Schenkungen und Vermächtnisse bereicherten sich die Samenungen immer
mehr; aber sie verfielen dadurch auch um so rascher. Ihr inwendiger
Ernst sei erloschen, berichtet Rulman Merswin; statt zu beten und
fromme Büchlein zu lesen, unterhielten sie sich mit allerlei weltlichem
Klatsch; Missgunst, Eifersucht, gegenseitiges Misstrauen beherrschten
das häusliche Leben. Die alte Tracht, ein wollenes Gewand und langer
Schleier, die sie noch immer trugen, bewahrte sie nicht vor Weltlust
und Hoffart; selbst vor dem Weihkessel, meint Geiler von Keisersberg,
könnten sie nicht vorübergehen, ohne sich darin zu beschauen. In ihren
Häusern lebten sie herrlich und in Freuden; in der Stadt wurden sie zu
Gaste geladen; sie fehlten bei keiner Belustigung[29]. Kein Wunder,
dass sie die Reformation, wie manche ähnliche Vereine, rasch vom
Erdboden wegfegte.
Viel härter war das Los der +armen+ Frauen, die ihres Ernährers
beraubt waren und weder in der Erwerbswirtschaft noch in den Klöstern
eine Stelle finden konnten. Zur Verheiratung bot sich ihnen meist
nur dann sichere Gelegenheit, wenn sie dem Manne als Tochter oder
Witwe eines Meisters das Zunftrecht in die Ehe brachten. Freilich gab
es zahlreiche Stiftungen und Vermächtnisse, die auch ihnen zu Gute
kamen -- Verteilungen von Geld und Brot, von Suppe und Fleisch, von
Holz und Kleidern. Das Betteln war im Mittelalter keine Schande, das
Almosengeben wurde als religiöse Pflicht angesehen; man brauchte sich
um so weniger zu scheuen, Spenden und Geschenke zu heischen, als von
den Almosenempfängern eine Gegenleistung, bestehend in Kirchenbesuch
und Gebet für das Seelenheil des Spenders, gefordert wurde. Alte und
gebrechliche Leute fanden wohl auch als Pfründnerinnen in Spitälern
eine Aufnahme.
Aber diese Mittel boten keine dauernde und ausgiebige Hilfe; sie
versagten am meisten, wenn sie am nötigsten gewesen wären, in Zeiten
allgemeiner Teuerung und Bedrängnis.
Da ist es denn im höchsten Grade bemerkenswert und als Beweis für
die Tatsache eines weitverbreiteten Frauennotstandes geradezu
ausschlaggebend, dass seit der Mitte des XIII. Jahrhunderts überall
in Deutschland sehr zahlreiche +Anstalten+ gegründet wurden, welche
ausschliesslich zur Versorgung ärmerer alleinstehender Frauen
bestimmt waren. Es sind dies die sogen. +Gotteshäuser+ oder
+Bekinenanstalten+[30].
Man pflegt die Institution der Bekinen und Bekarden gewöhnlich
nur von ihrer religiösen Seite zu betrachten und sie da mit den
Tertiariern zusammenzustellen, jenem ausgedehnten Anhang der
Bettelorden aus dem Laienstande. Es ist ja bekannt, dass dieser von
den Dominikanern und Franziskanern gestiftete »dritte Orden der Reue«
aus Weltleuten beiderlei Geschlechts bestand, welche, ohne der Ehe
und ihrem bürgerlichen Berufe zu entsagen, sich der Aufsicht der
Orden unterworfen hatten, an ihren Uebungen und Gebeten teilnahmen,
der Weltlust entsagten, ernste, einfache Kleidung trugen und sich
verpflichteten, Barmherzigkeit zu üben, die Gebote Gottes und die
Vorschriften der Kirche zu halten. In ähnlichen Beziehungen, wie diese
Minoriten, standen allerdings auch die Bekinen und Bekarden zu den
Bettelorden. Sie trugen ein dem geistlichen ähnliches schlichtes Gewand
und nahmen gewisse religiöse Verpflichtungen auf sich. Allein sie
hatten darum nicht mehr Verwandtschaft mit dem Nonnen- und Mönchswesen
als etwa die Brüderschaften der Handwerksgesellen, der Aussätzigen, der
Blinden und Lahmen. Ja wir können sogar beobachten, wie die städtischen
Räte mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln dahin strebten, den
weltlichen Charakter der Bekinen (die Bekarden waren wenig zahlreich
und stehen uns hier fern) aufrecht zu erhalten.
