Polen im Zeitalter der Reformation.
_Siegmund I. der Alte (1506-1548)_ war von allen Brüdern der
energischste und wohl auch der intelligenteste, mindestens Johann
Albrecht und namentlich Alexander an Geistesgaben weit überlegen, wie
er auch in der Lebensführung weniger wollüstig und genußsüchtig war
als die anderen. Eine Vorschule zu seiner Stellung hatte er außerdem
als Herzog von Glogau und Hauptmann der Niederlausitz (diese Würden
hatte ihm sein Bruder von Ungarn und Böhmen übertragen) bereits
durchgemacht. Polen brauchte aber auch einen kräftigen Herrscher, denn
die Schwierigkeiten, denen es entgegenging, waren groß. Moskowiter,
Tataren, Moldauer, Türken, Deutsch-Ritter, dazu um der ungarischen
Krone willen als neuer Feind Kaiser Maximilian dräuten von allen Seiten.
Zuerst geriet Siegmund mit Moskau in Streit (1507/08), veranlaßt
durch den Aufstand des Fürsten _Michael Glinskij_, den man,
wahrscheinlich mit Unrecht, der Vergiftung Alexanders, mit
mehr Recht aber der Absicht beschuldigte, er wolle ein eigenes
litauisch-russisches Fürstentum errichten. Dem Fürsten blieb, nachdem
er seinen Widersacher, den litauischen Marschall Zabrzeziński, gegen
den er kein Recht zu finden glaubte, in Grodno erschlagen hatte, gar
nichts übrig, als in der Empörung sein Heil zu suchen. Er stützte
sich auf Wassilij, den Sohn Iwans III., der das wichtige Smolensk
zu gewinnen trachtete, auf Mengli Girei, den alten Widersacher
Litauens, und auf Bogdan, den neuen Hospodar der Moldau. Der Sieg
des Hetmans Konstantin Ostrogski bei Orscha (1508) machte dem Kriege
ein Ende. Glinskij mußte nach Moskau fliehen, mit Wassilij wurde auf
der Grundlage des Waffenstillstands von 1503 ein endgültiger Friede
vereinbart. 1509 schloß auch der Hospodar, nach einem Siege des
Kronhetmans Nikolaus Kamieniecki am Dnjestr, Frieden. Die Einfälle
der Tataren hörten jedoch erst 1512 für einige Zeit auf, nachdem
beide Hetmans bei Wiśniowiec (südlich von Krzemieniec) einen Sieg
errungen hatten. Mengli Girei trat zur Abwechslung sogar jetzt einmal
in nähere Beziehungen zu Polen.
Diese für Moskau bedrohlichen Beziehungen wurden direkt, die
Nebenbuhlerschaft um die ungarische Krone wurde indirekt der Anlaß
zu einem _zweiten Kriege mit Moskau_ (1512-1522). Da Władysław von
Ungarn und Böhmen nur einen minderjährigen Sohn hatte, so war dort
eine Regentschaft zu erwarten. Um sich diese und damit vielleicht
später einmal den Thron zu sichern, heiratete Siegmund Anfang 1512
Barbara Zápolya, die Tochter des mächtigsten ungarischen Magnaten.
Kaiser Maximilian, der die alten Erbansprüche seines Hauses auf
jene Krone aufrechterhielt, bildete daraufhin eine antipolnische
Koalition, in die auch Wassilij eintrat. Von kaiserlichen Ingenieuren
und Geschützmeistern begleitet, wagte er den zweiten Zug. Anfang und
Ende 1513 belagerte er zweimal vergeblich Smolensk, erst bei der
dritten Belagerung im Juli 1514 gelangte, wahrscheinlich auf Glinskijs
Bemühungen hin, der wichtige Platz durch Verrat des Bischofs in seine
Hände. Zwar siegte Konstantin Ostrogski am 8. September desselben
Jahres in glänzender Weise bei Orscha, aber auch die Tatareneinfälle
in Rußland hörten auf, als im Frühjahr 1515 Mengli Girei starb. Die
kriegerischen Aktionen erlahmten, da Moskau durch die Streitigkeiten
zwischen den Tataren, Polen durch die europäischen Angelegenheiten in
Anspruch genommen wurde, auch die polnische Heeresorganisation eine
nachhaltige Kriegsführung unmöglich machte. So blieb Smolensk, als man
1522 den elfjährigen Waffenstillstand schloß, in den Händen der Russen.
