In der zweiten Figur läßt sich das Bejahende auf diese Weise nicht

beweisen, wohl aber das Verneinende. Das Bejahende wird nicht bewiesen,

weil nicht beide Prämissen bejahend sind. Denn die Konklusion ist

(in dieser Figur) verneinend, das Bejahende aber erhält man, wie wir

gesehen haben, nur dann, wenn beide Prämissen bejahend sind.

Das Verneinende wird so bewiesen. A soll jedem B, aber keinem C

zukommen. Konklusion: B keinem C. Läßt man nun B jedem A, aber keinem C

zukommen, so kommt A notwendig keinem C zu. Denn es entsteht die zweite

Figur, Mittelbegriff: B. Wird aber AB verneinend gesetzt und der andere

Satz bejahend, so erhält man die erste Figur. Denn C kommt jedem A und

B keinem C zu, und so denn B keinem A. Mithin auch A keinem B[F]. Durch

die Konklusion und die eine Prämisse erhält man also keinen Schluß,

wohl aber, wenn man eine andere dazu nimmt[228].

[F] Z. 25 hat Pacius noch: Mittelbegriff ist C, was sich im Text von

Bekker und Waitz nicht findet.

Ist der Schluß nicht allgemein, so wird die allgemeine Prämisse nicht

bewiesen, eben aus dem vorhin angegebenen Grunde; dagegen wird es die

partikuläre, falls die allgemeine Prämisse bejahend ist.

Denn A soll jedem B, aber nicht jedem C zukommen; Konklusion: BC. Läßt

man nun B jedem A, aber nicht jedem C zukommen, so wird A einem B nicht

zukommen; Mittelbegriff: B.

Ist die allgemeine Prämisse aber verneinend, so läßt sich die Prämisse

AC nicht durch Umkehrung von AB beweisen. Denn dann werden entweder

beide Prämissen oder eine verneinende, und mithin wird sich kein Schluß

ergeben. Aber es läßt sich auch ebenso beweisen wie bei den allgemeinen

Sätzen, wenn man nämlich A einem Teile dessen zukommen läßt, von dem

ein Teil B nicht zum Prädikat hat.

Siebentes Kapitel.

[Sidenote: 59 a]

In der dritten Figur kann man, wenn beide Prämissen allgemein gefaßt

sind, nicht auseinander beweisen. Denn Allgemeines wird durch

allgemeine Prämissen bewiesen, der Schlußsatz der dritten Figur ist

aber immer partikulär, und so kann denn offenbar die allgemeine

Prämisse durch diese Figur gar nicht bewiesen werden.

Ist aber die eine Prämisse allgemein, die andere partikulär, so ist der

gedachte Beweis bald möglich, bald nicht: möglich, wenn beide Prämissen

bejahend gefaßt sind und das Allgemeine sich mit dem Unterbegriff

verbindet, nicht möglich, wenn es beim Oberbegriff auftritt.

Denn A komme jedem, B einem C zu; Schlußsatz: AB. Läßt man nun C jedem

A zukommen, so ist zwar bewiesen, daß C einem B, nicht aber, daß B

einem C zukommt. Freilich muß, wenn C einem B, auch B einem C zukommen.

Aber es ist nicht dasselbe, wenn das dem und wenn dem das zukommt,

sondern man muß noch die Bestimmung hinzunehmen: wenn das eine dem

anderen nach einem Teile von dessen Umfange zukommt, dann auch ebenso

umgekehrt. Nimmt man das aber an, so geschieht der Schluß nicht mehr

einzig aus der Konklusion und der anderen Prämisse.

Kommt aber B jedem und A einem C zu, so wird sich der Satz AC beweisen

lassen, wenn man C jedem und A einem B zukommen läßt. Denn wenn C jedem

und A einem B zukommt, so muß A einem C zukommen; Mittelbegriff: B.

Und, wenn die eine Prämisse bejahend, die andere verneinend und die

bejahende allgemein ist, kann die andere bewiesen werden. Denn B komme

jedem C zu und A einem C nicht zu; Schlußsatz: A kommt einigem B zu.

Läßt man nun noch dazu C jedem B beiwohnen, so muß A einigem C nicht

beiwohnen; Mittelbegriff: B.

