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Anmerkungen zur Transkription
Der vorliegende Text wurde anhand der 1910 erschienenen Buchausgabe
so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische
Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Ungewöhnliche und
heute nicht mehr gebräuchliche Schreibweisen bleiben gegenüber
dem Original unverändert; fremdsprachliche Begriffe wurden nicht
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DIE FRAUENFRAGE
IM
MITTELALTER
VON
KARL BÜCHER.
ZWEITE VERBESSERTE AUFLAGE.
TÜBINGEN
VERLAG DER H. LAUPP’SCHEN BUCHHANDLUNG
1910.
Alle Rechte vorbehalten.
Druck von H. Laupp jr in Tübingen.
FRAU
LINA LUDWIG
GEWIDMET.
Das Beste, was Frauen uns geben, können wir niemals wiedergeben, und
wenn ich dieses Büchlein Dir, der lieben guten Mama, zueigne, so weiss
ich, dass damit die Dankesschuld nicht abgetragen werden kann, zu der
ich mich bekennen muss. Aber vielleicht ist es Dir doch eine Freude,
dadurch an die Zeit erinnert zu werden, wo sich auf dem Frankfurter
Stadtarchiv mir die Gedanken, die es enthält, zusammenfügten und ich an
so manchem schönen Sonntag bei Euch in Heppenheim ausspannen durfte.
Ausgesprochen wurden diese Gedanken zuerst in einem Vortrage, den ich
am 28. März 1882 im Liebigschen Hörsaale zu München vor gebildeten
Frauen und Männern gehalten habe. Aus dem Kreise der Zuhörer sahen
damals zwei freundliche Augen zu mir empor, die seitdem meinen
Lebensweg erhellten und die jetzt erloschen sind. Du wirst es vor
allen verstehen, dass ich mich lange nicht entschliessen konnte, das
Büchlein, das damals gedruckt wurde, zu erneuern, als es vergriffen
war. Wenn ich es jetzt dennoch tue, so bin ich nicht der Versuchung
erlegen, was ich einst in keckem Jugendmute hingestellt hatte, mit
altem, bedächtigem Kopfe umzumodeln. Die Schrift scheint doch manchem
so, wie sie ist, lieb geworden zu sein, und wenn ich heute vielleicht
auch vieles anders sagen würde, in ihren tatsächlichen Feststellungen
hat sie vor der Kritik bestehen können. Die Verbesserungen der
neuen Auflage beschränken sich deshalb auf kleinere Berichtigungen
und Zusätze und auf eine grössere Aenderung am Schlusse, zu der
die Ergebnisse der Berufszählung von 1907 Anlass gaben. Ausserdem
sind in den Anmerkungen einige genauere Belege gegeben, ohne dass
Vollständigkeit der Literaturangaben erstrebt wurde. Eine gelehrte
Abhandlung sollte mein Vortrag nicht werden.
Eine neue Zugabe ist das Bildchen auf Umschlag und Einband. Es stellt
eine der Hilfsarbeiterinnen des Frankfurter Wollenhandwerks, wenn nicht
alles trügt, in Bekinentracht dar, entworfen von einem Frankfurter
Schreiber, der das Bedebuch von 1405 mit lustigen Federzeichnungen
versehen hat. Das Bildchen steht bei der Lindheimer Gasse, die
im damaligen Weberviertel der Altstadt liegt. Bei der Härte der
mittelalterlichen Bede ist eine amtlich illustrierte Steuerliste eine
so seltsame Erscheinung, dass ihr Urheber wenigstens in einer kleinen
Probe seiner Kunst dem steuergeplagten XX. Jahrhundert bekannt zu
werden verdiente, stünde diese Probe auch nicht in so enger Beziehung
zum Inhalt dieses Büchleins, als es tatsächlich der Fall ist.
Vielleicht kann sie seinen Ernst um ein Weniges mildern und durch ihr
Wirklichkeitsgepräge den Irrtümern, deren es immer noch genug enthalten
wird, die freundliche Nachsicht erwirken, deren wir alle bedürfen.
+Leipzig+, den 25. Oktober 1909.
+Karl Bücher.+
Inhalt.
Die Frage 1. -- Ihr zwiespältiges Wesen 2. -- Ihre statistische
Wurzel 3. -- Das Zahlenverhältnis der Geschlechter im Mittelalter
5. -- Ursachen des grossen Frauenüberschusses 7. Verschärfung
durch Ehebeschränkungen 9. -- Wirtschaftliche Stellung der Frau im
deutschen Altertum 10. -- Berufsbildung und Entlastung der Frauen
12. -- Angeblicher Ausschluss von zünftiger Erwerbstätigkeit 13.
-- Tatsächliches Verhältnis 15, -- in der Textilindustrie 16, in
der Schneiderei 18, -- in anderen zünftigen Gewerben 19, -- in
nicht zünftigen Berufen 20. -- Versorgungsanstalten: a) Klöster 24;
-- b) Leibrentenkauf 26; -- c) Samenungen 27; -- d) Gotteshäuser
32. Statistisches 34. Statuten 35. Tätigkeit der Bekinen 36.
Aufnahmebedingungen 38. Lebensweise 38. Religiöse Stellung 40.
Entartung 41. -- Soziale Stellung der Frauen im Mittelalter 43.
-- Gegensätze 45. -- Fahrende Frauen 48. -- Die gemeinen Frauen
in den Städten 55. Frauenhäuser 56. Sittenpolizei 60. Eingreifen
der Kirche 61. Reuerinnen 62. Rettungshäuser 63. -- Rückblick 66.
Wandlung seit der Reformation 67. -- Die heutige Frauenfrage 71. --
Anmerkungen 76.
Die »Frauenfrage« bildet nach allgemeiner Annahme eine Zeitfrage von
so eigenartig modernem Charakter, dass es von vornherein fraglich
erscheinen könnte, ob man berechtigt sei, diesen Ausdruck auch auf
Erscheinungen der Vergangenheit anzuwenden. Wenn wir aber überall
da von »Fragen« reden, wo wir die vorhandenen Zustände in einem
auffälligen Widerspruche sehen zu dem, was Vernunft und Gerechtigkeit
fordern, so wird es wohl kaum noch einem Zweifel unterliegen, dass
wir auch von Fragen der Vergangenheit sprechen dürfen, wo wir immer
derartige Widersprüche zwischen dem, was +war+, und dem, was hätte
sein sollen, entdecken. Es ist dabei ziemlich gleichgültig, ob die
tatsächlich vorhandenen Widersprüche als »Fragen« in das Bewusstsein
der Zeitgenossen getreten sind; es genügt vollständig, wenn ein
derartiger Widerspruch nachgewiesen werden kann, oder wenn sich
Versuche und Anstalten zu seiner Beseitigung erkennen lassen. Oder
wollte etwa jemand leugnen, dass die moderne Frauenfrage lange vor der
Zeit schon existiert hat, wo sie anfing, in populären Vorträgen, auf
»Frauentagen« oder bei ästhetischen Teegesellschaften verhandelt zu
werden?
