Nach beendigter Hauptgährung, welche

für Sommer- oder Lagerbier 9-10 Tage

" Winter- oder Schenkbier 7-8 "

dauert, nennt man die gegohrene Würze =grünes Bier= (Jungbier); nachdem

es durch Abscheiden der suspendirten Hefentheilchen hell geworden, ist es

=fässig=, d. h. es ist reif zum Fassen. Vor dem Fassen werden die auf dem

Biere noch schwimmenden Schaumtheile entfernt. Die auf dem Boden des

Gährbottichs zurückbleibende Hefe besteht aus drei Schichten, von denen

die mittlere die beste Hefe ist; die untere besteht aus Kühlgeläger,

zersetzter Hefe und anderen Unreinigkeiten, sie wird mit der oberen

dünnen Schicht vermengt und, wenn das Gemisch nicht verkauft werden kann,

in den Branntweinbrennereien verwendet. Die consistente mittlere Schicht

dient zum ferneren Anstellen. In einigen Brauereien, namentlich in

solchen, denen es an reinem Wasser gebricht, pflegt man von Zeit zu Zeit

mit der Hefe zu tauschen (analog dem Saatwechsel der Landwirthe). Das

Winterbier kommt auf kleinere Fässer wie das Sommerbier. Es ist

gebräuchlich, beim Winterbier die Fässer sogleich ganz voll zu füllen,

während man beim Sommerbier mehrere Gebräue in eine grössere Anzahl

Fässer vertheilt, damit der kleine Unterschied in der Farbe der

verschiedenen Gebräue ausgeglichen werde.

Die Lagerfässer sind gewöhnlich ausgepicht, d. h. auf der Innenseite

mit Pech überzogen. Es bezweckt das Auspichen zum Theil eine grössere

Reinlichkeit -- bei einem nicht ausgepichten Fasse zieht sich Bier in

das Holz, wodurch, wenn das Fass leer steht, Veranlassung zur

Essigsäurebildung gegeben ist, zum Theil auch grössere Sicherheit gegen

Verluste durch Ausrinnen, auch ist man hie und da der Ansicht, dass das

Pech, als schlechter Leiter der Elektricität, das Bier vor

nachtheiligen elektrischen Einflüssen bewahre. Zur Nachgährung und

Lagerung wird das Bier in die =Lagerkeller= gebracht, die recht kalt

sein müssen, damit die Nachgährung recht langsam verlaufe und das Bier

bis zum Wiederbeginn des Brauens aufbewahrt werden könne. Für das

Sommerbier wählt man die kältesten Keller. Zweckmässige Anlage,

Einrichtung und Behandlung guter Lagerkeller bedingt im höchsten Grade

die Qualität und Haltbarkeit des Bieres. Felsenkeller in Granit, Urkalk

oder Sandstein eingesprengt, sind die besten. Ein Keller in der Ebene

muss überdacht sein; es darf kein Wasser, weder Grund- noch Oberwasser

in ihn dringen; er soll keinen Erschütterungen unterworfen, seine

Südseite muss durch Bäume geschützt sein. Gewöhnlich hat ein Keller

mehrere Abtheilungen. Um die Keller recht kalt zu erhalten, bringt man

entweder einen grösseren Eisvorrath unmittelbar in dieselben oder nur

in die letzte Abtheilung, in welche das Lagerbier für die Sommermonate

kommt.

In dem Lagerkeller fängt das Bier sehr bald die =Nachgährung= an; die

Zeit des Beginnes derselben ist von dem Zustande abhängig, in welchem

das Bier gefasst worden ist, so wie von der Temperatur des Kellers. Die

Nachgährung, welche sich durch einen feinen weissen Schaum in Gestalt

einer Haube auf dem Spundloche zu erkennen giebt, kann unmittelbar nach

dem Fassen eintreten, es kann aber auch vorkommen, dass sie erst nach

acht Tagen sich zeigt. Wollen die Biere auf den Fässern nicht

nachgähren, so versetzt man sie mit etwas grünem oder Kräusenbier. Nach

beendigter Nachgährung werden die Lagerfässer nicht sofort fest

verspundet, sondern der Spund wird blos locker aufgesetzt. In solchem

Zustande bleiben die Biere die Sommermonate hindurch. Nicht früher als

etwa vierzehn Tage vor dem Abziehen auf die Schenkfässer pflegt man sie

fest zu verspunden. Bevor man die Fässer zum Ausschank angreift, müssen

sie mehrere Tage zugespundet bleiben, damit sich die Kohlensäure spannt

und das Bier rahmt. Wurde das Bier in noch grünem Zustande gefasst, so

enthält es noch viel gährungsfähige und hefebildende Theile und darf

nicht so lange gespundet bleiben wie im entgegengesetzten Falle, weil

sonst beim Anzapfen ein Emporsteigen des Fassgelägers zu befürchten

wäre (das Fass würde aufstehen). In noch höherem Grade kann die

Kohlensäurespannung geschehen, wenn man die Menge der in dem Bier

enthaltenen gährungsfähigen Stoffe vergrössert und durch Zusatz von

Zucker oder Würze den zu weit vorgeschrittenen Vergährungsgrad wieder

zurückführt. Gewöhnlich nimmt man hierzu grünes Bier, welches in dem

Stadium des Kräusens steht; man setzt davon auf einen Eimer Bier 4-6

Liter. Die Gährung wird alsbald wieder beginnen. Man lässt die Fässer

so lange ungespundet, bis das Bier die neugebildete Hefe vollkommen

abgesetzt hat. Darauf werden sie 3-4 Tage lang gespundet, ehe man zum

Abfüllen schreitet. Man nennt solches Bier =Kräusenbier= oder

=gekräustes Bier=. Nach der Bottichgährung hat die vergohrene Bierwürze

nach =J. Gachwändler=, (1868) folgende Zusammensetzung (vergl. Seite

502):

Decoction. Bock. Satzverfahren. Infusion.

Alkohol 2,81 3,38 2,94 3,13

Zucker 1,58 2,32 1,46 1,33

Dextrin 4,61 6,91 4,77 4,80

Stickstoffhalt. Substanz 0,38 0,74 -- --

Anderweitige Bestandtheile 0,38 0,40 0,89 0,55

Spec. Gew. der Extractlösung 1,022 1,042 1,028 1,026

Extract (direct bestimmt) 6,57 9,98 6,23 6,13

" nach =Balling= 6,95 10,38 7,12 6,68

[Sidenote: Obergährung.]

