lässt. Aus seiner Darstellung erkennt man,
wie leicht sich die zahlreiche weibliche Gefolgschaft der Landsknechte
der damaligen Heeresordnung als nützliches und selbst notwendiges Glied
einfügen liess, und wir werden uns deshalb nicht mehr wundern, wenn wir
lesen, dass Herzog Albas Heer auf seinem Zuge nach den Niederlanden von
400 Dirnen zu Pferd und 800 zu Fuss, »in Kompagnien geteilt und hinter
ihren besonderen Fahnen in Reih und Glied geordnet«, begleitet war.
»Jeder war nach Verhältnis ihrer Schönheit und ihres Anstandes der Rang
ihrer Liebhaber bestimmt und keine durfte bei Strafe diese Schranken
überschreiten«[49].
So befremdlich und widerwärtig uns diese Erscheinung auch anmuten mag,
so kann doch der Versuch nicht allzu schwer fallen, sie zu erklären und
uns menschlich näher zu rücken.
Eine sichere, sesshafte Existenz war im Mittelalter weit seltener
möglich und wurde selbst weniger als Bedürfnis empfunden als
heutzutage. Wie noch in unserer Zeit die Tataren der russischen Steppe
leichten Muts ihre Zeltdörfer abbrechen, nachdem sie in einjähriger
Brennwirtschaft dem Boden flüchtig eine Ernte abgewonnen, so haben
im XIII. und XIV. Jahrhundert nicht selten ganze Dorfschaften in
Deutschland ihre Sitze gewechselt. Hunger und Kriegsnot, Hagelschlag
und Viehsterben, vielleicht auch bloss der lebendige Wandertrieb und
das Bewusstsein, wenig zu verlieren zu haben -- wer weiss, welche
Momente noch sonst hier jedesmal wirksam wurden! Ein grosser Teil
der Bevölkerung lag beständig auf der Landstrasse, und die Weistümer
der Dörfer wie die Ratsbeschlüsse der Städte gedenken dieser
wandernden Leute gleichmässig mit Nachsicht, ja mit mildtätiger
Fürsorge. Bei den oft wiederkehrenden allgemeinen Notständen bildeten
sich ganze Bettlerheere von Männern und Weibern, überfielen wie
Heuschreckenschwärme die Städte und erforderten nicht selten ernstliche
Vorkehrungen[50]. Viele von ihnen mögen dann nie wieder zur dauernden
Ansässigkeit gelangt sein. Die alleinstehenden Frauen namentlich,
schutz- und hilflos in einer gewalttätigen Gesellschaft, mochten sich
leicht entschliessen, ihren Wohnort zu verlassen und einem lockenden
Rufe in die Ferne zu folgen. Die Frankfurter Steuerlisten des XIV. und
XV. Jahrhunderts geben uns eine Vorstellung davon, wie entsetzlich
verbreitet die Armut unter ihnen war. Im Jahre 1410 führt das Bedebuch
2461 Steuerpflichtige auf, von denen 336 oder 13,7 Prozent ausdrücklich
als arm bezeichnet werden. Von der Gesamtzahl waren 1888 Männer und 568
Frauen; unter den Männern gab es 148 oder 7,8 Prozent Arme, unter den
Frauen 188 oder 33,6 Prozent! Das Mittelalter kannte freilich keine
Armenpolizei, die dem Bettel mit Gefängnisstrafen beikommen zu können
meinte. Noch im Jahre 1489 beschloss der Frankfurter Rat -- wer weiss,
zum wie vielten Male? -- _keynen frembden betteler nit vffnemen zu
burger_. Auf freien Plätzen und an Strassenecken, vor den Kirchtüren
und auf den Brücken lagen die Blinden, die Lahmen, die Aussätzigen,
und nicht selten schlugen Bettler und Vagantenscharen hart unter den
Stadtmauern ihre Barackenlager auf, wenn man ihnen die Tore verschloss.
Bei Messen und Kaiserkrönungen sowie an den offiziellen Betteltagen
ergossen sie sich dann unaufhaltsam in die Stadt.
