10. Kapitel.

Die Jagiellonen.

Die Regentschaft für _Władysław_ III. (1434-1444) wurde kraftvoll

und glücklich geführt. Als Kaiser Sigismund 1437 starb, war Polen

so mächtig, daß die husitische Partei in Böhmen, die bereits mit

Jagiello und nach dessen Ablehnung mit Witold 1420 wegen Übernahme der

böhmischen Königskrone verhandelt hatte, Władysław die Krone anbot.

Die Böhmen hatten nur das eine Bestreben, die deutsche Dynastie zu

stürzen und einen slawischen König zu erhalten. Und wer konnte hierfür

in Frage kommen, als der mächtigste slawische Fürst der Zeit? Auf

Betreiben der husitisch gesinnten Opposition in Polen unter Spytek

von Melsztyn wurde das Anerbieten für den jüngeren Bruder, Kasimir,

angenommen (1438). Doch die herrschende Partei, die Nebenbuhlerschaft

der husitisch Gesinnten fürchtend, wußte ein kräftiges Vorgehen zu

hintertreiben. Die darauf von Spytek ins Leben gerufene Konföderation

wurde blutig unterdrückt und der Husitismus, schon 1424 von Jagiello

durch das harte _Edikt von Wielun_ geschwächt, in Polen vernichtet.

Statt dessen nahm man nach Albrechts II. Tode aber 1440 die ungarische

Krone für Władysław an, die aus ähnlichen Gründen angeboten wurde,

wie die böhmische, denn die polnischen Interessen in der Moldau, die

Notwendigkeit, die Türken beizeiten zurückzuwerfen, und die Aussicht

auf Gründung eines großen osteuropäischen katholischen Reiches ließen

diesen Schritt ratsam erscheinen. Kasimir wurde, anstatt nach Böhmen,

als Statthalter nach Litauen geschickt, da der Großfürst Siegmund im

selben Jahre ermordet worden war. Er wurde von den Litauern aber gleich

zum Großfürsten ausgerufen. Er fühlte sich dort so sehr als souveräner

Fürst, daß er z. B. mit den Lehensträgern Polens, den Herzögen von

Masowien, Krieg führte.

Die Regierung Polens verblieb unterdessen dem Regentschaftsrat

und ging natürlich in der Abwesenheit des Königs mehr und mehr in

die Macht des Adels über. Die wichtigsten Angelegenheiten wurden

nach Gutdünken bis zur Rückkehr des Königs verschoben, was große

Verwirrung anrichtete. Das Abströmen zahlreicher Ritter nach Ungarn

verminderte die Wehrkraft des Adels. Die Finanzen wurden durch die

ungarischen Unternehmungen zerrüttet, denn um dem Geldbedürfnis zu

genügen, wurden die königlichen Domänen verpfändet. Von da an datiert

die Verteilung und die Überschuldung der Krongüter, die den König der

letzten eigenen Hilfsquellen beraubte und bald ganz der Willkür des

Adels ausliefern sollte.

1444 fiel der zwanzigjährige Władysław bei _Warna_ (daher Warneńczyk

zubenannt) im Kampfe gegen Murad II., und die Verwirrung wurde zunächst

noch größer, da ein dreijähriges Interregnum eintrat. Der einzige

König, den man wählen konnte, war nämlich Kasimir, da sonst Litauen den

Krieg erklärt hätte. Diese Zwangslage machten sich die Litauer aber

zunutze, indem sie die Wiedervereinigung von Podolien und Wolhynien

mit dem Großfürstentum verlangten. Erst als das in den Zusammenkünften

von Brześć und Parczow zugesagt war, nahm _Kasimir Jagiellończyk_

(1447-1492) die polnische Krone an. Freilich weigerten sich nach

der Krönung die Polen, Podolien herauszugeben, und da Kasimir ihnen

infolgedessen ihre Privilegien nicht bestätigen wollte, kam es zu

sechsjährigen erbitterten Wirren. An der Spitze der Opposition stand

Zbigniew Oleśnicki. Schon waren auf der Zusammenkunft von Piotrkow

die Privilegierten, die in zwei Körpern, dem der Magnaten und dem der

Ritter, abstimmten, zur Bildung einer Konföderation und zur Absetzung

des Königs entschlossen, als Kasimir endlich nachgab (1453). So blieb

Podolien bei Polen und Wolynien bei Litauen.

Das wichtigste Ereignis seiner Regierung war der _dreizehnjährige Krieg

mit dem Deutschen Orden_ (1454-1466), der all die Fragen, die in den

vorhergehenden Kämpfen unerledigt geblieben waren, aufrollte und zur

endgültigen Entscheidung brachte.

Der Anstoß ging öffentlich nicht von den Polen, sondern von dem

_Preußischen Bunde_ aus. Dieser war 1440 von den preußischen

Landrittern und Städten angeblich zur Verteidigung, tatsächlich

aber zur Vermehrung ihrer Rechte und Freiheiten gegen den Orden

gegründet worden. Er war also ein oppositionelles Unternehmen, das

(nach dem Scheitern der Reformpläne Heinrichs von Plauen) aus dem

durch die kostspieligen diplomatischen Missionen und die ständigen

Kriege wachsenden Steuerdruck, aus dem von den Städten natürlich

mißgünstig angesehenen Handelsbetrieb des Ordens, aus der strengen

Niederhaltung aller auf Selbstverwaltung hinzielenden Bestrebungen

erklärlich und zum Teil auch entschuldbar war. Nicht entschuldbar

aber war die hochverräterische Tendenz des Bundes, die sich in dem

Liebäugeln insbesondere der Landritter mit Polen gar bald offenbarte

und die, mit vielen anderen Umständen, beweist, daß Polen von Anfang

an die Hand im Spiele hatte, obwohl der Orden seit dem Frieden von

Brześć ihm gegenüber mit peinlichster Loyalität verfahren war. Dort

wußte man sich diesen günstigen Umstand ebenso zunutze zu machen,

wie seinerzeit unter Jagiello den Eidechsenbund, und als Ende 1453

Kaiser Friedrich III. auf Wunsch des Ordens die Auflösung des Bundes

befahl, trieb Polen zum Aufruhr. Wenn Kasimir dem Hochmeister

auf das bestimmteste versicherte, daß er streng neutral bleiben

werde, so war das genau so gelogen, wie wenn er dem Papst über die

Entstehungsursache des Bundes das Märchen aufzubinden versuchte,

der Orden habe 1440 bei seines Bruders ungarischen Türkenkriegen

seine Landsassen zum Kriege gegen Polen aufgerufen, aber bei

den vertragstreuen Ständen Widerstand gefunden und sie so zur

Konföderation gegen den Orden getrieben.