Das Aufkommen der Bekinen knüpft sich -- wenigstens in den deutschen
Städten -- überall an die Stiftung der Gotteshäuser. Unter letzteren
versteht man Häuser, welche von reicheren Laien, Männern und Frauen,
dem Zwecke gewidmet wurden, eine bestimmte Anzahl armer, verlassener
Frauen und Mädchen aufzunehmen. Sie hiessen auch wohl +Einungen+
(Frankfurt a. M.) oder +Sammlungen+ (Ulm), +Seelhäuser+ (Ulm, München),
+Regelhäuser+ (München), +Maidehäuser+ (Mainz), +Konvente+ (Wesel),
unter Umständen auch +Klausen+ -- das letztere namentlich auf Dörfern
und in einsamen Gegenden. Oft begnügten sich die Stifter nicht mit der
Gewährung der Wohnung; sie sorgten auch durch Verschreibung von Renten
und sonstigen Gefällen für die Unterhaltung der Gebäude, für Holz und
Licht, manchmal auch für einen Teil der Nahrung. Die Bewohnerinnen
solcher Häuser nannte man allgemein +Schwestern+, in Strassburg auch
+gewillige oder arme Schwestern+, in Frankfurt a. M. +geistliche
Schwestern+, +Kinder+ oder +arme Kinder+, in München +Seelnonnen+, in
Konstanz +Mäntlerinnen+; später wurde der Name Bekinen, Beguinen, hier
und da auch Begutten, durchweg gebräuchlich.
Die +Zahl+ der Frauen, welche in ein solches Gotteshaus Aufnahme
finden konnten, war meist nicht sehr gross und wurde insgemein schon
von dem Stifter festgesetzt. Sie schwankte in Worms zwischen 2 und 6,
in Frankfurt zwischen 2 und 15, in Strassburg war die am häufigsten
vorkommende Anzahl 20; aber es gab auch Häuser mit 3, 4, 6, 8, 10, 12,
ja selbst mit 22 und 26 Schwestern. Sogenannte Bekinen+höfe+, d. h. mit
Mauern umgebene Hofstätten, welche mehrere Wohn- und Wirtschaftsgebäude
für eine grössere Zahl von Schwestern enthielten, finden wir
vorzugsweise in den niederrheinischen Städten und in Belgien. In den
+Klausen+ lebte meist nur je eine Bekine oder Klausnerin.
Die meisten dieser Gotteshäuser wurden zwischen 1250 und 1350
gestiftet. Es ist bezeichnend für ihren weltlichen Charakter, dass sie
durchweg nach dem Namen ihres Gründers benannt werden. Ihre Zahl war in
den einzelnen Städten und deren Umgebung sehr gross. In Frankfurt sind
ihrer 57 (etwa 3 Prozent sämtlicher Wohnhäuser der Stadt) dem Namen
nach bekannt, in Strassburg 60, in Basel über 30, in Speier 6; für
München sind ihrer nur 7 nachgewiesen.
Was die +Gesamtzahl der Bekinen+ betrifft, so lassen sich über diese
für die einzelnen Städte keine sicheren Nachweise erbringen. Nach einer
auf ziemlich zuverlässigen Anhaltspunkten beruhenden Schätzung waren
zu Frankfurt a. M. am Ende des XIV. Jahrhunderts über 200 Bekinen
vorhanden. Ueber 6 Prozent der erwachsenen weiblichen Bevölkerung
(die Stadt hatte damals etwa 9000 Einwohner) befanden sich darnach
in den Gotteshäusern. Hartwig hat berechnet, dass in den Lübecker
Anstalten für alleinstehende Frauen, die freilich nicht ausschliesslich
Gotteshäuser (Konvente) waren, 600 Personen versorgt werden konnten.
