Das Zeitalter Kasimirs des Großen.
Schon zu Lebzeiten Wenzels II. hatte Władysław I. (IV.) (1288 bzw.
1306-1333) mit dem Beinamen Łokietek (Ellenlang) wieder
einen Stützpunkt in Polen gefunden, indem er an der oberen
Weichsel das Gebiet von Wiślica eroberte. Von dort aus fand
er Anerkennung in Sandomir, Sieradz und einem Teil von Krakau.
Nach Wenzels III. Tode gelangte er im ganzen Lande zur Herrschaft,
mit Ausnahme Großpolens, das Heinrich I. von Glogau anerkannte,
und Masowiens, dessen Herzöge ihm bis zu seinem Ende feindlich
gesinnt blieben.
Während der kurzen Regierung Wenzels III. war Pomerellen, der
polnisch gebliebene Teil Pommerns zwischen der Weichsel und der
Leba mit dem wichtigen Danzig, an Brandenburg abgetreten worden.
Die Versuche Łokieteks, dieses Land wiederzuerobern, mißlangen und
hatten nur zur Folge, daß es aus brandenburgischem in Ordensbesitz
überging, im Jahre 1309, demselben Jahre, in dem Siegfried
von Feuchtwangen den Hochmeistersitz von Venedig nach der
Marienburg verlegte. Im selben Jahre starb allerdings auch
Heinrich von Glogau, so daß Łokietek wenigstens in Großpolen freie
Hand bekam. Zwar kämpften die Deutschen für die ihrem Volkstum
ergebenen schlesischen Fürsten, in Posen unter der Führung des
Vogtes Primko, in Krakau des Vogtes Albert und des Bischofs Johann
Muskata, eines Schlesiers. Aber der Sieg blieb doch auf seiten des
Großfürsten, der durch diese Ereignisse sowohl, wie durch die
ganze politische Lage in einen Gegensatz zum Deutschtum gedrängt
wurde. _Nun war das ganze Reich bis auf Masowien wieder in einer
Hand vereinigt._ Als so seine Stellung genügend befestigt
erschien, ließ er sich durch den Gnesener Erzbischof Janisław am
20. Januar 1320 zum Könige krönen, allerdings nicht in Gnesen,
sondern in Krakau, das fortan nicht nur Residenz, sondern
auch Krönungsstadt wurde. _Diese Krönung bekundete auch äußerlich
die Wiederherstellung des Reiches und den Anbruch einer neuen
Zeit._
Den Rest seines Lebens widmete er dem Kampfe gegen den Deutschen
Orden, den er richtig als den gefährlichsten Feind Polens
erkannte, nachdem die böhmische Gefahr vorüber war. Er strengte
gegen den Orden einen Prozeß wegen Pomerellens an und erreichte
die Einsetzung einer päpstlichen Kommission, die unter dem Bischof
Gerward von Kujawien im Jahre 1321 zu Hohensalza entschied, daß
der Orden Pomerellen zu räumen habe, -- eine Entscheidung,
die natürlich auf dem Papiere blieb, da keine Machtmittel ihr
Nachdruck verliehen, und die der Orden später wieder rückgängig zu
machen wußte. Durch Bündnisse mit den skandinavischen Königen,
durch die Verheiratung seiner Tochter Elisabeth mit dem
Ungarnkönig Karl Robert von Anjou und seines Sohnes Kasimir mit
einer Tochter Gedymins von Litauen suchte sich Łokietek Helfer zu
schaffen. Der Orden aber hatte Böhmen und Brandenburg auf seiner
Seite.
Bei den ununterbrochenen Einfällen und Verheerungen, die von 1326
bis zu Łokieteks Tode dauerten, litten die polnischen Grenzlande
Masowien und Kujawien namenlos und wurde 1331 auch Großpolen von
dem Ordensmarschall Dietrich von Altenburg verwüstet. Aber trotz
der Niederlage, die der König dem Orden im selben Jahre bei Płowce
(in der Nähe des kujawischen Brześć) beibrachte, konnte er nicht
verhindern, daß von den Rittern 1332 Kujawien behauptet wurde, daß
Johann von Böhmen einen Feldzug nach Litauen durch Polen unternahm,
sich von dem (masowischen) Fürsten von Płock huldigen ließ und Posen
belagerte. Endlich kam durch die Bemühungen des päpstlichen Nunzius
ein Waffenstillstand zustande, nach dessen Abschluß Łokietek starb.
