Adrian Beier[9], der Verfasser des ältesten Kompendiums des

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Anmerkungen zur Transkription

Der vorliegende Text wurde anhand der 1910 erschienenen Buchausgabe

so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische

Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche und

heute nicht mehr gebräuchliche Schreibweisen bleiben gegenüber

dem Original unverändert; fremdsprachliche Begriffe wurden nicht

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Fällen den heutigen Rechtschreibgewohnheiten.

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den folgenden Sonderzeichen gekennzeichnet:

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DIE FRAUENFRAGE

IM

MITTELALTER

VON

KARL BÜCHER.

ZWEITE VERBESSERTE AUFLAGE.

TÜBINGEN

VERLAG DER H. LAUPP’SCHEN BUCHHANDLUNG

1910.

Alle Rechte vorbehalten.

Druck von H. Laupp jr in Tübingen.

FRAU

LINA LUDWIG

GEWIDMET.

Das Beste, was Frauen uns geben, können wir niemals wiedergeben, und

wenn ich dieses Büchlein Dir, der lieben guten Mama, zueigne, so weiss

ich, dass damit die Dankesschuld nicht abgetragen werden kann, zu der

ich mich bekennen muss. Aber vielleicht ist es Dir doch eine Freude,

dadurch an die Zeit erinnert zu werden, wo sich auf dem Frankfurter

Stadtarchiv mir die Gedanken, die es enthält, zusammenfügten und ich an

so manchem schönen Sonntag bei Euch in Heppenheim ausspannen durfte.

Ausgesprochen wurden diese Gedanken zuerst in einem Vortrage, den ich

am 28. März 1882 im Liebigschen Hörsaale zu München vor gebildeten

Frauen und Männern gehalten habe. Aus dem Kreise der Zuhörer sahen

damals zwei freundliche Augen zu mir empor, die seitdem meinen

Lebensweg erhellten und die jetzt erloschen sind. Du wirst es vor

allen verstehen, dass ich mich lange nicht entschliessen konnte, das

Büchlein, das damals gedruckt wurde, zu erneuern, als es vergriffen

war. Wenn ich es jetzt dennoch tue, so bin ich nicht der Versuchung

erlegen, was ich einst in keckem Jugendmute hingestellt hatte, mit

altem, bedächtigem Kopfe umzumodeln. Die Schrift scheint doch manchem

so, wie sie ist, lieb geworden zu sein, und wenn ich heute vielleicht

auch vieles anders sagen würde, in ihren tatsächlichen Feststellungen

hat sie vor der Kritik bestehen können. Die Verbesserungen der

neuen Auflage beschränken sich deshalb auf kleinere Berichtigungen

und Zusätze und auf eine grössere Aenderung am Schlusse, zu der

die Ergebnisse der Berufszählung von 1907 Anlass gaben. Ausserdem

sind in den Anmerkungen einige genauere Belege gegeben, ohne dass

Vollständigkeit der Literaturangaben erstrebt wurde. Eine gelehrte

Abhandlung sollte mein Vortrag nicht werden.

Eine neue Zugabe ist das Bildchen auf Umschlag und Einband. Es stellt

eine der Hilfsarbeiterinnen des Frankfurter Wollenhandwerks, wenn nicht

alles trügt, in Bekinentracht dar, entworfen von einem Frankfurter

Schreiber, der das Bedebuch von 1405 mit lustigen Federzeichnungen

versehen hat. Das Bildchen steht bei der Lindheimer Gasse, die

im damaligen Weberviertel der Altstadt liegt. Bei der Härte der

mittelalterlichen Bede ist eine amtlich illustrierte Steuerliste eine

so seltsame Erscheinung, dass ihr Urheber wenigstens in einer kleinen

Probe seiner Kunst dem steuergeplagten XX. Jahrhundert bekannt zu

werden verdiente, stünde diese Probe auch nicht in so enger Beziehung

zum Inhalt dieses Büchleins, als es tatsächlich der Fall ist.

Vielleicht kann sie seinen Ernst um ein Weniges mildern und durch ihr

Wirklichkeitsgepräge den Irrtümern, deren es immer noch genug enthalten

wird, die freundliche Nachsicht erwirken, deren wir alle bedürfen.

+Leipzig+, den 25. Oktober 1909.

+Karl Bücher.+

Inhalt.

Die Frage 1. -- Ihr zwiespältiges Wesen 2. -- Ihre statistische

Wurzel 3. -- Das Zahlenverhältnis der Geschlechter im Mittelalter

5. -- Ursachen des grossen Frauenüberschusses 7. Verschärfung

durch Ehebeschränkungen 9. -- Wirtschaftliche Stellung der Frau im

deutschen Altertum 10. -- Berufsbildung und Entlastung der Frauen

12. -- Angeblicher Ausschluss von zünftiger Erwerbstätigkeit 13.

-- Tatsächliches Verhältnis 15, -- in der Textilindustrie 16, in

der Schneiderei 18, -- in anderen zünftigen Gewerben 19, -- in

nicht zünftigen Berufen 20. -- Versorgungsanstalten: a) Klöster 24;

-- b) Leibrentenkauf 26; -- c) Samenungen 27; -- d) Gotteshäuser

32. Statistisches 34. Statuten 35. Tätigkeit der Bekinen 36.

Aufnahmebedingungen 38. Lebensweise 38. Religiöse Stellung 40.

Entartung 41. -- Soziale Stellung der Frauen im Mittelalter 43.

-- Gegensätze 45. -- Fahrende Frauen 48. -- Die gemeinen Frauen

in den Städten 55. Frauenhäuser 56. Sittenpolizei 60. Eingreifen

der Kirche 61. Reuerinnen 62. Rettungshäuser 63. -- Rückblick 66.

Wandlung seit der Reformation 67. -- Die heutige Frauenfrage 71. --

Anmerkungen 76.

Die »Frauenfrage« bildet nach allgemeiner Annahme eine Zeitfrage von

so eigenartig modernem Charakter, dass es von vornherein fraglich

erscheinen könnte, ob man berechtigt sei, diesen Ausdruck auch auf

Erscheinungen der Vergangenheit anzuwenden. Wenn wir aber überall

da von »Fragen« reden, wo wir die vorhandenen Zustände in einem

auffälligen Widerspruche sehen zu dem, was Vernunft und Gerechtigkeit

fordern, so wird es wohl kaum noch einem Zweifel unterliegen, dass

wir auch von Fragen der Vergangenheit sprechen dürfen, wo wir immer

derartige Widersprüche zwischen dem, was +war+, und dem, was hätte

sein sollen, entdecken. Es ist dabei ziemlich gleichgültig, ob die

tatsächlich vorhandenen Widersprüche als »Fragen« in das Bewusstsein

der Zeitgenossen getreten sind; es genügt vollständig, wenn ein

derartiger Widerspruch nachgewiesen werden kann, oder wenn sich

Versuche und Anstalten zu seiner Beseitigung erkennen lassen. Oder

wollte etwa jemand leugnen, dass die moderne Frauenfrage lange vor der

Zeit schon existiert hat, wo sie anfing, in populären Vorträgen, auf

»Frauentagen« oder bei ästhetischen Teegesellschaften verhandelt zu

werden?

