13. Kapitel.

Die beiden ersten Wahlkönige.

Die Frage der Nachfolge Siegmund Augusts, der ohne männliche

Nachkommenschaft geblieben war, wurde schon zu seinen Lebzeiten

erörtert. Der König, der in dritter Ehe wieder eine Habsburgerin

geheiratet hatte, neigte dazu, einen Habsburger auf den Thron zu

bringen, der Adel war in seiner Mehrheit für Johann Siegmund Zápolya

von Siebenbürgen, des Königs Neffen. Aber der Siebenbürger starb

1571, und ein Jahr später folgte ihm der letzte Jagiellone, 52 Jahre

alt, ins Grab, ohne daß die Thronfolge geregelt war.

Außer Ernst, dem Sohn Kaiser Maximilians II., und Stephan Báthory,

dem Nachfolger Zápolyas, tauchten andere Bewerber auf: Heinrich

von Valois, der Bruder Karls IX., König Johann von Schweden, der

Schwiegersohn Siegmund Augusts, Verwandte des Piastenhauses. Sogar

Iwan der Schreckliche ließ mitteilen, unter welchen Bedingungen er

bereit wäre, die Krone anzunehmen. Die Lage war neu, denn obwohl auch

die Jagiellonen in Polen Wahlkönige waren, so lagen die Verhältnisse

doch anders, da sie unter anderen Umständen auf den Thron gekommen

und, weil in Litauen erblich, die gegebenen Thronkandidaten waren.

Noch nicht einmal eine Wahlordnung war vorhanden.

Der kleinpolnische und der großpolnische Adel taten sich sofort in

_Konföderationen_ zusammen, um für die öffentliche Sicherheit und

die Grenze zu sorgen, eine Erscheinung, die sich von nun ab bei

jedem Interregnum wiederholte. Dann entspann sich zwischen den

beiden Religionsparteien ein Streit darüber, wer „$interrex$” sein

solle, der Primas oder der Kronmarschall, der gerade damals

Protestant war (Johann Firley). Die Großpolen und Katholiken

drangen mit ihrer Meinung durch und fortan war immer der

Erzbischof von Gnesen als Primas des Reichs „$interrex$”. Es wurde

ferner beschlossen, daß der Wahl ein Konvokationsreichstag in

Warschau vorauszugehen habe, und ein Interregnumsgericht ($sądy

kapturowe$) eingesetzt. Auch die Frage der Revision der Rechte

wurde erörtert und hierzu eine eigene Kommission eingesetzt.

Der _Konvokationsreichstag_ fand im Januar 1573 in Warschau

statt. Er bestätigte die Befugnisse des Primas und bestimmte

weiter, daß er den Wahlreichstag zu berufen und zu leiten und nach

erfolgter Abstimmung den König zu nominieren habe, während dem

Kronmarschall nur die öffentliche Verkündigung, die Promulgation,

des Gewählten zugestanden wurde. Nach der Konstitution von 1530,

betreffend die Wahl Siegmund Augusts, hatte die Wahl durch die

gesamte Szlachta zu geschehen. Das wollte die protestantische

Partei vernünftigerweise nicht aufrechterhalten wissen, aber auf

Veranlassung Johann Zamojskis beschloß der Konvokationsreichstag,

daß die Wahl „$viritim$”, durch den ganzen Adel zu geschehen habe,

nicht durch den gewöhnlichen Reichstag. Als Wahlort wurde ein Feld

am Dorfe Wola bei Warschau bestimmt, wodurch der Nähe wegen die

streng katholischen und konservativen Masowier das Übergewicht

erhielten.