Am 4. Februar 1454 brach der Aufruhr los. Vier Wochen später waren

sechsundfünfzig Städte und Burgen in der Gewalt des Bundes, und

nur noch die Marienburg, Stuhm und Konitz (die Deckung der Zufahrt

von Deutschland) blieben in den Händen des Ordens. Das Haupt der

Aufrührer, Johann von Baysen, eilte mit einer Gesandtschaft nach

Krakau und erwirkte am 22. Februar die polnische Kriegserklärung.

Am 6. März erließ Kasimir das sogenannte _Inkorporationsprivileg_,

das den Preußen ungefähr die Stellung der Litauer garantierte und

auf das hin die Stände dem Polen den Treueid leisteten. Das Land

wurde in vier Wojewodschaften geteilt: Kulm, Pomerellen, Elbing und

Königsberg, Baysen zum Gubernator von Preußen ernannt. Die städtischen

Abgeordneten, wenigstens die Danziger, hatten allerdings schon während

jener Verhandlungen eingesehen, daß sie sich „verrannt” hätten, und

sich „eine halbe Meile über die Grenze gewünscht”, aber es war zu spät.

Zurück konnten sie nicht mehr.

Zwar fand der polnische Rechts- und Treubruch überall in Europa

Verurteilung, doch das Zeitalter, das den Fall Konstantinopels

hingenommen hatte, war zu tatkräftiger Hilfeleistung nicht fähig.

Andererseits unterstützten aber die Polen den Bund nur schwach,

obwohl Kasimir nach dem Reichstag zu Łęczyca selbst nach Preußen

zog, um die Huldigung entgegenzunehmen. Der Hauptgrund dürfte wohl

darin zu suchen sein, daß nach der Inkorporationsakte Preußen als

polnischer Landesteil anzusehen war, und daß sich infolgedessen der

König zur Zahlung der in den Privilegien für Kriegszüge im Auslande

vorgesehenen Entschädigungen nicht für verpflichtet hielt. Daher sah

er sich bald ebensosehr auf Söldner angewiesen, wie der Orden und der

Bund.

Immerhin fiel das ausgehungerte Stuhm im August in die Hände der

Bündischen. An der Marienburg aber, die der Ordensspittler, der ältere

_Heinrich Reuß von Plauen_, verteidigte, rannten sie sich vergebens

die Köpfe ein, und bei Konitz sammelte der jüngere Heinrich Reuß von

Plauen bedeutende Hilfskräfte unter Führung des Herzogs Rudolf von

Sagan. Gegen Konitz wandte sich verabredungsgemäß der König mit seinen

Soldtruppen sowie dem kujawischen und dem großpolnischen Aufgebot, an

Zahl dem Ordensheere bedeutend überlegen.

Der großpolnische Adel stellte sich trotz der verweigerten Soldzahlung

so zahlreich zu dem Aufgebot, um bei dieser günstigen Gelegenheit

wieder im Trüben zu fischen. Er drohte dem König im Angesicht des

Feindes mit Gehorsamsverweigerung und erpreßte auf diese Weise am 15.

September 1454 das _Privilegium von Zirkwitz_ (Cerekwica bei Konitz),

das vor allem gegen die Oligarchie der Magnaten und gegen die Hegemonie

Kleinpolens gerichtet war. Drei Tage später erlitt das polnische

Aufgebot vor _Konitz_ eine solche Niederlage, daß auch die polnischen

Chronisten zugeben, seit Polen ein Reich sei, habe es nicht solche

Schande und solchen Schaden erfahren. Selbst der König entkam mit

knapper Not.

Die Folgen waren weitgehend. Die Belagerung der Marienburg wurde

aufgehoben, eine ganze Anzahl von Städten und die Bischöfe gingen

wieder zum Orden über. Hätte nicht der beschränkte Hochmeister Ludwig

von Erlichshausen angesichts der Geldnot des Ordens mit seinen

Söldnern am 9. Oktober den unheilvollen Vertrag abgeschlossen, nach

dem alle Ordensschlösser mit der Marienburg den Söldnern ausgeliefert

werden sollten, wenn ihnen bis Fastnacht nicht der rückständige Sold

ausgezahlt wäre, so wären die Früchte des Sieges noch größer und vor

allem dauerhafter gewesen.

Den Polen, deren Gesandte vorher so geprahlt hatten, wurde von allen

Seiten in gönnerhafter Weise die Friedensvermittlung angeboten,

dem Orden sogar mit unverhohlener Genugtuung geraten, nicht einmal

eine Abfindungssumme zur Erlangung des Friedens zu zahlen. An eine

Inkraftsetzung des Privilegs von Zirkwitz dachte in Polen niemand

mehr, vielmehr berief der König schleunigst ein allgemeines Aufgebot

aus Polen, mit Ausschluß von Lemberg und Podolien, um die Niederlage

wettzumachen. Ehe das überaus zahlreich zusammengekommene Heer aber die

Weichsel überschritt, wiederholte sich das Schauspiel von Zirkwitz. In

_Nessau_ wurden in der Zeit vom 11. bis 17. November für die einzelnen

Landesteile, und zwar zunächst für Krakau, Sandomir, Lublin, Radon

und Wiślica, für Großpolen und für Sieradz (die anderen Landschaften

folgten erst später) Privilegien erpreßt, die ganz offenbar auf dem von

Zirkwitz aufgebaut sind.

Diese _Nessauer Statute_ stellen einen Sieg des niederen über den

hohen Adel dar. „In allen Statuten bekundet sich dasselbe Bestreben,

den kleinen Edelmann gegen die Vergewaltigungen durch Begüterte

und Würdenträger zu schützen, und daher enthalten alle festere

Bestimmungen über Zeit, Ort, Verfahren, Kompetenz der Gerichte,

Einziehung von Sporteln, Aufhebung der Kastellaneigerichte für

Adelige und ihre Hintersassen, Führung von Gerichtsbüchern; auch hier

derselbe Anspruch, ... das Recht der Gesetzgebung, und zwar nicht

bloß für den Adel, sondern auch für die übrigen Stände auszuüben.”