Wenn ich in diesem Sinne von einer Frauenfrage im Mittelalter sprechen

will, so bin ich weit davon entfernt, mich auf den Standpunkt

derjenigen zu stellen, welche die gesamte rechtliche, politische und

soziale Stellung der Frau im Widerspruch finden mit den Forderungen

der Vernunft und Gerechtigkeit. Von diesem Standpunkte aus gab es

sicherlich im Mittelalter weit, weit mehr zu »fragen« und zu wünschen

als heutzutage. Ich denke mich vielmehr auf jenen engeren Teil

der Frauenfrage zu beschränken, den man vielleicht richtiger als

»Frauen+erwerbs+frage« bezeichnen würde. Freilich hat auch noch in

diesem engeren Sinne heute die Frauenfrage eine doppelte Seite. Sie

stellt sich dar einerseits als Frauenschutzfrage mit Bezug auf die

zahlreichen weiblichen Arbeiter der Industrie, anderseits als Frage der

Erweiterung des Erwerbsgebiets der Frauen für diejenigen weiblichen

Glieder der gebildeten Klasse, welche aus irgend einem Grunde

ausserhalb der natürlichen Tätigkeitssphäre ihres Geschlechtes in der

Wirtschaft Verwendung suchen.

Welche von diesen beiden Seiten der Frauenerwerbsfrage man nun

auch ins Auge fassen mag, immer wird man darauf zurückgeführt, die

+Wurzel+ derselben zu suchen in der Tatsache, dass gegenwärtig ein

ansehnlicher Teil der Frauen innerhalb der Familie nicht diejenige

Versorgungsgelegenheit findet, die wir ihm aus allgemeinen Gründen

wünschen müssen. Diese Tatsache beruht in erster Linie auf einem

statistischen Missverhältnis, welches obwaltet zwischen der Zahl der

heiratsfähigen Frauen und Männer, sodann aber auf einer entweder

notwendigen oder freiwilligen Enthaltung von der Ehe auf Seiten eines

Teils der heiratsfähigen Männer.

Was zunächst jenes statistische Missverhältnis betrifft, so ist es eine

bekannte Tatsache, dass fast in allen europäischen Staaten unter den

Neugeborenen die Zahl der Knaben überwiegt, dass aber durch rasches

Absterben der männlichen Kinder das Zahlenverhältnis zwischen beiden

Geschlechtern bis etwa zum 17. oder 18. Jahre sich ausgleicht. Wo nun

eine Bevölkerung weiterhin nur natürlichen Einflüssen ausgesetzt ist,

d. h. wo die Verminderung der Geschlechter nur durch Absterben erfolgt,

da kann sich das Zahlenverhältnis derselben etwa vom 18. bis zum 30.

Jahre, also dem eigentlichen Heiratsalter, im Gleichgewicht erhalten.

Es würde bei rechtzeitiger Verheiratung jede Frau einen Mann bekommen

können. Vom 30. Jahre ab gewinnt überall das weibliche Geschlecht ein

Uebergewicht und steigert dasselbe von Jahrzehnt zu Jahrzehnt, so dass

in den höchsten Altersstufen auf 10 Männer durchschnittlich 14-20

Frauen zu kommen pflegen.

So gestaltet sich das Verhältnis der Geschlechter unter rein

+natürlichen Einflüssen+. Allein diese natürlichen Einflüsse gelangen

in vielen Staaten nicht zu ungestörter Wirksamkeit. Kriege und

Auswanderung, sowie die nachteiligen Folgen mancher Berufstätigkeiten

verringern die Zahl der Männer schon zwischen dem 18. und 30. Jahre

so stark, dass fast plötzlich um das 20. Jahr das anfängliche

Uebergewicht des männlichen Geschlechts in ein Uebergewicht des

weiblichen Geschlechtes umschlägt. Insbesondere ungünstig prägen

sich die Ergebnisse der angedeuteten nachteiligen Einwirkungen in

der Geschlechtsgliederung der deutschen Bevölkerung aus. Von den

Altersstufen zwischen 20 und 25 Jahren kommen im Deutschen Reiche

nach der Zählung von 1900 auf 1000 Männer schon 1012 Frauen; im

Alter von über 20 Jahren überhaupt auf 1000 Männer 1064 Frauen. Noch

ungünstiger gestaltet sich diese Betrachtung, wenn wir berücksichtigen,

dass normaler Weise das Heiratsalter des Mannes um etwa fünf Jahre

höher ist, als das der Frau. Stellen wir demgemäß die Männer im Alter

von 25-30 Jahren den Frauen im Alter von 20-25 Jahren gegenüber, so

erhalten wir für die deutsche Bevölkerung auf je 1000 Männer 1105

Frauen.

Es kann demnach ein beträchtlicher Teil der heiratsfähigen Frauen

unter keinen Umständen heute zur Verehelichung gelangen, selbst den

Fall vorausgesetzt, dass alle Männer heiraten wollten und könnten.

Dieser Fall trifft nun aber bekanntlich nicht zu. Ein ansehnlicher

Teil der Männer (in ganz Deutschland gegen 10%) bleibt unvermählt. Es

ist klar, dass beide Umstände, der statistische Frauenüberschuss und

das soziale Uebel der männlichen Ehelosigkeit, in ihrem Zusammenwirken

einen beträchtlichen Teil der unverheiratet bleibenden Frauen auf eine

Existenz durch eigene Erwerbsarbeit hinweisen. Zu einem eigentlichen

Erwerbs-Notstande führen dieselben indes nur in den sogen. höheren

Klassen der Gesellschaft, für die es an passenden Frauenerwerbsgebieten

fehlt.

Aus ganz derselben Ursache, wie die moderne Frauenerwerbsfrage,

entspringt die mittelalterliche Frauenfrage, von der im Folgenden die

Rede sein soll. Wenn ich im allgemeinen von einer +mittelalterlichen+

Frage spreche, so soll damit nicht gesagt sein, dass das ganze

Mittelalter und alle Klassen der Bevölkerung in die Erörterung

hereingezogen werden sollen. Ich muss mich vielmehr beschränken auf die

Zeit und die Teile der Bevölkerung, für welche uns allein Quellen über

diese Dinge fliessen, auf die deutschen Städte von der Mitte des XIII.

bis zum Ausgange des XV. Jahrhunderts.

