Durch solche Einrichtungen, sowie durch die ihnen zufallenden

Schenkungen und Vermächtnisse bereicherten sich die Samenungen immer

mehr; aber sie verfielen dadurch auch um so rascher. Ihr inwendiger

Ernst sei erloschen, berichtet Rulman Merswin; statt zu beten und

fromme Büchlein zu lesen, unterhielten sie sich mit allerlei weltlichem

Klatsch; Missgunst, Eifersucht, gegenseitiges Misstrauen beherrschten

das häusliche Leben. Die alte Tracht, ein wollenes Gewand und langer

Schleier, die sie noch immer trugen, bewahrte sie nicht vor Weltlust

und Hoffart; selbst vor dem Weihkessel, meint Geiler von Keisersberg,

könnten sie nicht vorübergehen, ohne sich darin zu beschauen. In ihren

Häusern lebten sie herrlich und in Freuden; in der Stadt wurden sie zu

Gaste geladen; sie fehlten bei keiner Belustigung[29]. Kein Wunder,

dass sie die Reformation, wie manche ähnliche Vereine, rasch vom

Erdboden wegfegte.

Viel härter war das Los der +armen+ Frauen, die ihres Ernährers

beraubt waren und weder in der Erwerbswirtschaft noch in den Klöstern

eine Stelle finden konnten. Zur Verheiratung bot sich ihnen meist

nur dann sichere Gelegenheit, wenn sie dem Manne als Tochter oder

Witwe eines Meisters das Zunftrecht in die Ehe brachten. Freilich gab

es zahlreiche Stiftungen und Vermächtnisse, die auch ihnen zu Gute

kamen -- Verteilungen von Geld und Brot, von Suppe und Fleisch, von

Holz und Kleidern. Das Betteln war im Mittelalter keine Schande, das

Almosengeben wurde als religiöse Pflicht angesehen; man brauchte sich

um so weniger zu scheuen, Spenden und Geschenke zu heischen, als von

den Almosenempfängern eine Gegenleistung, bestehend in Kirchenbesuch

und Gebet für das Seelenheil des Spenders, gefordert wurde. Alte und

gebrechliche Leute fanden wohl auch als Pfründnerinnen in Spitälern

eine Aufnahme.

Aber diese Mittel boten keine dauernde und ausgiebige Hilfe; sie

versagten am meisten, wenn sie am nötigsten gewesen wären, in Zeiten

allgemeiner Teuerung und Bedrängnis.

Da ist es denn im höchsten Grade bemerkenswert und als Beweis für

die Tatsache eines weitverbreiteten Frauennotstandes geradezu

ausschlaggebend, dass seit der Mitte des XIII. Jahrhunderts überall

in Deutschland sehr zahlreiche +Anstalten+ gegründet wurden, welche

ausschliesslich zur Versorgung ärmerer alleinstehender Frauen

bestimmt waren. Es sind dies die sogen. +Gotteshäuser+ oder

+Bekinenanstalten+[30].

Man pflegt die Institution der Bekinen und Bekarden gewöhnlich

nur von ihrer religiösen Seite zu betrachten und sie da mit den

Tertiariern zusammenzustellen, jenem ausgedehnten Anhang der

Bettelorden aus dem Laienstande. Es ist ja bekannt, dass dieser von

den Dominikanern und Franziskanern gestiftete »dritte Orden der Reue«

aus Weltleuten beiderlei Geschlechts bestand, welche, ohne der Ehe

und ihrem bürgerlichen Berufe zu entsagen, sich der Aufsicht der

Orden unterworfen hatten, an ihren Uebungen und Gebeten teilnahmen,

der Weltlust entsagten, ernste, einfache Kleidung trugen und sich

verpflichteten, Barmherzigkeit zu üben, die Gebote Gottes und die

Vorschriften der Kirche zu halten. In ähnlichen Beziehungen, wie diese

Minoriten, standen allerdings auch die Bekinen und Bekarden zu den

Bettelorden. Sie trugen ein dem geistlichen ähnliches schlichtes Gewand

und nahmen gewisse religiöse Verpflichtungen auf sich. Allein sie

hatten darum nicht mehr Verwandtschaft mit dem Nonnen- und Mönchswesen

als etwa die Brüderschaften der Handwerksgesellen, der Aussätzigen, der

Blinden und Lahmen. Ja wir können sogar beobachten, wie die städtischen

Räte mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dahin strebten, den

weltlichen Charakter der Bekinen (die Bekarden waren wenig zahlreich

und stehen uns hier fern) aufrecht zu erhalten.