Die Rechtsprechung soll nicht mehr nach Gewohnheitsrecht, sondern nur

noch nach dem Statut von Warta stattfinden. Das deutschrechtliche

Privileg wird durchbrochen, indem _jedermann_ für Totschlag oder

Verwundung eines Edelmannes nach großpolnischem Recht gerichtet

werden soll. In gleicher Weise werden die Vorrechte der Juden

eingeschränkt. Der König soll die Krongüter nicht mehr verpfänden,

nicht eigenmächtig Steuern ausschreiben, nicht in die Gerichtsbarkeit

eingreifen. Das großpolnische Statut enthält auch wieder die

Bestimmung, daß die Hofwürden nicht allein an die Kleinpolen vergeben

werden sollen. In diesem Statut und dem für Sieradz wird ferner

versprochen, „_weder neue Konstitutionen zu verfassen, noch die

Landeskinder zum Kriege aufzubieten, ohne zuvor eine gemeinsame

Landschafts-Adelsversammlung ($sejmik$) veranstaltet zu haben_”. Die

Kleinpolen beanspruchten ja dieses Recht schon länger! Die Verlegung

der Entscheidung von der Magnatenversammlung, dem Reichsrat, in die

Landschaftsversammlungen, die $sejmiki$, ist die Tendenz dieser

ganzen Gesetzgebung und das Kennzeichen der inneren Kämpfe des

ausgehenden 15. Jahrhunderts.

Nach Erlangung der Statute erlahmte der Eifer der polnischen Herren für

den Krieg wieder, so daß der König im Januar 1455 den Feldzug abbrechen

mußte und sogar die Thorner ihn nicht mehr in ihre Stadt lassen

wollten. Im März brach in Königsberg ein Aufstand zugunsten des Ordens

aus, denn die Bürger begannen einzusehen, daß die Lasten des Ordens,

über die sie vorher geklagt hatten, nicht halb so drückend waren wie

die neuen, die der Bund und die Polen ihnen auferlegten. Mit Königsberg

gelangte auch bald das ganze Niederland in die Hände des Ordens zurück,

ebenso das Hinterland, so daß sich schon im zweiten Kriegsjahre

deutlich die zukünftige Gestaltung der Dinge voraussehen ließ.

Entscheidende Schläge sind nach der Schlacht von Konitz von keiner

Seite mehr geführt worden, da der Geldmangel sowohl bei den Polen wie

bei dem Orden gleich groß war. Namentlich die Polen, weit ärmer als das

Ordensland, brachten nur mühsam und unwillig die allernotwendigsten

Summen auf, vom König für jeden derartigen Beschluß, der oft genug

nicht einmal ausgeführt wurde, neue Rechte erpressend. Der erbitterte

Parteihader zwischen den Magnaten und dem aufstrebenden niederen

Adel lähmte die polnische Energie vollends. Die Litauer nahmen nicht

nur nicht am Kriege teil, sondern bewahrten eine dem Orden offenbar

wohlwollende Neutralität. Zwei Belagerungen des kleinen Lessen und

mehrere Feldzüge mißlangen schmählich.

Mehrfach ist von Polen eine Beilegung des Streites versucht worden;

der Hochmeister sollte nur die Lehenshoheit des Königs anerkennen.

Leider entsprach der Schroffheit, mit der Ludwig von Erlichshausen

alle Anerbietungen zurückwies, nicht seine Fähigkeit, durch eigene

Kraft bessere Bedingungen zu erlangen. Sein unseliger Vertrag mit den

Söldnern zwang ihn, da er den Sold nicht zahlen konnte, nach mehreren

Fristen die Burgen auszuliefern. Trotz dem Widerstande der deutschen

Söldnerführer, die mehr Nationalgefühl hatten als die preußischen

Bürger und Ritter, knüpfte die tschechische Majorität unter Ulrich

Čerwenka von Ledec Unterhandlungen mit Polen wegen des Verkaufs der

Burgen an. Am 15. August 1456 kam der Vertrag zum Abschluß, wonach

gegen eine Summe von 436000 Gulden, zahlbar in drei Raten, die Burgen

in ebensoviel Abteilungen dem Könige ausgeliefert werden sollten.

Aber erst zu Pfingsten 1457 hatten die Polen, nachdem die Bündler und

namentlich Danzig sehr viel beigesteuert, so viel beisammen, daß sie

wenigstens die Marienburg einlösen konnten, die nun zum ersten Male,

dazu noch ohne Schwertstreich, in Feindeshand überging. Außerdem

wurden noch Eylau und Dirschau erworben, während die übrigen achtzehn

Burgen in Händen der Söldner blieben. Eylau wurde freilich durch die

Bürger bald wieder dem Orden ausgeliefert, und die Stadt Marienburg

unter ihrem patriotischen Bürgermeister _Bartholomäus Blume_ machte

mit den deutschen Söldnern des Ordens unter Bernhard von Cimburg

gemeinsame Sache gegen die Burg. In den meisten anderen Städten

hielten die bündischen Patrizier nur mit furchtbaren Blutgerichten

ihr Regiment aufrecht. Die 40000 Mann, die der König 1458 vor die

Stadt führte, liefen ihm nach zwei Monaten wieder auseinander. Das

hatte im Oktober einen Waffenstillstand zur Folge, dem sich wiederum

die verschiedensten Vermittlungsanerbieten aus dem Westen wie aus

dem Osten anschlossen. Die nächsten Jahre vergingen mit gegenseitigen

Raubzügen und Plünderungen. Die treibende Kraft blieben die Bündler,

insbesondere die Danziger, die am 6. August 1460 durch Übergabe die

Stadt Marienburg zurückgewannen, den tapferen Blume enthaupteten und

vierteilten. Wenn damit strategisch auch nichts gewonnen war, so war

der _gänzliche_ Besitz des Platzes, des Sitzes der Ordenssouveränität,

doch ein moralischer Erfolg von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Trotzdem war die Lage für den Orden durchaus noch nicht ungünstig.

Das Nieder- und Hinterland war fast völlig von Feinden geräumt, die

Burgen Mewe und Neuenburg sperrten die Weichselschiffahrt, Konitz

sicherte den Verkehr mit Deutschland, beunruhigte und brandschatzte

Großpolen. Lauenburg und Bütow, bald auch Putzig hielten die Danziger

im Schach, ihnen schweren Schaden zufügend. Da die Polen beschlossen,

den Krieg nunmehr durch Subsidien zu führen -- ein Beschluß, der nur

1461 durch einen mehr gegen den Kastellan von Nakel als gegen den Orden

gerichteten Feldzug durchbrochen wurde --, so wäre ohne die Energie

der Bündler, die vom Orden alles zu befürchten hatten, der ganze Krieg

im Sande verlaufen. Es gereicht ihnen, und namentlich Danzig, das

ungeheure Anstrengungen machte, zum traurigen Ruhm, daß die endliche

Niederlage des Ordens nur ihnen zu verdanken ist. Ganz systematisch

machten sie sich an die Eroberung der Burgen, schlugen 1462 die

Ordenssöldner schwer bei Zarnowitz (an der Grenze des nördlichen

Hinterpommern), eroberten 1463 Mewe, 1465 den letzten Weichselübergang

des Ordens, Neuenburg, 1466 Preußisch-Stargard. Am 26. September mußte

das standhafte Konitz unter dem tapferen Kaspar Nostiz vor dem Könige

kapitulieren. Damit war der Westen des Landes endgültig erobert.