Was sollte diese Leute an der Scholle halten, wenn ihr Erwerb
spärlicher floss und der Wettbewerb um die private Mildtätigkeit zu
gross wurde? Auch hier geben die Frankfurter Steuerlisten erwünschten
Aufschluss. Oft genug fanden die Bedemeister die Quartiere der
steuerpflichtigen Frauen leer. »_Recessit_«, »_Ist enweg_«, »_Ist
davon gelauffen_«, »_Ist gangen bedeln_«, wird dann wohl lakonisch
hinter dem Namen bemerkt: niemand weiss, wohin sie gekommen. Dass
sich aus derartigen Elementen die Schwärme der Fahrenden vielfach
rekrutierten, unterliegt kaum einem Zweifel. Oft mag freilich auch
die Scheu vor der Arbeit an der Spindel oder auf dem Felde, die Lust
an einem ungebundenen Leben ausschlaggebend gewesen sein. In einem
Volksliede[51] dieser Zeit fragt eine Mutter ihre Tochter:
»Och metgen, wat hait dir der rocken gedain,
dat du niet me machs spinnen?
du suist in over die aesselen an
recht wolstu mit eime kinge.«
Und die Tochter antwortet:
»Och moder, ich haven ein eit gesworn,
dat ich niet me mach spinnen,
ich haven ein lantsknecht lef und wert,
licht mir in minen sinnen.
Hi drinkt so gerne den kölen win,
hi sluit mich in sin blanke armelin
den awent zu dem morgen.«
In einem andern[52] stellt die Mutter dem Mädchen die Wahl frei
zwischen einem Ritter, einem Bauern und einem Landsknecht, und die
Tochter antwortet:
»Boeren, dat sijn boeren,
si drinken so selden den wijn,
so en doet die vrome lantsknecht niet,
hi schencter so dapperlic in.«
Manchmal mag auch die Verführung das ihrige getan haben, wie in dem
bekannten Liede[53]:
»Nun schürz dich, Gredlein, schürz dich!
wolauf, mit mir darvon!
das korn ist abgeschnitten,
der wein ist eingeton« ...
Do nam ers bei der hende,
bei ir schneweissen hant,
er fürets an ein ende,
do er ein wirtshaus fand.
»Nun wirtin, liebe wirtin,
schaut uns umb külen wein!
die kleider dises Gredlein
müssen verschlemmet sein.«
War einmal der verhängnisvolle Schritt getan, so gab es so leicht keine
Rückkehr. Die Frauen fast aller Stände folgten nur zu leicht der eiteln
Weltlust. Ueber die hohen Klostermauern, durch die Schlüssellöcher der
eisenbeschlagenen Pforten hielt sie ihren Einzug:
»Gott geb dem ein verdorben jar,
der mich macht zu einer nunnen
und mir den schwarzen mantel gab,
den weissen rock darunden!«
So sang und pfiff man um 1359 auf allen Strassen[54].
Die fahrenden Leute waren im Mittelalter ehr- und rechtlos; um so
lieber mochten sich die Frauen den Kriegsheeren anschliessen, wo sie
mindestens geduldet und geschützt waren und wo sie in den wilden Ehen,
die sie mit den Landsknechten und ihren Offizieren eingingen, einigen
Rückhalt fanden. Endlich bleibt zu erwägen, dass die Art der damaligen
Kriegsführung die Mitnahme zahlreicher Frauenzimmer, wenn auch
vielleicht nicht unbedingt nötig machte, so doch sehr erleichterte.
Durch viele Stellen der Landsknechtslieder wird bezeugt, dass nicht
leicht einer ohne sein »Fräulein« auszog:
»Der in den krieg wil ziehen
der sol gerüstet sein;
was sol er mit im füren?
ein schönes frewelein,
ein langen spiess, ein kurzen tegen;
ein herren wöln wir suchen,
der uns gelt und bscheid sol geben.«[55]
Freilich wurden diese Ehen oft ebenso rasch gelöst als geschlossen. In
einem andern Volkslied wird das Betragen der Frauen nach einer Schlacht
geschildert:
»Erst hebt sich an die klag der trewen frawen,
ein iede tut nach irem man umb schawen;
welcher der ir ist bliben tot,
darf nit vor schanden lachen --
biss sie ein andern hat.«
Mag dieser Uebergang zu »einem Andern« die Regel gebildet haben,
immerhin finden wir auch Beispiele unwandelbarer Treue, wie in dem
schönen Liede[56] von den neun Landsknechten und einer jülich’schen
Maid, die ihren in Gefangenschaft geratenen Geliebten zu retten
sucht. So fällt auch auf dieses unserem Empfinden so wenig zusagende
Verhältnis ein versöhnender Strahl der alles wagenden und alles
duldenden Liebe.