Die =Obergährung= findet Anwendung zur Erzeugung der in Norddeutschland

gebräuchlichen Flaschenbiere, der böhmischen Biere und der Biere des

Elsass, Englands und Belgiens. Die mit Hülfe der Obergährung erzeugten

oder =obergährigen= Biere sind stets weniger haltbar als die

untergährigen, da die Obergährung bei höherer Temperatur vor sich geht

und rascher verläuft, theils auch wegen des grösseren Gehaltes an

stickstoffhaltigen Bestandtheilen, welche durch die Unterbrechung der

Gährung weniger vollständig abgeschieden wurden. Der Grund, warum man in

einigen Ländern der Obergährung vor der Untergährung den Vorzug giebt,

ist der, dass erstere nicht so wie letztere an niedere Temperatur

gebunden ist, dass sie somit überall und in jedem Klima und zu jeder

beliebigen Jahreszeit angewendet werden kann und es nicht nothwendig ist,

so grosse Vorräthe von Bier zu halten wie beim Lager- und Schenkbier

(untergähriges Bier). Für die weinartigen und stark moussirenden

Weissbiere ist nur die Obergährung anwendbar. Die englischen Biere (Ale

und Porter) könnte man eben so gut durch Untergährung darstellen, aber

abgesehen davon, dass das Klima Englands der Untergährung Schwierigkeiten

entgegenstellt, werden diese englischen Biere so reich an Alkohol,

Malzextract und conservirenden Malz- und Hopfenbestandtheilen gebraut,

dass man auch durch die wohlfeilere Obergährung ein haltbares Bier zu

erzeugen vermag.

Die Erscheinungen der Obergährung unterscheiden sich von den schon

beschriebenen der Untergährung nur dadurch, dass sie kräftiger

auftreten, schneller auf einander folgen; die Hefe bildet ferner nicht

die eigenthümlich gestalteten Krausen, die man bei der Untergährung

bemerkt, sondern grössere weisse Flocken, auch erscheint sie in

grösserer Menge auf der Oberfläche. Man unterbricht die Hauptgährung

früher und zieht das Bier auf Fässer, worin die Nachgährung und völlige

Ablagerung der Hefe gewöhnlich im Gährlokale selbst vor sich geht. Man

benutzt zur Hauptgährung entweder Bottiche oder Fässer.

[Sidenote: Dampfbrauerei.]

Der grosse Nutzen, der sich aus der Anwendung des Dampfes bei anderen

gewerblichen Anlagen, z. B. bei der Rübenzuckerfabrikation und der

Spiritusbereitung ergeben hat, hat seit etwa dreissig Jahren

Veranlassung gegeben, auch in den Brauereien die directe Feuerung durch

Dampf zu ersetzen. Die Vortheile der Dampfheizung in der Bierbereitung

sind unter Umständen sehr bedeutend; von dem Dampferzeugungsapparate

aus, bei dessen Construction auf möglichst vollständige Ausnutzung des

Brennstoffs zu achten ist, lässt sich die Wärme mit Leichtigkeit dort

hinleiten, wo man sie nöthig hat, die Temperatur lässt sich leicht und

genau reguliren und die zuströmende Wärme augenblicklich unterbrechen,

ein Vortheil, der sich besonders beim Entleeren der Braupfannen

bemerkbar macht. Ist die Brauerei im Besitz einer Dampfmaschine, so

wird häufig der directe Dampf durch den Maschinendampf ersetzt werden

können. Wenn der Dampf zum Erhitzen nur und nicht zugleich zum

Abdampfen einer Flüssigkeit dienen soll, wie bei der Anwendung des

Dampfes zur Würzebereitung (=Dampfmaische=), so kann man die Dämpfe

unmittelbar in die Maische treten lassen, das Condensationswasser

dieses Dampfes verdünnt aber die Maische, während er sie erwärmt. In

anderen Fällen geschieht die Erhitzung mit Dampf mittelst eines in der

zu erwärmenden Flüssigkeit gelagerten Röhrensystems. Die directe

Dampfanwendung empfiehlt sich bei Anwendung der Infusionsmethode,

während man bei der Dickmaische den anderen Weg einschlagen und eine

der Pecqueur'schen Pfanne (vergl. S. 455) ähnliche anwenden muss.

[Sidenote: Bestandtheile des Bieres.]

Die =Bestandtheile des normalen= aus Malz und Hopfen (mit Ausschluss

=aller= Malz- und Hopfensurrogate) erzeugten =Bieres= sind: Alkohol,

Kohlensäure, unzersetzte Dextrose, Dextrin, ferner Bestandtheile des

Hopfens (ölige und bittere Stoffe, keine Gerbsäure), Proteïnsubstanzen,

kleine Mengen von Fett, etwas Glycerin und die anorganischen Substanzen

aus der Gerste und aus dem Hopfen, welche in das Bier übergegangen sind.

Die saure Reaction, welche jedes normale Bier nach Beseitigung der

Kohlensäure besitzt, rührt von Bernsteinsäure und Milchsäure, häufig auch

von Spuren von Essigsäure, vielleicht auch Propionsäure her. Die Summe

sämmtlicher Bestandtheile eines Bieres nach Abzug des Wassers heisst sein

=Gesammtgehalt=, die Summe der nicht flüchtigen Bestandtheile sein

=Extractgehalt=. Biere, welche reich an Malzextract sind, werden

=substantiöse= (reiche, fette, vollmundige) Biere genannt, jene dagegen,

welche wenig Extract, dagegen viel Alkohol enthalten, deren Würze also

reich an Zucker war, welcher aber durch anhaltende Gährung in Alkohol und

Kohlensäure verwandelt wurde, mithin die mehr weinartigen Biere, heissen

=trockne= (arme, magere) =Biere=.

Der =Alkohol= im Biere wird, wenn es sich um eine genaue chemische

Untersuchung handelt, entweder durch Destillation und Prüfung des

Destillates mit einem Alkoholometer, oder mittelst eines Ebullioskopes,

oder endlich mit Hülfe des Vaporimeters bestimmt. Andere Methoden,

namentlich die hallymetrische, werden weiter unten besprochen werden.

In Gewichtsprocenten ausgedrückt, beträgt der Alkoholgehalt im

Durchschnitt:

bei Würzburger Lagerbier (1870) 4,0-4,3 Proc.