Statistische Ermittelungen, welche über drei der bedeutendsten

mittelalterlichen Städte Deutschlands angestellt werden konnten[1],

haben übereinstimmend einen so bedeutenden Ueberschuss der erwachsenen

weiblichen über die gleichalterige männliche Bevölkerung ergeben,

dass man mit Notwendigkeit auf die Vermutung geführt wird, es müsse

die Frauenfrage im städtischen Leben der beiden letzten Jahrhunderte

des Mittelalters weit schärfer und brennender aufgetreten sein als

heutzutage. Eine zuverlässige Zählung der Nürnberger Bevölkerung,

welche am Ende des Jahres 1449 vorgenommen wurde, ergab unter der

bürgerlichen Bevölkerung auf 1000 erwachsene Personen männlichen

Geschlechts 1168 Personen weiblichen Geschlechts. Aber nicht bloss in

den bürgerlichen Familien, sondern auch unter der dienenden Klasse

(den Knechten, Handwerksgesellen und Mägden) überwog das weibliche

Geschlecht. Rechnen wir diese mit der bürgerlichen Bevölkerung

zusammen, so kamen gar auf 1000 männliche Personen 1207 weibliche. In

Basel scheint um 1454 das Verhältnis ähnlich gewesen zu sein. In den

beiden Kirchspielen St. Alban und St. Leonhard trafen damals auf 1000

männliche Personen über 14 Jahren 1246 weibliche Personen der gleichen

Altersstufen. Eine Zählung endlich, welche die grössere Hälfte der

erwachsenen Bevölkerung von Frankfurt a. M. im Jahre 1385 umfasst,

ergab 1536 männliche und 1689 weibliche Personen oder auf 1000 Männer

rund 1100 Frauen. Diese letzte Ziffer ist eine Minimalziffer; es lässt

sich mit guten Gründen wahrscheinlich machen, dass der Frauenüberschuss

in Frankfurt a. M. im Jahre 1385 noch weit beträchtlicher gewesen ist.

Diese Zahlen reden jedenfalls eine sehr deutliche Sprache; ihr Gewicht

wird indess noch verstärkt durch eine Reihe von Beobachtungen, von

denen ich hier nur +eine+ kurz mitteilen will. Das Frankfurter

Stadtarchiv besitzt noch heute einen grossen Teil der Listen,

welche über die Erhebung der Vermögenssteuer (Bede) im XIV. und XV.

Jahrhundert geführt wurden. Diese Erhebung erfolgte ebenso wie die

Einschätzung durch den Rundgang einer Kommission von Haus zu Haus.

Das Vermögen wurde nach eidlicher Versicherung der Steuerpflichtigen

zur Steuer veranlagt und die Hausbesitzer waren bei schwerer Strafe

gehalten, alle in ihren Häusern wohnenden Personen mit eigenem Vermögen

anzugeben. Dieses Verfahren bietet ohne Zweifel die Gewähr grosser

Genauigkeit mit Bezug auf die Ermittlung der Steuerpflichtigen. Da

ist es nun überaus auffallend, wie häufig unter den Steuerzahlern

alleinstehende Frauen auftreten. Nach zahlreichen statistischen

Ermittlungen[2], welche die Jahre 1354-1510 umfassen, machten in

diesem Zeitraum die Frauen den +sechsten+ bis den +vierten+ Teil aller

Steuerpflichtigen aus. Bedenkt man, dass es sich bei diesem Verhältnis

grösstenteils um alleinstehende, selbständige Frauen handelt, dass

die zahlreichen Nonnen, Pfründnerinnen und Bekinen meist nicht

mitgerechnet sind und dass Frauen auch im Mittelalter viel schwerer

zur Selbständigkeit gelangten als die Männer, so erhält man eine

Ahnung davon, wie schneidend das Missverhältnis in der Zahl beider

Geschlechter im bürgerlichen Leben der Städte hervorgetreten sein muss.

Hier wirft sich zunächst die Frage auf: woher kommt dieser bedeutende

Ueberschuss der erwachsenen weiblichen über die männliche Bevölkerung?

Ich will versuchen, dieselbe mit ein paar kurzen Andeutungen zu

beantworten. Drei Ursachen scheinen mir besonders in Betracht zu kommen:

1. die zahlreichen Bedrohungen, welchen das männliche Leben in den

mittelalterlichen Städten infolge der fortwährenden Fehden, der

blutigen Bürgerzwiste und der gefahrvollen Handelsreisen ausgesetzt war;

2. die grössere Sterblichkeit der Männer bei den oft sich

wiederholenden pestartigen Krankheiten. Mindestens weisen auf eine

derartige Vermutung hin die stärkeren Ziffern für die Frauen,

welche regelmässig nach Pestjahren in den Frankfurter Steuerlisten

auftreten[3];

3. die Unmässigkeit der Männer in jeder Art von Genuss.

Ausserdem ist wohl die Vermutung nicht abzuweisen, dass die städtische

Berufsarbeit in engen, ungesunden Räumen, zwischen hohen, dicht

zusammengerückten Häusermauern bei der Unvollkommenheit der technischen

Hilfsmittel viel mehr aufreibende Muskelarbeit von den Männern

erfordert habe, dass der Daseinskampf bei dem raschen Wechsel von guten

und schlechten Jahren, von hohen und niederen Lebensmittelpreisen, von

Ueberfluss und Mangel für sie, wenn auch vielleicht im ganzen nicht

schwieriger, so doch unregelmässiger und wechselvoller sich gestaltet

haben müsse als in Zeiten besserer Gesundheitspflege und ausgebildeten

nationalen und internationalen Verkehrs.

Welcher von diesen Entstehungsursachen nun auch der mittelalterliche

Frauenüberschuss vorwiegend zuzuschreiben sein mag -- sicher ist, dass

er vorhanden war und dass er in mancherlei Verhältnissen des sozialen

Lebens seinen Ausdruck fand. Sicher ist auch, dass die dadurch für

zahlreiche Frauen gegebene Unmöglichkeit einer Versorgung in der Ehe zu

Uebelständen führte, die das Mittelalter klar erkannte und auf seine

eigene Art zu heilen suchte.

Ehe wir zur Betrachtung dieser Verhältnisse übergehen, müssen wir

kurz die Frage berühren, wie weit Beschränkungen des Rechts zur

Verehelichung das Uebel noch vermehrten.

Hier tritt zunächst das Cölibat der Geistlichkeit uns entgegen. Ihre

Zahl war allerwärts in den Städten unverhältnismässig gross. Sie lässt

sich in Frankfurt a. M. für das XIV. und XV. Jahrhundert bei einer

Einwohnerzahl von 8000-10000 auf 200-250 Personen berechnen[4]. Für

Lübeck darf man in derselben Zeit 250-300 Weltgeistliche und gegen 100

Klosterbrüder annehmen[5]. In Wismar belief sich um 1485 die Zahl der

Weltgeistlichen auf 150; in Nürnberg wird 1449 der geistliche Stand auf

446 (einschliesslich der Dienerschaft) angegeben. Wie ungünstig ihre

Ehelosigkeit die Heiratsziffern des weiblichen Geschlechts in diesen

kleinen Gemeinwesen beeinflussen musste, liegt auf der Hand.