* * * * *
Unstreitig die bedenklichste Erscheinung des Mittelalters bilden
diejenigen +fahrenden Frauen+, welche +in den Städten sich dauernd
niederliessen+ und hier nicht wenig zur Lockerung der Sitten
beitrugen[57]. Dieselben kommen zwar auch noch unter mancherlei
anderen Namen vor[58]; dass sie jedoch vorwiegend +Fremde+ waren,
zeigen zahlreiche Bestimmungen der über sie erlassenen Ratsordnungen.
Das Mittelalter war in Beziehung auf die öffentlichen Dirnen weit
entfernt von jener übelangebrachten Prüderie, die heute noch so
vielfach eine unbefangene Erörterung dieses ja immerhin sehr heikeln
Gegenstandes verhindert. Es nahm ihr Bestehen als ein »zur Verhütung
grösseren Unheils« notwendiges Uebel hin, dessen Beseitigung kaum
je ernstlich in Erwägung gezogen wurde. In Frankfurt konnten sie
das Bürgerrecht erlangen und wurden wie andere Neubürger in das
Bürgerbuch eingetragen[59]. Die Frauen, welche sich dem elendesten
aller Gewerbe hingaben, betrachtete man mehr als Unglückliche, Verirrte
und Leichtsinnige[60] denn als Lasterhafte. Den Männern, welche ihren
Umgang suchten, haftete ebensowenig ein Makel an als denjenigen, welche
in »Unehe« (dem Konkubinat) lebten. Bildete doch selbst in den Zeiten
des ritterlichen Frauendienstes der eheliche Stand eines von beiden
Teilen oder beider für die »Minne« kein Hindernis.
Oeffentliches Aergernis suchte freilich auch das Mittelalter in diesen
Dingen zu vermeiden; aber es fasste diesen Begriff doch noch sehr
eng. Die gemeinen Frauen wurden fast überall gezwungen, in bestimmten
entlegenen Strassen oder in den Vorstädten zu wohnen; am häufigsten
suchte man sie in +Frauenhäusern+ zu vereinigen. Die letzteren waren
meist von den Stadträten selbst oder den Landesherren errichtet und
bildeten dann oft eine vom Standpunkt der städtischen Finanzen nicht
zu unterschätzende Einnahmequelle, welche selbst hohe kirchliche
Würdenträger ohne Skrupel auspumpten und der Adel gern zu Lehen nahm.
Sie wurden von den Städten entweder in eigenem Betrieb durch Beamte
verwaltet oder an Privatunternehmer verpachtet. Die letzteren hiessen
Frauenwirte und Wirtinnen oder Frauenmeister, bez. Meisterinnen,
und waren durchweg an genaue Vorschriften gebunden. Sie unterlagen
hierbei der Beaufsichtigung durch die städtischen Behörden. Meist war
den Ratsknechten, oft auch dem Henker oder Stöcker die unmittelbare
Ueberwachung der Dirnen anvertraut; die letzteren hatten diesen
Bediensteten dafür gewisse wöchentliche Gebühren zu entrichten. Die
Oberaufsicht lag gewöhnlich in den Händen des Bürgermeisters oder einer
Ratsdeputation, deren Befugnisse fast unbeschränkt waren.
Die Frauenhäuser standen als befriedete Orte unter einem ganz
besonderen Schutz; Unfug, der dort verübt war, wurde doppelt hart
bestraft. Die Insassen derselben genossen eines ausschliessenden
Gewerberechts; wie die Zunftmeister gegen Störer und Bönhasen, so
gingen sie gegen den unlauteren Wettbewerb der »heimlichen« Frauen
vor, welche in Bürgerhäusern ihre Schlupfwinkel hatten, und mehr als
einmal übten sie gegen diese gewalttätige Selbsthilfe. Eigentliche
Korporationen, wie in Genf und Paris, scheinen sie in Deutschland nur
vereinzelt gebildet zu haben; so hatten die öffentlichen Frauen in
Leipzig eine Verbindung mit eigenen Satzungen, die ihre Vorsteherin
selbst wählte und jährlich auf Mitfasten eine Prozession hielt.
