Läßt man aber den einen Vordersatz einfach und den anderen im Sinne der

Kontingenz ausgesagt sein, so müssen, falls der Obersatz kontingent

ist, alle Schlüsse vollkommen und im Sinne der angegebenen Definition

kontingent sein (also auf solches gehen, was sein und nicht sein

kann). Ist dagegen der Untersatz kontingent, so müssen alle Schlüsse

unvollkommen sein und die verneinenden auf Kontingentes gehen, das

nicht im Sinne der Definition so heißt, sondern so, daß es notwendig

keinem oder nicht jedem zukommt. Denn wenn etwas notwendig keinem

oder nicht jedem zukommt, so sagt man auch dafür, es sei möglich

(kontingent), daß es keinem und daß es nicht jedem zukommt.

Denn es soll möglich sein, daß A jedem B zukommt, und von B soll

angenommen werden, daß es jedem C zukommt. Da nun B unter C steht

und dem B das A zukommen kann, so kann es das offenbar auch allem C.

Es ergibt sich also ein vollkommener Schluß. Ebenso ist es, wenn der

Vordersatz AB verneinend, der Vordersatz BC aber bejahend ist und der

eine ein kontingentes, der andere ein einfaches Zukommen ausspricht:

auch da ergibt sich der vollkommene Schluß, daß A möglicherweise keinem

C zukommt[76].

[Sidenote: 34 a]

Daß also, wenn das einfache Zukommen zu dem Unterbegriff gesetzt wird,

vollkommene Schlüsse möglich sind, leuchtet ein; daß sich aber im

entgegengesetzten Falle Schlüsse ergeben, muß durch das Unmögliche

gezeigt werden, wodurch zugleich klar wird, daß sie unvollkommen

sind, da der Beweis nicht aus den angenommenen Vordersätzen erfolgt.

Wir stellen zuerst folgenden Satz auf: wenn falls A ist, notwendig B

ist, ist auch, falls A möglich ist, notwendig B möglich. Denn nehmen

wir an, bei einem solchen Verhältnis der Begriffe sei A möglich und B

unmöglich. Wenn nun das Mögliche, wann es möglich ist, werden kann,

und das Unmögliche, wann es unmöglich ist, nicht werden kann, und in

derselben Zeit, wenn A möglich, auch B unmöglich ist, so kann A ohne B

werden und, wenn werden, auch sein, da das Gewordene, wann es geworden

ist, ist[77].

Man muß aber das Unmögliche und Mögliche nicht nur auf das Werden

beziehen, sondern auch auf die wahre Aussage, auf das Sein und auf alle

anderen Weisen, nach denen man von dem Möglichen spricht. Denn die

Sache wird sich überall auf die gleiche Weise verhalten.

Wenn es ferner heißt, daß wenn A ist, B ist, so darf man das nicht so

verstehen, als ob B wäre, wenn A eines ist. Denn nichts ist notwendig,

was eines ist, sondern es müssen mindestens zwei sein, wie eben wenn

die Vordersätze sich im Schluß auf die angegebene Weise verhalten. Denn

wenn C von D und D von Z gilt, so gilt auch notwendig C von Z. Wenn

aber beides möglich ist, so ist auch der Schluß möglich. Wenn man also

A setzt, als stelle es die beiden Vordersätze dar, und ebenso B für den

Schlußsatz einsetzt, so folgt, daß nicht nur, wenn A notwendig ist,

auch B notwendig ist, sondern auch, daß wenn A möglich ist, B möglich

ist.

Aus diesem Nachweis geht hervor, daß wenn Falsches und nicht

Unmögliches angenommen worden ist, auch das wegen der Annahme Folgende

falsch und nicht unmöglich sein wird. Wenn z. B. A falsch und nicht

unmöglich ist und falls A ist, B ist, so wird auch B falsch, aber

nicht unmöglich sein. Denn da nachgewiesen worden ist, daß wenn B ist,

falls A ist, B auch möglich sein wird, falls A möglich ist, und dann

vorausgesetzt ist, daß A möglich ist, so wird auch B möglich sein. Denn

wenn es unmöglich ist, so wird ein und dasselbe zugleich möglich und

unmöglich sein[78].