73 Jahre ist dieser zweite Erneuerer Polens alt geworden, und wenn
sein Leben auch scheinbar mit einem Mißerfolge endigte, so zeigte
sich unter der nächsten Regierung doch, daß das Reich gefestigt war.
Sein Sohn und Nachfolger _Kasimir_ I. (III.) _der Große_ (Wielki),
der 1333 als Dreiundzwanzigjähriger zur Herrschaft gelangte und bis
1370 regierte, war seit langer Zeit der erste polnische Fürst, dessen
Thronbesteigung keine inneren Wirren hervorrief.
Den Waffenstillstand mit dem Orden verlängerte er zunächst. Auch mit
Böhmen suchte er zu einer Verständigung zu gelangen, indem er die
Kämpfe um das Erbe Herzog Heinrichs von Kärnten und Tirol geschickt
ausnutzte. Durch Vermittelung seines ungarischen Schwagers kam 1335
der _erste Visegráder Vertrag_ zustande. Johann entsagte gegen
Zahlung von 20000 Schock böhmischer Groschen seinen Ansprüchen auf die
polnische Krone, wogegen Kasimir auf alle schlesischen Fürstentümer,
die Johann gehuldigt hatten, ebenso wie auf die Lehenshoheit über Płock
verzichtete. Damit war Schlesien auch formell von der Krone Polen
aufgegeben, nur die kirchliche Unterstellung unter den erzbischöflichen
Stuhl von Gnesen blieb noch bestehen. Die Hoffnung Kasimirs auf Hilfe
gegen den Orden wurde freilich enttäuscht. Der Visegráder Schiedspruch
entschied, daß Pommern dem Orden verbleiben solle.
Dem ersten Vertrag von Visegrád folgte 1339 ein zweiter, zwischen
Ungarn und Polen. Da nämlich Kasimir keinen Sohn hatte, bemühte
sich Karl Robert, seinem Sohne Ludwig unter Übergehung der übrigen
Linien des Piastenhauses die polnische Krone zu sichern. Kasimir
mußte einerseits daran liegen, durch diesen Erbvertrag sich in seinen
auswärtigen Unternehmungen die Hilfe Ungarns zu sichern, andererseits
hatte die Geschichte der letzten Jahrhunderte ihn gelehrt, daß Polens
Stärke davon abhing, ob die Thronfolge geregelt war und der Erbe seine
Ansprüche mit Nachdruck vertreten konnte oder nicht. Aber er schlug zur
Erreichung dieses Zieles einen Weg ein, der in der Folgezeit gerade
zum Gegenteil führte. Denn da die Erbfolge des Schwestersohnes wider
Landesrecht war, so konnte Kasimir diesen Vertrag nur gewährleisten,
wenn er ihm die Anerkennung derer sicherte, die in den Wirren der
letzten Zeit stets den Ausschlag gegeben hatten, der Magnaten. Die aber
forderten Gegenleistungen, und so mußte Ludwig versprechen, 1. daß er
die verlorenen Gebiete, insbesondere Pommern, für Polen wiedergewinnen,
2. daß er Ämter und Würden nur an Polen vergeben, 3. daß er neue
Abgaben nicht auferlegen und die bestehenden Privilegien achten werde.
Dieser Vertrag wurde im Jahre 1355 von den Magnaten in Ofen noch
dahin eingeschränkt, daß sie Ludwig die Nachfolge nur für seine
männliche Nachkommenschaft zugestanden. Daß die Magnaten diese
Bedingungen stellen konnten, namentlich die von 1355, als es sich
herausstellte, daß auch bei Ludwig männliche Nachkommen nicht zu
erwarten waren, zeigt am besten, wie stark der Adel geworden war,
denn 1355 stand Kasimir auf der Höhe seiner Macht. In jenen Vorgängen
müssen wir den _ersten Schritt zum Wahlkönigtum_ und in den Verträgen
die _Vorläufer der späteren $Pacta conventa$_ erblicken. Hierin,
nicht in den persönlichen Verhältnissen liegt ihre entscheidende
Bedeutung.
