20. Kapitel.

Von der Organisation der neuen Provinzen bis zum Wiener Kongreß.

Die Betrachtung der polnischen Schicksale nach der Auflösung des

Reiches gehört zwar im strengen Sinne des Wortes nicht mehr in eine

polnische Geschichte, sondern in die Geschichte der Teilungsmächte.

Aber da das polnische Problem noch heute alle Welt beschäftigt, so

erscheint es nützlich, wenn wir uns wenigstens in Kürze auch über die

Geschichte des polnischen Volkes im 19. Jahrhundert unterrichten.

Am einfachsten lagen in den neuerworbenen Landesteilen die Verhältnisse

für _Rußland_. Es hatte dort mit einer größtenteils Russisch, wenn

auch nicht Großrussisch sprechenden und griechisch-katholischen, wenn

auch zum Teil unierten Bevölkerung zu tun. Katharina bildete also neue

Gouvernements, ließ das litauische Statut als Rechtsquelle bestehen,

hielt alle drei Jahre zur Wahl der Richter und der den Verkehr der

Regierung mit den Landschaften vermittelnden Marschälle $sejmiki$ ab.

Gewaltsam griff sie nur gegen die Unierten ein, indem sie befahl, daß

alle, deren Väter 1595 zur Union übergetreten waren, zur Orthodoxie

zurückkehren müßten. Erst Paul gestattete die Neuorganisation der

unierten Kirche mit einem Erzbistum in Polozk und Bistümern in Łuck und

Brześć Litewski (1798).

_Österreich_ bildete 1772 ein besonderes Kronland unter dem Namen

Galizien und Ludomirien (nach den Städten Halicz und Wlodzimierz).

Den 1795 erworbenen Teil verleibte es unter dem Namen Westgalizien

ein. An die Spitze wurde ein Statthalter gestellt, das Land wurde in

Kreise und Distrikte mit Kreisämtern und Kreishauptleuten geteilt. 1782

wurde an Stelle des polnischen österreichisches Recht eingeführt. Die

das Josephinische Zeitalter auszeichnende Germanisierungstendenz des

straff zentralisierten österreichischen Staates wurde auch in Galizien

zur Anwendung gebracht, indem man die Richter- und Beamtenstellen

mit Deutschen besetzte. Die Gerichtssprache war anfangs lateinisch,

dann deutsch. Ebenso wurde in den verbesserten und vermehrten

Schulen die deutsche Unterrichtssprache eingeführt. In _Lemberg_

verwandelte Kaiser Joseph das Lyzeum in eine _Universität_ (1784),

die Kaiser Franz 1805 zugunsten Krakaus aufhob, die dann aber 1817

von neuem eröffnet wurde. 1775 gewährte Joseph auch eine ständische

Vertretung, 1804 Franz besondere Adelsgerichte, die $Fora nobilium$.

An der dem österreichischen Recht entsprechenden Gliederung in Adel,

Bürger und Bauern und an den bäuerlichen Verhältnissen wurde nichts

geändert, nur mußte der Grundherr zur Ausübung seiner Gerichtsbarkeit

einen besonderen Justitiarius oder Mandatarius unterhalten, der dem

Kreisamt unterstellt war. Von den 214 Klöstern hob Joseph 150 auf. Den

Protestanten und Orthodoxen wurde durch das _Toleranzedikt_ von 1781

in der ganzen Monarchie bürgerliche Gleichstellung mit den Katholiken

gewährt. Die _Kolonisation mit deutschen Bauern_ wurde in großem

Umfange aufgenommen. Viele Siedelungen haben sich bis heute deutsch

erhalten.

Die von _Preußen_ 1772 übernommenen Gebiete bildeten die Provinz

Westpreußen mit dem Departement Netzedistrikt. 1793 und 1795 wurde

die Provinz Südpreußen (Großpolen, kujawische und masowische

Landesteile bis zur Weichsel), Neuostpreußen (das Land nördlich der

Weichsel) und Neuschlesien hinzuerworben. Südpreußen zerfiel in die

Kammerdepartements Posen, Kalisch und Warschau.

Überall wurde die Verwaltungs- und Gerichtsorganisation „auf

preußischen Fuß gesetzt”, in des großen Königs Erwerbungen auch die

Kirchen- und Starostengüter, d. h. sie wurden gegen entsprechende

Entschädigung eingezogen und in Domänen verwandelt. In bezug auf das

materielle Recht hat Friedrich der Große gleich nach der Huldigung

mit dem die Gerichtsorganisation betreffenden Notifikationspatent

diejenigen preußischen Gesetze bezeichnet, die fortan gelten sollten,

vor allem das „verbesserte Landrecht des Königreichs Preußen” (d. h.

