Die Jagiellonen.
Die Regentschaft für _Władysław_ III. (1434-1444) wurde kraftvoll
und glücklich geführt. Als Kaiser Sigismund 1437 starb, war Polen
so mächtig, daß die husitische Partei in Böhmen, die bereits mit
Jagiello und nach dessen Ablehnung mit Witold 1420 wegen Übernahme der
böhmischen Königskrone verhandelt hatte, Władysław die Krone anbot.
Die Böhmen hatten nur das eine Bestreben, die deutsche Dynastie zu
stürzen und einen slawischen König zu erhalten. Und wer konnte hierfür
in Frage kommen, als der mächtigste slawische Fürst der Zeit? Auf
Betreiben der husitisch gesinnten Opposition in Polen unter Spytek
von Melsztyn wurde das Anerbieten für den jüngeren Bruder, Kasimir,
angenommen (1438). Doch die herrschende Partei, die Nebenbuhlerschaft
der husitisch Gesinnten fürchtend, wußte ein kräftiges Vorgehen zu
hintertreiben. Die darauf von Spytek ins Leben gerufene Konföderation
wurde blutig unterdrückt und der Husitismus, schon 1424 von Jagiello
durch das harte _Edikt von Wielun_ geschwächt, in Polen vernichtet.
Statt dessen nahm man nach Albrechts II. Tode aber 1440 die ungarische
Krone für Władysław an, die aus ähnlichen Gründen angeboten wurde,
wie die böhmische, denn die polnischen Interessen in der Moldau, die
Notwendigkeit, die Türken beizeiten zurückzuwerfen, und die Aussicht
auf Gründung eines großen osteuropäischen katholischen Reiches ließen
diesen Schritt ratsam erscheinen. Kasimir wurde, anstatt nach Böhmen,
als Statthalter nach Litauen geschickt, da der Großfürst Siegmund im
selben Jahre ermordet worden war. Er wurde von den Litauern aber gleich
zum Großfürsten ausgerufen. Er fühlte sich dort so sehr als souveräner
Fürst, daß er z. B. mit den Lehensträgern Polens, den Herzögen von
Masowien, Krieg führte.
Die Regierung Polens verblieb unterdessen dem Regentschaftsrat
und ging natürlich in der Abwesenheit des Königs mehr und mehr in
die Macht des Adels über. Die wichtigsten Angelegenheiten wurden
nach Gutdünken bis zur Rückkehr des Königs verschoben, was große
Verwirrung anrichtete. Das Abströmen zahlreicher Ritter nach Ungarn
verminderte die Wehrkraft des Adels. Die Finanzen wurden durch die
ungarischen Unternehmungen zerrüttet, denn um dem Geldbedürfnis zu
genügen, wurden die königlichen Domänen verpfändet. Von da an datiert
die Verteilung und die Überschuldung der Krongüter, die den König der
letzten eigenen Hilfsquellen beraubte und bald ganz der Willkür des
Adels ausliefern sollte.
1444 fiel der zwanzigjährige Władysław bei _Warna_ (daher Warneńczyk
zubenannt) im Kampfe gegen Murad II., und die Verwirrung wurde zunächst
noch größer, da ein dreijähriges Interregnum eintrat. Der einzige
König, den man wählen konnte, war nämlich Kasimir, da sonst Litauen den
Krieg erklärt hätte. Diese Zwangslage machten sich die Litauer aber
zunutze, indem sie die Wiedervereinigung von Podolien und Wolhynien
mit dem Großfürstentum verlangten. Erst als das in den Zusammenkünften
von Brześć und Parczow zugesagt war, nahm _Kasimir Jagiellończyk_
(1447-1492) die polnische Krone an. Freilich weigerten sich nach
der Krönung die Polen, Podolien herauszugeben, und da Kasimir ihnen
infolgedessen ihre Privilegien nicht bestätigen wollte, kam es zu
sechsjährigen erbitterten Wirren. An der Spitze der Opposition stand
Zbigniew Oleśnicki. Schon waren auf der Zusammenkunft von Piotrkow
die Privilegierten, die in zwei Körpern, dem der Magnaten und dem der
Ritter, abstimmten, zur Bildung einer Konföderation und zur Absetzung
des Königs entschlossen, als Kasimir endlich nachgab (1453). So blieb
Podolien bei Polen und Wolynien bei Litauen.
Das wichtigste Ereignis seiner Regierung war der _dreizehnjährige Krieg
mit dem Deutschen Orden_ (1454-1466), der all die Fragen, die in den
vorhergehenden Kämpfen unerledigt geblieben waren, aufrollte und zur
endgültigen Entscheidung brachte.
Der Anstoß ging öffentlich nicht von den Polen, sondern von dem
_Preußischen Bunde_ aus. Dieser war 1440 von den preußischen
Landrittern und Städten angeblich zur Verteidigung, tatsächlich
aber zur Vermehrung ihrer Rechte und Freiheiten gegen den Orden
gegründet worden. Er war also ein oppositionelles Unternehmen, das
(nach dem Scheitern der Reformpläne Heinrichs von Plauen) aus dem
durch die kostspieligen diplomatischen Missionen und die ständigen
Kriege wachsenden Steuerdruck, aus dem von den Städten natürlich
mißgünstig angesehenen Handelsbetrieb des Ordens, aus der strengen
Niederhaltung aller auf Selbstverwaltung hinzielenden Bestrebungen
erklärlich und zum Teil auch entschuldbar war. Nicht entschuldbar
aber war die hochverräterische Tendenz des Bundes, die sich in dem
Liebäugeln insbesondere der Landritter mit Polen gar bald offenbarte
und die, mit vielen anderen Umständen, beweist, daß Polen von Anfang
an die Hand im Spiele hatte, obwohl der Orden seit dem Frieden von
Brześć ihm gegenüber mit peinlichster Loyalität verfahren war. Dort
wußte man sich diesen günstigen Umstand ebenso zunutze zu machen,
wie seinerzeit unter Jagiello den Eidechsenbund, und als Ende 1453
Kaiser Friedrich III. auf Wunsch des Ordens die Auflösung des Bundes
befahl, trieb Polen zum Aufruhr. Wenn Kasimir dem Hochmeister
auf das bestimmteste versicherte, daß er streng neutral bleiben
werde, so war das genau so gelogen, wie wenn er dem Papst über die
Entstehungsursache des Bundes das Märchen aufzubinden versuchte,
der Orden habe 1440 bei seines Bruders ungarischen Türkenkriegen
seine Landsassen zum Kriege gegen Polen aufgerufen, aber bei
den vertragstreuen Ständen Widerstand gefunden und sie so zur
Konföderation gegen den Orden getrieben.
