8. Kapitel.

Das Zeitalter Kasimirs des Großen.

Schon zu Lebzeiten Wenzels II. hatte Władysław I. (IV.) (1288 bzw.

1306-1333) mit dem Beinamen Łokietek (Ellenlang) wieder

einen Stützpunkt in Polen gefunden, indem er an der oberen

Weichsel das Gebiet von Wiślica eroberte. Von dort aus fand

er Anerkennung in Sandomir, Sieradz und einem Teil von Krakau.

Nach Wenzels III. Tode gelangte er im ganzen Lande zur Herrschaft,

mit Ausnahme Großpolens, das Heinrich I. von Glogau anerkannte,

und Masowiens, dessen Herzöge ihm bis zu seinem Ende feindlich

gesinnt blieben.

Während der kurzen Regierung Wenzels III. war Pomerellen, der

polnisch gebliebene Teil Pommerns zwischen der Weichsel und der

Leba mit dem wichtigen Danzig, an Brandenburg abgetreten worden.

Die Versuche Łokieteks, dieses Land wiederzuerobern, mißlangen und

hatten nur zur Folge, daß es aus brandenburgischem in Ordensbesitz

überging, im Jahre 1309, demselben Jahre, in dem Siegfried

von Feuchtwangen den Hochmeistersitz von Venedig nach der

Marienburg verlegte. Im selben Jahre starb allerdings auch

Heinrich von Glogau, so daß Łokietek wenigstens in Großpolen freie

Hand bekam. Zwar kämpften die Deutschen für die ihrem Volkstum

ergebenen schlesischen Fürsten, in Posen unter der Führung des

Vogtes Primko, in Krakau des Vogtes Albert und des Bischofs Johann

Muskata, eines Schlesiers. Aber der Sieg blieb doch auf seiten des

Großfürsten, der durch diese Ereignisse sowohl, wie durch die

ganze politische Lage in einen Gegensatz zum Deutschtum gedrängt

wurde. _Nun war das ganze Reich bis auf Masowien wieder in einer

Hand vereinigt._ Als so seine Stellung genügend befestigt

erschien, ließ er sich durch den Gnesener Erzbischof Janisław am

20. Januar 1320 zum Könige krönen, allerdings nicht in Gnesen,

sondern in Krakau, das fortan nicht nur Residenz, sondern

auch Krönungsstadt wurde. _Diese Krönung bekundete auch äußerlich

die Wiederherstellung des Reiches und den Anbruch einer neuen

Zeit._

Den Rest seines Lebens widmete er dem Kampfe gegen den Deutschen

Orden, den er richtig als den gefährlichsten Feind Polens

erkannte, nachdem die böhmische Gefahr vorüber war. Er strengte

gegen den Orden einen Prozeß wegen Pomerellens an und erreichte

die Einsetzung einer päpstlichen Kommission, die unter dem Bischof

Gerward von Kujawien im Jahre 1321 zu Hohensalza entschied, daß

der Orden Pomerellen zu räumen habe, -- eine Entscheidung,

die natürlich auf dem Papiere blieb, da keine Machtmittel ihr

Nachdruck verliehen, und die der Orden später wieder rückgängig zu

machen wußte. Durch Bündnisse mit den skandinavischen Königen,

durch die Verheiratung seiner Tochter Elisabeth mit dem

Ungarnkönig Karl Robert von Anjou und seines Sohnes Kasimir mit

einer Tochter Gedymins von Litauen suchte sich Łokietek Helfer zu

schaffen. Der Orden aber hatte Böhmen und Brandenburg auf seiner

Seite.

Bei den ununterbrochenen Einfällen und Verheerungen, die von 1326

bis zu Łokieteks Tode dauerten, litten die polnischen Grenzlande

Masowien und Kujawien namenlos und wurde 1331 auch Großpolen von

dem Ordensmarschall Dietrich von Altenburg verwüstet. Aber trotz

der Niederlage, die der König dem Orden im selben Jahre bei Płowce

(in der Nähe des kujawischen Brześć) beibrachte, konnte er nicht

verhindern, daß von den Rittern 1332 Kujawien behauptet wurde, daß

Johann von Böhmen einen Feldzug nach Litauen durch Polen unternahm,

sich von dem (masowischen) Fürsten von Płock huldigen ließ und Posen

belagerte. Endlich kam durch die Bemühungen des päpstlichen Nunzius

ein Waffenstillstand zustande, nach dessen Abschluß Łokietek starb.