" " Schenkbier 3,3-4,2 "

" Stuttgarter Lagerbier (1865) 4,1 "

" Culmbacher Lagerbier (1865) 4,5 "

" Coburger Lagerbier 4,4 "

" Münchener Lagerbier 4,3-5,1 "

" " Schenkbier 3,8-4,0 "

" Salvator (Münchener) 4,6 "

" Bock (Münchener) (1870) 4,3-4,8 "

" Porter (Barkley, Perkins & Co., London)

(1862) 5,5-7,0 "

" Strassburger Bier (1870) 4,21 "

" Bier von Dreher zu Schwechat bei Wien (1870) 4,1 "

" Reisbier der »Rheinischen Brauerei« in Mainz

(1870) 3,6 "

Die Menge der =Kohlensäure= im Bier beträgt 0,1-0,2 Proc. Die

=Dextrose= befindet sich (nach =C. Prandtl=, 1868) in dem Biere je nach

dem Vergährungsgrade in der Menge von 0,2-1,9 Proc. Die Menge des

=Dextrins= beträgt nach den Untersuchungen =Gschwändler='s 4,6-4,8

Proc. Das Verhältniss zwischen Zucker und Dextrin ist kein constantes.

Ueber die Menge und die Natur der in dem Bier enthaltenen

=Proteïnsubstanzen= ist man ungeachtet vielfältiger Untersuchungen noch

nicht im Klaren. Nimmt man an, dass das Malzextract im Durchschnitt 7

Proc. Proteïnsubstanzen enthält, so lässt sich daraus nach =Mulder=

deduciren, dass 1 Liter Bier 5,6 Eiweisssubstanzen enthält. =A. Vogel=

(1859) fand, dass 1 bayerisches Maass (= 1,069 Liter) Bier

durchschnittlich 1-1,2 Grm. Stickstoff enthält, =Feichtinger= (1864)

fand dagegen, dass der Stickstoffgehalt in den verschiedenen Münchener

Bieren pro 1 bayer. Maass zwischen 0,467 und 1,248 Grm. schwankt. Von

den in dem Biere enthaltenen =Säuren= sei nur die eigenthümliche

Gährungssäure, jedenfalls Bernsteinsäure, Essigsäure und Milchsäure,

welche letztere in gewissen säuerlichen Bieren, so in einigen

belgischen Bieren und der in Sachsen bekannten Gose (ein unter Zusatz

von Salz bereitetes Weizenbier) in grösserer Menge sich findet,

erwähnt. Gerbsäure ist in bayerischem Biere nicht oder nur in fast

unmerklicher Menge enthalten. Die =anorganischen Bestandtheile= des

Bieres waren häufig Gegenstand ausgedehnter Untersuchungen. =Martius=

erhielt bei Bestimmung der Aschenmenge von bayerischem Lagerbier von

1000 Th. Bier 2,8 bis 3,16 Th. Asche, welche zu 1/3 aus Kali, zu 1/3

aus Phosphorsäure und zu 1/3 aus Magnesia, Kalk und Kieselerde bestand.

Was den Gehalt des Bieres an =Extract= betrifft, so mögen folgende

(nach den im Jahre 1868 ausgeführten Untersuchungen von =J.

Gschwändler= und =C. Prandtl=) genügen. Im Durchschnitt finden sich in

100 Th.

Schenkbier (München) 5,5-6,0 Th.

Lagerbier (München) 6,1 "

Schenkbier (Würzburg) 4,6 "

Lagerbier (Würzburg) 4,4 "

Bock (München) 8,6-9,8 "

Salvator (München) 9,0-9,4 "

Rheinisches Reisbier 7,3 "

Porter (Barkley, Perkins & Co., London) 5,9-6,9 "

Scotsh (Edinburg) 10,0-11,0 "

Burton Ale 14,0-19,29 "

100 Th. Extract enthalten nach =A. Vogel= (1865) 3,2 bis 3,5 Th. Asche;

100 Th. Asche enthalten 28-30 Th. Phosphorsäure. 1 Liter Bier enthält

0,57 bis 0,93 Grm. Phosphorsäure.

=Lermer= lieferte jüngst (1866) eine Untersuchung einiger renommirten

Münchener Biere, aus der wir folgende Analysen zusammenstellen:

I. II. III.

Spec. Gewicht 1,02467 1,0141 1,01288

Proc. Proc. Proc.

Extract 7,73 4,93 4,37

Alkohol 5,08 3,88 3,51

Unorganische Bestandtheile: 0,28 0,23 0,15

Stickstoffgehalt.

in 100 Th. Extract 11,15 8,71 12,19

" 100 " Bier 0,87 0,43 0,53

IV. V. VI. VII.

Spec. Gewicht 1,0200 1,02678 1,03327 1,0170

Proc. Proc. Proc. Proc.

Extract 4,55 8,50 9,63 5,92

Alkohol 4,41 5,23 4,49 3,00

Unorganische Bestandtheile: 0,18 -- -- --

Stickstoffgehalt.

in 100 Th. Extract 8,85 -- 6,99 --

" 100 " Bier 0,39 -- 0,67 --

Es bezeichnet hierbei I Bockbier, II Sommerbier, III Weissbier, IV

weisses Bockbier (obergähriges Weizenbier), sämmtlich vom K.

Hofbräuhaus, V Bockbier vom Spatenbräu, VI Salvatorbier, VII Winterbier

des Löwenbräu. Für fünf dieser Biere wurden die Aschenanalysen

durchgeführt und zwar ergab

I. II. III. IV. V.

Kali 29,31 33,25 24,88 34,68 29,32

Natron 1,97 0,45 20,23 4,19 0,11

Chlornatrium 4,61 6,00 6,56 5,06 6,00

Kalk 2,34 2,98 2,58 3,14 6,21

Magnesia 11,87 8,43 0,34 7,77 7,75

Eisenoxyd 1,01 0,11 0,47 0,52 0,84

Phosphorsäure 34,18 32,05 26,57 29,85 29,28

Schwefelsäure 1,29 2,71 6,05 5,16 4,84

Kieselsäure 12,43 14,12 7,70 2,86 8,01

Sand 0,83 0,67 2,30 5,20 6,27

Kohle 0,49 0,81 0,40 0,65 0,28

--------------------------------------

100,33 101,47 98,03 99,08 98,91

[Sidenote: Bierprüfung.]

Das Bier hat als Nahrungsmittel und als Object des Grosshandels eine

solche Wichtigkeit erlangt, dass man längst schon nach Mitteln strebte,

mit Hülfe deren der relative Gehalt der verschiedenen Biere bestimmt

werden könnte. Die zu diesem Zwecke bis jetzt vorgeschlagenen Proben

fasste man unter dem gemeinschaftlichen Namen =Bierproben= zusammen und

verlangte von ihnen, dass sie leicht anwendbar seien und genügend genaue

Resultate gäben, obgleich man zu Gunsten der leichten Ausführbarkeit gern

einen kleinen Theil der Genauigkeit opferte. Es ist herkömmlich, den

Gehalt eines Bieres an Alkohol, Extract und Kohlensäure als Maassstab für

die Güte desselben zu betrachten, obschon die Bestandtheile des

sogenannten Extractes, das Dextrin, die Hopfenbestandtheile, die durch

die alkoholische Gährung neben Alkohol gebildeten Substanzen

(Bernsteinsäure und Glycerin), nicht zu sprechen von den verwendeten

Malzsurrogaten (Stärkezucker, zugesetztes Glycerin etc.), wesentlichen

Antheil an der Qualität des Bieres nehmen und bei einer gründlichen

Bieruntersuchung berücksichtigt werden müssen.