Am 4. Februar 1454 brach der Aufruhr los. Vier Wochen später waren
sechsundfünfzig Städte und Burgen in der Gewalt des Bundes, und
nur noch die Marienburg, Stuhm und Konitz (die Deckung der Zufahrt
von Deutschland) blieben in den Händen des Ordens. Das Haupt der
Aufrührer, Johann von Baysen, eilte mit einer Gesandtschaft nach
Krakau und erwirkte am 22. Februar die polnische Kriegserklärung.
Am 6. März erließ Kasimir das sogenannte _Inkorporationsprivileg_,
das den Preußen ungefähr die Stellung der Litauer garantierte und
auf das hin die Stände dem Polen den Treueid leisteten. Das Land
wurde in vier Wojewodschaften geteilt: Kulm, Pomerellen, Elbing und
Königsberg, Baysen zum Gubernator von Preußen ernannt. Die städtischen
Abgeordneten, wenigstens die Danziger, hatten allerdings schon während
jener Verhandlungen eingesehen, daß sie sich „verrannt” hätten, und
sich „eine halbe Meile über die Grenze gewünscht”, aber es war zu spät.
Zurück konnten sie nicht mehr.
Zwar fand der polnische Rechts- und Treubruch überall in Europa
Verurteilung, doch das Zeitalter, das den Fall Konstantinopels
hingenommen hatte, war zu tatkräftiger Hilfeleistung nicht fähig.
Andererseits unterstützten aber die Polen den Bund nur schwach,
obwohl Kasimir nach dem Reichstag zu Łęczyca selbst nach Preußen
zog, um die Huldigung entgegenzunehmen. Der Hauptgrund dürfte wohl
darin zu suchen sein, daß nach der Inkorporationsakte Preußen als
polnischer Landesteil anzusehen war, und daß sich infolgedessen der
König zur Zahlung der in den Privilegien für Kriegszüge im Auslande
vorgesehenen Entschädigungen nicht für verpflichtet hielt. Daher sah
er sich bald ebensosehr auf Söldner angewiesen, wie der Orden und der
Bund.
Immerhin fiel das ausgehungerte Stuhm im August in die Hände der
Bündischen. An der Marienburg aber, die der Ordensspittler, der ältere
_Heinrich Reuß von Plauen_, verteidigte, rannten sie sich vergebens
die Köpfe ein, und bei Konitz sammelte der jüngere Heinrich Reuß von
Plauen bedeutende Hilfskräfte unter Führung des Herzogs Rudolf von
Sagan. Gegen Konitz wandte sich verabredungsgemäß der König mit seinen
Soldtruppen sowie dem kujawischen und dem großpolnischen Aufgebot, an
Zahl dem Ordensheere bedeutend überlegen.
Der großpolnische Adel stellte sich trotz der verweigerten Soldzahlung
so zahlreich zu dem Aufgebot, um bei dieser günstigen Gelegenheit
wieder im Trüben zu fischen. Er drohte dem König im Angesicht des
Feindes mit Gehorsamsverweigerung und erpreßte auf diese Weise am 15.
September 1454 das _Privilegium von Zirkwitz_ (Cerekwica bei Konitz),
das vor allem gegen die Oligarchie der Magnaten und gegen die Hegemonie
Kleinpolens gerichtet war. Drei Tage später erlitt das polnische
Aufgebot vor _Konitz_ eine solche Niederlage, daß auch die polnischen
Chronisten zugeben, seit Polen ein Reich sei, habe es nicht solche
Schande und solchen Schaden erfahren. Selbst der König entkam mit
knapper Not.
Die Folgen waren weitgehend. Die Belagerung der Marienburg wurde
aufgehoben, eine ganze Anzahl von Städten und die Bischöfe gingen
wieder zum Orden über. Hätte nicht der beschränkte Hochmeister Ludwig
von Erlichshausen angesichts der Geldnot des Ordens mit seinen
Söldnern am 9. Oktober den unheilvollen Vertrag abgeschlossen, nach
dem alle Ordensschlösser mit der Marienburg den Söldnern ausgeliefert
werden sollten, wenn ihnen bis Fastnacht nicht der rückständige Sold
ausgezahlt wäre, so wären die Früchte des Sieges noch größer und vor
allem dauerhafter gewesen.
Den Polen, deren Gesandte vorher so geprahlt hatten, wurde von allen
Seiten in gönnerhafter Weise die Friedensvermittlung angeboten,
dem Orden sogar mit unverhohlener Genugtuung geraten, nicht einmal
eine Abfindungssumme zur Erlangung des Friedens zu zahlen. An eine
Inkraftsetzung des Privilegs von Zirkwitz dachte in Polen niemand
mehr, vielmehr berief der König schleunigst ein allgemeines Aufgebot
aus Polen, mit Ausschluß von Lemberg und Podolien, um die Niederlage
wettzumachen. Ehe das überaus zahlreich zusammengekommene Heer aber die
Weichsel überschritt, wiederholte sich das Schauspiel von Zirkwitz. In
_Nessau_ wurden in der Zeit vom 11. bis 17. November für die einzelnen
Landesteile, und zwar zunächst für Krakau, Sandomir, Lublin, Radon
und Wiślica, für Großpolen und für Sieradz (die anderen Landschaften
folgten erst später) Privilegien erpreßt, die ganz offenbar auf dem von
Zirkwitz aufgebaut sind.
Diese _Nessauer Statute_ stellen einen Sieg des niederen über den
hohen Adel dar. „In allen Statuten bekundet sich dasselbe Bestreben,
den kleinen Edelmann gegen die Vergewaltigungen durch Begüterte
und Würdenträger zu schützen, und daher enthalten alle festere
Bestimmungen über Zeit, Ort, Verfahren, Kompetenz der Gerichte,
Einziehung von Sporteln, Aufhebung der Kastellaneigerichte für
Adelige und ihre Hintersassen, Führung von Gerichtsbüchern; auch hier
derselbe Anspruch, ... das Recht der Gesetzgebung, und zwar nicht
bloß für den Adel, sondern auch für die übrigen Stände auszuüben.”
