Die Schlüsse in der ersten Figur aber, soweit sie partikulär sind,

werden zwar auch durch sich selbst vollendet, lassen sich aber auch

durch die zweite Figur beweisen, durch Zurückführung aufs Unmögliche.

Wenn z. B. A jedem B und B einem C zukommt, gilt der Schluß, daß A

einem C zukommt. Denn wenn keinem, B aber jedem, wird B keinem C

zukommen. Denn das wissen wir durch die zweite Figur.

Ebenso wird der Beweis bei einem verneinenden Schluß geführt. Wenn A

keinem B und B einem C zukommt, wird A einem C nicht zukommen. Denn

wenn es jedem C und keinem B zukommt, wird B keinem C zukommen, das war

aber die mittlere Figur.

Da also alle Schlüsse in der mittleren Figur auf die allgemeinen

Schlüsse in der ersten Figur, und die partikulären Schlüsse in der

ersten auf die Schlüsse in der mittleren zurückgeführt werden, so

werden offenbar auch die partikulären Schlüsse auf die allgemeinen

Schlüsse in der ersten Figur zurückgeführt werden.

Hiermit ist nun, in bezug auf diejenigen Schlüsse, die ein (einfaches)

Zukommen oder Nichtzukommen ergeben, gezeigt, wie sie sich verhalten,

und dargelegt sowohl, wie die Schlüsse aus derselben Figur an sich

beschaffen sind, als auch, wie die Schlüsse aus verschiedenen Figuren

zueinander sich verhalten.

Achtes Kapitel.

Da aber Zukommen, notwendig Zukommen und kontingenter, d. h. möglicher-

oder zufälligerweise Zukommen verschieden ist -- denn vieles kommt

einem zwar zu, aber nicht notwendig, und anderes kommt einem weder

notwendig noch überhaupt zu, kann aber einem zukommen --, so wird

offenbar auch in jedem dieser Fälle ein verschiedener Schluß gewonnen

werden und können die Begriffe, aus denen der Schluß besteht, sich

nicht auf gleiche Weise verhalten, sondern sie werden bald notwendig

sein, bald einander einfach zukommen, bald kontingenterweise.

[Sidenote: 30 a]

Mit den notwendigen Begriffen verhält es sich ungefähr ebenso wie mit

den Begriffen, die bloß tatsächlich verbunden sind. Denn wenn die

Begriffe, die einander zukommen und die einander notwendig zukommen

oder nicht zukommen, je auf gleiche Weise verknüpft werden, muß ein

Schluß stattfinden oder nicht stattfinden, nur tritt, und das ist der

einzige Unterschied, zu den Begriffen die Bestimmung hinzu, daß sie

einander notwendig zukommen oder nicht zukommen. Denn die Verneinung

wird -- beidemale gleichmäßig -- umgekehrt, und „in dem Ganzen sein“

und „von jedem gelten“ wird hier und dort in demselben Sinne gesagt.

Im übrigen wird nun der Schlußsatz auf dieselbe Art durch Umkehrung als

notwendig erwiesen wie bei dem einfachen Zukommen; in der mittleren

Figur dagegen, wenn das Allgemeine bejahend und das Partikuläre

verneinend ist, und wieder in der dritten Figur, wenn das Allgemeine

bejahend und das Partikuläre verneinend ist, wird der Beweis nicht

auf die gleiche Art geführt werden können, sondern man muß etwas

herausheben, dem beides nicht zukommt, und mit Bezug auf dasselbe den

Schluß ziehen; denn er wird bei solchem notwendig stattfinden; ist

er aber mit Bezug auf das Herausgehobene notwendig, dann auch mit

Bezug auf etwas, was unter dem fraglichen Begriff steht. Denn das

Herausgehobene ist jenes wesenhaft. Beide Schlüsse gehen aber durch

ihre eigentümliche Figur.

Neuntes Kapitel.