Die Bierprüfung geschieht theils mit Hülfe der =physikalischen

Eigenschaften=, theils aber auch durch das =chemische Verhalten=. Zu

den ersteren sind zu rechnen Geschmack, Geruch, Farbe[119], Consistenz,

Durchsichtigkeit (Glanz), spec. Gewicht, Lichtbrechungsvermögen, das

Verhalten des Bieres beim Ausgiessen, die Beschaffenheit des Schaumes.

Zu der chemischen Bieruntersuchung gehört die Bestimmung der näheren

Bestandtheile, nämlich der Kohlensäure, des Alkohols, des Extractes und

des Wassers.

[119] In neuester Zeit hat man der Farbe des Bieres und der Bestimmung

der Intensität derselben besondere Beachtung gewidmet und eine

=Colorimetrie des Bieres= geschaffen, die auf einer Vergleichung

der Farbe des Bieres mit Normaljodlösung (12,7 Grm. Jod im

Liter), welche mit Wasser bis zur gleichen Färbung des Bieres

verdünnt wird, und Ermittelung des Jodgehaltes dieser Färbung

beruht. Vergl. =C. Leyser=, Jahresbericht der chem. Technologie

1869 p. 467.

[Sidenote: Balling's Bierprobe.]

=Balling's saccharometrische Bierprobe.= Nachdem durch Schütteln und

wiederholtes Umgiessen dem Biere die Kohlensäure entzogen worden ist,

bestimmt man entweder mit Hülfe des Saccharometers (Aräometer) oder auf

andere Weise das specifische Gewicht des Bieres. Hierauf kocht man das

Bier zur Hälfte ein, verdünnt es dann durch Zusatz von Wasser wieder bis

zu seinem ursprünglichen Gewichte und bestimmt von der so erhaltenen

Flüssigkeit wieder das specifische Gewicht, welches grösser ist als das

erstgefundene. Die Differenz giebt den Alkoholgehalt. Da bei der Gährung

von 100 Th. Malzextract 50 Th. Alkohol sich bilden, so erhält man durch

Verdoppelung der gefundenen Alkoholmenge diejenige Menge Malzextract,

welche zu seiner Bildung nothwendig war. Dieses Malzextract addirt zu dem

im Biere noch vorhandenen, giebt den Malzextract der Würze vor der

Gährung.

Bei der Gährung der Bierwürze vermindert sich das spec. Gewicht, theils

weil die Menge des Extractes abnimmt, theils weil der specifisch

leichtere Alkohol sich bildet, theils auch, weil aufgelöste Substanzen

sich in Gestalt von Hefe, Obertaig u. s. w. abscheiden. Diese

Verminderung des spec. Gewichtes, die =Attenuation=, wird entweder

durch directe Wägung oder durch das Saccharometer bestimmt. Die

Saccharometeranzeige des von der Kohlensäure befreiten Bieres

bezeichnet man mit _m_, den Malzextract der Würze mit _p_. Zieht man

von (_p_) die Saccharometeranzeige (_m_) ab, so giebt die Differenz _p

- m_ die =scheinbare Attenuation=, welche grösser sein muss, je weiter

die Gährung vorgeschritten ist. Die Alkoholmenge in einem Biere steht

folglich zu der scheinbaren Attenuation in directem Verhältniss. Der

auf empirischem Wege gefundene =Alkoholfactor= _a_, mit welchem man die

in Saccharometerprocenten ausgedrückte scheinbare Attenuation

multipliciren muss, um den Alkoholgehalt des Bieres = _A_ in

Gewichtsprocenten zu erhalten ([p - m] a = A) wird um so grösser, je

grösser der ursprüngliche Concentrationsgrad der Würze war. Für Würzen

zwischen 6-30 Proc. Extract steigt derselbe von 0,4079 bis zu 0,4588.

Der Alkoholfactor wird nach der erwähnten Gleichung gefunden, wenn man

die scheinbare Attenuation (p - m) und den Alkoholgehalt der gegohrenen

Würze in Gewichtsprocenten (A) kennt, denn a = (A / (p - m). Mit Hülfe

des Alkoholfactors _a_ kann man den Alkoholgehalt des Bieres in

Gewichtsprocenten berechnen. Kocht man eine Menge Bier ein, um daraus

den Alkohol zu verflüchtigen und verdünnt den Rückstand wieder bis zur

Herstellung des ursprünglichen Gewichtes, so giebt das spec. Gewicht

den Extractgehalt des Bieres, welchen =Balling= mit _n_ bezeichnet, an.

Die Differenz zwischen dem Extractgehalt der Würze (_p_) und dem des

Bieres (_n_), also p - n giebt die =wirkliche Attenuation=, welche, mit

dem =Alkoholfactor für die wirkliche Attenuation= (_b_) multiplicirt,

gleichfalls den Alkoholgehalt des Bieres in Gewichtsprocenten

ausgedrückt (_A_) giebt [(p - n) b = A]. Der Alkoholfactor für die

wirkliche Attenuation ist b = (A / (p - n)). Zieht man von der

=scheinbaren= Attenuation (p - m) die =wirkliche= (p - n) ab, so erhält

man die =Attenuationsdifferenz= (_d_):

d = (p - m) - (p - n) oder

d = n - m

d wird gefunden, indem man von dem Extractgehalte des Bieres (n) die

Saccharometerprocente des von der Kohlensäure befreiten Bieres (m)

abzieht; d ist um so grösser, je mehr Alkohol ein Bier enthält. Der

Alkoholfactor, welcher mit der Attenuationsdifferenz multiplicirt, die

Alkoholprocente A giebt, der =Alkoholfactor für die

Attenuationsdifferenz= (c), wird nach folgender Gleichung gefunden:

c = A /(p - m)