73 Jahre ist dieser zweite Erneuerer Polens alt geworden, und wenn

sein Leben auch scheinbar mit einem Mißerfolge endigte, so zeigte

sich unter der nächsten Regierung doch, daß das Reich gefestigt war.

Sein Sohn und Nachfolger _Kasimir_ I. (III.) _der Große_ (Wielki),

der 1333 als Dreiundzwanzigjähriger zur Herrschaft gelangte und bis

1370 regierte, war seit langer Zeit der erste polnische Fürst, dessen

Thronbesteigung keine inneren Wirren hervorrief.

Den Waffenstillstand mit dem Orden verlängerte er zunächst. Auch mit

Böhmen suchte er zu einer Verständigung zu gelangen, indem er die

Kämpfe um das Erbe Herzog Heinrichs von Kärnten und Tirol geschickt

ausnutzte. Durch Vermittelung seines ungarischen Schwagers kam 1335

der _erste Visegráder Vertrag_ zustande. Johann entsagte gegen

Zahlung von 20000 Schock böhmischer Groschen seinen Ansprüchen auf die

polnische Krone, wogegen Kasimir auf alle schlesischen Fürstentümer,

die Johann gehuldigt hatten, ebenso wie auf die Lehenshoheit über Płock

verzichtete. Damit war Schlesien auch formell von der Krone Polen

aufgegeben, nur die kirchliche Unterstellung unter den erzbischöflichen

Stuhl von Gnesen blieb noch bestehen. Die Hoffnung Kasimirs auf Hilfe

gegen den Orden wurde freilich enttäuscht. Der Visegráder Schiedspruch

entschied, daß Pommern dem Orden verbleiben solle.

Dem ersten Vertrag von Visegrád folgte 1339 ein zweiter, zwischen

Ungarn und Polen. Da nämlich Kasimir keinen Sohn hatte, bemühte

sich Karl Robert, seinem Sohne Ludwig unter Übergehung der übrigen

Linien des Piastenhauses die polnische Krone zu sichern. Kasimir

mußte einerseits daran liegen, durch diesen Erbvertrag sich in seinen

auswärtigen Unternehmungen die Hilfe Ungarns zu sichern, andererseits

hatte die Geschichte der letzten Jahrhunderte ihn gelehrt, daß Polens

Stärke davon abhing, ob die Thronfolge geregelt war und der Erbe seine

Ansprüche mit Nachdruck vertreten konnte oder nicht. Aber er schlug zur

Erreichung dieses Zieles einen Weg ein, der in der Folgezeit gerade

zum Gegenteil führte. Denn da die Erbfolge des Schwestersohnes wider

Landesrecht war, so konnte Kasimir diesen Vertrag nur gewährleisten,

wenn er ihm die Anerkennung derer sicherte, die in den Wirren der

letzten Zeit stets den Ausschlag gegeben hatten, der Magnaten. Die aber

forderten Gegenleistungen, und so mußte Ludwig versprechen, 1. daß er

die verlorenen Gebiete, insbesondere Pommern, für Polen wiedergewinnen,

2. daß er Ämter und Würden nur an Polen vergeben, 3. daß er neue

Abgaben nicht auferlegen und die bestehenden Privilegien achten werde.

Dieser Vertrag wurde im Jahre 1355 von den Magnaten in Ofen noch

dahin eingeschränkt, daß sie Ludwig die Nachfolge nur für seine

männliche Nachkommenschaft zugestanden. Daß die Magnaten diese

Bedingungen stellen konnten, namentlich die von 1355, als es sich

herausstellte, daß auch bei Ludwig männliche Nachkommen nicht zu

erwarten waren, zeigt am besten, wie stark der Adel geworden war,

denn 1355 stand Kasimir auf der Höhe seiner Macht. In jenen Vorgängen

müssen wir den _ersten Schritt zum Wahlkönigtum_ und in den Verträgen

die _Vorläufer der späteren $Pacta conventa$_ erblicken. Hierin,

nicht in den persönlichen Verhältnissen liegt ihre entscheidende

Bedeutung.