Kaiser Max hatte noch zwei andere Bundesgenossen, durch die er auf den
König einwirken konnte. Der eine war der neue _Hochmeister_, Markgraf
_Albrecht von Brandenburg-Ansbach_, der Sohn von Siegmunds Schwester,
der, 1510 gewählt, die Eidesleistung ebenso wie sein Vorgänger
verweigerte und, vom Kaiser ermutigt, zum Kriege rüstete. Der andere
war die österreicherfreundliche Partei in Polen, die unter dem Kanzler
Christoph Szydłowiecki und dem Unterkanzler Peter Tomicki im Verein mit
Władysław von Ungarn gegen die ungarisch-böhmischen Pläne des Königs
arbeitete. Daher hielt es Siegmund für geraten, sich mit dem Kaiser zu
vertragen. Am 22. Juli 1515 schlossen die beiden Jagiellonen-Könige
mit dem Kaiser zu _Wien_ jenen denkwürdigen _Vertrag_ ab, der
die Weltmachtpläne des Jagiellonenhauses zu Grabe trug und die
Geburtsstunde des heutigen Österreich bedeutet. Durch eine Doppelheirat
zwischen Władysławs Kindern und seinen Enkelkindern befestigte
Maximilian die Erbansprüche seines Hauses, und ausdrücklich wurde
bestimmt, daß im Falle des erblosen Todes Ludwigs die Krone seiner
Schwester, d. h. dem Hause Habsburg zufallen solle. Siegmund erlangte
dafür, daß der Kaiser von seiner Verbindung mit Moskau und dem Orden
abließ. _Polens Bestrebungen richteten sich fortan nach dem Osten.
Der_ _Kampf mit Rußland füllt die weiteren Jahrhunderte polnischer
Geschichte aus._ Nach dem Tode Barbara Zápolyas trat auch Siegmund
durch seine zweite Ehe (1518) mit Bona Sforza, der Tochter Giovanni
Galeazzos von Mailand und Bari, von neuem in ein verwandtschaftliches
Verhältnis zu den Habsburgern, deren Blut ja schon durch seine Mutter
in seinen Adern floß.
Er konnte sich nunmehr ohne Befürchtungen der Ordnung der
_preußischen Angelegenheiten_ widmen. Albrecht hatte, als der Kaiser
ihn preisgab, den Mut nicht sinken lassen. Durch Verzicht auf das
Wiedereinlösungsrecht der Neumark sicherte er sich 1517 die Hilfe
Joachims von Brandenburg, durch einen Vertrag mit Wassilij 1518
diejenige Moskaus. Erst nach Maximilians Tode, als die Kaiserwahl ganz
Deutschland in Anspruch nahm, wagte Siegmund vorzugehen, nachdem er
sich der wohlwollenden Neutralität Boguslaws von Pommern vergewissert
hatte. Der Erfolg der hauptsächlich ins Jahr 1520 fallenden Kämpfe war
wechselnd, doch vorwiegend den Polen günstig, so daß der Hochmeister
sich 1521 zu Thorn zu einem vierjährigen, durch die Vermittelung Karls
V. herbeigeführten Waffenstillstand entschließen mußte.
Inzwischen war die _Reformation_ im Ordenslande wie in Polen
eingedrungen, wo sie an dem trotz aller Unterdrückungen noch immer
lebendigen husitischen Geiste vieler Edelleute und an den deutschen
Städten sofort einen festen Anhalt fand. In der letzten Zeit vor
Luthers Auftreten hatte auch der Humanismus als Gärungsstoff gewirkt,
und bereits 1515 hatte ein Sendschreiben Bernhards von Lublin an Simon
von Krakau, das das Evangelium als allgemeine Richtschnur des Glaubens
hinstellte, ungeheures Aufsehen erregt. In Danzig führte 1518 der
Dominikaner Jakob Knade, in Posen 1522 der Domprediger Andreas Samuel,
dem Johann Seklucyan folgte, die neue Lehre ein. Krakau und Thorn
hatten in derselben Zeit viele Protestanten. Obwohl ein königliches
Edikt schon 1520 bei Strafe der Güterkonfiskation und der Verbannung
die Verbreitung Lutherscher Schriften verbot, obwohl Siegmund 1522
dieses Edikt für Krakau nochmals wiederholte, obwohl er 1523 ein
neues Edikt erließ, das jeden, der sich der Neuerung anschloß oder
reformatorische Schriften verbreitete, mit dem Scheiterhaufen bedrohte,
obwohl er eine Inquisitionskommission einsetzte und eine Synode
unter dem Erzbischof Johann Łaski von Gnesen sich mit der Ketzerei
beschäftigte, ließ sich der Fortgang der Bewegung nicht aufhalten. So
viele Studenten aus Deutschland zurückkamen, so viele Apostel sorgten
für Verbreitung der lutherischen Lehren.