Es folgt auch in bestimmten Fällen, daß, wenn nur der eine Vordersatz

notwendig ist, der Schluß es ist, aber es darf nicht ein beliebiger

Vordersatz sein, sondern nur der Obersatz, wie wenn man z. B.

annimmt, daß A dem B notwendig zukommt oder nicht zukommt und B dem

C nur einfach zukommt. Denn wenn man die Sätze so nimmt, muß A dem C

notwendig zukommen oder nicht zukommen. Denn da A jedem B notwendig

zukommt oder nicht zukommt und C ein B ist, so wird offenbar auch für C

notwendig das eine oder das andere gelten[50].

Wenn aber AB nicht notwendig und BC notwendig ist, wird der Schlußsatz

nicht notwendig sein. Denn wäre er es, so folgte sowohl durch die

erste wie auch durch die dritte Figur, daß A einem B notwendig zukommt.

Das ist aber falsch. Denn B kann so beschaffen sein, daß möglicherweise

A keinem B zukommt. Überdies zeigen auch die Begriffe, daß der

Schlußsatz nicht notwendig sein kann, wie wenn z. B. A Bewegung, B

Sinnenwesen, C Mensch ist. Denn Sinnenwesen ist der Mensch notwendig,

Bewegung aber hat das Sinnenwesen nicht notwendig, noch auch der

Mensch. Das gleiche gilt, wenn AB verneinend ist. Denn der Beweis

bleibt derselbe[51].

[Sidenote: 30 b]

Bei partikulären Schlüssen aber wird, wenn das Allgemeine notwendig

ist, auch der Schlußsatz es sein, wenn aber das Partikuläre es ist,

so ist er es nicht, mag nun der allgemeine Vordersatz verneinend oder

bejahend sein. Es sei also zuerst das Allgemeine notwendig und es komme

A jedem B notwendig und B einem C nur einfach zu. Dann kommt A einem

C notwendig zu. Denn C steht unter B, und jedem B kam A notwendig zu.

Dieselbe Bewandtnis hat es, wenn der Schluß verneinend ist. Denn es

wird dafür derselbe Beweis gelten. Ist aber das Partikuläre notwendig,

so wird der Schlußsatz es nicht sein. Denn es ergibt sich nichts

Unmögliches, wie auch nicht bei den allgemeinen Schlüssen. Dieselbe

Bewandtnis hat es mit den verneinenden Sätzen. Begriffe: Bewegung,

Sinnenwesen, weiß[52].

Zehntes Kapitel.

In der zweiten Figur aber ist, wenn der verneinende Vordersatz

notwendig ist, es auch der Schlußsatz, wenn aber der bejahende

Vordersatz notwendig ist, ist er es nicht. Denn es sei zuerst der

verneinende Vordersatz notwendig, und A soll keinem B zukommen können

und dem C nur einfach zukommen. Da nun das Verneinende konvertibel ist,

kann auch B keinem A zukommen. A aber kommt jedem C zu, so daß B keinem

C zukommen kann. Denn C steht unter A. Ebenso, wenn die Verneinung zu

C gesetzt wird. Denn wenn A keinem C zukommen kann, kann es auch C

keinem A. A aber kommt jedem B zu, und so kann C keinem B zukommen. Wir

bekommen ja wieder die erste Figur. Also auch B keinem C. Denn es läßt

sich ebenso umkehren[53].

Ist aber der bejahende Vordersatz notwendig, so wird der Schlußsatz

nicht notwendig sein. Denn A soll jedem B notwendig zukommen und jedem

C nur einfach nicht zukommen. Kehrt man nun das Verneinende um, so

erhalten wir die erste Figur. In der ersten Figur aber ist gezeigt

worden, daß, wenn der verneinende Satz, der den Oberbegriff enthält,

nicht notwendig ist, auch der Schlußsatz nicht notwendig sein wird,

und so wird er auch in unserem Falle nicht notwendig sein. Wenn ferner

der Schlußsatz notwendig ist, ergibt sich, daß C einem A notwendig

nicht zukommt. Denn wenn B notwendig keinem C zukommt, wird auch C

notwendig keinem B zukommen. Allein B kommt notwendig einem A zu, da

ja auch A notwendig jedem B zukam. Und so muß denn C einem A notwendig

nicht zukommen. Aber es steht nichts im Wege, A so zu fassen, daß ihm

seinem ganzen Umfange nach C zukommen kann. Ferner läßt sich auch durch

Aushebung von Begriffen zeigen, daß der Schlußsatz nicht schlechthin,

sondern nur dann notwendig ist, wenn die genannten Bedingungen sich

erfüllen. Es sei z. B. A Sinnenwesen, B Mensch, C weiß und die Sätze

seien ebenso gefaßt, da es ja möglich ist, daß Sinnenwesen keinem

Weißen zukommt. So wird denn auch Mensch keinem Weißen zukommen, aber

nicht notwendigerweise. Denn es ist möglich, daß ein Mensch weiß ist,

wenn auch freilich nicht, solange Sinnenwesen keinem Weißen zukommt.