Ist dagegen die verneinende Prämisse allgemein, so läßt die andere

sich nicht beweisen, außer so wie oben, wenn man das eine einem

Teil des anderen nicht zukommen und das andere einem Teil von eben

jenem zukommen läßt, wie etwa, wenn A keinem und B einem C zukommt;

Schlußsatz: A kommt einigem B nicht zu. Läßt man nun einem Teile

dessen, dessen einem Teile A nicht beiwohnt, C beiwohnen, so muß C

einem B beiwohnen. Anders ist es nicht möglich, durch Umkehrung der

allgemeinen Prämisse die andere zu beweisen, da sich keinerlei Schluß

ergibt.

Man sieht also, daß in der ersten Figur der Beweis zweier Sätze

auseinander durch die dritte und durch die erste Figur zustande kommt:

ist der Schlußsatz bejahend, durch die erste, ist er verneinend, durch

die letzte. Denn man nimmt an: während das eine einem bestimmten

Dritten gar nicht zukommt, kommt das andere jedem zu, was unter ihm

begriffen ist.

In der mittleren Figur beweist man, wenn der Schluß allgemein ist,

durch sie und durch die erste Figur, ist er partikulär, durch sie und

durch die letzte.

In der dritten Figur gehen alle Schlüsse durch diese selbst.

Man sieht aber auch, daß in der dritten und der mittleren Figur die

Schlüsse, die nicht durch diese Figuren selbst zustande kommen,

entweder überhaupt nicht durch Zirkelbeweis errichtet werden können,

oder unvollkommen sind[229].

Achtes Kapitel.

[Sidenote: 59 b]

Die Umkehrung besteht darin, daß man die Konklusion wendet und den

Schluß zieht, daß entweder der Oberbegriff dem Mittelbegriff oder

dieser dem Unterbegriff nicht zukommen kann. Denn wenn die Konklusion

umgekehrt worden ist und die eine Prämisse bleibt, muß die andere

umgestoßen werden, da, wenn sie gelten bliebe, auch die Konklusion

gelten bleiben müßte[230].

Es ist aber ein Unterschied, ob man die Konklusion in

kontradiktorischer oder in konträrer Weise umkehrt. Denn es ergibt

sich nicht derselbe Schluß, wenn man sie so oder so umkehrt, wie

aus dem folgenden klar werden wird. Ich lasse aber kontradiktorisch

entgegengesetzt sein: jedem und nicht jedem zukommen, einem und keinem,

konträr dagegen: jedem und keinem, einem und einem nicht[231].

Denn es sei A als Prädikat von C durch den Mittelbegriff B bewiesen.

Läßt man nun A keinem C zukommen, aber jedem B, so wird B keinem C

zukommen. Und läßt man A keinem, B aber jedem C zukommen, so wird A

nicht jedem B, nicht aber keinem B zukommen, da, wie wir gesehen haben,

das Allgemeine nicht durch die letzte Figur bewiesen wird. überhaupt

kann man den Obersatz nicht allgemein durch die Umkehrung widerlegen.

Denn er wird immer durch die dritte Figur umgestoßen, da sich beide

Prämissen auf den Unterbegriff beziehen müssen.

Und wenn der Schluß verneinend ist, ist es ebenso. Denn es soll durch B

bewiesen sein, daß A keinem C zukommt. Somit wird, wenn man A jedem C

und keinem B zukommen läßt, B keinem C zukommen. Und wenn man A und B

jedem C zukommen läßt, so wird A einem B zukommen. Aber zuerst kam es

keinem zu.

Wird die Konklusion aber kontradiktorisch umgekehrt, so werden auch

die Schlüsse kontradiktorisch und nicht allgemein sein. Denn die eine

Prämisse wird partikulär, und so wird auch die Konklusion partikulär

sein. Es sei der Schluß bejahend, und man nehme die Umkehrung so vor.

Mithin kommt, wenn A nicht jedem C, aber jedem B zukommt, B nicht jedem

C zu. Und wenn A nicht jedem C zukommt, wohl aber B, so A nicht jedem

B. Ebenso, wenn der Schluß verneinend ist. Denn wenn A einem und C

keinem B zukommt, so wird B einigem C nicht zukommen, nicht schlechthin

keinem. Und wenn A einem und B jedem C zukommt, wie anfänglich

angenommen worden ist, so wird A einem B zukommen.