Ueberall aber waren sie bei öffentlichen Festlichkeiten, namentlich
bei Fürstenempfängen, neben der körperschaftlich geordneten übrigen
Bevölkerung als besondere Standesgruppe vertreten. Selbst bei den
Schmäusen und Tänzen, mit welchen sich die ehrsame Bürgerschaft und
der Rat vergnügten, war ihnen zu erscheinen erlaubt. Sie pflegten
bei solchen Gelegenheiten wohl ihre Glückwünsche darzubringen und
Blumensträusse zu überreichen, wogegen sie eine Ehrung, bestehend
in Speise und Trank oder einem Geldgeschenke, empfingen. Bei der
Durchreise hoher Herrschaften wurden ihre Häuser zu deren Empfang
besonders geschmückt und beleuchtet; ja sie wurden bisweilen bei
solchen Gelegenheiten auch auf städtische Kosten gekleidet. In
Zürich herrschte noch 1516 der Brauch, dass der Bürgermeister, die
Gerichtsdiener und die gemeinen Frauen mit den fremden Gesandten,
welche in die Stadt kamen, zusammen speisten.
Das Tun und Treiben in den Frauenhäusern war durch besondere Ordnungen
geregelt, welche einen schlagenden Beweis für die eingehende Sorgfalt
und die menschenfreundliche Gesinnung abgeben, mit denen das
Mittelalter auch jene elendesten aller menschlichen Wesen behandelte.
Jedenfalls stechen sie vorteilhaft ab gegen die Massregeln der
modernen Sittenpolizei, welche in diesen Dingen noch immer zwischen
weitherziger Duldung und radikaler Unterdrückung einen nicht sehr
würdigen Eiertanz aufführt. Sie suchen die öffentlichen Frauen vor
Uebervorteilung und roher Behandlung durch Wirte oder Wirtinnen zu
schützen, ihnen die Freiheit der Bewegung, das Recht des Kirchenbesuchs
und die Heilighaltung der Festtage zu gewährleisten und ihnen die
Rückkehr zu einem geordneten Lebenswandel zu erleichtern. Früh finden
wir eine gesundheitliche Ueberwachung derselben, und in Ulm gab es
sogar eine besondere Badstube für ihren Gebrauch. In dem dortigen
Frauenhause wurden die Weiber zur Arbeit angehalten; jede Insassin
musste dem Wirte täglich zwei »Andrehen« Garn spinnen oder, wenn sie
das nicht wollte, ihm für jede Andrehe 3 Heller zahlen. Dafür war
der Wirt auch verpflichtet, in die Hilfskasse der Frauen, zu der
jede wöchentlich einen Heller zahlte, jedesmal das Doppelte dieses
Betrags zu legen. Das gesammelte Geld diente dazu, krank oder brotlos
gewordene Frauenhauserinnen zu unterstützen. Es bestand also Kranken-
und Arbeitslosen-Versicherung, zu der Unternehmer und Arbeiterinnen
beitrugen. Ueber Kost und Lohn enthält die Frauenhausordnung von 1416
die genauesten Vorschriften; überall leuchtet das Bestreben durch,
die Gewalt des Wirtes in möglichst enge und fest bestimmte Grenzen
einzuschliessen.
Wie gross die Anzahl der feilen Frauen in den einzelnen Städten gewesen
sei, lässt sich fast nirgends mehr bestimmen. In den meisten Städten
finden wir mehrere (meist zwei oder drei) Frauenhäuser; die grösste
Zahl von Frauen, welche wir in einem solchen Hause antreffen, beträgt
fünfzehn. Indessen ist nicht zu übersehen, dass auch ausserhalb
der Frauenhäuser die Lüderlichkeit eine Stätte fand. Nach allen
Schilderungen muss im XV. Jahrhundert die Prostitution in den deutschen
Städten eine furchtbare Ausdehnung gewonnen haben. Der zu gewissen
Zeiten sehr starke Fremdenverkehr und die ständige Anwesenheit einer
beträchtlichen Zahl von ehelosen Geistlichen, Handwerksgesellen und
Kaufmannsdienern auf der einen Seite, die öffentliche Duldung des
Unwesens in den Frauenhäusern auf der andern Seite wirkten mit der
durch den wachsenden Reichtum geförderten Zuchtlosigkeit in den höheren
Klassen zusammen, um eine geradezu schaudererregende Verwilderung und
Verrohung hervorzubringen. In diesen Sumpf der Sittenlosigkeit wurde
bald alles hineingerissen, die niederen wie die höheren Stände, die
bürgerlichen Haushaltungen wie die Frauenklöster und Bekinenanstalten.