So wird denn der Schlußsatz notwendig sein, wenn die Bedingungen sich

erfüllen, schlechthin notwendig aber ist er nicht[54].

[Sidenote: 31 a]

Ebenso wird es bei den partikulären Schlüssen sein. Ist der verneinende

Vordersatz gleichzeitig allgemein und notwendig, so wird auch der

Schlußsatz notwendig sein; ist aber der bejahende Vordersatz allgemein

und der verneinende partikulär, so wird er es nicht sein.

Es sei also zuerst der verneinende Vordersatz allgemein und notwendig,

und A soll keinem B zukommen können und einem C zukommen. Da nun das

Verneinende konvertibel ist, kann auch B keinem A zukommen. Nun kommt

aber A einem C zu. Mithin kommt B notwendig einem C nicht zu.

Wiederum sei der bejahende Satz allgemein und notwendig und die

Bejahung stehe bei B. Wenn nun A notwendig jedem B zukommt und einem C

nicht zukommt, wird zwar B offenbar einem C nicht zukommen, aber nicht

notwendigerweise. Um es zu erhärten, lassen sich dieselben Begriffe

verwenden wie bei den allgemeinen Schlüssen.

Aber auch wenn das Verneinende, partikulär genommen, notwendig ist,

wird der Schlußsatz nicht notwendig sein. Der Beweis wird durch

dieselben Begriffe geführt.

Elftes Kapitel.

In der dritten Figur aber wird, wenn die Außenbegriffe mit dem

Mittelbegriff allgemein verbunden und beide Vordersätze bejahend sind,

mag nun der eine oder der andere von ihnen notwendig sein, auch der

Schlußsatz notwendig sein. Wenn aber der eine Vordersatz verneinend und

der andere bejahend ist, so wird, wenn der verneinende notwendig ist,

auch der Schlußsatz notwendig sein, wenn es aber der bejahende ist,

wird der Schlußsatz es nicht sein.

Denn es seien zuerst beide Vordersätze bejahend, und es komme A und B

jedem C zu, und AC sei notwendig. Da nun B jedem C zukommt, wird auch C

einem B zukommen, weil das Allgemeine mit dem Partikulären konvertibel

ist. Wenn demnach A jedem C notwendig zukommt und C einem B zukommt,

muß A auch einem B notwendig zukommen. Denn B ist unter C begriffen.

Wir haben also wieder die erste Figur[55].

Ebenso wird der Nachweis geführt werden, wenn BC notwendig ist. C ist

mit einem A konvertibel. Wenn B demnach jedem C notwendig zukommt, wird

es auch einem B notwendig zukommen[56].

Wiederum sei AC verneinend, BC bejahend und das Verneinende notwendig.

Da nun C mit einem B konvertibel ist und A notwendig keinem C zukommt,

wird A notwendig auch einem B nicht zukommen. Denn B ist unter C

begriffen[57].

[Sidenote: 31 b]

Ist aber das Bejahende notwendig, so wird der Schlußsatz nicht

notwendig sein. Denn es sei BC bejahend und notwendig, AC dagegen

verneinend und nicht notwendig. Da nun das Bejahende konvertibel ist,

wird C auch einem B notwendig zukommen. Wenn demnach A keinem C und

C einem B zukommt, wird A einem B nicht zukommen, aber dies nicht

notwendig. Denn in der ersten Figur ist gezeigt worden, daß, wenn der

verneinende Vordersatz nicht notwendig ist, auch der Schlußsatz es

nicht sein kann. Das läßt sich auch aus den Begriffen klarmachen. A sei

gut, B Sinnenwesen, C Pferd. Gut kommt nun möglicherweise keinem Pferde

zu, aber Sinnenwesen notwendig jedem. Aber es ist nicht notwendig, daß

ein Sinnenwesen nicht gut ist, da ja doch jedes gut sein kann. Oder

wenn jenes nicht möglich ist, so nehme man einen anderen Begriff, wie

wachen oder schlafen, da diesen Zuständen jedes Sinnenwesen unterworfen

ist[58].