Er beträgt durchschnittlich 2,24. Mit Hülfe von c lässt sich aus der

Attenuationsdifferenz der Alkoholgehalt eines Bieres approximativ

berechnen, selbst wenn der Malzextractgehalt der Würze nicht bekannt

ist. Die scheinbare Attenuation durch die wirkliche dividirt, giebt den

=Attenuationsquotienten= (d) = (p - m) / (p - n), mit dessen Hülfe der

Alkoholfactor für die scheinbare Attenuation (a) und der ursprüngliche

Extractgehalt der Würze (p) berechnet werden kann. Erstere (a) erhält

man durch Division des Alkoholfactors für die wirkliche Attenuation

durch den entsprechenden Attenuationsquotienten. Setzt man den

Alkoholfactor für die Attenuationsdifferenz = 2,24 und verdoppelt den

so erhaltenen approximativen Alkoholgehalt, so erhält man die

Extractmenge der Würze, aus welcher jener Alkohol (nebst Kohlensäure

und Würze) sich bildete. Addirt man zu diesem Extract das noch in dem

Biere befindliche, so erhält man annähernd den Extractgehalt der Würze

in Procenten. Hat man auf diese Weise p annähernd bestimmt, so ergiebt

sich aus den zu =Balling='s Probe gehörigen Tabellen der entsprechende

Attenuationsquotient q, wobei man Decimalen über 0,5 für ein Ganzes

rechnet, unter 0,5 aber vernachlässigt. Ist nun die ursprüngliche

Concentration der Würze p berechnet, so findet man die Alkoholprocente

des Bieres aus der Gleichung für die wirkliche Attenuation A = (p - n)

b. Der Vergährungsgrad ist 9,75 oder (16,29 - 6,54)

Saccharometerprocente (nach S. 436) = 9,75/16,29 = 0,542.

[Illustration: Fig. 232.]

[Sidenote: Fuchs' Bierprobe.]

=Hallymetrische Bierprobe.= Diese von =v. Fuchs= herrührende Probe (auf

der Voraussetzung beruhend, dass das Bier =nur= aus Malz und Hopfen

bereitet worden sei) gründet sich darauf, dass 100 Th. Wasser unabhängig

von der Temperatur, 36 Th. reines Kochsalz (= 2,778 : 1) aufzulösen

vermögen, dass ferner eine Flüssigkeit um so weniger Kochsalz löst, je

mehr sie Weingeist, Bierextract u. s. w. enthält. Man ist demnach im

Stande, die Quantität des Wassers zu bestimmen, wenn man das Kochsalz in

dem Biere auflöst. Um die Quantität des nicht gelösten Kochsalzes zu

messen, dient das =Hallymeter= (Fig. 231), aus zwei Glasröhren, einer

engeren und einer viel weiteren, bestehend, welche gegen jene, mit der

sie zusammengeschmolzen ist, trichterförmig verläuft. Die kleine Röhre,

die =Messröhre=, ist so graduirt, dass jede grössere Abtheilung 5 Gran

und jede der dazwischen liegenden kleineren 1 Gran präparirtes Kochsalz

fasst. Bei allen hallymetrischen Bierproben ist darauf zu sehen, dass

stets Salzpulver vom nämlichen Korne in die Röhren kommt und dieses durch

Klopfen in den kleinsten Raum gebracht wird, den überhaupt ein bestimmtes

Quantum einnehmen kann. Man muss daher das pulverisirte Kochsalz durch

ein feines Drahtsieb gehen lassen. Das gesiebte Salz wird in grösserer

Menge in Gläsern mit eingeriebenen Stöpseln aufbewahrt.

Die Probe besteht aus =zwei= Versuchen. Bei dem ersten findet man den

grössten Theil des Wassers nebst der Kohlensäure und den Gesammtgehalt

(Weingeist, Extract und Kohlensäure); der zweite Versuch giebt die

Menge des Extractes, welches, wenn man dasselbe und die Kohlensäure vom

Gesammtgehalt abzieht, den Weingeist ergiebt. Der Weingeist ist nicht

wasserfrei, sondern mit einer bestimmten Menge Wasser verbunden. Zu

jedem Versuche sind 1000 Gran (62,5 Grm.) Bier erforderlich, zu welchem

man in einem Kolben 330 Gran (20,46 Grm.) gesiebtes reines Kochsalz

setzt. Der bedeckte Kolben wird unter öfterem Umschütteln des Inhaltes

in einem Wasserbade bis auf 38° erwärmt. Nach etwa 6-10 Minuten wird

der Kolben aus dem Wasserbade entfernt, abkühlen gelassen, die

Kohlensäure aus dem Kolben durch gelindes Einblasen entfernt und dann

der Kolben gewogen. Der Gewichtsverlust giebt die Menge der

Kohlensäure, welche bei guten Bieren 1,5 Gran beträgt. Der Kolben wird

dann mit dem Daumen geschlossen, umgekehrt, um das nicht gelöste

Kochsalz über dem Finger zu sammeln und sodann das Salz und die

Flüssigkeit in das Hallymeter gebracht. Das ungelöste Kochsalz setzt

sich in der Messröhre ab. Das Absetzen wird durch Rütteln des

Instrumentes befördert. Sobald das Volumen des abgesetzten Salzes nicht

mehr zunimmt, liest man an den Graden die ungelösten Grane ab und

subtrahirt die Zahl der Grane von 330. Darauf berechnet man, welche

Qualität Wasser dem aufgelösten Kochsalz entspricht.

=Beispiel.= 1000 Gran (= 62,5 Grm.) Bier lösen 330 - 18 = 312 Gran

Kochsalz, so enthalten diese 1000 Gran Bier 866,6 Gran Wasser, denn

36 : 100 = 312 : x

------------------

x = 866,6

das, was an 1000 Gran fehlt, = 133,4 Gran, ist der Gesammtgehalt an

Kohlensäure, Extract und Weingeist. Hatte der Kolben durch das Erwärmen

1,5 Gran an Gewicht verloren, so bleibt für Extract und Weingeist übrig

131,9 Gran. Der zweite Versuch dient zur Bestimmung des Extractes. Zu

diesem Behufe wägt man in einem Kolben 1000 Gran (62,5 Grm.) ab und

kocht diese Quantität bis auf die Hälfte, bis auf 500 Gran ein. Dabei

entweichen Kohlensäure und Weingeist vollständig. Darauf setzt man 180

Gran Kochsalz hinzu und verfährt wie oben. Angenommen nun, es hätten

sich 180 - 20 = 160 Gran Kochsalz gelöst, so entsprächen diese 444,4

Grm. Wasser, denn

18 : 50 = 160 : x

-----------------

x = 444,4

weshalb 55,6 Gran hier das Extract geben. Hat nun die vorläufige

Bestimmung der Kohlensäure 1,5 Gran ergeben, so ist die Quantität des

in dem Biere enthaltenen Weingeistes 73,6 Gran, denn 133,4 - 55,6 - 1,5

= 73,3, was nach der dem Apparate beigegebenen Tabelle 42,27 Gran

absolutem Alkohol entspricht. Das untersuchte Bier würde mithin in 1000

Gewichtstheilen bestehen aus:

Kohlensäure 1,50

ungebundenem Wasser 866,60

gebundenem Wasser 34,03

Extract 55,60

Alkohol 42,27

-------

1000,00

Es ist nochmals hervorzuheben, dass die hallymetrische Bierprobe alle

Geltung verloren, sobald die Anwendung von Glycerin und Stärkezucker

bei der Bereitung des vorliegenden Bieres vermuthet werden kann.