Sodann wirkte die zünftige Ordnung des Gewerbebetriebes nachteilig

auf das Heiratsalter eines grossen Teiles der männlichen Bevölkerung

ein. Die Verehelichung des Handwerkers hing von seiner Zulassung

zur Meisterschaft ab, und diese wieder von Bedingungen, welche

die Angehörigen der Zunftmitglieder begünstigten[6]. Der Geselle

durfte als solcher im allgemeinen nicht heiraten[7]. Infolge der

Schliessung vieler Zünfte, der Beschränkung der Betriebsstätten und

Verkaufsbänke bildete sich deshalb im XIV. und XV. Jahrhundert ein

eigener Gesellenstand, der keine Aussicht auf Selbständigmachung und

Familiengründung hatte. Indessen zeugen doch die vielfachen Verbote der

Zunftstatuten, verheiratete Gesellen anzunehmen, sowie viele Beispiele

der Frankfurter Steuerlisten dafür, dass Gesellenheiraten nicht eben

selten waren. Auf keinen Fall aber waren sie so leicht und häufig, wie

heute die Ehen der Fabrikarbeiter.

Wenn wir uns nun anschicken, die Frage zu beantworten: +was wurde im

Mittelalter aus den zahlreichen Frauen, die ihren »natürlichen Beruf«

zu erfüllen verhindert waren+? so müssen wir uns vor allen Dingen von

der Anschauung los machen, welche den meisten von uns aus unseren

frühesten Schuljahren anklebt. Wir hören da nach den Schilderungen in

Tacitus’ »Germania« von der hohen Achtung, der fast göttergleichen

Verehrung, welche dem Weibe bei den alten Germanen gezollt wurde;

aber wir übersehen nur zu leicht, dass derselbe Tacitus die Stellung

der Frau in der Wirtschaft so beschreibt, dass wir mit Notwendigkeit

auf eine grosse Ueberlastung des weiblichen Geschlechts schliessen

müssen. Der Mann achtet keine Tätigkeit ausser derjenigen mit dem

Schwerte. Träge liegt er im Frieden auf der Bärenhaut; Schlaf, Trunk

und Würfelspiel füllen seine Zeit. Die Sorge für Feld, Haus und Herd

bleibt den Frauen, die mit den Kindern, den Schwachen und Unfreien die

Wirtschaft führen. Neben der erhaltenden und verwaltenden Tätigkeit des

Hauses, die heutzutage den Frauen hauptsächlich zufällt, hatten sie

also auch die gesamte Gütererzeugung zu bewerkstelligen; oder, um einen

geläufigen Ausdruck zu gebrauchen: die Frau ernährte die ganze Familie.

Sie war Arbeiterin, Wirtschaftsführerin, Haushälterin und Erzieherin

der Kinder zugleich. Die Germanen machten also in ihrer primitiven

Periode keine Ausnahme von der Erwerbsordnung, die wir noch heute bei

Naturvölkern finden.

Dieser Zustand änderte sich nach den grossen Wanderungen, als in

währenden Friedenszeiten und bei wachsender Bevölkerung die deutschen

Männer sich herabliessen, auch den Acker zu bebauen. Immer aber blieb

noch ein grosser Teil der Landwirtschaft, namentlich die Be- und

Verarbeitung vegetabilischer Stoffe, den Frauen überlassen. Auch als

mehr und mehr aus der alten geschlossenen Hauswirtschaft einzelne

Tätigkeiten als Gewerbe sich absonderten, blieb das Arbeitsgebiet der

Frau immer noch sehr gross, wie wir deutlich aus der Verteilung der

Arbeiten in den grundherrlichen Grosswirtschaften erkennen. Da finden

wir unter den männlichen Leibeigenen freilich schon Müller und Bäcker,

Schneider und Schuster, Grobschmiede und Waffenschmiede; den Frauen lag

aber nicht bloss die Arbeit in Küche und Keller, in Garten und Stall

ob, sondern auch die Besorgung der Gewandung von der Schafschur und der

Flachsbereitung bis zum Weben, Färben, Zuschneiden, Nähen und Sticken,

ferner das Bierbrauen, Seifensieden, Lichterziehen und eine Menge

von anderen Verrichtungen, die später nach und nach von besonderen

Gewerbetreibenden übernommen wurden[8].

So sehen wir bis in das XIII. Jahrhundert hinein in dem Masse, als die

gewerbliche Berufsbildung fortschritt, eine immer weiter greifende

Entlastung der Frau von schweren körperlichen Arbeiten eintreten; ihre

Tätigkeit beginnt sich auf dasjenige Gebiet zu beschränken, welches wir

als die Haushaltung zu bezeichnen pflegen. Aber immer war dieses Gebiet

noch bedeutend umfangreicher als heutzutage. Das Spinnen und Bleichen,

das Backen und Bierbrauen wurde auch in den Städten noch vielfach von

den Frauen besorgt; der Schuster und Schneider, der Sattler und der

Bauhandwerker arbeiteten im Hause auf der »Stör«; eine grosse Anzahl

von Produkten, die wir heute fertig zum Verbrauche kaufen, bedurfte

noch der Zurichtung durch die Frauen.

Dies alles weist darauf hin, dass eine grössere Zahl von Frauen in

den mittelalterlichen Haushaltungen verwendet werden konnte, als dies

heute möglich wäre. So mögen vielfach elternlose Mädchen und verwitwete

Frauen in den Familien ihrer näheren oder entfernteren Verwandten

Unterkunft und Beschäftigung gefunden haben; der Familienzusammenhang

war ohnehin damals noch viel stärker als gegenwärtig. Diejenigen

alleinstehenden Frauen dagegen, welche keinen derartigen Rückhalt

besassen, waren allem Anscheine nach in den Städten sehr übel gebettet.

Auf dem Lande mochten Frauenhände immer in der Wirtschaft erwünscht

sein; in den Städten war die Frau (abgesehen von der Eingehung eines

Dienstbotenverhältnisses) nach der gewöhnlichen Annahme von der

Erwerbsarbeit in den zünftigen Gewerben fast vollständig ausgeschlossen.

In der Tat wird sich nicht leugnen lassen, dass die gesamte Stellung

der Gewerbe im Mittelalter ein selbständiges Eingreifen der Frauen in

dieses Gebiet grundsätzlich auszuschliessen scheint. Das Zunftwesen,

welchem alle einigermassen entwickelten Gewerbe unterworfen waren, war

seinem innersten Wesen nach auf die Familie gegründet. Die Zünfte waren

nicht bloss gewerbliche Vereine, sondern Unterabteilungen der Gemeinde

mit rechtlichen, politischen, militärischen und administrativen

Aufgaben. Das Recht zum Gewerbebetrieb schloss die Verpflichtung zum

Waffendienst und zu anderen Leistungen in sich, zu welchen Frauen nicht

wohl herangezogen werden konnten. Bei der Teilnahme an den politischen

Rechten, von der ja die Frauen ausgeschlossen waren, spielten die

Zünfte wieder eine Rolle, welche die Zulassung weiblicher Mitglieder

untunlich zu machen schien.