Die Rechtsprechung soll nicht mehr nach Gewohnheitsrecht, sondern nur
noch nach dem Statut von Warta stattfinden. Das deutschrechtliche
Privileg wird durchbrochen, indem _jedermann_ für Totschlag oder
Verwundung eines Edelmannes nach großpolnischem Recht gerichtet
werden soll. In gleicher Weise werden die Vorrechte der Juden
eingeschränkt. Der König soll die Krongüter nicht mehr verpfänden,
nicht eigenmächtig Steuern ausschreiben, nicht in die Gerichtsbarkeit
eingreifen. Das großpolnische Statut enthält auch wieder die
Bestimmung, daß die Hofwürden nicht allein an die Kleinpolen vergeben
werden sollen. In diesem Statut und dem für Sieradz wird ferner
versprochen, „_weder neue Konstitutionen zu verfassen, noch die
Landeskinder zum Kriege aufzubieten, ohne zuvor eine gemeinsame
Landschafts-Adelsversammlung ($sejmik$) veranstaltet zu haben_”. Die
Kleinpolen beanspruchten ja dieses Recht schon länger! Die Verlegung
der Entscheidung von der Magnatenversammlung, dem Reichsrat, in die
Landschaftsversammlungen, die $sejmiki$, ist die Tendenz dieser
ganzen Gesetzgebung und das Kennzeichen der inneren Kämpfe des
ausgehenden 15. Jahrhunderts.
Nach Erlangung der Statute erlahmte der Eifer der polnischen Herren für
den Krieg wieder, so daß der König im Januar 1455 den Feldzug abbrechen
mußte und sogar die Thorner ihn nicht mehr in ihre Stadt lassen
wollten. Im März brach in Königsberg ein Aufstand zugunsten des Ordens
aus, denn die Bürger begannen einzusehen, daß die Lasten des Ordens,
über die sie vorher geklagt hatten, nicht halb so drückend waren wie
die neuen, die der Bund und die Polen ihnen auferlegten. Mit Königsberg
gelangte auch bald das ganze Niederland in die Hände des Ordens zurück,
ebenso das Hinterland, so daß sich schon im zweiten Kriegsjahre
deutlich die zukünftige Gestaltung der Dinge voraussehen ließ.
Entscheidende Schläge sind nach der Schlacht von Konitz von keiner
Seite mehr geführt worden, da der Geldmangel sowohl bei den Polen wie
bei dem Orden gleich groß war. Namentlich die Polen, weit ärmer als das
Ordensland, brachten nur mühsam und unwillig die allernotwendigsten
Summen auf, vom König für jeden derartigen Beschluß, der oft genug
nicht einmal ausgeführt wurde, neue Rechte erpressend. Der erbitterte
Parteihader zwischen den Magnaten und dem aufstrebenden niederen
Adel lähmte die polnische Energie vollends. Die Litauer nahmen nicht
nur nicht am Kriege teil, sondern bewahrten eine dem Orden offenbar
wohlwollende Neutralität. Zwei Belagerungen des kleinen Lessen und
mehrere Feldzüge mißlangen schmählich.
Mehrfach ist von Polen eine Beilegung des Streites versucht worden;
der Hochmeister sollte nur die Lehenshoheit des Königs anerkennen.
Leider entsprach der Schroffheit, mit der Ludwig von Erlichshausen
alle Anerbietungen zurückwies, nicht seine Fähigkeit, durch eigene
Kraft bessere Bedingungen zu erlangen. Sein unseliger Vertrag mit den
Söldnern zwang ihn, da er den Sold nicht zahlen konnte, nach mehreren
Fristen die Burgen auszuliefern. Trotz dem Widerstande der deutschen
Söldnerführer, die mehr Nationalgefühl hatten als die preußischen
Bürger und Ritter, knüpfte die tschechische Majorität unter Ulrich
Čerwenka von Ledec Unterhandlungen mit Polen wegen des Verkaufs der
Burgen an. Am 15. August 1456 kam der Vertrag zum Abschluß, wonach
gegen eine Summe von 436000 Gulden, zahlbar in drei Raten, die Burgen
in ebensoviel Abteilungen dem Könige ausgeliefert werden sollten.
Aber erst zu Pfingsten 1457 hatten die Polen, nachdem die Bündler und
namentlich Danzig sehr viel beigesteuert, so viel beisammen, daß sie
wenigstens die Marienburg einlösen konnten, die nun zum ersten Male,
dazu noch ohne Schwertstreich, in Feindeshand überging. Außerdem
wurden noch Eylau und Dirschau erworben, während die übrigen achtzehn
Burgen in Händen der Söldner blieben. Eylau wurde freilich durch die
Bürger bald wieder dem Orden ausgeliefert, und die Stadt Marienburg
unter ihrem patriotischen Bürgermeister _Bartholomäus Blume_ machte
mit den deutschen Söldnern des Ordens unter Bernhard von Cimburg
gemeinsame Sache gegen die Burg. In den meisten anderen Städten
hielten die bündischen Patrizier nur mit furchtbaren Blutgerichten
ihr Regiment aufrecht. Die 40000 Mann, die der König 1458 vor die
Stadt führte, liefen ihm nach zwei Monaten wieder auseinander. Das
hatte im Oktober einen Waffenstillstand zur Folge, dem sich wiederum
die verschiedensten Vermittlungsanerbieten aus dem Westen wie aus
dem Osten anschlossen. Die nächsten Jahre vergingen mit gegenseitigen
Raubzügen und Plünderungen. Die treibende Kraft blieben die Bündler,
insbesondere die Danziger, die am 6. August 1460 durch Übergabe die
Stadt Marienburg zurückgewannen, den tapferen Blume enthaupteten und
vierteilten. Wenn damit strategisch auch nichts gewonnen war, so war
der _gänzliche_ Besitz des Platzes, des Sitzes der Ordenssouveränität,
doch ein moralischer Erfolg von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Trotzdem war die Lage für den Orden durchaus noch nicht ungünstig.
Das Nieder- und Hinterland war fast völlig von Feinden geräumt, die
Burgen Mewe und Neuenburg sperrten die Weichselschiffahrt, Konitz
sicherte den Verkehr mit Deutschland, beunruhigte und brandschatzte
Großpolen. Lauenburg und Bütow, bald auch Putzig hielten die Danziger
im Schach, ihnen schweren Schaden zufügend. Da die Polen beschlossen,
den Krieg nunmehr durch Subsidien zu führen -- ein Beschluß, der nur
1461 durch einen mehr gegen den Kastellan von Nakel als gegen den Orden
gerichteten Feldzug durchbrochen wurde --, so wäre ohne die Energie
der Bündler, die vom Orden alles zu befürchten hatten, der ganze Krieg
im Sande verlaufen. Es gereicht ihnen, und namentlich Danzig, das
ungeheure Anstrengungen machte, zum traurigen Ruhm, daß die endliche
Niederlage des Ordens nur ihnen zu verdanken ist. Ganz systematisch
machten sie sich an die Eroberung der Burgen, schlugen 1462 die
Ordenssöldner schwer bei Zarnowitz (an der Grenze des nördlichen
Hinterpommern), eroberten 1463 Mewe, 1465 den letzten Weichselübergang
des Ordens, Neuenburg, 1466 Preußisch-Stargard. Am 26. September mußte
das standhafte Konitz unter dem tapferen Kaspar Nostiz vor dem Könige
kapitulieren. Damit war der Westen des Landes endgültig erobert.