Bei den partikulären Schlüssen werden, wenn die Konklusion

kontradiktorisch umgekehrt wird, beide Prämissen umgestoßen, wenn

konträr, keine. Denn es erfolgt nicht mehr, wie bei den allgemeinen

Schlüssen, eine solche Umstoßung, daß die Konklusion, die sich aus der

Umkehrung ergibt, mangelhaft ist, sondern es erfolgt überhaupt keine

Umstoßung[232].

[Sidenote: 60 a]

Denn es soll bewiesen sein, daß A von einem C gilt. Läßt man nun

A keinem und B einem C zukommen, so wird A einem B nicht zukommen.

Und wenn A keinem C und jedem B zukommt, so kommt B keinem C zu. Und

so werden denn beide Prämissen umgestoßen. Wird aber die Konklusion

konträr umgekehrt, so fällt keine Prämisse. Denn wenn A einem C nicht

zukommt, aber jedem A, so wird B einem C nicht zukommen. Damit ist aber

das ursprünglich Gesetzte noch nicht aufgehoben. Denn B kann einem C

zukommen und einem nicht zukommen. Für den allgemeinen Satz AB aber

ergibt sich überhaupt kein Schluß. Denn wenn A einem C nicht zukommt, B

aber wohl, ist keine von beiden Prämissen allgemein.

Ebenso, wenn der Schluß verneinend ist. Denn wenn man A jedem C

zukommen läßt, werden beide Prämissen umgestoßen, wenn einem, keine.

Der Beweis ist derselbe.

Neuntes Kapitel.

In der zweiten Figur läßt der Obersatz sich nicht so umstoßen, daß er

in sein Kontrarium umschlüge, mag man nun die Umkehrung der Konklusion

so oder so vornehmen. Denn man erhält die Konklusion immer nach der

dritten Figur, und wir haben gesehen, daß in ihr kein allgemeiner

Schluß möglich ist.

Die andere Prämisse dagegen, den Untersatz, kann man in derselben

Weise wie die Konklusion umstoßen, in derselben Weise, das heißt, wenn

man die Konklusion konträr umkehrt, konträr, wenn kontradiktorisch,

kontradiktorisch. Denn A komme jedem B und keinem C zu; Schlußsatz:

BC. Läßt man nun B jedem C zukommen und bleibt AB, so wird A jedem C

zukommen. Denn man erhält die erste Figur.

Kommt aber B jedem und A keinem C zu, so kommt A nicht jedem B zu;

letzte Figur. Kehrt man aber BC kontradiktorisch um, so wird AB in

derselben Weise bewiesen werden, dagegen AC kontradiktorisch. Denn wenn

B einem und A keinem C zukommt, so wird A einem B nicht zukommen.

Und wenn wieder B einem C und A jedem B zukommt, so wird A einem C

zukommen, und so entsteht denn ein Schluß in kontradiktorischer Form.

Und ebenso wird der Beweis zu führen sein, wenn sich die Prämissen (in

Bezug auf Bejahung und Verneinung) umgekehrt verhalten.

Ist der Schluß partikulär, so wird bei konträrer Umkehrung der

Konklusion keine von beiden Prämissen umgestoßen, wie auch nicht in der

ersten Figur, aber bei kontradiktorischer Umkehrung werden es beide.

Denn es sei vorausgesetzt, daß A keinem B und einem C zukommt;

Konklusion BC. Läßt man nun B einem C zukommen und bleibt AB, so wird

die Konklusion besagen, daß A einem C nicht zukommt. Aber damit ist die

anfängliche Voraussetzung nicht umgestoßen, weil es gleichzeitig einem

zukommen und einem nicht zukommen kann.

[Sidenote: 60 b]

Wiederum, wenn B einem C und A einem C zukommt, kann sich kein Schluß

ergeben, weil keine der beiden Voraussetzungen allgemein ist, und so

wird denn AB nicht umgestoßen. Bei kontradiktorischer Umkehrung aber

werden beide Prämissen aufgehoben. Denn kommt B jedem C und A keinem B

zu, dann A keinem C; es sollte aber einem zukommen. Wiederum, wenn B

jedem C und A einem C zukommt, dann A einem B. Derselbe Beweis gilt,

wenn das Allgemeine bejahend ist.