Adrian Beier[9], der Verfasser des ältesten Kompendiums des

Handwerksrechts, stellt denn auch den Satz auf: das männliche

Geschlecht sei eine der unerlässlichen Grundbedingungen für die

Aufnahme in eine Zunft gewesen. Die ganze gesellschaftliche Ordnung,

meint er, beruhe darauf, dass jedes Geschlecht diejenigen Geschäfte

übernehme, welche seiner Natur am angemessensten seien, der Mann die

Erwerbsarbeit, die Frau die Küche, den Spinnrocken, die Nadel, die

Wäsche; auch das Weben, Lichtergiessen und Seifensieden solle ihr noch

gestattet sein. Das Mädchen sei zur Ehe bestimmt; man könne nicht

wissen, wen es einmal heiraten werde; eine gelernte Schusterin sei aber

dem Schmiede nichts nütze. Ausserdem könne man nicht allein in der

Lehre lernen; von ungewanderten Junggesellen und gewanderten Jungfern

werde aber beiderseits wenig gehalten. Der Umgang mit Männern in der

Werkstätte sei in sittlicher Hinsicht nicht ungefährlich. Endlich

sei die Zunft eine öffentliche Einrichtung; das Meisterrecht sei mit

staatlichen Leistungen, als Wachen und Gaffen, verbunden, wozu Weiber

nicht taugten.

Trotz dieser anscheinend in der Natur der Sache liegenden

grundsätzlichen Ausschliessung der Frauen wenigstens vom zünftigen

Gewerbebetrieb sehen wir das ganze Mittelalter hindurch die Frauen

vielfach im Gewerbe tätig -- ein Beweis, dass eine derartige

Beschäftigung derselben durch die tatsächlichen Verhältnisse sich als

notwendig aufdrängte. Ja wir finden sogar Frauenarbeit in einer Reihe

von Berufsarten, von denen sie gegenwärtig tatsächlich ausgeschlossen

ist.

Ich will hier die Tatsache nicht weiter betonen, dass die Witwe eines

Meisters das Geschäft ihres Mannes forttreiben durfte; das ist bekannt

genug. Ueberdies ist dieses Vorrecht in manchen Gewerben und Städten

zeitlich begrenzt oder an die Bedingung der Wiederverheiratung mit

einem Gesellen des gleichen Handwerks geknüpft. Ich will auch kein

grosses Gewicht darauf legen, dass Frauen und Töchter, oft auch die

Magd eines Handwerkers demselben im Geschäfte helfen konnten; das

liess sich bei aller Bevormundung, die dem Mittelalter eigen war, so

leicht nicht verbieten. Viel wichtiger erscheint mir, dass Frauen und

Mädchen innerhalb eigener oder fremder Gewerbebetriebe zahlreiche

Verwendung fanden, bald als abhängige Lohnarbeiterinnen, bald sogar

als selbständige Meisterinnen. War das betreffende Gewerbe zünftig,

so konnten hier und da die Frauen in eigenem Namen den Zünften mit

gleichem Rechte wie die Männer angehören; war es unzünftig, so waren

sie selbstverständlich keinerlei Beschränkungen unterworfen. Endlich

finden wir sogar Gewerbe mit zünftiger Ordnung, die ausschliesslich aus

Frauen bestanden.

Natürlich handelt es sich hier zunächst um Gebiete, in welchen die

Frauen von Alters her tätig gewesen waren[10]. Dahin gehört das ganze

Gebiet der +Textilindustrie+. Die Weberei war zwar seit dem XII.

Jahrhundert ein eigenes Gewerbe in Männerhand; indessen blieben die

Vorrichtungsarbeiten, das Wollkämmen, Spinnen, Garnziehen, Spulen, fast

überall noch lange Zeit in den Händen der Frauen. Wir finden deshalb

an vielen Orten ein zahlreiches weibliches Arbeiterpersonal in der

+Wollweberei+: Kämmerinnen, Spinnerinnen, Spulerinnen, Garnzieherinnen,

Nopperinnen -- meist abhängige Lohnarbeiterinnen nach Art unserer

Heim- oder Fabrikarbeiterinnen. In Frankfurt a. M. standen sie unter

der Aufsicht von zwei Mitgliedern des Rats. Ihre Tätigkeit war an sehr

eingehende Vorschriften gebunden, und wir haben in der Frankfurter

Weberordnung von 1377 wohl das älteste Beispiel einer Regulierung der

Frauenarbeit durch die öffentliche Gewalt[11]. Auch als Weberinnen

finden wir die Frauen nicht selten tätig, und hier nicht bloss im

Lohndienst, sondern auch als selbständige Mitglieder der Zunft. So in

Bremen, in Köln, in Dortmund, in Danzig, in den schlesischen Städten,

in Speier, Strassburg, Ulm, München. »Wer Webermeister oder Meisterin

ist«, heisst es in einer Münchener Ratsverordnung aus dem XIV.

Jahrhundert, »der soll haben, ob er will, einen Lernknecht und eine

Lerndirne und nicht mehr«.

Was die +Leinenweberei+ betrifft, so ist hier eine vielseitige

selbständige Beteiligung der Frauen am Handwerk um so weniger zu

bezweifeln, als in einem grossen Teile von Deutschland auf dem

Lande die Frauen bis ins XIX. Jahrhundert hinein Leinwand gewebt

haben. In Hamburg konnten Frauen in der Leinenweberei beim sogen.

»schmalen Werke« selbständig werden (1375); in Strassburg wurden die

Schleier- und Leinenweberinnen (1430) zu den Zunftlasten herangezogen;

in Frankfurt a. M. finden wir ebenfalls selbständig steuernde

»Lineberssen« (1428), ohne dass es freilich ersichtlich wäre, ob

dieselben als Meisterinnen oder als Lohnarbeiterinnen betrachtet

werden müssen. Die Schleierweberei und Schleierwäscherei ist dort

ganz in den Händen der Frauen; ebenso scheinen sie die +Schnur+- und

+Borten+wirkerei im XIV. und XV. Jahrhundert allein betrieben zu haben.

In den schlesischen Städten bildete das Garnziehen ein eigenes Gewerbe,

an dem Männer und Frauen beteiligt waren. In Köln bestand eine eigene

Zunft von Garnmacherinnen; sie mussten sechs Jahre lernen und keine

Meisterin durfte mehr als drei Mägde oder Lohnwerkerinnen halten. In

der zu Anfang des XV. Jahrhunderts aufgekommenen +Barchentweberei+

haben dagegen weibliche Arbeitskräfte bis jetzt nicht nachgewiesen

werden können.

Etwas anders lagen die Verhältnisse im +Schneidergewerbe+. Hier

konnten freilich die Frauen auch das Recht hergebrachten Besitzes für

sich geltend machen, da sie in älterer Zeit nicht bloss die eigenen

Kleider, sondern auch diejenigen der Männer gefertigt hatten. Lesen wir

doch noch im Nibelungenliede, dass Chriemhilde mit ihren Mägden den

ausziehenden Recken das Gewand bereitet. Aber beim ersten Auftreten

der Schneiderzünfte arbeiteten die Schneider nicht bloss alle Arten

von Männerkleidern, sondern auch die Frauengewänder, ja sie hatten

selbst die ganze Weisszeugnäherei[12]. Indessen bemerken wir doch auch

hier eine rege Frauentätigkeit. Nicht nur dass im Schneidergewerbe

Frauen und Töchter der Zunftmeister in weiterem Masse als in anderen

Handwerken mitarbeiteten; an nicht wenigen Orten konnten auch Frauen

als selbständige Meisterinnen in die Zunft treten, ja sie durften

selbst Arbeiterinnen haben und Lehrmädchen annehmen. In Frankfurt und

Mainz, wie wohl in allen mittelrheinischen Städten, suchte man ihre

Aufnahme in die Zunft durch Festsetzung geringerer Aufnahmegebühren

für Frauen zu erleichtern[13]. Erst im XV. Jahrhundert entstanden in

den rheinischen Städten sehr langwierige Streitigkeiten zwischen den

Schneidern und den Näherinnen, die schliesslich damit endeten, dass das

Gebiet der letzteren auf diejenigen Arten des Nadelwerks beschränkt

wurde, welche noch heute den Frauen eigen sind.