Wenn ich in diesem Sinne von einer Frauenfrage im Mittelalter sprechen
will, so bin ich weit davon entfernt, mich auf den Standpunkt
derjenigen zu stellen, welche die gesamte rechtliche, politische und
soziale Stellung der Frau im Widerspruch finden mit den Forderungen
der Vernunft und Gerechtigkeit. Von diesem Standpunkte aus gab es
sicherlich im Mittelalter weit, weit mehr zu »fragen« und zu wünschen
als heutzutage. Ich denke mich vielmehr auf jenen engeren Teil
der Frauenfrage zu beschränken, den man vielleicht richtiger als
»Frauen+erwerbs+frage« bezeichnen würde. Freilich hat auch noch in
diesem engeren Sinne heute die Frauenfrage eine doppelte Seite. Sie
stellt sich dar einerseits als Frauenschutzfrage mit Bezug auf die
zahlreichen weiblichen Arbeiter der Industrie, anderseits als Frage der
Erweiterung des Erwerbsgebiets der Frauen für diejenigen weiblichen
Glieder der gebildeten Klasse, welche aus irgend einem Grunde
ausserhalb der natürlichen Tätigkeitssphäre ihres Geschlechtes in der
Wirtschaft Verwendung suchen.
Welche von diesen beiden Seiten der Frauenerwerbsfrage man nun
auch ins Auge fassen mag, immer wird man darauf zurückgeführt, die
+Wurzel+ derselben zu suchen in der Tatsache, dass gegenwärtig ein
ansehnlicher Teil der Frauen innerhalb der Familie nicht diejenige
Versorgungsgelegenheit findet, die wir ihm aus allgemeinen Gründen
wünschen müssen. Diese Tatsache beruht in erster Linie auf einem
statistischen Missverhältnis, welches obwaltet zwischen der Zahl der
heiratsfähigen Frauen und Männer, sodann aber auf einer entweder
notwendigen oder freiwilligen Enthaltung von der Ehe auf Seiten eines
Teils der heiratsfähigen Männer.
Was zunächst jenes statistische Missverhältnis betrifft, so ist es eine
bekannte Tatsache, dass fast in allen europäischen Staaten unter den
Neugeborenen die Zahl der Knaben überwiegt, dass aber durch rasches
Absterben der männlichen Kinder das Zahlenverhältnis zwischen beiden
Geschlechtern bis etwa zum 17. oder 18. Jahre sich ausgleicht. Wo nun
eine Bevölkerung weiterhin nur natürlichen Einflüssen ausgesetzt ist,
d. h. wo die Verminderung der Geschlechter nur durch Absterben erfolgt,
da kann sich das Zahlenverhältnis derselben etwa vom 18. bis zum 30.
Jahre, also dem eigentlichen Heiratsalter, im Gleichgewicht erhalten.
Es würde bei rechtzeitiger Verheiratung jede Frau einen Mann bekommen
können. Vom 30. Jahre ab gewinnt überall das weibliche Geschlecht ein
Uebergewicht und steigert dasselbe von Jahrzehnt zu Jahrzehnt, so dass
in den höchsten Altersstufen auf 10 Männer durchschnittlich 14-20
Frauen zu kommen pflegen.
So gestaltet sich das Verhältnis der Geschlechter unter rein
+natürlichen Einflüssen+. Allein diese natürlichen Einflüsse gelangen
in vielen Staaten nicht zu ungestörter Wirksamkeit. Kriege und
Auswanderung, sowie die nachteiligen Folgen mancher Berufstätigkeiten
verringern die Zahl der Männer schon zwischen dem 18. und 30. Jahre
so stark, dass fast plötzlich um das 20. Jahr das anfängliche
Uebergewicht des männlichen Geschlechts in ein Uebergewicht des
weiblichen Geschlechtes umschlägt. Insbesondere ungünstig prägen
sich die Ergebnisse der angedeuteten nachteiligen Einwirkungen in
der Geschlechtsgliederung der deutschen Bevölkerung aus. Von den
Altersstufen zwischen 20 und 25 Jahren kommen im Deutschen Reiche
nach der Zählung von 1900 auf 1000 Männer schon 1012 Frauen; im
Alter von über 20 Jahren überhaupt auf 1000 Männer 1064 Frauen. Noch
ungünstiger gestaltet sich diese Betrachtung, wenn wir berücksichtigen,
dass normaler Weise das Heiratsalter des Mannes um etwa fünf Jahre
höher ist, als das der Frau. Stellen wir demgemäß die Männer im Alter
von 25-30 Jahren den Frauen im Alter von 20-25 Jahren gegenüber, so
erhalten wir für die deutsche Bevölkerung auf je 1000 Männer 1105
Frauen.
Es kann demnach ein beträchtlicher Teil der heiratsfähigen Frauen
unter keinen Umständen heute zur Verehelichung gelangen, selbst den
Fall vorausgesetzt, dass alle Männer heiraten wollten und könnten.
Dieser Fall trifft nun aber bekanntlich nicht zu. Ein ansehnlicher
Teil der Männer (in ganz Deutschland gegen 10%) bleibt unvermählt. Es
ist klar, dass beide Umstände, der statistische Frauenüberschuss und
das soziale Uebel der männlichen Ehelosigkeit, in ihrem Zusammenwirken
einen beträchtlichen Teil der unverheiratet bleibenden Frauen auf eine
Existenz durch eigene Erwerbsarbeit hinweisen. Zu einem eigentlichen
Erwerbs-Notstande führen dieselben indes nur in den sogen. höheren
Klassen der Gesellschaft, für die es an passenden Frauenerwerbsgebieten
fehlt.
Aus ganz derselben Ursache, wie die moderne Frauenerwerbsfrage,
entspringt die mittelalterliche Frauenfrage, von der im Folgenden die
Rede sein soll. Wenn ich im allgemeinen von einer +mittelalterlichen+
Frage spreche, so soll damit nicht gesagt sein, dass das ganze
Mittelalter und alle Klassen der Bevölkerung in die Erörterung
hereingezogen werden sollen. Ich muss mich vielmehr beschränken auf die
Zeit und die Teile der Bevölkerung, für welche uns allein Quellen über
diese Dinge fliessen, auf die deutschen Städte von der Mitte des XIII.
bis zum Ausgange des XV. Jahrhunderts.