Im Ordensland aber brachte die schnelle Ausbreitung der Reformation
und der Rat Luthers den Hochmeister, der sah, daß er auf Hilfe von
Deutschland nicht rechnen konnte, auf den Gedanken, den _Orden zu
säkularisieren_. Durch Vermittlung des Markgrafen Georg von Brandenburg
und des Herzogs Friedrich von Liegnitz, vom Kanzler Szydłowiecki
unterstützt, ward der König für diesen Plan gewonnen. Er gab um so eher
nach, als er andernfalls befürchten mußte, daß die westpreußischen
Protestanten, namentlich die Danziger, die ihren katholisch gesinnten
Rat vertrieben und trotz königlichem Gebote nicht wieder aufgenommen
hatten, mit dem Hochmeister gemeinsame Sache machen würden. Am 8. April
1525 wurde der Friede geschlossen. Der Friedensvertrag bestimmte, daß
der neue Herzog dem Könige als seinem Oberherrn den Eid zu leisten
habe, daß bei einem Aussterben der männlichen Nachkommenschaft des
Herzogs und seiner Brüder Preußen an die Krone zurückfallen solle, daß
Albrecht in Kriegsbedrängnissen mit 100 gerüsteten Reitern Hilfe zu
leisten habe, daß der Handel zwischen beiden Staaten frei sei, daß
der Herzog ebenso wie Elbing, Danzig und Thorn -- diese Einbeziehung
westpreußischer Städte ist für die Sonderstellung Westpreußens
charakteristisch -- auf das Münzrecht verzichten müsse. Am 10. April
leistete Herzog Albrecht auf dem Markte zu Krakau den Huldigungseid.
Der ruhmreiche Deutsche Orden war in dem Lande seiner Größe
dahingesunken.
So unheilvoll dieser Vertrag für Polens Zukunft wurde, für den
Augenblick war das Land von einem unruhigen Nachbar befreit, und
Siegmund konnte daran gehen, die Danziger für ihre reformatorische
Widersetzlichkeit zu züchtigen (1526). Durch lügnerische
Freundlichkeit wußte er die Stadt von jedem Widerstande abzubringen.
Als er aber wider die Privilegien mit zuviel Kriegsvolk eingezogen
war, ließ er, entgegen seinen feierlichsten Versprechungen „auf des
Königs Ehre, Helm und Schild”, dreizehn Bürger enthaupten, viele
verbannen und die Stadt durch ein Schreckensregiment einschüchtern.
Das war der polnische Dank für Danzigs Eifer im preußischen Bunde,
eine harte, aber verdiente Vergeltung seines Treubruchs gegenüber
dem Orden. Auf die Dauer hat natürlich auch dieses Blutgericht die
Reformation in Danzig nicht aufhalten können.
Im gleichen Jahre trat eine Regelung auch der _masowischen Frage_ ein.
Der letzte Herzog aus der entnervten masowischen Piastenlinie, Janusz,
starb 1526. Somit fiel der Rest jener Landschaft an die Krone zurück.
Es wurde nunmehr eine eigene Wojewodschaft Masowien gebildet, in der
das masowische Statut Grundlage der Rechtsverhältnisse blieb.
In der ungarisch-böhmischen Frage war Siegmund weniger glücklich als in
der preußischen und masowischen. Als sein Neffe Ludwig 1526 bei Mohacz
umgekommen war, dachte er zwar nicht an die Innehaltung des Wiener
Vertrags, mußte aber zusehen, wie Böhmen an Ferdinand kam, Ungarn
zwischen diesem, Johann Zápolya und dem Sultan geteilt wurde. Doch
hatte er wenigstens die Genugtuung, Zápolya auf allerlei Weise gegen
den Habsburger unterstützen zu können. 1539 vermählte er dessen Sohn
Johann Siegmund Zápolya seiner Tochter Isabella, was für zukünftige
Thronbewerbungen bedeutsam wurde.
1533 lief der elfjährige Waffenstillstand mit _Moskau_ ab, und im
selben Jahre starb Wassilij. Siegmund gedachte sich die Regentschaft
für den minderjährigen Iwan zunutze zu machen und begann 1534 den
Krieg, in dem Johann Tarnowski 1535 Starodub am Dnjepr eroberte,
Smolensk aber nicht genommen werden konnte. Nach zwei Jahren wurde der
Krieg wiederum durch einen Waffenstillstand, diesmal von sieben Jahren,
beendigt.