Ostpreußens) von 1721. Die 1799 erworbenen Landesteile aber mußten

ein Jahr auf diese Regelung warten. Erst vom 1. Januar 1794 trat das

„Allgemeine Landrecht” zunächst natürlich als subsidiäres Recht für

Südpreußen in Kraft und wurde 1795 auch auf den Rest ausgedehnt.

Die Gerichts- und Verwaltungssprache war deutsch, doch wurden den

Veröffentlichungen polnische Übersetzungen beigefügt und darauf

gesehen, daß die Beamten möglichst auch des Polnischen mächtig waren.

In Landwirtschaft und Forstwesen, in Schule und Kirche, in Bauernrecht

und Stadtverwaltung, in Wegewesen und Flußwirtschaft wurde gründlich

Ordnung geschaffen und für strenge Gerechtigkeit gesorgt. In der

Schonung der Privilegien des Adels ging man anfangs in Südpreußen

so weit, als es irgend mit den preußischen Grundsätzen vereinbar

war. Namentlich wurden dort die Kirchengüter nach schlesischem Fuße

behandelt, d. h. die Geistlichkeit blieb im Besitz der Güter und

brauchte nur 50 % des Ertrages an die Staatskasse abzuführen. Man

ging in der Rücksichtnahme so weit, daß man bei der Neubesetzung des

Gnesener Erzsitzes sogar einen Grafen von Hohenzollern gegenüber einem

Polen zurückstehen ließ. In der Gerichtsbarkeit freilich wurde auch

der Adel und die Kirche den übrigen Einwohnern gleichgestellt. Erst

nach der Beteiligung an dem Aufstand von 1795 wurde strenger verfahren,

namentlich die Einziehung von Starosteien und Kirchengütern und ihre

Umwandlung in Domänen betrieben.

Die Verhältnisse, die Friedrich der Große teils in Westpreußen,

besonders aber im Netzedistrikt, und der Nachfolger in den später

erworbenen Provinzen vorfand, waren trostlos. Bromberg, die

wichtigste Stadt, zählte nur noch 800 Einwohner. Weit schlimmer sah

es in den übrigen Städten aus, vom platten Lande gar nicht zu reden.

Der König, der das Land selbst bereiste, sorgte für die Urbarmachung

und Besiedelung des Netzebruches, schuf durch den Bromberger Kanal

und die Netzeregulierung eine Wasserstraße zwischen Oder und

Weichsel, die schon nach zwei Jahren befahrbar war. Er sorgte in der

ihm eigenen großzügigen Weise für Handel und Gewerbe und brachte

dadurch z. B. Bromberg in zehn Jahren auf 2562 Einwohner außer der

Garnison.

Waren bereits die Westpreußen und Kujawier nicht ungern unter

preußische Herrschaft gekommen, so brachten es die glänzenden

Erfolge, die diese Herrschaft unter dem großen König dort erzielte,

die Ruhe, Gerechtigkeit und Sicherheit, die dort eingezogen, dahin,

daß 1793 nicht nur die Städter, sondern auch ein beträchtlicher

Teil des Adels die Einverleibung in den preußischen Staat freudig

begrüßte. Denn in Großpolen sah es ja noch trüber aus als im

Netzedistrikt. Das platte Land glich nach des Ministers _von

Voß_ Berichten einer Wüstenei. Von den Städten waren namentlich

die adligen Mediatstädte kaum Dörfer zu nennen. Mielżyn hatte 37

Feuerstellen, Mietschisko 40, Jaratschewo, das ursprünglich 72

zählte, nur noch 31. In Grabow gab es kein einziges massives Haus

unter 106, in Pleschen unter 226. Eine Menge von Baustellen lag

verwüstet da. „Unter 245 hiesigen Städten verdienen kaum zehn

diesen Namen”, berichtete Voß. Außer der blühenden Tuchmacherei der

deutschen Städte gab es keine Industrie im Lande. Die Straßen, soweit

es überhaupt welche gab, waren fast nicht passierbar. Je weiter

nach Osten, desto trostloser war der wirtschaftliche Zustand. Es

erübrigt sich, auf die Lage der bei der dritten Teilung erworbenen

Gebiete näher einzugehen, da sie ja nicht lange bei der Krone Preußen

verblieben. Nur so viel sei hervorgehoben, daß Warschau überraschend

schnell einen preußischen Zuschnitt erhielt.

