Die beiden ersten Wahlkönige.
Die Frage der Nachfolge Siegmund Augusts, der ohne männliche
Nachkommenschaft geblieben war, wurde schon zu seinen Lebzeiten
erörtert. Der König, der in dritter Ehe wieder eine Habsburgerin
geheiratet hatte, neigte dazu, einen Habsburger auf den Thron zu
bringen, der Adel war in seiner Mehrheit für Johann Siegmund Zápolya
von Siebenbürgen, des Königs Neffen. Aber der Siebenbürger starb
1571, und ein Jahr später folgte ihm der letzte Jagiellone, 52 Jahre
alt, ins Grab, ohne daß die Thronfolge geregelt war.
Außer Ernst, dem Sohn Kaiser Maximilians II., und Stephan Báthory,
dem Nachfolger Zápolyas, tauchten andere Bewerber auf: Heinrich
von Valois, der Bruder Karls IX., König Johann von Schweden, der
Schwiegersohn Siegmund Augusts, Verwandte des Piastenhauses. Sogar
Iwan der Schreckliche ließ mitteilen, unter welchen Bedingungen er
bereit wäre, die Krone anzunehmen. Die Lage war neu, denn obwohl auch
die Jagiellonen in Polen Wahlkönige waren, so lagen die Verhältnisse
doch anders, da sie unter anderen Umständen auf den Thron gekommen
und, weil in Litauen erblich, die gegebenen Thronkandidaten waren.
Noch nicht einmal eine Wahlordnung war vorhanden.
Der kleinpolnische und der großpolnische Adel taten sich sofort in
_Konföderationen_ zusammen, um für die öffentliche Sicherheit und
die Grenze zu sorgen, eine Erscheinung, die sich von nun ab bei
jedem Interregnum wiederholte. Dann entspann sich zwischen den
beiden Religionsparteien ein Streit darüber, wer „$interrex$” sein
solle, der Primas oder der Kronmarschall, der gerade damals
Protestant war (Johann Firley). Die Großpolen und Katholiken
drangen mit ihrer Meinung durch und fortan war immer der
Erzbischof von Gnesen als Primas des Reichs „$interrex$”. Es wurde
ferner beschlossen, daß der Wahl ein Konvokationsreichstag in
Warschau vorauszugehen habe, und ein Interregnumsgericht ($sądy
kapturowe$) eingesetzt. Auch die Frage der Revision der Rechte
wurde erörtert und hierzu eine eigene Kommission eingesetzt.
Der _Konvokationsreichstag_ fand im Januar 1573 in Warschau
statt. Er bestätigte die Befugnisse des Primas und bestimmte
weiter, daß er den Wahlreichstag zu berufen und zu leiten und nach
erfolgter Abstimmung den König zu nominieren habe, während dem
Kronmarschall nur die öffentliche Verkündigung, die Promulgation,
des Gewählten zugestanden wurde. Nach der Konstitution von 1530,
betreffend die Wahl Siegmund Augusts, hatte die Wahl durch die
gesamte Szlachta zu geschehen. Das wollte die protestantische
Partei vernünftigerweise nicht aufrechterhalten wissen, aber auf
Veranlassung Johann Zamojskis beschloß der Konvokationsreichstag,
daß die Wahl „$viritim$”, durch den ganzen Adel zu geschehen habe,
nicht durch den gewöhnlichen Reichstag. Als Wahlort wurde ein Feld
am Dorfe Wola bei Warschau bestimmt, wodurch der Nähe wegen die
streng katholischen und konservativen Masowier das Übergewicht
erhielten.
Diese Niederlage veranlaßte die Protestanten, sich zu der
_Warschauer Konföderation_ zusammenzuschließen, mit dem Zweck, die
Ordnung aufrechtzuerhalten und die Freiheit des Bekenntnisses zu
sichern. Die Konföderationsakte wurde dem Reichstag vorgelegt und
von ihm einstimmig gebilligt, nur von den Bischöfen nicht. Sie war
der einzige Sieg der Protestanten, die sich hier zum ersten Male
_Dissidenten_ nannten, und wurde die einzige rechtliche Garantie
für die Freiheit ihres Bekenntnisses in Polen.
Zur _Wahl_ im April 1573 kamen etwa 40000 Edelleute zusammen, unter
ihnen allein 10000 Masowier. Nachdem der Nunzius, der in Zukunft
bei allen Wahlen mitwirkte, und die Gesandten der Bewerber gehört
worden waren, begann der Senat mit der Deputation der Szlachta in
einem „Szopa” (Schuppen) genannten Zelte die Korrektur der Rechte
zu beraten, die vom künftigen Könige bestätigt werden sollten. Die
Masowier zwangen zum Abbruch der langen Verhandlungen, vereitelten
also von neuem den Reformversuch, und so wurde dann am 4. Mai zur
Wahl unter den drei übrigbleibenden Kandidaten Ernst von Habsburg,
Johann von Schweden und Heinrich von Valois geschritten. Die
Geschicklichkeit und Rührigkeit des französischen Gesandten Montluc
im Verein mit den Anstrengungen des Nunzius sicherten die Wahl des
ungefährlichsten und meistbietenden, Heinrichs von Valois.