Wegen Pommerns und Kujawiens hatte sich Kasimir inzwischen wieder
an den Papst gewandt, der eine Gesandtschaft zur Entscheidung nach
Polen schickte (1339). Das Urteil fiel nochmals zuungunsten des
Ordens aus, der aufgefordert wurde, Pomerellen zurückzugeben. Genau
wie zu des Vaters Zeiten legte der Orden in Rom Berufung ein. Da zur
selben Zeit die kleinrussischen Verhältnisse Kasimirs Aufmerksamkeit
zu erheischen begannen, und da er endlich einsah, daß er auf Böhmens
Hilfe nicht rechnen dürfe, zog er vor, sich mit dem Orden friedlich
auseinanderzusetzen. So kam es zum _Vertrage von Kalisch_ (1343),
durch den Kasimir seinen Ansprüchen auf Pomerellen, das Kulmer und das
Michelauer Land entsagte, wofür er Kujawien und Dobrzyn zurückerhielt.
Außerdem wurde ihm Hilfe gegen Litauen versprochen.
Kasimir glaubte um so eher auf den Zugang zur Ostsee verzichten zu
können, als sich ihm die Aussicht auf den Besitz der Schwarzmeerküsten
eröffnete.
Als Andreas von Wladimir (im heutigen Gouvernement Lublin, nicht
zu verwechseln mit der gleichnamigen großrussischen Stadt) und Leo
(Lwow) II. von Halicz 1324 im Kampfe gegen die Tataren gefallen
waren, erlosch das Haus Romanowitsch (der kleinrussische Zweig der
Ruriks aus der Linie Monomach). Den Thron bestieg ihr nächster
Verwandter, Bolesław Georg II., der Sohn Trojdens von Masowien und
Marias, der Tochter Leos II., der seinerseits eine Tochter Gedymins
von Litauen zur Frau hatte. 1340 vergifteten den Bolesław die mit
seiner Förderung des römischen Katholizismus unzufriedenen Bojaren.
Da seine Ehe kinderlos geblieben war, machten Ansprüche auf den Thron
geltend: Lubart, Gedymins Sohn, als Mann Buszas, der Tochter Andreas'
von Wladimir; Kasimir als Verwandter des Verstorbenen; Karl Robert,
weil die ungarischen Könige seit Andreas II. Rechte auf das Land zu
haben glaubten und sich Könige von Galizien und Ludomirien nannten;
endlich der Tatarenkhan Usbek als Oberherr von ganz Rußland.
Kasimir besetzte 1340 Halicz und Lemberg, Lubart Wolynien. Mit Ungarn
verständigte sich Kasimir im Hinblick auf den Erbvertrag leicht. Karl
Robert trat ihm in einem Vertrag von 1350 Klein-Rußland ab, behielt
sich aber vor, im Falle Kasimir noch männliche Nachkommenschaft
erhielt, das Land für 100000 Gulden zurückzukaufen. Auch die Tataren
allein, die verwüstend in Ungarn und Polen eingefallen waren,
konnten ihm nicht mehr dauernd gefährlich werden, denn er hatte die
unzufriedenen Bojaren für sich gewonnen und ihren Führer, Dmitry
Detko von Przemyśl, zum Starosten von Klein-Rußland gemacht, womit
er sich erprobte Helfer gegen die Tataren gewann. Gegen die Litauer
freilich kämpfte er 26 Jahre mit wechselndem Glück. Anfangs kamen
ihm die nach dem Tode Gedymins ausbrechenden inneren Streitigkeiten
und die Niederlage der Litauer in ihren Kämpfen mit dem Orden sehr
zustatten. Er konnte dem Lubart Wolhynien abnehmen. Aber bald
gewannen die Litauer das Verlorene wieder, ja sogar Lemberg fiel in
ihre Hände. Zwei polnisch-ungarische Feldzüge in den Jahren 1351 und
1352 blieben fruchtlos, und als die Litauer sich gar mit den Tataren
verbündeten, fand es Kasimir ratsamer, sich zu vertragen. Litauen
erhielt Wolhynien, Polen das Gebiet von Lemberg und Halicz (1352).