Statistische Ermittelungen, welche über drei der bedeutendsten
mittelalterlichen Städte Deutschlands angestellt werden konnten[1],
haben übereinstimmend einen so bedeutenden Ueberschuss der erwachsenen
weiblichen über die gleichalterige männliche Bevölkerung ergeben,
dass man mit Notwendigkeit auf die Vermutung geführt wird, es müsse
die Frauenfrage im städtischen Leben der beiden letzten Jahrhunderte
des Mittelalters weit schärfer und brennender aufgetreten sein als
heutzutage. Eine zuverlässige Zählung der Nürnberger Bevölkerung,
welche am Ende des Jahres 1449 vorgenommen wurde, ergab unter der
bürgerlichen Bevölkerung auf 1000 erwachsene Personen männlichen
Geschlechts 1168 Personen weiblichen Geschlechts. Aber nicht bloss in
den bürgerlichen Familien, sondern auch unter der dienenden Klasse
(den Knechten, Handwerksgesellen und Mägden) überwog das weibliche
Geschlecht. Rechnen wir diese mit der bürgerlichen Bevölkerung
zusammen, so kamen gar auf 1000 männliche Personen 1207 weibliche. In
Basel scheint um 1454 das Verhältnis ähnlich gewesen zu sein. In den
beiden Kirchspielen St. Alban und St. Leonhard trafen damals auf 1000
männliche Personen über 14 Jahren 1246 weibliche Personen der gleichen
Altersstufen. Eine Zählung endlich, welche die grössere Hälfte der
erwachsenen Bevölkerung von Frankfurt a. M. im Jahre 1385 umfasst,
ergab 1536 männliche und 1689 weibliche Personen oder auf 1000 Männer
rund 1100 Frauen. Diese letzte Ziffer ist eine Minimalziffer; es lässt
sich mit guten Gründen wahrscheinlich machen, dass der Frauenüberschuss
in Frankfurt a. M. im Jahre 1385 noch weit beträchtlicher gewesen ist.
Diese Zahlen reden jedenfalls eine sehr deutliche Sprache; ihr Gewicht
wird indess noch verstärkt durch eine Reihe von Beobachtungen, von
denen ich hier nur +eine+ kurz mitteilen will. Das Frankfurter
Stadtarchiv besitzt noch heute einen grossen Teil der Listen,
welche über die Erhebung der Vermögenssteuer (Bede) im XIV. und XV.
Jahrhundert geführt wurden. Diese Erhebung erfolgte ebenso wie die
Einschätzung durch den Rundgang einer Kommission von Haus zu Haus.
Das Vermögen wurde nach eidlicher Versicherung der Steuerpflichtigen
zur Steuer veranlagt und die Hausbesitzer waren bei schwerer Strafe
gehalten, alle in ihren Häusern wohnenden Personen mit eigenem Vermögen
anzugeben. Dieses Verfahren bietet ohne Zweifel die Gewähr grosser
Genauigkeit mit Bezug auf die Ermittlung der Steuerpflichtigen. Da
ist es nun überaus auffallend, wie häufig unter den Steuerzahlern
alleinstehende Frauen auftreten. Nach zahlreichen statistischen
Ermittlungen[2], welche die Jahre 1354-1510 umfassen, machten in
diesem Zeitraum die Frauen den +sechsten+ bis den +vierten+ Teil aller
Steuerpflichtigen aus. Bedenkt man, dass es sich bei diesem Verhältnis
grösstenteils um alleinstehende, selbständige Frauen handelt, dass
die zahlreichen Nonnen, Pfründnerinnen und Bekinen meist nicht
mitgerechnet sind und dass Frauen auch im Mittelalter viel schwerer
zur Selbständigkeit gelangten als die Männer, so erhält man eine
Ahnung davon, wie schneidend das Missverhältnis in der Zahl beider
Geschlechter im bürgerlichen Leben der Städte hervorgetreten sein muss.
Hier wirft sich zunächst die Frage auf: woher kommt dieser bedeutende
Ueberschuss der erwachsenen weiblichen über die männliche Bevölkerung?
Ich will versuchen, dieselbe mit ein paar kurzen Andeutungen zu
beantworten. Drei Ursachen scheinen mir besonders in Betracht zu kommen:
1. die zahlreichen Bedrohungen, welchen das männliche Leben in den
mittelalterlichen Städten infolge der fortwährenden Fehden, der
blutigen Bürgerzwiste und der gefahrvollen Handelsreisen ausgesetzt war;
2. die grössere Sterblichkeit der Männer bei den oft sich
wiederholenden pestartigen Krankheiten. Mindestens weisen auf eine
derartige Vermutung hin die stärkeren Ziffern für die Frauen,
welche regelmässig nach Pestjahren in den Frankfurter Steuerlisten
auftreten[3];
3. die Unmässigkeit der Männer in jeder Art von Genuss.
Ausserdem ist wohl die Vermutung nicht abzuweisen, dass die städtische
Berufsarbeit in engen, ungesunden Räumen, zwischen hohen, dicht
zusammengerückten Häusermauern bei der Unvollkommenheit der technischen
Hilfsmittel viel mehr aufreibende Muskelarbeit von den Männern
erfordert habe, dass der Daseinskampf bei dem raschen Wechsel von guten
und schlechten Jahren, von hohen und niederen Lebensmittelpreisen, von
Ueberfluss und Mangel für sie, wenn auch vielleicht im ganzen nicht
schwieriger, so doch unregelmässiger und wechselvoller sich gestaltet
haben müsse als in Zeiten besserer Gesundheitspflege und ausgebildeten
nationalen und internationalen Verkehrs.
Welcher von diesen Entstehungsursachen nun auch der mittelalterliche
Frauenüberschuss vorwiegend zuzuschreiben sein mag -- sicher ist, dass
er vorhanden war und dass er in mancherlei Verhältnissen des sozialen
Lebens seinen Ausdruck fand. Sicher ist auch, dass die dadurch für
zahlreiche Frauen gegebene Unmöglichkeit einer Versorgung in der Ehe zu
Uebelständen führte, die das Mittelalter klar erkannte und auf seine
eigene Art zu heilen suchte.
Ehe wir zur Betrachtung dieser Verhältnisse übergehen, müssen wir
kurz die Frage berühren, wie weit Beschränkungen des Rechts zur
Verehelichung das Uebel noch vermehrten.
Hier tritt zunächst das Cölibat der Geistlichkeit uns entgegen. Ihre
Zahl war allerwärts in den Städten unverhältnismässig gross. Sie lässt
sich in Frankfurt a. M. für das XIV. und XV. Jahrhundert bei einer
Einwohnerzahl von 8000-10000 auf 200-250 Personen berechnen[4]. Für
Lübeck darf man in derselben Zeit 250-300 Weltgeistliche und gegen 100
Klosterbrüder annehmen[5]. In Wismar belief sich um 1485 die Zahl der
Weltgeistlichen auf 150; in Nürnberg wird 1449 der geistliche Stand auf
446 (einschliesslich der Dienerschaft) angegeben. Wie ungünstig ihre
Ehelosigkeit die Heiratsziffern des weiblichen Geschlechts in diesen
kleinen Gemeinwesen beeinflussen musste, liegt auf der Hand.