Noch eine Reihe von anderen Handwerken lässt sich nachweisen, die im

Mittelalter Frauen im Amte hatten. Es würde indes zu weit führen,

hier auf die Einzelheiten einzugehen. Ich begnüge mich deshalb

damit, hier kurz die zünftigen Gewerbe zu nennen, bei welchen

weibliche Arbeitskräfte Verwendung fanden. Es sind: die Kürschner

(in Frankfurt und in den schlesischen Städten), die Bäcker (in den

mittelrheinischen Städten), Wappensticker, Gürtler (Köln, Strassburg),

die Riemenschneider (Bremen), die Paternostermacher (Lübeck), die

Tuchscherer (Frankfurt), die Lohgerber (Nürnberg), die Goldspinner und

Goldschläger (in Köln). In den Statuten der letzteren hiess es: »Kein

Goldschläger, dessen Frau Goldspinnerin ist, darf mehr als drei Töchter

zum Goldspinnen haben; die Goldspinnerin dagegen, deren Mann nicht

Goldschläger ist, darf vier Töchter haben und nicht mehr, dass sie ihr

Gold spinnen.« An der Spitze beider Gewerbe stand je ein Meister und

eine Meisterin, welche das Werk des Amtes zu besehen und zu prüfen

hatten. Natürlich konnte es sich hier überall nur um Gewerbe handeln,

welche der Natur ihres Betriebes nach für das zarte Geschlecht geeignet

waren; denn es war stehender Grundsatz des alten Handwerksrechtes, dass

niemand in der Zunft sein solle, der das Gewerbe nicht mit eigener Hand

treiben könne.

Im ganzen können wir sonach behaupten, dass im Mittelalter die

Frauen von keinem Gewerbe ausgeschlossen waren, für das ihre Kräfte

ausreichten. Sie waren berechtigt, Handwerke ordnungsmässig zu lernen,

sie als Gehilfinnen, ja selbst als Meisterinnen zu treiben[14].

Indessen bemerken wir schon frühe die Tendenz, die Frauenarbeit mehr

und mehr zurückzudrängen. Dieselbe wendet sich zunächst gegen die

Meisterswitwen, deren Recht auf eine gewisse Zeit (Jahr und Tag)

beschränkt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Sodann gegen

das Mitarbeiten der Mägde und der weiblichen Familienglieder, endlich

auch gegen die selbständige Tätigkeit der Frauen in den Zünften. Die

Gesellenverbände fangen an, sich zu weigern, neben den weiblichen

Arbeitern zu dienen; die Meister klagen über Beeinträchtigung ihres

Nahrungsstandes. Im XVI. Jahrhundert leistet noch die öffentliche

Gewalt diesen engherzigen Bestrebungen Widerstand, im XVII. Jahrhundert

erlahmt sie darin völlig, und so kommt es, dass nur in vereinzelten

Fällen bis ins XVIII. Jahrhundert die Frauenarbeit im Handwerk sich

erhalten hat[15].

Was die nichtzünftigen Gewerbe betrifft, so unterlag in diesen

die Frauenarbeit wohl nie irgend welchen Beschränkungen. Nur beim

stehenden Kleinhandel, der jetzt so vielen Frauen Selbständigkeit und

Unterhalt gewährt, scheint die Marktpolizei vielfach zu Ungunsten

der Frauen eingegriffen zu haben, während sie beim Hausierhandel

anscheinend stärker vertreten waren. So wird bei den Gewandschneidern

und Fischhocken in Frankfurt der Verkauf durch die Frauen verboten,

mit Ausnahme des Falles, wo der Mann abwesend ist; in München sollte

keines Fleischhackers oder Metzgers Weib in der Bank stehen und

Fleisch verkaufen[16]; in Passau durfte die Frau eines Salzhändlers

nur wenn der Mann krank war dessen Geschäft versehen. Die Hocken und

Viktualienhändler sind fast allerwärts Männer; nur in Ulm bilden die

Käuflerinnen ein eigenes weibliches Gewerbe[17].

Es wird vielleicht zur Veranschaulichung des Gesagten beitragen, wenn

hier noch kurz die Berufsarten namhaft gemacht werden, bei welchen

ich in Frankfurter Urkunden aus der Zeit zwischen 1320 und 1500

Frauen beschäftigt gefunden habe. Sie lassen sich in vier Gruppen

zerlegen. In der ersten, welche die Berufe umfasst, für die nur

weibliche Namen vorkommen, ergaben sich 65 Beschäftigungsarten. Die

zweite enthält die Berufe, in welchen die Frauen überwiegen; ihrer

sind freilich nur 17. Aber ihnen stehen 38 Berufe gegenüber, in denen

Männer und Frauen etwa gleich stark sich vertreten fanden und 81,

in denen der Umfang ihrer Tätigkeit hinter derjenigen der Männer

zurückblieb[18]. Das ergibt rund 200 Berufsarten mit Frauenarbeit.

Unter ihnen treten allerdings die schon erwähnten Hilfsgewerbe der

Textilindustrie am stärksten hervor. Die Verfertigung von Schnüren und

Bändeln, Hüllen und Schleiern, Knöpfen und Quasten ist ganz in ihren

Händen. Wie an der Schneiderei beteiligen sie sich an der Kürschnerei,

Handschuh- und Hutmacherei, verfertigen Beutel und Taschen, lederne

Brustflecke und Sporleder. Selbst bis in die kleine Holz- und

Metallindustrie reicht ihre Tätigkeit: Nadeln und Schnallen, Ringe

und Golddraht, Besen und Bürsten, Matten und Körbe, Rosenkränze und

Holzschüsseln gehen aus ihren Händen hervor. Die Feinbäckerei scheint

vorzugsweise ihnen obzuliegen; fast ausschliesslich beherrschen sie

die Bierbrauerei und die Herstellung von Kerzen und Seife. In dem

außerordentlich spezialisierten Kleinhandel überwiegen sie: Obst,

Butter, Hühner, Eier, Häringe, Milch, Käse, Mehl, Salz, Oel, Senf,

Essig, Federn, Garn, Sämereien werden fast nur von ihnen vertrieben.

Das Hockenwerk und das Trödelgeschäft, ja selbst der sehr entwickelte

Handel mit Hafer und Heu sind vielfach in den Händen von Frauen.