Die Friedensverhandlungen, die schon am 9. September -- nach den vielen
vergeblichen Versuchen der Vorjahre, bei denen auch Podolien dem Orden
als Ersatz angeboten wurde -- durch den päpstlichen Legaten Rudolf von
Rüdesheim ernsthaft aufgenommen worden waren, wurden nach dem Fall von
Konitz beschleunigt und fanden am 19. Oktober 1466 durch den _zweiten
Thorner Frieden_ ihren Abschluß.
Außer dem Kulmer und Michelauer Land und Pomerellen wurden auch die
Gebiete von Marienburg, Elbing und Christburg den Polen zugesprochen.
Ferner trat der Bischof von Ermland als autonomer Herr unter die
Krone Polen. Auf diese Weise wurde in das dem Orden verbleibende
Gebiet ein Keil getrieben, der ihm die Aktionsfähigkeit unterband.
Bei Marienwerder reichte aber das Ordensgebiet noch bis an die
Weichsel. Der Hochmeister schied aus dem deutschen Reichsverbande und
wurde polnischer Teilfürst mit ungefähr den Rechten und Pflichten
der masowischen Herzöge. Nur den Papst durfte er, als Ordensmann,
noch als Oberherrn anerkennen. Ohne Zustimmung des Königs durfte er
keinen Krieg gegen Christen führen. Polnische Untertanen sollten
bis zur Hälfte der Mitgliederzahl in den Orden eintreten dürfen. Im
polnischen Reichsrat erhielt er den Sitz zur Linken des Königs (den
zur Rechten beanspruchten die Masowier). Diesen Frieden und daß er
die Interessen Polens wie die seinigen betrachten werde, sollte jeder
seiner Nachfolger spätestens sechs Monate nach der Wahl beschwören.
Derjenige, der als Reichsoberhaupt und preußischer Lehensherr diesen
Vertrag verwerfen und mit allen Mitteln bekämpfen mußte, hieß damals
leider Friedrich III.!
Das neuerworbene Gebiet, das in drei Wojewodschaften und das Bistum
Ermland geteilt wurde, erhielt eine weitgehende Selbstverwaltung,
entsprechend den bei Ausbruch des Krieges gegebenen Privilegien.
Die Preußen faßten die Vereinigung mit Polen nicht als eine
Einverleibung, sondern nur als eine Personalunion auf; sie wollten
alle Vorrechte und Vorteile, aber keine Pflichten. Es ist darüber zu
vielen ernsten Konflikten gekommen, noch in den letzten Lebensjahren
des Königs infolge des Streites um die Besetzung des bischöflichen
Stuhles zu Ermland. Diesen erlangte der Thorner Lukas Watzelrode
(1487), obwohl Kasimir ihn für seinen Sohn Friedrich, Bischof von
Krakau, erstrebte. (Ein ganz ähnlicher, vielleicht noch schwererer
Streit um Ermland und preußische Privilegien hatte schon anläßlich
der Wahl Nikolaus Tüngens [1467] stattgefunden.) Wenn der König, der
mit dieser Besetzung für Friedrich Absichten auf die Hochmeisterwürde
verfolgte, während die Preußen, durch die Erfahrungen im Bistum Kulm
gewitzigt, darin einen Polonisierungsversuch sahen, -- wenn der
König nicht durchdrang, so lag das nicht nur an dem entschiedenen
Widerstand der Stände, sondern vor allem auch an der Haltung des
Papstes, der den Thorner Frieden nicht anerkannte und den Orden,
die preußischen Bistümer und das ganze Land nach wie vor als zum
Reich gehörend, nach dem deutschen Konkordat zu behandelnd und dem
päpstlichen Stuhl unterstellt betrachtete.
Die Freude an der Vereinigung war überhaupt auf beiden Seiten nicht
von langer Dauer. Die Polen mußten naturgemäß in Preußen eine
zentralistische Politik verfolgen, die Stände sich dagegen wehren. Da
sie obendrein auch an den Lasten des Königreichs nur mäßig teilnehmen
wollten, so blieb der aus der Gewinnung dieser reichen Provinz für
Polen und für die königlichen Finanzen erhoffte Gewinn aus. Immerhin
hat, namentlich vom Bistum Kulm aus, die Polonisierung dort in den
folgenden Jahrhunderten nicht unbeträchtliche Erfolge erzielt, so daß
wir heute auch in Westpreußen mit einer polnischen Frage zu rechnen
haben. Wirtschaftlich ist die Zeit der polnischen Herrschaft eine
Zeit des Niederganges für Preußen geworden. Als die Krone Preußen das
Land zurückgewann, hatte es noch nicht wieder denjenigen Wohlstand
erreicht, der es unter der Ordensherrschaft auszeichnete.
Aber die Folgen für das Deutschtum blieben nicht auf das neuerworbene
Gebiet selbst beschränkt. Durch die besseren Arbeitsmethoden, die mit
der deutschen Siedelung gekommen waren, hatte Polen allmählich einen
der ersten Plätze unter den Getreide produzierenden Ländern Europas
erlangt. Das Bestreben, den Getreideexport zu vergrößern, hatte
schon früher ungünstig auf die Lage der Bauern eingewirkt, nachdem
der Zuzug aus Deutschland aufgehört hatte und die Rechtsprechung
durch Kasimir den Großen in Polen konzentriert worden war. Aber
erst als die Weichsel wieder offen stand und somit der Adel sein
Privileg der Zollfreiheit für alle auf eigenem Grund und Boden
gewonnenen Produkte zur vollen Geltung bringen konnte, trat ein
reißender Niedergang ein. Durch friedlichen oder gewaltsamen Erwerb
der Schulzengüter ging die niedere Gerichtsbarkeit, die Erhebung
der Zinsungen, die Anordnung der für die Gemeinde zu leistenden
Lasten auf den Grundherrn über. Wer nicht weichen wollte, mußte sich
fügen und wurde schnell zum Häusler, zum Tagelöhner, zum hörigen
Landarbeiter herabgedrückt, der national nicht mehr widerstandsfähig
war. Dadurch stieg der Ertrag der Güter vorläufig zweifellos, aber
auch die Aussaugung des ohne Liebe behandelten Bodens. So wurde
der Grund zum Verfall der polnischen Landwirtschaft gelegt. Da man
auch die deutschen Städte im Hochgefühl des Sieges mehr und mehr
niederdrückte, konnten Handel und Gewerbe in der Folgezeit nicht auf
ihrer damaligen Höhe bleiben.