[Sidenote: 34 b]

Nachdem dieses somit festgestellt worden ist, soll A jedem B zukommen

und B jedem C zukommen können. Dann kann notwendig A jedem C zukommen.

Denn nehmen wir an, es könne das nicht, dagegen komme B jedem C zu,

und dieses möge zwar falsch sein, aber nicht unmöglich. Wenn nun A dem

C nicht zukommen kann und B jedem C zukommt, so kann A nicht jedem B

zukommen. Denn es ergibt sich ein Schluß durch die dritte Figur. Aber

es ist vorausgesetzt worden, daß es jedem zukommen kann. Mithin ist es

notwendig, daß A jedem C zukommen kann. Denn obwohl Falsches und nicht

Unmögliches angenommen worden ist, ist doch die Folge unmöglich[79].

Man kann den Beweis aus der Unmöglichkeit auch durch die erste Figur

führen, indem man das B dem C zukommen läßt. Denn wenn B jedem C

zukommt und A jedem B zukommen kann, kann A auch jedem C zukommen. Aber

es wurde vorausgesetzt, daß es nicht jedem zukommen kann[80].

Das jedem Zukommende ist aber so zu verstehen, daß man es nicht nach

der Zeit begrenzt, als gälte es nur jetzt oder in der und der Zeit,

sondern man muß es schlechthin verstehen. Denn durch so beschaffene

Vordersätze bilden wir auch die Schlüsse, da, wenn man den Vordersatz

nur von dem jetzigen Augenblick versteht, kein Schluß zustande kommt.

Denn vielleicht hindert nichts, daß Mensch auch einmal jedem Bewegten

zukommt, wenn nämlich sonst nichts bewegt würde. Der Begriff „bewegt“

kann aber jedem Pferde zukommen, dagegen Mensch keinem Pferde. Ferner:

der Oberbegriff sei Sinnenwesen, der Mittelbegriff bewegt, der

Unterbegriff Mensch. Die Vordersätze werden sich nun ebenso verhalten,

der Schlußsatz aber ist notwendig, nicht kontingent. Denn der Mensch

ist notwendig ein sinnliches Wesen. Man sieht also, daß das Allgemeine

schlechthin zu verstehen ist, nicht mit Beschränkung auf eine bestimmte

Zeit[81].

Wiederum, der Vordersatz AB sei allgemein verneinend, und A soll keinem

B zukommen und B jedem C zukommen können. Bei diesen Voraussetzungen

nun ist es notwendig möglich, daß A keinem C zukommt. Denn nehmen wir

an, daß es nicht möglich ist und daß B dem C zukommt wie vorhin. Dann

kommt A notwendig einem B zu, da sich ein Schluß nach der dritten Figur

ergibt. Das aber ist unmöglich. Und so muß es denn möglich sein, daß A

keinem C zukommt. Denn da nur ein Falsches vorausgesetzt ist, ist doch

die Folge unmöglich[82].

Dieser Schluß ergibt nun kein Kontingentes im Sinne der Definition,

sondern im Sinne desjenigen Kontingenten, das keinem notwendig zukommt.

Denn das ist das kontradiktorische Gegenteil zu der gemachten Annahme,

nach der A einem C notwendig zukommt. Nun geht aber eben der Schluß

vermittelst des Unmöglichen auf das kontradiktorische Gegenteil der

Annahme[83].

[Sidenote: 35 a]

Man sieht aber auch aus den Begriffen, daß der Schlußsatz nicht in

strengem Sinne kontingent ist. A sei Rabe, B denkend, C Mensch. Nun

kommt keinem B das A zu, da kein Denkendes ein Rabe ist. B aber kann

jedem C zukommen, da das Denken jedem Menschen zukommen kann. Aber

A kommt notwendig keinem C zu. Mithin ist der Schlußsatz nicht in

strengem Sinne kontingent. Er ist aber auch nicht immer notwendig. Denn

A sei Bewegtes, B Wissenschaft, C Mensch. A wird keinem B zukommen, B

aber möglicherweise jedem C, und der Schlußsatz wird nicht notwendig

sein. Denn es ist nicht notwendig, daß kein Mensch sich bewegt, sondern

es ist nicht notwendig, daß einer sich bewegt. Man sieht also: der

Schlußsatz besagt, daß etwas keinem notwendig zukommt. Übrigens müßten

die Begriffe besser gewählt sein[84].