Wegen Pommerns und Kujawiens hatte sich Kasimir inzwischen wieder

an den Papst gewandt, der eine Gesandtschaft zur Entscheidung nach

Polen schickte (1339). Das Urteil fiel nochmals zuungunsten des

Ordens aus, der aufgefordert wurde, Pomerellen zurückzugeben. Genau

wie zu des Vaters Zeiten legte der Orden in Rom Berufung ein. Da zur

selben Zeit die kleinrussischen Verhältnisse Kasimirs Aufmerksamkeit

zu erheischen begannen, und da er endlich einsah, daß er auf Böhmens

Hilfe nicht rechnen dürfe, zog er vor, sich mit dem Orden friedlich

auseinanderzusetzen. So kam es zum _Vertrage von Kalisch_ (1343),

durch den Kasimir seinen Ansprüchen auf Pomerellen, das Kulmer und das

Michelauer Land entsagte, wofür er Kujawien und Dobrzyn zurückerhielt.

Außerdem wurde ihm Hilfe gegen Litauen versprochen.

Kasimir glaubte um so eher auf den Zugang zur Ostsee verzichten zu

können, als sich ihm die Aussicht auf den Besitz der Schwarzmeerküsten

eröffnete.

Als Andreas von Wladimir (im heutigen Gouvernement Lublin, nicht

zu verwechseln mit der gleichnamigen großrussischen Stadt) und Leo

(Lwow) II. von Halicz 1324 im Kampfe gegen die Tataren gefallen

waren, erlosch das Haus Romanowitsch (der kleinrussische Zweig der

Ruriks aus der Linie Monomach). Den Thron bestieg ihr nächster

Verwandter, Bolesław Georg II., der Sohn Trojdens von Masowien und

Marias, der Tochter Leos II., der seinerseits eine Tochter Gedymins

von Litauen zur Frau hatte. 1340 vergifteten den Bolesław die mit

seiner Förderung des römischen Katholizismus unzufriedenen Bojaren.

Da seine Ehe kinderlos geblieben war, machten Ansprüche auf den Thron

geltend: Lubart, Gedymins Sohn, als Mann Buszas, der Tochter Andreas'

von Wladimir; Kasimir als Verwandter des Verstorbenen; Karl Robert,

weil die ungarischen Könige seit Andreas II. Rechte auf das Land zu

haben glaubten und sich Könige von Galizien und Ludomirien nannten;

endlich der Tatarenkhan Usbek als Oberherr von ganz Rußland.

Kasimir besetzte 1340 Halicz und Lemberg, Lubart Wolynien. Mit Ungarn

verständigte sich Kasimir im Hinblick auf den Erbvertrag leicht. Karl

Robert trat ihm in einem Vertrag von 1350 Klein-Rußland ab, behielt

sich aber vor, im Falle Kasimir noch männliche Nachkommenschaft

erhielt, das Land für 100000 Gulden zurückzukaufen. Auch die Tataren

allein, die verwüstend in Ungarn und Polen eingefallen waren,

konnten ihm nicht mehr dauernd gefährlich werden, denn er hatte die

unzufriedenen Bojaren für sich gewonnen und ihren Führer, Dmitry

Detko von Przemyśl, zum Starosten von Klein-Rußland gemacht, womit

er sich erprobte Helfer gegen die Tataren gewann. Gegen die Litauer

freilich kämpfte er 26 Jahre mit wechselndem Glück. Anfangs kamen

ihm die nach dem Tode Gedymins ausbrechenden inneren Streitigkeiten

und die Niederlage der Litauer in ihren Kämpfen mit dem Orden sehr

zustatten. Er konnte dem Lubart Wolhynien abnehmen. Aber bald

gewannen die Litauer das Verlorene wieder, ja sogar Lemberg fiel in

ihre Hände. Zwei polnisch-ungarische Feldzüge in den Jahren 1351 und

1352 blieben fruchtlos, und als die Litauer sich gar mit den Tataren

verbündeten, fand es Kasimir ratsamer, sich zu vertragen. Litauen

erhielt Wolhynien, Polen das Gebiet von Lemberg und Halicz (1352).