Diese Niederlage veranlaßte die Protestanten, sich zu der

_Warschauer Konföderation_ zusammenzuschließen, mit dem Zweck, die

Ordnung aufrechtzuerhalten und die Freiheit des Bekenntnisses zu

sichern. Die Konföderationsakte wurde dem Reichstag vorgelegt und

von ihm einstimmig gebilligt, nur von den Bischöfen nicht. Sie war

der einzige Sieg der Protestanten, die sich hier zum ersten Male

_Dissidenten_ nannten, und wurde die einzige rechtliche Garantie

für die Freiheit ihres Bekenntnisses in Polen.

Zur _Wahl_ im April 1573 kamen etwa 40000 Edelleute zusammen, unter

ihnen allein 10000 Masowier. Nachdem der Nunzius, der in Zukunft

bei allen Wahlen mitwirkte, und die Gesandten der Bewerber gehört

worden waren, begann der Senat mit der Deputation der Szlachta in

einem „Szopa” (Schuppen) genannten Zelte die Korrektur der Rechte

zu beraten, die vom künftigen Könige bestätigt werden sollten. Die

Masowier zwangen zum Abbruch der langen Verhandlungen, vereitelten

also von neuem den Reformversuch, und so wurde dann am 4. Mai zur

Wahl unter den drei übrigbleibenden Kandidaten Ernst von Habsburg,

Johann von Schweden und Heinrich von Valois geschritten. Die

Geschicklichkeit und Rührigkeit des französischen Gesandten Montluc

im Verein mit den Anstrengungen des Nunzius sicherten die Wahl des

ungefährlichsten und meistbietenden, Heinrichs von Valois.

Die Bedingungen, unter denen _Heinrich von Valois_

(1573-1574) gewählt wurde, waren in den _$Pacta conventa$_

niedergelegt: ein ewiges Bündnis mit Frankreich, Errichtung

einer Flotte auf seine eigenen Kosten, im Kriegsfalle Ausrüstung

eines Heeres auf seine eigenen Kosten, Verwendung von 40000 fl.

für die Bedürfnisse des Landes aus eigenen Mitteln, Bezahlung der

Schulden Siegmund Augusts, Bestätigung der Privilegien und

Freiheiten. Diese letzte Bedingung war genauer in den _$Articuli

Henriciani$_ umschrieben: Der König erkennt die freie Wahl an und

verzichtet auf den Titel „Erbe des Reiches”; er sichert den

Dissidenten Bekenntnisfreiheit, erklärt ohne den Senat weder

Krieg noch schließt er Frieden, umgibt sich stets mit 16, der

Reihe nach abwechselnden Senatoren; er beruft das allgemeine

Aufgebot nur mit Zustimmung des Reichstages und teilt es nicht,

außer Landes besoldet er es; er beruft den Reichstag alle zwei

Jahre auf höchstens sechs Wochen und entbindet, falls er eine

dieser Bestimmungen verletzt, das Volk vom Gehorsam.

Von nun ab wurden jedem Könige „$Pacta conventa$” vorgelegt, die

$Articuli Henriciani$ aber gingen in die Staatsgrundgesetze über.

Die unheilvolle Bahn, die ununterbrochen abwärts führte, war nun

beschritten. Indem die Vererbbarkeit der Königswürde ausgeschlossen

wurde, wurde das Land mehrmals in jedem Jahrhundert den Wahlwirren

ausgesetzt, eine stete Politik unmöglich gemacht, der Hader der

Parteien gestärkt. Alle Schritte des Königs, der so wie so fast keine

Befugnisse mehr hatte, wurden durch die 16 „residierenden” Senatoren

überwacht. Der letzte Artikel, „$de non praestanda obedientia$”,

wurde ein Vorwand zu ständigem Aufruhr.

Es beginnt die bedeutsame Rolle der _Konföderationen_ in Polens

Geschichte, die zur Erreichung bestimmter Ziele durch den König,

den Reichstag oder Adelsparteien gebildet wurden, bestimmter Ziele,

die im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht zu erreichen waren.