[Sidenote: Nebenprodukte und Abfälle der Brauerei.]

Von den bei der Bierbereitung sich ergebenden =Abfällen= und

=Nebenprodukten= stehen die =Treber= (Trester) oben an. 100 Th. Darrmalz

liefern im Durchschnitt 133 Th. nasse Treber, welche auf den Darrungsgrad

des Malzes zurückgebracht, 33 Th. betragen. Sie werden als Viehfutter

verwendet. Ausser den Hülsen und dem Zellstoff der Gerste enthalten sie

noch unzersetzte Gerste, Fett und Proteïnsubstanz, wovon ihr Werth

abhängig ist. Treber aus einem Münchener Bräuhause, welche bei Bereitung

von Sommerbier (nach dem Dickmaischverfahren) von zweizeiliger Gerste

erhalten worden waren, hatten folgende Zusammensetzung:

feucht lufttrocken bei 100°

getrocknet

Wasser 74,71 7,28 --

Asche 1,06 3,87 4,18

Cellulose 3,06 11,22 12,10

Fett 1,70 6,23 6,72

stickstoffhaltige Nährstoffe 6,26 22,89 24,71

stickstofffreie Nährstoffe 13,21 48,51 52,29

-----------------------------

100,00 100,00 100,00

Die =Malzkeime= oder =Malzblüten=, welche durchschnittlich in dem

Verhältniss von 3 Proc. vom Gewicht des Darrmalzes abfallen, sind ein

sehr concentrirtes und proteïnreiches Futtermaterial. Nach den Analysen

von =Scheven=, =Way= und =Lermer= (von ungarischer Gerste) fanden sich

darin:

Scheven Way Lermer

Wasser 7,2 3,7 10,72

Asche 6,8 5,1 6,91

Cellulose 17,0 18,5 --

Proteïnsubstanzen 45,3 48,9 32,40

stickstofffreie Nährstoffe 23,6 23,8 49,97

Das =Kühlgeläger= (vergl. S. 502), welches zum Theil verfüttert, zum

Theil an Branntweinbrenner abgegeben wird, beträgt 3 Proc. von der

erzeugten Würze. Das =Glattwasser=, eine sehr dünne Nachwürze, dient in

Branntweinbrennereien als Kühl- und Verdünnungsmittel der Maische,

sowie zur Essigfabrikation. Bei dem Dickmaischverfahren hat das

Glattwasser noch 4 bis 8 Proc. Extract, bei dem Infusionsverfahren nur

2-3 Proc. Der =Obertaig= (vergl. S. 498) ist theils Material für

Branntweinbrennereien, theils dient er zur Brotbereitung. Die bei der

Gährung der Bierwürze sich bildende Hefe wird wieder zur Biererzeugung,

zum grösseren Theile aber in der Weissbäckerei, in der Hauswirthschaft,

in der Branntweinbrennerei und in der Essigfabrikation verwendet. Dort,

wo Holz als Brennstoff in der Brauerei dient, kommt auch die

=Heizasche= als Abfall in Betracht. Jede Klafter Holz hinterlässt 15-20

Pfd. Asche.

[Sidenote: Besteuerung des Bieres.]

Die =Besteuerung des Bieres= (der Bieraufschlag) muss, soll sie den

Principien der Technologie und der Volkswirthschaft entsprechen, der Art

sein, dass sie allen Interessenten, dem Brauer, dem bierconsumirenden

Publikum und dem Staat gerecht werde. Der Braubetrieb darf durch die Art

der Besteuerung nicht behelligt werden, dem Publikum muss für die

geeignete Beschaffenheit des Bieres eine gewisse Garantie geboten und der

Staat endlich muss vor Uebervortheilung durch Defraudation möglichst

gesichert sein. Von den verschiedenen Arten des Bieraufschlages, die in

den Bier producirenden Ländern gesetzlich eingesetzt sind, seien als die

wesentlichsten erwähnt die Besteuerung 1) des Braumalzes, 2) der Würze,

3) des Bieres.

[Sidenote: Besteuerung des Malzes.]

Die =Besteuerung des Braumalzes= ist der bequemste Modus der Besteuerung

sowol für den Staat, als auch für den Brauer; sie hat den Vorzug vor

anderen Besteuerungsarten, dass die Steuer vor dem Beginn des

eigentlichen Brauprocesses erhoben wird, dass sie den Braubetrieb demnach

nicht mehr durch Controle und Ueberwachung behelligt, sondern dem Brauer

gestattet, mit dem Rohmaterial und den Braugeräthen so zu verfahren, wie

es ihm am besten scheint, vorausgesetzt, dass nicht Verordnungen ihm die

aus einem gewissen Malzquantum herzustellende Biermenge vorschreiben. Der

Malzaufschlag wird entweder beim Schroten des Malzes (wie in Bayern und

Württemberg[120]) nach Art der Mahlsteuer oder kurz vor der Verwendung

des Malzes zum Brauen, namentlich vor dem Einmaischen[121], erhoben. In

England wird nicht das Malz, sondern die zur Malzbereitung dienende

Gerste besteuert und die Steuer nach dem =Volumen der gequellten Gerste=

erhoben. Unstreitig ist die Besteuerung des Malzes als einseitig und

nicht mehr zeitgemäss anzusehen, seitdem man weiss, dass auch ohne Malz

oder vielmehr durch theilweise Substituirung desselben durch andere

stärkemehlhaltige Substanzen, wie ungemalztes Getreide, Kartoffeln,

Kartoffelmehl, Reis, Sorghum, ferner durch Stärkezucker normales Bier

hergestellt werden kann. Eine Beibehaltung der Malzsteuer, so eifrige

Vertreter sie auch noch finden mag, heisst dem Fortschreiten der

Gährungsgewerbe Halt gebieten. Ueber lang oder kurz wird man in allen

Staaten, in denen die Malzsteuer noch eingeführt ist, davon ab- und zu

einer rationelleren Besteuerungsweise übergehen müssen.