Mit der Niederwerfung des Ordens war die Ausdehnung des polnischen
Einflusses im abendländischen Europa noch nicht beendet. Nachdem
König Ladislaus Posthumus von Ungarn und Böhmen 1457 gestorben war,
warb Kasimir als Gatte von dessen Schwester Elisabeth um beide Kronen
für seinen ältesten Sohn Władysław. Die Ungarn aber wählten Matthias
Corvinus Hunyady, die Böhmen den Husiten Georg Podiebrad. Nach
Podiebrads Tode kam Władysław II. 1471 in Böhmen zur Herrschaft, die
ihn wie Polen, namentlich um Schlesiens willen, in einen Krieg mit
Ungarn verwickelte (1471-1478). Als Matthias Corvinus 1490 starb,
suchte Kasimir die ungarische Krone seinem dritten Sohn Johann Albrecht
zu verschaffen, dem die Ungarn aber Władysław vorzogen, der somit beide
Kronen vereinigte, nachdem er sie in einem Bruderkriege gesichert
hatte. Dessen Sohn Ludwig I. (II.) fiel 1526 bei Mohacz, ohne männliche
Erben. Mit ihm erlosch die böhmisch-ungarische Linie der Jagiellonen
bereits nach einem halben Jahrhundert.
Diese Unternehmungen im Westen und Süden lenkten Kasimirs
Aufmerksamkeit allzusehr von den Vorgängen im Osten ab. Er ließ es
geschehen, daß die Türken sich in seinem Vasallenstaate Moldau
festsetzten und dort die wichtigen Plätze Kilia und Akerman an
der Donau- und der Dnjestrmündung eroberten (1484). So sehr hatte
die Gewinnung des freien Zugangs zur Ostsee das Interesse für den
Zugang zum Schwarzen Meer abgeschwächt! Auch den krimschen Tataren,
die Kleinrußland verwüsteten, wurde kein genügender Widerstand
entgegengesetzt.
Weit folgenschwerer als die Vernachlässigung des Kampfes gegen den
Islam sollte für Polen jedoch die Unachtsamkeit werden, mit der
Kasimir das Wachstum des Großfürstentums _Moskau_ zuließ. Sein großer
Zeitgenosse Iwan III. (1462-1505) brachte Groß-Nowgorod, dessen
Erzbistum nicht dem Moskauer, sondern dem Kijewer Metropoliten
unterstand und in dem die litauisch und uniert gesinnte Partei
unter Martha Borecka, der Witwe eines Posadniks (Stadtvorstehers),
herrschte, an sich. Als diese Partei mit Litauen in Unterhandlungen
eintrat, überzog Iwan die Stadt mit Krieg und schlug ihr Heer am Flusse
Schelona (1471), ohne daß Kasimir versucht hätte, Hilfe zu bringen.
Die wichtige Möglichkeit, das livländische Ordensgebiet zu umklammern
und Moskau aus der Nähe zu bedrohen, ward hierdurch verloren, ein
Fehler, der sich später auch rächte. Überhaupt suchte Iwan Anknüpfung
mit den russischen Fürstentümern im polnisch-litauischen Reiche, so
z. B. als nach dem Tode Simon Olelkowitschs von Kijew (1471) Kasimir
dieses Fürstentum einzog und in eine Wojewodschaft verwandelte. Einige
dieser russischen Fürsten planten einen Anschlag auf das Leben des
Königs und seiner Söhne, um bei dieser Gelegenheit die Fürstentümer von
Litauen loszureißen und mit Moskau zu vereinigen, aber die Verschwörung
wurde entdeckt (1481). Ferner ließ Iwan in jenen Landesteilen eifrig
Propaganda für die orthodoxe Kirche machen, namentlich auch für den
Wiederanschluß Kijews an den Moskauer Metropoliten. 1490 schloß er ein
Bündnis mit den Habsburgern. Auf diese Weise bereitete er den Boden für
Pläne, die erst nach Kasimirs Tode zur Ausführung gelangten.
Wenn man diese Tatsachen mit der schleppenden Führung und dem halben,
obendrein wesentlich dem preußischen Bund zu dankenden Ergebnis
des Ordenskrieges vergleicht, wenn man erwägt, daß es dem Könige
weder gelang, sich von der Magnatenherrschaft zu befreien, noch
sich der Bestrebungen des niederen Adels zu erwehren, und daß auch
sein anfangs siegreicher Kampf um den Einfluß auf die Besetzung der
Bischofssitze und der Domherrnstellen nicht von dauerndem Erfolg
gekrönt war, wenn man die erneute Hervorhebung der Sonderstellung
Litauens betrachtet, so muß man das Zeitalter des vierten Kasimir bei
aller Anerkennung seiner persönlichen Eigenschaften für alles andere
halten als für einen Fortschritt in der inneren Befestigung des
Reiches.
Erfreulicher ist eine Betrachtung des _geistigen Lebens_. Auch
Polen blieb von der neuen Blüte, die Humanismus und Renaissance
überall hervorriefen, nicht unberührt. Die Krakauer Hochschule ward
ein Sammelplatz bedeutender Männer des In- und Auslandes. Benedikt
Hesse und Conrad Celtes, der dem Macchiavelli geistesverwandte
Prinzenerzieher Filippo Buonacorsi ($Callimachus Experiens$) gehörten
ihr an. Von Inländern ragten Johann von Elgot, Jakob von Paradies
(später Erfurter Kartäuser), Thomas Strzępinski, der heilige Johann
Kanty und Albert Blar, genannt Brudzewski, des Kopernikus Lehrer,
hervor. Der spätere Lemberger Erzbischof Gregor von Sanok († 1477)
glänzte als klassischer Philologe und als Philosoph, der Krakauer
Domherr und Prinzenerzieher Johann Długosz (Longinus † 1480) als
erster Geschichtschreiber ($Annales seu cronicae inclyti regni
Poloniae$), der Posener Wojewode Johann Ostrorog († 1501), $jur. ut.
Dr.$, als auf die Mehrung der königlichen Gewalt bedachter Politiker
($Monumentum pro comitiis generalibus regni ... pro reipublicae
ordinatione congestum$, 1438). An Versuchen, in polnischer Sprache
zu schreiben, ist uns nur wenig erhalten, meist Gebetbücher und
Predigten, daneben auch eine Übersetzung des Statuts von Wiślica. Die
Buchdruckerkunst gelangte um 1474 von Deutschland nach Polen, und
auch in den bildenden Künsten war Polen durchaus von dem Ausland,
namentlich von Deutschland abhängig. (Veit Stoß lebte lange in
Krakau.)