Von den bis 1330 gestifteten Strassburger Gotteshäusern konnten 12
allein 195 Schwestern aufnehmen; alle zusammen boten für mehr als
600 Personen Raum. Noch weit zahlreicher scheinen die Bekinen am
Niederrhein gewesen zu sein. Köln soll ihrer 2000 gehabt haben, Nivelle
und Cantibri bei Cambrai 1300, und ein Bekinenhof bei Mecheln »bis in
die 1400 oder mehr«[31]. Indessen wird man diesen letzteren Ziffern mit
einigem Misstrauen begegnen müssen.
Wie schon der Name Gotteshäuser andeutet, waren dieselben Stiftungen
christlicher Barmherzigkeit, hervorgegangen aus dem religiösen
Bedürfnisse derjenigen, welche ihr irdisch Hab und Gut -- gewiss mit
Recht -- dem Dienste Gottes zu weihen meinten, indem sie für Unterkunft
der von aller Welt verlassenen, jeder Gefahr ausgesetzten Frauen Sorge
trugen. Vorzugsweise waren es verwaiste oder ledig gebliebene arme
Mädchen, kinderlose Witwen, Töchter kinderreicher Handwerker, alte
treue Dienstboten, welche hier Aufnahme fanden. Im XIII. Jahrhundert
traten auch nicht selten alleinstehende Frauen aus dem wohlhabenden
Bürgerstande, ja selbst solche aus den städtischen Geschlechtern und
dem Adel bei den armen Schwestern ein, denen sie dann ihr Vermögen
zubrachten.
Die +Statuten+ der Gotteshäuser, welche gewöhnlich schon in dem
Stiftungsbriefe gegeben wurden, waren in der ersten Zeit überaus
einfach. Erst später, als sich Uebelstände herausstellten, wurden sehr
eingehende Satzungen und Hausordnungen für die Schwestern aufgestellt.
Diese sind natürlich je den besonderen Verhältnissen angepasst. Ich
darf mich hier damit begnügen, die wichtigsten gemeinsamen Züge aus
ihnen auszuheben.
Die +Grundlage der Existenz+ der in einem Gotteshause vereinigten
Schwestern bildete die Rente des Stiftungsvermögens. Wenn diese
zum Leben nicht ausreichte, mussten sich die Frauen durch +Arbeit+
ernähren, durch Stricken und Nähen, durch Spinnen und Weben. Die
niederrheinischen Bekinenhöfe waren regelmässig mit Bleichplätzen
verbunden. Die Konkurrenz mit dem freien Gewerbebetrieb, welche sie
hier zu bestehen hatten, wurde ihnen nicht selten durch Privilegien
der Stadtobrigkeiten und der Fürsten erleichtert. So erhielten 1293
die Bekinen zu Würzburg das Recht, ihre selbstverfertigten Tücher
ellenweise zu verkaufen[32]. Im Jahre 1310 gestatteten die Herzöge
Boleslaw, Heinrich und Wendislaw den Bekinen zu Breslau, durch die
Tuchmacher der Stadt weisses und graues Tuch weben zu lassen und in
ganzen Stücken zu verkaufen[33]. In Konstanz hatten sich etliche
Wollenweber geweigert, den »armen Schwestern in der Mäntlerinnen Haus«
das Wollengarn zu weben, das sie spannen. Auf die Klage der Schwestern
bestimmten die Zunftmeister, dass ihnen die Weber was sie spannen, um
es an ihren Leib zu wenden, weben sollten; doch sollten die Schwestern
dasselbe Tuch niemanden anders verschneiden oder zu kaufen geben,
weder in noch vor ihrem Hause[34]. Weniger engherzig ist die II.