Die Friedensverhandlungen, die schon am 9. September -- nach den vielen

vergeblichen Versuchen der Vorjahre, bei denen auch Podolien dem Orden

als Ersatz angeboten wurde -- durch den päpstlichen Legaten Rudolf von

Rüdesheim ernsthaft aufgenommen worden waren, wurden nach dem Fall von

Konitz beschleunigt und fanden am 19. Oktober 1466 durch den _zweiten

Thorner Frieden_ ihren Abschluß.

Außer dem Kulmer und Michelauer Land und Pomerellen wurden auch die

Gebiete von Marienburg, Elbing und Christburg den Polen zugesprochen.

Ferner trat der Bischof von Ermland als autonomer Herr unter die

Krone Polen. Auf diese Weise wurde in das dem Orden verbleibende

Gebiet ein Keil getrieben, der ihm die Aktionsfähigkeit unterband.

Bei Marienwerder reichte aber das Ordensgebiet noch bis an die

Weichsel. Der Hochmeister schied aus dem deutschen Reichsverbande und

wurde polnischer Teilfürst mit ungefähr den Rechten und Pflichten

der masowischen Herzöge. Nur den Papst durfte er, als Ordensmann,

noch als Oberherrn anerkennen. Ohne Zustimmung des Königs durfte er

keinen Krieg gegen Christen führen. Polnische Untertanen sollten

bis zur Hälfte der Mitgliederzahl in den Orden eintreten dürfen. Im

polnischen Reichsrat erhielt er den Sitz zur Linken des Königs (den

zur Rechten beanspruchten die Masowier). Diesen Frieden und daß er

die Interessen Polens wie die seinigen betrachten werde, sollte jeder

seiner Nachfolger spätestens sechs Monate nach der Wahl beschwören.

Derjenige, der als Reichsoberhaupt und preußischer Lehensherr diesen

Vertrag verwerfen und mit allen Mitteln bekämpfen mußte, hieß damals

leider Friedrich III.!

Das neuerworbene Gebiet, das in drei Wojewodschaften und das Bistum

Ermland geteilt wurde, erhielt eine weitgehende Selbstverwaltung,

entsprechend den bei Ausbruch des Krieges gegebenen Privilegien.

Die Preußen faßten die Vereinigung mit Polen nicht als eine

Einverleibung, sondern nur als eine Personalunion auf; sie wollten

alle Vorrechte und Vorteile, aber keine Pflichten. Es ist darüber zu

vielen ernsten Konflikten gekommen, noch in den letzten Lebensjahren

des Königs infolge des Streites um die Besetzung des bischöflichen

Stuhles zu Ermland. Diesen erlangte der Thorner Lukas Watzelrode

(1487), obwohl Kasimir ihn für seinen Sohn Friedrich, Bischof von

Krakau, erstrebte. (Ein ganz ähnlicher, vielleicht noch schwererer

Streit um Ermland und preußische Privilegien hatte schon anläßlich

der Wahl Nikolaus Tüngens [1467] stattgefunden.) Wenn der König, der

mit dieser Besetzung für Friedrich Absichten auf die Hochmeisterwürde

verfolgte, während die Preußen, durch die Erfahrungen im Bistum Kulm

gewitzigt, darin einen Polonisierungsversuch sahen, -- wenn der

König nicht durchdrang, so lag das nicht nur an dem entschiedenen

Widerstand der Stände, sondern vor allem auch an der Haltung des

Papstes, der den Thorner Frieden nicht anerkannte und den Orden,

die preußischen Bistümer und das ganze Land nach wie vor als zum

Reich gehörend, nach dem deutschen Konkordat zu behandelnd und dem

päpstlichen Stuhl unterstellt betrachtete.

Die Freude an der Vereinigung war überhaupt auf beiden Seiten nicht

von langer Dauer. Die Polen mußten naturgemäß in Preußen eine

zentralistische Politik verfolgen, die Stände sich dagegen wehren. Da

sie obendrein auch an den Lasten des Königreichs nur mäßig teilnehmen

wollten, so blieb der aus der Gewinnung dieser reichen Provinz für

Polen und für die königlichen Finanzen erhoffte Gewinn aus. Immerhin

hat, namentlich vom Bistum Kulm aus, die Polonisierung dort in den

folgenden Jahrhunderten nicht unbeträchtliche Erfolge erzielt, so daß

wir heute auch in Westpreußen mit einer polnischen Frage zu rechnen

haben. Wirtschaftlich ist die Zeit der polnischen Herrschaft eine

Zeit des Niederganges für Preußen geworden. Als die Krone Preußen das

Land zurückgewann, hatte es noch nicht wieder denjenigen Wohlstand

erreicht, der es unter der Ordensherrschaft auszeichnete.

Aber die Folgen für das Deutschtum blieben nicht auf das neuerworbene

Gebiet selbst beschränkt. Durch die besseren Arbeitsmethoden, die mit

der deutschen Siedelung gekommen waren, hatte Polen allmählich einen

der ersten Plätze unter den Getreide produzierenden Ländern Europas

erlangt. Das Bestreben, den Getreideexport zu vergrößern, hatte

schon früher ungünstig auf die Lage der Bauern eingewirkt, nachdem

der Zuzug aus Deutschland aufgehört hatte und die Rechtsprechung

durch Kasimir den Großen in Polen konzentriert worden war. Aber

erst als die Weichsel wieder offen stand und somit der Adel sein

Privileg der Zollfreiheit für alle auf eigenem Grund und Boden

gewonnenen Produkte zur vollen Geltung bringen konnte, trat ein

reißender Niedergang ein. Durch friedlichen oder gewaltsamen Erwerb

der Schulzengüter ging die niedere Gerichtsbarkeit, die Erhebung

der Zinsungen, die Anordnung der für die Gemeinde zu leistenden

Lasten auf den Grundherrn über. Wer nicht weichen wollte, mußte sich

fügen und wurde schnell zum Häusler, zum Tagelöhner, zum hörigen

Landarbeiter herabgedrückt, der national nicht mehr widerstandsfähig

war. Dadurch stieg der Ertrag der Güter vorläufig zweifellos, aber

auch die Aussaugung des ohne Liebe behandelten Bodens. So wurde

der Grund zum Verfall der polnischen Landwirtschaft gelegt. Da man

auch die deutschen Städte im Hochgefühl des Sieges mehr und mehr

niederdrückte, konnten Handel und Gewerbe in der Folgezeit nicht auf

ihrer damaligen Höhe bleiben.