Vierzehn Jahre hielt man sich auf beiden Seiten von entscheidenden
Unternehmungen zurück, bestrebt, die neuen Besitzungen auf Kosten der
Tataren zu vergrößern. Dabei hatten die Litauer mehr Glück, denn ihr
Großfürst Olgerd brachte 1362 den Tataren an den Blauen Wassern (einem
Nebenfluß des südlichen Bug) eine entscheidende Niederlage bei, die
ihm Podolien und die Ukraine sicherte. Doch mußte es notwendig wieder
zu einem ernsten Zusammenstoß kommen, da sowohl Polen wie Litauen
nach dem Schwarzen Meere strebten und um des Ordens willen streben
mußten. Diesmal blieb Kasimir Sieger. Lubart wurde von den Seinen
nicht unterstützt und mußte das ganze westliche Wolynien mit Wladimir
an Polen abtreten (1366). So wurde die einstige Eroberung Bolesław
Chrobrys wieder an Polen gebracht.
Kasimir änderte klugerweise an den _inneren Einrichtungen_ seiner
neuen kleinrussischen Besitzungen möglichst wenig, um seine
Herrschaft nicht mißliebig zu machen. Der geringere Kulturzustand
und die weitgehende Rassenverschiedenheit der dortigen Völker verbot
es übrigens von selbst. An die Spitze stellte er, wie schon erwähnt,
einen „Starosten für Klein-Rußland”, einzelne Teile gab er den
hervorragendsten Familien zum Lehen, bedeutende Kleinrussen berief er
in den königlichen Rat. Mit Eifer förderte er die Kolonisation des
verwüsteten Landes. Lemberg, Reszów, Sanok und Kolomea begabte er mit
Magdeburger Recht. Vor allem für das deutsche Lemberg, das er sehr
liebte, hat er viel getan.
Besondere Aufmerksamkeit schenkte er den _kirchlichen Verhältnissen_.
Die Kleinrussen gehörten der griechischen Kirche an und waren
dem Metropoliten von Kijew, später von Moskau, unterstellt. Er
versuchte nicht, sie Rom zuzuführen, erreichte aber vom ökumenischen
Patriarchat die Erhebung von Halicz zum Metropolitansitz, so daß die
kirchliche Abhängigkeit von den Großrussen fortfiel, die politische
Verbindung erschwert, seinen Nachfolgern aber der Weg zur Union mit
Rom gebahnt wurde (1371). Den zahlreichen Armeniern, die vor den
Mongolen nach Kleinrußland geflüchtet waren, errichtete er 1367 ein
eigenes Bistum in Lemberg. Für die römischen Katholiken, die seit
alters zum Bistum Lebus gehörten, gründete er im gleichen Jahre in
Halicz ein Erzbistum, nachdem er schon vorher drei Bistümer gestiftet
hatte. So schuf er der römischen Mission Stützpunkte, ohne die
anderen Bekenntnisse, für die er ja auch gesorgt hatte, zu verletzen.
Wenngleich auf diese Weise die Aufmerksamkeit Kasimirs und
überhaupt die ganze polnische Politik in entscheidender Weise
wieder dem Osten zugewendet wurde, blieb der König doch auch im
Westen nicht untätig. In Kriegen mit Böhmen eroberte er nach dem
Kalischer Vertrag das schlesische Fraustadt, das nunmehr dauernd
bei Polen verblieb (1343). Gegen Verzicht auf die Lehenshoheit
über Schweidnitz erhielt er die Lehenshoheit über Masowien
zurück (1351), das erst nach dem Aussterben der dortigen
Piasten (1529) unmittelbar mit der Krone vereinigt wurde. 1364
verkaufte ihm der letzte selbständige Piast in Kujawien,
Władysław Biały (der Weiße) von Argenau (Gniewkowo), sein
Herzogtum und ging außer Landes. Im nächsten Jahre erlangte er
nach dem Tode Ludwigs des Römers einen Teil der Neumark mit
Driesen und Zantoch, 1368 auch Deutsch-Krone zurück. Die
Bestrebungen freilich, die im Titel „Erbe von Pommern” zum
Ausdruck kamen, den er trotz dem Kalischer Vertrage weiterführte,
hat er nicht mehr verwirklichen können.
Aber nicht um dieser Eroberungen willen, obwohl sie das Reich
beträchtlich vermehrten, gab ihm die Nachwelt den Beinamen des
Großen. Seine wahre Größe liegt vielmehr in der _inneren Politik_.