Die Bedingungen, unter denen _Heinrich von Valois_
(1573-1574) gewählt wurde, waren in den _$Pacta conventa$_
niedergelegt: ein ewiges Bündnis mit Frankreich, Errichtung
einer Flotte auf seine eigenen Kosten, im Kriegsfalle Ausrüstung
eines Heeres auf seine eigenen Kosten, Verwendung von 40000 fl.
für die Bedürfnisse des Landes aus eigenen Mitteln, Bezahlung der
Schulden Siegmund Augusts, Bestätigung der Privilegien und
Freiheiten. Diese letzte Bedingung war genauer in den _$Articuli
Henriciani$_ umschrieben: Der König erkennt die freie Wahl an und
verzichtet auf den Titel „Erbe des Reiches”; er sichert den
Dissidenten Bekenntnisfreiheit, erklärt ohne den Senat weder
Krieg noch schließt er Frieden, umgibt sich stets mit 16, der
Reihe nach abwechselnden Senatoren; er beruft das allgemeine
Aufgebot nur mit Zustimmung des Reichstages und teilt es nicht,
außer Landes besoldet er es; er beruft den Reichstag alle zwei
Jahre auf höchstens sechs Wochen und entbindet, falls er eine
dieser Bestimmungen verletzt, das Volk vom Gehorsam.
Von nun ab wurden jedem Könige „$Pacta conventa$” vorgelegt, die
$Articuli Henriciani$ aber gingen in die Staatsgrundgesetze über.
Die unheilvolle Bahn, die ununterbrochen abwärts führte, war nun
beschritten. Indem die Vererbbarkeit der Königswürde ausgeschlossen
wurde, wurde das Land mehrmals in jedem Jahrhundert den Wahlwirren
ausgesetzt, eine stete Politik unmöglich gemacht, der Hader der
Parteien gestärkt. Alle Schritte des Königs, der so wie so fast keine
Befugnisse mehr hatte, wurden durch die 16 „residierenden” Senatoren
überwacht. Der letzte Artikel, „$de non praestanda obedientia$”,
wurde ein Vorwand zu ständigem Aufruhr.
Es beginnt die bedeutsame Rolle der _Konföderationen_ in Polens
Geschichte, die zur Erreichung bestimmter Ziele durch den König,
den Reichstag oder Adelsparteien gebildet wurden, bestimmter Ziele,
die im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht zu erreichen waren.
Diese Konföderationen hatten ihre eigenen Reichstage, auf denen
glücklicherweise Stimmenmehrheit entschied, ihre eigene, aus Wahlen
hervorgehende Verwaltung, mit einem Marschall und Hetman oder
Generalregimentarius an der Spitze. Wenn die Konföderationen alle
Wojewodschaften umfaßten, dann hießen sie _Generalkonföderationen_.
Deren Leiter hatten diktatorische Gewalt, ihre Beschlüsse dieselbe
Geltung wie Reichstagskonstitutionen. Angesichts der schwerfälligen
Reichstagsverfassung und der erforderlichen Einstimmigkeit aller
Wojewodschaften bei Reichstagsbeschlüssen waren die Konföderationen
oft das einzige Mittel, aus den Schwierigkeiten herauszukommen. Es
bedarf keiner weiteren Ausführung, daß sie ebensooft in den Händen
ehrgeiziger oder verbrecherischer Männer dem Staate verderblich
wurden.
Heinrich von Valois, der erst Anfang 1574 ins Land kam, war
nicht gewillt, seine Versprechungen zu halten. Doch ehe es zu
ernsten Zwistigkeiten kam, starb sein Bruder. Noch im selben Jahre
verließ er daher bei Nacht und Nebel Polen, um den französischen
Thron zu besteigen.
Das Land sah sich, nachdem es Heinrich vergebens eine Frist zur
Rückkehr gegeben hatte, von neuem vor die Notwendigkeit einer Wahl
gestellt, die schon die ersten Zwistigkeiten herbeiführte (1576).
Die Senatorenpartei, Litauen und Preußen wählten Kaiser
Maximilian II., die Partei der Szlachta unter Führung Johann
Zamojskis und der Zborowski die letzte Jagiellonin Anna, die
Schwester Siegmund Augusts, und bestimmte gleichzeitig zu ihrem
Gatten _Stephan Báthory_ (1576-1586). Ein Bürgerkrieg stand
in Aussicht, denn die Szlachta hatte sich schnell Krakaus
bemächtigt, und die Kaiserlichen rüsteten ebenfalls. Da
starb Maximilian, der bereits den Eid auf die $Pacta
conventa$ in Wien geleistet hatte, und dem energischen Durchgreifen
Stephans gelang es, sich beim Adel Anerkennung zu verschaffen,
zuletzt, durch einen Feldzug (1576-1577), auch in Danzig.
Dieser begabte Fürst, der letzte große Staatsmann auf dem polnischen
Thron, trug sich mit weitschauenden Plänen für die Größe des Landes.