Mit der Niederwerfung des Ordens war die Ausdehnung des polnischen

Einflusses im abendländischen Europa noch nicht beendet. Nachdem

König Ladislaus Posthumus von Ungarn und Böhmen 1457 gestorben war,

warb Kasimir als Gatte von dessen Schwester Elisabeth um beide Kronen

für seinen ältesten Sohn Władysław. Die Ungarn aber wählten Matthias

Corvinus Hunyady, die Böhmen den Husiten Georg Podiebrad. Nach

Podiebrads Tode kam Władysław II. 1471 in Böhmen zur Herrschaft, die

ihn wie Polen, namentlich um Schlesiens willen, in einen Krieg mit

Ungarn verwickelte (1471-1478). Als Matthias Corvinus 1490 starb,

suchte Kasimir die ungarische Krone seinem dritten Sohn Johann Albrecht

zu verschaffen, dem die Ungarn aber Władysław vorzogen, der somit beide

Kronen vereinigte, nachdem er sie in einem Bruderkriege gesichert

hatte. Dessen Sohn Ludwig I. (II.) fiel 1526 bei Mohacz, ohne männliche

Erben. Mit ihm erlosch die böhmisch-ungarische Linie der Jagiellonen

bereits nach einem halben Jahrhundert.

Diese Unternehmungen im Westen und Süden lenkten Kasimirs

Aufmerksamkeit allzusehr von den Vorgängen im Osten ab. Er ließ es

geschehen, daß die Türken sich in seinem Vasallenstaate Moldau

festsetzten und dort die wichtigen Plätze Kilia und Akerman an

der Donau- und der Dnjestrmündung eroberten (1484). So sehr hatte

die Gewinnung des freien Zugangs zur Ostsee das Interesse für den

Zugang zum Schwarzen Meer abgeschwächt! Auch den krimschen Tataren,

die Kleinrußland verwüsteten, wurde kein genügender Widerstand

entgegengesetzt.

Weit folgenschwerer als die Vernachlässigung des Kampfes gegen den

Islam sollte für Polen jedoch die Unachtsamkeit werden, mit der

Kasimir das Wachstum des Großfürstentums _Moskau_ zuließ. Sein großer

Zeitgenosse Iwan III. (1462-1505) brachte Groß-Nowgorod, dessen

Erzbistum nicht dem Moskauer, sondern dem Kijewer Metropoliten

unterstand und in dem die litauisch und uniert gesinnte Partei

unter Martha Borecka, der Witwe eines Posadniks (Stadtvorstehers),

herrschte, an sich. Als diese Partei mit Litauen in Unterhandlungen

eintrat, überzog Iwan die Stadt mit Krieg und schlug ihr Heer am Flusse

Schelona (1471), ohne daß Kasimir versucht hätte, Hilfe zu bringen.

Die wichtige Möglichkeit, das livländische Ordensgebiet zu umklammern

und Moskau aus der Nähe zu bedrohen, ward hierdurch verloren, ein

Fehler, der sich später auch rächte. Überhaupt suchte Iwan Anknüpfung

mit den russischen Fürstentümern im polnisch-litauischen Reiche, so

z. B. als nach dem Tode Simon Olelkowitschs von Kijew (1471) Kasimir

dieses Fürstentum einzog und in eine Wojewodschaft verwandelte. Einige

dieser russischen Fürsten planten einen Anschlag auf das Leben des

Königs und seiner Söhne, um bei dieser Gelegenheit die Fürstentümer von

Litauen loszureißen und mit Moskau zu vereinigen, aber die Verschwörung

wurde entdeckt (1481). Ferner ließ Iwan in jenen Landesteilen eifrig

Propaganda für die orthodoxe Kirche machen, namentlich auch für den

Wiederanschluß Kijews an den Moskauer Metropoliten. 1490 schloß er ein

Bündnis mit den Habsburgern. Auf diese Weise bereitete er den Boden für

Pläne, die erst nach Kasimirs Tode zur Ausführung gelangten.

Wenn man diese Tatsachen mit der schleppenden Führung und dem halben,

obendrein wesentlich dem preußischen Bund zu dankenden Ergebnis

des Ordenskrieges vergleicht, wenn man erwägt, daß es dem Könige

weder gelang, sich von der Magnatenherrschaft zu befreien, noch

sich der Bestrebungen des niederen Adels zu erwehren, und daß auch

sein anfangs siegreicher Kampf um den Einfluß auf die Besetzung der

Bischofssitze und der Domherrnstellen nicht von dauerndem Erfolg

gekrönt war, wenn man die erneute Hervorhebung der Sonderstellung

Litauens betrachtet, so muß man das Zeitalter des vierten Kasimir bei

aller Anerkennung seiner persönlichen Eigenschaften für alles andere

halten als für einen Fortschritt in der inneren Befestigung des

Reiches.

Erfreulicher ist eine Betrachtung des _geistigen Lebens_. Auch

Polen blieb von der neuen Blüte, die Humanismus und Renaissance

überall hervorriefen, nicht unberührt. Die Krakauer Hochschule ward

ein Sammelplatz bedeutender Männer des In- und Auslandes. Benedikt

Hesse und Conrad Celtes, der dem Macchiavelli geistesverwandte

Prinzenerzieher Filippo Buonacorsi ($Callimachus Experiens$) gehörten

ihr an. Von Inländern ragten Johann von Elgot, Jakob von Paradies

(später Erfurter Kartäuser), Thomas Strzępinski, der heilige Johann

Kanty und Albert Blar, genannt Brudzewski, des Kopernikus Lehrer,

hervor. Der spätere Lemberger Erzbischof Gregor von Sanok († 1477)

glänzte als klassischer Philologe und als Philosoph, der Krakauer

Domherr und Prinzenerzieher Johann Długosz (Longinus † 1480) als

erster Geschichtschreiber ($Annales seu cronicae inclyti regni

Poloniae$), der Posener Wojewode Johann Ostrorog († 1501), $jur. ut.

Dr.$, als auf die Mehrung der königlichen Gewalt bedachter Politiker

($Monumentum pro comitiis generalibus regni ... pro reipublicae

ordinatione congestum$, 1438). An Versuchen, in polnischer Sprache

zu schreiben, ist uns nur wenig erhalten, meist Gebetbücher und

Predigten, daneben auch eine Übersetzung des Statuts von Wiślica. Die

Buchdruckerkunst gelangte um 1474 von Deutschland nach Polen, und

auch in den bildenden Künsten war Polen durchaus von dem Ausland,

namentlich von Deutschland abhängig. (Veit Stoß lebte lange in

Krakau.)

