11. Kapitel.

Polen im Zeitalter der Reformation.

_Siegmund I. der Alte (1506-1548)_ war von allen Brüdern der

energischste und wohl auch der intelligenteste, mindestens Johann

Albrecht und namentlich Alexander an Geistesgaben weit überlegen, wie

er auch in der Lebensführung weniger wollüstig und genußsüchtig war

als die anderen. Eine Vorschule zu seiner Stellung hatte er außerdem

als Herzog von Glogau und Hauptmann der Niederlausitz (diese Würden

hatte ihm sein Bruder von Ungarn und Böhmen übertragen) bereits

durchgemacht. Polen brauchte aber auch einen kräftigen Herrscher, denn

die Schwierigkeiten, denen es entgegenging, waren groß. Moskowiter,

Tataren, Moldauer, Türken, Deutsch-Ritter, dazu um der ungarischen

Krone willen als neuer Feind Kaiser Maximilian dräuten von allen Seiten.

Zuerst geriet Siegmund mit Moskau in Streit (1507/08), veranlaßt

durch den Aufstand des Fürsten _Michael Glinskij_, den man,

wahrscheinlich mit Unrecht, der Vergiftung Alexanders, mit

mehr Recht aber der Absicht beschuldigte, er wolle ein eigenes

litauisch-russisches Fürstentum errichten. Dem Fürsten blieb, nachdem

er seinen Widersacher, den litauischen Marschall Zabrzeziński, gegen

den er kein Recht zu finden glaubte, in Grodno erschlagen hatte, gar

nichts übrig, als in der Empörung sein Heil zu suchen. Er stützte

sich auf Wassilij, den Sohn Iwans III., der das wichtige Smolensk

zu gewinnen trachtete, auf Mengli Girei, den alten Widersacher

Litauens, und auf Bogdan, den neuen Hospodar der Moldau. Der Sieg

des Hetmans Konstantin Ostrogski bei Orscha (1508) machte dem Kriege

ein Ende. Glinskij mußte nach Moskau fliehen, mit Wassilij wurde auf

der Grundlage des Waffenstillstands von 1503 ein endgültiger Friede

vereinbart. 1509 schloß auch der Hospodar, nach einem Siege des

Kronhetmans Nikolaus Kamieniecki am Dnjestr, Frieden. Die Einfälle

der Tataren hörten jedoch erst 1512 für einige Zeit auf, nachdem

beide Hetmans bei Wiśniowiec (südlich von Krzemieniec) einen Sieg

errungen hatten. Mengli Girei trat zur Abwechslung sogar jetzt einmal

in nähere Beziehungen zu Polen.

Diese für Moskau bedrohlichen Beziehungen wurden direkt, die

Nebenbuhlerschaft um die ungarische Krone wurde indirekt der Anlaß

zu einem _zweiten Kriege mit Moskau_ (1512-1522). Da Władysław von

Ungarn und Böhmen nur einen minderjährigen Sohn hatte, so war dort

eine Regentschaft zu erwarten. Um sich diese und damit vielleicht

später einmal den Thron zu sichern, heiratete Siegmund Anfang 1512

Barbara Zápolya, die Tochter des mächtigsten ungarischen Magnaten.

Kaiser Maximilian, der die alten Erbansprüche seines Hauses auf

jene Krone aufrechterhielt, bildete daraufhin eine antipolnische

Koalition, in die auch Wassilij eintrat. Von kaiserlichen Ingenieuren

und Geschützmeistern begleitet, wagte er den zweiten Zug. Anfang und

Ende 1513 belagerte er zweimal vergeblich Smolensk, erst bei der

dritten Belagerung im Juli 1514 gelangte, wahrscheinlich auf Glinskijs

Bemühungen hin, der wichtige Platz durch Verrat des Bischofs in seine

Hände. Zwar siegte Konstantin Ostrogski am 8. September desselben

Jahres in glänzender Weise bei Orscha, aber auch die Tatareneinfälle

in Rußland hörten auf, als im Frühjahr 1515 Mengli Girei starb. Die

kriegerischen Aktionen erlahmten, da Moskau durch die Streitigkeiten

zwischen den Tataren, Polen durch die europäischen Angelegenheiten in

Anspruch genommen wurde, auch die polnische Heeresorganisation eine

nachhaltige Kriegsführung unmöglich machte. So blieb Smolensk, als man

1522 den elfjährigen Waffenstillstand schloß, in den Händen der Russen.