württembergische Landesordnung von 1515[35]. In ihr wird »zugelassen,
dass man in jedem Amt den Schwestern und Begynen in iren heusern ain
genante zal der schwestern bestimmen mög, wie vil sie deren haben
sollen und nit darüber, ..... das man auch denselben schwestern ain zal
webstül bestimme zu haben vnd nit darüber, nemlich je vff vier swestern
ain webstul vnd nit mehr, damit die innwoner daneben nit überladen
werden vnd sich auch irnthalb one verhindert erneren mögen.«
Ausserdem sollten die Bekinen Liebeswerke verrichten, Arme speisen,
Kranke besuchen, Tote zur letzten Ruhestätte geleiten. In München
war das Warten der Kranken und die Besorgung der Toten ihre
ausschliessliche Aufgabe; in Augsburg hatten sie die Krankenpflege
in den Spitälern; in anderen Städten pflegten sie, wie heute die
barmherzigen Schwestern und Diakonissinnen, vorzugsweise in den
Häusern. In Frankfurt wurden ihnen wohl Findlinge, in Wesel auch andere
arme Kinder zur Erziehung und Unterweisung im Lesen, Schreiben und in
Handarbeiten übergeben. Ausserdem hatten sie den Todestag des Stifters
und der Wohltäter ihres Hauses durch Gebet für deren Seelenheil in der
Kirche zu begehen.
Die +Aufnahme+ der Schwestern erfolgte bei der Gründung eines
Gotteshauses durch den Stifter oder die Stifterin, später meist durch
Abstimmung aller vorhandenen Schwestern. Brachte die Aufgenommene
eigenes Vermögen mit, so behielt sie die Verfügung über dasselbe und
wurde dafür auch zur Steuer herangezogen, wenn es einen bestimmten
Betrag überstieg[36]; nach ihrem Tode wurde es in Strassburg den
Erben übergeben; in Frankfurt fiel es an das Gotteshaus. In vielen
niederländischen Beguinereien wurde ein Einkaufsfeld und der Bau des zu
bewohnenden Häuschens gefordert; der Nachlass verstorbener Mitglieder
fiel dem Gesellschaftsvermögen zu. Hier und da war ein Probejahr
vor der endgültigen Aufnahme Vorschrift. Der Austritt zum Zwecke
der Verehelichung oder aus anderen Gründen war jederzeit gestattet.
Ausschliessung erfolgte wegen schlechter Aufführung, wegen Ungehorsams,
wegen Störung der Eintracht, wegen Umhertreibens und wegen verbotenen
Umgangs mit Männern. Meist musste dabei der weltliche Pfleger des
Gotteshauses oder der Beichtvater der Schwestern zu Rate gezogen werden.
Die +Leitung+ des gemeinsamen Haushalts der Bekinen war einer
Meisterin, mitunter auch mehreren anvertraut. Im ersteren Falle
erfolgte die Ernennung durch allgemeine Wahl, im letzteren durch
Zuwahl. In Strassburg wechselten die Vorsteherinnen alle Jahre, in
Frankfurt waren sie meist auf Lebenszeit eingesetzt. Die Schwestern
waren zum Gehorsam gegen die Meisterin verpflichtet. Unbotmässige
Elemente scheinen indessen nicht selten vorgekommen zu sein. Wenigstens
sind zwei Fälle bekannt (aus Frankfurt a. M. und Ulm), wo in grösseren
Bekinenhäusern Gefängnisse eingerichtet wurden, um die Widerspenstigen
zu strafen.
Die +Tracht+ der Bekinen schloss sich im Schnitt der Gewandung
einfacher Bürgersfrauen an. Sie bestand aus einem Gewand von grauem,
schwarzem oder blauem Wollenstoff mit einer weissleinenen Kaputze
und weissem Schleier, über die sie beim Ausgehen noch ein schwarzes
Wollentuch schlugen. Daher auch die Benennungen graue oder schwarze
oder blaue Schwestern. Die +Kost+ war gewöhnlich sehr einfach. Reichere
Gotteshäuser konnten auch in dieser Hinsicht einigen Aufwand gestatten.
In manchen Strassburger Anstalten dieser Art erhielten die Schwestern
täglich ihren Wein, und dies in gar nicht kleinen Quantitäten. An den
Jahrestagen des Stifters und anderer Wohltäter pflegte der Tisch etwas
reicher besetzt zu sein. Der +Hausrat+ nahm sich meist ärmlich genug
aus; insgemein brachten die Schwestern nichts mit als ihr Bett und ihre
Kleidung.