[120] In =Bayern= beträgt der Malzaufschlag (nach dem Gesetze vom

16. Mai 1868) für den Scheffel ungebrochenen Malzes -- ohne

Unterscheidung zwischen trockenem oder eingesprengtem Malze --

(1 Scheffel bayer. = 2,2 Hektoliter) 5 fl. 12 kr. 1 Scheffel Malz

wiegt circa 2-1/4 Ctr. Als Beispiele der Grösse einiger deutschen

Brauereien seien die Produktions- und Steuerverhältnisse der

=Dreher='schen Brauerei in Schwechat bei Wien und die der

Brauerei von =G. Sedlmayr= in München angeführt:

erstere producirte 1866 272,059 Hektoliter Bier und zahlte an

Steuer 2,435,803 Frcs.

letztere " 1866 262,000Hektoliter Bier und zahlte an

Steuer 1,000,000 Frcs.

Die Brauerei von =L. Brey= (zum Löwenbräu) in München liefert

jährlich 280,000 Hektoliter Bier und zahlt fast 1,100,000 Frcs.

Steuer.

In Bayern betrug der Malzaufschlag durchschnittlich (netto):

1819/25 4,418,900 fl.

1831/37 4,985,545 "

1843/49 5,408,532 "

1855/61 6,667,396 "

1861/67 8,661,092 "

Seitdem ist der Ertrag im Abnehmen, wahrscheinlich in Folge der

Zunahme der Anwendung der Surrogate.

[121] Nach dem Gesetze vom 4. Juli 1868 wird im =norddeutschen Bunde=

von jedem Centner Malz- oder Getreideschrot eine Steuer von 20

Silbergroschen erhoben.

[Sidenote: Besteuerung der Würze.]

[Sidenote: Steuer von dem fertigen Biere.]

Die =Besteuerung der Würze= ist die rationellste und die allein richtige

Art der Besteuerung des Bieres, da sich in der Würze alles Nutzbare aus

dem Malze und aus den verwendeten stärkemehl- oder dextrosehaltigen

Substanzen concentrirt. Hierbei hat man die =Quantität= der Würze und

ihren =Extractgehalt= zu ermitteln. Die Erhebung der Menge kann entweder

auf den Kühlstöcken, im Zusammengussbottich oder beim Fassen stattfinden.

Auf den Kühlstöcken lässt sich eine genaue Messung nur schwierig

vornehmen, da die Würze darin eine dünne Schicht mit grosser Oberfläche

bildet und ein sehr geringer Unterschied in der Höhe der

Flüssigkeitsschicht schon bedeutend auf die Quantität influiren kann. Das

Messen der Würze in der Sammelkufe (dem Zusammengussstock) gewährt

grössere Sicherheit; da die Würzen aus allen Kühlschiffen darin gemischt

sind, so ist die Sammelkufe besonders geeignet zur Bestimmung des

Extractgehaltes der Würze. Aus der Sammelkufe gelangt die Würze in die

Gährfässer oder Gährbottiche; während des Fassens kann eine Controle

stattfinden und die Menge der Würze sicher ermittelt werden. Die

Ermittelung des Extractgehaltes geschieht mit Hülfe des Saccharometers.

Mit der so bestimmten Würze ist keine Manipulation zum Nachtheile des

Staates mehr möglich, wol aber zum Schaden des Publikums; letztere

gehören jedoch nicht mehr in das Gebiet der Steuergesetzgebung, sondern

in das der polizeilichen Ueberwachung (Bierkieser, Bierprober). Die

Erhebung der Steuer von dem =fertigen Biere= ist nirgend üblich, doch ist

die Vergleichung des auf den Kühlschiffen, in Bottichen und Fässern

enthaltenen Biervorrathes immerhin ein Ueberwachungsmittel für andere

Erhebungsarten.

Die Spiritusfabrikation.

[Sidenote: Allgemeines.]

Die Erzeugung von Alkohol hat in den meisten Ländern eine verschiedene

Grundlage und Bedeutung, andere Rohstoffe, andere Zwecke, anderen

Steuermodus -- Umstände, welche sämmtlich für die Richtung, in welcher

die Alkoholerzeugung sich bewegt, von grosser Tragweite sind. Wird eine

alkoholhaltige Flüssigkeit der Destillation unterworfen, so gehen Alkohol

und Wasser über, während die nicht flüchtigen Bestandtheile der

Flüssigkeit in concentrirter Gestalt zurückbleiben. Die Destillation der

alkoholhaltigen Flüssigkeit wird das =Brennen=, das Destillat, im

Wesentlichen ein Gemisch von Wasser und 40 bis 50 Proc. Alkohol,

=Branntwein= genannt. Alkoholreichere Destillate führen den Namen

=Weingeist= oder =Spiritus=. Ehedem war der Zweck der

Branntweinbrennereien die Bereitung von zum Genuss bestimmten

Branntweins; seitdem man aber angefangen hat, den Spiritus in den

Gewerben zu den verschiedensten Zwecken z. B. in der Parfümerie,

Lackfirnissbereitung, als Brennspiritus zum Extrahiren u. s. w. zu

verwenden, stellt man nicht mehr Branntwein, sondern sofort durch

fabrikmässigen Betrieb das alkoholreichere Destillat, den Spiritus oder

Weingeist dar.

Seitdem die Branntweinbrennerei als Spiritusfabrikation das

Kleingewerbe zum Theil verlassen, hat sich die Mechanik der

Destillirapparate bemächtigt und unter Berücksichtigung der

physikalischen Eigenschaften eines Gemisches von Alkohol- und

Wasserdämpfen und des Umstandes, dass die Rückstände der Destillation

als Viehfutter brauchbar sein müssen, Apparate construirt, welche in

der kürzesten Zeit aus dem angewendeten Rohmaterial (Kartoffeln, Rüben,

Cerealien u. s. w.) die grösstmöglichste Menge von starkem Alkohol

liefern. Der wohlthätige Einfluss der Steuergesetzgebung auf die

Entwickelung des Brennereigewerbes ist nicht zu verkennen.

[Sidenote: Der Alkohol und seine technisch wichtigen Eigenschaften.]