Es müßte auffällig erscheinen, daß der König trotz einzelner Siege
niemals durchgreifende Erfolge errang, wenn nicht die veraltete
Heeresorganisation den Schlüssel zum Verständnis böte. Noch immer
war der König auf das allgemeine Aufgebot angewiesen, das schon so
oft versagt hatte und eigentlich nur in der Zeit von der Ernte bis
zur neuen Aussaat, also gerade in der zum Kriegführen ungünstigsten
Zeit zur Verfügung stand. Die Zügellosigkeit dieses Heerbannes konnte
einigermaßen kriegsgewohnten und gutgeführten Truppen gegenüber
nicht standhalten, am wenigsten den stehenden Heeren gegenüber, die
allerorts jetzt aufkamen. Daneben war die Ansammlung von Adligen
insofern eine große Gefahr, als diese günstige Gelegenheit gern zur
Erpressung neuer Privilegien benutzt wurde, wie auch zu Siegmunds
Zeiten der „_Hahnenkrieg_” von 1537 wieder bewies. In Lemberg war ein
starkes Aufgebot, angeblich 150000 Mann, zusammengekommen, um gegen
den Hospodar Petrillo zu Felde zu ziehen. Statt dessen aber erhoben
sie sich unter Peter Kmita und den beiden Zborowskis gegen die seit
der Sforzaschen Heirat in der Verwaltung eingerissenen Mißbräuche.
Der König mußte nachgeben, wenn er auch auf dem nächsten Reichstage
den Zborowskis wegen Hochverrats den Prozeß machen ließ.
All das bewog ihn, auf eine _Änderung der Heeresorganisation_ zu
sinnen, vor allem nach einem stehenden Heere zu streben. Dazu aber
war vor allem eine _Reform des Finanzwesens_ notwendig, und so
finden wir auf fast allen Reichstagen dahingehende Beschlüsse und
Konstitutionen, die freilich auf dem Papier stehen blieben. Es ist
notwendig, auf die wichtigsten Versuche einzugehen. 1512 wurde das
ganze Land in fünf Bezirke eingeteilt, von denen jeder fünf Jahre
lang die Mannschaft für den östlichen Kriegsschauplatz stellen
sollte. Wer nicht in den Krieg zog, sollte je nach Besitz eine Abgabe
zahlen, zu deren Festsetzung eine Einschätzungskommission gebildet
wurde. Infolge Widersetzlichkeit vieler scheiterte die Ausführung.
1527 blieb ein neuer Anlauf in dieser Richtung erfolglos. 1535 griff
man auf die Beschlüsse von 1504 zurück und wollte die Exekution der
nach Erlaß der damaligen Konstitution verpfändeten oder verschenkten
königlichen Güter durchführen. Kam dieser Gedanke auch diesmal noch
nicht zur Verwirklichung, so blieb er doch lebendig und spielte
späterhin eine Rolle. Siegmund blieb auf die bisherigen kriegerischen
Mittel angewiesen. Nur in der Ukraine gelang es ihm, durch teilweise
Organisation der Kosaken eine brauchbare Grenzwache gegen die Tataren
zu bilden.
Dieser Adel, der kein Opfer bringen wollte, war um so begehrlicher
in der Beanspruchung von Privilegien. Die Knebelung der Bauern und
die Ausschließung der Städte wurde unter Siegmunds Regierung vollends
durchgeführt. Schon 1511 hob der Reichstag zu Petrikau das Recht
der _Bauern_ auf, ihre Kinder bis zum zwölften Jahre in die Schule
zu schicken oder ein Handwerk lernen zu lassen, weil dieses Recht
„unbillig und der gemeinen Freiheit entgegen” sei! Dann benutzte
der Adel nach alter Sitte den preußischen Krieg, um in Bromberg
1520 und in Thorn 1521 eine Verschärfung der Bestimmungen über die
Freizügigkeit und die Einführung von Frondiensten zu erlangen. Die
Patrimonialgerichtsbarkeit ward immer weiter ausgedehnt, und die
Bauern versanken in jenen tierischen Zustand, aus dem in Großpolen
erst die preußische Herrschaft sie erlöste. Die _Städte_ aber wurden
der Willkür des Adels insofern preisgegeben, als die Aufsicht über
Handel und Gewerbe den Wojewoden übertragen wurde.