Tagüber hielten sich die Schwestern in einer gemeinsamen Wohnstube auf,
der einzigen, die im Winter geheizt wurde. In Strassburg war ihnen
nicht erlaubt, in diesem Zimmer am Rade zu spinnen, damit diejenigen,
welche gerade in frommer Betrachtung begriffen waren, nicht durch das
Schnurren des Rades gestört würden[37]. In dem Konvent auf dem Sande
zu Wesel war auch ein gemeinsames Schlafzimmer vorgeschrieben. Nur die
»Kranken und die alten Glatzköpfe« konnten gesondert untergebracht
werden[38]. In der Verfügung über ihre Zeit zum Arbeiten und Schlafen
scheinen sie an keine besonderen Vorschriften gebunden gewesen zu sein.
Aber keine Schwester sollte ohne Erlaubnis der Vorsteherin ausgehen,
und nie allein, sondern stets zu zweien, auch nicht vor Sonnenaufgang
und nicht nach Sonnenuntergang, es sei denn, dass um einer redlichen
Ursache willen die Vorsteherin es gestattet habe[39].
In +religiöser Beziehung+ hatten die Bekinen keine andern
Verpflichtungen als alle ehrbaren Frauen; wohl aber wurden sie
bezüglich der Einhaltung derselben durch den Stadtpfarrer oder die
Ordensgeistlichkeit überwacht. Die Kirche musste natürlich darnach
streben, so weit verbreitete Anstalten ganz unter ihre Aufsicht und
Leitung zu bringen. Namentlich im XIII. Jahrhundert suchte sie die
Bekinen wie einen geistlichen Orden zu behandeln, und eine Synode zu
Fritzlar fasste 1244 den Beschluss, dass keine Schwester aufgenommen
werden dürfe, die jünger als 40 Jahre sei. Allein soweit wir
sehen, ist dieser Beschluss nirgends zur Durchführung gelangt. Die
städtischen Räte boten vielmehr alles auf, um die Gotteshäuser nicht
zu kirchlichen Anstalten werden zu lassen; sie setzten ihnen weltliche
Pfleger und Provisoren zur Wahrnehmung der Vermögensverwaltung und
zur Aufrechterhaltung der Ordnung; sie unterstellten sie in allen
bürgerlichen Beziehungen dem gemeinen Recht. Vielleicht gab das mehr
Grund für die Verfolgungen, welche im Anfang des XIV. Jahrhunderts von
Seiten der Kirche über die armen Schwestern verhängt wurden, als die
Ketzereien, deren man sie beschuldigte. Einzelne Gotteshäuser haben
allerdings die Regeln des dritten Ordens angenommen[40], aber nur wo es
die weltliche Gewalt gestattete; andere waren schon von ihren Stiftern
unter die Aufsicht irgend einer geistlichen Behörde gestellt worden.
Der Einfluss der Geistlichkeit erstreckte sich aber auch in diesen
Fällen nur auf die religiös-sittliche Seite.
Im XV. Jahrhundert ist an verschiedenen Orten das Bekinenwesen arg
entartet. Viele Gotteshäuser waren durch die zahlreichen kleinen
Schenkungen und Vermächtnisse, welche ihnen im Laufe der Zeit zuteil
geworden waren, reich geworden, und ihr Renteneinkommen gestattete den
Schwestern ein müssiges Leben. Die Arbeit an der Kunkel und am Webstuhl
wurde eingestellt; mehr und mehr beschränkten sich die Schwestern auf
das leichte und gewinnbringende Gewerbe der Leichenbitterinnen und
Klageweiber. Der religiöse Sinn, welcher früher unter ihnen geherrscht
hatte, erstarb zusehends. Man kann sich denken, welche Folgen das
Zusammenleben solcher meist ungebildeten, jedes höhern Lebenszweckes
entbehrenden, aber in ihrer Existenz gesicherten Frauenzimmer, die
teilweise noch in jugendlichem Alter standen, nach sich zog. Männer
durften zwar nicht in die Gotteshäuser kommen; aber man traf sich
mit ihnen ausserhalb derselben. Dazu kam der verderbliche Einfluss
der Bettelorden, die vielfach die Seelsorge der Schwestern übten
und in ihre Anstalten freien Zutritt hatten. Schon 1372 klagten die
Strassburger Nonnen von St. Marx, St. Katharinen und St. Nicolai
in undis beim Papste Gregor XI. über die Dominikaner: »sie wollen
uns ihren geistlichen Beistand nur gewähren, wenn wir ihnen Geld,
Geschmeide und andere Dinge geben; sie kommen in unsere Klöster in
kurzen Röcken, bebänderten Mützen, Stiefeln, wie weltliche Leute;
sie haben vor uns getanzt und uns zu eitler Lust aufgefordert,
ja einige von uns haben sie zur Sünde verführt«. Wenn das in den
Klöstern geschehen konnte, was mochte erst in den weit zugänglicheren
Gotteshäusern vorkommen! Sebastian Brant schildert die Strassburger
Bekinen als ein nichtsnutziges Schmarotzervolk; sie taugten kaum mehr
zu etwas anderem, als bei Prozessionen und Leichenbegängnissen bezahlte
Gebete zu murmeln. In Frankfurt a. M. werden sie in öffentlichen
Aktenstücken mit Dirnen der verworfensten Art in eine Linie gestellt.