Kaiser Max hatte noch zwei andere Bundesgenossen, durch die er auf den

König einwirken konnte. Der eine war der neue _Hochmeister_, Markgraf

_Albrecht von Brandenburg-Ansbach_, der Sohn von Siegmunds Schwester,

der, 1510 gewählt, die Eidesleistung ebenso wie sein Vorgänger

verweigerte und, vom Kaiser ermutigt, zum Kriege rüstete. Der andere

war die österreicherfreundliche Partei in Polen, die unter dem Kanzler

Christoph Szydłowiecki und dem Unterkanzler Peter Tomicki im Verein mit

Władysław von Ungarn gegen die ungarisch-böhmischen Pläne des Königs

arbeitete. Daher hielt es Siegmund für geraten, sich mit dem Kaiser zu

vertragen. Am 22. Juli 1515 schlossen die beiden Jagiellonen-Könige

mit dem Kaiser zu _Wien_ jenen denkwürdigen _Vertrag_ ab, der

die Weltmachtpläne des Jagiellonenhauses zu Grabe trug und die

Geburtsstunde des heutigen Österreich bedeutet. Durch eine Doppelheirat

zwischen Władysławs Kindern und seinen Enkelkindern befestigte

Maximilian die Erbansprüche seines Hauses, und ausdrücklich wurde

bestimmt, daß im Falle des erblosen Todes Ludwigs die Krone seiner

Schwester, d. h. dem Hause Habsburg zufallen solle. Siegmund erlangte

dafür, daß der Kaiser von seiner Verbindung mit Moskau und dem Orden

abließ. _Polens Bestrebungen richteten sich fortan nach dem Osten.

Der_ _Kampf mit Rußland füllt die weiteren Jahrhunderte polnischer

Geschichte aus._ Nach dem Tode Barbara Zápolyas trat auch Siegmund

durch seine zweite Ehe (1518) mit Bona Sforza, der Tochter Giovanni

Galeazzos von Mailand und Bari, von neuem in ein verwandtschaftliches

Verhältnis zu den Habsburgern, deren Blut ja schon durch seine Mutter

in seinen Adern floß.

Er konnte sich nunmehr ohne Befürchtungen der Ordnung der

_preußischen Angelegenheiten_ widmen. Albrecht hatte, als der Kaiser

ihn preisgab, den Mut nicht sinken lassen. Durch Verzicht auf das

Wiedereinlösungsrecht der Neumark sicherte er sich 1517 die Hilfe

Joachims von Brandenburg, durch einen Vertrag mit Wassilij 1518

diejenige Moskaus. Erst nach Maximilians Tode, als die Kaiserwahl ganz

Deutschland in Anspruch nahm, wagte Siegmund vorzugehen, nachdem er

sich der wohlwollenden Neutralität Boguslaws von Pommern vergewissert

hatte. Der Erfolg der hauptsächlich ins Jahr 1520 fallenden Kämpfe war

wechselnd, doch vorwiegend den Polen günstig, so daß der Hochmeister

sich 1521 zu Thorn zu einem vierjährigen, durch die Vermittelung Karls

V. herbeigeführten Waffenstillstand entschließen mußte.

Inzwischen war die _Reformation_ im Ordenslande wie in Polen

eingedrungen, wo sie an dem trotz aller Unterdrückungen noch immer

lebendigen husitischen Geiste vieler Edelleute und an den deutschen

Städten sofort einen festen Anhalt fand. In der letzten Zeit vor

Luthers Auftreten hatte auch der Humanismus als Gärungsstoff gewirkt,

und bereits 1515 hatte ein Sendschreiben Bernhards von Lublin an Simon

von Krakau, das das Evangelium als allgemeine Richtschnur des Glaubens

hinstellte, ungeheures Aufsehen erregt. In Danzig führte 1518 der

Dominikaner Jakob Knade, in Posen 1522 der Domprediger Andreas Samuel,

dem Johann Seklucyan folgte, die neue Lehre ein. Krakau und Thorn

hatten in derselben Zeit viele Protestanten. Obwohl ein königliches

Edikt schon 1520 bei Strafe der Güterkonfiskation und der Verbannung

die Verbreitung Lutherscher Schriften verbot, obwohl Siegmund 1522

dieses Edikt für Krakau nochmals wiederholte, obwohl er 1523 ein

neues Edikt erließ, das jeden, der sich der Neuerung anschloß oder

reformatorische Schriften verbreitete, mit dem Scheiterhaufen bedrohte,

obwohl er eine Inquisitionskommission einsetzte und eine Synode

unter dem Erzbischof Johann Łaski von Gnesen sich mit der Ketzerei

beschäftigte, ließ sich der Fortgang der Bewegung nicht aufhalten. So

viele Studenten aus Deutschland zurückkamen, so viele Apostel sorgten

für Verbreitung der lutherischen Lehren.