Tritt aber die Verneinung zum Untersatz und spricht derselbe die

Kontingenz aus, so ergibt sich zwar aus den angenommenen Vordersätzen

an sich kein Schluß, dagegen wohl, wie in den früheren Fällen, wenn

man den kontingenten Satz umkehrt. Denn A soll jedem B zukommen und

B möglicherweise keinem C. Wenn die Begriffe sich so verhalten, wird

keine Notwendigkeit statt haben. Kehrt man aber BC um und läßt B jedem

C zukommen, so ergibt sich ein Schluß wie vorhin. Die Begriffe haben

dann die gleiche Lage[85]. Dasselbe Verfahren findet seine Stelle,

wenn beide Sätze verneinend sind und AB einfach nicht gilt, während

BC besagt, daß B möglicherweise keinem C zukommt. Denn durch die

angenommenen Begriffe an sich ergibt sich keinerlei Notwendigkeit,

wenn man aber den kontingenten Satz umkehrt, wird ein Schluß zustande

kommen. Denn es soll A keinem B zukommen, dagegen B möglicherweise

keinem C. Während nun hieraus keine Notwendigkeit erwächst, kommt

wieder derselbe Schluß heraus, wenn B jedem C soll zukommen können, was

ja wahr ist, und der Vordersatz AB derselbe bleibt[86].

Nimmt man aber an, daß B jedem C nicht zukommt, nicht daß es ihm

möglicherweise nicht zukommt, so wird durchaus kein Schluß gewonnen,

weder wenn der Satz AB verneinend, noch wenn er bejahend ist.

Gemeinsame Begriffe für notwendig zukommen: weiß, Sinnenwesen, Schnee;

für nicht zukommen können: weiß, Sinnenwesen, Pech[87].

Man sieht also, daß, wenn die Begriffe allgemein sind und man den einen

Vordersatz ein einfaches, den anderen ein kontingentes Sein aussagen

läßt, dann, wenn man den Untersatz kontingent sein läßt, immer ein

Schluß entsteht, nur das eine Mal schon auf Grund der Vordersätze an

sich, das andere Mal auf Grund der Umkehrung des Vordersatzes. Wann der

eine und wann der andere Schluß herauskommt und aus welchem Grunde,

haben wir angegeben.

Nimmt man aber den einen Satz διάστημα allgemein, den anderen

partikulär, und läßt dann den Obersatz, verneinend oder bejahend

gefaßt, allgemein und kontingent, den partikulären Untersatz aber

bejahend und einfach gültig sein, so erhält man einen vollkommenen

Schluß, wie wenn beide Begriffe allgemein sind. Der Beweis hierfür ist

derselbe wie früher[88].

[Sidenote: 35 b]

Ist aber der Obersatz allgemein und einfach gültig, nicht kontingent,

und der Untersatz partikulär und kontingent, so ergibt sich, mag man

beide Sätze verneinend oder bejahend, oder den einen verneinend und den

anderen bejahend sein lassen, immer ein unvollkommener Schluß, nur daß

dieser Schluß bald durch den Beweis aus der Unmöglichkeit, bald durch

Umkehrung des kontingenten Satzes vollendet wird, wie in den früheren

Fällen. Man bekommt auch dann einen Schluß durch Umkehrung, wenn der

allgemeine Obersatz das reine Sein oder Nichtsein und der partikulär

verneinende Untersatz das kontingente Sein aussagt, wie wenn z. B.

A jedem B zukommt oder nicht zukommt, und B einem C möglicherweise

nicht zukommt. Denn der Schluß geht hier vonstatten, wenn man BC

rücksichtlich der Kontingenz umkehrt[89].

Wenn aber der partikuläre Vordersatz das einfache Nichtsein aussagt,

ist kein Schluß möglich. Begriffe für Sein oder Zukommen: weiß,

Sinnenwesen, Schnee; für Nichtzukommen: weiß, Sinnenwesen, Pech. Man

muß den Beweis hierfür aus dem Unbestimmten führen[90].