Das Aufkommen der Bekinen knüpft sich -- wenigstens in den deutschen

Städten -- überall an die Stiftung der Gotteshäuser. Unter letzteren

versteht man Häuser, welche von reicheren Laien, Männern und Frauen,

dem Zwecke gewidmet wurden, eine bestimmte Anzahl armer, verlassener

Frauen und Mädchen aufzunehmen. Sie hiessen auch wohl +Einungen+

(Frankfurt a. M.) oder +Sammlungen+ (Ulm), +Seelhäuser+ (Ulm, München),

+Regelhäuser+ (München), +Maidehäuser+ (Mainz), +Konvente+ (Wesel),

unter Umständen auch +Klausen+ -- das letztere namentlich auf Dörfern

und in einsamen Gegenden. Oft begnügten sich die Stifter nicht mit der

Gewährung der Wohnung; sie sorgten auch durch Verschreibung von Renten

und sonstigen Gefällen für die Unterhaltung der Gebäude, für Holz und

Licht, manchmal auch für einen Teil der Nahrung. Die Bewohnerinnen

solcher Häuser nannte man allgemein +Schwestern+, in Strassburg auch

+gewillige oder arme Schwestern+, in Frankfurt a. M. +geistliche

Schwestern+, +Kinder+ oder +arme Kinder+, in München +Seelnonnen+, in

Konstanz +Mäntlerinnen+; später wurde der Name Bekinen, Beguinen, hier

und da auch Begutten, durchweg gebräuchlich.

Die +Zahl+ der Frauen, welche in ein solches Gotteshaus Aufnahme

finden konnten, war meist nicht sehr gross und wurde insgemein schon

von dem Stifter festgesetzt. Sie schwankte in Worms zwischen 2 und 6,

in Frankfurt zwischen 2 und 15, in Strassburg war die am häufigsten

vorkommende Anzahl 20; aber es gab auch Häuser mit 3, 4, 6, 8, 10, 12,

ja selbst mit 22 und 26 Schwestern. Sogenannte Bekinen+höfe+, d. h. mit

Mauern umgebene Hofstätten, welche mehrere Wohn- und Wirtschaftsgebäude

für eine grössere Zahl von Schwestern enthielten, finden wir

vorzugsweise in den niederrheinischen Städten und in Belgien. In den

+Klausen+ lebte meist nur je eine Bekine oder Klausnerin.

Die meisten dieser Gotteshäuser wurden zwischen 1250 und 1350

gestiftet. Es ist bezeichnend für ihren weltlichen Charakter, dass sie

durchweg nach dem Namen ihres Gründers benannt werden. Ihre Zahl war in

den einzelnen Städten und deren Umgebung sehr gross. In Frankfurt sind

ihrer 57 (etwa 3 Prozent sämtlicher Wohnhäuser der Stadt) dem Namen

nach bekannt, in Strassburg 60, in Basel über 30, in Speier 6; für

München sind ihrer nur 7 nachgewiesen.

Was die +Gesamtzahl der Bekinen+ betrifft, so lassen sich über diese

für die einzelnen Städte keine sicheren Nachweise erbringen. Nach einer

auf ziemlich zuverlässigen Anhaltspunkten beruhenden Schätzung waren

zu Frankfurt a. M. am Ende des XIV. Jahrhunderts über 200 Bekinen

vorhanden. Ueber 6 Prozent der erwachsenen weiblichen Bevölkerung

(die Stadt hatte damals etwa 9000 Einwohner) befanden sich darnach

in den Gotteshäusern. Hartwig hat berechnet, dass in den Lübecker

Anstalten für alleinstehende Frauen, die freilich nicht ausschliesslich

Gotteshäuser (Konvente) waren, 600 Personen versorgt werden konnten.