Vierzehn Jahre hielt man sich auf beiden Seiten von entscheidenden

Unternehmungen zurück, bestrebt, die neuen Besitzungen auf Kosten der

Tataren zu vergrößern. Dabei hatten die Litauer mehr Glück, denn ihr

Großfürst Olgerd brachte 1362 den Tataren an den Blauen Wassern (einem

Nebenfluß des südlichen Bug) eine entscheidende Niederlage bei, die

ihm Podolien und die Ukraine sicherte. Doch mußte es notwendig wieder

zu einem ernsten Zusammenstoß kommen, da sowohl Polen wie Litauen

nach dem Schwarzen Meere strebten und um des Ordens willen streben

mußten. Diesmal blieb Kasimir Sieger. Lubart wurde von den Seinen

nicht unterstützt und mußte das ganze westliche Wolynien mit Wladimir

an Polen abtreten (1366). So wurde die einstige Eroberung Bolesław

Chrobrys wieder an Polen gebracht.

Kasimir änderte klugerweise an den _inneren Einrichtungen_ seiner

neuen kleinrussischen Besitzungen möglichst wenig, um seine

Herrschaft nicht mißliebig zu machen. Der geringere Kulturzustand

und die weitgehende Rassenverschiedenheit der dortigen Völker verbot

es übrigens von selbst. An die Spitze stellte er, wie schon erwähnt,

einen „Starosten für Klein-Rußland”, einzelne Teile gab er den

hervorragendsten Familien zum Lehen, bedeutende Kleinrussen berief er

in den königlichen Rat. Mit Eifer förderte er die Kolonisation des

verwüsteten Landes. Lemberg, Reszów, Sanok und Kolomea begabte er mit

Magdeburger Recht. Vor allem für das deutsche Lemberg, das er sehr

liebte, hat er viel getan.

Besondere Aufmerksamkeit schenkte er den _kirchlichen Verhältnissen_.

Die Kleinrussen gehörten der griechischen Kirche an und waren

dem Metropoliten von Kijew, später von Moskau, unterstellt. Er

versuchte nicht, sie Rom zuzuführen, erreichte aber vom ökumenischen

Patriarchat die Erhebung von Halicz zum Metropolitansitz, so daß die

kirchliche Abhängigkeit von den Großrussen fortfiel, die politische

Verbindung erschwert, seinen Nachfolgern aber der Weg zur Union mit

Rom gebahnt wurde (1371). Den zahlreichen Armeniern, die vor den

Mongolen nach Kleinrußland geflüchtet waren, errichtete er 1367 ein

eigenes Bistum in Lemberg. Für die römischen Katholiken, die seit

alters zum Bistum Lebus gehörten, gründete er im gleichen Jahre in

Halicz ein Erzbistum, nachdem er schon vorher drei Bistümer gestiftet

hatte. So schuf er der römischen Mission Stützpunkte, ohne die

anderen Bekenntnisse, für die er ja auch gesorgt hatte, zu verletzen.

Wenngleich auf diese Weise die Aufmerksamkeit Kasimirs und

überhaupt die ganze polnische Politik in entscheidender Weise

wieder dem Osten zugewendet wurde, blieb der König doch auch im

Westen nicht untätig. In Kriegen mit Böhmen eroberte er nach dem

Kalischer Vertrag das schlesische Fraustadt, das nunmehr dauernd

bei Polen verblieb (1343). Gegen Verzicht auf die Lehenshoheit

über Schweidnitz erhielt er die Lehenshoheit über Masowien

zurück (1351), das erst nach dem Aussterben der dortigen

Piasten (1529) unmittelbar mit der Krone vereinigt wurde. 1364

verkaufte ihm der letzte selbständige Piast in Kujawien,

Władysław Biały (der Weiße) von Argenau (Gniewkowo), sein

Herzogtum und ging außer Landes. Im nächsten Jahre erlangte er

nach dem Tode Ludwigs des Römers einen Teil der Neumark mit

Driesen und Zantoch, 1368 auch Deutsch-Krone zurück. Die

Bestrebungen freilich, die im Titel „Erbe von Pommern” zum

Ausdruck kamen, den er trotz dem Kalischer Vertrage weiterführte,

hat er nicht mehr verwirklichen können.

Aber nicht um dieser Eroberungen willen, obwohl sie das Reich

beträchtlich vermehrten, gab ihm die Nachwelt den Beinamen des

Großen. Seine wahre Größe liegt vielmehr in der _inneren Politik_.