Mit in diesem Fehlen einer breiten Unterschicht ist der endliche
Mißerfolg der _Reformation_ zu suchen, die ja überhaupt in ihrer
germanischen Prägung, mit der Selbstverantwortlichkeit als Zentrum, dem
slawischen Geiste nicht entsprach. Vorläufig freilich dauerte trotz
aller Edikte die Ausbreitung fort. Man rief 1534 die Wittenberger
Studenten zurück und ließ sie ihre Irrtümer abschwören, wenn sie in
den Staatsdienst treten wollten. Man dehnte 1540 dieses Verbot auch
auf Leipzig aus, man wiederholte 1542 und 1544 die Verbote, aber
ohne Wirkung. Selbst die Krakauer Universität wies eine Reihe sehr
freier Lehrer auf. Die Königin Bona, ein zuchtloses und habgieriges
Weib, dessen Einfluß die guten Anfänge Siegmunds verdorben hatte,
unterstützte aus selbstsüchtigen Motiven die Neuerung. Ihr Beichtvater,
der Franziskaner Lismanini, stand an der Spitze einer geheimen
reformatorischen Gesellschaft, der hervorragende Gelehrte und sogar
die nachmaligen Bischöfe Andreas Zebrzydowski von Krakau und Johann
Uchański von Gnesen angehörten. Ihr Liebhaber, der Hofmarschall Johann
Firley, wurde unter der nächsten Regierung der Führer der Protestanten.
In Kleinpolen traten die Geistlichen gegen Rom auf; der Rektor Jakob
Sylvius von Krzemien ließ als erster 1547 die Messe ganz fallen, und
Johann Łaski, des Gnesener Erzbischofs Neffe, errang bedeutende Erfolge
für Calvins Lehre. In Wilna gründete der Litauer Abraham Kulwa eine
deutsch-protestantische Schule, nach deren Unterdrückung sich der
Thronfolger als eifriger Beschützer der neuen Lehre erwies. (Schon 1539
widmete Calvin diesem Prinzen seine Auslegung des Hebräerbriefes.)
Zu einer über das ganze Land verbreiteten Organisation brachten es die
Protestanten aber unter Siegmunds Regierung nicht.
Um seinem und Bonas einzigen Sohn Siegmund August die Thronfolge zu
sichern, hatte Siegmund ihn bereits 1529 zum Großfürsten von Litauen
und 1530 zum König von Polen wählen und krönen lassen. Der König mußte
jedoch bei diesem außerordentlichen Falle bezeugen, daß das gegen
das Gewohnheitsrecht gehe, und dieses Gewohnheitsrecht wurde zum
Staatsrecht dadurch, daß er bestimmte, nach wie vor solle in Zukunft
bei Erledigung des Thrones oder bei einer sonst notwendig werdenden
Wahl zuvor ein Wahlreichstag einberufen werden. Als Siegmund August 15
Jahre alt wurde (1535), mußte er den Eid auf alle Rechte und Freiheiten
der Stände leisten und 1537 schwören, daß er sich bei Lebzeiten des
Vaters der Regierung enthalten werde. 1543 vermählte Siegmund den
Thronfolger mit Elisabeth, der Tochter des römischen Königs Ferdinand.
Aber im übernächsten Jahre wurde seine Ehe durch Elisabeths Tod gelöst,
wie man sagt, weil Bona ihre Schwiegertochter vergiftet hatte. In
Litauen, dessen Verwaltung ihm übertragen worden war, heiratete er
bald heimlich die schöne litauische Magnatin Barbara Radziwill, deren
Vater, Oheim und Brüder Kaiser Karl zu Herzögen ernannte und in den
Reichsfürstenstand erhob, um sie ebenbürtig zu machen. Von da ab haben
die Radziwills eine hervorragende Rolle in der polnischen Geschichte
gespielt.
Als Siegmund starb, ging infolge der getroffenen Vorsorge der
Thronwechsel ohne Aufregung und Streit vonstatten. _Siegmund August_
(1548-1572), schwächer als der Vater, wieder ein echter Jagiellone,
trat in den auswärtigen Beziehungen weniger hervor, verfolgte dafür
aber im Innern des Vaters Staatsreformpläne um so eifriger weiter.
Sein einziges großes auswärtiges Unternehmen war der _Streit um
Livland_ (1557-1571).
Die Stellung des Erzbischofs von Riga, der der Lehenshoheit des
Ordens nicht unterstand, hatte dort von jeher schwere innere
Kämpfe hervorgerufen und führte nunmehr, nach der Säkularisation
Preußens, zur Auflösung. Vier Bewerber stritten sich um das Erbe:
Polen, Moskau, Schweden und Dänemark, daneben hatte auch das Reich
Ansprüche auf das Land. Erzbischof war seit 1539 Markgraf Wilhelm von
Brandenburg, der Bruder des Herzogs von Preußen, Ordensmeister seit
1550 der kriegerische Wilhelm von Fürstenberg. Der Erzbischof hielt
im Einvernehmen mit dem Herzog zu Polen, der Ordensmeister hatte
1554 einen Garantievertrag mit Iwan dem Schrecklichen geschlossen.