Sofort nach Kasimirs Tode erhoben die Litauer seinen vierten Sohn

Alexander, die Union verletzend, auf den großfürstlichen Stuhl. Die

Polen aber wählten, namentlich auf Betreiben des jüngsten, sechsten

Sohnes, des Krakauer Bischofs Friedrich, _Johann I. Albrecht_

(1492-1501), Kasimirs dritten Sohn, zum Könige. Die nicht unbeachtete

Kandidatur des Herzogs Johann von Masowien, der wie alle masowischen

Piasten in den Jagiellonen nur Usurpatoren sah, war schließlich

erfolglos geblieben.

Von Callimachus mit dem Geiste erfüllt, der im „Principe” seinen

klassischen Ausdruck fand, suchte Johann Albrecht des Vaters Versuch

der Niederwerfung der Magnatenmacht durchzuführen. Glücklich war

freilich dieser Versuch insofern nicht, als der König sich hierbei

auf den niederen Adel stützen mußte und auf diese Weise nur die

Demokratisierung der Macht beschleunigte. Nachdem er bereits 1493 eine

vorläufige Konstitution gegeben hatte, erließ er 1496, unter Mitwirkung

_aller_ Faktoren des Reichstages, das _Petrikauer Statut_, das man

nicht mit Unrecht die „Magna Charta Polens” genannt hat. Der Senat hat

sich offenbar nur widerstrebend darein gefügt, denn er wurde seiner

schon durch die Nessauer Statuten rechtlich, wenn auch nicht immer

faktisch geschmälerten Macht hier völlig entkleidet, alle Entscheidung

in die $conventiones communes$, die $sejmiki$, gelegt. Aber trotzdem

war dieses Statut, das als allgemeines die früheren Einzelstatute

ergänzte und ersetzte, weniger gegen die Magnaten gerichtet, als

vielmehr gegen die Bauern und die Bürger.

Die Freizügigkeit der _Bauern_, schon unter Kasimir dem Großen

beschränkt, aber der harten Szlachta noch immer empfindlich

fühlbar, wurde beinahe ganz aufgehoben: nur noch _ein_ Sohn, sofern

überhaupt mehrere vorhanden waren, durfte einem Gewerbe oder den

Wissenschaften nachgehen, wenn der Gutsherr ihm einen Erlaubnisschein

ausstellte. Die Sommerwanderung, die wir heute „Sachsengängerei”

nennen, die damals aber nach Schlesien und Preußen gerichtet war,

wurde ebenfalls streng verboten, da darunter die Erntearbeiten

in Polen litten. In Vermögensstreitigkeiten trat Vertretung des

Bauern durch den Gutsherrn ein, eine Bestimmung, aus der sich

durch spätere Konstitutionen (1520, 1530, 1573) nach und nach die

allgemeine gerichtliche Vertretung des Bauern durch den Gutsherrn

und die Ausdehnung der gutsherrlichen Gewalt auch auf die höhere

Gerichtsbarkeit entwickelte.

Von den _Bettlern_ heißt es im Statut: „Da es scheint, daß dieses

ruhmreiche Land eine solche Menge von Bettlern männlichen und

weiblichen Geschlechts hat, daß es ... nicht eins gibt, das so mit

Bettlern überfüllt ist, so sollen nur noch so viele Bettler sich

an jedem Ort aufhalten dürfen, als die Ortsbehörde bestimmt.” Die

übrigen sollen eingefangen, unter die Söldner gesteckt oder bei

Festungsbauten beschäftigt werden. Eine mehr dem Zeitalter der

Aufklärung als dem ausgehenden 15. Jahrhundert angemessene Maßnahme!

Um so zahlreicher wurde der Zuzug aller Unzufriedenen zum freien

Kosakentum in den Steppen der Ukraine.

Die _Bürger_ sollten von den wichtigsten geistlichen Pfründen

ausgeschlossen werden (nur eine bestimmte Anzahl mit Doktoren zu

besetzender Stellen blieb auch den offenbar klügeren „Plebejern”

zugänglich), sie sollten keinen unter Landrecht stehenden, also

adligen Grundbesitz mehr erwerben dürfen, sofern sie aber solchen

bereits besaßen, sich seiner in einer festgesetzten Frist entäußern.

Die Zölle hatten sie fortan allein zu tragen, da der Adel sich

völlige Zollfreiheit auch für die Einfuhr ausbedang. Auch Marktgelder

und Marktzölle durften sie vom Adel nicht mehr erheben, ebenso

wie sie ihre Brauerei- und Brennereimonopole für adligen Besitz

verloren. Arbeiter ohne eigenen Wohnsitz, oder Gesinde durften sie

auf kürzere Zeit als ein Jahr nicht mehr dingen. All das trug dazu

bei, den Niedergang der Städte, von dem schon die Rede war, noch zu

beschleunigen.

Johann Albrechts vertrautester Freund und Ratgeber war derselbe

Bischof Lukas Watzelrode von Ermland, der vor wenigen Jahren dem

jetzigen Kardinal-Primas Friedrich vorgegangen war. Um der erhofften

preußischen Statthalterwürde willen ebenso auf die Vertreibung seines

Nachbars, des Hochmeisters, bedacht, wie der König auf die unmittelbare

Vereinigung ganz Preußens mit Polen, wußte er Johann Albrecht für die

Wiederaufnahme des Gedankens, die Ritter nach Podolien zu versetzen,

zu gewinnen. Er fand einen Bundesgenossen an Callimachus, der stets

für eine energische polnische Orientpolitik eingetreten war. Beide

scheinen den Anstoß zu jenem unglücklichen Zuge gegen den _Hospodar

Stephan Bogdanowitsch von der Moldau_ im Jahre 1497 gegeben zu haben,

durch den die Jagiellonen ihrem fünften, noch unversorgten Bruder

Siegmund ein selbständiges Fürstentum zu gewinnen hofften. Öffentlich

wurde ein Türkenkrieg verkündet und das allgemeine Aufgebot Polens mit

königlichen Söldnern, masowischen Hilfstruppen und Ordensrittern unter

dem Befehl des Königs nach der Moldau geführt. Der Anschlag mißlang

schmählich. Die zuchtlosen Polen mußten zurückweichen und fielen in den

Waldschluchten der Bukowina zum größten Teil der Vernichtung anheim.