Wir haben oben schon darauf hingewiesen, wie umsichtig er in

Kleinrußland vorging. Die gleiche Umsicht bewies er auch in den

Erblanden.

Die Zersplitterung war noch nicht überwunden, die Einheit nur

durch die Person des Herrschers, durch Personalunion hergestellt.

Die Krönung zum König von Polen bedeutete anfangs nur die

Herrschaft über _Groß_polen, selbst wenn die Krönung in Krakau

stattfand. Der König war _König_ in Großpolen, aber _Herzog_ von

Krakau und Sandomir in Kleinpolen, Herzog von Łęczyca im Lande

Łęczyca usw. Es gab keine gemeinsame Verwaltung, keine gemeinsamen

Beratungen, kein gemeinsames Recht. Kasimir hat hierin zwar

Wandel geschaffen, aber im Titel des polnischen Königs, in dem

eine besondere Erwähnung Groß-Polens fehlt, hat sich der alte

Zustand für immer erhalten: $Rex Poloniae, Dux Cracoviae,

Sandomiriae$ usw.

Wenngleich der König der Form nach noch absoluter Herrscher war, so

war er es in der Tat doch nicht mehr. Wir haben gesehen, wie der Adel

in den Thronstreitigkeiten zu ausschlaggebendem Einfluß gelangte,

und selbst ein König von der Macht Kasimirs des Großen war genötigt,

die Zustimmung der Magnaten zu dem Visegráder Vertrage einzuholen.

Auch eine zweite Einrichtung, die sich in den Teilfürstentümern

herausgebildet hatte, obwohl sie rechtlich in keiner Weise festgelegt

war, mußte Kasimir respektieren. Aus den Zusammenkünften des Herzogs

mit seinen Beamten waren nämlich mit dem Sinken der Herrschermacht

allmählich Zusammenkünfte der Magnaten und der Geistlichkeit,

auch des übrigen Adels und der Städte entstanden, die sich an den

altslawischen, unter der starken monarchischen Macht verkümmerten

$wiec$ wieder anlehnten, _$colloquia$_, auch $zjazdy$ (Zusammenritte)

genannt wurden und die Grundlage der späteren Landtage bildeten. Sie

wurden nach Bedürfnis einberufen, und zwar nach der Wiedervereinigung

des Reiches zunächst auch nur für die _einzelnen_ Landesteile,

entweder durch den Starosten als den Statthalter des Königs oder

durch den König selbst. Die erste gemeinsame Beratung für das _ganze_

Reich fand 1365 statt, ohne daß damit die Landeszusammenkünfte

fortgefallen wären. Allmählich wurde es Sitte, $colloquia$ in

bestimmten Städten und an bestimmten Tagen abzuhalten, entsprechend

den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege.

Es ist schon im 7. Kapitel erwähnt worden, daß die unter der böhmischen

Herrschaft eingeführte _Starostenverfassung_ sich erhielt. Kasimir

bildete diese Organisation kräftig durch und führte sie auch in den

neuerworbenen kleinrussischen Gebieten ein. Die Erblande wurden

in die Starosteien Großpolen, Łęczyca, Sieradz, Kujawien-Brześć,

Kujawien-Inowracław und Dobrzyn eingeteilt. Die Starosten sind als

Statthalter die Stellvertreter des Königs in der Rechtspflege wie in

der Zivil- und Militärverwaltung ihrer Starostei. Damit wurden die

Landes_ämter_ zu reinen _Würden_, nur der Wojewode behielt noch die

Judengerichtsbarkeit und der Unterkämmerer die Grenzgerichtsbarkeit.

Die Bedürfnisse der Verwaltung bestritten die Starosten aus den

Einkünften der alten Kastellaneiländereien (die in den ersten

Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts zwischen der Krone und den ebenfalls

aus königlichen Beamten zu Landeswürdenträgern gewordenen Kastellanen

geteilt worden waren) und der übrigen königlichen Güter ihres Bezirks.