Wenngleich Friedrich Wilhelm II. seinem Oheim nicht zu vergleichen

war, so war der Unterschied zwischen den polnischen und den

preußischen Zuständen doch auch unter seiner Verwaltung fühlbar

genug. Waren bis 1793 im Netzedistrikt, meist noch von Friedrich,

6995 Hufen Landes, mit 6030 Feuerstellen und 43711 Seelen,

besiedelt worden, so werden die Ansetzungen in Südpreußen bis zum

Jahre 1806 immerhin noch auf 51439 Morgen Landes mit etwa 1100

Familien und 5500 Personen veranschlagt. Bei der Beurteilung der

südpreußischen Erfolge darf man übrigens nicht außer acht lassen,

daß das bereits bei der Besitzergreifung vorhandene, der Zahl nach

sehr starke Deutschtum ebenfalls gefördert und gesichert wurde,

eine Tatsache, die an Wichtigkeit den Neusiedelungen nicht

nachsteht. Die Erfolge in der Herstellung einer vernünftigen

staatlichen Ordnung im ersten Jahrzehnt des preußischen Besitzes

sind nicht zu unterschätzen, trotz der Schwierigkeiten der

allgemeinen Lage, trotz der Beunruhigung, die bis 1795 der

Kościuszkosche Aufstand und dann das Legionärwesen brachte. Sie

bildeten eine Grundlage, auf der 1815 weitergebaut werden konnte.

Die polnischen Patrioten hatten den Verlust der Unabhängigkeit nicht

sämtlich gleichmütig hingenommen, sondern suchten Hilfe bei den

Feinden der Teilungsmächte. Ein Teil begab sich nach der Türkei und

der Walachei, wo sie bewaffnete Scharen organisierten, die Mehrzahl

aber nach Frankreich, das ja die Menschenrechte auf seine Fahne

geschrieben hatte. Unter Frankreichs Schutz hoffte man ein Heer bilden

zu können, das die Selbständigkeit wiedergewann. Diesem Gedankengang

auf polnischer Seite kamen die Bedürfnisse des Directoire, kamen

vor allem auch die Pläne Bonapartes entgegen. Frankreich, das schon

ungeheure Blutsteuer gezahlt hatte, mußte jede Verstärkung seiner Heere

freudig begrüßen. So entstanden 1797 in der Lombardei und für sie die

_polnischen Legionen_ unter dem General Heinrich Dąbrowski, die bald

auf 6000 Mann anwuchsen. Damals wurde auch das Lied der Legionen,

das bekannte „Noch ist Polen nicht verloren” ($Jeszcze Polska nie

zginęła$) gedichtet. Dąbrowski hoffte, von Bonaparte die Erlaubnis

und die Möglichkeit zu erhalten, durch Österreich und Siebenbürgen

nach Galizien zu marschieren. Aber der Korse dachte gar nicht daran;

er brauchte die Polen in Italien. 2000 Mann, die von der Walachei

aus in Galizien eingefallen waren, wurden von den Österreichern

zurückgeschlagen.

Die Legionen, die sich in Italien bei vielen Gelegenheiten

auszeichneten, nahm Napoleon nach seiner Rückkehr aus Ägypten in

französische Dienste. Er stellte noch eine weitere Legion unter

Kniaziewicz auf und erhöhte die Gesamtstärke auf 15000 Mann. Aber

er führte sie nicht nach Galizien, sondern nach San Domingo, wo der

größte Teil dem Klima erlag (1803). Kniaziewicz hatte schon vorher

seinen Abschied genommen, Dąbrowski eine andere Stellung erhalten. Im

Kriege gegen Preußen und zum Schutze des Königreichs Westfalen, vor

allem aber im Spanischen Kriege hat sich Napoleon wiederum polnischer

Legionen bedient, die ihm blindlings Ergebenen als Kanonenfutter

benutzend. Saragossa und Samo-Sierra (1808) sind die Ruhmestage

dieser Legionen, die nicht zögerten, um den Preis der Befreiung

ihres Vaterlandes andere Nationen der Knechtschaft des Korsen zu

unterwerfen.