Hiermit wären denn die Fälle erledigt, wo sich die Außenbegriffe zu

dem Mittelbegriff allgemein verhalten, und angegeben, wann in diesen

Fällen der Schlußsatz notwendig sein wird. Ist aber der eine Begriff

allgemein und der andere partikulär und stehen dann beide bejahend, so

muß, wenn das Allgemeine notwendig ist, auch der Schlußsatz notwendig

sein. Der Beweis ist derselbe wie vorhin. Auch das partikulär Bejahende

ist konvertibel. Wenn nun B notwendig jedem C zukommt und A unter

C begriffen ist, kommt B notwendig einem A zu. Wenn aber B einem

A, kommt auch A notwendig einem B zu. Denn diese Sätze lassen sich

umkehren.

Ebenso ist es, wenn AC notwendig und dabei allgemein ist. Denn B ist

unter C begriffen.

Ist aber das Partikuläre notwendig, so wird der Schlußsatz nicht

notwendig sein. Denn es sei B partikulär und notwendig, und A komme

jedem C zu, aber nicht notwendig. Kehrt man nun BC um, so erhält man

die erste Figur, und der allgemeine Vordersatz ist nicht notwendig, der

partikuläre aber wohl. Wenn sich aber die Vordersätze so verhalten, war

der Schlußsatz nicht notwendig, und so ist er es denn auch in unserem

Fall nicht. Dies ist auch aus den Begriffen klar. Denn A sei wachen,

B zweifüßig, C Sinnenwesen. B kommt nur einem C notwendig zu, A aber

kann C zukommen, und A kommt B nicht notwendig zu. Denn es ist nicht

notwendig, daß ein Zweifüßiges schläft oder wacht.

Ebenso läßt sich mit Verwendung eben dieser Begriffe die Sache

beweisen, wenn AC partikulär und notwendig ist[59].

[Sidenote: 32 a]

Ist aber der eine Begriff bejahend und der andere verneinend, so

wird, wenn das Allgemeine verneinend und notwendig ist, auch der

Schlußsatz notwendig sein. Denn wenn A keinem C zukommen kann und B

einem C zukommt, so kommt A einem B notwendig nicht zu. Wird aber das

Bejahende entweder als Allgemeines oder als Partikuläres notwendig

gesetzt oder wird das partikulär Verneinende so gesetzt, so wird der

Schlußsatz nicht notwendig sein. Denn im übrigen werden wir gerade so

sagen, wie in den früheren Fällen, die Begriffe aber sollen sein, wenn

das allgemein Bejahende notwendig ist: wachen, Sinnenwesen, Mensch;

Mittelbegriff: Mensch; ist aber das partikulär Bejahende notwendig:

wachen, Sinnenwesen, weiß. Denn Sinnenwesen kommt einem Weißen

notwendig zu, wachen aber möglicherweise keinem, und es ist nicht

notwendig, daß wachen einem Sinnenwesen nicht zukommt. Ist aber das

partikulär Verneinende notwendig, so sollen die Begriffe zweifüßig,

bewegt, Sinnenwesen und der Mittelbegriff Sinnenwesen sein[60].

Zwölftes Kapitel.

So zeigt sich denn, daß ein Schluß auf das einfache Zukommen nicht

möglich ist, wenn nicht beide Vordersätze ein Zukommen aussprechen,

dagegen ein Schluß auf das notwendige schon geschehen kann, wenn auch

nur der eine Vordersatz notwendig ist[61]. In beiden Fällen, mögen nun

die Schlüsse bejahend oder verneinend sein, muß ein Vordersatz dem

Schlußsatz gleichartig sein, d. h. ein einfaches Zukommen aussprechen,

wenn dieser es tut, und ein notwendiges, wieder wenn dieser es tut.