Da wurden 1556 Briefe des Erzbischofs aufgefangen, die seine
landesverräterischen Pläne veröffentlichten, und der Erzbischof
gefangen gesetzt. Er erflehte von Polen Hilfe, das alsbald ein Heer
von angeblich 100000 Mann nach der Grenze schickte. Der Orden bat um
Frieden und mußte den Erzbischof wieder einsetzen (1557).
Iwan konnte diesen Sieg des polnischen Einflusses nicht ruhig mit
ansehen, denn der Besitz der baltischen Küsten war für Rußland eine
Lebensfrage. Er brach noch im Jahre 1557 in Livland ein und eroberte
im nächsten Jahre Dorpat, Narwa und andere Städte. Die Schweden nahmen
Estland, die Dänen einen Teil Kurlands und die Insel Ösel. Nach dem
Tode Fürstenbergs wählte die polnische Partei _Gotthard Kettler_ zum
Ordensmeister, der 1561 in Gemeinschaft mit dem Erzbischof das Land
dem Polenkönige auftrug. Er trat aus dem Orden aus und erhielt Kurland
und Semgallen mit der Residenz Mitau als Herzogtum zu Lehen mit Sitz
und Stimme im polnischen Senat. Livland wurde Polen einverleibt, unter
Garantierung der deutschen Sprache und Verwaltung und der Freiheit der
Augsburger Konfession.
Aus diesem Vertrage entbrannte ein _polnisch-russischer_ Krieg, in dem
Iwan 1563 Plock eroberte, das er mitsamt dem oberen Teile Livlands
auch im Frieden behielt, trotz etlicher polnischer Siege. Der Krieg
hatte also wieder eine russische Landschaft von Polen abgerissen
und obendrein in Livland einen neuen russisch-polnischen Zankapfel
geschaffen. Außerdem hatte er den König veranlaßt, dem Kurfürsten
Joachim von Brandenburg für den Fall des Aussterbens der Ansbacher
Linie die Erbfolge in Preußen zuzugestehen (1563), wodurch Polen bald
ein neuer Feind im Westen erstand.
In gleicher Weise mußte Siegmund August sich bei der _Staatsreform_ mit
halben Erfolgen begnügen, obwohl er immerhin mehr erreichte als sein
Vater. Aus den Debatten auf den Reichstagen und aus den zahlreichen
Reformschriften hatten sich nach und nach folgende Forderungen
herausgeschält: 1. die Exekution der Güter, von der bereits die Rede
war, 2. die Reform des Finanzwesens, des Heeres, der Rechtspflege
und der Verwaltung, 3. volkswirtschaftliche Reformen, 4. die engere
Angliederung Preußens und Litauens an die Krone.
Der bekannteste dieser Schriftsteller war Andreas Friccius (Frick
oder Fritsch, genannt Modrzewski, † 1572), ein der Reformation
freundlicher Deutscher, dessen 1551 zuerst erschienene Schrift „$De
emendanda republica$” sogar für die Bauern energisch eintrat.
Es bildete sich ein Kreis von Abgeordneten, die in dieser Richtung
zusammengingen, an ihrer Spitze Hieronymus Ossoliński, Raphael
Leszczyński (beide der Reformation ergeben) und der Russe Nikolaus
Siennicki.
1555 stand das _ganze_ Programm zum ersten Male auf der Tagesordnung
des Reichstages, zugleich mit einer _polnischen Nationalkirche_.
Dieser letzte Punkt, der auf nichts anderes abzielte als auf die
Abschaffung des Zölibats, Reichung des Abendmahles in beiden Gestalten
und Einführung der Volkssprache in die Liturgie, hätte eine Annäherung
an die griechische Kirche bedeutet und sicherlich das Verhältnis der
orthodoxen und der unierten Untertanen zu den Polen enger gestaltet.
Das wäre im Interesse der Treuhaltung dieser Untertanen gegenüber den
russischen Eroberungsgelüsten wünschenswert gewesen, aber der König
kam zu keinem Entschluß. Er verschob die Frage von einem Reichstag zum
anderen, bis der gelehrte Bischof von Ermland, _Stanislaus Hosius_,
1564 mit dem Apostolischen Nunzius Francesco Commendoni vom Tridentiner
Konzil zurückkehrte. Aus des Nunzius Hand nahm der König feierlich
die „$Decreta Concilii Tridentini$” entgegen und auf dem Reichstage
von 1565 erklärt er gegenüber den nationalen Bestrebungen, daß er als
Katholik leben und sterben wolle.