Sodann wirkte die zünftige Ordnung des Gewerbebetriebes nachteilig
auf das Heiratsalter eines grossen Teiles der männlichen Bevölkerung
ein. Die Verehelichung des Handwerkers hing von seiner Zulassung
zur Meisterschaft ab, und diese wieder von Bedingungen, welche
die Angehörigen der Zunftmitglieder begünstigten[6]. Der Geselle
durfte als solcher im allgemeinen nicht heiraten[7]. Infolge der
Schliessung vieler Zünfte, der Beschränkung der Betriebsstätten und
Verkaufsbänke bildete sich deshalb im XIV. und XV. Jahrhundert ein
eigener Gesellenstand, der keine Aussicht auf Selbständigmachung und
Familiengründung hatte. Indessen zeugen doch die vielfachen Verbote der
Zunftstatuten, verheiratete Gesellen anzunehmen, sowie viele Beispiele
der Frankfurter Steuerlisten dafür, dass Gesellenheiraten nicht eben
selten waren. Auf keinen Fall aber waren sie so leicht und häufig, wie
heute die Ehen der Fabrikarbeiter.
Wenn wir uns nun anschicken, die Frage zu beantworten: +was wurde im
Mittelalter aus den zahlreichen Frauen, die ihren »natürlichen Beruf«
zu erfüllen verhindert waren+? so müssen wir uns vor allen Dingen von
der Anschauung los machen, welche den meisten von uns aus unseren
frühesten Schuljahren anklebt. Wir hören da nach den Schilderungen in
Tacitus’ »Germania« von der hohen Achtung, der fast göttergleichen
Verehrung, welche dem Weibe bei den alten Germanen gezollt wurde;
aber wir übersehen nur zu leicht, dass derselbe Tacitus die Stellung
der Frau in der Wirtschaft so beschreibt, dass wir mit Notwendigkeit
auf eine grosse Ueberlastung des weiblichen Geschlechts schliessen
müssen. Der Mann achtet keine Tätigkeit ausser derjenigen mit dem
Schwerte. Träge liegt er im Frieden auf der Bärenhaut; Schlaf, Trunk
und Würfelspiel füllen seine Zeit. Die Sorge für Feld, Haus und Herd
bleibt den Frauen, die mit den Kindern, den Schwachen und Unfreien die
Wirtschaft führen. Neben der erhaltenden und verwaltenden Tätigkeit des
Hauses, die heutzutage den Frauen hauptsächlich zufällt, hatten sie
also auch die gesamte Gütererzeugung zu bewerkstelligen; oder, um einen
geläufigen Ausdruck zu gebrauchen: die Frau ernährte die ganze Familie.
Sie war Arbeiterin, Wirtschaftsführerin, Haushälterin und Erzieherin
der Kinder zugleich. Die Germanen machten also in ihrer primitiven
Periode keine Ausnahme von der Erwerbsordnung, die wir noch heute bei
Naturvölkern finden.
Dieser Zustand änderte sich nach den grossen Wanderungen, als in
währenden Friedenszeiten und bei wachsender Bevölkerung die deutschen
Männer sich herabliessen, auch den Acker zu bebauen. Immer aber blieb
noch ein grosser Teil der Landwirtschaft, namentlich die Be- und
Verarbeitung vegetabilischer Stoffe, den Frauen überlassen. Auch als
mehr und mehr aus der alten geschlossenen Hauswirtschaft einzelne
Tätigkeiten als Gewerbe sich absonderten, blieb das Arbeitsgebiet der
Frau immer noch sehr gross, wie wir deutlich aus der Verteilung der
Arbeiten in den grundherrlichen Grosswirtschaften erkennen. Da finden
wir unter den männlichen Leibeigenen freilich schon Müller und Bäcker,
Schneider und Schuster, Grobschmiede und Waffenschmiede; den Frauen lag
aber nicht bloss die Arbeit in Küche und Keller, in Garten und Stall
ob, sondern auch die Besorgung der Gewandung von der Schafschur und der
Flachsbereitung bis zum Weben, Färben, Zuschneiden, Nähen und Sticken,
ferner das Bierbrauen, Seifensieden, Lichterziehen und eine Menge
von anderen Verrichtungen, die später nach und nach von besonderen
Gewerbetreibenden übernommen wurden[8].
So sehen wir bis in das XIII. Jahrhundert hinein in dem Masse, als die
gewerbliche Berufsbildung fortschritt, eine immer weiter greifende
Entlastung der Frau von schweren körperlichen Arbeiten eintreten; ihre
Tätigkeit beginnt sich auf dasjenige Gebiet zu beschränken, welches wir
als die Haushaltung zu bezeichnen pflegen. Aber immer war dieses Gebiet
noch bedeutend umfangreicher als heutzutage. Das Spinnen und Bleichen,
das Backen und Bierbrauen wurde auch in den Städten noch vielfach von
den Frauen besorgt; der Schuster und Schneider, der Sattler und der
Bauhandwerker arbeiteten im Hause auf der »Stör«; eine grosse Anzahl
von Produkten, die wir heute fertig zum Verbrauche kaufen, bedurfte
noch der Zurichtung durch die Frauen.
Dies alles weist darauf hin, dass eine grössere Zahl von Frauen in
den mittelalterlichen Haushaltungen verwendet werden konnte, als dies
heute möglich wäre. So mögen vielfach elternlose Mädchen und verwitwete
Frauen in den Familien ihrer näheren oder entfernteren Verwandten
Unterkunft und Beschäftigung gefunden haben; der Familienzusammenhang
war ohnehin damals noch viel stärker als gegenwärtig. Diejenigen
alleinstehenden Frauen dagegen, welche keinen derartigen Rückhalt
besassen, waren allem Anscheine nach in den Städten sehr übel gebettet.
Auf dem Lande mochten Frauenhände immer in der Wirtschaft erwünscht
sein; in den Städten war die Frau (abgesehen von der Eingehung eines
Dienstbotenverhältnisses) nach der gewöhnlichen Annahme von der
Erwerbsarbeit in den zünftigen Gewerben fast vollständig ausgeschlossen.
In der Tat wird sich nicht leugnen lassen, dass die gesamte Stellung
der Gewerbe im Mittelalter ein selbständiges Eingreifen der Frauen in
dieses Gebiet grundsätzlich auszuschliessen scheint. Das Zunftwesen,
welchem alle einigermassen entwickelten Gewerbe unterworfen waren, war
seinem innersten Wesen nach auf die Familie gegründet. Die Zünfte waren
nicht bloss gewerbliche Vereine, sondern Unterabteilungen der Gemeinde
mit rechtlichen, politischen, militärischen und administrativen
Aufgaben. Das Recht zum Gewerbebetrieb schloss die Verpflichtung zum
Waffendienst und zu anderen Leistungen in sich, zu welchen Frauen nicht
wohl herangezogen werden konnten. Bei der Teilnahme an den politischen
Rechten, von der ja die Frauen ausgeschlossen waren, spielten die
Zünfte wieder eine Rolle, welche die Zulassung weiblicher Mitglieder
untunlich zu machen schien.