Diese Konföderationen hatten ihre eigenen Reichstage, auf denen

glücklicherweise Stimmenmehrheit entschied, ihre eigene, aus Wahlen

hervorgehende Verwaltung, mit einem Marschall und Hetman oder

Generalregimentarius an der Spitze. Wenn die Konföderationen alle

Wojewodschaften umfaßten, dann hießen sie _Generalkonföderationen_.

Deren Leiter hatten diktatorische Gewalt, ihre Beschlüsse dieselbe

Geltung wie Reichstagskonstitutionen. Angesichts der schwerfälligen

Reichstagsverfassung und der erforderlichen Einstimmigkeit aller

Wojewodschaften bei Reichstagsbeschlüssen waren die Konföderationen

oft das einzige Mittel, aus den Schwierigkeiten herauszukommen. Es

bedarf keiner weiteren Ausführung, daß sie ebensooft in den Händen

ehrgeiziger oder verbrecherischer Männer dem Staate verderblich

wurden.

Heinrich von Valois, der erst Anfang 1574 ins Land kam, war

nicht gewillt, seine Versprechungen zu halten. Doch ehe es zu

ernsten Zwistigkeiten kam, starb sein Bruder. Noch im selben Jahre

verließ er daher bei Nacht und Nebel Polen, um den französischen

Thron zu besteigen.

Das Land sah sich, nachdem es Heinrich vergebens eine Frist zur

Rückkehr gegeben hatte, von neuem vor die Notwendigkeit einer Wahl

gestellt, die schon die ersten Zwistigkeiten herbeiführte (1576).

Die Senatorenpartei, Litauen und Preußen wählten Kaiser

Maximilian II., die Partei der Szlachta unter Führung Johann

Zamojskis und der Zborowski die letzte Jagiellonin Anna, die

Schwester Siegmund Augusts, und bestimmte gleichzeitig zu ihrem

Gatten _Stephan Báthory_ (1576-1586). Ein Bürgerkrieg stand

in Aussicht, denn die Szlachta hatte sich schnell Krakaus

bemächtigt, und die Kaiserlichen rüsteten ebenfalls. Da

starb Maximilian, der bereits den Eid auf die $Pacta

conventa$ in Wien geleistet hatte, und dem energischen Durchgreifen

Stephans gelang es, sich beim Adel Anerkennung zu verschaffen,

zuletzt, durch einen Feldzug (1576-1577), auch in Danzig.

Dieser begabte Fürst, der letzte große Staatsmann auf dem polnischen

Thron, trug sich mit weitschauenden Plänen für die Größe des Landes.

Wie er im Innern die königliche Macht zu stärken suchte und auch

stärkte, so wollte er nach außen durch Niederwerfung der Moskowiter,

der Tataren und Türken Polen die Vorherrschaft in Osteuropa

zurückerlangen.

Zunächst drängten die Vorgänge in Livland zum Waffengange mit

_Rußland_. Iwan der Schreckliche hatte die Wirren benutzt, um ganz

Livland mit Ausnahme von Riga zu verwüsten und an sich zu reißen. Ihm

mußte Stephan zuerst entgegentreten. Er sicherte sich den Frieden mit

den Türken, ließ den saporogischen Kosaken Iwan Podkowa, der diesen

Frieden nicht hielt, in Lemberg enthaupten und verstärkte seine

Streitkräfte durch Verbesserung der Artillerie und durch Einführung

einer Bauerninfanterie von den königlichen Gütern (jeder 20. Bauer).

1579 brach er mit 30000 Mann in Rußland ein, eroberte Polozk zurück,

gewann 1580 mit einem noch größeren Heere die wichtigen Grenzplätze

Welish, Usswjat (beide im Gouvernement Witebsk), Wjelikije Luki (Gouv.

Pskow) und stand im nächsten Jahre vor Pskow.