Von den bis 1330 gestifteten Strassburger Gotteshäusern konnten 12

allein 195 Schwestern aufnehmen; alle zusammen boten für mehr als

600 Personen Raum. Noch weit zahlreicher scheinen die Bekinen am

Niederrhein gewesen zu sein. Köln soll ihrer 2000 gehabt haben, Nivelle

und Cantibri bei Cambrai 1300, und ein Bekinenhof bei Mecheln »bis in

die 1400 oder mehr«[31]. Indessen wird man diesen letzteren Ziffern mit

einigem Misstrauen begegnen müssen.

Wie schon der Name Gotteshäuser andeutet, waren dieselben Stiftungen

christlicher Barmherzigkeit, hervorgegangen aus dem religiösen

Bedürfnisse derjenigen, welche ihr irdisch Hab und Gut -- gewiss mit

Recht -- dem Dienste Gottes zu weihen meinten, indem sie für Unterkunft

der von aller Welt verlassenen, jeder Gefahr ausgesetzten Frauen Sorge

trugen. Vorzugsweise waren es verwaiste oder ledig gebliebene arme

Mädchen, kinderlose Witwen, Töchter kinderreicher Handwerker, alte

treue Dienstboten, welche hier Aufnahme fanden. Im XIII. Jahrhundert

traten auch nicht selten alleinstehende Frauen aus dem wohlhabenden

Bürgerstande, ja selbst solche aus den städtischen Geschlechtern und

dem Adel bei den armen Schwestern ein, denen sie dann ihr Vermögen

zubrachten.

Die +Statuten+ der Gotteshäuser, welche gewöhnlich schon in dem

Stiftungsbriefe gegeben wurden, waren in der ersten Zeit überaus

einfach. Erst später, als sich Uebelstände herausstellten, wurden sehr

eingehende Satzungen und Hausordnungen für die Schwestern aufgestellt.

Diese sind natürlich je den besonderen Verhältnissen angepasst. Ich

darf mich hier damit begnügen, die wichtigsten gemeinsamen Züge aus

ihnen auszuheben.

Die +Grundlage der Existenz+ der in einem Gotteshause vereinigten

Schwestern bildete die Rente des Stiftungsvermögens. Wenn diese

zum Leben nicht ausreichte, mussten sich die Frauen durch +Arbeit+

ernähren, durch Stricken und Nähen, durch Spinnen und Weben. Die

niederrheinischen Bekinenhöfe waren regelmässig mit Bleichplätzen

verbunden. Die Konkurrenz mit dem freien Gewerbebetrieb, welche sie

hier zu bestehen hatten, wurde ihnen nicht selten durch Privilegien

der Stadtobrigkeiten und der Fürsten erleichtert. So erhielten 1293

die Bekinen zu Würzburg das Recht, ihre selbstverfertigten Tücher

ellenweise zu verkaufen[32]. Im Jahre 1310 gestatteten die Herzöge

Boleslaw, Heinrich und Wendislaw den Bekinen zu Breslau, durch die

Tuchmacher der Stadt weisses und graues Tuch weben zu lassen und in

ganzen Stücken zu verkaufen[33]. In Konstanz hatten sich etliche

Wollenweber geweigert, den »armen Schwestern in der Mäntlerinnen Haus«

das Wollengarn zu weben, das sie spannen. Auf die Klage der Schwestern

bestimmten die Zunftmeister, dass ihnen die Weber was sie spannen, um

es an ihren Leib zu wenden, weben sollten; doch sollten die Schwestern

dasselbe Tuch niemanden anders verschneiden oder zu kaufen geben,

weder in noch vor ihrem Hause[34]. Weniger engherzig ist die II.