Die Folge war ein wirklicher Türkenkrieg schon im Frühjahr 1498, indem

40000 Türken das Land überfielen. Czarnkow, Lemberg, Sieradz, Brześć

Litewski, Przemyśl wurden erobert und geplündert. Als die Türken

abzogen, brachen die krimschen Tataren ein, und diesen folgten gegen

Winter wiederum die Türken. Der Hospodar war selbstverständlich nunmehr

mit den Feinden im Bunde; erst 1499 schloß er mit Polen einen Frieden,

der die polnischen Oberhoheitsansprüche auf die Moldau beseitigte.

Türken und Tataren aber waren wieder einmal sehr energisch auf Polen

hingewiesen worden, und die Ungarn, die trotz dem Bündnisse der Könige

den Moldauern geholfen hatten, fühlten sich in ihrem Mißtrauen gegen

die jagiellonische Familienpolitik bestärkt.

Noch eine andere Wirkung hatten jene Pläne und der Krieg selbst. Der

_Hochmeister_ Johann von Tieffen, ein ehrlicher und wohlwollender

Fürst, der auf dem Zuge nach der Moldau in Lemberg an der Ruhr

gestorben war, hatte mit Besorgnis die Verhandlungen Watzelrodes mit

dem Könige verfolgt. Er sagte sich, daß nur ein solcher Hochmeister

den Orden retten könne, der vermöge seiner Familienverbindungen

einflußreiche Beziehungen zu den übrigen Reichsfürsten hätte und der

infolgedessen vielleicht die Anerkennung des Thorner Friedens vermeiden

könne. Er machte daher 1497, vor seinem Auszug, in geheimem Kapitel

den Vorschlag, ihn von seinem Amte zu entbinden und an seiner Stelle

den Herzog _Friedrich von Sachsen_, den dritten Sohn Albrechts des

Beherzten, zu wählen, der sich dem geistlichen Stande gewidmet hatte.

Für diese Kandidatur sprach auch der Umstand, daß Friedrichs älterer

Bruder, Herzog Georg, mit Johann Albrechts Schwester Barbara vermählt

war, daß also der König wider die Wahl seines Schwagers nicht gut

Einspruch erheben konnte.

Der selbstlose und weitschauende Plan des Hochmeisters wurde vom

Kapitel angenommen und mit Albrecht dem Beherzten vereinbart. Als

Johann von Tieffen gestorben war und tatsächlich die Wahl Friedrichs

zum Hochmeister erfolgte, konnte Johann Albrecht nicht anders, als

gute Miene zum bösen Spiel zu machen und den neuen Hochmeister

anzuerkennen. Dem Herzog aber war auf zwei Reichstagen, in Freiburg

und in Augsburg, eingeschärft worden, „daß er den Huldigungseid und

den Eid auf den Thorner Frieden nicht leisten dürfe, weil er in dem

einen seiner Ehre als deutscher Reichsfürst und in dem andern dem

Besitzstande des Deutschen Reiches zunahe trete, und daß man ihn, wenn

er deshalb bedrängt werden sollte, nicht ohne Hilfe lassen werde”.

In der Tat hat Friedrich, der ein weises Regiment führte und die

Säkularisierung des Ordenslandes vorbereitete, weder den Huldigungseid

geleistet, noch den Thorner Frieden anerkannt, obwohl die versprochene

Reichshilfe ausblieb. Johann Albrecht starb darüber unvermählt in Thorn

am Schlage, und auch sein Bruder und Nachfolger _Alexander_ (1501-1506)

erreichte in dieser Beziehung nichts. Es scheint, als ob beide Könige

von dem Hochmeister bestochen worden seien. Übrigens war Alexander dem

Hochmeister verpflichtet, denn dieser hatte das Anerbieten Conrads von

Masowien, die Erledigung des Thrones zu einem gemeinsamen Kriege zu

benutzen, abgewiesen, auch die Wahl Alexanders gegenüber der Kandidatur

des fünften Bruders Siegmund gefördert.

Für Alexander hing viel von der Wahl ab, denn er war seit 1500 in

einen _Krieg mit Iwan_ III. verwickelt. Wir haben die gespannten

Beziehungen, die zwischen Kasimir und Iwan bestanden, bereits kennen

gelernt. Im letzten Regierungsjahre Kasimirs war der lange vermiedene

und auch niemals offen erklärte Friedensbruch tatsächlich doch vor sich

gegangen, indem Iwan den Fürsten Worotynskij und andere litauische

Lehensfürsten russischer Nationalität in seinen Dienst aufnahm, die nun

an ihren bei Litauen verbleibenden Feinden mit Hilfe moskowitischer

Truppen Rache nahmen. Als Alexander zur Herrschaft gekommen war, gingen

Iwans Heerführer aber offen im Namen ihres Herrn vor. Sie eroberten

Wjasma, Mossalsk, Opakow, verheerten andere Gebiete. Alexander konnte

keinen Widerstand leisten, da der Zar ihm gleichzeitig die krimschen

Tataren und die Moldauer auf den Hals hetzte. Er suchte daher zu

einem Einvernehmen zu gelangen, indem er um die Hand Helenas, der

Tochter Iwans aus seiner Ehe mit Sophia, der Nichte des letzten

Paläologen, warb. Im Februar 1494 kam der Friede und die Verlobung

zustande. Der $Status quo$ wurde bestätigt, ein Abkommen über die

Abscheidung und Aufteilung der Dienstfürstentümer vereinbart, Helenen

die unbehinderte Religionsübung nach griechischem Ritus zugestanden.

Über die Dienstfürsten kam es schon vor der Hochzeit wiederum zu

Meinungsverschiedenheiten, und auch aus der Heirat wußte Iwan dem

Schwiegersohn Schwierigkeiten zu bereiten, indem er ihn, wenn auch ohne

Grund, der Nichtachtung der zugesagten griechischen Religionsübung

bezichtigte. Außerdem spielte er wiederum seinen Anspruch auf den Titel

„Herrscher von ganz Rußland” aus.

Alexander schloß Bündnisse mit dem livländischen Ordensmeister und mit

dem Khan der Goldenen Horde, suchte auch eine Wiederherstellung der

zerrissenen Union mit Polen. 1499 erneuerte man die Union von Horodlo,

nur legte man den Artikel über die Wahl des Großfürsten des näheren

dahin aus, daß kein Großfürst „ohne Wissen und Rat” der polnischen

Herren gewählt werden dürfe, also ein Rückzug der Litauer gegenüber

ihrem Vorgehen von 1492 und ein politischer Sieg der Polen, der diesmal

Dauer hatte.