Wir haben oben schon darauf hingewiesen, wie umsichtig er in
Kleinrußland vorging. Die gleiche Umsicht bewies er auch in den
Erblanden.
Die Zersplitterung war noch nicht überwunden, die Einheit nur
durch die Person des Herrschers, durch Personalunion hergestellt.
Die Krönung zum König von Polen bedeutete anfangs nur die
Herrschaft über _Groß_polen, selbst wenn die Krönung in Krakau
stattfand. Der König war _König_ in Großpolen, aber _Herzog_ von
Krakau und Sandomir in Kleinpolen, Herzog von Łęczyca im Lande
Łęczyca usw. Es gab keine gemeinsame Verwaltung, keine gemeinsamen
Beratungen, kein gemeinsames Recht. Kasimir hat hierin zwar
Wandel geschaffen, aber im Titel des polnischen Königs, in dem
eine besondere Erwähnung Groß-Polens fehlt, hat sich der alte
Zustand für immer erhalten: $Rex Poloniae, Dux Cracoviae,
Sandomiriae$ usw.
Wenngleich der König der Form nach noch absoluter Herrscher war, so
war er es in der Tat doch nicht mehr. Wir haben gesehen, wie der Adel
in den Thronstreitigkeiten zu ausschlaggebendem Einfluß gelangte,
und selbst ein König von der Macht Kasimirs des Großen war genötigt,
die Zustimmung der Magnaten zu dem Visegráder Vertrage einzuholen.
Auch eine zweite Einrichtung, die sich in den Teilfürstentümern
herausgebildet hatte, obwohl sie rechtlich in keiner Weise festgelegt
war, mußte Kasimir respektieren. Aus den Zusammenkünften des Herzogs
mit seinen Beamten waren nämlich mit dem Sinken der Herrschermacht
allmählich Zusammenkünfte der Magnaten und der Geistlichkeit,
auch des übrigen Adels und der Städte entstanden, die sich an den
altslawischen, unter der starken monarchischen Macht verkümmerten
$wiec$ wieder anlehnten, _$colloquia$_, auch $zjazdy$ (Zusammenritte)
genannt wurden und die Grundlage der späteren Landtage bildeten. Sie
wurden nach Bedürfnis einberufen, und zwar nach der Wiedervereinigung
des Reiches zunächst auch nur für die _einzelnen_ Landesteile,
entweder durch den Starosten als den Statthalter des Königs oder
durch den König selbst. Die erste gemeinsame Beratung für das _ganze_
Reich fand 1365 statt, ohne daß damit die Landeszusammenkünfte
fortgefallen wären. Allmählich wurde es Sitte, $colloquia$ in
bestimmten Städten und an bestimmten Tagen abzuhalten, entsprechend
den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege.
Es ist schon im 7. Kapitel erwähnt worden, daß die unter der böhmischen
Herrschaft eingeführte _Starostenverfassung_ sich erhielt. Kasimir
bildete diese Organisation kräftig durch und führte sie auch in den
neuerworbenen kleinrussischen Gebieten ein. Die Erblande wurden
in die Starosteien Großpolen, Łęczyca, Sieradz, Kujawien-Brześć,
Kujawien-Inowracław und Dobrzyn eingeteilt. Die Starosten sind als
Statthalter die Stellvertreter des Königs in der Rechtspflege wie in
der Zivil- und Militärverwaltung ihrer Starostei. Damit wurden die
Landes_ämter_ zu reinen _Würden_, nur der Wojewode behielt noch die
Judengerichtsbarkeit und der Unterkämmerer die Grenzgerichtsbarkeit.
Die Bedürfnisse der Verwaltung bestritten die Starosten aus den
Einkünften der alten Kastellaneiländereien (die in den ersten
Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts zwischen der Krone und den ebenfalls
aus königlichen Beamten zu Landeswürdenträgern gewordenen Kastellanen
geteilt worden waren) und der übrigen königlichen Güter ihres Bezirks.