Im Ordensland aber brachte die schnelle Ausbreitung der Reformation

und der Rat Luthers den Hochmeister, der sah, daß er auf Hilfe von

Deutschland nicht rechnen konnte, auf den Gedanken, den _Orden zu

säkularisieren_. Durch Vermittlung des Markgrafen Georg von Brandenburg

und des Herzogs Friedrich von Liegnitz, vom Kanzler Szydłowiecki

unterstützt, ward der König für diesen Plan gewonnen. Er gab um so eher

nach, als er andernfalls befürchten mußte, daß die westpreußischen

Protestanten, namentlich die Danziger, die ihren katholisch gesinnten

Rat vertrieben und trotz königlichem Gebote nicht wieder aufgenommen

hatten, mit dem Hochmeister gemeinsame Sache machen würden. Am 8. April

1525 wurde der Friede geschlossen. Der Friedensvertrag bestimmte, daß

der neue Herzog dem Könige als seinem Oberherrn den Eid zu leisten

habe, daß bei einem Aussterben der männlichen Nachkommenschaft des

Herzogs und seiner Brüder Preußen an die Krone zurückfallen solle, daß

Albrecht in Kriegsbedrängnissen mit 100 gerüsteten Reitern Hilfe zu

leisten habe, daß der Handel zwischen beiden Staaten frei sei, daß

der Herzog ebenso wie Elbing, Danzig und Thorn -- diese Einbeziehung

westpreußischer Städte ist für die Sonderstellung Westpreußens

charakteristisch -- auf das Münzrecht verzichten müsse. Am 10. April

leistete Herzog Albrecht auf dem Markte zu Krakau den Huldigungseid.

Der ruhmreiche Deutsche Orden war in dem Lande seiner Größe

dahingesunken.

So unheilvoll dieser Vertrag für Polens Zukunft wurde, für den

Augenblick war das Land von einem unruhigen Nachbar befreit, und

Siegmund konnte daran gehen, die Danziger für ihre reformatorische

Widersetzlichkeit zu züchtigen (1526). Durch lügnerische

Freundlichkeit wußte er die Stadt von jedem Widerstande abzubringen.

Als er aber wider die Privilegien mit zuviel Kriegsvolk eingezogen

war, ließ er, entgegen seinen feierlichsten Versprechungen „auf des

Königs Ehre, Helm und Schild”, dreizehn Bürger enthaupten, viele

verbannen und die Stadt durch ein Schreckensregiment einschüchtern.

Das war der polnische Dank für Danzigs Eifer im preußischen Bunde,

eine harte, aber verdiente Vergeltung seines Treubruchs gegenüber

dem Orden. Auf die Dauer hat natürlich auch dieses Blutgericht die

Reformation in Danzig nicht aufhalten können.

Im gleichen Jahre trat eine Regelung auch der _masowischen Frage_ ein.

Der letzte Herzog aus der entnervten masowischen Piastenlinie, Janusz,

starb 1526. Somit fiel der Rest jener Landschaft an die Krone zurück.

Es wurde nunmehr eine eigene Wojewodschaft Masowien gebildet, in der

das masowische Statut Grundlage der Rechtsverhältnisse blieb.

In der ungarisch-böhmischen Frage war Siegmund weniger glücklich als in

der preußischen und masowischen. Als sein Neffe Ludwig 1526 bei Mohacz

umgekommen war, dachte er zwar nicht an die Innehaltung des Wiener

Vertrags, mußte aber zusehen, wie Böhmen an Ferdinand kam, Ungarn

zwischen diesem, Johann Zápolya und dem Sultan geteilt wurde. Doch

hatte er wenigstens die Genugtuung, Zápolya auf allerlei Weise gegen

den Habsburger unterstützen zu können. 1539 vermählte er dessen Sohn

Johann Siegmund Zápolya seiner Tochter Isabella, was für zukünftige

Thronbewerbungen bedeutsam wurde.

1533 lief der elfjährige Waffenstillstand mit _Moskau_ ab, und im

selben Jahre starb Wassilij. Siegmund gedachte sich die Regentschaft

für den minderjährigen Iwan zunutze zu machen und begann 1534 den

Krieg, in dem Johann Tarnowski 1535 Starodub am Dnjepr eroberte,

Smolensk aber nicht genommen werden konnte. Nach zwei Jahren wurde der

Krieg wiederum durch einen Waffenstillstand, diesmal von sieben Jahren,

beendigt.