Wenn man aber den Untersatz allgemein und den Obersatz partikulär

nimmt, mag der eine oder mag der andere verneinend oder bejahend,

kontingent oder einfach aussagend sein, so ergibt sich keinerlei Schluß.

Auch dann ergibt sich kein Schluß, wenn die Vordersätze partikulär oder

unbestimmt gefaßt sind, mögen sie beide die Kontingenz oder beide das

einfache Sein aussagen, oder der eine Satz dieses, der andere jenes.

Der Beweis ist derselbe wie in den früheren Fällen. Gemeinsame Begriffe

für notwendiges Zukommen: sinnliches Wesen, weiß, Mensch; für unmöglich

zukommen: sinnliches Wesen, weiß, Kleid[91].

Man sieht also, daß, wenn der Obersatz allgemein lautet, immer, wenn

aber der Untersatz allgemein lautet, nie ein Schluß entsteht.

Sechzehntes Kapitel.

Wenn aber der eine Vordersatz ein notwendiges und der andere ein

mögliches Sein ausspricht, so wird ein Schluß zustande kommen, wenn

sich die Begriffe auf dieselbe Weise verhalten wie zuvor[92].

Ein vollkommener Schluß ergibt sich nämlich, wenn man den Untersatz

notwendig sein läßt[93].

Der Schlußsatz aber wird, wenn die Begriffe bejahend sind, auf das

Können gehen, nicht auf das Sein, mögen nun die Begriffe allgemein

oder nicht allgemein gefaßt sein; ist aber der eine Begriff bejahend

und der andere verneinend, so geht der Schlußsatz, falls der bejahende

Begriff notwendig ist, auf das Können, nicht auf das Nichtsein; ist

aber der verneinende Begriff notwendig, so geht er sowohl auf das

mögliche Nichtsein, als auch auf das einfache Nichtsein, mögen die

Begriffe allgemein sein oder nicht[94].

Das Möglich ist im Schlußsatz ebenso wie in den früheren Fällen zu

verstehen. Aber ein Schluß auf notwendiges Nichtsein ist nicht möglich.

Denn es ist etwas anderes, wenn man sagt: nicht notwendig sein, und

wenn man sagt: notwendig nicht sein[95].

[Sidenote: 36 a]

Daß nun der Schlußsatz nicht notwendig ist, wenn die Begriffe

bejahend sind, ist klar. Denn A soll jedem B notwendig und B jedem C

möglicherweise zukommen. Hier ergibt sich der unvollkommene Schluß, daß

A jedem C zukommen kann. Daß der Schluß unvollkommen ist, sieht man aus

dem Beweis. Denn derselbe muß auf die nämliche Weise geführt werden wie

in dem früheren Falle[96].

Wiederum, A soll jedem B möglicherweise und B jedem C notwendigerweise

zukommen. Hier wird sich der Schluß ergeben, daß A jedem C

möglicherweise zukommt, nicht daß es ihm tatsächlich zukommt, und der

Schluß ist vollkommen, nicht unvollkommen, weil er ohne weiteres durch

die anfänglich angenommenen Sätze vollendet wird[97].

Sind aber die Vordersätze nicht von gleicher Form (Qualität), so soll

zuerst der verneinende notwendig sein, und A soll notwendig keinem

B zukommen können, B aber soll jedem C zukommen können. Dann ist es

notwendig, daß A keinem C zukommt. Denn gesetzt, es komme jedem oder

einem zu. Es wurde aber vorausgesetzt, daß es keinem B zukommen kann.

Da sich nun das Verneinende umkehren läßt, so kann auch unmöglich B

einem A zukommen. Es soll aber A entweder jedem oder einem C zukommen.

Demnach kann B keinem oder nicht jedem C zukommen. Anfänglich aber war

angenommen, es könne jedem zukommen[98]. Es ergibt sich aber offenbar

auch ein Schluß auf die Möglichkeit des Nichtzukommens, da sich auch

ein solcher auf das tatsächliche Nichtzukommen ergibt.

Wiederum, es soll der bejahende Vordersatz notwendig sein und A

möglicherweise keinem B zukommen, B dagegen notwendig jedem C.