Zehntes Kapitel.

In der dritten Figur wird bei konträrer Umkehrung der Konklusion keine

der beiden Prämissen umgestoßen, der Schluß mag lauten wie er will;

bei kontradiktorischer Umkehrung aber werden es beide und in allen

Schlüssen.

Denn es soll bewiesen sein, daß A einem B zukommt; als Mittelbegriff

sei C angenommen, und die Prämissen seien allgemein. Läßt man nun A

einem B nicht zukommen, B aber jedem C, so erhält man keinen Schluß

mit A und C. Und auch wenn A einem B nicht zukommt, aber jedem C,

erhält man keinen Schluß mit B und C[233].

Ebenso läßt sich unsere Regel beweisen, wenn die Prämissen nicht

allgemein sind. Denn entweder müssen beide Prämissen infolge der

Umkehrung partikulär sein, oder das Allgemeine muß zum Unterbegriff

treten. So aber ergibt sich, wie wir gesehen haben, kein Schluß, weder

in der ersten noch in der mittleren Figur[234].

Aber bei kontradiktorischer Umkehrung werden beide Prämissen

umgestoßen. Denn wenn A keinem B zukommt und B jedem C, dann A keinem

C. Wieder, wenn A keinem B zukommt, aber jedem C, dann B keinem C.

Und ebenso, wenn die eine Prämisse nicht allgemein ist. Denn wenn A

keinem B und B einem C zukommt, wird A einem C nicht zukommen. Wenn

aber A keinem B, aber jedem C zukommt, wird B keinem C zukommen.

Ebenso, wenn der Schluß verneinend ist. Denn es soll bewiesen sein,

daß A einem B nicht zukommt, und BC soll bejahend, AC verneinend sein.

So entsteht dieser Schluß ja. Legt man nun das konträre Gegenteil der

Konklusion zugrunde, so kann sich kein Schluß ergeben. Denn wenn A

einem B und B jedem C zukommt, gab es keinen Schluß mit A und B. Und

ebenso gab es, wenn A einem B und keinem C zukommt, keinen Schluß mit B

und C. So werden denn die Prämissen nicht umgestoßen.

Legt man dagegen das kontradiktorische Gegenteil zugrunde, so werden

sie umgestoßen. Denn wenn A jedem B und B jedem C zukommt, dann A jedem

C; aber es kam keinem zu. Wieder, wenn A jedem B und keinem C zukommt,

dann B keinem C. Aber es kam jedem zu.

[Sidenote: 61 a]

Ebenso wird der Beweis erbracht, wenn die Prämissen nicht allgemein

sind. Denn dann wird AC allgemein und verneinend, der andere Satz

aber wird partikulär und bejahend. Wenn nun A jedem B und B einem C

zukommt, kommt A einem C zu; aber es kam keinem zu. Wieder, wenn A

jedem B, aber keinem C zukommt, so B keinem C. Aber die Voraussetzung

war, daß es einem C zukommt. Wenn aber A einem B und B einem C zukommt,

so ergibt sich kein Schluß. Und, wenn A einem B, aber keinem C

zukommt, ebensowenig. Und so werden die Prämissen denn auf jene Weise

umgestoßen, und auf diese Weise werden sie es nicht.

Man sieht also aus dem Gesagten, wie bei Umkehrung der Konklusion in

jeder Figur ein Schluß zustande kommt, und wann derselbe der Prämisse

konträr und wann er ihr kontradiktorisch gegenübersteht.

Und, daß in der ersten Figur die Schlüsse durch die mittlere und die

letzte Figur zustande kommen, und daß der Untersatz immer durch die

mittlere, der Obersatz durch die letzte Figur umgestoßen wird.

Dagegen in der mittleren Figur durch die erste und die letzte, und daß

der Untersatz immer durch die erste, der Obersatz durch die letzte

Figur umgestoßen wird.

Endlich in der dritten Figur durch die erste und durch die mittlere,

und daß der Obersatz immer durch die erste, der Untersatz durch die

mittlere Figur umgestoßen wird.

Elftes Kapitel.