Sie waren also auch zugleich Domänenverwalter. Einen Teil der Einkünfte
hatte der Starost an den König abzuführen, namentlich die Kopfsteuer,
worüber Kasimir 1368 nähere Bestimmungen erließ. Die Auswahl der
Starosten wurde in der Folgezeit häufig ungünstig beeinflußt durch die
Vereinigung öffentlicher und wirtschaftlicher Funktionen, die das Amt
begehrenswert erscheinen ließ und zum Pfandobjekt geeignet machte; denn
oft genug wurde derjenige Starost, der am meisten für die Starostei
bot. Andererseits mußte ihre Verwaltung unter dieser Vereinigung
ebenfalls leiden. Mit der Enthebung der Kastellane von ihren Ämtern
gingen auch die Städte in die Verwaltung der Starosten über, die sie
nach Belieben durch Burggrafen verwalten ließen.
Nur in _Kleinpolen_, wo es keine Wojewoden gegeben hatte, war
die Entwicklung eine andere. Hier hatte schon Łokietek einen
Generaladministrator zu Krakau ($wielkorządca$) eingesetzt, der die
königlichen Güter gegen Rechnungslegung zu verwalten hatte. Die
Städte wurden ebenfalls Burggrafen unterstellt, die jedoch nicht
Beamte der Starosten waren, wie anderwärts, sondern Beamte des
Königs. Die Rechtspflege und die Verwaltung übte der König in diesem
Landesteile, in dem er sich ständig aufhielt, selbst aus, und die
Starostei wurde hier erst nach Kasimirs Tode eingeführt.
Durch diese Neuordnung der Verwaltung wurde das Reich aus der
anfänglichen Personalunion wieder in einen _Einheitsstaat_
zurückverwandelt. Parallel damit und dem gleichen Ziele dienend gingen
die Bemühungen um ein _einheitliches Recht_. Bisher gab es nur ein
Gewohnheitsrecht, das sich in den einzelnen Landesteilen namentlich
unter den Teilfürsten in verschiedener Richtung entwickelt hatte. Der
Erzbischof Jarosław Bogorya Skotnicki von Gnesen, der Kanzler Johann
Suchywilk Strzelecki von Krakau, der Kastellan Spytek und der Bischof
Johann Grot von Krakau und eine Reihe anderer hervorragender Männer
waren die Mitarbeiter des Königs bei der Unternehmung, „auf daß ein
Fürst, ein Recht und eine Münze sei”. Zuerst erfolgte die Regelung für
Kleinpolen. Das _Statut_ wurde auf dem Kolloquium von _Wiślica_ 1347
angenommen. Auf dem Kolloquium von _Petrikau_ erfolgte im gleichen
Jahre die Annahme auch seitens der Großpolen, die jedoch außerdem
noch ein besonderes Statut mit Ausnahmebestimmungen entsprechend den
örtlichen Bedürfnissen erhielten.
Den Dörfern und Städten _deutschen Rechts_ versuchte Kasimir die
Berufung an die Mutterstädte zu unterbinden. Obwohl er im Gegensatz
zu seinem Vater dem Deutschtum nicht feindlich gegenüberstand,
sondern sich die Vorzüge der deutschen Bürger und Bauern bei seinen
Kolonisierungen zunutze machte, erkannte er doch richtig die Gefahr
für sein Reich, die in dem Überhandnehmen des deutschen Elementes lag.
Denn durch die Berufung an die Mutterstädte war das Deutschtum, da es
ja auch im Inlande sein eigenes Gericht hatte, von der inländischen
Rechtspflege gänzlich eximiert. Es bildete so gewissermaßen einen
Staat im Staate und stellte, wenn es in Gegensatz zu der königlichen
Macht geriet, einen gewaltigen Gegner dar, wie die Erfahrung gezeigt
hatte. Zunächst verbot er jede Berufung nach auswärts und gründete als
Ersatz für Kleinpolen ein Obergericht auf der Krakauer Königsburg.
Den Vorsitz führte der Vogt von Krakau, Beisitzer waren die Schulzen
der sechs umliegenden Ortschaften. 1365 folgte ein Obergericht in
Kalisch, dessen Beisitzer die Stadtschöffen bildeten. Posen war schon
immer deutschrechtlicher Oberhof gewesen, hatte sich allerdings auch
als solcher in Magdeburg Rechtsbelehrung geholt. Da der König diese
Einrichtungen angesichts der vielen den Ständen erteilten Privilegien
aber nur mehr für seine Güter und die königlichen Städte treffen
konnte, verständigte er sich mit den wichtigsten Klöstern Kleinpolens
dahin, daß auch sie die Kompetenz seines Obergerichtes für ihre
deutschrechtlichen Untertanen anerkannten. Trotzdem haben die Deutschen
noch lange von Magdeburg Recht genommen.