Der Schluß wird dann vollkommen sein, aber nicht auf das einfache

Nichtzukommen gehen, sondern auf das mögliche. Denn so ist der

Obersatz genommen worden, und es gibt hier keine Zurückführung auf

das Unmögliche. Denn wenn man annimmt, daß A einem C zukommt, und

gleichzeitig vorausgesetzt ist, daß es möglicherweise keinem B zukommt,

so ergibt sich daraus nichts Unmögliches[99].

Setzt man aber die Verneinung zu dem Untersatz, so ist, falls er

die Möglichkeit ausspricht, ein Schluß durch Umkehrung möglich, wie

früher[100].

Falls er aber die Unmöglichkeit ausspricht, so ist kein Schluß möglich.

Auch nicht, falls beide Vordersätze verneinend gesetzt werden und

der Untersatz die Unmöglichkeit aussagt. Die Begriffe sind dieselben

(wie schon oben): für Zukommen: weiß, Sinnenwesen, Schnee; für

Nichtzukommen: weiß, Sinnenwesen, Pech[101].

Ebenso muß es sich mit den partikulären Schlüssen verhalten. Ist der

verneinende Vordersatz notwendig, so wird auch der Schlußsatz auf das

Nichtzukommen gehen. Wenn nämlich A keinem B zukommen kann, B aber

einem C, so kommt A notwendig einem C nicht zu. Denn wenn es jedem

zukommt, aber keinem B zukommen kann, so kann auch B keinem A zukommen.

Und so kann, wenn A jedem C zukommt, B keinem C zukommen. Und doch war

es Voraussetzung, daß es einem C zukommt[102].

[Sidenote: 36 b]

Ist aber der partikulär bejahende Vordersatz in dem verneinenden

Schluß notwendig, also BC, oder ist es der allgemeine Vordersatz in

dem bejahenden Schluß, also AB, so ergibt sich kein Schluß auf das

Zukommen. Der Beweis ist derselbe wie in den früheren Fällen[103].

Findet sich dagegen das Allgemeine als möglich gedacht, bejahend

oder verneinend, im Untersatz, und das Partikuläre als Notwendiges

im Obersatz, so ergibt sich kein Schluß. Begriffe für notwendiges

Zukommen: Sinnenwesen, weiß, Mensch; für Nichtzukommenkönnen:

Sinnenwesen, weiß, Kleid[104].

Ist aber das Allgemeine notwendig und das Partikuläre möglich, so sind,

wenn das Allgemeine verneinend ist, Begriffe für Zukommen: sinnliches

Wesen, weiß, Rabe; für Nichtzukommen: sinnliches Wesen, weiß, Pech; und

wenn es bejahend ist, für Zukommen: sinnliches Wesen, weiß, Schwan; für

Nichtzukommenkönnen: sinnliches Wesen, weiß, Schnee[105].

Auch dann, wenn die Vordersätze unbestimmt oder beide partikulär

angenommen werden, entsteht kein Schluß. Gemeinsame Begriffe für

Zukommen: sinnliches Wesen, weiß, Mensch; für Nichtzukommen: sinnliches

Wesen, weiß, unbeseelt. Denn sinnliches Wesen kommt einem Weißen und

weiß einem Unbeseelten sowohl notwendig zu, wie es ihm unmöglich

zukommen kann, und mit dem möglichen Zukommen ist es ebenso, so daß die

Begriffe für alle Fälle brauchbar sind[106].

Das Gesagte zeigt also, daß, wenn sich die Begriffe in bezug auf

einfaches Sein und notwendiges Sein gleich verhalten, auch gleichmäßig

ein Schluß entsteht und nicht entsteht, nur daß, wenn der verneinende

Vordersatz das bloße Sein betrifft, der Schluß das mögliche Sein

aussagt, während derselbe Schluß, wenn der verneinende Vordersatz das

notwendige Sein betrifft, sowohl das mögliche als auch das einfache

Nichtsein aussagt. Ebenso ergibt sich, daß alle (diese) Schlüsse

unvollkommen sind und daß sie durch die vorhin angegebenen Figuren

vollendet werden[107].

Siebzehntes Kapitel.

In der zweiten Figur aber kommt, wenn beide Vordersätze die Kontingenz

aussagen, kein Schluß zustande, mögen nun die Vordersätze bejahend oder

verneinend, allgemein oder partikulär sein.