Es müßte auffällig erscheinen, daß der König trotz einzelner Siege

niemals durchgreifende Erfolge errang, wenn nicht die veraltete

Heeresorganisation den Schlüssel zum Verständnis böte. Noch immer

war der König auf das allgemeine Aufgebot angewiesen, das schon so

oft versagt hatte und eigentlich nur in der Zeit von der Ernte bis

zur neuen Aussaat, also gerade in der zum Kriegführen ungünstigsten

Zeit zur Verfügung stand. Die Zügellosigkeit dieses Heerbannes konnte

einigermaßen kriegsgewohnten und gutgeführten Truppen gegenüber

nicht standhalten, am wenigsten den stehenden Heeren gegenüber, die

allerorts jetzt aufkamen. Daneben war die Ansammlung von Adligen

insofern eine große Gefahr, als diese günstige Gelegenheit gern zur

Erpressung neuer Privilegien benutzt wurde, wie auch zu Siegmunds

Zeiten der „_Hahnenkrieg_” von 1537 wieder bewies. In Lemberg war ein

starkes Aufgebot, angeblich 150000 Mann, zusammengekommen, um gegen

den Hospodar Petrillo zu Felde zu ziehen. Statt dessen aber erhoben

sie sich unter Peter Kmita und den beiden Zborowskis gegen die seit

der Sforzaschen Heirat in der Verwaltung eingerissenen Mißbräuche.

Der König mußte nachgeben, wenn er auch auf dem nächsten Reichstage

den Zborowskis wegen Hochverrats den Prozeß machen ließ.

All das bewog ihn, auf eine _Änderung der Heeresorganisation_ zu

sinnen, vor allem nach einem stehenden Heere zu streben. Dazu aber

war vor allem eine _Reform des Finanzwesens_ notwendig, und so

finden wir auf fast allen Reichstagen dahingehende Beschlüsse und

Konstitutionen, die freilich auf dem Papier stehen blieben. Es ist

notwendig, auf die wichtigsten Versuche einzugehen. 1512 wurde das

ganze Land in fünf Bezirke eingeteilt, von denen jeder fünf Jahre

lang die Mannschaft für den östlichen Kriegsschauplatz stellen

sollte. Wer nicht in den Krieg zog, sollte je nach Besitz eine Abgabe

zahlen, zu deren Festsetzung eine Einschätzungskommission gebildet

wurde. Infolge Widersetzlichkeit vieler scheiterte die Ausführung.

1527 blieb ein neuer Anlauf in dieser Richtung erfolglos. 1535 griff

man auf die Beschlüsse von 1504 zurück und wollte die Exekution der

nach Erlaß der damaligen Konstitution verpfändeten oder verschenkten

königlichen Güter durchführen. Kam dieser Gedanke auch diesmal noch

nicht zur Verwirklichung, so blieb er doch lebendig und spielte

späterhin eine Rolle. Siegmund blieb auf die bisherigen kriegerischen

Mittel angewiesen. Nur in der Ukraine gelang es ihm, durch teilweise

Organisation der Kosaken eine brauchbare Grenzwache gegen die Tataren

zu bilden.

Dieser Adel, der kein Opfer bringen wollte, war um so begehrlicher

in der Beanspruchung von Privilegien. Die Knebelung der Bauern und

die Ausschließung der Städte wurde unter Siegmunds Regierung vollends

durchgeführt. Schon 1511 hob der Reichstag zu Petrikau das Recht

der _Bauern_ auf, ihre Kinder bis zum zwölften Jahre in die Schule

zu schicken oder ein Handwerk lernen zu lassen, weil dieses Recht

„unbillig und der gemeinen Freiheit entgegen” sei! Dann benutzte

der Adel nach alter Sitte den preußischen Krieg, um in Bromberg

1520 und in Thorn 1521 eine Verschärfung der Bestimmungen über die

Freizügigkeit und die Einführung von Frondiensten zu erlangen. Die

Patrimonialgerichtsbarkeit ward immer weiter ausgedehnt, und die

Bauern versanken in jenen tierischen Zustand, aus dem in Großpolen

erst die preußische Herrschaft sie erlöste. Die _Städte_ aber wurden

der Willkür des Adels insofern preisgegeben, als die Aufsicht über

Handel und Gewerbe den Wojewoden übertragen wurde.