Sie treiben sich unter den Abenteurern und Gauklern hausierend

umher. In den Badstuben Frankfurts bedienten 30 bis 40 Bademägde;

ja man konnte sich zuweilen selbst von zarten Händen rasieren und

immer in den Weinschenken sich von weiblichen Musikanten, wie

Lauten- und Zimbelschlägerinnen, Pfeiferinnen, Fiedlerinnen und

Schellenträgerinnen, etwas vorspielen lassen. Abschreiberinnen und

Briefdruckerinnen kommen wenigstens vereinzelt vor; schon 1346 wird

eine Malerin und von 1484 ab häufig Juttchen die Puppenmalerin

genannt. Ja selbst im städtischen Dienst werden Frauen verwendet,

nicht bloss als Hebammen und Krankenpflegerinnen, sondern selbst als

Schlaghüterinnen, Pförtnerinnen, Turmwächterinnen[19], Zöllnerinnen

und beim Hüten des Viehs. Unter den 11 Personen, welchen 1368 der

Rat das Geldwechselgeschäft übertragen hatte, werden nicht weniger

als 6 Frauen genannt; wir begegnen einer Frau als Pächterin des

Leinwandzolles und einer anderen als Aufseherin und Einnehmerin in der

Stadtwage[20]. Im XIV. Jahrhundert findet sich häufig eine weltliche

Schulmeisterin, _Lyse, die die Kinde leret_, auch kurz _lerern_ oder

_kindelern_ -- vielleicht eine mittelalterliche Kindergärtnerin. Aber

1361 wird zugleich mit ihr Katherine schulmeistern genannt -- ein

Beweis, dass keine vereinzelte Erscheinung vorliegt. In Lübeck war es

von alters üblich, dass ehrbare Frauen kleine Mädchen schreiben und

lesen lehren durften. Ferner hat es während des ganzen XIV. und XV.

Jahrhunderts in den meisten Städten weibliche Aerzte gegeben. Zwischen

1389 und 1497 konnten in Frankfurt nicht weniger als 15 Aerztinnen

mit Namen nachgewiesen werden, unter diesen 4 Judenärztinnen und 3

Augenärztinnen[21]. Verschiedenen von ihnen werden sogar wegen Heilung

städtischer Bediensteten Ehrungen und Steuererleichterungen vom Rate

bewilligt. Endlich war es nichts seltenes, dass in unsicheren Zeiten,

wenn raubende und plündernde Haufen in der Umgegend sich sammelten,

Frauen im Kundschafterdienst verwendet wurden[22]. Einer der höchsten

Träume unserer modernen Emanzipationsfreunde war somit im Mittelalter

schon einmal volle Wirklichkeit.

* * * * *

Wie ausgedehnt man sich auch das Gebiet selbständiger Erwerbstätigkeit

vorstellen mag, welches den Frauen im Mittelalter zugänglich war --

auf keinen Fall reichte es hin, sämtliche des männlichen Schutzes

entbehrenden Frauen zu beschäftigen. Für die jüngeren bot hier

wohl der Gesindedienst, der im Mittelalter verhältnismässig mehr

Kräfte erforderte als heute, Arbeit und Brot; auch gab es ausser

der Weberei und der Bekleidungsindustrie noch andere Handwerke, die

weibliche Arbeitskräfte beschäftigten. So in Lübeck die Nadler,

Maler, Bernsteindreher und Bader. Aber die Weiberlöhne[23] waren auch

im Mittelalter überaus niedrig, wohl wegen des grossen Zudrangs von

Arbeiterinnen zu den erwähnten industriellen Beschäftigungen. Viele

waren deshalb gezwungen, in anderer Weise ein Unterkommen zu suchen.

Hier bot sich als nächste Zuflucht das +Kloster+, und es ist

in der Tat auffallend, wie sehr in der zweiten Hälfte des XIII.

und im XIV. Jahrhundert allerwärts in den deutschen Städten die

Frauenklöster zunahmen. In diese Zeit fällt der kräftige Impuls, der

von den Bettelorden ausging, in deren Klientel sich fast alle neu

gegründeten Nonnenklöster begaben. Wenn die älteren Frauenklöster

und Stifter Versorgungsanstalten für die Töchter des ärmeren Adels

bildeten, so boten diese neueren eine Unterkunft für die überschüssige

Frauenwelt des höheren Bürgerstandes und der Geschlechter, von denen

manche Novizen auch an die Klöster einer näheren oder entfernteren

Umgebung lieferten. Wen getäuschte Hoffnungen, überstandene Angst und

Kümmernis, der Verlust von Gatten, Eltern, Geschwistern, die Furcht

vor einer rohen, gewalttätigen Welt oder tiefinnerstes religiöses

Bedürfnis trieben, den Schleier zu nehmen, der fand, wenn das nötige

Einkaufsgeld vorhanden war, hier ein beschauliches Dasein, Gelegenheit

zu geistiger Ausbildung und zu stiller Tätigkeit im Dienste der

Erziehung und in weiblichen Handarbeiten, äussersten Falles wenigstens

Unterhaltung und mancherlei Kurzweil. Sehr anschaulich schildert ein

mittelalterliches Gedicht[24] die Tätigkeit in den Nonnenklöstern:

»Da waren vrouwen inne, die dienten Got mit sinne:

Die alten und die jungen lasen unde sungen

Ze ieslicher im tage zit, si dienten Gote ze wider strit,

So si aller beste kunden, und muosen under stunden,

So si niht solden +singen+, +naen+ oder +borten dringen+

Oder +würken+ an der +ram+; ieglichiu wold’ des haben scham,

Die da muezik waere beliben; sie +entwurfen+ oder +schriben+.

Es +lert+ die +schuolemeisterin+

Die jungen +singen+ und +lesen+, wie sie mit zühten solden wesen,

Beide +sprechen+ unde +gen+, ze kore +nigen+ unde +sten+.«

Also Singen, Lesen, Schreiben, Sprachlehre, Anstandsunterricht -- das

waren die Elemente der weiblichen Klostererziehung; der Gottesdienst,

das Nähen, Weben, Bortenwirken füllte die übrige Zeit der Nonnen

aus. Hier und da beschäftigten sie sich auch mit dem Abschreiben

von Büchern[25]. Namentlich aber waren die Stickschulen[25] der

Klosterfrauen berühmt, und die kunstfertigen Gebilde ihrer Hände

auf Messgewändern, auf Decken und Wandbehängen erregen noch heute

unsere Bewunderung. Für den Absatz ihrer Gewerbeprodukte hatten die

Klöster hin und wieder in den Städten eigene Verkaufsstellen. Sie

gerieten aber dabei mit dem freien Gewerbebetrieb der städtischen

Handwerksmeister und Kaufleute in Konkurrenzstreitigkeiten, die meist

damit endeten, dass den Klöstern die einzelnen Sorten von Webwaren

genau vorgeschrieben wurden, die sie in den Handel bringen durften.