Kein Wunder, dass die Zeitgenossen sich keinen klaren Begriff mehr über
den wahren Charakter der ganzen Einrichtung machen konnten und dass der
Verfasser der Dunkelmännerbriefe die Frage aufwirft, ob die Lolharden
und Begutten zu Köln geistliche oder weltliche Leute seien. Brant
schliesst seine Schilderung der Bekinen mit dem ohne Zweifel ehrlich
gemeinten Stossseufzer:
»Ach werent sy zu Portugall,
Ach werents an derselben statt,
Do der pfeffer gewachsen hatt,
Und nymmer möchten her gedenken!
Ich wollt in gern das weggeld schenken.«
Die Reformation hat denn auch sehr rasch mit der überlebten Einrichtung
aufgeräumt; sie hat die Gotteshäuser gewöhnlichen Zwecken zurückgegeben
oder sie in Krankenanstalten, Schulen u. dgl. verwandelt; nur in den
Niederlanden haben sich die Bekinenhöfe bis auf die neueste Zeit
erhalten.
Es konnte nicht fehlen, dass die grosse Zahl der alleinstehenden Frauen
im Mittelalter auch zu weit bedenklicheren Erscheinungen führte, dass
namentlich das +Verhältnis der beiden Geschlechter zu einander+ davon
ungünstig beeinflusst wurde. Ganz allgemein dürfte hier die Bemerkung
am Platze sein, dass man zu einer durchaus schiefen Beurteilung der
mittelalterlichen Gesellschaft gelangt, wenn man jenes Verhältnis
immer nur in dem rosig schimmernden Lichte betrachtet, mit dem es
der ritterliche Minnesang und Frauendienst verklärt hat. Dieser
Idealzustand verfeinerter Sinnenlust beschränkte sich selbst im XII.
Jahrhundert nur auf einen verhältnismässig sehr kleinen Kreis, und
auch hier mag noch zwischen der Theorie und Praxis der Liebe ein sehr
bedeutender Unterschied gewesen sein. Im XIV. und XV. Jahrhundert
ist von der vielgepriesenen frommen Zucht und Sitte eben so wenig im
städtischen Leben, das wir nach dieser Hinsicht genauer kennen, als bei
dem in raschem Verfalle begriffenen Rittertum zu verspüren. Eheliche
Treue ist in den höheren Ständen während des ganzen Mittelalters
nicht sehr häufig; die Bastardkinder werden in der Vaterfamilie mit
den ehelichen Söhnen und Töchtern zusammen erzogen; eine derbe, fast
rohe Sinnlichkeit beherrscht die Beziehungen der Geschlechter in allen
Klassen der Bevölkerung. Die Begriffe von Sitte und Anstand sind von
den unseren weit verschieden, und die naive Offenheit, mit der wir
überall auch die anstössigsten Dinge behandelt sehen, liegt weit ab von
den Manieren der heutigen Zeit. Die Kirche hat nach dieser Richtung
wenig Einfluss zu üben verstanden; sie war zufrieden, wenn ihre Regeln
sonst streng beobachtet wurden. Trug sie doch selbst die Züge jenes
übersinnlich-sinnlichen Doppelwesens, das der Zeit eigen war.