Mit in diesem Fehlen einer breiten Unterschicht ist der endliche

Mißerfolg der _Reformation_ zu suchen, die ja überhaupt in ihrer

germanischen Prägung, mit der Selbstverantwortlichkeit als Zentrum, dem

slawischen Geiste nicht entsprach. Vorläufig freilich dauerte trotz

aller Edikte die Ausbreitung fort. Man rief 1534 die Wittenberger

Studenten zurück und ließ sie ihre Irrtümer abschwören, wenn sie in

den Staatsdienst treten wollten. Man dehnte 1540 dieses Verbot auch

auf Leipzig aus, man wiederholte 1542 und 1544 die Verbote, aber

ohne Wirkung. Selbst die Krakauer Universität wies eine Reihe sehr

freier Lehrer auf. Die Königin Bona, ein zuchtloses und habgieriges

Weib, dessen Einfluß die guten Anfänge Siegmunds verdorben hatte,

unterstützte aus selbstsüchtigen Motiven die Neuerung. Ihr Beichtvater,

der Franziskaner Lismanini, stand an der Spitze einer geheimen

reformatorischen Gesellschaft, der hervorragende Gelehrte und sogar

die nachmaligen Bischöfe Andreas Zebrzydowski von Krakau und Johann

Uchański von Gnesen angehörten. Ihr Liebhaber, der Hofmarschall Johann

Firley, wurde unter der nächsten Regierung der Führer der Protestanten.

In Kleinpolen traten die Geistlichen gegen Rom auf; der Rektor Jakob

Sylvius von Krzemien ließ als erster 1547 die Messe ganz fallen, und

Johann Łaski, des Gnesener Erzbischofs Neffe, errang bedeutende Erfolge

für Calvins Lehre. In Wilna gründete der Litauer Abraham Kulwa eine

deutsch-protestantische Schule, nach deren Unterdrückung sich der

Thronfolger als eifriger Beschützer der neuen Lehre erwies. (Schon 1539

widmete Calvin diesem Prinzen seine Auslegung des Hebräerbriefes.)

Zu einer über das ganze Land verbreiteten Organisation brachten es die

Protestanten aber unter Siegmunds Regierung nicht.

Um seinem und Bonas einzigen Sohn Siegmund August die Thronfolge zu

sichern, hatte Siegmund ihn bereits 1529 zum Großfürsten von Litauen

und 1530 zum König von Polen wählen und krönen lassen. Der König mußte

jedoch bei diesem außerordentlichen Falle bezeugen, daß das gegen

das Gewohnheitsrecht gehe, und dieses Gewohnheitsrecht wurde zum

Staatsrecht dadurch, daß er bestimmte, nach wie vor solle in Zukunft

bei Erledigung des Thrones oder bei einer sonst notwendig werdenden

Wahl zuvor ein Wahlreichstag einberufen werden. Als Siegmund August 15

Jahre alt wurde (1535), mußte er den Eid auf alle Rechte und Freiheiten

der Stände leisten und 1537 schwören, daß er sich bei Lebzeiten des

Vaters der Regierung enthalten werde. 1543 vermählte Siegmund den

Thronfolger mit Elisabeth, der Tochter des römischen Königs Ferdinand.

Aber im übernächsten Jahre wurde seine Ehe durch Elisabeths Tod gelöst,

wie man sagt, weil Bona ihre Schwiegertochter vergiftet hatte. In

Litauen, dessen Verwaltung ihm übertragen worden war, heiratete er

bald heimlich die schöne litauische Magnatin Barbara Radziwill, deren

Vater, Oheim und Brüder Kaiser Karl zu Herzögen ernannte und in den

Reichsfürstenstand erhob, um sie ebenbürtig zu machen. Von da ab haben

die Radziwills eine hervorragende Rolle in der polnischen Geschichte

gespielt.

Als Siegmund starb, ging infolge der getroffenen Vorsorge der

Thronwechsel ohne Aufregung und Streit vonstatten. _Siegmund August_

(1548-1572), schwächer als der Vater, wieder ein echter Jagiellone,

trat in den auswärtigen Beziehungen weniger hervor, verfolgte dafür

aber im Innern des Vaters Staatsreformpläne um so eifriger weiter.

Sein einziges großes auswärtiges Unternehmen war der _Streit um

Livland_ (1557-1571).

Die Stellung des Erzbischofs von Riga, der der Lehenshoheit des

Ordens nicht unterstand, hatte dort von jeher schwere innere

Kämpfe hervorgerufen und führte nunmehr, nach der Säkularisation

Preußens, zur Auflösung. Vier Bewerber stritten sich um das Erbe:

Polen, Moskau, Schweden und Dänemark, daneben hatte auch das Reich

Ansprüche auf das Land. Erzbischof war seit 1539 Markgraf Wilhelm von

Brandenburg, der Bruder des Herzogs von Preußen, Ordensmeister seit

1550 der kriegerische Wilhelm von Fürstenberg. Der Erzbischof hielt

im Einvernehmen mit dem Herzog zu Polen, der Ordensmeister hatte

1554 einen Garantievertrag mit Iwan dem Schrecklichen geschlossen.