Es leuchtet von selbst ein, dass immer nur ein kleiner Teil des

vorhandenen Frauenüberschusses in den Klöstern unterkommen konnte. Für

die vielen, welche aus inneren oder äusseren Gründen gehindert waren,

die Klostergelübde auf sich zu nehmen, musste in anderer Weise gesorgt

werden, und es gereicht unseren Vorfahren zu nicht geringer Ehre, dass

sie für diesen Zweck in Anbetracht der Zeitverhältnisse vorzügliche

Mittel zu finden und durchzuführen wussten. Diese Mittel waren

verschieden, je nachdem die vom Familienverband ausgeschlossenen Frauen

begütert oder arm waren.

Besassen die alleinstehenden Jungfrauen und Witwen +Vermögen+, so

kauften sie mit demselben im XIV. und XV. Jahrhundert wohl eine

+Leibrente+, von der sie bis ans Ende ihrer Tage leben konnten,

ähnlich wie man früher oft einem Kloster sein Gut übertrug, um sich

einen sorgenfreien Lebensabend zu erkaufen. Manche Städte, die häufig

in Geldverlegenheit waren, besserten damit ihre Finanzen auf, dass

sie an Auswärtige unter gleichzeitiger Verleihung des Bürgerrechts

Leibrenten verkauften. Sie erfüllten damit die Aufgabe einer modernen

Lebensversicherungsgesellschaft, und nicht wenige Frauen vom Lande

haben sich auf diesem Wege zugleich den städtischen Schutz und einen

sorgenfreien Lebensabend gesichert[26].

Auch ergab es sich leicht, dass vermögende Frauen, insbesondere solche,

die miteinander verwandt waren, +sich zu drei oder vier zusammentaten+,

um eine +gemeinsame Haushaltung+ zu führen. Solcher kleinen, freiwillig

zusammenlebenden Frauengruppen begegnen uns viele in den Frankfurter

Bedebüchern. Jede der Beteiligten behielt ihr abgesondertes Vermögen

und versteuerte dasselbe. Zur Wirtschaft mag dann jede ihren Beitrag

geleistet haben.

Zu einer festen Organisation führten solche freiwillige Verbindungen in

+Strassburg+. Hier bildeten sich eigene +Vereine+, sogen. Samenungen

(Sammlungen) vermögender Frauen und Jungfrauen zu dem Zwecke eines

gemeinsamen Lebens in stiller Zurückgezogenheit[27]. Solcher

Samenungen gab es +drei+; alle waren in der zweiten Hälfte des XIII.

Jahrhunderts gegründet worden. Die ihnen angehörigen Frauen hiessen

Pfründenschwestern, Pfründnerinnen, auch wohl Mantelfräulein, weil sie

eine eigene Tracht von geistlichem Zuschnitte trugen.

Wie alle Vereinigungen des Mittelalters, mochten sie sonst zu

gewerblichen, geselligen oder Unterstützungszwecken errichtet sein,

standen auch die Samenungen von Anfang an in näherer Beziehung zur

Kirche. Ein Dominikaner, Friedrich von Erstein, hatte ihre ersten

Satzungen (von 1267) verfasst; sein Orden nahm auch fernerhin die

Schwestern in seine sorgsame Obhut. Nach jenen Satzungen lebten

im ersten Jahrhundert ihres Bestehens die Samenungen in voller

Gütergemeinschaft. Zur Aufnahme war erforderlich, dass die Eintretende

so viel eigenes Vermögen besass, um davon leben zu können. Schied sie

aus, ehe sie das 14. Lebensjahr zurückgelegt hatte, so musste sie für

jeden im Hause zugebrachten Monat 40 Pfennige Kostgeld bezahlen und

zurückerstatten, was sie von den Schwestern an Kleidungsstücken u. dgl.

erhalten hatte. Trat sie erst nach dem vierzehnten Jahre aus (etwa

zum Zwecke der Verheiratung), so durfte sie nur Kleider und Bettwerk

mitnehmen, musste aber ihr eingebrachtes Vermögen zurücklassen; wollte

sie in ein Kloster gehen, so gab man ihr fünf Pfund von ihrem Vermögen

wieder. Ungebührliche Reden, Streitsucht, das Anknüpfen von Beziehungen

zu Männern zogen die Ausschliessung nach sich. Man darf daraufhin nicht

etwa meinen, dass die Mantelfräulein das klösterliche Gelübde der

Ehelosigkeit abgelegt hätten; es ist ja klar genug, dass auch heute

noch die Mitgliedschaft einer derartigen Vereinigung mit der Anknüpfung

eines Verhältnisses zu Männern oder der Brautschaft einer Beteiligten

aufhören müsste. Bei einer etwaigen Auflösung der Samenung sollte das

Vereinsvermögen unter die Schwestern gleichmässig verteilt werden.

Bis zur Mitte des XIV. Jahrhunderts herrschte in diesen Frauenvereinen

unter der Seelsorge der Dominikaner ein zwar stilles, beschauliches,

aber auch geistig angeregtes Leben. Alles, was die Zeit auf religiösem

Gebiete bewegte, fand hier eifrige Anteilnahme. Namentlich waren

die strengen Mystiker Meister Eckart und Johann Tauler in ihnen

gern gesehene Gäste. Die Schwestern lauschten ihren gefühlswarmen,

tiefsinnigen Predigten und schrieben ihre Traktate ab. Kurz nachher

(1355) schrieb Rulman Merswin von ihnen: »Sie waren also gar

schweigsame, einfältige, gutherzige Frauen und hatten also gar grossen

einfältigen inwendigen Ernst, dass ihnen Gott gar heimlich war mit

seiner Gnade.«[28]

Später änderte sich das. Der Geist der Eintracht und Schwesterliebe

schwand mehr und mehr aus den Samenungen. Es wurden sehr eingehende

Satzungen notwendig, welche die Vermögensgemeinschaft teilweise

aufhoben und die Hausordnung bis in die kleinsten Einzelheiten

vorschrieben. Die Schwestern behielten ihr Sondereigentum und konnten

jederzeit aus der Vereinigung treten, wenn sich ihnen Gelegenheit

zur Verehelichung bot. Während das Vermögen der Einzelnen vielleicht

nicht zur Fortführung eines selbständigen standesgemässen Haushalts

ausgereicht hätte, zeigte die gemeinsame Wirtschaft einen gewissen

Luxus. Es fehlte nicht an einer ganz annehmbaren Speisekarte, an

Silbergeschirr und Kleinodien; Dienerinnen wurden gehalten, Gäste

zu Tische geladen; man wohnte den Turnieren und den Tanzfesten auf

den Trinkstuben der adeligen Gesellschaften bei; ja man konnte sich

den Besuch der damaligen Luxusbäder im Schwarzwald und in der Schweiz

gestatten. Im Jahre 1414 wurde angeordnet, dass jede neu aufzunehmende

Pfründnerin dem Hause 60 Pfund geben und dass die, welche in die Welt

zurückkehrte, die Hälfte ihres Hausrats zurücklassen sollte.

Die Frauenfrage im Mittelalter · 第 1 / 6 段