Aber noch von einer anderen Seite eröffnete sich Aussicht auf eine

Wiederherstellung Polens, nicht minder eigennützig genährt als seitens

Napoleons. 1801 war _Alexander_ I. Zar geworden. Ihn verband enge

Freundschaft mit dem Fürsten Adam Czartoryski, den er zum Minister

der auswärtigen Angelegenheiten und zum Kurator der Schulen in den

ehemals polnischen Landen ernannte. Seinem Charakter und seiner

Geistesrichtung entsprach es durchaus, daß er dem Fürsten Hoffnung

auf die Wiederherstellung Polens in der Form einer Personalunion mit

Rußland machte. Der Fürst schmiedete eifrig Pläne, die aber Alexander,

anderen Sinnes geworden, vereitelte, indem er mit Preußen das Bündnis

von 1805 schloß. Doch hat er den Gedanken wieder aufgenommen, sooft es

ihm in seine Politik paßte.

Aber gerade dieses preußisch-russische Bündnis brachte wenigstens einem

Teil der polnischen Wünsche die Erfüllung, denn Napoleon brauchte

eine Operationsbasis gegen Rußland. Nach dem Zusammenbruch von Jena

und Auerstädt besetzte er daher Südpreußen, richtete dort eine

polnische Verwaltung unter dem Vorsitz des Marschalls des vierjährigen

Reichstags, Małachowski, ein und forderte vor allem Soldaten und

Kriegsmaterial. Natürlich fielen Adel und Geistlichkeit ihm sofort zu,

außer im Netzedistrikt. Die preußischen Beamten wurden mißhandelt und

aus dem Lande gejagt; die Bürgermeister von Obersitzko und Gollantsch

büßten ihre Treue mit dem Tode. Der Bauer und der Bürger freilich sahen

der wiederkehrenden Adelsherrschaft mit Bangen entgegen.

Im Tilsiter Frieden mußte Preußen alle Erwerbungen aus den Teilungen,

mit Ausnahme Westpreußens, an Napoleon abtreten. Danzig wurde eine

Republik, das Białystoker Gebiet russischer Besitz. Aus den übrigen

Landschaften, einschließlich Thorns, wurde das _Großherzogtum Warschau_

(den Namen Polen vermied Napoleon auf Alexanders Wunsch stets sehr

sorgfältig) mit Warschau als Hauptstadt gebildet und dem neugebackenen

König von Sachsen zu Erb und eigen übergeben.

Die sächsische Erbmonarchie entsprach durchaus den Bestimmungen der

Konstitution vom 3. Mai und wurde freudig begrüßt. Die ersehnte

Einführung dieser Konstitution blieb freilich aus. Vielmehr gab

Napoleon in Dresden dem Großherzogtum eine Verfassung, die den

übrigen von ihm verliehenen entsprach. Sie betonte sehr stark die

monarchische Macht und beschränkte die Rechte des Reichstages

gewaltig zugunsten der straff zentralistischen Regierung. Auch wurde

nicht das alte polnische Recht wieder eingeführt, sondern der für

die polnischen Verhältnisse wenig geeignete $Code Napoléon$. Die

Bauern erhielten die Freiheit und die Freizügigkeit, allerdings

ohne Anspruch auf den Acker, den sie bisher bestellt hatten, eine

Freiheit, die ihnen nur wenig nützte. Die bisherigen Einkünfte

Preußens aus dem Lande nahm Napoleon für sich in Anspruch. Er

berechnete sie auf 43 Millionen Frank und trat sie 1808 in der

Konvention von Bayonne gegen Zahlung von 20 Millionen an das

Großherzogtum ab. Die Blutsteuer vermochte das Land zu zahlen, die

Geldsteuer aber hat es niemals völlig erlegt.

Als 1809 Österreich nochmals den Waffengang wagte, schickte es

eine Armee unter dem Erzherzog _Ferdinand von Este_ wider das neue

Großherzogtum, um sich den Rücken freizuhalten. Ferdinand nahm

_Warschau_, wurde aber durch den Einfall der polnischen

Truppen unter dem Fürsten _Joseph Poniatowski in Galizien_, das

jener für die Franzosen besetzte, an weiterem Vordringen gehindert

und genötigt, in Galizien zu operieren. Der Schönbrunner Friede

brachte dem Großherzogtum zwar nicht die ersehnte Angliederung

ganz Galiziens, aber wenigstens den Westen, nördlich der Weichsel

bis zur Einmündung des San, mit Krakau, sowie den Kreis Zamość,

zusammen 53000 $qkm$ mit 1½ Millionen Einwohnern, so daß das

Land nunmehr 157000 $qkm$ mit 3½ Millionen Seelen umfaßte. Doch

der Imperator ließ sich dafür auch bezahlen: den früheren

Abtretungen von Staatsländereien des Großherzogtums zur Verteilung

an Napoleonische Generale folgten weitere, im Werte von 10

Millionen.