Eine Reaktion gegen dieses Treiben konnte nicht ausbleiben. Sie ging
von den Zünften und Gesellenverbänden aus, welche ihren Mitgliedern den
Verkehr mit lüderlichen Dirnen seit dem Beginn des XV. Jahrhunderts
untersagten. Weit später folgten Massregeln der öffentlichen
Gewalt. Immer allgemeiner wurde den Dirnen, wie anderen Kategorien
der »unehrlichen Leute«, eine besondere Tracht oder ein Abzeichen
vorgeschrieben, damit sie von den ehrbaren Frauen geschieden und »nach
ihrem wahren Werte angesehen« werden könnten. Man untersagte ihnen
das Erscheinen bei Tänzen und Hochzeitsfesten; man wies ihnen in den
Kirchen einen gesonderten Platz an; ja man schloss sie selbst nach
ihrem Tode von dem allgemeinen Friedhof aus und liess ihre Leichen auf
dem Schindanger verscharren. Dem XVI. Jahrhundert blieb es vorbehalten,
zu diesen Unmenschlichkeiten noch die Strafen des Ausstellens
am Pranger, des »Schnellens« und der öffentlichen Auspeitschung
hinzuzufügen. Die Reformation bewirkte allerwärts, auch an katholisch
gebliebenen Orten, die Aufhebung der Frauenhäuser, freilich nicht ohne
gerade in diesem Punkte auf heftigen Widerstand zu stossen.
Indessen würde man irren, wenn man wähnte, in jenen barbarischen
Aechtungsmitteln des XV. Jahrhunderts habe die Weisheit des
Mittelalters gegenüber den gefallenen Frauen ihr Ende gefunden. Die
Kirche hatte es immer als eine wichtige Aufgabe christlicher Liebe
bezeichnet, diese Tiefgesunkenen zu retten; das kanonische Recht
empfahl die Ehelichung einer Gefallenen als ein Verdienst. Aber nur
zu oft entsprachen dieser Theorie nicht die Taten des Klerus, der
an vielen Orten den Gläubigen mit bösem Beispiele voranging. Der
Ausdruck »Pfaffenmagd« wird im ganzen späteren Mittelalter den ärgsten
Schimpfwörtern gleich geachtet. Ueber die sittliche Verwahrlosung,
der manche Klöster zu Zeiten anheimgefallen waren, besitzen wir
erschreckende Schilderungen[61].
Aber die Kirche hat doch früh auf diesem Gebiete auch +positive
Reformarbeit+ geleistet. Schon im Anfang des XIII. Jahrhunderts
hatte ein Priester Rudolf in den rheinischen Städten den verlorenen
Frauen seinen Bekehrungseifer zugewendet[62]. »Herr, wir sind arm und
schwach«, war ihm einmal von solchen geantwortet worden; »wir können
uns auf keine andere Weise ernähren; gebt uns Wasser und Brot, und
wir werden euch gerne gehorchen.« In Worms und der Umgegend hatte er
einige dieser Frauen bekehrt und in ein Haus aufgenommen; in Strassburg
hatte er 1225 eine Klause für die Bussfertigen errichtet. Zwei Jahre
später erhielt er ein päpstliches Breve, durch welches sämtliche von
ihm bekehrten Frauen unter dem Namen der +Reuerinnen+ dem Orden
der heiligen Magdalena angeschlossen wurden. Aus diesem kleinen Anfang
ging in Strassburg das grosse Reuerinnenkloster hervor, nachdem durch
eine Bulle Gregors IX. von 1246 die Büsserinnen der heiligen Magdalena
in Deutschland ermächtigt worden waren, Klöster zu bauen. Solche
Klöster der Büsserinnen, Reuerinnen oder weissen Frauen entstanden
bald auch in andern Städten. Ihr nächster Zweck[63] war die Besserung
der Verirrten und die Zurückführung derselben in die ehrbare weltliche
Gesellschaft. Dies geschah durch ein unter strenger Klausur stehendes,
sonst aber nicht allzuharten Regeln unterworfenes Leben in Gebet und
Arbeit. Nur diejenigen, welche durch ihre Haltung bewiesen hatten, dass
sie entschlossen seien, dauernd ein Dasein strengster Büssung und
Kasteiung zu führen, wurden als eigentliche Klosterfrauen zur Ablegung
des Gelübdes zugelassen und in die »Samenung zur heiligen Magdalena«
aufgenommen.