württembergische Landesordnung von 1515[35]. In ihr wird »zugelassen,

dass man in jedem Amt den Schwestern und Begynen in iren heusern ain

genante zal der schwestern bestimmen mög, wie vil sie deren haben

sollen und nit darüber, ..... das man auch denselben schwestern ain zal

webstül bestimme zu haben vnd nit darüber, nemlich je vff vier swestern

ain webstul vnd nit mehr, damit die innwoner daneben nit überladen

werden vnd sich auch irnthalb one verhindert erneren mögen.«

Ausserdem sollten die Bekinen Liebeswerke verrichten, Arme speisen,

Kranke besuchen, Tote zur letzten Ruhestätte geleiten. In München

war das Warten der Kranken und die Besorgung der Toten ihre

ausschliessliche Aufgabe; in Augsburg hatten sie die Krankenpflege

in den Spitälern; in anderen Städten pflegten sie, wie heute die

barmherzigen Schwestern und Diakonissinnen, vorzugsweise in den

Häusern. In Frankfurt wurden ihnen wohl Findlinge, in Wesel auch andere

arme Kinder zur Erziehung und Unterweisung im Lesen, Schreiben und in

Handarbeiten übergeben. Ausserdem hatten sie den Todestag des Stifters

und der Wohltäter ihres Hauses durch Gebet für deren Seelenheil in der

Kirche zu begehen.

Die +Aufnahme+ der Schwestern erfolgte bei der Gründung eines

Gotteshauses durch den Stifter oder die Stifterin, später meist durch

Abstimmung aller vorhandenen Schwestern. Brachte die Aufgenommene

eigenes Vermögen mit, so behielt sie die Verfügung über dasselbe und

wurde dafür auch zur Steuer herangezogen, wenn es einen bestimmten

Betrag überstieg[36]; nach ihrem Tode wurde es in Strassburg den

Erben übergeben; in Frankfurt fiel es an das Gotteshaus. In vielen

niederländischen Beguinereien wurde ein Einkaufsfeld und der Bau des zu

bewohnenden Häuschens gefordert; der Nachlass verstorbener Mitglieder

fiel dem Gesellschaftsvermögen zu. Hier und da war ein Probejahr

vor der endgültigen Aufnahme Vorschrift. Der Austritt zum Zwecke

der Verehelichung oder aus anderen Gründen war jederzeit gestattet.

Ausschliessung erfolgte wegen schlechter Aufführung, wegen Ungehorsams,

wegen Störung der Eintracht, wegen Umhertreibens und wegen verbotenen

Umgangs mit Männern. Meist musste dabei der weltliche Pfleger des

Gotteshauses oder der Beichtvater der Schwestern zu Rate gezogen werden.

Die +Leitung+ des gemeinsamen Haushalts der Bekinen war einer

Meisterin, mitunter auch mehreren anvertraut. Im ersteren Falle

erfolgte die Ernennung durch allgemeine Wahl, im letzteren durch

Zuwahl. In Strassburg wechselten die Vorsteherinnen alle Jahre, in

Frankfurt waren sie meist auf Lebenszeit eingesetzt. Die Schwestern

waren zum Gehorsam gegen die Meisterin verpflichtet. Unbotmässige

Elemente scheinen indessen nicht selten vorgekommen zu sein. Wenigstens

sind zwei Fälle bekannt (aus Frankfurt a. M. und Ulm), wo in grösseren

Bekinenhäusern Gefängnisse eingerichtet wurden, um die Widerspenstigen

zu strafen.

Die +Tracht+ der Bekinen schloss sich im Schnitt der Gewandung

einfacher Bürgersfrauen an. Sie bestand aus einem Gewand von grauem,

schwarzem oder blauem Wollenstoff mit einer weissleinenen Kaputze

und weissem Schleier, über die sie beim Ausgehen noch ein schwarzes

Wollentuch schlugen. Daher auch die Benennungen graue oder schwarze

oder blaue Schwestern. Die +Kost+ war gewöhnlich sehr einfach. Reichere

Gotteshäuser konnten auch in dieser Hinsicht einigen Aufwand gestatten.

In manchen Strassburger Anstalten dieser Art erhielten die Schwestern

täglich ihren Wein, und dies in gar nicht kleinen Quantitäten. An den

Jahrestagen des Stifters und anderer Wohltäter pflegte der Tisch etwas

reicher besetzt zu sein. Der +Hausrat+ nahm sich meist ärmlich genug

aus; insgemein brachten die Schwestern nichts mit als ihr Bett und ihre

Kleidung.