Und so sieht man auch das, daß der Schlußsatz weder ein notwendiges,

noch ein einfaches Zukommen aussprechen kann, wenn nicht ein Vordersatz

so gefaßt ist, daß er ein notwendiges oder ein einfaches Zukommen

ausspricht[62].

Dreizehntes Kapitel.

So wäre denn von dem Notwendigen und davon, wie es zustande kommt und

wie es sich von dem einfach Zukommenden unterscheidet, wohl zur Genüge

gehandelt.

Hiernach reden wir von dem Kontingenten und erklären, wann und wie und

wodurch hier ein Schluß möglich ist.

Unter kontingent sein und kontingent verstehe ich das, was nicht

notwendig ist, wegen dessen aber, wenn es als vorhanden gesetzt wird,

nichts Unmögliches sich ergibt. Denn von dem Notwendigen sagen wir nur

homonymisch, daß es kontingent (möglich) ist[63].

Daß dies das Kontingente ist, sieht man aus den sich entgegengesetzten

Verneinungen und Bejahungen. Denn das: es ist nicht kontingent

(vermögend) zu sein, und: unvermögend zu sein (ἀδύνατον ὑπάρχειν), und:

Notwendigkeit, daß es nicht sei -- diese drei Aussagen oder Ausdrücke

sagen wir, sind entweder gleichbedeutend oder müssen sich logisch

folgen. Somit gilt auch von dem Gegenteil davon, dem: es ist kontingent

(vermögend) zu sein, und: nicht unvermögend zu sein, und: keine

Notwendigkeit, daß es nicht sei, daß es entweder dasselbe bedeutet

oder etwas, was sich logisch folgt. Denn hier gilt von jedem entweder

die Bejahung oder die Verneinung. Mithin wird das Kontingente nicht

notwendig und das nicht Notwendige kontingent sein.

[Sidenote: 32 b]

Es lassen sich aber alle kontingenten Sätze (propositiones de

contingenti) umkehren. Ich meine damit nicht, die bejahenden mit

den verneinenden, sondern alle, die die Form bei gleichzeitiger

Entgegensetzung bejahend haben, wie z. B. der Satz: es ist kontingent

(vermögend) zu sein, mit dem Satz: es ist kontingent (vermögend) nicht

zu sein, vertauscht werden kann, und der Satz: es ist vermögend, jedem

zuzukommen, mit dem Satz: es ist vermögend, keinem oder nicht jedem

zuzukommen, und der Satz: es mag einem zukommen, mit dem Satz: es mag

nicht einem zukommen usw. Denn da das Kontingente nicht notwendig und

das Nichtnotwendige kontingent (vermögend) ist, nicht zu sein, so kann

A offenbar, wenn es dem B zukommen kann, ihm auch nicht zukommen, und

wenn es jedem zukommen kann, auch jedem nicht zukommen. Und ebenso ist

es bei den partikulären Sätzen. Denn da gilt derselbe Beweis. Solche

Sätze sind aber bejahend, nicht verneinend. Denn kontingent sein steht

mit sein auf einer Linie, wie früher (K. 3, Ende) erklärt worden ist.

Nach diesen Bestimmungen sagen wir wiederum[64], daß der Ausdruck

kontingent sein oder sein mögen, in zweifacher Weise gebraucht wird,

in einer, wenn etwas meistens geschieht, ohne notwendig zu sein, wie

z. B., wenn ein Mensch grau wird oder zu- oder abnimmt, oder überhaupt

dieses von Natur erleidet -- denn dieses schließt zwar keine stetige

Notwendigkeit in sich, weil nicht immer ein Mensch ist; wenn aber ein

Mensch ist, so ist es entweder notwendig oder doch meistenteils --, in

anderer Weise wird der Ausdruck von dem Unbestimmten gebraucht, das

gleichmäßig so und nicht so sein kann, wie z. B. ein Mensch oder ein

Tier geht oder, während es geht, ein Erdbeben eintritt, oder überhaupt

etwas zufällig geschieht. Denn es ist hier um nichts mehr von Natur,

wenn es so, als wenn es umgekehrt geschieht.