Auf jenen derben Holzschnitten, welche uns aus dem Ende des XV. und
dem Anfang des XVI. Jahrhunderts erhalten sind, erblicken wir nicht
selten Frauen in Gesellschaft von Männern bei Wein und Würfelspiel,
bei Schmausgelagen und ausgelassenen Tänzen. Sie sind neben andern ein
Beweis dafür, dass die Frauen in Deutschland damals weit entfernt waren
von jener strengen Abgeschlossenheit, die wir in südlichen Ländern
treffen. Sie beteiligten sich in gleicher Weise an den gewöhnlich
recht materiellen Vergnügungen wie die Männer. Im württembergischen
Zabergau feierten sie allerorts jährlich auf Fastnacht ihre
Weiberzechen -- Schmausereien, bei denen kein Mann zugegen sein
durfte, ausser dem Schultheiss und dem Bürgermeister, welche die
Dienste der Kellner und Aufwärter zu versehen hatten und bei welchen
es sehr lustig herging[41]. Bei den Festen der Geschlechter, auf den
Trinkstuben der Zünfte und Brüderschaften, bei Volksbelustigungen auf
Märkten und Messen, auf freien Plätzen und in den Vorhallen der Kirchen
-- überall wo es etwas zu gaffen und zu geniessen, zu tanzen, zu
springen und zu singen gab, erblicken wir die Frauen, und meist nicht
eben als Wächterinnen des guten Tons und der strengen Sitte, sondern
als Ausgelassene unter den Ausgelassenen, oft als Anführerinnen der
Fröhlichen. Das schliesst nicht aus, dass sie anderwärts wieder als
Trägerinnen des religiösen Lebens erscheinen, dass sie als Beterinnen
und Büsserinnen zu Füssen des Gekreuzigten liegen und der gebenedeiten
Gottesmutter Maria, dass sie als Nonnen die Klöster füllen und als
Pilgerinnen die Lande durchziehen.
Das Mittelalter, das schon den Wechsel der Jahreszeiten sehr viel
lebhafter empfand als wir, war auch sonst reich an derartigen
Gegensätzen. Wie hätte es auch anders sein können in einer
Gesellschaft, die fortwährend den jähesten Wechselfällen ausgesetzt
war? Fast nirgends erblicken wir das ruhige Behagen einer in festen
Linien sich bewegenden stetigen Entwicklung, nirgends den heitern
Lebensmut, der die Menschen einer rechts- und existenzsicheren Zeit
beseelt. Selbst die Bevölkerung der Städte hielt sich im XIV. und XV.
Jahrhundert meist nur mit Mühe auf ihrem frühern Bestand, und dies auch
nur mittels einer massenhaften Einwanderung aus der nahen ländlichen
Umgebung. Kriege, Missernten, Hungersnöte, der jähe Tod rafften alle
paar Jahre ein Viertel, ein Drittel, manchmal gar die Hälfte der
vorhandenen Menschen dahin. Von 1326 bis 1400 zählte man 32 Pestjahre,
von 1400-1500 41, von 1500-1600 30. Wie ist es unter der Angst solch
steter Lebensbedrohung auch nur denkbar, dass die Menschen ein heiteres
Gleichgewicht ihres geistigen und sinnlichen Daseins hätten bewahren
können!
Hart neben einander lagen darum im täglichen Leben der
mittelalterlichen Gesellschaft toller Lebensgenuss und büssende
Entsagung; heute schlürfte man den Becher der Lust bis zur Neige,
um morgen in bitterer Reue sich der Welt abzukehren, das Fleisch
zu ertöten, mit Fasten und Beten, mit Geissel und Bussgürtel
sich zu kasteien. Von der Kirche zum Tanzhaus, von der Kutte zur
Fastnachtsmummerei, von der Büssergeissel zur Schellenkappe war oft nur
ein kleiner Schritt.
Himmelhoch jauchzend,
Zu Tode betrübt --