Die _Heerespflicht_, anfangs ein Privileg des Adels, wurde an den
Grundbesitz gebunden, auch auf den Geistlichen (durch Stellvertretung)
und auf den Bürger ausgedehnt. Sie war nicht nur persönlich, sondern
verpflichtete auch zur Stellung einer gewissen Anzahl Höriger, je
nach der Größe des Besitztums. In eigener Person ist infolgedessen
der niedere Adel, die Ritterschaft ($milites scartabelli$), mit
Kriegsdiensten hervorragend belastet. Im Petrikauer Sonderstatut
für Großpolen wird daher festgesetzt, daß dem großpolnischen Ritter
für auswärtige Kriegszüge eine _Belohnung_ zustehe, eine für die
Entwicklung wichtige Bestimmung. Sie erhöhte die Kampffreudigkeit
der armen Ritterschaft, hat aber später die Bewegungsfreiheit in der
auswärtigen Politik gehemmt. Die Umwandlung der hölzernen Kastelle in
steinerne und die Anlegung guter Straßen steigerte die Wehrkraft des
Landes nicht minder.
_Handel und Gewerbe_ nahmen unter der weisen Regierung Kasimirs
einen ungeahnten Aufschwung. Die Städte erhielten Stapel- und
Marktgerechtigkeiten wie im Westen. Für die öffentliche Sicherheit,
die Erleichterung des Verkehrs, die Hebung des Münzwesens sorgte der
König umsichtig. Der Zwischenhandel von den Nordländern zur Levante,
die Ausfuhr von Rohstoffen und Landesprodukten sowie von Tuch
(„Polenschen Laken”) blühten auf.
Der Juden wie der Bauern nahm sich der König in gleicher Weise an.
Er bestätigte den _Juden_ das von Bolesław dem Frommen 1264 gegebene
_Privileg_, das sie von den gewöhnlichen Gerichten ausnahm und dem
Fürsten bzw. Wojewoden unterstellte, also einen zweiten Staat im
Staate erzeugte, und dehnte dieses Privileg auf das ganze Reich
aus (1334). Im Statut von Wiślica regelte er dann die Bedingungen,
unter denen die Juden Geld ausleihen durften, denn das war neben
gewissen Handelszweigen ihr wichtigster, weil nach kanonischem Recht
den Christen verbotener Erwerbzweig. Den _Bauern_ ließ er strenge
Gerechtigkeit angedeihen, was ihm den Beinamen des Bauernkönigs
eintrug, freilich auch einen Adelsbund in Groß-Polen unter Maciek
Borkowicz (1352) hervorrief, den er gewaltsam unterdrücken mußte.
Über seiner Politik der Förderung der Produktivkräfte des Landes, die
ihn schnell zu einem der reichsten Fürsten Europas machte und das
Ansehen des Landes in überraschender Weise hob, vergaß Kasimir jedoch
nicht die Sorge für die geistigen Interessen. Er gründete 1364 die
_Schule zu Krakau_, nächst der von Prag die älteste diesseits der
Alpen, nach dem Vorbild der Hochschule zu Bologna ohne theologische
Fakultät. In Janko von Czarnkow (1333-1384), einem Gnesener
Erzdiakon und Unterkanzler des Reichs, fand Polen damals auch einen
hervorragenden Chronisten.
Am 5. November 1370 starb der bedeutende Fürst an den Folgen eines
Jagdunfalls im Alter von 60 Jahren. Unter seiner Regierung hatte Polen
wieder einen Gipfelpunkt erklommen. Mit seinem Tode sank es, wie schon
mehrmals, in den Zustand äußerster Schwäche zurück.