Es lassen sich nun diese beiden Kontingentia so miteinander

vertauschen, daß man entgegengesetzte Aufstellungen erhält, aber der

Umtausch geschieht nicht auf dieselbe Weise, sondern was natürlich ist,

wird vertauscht mit: nicht notwendig sein, -- denn in diesem Sinne ist

es kontingent (möglich), daß ein Mensch nicht grau wird --, dagegen

wird das Unbestimmte vertauscht mit: so nicht mehr als so[65].

Eine Wissenschaft aber und einen apodiktischen Schluß gibt es bei

dem Unbestimmten nicht, weil der Mittelbegriff ungeordnet[66] ist,

dagegen wohl bei dem, was natürlich ist, und tatsächlich haben es

die Erörterungen und Untersuchungen meistens mit dem in diesem Sinne

Kontingenten zu tun. Dagegen kann man bei dem Kontingenten in dem

anderen Sinne zwar Schlüsse ziehen, doch gewöhnlich fragt man nicht

danach.

Dieses soll im folgenden (in der 2. Analytik) näher erklärt werden.

Jetzt geben wir an, wann ein Schluß aus kontingenten Vordersätzen

möglich ist und wie beschaffen er ist.

Der Ausdruck: das kann dem zukommen (ἐνδέχεται ὑπάρχειν), läßt sich

doppelt auffassen -- entweder so, daß es zukommt, oder so, daß es

zukommen kann. Denn wenn man sagt: wovon B, davon kann A ausgesagt

werden, so hat das eine von diesen beiden Bedeutungen: entweder wovon

B ausgesagt wird, oder wovon es ausgesagt werden kann; ob man aber

sagt: wovon B, davon kann A ausgesagt werden, oder: A kann jedem B

zukommen, das macht keinen Unterschied --, man kann also offenbar in

zweifachem Sinne sagen: A kann jedem B zukommen. Setzen wir nun den

Fall, daß von dem, wovon C ausgesagt werden kann, A ausgesagt werden

kann und von dem, wovon B, auch A, und bestimmen wir auf Grund dessen,

welcher Schluß möglich und wie er beschaffen ist. Denn so werden die

Vordersätze beiderseits im Sinne der Möglichkeit genommen. Wenn aber

von dem, wovon B tatsächlich ausgesagt wird, A ausgesagt werden kann,

so spricht der eine Vordersatz ein wirkliches, der andere ein mögliches

(kontingentes) Sein aus. Wir müssen also mit dem Gleichartigen

anfangen, wie wir es auch in den anderen Fällen gemacht haben[67].

Vierzehntes Kapitel.

[Sidenote: 33 a]

Wenn nun A jedem B und B jedem C zukommen kann, so wird sich der

vollkommene Schluß ergeben, daß A jedem C zukommen kann. Das zeigt die

Definition. Denn „jedem zukommen können“ haben wir in diesem Sinne

verstanden[68].

Ebenso erhält man, wenn A keinem B und B jedem C zukommen kann, den

Schluß, daß A möglicherweise keinem C zukommt. Denn daß von dem, wovon

B ausgesagt werden kann, A es nicht kann, bedeutet, daß da nichts von

dem fehlt, was unter B begriffen sein kann[69].

Wenn aber möglicherweise A jedem B und B keinem C zukommt, so ergeben

zwar die angenommenen Vordersätze keinen Schluß, wohl aber stellt sich,

wenn man den Satz BC in bezug auf die Kontingenz umkehrt, derselbe

Schluß wie vorhin ein. Denn da B keinem C zukommen kann, kann es auch

jedem zukommen, wie vorhin erklärt worden ist. Und so ergibt sich, wenn

B jedem C und A jedem B zukommen kann, wieder der nämliche Schluß[70].

Das gleiche gilt, wenn die Verneinung in Verbindung mit dem Wort

„kontingent (möglich) sein“ zu beiden Vordersätzen gesetzt wird, ich

meine, wenn z. B. möglicherweise A keinem B und B keinem C zukommt. Die

angenommenen Vordersätze ergeben da keinen Schluß, wohl aber stellt

sich bei der Umkehrung wieder derselbe Schluß wie vorhin ein[71].