Sofort nach Kasimirs Tode erhoben die Litauer seinen vierten Sohn
Alexander, die Union verletzend, auf den großfürstlichen Stuhl. Die
Polen aber wählten, namentlich auf Betreiben des jüngsten, sechsten
Sohnes, des Krakauer Bischofs Friedrich, _Johann I. Albrecht_
(1492-1501), Kasimirs dritten Sohn, zum Könige. Die nicht unbeachtete
Kandidatur des Herzogs Johann von Masowien, der wie alle masowischen
Piasten in den Jagiellonen nur Usurpatoren sah, war schließlich
erfolglos geblieben.
Von Callimachus mit dem Geiste erfüllt, der im „Principe” seinen
klassischen Ausdruck fand, suchte Johann Albrecht des Vaters Versuch
der Niederwerfung der Magnatenmacht durchzuführen. Glücklich war
freilich dieser Versuch insofern nicht, als der König sich hierbei
auf den niederen Adel stützen mußte und auf diese Weise nur die
Demokratisierung der Macht beschleunigte. Nachdem er bereits 1493 eine
vorläufige Konstitution gegeben hatte, erließ er 1496, unter Mitwirkung
_aller_ Faktoren des Reichstages, das _Petrikauer Statut_, das man
nicht mit Unrecht die „Magna Charta Polens” genannt hat. Der Senat hat
sich offenbar nur widerstrebend darein gefügt, denn er wurde seiner
schon durch die Nessauer Statuten rechtlich, wenn auch nicht immer
faktisch geschmälerten Macht hier völlig entkleidet, alle Entscheidung
in die $conventiones communes$, die $sejmiki$, gelegt. Aber trotzdem
war dieses Statut, das als allgemeines die früheren Einzelstatute
ergänzte und ersetzte, weniger gegen die Magnaten gerichtet, als
vielmehr gegen die Bauern und die Bürger.
Die Freizügigkeit der _Bauern_, schon unter Kasimir dem Großen
beschränkt, aber der harten Szlachta noch immer empfindlich
fühlbar, wurde beinahe ganz aufgehoben: nur noch _ein_ Sohn, sofern
überhaupt mehrere vorhanden waren, durfte einem Gewerbe oder den
Wissenschaften nachgehen, wenn der Gutsherr ihm einen Erlaubnisschein
ausstellte. Die Sommerwanderung, die wir heute „Sachsengängerei”
nennen, die damals aber nach Schlesien und Preußen gerichtet war,
wurde ebenfalls streng verboten, da darunter die Erntearbeiten
in Polen litten. In Vermögensstreitigkeiten trat Vertretung des
Bauern durch den Gutsherrn ein, eine Bestimmung, aus der sich
durch spätere Konstitutionen (1520, 1530, 1573) nach und nach die
allgemeine gerichtliche Vertretung des Bauern durch den Gutsherrn
und die Ausdehnung der gutsherrlichen Gewalt auch auf die höhere
Gerichtsbarkeit entwickelte.
Von den _Bettlern_ heißt es im Statut: „Da es scheint, daß dieses
ruhmreiche Land eine solche Menge von Bettlern männlichen und
weiblichen Geschlechts hat, daß es ... nicht eins gibt, das so mit
Bettlern überfüllt ist, so sollen nur noch so viele Bettler sich
an jedem Ort aufhalten dürfen, als die Ortsbehörde bestimmt.” Die
übrigen sollen eingefangen, unter die Söldner gesteckt oder bei
Festungsbauten beschäftigt werden. Eine mehr dem Zeitalter der
Aufklärung als dem ausgehenden 15. Jahrhundert angemessene Maßnahme!
Um so zahlreicher wurde der Zuzug aller Unzufriedenen zum freien
Kosakentum in den Steppen der Ukraine.
Die _Bürger_ sollten von den wichtigsten geistlichen Pfründen
ausgeschlossen werden (nur eine bestimmte Anzahl mit Doktoren zu
besetzender Stellen blieb auch den offenbar klügeren „Plebejern”
zugänglich), sie sollten keinen unter Landrecht stehenden, also
adligen Grundbesitz mehr erwerben dürfen, sofern sie aber solchen
bereits besaßen, sich seiner in einer festgesetzten Frist entäußern.
Die Zölle hatten sie fortan allein zu tragen, da der Adel sich
völlige Zollfreiheit auch für die Einfuhr ausbedang. Auch Marktgelder
und Marktzölle durften sie vom Adel nicht mehr erheben, ebenso
wie sie ihre Brauerei- und Brennereimonopole für adligen Besitz
verloren. Arbeiter ohne eigenen Wohnsitz, oder Gesinde durften sie
auf kürzere Zeit als ein Jahr nicht mehr dingen. All das trug dazu
bei, den Niedergang der Städte, von dem schon die Rede war, noch zu
beschleunigen.
Johann Albrechts vertrautester Freund und Ratgeber war derselbe
Bischof Lukas Watzelrode von Ermland, der vor wenigen Jahren dem
jetzigen Kardinal-Primas Friedrich vorgegangen war. Um der erhofften
preußischen Statthalterwürde willen ebenso auf die Vertreibung seines
Nachbars, des Hochmeisters, bedacht, wie der König auf die unmittelbare
Vereinigung ganz Preußens mit Polen, wußte er Johann Albrecht für die
Wiederaufnahme des Gedankens, die Ritter nach Podolien zu versetzen,
zu gewinnen. Er fand einen Bundesgenossen an Callimachus, der stets
für eine energische polnische Orientpolitik eingetreten war. Beide
scheinen den Anstoß zu jenem unglücklichen Zuge gegen den _Hospodar
Stephan Bogdanowitsch von der Moldau_ im Jahre 1497 gegeben zu haben,
durch den die Jagiellonen ihrem fünften, noch unversorgten Bruder
Siegmund ein selbständiges Fürstentum zu gewinnen hofften. Öffentlich
wurde ein Türkenkrieg verkündet und das allgemeine Aufgebot Polens mit
königlichen Söldnern, masowischen Hilfstruppen und Ordensrittern unter
dem Befehl des Königs nach der Moldau geführt. Der Anschlag mißlang
schmählich. Die zuchtlosen Polen mußten zurückweichen und fielen in den
Waldschluchten der Bukowina zum größten Teil der Vernichtung anheim.