Bei der Nachricht von Kasimirs Tode eilte _Ludwig_ (1370-1382)
sogleich nach Polen und ließ sich gemäß dem Erbvertrage in Krakau zum
Könige krönen. Dann kehrte er aber mit den polnischen Kroninsignien
schnell nach Ungarn zurück, seine Mutter Elisabeth als Statthalterin
zurücklassend. Gemäß dem polnisch-ungarischen Vertrage von 1350 schlug
er sofort Kleinrußland, in das die Litauer bereits eingebrochen waren,
zu Ungarn. Doch gab er es seinem Ratgeber, dem Piasten _Władysław von
Oppeln_, 1372 zu Lehen.
Polen betrachtete er nur als Werkzeug für die Ausführung seiner
Zukunftspläne. Da er ohne männliche Nachkommen blieb, die Verträge
von Visegrád und Ofen aber nur für solche galten, war er bestrebt,
einer seiner Töchter Polen zu sichern. Er bestimmte dazu Maria, die
Braut Sigismunds, des Sohnes Kaiser Karls IV. Auf zwei Tagungen des
Adels und der Städte zu _Kaschau_ kam der _Vertrag_ zustande, der
Ludwigs Wünsche erfüllte (1374), und zwar mit Hilfe der kleinpolnischen
Magnaten und der deutschen Städte, während die Großpolen durch Gewalt
zur Annahme gezwungen wurden. Die Hauptbestimmungen sind: 1. nach
Ludwigs Tode erbt diejenige seiner Töchter die polnische Krone, die er
oder ihre Mutter auswählt; 2. Ludwig verpflichtet sich, die polnischen
Besitzungen nicht nur nicht zu verringern, sondern auch die verlorenen
Lande wiederzugewinnen; 3. er befreit den Adel von allen Lasten und
Abgaben bis auf zwei Groschen von der Hufe, die alle gleichmäßig zu
zahlen haben; 4. er darf alle Würden, besonders die des Wojewoden,
des Kastellans, des Richters und des Kämmerers nur an Männer des
betreffenden Landesteiles vergeben; 5. er bestätigt alle früheren
Privilegien, auch die städtischen, und dehnt die Verpflichtung des
Königs zur Zahlung von Entschädigung für ausländische Kriegsdienste auf
alle Landesteile aus.
Dieser Kaschauer Vertrag war das erste _allgemeine_ Privileg, das dem
Adel als _Stand_ gegeben wurde. Er war nicht nur als Präzedenzfall
unheilvoll, sondern er wirkte schon gleich schädlich ein, indem er
die Einkünfte des Staatsschatzes bedeutend schmälerte und indem er
die Macht der Magnaten durch die rechtliche Sanktionierung ihrer
Ansprüche auf die Landschaftsämter steigerte.
Es ist klar, daß eine solche Regierung, durch ein schwaches Weib
repräsentiert und nur auf dynastische Interessen bedacht, allerorten
Wirren hervorrufen mußte. Nicht nur kehrte Władysław der Weiße von
Argenau aus dem Benediktinerkloster zu Dijon zurück, nicht nur
verweigerte Ziemowit von Masowien den Lehenseid, nicht nur opponierten
die großpolnischen Magnaten, sondern selbst in Krakau entstand ein
Aufruhr, zu dem das anmaßende Verhalten der Ungarn den Anstoß gab
(1376). Elisabeth verließ infolgedessen Polen, im richtigen Gefühle,
ihrer Aufgabe nicht gewachsen zu sein.
Nur in Kleinrußland führte Władysław von Oppeln die Verwaltung im Sinne
Kasimirs weiter, doch verstieß er gegen Kasimirs Toleranzpolitik, indem
er ebenso wie Ludwig den römischen Katholizismus gewaltsam verbreitete.
Das ist für Polens Stellung in Kleinrußland unheilvoll geworden, wie es
Ungarn um den Besitz dieses Landes brachte.
1379 nahm Ludwig dem städtefreundlichen deutschen Herzog das
kleinrussische Lehen ab und übertrug ihm die Regentschaft in Polen. Da
sich aber die Opposition des Adels als zu stark erwies, schickte er
Elisabeth zurück, nach deren Tode er ein Triumvirat mit dem Krakauer
Bischof an der Spitze einsetzte. Die Verwirrung und Unsicherheit nahm
immer größere Ausdehnung an. In Großpolen und Masowien erhob sich ein
offener Aufstand, dessen Ende Ludwig nicht mehr erlebte.