Man sieht also, daß, wenn die Verneinung zu dem Unterbegriff oder zu

beiden Vordersätzen gesetzt wird, entweder kein Schluß entsteht, oder

wenn auch, doch kein vollkommener. Denn die Notwendigkeit ergibt sich

dann erst aus der Umkehrung.

Nimmt man aber den einen Satz allgemein und den anderen partikulär,

so entsteht, wenn der allgemeine Satz den Oberbegriff enthält, ein

vollkommener Schluß. Denn wenn möglicherweise A jedem B und B einem C

zukommt, so kommt möglicherweise A einem C zu. Dies ist klar aus der

Definition von möglich sein[72]. Wiederum, wenn möglicherweise A keinem

B und B einem C zukommt, so kommt notwendig möglicherweise A einem C

nicht zu. Der Beweis ist derselbe[73].

Nimmt man aber den partikulären Satz verneinend und den allgemeinen

bejahend und läßt ihnen dieselbe Stellung, kommt z. B. möglicherweise

A jedem B zu und B einem C nicht zu, so ergeben zwar die angenommenen

Sätze keinen deutlichen Schluß, kehrt man aber den partikulären Satz um

und läßt B möglicherweise einem C zukommen, so ergibt sich der nämliche

Schlußsatz wie vorhin, nach der Weise, deren wir uns bei den im Anfang

angeführten Sätzen bedient haben[74].

[Sidenote: 33 b]

Nimmt man aber den Obersatz partikulär und den Untersatz allgemein,

und sind beide Vordersätze bejahend oder verneinend gesetzt oder nicht

gleichartig, oder auch beide unbestimmt oder partikulär, so kommt auf

keine Weise ein Schluß zustande. Denn nichts hindert, daß B über A

hinausreicht und nicht von gleich Vielen ausgesagt wird. Als das aber,

um was B über A hinausreicht, werde C genommen. Denn diesem C kommt

A im Sinne der Kontingenz weder so zu, daß es jedem, noch so, daß

es keinem, weder so, daß es einem wohl, noch so, daß es einem nicht

zukommt, wenn doch die kontingenten Vordersätze konvertibel sind und B

möglicherweise mehr Dingen zukommt als A. Dieses leuchtet aber auch aus

den Begriffen ein. Wenn die Vordersätze sich so verhalten, kommt das

Erste keinem Letzten (der Oberbegriff keinem Unterbegriff) kontingenter

und jedem Letzten notwendigerweise zu. Gemeinsame Begriffe für alle

Fälle, für Notwendigzukommen: Sinnenwesen, weiß, Mensch; für nicht

zukommen Können: Sinnenwesen, weiß, Kleid[75].

Man sieht also, daß, wenn die Begriffe sich auf diese Weise verhalten,

keinerlei Schluß zustande kommt. Denn jeder Schluß geht entweder

auf ein einfaches Zukommen oder auf ein notwendiges oder auf ein

kontingentes Zukommen. Daß aber hier kein Schluß auf das einfache

und auf das notwendige Zukommen möglich ist, muß einleuchten, da der

bejahende Schluß durch den verneinenden und der verneinende durch den

bejahenden aufgehoben wird. Es bliebe also nur ein Schluß auf das

kontingente Zukommen oder Sein übrig. Das aber ist unmöglich. Denn

es ist gezeigt worden, daß bei solchem Verhältnis der Begriffe der

Oberbegriff gleichzeitig allem, was zum Unterbegriff gehört, notwendig

zukommt und möglicherweise keinem davon. Und so kann kein Schluß auf

das möglicher- oder kontingenterweise Zukommende stattfinden. Denn das

Notwendige galt uns nicht als kontingent.

Man sieht aber, daß, wenn in kontingenten Sätzen die Begriffe allgemein

sind, immer ein Schluß in der ersten Figur entsteht, mögen die Sätze

bejahend oder verneinend sein, nur ist es bei bejahenden Sätzen ein

vollkommener und bei verneinenden Sätzen ein unvollkommener Schluß.

Das Kontingentsein muß man aber nicht als notwendig verstehen, sondern

gemäß der angegebenen Definition, was man zuweilen übersieht.

Fünfzehntes Kapitel.

Lehre vom Schluss · 第 2 / 19 段