Was nun die Umkehrung ist und wie bei derselben in jeder Figur ein

Schluß errichtet wird und welcher, haben wir hiermit erklärt. Was aber

den Schluß durch das Unmögliche betrifft, so tritt er auf, wenn man

das kontradiktorische Gegenteil der Konklusion setzt und eine andere

Prämisse hinzu nimmt, und er läuft durch alle Figuren; denn er ist

der Umkehrung gleich, und ein Unterschied besteht nur insoweit, als

man die Umkehrung vornimmt, nachdem ein Schluß geschehen ist und

man sich beider Prämissen versichert hat, dagegen auf das Unmögliche

zurückführt, ohne sich zuvor die Wahrheit seines kontradiktorischen

Gegenteils einräumen zu lassen, da dieselbe vielmehr am Tage liegt[235].

Die Begriffe verhalten sich bei beiden Arten der Folgerung gleich und

werden bei beiden auf dieselbe Weise aufgestellt[236].

Es soll z. B. A jedem B zukommen und C Mittelbegriff sein. Setzt man

nun voraus, daß A entweder nicht jedem oder keinem B zukommt, aber

jedem C, was ja wahr war, so muß C entweder keinem oder nicht jedem B

zukommen. Das ist aber unmöglich und folglich die Voraussetzung falsch,

mithin das Gegenteil wahr. Ebenso in den anderen Figuren. Denn wo

Umkehrung möglich ist, da auch der Schluß durch das Unmögliche.

Alle anderen Sätze nun, um deren Wahrheit es sich fragt, werden in

allen Figuren durch das Unmögliche bewiesen, der allgemein bejahende

Satz aber kann zwar in der mittleren und der dritten Figur so bewiesen

werden, nicht aber in der ersten.

[Sidenote: 61 b]

Denn man nehme an, daß A nicht jedem oder keinem B zukommt, und nehme

noch eine andere Prämisse von der einen oder von der anderen Seite zu

Hilfe, d. h. man lasse entweder C jedem A oder B jedem D zukommen.

Denn so bekommt man die erste Figur. Gilt nun die Annahme, daß A nicht

jedem B zukommt, so ergibt sich kein Schluß, nehme man die Prämisse von

der einen oder von der anderen Seite; soll es aber keinem zukommen, so

wird, falls man die Prämisse BD zu Hilfe nimmt, zwar ein Schluß auf

das Falsche gewonnen, aber es wird nicht bewiesen, was bewiesen werden

soll. Denn wenn A keinem B und B jedem D zukommt, so A keinem D. Das

aber möge unmöglich sein. Mithin ist es falsch, daß A keinem B zukommt.

Aber wenn es falsch ist, daß es keinem zukommt, ist es darum noch nicht

wahr, daß es jedem zukommt. Nimmt man aber die Prämisse CA zu Hilfe,

so erhält man keinen Schluß, wie auch nicht, wenn man A nicht jedem B

zukommen läßt[237].

Man sieht also: daß etwas jedem zukommt, wird in der ersten Figur nicht

durch das Unmögliche bewiesen.

Wohl aber beweist man so in ihr, daß etwas einem und keinem und nicht

jedem zukommt. Denn man nehme an, daß A keinem B zukomme, lasse aber

B jedem oder einem C zukommen. Mithin kommt A notwendig keinem oder

nicht jedem C zu. Das ist aber unmöglich. Denn es möge wahr und

augenscheinlich sein, daß A jedem C zukommt. So muß denn, wenn jenes

falsch ist, A einem C zukommen. Wenn man aber die andere Prämisse zu

A zieht, erhält man keinen Schluß. Auch nicht, wenn man das konträre

Gegenteil der Konklusion annimmt, daß es nämlich einem nicht zukommt.

Man sieht also, daß man das kontradiktorische Gegenteil annehmen muß.

Wiederum, man nehme an, daß A einem B zukomme, und lasse C jedem A

zukommen. Dann muß C einem B zukommen. Das aber möge unmöglich sein,

und so ist denn die gedachte Annahme falsch. Wenn aber das, so ist es

wahr, daß es keinem zukommt. Ebenso, wenn man CA verneinend nimmt.