Spricht aber der eine Satz das bloße Sein und der andere das

kontingente Sein aus, so kommt, wenn der bejahende Satz das bloße Sein

enthält, nie, wenn aber der allgemein verneinende Satz es enthält,

immer ein Schluß zustande.

Ebenso wenn der eine Satz die Notwendigkeit und der andere die

Kontingenz aussagt.

Man muß aber auch hier das Kontingente in den Schlußsätzen verstehen

wie vorhin[108].

[Sidenote: 37 a]

Zuerst wäre also zu zeigen, daß die Verneinung im kontingenten Satz

nicht umgekehrt wird, daß es z. B., wenn A möglicherweise keinem

B zukommt, nicht notwendig ist, daß auch B möglicherweise keinem

A zukommt[109]. Denn dieses soll einmal angenommen werden und B

möglicherweise keinem A zukommen. Da nun kontingente Bejahungen mit den

Verneinungen vertauscht werden, die konträr wie die kontradiktorisch

entgegengesetzten, und B möglicherweise keinem A zukommt, so kommt B

offenbar möglicherweise auch jedem A zu. Das ist aber falsch. Denn wenn

eines möglicherweise jedem anderen zukommt, so folgt nicht, daß auch

umgekehrt dieses jenem so muß zukommen können. Mithin läßt sich die

Verneinung nicht umkehren[110].

Ferner hindert nichts, daß A möglicherweise keinem B zukommt, aber B

notwendig einem A nicht zukommt, wie z. B. weiß möglicherweise jedem

Menschen nicht zukommt -- eben weil es auch möglicherweise jedem

zukommt --, aber von Menschen mit Unwahrheit ausgesagt wird, daß es

möglicherweise keinem Weißen zukommt. Denn es kommt vielem notwendig

nicht zu. Das Notwendige war uns aber nicht jenes Kontingente, das sein

und nicht sein kann[111].

Aber auch aus der Unmöglichkeit läßt sich nicht zeigen, daß es hier

eine Umkehrung gibt, wenn man nämlich das Zugeständnis verlangte, weil

es falsch sei, daß B möglicherweise keinem A zukommt, so sei es wahr,

daß es nicht möglicherweise keinem zukommt. Denn so stünden sich die

Bejahung und die Verneinung gegenüber. Wenn aber das, so sei es wahr,

daß B notwendig einem A zukommt, und so denn auch A einem B. Das aber

sei unmöglich[112].

Denn wenn B nicht möglicherweise keinem A zukommt, so kommt es deshalb

nicht notwendig einem zu. Denn der Ausdruck: nicht möglicherweise

keinem, wird in zweifachem Sinne angewandt: einmal wenn es notwendig

zukommt, und dann: wenn es notwendig einem nicht zukommt. Denn von

dem, was notwendig einem A nicht zukommt, ist es nicht wahr zu sagen,

daß es jedem möglicherweise nicht zukommt, wie es auch von dem,

was einem notwendig zukommt, nicht wahr ist zu sagen, daß es jedem

möglicherweise zukommt. Wenn man also das Zugeständnis forderte, daß

C, da es nicht jedem D möglicherweise zukommt, notwendig einem nicht

zukommt, so behauptete man etwas Falsches. Denn es kommt jedem zu, aber

weil es in einigen Fällen seinem Subjekt notwendig zukommt, deshalb

sagen wir, daß es nicht jedem möglicherweise zukommt. Demnach ist das

Gegenteil von: jedem möglicherweise zukommen, einmal: einem notwendig

zukommen, und dann: einem notwendig nicht zukommen. Und ebenso ist es

mit dem Gegenteil von: möglicherweise keinem. Man muß also offenbar

als Gegenteil des in der ursprünglich definierten Weise Möglichen und

Nichtmöglichen nicht nur[A] das „notwendig einem zukommen“ setzen,

sondern auch das „notwendig einem nicht zukommen“. Wenn man aber dieses

Letztere nimmt, so folgt nichts Unmögliches, und so erhält man denn

keinen Schluß. Man sieht also aus dem Gesagten, daß die Verneinung sich

nicht umkehren läßt[113].

[A] Zeile 37 a 28 haben wir die Leseart vorgezogen: οὐμόνον–ἀλλὰ καὶ,

nach Kodex B, Julius Pacius, Waitz u. a.