Im selben Jahre brachte Hosius die _Jesuiten_ ins Land, zuerst nach
seiner Residenz Braunsberg, die mit Eifer die _Gegenreformation_
begannen. Die Protestanten vermochten infolge ihrer Zersplitterung
-- es waren 1548 noch die böhmischen Brüder, aus Böhmen vertriebene,
kirchlich wohlorganisierte Husiten, hinzugekommen, die große
Verbreitung gewannen, ferner durch Francesco Stancar und durch Lelio
Socino die Sekte der Antitrinitarier, auch Neuarianer oder Sozinianer
genannt, die besonders in Klein-Rußland und Klein-Polen Anhang fanden
-- keinen eigentlichen Widerstand entgegenzusetzen. Erst 1570 kam es
zwischen den Lutheranern, Calvinern und böhmischen Brüdern in Sandomir
zu einer Einigung, als sogenanntes _polnisches Bekenntnis_.
Um zu den staatlichen Reformen zurückzukehren, so wurde am
wirkungsvollsten noch die Güterexekution durchgeführt, durch
den _Exekutionsreichstag_ von 1562, obwohl an eine allgemeine
Zurückgewinnung der zu Unrecht besessenen Güter nicht gedacht werden
darf.
Mehrere Reichstage, zuletzt der von Petrikau 1567, beschäftigten
sich mit der Exekution. Es wurde festgesetzt, daß drei Viertel der
Einnahmen für die Hofhaltung und Verwaltung, ein Viertel für ein
stehendes Heer, das sogenannte „Viertelsheer” ($Kwarciane wojsko$),
verwendet werden sollten. Als man zu Ende war, hatte man zwar eine
beträchtliche Anzahl von Magnatenbesitzungen verkleinert, also
demokratisierend gewirkt, aber doch nicht so viel erreicht, daß ein
nur irgend nennenswertes Heer unterhalten werden konnte. Das Viertel
mußte daher späterhin verdoppelt werden. Von diesen Exekutionen her
tritt auch das „Brot der verdienten Leute” ($panis bene merentium$)
auf, Güter, die der König verdienten Männern gegen einen sehr
niedrig bemessenen Zins zu lebenslänglicher Nutzung verlieh, wodurch
der Wirtschaftsstand dieser Güter selbstverständlich nicht verbessert
wurde.
1565 kam in Petrikau die _kirchliche Gerichtsbarkeit_ an die Reihe.
Man ließ sie zwar bestehen, entzog ihr aber die Unterstützung der
weltlichen Gewalt, nachdem schon 1562 ein _Toleranzedikt_ mit
ähnlichen Bestimmungen ergangen war.
Die Reform des Heeres, der Verwaltung und Gerichtsbarkeit blieb
unerledigt, da der Adel über das Fehlschlagen der kirchlichen
Hoffnungen erbittert war. Dafür wurden aber, gleichfalls 1565, die
_wirtschaftlichen „Reformen”_ in Angriff genommen, indem nämlich die
Städte zugunsten des Adels schwer geschädigt wurden. (Die Bauern
waren zur Zufriedenheit der Szlachta bereits genügend „reformiert”
worden!) Man gab nämlich die Ausfuhr von Rohstoffen und die Einfuhr
von Fabrikaten frei, verbot aber die Ausfuhr der letzteren. Das war
der letzte, vernichtende Schlag, der die Städte traf und der ihren
Niedergang noch weiter beschleunigte. Denn man untergrub ihnen die
Grundlage ihres Wohlstandes und ihrer Fähigkeit, all die Lasten
zu tragen: Handel und Gewerbe. Ist es ein Zufall, daß gerade 1565
zu Neujahr der polnische Stadtschreiber von Kosten, das um 1400
noch völlig deutsch war, eintragen konnte: „$Ad annum Dom. 1565
lingua Polonica feliciter incipit$”? Der Weg vom Deutschen über das
Lateinische zum Polnischen war in den Städten vollendet....
Der letzte Punkt des Reformprojektes, die engere Vereinigung der
einzelnen Landesteile, fand seine Erledigung durch die berühmte
_„Union” von Lublin_, 1569, die eigentlich gar keine Union mehr,
sondern eine Einverleibung ist, und die auf Seiten der nichtpolnischen
Kontrahenten gar nicht so freiwillig war, wie die Polen es darzustellen
liebten.