Tagüber hielten sich die Schwestern in einer gemeinsamen Wohnstube auf,

der einzigen, die im Winter geheizt wurde. In Strassburg war ihnen

nicht erlaubt, in diesem Zimmer am Rade zu spinnen, damit diejenigen,

welche gerade in frommer Betrachtung begriffen waren, nicht durch das

Schnurren des Rades gestört würden[37]. In dem Konvent auf dem Sande

zu Wesel war auch ein gemeinsames Schlafzimmer vorgeschrieben. Nur die

»Kranken und die alten Glatzköpfe« konnten gesondert untergebracht

werden[38]. In der Verfügung über ihre Zeit zum Arbeiten und Schlafen

scheinen sie an keine besonderen Vorschriften gebunden gewesen zu sein.

Aber keine Schwester sollte ohne Erlaubnis der Vorsteherin ausgehen,

und nie allein, sondern stets zu zweien, auch nicht vor Sonnenaufgang

und nicht nach Sonnenuntergang, es sei denn, dass um einer redlichen

Ursache willen die Vorsteherin es gestattet habe[39].

In +religiöser Beziehung+ hatten die Bekinen keine andern

Verpflichtungen als alle ehrbaren Frauen; wohl aber wurden sie

bezüglich der Einhaltung derselben durch den Stadtpfarrer oder die

Ordensgeistlichkeit überwacht. Die Kirche musste natürlich darnach

streben, so weit verbreitete Anstalten ganz unter ihre Aufsicht und

Leitung zu bringen. Namentlich im XIII. Jahrhundert suchte sie die

Bekinen wie einen geistlichen Orden zu behandeln, und eine Synode zu

Fritzlar fasste 1244 den Beschluss, dass keine Schwester aufgenommen

werden dürfe, die jünger als 40 Jahre sei. Allein soweit wir

sehen, ist dieser Beschluss nirgends zur Durchführung gelangt. Die

städtischen Räte boten vielmehr alles auf, um die Gotteshäuser nicht

zu kirchlichen Anstalten werden zu lassen; sie setzten ihnen weltliche

Pfleger und Provisoren zur Wahrnehmung der Vermögensverwaltung und

zur Aufrechterhaltung der Ordnung; sie unterstellten sie in allen

bürgerlichen Beziehungen dem gemeinen Recht. Vielleicht gab das mehr

Grund für die Verfolgungen, welche im Anfang des XIV. Jahrhunderts von

Seiten der Kirche über die armen Schwestern verhängt wurden, als die

Ketzereien, deren man sie beschuldigte. Einzelne Gotteshäuser haben

allerdings die Regeln des dritten Ordens angenommen[40], aber nur wo es

die weltliche Gewalt gestattete; andere waren schon von ihren Stiftern

unter die Aufsicht irgend einer geistlichen Behörde gestellt worden.

Der Einfluss der Geistlichkeit erstreckte sich aber auch in diesen

Fällen nur auf die religiös-sittliche Seite.

Im XV. Jahrhundert ist an verschiedenen Orten das Bekinenwesen arg

entartet. Viele Gotteshäuser waren durch die zahlreichen kleinen

Schenkungen und Vermächtnisse, welche ihnen im Laufe der Zeit zuteil

geworden waren, reich geworden, und ihr Renteneinkommen gestattete den

Schwestern ein müssiges Leben. Die Arbeit an der Kunkel und am Webstuhl

wurde eingestellt; mehr und mehr beschränkten sich die Schwestern auf

das leichte und gewinnbringende Gewerbe der Leichenbitterinnen und

Klageweiber. Der religiöse Sinn, welcher früher unter ihnen geherrscht

hatte, erstarb zusehends. Man kann sich denken, welche Folgen das

Zusammenleben solcher meist ungebildeten, jedes höhern Lebenszweckes

entbehrenden, aber in ihrer Existenz gesicherten Frauenzimmer, die

teilweise noch in jugendlichem Alter standen, nach sich zog. Männer

durften zwar nicht in die Gotteshäuser kommen; aber man traf sich

mit ihnen ausserhalb derselben. Dazu kam der verderbliche Einfluss

der Bettelorden, die vielfach die Seelsorge der Schwestern übten

und in ihre Anstalten freien Zutritt hatten. Schon 1372 klagten die

Strassburger Nonnen von St. Marx, St. Katharinen und St. Nicolai

in undis beim Papste Gregor XI. über die Dominikaner: »sie wollen

uns ihren geistlichen Beistand nur gewähren, wenn wir ihnen Geld,

Geschmeide und andere Dinge geben; sie kommen in unsere Klöster in

kurzen Röcken, bebänderten Mützen, Stiefeln, wie weltliche Leute;