Nimmt man aber die Prämisse mit B, so entsteht kein Schluß. Nimmt man

aber das Konträre an, so ergibt sich zwar ein Schluß, und es ergibt

sich Unmögliches, aber es wird nicht bewiesen, was man sich vorgesetzt

hatte. Denn man nehme an, daß A jedem B zukomme, und lasse C jedem

A zukommen. So muß C jedem B zukommen. Das ist aber unmöglich, und

so ist es falsch, daß A jedem B zukommt. Aber es braucht noch nicht

notwendig, wenn es nicht jedem zukommt, keinem zuzukommen. Ebenso,

wenn man die andere Prämisse zu B setzt. Denn Schluß und Unmögliches

ergibt sich da zwar, aber die Annahme fällt nicht, und so muß denn das

kontradiktorische Gegenteil die Annahme bilden.

Um aber zu beweisen, daß A nicht jedem B zukommt, muß man annehmen, es

komme jedem zu. Denn wenn A jedem B zukommt und C jedem A, so C jedem

B, so daß, wenn dieses unmöglich ist, die Annahme falsch ist. Ebenso,

wenn man die andere Prämisse zu B setzt. Und wenn CA verneinend ist,

desgleichen. Denn auch so entsteht ein Schluß. Wenn aber die Verneinung

mit B verbunden wird, wird nichts bewiesen.

[Sidenote: 62 a]

Wenn man aber nicht annimmt, daß es jedem, sondern daß es einem

zukommt, so beweist man damit nicht, daß es nicht jedem, sondern daß

es keinem zukommt. Denn wenn A einem B und C jedem A zukommt, wird C

einem B zukommen. Ist das nun unmöglich, so ist es falsch, daß A einem

B zukommt, also wahr, daß es keinem zukommt. Mit diesem Nachweis wird

aber auch das Wahre aufgehoben, da A einem B zukam und einem nicht

zukam. Auch stellt sich das Unmögliche nicht auf Grund der Annahme

ein. Denn sie wäre falsch, da man Falsches nicht aus wahren Prämissen

schließen kann. Nun aber ist sie wahr. Denn A kommt einem B zu. Man muß

also nicht annehmen, daß es einem, sondern daß es jedem zukommt.

Ebenso ist zu verfahren bei dem Beweis, daß A einigem B nicht zukommt.

Denn wenn einigem nicht zukommen und nicht jedem zukommen dasselbe ist,

so fällt beides unter denselben Beweis.

Man sieht also, daß man bei allen Schlüssen nicht das Konträre, sondern

das Kontradiktorische annehmen muß. Denn so stellt sich das Notwendige

ein und macht sich das probable Axiom[238] geltend: wenn alles entweder

zu bejahen oder zu verneinen ist, so knüpft sich an den Beweis, daß

die Verneinung nicht wahr ist, logisch die Folge, daß die Bejahung es

ist; und wieder: läßt man die Bejahung nicht wahr sein, so ist es als

probabel anzusprechen, daß die Verneinung es ist. Das Konträre aber

fügt sich diesem Satz auf keine von beiden Weisen. Denn wenn es falsch

ist, daß etwas keinem zukommt, braucht es nicht wahr zu sein, daß es

jedem zukommt, und es ist nicht probabel, daß wenn das eine falsch ist,

das andere wahr ist.

Zwölftes Kapitel.

Man sieht also, daß in der ersten Figur die Probleme insgesamt durch

das Unmögliche bewiesen werden mit Ausnahme derjenigen, die allgemein

bejahend sind. In der mittleren und der letzten Figur aber werden auch

sie so bewiesen.

Denn man nehme an, daß A nicht jedem B zukommt, lasse aber A jedem C

zukommen. Wenn es nun nicht jedem B, aber jedem C zukommt, so C nicht

jedem B. Das ist aber unmöglich. Denn es möge einleuchtend sein, daß

C jedem B zukommt. Und so ist denn die Annahme falsch, wahr mithin,

daß es jedem zukommt. Nimmt man aber das konträre Gegenteil an, so

ergibt sich zwar ein Schluß und das Unmögliche, aber es wird nicht

bewiesen, was man sich vorgesetzt hatte. Denn wenn A keinem B und jedem

C zukommt, so C keinem B. Das ist aber unmöglich, und so ist es denn

falsch, daß es keinem zukommt. Aber wenn dies falsch ist, ist es noch

nicht wahr, daß es jedem zukommt.