Die Folge war ein wirklicher Türkenkrieg schon im Frühjahr 1498, indem
40000 Türken das Land überfielen. Czarnkow, Lemberg, Sieradz, Brześć
Litewski, Przemyśl wurden erobert und geplündert. Als die Türken
abzogen, brachen die krimschen Tataren ein, und diesen folgten gegen
Winter wiederum die Türken. Der Hospodar war selbstverständlich nunmehr
mit den Feinden im Bunde; erst 1499 schloß er mit Polen einen Frieden,
der die polnischen Oberhoheitsansprüche auf die Moldau beseitigte.
Türken und Tataren aber waren wieder einmal sehr energisch auf Polen
hingewiesen worden, und die Ungarn, die trotz dem Bündnisse der Könige
den Moldauern geholfen hatten, fühlten sich in ihrem Mißtrauen gegen
die jagiellonische Familienpolitik bestärkt.
Noch eine andere Wirkung hatten jene Pläne und der Krieg selbst. Der
_Hochmeister_ Johann von Tieffen, ein ehrlicher und wohlwollender
Fürst, der auf dem Zuge nach der Moldau in Lemberg an der Ruhr
gestorben war, hatte mit Besorgnis die Verhandlungen Watzelrodes mit
dem Könige verfolgt. Er sagte sich, daß nur ein solcher Hochmeister
den Orden retten könne, der vermöge seiner Familienverbindungen
einflußreiche Beziehungen zu den übrigen Reichsfürsten hätte und der
infolgedessen vielleicht die Anerkennung des Thorner Friedens vermeiden
könne. Er machte daher 1497, vor seinem Auszug, in geheimem Kapitel
den Vorschlag, ihn von seinem Amte zu entbinden und an seiner Stelle
den Herzog _Friedrich von Sachsen_, den dritten Sohn Albrechts des
Beherzten, zu wählen, der sich dem geistlichen Stande gewidmet hatte.
Für diese Kandidatur sprach auch der Umstand, daß Friedrichs älterer
Bruder, Herzog Georg, mit Johann Albrechts Schwester Barbara vermählt
war, daß also der König wider die Wahl seines Schwagers nicht gut
Einspruch erheben konnte.
Der selbstlose und weitschauende Plan des Hochmeisters wurde vom
Kapitel angenommen und mit Albrecht dem Beherzten vereinbart. Als
Johann von Tieffen gestorben war und tatsächlich die Wahl Friedrichs
zum Hochmeister erfolgte, konnte Johann Albrecht nicht anders, als
gute Miene zum bösen Spiel zu machen und den neuen Hochmeister
anzuerkennen. Dem Herzog aber war auf zwei Reichstagen, in Freiburg
und in Augsburg, eingeschärft worden, „daß er den Huldigungseid und
den Eid auf den Thorner Frieden nicht leisten dürfe, weil er in dem
einen seiner Ehre als deutscher Reichsfürst und in dem andern dem
Besitzstande des Deutschen Reiches zunahe trete, und daß man ihn, wenn
er deshalb bedrängt werden sollte, nicht ohne Hilfe lassen werde”.
In der Tat hat Friedrich, der ein weises Regiment führte und die
Säkularisierung des Ordenslandes vorbereitete, weder den Huldigungseid
geleistet, noch den Thorner Frieden anerkannt, obwohl die versprochene
Reichshilfe ausblieb. Johann Albrecht starb darüber unvermählt in Thorn
am Schlage, und auch sein Bruder und Nachfolger _Alexander_ (1501-1506)
erreichte in dieser Beziehung nichts. Es scheint, als ob beide Könige
von dem Hochmeister bestochen worden seien. Übrigens war Alexander dem
Hochmeister verpflichtet, denn dieser hatte das Anerbieten Conrads von
Masowien, die Erledigung des Thrones zu einem gemeinsamen Kriege zu
benutzen, abgewiesen, auch die Wahl Alexanders gegenüber der Kandidatur
des fünften Bruders Siegmund gefördert.
Für Alexander hing viel von der Wahl ab, denn er war seit 1500 in
einen _Krieg mit Iwan_ III. verwickelt. Wir haben die gespannten
Beziehungen, die zwischen Kasimir und Iwan bestanden, bereits kennen
gelernt. Im letzten Regierungsjahre Kasimirs war der lange vermiedene
und auch niemals offen erklärte Friedensbruch tatsächlich doch vor sich
gegangen, indem Iwan den Fürsten Worotynskij und andere litauische
Lehensfürsten russischer Nationalität in seinen Dienst aufnahm, die nun
an ihren bei Litauen verbleibenden Feinden mit Hilfe moskowitischer
Truppen Rache nahmen. Als Alexander zur Herrschaft gekommen war, gingen
Iwans Heerführer aber offen im Namen ihres Herrn vor. Sie eroberten
Wjasma, Mossalsk, Opakow, verheerten andere Gebiete. Alexander konnte
keinen Widerstand leisten, da der Zar ihm gleichzeitig die krimschen
Tataren und die Moldauer auf den Hals hetzte. Er suchte daher zu
einem Einvernehmen zu gelangen, indem er um die Hand Helenas, der
Tochter Iwans aus seiner Ehe mit Sophia, der Nichte des letzten
Paläologen, warb. Im Februar 1494 kam der Friede und die Verlobung
zustande. Der $Status quo$ wurde bestätigt, ein Abkommen über die
Abscheidung und Aufteilung der Dienstfürstentümer vereinbart, Helenen
die unbehinderte Religionsübung nach griechischem Ritus zugestanden.
Über die Dienstfürsten kam es schon vor der Hochzeit wiederum zu
Meinungsverschiedenheiten, und auch aus der Heirat wußte Iwan dem
Schwiegersohn Schwierigkeiten zu bereiten, indem er ihn, wenn auch ohne
Grund, der Nichtachtung der zugesagten griechischen Religionsübung
bezichtigte. Außerdem spielte er wiederum seinen Anspruch auf den Titel
„Herrscher von ganz Rußland” aus.
Alexander schloß Bündnisse mit dem livländischen Ordensmeister und mit
dem Khan der Goldenen Horde, suchte auch eine Wiederherstellung der
zerrissenen Union mit Polen. 1499 erneuerte man die Union von Horodlo,
nur legte man den Artikel über die Wahl des Großfürsten des näheren
dahin aus, daß kein Großfürst „ohne Wissen und Rat” der polnischen
Herren gewählt werden dürfe, also ein Rückzug der Litauer gegenüber
ihrem Vorgehen von 1492 und ein politischer Sieg der Polen, der diesmal
Dauer hatte.