Nach dem Österreichischen Kriege spitzten sich die Beziehungen

zwischen Napoleon und Alexander teils wegen der Kontinentalsperre

teils wegen Polens, der Napoleonischen Festung vor Rußlands

Toren, so zu, daß der Krieg unvermeidlich wurde. Wieder wurden

die Polen für die korsischen Pläne mobil gemacht, indem ihnen die

Wiedererrichtung des Königreiches in seinem alten Umfang als möglich

in Aussicht gestellt wurde. Napoleon forderte von den Polen, daß sie

aus eigener Kraft ihre Freiheit wiedererkämpften und Frankreich nur

als hilfebringende Macht betrachteten. Dementsprechend brachte das

Großherzogtum im Jahre 1812 unter ungeheuren Anstrengungen 75000 Mann

und 23000 Pferde auf, von denen etwa 60000 Mann mit Poniatowski sich

der Großen Armee anschlossen.

Während diese Truppen dem Tode entgegengingen, herrschte zu Hause

patriotische Begeisterung. Es wurde ein außerordentlicher Reichstag

einberufen, der sich nach alter Sitte unter dem Marschall Adam

Czartoryski in eine Generalkonföderation, der auch der König-Großherzog

beitrat, umwandelte. Napoleon ließ alles geschehen, auch die Erneuerung

der Union in dem inzwischen von ihm besetzten Wilna. Nur gegen die

Aufnahme Galiziens in die Konföderation verwahrte er sich aus Rücksicht

auf Österreich. Um so furchtbarer war das Erwachen, als die Trümmer

der großen Armee zurückkehrten, die Kosaken auf dem Fuße folgend.

Schnell besetzten die Russen das ganze Land bis auf die festen Plätze.

Warschau wurde ihnen von den Österreichern übergeben. Poniatowski und

die Regierung flüchteten nach Petrikau, von dort nach Czenstochau,

schließlich nach Krakau. Die Regierung knüpfte 1813 auf Czartoryskis

Betreiben Verhandlungen mit Alexander an, Poniatowski aber, dessen

Streitkräfte wieder auf 16000 Mann angewachsen waren, begab sich

zu Napoleon, weil, wie er sagte, „die Ehre keinerlei Transaktionen

verträgt”. In der Völkerschlacht von Leipzig wurde er zum Marschall von

Frankreich ernannt, fand aber in den Fluten der Elster sein Ende.

Der _Wiener Kongreß_ löschte das Großherzogtum Warschau wieder von der

Landkarte und wies bei der _vierten Teilung Polens_ den drei Mächten

diejenigen Gebiete zu, die sie heute noch innehaben. Nur _Krakau_

mit der nächsten Umgebung blieb vorläufig als _Republik_ unter dem

Schutze der Nachbarn bestehen. Die Monarchen versprachen, _in Gemäßheit

ihrer Staatsformen_ den an sie fallenden ehemals polnischen Gebieten

diejenigen Institutionen zu verleihen, die jede der beteiligten

Regierungen zu gewähren _für angemessen erachten_ würde. _Die Gewährung

nationaler Selbständigkeit_ hingegen, wie von nationalistischer Seite

immer wieder behauptet wird, _ist weder von den Kongreßteilnehmern

den Teilungsmächten abverlangt, noch von diesen zugesagt worden_. Sie

behielten sich vielmehr völlige Freiheit ihrer Entschlüsse vor, wie es

ja einem _im Kriege mit Waffengewalt eroberten Lande_ gegenüber ganz

selbstverständlich war. Nur für das Großherzogtum Warschau, soweit

es an Rußland fiel, und _in dem Umfange, den der Zar festzusetzen

belieben würde_, bestimmten die Kongreßakten, daß es eine besondere

Verwaltung erhalten solle und daß es durch seine Konstitution (die

also zu gewähren war) unwiderruflich mit Rußland verbunden werde.

Die Weichselschiffahrt und der Handel zwischen den einzelnen Teilen

sollte frei bleiben. Der russische Anteil erhielt den Titel eines

Königreiches, der preußische den eines Großherzogtums.

Polnische Geschichte · 第 26 / 31 题