Nachdem dieses bewiesen ist, wollen wir wieder annehmen, A komme

möglicherweise, wie keinem B, so jedem C zu. Einen Schluß durch

Umkehrung der verneinenden Prämisse kann es da also nicht geben. Denn

wir haben dargetan, daß sich eine solche Prämisse nicht umkehren läßt.

Es gibt aber auch keinen Schluß aus dem Unmöglichen. Denn wenn man

annimmt, daß B jedem C zukommen kann, so folgt daraus nichts Falsches.

Denn A kann jedem und kann keinem C zukommen[114].

[Sidenote: 37 b]

Überhaupt träfe hier ein Schluß, wenn er zulässig wäre, offenbar das

Mögliche, weil keiner der beiden Vordersätze ein Sein aussagen soll,

und dieser Schluß müßte entweder bejahend oder verneinend sein. Er ist

aber in keiner von beiden Weisen möglich. Denn läßt man ihn bejahend

sein, so wird man durch die Begriffe zeigen, daß sich das Betreffende

nicht zukommen kann, und läßt man ihn verneinend sein, so wird man

ebenso zeigen, daß der Schlußsatz nicht möglich, sondern notwendig ist.

Denn es sei A weiß, B Mensch, C Pferd. Da kann denn A, weiß, bei dem

einen jedem, bei dem anderen keinem zukommen. Aber B kommt dem C weder

möglicherweise zu, noch nicht zu. Daß es ihm nun nicht zukommen kann,

ist klar. Denn kein Pferd ist ein Mensch. Aber auch, daß es ihm nicht

möglicherweise nicht zukommt. Denn es ist notwendig, daß kein Pferd

ein Mensch ist, das Notwendige aber galt uns nicht als möglich. Mithin

ergibt sich kein Schluß[115].

Ebenso wird der Beweis geführt werden, wenn die Verneinung umgekehrt

gesetzt wird oder wenn beide Vordersätze bejahend oder verneinend

genommen werden. Denn der Beweis erfolgt durch dieselben Begriffe. Und

wenn der eine Vordersatz allgemein, der andere partikulär ist oder

beide partikulär oder unbestimmt sind oder die Vordersätze wie immer

sonst noch geändert werden; denn der Beweis kann immer durch dieselben

Begriffe erfolgen[116].

So ist es denn klar, daß, wenn beide Vordersätze kontingent gefaßt

werden, kein Schluß zustande kommt.

Achtzehntes Kapitel.

Wenn aber der eine Satz das bloße Sein und der andere das kontingente

Sein aussagt, so ist, falls man den bejahenden Satz das bloße Sein und

den verneinenden das kontingente Sein aussagen läßt, keinerlei Schluß

möglich, weder wenn man die Begriffe allgemein, noch wenn man sie

partikulär faßt.

Der Beweis ist derselbe und wird durch dieselben Begriffe geführt[117].

Im Falle aber, daß der bejahende Satz das kontingente Sein und der

verneinende das bloße Sein enthält, ist ein Schluß möglich. Denn

gesetzt, A komme einfach keinem B und kontingenterweise jedem C zu.

Wenn man nun die Verneinung umkehrt, wird B keinem A zukommen. Aber A

konnte jedem C zukommen. Da ergibt sich denn der Schluß, daß B keinem C

zukommen kann, durch die erste Figur. Ebenso wenn die Verneinung zu C

gesetzt wird[118].

Wenn aber beide Sätze verneinend sind und der eine das einfache,

der andere das mögliche Nichtsein aussagt, so kommt zwar durch die

angenommenen Sätze an sich keine Notwendigkeit zustande, wenn man aber

den kontingenten Satz umkehrt, ergibt sich der Schluß, daß B keinem C

zukommen kann, wie in den früheren Fällen. Denn wir bekommen da wieder

die erste Figur[119].

Sind aber beide Vordersätze bejahend, so kann sich kein Schluß ergeben.

Begriffe für Zukommen: Gesundheit, sinnliches Wesen, Mensch; für

Nichtzukommen: Gesundheit, Pferd, Mensch[120].

[Sidenote: 38 a]

Lehre vom Schluss · 第 3 / 19 段