Die Litauer waren zu dem Unionsreichstag -- vier Reichstage hatten sich
bereits vergeblich mit der Frage befaßt -- in ablehnender Gesinnung
gekommen. Der König, dem um des Kampfes gegen Moskau willen viel an
der Einigung gelegen war, hatte bereits auf sein Erbrecht in Litauen
verzichtet und den großfürstlichen Stuhl unter das Wahlrecht gestellt,
um auch dieses formelle Hindernis aus dem Wege zu räumen. Aber die
Litauer brachen die Verhandlungen ab und entfernten sich. Da beschloß
man, die Union „$in contumaciam$” einzuführen, d. h. Litauen ungefragt
einzuverleiben, nötigenfalls durch einen Krieg. Die Abgeordneten von
Podlasie, Wolynien und Kijew hatten sich ohnehin mit den Nordlitauern
nicht einverstanden erklärt und um Einverleibung in die Krone gebeten,
die ihnen auch gewährt wurde. Sie behielten ihre Selbstverwaltung,
das litauische Statut, Wahrung der ruthenischen Sprache und erhielten
Gleichstellung des Adels, auch des orthodoxen, mit dem polnischen: „Die
Freien mit den Freien, die Gleichen mit den Gleichen”, wie es hieß. Nun
besannen sich auch die litauischen Magnaten, die ohnehin zu Hause den
auf die demokratisch regierten Polen neidischen Kleinadel zu fürchten
hatten. Am 1. Juli 1569 wurde die Union ausgerufen, unter Tränen
der Abgeordneten, wie gemeldet wird. Auf polnischer Seite waren es
Freudentränen, auf litauischer Tränen des Schmerzes und der Wut, denn
der Vertrag bestimmte: 1. Polen und Litauen bilden einen, unteilbaren
„Leichnam”, 2. sie haben einen gemeinsamen König, den sie auf einem
gemeinsamen Wahlreichstage wählen und gemeinsam in Krakau krönen, 3.
die Reichstage sind gemeinsam, 4. die Münze ist gemeinsam, 5. die
Ansiedlung in allen Landesteilen steht frei, 6. Wolynien, Kijew und
Podlasie gehören zu Polen. Der einzige Rest der alten Unabhängigkeit
war, daß Litauen eigene Verwaltung, eigenes Finanzwesen und sein
eigenes Heer behielt.
Schließlich wurde auch das widerstrebende Preußen unter ähnlichen
Bedingungen in die Union aufgenommen. (Nur Danzig wußte sich 1570 eine
eigene Konstitution zu erringen.) Livland sollte Polen und Litauen
gemeinsam gehören. Als Ort der Reichstage wurde Warschau bestimmt, das
infolgedessen auch Residenz des Königs wurde.
So war der Staat geeinigt. Die Schwäche, die man durch die Reformen
beseitigen wollte, blieb allerdings bestehen, denn sie war nicht
im Partikularismus der Länder, sondern in der Ohnmacht der Krone
begründet. Diese zu heilen aber lag nicht in der Absicht der Szlachta.
Es konnte nicht ausbleiben, daß Polen auch in _kultureller Beziehung_
im Zeitalter der Reformation und der staatlichen Reformversuche in
eine lebhafte Bewegung geriet. Unter den beiden letzten Jagiellonen
lebten die lateinischen Dichter Andreas Krzycki (Erzbischof von
Gnesen aus dem deutschen Hause Kottwitz, † 1537), Clemens Janicki (†
1543), Johannes Dantiscus († 1548), lebte der dem Protestantismus
zugetane erste polnische Dichter _Nikolaus Rej von Naglowic_ (†
1569) und sein großer Nachfolger, der Posener Domherr Johann
Kochanowski († 1584). Der Preuße Nikolaus Koppernigk, Domherr zu
Frauenburg in Ermland († 1543), ließ sein unsterbliches Werk „$De
revolutionibus orbium terrestrium$” erscheinen. (Als Pole wird er
von polnischen Chauvinisten ganz mit Unrecht in Anspruch genommen.)
Joseph Strauß († 1568), der Leibarzt Siegmund Augusts, leistete der
Medizin durch seine Theorie über den Puls einen wichtigen Dienst.
Matthias Miechowita († 1523), der objektiv berichtende Leibarzt
Siegmunds, schrieb eine wichtige Chronik, die zensuriert und in
entstellter Auflage nochmals herausgegeben wurde. Justus Ludovicus
Decius († 1545), Bernhard Wapowski († 1535), Martin Bielski (†
1575), der zuerst Geschichte polnisch schrieb, der Kanzler Martin
Kromer († 1589) sind wichtige Quellen der Geschichtschreibung.
Jakob Przyłuski († 1553) kommentierte das Recht und schrieb über
die Reformpläne. Auch Simon Maricius Czystochlebski († nach 1569),
Stanisław Orzechowski († 1566) und der schon erwähnte Friccius sind
als sozialwissenschaftliche Schriftsteller zu nennen.