Adrian Beier[9], der Verfasser des ältesten Kompendiums des
Handwerksrechts, stellt denn auch den Satz auf: das männliche
Geschlecht sei eine der unerlässlichen Grundbedingungen für die
Aufnahme in eine Zunft gewesen. Die ganze gesellschaftliche Ordnung,
meint er, beruhe darauf, dass jedes Geschlecht diejenigen Geschäfte
übernehme, welche seiner Natur am angemessensten seien, der Mann die
Erwerbsarbeit, die Frau die Küche, den Spinnrocken, die Nadel, die
Wäsche; auch das Weben, Lichtergiessen und Seifensieden solle ihr noch
gestattet sein. Das Mädchen sei zur Ehe bestimmt; man könne nicht
wissen, wen es einmal heiraten werde; eine gelernte Schusterin sei aber
dem Schmiede nichts nütze. Ausserdem könne man nicht allein in der
Lehre lernen; von ungewanderten Junggesellen und gewanderten Jungfern
werde aber beiderseits wenig gehalten. Der Umgang mit Männern in der
Werkstätte sei in sittlicher Hinsicht nicht ungefährlich. Endlich
sei die Zunft eine öffentliche Einrichtung; das Meisterrecht sei mit
staatlichen Leistungen, als Wachen und Gaffen, verbunden, wozu Weiber
nicht taugten.
Trotz dieser anscheinend in der Natur der Sache liegenden
grundsätzlichen Ausschliessung der Frauen wenigstens vom zünftigen
Gewerbebetrieb sehen wir das ganze Mittelalter hindurch die Frauen
vielfach im Gewerbe tätig -- ein Beweis, dass eine derartige
Beschäftigung derselben durch die tatsächlichen Verhältnisse sich als
notwendig aufdrängte. Ja wir finden sogar Frauenarbeit in einer Reihe
von Berufsarten, von denen sie gegenwärtig tatsächlich ausgeschlossen
ist.
Ich will hier die Tatsache nicht weiter betonen, dass die Witwe eines
Meisters das Geschäft ihres Mannes forttreiben durfte; das ist bekannt
genug. Ueberdies ist dieses Vorrecht in manchen Gewerben und Städten
zeitlich begrenzt oder an die Bedingung der Wiederverheiratung mit
einem Gesellen des gleichen Handwerks geknüpft. Ich will auch kein
grosses Gewicht darauf legen, dass Frauen und Töchter, oft auch die
Magd eines Handwerkers demselben im Geschäfte helfen konnten; das
liess sich bei aller Bevormundung, die dem Mittelalter eigen war, so
leicht nicht verbieten. Viel wichtiger erscheint mir, dass Frauen und
Mädchen innerhalb eigener oder fremder Gewerbebetriebe zahlreiche
Verwendung fanden, bald als abhängige Lohnarbeiterinnen, bald sogar
als selbständige Meisterinnen. War das betreffende Gewerbe zünftig,
so konnten hier und da die Frauen in eigenem Namen den Zünften mit
gleichem Rechte wie die Männer angehören; war es unzünftig, so waren
sie selbstverständlich keinerlei Beschränkungen unterworfen. Endlich
finden wir sogar Gewerbe mit zünftiger Ordnung, die ausschliesslich aus
Frauen bestanden.
Natürlich handelt es sich hier zunächst um Gebiete, in welchen die
Frauen von Alters her tätig gewesen waren[10]. Dahin gehört das ganze
Gebiet der +Textilindustrie+. Die Weberei war zwar seit dem XII.
Jahrhundert ein eigenes Gewerbe in Männerhand; indessen blieben die
Vorrichtungsarbeiten, das Wollkämmen, Spinnen, Garnziehen, Spulen, fast
überall noch lange Zeit in den Händen der Frauen. Wir finden deshalb
an vielen Orten ein zahlreiches weibliches Arbeiterpersonal in der
+Wollweberei+: Kämmerinnen, Spinnerinnen, Spulerinnen, Garnzieherinnen,
Nopperinnen -- meist abhängige Lohnarbeiterinnen nach Art unserer
Heim- oder Fabrikarbeiterinnen. In Frankfurt a. M. standen sie unter
der Aufsicht von zwei Mitgliedern des Rats. Ihre Tätigkeit war an sehr
eingehende Vorschriften gebunden, und wir haben in der Frankfurter
Weberordnung von 1377 wohl das älteste Beispiel einer Regulierung der
Frauenarbeit durch die öffentliche Gewalt[11]. Auch als Weberinnen
finden wir die Frauen nicht selten tätig, und hier nicht bloss im
Lohndienst, sondern auch als selbständige Mitglieder der Zunft. So in
Bremen, in Köln, in Dortmund, in Danzig, in den schlesischen Städten,
in Speier, Strassburg, Ulm, München. »Wer Webermeister oder Meisterin
ist«, heisst es in einer Münchener Ratsverordnung aus dem XIV.
Jahrhundert, »der soll haben, ob er will, einen Lernknecht und eine
Lerndirne und nicht mehr«.
Was die +Leinenweberei+ betrifft, so ist hier eine vielseitige
selbständige Beteiligung der Frauen am Handwerk um so weniger zu
bezweifeln, als in einem grossen Teile von Deutschland auf dem
Lande die Frauen bis ins XIX. Jahrhundert hinein Leinwand gewebt
haben. In Hamburg konnten Frauen in der Leinenweberei beim sogen.
»schmalen Werke« selbständig werden (1375); in Strassburg wurden die
Schleier- und Leinenweberinnen (1430) zu den Zunftlasten herangezogen;
in Frankfurt a. M. finden wir ebenfalls selbständig steuernde
»Lineberssen« (1428), ohne dass es freilich ersichtlich wäre, ob
dieselben als Meisterinnen oder als Lohnarbeiterinnen betrachtet
werden müssen. Die Schleierweberei und Schleierwäscherei ist dort
ganz in den Händen der Frauen; ebenso scheinen sie die +Schnur+- und
+Borten+wirkerei im XIV. und XV. Jahrhundert allein betrieben zu haben.
In den schlesischen Städten bildete das Garnziehen ein eigenes Gewerbe,
an dem Männer und Frauen beteiligt waren. In Köln bestand eine eigene
Zunft von Garnmacherinnen; sie mussten sechs Jahre lernen und keine
Meisterin durfte mehr als drei Mägde oder Lohnwerkerinnen halten. In
der zu Anfang des XV. Jahrhunderts aufgekommenen +Barchentweberei+
haben dagegen weibliche Arbeitskräfte bis jetzt nicht nachgewiesen
werden können.
Etwas anders lagen die Verhältnisse im +Schneidergewerbe+. Hier
konnten freilich die Frauen auch das Recht hergebrachten Besitzes für
sich geltend machen, da sie in älterer Zeit nicht bloss die eigenen
Kleider, sondern auch diejenigen der Männer gefertigt hatten. Lesen wir
doch noch im Nibelungenliede, dass Chriemhilde mit ihren Mägden den
ausziehenden Recken das Gewand bereitet. Aber beim ersten Auftreten
der Schneiderzünfte arbeiteten die Schneider nicht bloss alle Arten
von Männerkleidern, sondern auch die Frauengewänder, ja sie hatten
selbst die ganze Weisszeugnäherei[12]. Indessen bemerken wir doch auch
hier eine rege Frauentätigkeit. Nicht nur dass im Schneidergewerbe
Frauen und Töchter der Zunftmeister in weiterem Masse als in anderen
Handwerken mitarbeiteten; an nicht wenigen Orten konnten auch Frauen
als selbständige Meisterinnen in die Zunft treten, ja sie durften
selbst Arbeiterinnen haben und Lehrmädchen annehmen. In Frankfurt und
Mainz, wie wohl in allen mittelrheinischen Städten, suchte man ihre
Aufnahme in die Zunft durch Festsetzung geringerer Aufnahmegebühren
für Frauen zu erleichtern[13]. Erst im XV. Jahrhundert entstanden in
den rheinischen Städten sehr langwierige Streitigkeiten zwischen den
Schneidern und den Näherinnen, die schliesslich damit endeten, dass das
Gebiet der letzteren auf diejenigen Arten des Nadelwerks beschränkt
wurde, welche noch heute den Frauen eigen sind.