Wie er im Innern die königliche Macht zu stärken suchte und auch
stärkte, so wollte er nach außen durch Niederwerfung der Moskowiter,
der Tataren und Türken Polen die Vorherrschaft in Osteuropa
zurückerlangen.
Zunächst drängten die Vorgänge in Livland zum Waffengange mit
_Rußland_. Iwan der Schreckliche hatte die Wirren benutzt, um ganz
Livland mit Ausnahme von Riga zu verwüsten und an sich zu reißen. Ihm
mußte Stephan zuerst entgegentreten. Er sicherte sich den Frieden mit
den Türken, ließ den saporogischen Kosaken Iwan Podkowa, der diesen
Frieden nicht hielt, in Lemberg enthaupten und verstärkte seine
Streitkräfte durch Verbesserung der Artillerie und durch Einführung
einer Bauerninfanterie von den königlichen Gütern (jeder 20. Bauer).
1579 brach er mit 30000 Mann in Rußland ein, eroberte Polozk zurück,
gewann 1580 mit einem noch größeren Heere die wichtigen Grenzplätze
Welish, Usswjat (beide im Gouvernement Witebsk), Wjelikije Luki (Gouv.
Pskow) und stand im nächsten Jahre vor Pskow.
Alle Erfolge Iwans standen in Frage. Da entschloß er sich zu
einer Gesandtschaft an den Kaiser und den Papst, um über Stephans
„unchristliches Vorgehen” Beschwerde zu führen und seinen Anschluß
an Rom in Aussicht zu stellen, wenn man ihm einen günstigen Frieden
vermittle. Gregor XIII. war leichtgläubig genug, dieses Anerbieten
ernst zu nehmen. Er schickte den Jesuiten Antonio Possovino nach
Polen und Moskau, der sich eifrig um den Frieden bemühte. Da die
Belagerung von Pskow sich bis in den Winter hinzog und im polnischen
Heere Krankheiten ausbrachen, da vor allem die Szlachta den König ohne
Mittel ließ und ihm in unpatriotischer Weise entgegen war, hatten
die Bemühungen Erfolg. In Sapolje (Jam Zapolski) im Pskowschen wurde
1582 ein zehnjähriger Waffenstillstand geschlossen, der Polen Polozk
zurückbrachte, dazu Welish und die Teile Livlands, die Iwan früher
innehatte. Das Übergewicht, das Moskau unter den beiden Iwan erlangt
hatte, war vorläufig gebrochen.
Im Innern nahmen Religionsstreitigkeiten und Reformpläne den König
in Anspruch. Obwohl früher Protestant, glaubte er nur aus der
Wiederherstellung der Kircheneinheit eine Gesundung der Verhältnisse
erhoffen zu können. Er begünstigte daher eifrig die jesuitische
_Gegenreform_, die in Polen wie überall durch die Schule die
heranwachsende Generation für sich zu gewinnen suchte und in dem vor
kurzem noch so toleranten Lande den religiösen Fanatismus entfachte.
In Riga führte ihr Vorgehen, das auch anderwärts Unruhen verursachte,
im Verein mit der Einführung des gregorianischen Kalenders 1586
zur sogenannten _Kalenderrevolution_, die erst nach Stephans Tode
erstickt wurde (1589).
Im Kampfe wider die Adelsanarchie sind besonders die _Zborowskischen
Händel_ bekannt geworden. Stephan verdankte dieser Familie zum guten
Teil seine Wahl. Infolgedessen glaubte Samuel Zborowski, der zu
Heinrichs von Valois Zeiten einen Wapowski im Krakauer Schloßhof
erschlagen hatte, die Verbannung brechen zu dürfen. Darüber kam es
zu Empörungsversuchen und zum Hochverrat. Samuel wurde enthauptet
(1584), Christoph Zborowski aus dem Lande verbannt (1585).
Bedeutungsvoll war die _Gerichtsreform_. Da das Reichstagsgericht
als oberste Instanz in Zivilsachen nicht mehr genügte, setzte
Stephan unter großen Schwierigkeiten die Einsetzung eines
Tribunals für Polen (1578) und eines zweiten für Litauen
(1581) durch. Die _Tribunale_ wurden mit von den Landtagen
gewählten Deputierten besetzt und tagten abwechselnd alle
Halbjahre in Petrikau für Großpolen und in Lublin für Kleinpolen,
bzw. in Wilna und in Nowohorodok oder Minsk für Litauen. Die
Fälle, in denen es um Ehre und Leben eines Edelmannes ging,
blieben nach wie vor dem Reichstagsgericht vorbehalten.
1584 starb Iwan der Schreckliche. Sein Nachfolger wurde der
schwache Feodor I. Iwanowitsch. Stephan wollte nun den Kampf
wieder aufnehmen, er dachte sogar an eine Personalunion, ähnlich
wie sie zur Vereinigung Polens und Litauens geführt hatte. Dann
sollte ein Türkenkrieg folgen. Schon stand er in Verhandlungen mit
dem Papst, dem Kaiser, Spanien und Venedig, schon hatte er die
Landtage einberufen, als er plötzlich, 53 Jahre alt, in Grodno
starb, viel zu früh für das Land, das eben in geordnete
Verhältnisse zurückzukommen begann.