Da wurden 1556 Briefe des Erzbischofs aufgefangen, die seine

landesverräterischen Pläne veröffentlichten, und der Erzbischof

gefangen gesetzt. Er erflehte von Polen Hilfe, das alsbald ein Heer

von angeblich 100000 Mann nach der Grenze schickte. Der Orden bat um

Frieden und mußte den Erzbischof wieder einsetzen (1557).

Iwan konnte diesen Sieg des polnischen Einflusses nicht ruhig mit

ansehen, denn der Besitz der baltischen Küsten war für Rußland eine

Lebensfrage. Er brach noch im Jahre 1557 in Livland ein und eroberte

im nächsten Jahre Dorpat, Narwa und andere Städte. Die Schweden nahmen

Estland, die Dänen einen Teil Kurlands und die Insel Ösel. Nach dem

Tode Fürstenbergs wählte die polnische Partei _Gotthard Kettler_ zum

Ordensmeister, der 1561 in Gemeinschaft mit dem Erzbischof das Land

dem Polenkönige auftrug. Er trat aus dem Orden aus und erhielt Kurland

und Semgallen mit der Residenz Mitau als Herzogtum zu Lehen mit Sitz

und Stimme im polnischen Senat. Livland wurde Polen einverleibt, unter

Garantierung der deutschen Sprache und Verwaltung und der Freiheit der

Augsburger Konfession.

Aus diesem Vertrage entbrannte ein _polnisch-russischer_ Krieg, in dem

Iwan 1563 Plock eroberte, das er mitsamt dem oberen Teile Livlands

auch im Frieden behielt, trotz etlicher polnischer Siege. Der Krieg

hatte also wieder eine russische Landschaft von Polen abgerissen

und obendrein in Livland einen neuen russisch-polnischen Zankapfel

geschaffen. Außerdem hatte er den König veranlaßt, dem Kurfürsten

Joachim von Brandenburg für den Fall des Aussterbens der Ansbacher

Linie die Erbfolge in Preußen zuzugestehen (1563), wodurch Polen bald

ein neuer Feind im Westen erstand.

In gleicher Weise mußte Siegmund August sich bei der _Staatsreform_ mit

halben Erfolgen begnügen, obwohl er immerhin mehr erreichte als sein

Vater. Aus den Debatten auf den Reichstagen und aus den zahlreichen

Reformschriften hatten sich nach und nach folgende Forderungen

herausgeschält: 1. die Exekution der Güter, von der bereits die Rede

war, 2. die Reform des Finanzwesens, des Heeres, der Rechtspflege

und der Verwaltung, 3. volkswirtschaftliche Reformen, 4. die engere

Angliederung Preußens und Litauens an die Krone.

Der bekannteste dieser Schriftsteller war Andreas Friccius (Frick

oder Fritsch, genannt Modrzewski, † 1572), ein der Reformation

freundlicher Deutscher, dessen 1551 zuerst erschienene Schrift „$De

emendanda republica$” sogar für die Bauern energisch eintrat.

Es bildete sich ein Kreis von Abgeordneten, die in dieser Richtung

zusammengingen, an ihrer Spitze Hieronymus Ossoliński, Raphael

Leszczyński (beide der Reformation ergeben) und der Russe Nikolaus

Siennicki.

1555 stand das _ganze_ Programm zum ersten Male auf der Tagesordnung

des Reichstages, zugleich mit einer _polnischen Nationalkirche_.

Dieser letzte Punkt, der auf nichts anderes abzielte als auf die

Abschaffung des Zölibats, Reichung des Abendmahles in beiden Gestalten

und Einführung der Volkssprache in die Liturgie, hätte eine Annäherung

an die griechische Kirche bedeutet und sicherlich das Verhältnis der

orthodoxen und der unierten Untertanen zu den Polen enger gestaltet.

Das wäre im Interesse der Treuhaltung dieser Untertanen gegenüber den

russischen Eroberungsgelüsten wünschenswert gewesen, aber der König

kam zu keinem Entschluß. Er verschob die Frage von einem Reichstag zum

anderen, bis der gelehrte Bischof von Ermland, _Stanislaus Hosius_,

1564 mit dem Apostolischen Nunzius Francesco Commendoni vom Tridentiner

Konzil zurückkehrte. Aus des Nunzius Hand nahm der König feierlich

die „$Decreta Concilii Tridentini$” entgegen und auf dem Reichstage

von 1565 erklärt er gegenüber den nationalen Bestrebungen, daß er als

Katholik leben und sterben wolle.