Sie waren also auch zugleich Domänenverwalter. Einen Teil der Einkünfte

hatte der Starost an den König abzuführen, namentlich die Kopfsteuer,

worüber Kasimir 1368 nähere Bestimmungen erließ. Die Auswahl der

Starosten wurde in der Folgezeit häufig ungünstig beeinflußt durch die

Vereinigung öffentlicher und wirtschaftlicher Funktionen, die das Amt

begehrenswert erscheinen ließ und zum Pfandobjekt geeignet machte; denn

oft genug wurde derjenige Starost, der am meisten für die Starostei

bot. Andererseits mußte ihre Verwaltung unter dieser Vereinigung

ebenfalls leiden. Mit der Enthebung der Kastellane von ihren Ämtern

gingen auch die Städte in die Verwaltung der Starosten über, die sie

nach Belieben durch Burggrafen verwalten ließen.

Nur in _Kleinpolen_, wo es keine Wojewoden gegeben hatte, war

die Entwicklung eine andere. Hier hatte schon Łokietek einen

Generaladministrator zu Krakau ($wielkorządca$) eingesetzt, der die

königlichen Güter gegen Rechnungslegung zu verwalten hatte. Die

Städte wurden ebenfalls Burggrafen unterstellt, die jedoch nicht

Beamte der Starosten waren, wie anderwärts, sondern Beamte des

Königs. Die Rechtspflege und die Verwaltung übte der König in diesem

Landesteile, in dem er sich ständig aufhielt, selbst aus, und die

Starostei wurde hier erst nach Kasimirs Tode eingeführt.

Durch diese Neuordnung der Verwaltung wurde das Reich aus der

anfänglichen Personalunion wieder in einen _Einheitsstaat_

zurückverwandelt. Parallel damit und dem gleichen Ziele dienend gingen

die Bemühungen um ein _einheitliches Recht_. Bisher gab es nur ein

Gewohnheitsrecht, das sich in den einzelnen Landesteilen namentlich

unter den Teilfürsten in verschiedener Richtung entwickelt hatte. Der

Erzbischof Jarosław Bogorya Skotnicki von Gnesen, der Kanzler Johann

Suchywilk Strzelecki von Krakau, der Kastellan Spytek und der Bischof

Johann Grot von Krakau und eine Reihe anderer hervorragender Männer

waren die Mitarbeiter des Königs bei der Unternehmung, „auf daß ein

Fürst, ein Recht und eine Münze sei”. Zuerst erfolgte die Regelung für

Kleinpolen. Das _Statut_ wurde auf dem Kolloquium von _Wiślica_ 1347

angenommen. Auf dem Kolloquium von _Petrikau_ erfolgte im gleichen

Jahre die Annahme auch seitens der Großpolen, die jedoch außerdem

noch ein besonderes Statut mit Ausnahmebestimmungen entsprechend den

örtlichen Bedürfnissen erhielten.

Den Dörfern und Städten _deutschen Rechts_ versuchte Kasimir die

Berufung an die Mutterstädte zu unterbinden. Obwohl er im Gegensatz

zu seinem Vater dem Deutschtum nicht feindlich gegenüberstand,

sondern sich die Vorzüge der deutschen Bürger und Bauern bei seinen

Kolonisierungen zunutze machte, erkannte er doch richtig die Gefahr

für sein Reich, die in dem Überhandnehmen des deutschen Elementes lag.

Denn durch die Berufung an die Mutterstädte war das Deutschtum, da es

ja auch im Inlande sein eigenes Gericht hatte, von der inländischen

Rechtspflege gänzlich eximiert. Es bildete so gewissermaßen einen

Staat im Staate und stellte, wenn es in Gegensatz zu der königlichen

Macht geriet, einen gewaltigen Gegner dar, wie die Erfahrung gezeigt

hatte. Zunächst verbot er jede Berufung nach auswärts und gründete als

Ersatz für Kleinpolen ein Obergericht auf der Krakauer Königsburg.

Den Vorsitz führte der Vogt von Krakau, Beisitzer waren die Schulzen

der sechs umliegenden Ortschaften. 1365 folgte ein Obergericht in

Kalisch, dessen Beisitzer die Stadtschöffen bildeten. Posen war schon

immer deutschrechtlicher Oberhof gewesen, hatte sich allerdings auch

als solcher in Magdeburg Rechtsbelehrung geholt. Da der König diese

Einrichtungen angesichts der vielen den Ständen erteilten Privilegien

aber nur mehr für seine Güter und die königlichen Städte treffen

konnte, verständigte er sich mit den wichtigsten Klöstern Kleinpolens

dahin, daß auch sie die Kompetenz seines Obergerichtes für ihre

deutschrechtlichen Untertanen anerkannten. Trotzdem haben die Deutschen

noch lange von Magdeburg Recht genommen.