Noch eine Reihe von anderen Handwerken lässt sich nachweisen, die im
Mittelalter Frauen im Amte hatten. Es würde indes zu weit führen,
hier auf die Einzelheiten einzugehen. Ich begnüge mich deshalb
damit, hier kurz die zünftigen Gewerbe zu nennen, bei welchen
weibliche Arbeitskräfte Verwendung fanden. Es sind: die Kürschner
(in Frankfurt und in den schlesischen Städten), die Bäcker (in den
mittelrheinischen Städten), Wappensticker, Gürtler (Köln, Strassburg),
die Riemenschneider (Bremen), die Paternostermacher (Lübeck), die
Tuchscherer (Frankfurt), die Lohgerber (Nürnberg), die Goldspinner und
Goldschläger (in Köln). In den Statuten der letzteren hiess es: »Kein
Goldschläger, dessen Frau Goldspinnerin ist, darf mehr als drei Töchter
zum Goldspinnen haben; die Goldspinnerin dagegen, deren Mann nicht
Goldschläger ist, darf vier Töchter haben und nicht mehr, dass sie ihr
Gold spinnen.« An der Spitze beider Gewerbe stand je ein Meister und
eine Meisterin, welche das Werk des Amtes zu besehen und zu prüfen
hatten. Natürlich konnte es sich hier überall nur um Gewerbe handeln,
welche der Natur ihres Betriebes nach für das zarte Geschlecht geeignet
waren; denn es war stehender Grundsatz des alten Handwerksrechtes, dass
niemand in der Zunft sein solle, der das Gewerbe nicht mit eigener Hand
treiben könne.
Im ganzen können wir sonach behaupten, dass im Mittelalter die
Frauen von keinem Gewerbe ausgeschlossen waren, für das ihre Kräfte
ausreichten. Sie waren berechtigt, Handwerke ordnungsmässig zu lernen,
sie als Gehilfinnen, ja selbst als Meisterinnen zu treiben[14].
Indessen bemerken wir schon frühe die Tendenz, die Frauenarbeit mehr
und mehr zurückzudrängen. Dieselbe wendet sich zunächst gegen die
Meisterswitwen, deren Recht auf eine gewisse Zeit (Jahr und Tag)
beschränkt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Sodann gegen
das Mitarbeiten der Mägde und der weiblichen Familienglieder, endlich
auch gegen die selbständige Tätigkeit der Frauen in den Zünften. Die
Gesellenverbände fangen an, sich zu weigern, neben den weiblichen
Arbeitern zu dienen; die Meister klagen über Beeinträchtigung ihres
Nahrungsstandes. Im XVI. Jahrhundert leistet noch die öffentliche
Gewalt diesen engherzigen Bestrebungen Widerstand, im XVII. Jahrhundert
erlahmt sie darin völlig, und so kommt es, dass nur in vereinzelten
Fällen bis ins XVIII. Jahrhundert die Frauenarbeit im Handwerk sich
erhalten hat[15].
Was die nichtzünftigen Gewerbe betrifft, so unterlag in diesen
die Frauenarbeit wohl nie irgend welchen Beschränkungen. Nur beim
stehenden Kleinhandel, der jetzt so vielen Frauen Selbständigkeit und
Unterhalt gewährt, scheint die Marktpolizei vielfach zu Ungunsten
der Frauen eingegriffen zu haben, während sie beim Hausierhandel
anscheinend stärker vertreten waren. So wird bei den Gewandschneidern
und Fischhocken in Frankfurt der Verkauf durch die Frauen verboten,
mit Ausnahme des Falles, wo der Mann abwesend ist; in München sollte
keines Fleischhackers oder Metzgers Weib in der Bank stehen und
Fleisch verkaufen[16]; in Passau durfte die Frau eines Salzhändlers
nur wenn der Mann krank war dessen Geschäft versehen. Die Hocken und
Viktualienhändler sind fast allerwärts Männer; nur in Ulm bilden die
Käuflerinnen ein eigenes weibliches Gewerbe[17].
Es wird vielleicht zur Veranschaulichung des Gesagten beitragen, wenn
hier noch kurz die Berufsarten namhaft gemacht werden, bei welchen
ich in Frankfurter Urkunden aus der Zeit zwischen 1320 und 1500
Frauen beschäftigt gefunden habe. Sie lassen sich in vier Gruppen
zerlegen. In der ersten, welche die Berufe umfasst, für die nur
weibliche Namen vorkommen, ergaben sich 65 Beschäftigungsarten. Die
zweite enthält die Berufe, in welchen die Frauen überwiegen; ihrer
sind freilich nur 17. Aber ihnen stehen 38 Berufe gegenüber, in denen
Männer und Frauen etwa gleich stark sich vertreten fanden und 81,
in denen der Umfang ihrer Tätigkeit hinter derjenigen der Männer
zurückblieb[18]. Das ergibt rund 200 Berufsarten mit Frauenarbeit.
Unter ihnen treten allerdings die schon erwähnten Hilfsgewerbe der
Textilindustrie am stärksten hervor. Die Verfertigung von Schnüren und
Bändeln, Hüllen und Schleiern, Knöpfen und Quasten ist ganz in ihren
Händen. Wie an der Schneiderei beteiligen sie sich an der Kürschnerei,
Handschuh- und Hutmacherei, verfertigen Beutel und Taschen, lederne
Brustflecke und Sporleder. Selbst bis in die kleine Holz- und
Metallindustrie reicht ihre Tätigkeit: Nadeln und Schnallen, Ringe
und Golddraht, Besen und Bürsten, Matten und Körbe, Rosenkränze und
Holzschüsseln gehen aus ihren Händen hervor. Die Feinbäckerei scheint
vorzugsweise ihnen obzuliegen; fast ausschliesslich beherrschen sie
die Bierbrauerei und die Herstellung von Kerzen und Seife. In dem
außerordentlich spezialisierten Kleinhandel überwiegen sie: Obst,
Butter, Hühner, Eier, Häringe, Milch, Käse, Mehl, Salz, Oel, Senf,
Essig, Federn, Garn, Sämereien werden fast nur von ihnen vertrieben.
Das Hockenwerk und das Trödelgeschäft, ja selbst der sehr entwickelte
Handel mit Hafer und Heu sind vielfach in den Händen von Frauen.