Im selben Jahre brachte Hosius die _Jesuiten_ ins Land, zuerst nach

seiner Residenz Braunsberg, die mit Eifer die _Gegenreformation_

begannen. Die Protestanten vermochten infolge ihrer Zersplitterung

-- es waren 1548 noch die böhmischen Brüder, aus Böhmen vertriebene,

kirchlich wohlorganisierte Husiten, hinzugekommen, die große

Verbreitung gewannen, ferner durch Francesco Stancar und durch Lelio

Socino die Sekte der Antitrinitarier, auch Neuarianer oder Sozinianer

genannt, die besonders in Klein-Rußland und Klein-Polen Anhang fanden

-- keinen eigentlichen Widerstand entgegenzusetzen. Erst 1570 kam es

zwischen den Lutheranern, Calvinern und böhmischen Brüdern in Sandomir

zu einer Einigung, als sogenanntes _polnisches Bekenntnis_.

Um zu den staatlichen Reformen zurückzukehren, so wurde am

wirkungsvollsten noch die Güterexekution durchgeführt, durch

den _Exekutionsreichstag_ von 1562, obwohl an eine allgemeine

Zurückgewinnung der zu Unrecht besessenen Güter nicht gedacht werden

darf.

Mehrere Reichstage, zuletzt der von Petrikau 1567, beschäftigten

sich mit der Exekution. Es wurde festgesetzt, daß drei Viertel der

Einnahmen für die Hofhaltung und Verwaltung, ein Viertel für ein

stehendes Heer, das sogenannte „Viertelsheer” ($Kwarciane wojsko$),

verwendet werden sollten. Als man zu Ende war, hatte man zwar eine

beträchtliche Anzahl von Magnatenbesitzungen verkleinert, also

demokratisierend gewirkt, aber doch nicht so viel erreicht, daß ein

nur irgend nennenswertes Heer unterhalten werden konnte. Das Viertel

mußte daher späterhin verdoppelt werden. Von diesen Exekutionen her

tritt auch das „Brot der verdienten Leute” ($panis bene merentium$)

auf, Güter, die der König verdienten Männern gegen einen sehr

niedrig bemessenen Zins zu lebenslänglicher Nutzung verlieh, wodurch

der Wirtschaftsstand dieser Güter selbstverständlich nicht verbessert

wurde.

1565 kam in Petrikau die _kirchliche Gerichtsbarkeit_ an die Reihe.

Man ließ sie zwar bestehen, entzog ihr aber die Unterstützung der

weltlichen Gewalt, nachdem schon 1562 ein _Toleranzedikt_ mit

ähnlichen Bestimmungen ergangen war.

Die Reform des Heeres, der Verwaltung und Gerichtsbarkeit blieb

unerledigt, da der Adel über das Fehlschlagen der kirchlichen

Hoffnungen erbittert war. Dafür wurden aber, gleichfalls 1565, die

_wirtschaftlichen „Reformen”_ in Angriff genommen, indem nämlich die

Städte zugunsten des Adels schwer geschädigt wurden. (Die Bauern

waren zur Zufriedenheit der Szlachta bereits genügend „reformiert”

worden!) Man gab nämlich die Ausfuhr von Rohstoffen und die Einfuhr

von Fabrikaten frei, verbot aber die Ausfuhr der letzteren. Das war

der letzte, vernichtende Schlag, der die Städte traf und der ihren

Niedergang noch weiter beschleunigte. Denn man untergrub ihnen die

Grundlage ihres Wohlstandes und ihrer Fähigkeit, all die Lasten

zu tragen: Handel und Gewerbe. Ist es ein Zufall, daß gerade 1565

zu Neujahr der polnische Stadtschreiber von Kosten, das um 1400

noch völlig deutsch war, eintragen konnte: „$Ad annum Dom. 1565

lingua Polonica feliciter incipit$”? Der Weg vom Deutschen über das

Lateinische zum Polnischen war in den Städten vollendet....

Der letzte Punkt des Reformprojektes, die engere Vereinigung der

einzelnen Landesteile, fand seine Erledigung durch die berühmte

_„Union” von Lublin_, 1569, die eigentlich gar keine Union mehr,

sondern eine Einverleibung ist, und die auf Seiten der nichtpolnischen

Kontrahenten gar nicht so freiwillig war, wie die Polen es darzustellen

liebten.