Die _Heerespflicht_, anfangs ein Privileg des Adels, wurde an den

Grundbesitz gebunden, auch auf den Geistlichen (durch Stellvertretung)

und auf den Bürger ausgedehnt. Sie war nicht nur persönlich, sondern

verpflichtete auch zur Stellung einer gewissen Anzahl Höriger, je

nach der Größe des Besitztums. In eigener Person ist infolgedessen

der niedere Adel, die Ritterschaft ($milites scartabelli$), mit

Kriegsdiensten hervorragend belastet. Im Petrikauer Sonderstatut

für Großpolen wird daher festgesetzt, daß dem großpolnischen Ritter

für auswärtige Kriegszüge eine _Belohnung_ zustehe, eine für die

Entwicklung wichtige Bestimmung. Sie erhöhte die Kampffreudigkeit

der armen Ritterschaft, hat aber später die Bewegungsfreiheit in der

auswärtigen Politik gehemmt. Die Umwandlung der hölzernen Kastelle in

steinerne und die Anlegung guter Straßen steigerte die Wehrkraft des

Landes nicht minder.

_Handel und Gewerbe_ nahmen unter der weisen Regierung Kasimirs

einen ungeahnten Aufschwung. Die Städte erhielten Stapel- und

Marktgerechtigkeiten wie im Westen. Für die öffentliche Sicherheit,

die Erleichterung des Verkehrs, die Hebung des Münzwesens sorgte der

König umsichtig. Der Zwischenhandel von den Nordländern zur Levante,

die Ausfuhr von Rohstoffen und Landesprodukten sowie von Tuch

(„Polenschen Laken”) blühten auf.

Der Juden wie der Bauern nahm sich der König in gleicher Weise an.

Er bestätigte den _Juden_ das von Bolesław dem Frommen 1264 gegebene

_Privileg_, das sie von den gewöhnlichen Gerichten ausnahm und dem

Fürsten bzw. Wojewoden unterstellte, also einen zweiten Staat im

Staate erzeugte, und dehnte dieses Privileg auf das ganze Reich

aus (1334). Im Statut von Wiślica regelte er dann die Bedingungen,

unter denen die Juden Geld ausleihen durften, denn das war neben

gewissen Handelszweigen ihr wichtigster, weil nach kanonischem Recht

den Christen verbotener Erwerbzweig. Den _Bauern_ ließ er strenge

Gerechtigkeit angedeihen, was ihm den Beinamen des Bauernkönigs

eintrug, freilich auch einen Adelsbund in Groß-Polen unter Maciek

Borkowicz (1352) hervorrief, den er gewaltsam unterdrücken mußte.

Über seiner Politik der Förderung der Produktivkräfte des Landes, die

ihn schnell zu einem der reichsten Fürsten Europas machte und das

Ansehen des Landes in überraschender Weise hob, vergaß Kasimir jedoch

nicht die Sorge für die geistigen Interessen. Er gründete 1364 die

_Schule zu Krakau_, nächst der von Prag die älteste diesseits der

Alpen, nach dem Vorbild der Hochschule zu Bologna ohne theologische

Fakultät. In Janko von Czarnkow (1333-1384), einem Gnesener

Erzdiakon und Unterkanzler des Reichs, fand Polen damals auch einen

hervorragenden Chronisten.

Am 5. November 1370 starb der bedeutende Fürst an den Folgen eines

Jagdunfalls im Alter von 60 Jahren. Unter seiner Regierung hatte Polen

wieder einen Gipfelpunkt erklommen. Mit seinem Tode sank es, wie schon

mehrmals, in den Zustand äußerster Schwäche zurück.