sie haben vor uns getanzt und uns zu eitler Lust aufgefordert,

ja einige von uns haben sie zur Sünde verführt«. Wenn das in den

Klöstern geschehen konnte, was mochte erst in den weit zugänglicheren

Gotteshäusern vorkommen! Sebastian Brant schildert die Strassburger

Bekinen als ein nichtsnutziges Schmarotzervolk; sie taugten kaum mehr

zu etwas anderem, als bei Prozessionen und Leichenbegängnissen bezahlte

Gebete zu murmeln. In Frankfurt a. M. werden sie in öffentlichen

Aktenstücken mit Dirnen der verworfensten Art in eine Linie gestellt.

Kein Wunder, dass die Zeitgenossen sich keinen klaren Begriff mehr über

den wahren Charakter der ganzen Einrichtung machen konnten und dass der

Verfasser der Dunkelmännerbriefe die Frage aufwirft, ob die Lolharden

und Begutten zu Köln geistliche oder weltliche Leute seien. Brant

schliesst seine Schilderung der Bekinen mit dem ohne Zweifel ehrlich

gemeinten Stossseufzer:

»Ach werent sy zu Portugall,

Ach werents an derselben statt,

Do der pfeffer gewachsen hatt,

Und nymmer möchten her gedenken!

Ich wollt in gern das weggeld schenken.«

Die Reformation hat denn auch sehr rasch mit der überlebten Einrichtung

aufgeräumt; sie hat die Gotteshäuser gewöhnlichen Zwecken zurückgegeben

oder sie in Krankenanstalten, Schulen u. dgl. verwandelt; nur in den

Niederlanden haben sich die Bekinenhöfe bis auf die neueste Zeit

erhalten.

Es konnte nicht fehlen, dass die grosse Zahl der alleinstehenden Frauen

im Mittelalter auch zu weit bedenklicheren Erscheinungen führte, dass

namentlich das +Verhältnis der beiden Geschlechter zu einander+ davon

ungünstig beeinflusst wurde. Ganz allgemein dürfte hier die Bemerkung

am Platze sein, dass man zu einer durchaus schiefen Beurteilung der

mittelalterlichen Gesellschaft gelangt, wenn man jenes Verhältnis

immer nur in dem rosig schimmernden Lichte betrachtet, mit dem es

der ritterliche Minnesang und Frauendienst verklärt hat. Dieser

Idealzustand verfeinerter Sinnenlust beschränkte sich selbst im XII.

Jahrhundert nur auf einen verhältnismässig sehr kleinen Kreis, und

auch hier mag noch zwischen der Theorie und Praxis der Liebe ein sehr

bedeutender Unterschied gewesen sein. Im XIV. und XV. Jahrhundert

ist von der vielgepriesenen frommen Zucht und Sitte eben so wenig im

städtischen Leben, das wir nach dieser Hinsicht genauer kennen, als bei

dem in raschem Verfalle begriffenen Rittertum zu verspüren. Eheliche

Treue ist in den höheren Ständen während des ganzen Mittelalters

nicht sehr häufig; die Bastardkinder werden in der Vaterfamilie mit

den ehelichen Söhnen und Töchtern zusammen erzogen; eine derbe, fast

rohe Sinnlichkeit beherrscht die Beziehungen der Geschlechter in allen

Klassen der Bevölkerung. Die Begriffe von Sitte und Anstand sind von

den unseren weit verschieden, und die naive Offenheit, mit der wir

überall auch die anstössigsten Dinge behandelt sehen, liegt weit ab von

den Manieren der heutigen Zeit. Die Kirche hat nach dieser Richtung

wenig Einfluss zu üben verstanden; sie war zufrieden, wenn ihre Regeln

sonst streng beobachtet wurden. Trug sie doch selbst die Züge jenes

übersinnlich-sinnlichen Doppelwesens, das der Zeit eigen war.