Sie treiben sich unter den Abenteurern und Gauklern hausierend
umher. In den Badstuben Frankfurts bedienten 30 bis 40 Bademägde;
ja man konnte sich zuweilen selbst von zarten Händen rasieren und
immer in den Weinschenken sich von weiblichen Musikanten, wie
Lauten- und Zimbelschlägerinnen, Pfeiferinnen, Fiedlerinnen und
Schellenträgerinnen, etwas vorspielen lassen. Abschreiberinnen und
Briefdruckerinnen kommen wenigstens vereinzelt vor; schon 1346 wird
eine Malerin und von 1484 ab häufig Juttchen die Puppenmalerin
genannt. Ja selbst im städtischen Dienst werden Frauen verwendet,
nicht bloss als Hebammen und Krankenpflegerinnen, sondern selbst als
Schlaghüterinnen, Pförtnerinnen, Turmwächterinnen[19], Zöllnerinnen
und beim Hüten des Viehs. Unter den 11 Personen, welchen 1368 der
Rat das Geldwechselgeschäft übertragen hatte, werden nicht weniger
als 6 Frauen genannt; wir begegnen einer Frau als Pächterin des
Leinwandzolles und einer anderen als Aufseherin und Einnehmerin in der
Stadtwage[20]. Im XIV. Jahrhundert findet sich häufig eine weltliche
Schulmeisterin, _Lyse, die die Kinde leret_, auch kurz _lerern_ oder
_kindelern_ -- vielleicht eine mittelalterliche Kindergärtnerin. Aber
1361 wird zugleich mit ihr Katherine schulmeistern genannt -- ein
Beweis, dass keine vereinzelte Erscheinung vorliegt. In Lübeck war es
von alters üblich, dass ehrbare Frauen kleine Mädchen schreiben und
lesen lehren durften. Ferner hat es während des ganzen XIV. und XV.
Jahrhunderts in den meisten Städten weibliche Aerzte gegeben. Zwischen
1389 und 1497 konnten in Frankfurt nicht weniger als 15 Aerztinnen
mit Namen nachgewiesen werden, unter diesen 4 Judenärztinnen und 3
Augenärztinnen[21]. Verschiedenen von ihnen werden sogar wegen Heilung
städtischer Bediensteten Ehrungen und Steuererleichterungen vom Rate
bewilligt. Endlich war es nichts seltenes, dass in unsicheren Zeiten,
wenn raubende und plündernde Haufen in der Umgegend sich sammelten,
Frauen im Kundschafterdienst verwendet wurden[22]. Einer der höchsten
Träume unserer modernen Emanzipationsfreunde war somit im Mittelalter
schon einmal volle Wirklichkeit.
* * * * *
Wie ausgedehnt man sich auch das Gebiet selbständiger Erwerbstätigkeit
vorstellen mag, welches den Frauen im Mittelalter zugänglich war --
auf keinen Fall reichte es hin, sämtliche des männlichen Schutzes
entbehrenden Frauen zu beschäftigen. Für die jüngeren bot hier
wohl der Gesindedienst, der im Mittelalter verhältnismässig mehr
Kräfte erforderte als heute, Arbeit und Brot; auch gab es ausser
der Weberei und der Bekleidungsindustrie noch andere Handwerke, die
weibliche Arbeitskräfte beschäftigten. So in Lübeck die Nadler,
Maler, Bernsteindreher und Bader. Aber die Weiberlöhne[23] waren auch
im Mittelalter überaus niedrig, wohl wegen des grossen Zudrangs von
Arbeiterinnen zu den erwähnten industriellen Beschäftigungen. Viele
waren deshalb gezwungen, in anderer Weise ein Unterkommen zu suchen.
Hier bot sich als nächste Zuflucht das +Kloster+, und es ist
in der Tat auffallend, wie sehr in der zweiten Hälfte des XIII.
und im XIV. Jahrhundert allerwärts in den deutschen Städten die
Frauenklöster zunahmen. In diese Zeit fällt der kräftige Impuls, der
von den Bettelorden ausging, in deren Klientel sich fast alle neu
gegründeten Nonnenklöster begaben. Wenn die älteren Frauenklöster
und Stifter Versorgungsanstalten für die Töchter des ärmeren Adels
bildeten, so boten diese neueren eine Unterkunft für die überschüssige
Frauenwelt des höheren Bürgerstandes und der Geschlechter, von denen
manche Novizen auch an die Klöster einer näheren oder entfernteren
Umgebung lieferten. Wen getäuschte Hoffnungen, überstandene Angst und
Kümmernis, der Verlust von Gatten, Eltern, Geschwistern, die Furcht
vor einer rohen, gewalttätigen Welt oder tiefinnerstes religiöses
Bedürfnis trieben, den Schleier zu nehmen, der fand, wenn das nötige
Einkaufsgeld vorhanden war, hier ein beschauliches Dasein, Gelegenheit
zu geistiger Ausbildung und zu stiller Tätigkeit im Dienste der
Erziehung und in weiblichen Handarbeiten, äussersten Falles wenigstens
Unterhaltung und mancherlei Kurzweil. Sehr anschaulich schildert ein
mittelalterliches Gedicht[24] die Tätigkeit in den Nonnenklöstern:
»Da waren vrouwen inne, die dienten Got mit sinne:
Die alten und die jungen lasen unde sungen
Ze ieslicher im tage zit, si dienten Gote ze wider strit,
So si aller beste kunden, und muosen under stunden,
So si niht solden +singen+, +naen+ oder +borten dringen+
Oder +würken+ an der +ram+; ieglichiu wold’ des haben scham,
Die da muezik waere beliben; sie +entwurfen+ oder +schriben+.
Es +lert+ die +schuolemeisterin+
Die jungen +singen+ und +lesen+, wie sie mit zühten solden wesen,
Beide +sprechen+ unde +gen+, ze kore +nigen+ unde +sten+.«
Also Singen, Lesen, Schreiben, Sprachlehre, Anstandsunterricht -- das
waren die Elemente der weiblichen Klostererziehung; der Gottesdienst,
das Nähen, Weben, Bortenwirken füllte die übrige Zeit der Nonnen
aus. Hier und da beschäftigten sie sich auch mit dem Abschreiben
von Büchern[25]. Namentlich aber waren die Stickschulen[25] der
Klosterfrauen berühmt, und die kunstfertigen Gebilde ihrer Hände
auf Messgewändern, auf Decken und Wandbehängen erregen noch heute
unsere Bewunderung. Für den Absatz ihrer Gewerbeprodukte hatten die
Klöster hin und wieder in den Städten eigene Verkaufsstellen. Sie
gerieten aber dabei mit dem freien Gewerbebetrieb der städtischen
Handwerksmeister und Kaufleute in Konkurrenzstreitigkeiten, die meist
damit endeten, dass den Klöstern die einzelnen Sorten von Webwaren
genau vorgeschrieben wurden, die sie in den Handel bringen durften.