1500 begann der Krieg damit, daß die Fürsten Bjelskij, Chotetowskij,
Starodubskij, Moshajskij und Sjewerskij zu Iwan übertraten und die
Moskowiter in Litauen einrückten. Nach zwei Monaten erst stand ihnen
der litauische Hetman Fürst Konstantin Ostrogski an der Wedroscha
(östlich von Smolensk) gegenüber. Am 14. Juli, dem Jahrestage der
Schlacht an der Schelona, wurde er völlig geschlagen. Das ganze linke
Dnjeprufer fiel in Iwans Hände, während gleichzeitig sein Bundesgenosse
Mengli Girei von der Krim gegen Kijew vorrückte. Smolensk selbst,
der Schlüssel des Dnjepr-Gebietes, wäre gefallen, hätte nicht der
livländische Landmeister Walter von Plettenberg bei Isborsk die Russen
vernichtet (1501). Im nächsten Jahre schlug der Landmeister die Russen
nochmals entscheidend am Smolina-See. Obgleich im selben Jahre Mengli
Girei der Goldenen Horde ein Ende machte, standen die Dinge für Iwan
nicht übermäßig günstig, zumal er auch das Anwachsen der krimschen
Macht nicht gleichmütig hinnehmen konnte. Da inzwischen Alexander, der
übrigens den Landmeister bei allen Unternehmungen treulos im Stiche
ließ, König geworden war, also auch Polen hinter sich hatte, erreichte
er 1503 einen Waffenstillstand auf sechs Jahre, der den Russen ungefähr
die Dnjeprgrenze, also einen ungeheuren Landzuwachs brachte. 1504
erkannte Alexander _als Großfürst_ von Litauen auch Iwans Titel eines
„Herrschers von ganz Rußland” an.
Doch nicht auf Grund der erneuten Union von 1499 war Alexander zum
König gewählt worden, sondern auf Grund von Verhandlungen, die 1501
auf dem Wahlreichstage zwischen den polnischen und litauischen
Senatoren gepflogen wurden, und nach denen fortan immer der König
von Polen auch Großfürst von Litauen sein sollte. Der Wahl folgte
das _Privileg von Mielnik_ a. Bug, durch das der neue König die
Oligarchie wiederherstellte, also im wesentlichen das Petrikauer
Statut aufhob. Senatoren sollten nur durch Senatoren mit zwei Drittel
Mehrheit gerichtet werden, die Beschädigung eines Senators durch den
König das ganze Volk von seinem Eide entbinden, die Ämterbesetzung
nach dem Dienstalter vor sich gehen. Die königlichen Starosten wurden
in ihren Befugnissen gegenüber den Senatoren beschränkt, der König in
der Münzprägung überwacht. Der König wurde fast zum Senatspräsidenten
herabgedrückt, dem Senat, da der König wieder nach Litauen ging, die
Staatsgewalt übertragen.
Die Reaktion der Szlachta gegen diese Wahlkapitulation blieb nicht
aus, zumal der Senat völlige Anarchie in der Verwaltung wie in den
Finanzen und der öffentlichen Sicherheit einreißen ließ und der
König die Ansprüche des niederen Adels begünstigte. In _Petrikau_
wurde 1504 der erste Schritt getan, der Verwirrung zu steuern. Die
Befugnisse der einzelnen Ämter gegeneinander, namentlich derjenigen,
die als Landschaftsämter und als Kronämter doppelt vorhanden waren,
wurden genau abgegrenzt, Hoffunktionen von Staatsfunktionen
getrennt, das sogenannte Inkompatibilitätsgesetz erlassen, nach
dem nicht mehrere Würden in einer Person vereinigt werden durften.
Die königlichen Tafelgüter wurden festgelegt, um die Grundlage der
Staatsfinanzen zu sichern. Die bewilligende Stellung, die der Senat
anstatt der beratenden erlangt hatte, wurde nicht angegriffen.
Sie blieb auch im nächsten Jahre, in der _Konstitution von
Radom_, nicht nur erhalten, sondern wurde sogar ausdrücklich zum
Gesetz erhoben. Die „$Nihil novi$” genannte Konstitution bestimmte:
„Da das allgemeine Recht und die öffentlichen Satzungen nicht den
einzelnen, sondern die Gesamtheit angehen, haben wir auf diesem
Reichstage zu Radom mit allen Prälaten, Senatoren, Baronen und
Landboten als billig und vernünftig erachtet und festgesetzt, daß
fortan in allen künftigen Zeiten von uns und unseren Nachfolgern
_nichts Neues_ als Gesetz erlassen werden soll, _ohne die
gemeinsame Zustimmung_ der Senatoren und Landboten, weil solches
zum Nachteil und zur Beschwerde des Gemeinwesens, zum Schaden und
zur Unbill für den einzelnen und zur Veränderung des gemeinen
Rechts und der öffentlichen Freiheit geschehen würde.” Durch diese
Bestimmung wurde das Petrikauer Statut von 1496 gekrönt,
namentlich auch die Landbotenkammer aus einer bloßen Übung zu
einer gesetzlichen Einrichtung gemacht.
Diese Konstitution blieb bis zum Untergange Polens in Geltung. Die
Landboten nun, die in den landschaftlichen Adelsversammlungen,
den $sejmiki$, gewählt wurden, wurden dort auch mit genauen
Instruktionen für den Reichstag versehen und durften nur nach
diesen Instruktionen stimmen. Der Gang der Dinge war vielfach so,
daß diesen Partikularlandtagen der einzelnen historisch gewordenen
Landschaften Generallandtage ganzer Provinzen folgten, um eine
weitergehende Übereinstimmung für den Reichstag zu erzielen, für
Großpolen gewöhnlich in Koło, für Kleinpolen und Kleinrußland
in Neustadt-Korczyn. Erst dann begaben sich die Landboten zum
Reichstag. Nach Schluß des Reichstages erstatteten sie Bericht
auf den „$sejmiki relacyjne$”, die manchmal noch nachträglich
die Reichstagsbeschlüsse verwarfen. Dieser ganze Apparat ist aus
dem Gedanken der Gleichberechtigung aller, aus dem Bestreben zu
verstehen, jedem Adligen völligen Anteil an der Regierung, die volle
Bestimmung über die Geschicke des Landes zu sichern. Er mußte jedoch
natürlich Polen lahmlegen, wenn es nicht außerordentlich kräftige
Herrscher hatte.
Alexander war ein solcher Herrscher nicht. Er starb aber, ein
Epileptiker, bereits 1506, ehe er weiteres Unheil anrichten konnte,
in Litauen. Da er kinderlos war und die Litauer sich von seinem
Günstling Michael Glinskij des Schlimmsten versahen, wählten sie
wider die Vereinbarungen des Wahlreichstages schnell Siegmund, den
fünften der Brüder. Der Mangel wurde geheilt, indem die Polen sich
dieser Wahl anschlossen.