Auf jenen derben Holzschnitten, welche uns aus dem Ende des XV. und

dem Anfang des XVI. Jahrhunderts erhalten sind, erblicken wir nicht

selten Frauen in Gesellschaft von Männern bei Wein und Würfelspiel,

bei Schmausgelagen und ausgelassenen Tänzen. Sie sind neben andern ein

Beweis dafür, dass die Frauen in Deutschland damals weit entfernt waren

von jener strengen Abgeschlossenheit, die wir in südlichen Ländern

treffen. Sie beteiligten sich in gleicher Weise an den gewöhnlich

recht materiellen Vergnügungen wie die Männer. Im württembergischen

Zabergau feierten sie allerorts jährlich auf Fastnacht ihre

Weiberzechen -- Schmausereien, bei denen kein Mann zugegen sein

durfte, ausser dem Schultheiss und dem Bürgermeister, welche die

Dienste der Kellner und Aufwärter zu versehen hatten und bei welchen

es sehr lustig herging[41]. Bei den Festen der Geschlechter, auf den

Trinkstuben der Zünfte und Brüderschaften, bei Volksbelustigungen auf

Märkten und Messen, auf freien Plätzen und in den Vorhallen der Kirchen

-- überall wo es etwas zu gaffen und zu geniessen, zu tanzen, zu

springen und zu singen gab, erblicken wir die Frauen, und meist nicht

eben als Wächterinnen des guten Tons und der strengen Sitte, sondern

als Ausgelassene unter den Ausgelassenen, oft als Anführerinnen der

Fröhlichen. Das schliesst nicht aus, dass sie anderwärts wieder als

Trägerinnen des religiösen Lebens erscheinen, dass sie als Beterinnen

und Büsserinnen zu Füssen des Gekreuzigten liegen und der gebenedeiten

Gottesmutter Maria, dass sie als Nonnen die Klöster füllen und als

Pilgerinnen die Lande durchziehen.

Das Mittelalter, das schon den Wechsel der Jahreszeiten sehr viel

lebhafter empfand als wir, war auch sonst reich an derartigen

Gegensätzen. Wie hätte es auch anders sein können in einer

Gesellschaft, die fortwährend den jähesten Wechselfällen ausgesetzt

war? Fast nirgends erblicken wir das ruhige Behagen einer in festen

Linien sich bewegenden stetigen Entwicklung, nirgends den heitern

Lebensmut, der die Menschen einer rechts- und existenzsicheren Zeit

beseelt. Selbst die Bevölkerung der Städte hielt sich im XIV. und XV.

Jahrhundert meist nur mit Mühe auf ihrem frühern Bestand, und dies auch

nur mittels einer massenhaften Einwanderung aus der nahen ländlichen

Umgebung. Kriege, Missernten, Hungersnöte, der jähe Tod rafften alle

paar Jahre ein Viertel, ein Drittel, manchmal gar die Hälfte der

vorhandenen Menschen dahin. Von 1326 bis 1400 zählte man 32 Pestjahre,

von 1400-1500 41, von 1500-1600 30. Wie ist es unter der Angst solch

steter Lebensbedrohung auch nur denkbar, dass die Menschen ein heiteres

Gleichgewicht ihres geistigen und sinnlichen Daseins hätten bewahren

können!

Hart neben einander lagen darum im täglichen Leben der

mittelalterlichen Gesellschaft toller Lebensgenuss und büssende

Entsagung; heute schlürfte man den Becher der Lust bis zur Neige,

um morgen in bitterer Reue sich der Welt abzukehren, das Fleisch

zu ertöten, mit Fasten und Beten, mit Geissel und Bussgürtel

sich zu kasteien. Von der Kirche zum Tanzhaus, von der Kutte zur

Fastnachtsmummerei, von der Büssergeissel zur Schellenkappe war oft nur

ein kleiner Schritt.

Himmelhoch jauchzend,

Zu Tode betrübt --

Die Frauenfrage im Mittelalter · 第 2 / 6 段