Es leuchtet von selbst ein, dass immer nur ein kleiner Teil des
vorhandenen Frauenüberschusses in den Klöstern unterkommen konnte. Für
die vielen, welche aus inneren oder äusseren Gründen gehindert waren,
die Klostergelübde auf sich zu nehmen, musste in anderer Weise gesorgt
werden, und es gereicht unseren Vorfahren zu nicht geringer Ehre, dass
sie für diesen Zweck in Anbetracht der Zeitverhältnisse vorzügliche
Mittel zu finden und durchzuführen wussten. Diese Mittel waren
verschieden, je nachdem die vom Familienverband ausgeschlossenen Frauen
begütert oder arm waren.
Besassen die alleinstehenden Jungfrauen und Witwen +Vermögen+, so
kauften sie mit demselben im XIV. und XV. Jahrhundert wohl eine
+Leibrente+, von der sie bis ans Ende ihrer Tage leben konnten,
ähnlich wie man früher oft einem Kloster sein Gut übertrug, um sich
einen sorgenfreien Lebensabend zu erkaufen. Manche Städte, die häufig
in Geldverlegenheit waren, besserten damit ihre Finanzen auf, dass
sie an Auswärtige unter gleichzeitiger Verleihung des Bürgerrechts
Leibrenten verkauften. Sie erfüllten damit die Aufgabe einer modernen
Lebensversicherungsgesellschaft, und nicht wenige Frauen vom Lande
haben sich auf diesem Wege zugleich den städtischen Schutz und einen
sorgenfreien Lebensabend gesichert[26].
Auch ergab es sich leicht, dass vermögende Frauen, insbesondere solche,
die miteinander verwandt waren, +sich zu drei oder vier zusammentaten+,
um eine +gemeinsame Haushaltung+ zu führen. Solcher kleinen, freiwillig
zusammenlebenden Frauengruppen begegnen uns viele in den Frankfurter
Bedebüchern. Jede der Beteiligten behielt ihr abgesondertes Vermögen
und versteuerte dasselbe. Zur Wirtschaft mag dann jede ihren Beitrag
geleistet haben.
Zu einer festen Organisation führten solche freiwillige Verbindungen in
+Strassburg+. Hier bildeten sich eigene +Vereine+, sogen. Samenungen
(Sammlungen) vermögender Frauen und Jungfrauen zu dem Zwecke eines
gemeinsamen Lebens in stiller Zurückgezogenheit[27]. Solcher
Samenungen gab es +drei+; alle waren in der zweiten Hälfte des XIII.
Jahrhunderts gegründet worden. Die ihnen angehörigen Frauen hiessen
Pfründenschwestern, Pfründnerinnen, auch wohl Mantelfräulein, weil sie
eine eigene Tracht von geistlichem Zuschnitte trugen.
Wie alle Vereinigungen des Mittelalters, mochten sie sonst zu
gewerblichen, geselligen oder Unterstützungszwecken errichtet sein,
standen auch die Samenungen von Anfang an in näherer Beziehung zur
Kirche. Ein Dominikaner, Friedrich von Erstein, hatte ihre ersten
Satzungen (von 1267) verfasst; sein Orden nahm auch fernerhin die
Schwestern in seine sorgsame Obhut. Nach jenen Satzungen lebten
im ersten Jahrhundert ihres Bestehens die Samenungen in voller
Gütergemeinschaft. Zur Aufnahme war erforderlich, dass die Eintretende
so viel eigenes Vermögen besass, um davon leben zu können. Schied sie
aus, ehe sie das 14. Lebensjahr zurückgelegt hatte, so musste sie für
jeden im Hause zugebrachten Monat 40 Pfennige Kostgeld bezahlen und
zurückerstatten, was sie von den Schwestern an Kleidungsstücken u. dgl.
erhalten hatte. Trat sie erst nach dem vierzehnten Jahre aus (etwa
zum Zwecke der Verheiratung), so durfte sie nur Kleider und Bettwerk
mitnehmen, musste aber ihr eingebrachtes Vermögen zurücklassen; wollte
sie in ein Kloster gehen, so gab man ihr fünf Pfund von ihrem Vermögen
wieder. Ungebührliche Reden, Streitsucht, das Anknüpfen von Beziehungen
zu Männern zogen die Ausschliessung nach sich. Man darf daraufhin nicht
etwa meinen, dass die Mantelfräulein das klösterliche Gelübde der
Ehelosigkeit abgelegt hätten; es ist ja klar genug, dass auch heute
noch die Mitgliedschaft einer derartigen Vereinigung mit der Anknüpfung
eines Verhältnisses zu Männern oder der Brautschaft einer Beteiligten
aufhören müsste. Bei einer etwaigen Auflösung der Samenung sollte das
Vereinsvermögen unter die Schwestern gleichmässig verteilt werden.
Bis zur Mitte des XIV. Jahrhunderts herrschte in diesen Frauenvereinen
unter der Seelsorge der Dominikaner ein zwar stilles, beschauliches,
aber auch geistig angeregtes Leben. Alles, was die Zeit auf religiösem
Gebiete bewegte, fand hier eifrige Anteilnahme. Namentlich waren
die strengen Mystiker Meister Eckart und Johann Tauler in ihnen
gern gesehene Gäste. Die Schwestern lauschten ihren gefühlswarmen,
tiefsinnigen Predigten und schrieben ihre Traktate ab. Kurz nachher
(1355) schrieb Rulman Merswin von ihnen: »Sie waren also gar
schweigsame, einfältige, gutherzige Frauen und hatten also gar grossen
einfältigen inwendigen Ernst, dass ihnen Gott gar heimlich war mit
seiner Gnade.«[28]
Später änderte sich das. Der Geist der Eintracht und Schwesterliebe
schwand mehr und mehr aus den Samenungen. Es wurden sehr eingehende
Satzungen notwendig, welche die Vermögensgemeinschaft teilweise
aufhoben und die Hausordnung bis in die kleinsten Einzelheiten
vorschrieben. Die Schwestern behielten ihr Sondereigentum und konnten
jederzeit aus der Vereinigung treten, wenn sich ihnen Gelegenheit
zur Verehelichung bot. Während das Vermögen der Einzelnen vielleicht
nicht zur Fortführung eines selbständigen standesgemässen Haushalts
ausgereicht hätte, zeigte die gemeinsame Wirtschaft einen gewissen
Luxus. Es fehlte nicht an einer ganz annehmbaren Speisekarte, an
Silbergeschirr und Kleinodien; Dienerinnen wurden gehalten, Gäste
zu Tische geladen; man wohnte den Turnieren und den Tanzfesten auf
den Trinkstuben der adeligen Gesellschaften bei; ja man konnte sich
den Besuch der damaligen Luxusbäder im Schwarzwald und in der Schweiz
gestatten. Im Jahre 1414 wurde angeordnet, dass jede neu aufzunehmende
Pfründnerin dem Hause 60 Pfund geben und dass die, welche in die Welt
zurückkehrte, die Hälfte ihres Hausrats zurücklassen sollte.