Die Litauer waren zu dem Unionsreichstag -- vier Reichstage hatten sich

bereits vergeblich mit der Frage befaßt -- in ablehnender Gesinnung

gekommen. Der König, dem um des Kampfes gegen Moskau willen viel an

der Einigung gelegen war, hatte bereits auf sein Erbrecht in Litauen

verzichtet und den großfürstlichen Stuhl unter das Wahlrecht gestellt,

um auch dieses formelle Hindernis aus dem Wege zu räumen. Aber die

Litauer brachen die Verhandlungen ab und entfernten sich. Da beschloß

man, die Union „$in contumaciam$” einzuführen, d. h. Litauen ungefragt

einzuverleiben, nötigenfalls durch einen Krieg. Die Abgeordneten von

Podlasie, Wolynien und Kijew hatten sich ohnehin mit den Nordlitauern

nicht einverstanden erklärt und um Einverleibung in die Krone gebeten,

die ihnen auch gewährt wurde. Sie behielten ihre Selbstverwaltung,

das litauische Statut, Wahrung der ruthenischen Sprache und erhielten

Gleichstellung des Adels, auch des orthodoxen, mit dem polnischen: „Die

Freien mit den Freien, die Gleichen mit den Gleichen”, wie es hieß. Nun

besannen sich auch die litauischen Magnaten, die ohnehin zu Hause den

auf die demokratisch regierten Polen neidischen Kleinadel zu fürchten

hatten. Am 1. Juli 1569 wurde die Union ausgerufen, unter Tränen

der Abgeordneten, wie gemeldet wird. Auf polnischer Seite waren es

Freudentränen, auf litauischer Tränen des Schmerzes und der Wut, denn

der Vertrag bestimmte: 1. Polen und Litauen bilden einen, unteilbaren

„Leichnam”, 2. sie haben einen gemeinsamen König, den sie auf einem

gemeinsamen Wahlreichstage wählen und gemeinsam in Krakau krönen, 3.

die Reichstage sind gemeinsam, 4. die Münze ist gemeinsam, 5. die

Ansiedlung in allen Landesteilen steht frei, 6. Wolynien, Kijew und

Podlasie gehören zu Polen. Der einzige Rest der alten Unabhängigkeit

war, daß Litauen eigene Verwaltung, eigenes Finanzwesen und sein

eigenes Heer behielt.

Schließlich wurde auch das widerstrebende Preußen unter ähnlichen

Bedingungen in die Union aufgenommen. (Nur Danzig wußte sich 1570 eine

eigene Konstitution zu erringen.) Livland sollte Polen und Litauen

gemeinsam gehören. Als Ort der Reichstage wurde Warschau bestimmt, das

infolgedessen auch Residenz des Königs wurde.

So war der Staat geeinigt. Die Schwäche, die man durch die Reformen

beseitigen wollte, blieb allerdings bestehen, denn sie war nicht

im Partikularismus der Länder, sondern in der Ohnmacht der Krone

begründet. Diese zu heilen aber lag nicht in der Absicht der Szlachta.

Es konnte nicht ausbleiben, daß Polen auch in _kultureller Beziehung_

im Zeitalter der Reformation und der staatlichen Reformversuche in

eine lebhafte Bewegung geriet. Unter den beiden letzten Jagiellonen

lebten die lateinischen Dichter Andreas Krzycki (Erzbischof von

Gnesen aus dem deutschen Hause Kottwitz, † 1537), Clemens Janicki (†

1543), Johannes Dantiscus († 1548), lebte der dem Protestantismus

zugetane erste polnische Dichter _Nikolaus Rej von Naglowic_ (†

1569) und sein großer Nachfolger, der Posener Domherr Johann

Kochanowski († 1584). Der Preuße Nikolaus Koppernigk, Domherr zu

Frauenburg in Ermland († 1543), ließ sein unsterbliches Werk „$De

revolutionibus orbium terrestrium$” erscheinen. (Als Pole wird er

von polnischen Chauvinisten ganz mit Unrecht in Anspruch genommen.)

Joseph Strauß († 1568), der Leibarzt Siegmund Augusts, leistete der

Medizin durch seine Theorie über den Puls einen wichtigen Dienst.

Matthias Miechowita († 1523), der objektiv berichtende Leibarzt

Siegmunds, schrieb eine wichtige Chronik, die zensuriert und in

entstellter Auflage nochmals herausgegeben wurde. Justus Ludovicus

Decius († 1545), Bernhard Wapowski († 1535), Martin Bielski (†

1575), der zuerst Geschichte polnisch schrieb, der Kanzler Martin

Kromer († 1589) sind wichtige Quellen der Geschichtschreibung.

Jakob Przyłuski († 1553) kommentierte das Recht und schrieb über

die Reformpläne. Auch Simon Maricius Czystochlebski († nach 1569),

Stanisław Orzechowski († 1566) und der schon erwähnte Friccius sind

als sozialwissenschaftliche Schriftsteller zu nennen.

Polnische Geschichte · 第 17 / 31 题