Bei der Nachricht von Kasimirs Tode eilte _Ludwig_ (1370-1382)

sogleich nach Polen und ließ sich gemäß dem Erbvertrage in Krakau zum

Könige krönen. Dann kehrte er aber mit den polnischen Kroninsignien

schnell nach Ungarn zurück, seine Mutter Elisabeth als Statthalterin

zurücklassend. Gemäß dem polnisch-ungarischen Vertrage von 1350 schlug

er sofort Kleinrußland, in das die Litauer bereits eingebrochen waren,

zu Ungarn. Doch gab er es seinem Ratgeber, dem Piasten _Władysław von

Oppeln_, 1372 zu Lehen.

Polen betrachtete er nur als Werkzeug für die Ausführung seiner

Zukunftspläne. Da er ohne männliche Nachkommen blieb, die Verträge

von Visegrád und Ofen aber nur für solche galten, war er bestrebt,

einer seiner Töchter Polen zu sichern. Er bestimmte dazu Maria, die

Braut Sigismunds, des Sohnes Kaiser Karls IV. Auf zwei Tagungen des

Adels und der Städte zu _Kaschau_ kam der _Vertrag_ zustande, der

Ludwigs Wünsche erfüllte (1374), und zwar mit Hilfe der kleinpolnischen

Magnaten und der deutschen Städte, während die Großpolen durch Gewalt

zur Annahme gezwungen wurden. Die Hauptbestimmungen sind: 1. nach

Ludwigs Tode erbt diejenige seiner Töchter die polnische Krone, die er

oder ihre Mutter auswählt; 2. Ludwig verpflichtet sich, die polnischen

Besitzungen nicht nur nicht zu verringern, sondern auch die verlorenen

Lande wiederzugewinnen; 3. er befreit den Adel von allen Lasten und

Abgaben bis auf zwei Groschen von der Hufe, die alle gleichmäßig zu

zahlen haben; 4. er darf alle Würden, besonders die des Wojewoden,

des Kastellans, des Richters und des Kämmerers nur an Männer des

betreffenden Landesteiles vergeben; 5. er bestätigt alle früheren

Privilegien, auch die städtischen, und dehnt die Verpflichtung des

Königs zur Zahlung von Entschädigung für ausländische Kriegsdienste auf

alle Landesteile aus.

Dieser Kaschauer Vertrag war das erste _allgemeine_ Privileg, das dem

Adel als _Stand_ gegeben wurde. Er war nicht nur als Präzedenzfall

unheilvoll, sondern er wirkte schon gleich schädlich ein, indem er

die Einkünfte des Staatsschatzes bedeutend schmälerte und indem er

die Macht der Magnaten durch die rechtliche Sanktionierung ihrer

Ansprüche auf die Landschaftsämter steigerte.

Es ist klar, daß eine solche Regierung, durch ein schwaches Weib

repräsentiert und nur auf dynastische Interessen bedacht, allerorten

Wirren hervorrufen mußte. Nicht nur kehrte Władysław der Weiße von

Argenau aus dem Benediktinerkloster zu Dijon zurück, nicht nur

verweigerte Ziemowit von Masowien den Lehenseid, nicht nur opponierten

die großpolnischen Magnaten, sondern selbst in Krakau entstand ein

Aufruhr, zu dem das anmaßende Verhalten der Ungarn den Anstoß gab

(1376). Elisabeth verließ infolgedessen Polen, im richtigen Gefühle,

ihrer Aufgabe nicht gewachsen zu sein.

Nur in Kleinrußland führte Władysław von Oppeln die Verwaltung im Sinne

Kasimirs weiter, doch verstieß er gegen Kasimirs Toleranzpolitik, indem

er ebenso wie Ludwig den römischen Katholizismus gewaltsam verbreitete.

Das ist für Polens Stellung in Kleinrußland unheilvoll geworden, wie es

Ungarn um den Besitz dieses Landes brachte.

1379 nahm Ludwig dem städtefreundlichen deutschen Herzog das

kleinrussische Lehen ab und übertrug ihm die Regentschaft in Polen. Da

sich aber die Opposition des Adels als zu stark erwies, schickte er

Elisabeth zurück, nach deren Tode er ein Triumvirat mit dem Krakauer

Bischof an der Spitze einsetzte. Die Verwirrung und Unsicherheit nahm

immer größere Ausdehnung an. In Großpolen und Masowien erhob sich ein

offener Aufstand, dessen Ende Ludwig nicht mehr erlebte.

Polnische Geschichte · 第 14 / 31 题