Alle Erfolge Iwans standen in Frage. Da entschloß er sich zu

einer Gesandtschaft an den Kaiser und den Papst, um über Stephans

„unchristliches Vorgehen” Beschwerde zu führen und seinen Anschluß

an Rom in Aussicht zu stellen, wenn man ihm einen günstigen Frieden

vermittle. Gregor XIII. war leichtgläubig genug, dieses Anerbieten

ernst zu nehmen. Er schickte den Jesuiten Antonio Possovino nach

Polen und Moskau, der sich eifrig um den Frieden bemühte. Da die

Belagerung von Pskow sich bis in den Winter hinzog und im polnischen

Heere Krankheiten ausbrachen, da vor allem die Szlachta den König ohne

Mittel ließ und ihm in unpatriotischer Weise entgegen war, hatten

die Bemühungen Erfolg. In Sapolje (Jam Zapolski) im Pskowschen wurde

1582 ein zehnjähriger Waffenstillstand geschlossen, der Polen Polozk

zurückbrachte, dazu Welish und die Teile Livlands, die Iwan früher

innehatte. Das Übergewicht, das Moskau unter den beiden Iwan erlangt

hatte, war vorläufig gebrochen.

Im Innern nahmen Religionsstreitigkeiten und Reformpläne den König

in Anspruch. Obwohl früher Protestant, glaubte er nur aus der

Wiederherstellung der Kircheneinheit eine Gesundung der Verhältnisse

erhoffen zu können. Er begünstigte daher eifrig die jesuitische

_Gegenreform_, die in Polen wie überall durch die Schule die

heranwachsende Generation für sich zu gewinnen suchte und in dem vor

kurzem noch so toleranten Lande den religiösen Fanatismus entfachte.

In Riga führte ihr Vorgehen, das auch anderwärts Unruhen verursachte,

im Verein mit der Einführung des gregorianischen Kalenders 1586

zur sogenannten _Kalenderrevolution_, die erst nach Stephans Tode

erstickt wurde (1589).

Im Kampfe wider die Adelsanarchie sind besonders die _Zborowskischen

Händel_ bekannt geworden. Stephan verdankte dieser Familie zum guten

Teil seine Wahl. Infolgedessen glaubte Samuel Zborowski, der zu

Heinrichs von Valois Zeiten einen Wapowski im Krakauer Schloßhof

erschlagen hatte, die Verbannung brechen zu dürfen. Darüber kam es

zu Empörungsversuchen und zum Hochverrat. Samuel wurde enthauptet

(1584), Christoph Zborowski aus dem Lande verbannt (1585).

Bedeutungsvoll war die _Gerichtsreform_. Da das Reichstagsgericht

als oberste Instanz in Zivilsachen nicht mehr genügte, setzte

Stephan unter großen Schwierigkeiten die Einsetzung eines

Tribunals für Polen (1578) und eines zweiten für Litauen

(1581) durch. Die _Tribunale_ wurden mit von den Landtagen

gewählten Deputierten besetzt und tagten abwechselnd alle

Halbjahre in Petrikau für Großpolen und in Lublin für Kleinpolen,

bzw. in Wilna und in Nowohorodok oder Minsk für Litauen. Die

Fälle, in denen es um Ehre und Leben eines Edelmannes ging,

blieben nach wie vor dem Reichstagsgericht vorbehalten.

1584 starb Iwan der Schreckliche. Sein Nachfolger wurde der

schwache Feodor I. Iwanowitsch. Stephan wollte nun den Kampf

wieder aufnehmen, er dachte sogar an eine Personalunion, ähnlich

wie sie zur Vereinigung Polens und Litauens geführt hatte. Dann

sollte ein Türkenkrieg folgen. Schon stand er in Verhandlungen mit

dem Papst, dem Kaiser, Spanien und Venedig, schon hatte er die

Landtage einberufen, als er plötzlich, 53 Jahre alt, in Grodno

starb, viel zu früh für das Land, das eben in geordnete

Verhältnisse zurückzukommen begann.

Polnische Geschichte · 第 19 / 31 题