1500 begann der Krieg damit, daß die Fürsten Bjelskij, Chotetowskij,

Starodubskij, Moshajskij und Sjewerskij zu Iwan übertraten und die

Moskowiter in Litauen einrückten. Nach zwei Monaten erst stand ihnen

der litauische Hetman Fürst Konstantin Ostrogski an der Wedroscha

(östlich von Smolensk) gegenüber. Am 14. Juli, dem Jahrestage der

Schlacht an der Schelona, wurde er völlig geschlagen. Das ganze linke

Dnjeprufer fiel in Iwans Hände, während gleichzeitig sein Bundesgenosse

Mengli Girei von der Krim gegen Kijew vorrückte. Smolensk selbst,

der Schlüssel des Dnjepr-Gebietes, wäre gefallen, hätte nicht der

livländische Landmeister Walter von Plettenberg bei Isborsk die Russen

vernichtet (1501). Im nächsten Jahre schlug der Landmeister die Russen

nochmals entscheidend am Smolina-See. Obgleich im selben Jahre Mengli

Girei der Goldenen Horde ein Ende machte, standen die Dinge für Iwan

nicht übermäßig günstig, zumal er auch das Anwachsen der krimschen

Macht nicht gleichmütig hinnehmen konnte. Da inzwischen Alexander, der

übrigens den Landmeister bei allen Unternehmungen treulos im Stiche

ließ, König geworden war, also auch Polen hinter sich hatte, erreichte

er 1503 einen Waffenstillstand auf sechs Jahre, der den Russen ungefähr

die Dnjeprgrenze, also einen ungeheuren Landzuwachs brachte. 1504

erkannte Alexander _als Großfürst_ von Litauen auch Iwans Titel eines

„Herrschers von ganz Rußland” an.

Doch nicht auf Grund der erneuten Union von 1499 war Alexander zum

König gewählt worden, sondern auf Grund von Verhandlungen, die 1501

auf dem Wahlreichstage zwischen den polnischen und litauischen

Senatoren gepflogen wurden, und nach denen fortan immer der König

von Polen auch Großfürst von Litauen sein sollte. Der Wahl folgte

das _Privileg von Mielnik_ a. Bug, durch das der neue König die

Oligarchie wiederherstellte, also im wesentlichen das Petrikauer

Statut aufhob. Senatoren sollten nur durch Senatoren mit zwei Drittel

Mehrheit gerichtet werden, die Beschädigung eines Senators durch den

König das ganze Volk von seinem Eide entbinden, die Ämterbesetzung

nach dem Dienstalter vor sich gehen. Die königlichen Starosten wurden

in ihren Befugnissen gegenüber den Senatoren beschränkt, der König in

der Münzprägung überwacht. Der König wurde fast zum Senatspräsidenten

herabgedrückt, dem Senat, da der König wieder nach Litauen ging, die

Staatsgewalt übertragen.

Die Reaktion der Szlachta gegen diese Wahlkapitulation blieb nicht

aus, zumal der Senat völlige Anarchie in der Verwaltung wie in den

Finanzen und der öffentlichen Sicherheit einreißen ließ und der

König die Ansprüche des niederen Adels begünstigte. In _Petrikau_

wurde 1504 der erste Schritt getan, der Verwirrung zu steuern. Die

Befugnisse der einzelnen Ämter gegeneinander, namentlich derjenigen,

die als Landschaftsämter und als Kronämter doppelt vorhanden waren,

wurden genau abgegrenzt, Hoffunktionen von Staatsfunktionen

getrennt, das sogenannte Inkompatibilitätsgesetz erlassen, nach

dem nicht mehrere Würden in einer Person vereinigt werden durften.

Die königlichen Tafelgüter wurden festgelegt, um die Grundlage der

Staatsfinanzen zu sichern. Die bewilligende Stellung, die der Senat

anstatt der beratenden erlangt hatte, wurde nicht angegriffen.

Sie blieb auch im nächsten Jahre, in der _Konstitution von

Radom_, nicht nur erhalten, sondern wurde sogar ausdrücklich zum

Gesetz erhoben. Die „$Nihil novi$” genannte Konstitution bestimmte:

„Da das allgemeine Recht und die öffentlichen Satzungen nicht den

einzelnen, sondern die Gesamtheit angehen, haben wir auf diesem

Reichstage zu Radom mit allen Prälaten, Senatoren, Baronen und

Landboten als billig und vernünftig erachtet und festgesetzt, daß

fortan in allen künftigen Zeiten von uns und unseren Nachfolgern

_nichts Neues_ als Gesetz erlassen werden soll, _ohne die

gemeinsame Zustimmung_ der Senatoren und Landboten, weil solches

zum Nachteil und zur Beschwerde des Gemeinwesens, zum Schaden und

zur Unbill für den einzelnen und zur Veränderung des gemeinen

Rechts und der öffentlichen Freiheit geschehen würde.” Durch diese

Bestimmung wurde das Petrikauer Statut von 1496 gekrönt,

namentlich auch die Landbotenkammer aus einer bloßen Übung zu

einer gesetzlichen Einrichtung gemacht.

Diese Konstitution blieb bis zum Untergange Polens in Geltung. Die

Landboten nun, die in den landschaftlichen Adelsversammlungen,

den $sejmiki$, gewählt wurden, wurden dort auch mit genauen

Instruktionen für den Reichstag versehen und durften nur nach

diesen Instruktionen stimmen. Der Gang der Dinge war vielfach so,

daß diesen Partikularlandtagen der einzelnen historisch gewordenen

Landschaften Generallandtage ganzer Provinzen folgten, um eine

weitergehende Übereinstimmung für den Reichstag zu erzielen, für

Großpolen gewöhnlich in Koło, für Kleinpolen und Kleinrußland

in Neustadt-Korczyn. Erst dann begaben sich die Landboten zum

Reichstag. Nach Schluß des Reichstages erstatteten sie Bericht

auf den „$sejmiki relacyjne$”, die manchmal noch nachträglich

die Reichstagsbeschlüsse verwarfen. Dieser ganze Apparat ist aus

dem Gedanken der Gleichberechtigung aller, aus dem Bestreben zu

verstehen, jedem Adligen völligen Anteil an der Regierung, die volle

Bestimmung über die Geschicke des Landes zu sichern. Er mußte jedoch

natürlich Polen lahmlegen, wenn es nicht außerordentlich kräftige

Herrscher hatte.

Alexander war ein solcher Herrscher nicht. Er starb aber, ein

Epileptiker, bereits 1506, ehe er weiteres Unheil anrichten konnte,

in Litauen. Da er kinderlos war und die Litauer sich von seinem

Günstling Michael Glinskij des Schlimmsten versahen, wählten sie

wider die Vereinbarungen des Wahlreichstages schnell Siegmund, den

fünften der Brüder. Der Mangel wurde geheilt, indem die Polen sich

dieser Wahl anschlossen.

Polnische Geschichte · 第 16 / 31 题