Der Alkohol (als idealer Begriff der Chemie) hat die Formel C_{2}H_{6}O

oder (C_{2}H_{5} / H) O. Er ist eine farblose, dünnflüssige, sehr

bewegliche Flüssigkeit von 0,792 spec. Gew. und siedet bei 78,3°, da

Wasser unter dem nämlichen Drucke bei 100° siedet, so kann man aus der

Siedetemperatur einer alkoholischen Flüssigkeit ihren Alkoholgehalt

ermitteln. Zwischen 0° und 78,3° (seinem Siedepunkte) dehnt sich der

Alkohol um 0,0936 seines Volumens aus, während das Wasser sich zwischen

diesen Temperaturgraden nur um 0,0278 seines Volumens ausdehnt. Da die

Dilatation des Alkohols mithin 3-1/3mal grösser ist als die des Alkohols,

so lassen sich die eigenthümlichen Ausdehnungsverhältnisse der beiden

genannten Flüssigkeiten ebenfalls zur Alkoholometrie benutzen. Die

Tension des Alkoholdampfes ist bei 78,3° dem einer Atmosphäre gleich,

während Wasserdampf erst bei 100° einen Atmosphärendruck ausübt; es lässt

sich daher der Alkoholgehalt einer Flüssigkeit durch eine

Quecksilbersäule messen, welche bei einer bestimmten Temperatur durch die

aus der alkoholhaltigen Flüssigkeit entwickelten Dämpfe emporgehoben wird

(Vaporimeter Seite 478). Der Alkohol ist leicht entzündlich und brennt

mit blassblauer Flamme, ohne dabei Russ abzuscheiden. Seine

Verbrennungswärme entspricht 7183 Wärmeeinheiten. Er zieht begierig

Wasser an (darauf beruht seine Anwendung zur Conservirung von

Nahrungsmitteln und anatomischen Präparaten) und mischt sich mit Wasser

in jedem Verhältniss, dabei findet Volumenverminderung (Erhöhung des

spec. Gewichts) und Freiwerden von Wärme statt. Beim Vermischen von

53,9 Volumen Alkohol mit

49,8 " Wasser, ist das Volumen der Mischung

-------------

nicht 103,7, sondern 100 Volumen.

Der Alkohol ist ein Lösungsmittel für Harze (hierauf gründet sich die

Bereitung von gewissen Lackfirnissen, Kitten und pharmaceutischen

Präparaten), ätherische Oele (die Lösungen sind theils riechende Wasser,

wie die Eau de Cologne, theils Liqueure und Aquavite, theils

Leuchtstoffe, wie eine Lösung von Terpentinöl in Alkohol) und

Kohlensäuregas (wichtig für die Schaumfabrikation, Seite 485).

Durch die Einwirkung gewisser oxydirender Agentien geht der Alkohol

erst in Aldehyd und dann in Essigsäure über (Schnellessigfabrikation).

Er löst Kochsalz nicht auf (von der Unlöslichkeit des Kochsalzes in

Alkohol macht man bei der hallymetrischen Probe Gebrauch; Seite 509).

Durch die Einwirkung von den meisten Säuren findet eine Aetherification

des Alkohols statt. Schwefelsäure bildet je nach der angewendeten Menge

und der Concentration Aetherschwefelsäure, Aether oder

Kohlenwasserstoffgas. Salzsäure bildet Chloräthyl. Einige organische

Säuren, wie Buttersäure und Oxalsäure, ätherificiren direct den

Alkohol; die meisten anderen organischen Säuren bedürfen hierzu der

Schwefelsäure oder Salzsäure. Der Alkohol ist das berauschende Princip

aller geistigen Flüssigkeiten.

[Sidenote: Die Rohmaterialien der Spiritusfabrikation.]

=Rohstoffe der Spiritusfabrikation.= Der Alkohol ist stets das Produkt

der geistigen Gährung; die Spiritusfabrikation zerfällt in drei

Hauptoperationen:

1) in die Darstellung der zuckerhaltigen Flüssigkeit,

2) in die Gährung derselben,

3) in die Abscheidung des Alkohols durch Destillation.

Es können mithin alle gegohrenen zuckerhaltigen Flüssigkeiten oder

diejenigen Substanzen, welche durch Gährung Alkohol liefern, zur

Spiritusfabrikation benutzt werden.

Alle diejenigen Materialien, welche zur Erzeugung von Spiritus

angewendet werden, enthalten bereits fertig gebildeten Alkohol oder

Rohrzucker und Dextrose, oder endlich Substanzen, welche entweder durch

die Einwirkung von Diastase oder von verdünnten Säuren in Dextrose

übergehen können; solche Substanzen sind das Stärkemehl, das Inulin,

das Lichenin, die Pektinkörper und die Cellulose. Die Rohmaterialien

der Spiritusfabrikation lassen sich also in die folgenden drei Gruppen

bringen:

1. =Gruppe=: Flüssigkeiten, welche die Gährung bereits durchgemacht

haben und daher fertig gebildeten =Alkohol= enthalten, der nur durch

Destillation abgeschieden zu werden braucht; der Wein, das Bier und der

Cider gehören in diese Gruppe;

2. =Gruppe=: Feste oder flüssige Substanzen, welche =Zucker=, entweder

Rohrzucker oder Dextrose und Levulose oder Milchzucker enthalten.

Hierher gehören die Zuckerrüben, Mohrrüben, das Zuckerrohr, die

Maisstengel, das chinesische Zuckerrohr (Sorghum), die Quecke, das

Stein- und Kernobst (namentlich Zwetschen, Kirschen und Feigen), die

Beeren (die Trauben, Vogelbeeren und Wachholderbeeren), Melonen und

Kürbisse, die Cactusfrüchte, der Krapp, die Melasse der Rohr- und

Rübenzuckerfabriken, die Trester der Wein- und Bierbereitung, der Honig

und die Milch.

3. =Gruppe=: Alle Substanzen, welche weder Alkohol noch Zucker

enthalten, deren Bestandtheile aber in Zucker und zwar in Dextrose

übergeführt werden können. Diese der Saccharification fähigen

Bestandtheile sind das =Stärkemehl=, das =Inulin=, das =Lichenin=, die

=Pektinkörper= und die =Cellulose=; sie finden sich in einer behufs

ihrer Anwendung in der Spiritusbereitung hinlänglichen Menge in

folgenden

a) =Wurzeln= und =Knollen=: Kartoffeln, Topinambur, Asphodelus,

Kaiserkrone, Dahlienknollen;

b) =Cerealien=: Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Mais, Reis;

c) =Leguminosen= und =andere Samen=: Buchweizen, Hirse, Negerhirse,

Erbsen, Linsen, Bohnen, Wicken, Lupinen, Kastanien, Rosskastanien,

Eicheln;

d) =cellulosehaltige Substanzen=: Holz (Sägespäne), Papier, Stroh, Heu,

Blätter, Flechten und Moose.

Handbuch der chemischen Technologie Achte Auflage · 第 96 / 167 题