Wenn aber A einem B zukommt, so sei angenommen, daß A keinem B und

jedem C zukommt: mithin notwendig C keinem B. So kommt denn, wenn das

unmöglich ist, A notwendig einem B zu. Nimmt man aber an, daß es einem

nicht zukommt, so stellt sich dieselbe Folge ein wie bei der ersten

Figur[239].

Wiederum, man nehme an, A komme einem B zu, dagegen soll es keinem C

zukommen. Es kommt also C notwendig einem B nicht zu. Aber es kam jedem

zu. Die Annahme ist also falsch, und mithin wird A keinem B zukommen.

[Sidenote: 62 b]

Endlich, wenn A nicht jedem B zukommt, mache man die Annahme, daß es

jedem zukommt, dagegen keinem C. Nun kommt C notwendig keinem B zu. Das

ist aber unmöglich, und so ist es denn wahr, daß es (A) nicht jedem

zukommt.

Man sieht also: in der mittleren Figur können alle Schlüsse durch das

Unmögliche bewiesen werden.

Dreizehntes Kapitel.

Ebenso in der letzten Figur. Man nehme an, daß A einem B nicht

zukomme, dagegen C jedem. Mithin kommt A einem C nicht zu. Wenn das

nun unmöglich ist, so ist es falsch, daß es einem nicht zukommt, also

wahr, daß es jedem zukommt. Nimmt man aber an, daß es keinem zukommt,

so erhält man zwar einen Schluß und ein Unmögliches, aber es wird nicht

bewiesen, was man sich vorgesetzt hatte. Denn wenn man das konträre

Gegenteil annimmt, so ergibt sich dieselbe Folge wie vorhin[240].

Vielmehr muß man diese Annahme machen, um zu beweisen, daß es einem

zukommt. Denn wenn A keinem B und C einem B zukommt, so A nicht jedem

C. Ist das nun falsch, so ist wahr, daß A einem B zukommt.

In dem Falle ferner, wo A keinem B zukommt, nehme man an, daß es einem

zukommt, und dazu lasse man C jedem B zukommen. Also muß A einem C

zukommen. Aber es kam keinem zu, und so ist es falsch, daß A einem B

zukommt.

Wenn man aber annimmt, daß A jedem B zukommt, wird das Beabsichtigte

nicht bewiesen, sondern diese Annahme muß man machen, wenn es nicht

jedem beiwohnen soll. Denn wenn A jedem B und C einem B zukommt, so

A einem C. Dem war aber nicht so, und demnach ist es falsch, daß es

(A) jedem (B) zukommt. Wenn aber das, so ist wahr, daß es nicht jedem

zukommt. Nimmt man aber an, daß es einem zukommt, so ergibt sich

dieselbe Folge wie in den vorgenannten Fällen.

Man sieht also, daß in allen Schlüssen durch das Unmögliche das

kontradiktorische Gegenteil von dem, was man zeigen will, die Annahme

bilden muß.

Auch ist klar, daß in der mittleren Figur in gewisser Weise das

Bejahende, und in der letzten Figur das Allgemeine unter Beweis

gestellt wird[241].

Vierzehntes Kapitel.

Es unterscheidet sich aber der Beweis, der auf das Unmögliche führt,

von dem direkten Beweis dadurch, daß er das zur Voraussetzung

nimmt, was er umstoßen will, indem er es auf ein anerkannt Falsches

zurückführt, während der direkte Beweis von anerkannt wahren Sätzen

ausgeht. Es nehmen also beide Beweisarten zwei anerkannte Prämissen,

aber die eine nimmt solche Prämissen, aus denen der Schluß erwächst,

die andere aber nimmt zwar eine von diesen, aber dazu eine andere, die

das kontradiktorische Gegenteil des Schlußsatzes ist. Und dort braucht

der Schlußsatz nicht bekannt zu sein, und man braucht nicht im voraus

zu wissen, daß er gilt oder nicht gilt, hier aber muß man im voraus

wissen, daß er nicht gilt. Es macht aber keinen Unterschied, ob der

Schlußsatz eine Bejahung oder eine Verneinung ist, sondern es hat mit

beiden die gleiche Bewandtnis.

Lehre vom Schluss · 第 9 / 19 段